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V/0062/2014

Organisation der arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen bei der Stadt Münster

Vorlagen 19.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 56

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

24470 Zeichen

V/0062/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Organisation der arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen bei der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Konzeption zum Übergang von Maßnahmen a us dem Pr ojektbereich 
der Volkshochschule, soweit sie den aktivierenden und stabilisierenden Teil betreffen , in 
das Jobcenter zu.  
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt den mit der Selbstvornahme der aktivierenden und stabi-
lisierenden Maßnahmen für erwerbsfähi ge Leistungsberechtigte des Rechtskreises des 
SGB II verfolgten Zielen des Jobcenters zu.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen 
Haushalt.  
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0062/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0062/2014 
Begründung: 
 
 
I. Konzept zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen bei der Stadt 
Münster 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Ratsbeschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0860/2013) formuliert das Ziel, die „arbeitsmark t-
bezogenen Maßnahmen aus dem bisherigen Projektbereich der Volk shochschule, sofern sie den 
stabilisierenden und aktivierenden Bereich betreffen“ in städtischer Regie fortzuführen. Seitens der 
Politik ist keine nähere Konkretisierung der inhaltlichen Voraussetzungen an dieses Konzept e r-
folgt, wenngleich gewünscht ist, dass die erfolgreiche Arbeit des Bereichs zunächst in der bewähr-
ten inhaltlichen Ausric htung fortgesetzt wird. Mit dem Ratsbeschluss hat die Verwaltung zugleich 
den Auftrag erhalten, alle relevanten inhaltl ichen, organisatorischen personellen und finanziellen 
Aspekte der geplanten Integration zu identif izieren, perspektivisch zu klären und darzulegen.  Das 
Konzept soll der Politik im ersten Quartal 2014 zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
Eine Möglichkeit, die zuvor beschriebenen arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen fortzuf ühren, be-
steht darin, die Aufgaben künftig im Jobcenter durchzuführen. Damit wäre der Bestand der Ma ß-
nahmen in städtischer Regie gesichert. 
 
 
2. Inhaltliche Ausgestaltung / Ist-Zustand 
 
Dem Wunsch der Politik folgend sollen die beschriebenen Angebote inhaltli ch zunächst in der b e-
währten Form aufrecht erhalten werden: 
 
Basiskompetenzen für Arbeit 
 
Das Angebot richtet sich an Frauen und Männer mit (sehr) geringer Grundbildung. Die Gruppe 
definiert sich vorwiegend über ausgeprägte Schriftschwächen und häufig über  eine wenig ausg e-
prägte Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.  
Das Seminar dient dem Erwerb von Basiskompetenzen (Schlüsselkompetenzen), die für jede B e-
schäftigung notwendig sind, sowie – soweit unter Beschäftigungsaspekten notwendig – der Ver-
mittlung von allgemeinbildenden sowie berufsbezogenen Inha lten. Die Teilnehmenden werden 
aufgefordert, ihre Lernkompetenzen sowie ihre pe rsönliche Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit 
zu reflektieren und ihre Spracherwerbskompetenz auszubauen.  
 
Vorrangig geht es um  
 
 die Identifizierung von vorhandenen Ressourcen und die Herstellung der Prozessberei t-
schaft der Teilnehmenden (Wunsch nach Veränderung wecken / Ressourcen für Veränd e-
rung schaffen), 
 die Identifizierung von nicht ausreichend vorhandenen Ressourcen („fehlende  Kompetenz 
im Umgang mit der deutschen Sprache“, „Leistungsfähigkeit“ und „Rahmenbedingungen“) 
als mögliche Gründe für eine Stagnation und das bisherige Ausbleiben von positiver Ve r-
änderung sowie um 
 die Erhöhung der Spracherwerbskompetenz der Teilnehmenden. 
 
Die Teilnehmenden arbeiten in nach Geschlecht getrennten Gruppen. Im Kontext von eng ve r-
zahnter Seminararbeit und Einzelberatung lernen sie, sich neue persönl iche und berufliche 
Schlüsselkompetenzen und ein Grundlagenwissen anzueignen. Gleichzeitig reflektieren sie in Ein-
zelberatungen sowie im Rahmen von Praktika, wie Lernen und Arbeiten funktioniert , und schaffen 
sich auf diese Weise Zugänge zu neuen Inhalten und Erfahrungen.

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V/0062/2014 
Die Teilnahme an dem Weiterbildungsangebot „Basiskompetenzen für Arbeit“ kann sich für die 
Teilnehmenden über einen Zeitraum von bis zu 18 Wochen erstr ecken. Kernstück ist eine ca. 
zwölfwöchige Seminarphase, die in vor- und nachbereitende Beratungsphasen eingebettet ist. Die 
tägliche Unterrichtszeit beträgt 6 Stunden. Das Seminar findet jährlich vier Mal (2 x für Frauen, 2 x 
für Männer) statt. Die Teilnehmerzahl beträgt bei den Frauen 32 pro Jahr, bei den Männern 20 pro 
Jahr.  
 
Erziehende auf dem Weg in die Erwerbsarbeit  
 
Das Angebot „Erziehende auf dem Weg in Erwerbsarbeit“ besteht  aus den drei Angebotseleme n-
ten  
 persönliche und berufliche Standortbestimmung,  
 berufliche Orientierung sowie Jobcoaching und  
 Coaching nach Beschäftigungsaufnahme.  
 
Die Teilnehmenden erhalten je nach Bedarf zwischen zwölf und zwanzig Beratung seinheiten als 
Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Strategien. Darüber hinaus haben sie Z u-
gang zu einer speziell für sie konzipierten Gesundheitsförderung und zu allgemeinen Informations-
seminaren, wie z.B. zum Thema SGB II. 
 
Im Rahmen eines vertiefe nden Profilings (Modul I) sollen Prozessbereitschaft, Leistungsberei t-
schaft und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden im Kontext des SGB II gestärkt werden. Gleic h-
zeitig sollen potentiell zu stärkende Ressourcenbereiche, i ndividuelle Förderziele und benötig te 
Unterstützungsleistungen z.B. aus dem Bereich des § 16a SGB II identifiziert werden. 
 
In einem weiteren Schritt (Modul II) werden Strategien für eine Beschäftigungsaufnahme (prakt i-
sche und theoretische Anteile) erarbeitet und auf einen „Zielberuf“ au sgerichtet. Mindestens etwa 
5 % der Teilnehmenden sollen sich nach Abschluss dieses Moduls der Aufnahme einer Beschäft i-
gung (z. B. der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, eines Ehrenamtes, einer Arbeitsg e-
legenheit) nähern. 
 
Ziel des anschließenden Job coachings (Modul III) ist die Aufnahme von Erwerb sarbeit sowie die 
damit verbundene Verringerung/Beendigung der Hilfebedürftigkeit. 10  % der Tei lnehmenden des 
Moduls sollen ihre Hilfebedürftigkeit durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen E r-
werbstätigkeit reduzieren. Das sich anschli eßende Coaching richtet sich auf die Stabilisierung – 
ggf. auch den Ausbau – der aufgenommenen Beschäftigung. 
 
Die einzelnen Module bauen inhaltlich aufeinander auf. Ein Einstieg ist grundsät zlich zu jedem 
Zeitpunkt des Jahres möglich.  
 
In das erste Modul (Verweildauer ca. 4 Monate) können 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ei n-
münden, in das zweite Modul (Verweildauer ca. 3 Monate) 40 Teilnehmende und in das dritte M o-
dul (Verweildauer ca. 6 Monate) 20 Teilnehmende. 
 
Impuls 50 Plus 
 
Auch dieses Seminarangebot dient der Vorbereitung auf eine Beschäftigungsaufnahme. Die Tei l-
nehmenden sollen für sich berufliche und persönliche Perspekt iven erarbeiten und diese in einem 
nächsten Schritt realisieren.  
Strategisches Ziel is t die Beschäftigungsaufnahme, bestenfalls die Aufnahme einer existenzs i-
chernden Arbeit. 
 
Das Programm des Angebots umfasst: 
 Einzel- und Gruppenberatungen zur Standortanalyse, Kompetenzbilanzierung sowie zur 
beruflichen oder persönlichen Perspektiv-Entwicklung

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V/0062/2014 
 ein intensives Arbeitsmarkt -Training inklusive der Unterstützung bei der Herstellung von 
Arbeitsweltkontakten 
 ein Coaching nach Beschäftigungsaufnahme 
 Seminararbeit zu ausgewählten stofflichen Themen 
 ein Bewegungsangebot.  
 
Im ersten Schritt (Baustein 1) geht es um eine reflexive Standortbestimmung und die Init iierung 
von ersten Strategieüberlegungen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen folgt die Entwicklung und 
Realisierung konkreter Stellensuchverfahren zur Beschäftigungsaufnahme.  
 
Ein weiterer Schritt  (Baustein 2) zielt auf die Integration in Beschäftigung bzw. die (Weiter -) Ent-
wicklung und Umsetzung von Integrationsstrategien ab, wobei die Aufnahme sozialversicherung s-
pflichtiger Beschäftigung im Vordergrund steht, in begründeten Fällen auch a ndere Formen von 
Beschäftigung.  
 
Das letzte Modul (Baustein 3) dient der Stabilisierung und dem Ausbau aufgenommener Beschä f-
tigungsverhältnisse. 
 
Das Angebot läuft ganzjährig für insgesamt 50 Teilnehmendenplätze. Ein Einstieg in das Angebot 
ist grundsätzlich jederzeit möglich, die reguläre Verweildauer beträgt 3 Jahre.  
 
 
3. Ziele des Vorhabens 
 
Mit der Überführung der o. a. Aufgaben in das Jobcenter beabsichtigt das Jobce nter, Bürgerinnen 
und Bürger der Stadt Münster, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, optimal und auf Augen-
höhe auf ihrem Weg in Existenz sichernde Beschäftigung zu unterstützen. Die Angebote ergänzen 
das bisherige Engagement des Jo bcenters in besonders geeigneter Weise und unterstützen den 
mit dem Fallsteuerungsmodell fa:z verfolgten Individualansatz. 
 
Mit der Übernahme der Aufgaben verbindet das Jobcenter die Möglichkeiten, 
 die bestehenden Angebote zeitlich zu modifizieren und möglichst ganzjährig anbieten zu 
können. Im Sinne der Teilnehmenden können dadurch Wartezeiten zwischen Bedarfsfes t-
stellung, Bereitstellung und Nutzung von Angeboten reduziert werden. Darüber hinaus 
können bei Bedarf und Vorliegen der räumlichen und personellen Voraussetzungen, pe r-
spektivisch auch modifizierte Angebote für bestimmte Zielgruppen (z. B. Langzeitleistung s-
beziehende, Alleinerziehende, usw.) an den Start gehen;  
 die Arbeit der Fachstelle Maßnahmemanagement unterstützend zu ergänzen, indem aus 
den Angebotsformaten gewonnene Erfahrungswerte in die Konze ption neuer Maßnahmen 
und Leistungsbeschreibungen einfließen und für die Ausschreibung und Vergabe an nich t-
städtische Dienstleistende zur Verfügung gestellt werden können; 
 sein Image bei den Kundinnen und Kunden dergestalt zu  verändern, dass die Teilnehmen-
den ihre Erfolge aus den Seminarangeboten (auch) als Erfolg der Zusammenarbeit mit dem 
Jobcenter werten. Das Jobcenter wird im positiven Sinn als gestaltender Akteur und nicht 
als „Sanktionierer“ sowohl bei den Leistungsberechtigten als auch bei potentiellen Arbei t-
gebern wahrgenommen; 
 eine enge kooperative Zusammenarbei t zwischen Teilnehmenden, Dozentinnen und D o-
zenten und Jobcoaches zu fördern, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer individuell und 
passgenau bei ihrem Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. In diesem Kontext 
sollen über die Jobcoaches des Arbeitg eber- und Vermittlungsservice auch Arbeitgeberi n-
nen und Arbeitgeber frühzeitig in den Prozess mit einbezogen werden;  
 eine kurzfristige Anpassung an veränderte Bedarfe umsetzen zu können. Sofern sich unter-
jährig, insbesondere zum Jahresende, weitere Bedarf e ergeben, können diese ohne lan g-
wierige (Ausschreibungs-) Verfahren kurzfristig umgesetzt werden. Damit können noch zur

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V/0062/2014 
Verfügung stehende Eingliederungsmittel im laufenden Haushaltsjahr zeitgerecht genutzt 
werden; 
 ein passgenaues Qualitätsmanagementsyste m nach AZAV (Akkreditierungs - und Zula s-
sungsverordnung Arbeitsförderung vom 02.04.2012) zu entwickeln und zu etablieren. Di e-
ses gewährleistet, dass die Qualität von Seminarangeboten und Beratung im Hinblick auf 
eine nachhaltige Integration bzw. Rei ntegration in den ersten Arbeitsmarkt systematisch in 
den Blick genommen, durchgängig durchgeführt und weiterentwickelt wird. 
 
 
3.1 Mögliche zeitliche Modifizierung  
 
Die Selbstvornahme von Maßnahmen durch das Jobcenter soll nicht zu einer Ve rschärfung des 
Verdrängungswettbewerbes bei den freien Trägern führen und z unächst inhaltlich unverändert 
erfolgen. 
 
Es handelt es sich bei den oben beschriebenen Angeboten ausschließlich um solche, die in Tei l-
zeit sowie im Rahmen von Coaching -Einheiten angeboten werden.  Aus Gründen der Ang ebots-
auslastung sowie im Hinblick auf ggf. verbesserte Mö glichkeiten der Personalbeschaffung und 
einer optimierten räumlichen Auslastung ist es angezeigt, sinnvolle Modifizierungen der Angebote 
zu überdenken. Dadurch wird auch Personen mit zu betr euenden Kindern oder wechselnden A r-
beitszeiten der Zugang zu den Maßnahmen erleichtert. 
 
Ziel der Seminarplanung soll sein, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten möglichst gan z-
jährig und ganztägig zu nutzen und „Ausfallzeiten“ zu vermeiden, i ndem dies e für Einzel - oder 
Gruppencoachings genutzt werden. 
 
  
3.2 Mögliche inhaltliche Modifizierung 
 
Das Jobcenter beschafft aktivierende oder stabilisierende Angebote im Regelfall durch öffentliche 
Ausschreibungen im formalen Vergabeverfahren. Die dazu notwendigen Leistungsbeschreibungen 
enthalten häufig Ideen und Vorgehensweisen, die noch nicht erprobt wurden. Die Leistungsb e-
schreibung wird Gegenstand des Vertrages mit dem freien Träger, der das wirtschaftlichste Ang e-
bot abgegeben hat. Vertragsanpassungen, die auf Erkenntnissen bei der Durchführung von Sem i-
naren beruhen, können oftmals erst in nachfolgenden Ausschreibungen berücksichtigt we rden. 
Durch die Selbstvornahme besteht die Möglichkeit, bei neuen Maßnahmeansätzen erste Erkenn t-
nisse selbst zu gewinnen, entspr echende Anpassungen direkt vo rzunehmen und ggf. für spätere 
Durchführungen ein bereits erprobtes Maßnahmeprodukt auf den „Markt“ zu bringen. 
 
Gerade im Hinblick auf die Gruppe der Langzeitleistungsbeziehenden kann es perspektivisch sinn-
voll und hilfreich s ein, neue Maßnahmekonzepte zu entwickeln und zu erproben, um diese – bei 
Erfolg – ggf. im Wege der Ausschreibung in die breite Trägerlandschaft zu geben. 
 
 
4. Organisatorische Aspekte 
 
Die oben genannten Maßnahmen wurden bisher durch den Bereich „Berufliche Q ualifizierung und 
Vernetzung“ der VHS durchgeführt. Die VHS verfügt u. a. über die no twendige Zertifizierung nach 
der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 02.04.2012). 
 
 
4.1 Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems / Zertifizierung nach AZAV 
 
Auch das Jobcenter bedarf der Zertifizierung, um Angebote selbst durchführen und aus dem Ei n-
gliederungsbudget abrechnen zu können.

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V/0062/2014 
Im Zuge des Zertifizierungsverfahrens werden u. a. die Organisations - und Personalstruktur, die 
Eignung der Rä umlichkeiten, das Maßnahmeangebot und die Zusa mmenarbeit mit den Akteuren 
des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes untersucht und bewertet. Alle in diesem Kontext relevanten 
Aspekte, Verfahren, Vereinbarungen usw. werden in einem Qualitätsmanagementhandbuch z u-
sammengefasst und beschrieben. 
 
Da die mit der Zertifizierung verbundenen Anforderungen an die Prozesse und Qual itätssicherung 
sehr hoch sind, ist es aus Gründen der Praktikabilität sinnvoll und notwendig, die Zertifizierung und 
das damit verbundene Qualitä tsmanagement nur auf eine abgegrenzte Organisationseinheit zu 
beschränken.  
 
Der Trägerbereich, hier „Perspektivzentrum“ genannt, wird in einer neu zu bildenden Fac hstelle 
angesiedelt, die der Abteilungsleitung Markt und Integration unterstellt ist. Aufgru nd der themat i-
schen Verwandtschaft wird in dieselbe Fachstelle auch das Maßnahmemanagement (MMM) int e-
griert, das bisher als Stabstelle ebenfalls der Abteilungsleitung Markt und Integration hierarchisch 
zugeordnet war. Zwischen den Fachstellen Maßnahmemanag ement und dem Perspektivzentrum 
gibt es keine organisatorische Verbindung und damit auch nicht die Gefahr einer Kollision von h o-
heitlichen und nichthoheitlichen Aufgaben im Jobcenter.  
 
Die organisatorischen Auswirkungen stellen sich folgendermaßen dar: 
 
 
 
4.2 Räumlichkeiten 
 
Das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten wird bereits im Rahmen des Zertifizierungsproze s-
ses geprüft. Spätestens mit Beginn der Audit -Phase im dritten Quartal 2014 müssen die Räume 
bezogen sein. Davor ist es ausreichend, die Anforderun gen an die Räumlichkeiten theoretisch zu 
beschreiben. Dennoch ist es aus Sicht des Jobcenters zwingend erforderlich, bereits jetzt geeigne-

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te Räumlichkeiten zu suchen und eine En tscheidung darüber herbeizuführen, in welchem Umfang 
Räume benötigt werden und wo sie örtlich anzusiedeln sind. 
 
4.2.1 Örtliche Unterbringung 
 
Die unter Ziffer 3 formulierten Ziele machen deutlich, dass eine enge räumliche A nbindung des 
Perspektivszentrums sowie der Beratungs - und Seminarräume an das Jobcenter Münster wü n-
schenswert und sinnvoll ist.  
Die Teilnehmenden nehmen Weiterbildungsangebote eher als Angebote ihres Jo bcenters wahr, 
wenn sie räumlich angebunden sind und ordnen daher auch einen Maßnahmeerfolg leichter dem 
Jobcenter zu.  
Die für Seminararbeit und Beratung genutzten Räume  müssen – konzeptionell bedingt - dicht ne-
beneinander liegen. Es wird daher versucht werden, die Unterbri ngung des Perspektivzentrums 
möglichst konzentriert im Stadthaus 2 oder in benachbarten Liegenschaften zu realisieren. 
Um die Zugänge der Teilnehmenden zu den Angeboten des Perspektivzentrums zu erleichtern, ist 
es ggf. sinnvoll für Erstkontakte auch Beratungsräume in ausgewäh lten Stadteilen zu nutzen und 
mit den dort aktiven Initiativen zu kooperieren.  
 
4.2.2 Raumkapazitäten und Auslastung 
 
Die Angebote und Durchführungszeiträume der Angebote sollen so ausgestaltet werden, dass eine 
ganzjährige Auslastung der (angemieteten) Räumlichkeiten erreicht we rden. Mit einer möglichst 
hohen Flexibilisierung der täglichen Öffnungszeiten soll zudem den z.T. sehr speziell en zeitlichen 
Rahmenbedingungen der potenziellen Teilnehmenden, als auch dem Wunsch nach einer vollstä n-
digen Auslastung der Raumressourcen Rechnung getragen werden. 
 
Das Perspektivzentrum benötigt, analog zur Qualität und Quantität eines Auftrags, der sich an dem 
Volumen und der inhaltlichen Ausgestaltung des Jahres 2014 orientiert, folgende Räume:  
 
 3 Seminarräume für je 20 Teilnehmende, geeignet für zieldifferenziertes und pädagog i-
sches Arbeiten, ausgestattet mit Seminararbeitsplätzen und EDV-Anbindung, Beamer, Whi-
teboard, Medienkoffer, etc. 
 7 Beratungsräume, die zugleich für die Beratenden als Büro dienen, ausgestattet mit A r-
beitsplätzen und EDV -Anbindung an das städtische Netz und Internet, Beamer, Whit e-
board, Medienkoffer, etc. 
 1 Fachraum für Seminarmit arbeitende, ausgestattet mit EDV -Anbindung (Internet, Mater i-
aldepot) 
 1 Büro für Teamassistenz (zugleich Empfang für Interessierte und Teilnehmende mit Bac k-
office-Bereich) 
 1 Büro für Fachleitung und Koordination 
 ausreichende Toilettenanlagen 
 Teeküche 
 
 
5. Personelle Ausgestaltung 
 
Für die pädagogische Durchführung der Angebote im Bereich „Berufliche Qualifizierung und Ve r-
netzung“ sind bei der VHS aktuell etwa 8 Vollzeitäquivalente (VZÄ) ei ngesetzt, unter ihnen drei 
hauptamtlich Angestellte mit einem Stundenanteil von 30 (2 Mitarbeiterinnen) bzw. 32 (eine Mita r-
beiterin) Stunden. Zusätzlich stehen für die Gesamtleitung des Bereichs eine Stelle im Umfang von 
29 Stunden sowie eine Teamassistenz mit einem VZÄ von ca. 85 % (künftig 100%) zur Verfügung. 
Das entspricht einem Anteil von 4,6 hauptamtlich Angestellten. 
Der Umfang der zur Verfügung stehenden Ressourcen entspricht den durch die Dienstleistung s-
vereinbarungen mit dem Jobcenter gesetzten Anforderungen.

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V/0062/2014 
Der äußerst effiziente und effektive Einsatz der Mittel be i der VHS ist möglich, weil der Bereich 
über fundierte Erfahrungen in der Entwicklung, Durchführung und Vernetzung von Seminarang e-
boten sowie ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement verfügt und i nzwischen auf bewährte 
Verfahren und Strukturen zurückgreifen kann.  
 
Angesichts der Tatsache, dass die Strukturen in der neuen Organisationsform im Jobcenter in j e-
dem Fall weiter-, teils aber auch neu entwickelt und etabliert werden müssen, ist für das Perspe k-
tivzentrum von einem Personalbedarf für diese Aufga be von 5 Vollzeitäquivalenten (zzgl. des A n-
teils der Honorarkräfte, die nicht im Stellenplan ausgewiesen werden) auszugehen. Der Mehrb e-
darf entsteht im Leitungs- und Koordinierungsbereich, in dem auch die Aufgaben des Qualitätsma-
nagements, der Personalentwicklung sowie der Vernetzung in das Jobcenter angesiedelt sind. Das 
Personal im Perspektivzentrum besteht aus hauptamtlich bei der Stadt Münster angestellten Mitar-
beitenden und freiberuflich Tätigen. 
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass die zur Durchführung un d Koordination der Ma ßnahmeangebote 
eingesetzten Kräfte im Wege der Maßnahmefinanzierung abgewickelt werden und damit Stelle n-
planrelevanz1, nicht aber kommunale Finanzrelevanz entfalten. 
 
 
6. Anforderungen an die Qualifikation des Personals 
 
Ausgehend von dem  individuellen, beraterischen Ansatz sollen die eingesetzten Mi tarbeitenden 
über pädagogische (Dipl. (Sozial -)Pädagoginnen und Pädagogen), psychologische (Dipl. Psych o-
loginnen und Psychologen) oder betriebswirtschaftliche (Dipl. Betriebswirtinnen und Betri ebswirte) 
Qualifikationen verfügen. Sofern sie als Beratende eingesetzt werden, ist eine beraterische oder 
weiterbildungsorientierte Qualifikation / Zusatzausbildung nachzuweisen2.  
 
Die Aufgaben innerhalb des Perspektivzentrums gliedern sich entsprechend der angebotsbezoge-
nen Anforderungen in die Segmente 
 
 Projektentwicklung, Mittelakquise, Vernetzung 
 Gesamtleitung 
 Koordination/Projektmanagement auf Angebotsebene  
 Beratung 
 Seminararbeit 
 Bewerbungsunterstützung 
 Teamassistenz 
 
 
II. Künftige Organisation der Projektarbeit bei der VHS 
 
Die Volkshochschule unterstützt auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW 
den Prozess des lebensbegleitenden Lernens. Sie unterstützt Menschen in einer zunehmend 
komplexen Lebenswelt dabei, aktiv an Gesellschaft, Ku ltur und Beschäftigung zu partizipieren und 
ihr Leben sinnvoll und eigenverantwortlich zu gestalten. In diesem Zusammenhang führt die VHS 
auch immer wieder drittmittelgeförderte Projekte und Maßnahmen durch. In den letzten Ja hren 
wurden ausschließlich Maßnahmen für das Jobcenter durchgeführt.  
 
Die VHS beabsichtigt, sich zukünftig wieder stärker um Fördermittel aus dem Europäischen Sozial-
fonds zu bemühen. Die neue Förderphase startet 2014 und wird in den folgenden sieben Jahren 
bis 2020 den Mitgliedstaaten und ihren Regionen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereit-
                                                
1 Stellenplanrelevanz bezogen auf die hauptamtlich Beschäftigten. 
2 Als Orientierungshilfen für die Definition von beraterischer Qualifikation und als Auswahlkriterien werden 
die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Beratung und des Nationalen Forums für Beratung herangez o-
gen.

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stellen. Wichtige Interventionsbereiche sind dabei: Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten 
und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte, Förderung der Bildung und des lebenslangen 
Lernens, Verbesserung der sozialen Eingliederung sowie die Bekämpfung der Armut. 
 
Kennzeichnend für die künftige EU -Strukturförderung ist die enge Verknüpfung und strategische 
Ausrichtung an der europäischen Wachstumsstrategie „Europa 2020“.  
 
Das Land wird der EU das operationelle Programm fristgerecht Ende März zur Genehmigung vo r-
legen. Es ist davon auszugehen, dass es bis Juni 2014 genehmigt wird. Konkret bedeutet dies, 
dass das Jahr 2014 ein Übergangsjahr  ist, in dem „alte“ Programme und Maßnahmen noch mit 
„alten Mitteln“ ausfinanziert werden und „neue“ Programme Schritt für Schritt in die Umsetzung 
gelangen. Ab 2015 startet die neue Förderperiode endgültig. 
 
Die VHS wird den politischen Gremien nach der Sommerpause ein Konzept vorlegen, in dem deut-
lich wird, wie die Projektarbeit zukünftig unter Einbeziehung weiterer nationaler und internati onaler 
Förderprogramme erfolgen kann. Insbesondere wird aufgezeigt, wie eine Verzahnung der Projek t-
arbeit mit den Kernaufgaben der VHS erfolgen kann und welche perso nellen und sachlichen Rah-
menbedingungen dafür erforderlich sind.   
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

11.03.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.03.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 58 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 56 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0062/2014
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37