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V/0848/2005

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2006

Vorlage 13.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 11.6

Beschlussvorlage

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Anlage

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Beschlussvorlage

3719 Zeichen

V/0848/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2006 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2006“ wird beschlossen 
(Anlage). 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NW obliegt dem Rat neben der Festsetzung 
allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festsetzung 
allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühren erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, so-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den zu 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und –reinigungen sowie für die Annahme von 
verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden anhand der Durchschnitts-
sätze für das Jahr 2005 – aufgestellt durch das Personal- und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlags ermittelt. Verglichen mit den Personalkosten des 
Vorjahres sinken die Sätze um durchschnittlich 2,23 Prozent.  
 
Die Zeitzuschläge sind anhand des ab 01.10.2005 angewandten „Tarifvertrages öffentlicher 
Dienst“ (TVöD) spitz berechnet und verringern sich erheblich. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0848/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
26.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0848/2005 
 
Die folgende Übersicht stellt die Zuschläge 2005 und 2006 gegenüber. 
 
 Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
 2005 2006 2005 2006 2005 2006 
Nachtarbeit 21.00 – 6.00 Uhr 5,60 € 2,54 € 5,30 € 2,46 € 5,00 € 2,27 €
Samstags 13.00 – 21.00 Uhr 0,64 € 2,54 € 0,64 € 2,46 € 0,64 € 2,27 €
Sonntags 8,40 € 3,18 € 8,00 € 3,08 € 7,50 € 2,84 €
Vorfeiertag ab 6.00 Uhr 28,00 € 4,45 € 36,70 € 4,31 € 27,90 € 3,97 €
Feiertag 37,80 € 17,18 € 36,00 € 16,61 € 33,70 € 15,32 €
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen auf Basis des Anschaffungswertes 
sowie den Unterhalts-, Werkstatt- und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugtarife wer-
den die tatsächlichen aus der Betriebsabrechnung ermittelten Istkosten zugrunde gelegt. Dies führt 
für das Jahr 2006 zu einer Senkung der Sachkostensätze um durchschnittlich rd. 6,2 %. 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier-  und der Grünkompostierungsanlage einschließlich 
des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. Das Entgelt für die Annahme von Wertstoffgemi-
schen steigt 2006 aufgrund höherer Behandlungskosten auf 130 Euro. Der Containerdienst der 
AWM ist ab 2006 neu in die Entgeltliste aufgenommen. Alle anderen Entgelte haben sich gegen-
über dem Vorjahr nicht verändert. 
 
Für Elektronikschrott sowie für Kühl- und Elektrogeräte werden Entgelte nur noch bis zum 
23.03.2006 erhoben. Ab dem 24.03.2006 tritt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, 
über das die Hersteller verpflichtet werden, Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
 
Anlage: 
 
Tarif für Leistungen der AWM

Anlage

2379 Zeichen

Anlage  
Tarif für Leistungen  der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2006 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 07.12.2005 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Normalstunde: 31,69 € 28,93 € 27,15 €
1/6 Stundensatz 5,28 € 4,82 € 4,52 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
G07 G06 G04 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 2,54 € 2,46 € 2,27 €
Sonntags 25% 3,18 € 3,08 € 2,84 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,45 € 4,31 € 3,97 €
Feiertagsarbeit 135% 17,18 € 16,61 € 15,32 €
Die Berechnung der Zeitzuschläge basiert auf den vom Personalamt vorgegebenen Durchschnittsätzen 
ohne Berücksichtigung des anteiligen Verwaltungskostenzuschlages. Die Zeitzuschläge entsprechen 
den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,30 € 7,80 €
Lkw bis 7,5 t 1,40 € 8,40 €
Lkw über 7,5 t 3,50 € 21,00 €
Kehrmaschine 3,40 € 20,40 €
Kleinkehrmaschine 3,60 € 21,60 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage  
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem 
aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Elektronikschrott (bis zum 23.03.2006) 
b) Kühl- und Elektrogeräte (bis zum 23.03.2006) 
c) Altholz A I - III 
d) Altholz A IV 
e) Wurzelstöcke 
f) Wertstoffgemische 
g) Styropor 
h) Flachglas 
i) Reifen 
j) Grünabfälle 
k) Entgelt Restabfälle zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
130,00 €/t 
12,50 €/Stück 
60,00 €/t 
125,00 €/t 
70,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
45,00 €/t 
170,00 €/t

Beratungsverlauf (4)

24.11.2005 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 12.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 11.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0848/2005
Typ
Vorlage
Datum
13.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37