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V/0614/2022

Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022

Vorlagen 07.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 24

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

818 Zeichen

Anlage A zur V/0614/2022 
Kurzüberblick 
Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll die Haushaltsplanung sowohl bezogen auf die Investi-
tionen wie auch auf die Folgebelastungen so realitätsnah wie möglich gestaltet werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gemäß § 75 Gemeindeordnung (GO) hat die Gemeinde die Haushaltswirtschaft so zu planen und 
zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Durch eine realitätsnahe Veran-
schlagung von Investitionsmaßnahmen und Folgekosten kann dies erreicht werden. 
 
 
Finanzierung 
entfällt 
 
Pflichtigkeitsgrad 
entfällt 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die gesamtstädtische Haushaltsplanung hat Auswirkungen auf alle Bereiche und Themen der 
Stadt Münster.

Beschlussvorlage

11253 Zeichen

V/0614/2022 
V/0614/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in den Produktgruppen 
• 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreu-
ung von Flüchtlingen insbesondere aus der Ukraine in Höhe von 3,57 Mio. Euro, 
• 06 05 „Erzieherische u nd wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für den Bereich der Hilfen zur Er-
ziehung nach dem SGB VIII in Höhe von 1,6 Mio. Euro 
• 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ für die Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) 
auf Träger der freien Jugendhilfe in Höhe von 1,2 Mio. Euro, 
wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziellen Aus-
wirkungen verbunden: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 05 02 Sicherung des Lebensunter-
halts 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2022 270.000  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 3.300.000  
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
13.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Volmering 
Telefon: 492-2037 
Volmering@stadt-
muenster.de

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V/0614/2022 
Produktgruppe 06 05 Erzieherische und wirtschaft-
liche Hilfen für Familien  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 1.600.000  
Produktgruppe 06 02 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 1.200.000  
 
Die Deckung der Mehrbedarfe in der Produktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ erfolgt 
durch Mehrerträge aus der Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme, 
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine (Prod uktgruppe 16 01 „Allgemeine 
Finanzwirtschaft“, Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“) in Höhe von 2,0 Mio. Euro und 
darüber hinaus durch Mehrerträge bei dem Aufkommen der Gewerbesteuer (Produktgruppe 16 01 
„Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“) in Höhe von 1,57 Mio. Euro. 
 
In der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ werden die Mehr-
bedarfe durch Mehrerträge bei dem Aufkommen der Gewerbesteuer (Produktgruppe 16 01 „Allge-
meine Finanzwirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“) in Höhe von 1,6 Mio. Euro  ge-
deckt. 
 
Die Mehrbedarfe in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ werden durch entsprechen-
de Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen der gleichen Pr oduktgruppe infolge der 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) auf Träger der freien Jugendhilfe finanziert. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Gegenüber dem vom Rat am 15 .12.2021 beschlossenen Haushaltplan 2022 besteht die Notwendig-
keit der Bereitstellung zusätzlicher Aufwandsermächtigungen. Da der zusätzliche Bedarf  durch 
Mehrerträge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann , schlägt 
die Verwaltung die überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß §  83 GO NRW vor. Nach §  83 
Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die über-
planmäßige Mittelbereitstellung aufgrund der Höhe der in Rede stehenden Beträge der vorherigen 
Zustimmung des Rates. 
 
Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes besteht nicht. Eine Nachtrags-
satzung samt zugehörigen Nachtragshaushaltsplan ist nach § 81 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich zu 
erlassen, wenn sich u. a. zeigt, dass der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant 
und der höhere Jahresfehlbetrag nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden 
kann oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu 
den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Verpflichtung zum 
Erlass einer Nachtragssatzung nach § 81 Abs. 2 GO NRW entfällt jedoch, soweit sie durch finanziel-
le Auswirkungen der Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der 
Ukraine verursacht ist (§  4 Abs. 1 der Verordnung zur Anwendung des Kommu nalhaushaltsrechts 
im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in 
der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen). Dies trifft ganz 
überwiegend auf den Mehrbedarf in der Produktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ zu. 
Für die weiteren Mehrbedarfe sind die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 GO NRW nicht erfüllt. 
 
Neben den in dieser Vorlage aufgeführten Mehrbedarfen für Maßnahmen im Zusammenhang mit 
der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine werden entsprechende 
Aufwendungen in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ im Umfang von 3,0 Mio. Euro 
und in der Produktgruppe 02 09 „Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistungen“ im Umfang

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von 0,4 Mio. Euro im Rahmen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster (Abschnitt VI, Ziffer 1.3) 
durch die Stadtkämmerin überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt in 
voller Höhe durch die zweckgebundene Finanzierungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für die 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine (Produktgruppe 16 01 
„Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“). 
 
Mit der Ratsvorlage V/0515/2022 „Zwischenbericht Haushalt 2022 –Ukraine-“ hat die Verwaltung die 
haushaltsmäßige Entwicklung bis zum 30.06. 2022 dargestellt. Zum seinerzeitigen Zeitpunkt über-
schritten die Erträge den Aufwand. Es war aber bereits signalisiert worden, dass im weiteren Verlauf 
des Jahres ein weitaus höherer Aufwand entstehen würde. Dies wird allein durch die aktuell in die-
ser Vorlage angeführten Positionen bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass insgesamt im Jahr 
2022 die Belastungen die Erstattungen erheblich überschreiten werden und somit   zu einer Belas-
tung des städtischen Haushalts führen. Weitere Hinweise zur Entwicklung wird die Verwaltung in 
den weiteren Berichtsvorlagen zu den jeweiligen Quartalen geben. Mit den hier aus haushaltsrecht-
licher Notwendigkeit vorgenommene n Beschlüssen zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung ist 
noch keine abschließende Einschätzung des gesamtstädtischen Mehrbedarfs verbunden. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“ 
 
Im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der 
Ukraine erwartet die Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2022 einen Mehrbedarf im Bereich der 
Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge von 11,1 Mio. Euro. Davon entfallen 6,7 Mio. Euro auf 
die gesetzlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Krankenhilfe) 
und 4,4 Mio. Euro auf die Unterbringung und Betreuung (z. B. Aufwendungen für die Einrichtung 
und den Betrieb von Unterkunftsmöglichkeiten, Sicherheitsdienste, Dolmetscherdi enste). Dieser 
Mehrbedarf kann im Umfang von 7,8 Mio. Euro im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch 
Mehrerträge (6,5 Mio. Euro), insbesondere bei den Kostenerstattungen des Landes nach dem 
Flüchtlingsaufnahmegesetz, und Minderaufwendungen (1,3 Mio. Euro) im Budget des Sozialamtes 
aufgefangen werden. 
 
Es verbleibt somit ein nicht im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zu kompensierender Mehr-
bedarf im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden 
aus der Ukraine auf Basis der bislang angefallenen Aufwendungen und Erträge sowie einer daraus 
abgeleiteten Prognose zur weiteren Entwicklung bis zum Ende des Jahres 2022 von 3,3 Mio. Euro. 
 
Ferner ist für den Sicherheitsdienst im Bereich der Flüchtlingseinrichtungen, die nicht im direkten 
Zusammenhang mit der Ukraine-Krise stehen, aufgrund neuer Rahmenverträge mit den Anbietern 
mit einem nicht im Wege der flexiblen Haushaltsführung zu deckenden Mehrbedarf von 
0,27 Mio. Euro zu rechnen. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ 
 
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil-
fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung im Bedarfsfall zu gewähren. Es handelt sich um Leistungen, 
die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch).  
 
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund der Ansätze im Haushaltsplan 2022 werden nicht 
ausreichen, um die Gewährung dieser Leistungen bis Ende des Jahres sicherstellen zu können. Auch 
unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsführung innerhalb des Budgets des 
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien erwartet die Verwaltung einen Mehrbedarf von  1,6 Mio. 
Euro. 
 
Maßgeblich hierfür ist die inhaltlich-fachliche Entwicklung bei den Leistungen im Bereich der Hilfen 
zur Erziehung, die zu weiter wachsenden Finanzbedarfen führt. So steigt als Auswirkung der Corona-
Pandemie die Anzahl der Einschätzungen zu Kindeswohlgefährdungen, die häufig den Einsatz ambu-
lanter Leistungen nach sich ziehen . Fortgesetzt hat sich zudem die steigende Z ahl der Eingliede-

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rungshilfen nach § 35a SGB VIII. Des Weiteren sind als ausschlaggebend für den Mehrbedarf zu er-
bringende Leistungen nach § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistand), § 31 SGB VIII (sozialpädagogische 
Familienhilfe), § 33 Satz 1 und 2 SGB VIII (Voll zeitpflege) und § 34 Var iante 1 SGB VIII (reguläre 
Heimerziehung) zu nennen. 
 
Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen (OGS) aus der städtischen Trägerschaft zu den Trägern der freien Jugendhilfe 
beschlossen. Mit den Vorlagen V/0564/2021 (Grundschule am Kinderbach), V/0565/2021 (Marien-
schule Roxel), V/0090/2022 (Thomas -Morus-Schule), V/0091/2022 (Kardinal -von-Galen-Schule), 
V/0092/ 2022 (Johannisschule), V/0093/2022 (Gottfried-von-Cappenberg-Schule) und V/0094/2022 
(Margaretenschule) wurden konkrete OGS-Trägerschaften übertragen.  
 
Mit der Überleitung haben die Träger der freien Jugendhilfe Anspruch auf einen Zuschuss zu den 
anfallenden Personal- und Sachkosten. Diese Zuschüsse sind aus den Sachaufwandsbudget der 
Produktgruppe 06 02 „Kinder-und Jugendarbeit“ zu finanzieren. 
 
Um die Zuschüsse leisten zu können, sind die im Haushaltsplan 2022 noch unter den Personalauf-
wendungen veranschlagten Ermächtigungen für die OGS an den o. g. Schulen in Höhe von 1,2 Mio. 
Euro im Wege der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in das Sachaufwandsbudget zu verlagern. 
Hierbei handelt es sich um eine haushaltsrechtliche Notwendigkeit, die ergebnisneutral innerhalb 
der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ umzusetzen ist. 
 
 
Die Entwicklung der zu Mehrbedarfen führenden Aufwandspositionen wurde bei der Aufstellung des 
Haushaltsplanentwurfs 2023 berücksichtigt. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (3)

25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0614/2022
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2022
Erstellt
29.09.2022 12:29