V/0924/2011
Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms
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Anlage zur Vorlage V_0924_2011
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Anlage 1 Stand: November 2011 Radwege insgesamt: 416 km bisher bearbeitet: 220 km noch offen 196 km 416 km - 220 km erfasste Maßnahmen bisher 1900 davon Prio 1 1000 Prio 2 300 Prio 3 600 entspricht pro km: 8,64 = ca. 10 1900 Maßnahmen / 220 km = ca. 5 10 Maßnahmen/km x 50 % bisher umgesetzt: 460 davon Prio 1 370 Prio 2 80 Prio 3 10 bisher verausgabte Mittel: 700.000 € Mittel pro Maßnahme: 1.522 € ca. = 1.500 € 700.000 € / 460 Maßnahmen geplante Umsetzung bis Ende 2013: 230 davon Prio 1 200 Prio 2 20 Prio 3 10 Ende 2013 voraussichtlich noch offen 1210 davon Prio 1 430 Prio 2 200 Prio 3 580 noch offene Maßnahmen: 1210 noch erwartet aus weiterer Bearbeitung: 980 196 km x 5 Maßnahmen/km davon voraussichtlich Prio 1 520 } Prio 2 160 } gem. Erfahrung aus den bisher Prio 3 300 } erfassten Maßnahmen 2190 noch erforderliche Mittel: 3.285.000 € 2190 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. davon voraussichtlich Prio 1 1.425.000 € 430 + 520 Maß nahmen x 1500 €/Maßn. Prio 2 540.000 € 200 + 160 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. Prio 3 1.320.000 € 580 + 300 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. Kostenübersicht Radwegerevision Für die noch zu untersuchunden Strecken wird ein geringerer Ansatz gewählt, da diese Strecken im Außenbereich liegen
Beschlussvorlage
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V/0924/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms Beratungsfolge 02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 21.02.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass angesichts d es Ziels eines ausgeglichenen Haushaltes in 2020 bei Defiziten von z. Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung sowohl der Umfang als auch die Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms deutlich r e- duziert bzw. angepasst werden müssen. 2. Wie in der Vorlage V/0923/2011 dargestellt kann das vom Rat beschlos sene Verkehrssicher- heitsprogramm 2009 bis 2013 nicht abgeschlossen werden und soll fortgeführt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dafür ein zusätzlicher Finanzbedarf (für Sachkosten) ab 201 4 ff in Höhe von 2,2 Mio. € entsteht. Diese Finanzmittel sind anteilig für die Jahre 2014 und 2015 bereits im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt und werden nach der Finanzierbarkeit angepasst. 3. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituat i- on beauftragt, den weiteren jährlichen Finanzbedarf ab 2016 ff zur Umsetzung des Verkehrssi- cherheitsprogramms zu den zukünftigen Haushaltsberatungen anzumelden. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms im dargestellten Umfang bis 2017 zusätzliches Personal notwendig ist. Derzeit ist das zusätzliche Personal nur bis einschließlich 2013 finanziert. 5. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituat i- on beauftragt, diesen ab 2014 noch nicht im Haushalt berücksichtigten Personalbedarf mit den finanzierbaren Möglichkeiten in die Haushaltsberatungen 2013 bzw. 2014 einzubringen und an die Finanzierung anzupassen. Vorlagen-Nr.: V/0924/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 23.01.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0924/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms besteht neben den bisher bereitgestellten rund 2,8 Mio. € ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von zunächst 2,2 Mio. €, der aber nicht finanzier- bar ist. Des Weiteren werden die befristet eingesetzten, zusätzlichen Personalkapazitäten (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) auch über das Jahr 2013 aus verkehrsfachlicher Sicht hinaus benötigt. Diesen weiterhin erforderlichen Personalbedarf, der mit Personalaufwendungen i.H.v. 268.600 € jährlich verbunden ist, wird die Verwaltung angesichts der angestrebten Haushaltskonsolidierung bis 2020 einsparen müssen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchf ührung der genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist vie l- mehr im Rahmen der kommenden Hauhaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegeb e- nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. Angesichts weiterer möglicher Konsolidierungsschritte gilt, dass das Verkehrssicherheitsprogramm zeitlich weiter gestreckt werden muss. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat die Vorlage V/0997/ 2008 „ Fortschreibung des Masterplanes Verkehrsunfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013“ am 13.05.2009 beschlossen. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die zusätzlich erforderlichen Baukosten derzeit noch nicht kalkulierbar sind. Die erwarteten Kosten für Verkehrssicherheitsprojekte für 2009 sind bereits zum I-Plan-Entwurf 2009 angemeldet. Ab 2010 ff wird die Verwaltung die für die Verbesserung der Verkehrssicherheit kalkulierten Bauko sten jährlich gesondert zum Haushaltsplan anmelden. Es wird damit gerechnet, dass der bisherige Ansatz von 500.000 € für die Umsetzung des Verkehrssi- cherheitsprogramms, insbesondere zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen ab 2010 ff deutlich erhöht werden muss.“ Der bisherige Ansatz von 500.000 € wurde ab 2010 nicht e rhöht, sondern ab dem HH -Jahr 2011 auf Grund der Haushaltskonsolidierung auf 450.000 € reduziert. Mit dieser Vorlage soll auf der Basis der Erfahrungen der zurückl iegenden Jahre der zukünftig erforderliche Finanz - und Perso- nalbedarf zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgezeigt werden. Insgesamt standen von 2008 bis 2013 für den Masterplan Verkehrsunfallprävention Mittel in Höhe von insgesamt 2.775.000 € zur Verfügung. HH-Jahr Ansatz 2008 250.000 € 2009 675.000 € 2010 500.000 € 2011 450.000 € 2012 450.000 € 2013 450.000 € Summe: 2.775.000 € Tabelle 1: HH-Ansätze 2008 - 2013 - 3 - V/0924/2011 Bis 2011 standen 1.875.000 € zur Verfügung und es sind Ausgaben in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro getätigt worden. Dies ergibt Restmittel in Höhe von 145.000 €. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufung s- linien (UHL) 1,03 Mio. € Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 0,70 Mio. € gesamt 1,73 Mio. € Tabelle 2: Ausgaben 2008 - 2011 1. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Un fallhäufungslinien (UHL) auf den Achsen des VSS Bisher ergaben sich für die baulichen und signaltechnischen Optimierungen (aus Gründen der Verkehrssicherheit ohne die Maßnahmen zur E rneuerung des Verkehrssteuerungssystems VSS) auf den einzelnen Achsen des Verkehrssteuerungssystems folgende Kosten: Achse Kosten A – Albersloher Weg 109.000 € B – Weseler Straße / Steinfurter Straße 156.000 € D 1 – II. Nordtangente 200.000 € D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 46.000 € E – II. Westtangente 323.000 € F – Hammer Straße 54.500 € 888.500 € Tabelle 3: Bis 2011 angefallene Kosten auf den Achsen des VSS Für Maßnahmen an UHS und UHL außerhalb der Achsen wurden bisher 142.000 € verausgabt. Aus den bisherigen Erfahrungen bei der baulichen Umsetzung von Optimierungen im Bereich der UHS und UHL an den Achsen wurden folgende A bschätzungen der Kosten für die baulichen Be- gleitmaßnahmen noch umzusetzender Achsen ermittelt: Achse Kosten Geplantes Baujahr gemäß Vorlage V/0582/2010 C – Bahnhofsbereich und I. Nordtangente 147.000 € 2012 / 2013 D 3 – II. Osttangente 70.000 € 2013 217.000 € F – Hammer Straße 140.000 € 2014 I – Weseler Straße (Mecklenbeck) 70.000 € 2015 H – Grevener Straße 105.000 € 2016 D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 35.000 € 2017 G – Wolbecker Straße 105.000 € 2017 Summe 455.000 € Tabelle 4: Ab 2012 anfallende Kosten auf den Achsen des VSS Für die Jahre 2012 und 2013 sollen die Mittel für die Achsen „C“ (147.000 €) und „D3“ (70.000 €) eingesetzt werden. Für die restlichen, auf den Achsen F, I, H, D und G erforderlichen Maßnahm en sind bis zum Jahr 2017, dem geplanten Fertigstellungsjahr der LSA -Erneuerung (s. Vorlage V/0582/11), zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 455.000 € erforderlich. Für reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen wird ab 2012 ein Bedarf von jährlich 50.000 € geschätzt. - 4 - V/0924/2011 2. Präventive Maßnahmen der Radwegerevision Mit Ablaufen des Masterplans Verkehrsunfallprävention Ende 2013 werden v oraussichtlich erst 690 Maßnahmen der Radwegerevision, vorrangig der 1. Priorität, umgesetzt, und damit in diesem Bereich insgesamt ca. 1 Mio. € verausgabt worden sein (siehe Anlage 1). Hinsichtlich der konkret erfolgten Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie der künftigen Maßna h- menerfordernisse wird auf die Vorlage V/0923/2011 verwiesen. Für die präventiven Maßnahmen der Radwegerevision ergibt sich folgender Sachstand sowie über das bislang auf 2013 befristete Programmjahr hinausgehend folgender Finanzbedarf: Offene Maßnahmen Zukünftige Maßnahmen Summe Finanzbedarf Prioritätsstufe 1 430 520 950 1.425.000 € Prioritätsstufe 2 200 160 360 540.000 € Prioritätsstufe 3 580 300 880 1.320.000 € Summe 1210 980 2190 3.285.000 € Tabelle 5: Maßnahmen der Radwegerevision ab 2014 Es wird vorgeschlagen, zunächst nur die Maßnahmen der Priorität 1 verstärkt umzusetzen. Ma ß- nahmen der Prioritäten 2 und 3 werden nur im Rahmen sonstiger Baumaßnahmen des Tiefbauam- tes kostenneutral mit umgesetzt. Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 werden für die Jahre 2014 bis 2020 jeweils 200.000 € (1,4 Mio. €) in Ansatz gebracht. 3. Präventive Einzelmaßnahmen Für präventive Maßnahmen an Stellen im Stadtgebiet, die nicht mit einer Unfallauffälligkeit belegt sind, stehen derzeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht ausre i- chend Finanzmittel zur Verfügung. Sollte ungeachtet dessen das prä ventive Erfordernis zur U m- setzung im Einzelfall gesehen werden, wird die Verwaltung hierzu Einzelbeschlüsse zur Umse t- zung und zur Finanzierung herbeiführen. Dies sind aktuell die Vorlagen: V/0801/2011 Verbesserung der Verkehrssicherheit – Umgestaltung der Promenadenunterführung Mauritzstraße Antrag Nr. 181/2010 nach § 24 GO NRW), Kosten 120.000,00 € V/0451/2011 Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenbergerdamm/Werne- weg/Kriegerweg, Kosten 70.000,00 € V/0560/2011 Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Kirche/Friedhofstraße zur Kreuzungsampel Planungsbeschluss, Kosten 80.000,00 € V/0906/2011 Querungssituation an den LSA Albersloher Weg/Homannstraße und Blaukreuz- wäldchen, Kostenanteil Blaukreuzwäldchen 16.000,00 € Zusammenfassung für 2012 / 2013 Für die Jahre 2012 und 2013 stehen insgesamt 900.000 € zur Verfügung (je 450.000 € Ansätze aus 2012 und 2013). Demgegenüber stehen Planungen mit bisher geschätzten Kosten von ca. 865.000 €. - 5 - V/0924/2011 Reaktive Maßnahmen auf den Achsen des VSS 217.000 € Reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen des VSS 98.000 € Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 350.000 € Präventive Einzelmaßnahmen 200.000 € Summe 865.000 € Tabelle 6: bisherige Kostenschätzungen zu den geplanten Maßnahmen für die Jahre 2012/2013 Ausblick Die Sachstandsberichte zu den reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL und den präventiven Maßnahmen der Radwegerevision in Verbindung mit der Vorlage V/0923/2011 „Priorisierung de r Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ zeigen sehr deutlich, dass im Hinblick auf die Mittelbefristung bis zum Jahr 2013 beide Programmmaßnahmen weder abgearbeitet werden kö n- nen noch auskömmlich finanziert sind. Insofern stellt sich die Frage, inwi eweit für die kommenden Jahre, und das deutlich über 2013 hinaus, die erforderlichen Haushaltsmittel generiert werden können. Falls dies nicht gelänge, ist bereits heute festzustellen, dass w eder die Maßnahmen des Masterplans noch die Radwegerevision in Gänze umgesetzt werden können. Das erklärte Ziel, die Verkehrsunfallsituation in Münster nachhaltig zu verbessern , wäre somit nicht so schnell realisier- bar. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die zusätzlich bewilligten Personalressourcen bis zum Jahr 2013 (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) befristet sind und somit faktisch über 2013 hinausgehend keine Personalressourcen mehr für die Umse t- zung des Masterplans einschließlich der Radwegerevision zur Verfügung steh en. Dies bedeutet, dass zur prioritären Fortführung beider Programme eine Verlängerung der befristeten Arbeitsve r- träge zumindest bis zum Jahr 2017 erforderlich sein würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 bis zum J ahr 2017 für die reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL insgesamt Mittel in Höhe von 455.000 € sowie für Maßnahmen außerhalb der Achsen jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Für die pr ä- ventiven Maßnahmen der Radwegerevision bis zum Jahr 2020 wären d es Weiteren jährlich 200.000 € Mittel zur Verfügung zu stellen, damit zumindest die Maßnahmen der 1. Priorität umg e- setzt werden können. Hieraus ergibt sich in Summe ein zusätzlicher maßnahmenbedingter F i- nanzbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € bis zum Jahr 2020. auf den Ach- sen Radwegerevision nur Prio 1 außerhalb der Achsen Summe 2014 140.000,00 € 200.000,00 € 50.000,00 € 390.000,00 € Bereits im HH-Plan berücksichtigt 2015 70.000,00 € 200.000,00 € 50.000,00 € 320.000,00 € 2016 105.000,00 € 200.000,00 € 50.000,00 € 355.000,00 € Zukünftig in den HH-Beratungen noch anzumelden 2017 140.000,00 € 200.000,00 € 50.000,00 € 390.000,00 € 2018 - € 200.000,00 € 50.000,00 € 250.000,00 € 2019 - € 200.000,00 € 50.000,00 € 250.000,00 € 2020 - € 200.000,00 € 50.000,00 € 250.000,00 € Summe 455.000,00 € 1.400.000,00 € 350.000,00 € 2.205.000,00 € Tabelle 7: zusätzlicher maßnahmenbedingter Finanzbedarf für die Jahre 2014 bis 2020 Maßnahmen des Ordnungsamtes im Verkehrssicherheitsprogramm Weiterer Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 bis 2013 ist die verstärkte Überw a- chung der Einhaltung von zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten. Dafür ist über die Vorlage V/0997/2008 eine zusätzliche Überwachungseinheit bis zum 31.12.2013 im Ordnungsamt eing e- richtet worden. - 6 - V/0924/2011 Im Unterschied zur Situation in den baulichen bzw. signaltechnischen V eränderungen wird die Verwaltung Aussagen zur Fortsetzung bis 2017 erst auf Basis der abschließenden Evaluation im Jahr 2013 treffen können. Evtl. Bedarfe über das Jahr 2013 hinaus werden daher erst in die Hau s- haltsberatungen 2014 eingebracht. Dasselbe gilt für die ebenfalls im Ordnungsamt wahrgenommene Projektkoordination und - kommunikation. Neben dem beschriebenen zusätzlichen Personal im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt sind im Ordnungsamt zusätzliche M itarbeiter/- innen im Umfang von 4,50 Stellen tätig. Einen Vorschlag dazu wird die Verwaltung, wie oben e r- läutert, 2013 erarbeiten. Fazit: Insgesamt erhöht sich somit der Finanzbedarf aus verkehrsfachlicher Sicht von bisher bereitg e- stellten (2008 – 2013) rund 2,8 Mio. € auf ca. 6,8 Mio. €, einschließlich der Prioritäten 2 und 3 der Radwegrevision. Um aber auch das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 zu erreichen, ist das wünschenswerte Programm sowohl im Umfang wie auch der U msetzungsgeschwindigkeit deutlich zu reduzieren und anzupassen. Das noch Machbare wird zur nächsten Haushaltsplanau f- stellung abgewogen und angemeldet bzw. angepasst. Wie bereits unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage dargestellt, wird noch mal d arauf hin- gewiesen, dass mit einer Beschlussfassung der Vorlage noch keine Entscheidungen über die B e- reitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist vie l- mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe- nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Anlage 1: Kostenübersicht Radwegerevision
Ergänzungsvorlage V/0924/2011/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Vorlagen-Nr.: V/0924/2011/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: Betrifft Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms Beratungsfolge 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass angesic hts des Ziels eines ausgeglichenen Haushaltes in 2020 bei Defiziten von z. Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung und angesichts der weiterhin ho- hen Unfallzahlen das Verkehrssicherheitsprogramm fortgeführt wird und die erforderlichen Mit- tel aus dem Budget des Tiefbauamtes durch Umschichtungen zur Verfügung gestellt werden. 2. Wie in den Vorlagen V/0923/2011 und V/0923/2011/1 dargestellt kann das vom Rat beschlos- sene Verkehrssicherheitsprogramm 2009 bis 2013 nicht abgeschlossen werden und soll fortge- führt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dafür ein zusätzlicher Finanzbedarf (für Sachkosten) ab 2014 ff in Höhe von 2,2 Mio. € entsteht. Diese Finanzmittel sind anteilig für die Jahre 2014 und 2015 bereits im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren jährlichen Finanzbedarf zur Umsetzung des Ver- kehrssicherheitsprogramms durch Umschichtung innerhalb des Budgets für Straßenbau (Pro- duktgruppe 1201) darzustellen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms im dargestellten Umfang bis 2017 zusätzliches Personal notwendig ist. Derzeit ist das zusätzliche Personal nur bis einschließlich 2013 finanziert. 5. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituati- on beauftragt, diesen ab 2014 noch nicht im Haushalt berücksichtigten Personalbedarf in die Haushaltsberatungen 2013 bzw. 2014 einzubringen.. 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2012 V/0924/2011/1 - 2 - II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms besteht neben den bisher bereitgestellten rund 2,8 Mio. € ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von zunächst 2,2 Mio. €, der aber nicht finanzier- bar ist. Des Weiteren werden die befristet eingesetzten, zusätzlichen Personalkapazitäten (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) auch über das Jahr 2013 aus verkehrsfachlicher Sicht hinaus benötigt. Diesen weiterhin erforderlichen Personalbedarf, der mit Personalaufwendungen i.H.v. 268.600 € jährlich verbunden ist, wird die Verwaltung angesichts der angestrebten Haushaltskonsolidierung bis 2020 einsparen müssen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist viel- mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe- nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. Angesichts weiterer möglicher Konsolidierungsschritte kann es erforderlich werden, dass das Verkehrssicherheitsprogramm zeitlich weiter gestreckt wer- den muss. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat die Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterplanes Verkehrsunfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 2009 - 2013“ am 13.05.2009 beschlossen. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die zusätzlich erforderlichen Baukosten derzeit noch nicht kalkulierbar sind. Die erwarteten Kosten für Verkehrssicherheitsprojekte für 2009 sind bereits zum I-Plan-Entwurf 2009 angemeldet. Ab 2010 ff wird die Verwaltung die für die Verbesserung der Verkehrssicherheit kalkulierten Baukosten jährlich gesondert zum Haushaltsplan anmelden. Es wird damit gerechnet, dass der bisherige Ansatz von 500.000 € für die Umsetzung des Verkehrssi- cherheitsprogramms, insbesondere zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen ab 2010 ff deutlich erhöht werden muss.“ Der bisherige Ansatz von 500.000 € wurde ab 2010 nicht erhöht, sondern ab dem HH-Jahr 2011 auf Grund der Haushaltskonsolidierung auf 450.000 € reduziert. Mit dieser Vorlage soll auf der Basis der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre der zukünftig erforderliche Finanz- und Perso- nalbedarf zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgezeigt werden. Insgesamt standen von 2008 bis 2013 für den Masterplan Verkehrsunfallprävention Mittel in Höhe von insgesamt 2.775.000 € zur Verfügung. HH-Jahr Ansatz 2008 250.000 € 2009 675.000 € 2010 500.000 € 2011 450.000 € 2012 450.000 € 2013 450.000 € Summe: 2.775.000 € Tabelle 1: HH-Ansätze 2008 - 2013 V/0924/2011/1 - 3 - Bis 2011 standen 1.875.000 € zur Verfügung und es sind Ausgaben in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro getätigt worden. Dies ergibt Restmittel in Höhe von 145.000 €. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungs- linien (UHL) 1,03 Mio. € Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 0,70 Mio. € gesamt 1,73 Mio. € Tabelle 2: Ausgaben 2008 - 2011 1. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) auf den Achsen des VSS Bisher ergaben sich für die baulichen und signaltechnischen Optimierungen (aus Gründen der Ver- kehrssicherheit ohne die Maßnahmen zur Erneuerung des Verkehrssteuerungssystems VSS) auf den einzelnen Achsen des Verkehrssteuerungssystems folgende Kosten: Achse Kosten A – Albersloher Weg 109.000 € B – Weseler Straße / Steinfurter Straße 156.000 € D 1 – II. Nordtangente 200.000 € D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 46.000 € E – II. Westtangente 323.000 € F – Hammer Straße 54.500 € 888.500 € Tabelle 3: Bis 2011 angefallene Kosten auf den Achsen des VSS Für Maßnahmen an UHS und UHL außerhalb der Achsen wurden bisher 142.000 € verausgabt. Aus den bisherigen Erfahrungen bei der baulichen Umsetzung von Optimierungen im Bereich der UHS und UHL an den Achsen wurden folgende Abschätzungen der Kosten für die baulichen Be- gleitmaßnahmen noch umzusetzender Achsen ermittelt: Achse Kosten Geplantes Baujahr gemäß Vorlage V/0582/2010 C – Bahnhofsbereich und I. Nordtangente 147.000 € 2012 / 2013 D 3 – II. Osttangente 70.000 € 2013 217.000 € F – Hammer Straße 140.000 € 2014 I – Weseler Straße (Mecklenbeck) 70.000 € 2015 H – Grevener Straße 105.000 € 2016 D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 35.000 € 2017 G – Wolbecker Straße 105.000 € 2017 455.000 €Summe Tabelle 4: Ab 2012 anfallende Kosten auf den Achsen des VSS Für die Jahre 2012 und 2013 sollen die Mittel für die Achsen „C“ (147.000 €) und „D3“ (70.000 €) eingesetzt werden. Für die restlichen, auf den Achsen F, I, H, D und G erforderlichen Maßnahmen sind bis zum Jahr 2017, dem geplanten Fertigstellungsjahr der LSA-Erneuerung (s. Vorlage V/0582/11), zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 455.000 € erforderlich. Für reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen wird ab 2012 ein Bedarf von jährlich 50.000 € geschätzt. V/0924/2011/1 - 4 - 2. Präventive Maßnahmen der Radwegerevision Mit Ablaufen des Masterplans Verkehrsunfallprävention Ende 2013 werden voraussichtlich erst 690 Maßnahmen der Radwegerevision, vorrangig der 1. Priorität, umgesetzt, und damit in diesem Bereich insgesamt ca. 1 Mio. € verausgabt worden sein (siehe Anlage 1). Hinsichtlich der konkret erfolgten Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie der künftigen Maßnah- menerfordernisse wird auf die Vorlage V/0923/2011 verwiesen. Für die präventiven Maßnahmen der R adwegerevision ergibt sich folgender Sachstand sowie über das bislang auf 2013 befristete Programmjahr hinausgehend folgender Finanzbedarf: Offene Maßnahmen Zukünftige Maßnahmen Summe Finanzbedarf Prioritätsstufe 1 430 520 950 1.425.000 € Prioritätsstufe 2 200 160 360 540.000 € Prioritätsstufe 3 580 300 880 1.320.000 € Summe 1210 980 2190 3.285.000 € Tabelle 5: Maßnahmen der Radwegerevision ab 2014 Es wird vorgeschlagen, zunächst nur die Maßnahm en der Priorität 1 verstärkt umzusetzen. Maß- nahmen der Prioritäten 2 und 3 werden nur im Rahmen sonstiger Baumaßnahmen des Tiefbauam- tes kostenneutral mit umgesetzt. Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 werden für die Jahre 2014 bis 2017 jeweils 350.000 € (1,4 Mio. €) in Ansatz gebracht. 3. Präventive Einzelmaßnahmen Für präventive Maßnahmen an Stellen im Stadtgebiet, die nicht mit einer Unfallauffälligkeit belegt sind, stehen derzeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht ausrei- chend Finanzmittel zur Verfügung. Sollte ungeachtet dessen das präventive Erfordernis zur Um- setzung im Einzelfall gesehen werden, wird die Verwaltung hierzu Einzelbeschlüsse zur Umset- zung und zur Finanzierung herbeiführen. Dies sind aktuell die Vorlagen: V/0451/2011 Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenbergerdamm/Werne- weg/Kriegerweg, Kosten 70.000,00 € V/0560/2011 Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Kirche/Friedhofstraße zur Kreuzungsampel Planungsbeschluss, Kosten 80.000,00 € Zusammenfassung für 2012 / 2013 Für die Jahre 2012 und 2013 stehen insgesamt 900.000 € zur Verfügung (je 450.000 € Ansätze aus 2012 und 2013). Demgegenüber stehen Planungen mit bisher geschätzten Kosten von ca. 865.000 €. Reaktive Maßnahmen auf den Achsen des VSS 217.000 € Reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen des VSS 98.000 € Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 350.000 € Präventive Einzelmaßnahmen 200.000 € Summe 865.000 € Tabelle 6: bisherige Kostenschätzungen zu den geplanten Maßnahmen für die Jahre 2012/2013 V/0924/2011/1 - 5 - Ausblick Die Sachstandsberichte zu den reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL und den präventiven Maßnahmen der Radwegerevision in Verbindung mit der Vorlage V/0923/2011 „Priorisierung der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ zei gen sehr deutlich, dass im Hinblick auf die Mittelbefristung bis zum Jahr 2013 beide Programmmaßnahmen weder abgearbeitet werden kön- nen noch auskömmlich finanziert sind. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit für die kommenden Jahre, und das deutlich über 2013 hinaus, die erforderlichen Haushaltsmittel generiert werden können. Falls dies nicht gelänge, ist bereits heute festzustellen, dass weder die Maßnahmen des Masterplans noch die Radwegerevision in Gänze umgesetzt werden können. Das erklärte Ziel, die Verkehrsunfallsituation in Münster nachhaltig zu verbessern, wäre somit nicht so schnell realisier- bar. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die zusätzlich bewilligten Personalressourcen bis zum Jahr 2013 (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) befristet sind und somit faktisch über 2013 hinausgehend keine Personalressourcen mehr für die Umset- zung des Masterplans einschließlich der Radwegerevision zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass zur prioritären Fortführung beider Programme eine Verlängerung der befristeten Arbeitsver- träge zumindest bis zum Jahr 2017 erforderlich sein würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 bis zum Jahr 2017 für die reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL ins gesamt Mittel in Höhe von 455.000 € sowie für Maßnahmen außerhalb der Achsen jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Für die prä- ventiven Maßnahmen der Radwegerevision bis zu m Jahr 2017 wären des Weiteren jährlich 350.000 € Mittel zur Verfügung zu stellen, damit zumindest die Maßnahmen der 1. Priorität umge- setzt werden können. Hieraus ergibt sich in Summe ein zusätzlicher maßnahmenbedingter Fi- nanzbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € bis zum Jahr 2020. auf den Ach- sen Radwegerevision nur Prio 1 außerhalb der Achsen Summe 2014 140.000,00 € 350.000,00 € 50.000,00 € 540.000,00 € 2015 70.000,00 € 350.000,00 € 50.000,00 € 470.000,00 € Bereits im HH-Plan berücksichtigt 2016 105.000,00 € 350.000,00 € 50.000,00 € 505.000,00 € 2017 140.000,00 € 350.000,00 € 50.000,00 € 540.000,00 € 2018 - € - € 50.000,00 € 50.000,00 € 2019 - € - € 50.000,00 € 50.000,00 € 2020 - € - € 50.000,00 € 50.000,00 € Zukünftig in den HH-Beratungen noch anzumelden Summe 455.000,00 € 1.400.000,00 € 350.000,00 € 2.205.000,00 € Tabelle 7: zusätzlicher maßnahmenbedingter Finanzbedarf für die Jahre 2014 bis 2020 Maßnahmen des Ordnungsamtes im Verkehrssicherheitsprogramm Weiterer Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 bis 2013 ist die verstärkte Überwa- chung der Einhaltung von zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten. Dafür ist über die Vorlage V/0997/2008 eine zusätzliche Überwachungseinheit bis zum 31.12.2013 im Ordnungsamt einge- richtet worden. Im Unterschied zur Situation in den baulichen bzw. signaltechnischen Veränderungen wird die Verwaltung Aussagen zur Fortsetzung bis 2017 erst auf Basis der abschließenden Evaluation im Jahr 2013 treffen können. Evtl. Bedarfe über das Jahr 2013 hinaus werden daher erst in die Haus- haltsberatungen 2014 eingebracht. V/0924/2011/1 - 6 - V/0924/2011/1 Dasselbe gilt für die ebenfalls im Ordnungsamt wahrgenommene Projektkoordination und - kommunikation. Neben dem beschriebenen zusätzlichen Personal im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt sind im Ordnungsamt zusätzliche Mitarbeiter/- innen im Umfang von 4,50 Stellen tätig. Einen Vorschlag dazu wird die Verwaltung, wie oben er- läutert, 2013 erarbeiten. Fazit: Insgesamt erhöht sich somit der Finanzbedarf aus verkehrsfachlicher Sicht von bisher bereitge- stellten (2008 – 2013) rund 2,8 Mio. € auf ca. 6,8 Mio. €, einschließlich der Prioritäten 2 und 3 der Radwegrevision. Um aber auch das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 zu erreichen, ist das wünschenswerte Programm sowohl im Um fang wie auch der Umsetzungsgeschwindigkeit deutlich zu reduzieren und anzupassen. Das noch Machbare wird zur nächsten Haushaltsplanauf- stellung abgewogen und angemeldet bzw. angepasst. Wie bereits unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage dargestellt, wird noch mal darauf hin- gewiesen, dass mit einer Beschlussfassung der Vorlage noch keine Entscheidungen über die Be- reitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist viel- mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe- nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Schultheiß Heuer Stadtdirektor Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (14)
- Weseler Straße
- Steinfurter Straße 156
- Warendorfer Straße
- Hammer Straße 54
- Grevener Straße 105
- Wolbecker Straße 105
- Mauritzstraße
- Albersloher Weg 109
- Schifffahrter Damm 46
- An der Alten Kirche
- Westfalenstraße
- Friedhofstraße
- Homannstraße
- Kriegerweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0924/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.12.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37