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V/0924/2011

Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms

Vorlagen 27.12.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 26.2.1

Anlage zur Vorlage V_0924_2011

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0924/2011/1

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V_0924_2011

1250 Zeichen

Anlage 1 
Stand: November 2011 
Radwege insgesamt: 416 km 
bisher bearbeitet: 220 km 
noch offen 196 km 416 km - 220 km 
erfasste Maßnahmen bisher 1900 
davon Prio 1 1000 
Prio 2 300 
Prio 3 600 
entspricht pro km: 8,64    = ca. 10 1900 Maßnahmen / 220 km 
   = ca. 5 10 Maßnahmen/km x 50 % 
bisher umgesetzt: 460 
davon Prio 1 370 
Prio 2 80 
Prio 3 10 
bisher verausgabte Mittel: 700.000 €
Mittel pro Maßnahme: 1.522 €
ca. = 1.500 € 700.000 € / 460 Maßnahmen 
geplante Umsetzung bis Ende 2013: 230 
davon Prio 1 200 
Prio 2 20 
Prio 3 10 
Ende 2013 voraussichtlich noch offen 1210 
davon Prio 1 430 
Prio 2 200 
Prio 3 580 
noch offene Maßnahmen: 1210 
noch erwartet aus weiterer Bearbeitung: 980 196 km x 5 Maßnahmen/km 
davon voraussichtlich Prio 1 520 }
Prio 2 160 } gem. Erfahrung aus den bisher 
Prio 3 300 } erfassten Maßnahmen 
2190 
noch erforderliche Mittel: 3.285.000 € 2190 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. 
davon voraussichtlich Prio 1 1.425.000 € 430 + 520 Maß nahmen x 1500 €/Maßn. 
Prio 2 540.000 € 200 + 160 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. 
Prio 3 1.320.000 € 580 + 300 Maßnahmen x 1500 €/Maßn. 
Kostenübersicht Radwegerevision 
Für die noch zu untersuchunden Strecken wird 
ein geringerer Ansatz gewählt, da diese 
Strecken im Außenbereich liegen

Beschlussvorlage

15675 Zeichen

V/0924/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.02.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass angesichts d es Ziels eines ausgeglichenen Haushaltes 
in 2020 bei Defiziten von z. Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung sowohl der Umfang als auch die 
Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms deutlich r e-
duziert bzw. angepasst werden müssen. 
 
2. Wie in der Vorlage V/0923/2011 dargestellt kann das vom Rat beschlos sene Verkehrssicher-
heitsprogramm 2009 bis 2013 nicht abgeschlossen werden und soll fortgeführt werden. Es wird 
zur Kenntnis genommen, dass dafür ein zusätzlicher Finanzbedarf (für Sachkosten) ab 201 4 ff 
in Höhe von 2,2 Mio. € entsteht. Diese Finanzmittel sind anteilig für die Jahre 2014 und 2015 
bereits im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt und werden nach der Finanzierbarkeit angepasst. 
 
3. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituat i-
on beauftragt, den weiteren jährlichen Finanzbedarf ab 2016 ff zur Umsetzung des Verkehrssi-
cherheitsprogramms zu den zukünftigen Haushaltsberatungen anzumelden.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms im 
dargestellten Umfang bis 2017 zusätzliches Personal notwendig ist. Derzeit ist das zusätzliche 
Personal nur bis einschließlich 2013 finanziert. 
 
5. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituat i-
on beauftragt, diesen ab 2014 noch nicht im Haushalt berücksichtigten Personalbedarf mit den 
finanzierbaren Möglichkeiten in die Haushaltsberatungen 2013 bzw. 2014 einzubringen und an 
die Finanzierung anzupassen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0924/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0924/2011 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms besteht neben den bisher bereitgestellten rund 
2,8 Mio. € ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von zunächst 2,2  Mio. €, der aber nicht finanzier-
bar ist. 
 
Des Weiteren werden die befristet eingesetzten, zusätzlichen Personalkapazitäten (je 2 Stellen für 
Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) auch über das Jahr 2013  aus 
verkehrsfachlicher Sicht hinaus benötigt. Diesen weiterhin erforderlichen Personalbedarf, der mit 
Personalaufwendungen i.H.v. 268.600 € jährlich verbunden ist, wird die Verwaltung angesichts der 
angestrebten Haushaltskonsolidierung bis 2020 einsparen müssen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die 
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchf ührung der 
genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist vie l-
mehr im Rahmen der kommenden Hauhaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegeb e-
nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. Angesichts weiterer möglicher Konsolidierungsschritte 
gilt, dass das Verkehrssicherheitsprogramm zeitlich  weiter gestreckt werden muss. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Vorlage V/0997/ 2008 „ Fortschreibung des Masterplanes 
Verkehrsunfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 
2009 - 2013“ am 13.05.2009 beschlossen.  
 
Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die zusätzlich erforderlichen Baukosten derzeit noch 
nicht kalkulierbar sind. Die erwarteten Kosten für Verkehrssicherheitsprojekte für 2009 sind bereits 
zum I-Plan-Entwurf 2009 angemeldet.  Ab 2010 ff wird die Verwaltung die für die Verbesserung der 
Verkehrssicherheit kalkulierten Bauko sten jährlich gesondert zum Haushaltsplan anmelden. Es 
wird damit gerechnet, dass der bisherige Ansatz von 500.000 € für die Umsetzung des Verkehrssi-
cherheitsprogramms, insbesondere zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen ab 2010 ff deutlich 
erhöht werden muss.“ 
 
Der bisherige Ansatz von 500.000 € wurde ab 2010 nicht e rhöht, sondern ab dem HH -Jahr 2011 
auf Grund der Haushaltskonsolidierung auf 450.000 € reduziert. Mit dieser Vorlage soll auf der 
Basis der Erfahrungen der zurückl iegenden Jahre der zukünftig erforderliche Finanz - und Perso-
nalbedarf zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgezeigt werden.  
 
Insgesamt standen von 2008 bis 2013 für den Masterplan Verkehrsunfallprävention Mittel in Höhe 
von insgesamt 2.775.000 € zur Verfügung.  
 
HH-Jahr Ansatz 
2008 250.000 € 
2009 675.000 € 
2010 500.000 € 
2011 450.000 € 
2012 450.000 € 
2013 450.000 € 
Summe: 2.775.000 € 
Tabelle 1: HH-Ansätze 2008 - 2013

- 3 - 
V/0924/2011 
Bis 2011 standen 1.875.000 € zur Verfügung und es sind Ausgaben in Höhe von ca. 1,73 Mio. 
Euro getätigt worden. Dies ergibt Restmittel in Höhe von 145.000 €. 
 
Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufung s-
linien (UHL)  
1,03 Mio. € 
Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 0,70 Mio. € 
gesamt 1,73 Mio. € 
Tabelle 2: Ausgaben 2008 - 2011 
 
 
1. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Un fallhäufungslinien (UHL)  
auf den Achsen des VSS 
 
Bisher ergaben sich für die baulichen und signaltechnischen Optimierungen (aus Gründen der 
Verkehrssicherheit ohne die Maßnahmen zur E rneuerung des Verkehrssteuerungssystems VSS) 
auf den einzelnen Achsen des Verkehrssteuerungssystems folgende Kosten: 
 
Achse Kosten 
A – Albersloher Weg 109.000 € 
B – Weseler Straße / Steinfurter Straße 156.000 € 
D 1 – II. Nordtangente 200.000 € 
D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 46.000 € 
E – II. Westtangente 323.000 € 
F – Hammer Straße   54.500 € 
 888.500 €  
Tabelle 3: Bis 2011 angefallene Kosten auf den Achsen des VSS 
 
Für Maßnahmen an UHS und UHL außerhalb der Achsen wurden bisher 142.000 € verausgabt. 
 
Aus den bisherigen Erfahrungen bei der baulichen Umsetzung von Optimierungen im Bereich der 
UHS und UHL an den Achsen wurden folgende A bschätzungen der Kosten für die baulichen Be-
gleitmaßnahmen noch umzusetzender Achsen ermittelt: 
 
Achse Kosten Geplantes Baujahr gemäß 
Vorlage V/0582/2010 
C – Bahnhofsbereich und I. Nordtangente 147.000 € 2012 / 2013 
D 3 – II. Osttangente   70.000 € 2013 
 217.000 €  
   
F – Hammer Straße 140.000 € 2014 
I – Weseler Straße (Mecklenbeck)   70.000 € 2015 
H – Grevener Straße   105.000 € 2016 
D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm   35.000 € 2017 
G – Wolbecker Straße   105.000 € 2017 
Summe 455.000 €  
Tabelle 4: Ab 2012 anfallende Kosten  auf den Achsen des VSS 
 
Für die Jahre 2012 und 2013 sollen die Mittel für die Achsen „C“ (147.000 €) und „D3“ (70.000 €) 
eingesetzt werden. Für die restlichen, auf den Achsen F, I, H, D und G erforderlichen Maßnahm en 
sind bis zum Jahr 2017, dem geplanten Fertigstellungsjahr der LSA -Erneuerung (s. Vorlage 
V/0582/11), zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 455.000 € erforderlich. 
 
Für reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen wird ab 2012 ein Bedarf von jährlich 50.000 € 
geschätzt.

- 4 - 
V/0924/2011 
2. Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 
 
Mit Ablaufen des Masterplans Verkehrsunfallprävention Ende 2013 werden v oraussichtlich erst 
690 Maßnahmen der Radwegerevision, vorrangig der 1. Priorität, umgesetzt, und damit  in diesem 
Bereich insgesamt ca. 1 Mio. € verausgabt worden sein (siehe Anlage 1). 
 
Hinsichtlich der konkret erfolgten Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie der künftigen Maßna h-
menerfordernisse wird auf die Vorlage V/0923/2011 verwiesen.  
 
Für die präventiven Maßnahmen der Radwegerevision ergibt sich folgender Sachstand sowie über 
das bislang auf 2013 befristete Programmjahr hinausgehend folgender Finanzbedarf: 
 
 Offene 
Maßnahmen 
Zukünftige 
Maßnahmen 
Summe Finanzbedarf 
Prioritätsstufe 1 430 520 950 1.425.000 € 
Prioritätsstufe 2 200 160 360    540.000 € 
Prioritätsstufe 3 580 300 880 1.320.000 € 
Summe 1210 980 2190 3.285.000 € 
Tabelle 5: Maßnahmen der Radwegerevision ab 2014 
 
Es wird vorgeschlagen, zunächst nur die Maßnahmen der Priorität 1 verstärkt umzusetzen. Ma ß-
nahmen der Prioritäten 2 und 3 werden nur im Rahmen sonstiger Baumaßnahmen des Tiefbauam-
tes kostenneutral mit umgesetzt.  
 
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 werden für die Jahre 2014 bis 2020 jeweils 
200.000 € (1,4 Mio. €) in Ansatz gebracht.  
 
3. Präventive Einzelmaßnahmen  
 
Für präventive Maßnahmen an Stellen im Stadtgebiet, die nicht mit einer Unfallauffälligkeit belegt 
sind, stehen derzeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht ausre i-
chend Finanzmittel zur Verfügung. Sollte ungeachtet dessen das prä ventive Erfordernis zur U m-
setzung im Einzelfall gesehen werden, wird die Verwaltung hierzu Einzelbeschlüsse zur Umse t-
zung und zur Finanzierung herbeiführen. 
Dies sind aktuell die Vorlagen: 
V/0801/2011  Verbesserung der Verkehrssicherheit – Umgestaltung der Promenadenunterführung 
Mauritzstraße Antrag Nr.  181/2010 nach § 24 GO NRW), Kosten 120.000,00 € 
V/0451/2011 Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenbergerdamm/Werne-
weg/Kriegerweg, Kosten 70.000,00 € 
V/0560/2011 Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Kirche/Friedhofstraße 
zur Kreuzungsampel Planungsbeschluss, Kosten 80.000,00 € 
V/0906/2011 Querungssituation an den LSA Albersloher Weg/Homannstraße und Blaukreuz-
wäldchen, Kostenanteil Blaukreuzwäldchen 16.000,00 € 
 
 
Zusammenfassung für 2012 / 2013 
 
Für die Jahre 2012 und 2013 stehen insgesamt 900.000 € zur Verfügung (je 450.000 € Ansätze 
aus 2012 und 2013). 
 
Demgegenüber stehen Planungen mit bisher geschätzten Kosten von ca. 865.000 €.

- 5 - 
V/0924/2011 
 
Reaktive Maßnahmen auf den Achsen des VSS 217.000 € 
Reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen des VSS 98.000 € 
Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 350.000 € 
Präventive Einzelmaßnahmen  200.000 € 
Summe 865.000 € 
Tabelle 6: bisherige Kostenschätzungen zu den geplanten Maßnahmen für die Jahre 2012/2013 
 
 
Ausblick 
 
Die Sachstandsberichte zu den reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL und den präventiven 
Maßnahmen der Radwegerevision in Verbindung mit der Vorlage V/0923/2011 „Priorisierung de r 
Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ zeigen  sehr deutlich, dass im Hinblick auf die 
Mittelbefristung bis zum Jahr 2013 beide Programmmaßnahmen weder abgearbeitet werden kö n-
nen noch auskömmlich finanziert sind. Insofern stellt sich die Frage, inwi eweit für die kommenden 
Jahre, und das deutlich über 2013 hinaus, die erforderlichen Haushaltsmittel generiert werden 
können. Falls dies nicht gelänge, ist bereits heute festzustellen, dass w eder die Maßnahmen des 
Masterplans noch die Radwegerevision in Gänze umgesetzt werden können. Das erklärte Ziel, die 
Verkehrsunfallsituation in Münster nachhaltig zu verbessern , wäre somit nicht so schnell realisier-
bar. 
 
Erschwerend kommt hinzu, dass auch die zusätzlich bewilligten Personalressourcen bis zum Jahr 
2013 (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) befristet 
sind und somit faktisch über 2013 hinausgehend keine Personalressourcen mehr für die Umse t-
zung des Masterplans einschließlich der Radwegerevision zur Verfügung steh en. Dies bedeutet, 
dass zur prioritären Fortführung beider Programme eine Verlängerung der befristeten Arbeitsve r-
träge zumindest bis zum Jahr 2017 erforderlich sein würde. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 bis zum J ahr 2017 
für die reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL insgesamt Mittel in Höhe von 455.000 € sowie für 
Maßnahmen außerhalb der Achsen jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Für die pr ä-
ventiven Maßnahmen der Radwegerevision bis zum Jahr 2020 wären d es Weiteren jährlich 
200.000 € Mittel zur Verfügung zu stellen, damit zumindest die Maßnahmen der 1. Priorität umg e-
setzt werden können. Hieraus ergibt sich in Summe ein zusätzlicher maßnahmenbedingter F i-
nanzbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € bis zum Jahr 2020. 
 
 
auf den Ach-
sen 
Radwegerevision 
nur Prio 1 
außerhalb der 
Achsen Summe 
 
2014  140.000,00 €        200.000,00 €     50.000,00 €      390.000,00 €  Bereits im HH-Plan 
berücksichtigt 2015    70.000,00 €        200.000,00 €     50.000,00 €      320.000,00 €  
2016  105.000,00 €        200.000,00 €     50.000,00 €      355.000,00 €  
Zukünftig in den 
HH-Beratungen 
noch anzumelden 
2017  140.000,00 €        200.000,00 €     50.000,00 €      390.000,00 €  
2018               -   €        200.000,00 €     50.000,00 €      250.000,00 €  
2019               -   €        200.000,00 €     50.000,00 €      250.000,00 €  
2020               -   €        200.000,00 €     50.000,00 €      250.000,00 €  
Summe  455.000,00 €     1.400.000,00 €   350.000,00 €   2.205.000,00 €   
Tabelle 7: zusätzlicher maßnahmenbedingter Finanzbedarf für die Jahre 2014 bis 2020 
 
Maßnahmen des Ordnungsamtes im Verkehrssicherheitsprogramm 
 
Weiterer Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 bis 2013 ist die verstärkte Überw a-
chung der  Einhaltung von zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten. Dafür ist über die Vorlage 
V/0997/2008 eine zusätzliche Überwachungseinheit bis zum 31.12.2013 im Ordnungsamt eing e-
richtet worden.

- 6 - 
V/0924/2011 
 
Im Unterschied zur Situation in den baulichen bzw. signaltechnischen V eränderungen wird die 
Verwaltung Aussagen zur Fortsetzung bis 2017 erst auf Basis der abschließenden Evaluation im 
Jahr 2013 treffen können. Evtl. Bedarfe über das Jahr 2013 hinaus werden daher erst in die Hau s-
haltsberatungen 2014 eingebracht. 
 
Dasselbe  gilt  für   die  ebenfalls  im  Ordnungsamt  wahrgenommene  Projektkoordination  und -
kommunikation. Neben dem beschriebenen zusätzlichen Personal im Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt sind im Ordnungsamt zusätzliche M itarbeiter/-
innen im Umfang von 4,50 Stellen tätig. Einen Vorschlag dazu wird die Verwaltung, wie oben e r-
läutert, 2013 erarbeiten. 
 
 
Fazit: 
 
Insgesamt erhöht sich somit der Finanzbedarf aus verkehrsfachlicher Sicht von bisher bereitg e-
stellten (2008 – 2013) rund 2,8 Mio. € auf ca. 6,8 Mio. €, einschließlich der Prioritäten 2 und 3 der 
Radwegrevision.   
 
Um aber auch das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 zu erreichen, ist 
das wünschenswerte Programm sowohl im Umfang wie auch der U msetzungsgeschwindigkeit 
deutlich zu reduzieren und anzupassen. Das noch Machbare wird zur nächsten Haushaltsplanau f-
stellung abgewogen und angemeldet bzw. angepasst. 
 
Wie bereits unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage dargestellt, wird noch mal d arauf hin-
gewiesen, dass mit einer Beschlussfassung der Vorlage noch keine Entscheidungen über die B e-
reitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der 
genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen  werden. Hierüber ist vie l-
mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe-
nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
 
Anlage 1:  Kostenübersicht Radwegerevision

Ergänzungsvorlage V/0924/2011/1

15251 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0924/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Finanzielle und personelle Ausstattung des Verkehrssicherheitsprogramms 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass angesic hts des Ziels eines ausgeglichenen Haushaltes 
in 2020 bei Defiziten von z. Z. 83 Mio. € in der Finanzplanung und angesichts der weiterhin ho-
hen Unfallzahlen das Verkehrssicherheitsprogramm fortgeführt wird und die erforderlichen Mit-
tel aus dem Budget des Tiefbauamtes durch Umschichtungen zur Verfügung gestellt werden.   
 
2. Wie in den Vorlagen V/0923/2011 und V/0923/2011/1 dargestellt kann das vom Rat beschlos-
sene Verkehrssicherheitsprogramm 2009 bis 2013 nicht abgeschlossen werden und soll fortge-
führt werden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass dafür
 ein zusätzlicher Finanzbedarf (für 
Sachkosten) ab 2014 ff in Höhe von 2,2 Mio. € entsteht. Diese Finanzmittel sind anteilig für die 
Jahre 2014 und 2015 bereits im Haushaltsplan 2012 berücksichtigt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den weiteren jährlichen Finanzbedarf zur Umsetzung des Ver-
kehrssicherheitsprogramms durch Umschichtung innerhalb des Budgets für Straßenbau (Pro-
duktgruppe 1201) darzustellen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zur Fortführung des Verkehrssicherheitsprogramms im 
dargestellten Umfang bis 2017 zusätzliches Personal notwendig ist. Derzeit ist das zusätzliche 
Personal nur bis einschließlich 2013 finanziert. 
 
5. Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der jeweiligen Haushaltssituati-
on beauftragt, diesen ab 2014 noch nicht im Haushalt berücksichtigten Personalbedarf in die 
Haushaltsberatungen 2013 bzw. 2014 einzubringen.. 
 
492 66 00 
 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.06.2012 
V/0924/2011/1

- 2 - 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms besteht neben den bisher bereitgestellten rund 
2,8 Mio. € ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von zunächst 2,2 Mio. €, der aber nicht finanzier-
bar ist. 
 
Des Weiteren werden die befristet eingesetzten, zusätzlichen Personalkapazitäten (je 2 Stellen für 
Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) auch über das Jahr 2013 aus 
verkehrsfachlicher Sicht hinaus benötigt. Diesen weiterhin erforderlichen Personalbedarf, der mit 
Personalaufwendungen i.H.v. 268.600 € jährlich verbunden ist, wird die Verwaltung angesichts der 
angestrebten Haushaltskonsolidierung bis 2020 einsparen müssen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Vorlage noch keine Entscheidungen über die 
Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der 
genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist viel-
mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe-
nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden. Angesichts weiterer möglicher Konsolidierungsschritte 
kann es erforderlich werden, dass das Verkehrssicherheitsprogramm zeitlich weiter gestreckt wer-
den muss.  
 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat die Vorlage V/0997/2008 „Fortschreibung des Masterplanes 
Verkehrsunfallprävention 2008 und die Aufstellung eines Verkehrssicherheitsprogrammes Münster 
2009 - 2013“ am 13.05.2009 beschlossen.  
 
Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass „die zusätzlich erforderlichen Baukosten
 derzeit noch 
nicht kalkulierbar sind. Die erwarteten Kosten  für Verkehrssicherheitsprojekte für 2009 sind bereits 
zum I-Plan-Entwurf 2009 angemeldet.  Ab 2010 ff wird die Verwaltung die für die Verbesserung der 
Verkehrssicherheit kalkulierten Baukosten jährlich gesondert zum Haushaltsplan anmelden. Es 
wird damit gerechnet, dass der bisherige Ansatz von 500.000 € für die Umsetzung des Verkehrssi-
cherheitsprogramms, insbesondere zur Entschärfung der Unfallhäufungsstellen ab 2010 ff deutlich 
erhöht werden muss.“ 
 
Der bisherige Ansatz von 500.000 € wurde ab 2010 nicht erhöht, sondern ab dem HH-Jahr 2011 
auf Grund der Haushaltskonsolidierung auf 450.000 € reduziert. Mit dieser Vorlage soll auf der 
Basis der Erfahrungen der zurückliegenden Jahre der zukünftig erforderliche Finanz- und Perso-
nalbedarf zur Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogramms aufgezeigt werden.  
 
Insgesamt standen von 2008 bis 2013 für den Masterplan Verkehrsunfallprävention Mittel in Höhe 
von insgesamt 2.775.000 € zur Verfügung.  
 
HH-Jahr Ansatz 
2008 250.000 € 
2009 675.000 € 
2010 500.000 € 
2011 450.000 € 
2012 450.000 € 
2013 450.000 € 
Summe: 2.775.000 € 
Tabelle 1: HH-Ansätze 2008 - 2013 
 
V/0924/2011/1

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Bis 2011 standen 1.875.000 € zur Verfügung und es sind Ausgaben in Höhe von ca. 1,73 Mio. 
Euro getätigt worden. Dies ergibt Restmittel in Höhe von 145.000 €. 
 
Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungs-
linien (UHL)  
1,03 Mio. €
Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 0,70 Mio. €
gesamt 1,73 Mio. €
Tabelle 2: Ausgaben 2008 - 2011 
 
 
1. Reaktive Maßnahmen an Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) 
auf den Achsen des VSS 
 
Bisher ergaben sich für die baulichen und signaltechnischen Optimierungen (aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit ohne die Maßnahmen zur Erneuerung des Verkehrssteuerungssystems VSS) auf 
den einzelnen Achsen des Verkehrssteuerungssystems folgende Kosten: 
 
Achse Kosten
A – Albersloher Weg 109.000 €
B – Weseler Straße / Steinfurter Straße 156.000 €
D 1 – II. Nordtangente 200.000 €
D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm 46.000 €
E – II. Westtangente 323.000 €
F – Hammer Straße   54.500 €
 888.500 € 
Tabelle 3: Bis 2011 angefallene Kosten auf den Achsen des VSS 
 
Für Maßnahmen an UHS und UHL außerhalb der Achsen wurden bisher 142.000 € verausgabt. 
 
Aus den bisherigen Erfahrungen bei der baulichen Umsetzung von Optimierungen im Bereich der 
UHS und UHL an den Achsen wurden folgende Abschätzungen der Kosten für die baulichen Be-
gleitmaßnahmen noch umzusetzender Achsen ermittelt: 
 
Achse Kosten Geplantes Baujahr gemäß 
Vorlage V/0582/2010 
C – Bahnhofsbereich und I. Nordtangente 147.000 € 2012 / 2013 
D 3 – II. Osttangente   70.000 € 2013 
 217.000 €  
  
F – Hammer Straße 140.000 € 2014 
I – Weseler Straße (Mecklenbeck)   70.000 € 2015 
H – Grevener Straße   105.000 € 2016 
D 2 – Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm   35.000 € 2017 
G – Wolbecker Straße   105.000 € 2017 
455.000 €Summe  
Tabelle 4: Ab 2012 anfallende Kosten  auf den Achsen des VSS 
 
Für die Jahre 2012 und 2013 sollen die Mittel für die Achsen „C“ (147.000 €) und „D3“ (70.000 €) 
eingesetzt werden. Für die restlichen, auf den Achsen F, I, H, D und G erforderlichen Maßnahmen 
sind bis zum Jahr 2017, dem geplanten Fertigstellungsjahr der LSA-Erneuerung (s. Vorlage 
V/0582/11), zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 455.000 € erforderlich. 
 
Für reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen wird ab 2012 ein Bedarf von jährlich 50.000 € 
geschätzt. 
 
V/0924/2011/1

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2. Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 
 
Mit Ablaufen des Masterplans Verkehrsunfallprävention Ende 2013 werden voraussichtlich erst 
690 Maßnahmen der Radwegerevision, vorrangig der 1.  Priorität, umgesetzt, und damit in diesem 
Bereich insgesamt ca. 1 Mio. € verausgabt worden sein (siehe Anlage 1). 
 
Hinsichtlich der konkret erfolgten Verkehrssicherheitsmaßnahmen sowie der künftigen Maßnah-
menerfordernisse wird auf die Vorlage V/0923/2011 verwiesen.  
 
Für die präventiven Maßnahmen der R adwegerevision ergibt sich folgender Sachstand sowie über 
das bislang auf 2013 befristete Programmjahr hinausgehend folgender Finanzbedarf: 
 
 Offene 
Maßnahmen 
Zukünftige 
Maßnahmen 
Summe Finanzbedarf 
Prioritätsstufe 1 430 520 950 1.425.000 € 
Prioritätsstufe 2 200 160 360    540.000 € 
Prioritätsstufe 3 580 300 880 1.320.000 € 
Summe 1210 980 2190 3.285.000 € 
Tabelle 5: Maßnahmen der Radwegerevision ab 2014 
 
Es wird vorgeschlagen, zunächst nur die Maßnahm en der Priorität 1 verstärkt umzusetzen. Maß-
nahmen der Prioritäten 2 und 3 werden nur im Rahmen sonstiger Baumaßnahmen des Tiefbauam-
tes kostenneutral mit umgesetzt.  
 
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Priorität 1 werden für die Jahre 2014 bis 2017 jeweils 
350.000 € (1,4 Mio. €) in Ansatz gebracht.  
 
 
3. Präventive Einzelmaßnahmen  
 
Für präventive Maßnahmen an Stellen im Stadtgebiet, die nicht mit einer Unfallauffälligkeit belegt 
sind, stehen derzeit im Rahmen der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention nicht ausrei-
chend Finanzmittel zur Verfügung. Sollte ungeachtet dessen das präventive Erfordernis zur Um-
setzung im Einzelfall gesehen werden, wird die Verwaltung hierzu Einzelbeschlüsse zur Umset-
zung und zur Finanzierung herbeiführen. 
Dies sind aktuell die Vorlagen: 
V/0451/2011 Planungsbeschluss neue Fußgängersignalanlage Kappenbergerdamm/Werne-
weg/Kriegerweg, Kosten 70.000,00 € 
V/0560/2011
 Ausbau der Fußgängerampel Westfalenstraße/An der Alten Kirche/Friedhofstraße 
zur Kreuzungsampel Planungsbeschluss, Kosten 80.000,00 € 
 
 
Zusammenfassung für 2012 / 2013 
 
Für die Jahre 2012 und 2013 stehen insgesamt 900.000 € zur Verfügung (je 450.000 € Ansätze 
aus 2012 und 2013). 
 
Demgegenüber stehen Planungen mit bisher geschätzten Kosten von ca. 865.000 €. 
 
Reaktive Maßnahmen auf den Achsen des VSS 217.000 €
Reaktive Maßnahmen außerhalb der Achsen des VSS 98.000 €
Präventive Maßnahmen der Radwegerevision 350.000 €
Präventive Einzelmaßnahmen  200.000 €
Summe 865.000 €
Tabelle 6: bisherige Kostenschätzungen zu den geplanten Maßnahmen für die Jahre 2012/2013 
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Ausblick 
 
Die Sachstandsberichte zu den reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL und den präventiven 
Maßnahmen der Radwegerevision in Verbindung mit der Vorlage V/0923/2011 „Priorisierung der 
Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms“ zei gen  sehr deutlich, dass im Hinblick auf die 
Mittelbefristung bis zum Jahr 2013 beide Programmmaßnahmen weder abgearbeitet werden kön-
nen noch auskömmlich finanziert sind. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit für die kommenden 
Jahre, und das deutlich über 2013 hinaus, die erforderlichen Haushaltsmittel generiert werden 
können. Falls dies nicht gelänge, ist bereits heute festzustellen, dass weder die Maßnahmen des 
Masterplans noch die Radwegerevision in Gänze umgesetzt werden können. Das erklärte Ziel, die 
Verkehrsunfallsituation in Münster nachhaltig zu verbessern, wäre somit nicht so schnell realisier-
bar. 
 
Erschwerend kommt hinzu, dass auch die zusätzlich bewilligten Personalressourcen bis zum Jahr 
2013 (je 2 Stellen für Planung, Bauvorbereitung, -durchführung in den Ämtern 61 und 66) befristet 
sind und somit faktisch über 2013 hinausgehend keine Personalressourcen mehr für die Umset-
zung des Masterplans einschließlich der Radwegerevision zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, 
dass zur prioritären Fortführung beider Programme eine Verlängerung der befristeten Arbeitsver-
träge zumindest bis zum Jahr 2017 erforderlich sein würde. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 bis zum Jahr 2017 
für die reaktiven Maßnahmen an UHS und UHL ins gesamt Mittel in Höhe von 455.000 € sowie für 
Maßnahmen außerhalb der Achsen jährlich 50.000 € zur Verfügung gestellt werden. Für die prä-
ventiven Maßnahmen der Radwegerevision bis zu m Jahr 2017 wären des Weiteren jährlich 
350.000 € Mittel zur Verfügung zu stellen, damit zumindest die Maßnahmen der 1. Priorität umge-
setzt werden können. Hieraus ergibt sich in Summe ein zusätzlicher maßnahmenbedingter Fi-
nanzbedarf in Höhe von 2,2 Mio. € bis zum Jahr 2020. 
 
 
auf den Ach-
sen 
Radwegerevision
nur Prio 1 
außerhalb der 
Achsen Summe 
 
2014  140.000,00 €       350.000,00 €    50.000,00 €     540.000,00 €  
2015    70.000,00 €       350.000,00 €    50.000,00 €     470.000,00 €  
Bereits im HH-Plan 
berücksichtigt 
2016  105.000,00 €       350.000,00 €    50.000,00 €     505.000,00 €  
2017  140.000,00 €       350.000,00 €    50.000,00 €     540.000,00 €  
2018               -   €                -   €     50.000,00 €       50.000,00 €  
2019               -   €                -   €     50.000,00 €       50.000,00 €  
2020               -   €                -   €     50.000,00 €       50.000,00 €  
Zukünftig in den 
HH-Beratungen 
noch anzumelden 
Summe   455.000,00 €    1.400.000,00 €  350.000,00 €  2.205.000,00 €  
Tabelle 7: zusätzlicher maßnahmenbedingter Finanzbedarf für die Jahre 2014 bis 2020 
 
Maßnahmen des Ordnungsamtes im Verkehrssicherheitsprogramm 
 
Weiterer Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms 2009 bis 2013 ist die verstärkte Überwa-
chung der Einhaltung von zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten. Dafür ist über die Vorlage 
V/0997/2008 eine zusätzliche Überwachungseinheit bis zum 31.12.2013 im Ordnungsamt einge-
richtet worden. 
 
Im Unterschied zur Situation in den baulichen bzw. signaltechnischen Veränderungen wird die 
Verwaltung Aussagen zur Fortsetzung bis 2017 erst auf Basis der abschließenden Evaluation im 
Jahr 2013 treffen können. Evtl. Bedarfe über das Jahr 2013 hinaus werden daher erst in die Haus-
haltsberatungen 2014 eingebracht. 
 
V/0924/2011/1

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V/0924/2011/1 
Dasselbe  gilt  für   die  ebenfalls  im  Ordnungsamt  wahrgenommene  Projektkoordination  und -
kommunikation. Neben dem beschriebenen zusätzlichen Personal im Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung und im Tiefbauamt sind im Ordnungsamt zusätzliche Mitarbeiter/-
innen im Umfang von 4,50 Stellen tätig. Einen Vorschlag dazu wird die Verwaltung, wie oben er-
läutert, 2013 erarbeiten. 
 
 
Fazit: 
 
Insgesamt erhöht sich somit der Finanzbedarf aus verkehrsfachlicher Sicht von bisher bereitge-
stellten (2008 – 2013) rund 2,8 Mio. € auf ca. 6,8 Mio. €, einschließlich der Prioritäten 2 und 3 der 
Radwegrevision.   
 
Um aber auch das finanzpolitische Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes bis 2020 zu erreichen, ist 
das wünschenswerte Programm sowohl im Um fang wie auch der Umsetzungsgeschwindigkeit 
deutlich zu reduzieren und anzupassen. Das noch Machbare wird zur nächsten Haushaltsplanauf-
stellung abgewogen und angemeldet bzw. angepasst. 
 
Wie bereits unter „II. Finanzielle Auswirkungen“ der Vorlage dargestellt, wird noch mal darauf hin-
gewiesen, dass mit einer Beschlussfassung der Vorlage noch keine Entscheidungen über die Be-
reitstellung von zusätzlichen Haushaltsermächtigungen und letztlich über die Durchführung der 
genannten Maßnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms getroffen werden. Hierüber ist viel-
mehr im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebe-
nen Finanzlage der Stadt zu entscheiden.  
 
 
 
In Vertretung     In Vertretung 
 
gez.      gez. 
 
Schultheiß     Heuer 
Stadtdirektor     Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
21.02.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.03.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 27.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 26.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (14)

  • Weseler Straße
  • Steinfurter Straße 156
  • Warendorfer Straße
  • Hammer Straße 54
  • Grevener Straße 105
  • Wolbecker Straße 105
  • Mauritzstraße
  • Albersloher Weg 109
  • Schifffahrter Damm 46
  • An der Alten Kirche
  • Westfalenstraße
  • Friedhofstraße
  • Homannstraße
  • Kriegerweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0924/2011
Typ
Vorlagen
Datum
27.12.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37