V/0292/2022
Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Ausschreibung eines Totalübernehmers, Betriebs- und Finanzierungsmodell
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Anlage3_NACHHALTIGKEITSKONZEPT_gesamt_RS
17443 Zeichen
Vorlage V/0292/2022 – Anlage 3: Konzept ökologische , ökonomische und
soziale Nachhaltigkeit des Stadions
A. Ausgangslage und Auftrag
Auftrag des Rats ist es, ein Stadion zu konstituieren, „das baulich und technisch ökologischen
Kriterien genügt “ (siehe V/0982/2020/1, Ziffer 2.b; Beschluss 10.02 .2021). Explizit sollen für
ein derart nachhaltiges Stadion Maßnahmen entwickelt und Instrumente eingesetzt werden, wie
zum Beispiel Verwendung von nachhaltigen Baustoffen , Versorgung durch Erneuerbare Ener-
gien, hohe Energieeffizienz, Altlastensanierung und Regenwassermanagement .
Gemäß Beschluss sind Mehrkosten, die aus diesen Kriterien entstehen, gesondert darzustellen.
B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung
Der Entwurf des Nachhaltigkeitskonzepts wurde inner halb der Stadtverwaltung von einer inter-
disziplinären und ämterübergreifenden Facharbeitsgruppe „ FAG Nachhaltigkeit “ unter
Leitung des Stabs Stadion erarbeitet. In die FAG haben Fachleute aus dem Amt für Mobilität und
Tiefbau (Niederschlagswasser), Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Koordinie-
rungsstelle Nachhaltigkeitsstrategie), Amt für Immobilienmanagement (Klimaschutz, Energiema-
nagement) die Koordinierungsstelle für Klima und En ergie (kurz: KLENKO) sowie Externe der
Stadtwerke Münster (Wasserwerk, Stadtnetze) und einer bauorientierten Beratung direkt ihre Ex-
pertise eingebracht. Über die im Nachhaltigkeitskonzept integrierten Teilkonzepte wie zur Barrie-
refreiheit, Abfallkonzept und KiTa oder die nur referenzierten Teilkonzepte wie Energie und Mo-
bilität ist weitere in- und externe Expertise (zum Beispiel AWM) indirekt eingebracht worden.
Ausgangspunkt der Arbeit der FAG im Sinne des Ratsbeschlusses war es, den Rahmen und die
zu erfüllenden Ziele für ein Nachhaltigkeitskonzept abzustecken. Der konzeptionelle Ansatz geht
letztlich über den Ratsbeschluss, gegebenenfalls nur baulich und technisch ökologische Krite-
rien zu berücksichtigen, deutlich hinaus, indem er zugleich Ökonomie und Soziales als die
beiden weiteren Dimensionen der Nachhaltigkeit aufgreift (zusammen ÖÖS). Er ist übergreifend
querschnittsorientiert als Klammer über alles angelegt, integriert Fachbeiträge, verknüpft und er-
gänzt sie. Die FAG hat dazu im Erarbeitungsprozess die 17 „Sustainable Development Goals “
(SDGs) dahingehend betrachtet, ob und wie Nachhaltigkeitsbausteine des Stadions wirksam da-
rauf einzahlen können. Als Arbeitsgrundlage mit gan z konkretem Stadtbezug diente die "Nach-
haltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030 ", mit der abgeleiteten Formulierung realistischer
Ziele: Das Stadion soll im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ gebaut werden, „klimaneut-
ral“ genutzt respektive betrieben werden und ein strategisches Schlüsselprojekt für das Maß-
nahmenprogramm 2023-2026 der münsterschen Nachhaltigkeitsstrategie werden.
C. Nachhaltigkeitskonzept und Bausteine
Ein Nachhaltigkeitskonzept Stadion ist für sich notwendigerweise schon komplex, da es übergrei-
fend und verbindend alle Zielvorgaben erfüllen sollte. Energie und Mobilität haben eine besonders
große Relevanz für die Erreichung der definierten Nachhaltigkeits- und insbesondere der Klima-
ziele der Stadt. In eigenen FAGs wurden daher Maßna hmen und Instrumente für ein je umfas-
sendes Fachkonzept "Plus-Energie-Stadion" und ein "Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion"
erarbeitet (siehe weitere Anlagen zur Vorlage). Bei de Fachkonzepte werden hier daher nur als
Nachhaltigkeitsbausteine Energie (NB1) und Mobilität (NB2) referenziert. Sie zahlen vor al-
lem auf die SDGs 7, 9 und 10 ein.
Das Gesamtkonzept Nachhaltigkeit besteht aus diesen beiden und insgesamt aus sieben Nach-
haltigkeitsbausteinen (NBs; Details im Anhang).
Der größte Baustein in der graphischen Darstellung des Nachhaltigkeitskonzeptes ist „Umwelt“
(NB3), integral betrachtet, aber getrennt nach den Umweltmedien. Maßnahmen im Bereich Bo-
den/Flächen zielen darauf ab, ihre Qualität zu verbessern und zu erhalten. Die Sanierung von
Altlasten , die Herstellung einer standort- und klimaangepass ten „grünen Infrastruktur “ und
einer Beschattung sowie möglichst geringe Versiegelung sollen hier positiv wirken.
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Maßnahmen im Bereich Wasser zielen darauf ab, mit dieser Ressource in allen Ebenen – Nie-
derschlags-, Oberflächen und Grundwasser – schonend und nützlich umzugehen. Für das Ge-
samtareal Sportpark Berg Fidel liegt als Fachbeitra g ein umfassendes Regenwasserbewirt-
schaftungskonzept vor; es reicht von der wassersensiblen Planung übe r den Überflutungs-
schutz bis zur Minderung der Wassereinleitung in Fl ießgewässer zur Verbesserung ihrer Fauna
und Flora. Ein wesentliches Instrument ist eine kaskadierende und „smart“ genutzte Wasser-
rückhaltung (siehe unten „smart city“). Im Bisherig en Wasserschutzgebiet bleiben Grundwas-
serschutz und -haltung sehr wichtige und erfüllte Anforderun gen. Das Konzept sieht für Nutz-
wasser eine Minimierung des Verbrauchs insgesamt und insbesondere von Trinkwasser vor, die
Speicherung , Bewässerung, den Einsatz in Sanitäranlagen und un ter Umständen eine Zweit-
verwertung vor Ort, im Übrigen eine minimale Einleitung.
Maßnahmen im Bereich Luft/Klima zielen darauf ab, die Klimaschutzstrategie der Stadt zu
erfüllen und insb. CO2 und Treibhausgase zu vermeiden. Optional sind zur Reduzierung des öko-
logischen Fußabdrucks Kompensationsmaßnahmen in Ver bindung mit dem Energiekonzept
möglich.
Zum Baustein NB3 gehört als Fachbeitrag ein Abfall-Konzept , welches mindestens ausgerich-
tet ist auf „low waste“ und ambitioniert in Richtung „zero waste “ ausgebaut werden kann. Große
Teilmaßnahmen sind eine nachhaltigkeitsorientierte Beschaffung des Notwendigen, für den
Spieltagsbetrieb ein weitest möglicher Einsatz von Mehrwegsystemen insbesondere im Catering
(siehe NB7) sowie beim noch unvermeidbaren Abfallau fkommen dessen sachgerechte direkte
oder stoffliche Wiederverwertung und Entsorgung.
Dem Baustein Umwelt (NB3) ist der Maßnahmenbereich „smartes Stadion “ in einer "smart city"
zugeordnet. Er steht für einen zweckmäßigen Einsatz digitaler Instrumente („smarte tools“) in den
Bereichen Sensorik und Steuerung, zum Beispiel für Bodenfeuchtemessung , um Wasserauf-
kommen und -speicherung automatisiert zu managen, eingesetzte Produkte in ihrem Lebenszyk-
lus und Einsatz zu begleiten („C2C“, Mehrweg) oder in Gebäuden und Anlagen des Stadions
effektive und effiziente Nutzungen zu unterstützen (zum Beispiel Raumluft, Energiezentrale).
Das Stadion kann hier wegen seiner Komplexität und Lastspitzen Reallabor für andere Liegen-
schaften im Stadtkonzern sein.
Der Nachhaltigkeitsbaustein „Mensch und Soziales“ (NB4) zahlt auf die SDGs 1, 3-5, 10 und
16 ein. Hierunter sind nachrichtlich außerhalb der FAG entwickelte Fachbeiträge und Teilkon-
zepte zu einer neuen Bewegungs-KiTa, dem im Ausbau befindlichen Nachwuchsleistungszent-
rum (NLZ) und der Einrichtung FanPort referenziert.
Barrierefreiheit (NB5) des Stadions ist neben rechtlichen Vorgaben ein in der Machbarkeitsstu-
die (MBS) frühzeitig verfolgtes großes Anliegen, welches sich besonders durch die Planung einer
Kapazität von 1 % aller Zuschauerplätze (200) in rollstuhlgerechter Ausführung zeigen soll.
Die gesetzten Ziele, das Stadion im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ zu bauen und hiernach
„klimaneutral“ zu betreiben, wird über zwei getrennte Nachhaltigkeitsbausteine verfolgt; sie sind
gleichwohl parallel und ineinandergreifend konzipiert.
Das Bauen (NB6) – konkret die Sanierung und zweitligatauglic he Ertüchtigung des Stadions –
fußen in den nächsten Schritten auf der Umsetzung des Raumfunktionsprogramms der Machbar-
keitsstudie (MBS) aus Dezember 2021. Diese definier t indirekt bereits selbst nachhaltigkeits-
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förderliche Rahmenbedingungen , in dem das Raumprogramm für Gebäude und Bauteile so-
wie ihre Funktionszuweisung flächen- und energiesparend ausgerichtet sind. In der weiteren
Planung sollen die Anforderungen an Mehrwegsysteme (siehe Abfallkonzept) optimiert werden.
Im Zuge des weiter vorzubereitenden Totalübernehmerverfahrens für ein „design and build“ sieht
das Konzept vor, dem Grundsatz der Ressourcenschonung und einer Minimierung des bau-
bedingten (ökologischen) Fußabdrucks zu folgen. Die Differenzierung der konzeptionellen Ziele,
nur „klimagerecht“ zu bauen, aber doch „klimaneutra l“ zu betreiben, resultiert daraus, dass der
Neu- oder Umbau eines Sonderbaus Stadion aufgrund seiner Größe und technisch-funktionalen
Anforderungen belastbar „klimaneutral“ unrealistisc h ist. Ansätze sind daher insbesondere bei
der Wahl von Baustoffen und -teilen, ihrer Verarbeitung und Unte rhaltung wo möglich
sowie wirtschaftlich im Bau und Betrieb zu finden, zwischen einer bestenfalls energiearmen Wie-
derverwendung von Altem („Re-Use“), über verringerten Baustoffeinsatz, die Verwendung nach-
haltiger Baustoffe (zum Beispiel nachwachsend, recycelt) bis hin zu gegebenenfalls einer in Tei-
len „zirkulären Bauweise“ (zum Beispiel „cradle-to-cradle“, C2C).
Maßstab und Auswahlkriterien für Baustoffe und Bauw eise sind bestehende Bewertungssys-
teme für den Bau, die alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen berücksichtigen (ÖÖS). Die Gebäu-
deleitlinien der Stadt Münster 2020 sind anzuwenden und gewährleisten bereits ein in wesent-
lichen Kriterien nachhaltiges Bauen unter ökologisc her Schwerpunktsetzung. Sie unterstützen
zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit m aximaler Leistung. Eine durch die Stadt
Münster selbst errichtete Anlage könnte, sofern die Nutzung des nicht im Stadion benötigten
Stroms an anderen Standorten der Stadt Münster ermö glicht wird, einen maßgeblichen Beitrag
zum Ziel der Klimaneutralität bis 2030 der städtischen Gebäude leisten und besonders wirtschaft-
lich sein.
Komplexität und Einzigartigkeit eines Sonderbaus Stadion legen nahe, bei der Planung und im
Bauprozess punktuell mit weiteren Instrumenten und Vorgaben über die städtischen Ge-
bäudeleitlinien hinaus zu gehen. In einer Zertifizi erung wird – insbesondere vergleichend zum
zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand – kein adäquat zusätzlicher Nutzen gesehen.
Der Nachhaltigkeitsbaustein „Nutzung“ (NB7) bezieht sich auf Maßnahmen, die ein nachhaltig
konzipiertes Stadion ebenso nachhaltig nutzen respe ktive betreiben lassen. Im Handlungsfeld
Nachhaltigkeit hat der Hauptnutzer SC Preußen Münster selbst einen Strategie- und Umset-
zungsprozess gestartet, um sich im Geschäftsbetrieb als Verein u nd Veranstalter zukünftig
nachhaltiger aufzustellen. Er entwickelt dafür eigene Maßnahmen und Instrumente; diese werden
verzahnt und ergänzen die NBs 1-6. In der Dimension Ökologie soll dies zum Beispiel Mobilität
mit CO
2-Minderung durch Umbau der Fahrzeugflotte, den Einkauf nachhaltiger Produkte und die
Abfallvermeidung unter anderem durch Einsatz von Mehrweg im Catering umfassen. In der öko-
nomischen Dimension stehen zum Beispiel stabile Partnerstrukturen (langfristig, wertschätzend,
regional), Fans und Mitglieder (Gewinnung, Einbindu ng, die Marke SCP) sowie Förderung der
Jugend und des NLZ im Fokus. Im Sozialen greift die s ebenfalls, hat zudem aber zum Beispiel
Ansatzpunkte bei Inklusion und Ausbau des Ehrenamts, innerhalb des Vereins, mit dem und für
das Quartier. Im Ergebnis soll beim Betrieb insbesondere auf die SDGs 1, 5, 8-10 und 12 einge-
zahlt werden.
Bei Umsetzung des Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit wir d das zukünftige städtische Stadion auf
alle SDGs (außer 2 und 17) einzahlen und damit sogar als ein Schlüsselprojekt erheblich wirksam
sein zugunsten der Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030 .
Anhang: MindMap Nachhaltigkeitskonzept (siehe Folgeseite)
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3
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4
3
KONZEPT
ÖÖS
NACHHALTIGKEIT
STÄDTISCHES
STADION
NB1 Energie: "Plus-Energie-Stadion" [7, 9, 10] (nachrichtlich)
NB2 Mobilität: "Ganzheitliches Mobilitätskonzept St adion" [9, 10] (nachrichtlich)
NB3 Umwelt [6, 13, 14, 15]
Umweltmedien
Boden/Flächen
Altlastensanierung (Ermittlung,
Sicherung, Beseitigung)
"Grüne Infrastruktur" Begrünung
(standortgerecht, klimaangepasst,
artenreich)
"Sonnenschutz" durch
natürliche/techn. Be-/Verschattung
vs. Versiegelung (wasserdurchlässige Wege/Plätze)
Wasser
Niederschlag-Man. (Konzept
Regenwasserbewirtschaftung
Sportpark Berg Fidel)
Wassersensible Entwicklung ("Schwammstadt") mit
kaskadierter Retentionskapazität (Dächer, Sisterne,
Pflanzen u.a.)
Verdunstungspotential
Überflutungsvorsorge (Höhenniveau Gebäude)
Überflutungsnachweis (DIN 1986-100)
Notwasserwegeausweisung (Lenkung)
Einleitungsminderung,
Kanalentlastung mit Abflusssteuerung
Grundwasser-Man.
Pumpwerkbetrieb (Bezug NB1 Energie und Nutzwasser-Man.)
Havarieschutzkonzept (z.B. Rasenheizung)
Nutzwasser-Man.
Verbrauchsminimierende Technik
Brauchwassernutzung
(Niederschlag; aufbereitetes
Grundwasser)
Abwasserbehandlung Grau-/Betriebswasser Aufbereitung
und (Wieder-) Nutzung
Luft/Klima
Emmissionsreduktion (inkl. Lärm/Schall)
"Klimaschutzstrategie Stadt MS 2030", insb.
Vermeidung CO2/Treibhausgase
Mikro-Klima-Management (Bezug Begrünung, Wasser)
optional: Kompensation (Bezug NB1 EnKonzept)
Abfall-Konzept, mindestens
"low waste", ggf. "zero waste"
Bedarfsbewertung und Beschaffung
Produkte/Materialien ob/was/wie
Quellen und Lieferketten
Langlebigkeit und Reparierbarkeit
optional: Lebenszyklen/C2C
Abfallvermeidung
Mehrweg (Spieltage)
Up-Cycling/Re-Use
Recycling
Entsorgung
Wertstofftrennung
sachgerechte Verwertung/-bringung
"Smartes Stadion" in "Smart City" mit digitalen/"smarten tools" Sensorik und Steuerung
(z.B. Bodenfeuchte, Speichermanagement, C2C, Mehrwe g, Tracking, Raumluft etc. p.p.)
NB4 Mensch und Soziales [1, 3, 4, 5, 10, 16]
Bewegungs-KiTa
Bewegung und Ernährung
SCP-/Sport-Bezug mit "Halbzeitpause" und "Kick-off"
Quartierseinbindung "Stadtteil-Kooperation"
Nachwuchsleistungszentrum (NLZ)
Nachwuchsarbeit
Profisport Traningsplätze
Breitensport Beachvolleyball
FanPort
Partnerschaften, z.B. mit Schulen zur Teilhabe (Bew egung, Bildung, Gesundheit etc.) (Bezug auf NB7)
NB5 Barrierefreiheit [10]
s. auch Workshop MBS
generelle/übergeordnete Anforderungen
Plätze/Zonen für "Menschen mit Behinderung"
spezielle Ver-/Entsorgungseinrichtungen
rechtliche/u.a. Vorgaben
Bau-, SonderbauVO
DIN 18040 barrierefreies Bauen
Gebäudeleitlinien 2020 Stadt MS, Anlage 3 (s. auch NB6)
DFB-Leitfaden Barrierefreiheit (u.a. 1% "Rolli")
NB6 Bauen (MBS) [9, 11]
Raumfunktionsprogramm (MBS), Umsetzung
effektiv, insb. voll funktionsgerecht
effizient, insb. ressourcensparend
Grundsatz Minimierung
baubedingter Fußabdruck durch
Ressourcenschonung
s. auch NB3 "Abfall"
"Re-Use"/energiearme Wiederverwendung
Alt-Bauteile aus Bestand-Stadion,
zweckmäßig/wirtschaftlich
Minderung Materialeinsatzbedarf (insb.
Beton), zweckmäßig/wirtschaftlich
Einsatz nachhaltiger Baustoffe:
Sekundär-, Recycling-, nachwachsende
bedingt: "zirkuläre Bauweise" (C2C)
Gebäudeleitlinien Stadt MS 2020
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
(www.stadt-muenster.de/immobilien ...)
Wärmeschutz (sommerlicher) und
EnEffizienz, insb. Anlage 1 "Nachweis des
Null-Emissions-Hauses"
Berechnung PHPP (ohne Förderung)
Berechnung Gebäude-En.-Gesetz
(GEG) nach DIN 18599 (für Förderung)
Baustoffwahl/Ausführung, insb. Anlage 4
"Technische Bauteilanforderungen – Hochbau"
Techn. Ausrüstung/Ausstattung, insb.
Anlage 5 "Planungsstandards TGA"
Instrumente und Vorgaben
Nachhaltiges Bauen
Bauplanung und Prozeßbegleitung
Einsatz Ökobilanzdaten Bauen (z.B.
ÖKOBAUDAT): Material, Bau, Transport,
Energie- und Entsorgungsprozesse (s.
www.bbsr.bund.de)
optional: DGNB/BNB
Orientierung Kriterien ("sinngemäße Anwendung")
bedingt: Öko-Bilanzierung Zertifikat
NB7 Nutzung [1, 5, 8, 9, 10, 12] (im Prozeß des Hauptnutzers)
s. auch NB4 Mensch und Soziales
Dimension Ökologie: z.B. CO2-Minderung Fahrzeugflotte, Einkauf nachhaltiger
Produkte, Mehrweg im Catering (...)
Dimension Ökonomie: z.B. Partnerschaften strategisch/wertschätzend/regi onal,
sportliche wie wirtschaftliche Weiterentwicklung Jugendarbeit, Markenaufbau (...)
Dimension Soziales: z.B. Nachwuchsförderung, "inklusive" Traningsangebote und
Camps, Förderung Ehrenamt im und um den Verein im Quartier (...)
"Nachhaltigkeitststrategie
Stadt Münster 2030" und
das städtische Stadion
Ziel "klimagerechtes" Bauen
Ziel "klimaneutrales" Betreiben
Ziel strategisches Schlüsselprojekt für
Maßnahmenprogramm 2023-2026
Sustainable
Development
Goals (SDGs)
[1] vs. Armut
[2] vs. Hunger
[3] Gesundheit
[4] Bildung
[5] Gleichberechtigung
[6] Sauberes Wasser
[7] Saubere Energie
[8] Faire Arbeit/Wirtschaft
[9] Innovation,
Infrastruktur,
Industrrie
[10] vs. Ungleichheit
[11] Nachhaltig Siedlungen
[12] Nachhaltiger
Konsum/Produktion
[13] (Sofort-) Klimaschutz
[14] Leben unter Wasser
[15] Leben an Land
[16] Frieden
[17] Entwicklungs-Partnerschaft
Handlungsfeld
Nachhaltigkeit
(ÖÖS)
Dimension Ökologie
Dimension Ökonomie
Dimension Soziales
farbliche Unterlegung:
vorhandene Teilkonzepte
Abkürzungen: C2C = "cradle-to-cradle"; DFB =
Dt. Fußballbund; En. = Energie; Man. =
Management; MBS = Machbarkeitsstudie; NB =
Nachhaltigkeitsbaustein; PHPP =
Passiv-Haus-Projektierung-Paket; TGA =
Technische Gebäudeausrüstung; Umw. = Umwelt
[X, Y, Z] Bezug zu den SDGs
Nachhaltigkeit-Konzept_gesa_v8_FAG.mmap - 02.06.2022 - Dez. IV/Stab Stadion
Anlage1_MOBILITÄTSKONZEPT_gesamt_RS
13898 Zeichen
Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobi litätskonzept Stadion A. Ausgangslage und Auftrag Auftrag des Rats ist es, für die Verbesserung der V erkehrsanbindung des städtischen Stadions an der Hammer Straße eine nachhaltige und klimafreundliche Lösung zu entwickeln (V/0982/2020/1, Ziffer 3.b; Beschluss 10.02.2021). Explizit soll für ein somit zukunftsfähiges Ver- kehrs- und Mobilitätskonzept eine Mobilstation mit Stellplätzen, P&R, Car&Bike-Sharing-Angebo- ten sowie E-Ladesäulen und Serviceleistungen für Fa hrräder und gegebenenfalls weiteren An- geboten Bestandteil sein. Die notwendigen finanziellen Mittel sollen der Stel lplatzablöse sowie dem Mobilitätsfonds ent- nommen werden. Weitere Fördermittel für einen neuen Bahnhaltepunkt Stadion/Geist sollen mit dem Zweckverband NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) akquiriert werden. B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung Der Entwurf des Mobilitätskonzepts wurde innerhalb der Stadtverwaltung von den Fachleuten des Amtes für Mobilität und Tiefbau, dem Stab Stadion und der Stadtwerke Münster in einer Fachar- beitsgruppe „FAG Mobilität“ erarbeitet und mit dem Bauordnungsamt hinsichtlich der Anforderun- gen insb. an Bedarf und Nachweis von notwendigen Stellplätzen abgestimmt. Erstes Ziel im Sinne des Ratsbeschlusses war es, de n Stellplatzbedarf als unvermeidbare Restgröße zu ermitteln. Insoweit waren die im Bebauungsplan Nr. 568 mit Stand 2018 als zu befriedigender Bedarf ange- gebenen bis zu 2.625 Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Kfz) plausibel, belastbar und dauerhaft zu minimieren, indem mit geeigneten Maßnahmen der fortschrei- tenden Veränderung im Verkehrsverhal- ten und den aktuellen verkehrspoliti- schen Entwicklungen Rechnung getra- gen wird. Die Konzeptentwicklung er- folgte daher beginnend beim Umweltverbund (UMV) mit Mobilitätsbausteinen (MBs) für zu Fußgehende, Rad- und Busfahrende bis zur Restgröße der Kfz-Nutzer*innen (siehe Abbildung) und einem dafür hinreichenden Stellplatzangebot. Au s der Förderung des UMV resultieren un- mittelbar die maximale Reduktion des CO 2-Ausstosses und des Flächenbedarfs mit Versiege- lung. Eine hohe Flexibilität und bedarfsweise Skalierbarkeit ohne Vorhaltung mindergenutzter Inf- rastruktur sowie die Minimierung der Kosten in Bau und Betrieb waren weitergehend zielleitend für die zu erreichende nachhaltige und klimafreundliche Lösung. Zur Zielerreichung waren daher geeignete betrieblic he und organisatorische Bausteine und In- strumente eines individuellen Mobilitätskonzepts für das Stadion zu entwickeln, die den Ist- Modalsplit Stadion 2022 mit bis zu 15.000 Besuchern zugunsten des UMV zu einem Soll-Mo- dalsplit Stadion ab 2027 mit bis zu 20.000 Besuchern im Zweit-Liga-Betrieb wirksam beeinflus- sen können. Unter Einbezug des schon veränderten und sich weite r verändernden gesamtstädtischen Ver- kehrsverhaltens sowie mit dem Ziel, zukünftig auf die Verkehrsmittelwahl der Stadionbesucher*in- nen zugunsten des UMV noch stärker lenkend einzuwirken, wurden Annahmen getroffen und für alle Verkehrsarten Berechnungen angestellt. Daraus ergeben sich unter Einzelbetrachtung nach Heim/Gast und Stadt/Umland ein Gesamt-Modalsplit Soll ab 2027 mit Gesamt-Kfz-Anteil und wei- tere relevante Werte: Maximum von 20.000 Stadionbesucher*innen, davon 23,8 % mit Kfz, mit Kfz-Besetzungsgrad 3,2 Personen, rechnerisch Bedarf von 1.478 Kfz-Stellplätzen (Anhang 1 ). Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion Seite 2 (3) Des Weiteren setzen alle konzeptionellen Überlegungen für die Mobilität Stadion darauf und da- ran an, dass ein wesentlicher und permanenter Beitrag zur gesamtstädtischen Alltagsmo- bilität – unter anderem für Bewohner*innen der Quartiere s owie Pendler*innen und City-Besu- cher*innen – geleistet werden soll und kann. Insowe it ist die punktuell temporäre Spitzenanfor- derung des Stadionbetriebs an bis zu 25 Heimspieltagen im Jahr die notwendigerweise zu erfül- lende Bedingung, jedoch keine hinreichende. Vielmehr wird sie eingebunden in ein ganzheitli- ches Mobilitätskonzept mit permanentem Mehrwert für die zukunftsfähige ge samtstädtische Mobilität. C. Mobilitätskonzept und Bausteine Das Mobilitätskonzept besteht aus sechs Mobilitätsbausteinen (MBs; Details Anhang 2 ). Zentraler Baustein ist die Mobilstation (MB 1), die als Infrastruktur mit multiplen Funkti onen alle Anforderungen des UMV im gesamtstädtischen Kontext bedienen und noch mehr leisten soll. Der Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen beträgt 7.200. Ein Kernelement des MB 1 ist daher die differenzierte Bereitstellung dieser Stellplätze: Offen, geschlossen, unterschiedlich dimensio- nierten, modular, skalierbar, ebenerdig/geschossig, in verschiedenen Standortlagen, mit/ohne Komfortleistungen, mit/ohne Kosten für Extraleistungen, mithin konfiguriert für verschiedene Nut- zer*innenbedarfe von „Free flow“ (etwa 50 %) für eine anspruchsreduzierte Spitzenlast, über „Ba- sis“ mit einem Anlehnbügel je zwei Räder und „Basis plus“ überdacht bis zum Komfortangebot im modernen Fahrradparkhaus (etwa 15 %) mit weiterer Differenzierung und Extra s. Dieses An- gebot ist allgemein und persönlich sowie permanent (Pendler*innen) und temporär (Zu- schauer*innen an Spieltagen) nutzbar. Das Gesamtang ebot soll hochskalierbar sein für die Spitzenlast Heimspieltag, indem die Zugänglichkeit räumlich und zeitlich gesteuert wird und es ein digitales Parklogistiksystem für ein „smart parking“ mit Zu- und Abflusssteueru ng mit Echtzeitdaten erhält. Spezifische Services für Radfahrer*innen sollen integriert werden, so etwa Schließfächer, Trockenraum und Werkstattservice. Die Mobilstation umfasst eine große Bushaltestelle Stadion (MB 2 und 3). Sie ist der Ankunfts- ort Bahnfahrender ab/bis Hauptbahnhof Münster und p erspektivisch des Bahnhaltepunkts Geist/Stadion. Für Kfz-Fahrende ist die Mobilstation Park- und bedarfsweise Umstiegsort. Park- haus für Fahrräder und Kfz sollten in ein Gebäude gefasst sein; der Abschnitt Kfz-Parkhaus soll bis zu 4-geschossig direkt der neuen Nordtribüne an gegliedert sein, um für diese weitere raum- funktionelle Anforderungen zu erfüllen (unter ander em Entfluchtung). Als Umstiegsort soll die Mobilstation Pendler*innen, City-Besucher*innen (zum Beispiel Märkte, Feste) und Besucher*in- nen von Events im Stadion und in anderen Großverans taltungsorten dienen können. Es sollen aktuelle Sharing-Angebote und Services auch über originäre Personen-Mobilität hinaus inte- griert werden, zum Beispiel für Waren-Mobilität ein e kooperative Paketstation oder ein City-Lo- gistik-Hub. Als weitere wesentliche Bausteine des UMV werden die bis 2027 vollständig elektrifizierte Stadt- busflotte im Normalbetrieb (MB 2) und die stadionbezogenen Buszusatzverkehre (MB 3) eingebunden. Der Normalbetrieb im Linienverkehr wird an Heimspieltagen auf der Hochleistungs- achse Hammer Straße sowie durch Taktverdichtungen auf ≤ 10 Minuten, Verstärkerfahrten und Doppeltraktion passgenau hochskaliert. Hinzu kommt ein spezieller Stadion-Shuttle-Bus- verkehr von/zum Hauptbahnhof, von/zu Stadtteilbahnhöfen wie Hiltrup und optional dem Zentrum Nord sowie insb. den verbindlich eingebundenen dezentralen Parkstandorten (MB 6). Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion Seite 3 (3) Ein wichtiger Baustein ist die sonstige Hardware (MB 4), die mit Echtzeitdaten ein digitales Orientierungs-, Leit- und Parksystem bedient, multimodal und in verschiedenen Raumbe- reichen von der außerstädtischen Zuführung, innerhalb des Stadtgebiets, im Stadionumfeld sowie auf dem Stadiongelände inklusive der Mobilstation s elbst. Der MB 4 soll dabei mit „smarten tools“ (MB 5) funktionieren, die ergänzend Veränderungen des Modal-Split vom Ist-Zutand 2022 zum Soll ab 2027 bewirken. Das ist insb. ein erweitertes E-Ticketing für alle Stadionbesu- cher*innen, welches Information, Buchung und Navigation zu Heimspieltagen integriert. Das sind ebenso neue Produkte , die über klassische Kombitickets (Eintritt mit ÖPNV) weit hinaus gehen, indem sie Stadioneintritt, Verkehrsmittelwahl und Preis in einem Anreizsystem mit persönlichen Mehrwerten für die Stadionbesucher*innen und über i hre klimafreundlichere Verkehrsmittelwahl für Stadt und Umwelt verknüpfen. Hier sind zudem die Datenzentrale und Digitalisierung des „smarten Stadions“ als Instrumente verortet (Bezug „Smart City“) inklusive einer App für die mo- bile Nutzung. Als Restgröße brutto verbleiben die tatsächlich not wendigen Kfz-Stellplatzbedarfe und deren nachweisliche Bereitstellung (MB 6). Priorisiert ve rfolgt wird die verbindliche Einbindung existenter , dezentraler und stadionnaher Stellplätze über Ver träge. Relevant sind hier prioritär fußläufig erreichbare Standorte, die ein weiteres Verkehrsmittel ganz entbehrlich machen. Einzu- binden sind dann vorhandene Stellplatzangebot mit A nbindung an die Buslinien 1, 5, 9 und 17 sowie weitere shuttlefähige. Es wird aufgrund von Analysen und positiven Vorgesprächen davon ausgegangen, dass mindestens etwa 500 Stellplätze hierüber nachgewiesen werden können. Ein Backup-System sichert diese Kapazitäten langfristig ab. Als Restgröße netto würden maximal etwa 1.000 am Stadion zu bauende Kfz-Stellplätze verbleiben. Vergleichbar dem Angebot für Fahrräder können für K fz differenziert nach Komfort, Kosten und Lage Flächen von „Low level“ auf Schotter ebenerdig im Südosten (bis zu 484 Plätze) bis zum Komfort im modernen Kfz-Parkhaus (bis zu etwa 1.000 Plätze) mit weiterer Differenzierung ge- schaffen werden. Dieses ist allgemein und persönlich sowie permanent (zum Beispiel Pendler*in- nen) und temporär (zum Beispiel Zuschauer*innen an Spieltagen) nutzbar. Parkhaus, Schotter- platz und dezentrale Stellplatzangebote werden modular, flexibel skalierbar und gegenseitig sub- stituierbar verknüpft, um mit diesem MB ohne Vorhaltung mindergenutzter Infrastruktur oder ver- siegelter Flächen die nachhaltigste und klimafreundlichste Gesamtlösung umzusetzen. Anhang 1: Modalsplit und Stellplatzbedarf Anhang 2: MindMap Gesamtkonzept (siehe Folgeseite) Abkürzungen: DL = Dienstleistung/-er; FG = Fahrgast; LIS = Ladeinfrastruktur; MB = Mobilitätsbaustein; MIV = Motorisierter Individualverkehr; Pl. = Platz; TF = Teilfläche; UMV = Umweltverbund 4 4 2 6 2 3 3 2 2 4 3 4 5 5 4 4 2 Ganzheitliches MOBILITÄTSKONZEPT Städtisches Stadion Hammer Straße MB 1 MOBILSTATION zu Fuß Gehende (Gemeinanforderungen) Radfahrende (Bedarf 7.200 Rad-Pl.) FAHRRADPARKHAUS; optional: im Parkhaus U/E/1 (ggf. 2); modular, erweiterbar (TF4 mind. 916 Pl./ca. 15%) Stellplatzkonfiguration Abschnitte räumlich/zeitlich trennbar (optional: inkl. Ternnung Fans Heim/Gast) Vorbereitung: Ladestromanschluss (nach ADFC, standardisierte LIS) "smart parking" mit digi. Parklogistiksystem Verkehrslenkung Zu-/Abfluss/Plazierung Abstellfläche "Basis plus" (TF3; 1 Bügel für 2 Pl., c a. 1.100 Pl., z.T. überdacht, kostenfrei) Abstellfläche "Basis" (TF2; 1 Bügel für 2 Pl., ca. 1.410 Pl., offen, kostenfrei) Abstellfläche "Free-Flow" (TF1; segmentiert je 8-10 Pl., ca. 3.600 Pl., offen, ohne Extras/Komfort, kostenfrei) optional: "Leezenbox" Serviceangebot Rad Schließfächer Trockenraum Werkstatt Radpflege Radmiete/Bike-Sharing Busfahrende (s. MB 2+3!) Bushaltestelle Serviceangebote Ticketverkauf Echtzeitauskunftssystem (multimodal) Gepäckaufbewahrung Bahnfahrende Shuttle ab/bis HBf Münster Perspektive: 2030+ Bahnhaltepunkt Geist/Stadion Direktanbindung Kfz-Fahrende s. MB 3+6 Car-Sharing (z.B. Stadtteilauto, Wuddi) Umsteigepunkt multimodal Pendler City-Besucher Event-Besucher Sharing-Nutzer:innen (weitere) E-Scooter S-/Pedelecs, Tretroller, Lastenräder u.a. optional (zukünftig): E-Mopeds u.ä. Serviceangebot Extra W-LAN Paketstation (kooperativ, Betreibergemeinschaft) optional: "Mikro-Depot" City-Handel/Logistik-Hub optional: "Kiosk" u.a. Sonstiges "Green Buildung", regen. En-Versorgung etc. p.p. ... MB 6 PKW-STELLPÄTZE i.V.m. MB 3 (Bedarf 1.478 PKW-Pl.) verbindliche Einbindung dezentraler Standorte (öff.-rechtl. Vertrag, mind. ca. 500 Pl.) vorrangig Standorte fußläufig (bis zu ca. 700/max. 1.000m) Standorte mit Linienanbindung (bis zu 200m zu Haltestelle, Linien 1, 5, 9 und 17) nachrangig Standorte shuttle-fähig Backup-Standorte (zusätzl. oder Bestand) Standort Stadion (bis ca. 1.000 Pl.) KFZ-PARKHAUS ; optional: zusa. mit Fahrradparkhaus, modular, erweiterbar (TF4 Restbedarf bis zu 916 Pl.) Stellplatzkonfiguration Abschnitte räumlich/zeitlich trennbar, inkl. Trennung Fans Heim/Gast "smart parking" mit digi. Parklogistiksystem Verkehrslenkung Zu-/Abfluss/Platzierung Ladeanschluss/-säule (standardisierte LIS) Fan-/Reisebusse und VIP/Verein (TF5 13 Busse, 78 Pl.) Stellplätze Südost, "low level" (Schotterfläche, TF6 bis zu 484 Pl.) MB 5 "SMARTE TOOLS" Software&Services Integriertes System zur Information, Buchung und Navigation Erweitertes E-Ticketing (z.B. SCP-Portal/Stadion-App, s. Anreize/Produkte) "Mob-App" (z.B. Stadtwerke) Anreizsysteme und Produkte (z.B. Mehrwerte) "Smartes Stadion" in "Smart City", insb. Digitale Echtzeitdatensysteme MB 4 Sonstige HARDWARE Digitale Orientierungs- und Leitsystem (extern) Raumbereiche multimodal/-funktional s. in MB 1+6 digi. Parkbetriebssystem, Verkehrslenkung etc. (intern) optional: äußere verkehrliche Erschließung Stadiongelände (Verkehrsführung, Linksabzweig etc.) MB 3 P&R SHUTTLE i.V.m. MB 6 s. in MB 1 Kfz-Fahrende Skalierbare Kapazitätserweiterung Shuttle-Betrieb ab/bis eingebundene dezentrale Parkstandorte (s. MB 6!) Gästefans ab/bis "ZOB" HBf. Ostseite optional: Bhf. Zentrum Nord MB 2 E-STADTBUSSE s. in MB 1 Busfahrende Erreichbarkeit Berg-Fidel bei Rot-Spielen (ggf. Südanf ahrt, Wendemöglichkeit) optional: E-Bus-Ladestation MOBILITÄTSKONZEPT_v9_quer.mmap - 23.05.2022 - Dez. IV/Stab Stadion
Anlage2_ENERGIEKONZEPT_gesamt_RS
14385 Zeichen
Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energi e-Stadion A. Ausgangslage und Auftrag Auftrag des Rats ist es mit seinem Beschluss vom 10 .02.2021 (Vorlage V/0982/2020/1, Ziffer 2.b), ein zweitligataugliches Stadion zu schaffen, „das baulich und technisch ökologischen Kri- terien genügt “. Dafür werden explizit benannt „z.B. Verwendung von nachhaltigen Baustoffen, Versorgung durch Erneuerbare Energien , hohe Energieeffizienz , Altlastensanierung sowie Regenwassermanagement“. Die notwendigen Mehrkosten, die aus der Berücksicht igung dieser Kriterien entstehen, sollen gesondert dargestellt werden. B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung Der Entwurf des Energiekonzepts wurde innerhalb des Stadtkonzerns von den Fachleuten der Stadtwerke und der Stadtnetze Münster zusammen mit dem Stab Stadion in einer Facharbeits- gruppe „FAG Energie“ erarbeitet. Es wurde mit dem A mt für Immobilienmanagement und der Klenko in den Punkten Gebäudeleitlinien, energieeffizientes Bauen, Photovoltaik (PV) und Anla- genbetrieb hinsichtlich der städtischen Anforderungen und Standards reflektiert und angepasst. Erster Fokus der FAG im Sinne des Ratsbeschlusses war es, unter baulichen und technischen Aspekten zu ermitteln, ob ein „Plus-Energie-Stadion “ möglich und zweckmäßig ist, mithin mehr Energie am Standort Stadion selbst produziert als verbraucht werden kann und dies wirtschaftlich ist. Sofern dies zu bejahen war, sollte ermittelt werden, ob es sich nur um ein bilanzielles Plus handeln kann oder sogar Energieautarkie im Normalbetrieb und optional sogar unter Spitzen- last – Heimspiel am Abend im Winter bei Frost – handeln könnte. Dies war sowohl für den Bedarf an elektrischer als auch an thermischer Energie zu prüfen. Des Weiteren wurde ein Fokus auf eine ausnahmslose Verwendung regenerativer Energiequellen und deren Erschließung direkt am Stadionstandort gelegt. Der Einsatz von Energie sollte überdies besonders effizient und spar- sam erfolgen können und ein Energieüberschuss möglichst ortsnah zweckmäßig eingesetzt wer- den können. C. Energiekonzept und Bausteine Ein Energiekonzept Stadion muss komplex sein, wenn die Zielvorgaben insgesamt erfüllt werden sollen. Es wird daher eigenständig dargestellt, erg änzt um ein Nachhaltigkeitskonzept (weitere Anlage) und berücksichtigt wie dieses neben der ökologischen zugleich insbesondere die öko- nomische Dimension der Nachhaltigkeit und soweit möglich die soziale (zum Beispiel Bürger- Energie). Das Energiekonzept wird im Gesamtkonzept zur Nachhaltigkeit des Stadions referen- ziert. In diesem werden zugleich die weiteren Vorgaben des Rates für die „baulich[en] und tech- nisch[en] ökologischen Kriterien “ in eigenen Nachhaltigkeitsbausteinen erfasst (unt er ande- rem Baustoffe, Regenwassermanagement). Das Energiekonzept besteht aus drei Energiebausteinen der Erzeugung „EB+“ , fünf Ener- giebausteinen der Verwendung „EB-“ und der Schnittstelle zwischen beiden, dem „EB+/-“ für ein Bau-, Finanzierungs- und Betreibermodell des „Plus-Energie-Stadions“ (Details Anhang ). Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energie-Stadion Seite 2 (3) Auf der Seite der Erzeugung von Energie erweist sich der Standort des städtischen Stadions an der Hammer Straße für die thermische wie auch der grundlegende Aufbau eines Stadions für die elektrische Energie als sehr vorteilhaft. Der EB1+ „Stromerzeugung “ weist aus, dass auf den neuen Stadionbaukörpern voraussichtlich mindestens eine Leistung von 1,11 Mio. kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr) Strom mittels Photo- voltaikanlagen (PV) installierbar ist. Hierfür sind die Dächer de r neuen Tribünen West, Nord und Ost und die dazwischenliegenden Ecken statisch vorzubereiten. Nur bedingt wirtschaftlich und zweckmäßig ist es, die Bestandstribüne Süd nachträglich vollständig für die Aufnahme einer PV-Anlage herzurichten; sie ist daher nur verminder t berücksichtigt. Über die so darstellbaren 1,11 Mio. kWh/a hinaus können optional neue Eckgebäude der Südseite statisch so ausgeführt werden, dass sie neben PV-Flächen mit zusätzlich 70.000 kWh/a zugleich als Gründächer erstellt werden. Weitere Optionen von bis zu 0,5 Mio. kWh/a könnten einbezogen werden, falls eine Mo- bilstation/Parkhaus bedacht und ggf. zudem vertikal e Gebäudeflächen mit PV-Anlagen ausge- rüstet werden sollten. In Summe könnte das städtisc he Stadion ein „Kraftwerk“ für bis zu etwa 1,7 Mio. kWh/a regenerative elektrische Energie werden. Der EB2+ „Wärmegewinnung “ weist aus, dass am Standort auch eine erstklassig e Quelle für regenerative thermische Energie genutzt werden kann. Eine Wärmegewinnung im Umfang von voraussichtlich 1,2 Mio. kWh/a (1,2 GW/a, Gigawatt) alleine über Grundwassernutzung faktisch aus Erdwärme ist möglich. Der Standort befindet sich in einer Wasserschutzzone und dient der Trinkwassergewinnung. Beides wird auf Sicht vor dem Jahr 2027 aufgegeben. Dennoch wird eine stetige Grundwasserhaltung notwendig sein, die am Ort des bisherigen Pumpwerks inmitten des Stadionareals betrieben wird. Die im Grundwasser gespeicherte Wärme wird über eine Wärme- pumpe verfügbar gemacht. Indem die Wasser- und Wärmepumpe ausnahmslos mit der elektri- schen Energie der PV-Anlage des Stadions betrieben wird, erfolgt auch die thermische Energie- gewinnung auf Dauer ausnahmslos regenerativ . Ergänzende alternative Wärmeerzeuger wä- ren allenfalls für eine höhere Spitzenlastabdeckung oder Versorgungssicherheit zu installieren. Etwa 27 % des Stadionstroms aus EB1+ müssen für diese Wärmegewinnung im EB2+ direkt vor Ort verwendet werden. Es bedarf zudem einer Energiezentrale (EB3+) mit technischen Anlagen für Aufnahme, ggf. Speicherung und ggf. Netzeinspeisung der gewonnenen elektrischen und thermischen Energie sowie der Kontrolle und Steuerung aller Energiebausteine mit digitalen, „smarten tools “. Der Erzeugung von elektrischer Energie durch das Stadion steht die Eigen- und Drittver- wendung gegenüber, wie sie in den fünf Energiebausteinen „EB-“ dargestellt wird. Das Stadion benötigt bis zu 0,3 der angesetzten 1,1 Mio. kWh/a elektrischer Energie (27,3 %) selbst. Das Pumpwerk benötigt zur Wärmegewinnung weitere 0,3 Mi o. kWh/a; in Summe mithin 55 % Ei- genstromverbrauch , so dass ca. 45 % für eine Drittverwendung verfügb ar (siehe EB2- und weitere) und durch Ziehen der Optionen in EB1+ noch erweiterbar wären. Als Stromabnehmer und -verwender am Stadion bieten sich die Großsporthalle Berg Fidel und das Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) an sowie die Mobilstation (EB2-; Details sepa- rate Anlage Mobilitätskonzept). Sie wird einen Grundbedarf im Normalbetrieb und einen erhöhten an Heimspieltagen haben. Der regenerative Stadionst rom kann ihren Gesamtbedarf decken und damit zugleich die E-Mobilität förderlich bedie nen für alle Arten der E-Fahrzeuge, Sharing- Anbieter und unter Umständen auch Standort für einen Stromspeicher in (Alt-) Akkus sein. Entsprechend den dargestellten Ansätzen der Energie bausteine EB3-/EB4- Stadtwerke/Stadt bieten sich prioritär weitere Stromabnehmer innerhalb des eigenen Stadtkonzerns an. Dies kann der Eigenverbrauch für eigene Liegenschaften der Stadtwerke wie zum Beispiel Lade- strom für die E-Bus-Flotte und der Stadt wie zum Be ispiel andere Sportstätten/Schwimmbäder sein. Darüber hinaus kann der Strom als „ Grüner Preußenstrom “ oder unter vergleichbarem Label in im Detail zu prüfenden Vermarktungsmodellen als zertifizierter Ökostrom an Dritte in einem Bürger-Energie-Modell lokal oder regional, gg f. an einen Großabnehmer wie eine Woh- nungsbaugesellschaft (EB5-), verkauft werden. Auch der Erzeugung von thermischer Energie im Umfang von ca. 1,2 Mio. kWh/a am Stadion steht die Eigen- und Drittverwendung von mindestens 0,5 Mio. kWh/a, mithin 43 %, gegen- über. Als weitere Wärmeabnehmer direkt am Standort sollen die Großsporthalle Berg Fidel Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energie-Stadion Seite 3 (3) und das NLZ einbezogen werden. Ggf. dann verbleibende Wärme so llte im Nahbereich zum Einsatz kommen; ideal wäre eine dauerhafte und gleichmäßige Wärmeabnahme im direkten Nah- bereich (siehe EB2- und weitere), vielleicht eines Großabnehmers im weiteren Nahbereich (zum Beispiel Schwimmbad). Für den ersten Fokus der FAG, ob das Stadion baulic h und technisch ein „ Plus-Energie-Sta- dion“ sein kann und dies zweckmäßig ist, fällt die Antw ort mit den dargestellten EBs uneinge- schränkt positiv aus. Das Stadion kann in Summe im Jahreslauf sehr viel mehr Energie rein re- generativ produzieren, als es selbst verbraucht. Die Folgefrage, ob es sich über dieses bilanzi- elle Plus hinaus sogar um eine Energieautarkie im Normalbetrieb und unter Spitzenlast han- deln kann, kann unter Annahmen ebenfalls positiv beantwortet werden. Voraussetzung wäre aber sowohl für die elektrische als auch die thermische Energie eine geeignete Speicherung vor Ort, da ein Stadion generell im alltäglichen Normalbetrieb eine sehr geringe Grundlast hat, an Heim- spieltagen jedoch eine hohe Spitzenlastanforderung an Strom und Wärme aufweist. Ein relatives Maximum erreicht diese an einem Heimspieltag, am Abend, ohne PV-Strom, mit jedoch großem Strombedarf für Licht und im Winter bei Frost mit h ohem Wärmebedarf und der Notwendigkeit, deshalb sogar die Rasenheizung zu betreiben. Um die ses autark und rein regenerativ ge- speist abdecken zu können, bedürfte es Akku- oder a nderer innovativer Großspeicherlösun- gen mit Stromreserve für Normalbetrieb (540 kW), für Abendbetrieb (3.000 kW) und idealerweise einer E-Therme für die Rasenheizung (1.300 kW), somit indirekt betrieben mit regenerativem Sta- dionstrom statt Erdgas. Des Weiteren sind auch bei bester energiesparender Bauweise, Einsatz von Wärmetauschern und Wärmerückgewinnung (vgl. Nachhaltigkeitskonzept) „Wärmepuffer“ für das Beheizen von Innenräumen und die Warmwasserbere itstellung zu Spitzenlastzeiten erfor- derlich. Für den Bau, die Finanzierung und den Betrieb eines Plus-Energie-Stadions kommen verschie- dene Modelle in Betracht (EB+/-). Eine Verwirklichung unter Ein bindung Dritter ist für alle drei Aspekte möglich, aber nicht nötig. Eine Umsetzung ist in jedem Fall innerhalb des Stadtkonzerns, entweder durch die Stadt selbst mit Finanzierung im Rahmen ihres PV-Program ms oder durch die Stadtwerke im Auftrag oder in Eigenleistung möglich, ökologis ch und ökonomisch zweck- dienlich und gegebenenfalls als ein attraktives Bürger-Energie-Modell. Eine Abstimmung der Op- tionen ist unter beiden notwendig, um für alle die nach strategischen, ökologischen und ökono- mischen Aspekten beste Option zu realisieren. Das S tadion würde in jedem Fall schon bei Nut- zung einer PV-Anlage und des Grundwassers sowie Verwendung der nicht im Stadion benötigten Energie an anderen städtischen Standorten einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung des Ziels der Klimaneutralität Münsters bis 2030 leisten. Anhang: MindMap Konzept Plus-Energie-Stadion (siehe Folgeseite) Abkürzungen: E = Elektro; EB+ = Energiebaustein der Erzeugung, EB- = Energiebaustein der Verwendung; En. = Energie; KfW40 = En.-Effizienzhaus Stufe 40 (vgl. www.kfw.de); kWh/a/ = Kilowattstunden pro Jahr; kWth = Kilowatt thermisch; W = Watt (kW = Kilo-, MW = Mega-); PV = Photovoltaik; TGA = Technische Gebäudeausstattung 2 4 3 4 3 2 2 Plus-ENERGIE-Stadion Münster: Energieerzeugung (EB+) Energieverwendung (EB-) EB1- STADION 300.000 kWh/a Strom und 510.000 kWh/a Wärme 100% Eigenbedarfsdeckung Strom real autark bei Grundlast/Alltag real 100% autark: inkl. Spitzenlast Heimspiel (540 kW) optional: nur 100% bilanziell gedeckt Stadion-Speicher Strom Bedarf Quelle Akku-Großspeicherlösung (zertifiziert; Raumbedarf, Sicherheitsabstände) optional: Innovative Lösung Wärmeenergie (Pumpwerk u.a.) Raumwärme Stadiongebäude Rasenheizung Bedarf Quelle Wärmezuführung Grundlast direkt (1,4 MW max. Leistung, mehr möglichst regenerative Energiequelle) Backup 1: Spitzenlasterzeugung (max. 1.300 kW, Status) E-Therme (mit Stadionstrom) nachrangig: Spitzenlastkessel mit Biogas Backup 2: Spitzenlastwärmespeicher Warmwasser Mitversorgung Sporthalle Berg Fidel und Nachwuchsleistungszentzrum (NLZ) EB2- MOBILSTATION Stationsbetrieb gesamt inkl. Parkhaus Kfz/Rad Regelkunden/Alltag (s. Mobilitätskonzept) Stadionkunden/Spieltag Energiestation für E-Mobilität Kfz Fahrräder Sharing-Stationen E-Car E-Bikes E-Scooter u.a. bedingt: Stromspeicherung (Akkus, "2nd life") EB3- STADTWERKE prioritär: Eigenverbrauch Stadtwerke Pumpwerk (300.000 kWh/a) optional: weitere Liegenschaften prioritär: Verkauf Label (z.B.) "Grüner Preußenstrom" Verkauf Öko-Regional-Strom Bevölkerung (ggf. zertifiziert) bedingt: E-Bus-Flotte Ladestation EB4- STADT prioritär: Eigenverbrauch (z.B.) städt. Sportanlagen Schwimmbäder Rat-/Stadthäuser I-III/IV Städtische Schulen Weitere städtische Liegenschaften EB5- DRITTE (optional) Nahversorgung Stadtquartier Berg Fidel u.a. Wohnbaugesellschaft (z.B. Wohn-Stadt-Bau) gewerbl. Großkunden "Energy-Time-Sahring" nachragig: "Energie-Cloud"/Netzeinspeisung EB+/- (Optionen): Bau-, Finanzierungs- und Betreibermodell Stadtkonzern Stadtwerke Eigenfinanzierung Förderprogramm "Crowd-Invest," Bürger-Energie-Modell o.ä. Stadt (Regiomodell) Eigenfinanzierung Förderprogramm Bürger-Energie-Modell Mischmodell Dritter EB3+ Energiezentrale (Zentrale Funktionen Hard-/Software) Strom Übergabestation Stadion (Bestand, West, Halle) Strom 2. Mittelspannungsstation (Ost, 30-60 qm, ggf. in Mobilstation) Technikzentrale Wärme optional: Speichergebäude Strom/Wärme integriert/separat "Smartes Stadion" in "Smart City", insb. digitale/"smarte tools" Sensorik und Steuerung (z.B. Erfassung und Management EB+ und EB-) EB2+ Wärmegewinnung >1.200.000 kWh/a Betrieb Pumpwerk Geist (150 kWth Wärmepumpenleistung) bedingt: weitere Geothermie bedingt: Solarthermie EB1+ Stromerzeugung PV-Anlagen >1.105.000 kWh/a PV-Flächen Tribünendächer (installierbare Leistung) West (261.000 kWh/a) Ecke NW (55.000 kWh/a) Nord (367.000 kWh/a) Ecke NO (55.000 kWh/a) Ost (259.000 kWh/a) bedingt: Süd (40.000 kWh/a) PV-Flächen mit Gründach Stadiongebäude (installierbare Leistung) optional: Dächer Mobilstation/Parkhaus (rechn. bis zu ca. 0,5 Mio. kWh/a) optional: vertikal an Fassaden (Gestaltung) Plus-ENERGIE-Stadion_v7_fin.mmap - 01.06.2022 - Dez. IV/Stab Stadion
Anlage4_Kostenrahmen
2029 Zeichen
Kostenrahmen (Fortschreibung durch Bauwerke Münster GmbH u. Assmann Münster GmbH, Stand: 17.06.2022) Modul Anmerkungen: Stadion (Anteil Stadt Münster) 66,0 Mio. € Kostenrahmenschätzung auf Basis der MBS von Drees & Sommer (Dez. 2021) Verlagerung Gästeblock 0,5 Mio. € vorgezogene Maßnahme (laufend), hier abweichend: Kostenschätzung Assmann (Feb. 2022) Rückbau Westtribüne 1,6 Mio. € vorgezogene Maßnahme, hier abweichend: Kostenschätzung Assmann (Feb. 2022) Rückbau Osttribüne 1,8 Mio. € Schätzung auf Basis der vorgezogenen Maßnahme Rückbau Westtribüne Rückbau Nordtribüne 1,1 Mio. € Schätzung auf Basis der vorgezogenen Maßnahme Rückbau Westtribüne Neubau Westtribüne 9,4 Mio. € Neubau Nordtribüne 27,8 Mio. € im Businessbereich veredelter Rohbau Neubau Osttribüne 13,0 Mio. € Anpassung Südtribüne 1,1 Mio. € Südostecke (Kita) 4,8 Mio. € hier abweichend als Basis Kostenrahmen vom Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Südostecke (weitere Flächen) 2,5 Mio. € Erschließungskosten, Außenanlagen 2,5 Mio. € in diesen übergeordneten Kosten nicht enthalten: Mehrkosten für energetische Maßnahmen Stadion (Anteil SCP) 12,7 Mio. € Kostenrahmenschätzung auf Basis der MBS von Drees & Sommer (Dez. 2021) Ausbau und Ausstattung Tribünen 7,8 Mio. € insb. Businessbereiche Südwestecke 4,9 Mio. € Mobilitätskonzept (Stadt Münster) 20,4 Mio. € Kostenrahmenschätzung Assmann (Juni 2022) Fahrradstellplätze (Teilfläche 1) 1,7 Mio. € Fahrradstellplätze (Teilfläche 2) 1,0 Mio. € Fahrradstellplätze (Teilfläche 3) 1,0 Mio. € Mobilstation (Pkw- und Fahrradstellplätze) 15,0 Mio. € Bus-Teilfläche 1,2 Mio. € Pkw-Teilfläche 0,4 Mio. € nicht enthalten: Bestandteile des Mobilitätskonzepts über die aufgeführten Bausteine hinaus (z.B. intelligente Parkleitsysteme), Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum (alle Angaben netto, Preisbasis 2022, einschl. Baunebenkosten, TU-Leistungen, Risikorückstellung i.H.v. 10 %, ohne Indexierung, ohne Vergütung der Bauwerke Münster, die Kostenschätzung unterliegt einer Schwankungsbreite von +/- 10%)
Anlage6_SCP_Südwestecke
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Stadt Münster
Oberbürgermeister Markus Lewe
Stadtdirektor Thomas Paal
Stadthaus 1
Klemensstraße 1
48143 Münster
Münster, 07.06.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe,
sehr geehrter Herr Stadtdirektor Paal,
in nächster Zeit stehen weitere Entscheidungen zum Umbau des städtischen Stadions an der
Hammer Straße an.
Im Zuge der Vorbereitungen dieser Entscheidungen im Rat der Stadt Münster geht es auch
um die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang weitere finanzielle Mittel durch Dritte zur
Ergänzung der bereits zur Verfügung gestellten städtischen Aufwendungen aufgebracht
werden können.
Hierbei geht es insbesondere auch um den Ausbau der Ecktribünen, denen der Rat als
„Option“ zugestimmt hat.
In Kenntnis diese s durch den Rat an die Verwaltung gerichteten Auftrags haben die
Verantwortlichen des SC Preußen Münster in den letzten Wochen und Monaten
vielversprechende Gespräche mit potentiellen Sponsoren und Investoren geführt. Dabei ging
es zum einen natürlich wesentlich um die Frage, eine externe Finanzierung des Ausbaus der
„Südwestecke“ sicherzustellen.
Diese Gespräche s ind noch nicht abgeschlossen, sie befinden sich gegenwärtig in einem
Stadium, der uns Grund zu der Annahme gibt, dass eine solche externe Finanzierung möglich
ist.
Desweiteren haben auch sehr konstruktive und erfolgversprechende Gespräche mit beiden
Vereinen stattgefunden, die wie wir ihre sportliche Heimat in Berg Fidel haben (USC Münster,
WWU Baskets). Ziel war und ist es auszuloten, ob und wenn ja wie eine gemeinsame Nutzung
des Projekts durch diese 3 Klubs möglich ist. Durch die Zusammenlegung von sportlichen und
verwaltenden Tätigkeiten an einem Standort könnten nicht nur Synergien erzielt werden, der
Sportstandort Berg Fidel könnte hierdurch eine enorme Aufwertung erzielen – mit positiven
Auswirkungen für den Stadtteil Berg Fidel, die Stadt Münster und das gesamte Münsterland.
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum, bei der anstehenden Vorlage zu den Eckpunkten
der TU-Ausschreibung auch die Planung und den Bau der Südwestecke mit vorzusehen. Wir
haben Grund zu der Annahme, dass der Ausbau der Ecke durch Investoren und Sponsoren
finanzierbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer Frank Westermann Bernhard Niewöhner
Präsident Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführer
SC Preußen 06 e.V. Münster SC Preußen 06 e.V. Münster SC Preußen Münster GmbH & Co.KGaA
Beschlussvorlage
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V/0292/2022 V/0292/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Bedarfsfeststellung, Betriebs- und Finanzierungsmodell Beratungsfolge 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.09.2022 Sportausschuss Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt den Bedarf für die Umsetzung der folgenden Baumaßnahmen fest: a. Grundlegender Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit durch die Eigentümerin Stadt Münster: Rückbau und Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne und Anpassung der bestehenden Südtribüne sowie zugehörige Bauvorbereitung, Erschließung und Errichtung der Außenanlagen b. Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und Business- bzw. Veranstaltungsbereich sowie Ausbau und Ausstattung dieser Bereiche durch den SC Preußen Münster (SCP) und seine Vertragspartner c. Umsetzung des Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts durch die Stadt Münster bzw. innerhalb des Stadtkonzerns d. Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita (vgl. auch Errichtungsbeschluss mit Vorlage V/0275/2022) und zur Deckung weiterer Raumbedarfe durch die Stadt Münster e. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung der Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ- Bereichs (Nachwuchsleistungszentrum) durch den SC Preußen Münster, seine Investoren Dezernat IV 09.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg / Herr Ahrens / Frau Leveling T elefon:492-7043 / -7045 / -7046 CappenbergC@stadt- muenster.de / Ahrens@stadt-muenster.de / Leveling@stadt-muenster.de - 2 - V/0292/2022 und ggf. in Kooperation mit weiteren Sportvereinen aus Münster, wenn diese die Finanzierung sicherstellen f. Errichtung einer Mobilstation am Stadion zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre einschließlich Deckung der Stellplatzbedarfe und als Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung 2. Der Rat nimmt das Mobilitätskonzept (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung durch die Errichtung der notwendigen Infrastruktur. Der Rat bekräftigt damit das Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Lösung für die Verkehrsanbindung des Stadions. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Mobilitätskonzepts das erforderliche Verkehrsgutachten zu beauftragen, um die Stellplatzbedarfe nachzuweisen und die Verkehrsabwicklung an Spieltagen optimal auszugestalten. 3. Der Rat nimmt das Energiekonzept (Anlage 2) sowie das Gesamtkonzept Nachhaltigkeit (Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt deren Umsetzung. Der Rat bekräftigt damit das Ziel, dass sowohl der Ausbau des Stadions als auch der Betrieb des Stadions an ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden soll. Der Rat nimmt dafür erhöhte Investitionskosten in Kauf, um einen nachhaltigeren Betrieb in allen drei genannten Dimensionen zu erreichen, insbesondere soll der Ausbau als Plus-Energie-Stadion einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. 4. Der Rat beschließt für das ausgebaute Stadion folgendes Betriebsmodell: a. Der Rat bekräftigt das Grundmodell, dass die Stadt Eigentümerin des Stadions bleibt und dieses an den SC Preußen Münster verpachtet (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0848/2021/1). Der Rat beschließt, dass die Pacht des ausgebauten Stadions marktüblich sein und liga- abhängig ausgestaltet werden soll, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Stadions und die langfristige Refinanzierung der Investitionen grundsätzlich zu ermöglichen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem SCP die entsprechenden Verträge abzustimmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. b. Betreiber des Stadions bleibt der SC Preußen Münster. Dieser ist berechtigt und aufgefordert, insbesondere für den Betrieb der Logen sowie Business- und Veranstaltungsbereiche vertragliche Kooperationen mit professionellen Vermarktungsunternehmen einzugehen. Der Rat bekräftigt hierbei die Zielvorgabe, die Wirtschaftlichkeit des Stadionbetriebs zu steigern und somit das bestehende Defizit des Betriebs der Stadioninfrastruktur und den daraus folgenden Beihilfebedarf zu senken. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dies bei der Ausarbeitung der Vertragswerke umzusetzen. c. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Mobilstation nicht durch den SCP ,sondern gemäß dem grundlegenden Modell zu den Mobilstationen der Stadt Münster (vgl. V/1052/2020) durch die Stadtwerke Münster GmbH oder eines ihrer T ochterunternehmen erfolgt, um zukünftig eine Einbindung in das gesamtstädtische Netz an Mobilstationen zu gewährleisten. d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadion-Kita durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrieben werden soll; ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb der Stadion-Kita somit zwar in enger Kooperation mit dem SCP ,aber nicht durch diesen als Träger erfolgt. e. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Südwestecke grundsätzlich in der Verantwortung des SCP , seiner Investoren und Kooperationspartner liegen soll, und beauftragt die Verwaltung, die Konditionen hierzu im Rahmen der Ausarbeitung der Investoreneinbindung und der erforderlichen Vertragswerke zu verhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. f. Die Bauunterhaltung des Stadions soll im Stadtkonzern sichergestellt werden. Der Rat beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig bis zur Fertigstellung des ausgebauten Stadions innerhalb des Stadtkonzerns eine Zuordnung vorzunehmen. g. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass u. a. durch den Verbleib im Eigentum der Stadt die Vorsteuerabzugsberechtigung für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer - 3 - V/0292/2022 Straße u. a. von der Pachtgestaltung abhängig ist. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Betriebsmodells und der Annahme einer marktüblichen Pacht eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung einzuholen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Pachtgestaltung anstrebt, die zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung führt, deren Realisierung jedoch von der verbindlichen Auskunft abhängig ist. Daher sind in dieser Vorlage sowohl die Netto- als auch die Bruttowerte angegeben. 5. Der Rat nimmt die aktuelle Fortschreibung der Investitionskostenschätzung vom Dezember 2021 als Kostenrahmen (Preisbasis 2022) für das Gesamtprojekt zur Kenntnis (Anlage 4). Der Rat beschließt folgendes Finanzierungsmodell zu denjenigen Investitionskosten einschließlich Baunebenkosten und Risikorückstellung von 10%, die durch die unter 1.) festgestellten Bedarfe ausgelöst werden (Preisbasis 2022, Indexierung auf den jeweiligen Umsetzungszeitpunkt des Moduls ist nicht enthalten): a. Für den grundlegenden Ausbau des Stadions werden 53,7 Mio. Euro netto (63,9 Mio. Euro brutto) benötigt. Dies umfasst den Neubau der West- und Osttribüne, den Neubau der Nordtribüne (im Businessbereich veredelter Rohbau), die notwendigen Umbaumaßnahmen der Südtribüne sowie die erforderlichen Nebengebäude und Funktionseinheiten (Polizeiwache/Verwahrstelle, Eingänge/Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager). Für den Rückbau der West- (bereits laufend), Nord- und Osttribüne einschließlich Altlastenentsorgung fallen weitere 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto) an, sodass für dieses Modul mit Kosten in Höhe von 58,7 Mio. Euro netto (69,8 Mio. Euro brutto) zu rechnen ist. b. Der Ausbau der Logen und des Business- bzw. Veranstaltungsbereichs sowie die spezifische Ausstattung werden derzeit mit 7,8 Mio. Euro netto (9,3 Mio. Euro brutto) kalkuliert, hängen jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine Kooperationspartner (insbesondere dem durch den SCP beauftragten Betreiber) ab, denen auch die Finanzierung obliegt, sodass sich hierbei der Vorsteuerabzug auch nach den steuerlichen Gegebenheiten des SCP bzw. seiner Kooperationspartner richtet. c. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts (vgl. Beschlusspunkt 4) erfordert zusätzliche Mittel für die Versorgung mit erneuerbaren Energien durch Photovoltaik, Energieeffizienz, Regenwassermanagement, Einbindung und Nutzung des Pumpwerks etc. Für diese Elemente kommen in besonderer Weise verschiedene Förderprogramme in Betracht. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Konkretisierung dieser Kostenpositionen entsprechende Förderanträge zu stellen. Insbesondere der Ausbau der PV-Anlagen ist als wirtschaftliche Investition zu betrachten, die durch den Stadtkonzern aus den hierfür vorhandenen Investitionsmitteln erfolgen soll. d. Für die Südostecke werden 4,7 Mio. Euro netto (5,6 Mio. Euro brutto) für die Kita sowie 2,5 Mio. Euro netto (3,0 Mio. Euro brutto) für die Restflächen benötigt. Für die Finanzierung der Kita werden Fördermittel beantragt (vgl. Vorlage V/0275/2022). e. Der Ausbau der Südwestecke liegt in einer Größenordnung von 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto), hängt jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine Kooperationspartner ab, denen auch die Finanzierung und die entsprechende steuerliche Klärung obliegt. f. Die Finanzierung des Mobilitätskonzepts in Höhe von 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio. Euro brutto) soll gemäß Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 durch Stellplatzablösemittel, den Mobilitätsfonds und Fördermittel des NWL erfolgen. Aus Stellplatzablösemitteln sind bereits 5 Mio. Euro für einen Einsatz vorgesehen sind (vgl. Beschluss über die Vorlage V/0972/2019). Die Generierung von Fördermitteln ist u. a. auch abhängig von der Auslastung der Mobilstation, die im Verkehrsgutachten konkretisiert werden kann. Hierbei ist jedoch maximal von einer T eilfinanzierungdurch Fördermittel auszugehen. 6. Zur Umsetzung trifft der Rat die folgenden weiteren Festlegungen: a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bauwerke Münster GmbH zu beauftragen, in enger Abstimmung mit der Verwaltung die Vergabe an einen T otalübernehmerim Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets durchzuführen und die dafür erforderlichen Verträge zu schließen. Es ist darin die Planung für das Gesamtprojekt auszuschreiben. Die Planung soll - 4 - V/0292/2022 eine stufenweise Umsetzung in geeigneten Bauabschnitten ermöglichen. Die für eine unmittelbare Umsetzung in der Ausschreibung vorzusehenden Stufen hängen dabei vom zur Verfügung stehenden Budget ab. b. Als Budget für die T otalübernehmer-Ausschreibung (TÜ-Ausschreibung) sind hierbei die derzeit im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel, die 5 Mio. Euro Stellplatzablösemittel sowie zusätzlich mögliche Fördermittel und durch den SCP oder private Dritte zur Verfügung gestellte Mittel vorzusehen. c. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bauwerke Münster GmbH eine angemessene Vergütung für die Umsetzung des Stadionausbaus einschließlich Durchführung der TÜ- Ausschreibung und weiteren notwendigen Vergaben, Projektsteuerung und Bauabwicklung zu vereinbaren und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zu schließen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Vergütung nicht in den o. g. Projektkosten enthalten ist. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein Zahlungsplan über die städtisch finanzierten Anteile des Projekts vereinbart wird, an den die Mittelabflussplanung im Haushalt angepasst wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Investitionsmaßnahm e 4360 Ausbau/Modernisierung Stadion Hammer Straße Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereitg estellt bis einschl . 2022 10.223.000 2023 15.000.000 2024 15.000.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 40.223.000 Die vorgenannten Beträge sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Die Veranschlagung wird nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Bauwerke Münster GmbH an den vereinbarten Zahlungsplan auf Basis des Umsetzungszeitplans zum nächstmöglichen Haushaltsplan innerhalb des Dezernatsbudgets angepasst. Das Budget für die Ausschreibung ergibt sich zuzüglich der beschlossenen Stellplatzablösemittel in Höhe von maximal 5 Mio. Euro, möglicher Fördermittel und Mittel des SCP oder privater Dritter. Die Folgekosten umfassen ab Fertigstellung die bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen für die Bauunterhaltung und die Finanzaufwendungen. Dem gegenüber stehen die Pachterträge. Die Betriebskosten übernimmt der Pächter, der für den derzeit defizitären Betrieb eine Beihilfe erhält. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Aufwendungen und Erträge nach Fertigstellung im Haushaltsplan anzupassen. - 5 - V/0292/2022 Begründung: Ausgangslage: Der Rat hat mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 568 die Basis für die Entwicklung des Sportparks Berg Fidel und den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße geschaffen. Zum Haushaltsplan 2019 hat der Rat ein Budget von 40 Mio. Euro für den Ausbau bereitgestellt. In der Folge hat der Rat zu den Vorlagen V/0609/2019, V/0972/2019, V/0317/2020 und V/0982/2020/1 weitere Beschlüsse gefasst, die die Grundlagen des Stadionausbaus und des Verfahrens festlegen. Mit den Vorlagen V/0318/2020 und V/0612/2021 wurde zudem als vorgezogene Maßnahme der Bau von zwei zusätzlichen Fußballfeldern für das Nachwuchsleistungszentrum beschlossen, deren Umsetzung derzeit erfolgt. Ebenso wurde mit Vorlage V/0339/2021/1 als weitere vorgezogene Maßnahme der Rückbau der Westtribüne beschlossen, der mit der Verlagerung des dortigen Gästesektors auf die Nordtribüne gestartet ist. Zuletzt wurde mit Vorlage V/0848/2021/1 die Einbindung der Bauwerke Münster GmbH als T ochtergesellschaftder Stadtwerke Münster GmbH in das Projekt beschlossen, die die Baubetreuung und Durchführung der T otalübernehmer-Vergabe (TÜ-Vergabe) übernehmen soll. Der aktuelle Stand der Planungen bzw. Vorbereitungen für die TÜ-Vergabe des Ausbaus ergibt sich aus der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie durch Drees & Sommer, die im Dezember 2021 vorgestellt und veröffentlicht wurde und sich zudem als Anlage 5 zu dieser Vorlage wiederfindet. Die Fortschreibung fußt auf der Machbarkeitsstudie von AS+P vom April 2020 (vgl. auch Vorlage V/0317/2020) und der dort beschriebenen „Grundvariante mit Logen“, die laut Ratsbeschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 vom 10.02.2021 optional ergänzt um den Ausbau der Ecken die Basis für die weiteren Planungen sein sollte. Im Laufe des Jahres 2021 wurden in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen in mehreren Workshops die Anforderungen an das Stadion konkretisiert. Dabei wurden neben den verschiedenen Verantwortlichen für die Spieltagsorganisation und den Sicherheitsbehörden unter anderem auch Vertreter von Fangruppen und Vertreter*innen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen eingebunden. Der darauf aufbauend entwickelte Masterplan stellt sich wie folgt dar (vgl. auch Anlage 5, S. 7): - 6 - V/0292/2022 Insgesamt ergibt sich für das gesamte Ausbauvorhaben eine grundlegende Aufteilung in sechs Module: a. Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit: Rückbau und Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne und Anpassung der bestehenden Südtribüne sowie zugehörige Bauvorbereitung, Erschließung und Errichtung der Außenanlagen b. Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und Business- bzw. Veranstaltungsbereich c. Umsetzung des Ausbaus als Plus-Energie-Stadion und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsbelangen d. Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita und zur Deckung weiterer Raumbedarfe (z. B. Sicherheitszentrale) e. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung der Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs f. Errichtung einer Mobilstation am Stadion zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre einschließlich Deckung der Stellplatzbedarfe und als Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung Seit Vorstellung der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie im Dezember 2021 wurden diese Module konkretisiert. Insbesondere wurden seitdem auch die konzeptionellen Themen zur Vorbereitung der TÜ-Vergabe weiter ausgearbeitet: Daher werden mit dieser Vorlage auch das Mobilitätskonzept, das Energie- und das Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt, die in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und Stadtwerke Münster GmbH ausgearbeitet wurden. Mit der Vorlage V/0275/2022 kann parallel zudem der Errichtungsbeschluss für die Kita in der Südostecke gefasst werden, deren Konzept eine enge Kooperation zwischen Stadt und SCP vorsieht. Der SCP hat zudem seinen Willen bekundet, die Südwestecke umsetzen zu wollen (siehe Anlage 6). Mit dem SCP wurde des Weiteren das grundlegende Betriebsmodell abgestimmt. Gemeinsam mit der Bauwerke Münster GmbH und dem zwischenzeitlich beauftragten Projektsteuerer Assmann Münster GmbH wurde zudem die Investitionskostenschätzung aktualisiert sowie das TÜ- Vergabeverfahren ausgearbeitet. Mit dieser Vorlage können daher nun die Bedarfe festgestellt, das Mobilitätskonzept, das Energie- und das Nachhaltigkeitskonzept als Grundlage des Ausbaus festgelegt und das Betriebs- und Finanzierungsmodell beschlossen werden, um in die Umsetzung des Stadionausbaus starten zu können. - 7 - V/0292/2022 Zu Beschlusspunkt 1: Bedarfsfeststellung Mit Beschlusspunkt 1 wird der Bedarf für die sechs Module a. bis f. (siehe oben) grundsätzlich festgestellt. Dabei sind die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Bausteine zu beachten: Der grundlegende Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit soll durch die Eigentümerin Stadt Münster erfolgen und umfasst den Rückbau und die Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne sowie die notwendigen Anpassungen der bestehenden Südtribüne (z. B. sind für eine Zweitligatauglichkeit der Spielereingang und der VIP-Eingang separat vorzusehen). In diesem Modul a. sind die Abdeckung aller Funktionsbereiche und Räumlichkeiten enthalten, die für den Spieltagsbetrieb und die Lizensierungsfähigkeit eines Zweitligastadions notwendig sind. Des Weiteren umfasst dieses Modul die erforderliche Bauvorbereitung einschließlich Altlastenentsorgung sowie die Erschließung und die Errichtung der Außenanlagen. Das Modul b. umfasst den Ausbau und die Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und einem Business- bzw. Veranstaltungsbereich. Wie in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie dargestellt wurde, eignet sich die Nordtribüne, um entsprechende Flächen zu schaffen. Ziel ist es, dass der SCP die Businessbereiche bedarfsgerecht ausbaut und gemeinsam mit einem professionellen Vermarktungsunternehmen betreibt. Hierdurch soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Stadions gesteigert und somit ein Beitrag zur Generierung zusätzlicher Erträge erreicht werden. Das Modul c. beinhaltet den Ausbau des Stadions als Plus-Energie-Stadion, das durch die Ausstattung mit Photovoltaikanlagen einen Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt leisten kann. Ergänzt werden kann dies durch weitere Energie- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die im Energie- und im Nachhaltigkeitskonzept dargestellt werden (siehe Beschlusspunkt 3). Das Modul d. umfasst die Südostecke. Diese bildet den Übergang von der neu zu errichtenden Osttribüne auf die Südtribüne im Bestand. In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ist hier die Unterbringung einer Stadion-Kita vorgesehen. Durch eine enge Kooperation zwischen SCP und noch auszuwählendem Träger der Jugendhilfe als Kita-Betreiber soll hier die einmalige Situation genutzt werden, eine besondere „Sport-Kita“ zu errichten. Es konnte nachgewiesen werden, dass durch Nutzung des EG und des 1. OG des Eckgebäudes eine 5-Gruppen-Kita untergebracht werden könnte, die erforderlichen Kita-Außenflächen sind ebenso darstellbar. Am Stadionstandort können Synergien und Kooperationspotenziale durch den räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den Einrichtungen im Stadion und des SCP genutzt werden, um in der Kita besondere sportliche Angebote zu machen und einen pädagogischen Schwerpunkt auf Sport und Gesundheitsförderung legen zu können. Zudem besteht im Stadtteil Berg Fidel eine Unterversorgung, die durch die Stadion- Kita deutlich gemindert werden kann. Weitere Erläuterungen zur Stadion-Kita, u. a. zum Konzept, zur Gruppenstruktur und geplanten Trägerauswahl finden sich im separaten Kita-Errichtungsbeschluss in der Vorlage V/0275/2022. Die Südostecke bietet zudem das Potenzial für zwei weitere Stockwerke, die zur Deckung weiterer stadionbezogener Raumbedarfe durch die Stadt Münster genutzt werden können. Beispielsweise wäre die Südostecke ein geeigneter Standort für die Sicherheitszentrale. In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie war hier auch optional die Unterbringung des FANports angedacht. Diese Positionierung soll allerdings nochmals überprüft werden; es sind verschiedene Alternativen denkbar. Es ist geplant, die Anforderungen an die Unterbringung im Rahmen des Planungsprozesses des TÜ- Verfahrens zu klären. Die Südostecke ist ein optionaler Baustein gemäß bisheriger Beschlusslage. Sollte die Ecke nicht gebaut werden, ist der Übergang zwischen der Ost- und der Südtribüne in anderer geeigneter Weise aus Gründen des Immissionsschutzes zu schließen. Das gilt auch für das Modul e., die Südwestecke, die den Übergang von der neu zu errichtenden Westtribüne zur Südtribüne im Bestand bildet. Die Südwestecke ist geeignet, Raumbedarfe des SCP zu decken. Beispielsweise kann der SCP seine Geschäftsstelle in diesen Räumlichkeiten unterbringen oder weitere Raumbedarfe zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs abdecken. Der SCP führt für die Finanzierung Investorengespräche und beabsichtigt - 8 - V/0292/2022 für die Nutzung der Ecke eine Kooperation mit weiteren Sportvereinen aus Münster, insbesondere auch mit dem USC Münster und dem UBC Münster/WWU Baskets. Das abschließende Modul f. umfasst die Mobilstation bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzepts. Für den Stadionausbau ist der Nachweis hinreichender Stellplatzkapazitäten erforderlich. Der Bebauungsplan sieht auf Basis des damals zugrundeliegenden Verkehrsgutachtens mehr als 2.600 Pkw-Stellplätze vor. Wie im aktuellen Mobilitätskonzept dargestellt, ist bei Berücksichtigung der heutigen Verkehrsmittelwahl von einem geringeren Pkw-Stellplatzbedarf auszugehen. Entsprechend erhöht sich hingegen der Bedarf an Fahrradstellplätzen. Des Weiteren umfasst das Mobilitätskonzept insbesondere auch die Busverkehre. Durch zusätzliche Shuttle-Verkehre soll zudem erreicht werden, dass nicht alle Pkw-Stellplätze unmittelbar am Stadion errichtet werden müssen. Ergänzt wird dies durch weitere Maßnahmen, die vor allem die erforderlichen Anreize zur Steuerung der Verkehrsströme setzen sollen. Aus der notwendigen Infrastruktur zur Deckung der Stellplatzbedarfe, zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre und darüber hinaus als Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ergeben sich als Modul f. die Bedarfe für die Mobilstation und die Umsetzung des Mobilitätskonzepts. Zu Beschlusspunkt 2: Mobilitätskonzept Auftrag des Rates ist es, für die Verbesserung der Verkehrsanbindung des städtischen Stadions an der Hammer Straße eine nachhaltige und klimafreundliche Lösung zu entwickeln (siehe V/0982/2020/1, Ziffer 3.b; Beschluss vom 10.02.2021). Ziel war es daher, den Pkw-Stellplatzbedarf als unvermeidbare Restgröße nach Optimierung und Gestaltung von Anreizen bei der Verkehrsmittelwahl zu ermitteln. Das Mobilitätskonzept besteht daher aus sechs zusammenwirkenden Mobilitätsbausteinen (siehe Anlage 1). Zentraler Baustein ist eine Mobilstation, die den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen (7.200) decken und ÖPNV-Nutzer*innen bedienen muss. Notwendig sind dazu ebenso die Bausteine Stadtbus im Normalbetrieb, Buszusatzverkehre sowie notwendige Kfz-Stellplatzbedarfe, ca. 1.000 am Stadion und ca. 500 dezentral angebunden. Ein wichtiger unterstützender Baustein zum guten Funktionieren ist die sonstige Hardware (z. B. digitales Parkleitsystem) und ein ergänzender Baustein zur vollen Funktionsweise sind die „smarten tools“ (wie z. B. eine Steuerung über E-Ticketing). Neben den notwendigen Bausteinen sind für eine zielführende Umsetzung diese zweckdienlichen und unterstützenden Bausteine ganz oder in T eilen als Extras oder optional gekennzeichnet. Sie sind abhängig von der Finanzierbarkeit realisierbar. Das Ganzheitliche Mobilitätskonzept Stadion wird in der Anlage 1 dargestellt und erläutert. Zu Beschlusspunkt 3: Energie- und Nachhaltigkeitskonzept Auftrag des Rates mit seinem Beschluss vom 10.02.2021 (Vorlage V/0982/2020/1, Ziffer 2.b) ist es, ein zweitligataugliches Stadion zu schaffen, „das baulich und technisch ökologischen Kriterien genügt“. Dafür werden explizit benannt „z. B. Verwendung von nachhaltigen Baustoffen, Versorgung durch Erneuerbare Energien, hohe Energieeffizienz, Altlastensanierung sowie Regenwassermanagement“. Das Konzept für ein Plus-Energie-Stadion (siehe Anlage 2) berücksichtigt alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit. Es besteht aus drei zusammenwirkenden Energiebausteinen der Erzeugung „EB+“, fünf der Verwendung „EB-“ und der Schnittstelle zwischen diesen. Es ist selbst Baustein eines Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit (Anlage 3). Am Standort des Stadions ist es möglich, thermische und elektrische Energie über den Eigenbedarf hinaus vollständig regenerativ zu erzeugen (Plus-Energie). Dies ist für seinen Betrieb jedoch nicht zwingend notwendig. Insoweit sind alle Bausteine optional, die darauf abzielen, entweder nur 100 % des Eigenbedarfs bilanziell selbst regenerativ zu decken oder sogar 100 % autark zu sein. Für diese - 9 - V/0292/2022 beiden optionalen Stufen entstehen zusätzliche Kosten für die Energieanlagen (insb. Photovoltaik, Wärmepumpe) und Zwischenspeicher für Strom und Wärme. Der Baustein EB1+ „Stromerzeugung“ bietet ein Potential von 1,1-1,7 Mio. kWh/a Strom mittels Photovoltaikanlagen (PV); dieses könnte ganz oder zum T eil,schrittweise und abhängig von seiner Finanzierbarkeit erschlossen werden. Der Baustein EB2+ „Wärmegewinnung“ ermöglicht die vollständig regenerative thermischen Energiegewinnung (1,2 Mio. kWh/a) in Verbindung mit der ohnehin dauerhaft notwendigen Grundwasserhaltung durch das Pumpwerk am Stadion. Eine Energiezentrale (EB3+) ist notwendig, wenn die Bausteine EB1+ und EB2+ genutzt werden. Zur besten Kontrolle und Steuerung aller Energiebausteine sind dafür „smarte tools“ zweckmäßig. Ohne diese Bausteine wäre eine konventionelle Versorgung des Stadions mit Strom und Wärme (bisher mit Erdgas) sicherzustellen. 45 % des Stroms und 57 % der Wärme eines „Plus-Energie-Stadions“ könnten einer Drittverwendung zugänglich gemacht werden, insb. z. B. für Großsporthalle, Nachwuchsleistungszentrum sowie Mobilstation am Standort und darüber hinaus. Für Bau, Finanzierung und Betrieb eines Plus-Energie- Stadions kommen verschiedene Modelle im Stadtkonzern in Betracht, die über Finanzierungsbedarf, - quelle, wirtschaftlichen Ertrag sowie Beitrag zu den Klimazielen der Stadt bestimmen (Details siehe Anlage 2). Insbesondere ist eine Senkung der Betriebskosten erzielbar, die wiederum das Defizit des Betriebs der Stadioninfrastruktur schmälern kann. In Kombination mit dem Ziel des bisherigen Beschlusses erscheint die sofortige vollständige Erschließung der Potenziale am Standort besonders zweckmäßig. Ein übergreifendes Nachhaltigkeitskonzept für das Stadion sollte alle Zielvorgaben verbinden. Energie (Anlage 2) und Mobilität (Anlage 1) sind Bausteine des sieben Nachhaltigkeitsbausteine umfassenden Gesamtkonzepts (siehe für die ausführliche Erläuterung Anlage 3). Der nächste Baustein des Nachhaltigkeitskonzeptes ist „Umwelt“, betrachtet nach den Umweltmedien. Maßnahmen im Bereich Boden und Flächen zielen darauf ab, ihre Qualität zu verbessern und zu erhalten. Die Sanierung von Altlasten, die Herstellung einer standort- und klimaangepassten „grünen Infrastruktur“ und einer Beschattung sowie möglichst geringe Versiegelung sollen hier positiv wirken. Maßnahmen im Bereich Wasser zielen darauf ab, mit dieser Ressource in allen Ebenen – Niederschlags-, Oberflächen- und Grundwasser – schonend und nützlich umzugehen. Maßnahmen im Bereich Luft/Klima zielen darauf ab, die Klimaschutzstrategie der Stadt zu erfüllen und insbesondere CO2 und Treibhausgase zu vermeiden. Zu diesem Nachhaltigkeitsbaustein gehört auch ein Abfall-Konzept, welches mindestens ausgerichtet ist auf „low waste“ und ambitioniert in Richtung „zero waste“ ausgebaut werden kann. Unter dem Nachhaltigkeitsbaustein „Mensch und Soziales“ sind die Bewegungs-Kita, das Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) und der FANport referenziert. Die Barrierefreiheit des Stadions als weiterer Baustein ist neben rechtlichen Vorgaben ein in der Machbarkeitsstudie frühzeitig verfolgtes großes Anliegen, welches sich besonders durch die Planung einer Kapazität von 1 % aller Zuschauerplätze (200) in rollstuhlgerechter Ausführung zeigen soll. Darüber hinaus fließen die im Workshop mit Vertreter*innen der KIB erarbeiteten Anforderungen an ein inklusives Stadion in die TÜ-Ausschreibung ein. Die gesetzten Ziele, das Stadion im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ zu bauen und hiernach „klimaneutral“ zu betreiben, wird über zwei weitere Nachhaltigkeitsbausteine verfolgt: Im Zuge des weiter vorzubereitenden T otalübernehmerverfahrenssieht der Baustein „Bauen“ vor, dem Grundsatz der Ressourcenschonung und einer Minimierung des baubedingten (ökologischen) Fußabdrucks zu folgen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 2020 sind dabei anzuwenden und gewährleisten bereits ein in wesentlichen Kriterien nachhaltiges Bauen unter ökologischer Schwerpunktsetzung. Sie unterstützen zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit maximaler Leistung. Der Nachhaltigkeitsbaustein zur „Nutzung“ bezieht sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen durch den Hauptnutzer SC Preußen Münster zu steuern sind. Der SCP hat selbst einen Strategie- und Umsetzungsprozess gestartet, um sich im Geschäftsbetrieb als Verein und Veranstalter zukünftig nachhaltiger aufzustellen. In der Dimension Ökologie soll dies z. B. Mobilität mit CO2-Minderung durch - 10 - V/0292/2022 Umbau der Fahrzeugflotte, den Einkauf nachhaltiger Produkte und die Abfallvermeidung u. a. durch Einsatz von Mehrweg im Catering umfassen. In der ökonomischen Dimension stehen z. B. stabile Partnerstrukturen (langfristig, wertschätzend, regional), Fans und Mitglieder (Gewinnung, Einbindung, die Marke SCP) sowie Förderung der Jugend und des NLZ im Fokus. Im Sozialen greift dies ebenfalls, hat zudem aber z. B. Ansatzpunkte bei Inklusion und Ausbau des Ehrenamts, innerhalb des Vereins, mit dem und für das Quartier. Die Bausteine des Gesamtkonzepts sind in T eilenpflichtig aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder geboten aufgrund eigener städtischer Vorgaben. Hierzu gehören insb. die T eilbausteine„Umwelt“, so z. B. die Altlastensanierung, das Wassermanagement, CO2-Vermeidung und Klimaschutz insgesamt oder Mehrwegkonzepte. Pflichtig sind auf definiertem Mindestniveau T eilbausteine der „Barrierefreiheit“. Zudem ist im Bereich „Bauen“ die Umsetzung der städtischen Gebäudeleitlinien grundlegende Vorgabe des Rates. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zwar sehr zweckdienlich und in Gänze wirksam, gleichwohl aber optional. Eine Umsetzung könnte zeitlich gestuft und ggf. nach Finanzierbarkeit erfolgen. Bei Umsetzung des Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit inklusive aller wesentlichen Optionen kann das zukünftige städtische Stadion als ein Schlüsselprojekt erheblich wirksam sein zugunsten der Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030. Zu Beschlusspunkt 4: Betriebsmodell Die Verwaltung war beauftragt worden, ein Betriebsmodell für das Stadion zu entwickeln. Vom Rat bereits vorgegebene Ziele (zuletzt aus dem Beschluss der Vorlage V/0848/2021/1) sind die Verpachtung an den SCP durch die Eigentümerin Stadt Münster und die tragfähige wirtschaftliche Nutzung des Stadions durch den Pachtnehmer. Des Weiteren wurde vorgegeben, dass der spätere Betrieb des Stadions unter Einbindung eines professionellen Vermarkters zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen von Stadt und SCP sicherzustellen ist. Auch soll die Einbindung finanzieller Mittel privater Dritter im Rahmen der gemeindewirtschaftsrechtlichen Grenzen ermöglicht werden. Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, durch den Beschlusspunkt 4 das Grundmodell festzulegen, damit auf dieser Basis sowohl die Vertragsverhandlungen geführt als auch die steuerliche Ausgestaltung abgesichert werden kann. Im Einzelnen erklären sich die Vorschläge wie folgt: Das grundlegende Verhältnis zwischen Stadt und SCP soll ein zentraler Pachtvertrag bleiben, der auf die Situation des ausgebauten Stadions anzupassen ist. Vorgabe für die Pacht soll sein, dass diese marktüblich und liga-abhängig ausgestaltet werden soll. Die Marktüblichkeit ist aufgrund des EU- Beihilferechts geboten. Marktüblichkeit ist in dem Fall von Fußballstadien nicht zwingend gleichzusetzen mit kostendeckend. Eine Liga-Abhängigkeit der Pacht ist ebenso üblich und zudem geeignet, als Verpächterin angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung des Stadions zu partizipieren, ohne dem SCP die wirtschaftliche Grundlage für den dauerhaften Betrieb des Stadions zu entziehen. Die Marktüblichkeit und die Liga-Abhängigkeit können dazu führen, dass abhängig vom sportlichen Erfolg und der Ligazugehörigkeit keine periodengerechte Kostendeckung möglich ist. Hiervon ist in der Regionalliga und auch in der 3. Liga grundsätzlich auszugehen. In der 2. Liga sind hingegen Pachten üblich, die die Kostendeckung erreichen können. Städtisches Ziel soll bei der Ausgestaltung der Pacht sein, dass eine langfristige Refinanzierung der Investition grundsätzlich ermöglicht wird. Um die Wirtschaftlichkeit des Stadionbetriebs zu steigern, soll ein professionelles Vermarktungsunternehmen in den Betrieb des Stadions eingebunden werden. Da nach dem Grundmodell des Pachtvertrags zwischen Stadt und SCP der SCP der Betreiber des Stadions ist, ist dieser aufgefordert, für den Betrieb, insbesondere der Logen sowie der Business- und Veranstaltungsbereiche Kooperationen einzugehen. Hierdurch soll die wirtschaftliche Verwertung des Stadions abgesichert und optimiert werden, um das bestehende Defizit des Betriebs der Stadioninfrastruktur und den daraus folgenden Beihilfebedarf des SCP zu senken. Dies soll in der Ausgestaltung der Verträge berücksichtigt werden. - 11 - V/0292/2022 Abweichend zu diesem Grundmodell gibt es Module im und am Stadion, für die spezielle Betreiberregelungen gelten sollen. Die Mobilstation am Stadion ist zwar für den Spieltagsbetrieb elementar, jedoch liegt das Know-how für den Betrieb der Mobilstation weder bei der Verwaltung noch beim SCP .Daher soll hier abweichend zum Grundmodell die Stadtwerke Münster GmbH oder eines ihrer T ochterunternehmen Betreiberin werden. Damit fügt sich dieser Vorschlag in die Grundsatzentscheidung aus Vorlage V/1052/2020 zu den Mobilstationen der Stadt Münster. Dadurch wird gewährleistet, dass die Mobilstation am Stadion in das zukünftige gesamtstädtische Netz an Mobilstationen bestmöglich eingebunden werden kann. Die Stadion-Kita ist durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu betreiben, sodass der SCP als Betreiber der Kita nicht in Betracht kommt. Für die Trägerschaft wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme ein Auswahlverfahren durchgeführt und wie üblich den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Wie auch im Errichtungsbeschluss zur Kita dargelegt (siehe Vorlage V/0275/2022), ist es dabei jedoch Grundlage, dass die Stadion-Kita in enger Kooperation mit dem SCP betrieben werden soll. Es sind bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte und Synergiepotenziale erarbeitet worden, die den räumlich-funktionalen Zusammenhang, der sich durch die Ansiedlung der Kita im Stadionbaukörper ergibt, als einmalige Gelegenheit für ein besonderes pädagogisches Konzept nutzen. Der Betrieb der Südwestecke ist ebenso als ein Erweiterungsbaustein zum grundlegenden Betriebsmodell zu betrachten. Da nicht nur die Ausgestaltung, sondern auch die Finanzierung der Südwestecke dem SCP obliegt, ergeben sich hier Auswirkungen auf das grundlegende Pachtmodell. Bei weiterer Konkretisierung der Investorengespräche des SCP ist zu klären, wie die Einbindung eines Investors ausgestaltet werden kann, um sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Investors, die Nutzungsinteressen des SCP ,ggf. weiterer Sportvereine als Nutzer und die Interessen der Stadt Münster in Einklang zu bringen. Die Stadt Münster soll Eigentümerin des Grundstücks und des Gebäudekomplexes Stadion insgesamt bleiben. Des Weiteren sollen Schnittstellen im Betrieb minimiert werden, um den Koordinationsaufwand zu senken. Denkbar sind daher die Einbindung privater finanzieller Mittel im Bauprozess, der auch für die Südwestecke durch die Bauwerke bzw. den zu beauftragenden TÜ durchgeführt werden soll. Einem Investor könnte beispielsweise für sein finanzielles Investment ein Nutzungsrecht eingeräumt werden, im Rahmen dessen er an den SCP und ggf. weitere Sportvereine die von ihm finanzierten Flächen vermietet. Die genauen Konditionen, sowohl finanziell als auch im Hinblick auf Rechte und Pflichten sowie Garantien und Sicherheiten, wären zu verhandeln. Diese würden vor Vertragsschluss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Ein weiterer Aspekt, der für das Betriebsmodell grundlegend geklärt werden sollte, ist die Verantwortlichkeit für die Bauunterhaltung. Um den städtischen Vermögenserhalt abzusichern und Schnittstellen im Betrieb zu vermeiden, soll die Bauunterhaltung des Stadions städtischerseits bzw. im Stadtkonzern sichergestellt werden. Die genaue Zuordnung dieser Aufgabe innerhalb des Stadtkonzerns ist rechtzeitig vor Fertigstellung des ausgebauten Stadions vorzunehmen. Die vorgenannten Grundpfeiler des Betriebsmodells ermöglichen bei entsprechender Nutzung der Ausgestaltungsmöglichkeiten, dass bei Verbleib im Eigentum der Stadt der Vorsteuerabzug für den Ausbau des Stadions möglich ist. Dies ist u. a. von der Pachtgestaltung abhängig. Um Handlungssicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung dazu einzuholen. Ziel ist eine Pachtgestaltung, die zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung führt. Vorsorglich stellt die Verwaltung in dieser Vorlage die Investitionskosten sowohl mit Nettowerten als auch mit Bruttowerten dar. Zu Beschlusspunkt 5: Finanzierungsmodell Neben der Feststellung der Bedarfe sollen mit dieser Vorlage auch die Finanzierungsverantwortung zwischen den Projektbeteiligten geklärt und die bisherigen Finanzierungsquellen sowie die darüber hinausgehenden Finanzbedarfe dargelegt werden. - 12 - V/0292/2022 Basis für die Ableitung der Finanzbedarfe ist wiederum die Machbarkeitsstudie von Drees & Sommer vom Dezember 2021, mit der bereits eine Investitionskostenschätzung vorgelegt und veröffentlicht wurde. Diese umfasste über alle Elemente des Masterplans gerechnet ein Volumen in Höhe von 111,4 Mio. Euro netto mit Preisbasis 2021. Dies umfasste die Bausteine des grundlegenden Stadionbaukörpers (Neubau West-, Nord- und Osttribüne, Polizeiwache/Verwahrstelle, Parkflächen und Zuwegungen, Eingänge, Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager, Zaunanlagen), den Ausbau der Business- und Veranstaltungsbereiche, die Südost- und Südwestecke, die Parkhauskapazitäten gemäß Bebauungsplan, das potenzielle Bürogebäude an der Hammer Straße sowie einige übergeordnete Kosten. Nicht enthalten waren Abrisskosten, Altlasten, Kosten für energetische Maßnahmen (Photovoltaik, Energieeffizienzhausstandards, Umrüstung Pumpwerk) sowie ein Puffer für Unvorhergesehenes von 15 Prozent. Angesichts der Beschlusslage, verschiedene Kosten separat auszuweisen (z. B. Rückbau/Altlasten), und vor dem Hintergrund des bislang zur Verfügung stehenden Budgets hat die Verwaltung gemeinsam mit der Bauwerke Münster GmbH und der Assmann Münster GmbH den Kostenrahmen aktualisiert, ergänzt und ausdifferenziert (siehe Anlage 4). Es wurden dabei folgende Schritte unternommen: - Aufgrund der vorgezogenen Maßnahme des Rückbaus der Westtribüne und der zugehörigen Planungen und Gutachten konnten nun die Kosten für Rückbau und Altlasten abgeschätzt werden. - Beim Stadionbaukörper wurden die Kosten nun auf die Tribünen aufgeteilt, sodass eine differenzierte Darstellung dieser Bausteine möglich ist. - Das Bürogebäude an der Hammer Straße ist derzeit nicht für eine Umsetzung vorgesehen und wurde daher gestrichen. - Für die Stadion-Kita hat das Amt für Immobilienmanagement auf der Basis anderer städtischer Kita-Projekte eine Kostenschätzung durchgeführt. - Auf Basis des Mobilitätskonzepts konnten die Stellplatzkapazitäten und somit die Baukosten für die Mobilstation und Stellplatzflächen erheblich reduziert werden. Noch nicht enthalten in den Kosten für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes sind die über die im Kostenrahmen aufgeführten Bedarfe hinausgehenden Bausteine, z. B. intelligente Parkleitsysteme, sowie ggf. notwendige Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum. - In den übergeordneten Kosten ebenso noch nicht enthalten sind die Mehrkosten für energetische Maßnahmen. - Es wurde auf die Preisbasis 2022 indexiert. Von einer weiteren Indexierung wurde abgesehen, da deren Berücksichtigung und vor allem deren Risikoverteilung im Rahmen einer TÜ-Vergabe zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt werden kann. Daher ist die aktuelle Preisbasis zunächst eine geeignete Eingangsgröße für den Ausschreibungsstart eines TÜ- Verfahrens. Die Angaben in dieser Vorlage beziehen sich daher auf die Preisbasis 2022 und sind nicht auf einen möglichen Umsetzungszeitpunkt des Bauwerks oder Moduls angepasst. - Enthalten sind ebenso die Baunebenkosten sowie die TÜ-Leistungen. In deren Betrachtung ist die aktuelle Marktentwicklung des 1. Halbjahrs 2022 eingeflossen. Dennoch bleibt die Unsicherheit über die weitere Marktentwicklung angesichts der weltpolitischen und wirtschaftlichen Gesamtlage. Eingerechnet ist eine Risikorückstellung in Höhe von 10 Prozent. - Noch nicht enthalten ist eine Vergütung der Bauwerke Münster GmbH, die noch verhandelt werden muss (vgl. auch Beschlusspunkt 6). - Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einer Schwankungsbreite von 10 Prozent auszugehen. Es ergibt sich gemäß dem beigefügten Kostenrahmen (Anlage 4) ein Gesamtprojektvolumen von 99,1 Mio. Euro (netto, Preisbasis 2022, entspricht brutto 117,9 Mio. Euro), wovon 66,0 Mio. Euro netto (78,5 Mio. Euro brutto) auf den städtischen T eildes Stadions und 12,7 Mio. Euro netto (15,1 Mio. Euro brutto) auf den T eildes SCP am Stadion entfallen. Hinzu kommen 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio. Euro brutto) für die notwendigen Bausteine des Mobilitätskonzepts. Den Modulen a. bis f. können nun Kostenblöcke sowie Finanzierungsverantwortlichkeiten und - optionen zugeordnet werden. Dieses Finanzierungsmodell wird im Beschlusspunkt 5 vorgeschlagen: - 13 - V/0292/2022 Das Modul a. umfasst den grundlegenden Ausbau des Stadions, einschließlich Neubau der West-, und Osttribüne, den Neubau der Nordtribüne (im Businessbereich veredelter Rohbau), die notwendigen Umbaumaßnahmen der Südtribüne, sowie die erforderlichen Nebengebäude und Funktionseinheiten (Polizeiwache/Verwahrstelle, Eingänge/Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager). Hierfür werden 53,7 Mio. Euro netto (63,9 Mio. Euro brutto) benötigt. Für den Rückbau der West- (bereits laufend), Nord- und Osttribüne einschließlich Altlastenentsorgung fallen weitere 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto) an, sodass für die vollständige Realisierung dieses Moduls mit Kosten in Höhe von 58,7 Mio. Euro netto (69,8 Mio. Euro brutto) zu rechnen wäre. Der Ausbau der Logen und Business- bzw. Veranstaltungsbereiche sowie die spezifische Ausstattung werden derzeit mit 7,8 Mio. Euro netto (9,3 Mio. Euro brutto) kalkuliert, hängen jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seiner Kooperationspartner (insbesondere dem durch den SCP beauftragten Betreiber) ab, denen auch die Finanzierung obliegt. Hier ergeben sich Gestaltungsspielräume aber auch Verantwortlichkeiten für den SCP . Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts (vgl. Beschlusspunkt 4) erfordert zusätzliche Mittel für die Versorgung mit erneuerbaren Energien durch Photovoltaik, Energieeffizienz, Regenwassermanagement, Einbindung und Nutzung des Pumpwerks etc. Für diese Elemente kommen in besonderer Weise verschiedene Förderprogramme in Betracht, die bei Umsetzung dieses Moduls zum konkreten Zeitpunkt überprüft und beantragt werden müssen. Sollten sich die Fördermittel nicht realisieren, können die wesentlichen Bausteine gut aus den hierfür vorhandenen Investitionsmitteln im Stadtkonzern finanziert werden, da es sich beispielsweise beim Ausbau der PV- Anlagen um eine wirtschaftliche Investition handelt. Für die Südostecke werden 4,7 Mio. Euro netto (5,6 Mio. Euro brutto) für die Kita sowie 2,5 Mio. Euro netto (3,0 Mio. Euro brutto) für die Restflächen benötigt. Für die Finanzierung der Kita werden Fördermittel beantragt (vgl. Vorlage V/0275/2022). Der Ausbau der Südwestecke liegt in einer Größenordnung von 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto), hängt jedoch ebenso wie der Ausbau der Businessbereiche von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine Kooperationspartner ab, denen auch die Finanzierung obliegt. Die Finanzierung des Mobilitätskonzepts in Höhe von 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio. Euro brutto) soll gemäß Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 durch Stellplatzablösemittel, den Mobilitätsfonds und Fördermittel des NWL erfolgen. Aus Stellplatzablösemitteln sind bereits 5 Mio. Euro für einen Einsatz vorgesehen (vgl. Beschluss der Vorlage V/0972/2019). Die Generierung von Fördermitteln hierfür ist u. a. auch abhängig von der Auslastung der Mobilstation, die im Verkehrsgutachten konkretisiert werden kann. Hierbei ist jedoch nach aktueller Einschätzung maximal von einer T eilfinanzierungdurch Fördermittel auszugehen, sodass die bislang vorgesehene Finanzierung nicht den vollständigen Bedarf abdeckt. Zu Beschlusspunkt 6: Umsetzung Mit Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit dem SCP eine TÜ-Ausschreibung vorzubereiten und die Eckpunkte zur Beschlussfassung vorzulegen (eine Erläuterung eines TÜ-Verfahrens und seiner Vor- und Nachteile finden sich in der genannten Vorlage). Die Verwaltung schlägt daher mit dieser Vorlage vor, nun die TÜ-Vergabe durchzuführen. Hierzu soll gemäß dem mit Vorlage V/0848/2021/1 beschlossenen Baumodell die Bauwerke Münster GmbH beauftragt werden. Da eine vollständige Finanzierung des Projekts zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben ist, schlägt die Verwaltung vor, das TÜ-Verfahren mit dem zur Verfügung stehenden Budget durchzuführen. Auch bei einer nicht vollständigen baulichen Umsetzung im ersten Schritt sind nach Einschätzung der Verwaltung in Abstimmung mit der Bauwerke Münster GmbH die Voraussetzungen eines TÜ-Verfahrens aufgrund der Komplexität und Größe des Projekts in wirtschaftlicher wie technischer Dimension weiterhin erfüllt. Damit bei einem möglichen gestuften Ausbau die Kompatibilität der Ausbaustufen gewährleistet ist und durch eine optimierte Zuordnung der Funktionsbereiche möglichst wenig Provisorien oder doppelte Arbeiten anfallen, soll der TÜ die - 14 - V/0292/2022 Planung für das Gesamtprojekt auf Basis der bisherigen Rahmenbedingungen vornehmen. Auch bei einer Umsetzung in Stufen soll so das Ziel eines zweitligatauglichen Stadions mit einer Kapazität für 20.000 Zuschauer*innen weiterverfolgt werden. Dabei muss gesichert sein, dass jede Ausbaustufe einen geeigneten Stadionbetrieb ermöglicht. Die Planung soll zudem so ausgestaltet sein, dass die erste Ausbaustufe das aktuell zur Verfügung stehende Budget umfasst und somit direkt durch den TÜ umgesetzt werden kann und soll. Als Budget für die TÜ-Ausschreibung sind hierbei die derzeit im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel sowie zusätzlich mögliche Fördermittel und durch den SCP oder private Dritte zur Verfügung gestellte Mittel vorzusehen. Das TÜ-Verfahren ermöglicht hierbei durch seine Ausgestaltung mit Verhandlungsrunden, dass keine absolute Abhängigkeit von (Erst-)Angeboten besteht, sondern dass im Rahmen der Verfahrensphasen Plananpassungen mit dem Ziel der Budgeteinhaltung möglich sind. Die Vorschläge zur Ausgestaltung des TÜ-Verfahrens finden sich als Vergabeangelegenheit in der nicht öffentlichen Vorlage V/0387/2022. Die Durchführung der TÜ-Ausschreibung und weiteren notwendigen Vergaben, die Projektsteuerung und Bauabwicklung und -betreuung übernimmt die Bauwerke Münster GmbH, die für diese Dienstleistungen eine angemessene Vergütung erhalten soll. Diese wird derzeit zwischen der Verwaltung und der Bauwerke Münster GmbH verhandelt und soll T eil eines Geschäftsbesorgungsvertrags werden. Die Vergütung ist derzeit noch nicht in den o. g. Projektkosten enthalten. Zur Abwicklung der Zahlungen zwischen Stadt und Bauwerke Münster GmbH zu den städtischen finanzierten Projektanteilen wird ein Zahlungsplan vereinbart werden, der sich an den Zahlungen der Bauwerke Münster GmbH an den TÜ orientieren wird. Sobald die entsprechenden Mittelabflüsse aus dem städtischen Haushalt zeitlich terminiert sind, wird die Haushaltsplanung zum nächstmöglichen Zeitplan hieran angepasst. Zu den finanziellen Auswirkungen: Im Haushaltsplan sind derzeit in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten bei der Investitionsmaßnahme 4360 Ausbau/Modernisierung Stadion Hammer Straße knapp 40 Mio. Euro veranschlagt (Planungskosten sind bereits in den Vorjahren abgeflossen). Des Weiteren hat der Rat mit Beschluss über die Vorlage V/0972/2019 den Einsatz von maximal 5 Mio. Euro Stellplatzablösemitteln beschlossen, sodass der städtische Anteil am voraussichtlichen Ausschreibungsbudget derzeit ca. 45 Mio. Euro beträgt. Zur Verfügbarkeit von Fördermitteln können nach aktuellem Stand noch keine konkreten Beträge genannt werden. Falls Fördermittel generiert werden können, wirken diese für den jeweils damit finanzierten Baustein budgeterhöhend. Des Weiteren fließen die durch den SCP und ggf. private Dritte in das Projekt eingebrachte Mittel zusätzlich in das Budget der TÜ-Ausschreibung ein. Die Folgekosten für den städtischen Haushalt ergeben sich aus dem städtisch finanzierten Anteil. Da die in der ersten Ausbaustufe im Rahmen des aktuellen Budgets umzusetzenden Module von der im TÜ-Verfahren zu erstellenden Gesamtplanung abhängen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine erste Abschätzung der Folgekosten vorgenommen werden. Unter der Annahme des derzeitigen städtischen Budgets in Höhe von 45 Mio. Euro ergeben sich Abschreibungen in Höhe von etwa 750.000 Euro p.a. Dies ergibt sich aus einer Abschreibungsdauer für Sportanlagen von 60 Jahren. Abweichungen können sich beispielsweise durch die Mobilstation (50 Jahre) oder die Kita (80 Jahre) ergeben. Für die Bauunterhaltung ist je nach angenommenem Prozentsatz mit Beträgen von 330.000 Euro (Wert gemäß der internen Leistungsverrechnung des städtischen Haushalts) bis 540.000 Euro (KGSt-Wert) zu rechnen. Die Finanzaufwendungen hängen von der Entwicklung der Lage ab und können zwischen 0,6 und 1,4 Mio. Euro p.a. betragen. - 15 - V/0292/2022 Die Betriebskosten übernimmt der Pächter SCP .Da der Betrieb derzeit defizitär ist, erhält der SCP aktuell eine Betriebsbeihilfe in Höhe von etwa 933.000 Euro p.a. Dem gegenüber stehen Pachterträge, die marktüblich und liga-abhängig und somit variabel gestaltet sein sollen (siehe Beschlusspunkt 4). Ergänzend ist mit Erträgen aus dem Betrieb der PV-Anlagen zu rechnen. Die Mobilstation (Betriebskosten und Erträge) sind insbesondere abseits der Spieltage gesondert zu betrachten. Der Ergebnisplan wird im Wesentlichen erst nach Fertigstellung des Ausbaus oder einer Ausbaustufe zusätzlich belastet. Die Verwaltung wird bei Beschluss der Vorlage die jeweils notwendigen Anpassungen rechtzeitig zum dann folgenden Haushaltsplan vornehmen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Mobilitätskonzept Anlage 2: Energiekonzept Anlage 3: Nachhaltigkeitskonzept Anlage 4: Kostenrahmen Anlage 5: Fortschreibung der Machbarkeitsstudie von Drees & Sommer vom 14.12.2021 Anlage 6: Schreiben des SCP zur Südwestecke V/0292/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0292/2022 Kurzüberblick Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf für den grundlegenden Ausbau des Stadionbaukörpers für die Zweitligatauglichkeit festzustellen. Der Ausbau umfasst die Tribünen West, Nord und Ost sowie eine Anpassung der Südtribüne. Inkludiert sind Mobiltäts-, Energie- und Nachhaltigkeitskonzept, Stadion-KiTa und abhängig von der Drittfinanzierung eine Südwestecke für weitere Raumbedarfe des SCP .Ein Finanzierungs- und Betriebsmodell sind enthalten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Es wird folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Vorlage ist ein Baustein zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0982/2020/1. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der grundlegende Ausbau des Stadionbaukörpers unter umfassender Berücksichtigung der Konzepte zu Mobilität, Energie und insbesondere der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen (Ökologie, Ökonomie, Soziales) hat ein sehr großes Potenzial, den Nachhaltigkeitszielen der Stadt zu dienen. Die einzelnen Maßnahmen zahlen auf fast alle Sustainable Development Goals (SDGs) ein und die Konzepte zielen insgesamt auf Barrierefreiheit, klimagerechtes Bauen und klimaneutralen Betrieb, so dass das Vorhaben ein strategisches Schlüsselprojekt zur münsterschen Nachhaltigkeitsstrategie 2030 sein kann.
Anlage5_MBS_Drees_und_Sommer
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UMBAU STADION MÜNSTER FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Kurzversion, Stand: 16.12.2021 © Drees & Sommer INHALT Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Vorbemerkungen01 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Vorbemerkungen 2/3 – Workshop-Programm 3 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Inhalt/Themen Polizei Feuerwehr Ordnungsamt Fanszene SCP Behinderten- beauftragte/r Vermarktung Merchandise Catering SCP Ordnungsdienst Veranstaltungsleiter SCP Greenkeeping SCP Facility Management Führungsebene SCP Auftakt-Workshop Mi, 27.01.2021 Übergeordnetes Nachhaltigkeit Digitalisierung Architektur ✓ Themen- Workshop 1 Mi, 03.02.2021 VIP-Bereiche Kioske Verkaufsstände Werbeflächen ✓ ✓ Themen- Workshop 2 Mi, 23.02.2021 Sicherheit Fantrennung Zuwegung Einlass ✓ ✓ ✓ Themen- Workshop 3 Mi, 10.03.2021 Spieltagsorganisation Pressebereiche Gebäudetechnik Gebäudebetrieb ✓ ✓ Themen- Workshop 4 Do, 18.03.2021 Tribünen Inklusion Fanräume Familienbereiche ✓ ✓ Themen- Workshop 5 Mi, 09.06.2021 Nutzungen Ecke Südwest (Ecke Südost) Bedarfe NLZ SCP ✓ UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Vorbemerkungen 2/3 Anlass und Aufgabenstellung Das vorliegende Dokument stellt eine Kurzversion der von Drees & Sommer erstellten Fortschreibung der ursprünglichen Machbarkeitsstudie des Büros AS+P für den Umbau des städtischen Stadions in Münster dar. Es enthält konzeptionelle Vorüberlegungen zur baulichen Anpassung der Südtribüne, der Ausgestaltung der drei neuen Stadiontribünen im Westen, Norden und Osten, der neuen Hospitality-Bereiche im Norden, zwei neuer optionaler Funktionsgebäude in den Stadionecken Südwest und Südost sowie der Außenanlagen des Stadiongeländes. Basis hierfür sind die im Rahmen der Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms (Stand vom 17.09.2021) festgehaltenen Anforderungen für den Spielbetrieb des SC Preußen Münster in der 2. Bundesliga. Dessen Inhalte wurden in mehreren Workshops zwischen Vertretern derProjektgruppe der Stadt Münster, der Sicherheitsbehörden der Stadt (Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt) , Vertretern und Mitarbeitern des SC Preußen und seiner Dienstleister, einigen externen Interessensvertretern (Fans, Inklusionsbeauftragte, usw.) sowie Drees & Sommer und CSIGHT im Zeitraum Januar-Juni 2021 erarbeitet und abgestimmt. Insofern sind das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm und die fortgeschriebene Machbarkeitsstudiein engem inhaltlichen Zusammenhang zu sehen. Auf Basis der Feinkonzeption der Nordtribüne hat die CSIGHT GmbH im Auftrag von Drees & Sommer ein maßgeschneidertes Catering- und Hospitalitykonzept für das Stadion Münster erarbeitet und die daraus ableitbaren baulichen Anforderungen in zwei Teilkonzepten festgehalten. Diese sind der vollständigen fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie als Anlage beigefügt. 4 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Vorbemerkungen 3/3 Grundsätzliche Festlegungen ▪ Gemäß Auftrag wird im vorliegenden Dokument die Grundvariante inklusive neuer Logen auf der Nordtribüne aus der AS+P-Studie fortgeschrieben. ▪ Hinsichtlich der Ecken im Südwesten und Südosten des Stadions wurde zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer vereinbart, funktionale Gebäude zur Aufnahme verschiedener stadionrelevanter Nutzungen (z. B. Sicherheitszentrale, Gebäudeleitzentrale, usw.) sowie etwaiger Drittnutzungen mit hohem Synergiepotential zum Stadion (z. B. Sport-KiTa, Räumlichkeiten FANport, Umkleiden/Krafträume Jugend SC Preußen, Büroarbeitsplätze, Physiotherapie-/Arztpraxis usw.) in dem Sinne vorzusehen, dass diese modular geplant und ggf. auch von Dritten finanziert und betrieben werden könnten. Alternativ müssen die Ecken aus Lärmschutzgründen mit geeigneten Fassadenelementen geschlossen werden. ▪ Der Gästeblock des Stadion wird nach entsprechender zwischenzeitlicher Abstimmungen zwischen der Stadt Münster, dem SC Preußen sowie Vertretern der Sicherheitsbehörden nicht mehr im nördlichen Bereich der neuen Westtribüne verortet, sondern als südlicher Abschluss der Westtribüne angeordnet. Die wesentlichen Vorteile dieser neuen Verortung sind die einfache Sicherstellung besonders schutzbedürftiger Bereiche (TV-Compound und Stellplätze Offizielle/Mannschaften im Südwesten) bei gleichzeitiger Ermöglichung eines freien Tribünenumgangs aller Heimbereiche. ▪ Zur Sicherstellung einer hinreichend hohen Aufenthaltsqualität für die Besucher der neuen Hospitality-Bereiche auf der Nordtribüne sind sowohl ausreichende Raumverhältnisse als auch eine möglichst gute Beleuchtung mit Tageslicht erforderlich. Um hier entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu eröffnen, wurde vereinbart, die Warmbereiche der Nordtribüne um die Breite der von AS+P vorgesehenen Feuerwehrumfahrt Richtung des nördlich angrenzenden Parkhauses zu vergrößern. Die Feuerwehrumfahrt wird entsprechend überbaut, bleibt aber funktional erhalten. Die VIP-Räumlichkeiten werden über das Parkhaus direkt erschlossen und entfluchtet, was wiederum dem Besucherkomfort und somit der Vermarktbarkeit zuträglich ist ▪ Gemäß Abstimmungen und im Rahmen der Workshops zum Raum- und Funktionsprogramm und SBauVO NRW werden 1 % der Stadionkapazität für Nutzer und Nutzerinnen von Rollstühlenim Stadion vorgesehen. Die Anzahl der Rollstuhlfahrerpositionen steigt gegenüber der AS+P-Studie entsprechend von 40 auf etwa 200. 5 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 INHALT Vorbemerkungen01 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Masterplan02 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Stadionbaukörper 1. VIP-Gebäude Nord/Nordtribüne − Catering-Infrastruktur (Ebene 0) − Business Club (Ebene 1) − VIP-Logen (Ebene 2) − Sitzplätze Heim 2. Sitzplätze Heim 3. Sitzplätze Gast (Zuwegung zum Block über Brücke) 4. Stehplätze Gast (Zuwegung zum Block über Brücke) 5. Eckgebäude Südwest − Funktionen SCP , z. B. NLZ, Kraftraum/Umkleiden, Büros, Physio − Keine essentiellen Stadionfunktionen (außer Lärmschutz) 6. Funktionsgebäude Süd/Südtribüne (Bestand) 7. Eckgebäude Südost − Sicherheitszentrale, Gebäudeleitstelle, Büro Veranstalter − Ggf. Kindertagesstätte mit Freianlagen, ggf. FANport 8. Stehplätze Heim 7 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 2 3 5 6 7 8 4 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Zuwegung Gästeblöcke über Brücke 1. Parken Gäste (PKW) 2. Gästeaufstellfläche / Busparken Gästefans 3. Gästeeingang Sitz + Steh 4. Zuwegung zu den Gästeblöcken über Brücke 5. Sitzplätze Gast 6. Stehplätze Gast 8 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 3 4 2 5 6 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Parkflächen 1. Parkhaus (Heimfans, VIP Nord) 2. Parkhaus (Gästefans) 3. Gästeaufstellfläche / Busparken Gästefans 4. Parkplatz Einsatzfahrzeuge, Mitarbeiter 5. Parkplatz Presse/Medien, ggf. Spieler 6. Parkplatz (Heimfans, VIP Süd) 7. Stellplätze Fahrräder 8. Stellplätze Fahrräder 9. Stellplätze Fahrräder 10. Parkhaus Süd (nicht im Planumgriff) (Heimfans) 9 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – TV-Compound, Offizielle/Mannschaften 1. TV-Compound (800 m²) 2. Parken Offizielle/Mannschaftsbusse (10 x PKW, 2 x Bus) 3. Ggf. Parken PkW Spieler SCP TV-Compound und Parkbereich Offizielle/Mannschaften sind gesondert mit Zäunen von allen sonstigen Bereichen abzutrennen. 10 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 2 3 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Sicherheitsring Spieltag/Eingänge 1. Haupteingang Heimbereiche − 32 Schleusen − 12 Drehkreuze − Schleuse für Einbringung Choreographie-Elemente 2. 3 x Eingang VIP Nord (Zugang direkt über Parkhaus) 3. Gästeeingang Sitz + Steh − 3 Schleusen Sitz, 3 Schleusen Steh − 2 Drehkreuze Sitz, 2 Drehkreuze Steh 4. Ggf. Hilfseingang Heimbereiche (je nach Sicherheitslage) − Kontrolle Akkreditierungen/Tickets mit Handheldgeräten 5. Ggf. Hilfseingang VIP Süd (bei Bedarf) − Kontrolle Akkreditierungen/Tickets mit Handheldgeräten Dauerhafte Eingänge (Haupteingang, Gäste) jeweils überdacht mit Gepäckaufbewahrungsmöglichkeit, Trouble Counter, Ticket-Clearing- Stelle, sowie mindestens einer barrierefreien Schleuse und einem barrierefreien Drehkreuz. 11 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 3 4 2 5 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Feuerwehrumfahrt (empfohlene Variante) 1. Hauptzufahrt/-ausfahrt Feuerwehr 2. Umfahrt zwischen Nordtribüne und Parkhaus überbaut 3. Ausfahrt/Einfahrt 4. Umfahrt führt unter Brücke Gästezuwegung her 5. Ausfahrt/Einfahrt 6. Zufahrt Innenraum 7. Ausfahrt Innenraum 8. Ausfahrt/Einfahrt 9. Ausfahrt/Einfahrt Der Feuerwehrangriff für die Nordtribüne erfolgt über die Treppenhäuser des Parkhauses. Die Umfahrt führt im Einbahnverkehr gegen den Uhrzeigersinn um das Stadion herum. Im Bereich der Nordtribüne stehen zwei Fahrspuren zur Verfügung, wovon eine im Einsatzfall als Aufstellfläche dient. Die Brücke der Gästezuwegung dient der Kreuzungsfreiheit der Feuerwehrumfahrt im Westen des Geländes. 15 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 2 4 5 6 3 7 9 8 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Potenzialanalyse Photovoltaik-Anlage Dachflächen Dachfläche Ausrichtung Neigung Leistung kWp Ertrag kWh/a Dach Eckgebäude Südwest 350 m² Süd 10° 42,9 34.534 Dach Funktionsgebäude Süd 400 m² Süd 10° 49,0 39.445 Dach Eckgebäude Südost 350 m² Süd 10° 42,9 34.534 Tribünendach Ost 2800 m² Ost 1,8° 343,0 258.965 Tribünendach Nordost 600 m² Nordost 1,8° 73,5 55.125 Tribünendach Nord 4000 m² Nord 1,8° 490,0 366.520 Tribünendach Nordwest 600 m² Nordwest 1,8° 73,5 55.352 Tribünendach West 2800 m² West 1,8° 343,0 260.680 Gesamt 11.900 m² 1457,80 1.105.155 Berechnungsgrundlagen Siehe nächste Seite 18 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Masterplan – Potenzialanalyse Photovoltaik-Anlage Dachflächen 19 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 ▪ Bei der Potenzialanalyse wurde eine 70 %ige Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Dachflächen angenommen ▪ Restliche Fläche als Puffer, Wartungsgänge und ggf. Entrauchungsklappen ▪ Ggf. lässt sich somit auch ein deutlich höherer Flächenausnutzungsgrad erreichen ▪ Annahme hinsichtlich der flächenbezogenen Leistung der PV-Module: 0,175 kWp / m² ▪ Entspricht dem aktuellen Stand der Technik moderner, marktgängiger PV-Module ▪ Bei der Berechnung wurden berücksichtigt: ▪ Dachneigung der einzelnen Flächen (Modulneigung entspricht der Dachneigung, keine weitere Aufständerung) ▪ Ausrichtung/Himmelsrichtung ▪ Durchschnittliche klimatische Bedingungen/Sonneneinstrahlungswerte am Standort Münster ▪ Die Nutzung der Dachflächen für die Verwendung von PV-Modulen erfolgt gemäß der Vorgaben der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Grundkonzeption Tribünen03 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Osttribüne 10,5° 7,50 m 9,60 m 11,10 m 6,00 m 19,84 m 17,76 m 21 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 ▪ 52 Stehplatzreihen ▪ 8.845 PAX (Variante 2a, siehe Grundrisse) ▪ Ausnutzung vorhandenes, tiefliegendes Geländeprofil hinter dem Tor ▪ Tiefliegende Mundlöcher, um Tribüne optisch nicht zu zerklüften ▪ Brüstungshöhe Spielfeld zu Tribüne 2,20 m ▪ Kioske und WCs im Untertribünenbereich ▪ Ausreichend Dachhöhe für Einbau von LED-Anzeigetafeln, Flutlichtern, Lautsprechern, Dachhöhe identisch zu Dachhöhe Nord und West ▪ Ecke Nordost: höhergelegenes zweites Mundloch notwendig für Erschließung und Entfluchtung, siehe Grundrisse 4,80 m WCs Kioske UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Nordtribüne 10,5° 7,50 m 14,84 m 10,66 m 6,00 m 19,84 m 22 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 ▪ Logenplätze, 240 PAX ▪ 10 Reihen Business Seats, 680 PAX ▪ 18 Reihen Public-Sitzplätze, 1.819 PAX ▪ 107 Rollstuhlpositionen + 107 Begleiter ▪ Ebene 0: Infrastruktur Public und Catering VIP ▪ Ebene 1: Business Club (ca. 1.800 m²) ▪ Ebene 2: Logen und Hospitality (ca. 1.300 m²) ▪ Terrasse (320 m²) ▪ Zugänge VIP: ▪ Ebene 0 ▪ Parkhaus Ebene 2 (Business Club) ▪ Parkhaus Ebene 4 (Logenebene) ▪ Lüftungsanlagen VIP auf Dach Logenebene ▪ Entfluchtung VIP über Tribüne und Treppenhäuser im Parkhaus 4,50 m 3,53 m 3,85 m 5,50 m 4,88 m P -1 P 0 P 1 P 2 P 3 P 4 P 5 Ebene 2: Logen Ebene 1: Business Club Terrasse Ebene 0: Public WCs & Kioske Ebene 0: Catering Umfahrt Umfahrt Zusätzlich Rampe UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Westtribüne 10,5° 9,00 m 14,35 m 11,15 m 17,76 m 19,84 m 23 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 4,50 m 10,70 m 7,00 m 2,50 m 7,50 m Zuwegung Gästeblock Umfahrt WCs Kioske ▪ 23 Sitzplatzreihen, bzw. 45 Stehplatzreihen (Steh Gäste) ▪ 70 Rollstuhlpositionen + 70 Begleiter (Var 2a) ▪ Ecke Nordwest: höhergelegenes zweites Mundloch notwendig für Erschließung und Entfluchtung, siehe Grundrisse ▪ Zuwegung Gästeblock über Brücke ▪ Public-Sitzplätze, 2.625 PAX (Var 2a) ▪ Sitzplätze Gast, 887 PAX (Var 2a) ▪ Stehplätze Gast, 1.257 PAX (Var 2a) ▪ Brüstungshöhe Spielfeld zu Tribüne 2,20 m ▪ Kioske und WCs im Untertribünenbereich ▪ Eingang West unter Zuwegung Gästeblock UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Konzept Rollstuhlpositionen (Beispiel) 1. Schienengeführter Begleitersitz in hinterer Positionen (bei hoher Auslastung), Sicherstellung der geforderten Mindestkapazität Rollstuhlpositionen nach SBauVO NRW (1 % der Gesamtkapazität) 2. Schienengeführter Begleitersitz neben Rollstuhlpositionen (bei niedriger Auslastung), verbesserter Besucherkomfort durch optimale Kommunikation zwischen Rollstuhlgast und Begleiter ▪ Ausführung des Begleitersitzes als schmaler Klappsitz zur Maximierung der Bewegungsflächen für Rollstühle ▪ Begleitersitze multifunktional nutzbar auch für Menschen mit Sehbehinderung (kurze Wege, stufenlose Erschließung), Menschen mit erhöhtem Bedarf nach Beinfreiheit, Abstellfläche für Rollatoren oder als normaler Sitzplatz 24 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 2 1 Variante 1a Variante 1b Variante 2a Variante 2b Studie AS+P Kapazitäten Haupttribüne Bestand 3.081 3.081 2.743 2.743 2.915 Standard-Sitzplätze 2.050 2.050 1.708 1.708 1.910 Businessseats 754 754 754 754 763 Logenplätze 162 162 162 162 162 Rollstuhlfahrer 10 10 14 14 10 Presseplätze 105 105 105 105 70 Kapazitäten Neubau 15.389 14.079 16.650 15.340 16.401 Businessseats II 680 680 680 680 650 Logenplätze 240 240 240 240 283 Stehplätze Heim 8.138 5.656 8.845 6.363 8.714 Standard-Sitzplätze 3.962 5.114 4.444 5.596 4.242 Stehplätze Gast 1.168 1.168 1.200 1.200 1.462 Standard-Sitzplätze Gast 869 869 887 887 1.020 Rollstuhlfahrer 166 176 177 187 30 Rollstuhlfahrer-Begleiter 166 176 177 187 0 Kapazität gesamt 18.470 17.160 19.393 18.083 19.316 Anteil Gäste 11,16% 12,01% 10,89% 11,67% 12,85% Anteil Rollstuhlfahrer 0,95% 1,08% 0,98% 1,11% 0,16% Anteil Stehplätze 50,38% 39,77% 51,80% 41,82% 52,68% UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Variante 2a (Eckgebäude 380 m² BGF/Etage, Stehplätze Nordost) 29 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Siehe Kapitel „Feinkonzeption Nordtribüne“ 380 m² BGF pro Etage 380 m² BGF pro Etage UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Grundkonzeption Tribünen – Eckgebäude Südwest/Südost (Varianten 2a/2b, beispielhafte Nutzungen) 31 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Kraftraum SC Preußen (Profis + NLZ), Physio Umkleiden/Aufenthaltsräume SC Preußen (Profis + NLZ) Büros SC Preußen (circa 20 Arbeitsplätze) Büros SC Preußen (circa 20 Arbeitsplätze) Zufahrt Innenraum, Eingang Offizielle/Mannschaften Ggf. Kindertagesstätte, ggf. Räume Stadtnetze Münster Ggf. Kindertagesstätte Sicherheitszentrale, Gebäudeleitstelle, Büro Veranstalter Ggf. FANport, Büros Betreiber 1 2 1 2 Ausfahrt Innenraum Eckgebäude Südwest 4 Etagen á 380 m² BGF Nutzungen SC Preußen ggf. Synergien zu benachbarten Sportvereinen umsetzen 2. OG höhengleich zu Umlauf Südtribüne (Anbindung/Entfluchtung Rollstuhlpositionen) Eckgebäude Südost 4 Etagen á 380 m² BGF Nutzungen Stadt Münster, ggf. Räume der Stadtnetze Münster Stadionfunktionen Sicherheit, Anbindung Familienblock i V. m. KiTa 2. OG höhengleich zu Umlauf Südtribüne (Anbindung/Entfluchtung Rollstuhlpositionen) Schallschutzverkleidung Schallschutzverkleidung © Drees & Sommer 32 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 © Drees & Sommer 33 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Feinkonzeption Nordtribüne04 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 0 (Infrastruktur Public und Catering) 36 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Doppelspurige Feuerwehrumfahrt (Einbahnverkehr) Rollstuhlpositionen Rollstuhlpositionen UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 1 (Business Club) 37 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 2 (Logen) 38 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Umbaubedarfe Südtribüne05 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne 40 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Aus den Lizenzierungsbedingungen der DFL für den Betrieb eines Stadions in der zweiten Bundesliga ergeben sich zahlreiche infrastrukturelle Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Medien und Offizielle/Mannschaften, die im Status quo der Südtribüne nicht vollständig erfüllt sind und daher entsprechende Umbaubedarfe auslösen: 1. Exklusivität des Kabinentrakts für Spieler/Offizielle: Auslagerung von Catering-Funktionen und Kraftraum SCP , Einrichtung TV-Studio 2. Vergrößerung der bestehenden Presse- und Medientribüne 3. Verlegung der (Haupt-)Kamerapositionen in den Süden, insbesondere zentrale Kameraposition sowie Positionen „16m links“ und „16m rechts“ 4. Neubau der Sicherheitszentrale (idealerweise in einem Eckgebäude Südost), daher Umbau der freiwerdenden Flächen in der Südtribüne 5. Schaffung eines separaten Eingangs für Offizielle/Mannschaften zur Gewährleistung der Kreuzungsfreiheit mit Zuschauern/Medienvertretern 6. Erneuerung der Gebäudetechnik Die einzelnen Umbaubedarfe sind auf den folgenden Seiten näher erläutert. UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Einrichtungen für die Medien 41 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 0m 5m 10m UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Presse-/Medientribüne 42 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 4 3 1 1. Blocktrennung 6,50 m nach Außen verschoben, um Verlust an Business Seats durch größere Medientribüne kompensieren zu können. 2. Neuanordnung Business Seats. Abweichung zur SBauVO NRW (22 Plätze statt maximal 20 Plätze nebeneinander) vorbehaltlich behördlicher Genehmigung (gilt auch für Punkt 3) 3. 33 Pressesitze mit Schreibpult 4. 24 Kommentatorenpositionen á 3 Arbeitsplätze 5. Zusätzlicher Verteilergang in Tribüne 6. Zusätzlicher Stufengang Medientribüne (maximal 3 Positionen á 3 Arbeitsplätze nebeneinander!) Die sich ergebenden Kapazitätsänderungen auf der Südtribüne sind in den Kapazitäts- berechnungen im Kapitel „Grundkonzeption Tribünen“ entsprechend erhalten. 6 2 5 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Kamerapositionen 43 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 1 2 3 1. TV-Hauptkamerapodest (8 x 2 m), Zugang über Dach Funktionsgebäude Süd neu zu schaffen 2. TV-Kamerapodest 16er links (2 x 2 m), ggf. auf Dach Bestandskiosk, Zugang neu zu schaffen 3. TV-Kamerapodest 16er rechts (2 x 2 m), ggf. auf Dach Bestandskiosk, Zugang neu zu schaffen Kameraposition von der Höhe analog zur Studie AS+P (Erfüllung Anforderung Winkel usw. gegeben) UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Umbau Sicherheitszentrale in weitere Hospitalityfläche Die vorhandene Sicherheitszentrale am östlichen Ende der Südtribüne könnte künftig in das Eckgebäude Südost umziehen. Der frei werdende Raum kann analog zu den vorhandenen Logen umgebaut werden und zu Hospitality- oder anderen Zwecken genutzt werden. Die heutige Sicherheitszentrale verfügt allerdings nicht über eigene zugeordnete Logenplätze auf der Tribüne. 44 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 0m 5m 10m UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Separater Eingang Offizielle/Mannschaften gemäß Anforderungen DFB/DFL 45 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 Schaffung eines neuen Zugangstunnels von der Innenraumzufahrt am Eckgebäude Südwest 0m 5m 10m UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Umbaubedarfe Südtribüne – Erneuerung der Gebäudetechnik 46 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 0m 5m 10m INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 Investitionskostenschätzung06 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Investitionskostenschätzung - Prämissen Modul Stadion (Variante 2a, andere Varianten unwesentlich abweichend, Totalunternehmermodell) ▪ Inklusive Umbau Südtribüne, Neubau West-, Nord- und Osttribüne, Polizeiwache/Verwahrstelle, Parkflächen und Zuwegungen, Eingänge, Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager, Zaunanlagen ▪ Exklusive: Abrisskosten, Altlasten, Parkhaus Nord, Parkhaus Süd, Eckgebäude Südwest/Südost, Kosten für energetische Maßnahmen(Photovoltaik, Energieeffizienzhausstandards, Umrüstung Pumpwerk), Küchentechnik, Ausbau der neuen Hospitality-Bereiche Nordtribüne, Ausbau Eventloge, Ausbau Logen (jeweils Übergabe veredelter Rohbau der VIP-Bereiche) Modul Ausbau Hospitality-Bereiche (ohne die 17 Einzel-Logen) ▪ Business Club rückwärtige Hospitality-Bereiche Logenebene und Eventloge ca. 1.900 m² ▪ Gehobener Ausbaustandard, inklusive IT- und Veranstaltungstechnik, feste und lose Möblierung Modul Eckgebäude Südwest ▪ 4 Etagen á 380 m² (Variante 2a/2b) = 1.520 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard Modul Eckgebäude Südost ▪ 4 Etagen á 380 m² (Variante 2a/2b) = 1.520 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard 48 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Investitionskostenschätzung - Prämissen Parkhaus Nord ▪ 1.850 Stellplätze gesamt, davon circa 350 Stellplätze unterirdisch Bürogebäude Hammer Str. ▪ 3-6 Vollgeschosse, 7.650 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard Parkhaus Süd ▪ 775 Stellplätze gesamt, keine unterirdischen Stellplätze Übergeordnetes ▪ Kosten der Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 (Erschließung), 500 (Freianlagen) und 700 (Baunebenkosten), die sich nicht eindeutig zu 100 % einem der anderen Module zuweisen lassen. 49 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Investitionskostenschätzung – Nach Modulen (alle Angaben Netto zur Preisbasis 2021) Kostengruppe Stadion Grundvariante mit Logen Ausbau Hospitality Eckgebäude SW 1.520 m² BGF Eckgebäude SO 1.520 m² BGF Parkhaus Nord 1.850 Stellplätze Büros Hammer Str. 7.650 m² BGF Parkhaus Süd 775 Stellplätze Übergeordnet KG 100 (Grundstück) Kein Ansatz KG 200 (Erschließung) Kein Ansatz EUR 3.500.000 KG 300 (Hochbau) EUR 24.000.000 EUR 1.600.000 EUR 1.600.000 EUR 1.600.000 EUR 15.500.000 EUR 9.250.000 EUR 4.650.000 KG 400 (TGA) EUR 14.400.000 EUR 700.000 EUR 825.000 EUR 825.000 EUR 4.500.000 EUR 4.000.000 EUR 1.350.000 KG 500 (Freianlagen) EUR 2.400.000 EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 750.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000 KG 600 (Ausstattung) Nicht enthalten EUR 1.200.000 Nicht enthalten Nicht enthalten EUR 500.000 Nicht enthalten EUR 200.000 KG 700 (Baunebenkosten) EUR 7.200.000 EUR 900.000 EUR 650.000 EUR 650.000 EUR 2.000.000 EUR 3.300.000 EUR 600.000 EUR 1.500.000 Summe EUR 48.000.000 EUR 4.400.000 EUR 3.125.000 EUR 3.175.000 EUR 23.250.000 EUR 16.550.000 EUR 6.900.000 EUR 6.000.000 50 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Investitionskostenschätzung – Preisindexierung Bei Wahl eines Realisierungsmodells mit einem Totalübernehmer empfehlen wir prinzipiell eine Baupreisindexierung, die einen transparenten Umgang mit Baupreissteigerungen über die Zeit ermöglicht. Baupreissteigerungen sind insbesondere durch die derzeit beobachtbaren Auswirkungen der Corona- Pandemie ein wachsender Unsicherheitsfaktor in der Baupreiskalkulation infrage kommender Anbieter und können dazu führen, dass hohe Risikoaufschläge für Baupreissteigerungen kalkuliert werden oder eine Angebotslegung gänzlich unterbleibt. Ein mögliches Modell zur fairen Berücksichtigung von Baupreisänderungen ist die monatsgenaue Anpassung der Baukosten anhand der vierteljährlichen Veröffentlichung „Preisindizes für die Bauwirtschaft“ des Statistischen Bundesamtes zwischen zwei fest definierten Zeitpunkten: Stichtag 1: Vertragsabschluss Stichtag 2: 18 Monate nach Erteilung Baugenehmigung (Laufzeit natürlich in Abhängigkeit der Vergabe von Bauleistungen des letzten Bauabschnitts) Nachteil dieses für beide Seiten grundsätzlich sehr transparenten und fairen Modells ist jedoch eine gewisse Kostenunsicherheit hinsichtlich eventueller zukünftiger Baupreisänderungen, die bei der Fassung politischer Beschlüsse keine genaue Fixierung des Budgets erlaubt. 51 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Terminschiene/Meilensteine08 Handlungsempfehlungen07 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Handlungsempfehlungen ▪ Umsetzung der Grundriss-Variante 2a (Eckgebäude 380 m² BGF/Etage, Stehplätze Nordost) ▪ Höchste erreichbare Kapazität, insbesondere Bestätigung der Stehplatz-Kapazitäten im Heimbereich aus der AS+P-Studie ▪ Für angedachte Nutzungen optimale Größe der Geschossflächen in den Eckgebäuden ▪ Optimale Quoten Gästeanteil und Anteil Rollstuhlpositionen ▪ Ggf. Realisierung des Eckgebäudes Südwest als Investorenmodell außerhalb des Stadionprojekts mit separater Verpachtung an denSC Preußen. Das Gebäude würde jedoch im Entwurf von den Wettbewerbsteilnehmern im Vergabeverfahren analog des Eckgebäudes Südost gestalterisch mit entworfen. ▪ Das Bürogebäude zur Hammer Straße wird bei Realisierung des Eckgebäudes Südwest inklusive Büroflächen für den SC Preußen nicht vorrangig mit weiteren Büronutzungen mit Sportbezug marktfähig vermietbar sein. Wir empfehlen, auch Büro- oder anderweitige Nutzungen ohne Sportbezug zu ermöglichen und die Attraktivität dieses Teilmoduls für Investorenmodelle deutlich zu erhöhen. ▪ Wir empfehlen, den FANport stattdessen im Eckgebäude Südost unterzubringen, auch wenn er dann am Spieltag innerhalb des Sicherheitsrings verortet ist. Der Zutritt zum FANport kann mit entsprechenden Akkreditierungen auch am Spieltag hinreichend gut geregelt werden. ▪ Nächster Schritt: Ausschreibung der Projektsteuerung für das Projekt inklusive Durchführung des Vergabeverfahrens für das angestrebte Realisierungsmodell nach Beschlussfassung des Rates zu den Eckpunkten der TU-Ausschreibung. 53 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 INHALT Vorbemerkungen01 Masterplan02 Grundkonzeption Tribünen03 Feinkonzeption Nordtribüne04 Umbaubedarfe Südtribüne05 Investitionskostenschätzung06 Handlungsempfehlungen07 Terminschiene/Meilensteine08 UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE Terminschiene/Meilensteine auf Basis unserer Handlungsempfehlungen 55 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 KONTAKT Arne Sebastian Fritz Associate Partner Head of Sports and Entertainment Telefon: +49 40 514944-6325 Mobil: +49 172 7699137 E-Mail: arne- sebastian.fritz@dreso.com Ludwig-Erhard-Straße 1 20459 Hamburg 56 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1 © Drees & Sommer 57 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße 7
- Klemensstraße 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0292/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2022
- Erstellt
- 24.04.2022 22:19