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V/0292/2022

Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Ausschreibung eines Totalübernehmers, Betriebs- und Finanzierungsmodell

Vorlagen 23.06.2022

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Anlage3_NACHHALTIGKEITSKONZEPT_gesamt_RS

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage5_MBS_Drees_und_Sommer

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Ansehen

Anlage3_NACHHALTIGKEITSKONZEPT_gesamt_RS

17443 Zeichen

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 3: Konzept ökologische , ökonomische und 
soziale Nachhaltigkeit des Stadions 
 
A. Ausgangslage und Auftrag 
Auftrag des Rats ist es, ein Stadion zu konstituieren, „das baulich und technisch ökologischen 
Kriterien  genügt “ (siehe V/0982/2020/1, Ziffer 2.b; Beschluss 10.02 .2021). Explizit sollen für 
ein derart nachhaltiges Stadion Maßnahmen entwickelt und Instrumente eingesetzt werden, wie 
zum Beispiel Verwendung von nachhaltigen Baustoffen , Versorgung durch Erneuerbare Ener-
gien, hohe Energieeffizienz, Altlastensanierung  und Regenwassermanagement .  
Gemäß Beschluss sind Mehrkosten, die aus diesen Kriterien entstehen, gesondert darzustellen. 
B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung 
Der Entwurf des Nachhaltigkeitskonzepts wurde inner halb der Stadtverwaltung von einer inter-
disziplinären und ämterübergreifenden  Facharbeitsgruppe „ FAG Nachhaltigkeit “ unter 
Leitung des Stabs Stadion erarbeitet. In die FAG haben Fachleute aus dem Amt für Mobilität und 
Tiefbau (Niederschlagswasser), Amt für Grünflächen,  Umwelt und Nachhaltigkeit (Koordinie-
rungsstelle Nachhaltigkeitsstrategie), Amt für Immobilienmanagement (Klimaschutz, Energiema-
nagement) die Koordinierungsstelle für Klima und En ergie (kurz: KLENKO) sowie Externe der 
Stadtwerke Münster (Wasserwerk, Stadtnetze) und einer bauorientierten Beratung direkt ihre Ex-
pertise eingebracht. Über die im Nachhaltigkeitskonzept integrierten Teilkonzepte wie zur Barrie-
refreiheit, Abfallkonzept und KiTa oder die nur referenzierten Teilkonzepte wie Energie und Mo-
bilität ist weitere in- und externe Expertise (zum Beispiel AWM) indirekt eingebracht worden. 
Ausgangspunkt der Arbeit der FAG im Sinne des Ratsbeschlusses war es, den Rahmen und die 
zu erfüllenden Ziele für ein Nachhaltigkeitskonzept abzustecken. Der konzeptionelle Ansatz geht 
letztlich über den Ratsbeschluss, gegebenenfalls nur baulich und technisch ökologische Krite-
rien zu berücksichtigen, deutlich hinaus, indem er zugleich Ökonomie und Soziales  als die 
beiden weiteren Dimensionen der Nachhaltigkeit aufgreift (zusammen ÖÖS). Er ist übergreifend 
querschnittsorientiert als Klammer über alles angelegt, integriert Fachbeiträge, verknüpft und er-
gänzt sie. Die FAG hat dazu im Erarbeitungsprozess die 17 „Sustainable Development Goals “ 
(SDGs) dahingehend betrachtet, ob und wie Nachhaltigkeitsbausteine des Stadions wirksam da-
rauf einzahlen können. Als Arbeitsgrundlage mit gan z konkretem Stadtbezug diente die "Nach-
haltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030 ", mit der abgeleiteten Formulierung realistischer 
Ziele: Das Stadion soll im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ gebaut  werden, „klimaneut-
ral“ genutzt  respektive betrieben werden und ein strategisches Schlüsselprojekt  für das Maß-
nahmenprogramm 2023-2026 der münsterschen Nachhaltigkeitsstrategie werden. 
C. Nachhaltigkeitskonzept und Bausteine 
Ein Nachhaltigkeitskonzept Stadion ist für sich notwendigerweise schon komplex, da es übergrei-
fend und verbindend alle Zielvorgaben erfüllen sollte. Energie und Mobilität haben eine besonders 
große Relevanz für die Erreichung der definierten Nachhaltigkeits- und insbesondere der Klima-
ziele der Stadt. In eigenen FAGs wurden daher Maßna hmen und Instrumente für ein je umfas-
sendes Fachkonzept "Plus-Energie-Stadion" und ein "Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion" 
erarbeitet (siehe weitere Anlagen zur Vorlage). Bei de Fachkonzepte werden hier daher nur als 
Nachhaltigkeitsbausteine Energie (NB1) und Mobilität (NB2)  referenziert. Sie zahlen vor al-
lem auf die SDGs 7, 9 und 10 ein. 
Das Gesamtkonzept Nachhaltigkeit besteht aus diesen beiden und insgesamt aus sieben Nach-
haltigkeitsbausteinen  (NBs; Details im Anhang).  
Der größte Baustein in der graphischen Darstellung des Nachhaltigkeitskonzeptes ist „Umwelt“  
(NB3), integral betrachtet, aber getrennt nach den Umweltmedien. Maßnahmen im Bereich Bo-
den/Flächen  zielen darauf ab, ihre Qualität zu verbessern und zu erhalten. Die Sanierung von 
Altlasten , die Herstellung einer standort- und klimaangepass ten „grünen Infrastruktur “ und 
einer Beschattung sowie möglichst geringe Versiegelung sollen hier positiv wirken.

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 3: Nachhaltigkeitskonzept Stadion Seite 2 (3) 
 
Maßnahmen im Bereich Wasser  zielen darauf ab, mit dieser Ressource in allen Ebenen – Nie-
derschlags-, Oberflächen und Grundwasser – schonend  und nützlich umzugehen. Für das Ge-
samtareal Sportpark Berg Fidel liegt als Fachbeitra g ein umfassendes Regenwasserbewirt-
schaftungskonzept  vor; es reicht von der wassersensiblen Planung übe r den Überflutungs-
schutz bis zur Minderung der Wassereinleitung in Fl ießgewässer zur Verbesserung ihrer Fauna 
und Flora. Ein wesentliches Instrument ist eine kaskadierende und „smart“  genutzte Wasser-
rückhaltung (siehe unten „smart city“). Im Bisherig en Wasserschutzgebiet bleiben Grundwas-
serschutz  und -haltung sehr wichtige und erfüllte Anforderun gen. Das Konzept sieht für Nutz-
wasser eine Minimierung des Verbrauchs insgesamt und insbesondere von Trinkwasser vor, die 
Speicherung , Bewässerung, den Einsatz in Sanitäranlagen und un ter Umständen eine Zweit-
verwertung vor Ort, im Übrigen eine minimale Einleitung. 
Maßnahmen im Bereich Luft/Klima  zielen darauf ab, die Klimaschutzstrategie  der Stadt zu 
erfüllen und insb. CO2 und Treibhausgase zu vermeiden. Optional sind zur Reduzierung des öko-
logischen Fußabdrucks Kompensationsmaßnahmen in Ver bindung mit dem Energiekonzept 
möglich. 
Zum Baustein NB3 gehört als Fachbeitrag ein Abfall-Konzept , welches mindestens ausgerich-
tet ist auf „low waste“ und ambitioniert in Richtung „zero waste “ ausgebaut werden kann. Große 
Teilmaßnahmen sind eine nachhaltigkeitsorientierte Beschaffung des Notwendigen, für den 
Spieltagsbetrieb ein weitest möglicher Einsatz von Mehrwegsystemen insbesondere im Catering 
(siehe NB7) sowie beim noch unvermeidbaren Abfallau fkommen dessen sachgerechte direkte 
oder stoffliche Wiederverwertung  und Entsorgung. 
Dem Baustein Umwelt (NB3) ist der Maßnahmenbereich „smartes Stadion “ in einer "smart city" 
zugeordnet. Er steht für einen zweckmäßigen Einsatz digitaler Instrumente („smarte tools“) in den 
Bereichen Sensorik und Steuerung, zum Beispiel für Bodenfeuchtemessung , um Wasserauf-
kommen und -speicherung automatisiert zu managen, eingesetzte Produkte in ihrem Lebenszyk-
lus und Einsatz zu begleiten („C2C“, Mehrweg) oder in Gebäuden und Anlagen des Stadions 
effektive und effiziente  Nutzungen zu unterstützen (zum Beispiel Raumluft, Energiezentrale). 
Das Stadion kann hier wegen seiner Komplexität und Lastspitzen Reallabor  für andere Liegen-
schaften im Stadtkonzern sein. 
Der Nachhaltigkeitsbaustein „Mensch und Soziales“ (NB4)  zahlt auf die SDGs 1, 3-5, 10 und 
16 ein. Hierunter sind nachrichtlich außerhalb der FAG entwickelte Fachbeiträge und Teilkon-
zepte zu einer neuen Bewegungs-KiTa, dem im Ausbau befindlichen Nachwuchsleistungszent-
rum (NLZ) und der Einrichtung FanPort referenziert. 
Barrierefreiheit  (NB5) des Stadions ist neben rechtlichen Vorgaben ein in der Machbarkeitsstu-
die (MBS) frühzeitig verfolgtes großes Anliegen, welches sich besonders durch die Planung einer 
Kapazität von 1 % aller Zuschauerplätze (200) in rollstuhlgerechter  Ausführung zeigen soll. 
Die gesetzten Ziele, das Stadion im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ zu bauen und hiernach 
„klimaneutral“ zu betreiben, wird über zwei getrennte Nachhaltigkeitsbausteine verfolgt; sie sind 
gleichwohl parallel und ineinandergreifend konzipiert.  
Das Bauen (NB6) – konkret die Sanierung und zweitligatauglic he Ertüchtigung des Stadions – 
fußen in den nächsten Schritten auf der Umsetzung des Raumfunktionsprogramms der Machbar-
keitsstudie (MBS) aus Dezember 2021. Diese definier t indirekt bereits selbst nachhaltigkeits-

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 3: Nachhaltigkeitskonzept Stadion Seite 3 (3) 
förderliche Rahmenbedingungen , in dem das Raumprogramm für Gebäude und Bauteile so-
wie ihre Funktionszuweisung flächen- und energiesparend  ausgerichtet sind. In der weiteren 
Planung sollen die Anforderungen an Mehrwegsysteme  (siehe Abfallkonzept) optimiert werden. 
Im Zuge des weiter vorzubereitenden Totalübernehmerverfahrens für ein „design and build“ sieht 
das Konzept vor, dem Grundsatz der Ressourcenschonung  und einer Minimierung des bau-
bedingten (ökologischen) Fußabdrucks zu folgen. Die Differenzierung der konzeptionellen Ziele, 
nur „klimagerecht“ zu bauen, aber doch „klimaneutra l“ zu betreiben, resultiert daraus, dass der 
Neu- oder Umbau eines Sonderbaus Stadion aufgrund seiner Größe und technisch-funktionalen 
Anforderungen belastbar „klimaneutral“ unrealistisc h ist. Ansätze sind daher insbesondere bei 
der Wahl von Baustoffen und -teilen, ihrer Verarbeitung und Unte rhaltung wo möglich 
sowie wirtschaftlich im Bau und Betrieb zu finden, zwischen einer bestenfalls energiearmen Wie-
derverwendung von Altem („Re-Use“), über verringerten Baustoffeinsatz, die Verwendung nach-
haltiger Baustoffe (zum Beispiel nachwachsend, recycelt) bis hin zu gegebenenfalls einer in Tei-
len „zirkulären Bauweise“ (zum Beispiel „cradle-to-cradle“, C2C).  
Maßstab und Auswahlkriterien für Baustoffe und Bauw eise sind bestehende Bewertungssys-
teme für den Bau, die alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen berücksichtigen (ÖÖS). Die Gebäu-
deleitlinien  der Stadt Münster 2020 sind anzuwenden und gewährleisten bereits ein in wesent-
lichen Kriterien nachhaltiges Bauen unter ökologisc her Schwerpunktsetzung. Sie unterstützen 
zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit m aximaler Leistung. Eine durch die Stadt 
Münster selbst errichtete Anlage könnte, sofern die  Nutzung des nicht im Stadion benötigten 
Stroms an anderen Standorten der Stadt Münster ermö glicht wird, einen maßgeblichen Beitrag 
zum Ziel der Klimaneutralität bis 2030 der städtischen Gebäude leisten und besonders wirtschaft-
lich sein. 
Komplexität und Einzigartigkeit eines Sonderbaus Stadion legen nahe, bei der Planung  und im 
Bauprozess  punktuell mit weiteren Instrumenten und Vorgaben  über die städtischen Ge-
bäudeleitlinien hinaus zu gehen. In einer Zertifizi erung wird – insbesondere vergleichend zum 
zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand – kein adäquat zusätzlicher Nutzen gesehen. 
Der Nachhaltigkeitsbaustein „Nutzung“  (NB7) bezieht sich auf Maßnahmen, die ein nachhaltig 
konzipiertes Stadion ebenso nachhaltig nutzen respe ktive betreiben lassen. Im Handlungsfeld 
Nachhaltigkeit hat der Hauptnutzer  SC Preußen Münster selbst einen Strategie- und Umset-
zungsprozess gestartet, um sich im Geschäftsbetrieb als Verein u nd Veranstalter zukünftig 
nachhaltiger aufzustellen. Er entwickelt dafür eigene Maßnahmen und Instrumente; diese werden 
verzahnt und ergänzen die NBs 1-6. In der Dimension  Ökologie soll dies zum Beispiel Mobilität 
mit CO
2-Minderung durch Umbau der Fahrzeugflotte, den Einkauf nachhaltiger Produkte und die 
Abfallvermeidung unter anderem durch Einsatz von Mehrweg im Catering umfassen. In der öko-
nomischen Dimension stehen zum Beispiel stabile Partnerstrukturen (langfristig, wertschätzend, 
regional), Fans und Mitglieder (Gewinnung, Einbindu ng, die Marke SCP) sowie Förderung der 
Jugend und des NLZ im Fokus. Im Sozialen greift die s ebenfalls, hat zudem aber zum Beispiel 
Ansatzpunkte bei Inklusion und Ausbau des Ehrenamts, innerhalb des Vereins, mit dem und für 
das Quartier. Im Ergebnis soll beim Betrieb insbesondere auf die SDGs 1, 5, 8-10 und 12 einge-
zahlt werden. 
Bei Umsetzung des Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit wir d das zukünftige städtische Stadion auf 
alle SDGs (außer 2 und 17) einzahlen und damit sogar als ein Schlüsselprojekt erheblich wirksam 
sein zugunsten der Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030 . 
Anhang: MindMap Nachhaltigkeitskonzept (siehe Folgeseite)

5
3
4
2
3
3
3
2
4
3
KONZEPT
ÖÖS
NACHHALTIGKEIT
STÄDTISCHES
STADION
NB1 Energie: "Plus-Energie-Stadion" [7, 9, 10] (nachrichtlich)
NB2 Mobilität: "Ganzheitliches Mobilitätskonzept St adion" [9, 10] (nachrichtlich)
NB3 Umwelt [6, 13, 14, 15]
Umweltmedien
Boden/Flächen
Altlastensanierung (Ermittlung,
Sicherung, Beseitigung)
"Grüne Infrastruktur" Begrünung
(standortgerecht,  klimaangepasst,
artenreich)
"Sonnenschutz" durch
natürliche/techn. Be-/Verschattung
vs. Versiegelung (wasserdurchlässige Wege/Plätze)
Wasser
Niederschlag-Man. (Konzept
Regenwasserbewirtschaftung
Sportpark Berg Fidel)
Wassersensible Entwicklung ("Schwammstadt") mit
kaskadierter Retentionskapazität (Dächer, Sisterne,
Pflanzen u.a.)
Verdunstungspotential
Überflutungsvorsorge (Höhenniveau Gebäude)
Überflutungsnachweis (DIN 1986-100)
Notwasserwegeausweisung (Lenkung)
Einleitungsminderung,
Kanalentlastung mit Abflusssteuerung
Grundwasser-Man.
Pumpwerkbetrieb (Bezug NB1 Energie und Nutzwasser-Man.)
Havarieschutzkonzept (z.B. Rasenheizung)
Nutzwasser-Man.
Verbrauchsminimierende Technik
Brauchwassernutzung
(Niederschlag; aufbereitetes
Grundwasser)
Abwasserbehandlung Grau-/Betriebswasser Aufbereitung
und (Wieder-) Nutzung
Luft/Klima
Emmissionsreduktion (inkl. Lärm/Schall)
"Klimaschutzstrategie Stadt MS 2030", insb.
Vermeidung CO2/Treibhausgase
Mikro-Klima-Management (Bezug Begrünung, Wasser)
optional: Kompensation (Bezug NB1 EnKonzept)
Abfall-Konzept, mindestens
"low waste", ggf. "zero waste"
Bedarfsbewertung und Beschaffung
Produkte/Materialien ob/was/wie
Quellen und Lieferketten
Langlebigkeit und Reparierbarkeit
optional: Lebenszyklen/C2C
Abfallvermeidung
Mehrweg (Spieltage)
Up-Cycling/Re-Use
Recycling
Entsorgung
Wertstofftrennung
sachgerechte Verwertung/-bringung
"Smartes Stadion" in "Smart City" mit digitalen/"smarten tools" Sensorik und Steuerung
(z.B. Bodenfeuchte, Speichermanagement, C2C, Mehrwe g, Tracking, Raumluft etc. p.p.)
NB4 Mensch und Soziales [1, 3, 4, 5, 10, 16]
Bewegungs-KiTa
Bewegung und Ernährung
SCP-/Sport-Bezug mit "Halbzeitpause" und "Kick-off"
Quartierseinbindung "Stadtteil-Kooperation"
Nachwuchsleistungszentrum (NLZ)
Nachwuchsarbeit
Profisport Traningsplätze
Breitensport Beachvolleyball
FanPort
Partnerschaften, z.B. mit Schulen zur Teilhabe (Bew egung, Bildung, Gesundheit etc.) (Bezug auf NB7)
NB5 Barrierefreiheit [10]
s. auch Workshop MBS
generelle/übergeordnete Anforderungen
Plätze/Zonen für "Menschen mit Behinderung"
spezielle Ver-/Entsorgungseinrichtungen
rechtliche/u.a. Vorgaben
Bau-, SonderbauVO
DIN 18040 barrierefreies Bauen
Gebäudeleitlinien 2020 Stadt MS, Anlage 3 (s. auch NB6)
DFB-Leitfaden Barrierefreiheit (u.a. 1% "Rolli")
NB6 Bauen (MBS) [9, 11]
Raumfunktionsprogramm (MBS), Umsetzung
effektiv, insb. voll funktionsgerecht
effizient, insb. ressourcensparend
Grundsatz Minimierung
baubedingter Fußabdruck durch
Ressourcenschonung
s. auch NB3 "Abfall"
"Re-Use"/energiearme Wiederverwendung
Alt-Bauteile aus Bestand-Stadion,
zweckmäßig/wirtschaftlich
Minderung Materialeinsatzbedarf (insb.
Beton), zweckmäßig/wirtschaftlich
Einsatz nachhaltiger Baustoffe:
Sekundär-, Recycling-, nachwachsende
bedingt: "zirkuläre Bauweise" (C2C)
Gebäudeleitlinien Stadt MS 2020
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
(www.stadt-muenster.de/immobilien ...)
Wärmeschutz (sommerlicher) und
EnEffizienz, insb. Anlage 1 "Nachweis des
Null-Emissions-Hauses"
Berechnung PHPP (ohne Förderung)
Berechnung Gebäude-En.-Gesetz
(GEG) nach DIN 18599 (für Förderung)
Baustoffwahl/Ausführung, insb. Anlage 4
"Technische Bauteilanforderungen – Hochbau"
Techn. Ausrüstung/Ausstattung, insb.
Anlage 5 "Planungsstandards TGA"
Instrumente und Vorgaben
Nachhaltiges Bauen
Bauplanung und Prozeßbegleitung
Einsatz Ökobilanzdaten Bauen (z.B.
ÖKOBAUDAT): Material, Bau, Transport,
Energie- und Entsorgungsprozesse (s.
www.bbsr.bund.de)
optional: DGNB/BNB
Orientierung Kriterien ("sinngemäße Anwendung")
bedingt: Öko-Bilanzierung Zertifikat
NB7 Nutzung [1, 5, 8, 9, 10, 12] (im Prozeß des Hauptnutzers)
s. auch NB4 Mensch und Soziales
Dimension Ökologie: z.B. CO2-Minderung Fahrzeugflotte, Einkauf nachhaltiger
Produkte, Mehrweg im Catering (...)
Dimension Ökonomie: z.B. Partnerschaften strategisch/wertschätzend/regi onal,
sportliche wie wirtschaftliche Weiterentwicklung Jugendarbeit, Markenaufbau (...)
Dimension Soziales: z.B. Nachwuchsförderung, "inklusive" Traningsangebote und
Camps, Förderung Ehrenamt im und um den Verein im Quartier (...)
"Nachhaltigkeitststrategie
Stadt Münster 2030" und
das städtische Stadion
Ziel "klimagerechtes" Bauen
Ziel "klimaneutrales" Betreiben
Ziel strategisches Schlüsselprojekt für
Maßnahmenprogramm 2023-2026
Sustainable
Development
Goals (SDGs)
[1] vs. Armut
[2] vs. Hunger
[3] Gesundheit
[4] Bildung
[5] Gleichberechtigung
[6] Sauberes Wasser
[7] Saubere Energie
[8] Faire Arbeit/Wirtschaft
[9] Innovation,
Infrastruktur,
Industrrie
[10] vs. Ungleichheit
[11] Nachhaltig Siedlungen
[12] Nachhaltiger
Konsum/Produktion
[13] (Sofort-) Klimaschutz
[14] Leben unter Wasser
[15] Leben an Land
[16] Frieden
[17] Entwicklungs-Partnerschaft
Handlungsfeld
Nachhaltigkeit
(ÖÖS)
Dimension Ökologie
Dimension Ökonomie
Dimension Soziales
farbliche Unterlegung:
vorhandene Teilkonzepte
Abkürzungen: C2C = "cradle-to-cradle"; DFB =
Dt. Fußballbund; En. = Energie; Man. =
Management; MBS = Machbarkeitsstudie; NB =
Nachhaltigkeitsbaustein; PHPP =
Passiv-Haus-Projektierung-Paket; TGA =
Technische Gebäudeausrüstung; Umw. = Umwelt
[X, Y, Z] Bezug zu den SDGs
Nachhaltigkeit-Konzept_gesa_v8_FAG.mmap - 02.06.2022 - Dez. IV/Stab Stadion

Anlage1_MOBILITÄTSKONZEPT_gesamt_RS

13898 Zeichen

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobi litätskonzept Stadion 
 
A. Ausgangslage und Auftrag 
Auftrag des Rats ist es, für die Verbesserung der V erkehrsanbindung des städtischen Stadions 
an der Hammer Straße eine nachhaltige und klimafreundliche Lösung  zu entwickeln 
(V/0982/2020/1, Ziffer 3.b; Beschluss 10.02.2021). Explizit soll für ein somit zukunftsfähiges Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzept eine Mobilstation mit Stellplätzen, P&R, Car&Bike-Sharing-Angebo-
ten sowie E-Ladesäulen und Serviceleistungen für Fa hrräder und gegebenenfalls weiteren An-
geboten Bestandteil sein.  
Die notwendigen finanziellen Mittel sollen der Stel lplatzablöse sowie dem Mobilitätsfonds ent-
nommen werden. Weitere Fördermittel für einen neuen Bahnhaltepunkt Stadion/Geist sollen mit 
dem Zweckverband NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) akquiriert werden. 
B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung 
Der Entwurf des Mobilitätskonzepts wurde innerhalb der Stadtverwaltung von den Fachleuten des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau, dem Stab Stadion und der Stadtwerke Münster in einer Fachar-
beitsgruppe „FAG Mobilität“ erarbeitet und mit dem Bauordnungsamt hinsichtlich der Anforderun-
gen insb. an Bedarf und Nachweis von notwendigen Stellplätzen abgestimmt.  
Erstes Ziel im Sinne des Ratsbeschlusses war es, de n Stellplatzbedarf als unvermeidbare 
Restgröße  zu ermitteln. Insoweit waren 
die im Bebauungsplan Nr. 568 mit Stand 
2018 als zu befriedigender Bedarf ange-
gebenen bis zu 2.625 Stellplätze für 
Kraftfahrzeuge (Kfz) plausibel, belastbar 
und dauerhaft zu minimieren, indem mit 
geeigneten Maßnahmen der fortschrei-
tenden Veränderung im Verkehrsverhal-
ten und den aktuellen verkehrspoliti-
schen Entwicklungen Rechnung getra-
gen wird. Die Konzeptentwicklung er-
folgte daher beginnend beim  Umweltverbund (UMV) mit Mobilitätsbausteinen (MBs) für zu 
Fußgehende, Rad- und Busfahrende bis zur Restgröße der Kfz-Nutzer*innen (siehe Abbildung) 
und einem dafür hinreichenden Stellplatzangebot. Au s der Förderung des UMV resultieren un-
mittelbar die maximale Reduktion des CO
2-Ausstosses und des Flächenbedarfs mit Versiege-
lung. Eine hohe Flexibilität und bedarfsweise Skalierbarkeit ohne Vorhaltung mindergenutzter Inf-
rastruktur sowie die Minimierung der Kosten in Bau und Betrieb waren weitergehend zielleitend 
für die zu erreichende nachhaltige und klimafreundliche Lösung. 
Zur Zielerreichung waren daher geeignete betrieblic he und organisatorische Bausteine und In-
strumente eines individuellen Mobilitätskonzepts  für das Stadion zu entwickeln, die den Ist-
Modalsplit Stadion 2022 mit bis zu 15.000 Besuchern  zugunsten des UMV zu einem Soll-Mo-
dalsplit Stadion ab 2027 mit bis zu 20.000 Besuchern  im Zweit-Liga-Betrieb wirksam beeinflus-
sen können. 
Unter Einbezug des schon veränderten und sich weite r verändernden gesamtstädtischen Ver-
kehrsverhaltens sowie mit dem Ziel, zukünftig auf die Verkehrsmittelwahl der Stadionbesucher*in-
nen zugunsten des UMV noch stärker lenkend einzuwirken, wurden Annahmen getroffen und für 
alle Verkehrsarten Berechnungen angestellt. Daraus ergeben sich unter Einzelbetrachtung nach 
Heim/Gast und Stadt/Umland ein Gesamt-Modalsplit Soll ab 2027 mit Gesamt-Kfz-Anteil und wei-
tere relevante Werte:  
 Maximum von 20.000 Stadionbesucher*innen,  
 davon 23,8 % mit Kfz,  
 mit Kfz-Besetzungsgrad 3,2  Personen,  
 rechnerisch Bedarf von  1.478 Kfz-Stellplätzen  (Anhang 1 ).

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion Seite 2 (3) 
Des Weiteren setzen alle konzeptionellen Überlegungen für die Mobilität Stadion darauf und da-
ran an, dass ein wesentlicher und permanenter Beitrag zur gesamtstädtischen Alltagsmo-
bilität  – unter anderem für Bewohner*innen der Quartiere s owie Pendler*innen und City-Besu-
cher*innen – geleistet werden soll und kann. Insowe it ist die punktuell temporäre Spitzenanfor-
derung des Stadionbetriebs an bis zu 25 Heimspieltagen im Jahr die notwendigerweise zu erfül-
lende Bedingung, jedoch keine hinreichende. Vielmehr wird sie eingebunden in ein ganzheitli-
ches Mobilitätskonzept  mit permanentem Mehrwert für die zukunftsfähige ge samtstädtische 
Mobilität. 
C. Mobilitätskonzept und Bausteine 
Das Mobilitätskonzept besteht aus sechs Mobilitätsbausteinen  (MBs; Details Anhang 2 ).  
 
Zentraler Baustein  ist die Mobilstation  (MB 1), die als Infrastruktur mit multiplen Funkti onen 
alle Anforderungen des UMV im gesamtstädtischen Kontext bedienen und noch mehr leisten soll. 
Der Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen  beträgt 7.200. Ein Kernelement des MB 1 ist daher 
die differenzierte Bereitstellung dieser Stellplätze: Offen, geschlossen, unterschiedlich dimensio-
nierten, modular, skalierbar, ebenerdig/geschossig,  in verschiedenen Standortlagen, mit/ohne 
Komfortleistungen, mit/ohne Kosten für Extraleistungen, mithin konfiguriert für verschiedene Nut-
zer*innenbedarfe von „Free flow“ (etwa 50 %) für eine anspruchsreduzierte Spitzenlast, über „Ba-
sis“ mit einem Anlehnbügel je zwei Räder und „Basis plus“ überdacht bis zum Komfortangebot im 
modernen Fahrradparkhaus  (etwa 15 %) mit weiterer Differenzierung und Extra s. Dieses An-
gebot ist allgemein und persönlich sowie permanent (Pendler*innen) und temporär (Zu-
schauer*innen an Spieltagen) nutzbar. Das Gesamtang ebot soll hochskalierbar  sein für die 
Spitzenlast Heimspieltag, indem die Zugänglichkeit räumlich und zeitlich  gesteuert wird und 
es ein digitales Parklogistiksystem  für ein „smart parking“ mit Zu- und Abflusssteueru ng mit 
Echtzeitdaten erhält. Spezifische Services für Radfahrer*innen sollen integriert werden, so etwa 
Schließfächer, Trockenraum und Werkstattservice.  
Die Mobilstation umfasst eine große Bushaltestelle Stadion  (MB 2 und 3). Sie ist der Ankunfts-
ort Bahnfahrender ab/bis Hauptbahnhof Münster und p erspektivisch des Bahnhaltepunkts 
Geist/Stadion. Für Kfz-Fahrende ist die Mobilstation Park- und bedarfsweise Umstiegsort. Park-
haus für Fahrräder und Kfz sollten in ein Gebäude gefasst sein; der Abschnitt Kfz-Parkhaus soll 
bis zu 4-geschossig direkt der neuen Nordtribüne an gegliedert sein, um für diese weitere raum-
funktionelle Anforderungen zu erfüllen (unter ander em Entfluchtung). Als Umstiegsort  soll die 
Mobilstation Pendler*innen, City-Besucher*innen (zum Beispiel Märkte, Feste) und Besucher*in-
nen von Events im Stadion und in anderen Großverans taltungsorten dienen können. Es sollen 
aktuelle Sharing-Angebote und Services  auch über originäre Personen-Mobilität hinaus inte-
griert werden, zum Beispiel für Waren-Mobilität ein e kooperative Paketstation oder ein City-Lo-
gistik-Hub. 
Als weitere wesentliche Bausteine des UMV werden die bis 2027 vollständig elektrifizierte Stadt-
busflotte im Normalbetrieb  (MB 2) und die stadionbezogenen Buszusatzverkehre  (MB 3) 
eingebunden. Der Normalbetrieb im Linienverkehr wird an Heimspieltagen auf der Hochleistungs-
achse Hammer Straße sowie durch Taktverdichtungen auf ≤ 10 Minuten, Verstärkerfahrten 
und Doppeltraktion passgenau  hochskaliert. Hinzu kommt ein spezieller Stadion-Shuttle-Bus-
verkehr von/zum Hauptbahnhof, von/zu Stadtteilbahnhöfen wie Hiltrup und optional dem Zentrum 
Nord sowie insb. den verbindlich eingebundenen dezentralen Parkstandorten (MB 6).

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 1: Ganzheitliches Mobilitätskonzept Stadion Seite 3 (3) 
Ein wichtiger Baustein ist die sonstige Hardware  (MB 4), die mit Echtzeitdaten ein digitales 
Orientierungs-, Leit- und Parksystem  bedient, multimodal  und in verschiedenen Raumbe-
reichen von der außerstädtischen Zuführung, innerhalb des Stadtgebiets, im Stadionumfeld sowie 
auf dem Stadiongelände inklusive der Mobilstation s elbst. Der MB 4 soll dabei mit „smarten 
tools“  (MB 5) funktionieren, die ergänzend Veränderungen des Modal-Split vom Ist-Zutand 2022 
zum Soll ab 2027 bewirken. Das ist insb. ein erweitertes E-Ticketing  für alle Stadionbesu-
cher*innen, welches Information, Buchung und Navigation zu Heimspieltagen integriert. Das sind 
ebenso neue Produkte , die über klassische Kombitickets (Eintritt mit ÖPNV) weit hinaus gehen, 
indem sie Stadioneintritt, Verkehrsmittelwahl und Preis in einem Anreizsystem  mit persönlichen 
Mehrwerten für die Stadionbesucher*innen und über i hre klimafreundlichere Verkehrsmittelwahl 
für Stadt und Umwelt verknüpfen. Hier sind zudem die Datenzentrale und Digitalisierung  des 
„smarten Stadions“ als Instrumente verortet (Bezug „Smart City“) inklusive einer App für die mo-
bile Nutzung. 
Als Restgröße brutto verbleiben die tatsächlich not wendigen Kfz-Stellplatzbedarfe  und deren 
nachweisliche Bereitstellung (MB 6). Priorisiert ve rfolgt wird die verbindliche Einbindung 
existenter , dezentraler und stadionnaher Stellplätze über Ver träge. Relevant sind hier prioritär 
fußläufig erreichbare Standorte, die ein weiteres Verkehrsmittel ganz entbehrlich machen. Einzu-
binden sind dann vorhandene Stellplatzangebot mit A nbindung an die Buslinien 1, 5, 9 und 17 
sowie weitere shuttlefähige. Es wird aufgrund von Analysen und positiven Vorgesprächen davon 
ausgegangen, dass mindestens etwa 500 Stellplätze hierüber nachgewiesen werden können. Ein 
Backup-System sichert diese Kapazitäten langfristig  ab. Als Restgröße netto würden maximal 
etwa 1.000 am Stadion  zu bauende Kfz-Stellplätze  verbleiben.  
Vergleichbar dem Angebot für Fahrräder können für K fz differenziert nach Komfort, Kosten und 
Lage Flächen von „Low level“ auf Schotter ebenerdig  im Südosten (bis zu 484 Plätze) bis zum 
Komfort im modernen Kfz-Parkhaus  (bis zu etwa 1.000 Plätze) mit weiterer Differenzierung ge-
schaffen werden. Dieses ist allgemein und persönlich sowie permanent (zum Beispiel Pendler*in-
nen) und temporär (zum Beispiel Zuschauer*innen an Spieltagen) nutzbar. Parkhaus, Schotter-
platz und dezentrale Stellplatzangebote werden modular, flexibel skalierbar und gegenseitig sub-
stituierbar verknüpft, um mit diesem MB ohne Vorhaltung mindergenutzter Infrastruktur oder ver-
siegelter Flächen die nachhaltigste und klimafreundlichste Gesamtlösung umzusetzen. 
 
Anhang 1: Modalsplit und Stellplatzbedarf 
 
Anhang 2: MindMap Gesamtkonzept (siehe Folgeseite)

Abkürzungen: DL = Dienstleistung/-er; FG = Fahrgast; LIS =
Ladeinfrastruktur; MB = Mobilitätsbaustein; MIV =
Motorisierter Individualverkehr;  Pl. = Platz; TF = Teilfläche;
UMV = Umweltverbund
4
4
2
6
2
3
3
2
2
4
3
4
5
5
4
4
2
Ganzheitliches
MOBILITÄTSKONZEPT
Städtisches Stadion
Hammer Straße
MB 1 MOBILSTATION
zu Fuß Gehende
(Gemeinanforderungen)
Radfahrende
(Bedarf 7.200
Rad-Pl.)
FAHRRADPARKHAUS;
optional: im Parkhaus U/E/1
(ggf. 2); modular, erweiterbar
(TF4 mind. 916 Pl./ca. 15%)
Stellplatzkonfiguration
Abschnitte räumlich/zeitlich trennbar
(optional: inkl. Ternnung Fans Heim/Gast)
Vorbereitung: Ladestromanschluss
(nach ADFC, standardisierte LIS)
"smart parking" mit digi. Parklogistiksystem
Verkehrslenkung
Zu-/Abfluss/Plazierung
Abstellfläche "Basis plus" (TF3; 1 Bügel für 2 Pl., c a. 1.100 Pl., z.T. überdacht, kostenfrei)
Abstellfläche "Basis" (TF2; 1 Bügel für 2 Pl., ca. 1.410 Pl., offen, kostenfrei)
Abstellfläche "Free-Flow" (TF1; segmentiert je 8-10 Pl., ca. 3.600 Pl.,
offen, ohne Extras/Komfort, kostenfrei)
optional: "Leezenbox"
Serviceangebot Rad
Schließfächer
Trockenraum
Werkstatt
Radpflege
Radmiete/Bike-Sharing
Busfahrende (s. MB 2+3!)
Bushaltestelle
Serviceangebote
Ticketverkauf
Echtzeitauskunftssystem
(multimodal)
Gepäckaufbewahrung
Bahnfahrende
Shuttle ab/bis HBf Münster
Perspektive: 2030+ Bahnhaltepunkt
Geist/Stadion Direktanbindung
Kfz-Fahrende
s. MB 3+6
Car-Sharing (z.B. Stadtteilauto, Wuddi)
Umsteigepunkt multimodal
Pendler
City-Besucher
Event-Besucher
Sharing-Nutzer:innen (weitere)
E-Scooter
S-/Pedelecs, Tretroller, Lastenräder u.a.
optional (zukünftig): E-Mopeds u.ä.
Serviceangebot Extra
W-LAN
Paketstation (kooperativ,
Betreibergemeinschaft)
optional: "Mikro-Depot" City-Handel/Logistik-Hub
optional: "Kiosk" u.a.
Sonstiges
"Green Buildung", regen. En-Versorgung etc. p.p.
...
MB 6 PKW-STELLPÄTZE i.V.m. MB 3
(Bedarf 1.478 PKW-Pl.)
verbindliche Einbindung
dezentraler Standorte
(öff.-rechtl. Vertrag, mind.
ca. 500 Pl.)
vorrangig Standorte fußläufig (bis zu
ca. 700/max. 1.000m)
Standorte mit Linienanbindung (bis zu
200m zu Haltestelle, Linien 1, 5, 9 und 17)
nachrangig Standorte shuttle-fähig
Backup-Standorte
(zusätzl. oder Bestand)
Standort Stadion
(bis ca. 1.000 Pl.)
KFZ-PARKHAUS ; optional: zusa. mit
Fahrradparkhaus, modular, erweiterbar
(TF4 Restbedarf bis zu 916 Pl.)
Stellplatzkonfiguration
Abschnitte räumlich/zeitlich trennbar,
inkl. Trennung Fans Heim/Gast
"smart parking" mit digi. Parklogistiksystem
Verkehrslenkung Zu-/Abfluss/Platzierung
Ladeanschluss/-säule (standardisierte LIS)
Fan-/Reisebusse und VIP/Verein (TF5 13 Busse, 78 Pl.)
Stellplätze Südost, "low level" (Schotterfläche, TF6 bis zu 484 Pl.)
MB 5 "SMARTE TOOLS" Software&Services
Integriertes System zur
Information, Buchung und
Navigation
Erweitertes E-Ticketing (z.B. SCP-Portal/Stadion-App, s. Anreize/Produkte)
"Mob-App" (z.B. Stadtwerke)
Anreizsysteme und Produkte (z.B. Mehrwerte)
"Smartes Stadion" in "Smart City",
insb. Digitale Echtzeitdatensysteme
MB 4 Sonstige HARDWARE
Digitale Orientierungs- und
Leitsystem (extern)
Raumbereiche
multimodal/-funktional
s. in MB 1+6 digi. Parkbetriebssystem,
Verkehrslenkung etc. (intern)
optional: äußere verkehrliche Erschließung
Stadiongelände (Verkehrsführung, Linksabzweig etc.)
MB 3 P&R SHUTTLE i.V.m. MB 6
s. in MB 1 Kfz-Fahrende
Skalierbare Kapazitätserweiterung
Shuttle-Betrieb
ab/bis eingebundene dezentrale
Parkstandorte (s. MB 6!)
Gästefans ab/bis "ZOB" HBf. Ostseite
optional: Bhf. Zentrum Nord
MB 2 E-STADTBUSSE
s. in MB 1 Busfahrende
Erreichbarkeit Berg-Fidel bei Rot-Spielen (ggf. Südanf ahrt, Wendemöglichkeit)
optional: E-Bus-Ladestation
MOBILITÄTSKONZEPT_v9_quer.mmap - 23.05.2022 - Dez. IV/Stab Stadion

Anlage2_ENERGIEKONZEPT_gesamt_RS

14385 Zeichen

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energi e-Stadion 
 
A. Ausgangslage und Auftrag 
Auftrag des Rats ist es mit seinem Beschluss vom 10 .02.2021 (Vorlage V/0982/2020/1, Ziffer 
2.b), ein zweitligataugliches Stadion zu schaffen, „das baulich und technisch ökologischen Kri-
terien genügt “. Dafür werden explizit benannt „z.B. Verwendung von nachhaltigen Baustoffen, 
Versorgung durch Erneuerbare Energien , hohe Energieeffizienz , Altlastensanierung sowie 
Regenwassermanagement“.  
Die notwendigen Mehrkosten, die aus der Berücksicht igung dieser Kriterien entstehen, sollen 
gesondert dargestellt werden. 
B. Grundlagen und Ziele der Konzepterarbeitung 
Der Entwurf des Energiekonzepts wurde innerhalb des  Stadtkonzerns von den Fachleuten der 
Stadtwerke und der Stadtnetze Münster zusammen mit dem Stab Stadion in einer Facharbeits-
gruppe „FAG Energie“ erarbeitet. Es wurde mit dem A mt für Immobilienmanagement und der 
Klenko in den Punkten Gebäudeleitlinien, energieeffizientes Bauen, Photovoltaik (PV) und Anla-
genbetrieb hinsichtlich der städtischen Anforderungen und Standards reflektiert und angepasst.  
Erster Fokus der FAG  im Sinne des Ratsbeschlusses war es, unter baulichen und technischen 
Aspekten zu ermitteln, ob ein „Plus-Energie-Stadion “ möglich und zweckmäßig ist, mithin mehr 
Energie am Standort Stadion selbst produziert als verbraucht werden kann und dies wirtschaftlich 
ist. Sofern dies zu bejahen war, sollte ermittelt werden, ob es sich nur um ein bilanzielles Plus  
handeln kann oder sogar Energieautarkie  im Normalbetrieb und optional sogar unter Spitzen-
last – Heimspiel am Abend im Winter bei Frost – handeln könnte. Dies war sowohl für den Bedarf 
an elektrischer  als auch an thermischer  Energie zu prüfen. Des Weiteren wurde ein Fokus auf 
eine ausnahmslose Verwendung regenerativer Energiequellen  und deren Erschließung direkt 
am Stadionstandort gelegt. Der Einsatz von Energie sollte überdies besonders effizient und spar-
sam erfolgen können und ein Energieüberschuss möglichst ortsnah zweckmäßig eingesetzt wer-
den können.  
C. Energiekonzept und Bausteine 
Ein Energiekonzept Stadion muss komplex sein, wenn die Zielvorgaben insgesamt erfüllt werden 
sollen. Es wird daher eigenständig dargestellt, erg änzt um ein Nachhaltigkeitskonzept (weitere 
Anlage) und berücksichtigt wie dieses neben der ökologischen  zugleich insbesondere die öko-
nomische  Dimension der Nachhaltigkeit und soweit möglich die soziale  (zum Beispiel Bürger-
Energie). Das Energiekonzept wird im Gesamtkonzept zur Nachhaltigkeit des Stadions referen-
ziert. In diesem werden zugleich die weiteren Vorgaben des Rates für die „baulich[en] und tech-
nisch[en] ökologischen Kriterien “ in eigenen Nachhaltigkeitsbausteinen erfasst (unt er ande-
rem Baustoffe, Regenwassermanagement). 
Das Energiekonzept besteht aus drei Energiebausteinen der Erzeugung „EB+“ , fünf Ener-
giebausteinen der Verwendung „EB-“  und der Schnittstelle zwischen beiden, dem „EB+/-“  für 
ein Bau-, Finanzierungs- und Betreibermodell  des „Plus-Energie-Stadions“ (Details Anhang ).

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energie-Stadion Seite 2 (3) 
Auf der Seite der Erzeugung von Energie erweist sich der Standort des städtischen Stadions an 
der Hammer Straße für die thermische wie auch der grundlegende Aufbau eines Stadions für die 
elektrische Energie als sehr vorteilhaft.  
Der EB1+ „Stromerzeugung “ weist aus, dass auf den neuen Stadionbaukörpern voraussichtlich 
mindestens eine Leistung von 1,11 Mio. kWh/a (Kilowattstunden pro Jahr) Strom mittels Photo-
voltaikanlagen  (PV) installierbar ist. Hierfür sind die Dächer de r neuen Tribünen West, Nord 
und Ost und die dazwischenliegenden Ecken statisch vorzubereiten. Nur bedingt wirtschaftlich 
und zweckmäßig ist es, die Bestandstribüne Süd nachträglich vollständig für die Aufnahme einer 
PV-Anlage herzurichten; sie ist daher nur verminder t berücksichtigt. Über die so darstellbaren 
1,11 Mio. kWh/a  hinaus können optional neue Eckgebäude der Südseite statisch so ausgeführt 
werden, dass sie neben PV-Flächen mit zusätzlich 70.000 kWh/a zugleich als Gründächer erstellt 
werden. Weitere Optionen von bis zu 0,5 Mio. kWh/a könnten einbezogen werden, falls eine Mo-
bilstation/Parkhaus bedacht und ggf. zudem vertikal e Gebäudeflächen mit PV-Anlagen ausge-
rüstet werden sollten. In Summe könnte das städtisc he Stadion ein „Kraftwerk“ für bis zu etwa 
1,7 Mio. kWh/a regenerative  elektrische Energie werden. 
Der EB2+ „Wärmegewinnung “ weist aus, dass am Standort auch eine erstklassig e Quelle für 
regenerative thermische Energie  genutzt werden kann. Eine Wärmegewinnung im Umfang von 
voraussichtlich 1,2 Mio. kWh/a  (1,2 GW/a, Gigawatt) alleine über Grundwassernutzung faktisch 
aus Erdwärme  ist möglich. Der Standort befindet sich in einer Wasserschutzzone und dient der 
Trinkwassergewinnung. Beides wird auf Sicht vor dem Jahr 2027 aufgegeben. Dennoch wird eine 
stetige Grundwasserhaltung notwendig sein, die am Ort des bisherigen Pumpwerks inmitten des 
Stadionareals betrieben wird. Die im Grundwasser gespeicherte Wärme wird über eine Wärme-
pumpe verfügbar gemacht. Indem die Wasser- und Wärmepumpe ausnahmslos mit der elektri-
schen Energie der PV-Anlage des Stadions betrieben wird, erfolgt auch die thermische Energie-
gewinnung auf Dauer ausnahmslos regenerativ . Ergänzende alternative Wärmeerzeuger wä-
ren allenfalls für eine höhere Spitzenlastabdeckung  oder Versorgungssicherheit zu installieren. 
Etwa 27 % des Stadionstroms aus EB1+ müssen für diese Wärmegewinnung im EB2+ direkt vor 
Ort verwendet werden.  
Es bedarf zudem einer Energiezentrale  (EB3+) mit technischen Anlagen für Aufnahme, ggf. 
Speicherung und ggf. Netzeinspeisung der gewonnenen  elektrischen und thermischen Energie 
sowie der Kontrolle und Steuerung aller Energiebausteine mit digitalen, „smarten tools “.  
Der Erzeugung von elektrischer Energie  durch das Stadion steht die Eigen- und Drittver-
wendung gegenüber, wie sie in den fünf Energiebausteinen „EB-“ dargestellt wird. Das Stadion 
benötigt bis zu 0,3 der angesetzten 1,1 Mio. kWh/a elektrischer Energie (27,3 %) selbst. Das 
Pumpwerk benötigt zur Wärmegewinnung weitere 0,3 Mi o. kWh/a; in Summe mithin 55 % Ei-
genstromverbrauch , so dass ca. 45 % für eine Drittverwendung verfügb ar (siehe EB2- und 
weitere) und durch Ziehen der Optionen in EB1+ noch erweiterbar wären.  
Als Stromabnehmer  und -verwender am Stadion bieten sich die Großsporthalle  Berg Fidel 
und das Nachwuchsleistungszentrum  (NLZ) an sowie die Mobilstation  (EB2-; Details sepa-
rate Anlage Mobilitätskonzept). Sie wird einen Grundbedarf im Normalbetrieb und einen erhöhten 
an Heimspieltagen haben. Der regenerative Stadionst rom kann ihren Gesamtbedarf decken  
und damit zugleich die E-Mobilität förderlich bedie nen für alle Arten der E-Fahrzeuge, Sharing-
Anbieter und unter Umständen auch Standort für einen Stromspeicher in (Alt-) Akkus sein. 
Entsprechend den dargestellten Ansätzen der Energie bausteine EB3-/EB4- Stadtwerke/Stadt 
bieten sich prioritär weitere Stromabnehmer  innerhalb des eigenen Stadtkonzerns  an. 
Dies kann der Eigenverbrauch für eigene Liegenschaften der Stadtwerke wie zum Beispiel Lade-
strom für die E-Bus-Flotte und der Stadt wie zum Be ispiel andere Sportstätten/Schwimmbäder 
sein. Darüber hinaus kann der Strom als „ Grüner Preußenstrom “ oder unter vergleichbarem 
Label in im Detail zu prüfenden Vermarktungsmodellen als zertifizierter Ökostrom  an Dritte in 
einem Bürger-Energie-Modell lokal oder regional, gg f. an einen Großabnehmer wie eine Woh-
nungsbaugesellschaft (EB5-), verkauft werden. 
Auch der Erzeugung von thermischer Energie  im Umfang von ca. 1,2 Mio. kWh/a am Stadion 
steht die Eigen- und Drittverwendung  von mindestens 0,5 Mio. kWh/a, mithin 43 %, gegen-
über. Als weitere Wärmeabnehmer  direkt am Standort sollen die Großsporthalle  Berg Fidel

Vorlage V/0292/2022 – Anlage 2: Konzept Plus-Energie-Stadion Seite 3 (3) 
und das NLZ einbezogen werden. Ggf. dann verbleibende Wärme so llte im Nahbereich  zum 
Einsatz kommen; ideal wäre eine dauerhafte und gleichmäßige Wärmeabnahme im direkten Nah-
bereich (siehe EB2- und weitere), vielleicht eines Großabnehmers im weiteren Nahbereich (zum 
Beispiel Schwimmbad). 
Für den ersten Fokus der FAG, ob das Stadion baulic h und technisch ein „ Plus-Energie-Sta-
dion“ sein kann und dies zweckmäßig ist, fällt die Antw ort mit den dargestellten EBs uneinge-
schränkt positiv aus. Das Stadion kann in Summe im Jahreslauf sehr viel mehr Energie rein re-
generativ produzieren, als es selbst verbraucht. Die Folgefrage, ob es sich über dieses bilanzi-
elle Plus  hinaus sogar um eine Energieautarkie  im Normalbetrieb und unter Spitzenlast han-
deln kann, kann unter Annahmen ebenfalls positiv beantwortet werden. Voraussetzung wäre aber 
sowohl für die elektrische als auch die thermische Energie eine geeignete Speicherung vor Ort, 
da ein Stadion generell im alltäglichen Normalbetrieb eine sehr geringe Grundlast hat, an Heim-
spieltagen jedoch eine hohe Spitzenlastanforderung an Strom und Wärme aufweist. Ein relatives 
Maximum erreicht diese an einem Heimspieltag, am Abend, ohne PV-Strom, mit jedoch großem 
Strombedarf für Licht und im Winter bei Frost mit h ohem Wärmebedarf und der Notwendigkeit, 
deshalb sogar die Rasenheizung zu betreiben. Um die ses autark und rein regenerativ  ge-
speist abdecken zu können, bedürfte es Akku- oder a nderer innovativer Großspeicherlösun-
gen mit Stromreserve für Normalbetrieb (540 kW), für Abendbetrieb (3.000 kW) und idealerweise 
einer E-Therme für die Rasenheizung (1.300 kW), somit indirekt betrieben mit regenerativem Sta-
dionstrom statt Erdgas. Des Weiteren sind auch bei bester energiesparender Bauweise, Einsatz 
von Wärmetauschern und Wärmerückgewinnung (vgl. Nachhaltigkeitskonzept) „Wärmepuffer“ für 
das Beheizen von Innenräumen und die Warmwasserbere itstellung zu Spitzenlastzeiten erfor-
derlich. 
Für den Bau, die Finanzierung und den Betrieb eines  Plus-Energie-Stadions kommen verschie-
dene Modelle  in Betracht (EB+/-). Eine Verwirklichung unter Ein bindung Dritter ist für alle drei 
Aspekte möglich, aber nicht nötig. Eine Umsetzung ist in jedem Fall innerhalb des Stadtkonzerns, 
entweder durch die Stadt selbst mit Finanzierung im Rahmen ihres PV-Program ms oder durch 
die Stadtwerke  im Auftrag oder in Eigenleistung möglich, ökologis ch und ökonomisch zweck-
dienlich und gegebenenfalls als ein attraktives Bürger-Energie-Modell. Eine Abstimmung der Op-
tionen ist unter beiden notwendig, um für alle die nach strategischen, ökologischen und ökono-
mischen Aspekten beste Option zu realisieren. Das S tadion würde in jedem Fall schon bei Nut-
zung einer PV-Anlage und des Grundwassers sowie Verwendung der nicht im Stadion benötigten 
Energie an anderen städtischen Standorten einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung  des 
Ziels der Klimaneutralität Münsters  bis 2030 leisten. 
 
Anhang: MindMap Konzept Plus-Energie-Stadion
 (siehe Folgeseite)

Abkürzungen: E = Elektro; EB+ = Energiebaustein der Erzeugung, EB- = Energiebaustein der
Verwendung; En. = Energie; KfW40 = En.-Effizienzhaus Stufe 40 (vgl. www.kfw.de); kWh/a/ =
Kilowattstunden pro Jahr; kWth = Kilowatt thermisch; W = Watt (kW = Kilo-, MW = Mega-);
PV = Photovoltaik; TGA = Technische Gebäudeausstattung
2
4
3
4
3
2
2
Plus-ENERGIE-Stadion
Münster:
Energieerzeugung (EB+)
Energieverwendung (EB-)
EB1- STADION
300.000 kWh/a
Strom und
510.000 kWh/a
Wärme
100% Eigenbedarfsdeckung Strom
real autark bei Grundlast/Alltag
real 100% autark: inkl. Spitzenlast
Heimspiel (540 kW)
optional: nur 100% bilanziell gedeckt
Stadion-Speicher Strom
Bedarf
Quelle
Akku-Großspeicherlösung
(zertifiziert; Raumbedarf,
Sicherheitsabstände)
optional: Innovative Lösung
Wärmeenergie
(Pumpwerk u.a.)
Raumwärme Stadiongebäude
Rasenheizung
Bedarf
Quelle
Wärmezuführung Grundlast direkt (1,4
MW max. Leistung, mehr möglichst
regenerative Energiequelle)
Backup 1: Spitzenlasterzeugung
(max. 1.300 kW, Status)
E-Therme (mit
Stadionstrom)
nachrangig:
Spitzenlastkessel
mit Biogas
Backup 2: Spitzenlastwärmespeicher
Warmwasser
Mitversorgung Sporthalle Berg Fidel und Nachwuchsleistungszentzrum (NLZ)
EB2- MOBILSTATION
Stationsbetrieb gesamt inkl. Parkhaus Kfz/Rad
Regelkunden/Alltag (s. Mobilitätskonzept)
Stadionkunden/Spieltag
Energiestation für E-Mobilität
Kfz
Fahrräder
Sharing-Stationen
E-Car
E-Bikes
E-Scooter u.a.
bedingt: Stromspeicherung (Akkus, "2nd life")
EB3- STADTWERKE
prioritär: Eigenverbrauch Stadtwerke
Pumpwerk (300.000 kWh/a)
optional: weitere Liegenschaften
prioritär: Verkauf Label (z.B.) "Grüner Preußenstrom"
Verkauf Öko-Regional-Strom Bevölkerung (ggf. zertifiziert)
bedingt: E-Bus-Flotte Ladestation
EB4- STADT
prioritär: Eigenverbrauch (z.B.)
städt. Sportanlagen
Schwimmbäder
Rat-/Stadthäuser I-III/IV
Städtische Schulen
Weitere städtische Liegenschaften
EB5- DRITTE (optional)
Nahversorgung Stadtquartier Berg Fidel u.a.
Wohnbaugesellschaft (z.B. Wohn-Stadt-Bau)
gewerbl. Großkunden
"Energy-Time-Sahring"
nachragig: "Energie-Cloud"/Netzeinspeisung
EB+/- (Optionen):
Bau-, Finanzierungs-
und Betreibermodell
Stadtkonzern
Stadtwerke
Eigenfinanzierung
Förderprogramm
"Crowd-Invest," Bürger-Energie-Modell o.ä.
Stadt (Regiomodell)
Eigenfinanzierung
Förderprogramm
Bürger-Energie-Modell
Mischmodell
Dritter
EB3+ Energiezentrale (Zentrale Funktionen Hard-/Software)
Strom Übergabestation Stadion (Bestand, West, Halle)
Strom 2. Mittelspannungsstation (Ost, 30-60 qm, ggf. in Mobilstation)
Technikzentrale Wärme
optional: Speichergebäude Strom/Wärme integriert/separat
"Smartes Stadion" in "Smart City", insb. digitale/"smarte
tools" Sensorik und Steuerung (z.B. Erfassung und
Management EB+ und EB-)
EB2+ Wärmegewinnung >1.200.000 kWh/a
Betrieb Pumpwerk Geist (150
kWth Wärmepumpenleistung)
bedingt: weitere Geothermie
bedingt: Solarthermie
EB1+ Stromerzeugung PV-Anlagen >1.105.000 kWh/a
PV-Flächen Tribünendächer
(installierbare Leistung)
West (261.000 kWh/a)
Ecke NW (55.000 kWh/a)
Nord (367.000 kWh/a)
Ecke NO (55.000 kWh/a)
Ost (259.000 kWh/a)
bedingt: Süd (40.000 kWh/a)
PV-Flächen mit Gründach
Stadiongebäude
(installierbare Leistung)
optional: Dächer Mobilstation/Parkhaus
(rechn. bis zu ca. 0,5 Mio. kWh/a)
optional: vertikal an Fassaden (Gestaltung)
Plus-ENERGIE-Stadion_v7_fin.mmap - 01.06.2022 - Dez. IV/Stab Stadion

Anlage4_Kostenrahmen

2029 Zeichen

Kostenrahmen (Fortschreibung durch Bauwerke Münster GmbH u. Assmann Münster GmbH, Stand: 17.06.2022)
Modul Anmerkungen:
Stadion (Anteil Stadt Münster) 66,0 Mio. € Kostenrahmenschätzung auf Basis der MBS von Drees & Sommer (Dez. 2021) 
Verlagerung Gästeblock 0,5 Mio. € vorgezogene Maßnahme (laufend), hier abweichend: Kostenschätzung Assmann (Feb. 2022)
Rückbau Westtribüne 1,6 Mio. € vorgezogene Maßnahme, hier abweichend: Kostenschätzung Assmann (Feb. 2022)
Rückbau Osttribüne 1,8 Mio. € Schätzung auf Basis der vorgezogenen Maßnahme Rückbau Westtribüne
Rückbau Nordtribüne 1,1 Mio. € Schätzung auf Basis der vorgezogenen Maßnahme Rückbau Westtribüne
Neubau Westtribüne 9,4 Mio. €
Neubau Nordtribüne 27,8 Mio. € im Businessbereich veredelter Rohbau
Neubau Osttribüne 13,0 Mio. €
Anpassung Südtribüne 1,1 Mio. €
Südostecke (Kita) 4,8 Mio. € hier abweichend als Basis Kostenrahmen vom Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Südostecke (weitere Flächen) 2,5 Mio. €
Erschließungskosten, Außenanlagen 2,5 Mio. € in diesen übergeordneten Kosten nicht enthalten: Mehrkosten für energetische Maßnahmen
Stadion (Anteil SCP) 12,7 Mio. € Kostenrahmenschätzung auf Basis der MBS von Drees & Sommer (Dez. 2021) 
Ausbau und Ausstattung Tribünen 7,8 Mio. € insb. Businessbereiche
Südwestecke 4,9 Mio. €
Mobilitätskonzept (Stadt Münster) 20,4 Mio. € Kostenrahmenschätzung Assmann (Juni 2022)
Fahrradstellplätze (Teilfläche 1) 1,7 Mio. €
Fahrradstellplätze (Teilfläche 2) 1,0 Mio. €
Fahrradstellplätze (Teilfläche 3) 1,0 Mio. €
Mobilstation (Pkw- und Fahrradstellplätze) 15,0 Mio. €
Bus-Teilfläche 1,2 Mio. €
Pkw-Teilfläche 0,4 Mio. €
nicht enthalten: Bestandteile des Mobilitätskonzepts über die aufgeführten Bausteine hinaus (z.B. 
intelligente Parkleitsysteme), Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum
(alle Angaben netto, Preisbasis 2022, einschl. Baunebenkosten, TU-Leistungen, Risikorückstellung i.H.v. 10 %, ohne Indexierung, ohne Vergütung der Bauwerke Münster, 
die Kostenschätzung unterliegt einer Schwankungsbreite von +/- 10%)

Anlage6_SCP_Südwestecke

2485 Zeichen

Stadt Münster 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
Stadtdirektor Thomas Paal 
Stadthaus 1 
Klemensstraße 1 
 
48143   Münster 
 
Münster, 07.06.2022 
 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, 
sehr geehrter Herr Stadtdirektor Paal, 
 
in nächster Zeit stehen weitere Entscheidungen zum Umbau des städtischen Stadions an der 
Hammer Straße an. 
Im Zuge der Vorbereitungen dieser Entscheidungen im Rat der Stadt Münster geht es auch 
um die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang weitere finanzielle Mittel durch Dritte zur 
Ergänzung der bereits zur Verfügung gestellten städtischen Aufwendungen aufgebracht 
werden können. 
Hierbei geht es insbesondere auch um den Ausbau der Ecktribünen, denen der Rat als 
„Option“ zugestimmt hat.  
In Kenntnis diese s durch den Rat an die Verwaltung gerichteten Auftrags haben die 
Verantwortlichen des SC Preußen Münster in den letzten Wochen und Monaten 
vielversprechende Gespräche mit potentiellen Sponsoren und Investoren geführt. Dabei ging 
es zum einen natürlich wesentlich um die Frage, eine externe Finanzierung des Ausbaus der 
„Südwestecke“ sicherzustellen.  
Diese Gespräche s ind noch nicht abgeschlossen, sie befinden sich gegenwärtig in einem 
Stadium, der uns Grund zu der Annahme gibt, dass eine solche externe Finanzierung möglich 
ist.

Desweiteren haben auch sehr konstruktive und erfolgversprechende Gespräche mit beiden 
Vereinen stattgefunden, die wie wir ihre sportliche Heimat in Berg Fidel haben (USC Münster, 
WWU Baskets). Ziel war und ist es auszuloten, ob und wenn ja wie eine gemeinsame Nutzung 
des Projekts durch diese 3 Klubs möglich ist. Durch die Zusammenlegung von sportlichen und 
verwaltenden Tätigkeiten an einem Standort könnten nicht nur Synergien erzielt werden, der 
Sportstandort Berg Fidel könnte hierdurch eine enorme Aufwertung erzielen  – mit positiven 
Auswirkungen für den Stadtteil Berg Fidel, die Stadt Münster und das gesamte Münsterland. 
Vor diesem Hintergrund bitten wir darum,  bei der anstehenden Vorlage zu den Eckpunkten 
der TU-Ausschreibung auch die Planung und den Bau der Südwestecke mit vorzusehen. Wir 
haben Grund zu der Annahme, dass der Ausbau der Ecke durch  Investoren und Sponsoren 
finanzierbar ist. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
          
 
Christoph Strässer        Frank Westermann         Bernhard Niewöhner 
Präsident            Aufsichtsratsvorsitzender      Geschäftsführer 
SC Preußen 06 e.V. Münster     SC Preußen 06 e.V. Münster      SC Preußen Münster GmbH & Co.KGaA

Beschlussvorlage

52817 Zeichen

V/0292/2022
V/0292/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Beschluss zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Bedarfsfeststellung,
Betriebs- und Finanzierungsmodell
Beratungsfolge
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
06.09.2022 Sportausschuss Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stellt den Bedarf für die Umsetzung der folgenden Baumaßnahmen fest:
a. Grundlegender Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit durch
die Eigentümerin Stadt Münster: Rückbau und Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne
und Anpassung der bestehenden Südtribüne sowie zugehörige Bauvorbereitung,
Erschließung und Errichtung der Außenanlagen
b. Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und Business- bzw.
Veranstaltungsbereich sowie Ausbau und Ausstattung dieser Bereiche durch den SC
Preußen Münster (SCP) und seine Vertragspartner
c. Umsetzung des Energie- und Nachhaltigkeitskonzepts durch die Stadt Münster bzw.
innerhalb des Stadtkonzerns
d. Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita (vgl. auch
Errichtungsbeschluss mit Vorlage V/0275/2022) und zur Deckung weiterer Raumbedarfe
durch die Stadt Münster
e. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung
der Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-
Bereichs (Nachwuchsleistungszentrum) durch den SC Preußen Münster, seine Investoren
Dezernat IV
09.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Cappenberg / Herr
Ahrens / Frau Leveling
T elefon:492-7043 / -7045 /
-7046
CappenbergC@stadt-
muenster.de /
Ahrens@stadt-muenster.de /
Leveling@stadt-muenster.de

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und ggf. in Kooperation mit weiteren Sportvereinen aus Münster, wenn diese die
Finanzierung sicherstellen
f. Errichtung einer Mobilstation am Stadion zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre
einschließlich Deckung der Stellplatzbedarfe und als Beitrag zur nachhaltigen
Mobilitätsentwicklung
2. Der Rat nimmt das Mobilitätskonzept (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt dessen
Umsetzung durch die Errichtung der notwendigen Infrastruktur. Der Rat bekräftigt damit das
Ziel einer nachhaltigen und klimafreundlichen Lösung für die Verkehrsanbindung des Stadions.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Mobilitätskonzepts das erforderliche
Verkehrsgutachten zu beauftragen, um die Stellplatzbedarfe nachzuweisen und die
Verkehrsabwicklung an Spieltagen optimal auszugestalten.
3. Der Rat nimmt das Energiekonzept (Anlage 2) sowie das Gesamtkonzept Nachhaltigkeit
(Anlage 3) zur Kenntnis und beschließt deren Umsetzung. Der Rat bekräftigt damit das Ziel,
dass sowohl der Ausbau des Stadions als auch der Betrieb des Stadions an ökologischen,
ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden soll. Der Rat nimmt
dafür erhöhte Investitionskosten in Kauf, um einen nachhaltigeren Betrieb in allen drei
genannten Dimensionen zu erreichen, insbesondere soll der Ausbau als Plus-Energie-Stadion
einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
4. Der Rat beschließt für das ausgebaute Stadion folgendes Betriebsmodell:
a. Der Rat bekräftigt das Grundmodell, dass die Stadt Eigentümerin des Stadions bleibt und
dieses an den SC Preußen Münster verpachtet (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0848/2021/1).
Der Rat beschließt, dass die Pacht des ausgebauten Stadions marktüblich sein und liga-
abhängig ausgestaltet werden soll, um einen wirtschaftlichen Betrieb des Stadions und die
langfristige Refinanzierung der Investitionen grundsätzlich zu ermöglichen. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, mit dem SCP die entsprechenden Verträge abzustimmen und
dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
b. Betreiber des Stadions bleibt der SC Preußen Münster. Dieser ist berechtigt und
aufgefordert, insbesondere für den Betrieb der Logen sowie Business- und
Veranstaltungsbereiche vertragliche Kooperationen mit professionellen
Vermarktungsunternehmen einzugehen. Der Rat bekräftigt hierbei die Zielvorgabe, die
Wirtschaftlichkeit des Stadionbetriebs zu steigern und somit das bestehende Defizit des
Betriebs der Stadioninfrastruktur und den daraus folgenden Beihilfebedarf zu senken. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, dies bei der Ausarbeitung der Vertragswerke umzusetzen.
c. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Mobilstation nicht durch den SCP ,sondern gemäß
dem grundlegenden Modell zu den Mobilstationen der Stadt Münster (vgl. V/1052/2020)
durch die Stadtwerke Münster GmbH oder eines ihrer T ochterunternehmen erfolgt, um
zukünftig eine Einbindung in das gesamtstädtische Netz an Mobilstationen zu
gewährleisten.
d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Stadion-Kita durch einen freien Träger der Kinder-
und Jugendhilfe betrieben werden soll; ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird
rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur
Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb der Stadion-Kita
somit zwar in enger Kooperation mit dem SCP ,aber nicht durch diesen als Träger erfolgt.
e. Der Rat beschließt, dass der Betrieb der Südwestecke grundsätzlich in der Verantwortung
des SCP , seiner Investoren und Kooperationspartner liegen soll, und beauftragt die
Verwaltung, die Konditionen hierzu im Rahmen der Ausarbeitung der Investoreneinbindung
und der erforderlichen Vertragswerke zu verhandeln und dem Rat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
f. Die Bauunterhaltung des Stadions soll im Stadtkonzern sichergestellt werden. Der Rat
beauftragt die Verwaltung, rechtzeitig bis zur Fertigstellung des ausgebauten Stadions
innerhalb des Stadtkonzerns eine Zuordnung vorzunehmen.
g. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass u. a. durch den Verbleib im Eigentum der Stadt die
Vorsteuerabzugsberechtigung für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer

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Straße u. a. von der Pachtgestaltung abhängig ist. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf
Basis dieses Betriebsmodells und der Annahme einer marktüblichen Pacht eine
verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung einzuholen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
die Verwaltung eine Pachtgestaltung anstrebt, die zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung
führt, deren Realisierung jedoch von der verbindlichen Auskunft abhängig ist. Daher sind in
dieser Vorlage sowohl die Netto- als auch die Bruttowerte angegeben.
5. Der Rat nimmt die aktuelle Fortschreibung der Investitionskostenschätzung vom Dezember
2021 als Kostenrahmen (Preisbasis 2022) für das Gesamtprojekt zur Kenntnis (Anlage 4). Der
Rat beschließt folgendes Finanzierungsmodell zu denjenigen Investitionskosten
einschließlich Baunebenkosten und Risikorückstellung von 10%, die durch die unter 1.)
festgestellten Bedarfe ausgelöst werden (Preisbasis 2022, Indexierung auf den jeweiligen
Umsetzungszeitpunkt des Moduls ist nicht enthalten):
a. Für den grundlegenden Ausbau des Stadions werden 53,7 Mio. Euro netto (63,9 Mio. Euro
brutto) benötigt. Dies umfasst den Neubau der West- und Osttribüne, den Neubau der
Nordtribüne (im Businessbereich veredelter Rohbau), die notwendigen Umbaumaßnahmen
der Südtribüne sowie die erforderlichen Nebengebäude und Funktionseinheiten
(Polizeiwache/Verwahrstelle, Eingänge/Ordnungsdienstgebäude,
Greenkeeping/Außenlager). Für den Rückbau der West- (bereits laufend), Nord- und
Osttribüne einschließlich Altlastenentsorgung fallen weitere 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio.
Euro brutto) an, sodass für dieses Modul mit Kosten in Höhe von 58,7 Mio. Euro netto (69,8
Mio. Euro brutto) zu rechnen ist.
b. Der Ausbau der Logen und des Business- bzw. Veranstaltungsbereichs sowie die
spezifische Ausstattung werden derzeit mit 7,8 Mio. Euro netto (9,3 Mio. Euro brutto)
kalkuliert, hängen jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine
Kooperationspartner (insbesondere dem durch den SCP beauftragten Betreiber) ab, denen
auch die Finanzierung obliegt, sodass sich hierbei der Vorsteuerabzug auch nach den
steuerlichen Gegebenheiten des SCP bzw. seiner Kooperationspartner richtet.
c. Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts (vgl. Beschlusspunkt 4) erfordert zusätzliche
Mittel für die Versorgung mit erneuerbaren Energien durch Photovoltaik, Energieeffizienz,
Regenwassermanagement, Einbindung und Nutzung des Pumpwerks etc. Für diese
Elemente kommen in besonderer Weise verschiedene Förderprogramme in Betracht. Die
Verwaltung wird beauftragt, nach Konkretisierung dieser Kostenpositionen entsprechende
Förderanträge zu stellen. Insbesondere der Ausbau der PV-Anlagen ist als wirtschaftliche
Investition zu betrachten, die durch den Stadtkonzern aus den hierfür vorhandenen
Investitionsmitteln erfolgen soll.
d. Für die Südostecke werden 4,7 Mio. Euro netto (5,6 Mio. Euro brutto) für die Kita sowie 2,5
Mio. Euro netto (3,0 Mio. Euro brutto) für die Restflächen benötigt. Für die Finanzierung der
Kita werden Fördermittel beantragt (vgl. Vorlage V/0275/2022).
e. Der Ausbau der Südwestecke liegt in einer Größenordnung von 4,9 Mio. Euro netto (5,8
Mio. Euro brutto), hängt jedoch von der Nutzungskonfiguration durch den SCP und seine
Kooperationspartner ab, denen auch die Finanzierung und die entsprechende steuerliche
Klärung obliegt.
f. Die Finanzierung des Mobilitätskonzepts in Höhe von 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio. Euro
brutto) soll gemäß Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 durch Stellplatzablösemittel, den
Mobilitätsfonds und Fördermittel des NWL erfolgen. Aus Stellplatzablösemitteln sind bereits
5 Mio. Euro für einen Einsatz vorgesehen sind (vgl. Beschluss über die Vorlage
V/0972/2019). Die Generierung von Fördermitteln ist u. a. auch abhängig von der
Auslastung der Mobilstation, die im Verkehrsgutachten konkretisiert werden kann. Hierbei
ist jedoch maximal von einer T eilfinanzierungdurch Fördermittel auszugehen.
6. Zur Umsetzung trifft der Rat die folgenden weiteren Festlegungen:
a. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Bauwerke Münster GmbH zu beauftragen, in enger
Abstimmung mit der Verwaltung die Vergabe an einen T otalübernehmerim Rahmen des zur
Verfügung stehenden Budgets durchzuführen und die dafür erforderlichen Verträge zu
schließen. Es ist darin die Planung für das Gesamtprojekt auszuschreiben. Die Planung soll

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eine stufenweise Umsetzung in geeigneten Bauabschnitten ermöglichen. Die für eine
unmittelbare Umsetzung in der Ausschreibung vorzusehenden Stufen hängen dabei vom
zur Verfügung stehenden Budget ab.
b. Als Budget für die T otalübernehmer-Ausschreibung (TÜ-Ausschreibung) sind hierbei die
derzeit im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel, die 5 Mio. Euro
Stellplatzablösemittel sowie zusätzlich mögliche Fördermittel und durch den SCP oder
private Dritte zur Verfügung gestellte Mittel vorzusehen.
c. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bauwerke Münster GmbH eine angemessene
Vergütung für die Umsetzung des Stadionausbaus einschließlich Durchführung der TÜ-
Ausschreibung und weiteren notwendigen Vergaben, Projektsteuerung und Bauabwicklung
zu vereinbaren und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zu schließen. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Vergütung nicht in den o. g. Projektkosten enthalten ist. Der Rat nimmt
zur Kenntnis, dass ein Zahlungsplan über die städtisch finanzierten Anteile des Projekts
vereinbart wird, an den die Mittelabflussplanung im Haushalt angepasst wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,
Sportanlagen und -stätten
Investitionsmaßnahm
e
4360 Ausbau/Modernisierung
Stadion Hammer Straße
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereitg
estellt
bis
einschl
. 2022
10.223.000
2023 15.000.000
2024 15.000.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 40.223.000
Die vorgenannten Beträge sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Investitionsmaßnahme
veranschlagt. Die Veranschlagung wird nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der
Bauwerke Münster GmbH an den vereinbarten Zahlungsplan auf Basis des Umsetzungszeitplans
zum nächstmöglichen Haushaltsplan innerhalb des Dezernatsbudgets angepasst.
Das Budget für die Ausschreibung ergibt sich zuzüglich der beschlossenen Stellplatzablösemittel in
Höhe von maximal 5 Mio. Euro, möglicher Fördermittel und Mittel des SCP oder privater Dritter.
Die Folgekosten umfassen ab Fertigstellung die bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen für
die Bauunterhaltung und die Finanzaufwendungen. Dem gegenüber stehen die Pachterträge. Die
Betriebskosten übernimmt der Pächter, der für den derzeit defizitären Betrieb eine Beihilfe erhält. Der
Rat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Aufwendungen und Erträge nach
Fertigstellung im Haushaltsplan anzupassen.

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Begründung:
Ausgangslage:
Der Rat hat mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 568 die Basis für die Entwicklung des
Sportparks Berg Fidel und den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße geschaffen.
Zum Haushaltsplan 2019 hat der Rat ein Budget von 40 Mio. Euro für den Ausbau bereitgestellt. In
der Folge hat der Rat zu den Vorlagen V/0609/2019, V/0972/2019, V/0317/2020 und V/0982/2020/1
weitere Beschlüsse gefasst, die die Grundlagen des Stadionausbaus und des Verfahrens festlegen.
Mit den Vorlagen V/0318/2020 und V/0612/2021 wurde zudem als vorgezogene Maßnahme der Bau
von zwei zusätzlichen Fußballfeldern für das Nachwuchsleistungszentrum beschlossen, deren
Umsetzung derzeit erfolgt. Ebenso wurde mit Vorlage V/0339/2021/1 als weitere vorgezogene
Maßnahme der Rückbau der Westtribüne beschlossen, der mit der Verlagerung des dortigen
Gästesektors auf die Nordtribüne gestartet ist.
Zuletzt wurde mit Vorlage V/0848/2021/1 die Einbindung der Bauwerke Münster GmbH als
T ochtergesellschaftder Stadtwerke Münster GmbH in das Projekt beschlossen, die die Baubetreuung
und Durchführung der T otalübernehmer-Vergabe (TÜ-Vergabe) übernehmen soll.
Der aktuelle Stand der Planungen bzw. Vorbereitungen für die TÜ-Vergabe des Ausbaus ergibt sich
aus der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie durch Drees & Sommer, die im Dezember 2021
vorgestellt und veröffentlicht wurde und sich zudem als Anlage 5 zu dieser Vorlage wiederfindet. Die
Fortschreibung fußt auf der Machbarkeitsstudie von AS+P vom April 2020 (vgl. auch Vorlage
V/0317/2020) und der dort beschriebenen „Grundvariante mit Logen“, die laut Ratsbeschluss zur
Vorlage V/0982/2020/1 vom 10.02.2021 optional ergänzt um den Ausbau der Ecken die Basis für die
weiteren Planungen sein sollte. Im Laufe des Jahres 2021 wurden in einem partizipativen Prozess
gemeinsam mit verschiedenen Nutzer- und Interessengruppen in mehreren Workshops die
Anforderungen an das Stadion konkretisiert. Dabei wurden neben den verschiedenen
Verantwortlichen für die Spieltagsorganisation und den Sicherheitsbehörden unter anderem auch
Vertreter von Fangruppen und Vertreter*innen der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen eingebunden. Der darauf aufbauend entwickelte Masterplan stellt sich
wie folgt dar (vgl. auch Anlage 5, S. 7):

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Insgesamt ergibt sich für das gesamte Ausbauvorhaben eine grundlegende Aufteilung in sechs
Module:
a. Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit: Rückbau und
Errichtung der West-, Nord- und Osttribüne und Anpassung der bestehenden Südtribüne
sowie zugehörige Bauvorbereitung, Erschließung und Errichtung der Außenanlagen
b. Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und Business- bzw.
Veranstaltungsbereich
c. Umsetzung des Ausbaus als Plus-Energie-Stadion und Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsbelangen
d. Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita und zur Deckung weiterer
Raumbedarfe (z. B. Sicherheitszentrale)
e. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung der
Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs
f. Errichtung einer Mobilstation am Stadion zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre
einschließlich Deckung der Stellplatzbedarfe und als Beitrag zur nachhaltigen
Mobilitätsentwicklung
Seit Vorstellung der fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie im Dezember 2021 wurden diese Module
konkretisiert. Insbesondere wurden seitdem auch die konzeptionellen Themen zur Vorbereitung der
TÜ-Vergabe weiter ausgearbeitet: Daher werden mit dieser Vorlage auch das Mobilitätskonzept, das
Energie- und das Nachhaltigkeitskonzept vorgelegt, die in enger Abstimmung zwischen Verwaltung
und Stadtwerke Münster GmbH ausgearbeitet wurden. Mit der Vorlage V/0275/2022 kann parallel
zudem der Errichtungsbeschluss für die Kita in der Südostecke gefasst werden, deren Konzept eine
enge Kooperation zwischen Stadt und SCP vorsieht. Der SCP hat zudem seinen Willen bekundet, die
Südwestecke umsetzen zu wollen (siehe Anlage 6). Mit dem SCP wurde des Weiteren das
grundlegende Betriebsmodell abgestimmt.
Gemeinsam mit der Bauwerke Münster GmbH und dem zwischenzeitlich beauftragten Projektsteuerer
Assmann Münster GmbH wurde zudem die Investitionskostenschätzung aktualisiert sowie das TÜ-
Vergabeverfahren ausgearbeitet. Mit dieser Vorlage können daher nun die Bedarfe festgestellt, das
Mobilitätskonzept, das Energie- und das Nachhaltigkeitskonzept als Grundlage des Ausbaus
festgelegt und das Betriebs- und Finanzierungsmodell beschlossen werden, um in die Umsetzung des
Stadionausbaus starten zu können.

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Zu Beschlusspunkt 1: Bedarfsfeststellung
Mit Beschlusspunkt 1 wird der Bedarf für die sechs Module a. bis f. (siehe oben) grundsätzlich
festgestellt. Dabei sind die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Bausteine zu beachten:
Der grundlegende Ausbau des Stadionbaukörpers zur Erfüllung der Zweitligatauglichkeit soll durch
die Eigentümerin Stadt Münster erfolgen und umfasst den Rückbau und die Errichtung der West-,
Nord- und Osttribüne sowie die notwendigen Anpassungen der bestehenden Südtribüne (z. B. sind für
eine Zweitligatauglichkeit der Spielereingang und der VIP-Eingang separat vorzusehen). In diesem
Modul a. sind die Abdeckung aller Funktionsbereiche und Räumlichkeiten enthalten, die für den
Spieltagsbetrieb und die Lizensierungsfähigkeit eines Zweitligastadions notwendig sind. Des Weiteren
umfasst dieses Modul die erforderliche Bauvorbereitung einschließlich Altlastenentsorgung sowie die
Erschließung und die Errichtung der Außenanlagen.
Das Modul b. umfasst den Ausbau und die Ausgestaltung des Stadions mit zusätzlichen Logen und
einem Business- bzw. Veranstaltungsbereich. Wie in der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie
dargestellt wurde, eignet sich die Nordtribüne, um entsprechende Flächen zu schaffen. Ziel ist es,
dass der SCP die Businessbereiche bedarfsgerecht ausbaut und gemeinsam mit einem
professionellen Vermarktungsunternehmen betreibt. Hierdurch soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit
des Stadions gesteigert und somit ein Beitrag zur Generierung zusätzlicher Erträge erreicht werden.
Das Modul c. beinhaltet den Ausbau des Stadions als Plus-Energie-Stadion, das durch die
Ausstattung mit Photovoltaikanlagen einen Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt leisten kann. Ergänzt
werden kann dies durch weitere Energie- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die im Energie- und im
Nachhaltigkeitskonzept dargestellt werden (siehe Beschlusspunkt 3).
Das Modul d. umfasst die Südostecke. Diese bildet den Übergang von der neu zu errichtenden
Osttribüne auf die Südtribüne im Bestand. In der Fortschreibung der Machbarkeitsstudie ist hier die
Unterbringung einer Stadion-Kita vorgesehen. Durch eine enge Kooperation zwischen SCP und noch
auszuwählendem Träger der Jugendhilfe als Kita-Betreiber soll hier die einmalige Situation genutzt
werden, eine besondere „Sport-Kita“ zu errichten. Es konnte nachgewiesen werden, dass durch
Nutzung des EG und des 1. OG des Eckgebäudes eine 5-Gruppen-Kita untergebracht werden könnte,
die erforderlichen Kita-Außenflächen sind ebenso darstellbar. Am Stadionstandort können Synergien
und Kooperationspotenziale durch den räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit den
Einrichtungen im Stadion und des SCP genutzt werden, um in der Kita besondere sportliche
Angebote zu machen und einen pädagogischen Schwerpunkt auf Sport und Gesundheitsförderung
legen zu können. Zudem besteht im Stadtteil Berg Fidel eine Unterversorgung, die durch die Stadion-
Kita deutlich gemindert werden kann. Weitere Erläuterungen zur Stadion-Kita, u. a. zum Konzept, zur
Gruppenstruktur und geplanten Trägerauswahl finden sich im separaten Kita-Errichtungsbeschluss in
der Vorlage V/0275/2022.
Die Südostecke bietet zudem das Potenzial für zwei weitere Stockwerke, die zur Deckung weiterer
stadionbezogener Raumbedarfe durch die Stadt Münster genutzt werden können. Beispielsweise
wäre die Südostecke ein geeigneter Standort für die Sicherheitszentrale. In der Fortschreibung der
Machbarkeitsstudie war hier auch optional die Unterbringung des FANports angedacht. Diese
Positionierung soll allerdings nochmals überprüft werden; es sind verschiedene Alternativen denkbar.
Es ist geplant, die Anforderungen an die Unterbringung im Rahmen des Planungsprozesses des TÜ-
Verfahrens zu klären. Die Südostecke ist ein optionaler Baustein gemäß bisheriger Beschlusslage.
Sollte die Ecke nicht gebaut werden, ist der Übergang zwischen der Ost- und der Südtribüne in
anderer geeigneter Weise aus Gründen des Immissionsschutzes zu schließen.
Das gilt auch für das Modul e., die Südwestecke, die den Übergang von der neu zu errichtenden
Westtribüne zur Südtribüne im Bestand bildet. Die Südwestecke ist geeignet, Raumbedarfe des SCP
zu decken. Beispielsweise kann der SCP seine Geschäftsstelle in diesen Räumlichkeiten
unterbringen oder weitere Raumbedarfe zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und
NLZ-Bereichs abdecken. Der SCP führt für die Finanzierung Investorengespräche und beabsichtigt

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für die Nutzung der Ecke eine Kooperation mit weiteren Sportvereinen aus Münster, insbesondere
auch mit dem USC Münster und dem UBC Münster/WWU Baskets.
Das abschließende Modul f. umfasst die Mobilstation bzw. die Umsetzung des Mobilitätskonzepts. Für
den Stadionausbau ist der Nachweis hinreichender Stellplatzkapazitäten erforderlich. Der
Bebauungsplan sieht auf Basis des damals zugrundeliegenden Verkehrsgutachtens mehr als 2.600
Pkw-Stellplätze vor. Wie im aktuellen Mobilitätskonzept dargestellt, ist bei Berücksichtigung der
heutigen Verkehrsmittelwahl von einem geringeren Pkw-Stellplatzbedarf auszugehen. Entsprechend
erhöht sich hingegen der Bedarf an Fahrradstellplätzen. Des Weiteren umfasst das Mobilitätskonzept
insbesondere auch die Busverkehre. Durch zusätzliche Shuttle-Verkehre soll zudem erreicht werden,
dass nicht alle Pkw-Stellplätze unmittelbar am Stadion errichtet werden müssen. Ergänzt wird dies
durch weitere Maßnahmen, die vor allem die erforderlichen Anreize zur Steuerung der
Verkehrsströme setzen sollen. Aus der notwendigen Infrastruktur zur Deckung der Stellplatzbedarfe,
zur Abwicklung der spieltagsbezogenen Verkehre und darüber hinaus als Beitrag zur nachhaltigen
Mobilitätsentwicklung ergeben sich als Modul f. die Bedarfe für die Mobilstation und die Umsetzung
des Mobilitätskonzepts.
Zu Beschlusspunkt 2: Mobilitätskonzept
Auftrag des Rates ist es, für die Verbesserung der Verkehrsanbindung des städtischen Stadions an
der Hammer Straße eine nachhaltige und klimafreundliche Lösung zu entwickeln (siehe
V/0982/2020/1, Ziffer 3.b; Beschluss vom 10.02.2021). Ziel war es daher, den Pkw-Stellplatzbedarf
als unvermeidbare Restgröße nach Optimierung und Gestaltung von Anreizen bei der
Verkehrsmittelwahl zu ermitteln.
Das Mobilitätskonzept besteht daher aus sechs zusammenwirkenden Mobilitätsbausteinen (siehe
Anlage 1). Zentraler Baustein ist eine Mobilstation, die den Gesamtbedarf an Fahrradstellplätzen
(7.200) decken und ÖPNV-Nutzer*innen bedienen muss. Notwendig sind dazu ebenso die Bausteine
Stadtbus im Normalbetrieb, Buszusatzverkehre sowie notwendige Kfz-Stellplatzbedarfe, ca. 1.000 am
Stadion und ca. 500 dezentral angebunden. Ein wichtiger unterstützender Baustein zum guten
Funktionieren ist die sonstige Hardware (z. B. digitales Parkleitsystem) und ein ergänzender Baustein
zur vollen Funktionsweise sind die „smarten tools“ (wie z. B. eine Steuerung über E-Ticketing).
Neben den notwendigen Bausteinen sind für eine zielführende Umsetzung diese zweckdienlichen und
unterstützenden Bausteine ganz oder in T eilen als Extras oder optional gekennzeichnet. Sie sind
abhängig von der Finanzierbarkeit realisierbar. Das Ganzheitliche Mobilitätskonzept Stadion wird in
der Anlage 1 dargestellt und erläutert.
Zu Beschlusspunkt 3: Energie- und Nachhaltigkeitskonzept
Auftrag des Rates mit seinem Beschluss vom 10.02.2021 (Vorlage V/0982/2020/1, Ziffer 2.b) ist es,
ein zweitligataugliches Stadion zu schaffen, „das baulich und technisch ökologischen Kriterien
genügt“. Dafür werden explizit benannt „z. B. Verwendung von nachhaltigen Baustoffen, Versorgung
durch Erneuerbare Energien, hohe Energieeffizienz, Altlastensanierung sowie
Regenwassermanagement“.
Das Konzept für ein Plus-Energie-Stadion (siehe Anlage 2) berücksichtigt alle drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit. Es besteht aus drei zusammenwirkenden Energiebausteinen der Erzeugung „EB+“,
fünf der Verwendung „EB-“ und der Schnittstelle zwischen diesen. Es ist selbst Baustein eines
Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit (Anlage 3).
Am Standort des Stadions ist es möglich, thermische und elektrische Energie über den Eigenbedarf
hinaus vollständig regenerativ zu erzeugen (Plus-Energie). Dies ist für seinen Betrieb jedoch nicht
zwingend notwendig. Insoweit sind alle Bausteine optional, die darauf abzielen, entweder nur 100 %
des Eigenbedarfs bilanziell selbst regenerativ zu decken oder sogar 100 % autark zu sein. Für diese

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beiden optionalen Stufen entstehen zusätzliche Kosten für die Energieanlagen (insb. Photovoltaik,
Wärmepumpe) und Zwischenspeicher für Strom und Wärme.
Der Baustein EB1+ „Stromerzeugung“ bietet ein Potential von 1,1-1,7 Mio. kWh/a Strom mittels
Photovoltaikanlagen (PV); dieses könnte ganz oder zum T eil,schrittweise und abhängig von seiner
Finanzierbarkeit erschlossen werden. Der Baustein EB2+ „Wärmegewinnung“ ermöglicht die
vollständig regenerative thermischen Energiegewinnung (1,2 Mio. kWh/a) in Verbindung mit der
ohnehin dauerhaft notwendigen Grundwasserhaltung durch das Pumpwerk am Stadion. Eine
Energiezentrale (EB3+) ist notwendig, wenn die Bausteine EB1+ und EB2+ genutzt werden. Zur
besten Kontrolle und Steuerung aller Energiebausteine sind dafür „smarte tools“ zweckmäßig. Ohne
diese Bausteine wäre eine konventionelle Versorgung des Stadions mit Strom und Wärme (bisher mit
Erdgas) sicherzustellen.
45 % des Stroms und 57 % der Wärme eines „Plus-Energie-Stadions“ könnten einer Drittverwendung
zugänglich gemacht werden, insb. z. B. für Großsporthalle, Nachwuchsleistungszentrum sowie
Mobilstation am Standort und darüber hinaus. Für Bau, Finanzierung und Betrieb eines Plus-Energie-
Stadions kommen verschiedene Modelle im Stadtkonzern in Betracht, die über Finanzierungsbedarf, -
quelle, wirtschaftlichen Ertrag sowie Beitrag zu den Klimazielen der Stadt bestimmen (Details siehe
Anlage 2). Insbesondere ist eine Senkung der Betriebskosten erzielbar, die wiederum das Defizit des
Betriebs der Stadioninfrastruktur schmälern kann. In Kombination mit dem Ziel des bisherigen
Beschlusses erscheint die sofortige vollständige Erschließung der Potenziale am Standort besonders
zweckmäßig.
Ein übergreifendes Nachhaltigkeitskonzept für das Stadion sollte alle Zielvorgaben verbinden. Energie
(Anlage 2) und Mobilität (Anlage 1) sind Bausteine des sieben Nachhaltigkeitsbausteine umfassenden
Gesamtkonzepts (siehe für die ausführliche Erläuterung Anlage 3). Der nächste Baustein des
Nachhaltigkeitskonzeptes ist „Umwelt“, betrachtet nach den Umweltmedien. Maßnahmen im Bereich
Boden und Flächen zielen darauf ab, ihre Qualität zu verbessern und zu erhalten. Die Sanierung von
Altlasten, die Herstellung einer standort- und klimaangepassten „grünen Infrastruktur“ und einer
Beschattung sowie möglichst geringe Versiegelung sollen hier positiv wirken. Maßnahmen im Bereich
Wasser zielen darauf ab, mit dieser Ressource in allen Ebenen – Niederschlags-, Oberflächen- und
Grundwasser – schonend und nützlich umzugehen. Maßnahmen im Bereich Luft/Klima zielen darauf
ab, die Klimaschutzstrategie der Stadt zu erfüllen und insbesondere CO2 und Treibhausgase zu
vermeiden. Zu diesem Nachhaltigkeitsbaustein gehört auch ein Abfall-Konzept, welches mindestens
ausgerichtet ist auf „low waste“ und ambitioniert in Richtung „zero waste“ ausgebaut werden kann.
Unter dem Nachhaltigkeitsbaustein „Mensch und Soziales“ sind die Bewegungs-Kita, das
Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) und der FANport referenziert.
Die Barrierefreiheit des Stadions als weiterer Baustein ist neben rechtlichen Vorgaben ein in der
Machbarkeitsstudie frühzeitig verfolgtes großes Anliegen, welches sich besonders durch die Planung
einer Kapazität von 1 % aller Zuschauerplätze (200) in rollstuhlgerechter Ausführung zeigen soll.
Darüber hinaus fließen die im Workshop mit Vertreter*innen der KIB erarbeiteten Anforderungen an
ein inklusives Stadion in die TÜ-Ausschreibung ein.
Die gesetzten Ziele, das Stadion im Prozess und Ergebnis „klimagerecht“ zu bauen und hiernach
„klimaneutral“ zu betreiben, wird über zwei weitere Nachhaltigkeitsbausteine verfolgt: Im Zuge des
weiter vorzubereitenden T otalübernehmerverfahrenssieht der Baustein „Bauen“ vor, dem Grundsatz
der Ressourcenschonung und einer Minimierung des baubedingten (ökologischen) Fußabdrucks zu
folgen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 2020 sind dabei anzuwenden und gewährleisten
bereits ein in wesentlichen Kriterien nachhaltiges Bauen unter ökologischer Schwerpunktsetzung. Sie
unterstützen zudem die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit maximaler Leistung.
Der Nachhaltigkeitsbaustein zur „Nutzung“ bezieht sich auf Maßnahmen, die im Wesentlichen durch
den Hauptnutzer SC Preußen Münster zu steuern sind. Der SCP hat selbst einen Strategie- und
Umsetzungsprozess gestartet, um sich im Geschäftsbetrieb als Verein und Veranstalter zukünftig
nachhaltiger aufzustellen. In der Dimension Ökologie soll dies z. B. Mobilität mit CO2-Minderung durch

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Umbau der Fahrzeugflotte, den Einkauf nachhaltiger Produkte und die Abfallvermeidung u. a. durch
Einsatz von Mehrweg im Catering umfassen. In der ökonomischen Dimension stehen z. B. stabile
Partnerstrukturen (langfristig, wertschätzend, regional), Fans und Mitglieder (Gewinnung, Einbindung,
die Marke SCP) sowie Förderung der Jugend und des NLZ im Fokus. Im Sozialen greift dies
ebenfalls, hat zudem aber z. B. Ansatzpunkte bei Inklusion und Ausbau des Ehrenamts, innerhalb des
Vereins, mit dem und für das Quartier.
Die Bausteine des Gesamtkonzepts sind in T eilenpflichtig aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder
geboten aufgrund eigener städtischer Vorgaben. Hierzu gehören insb. die T eilbausteine„Umwelt“, so
z. B. die Altlastensanierung, das Wassermanagement, CO2-Vermeidung und Klimaschutz insgesamt
oder Mehrwegkonzepte. Pflichtig sind auf definiertem Mindestniveau T eilbausteine der
„Barrierefreiheit“. Zudem ist im Bereich „Bauen“ die Umsetzung der städtischen Gebäudeleitlinien
grundlegende Vorgabe des Rates. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zwar sehr zweckdienlich und
in Gänze wirksam, gleichwohl aber optional. Eine Umsetzung könnte zeitlich gestuft und ggf. nach
Finanzierbarkeit erfolgen. Bei Umsetzung des Gesamtkonzepts Nachhaltigkeit inklusive aller
wesentlichen Optionen kann das zukünftige städtische Stadion als ein Schlüsselprojekt erheblich
wirksam sein zugunsten der Nachhaltigkeitsstrategie Stadt Münster 2030.
Zu Beschlusspunkt 4: Betriebsmodell
Die Verwaltung war beauftragt worden, ein Betriebsmodell für das Stadion zu entwickeln. Vom Rat
bereits vorgegebene Ziele (zuletzt aus dem Beschluss der Vorlage V/0848/2021/1) sind die
Verpachtung an den SCP durch die Eigentümerin Stadt Münster und die tragfähige wirtschaftliche
Nutzung des Stadions durch den Pachtnehmer. Des Weiteren wurde vorgegeben, dass der spätere
Betrieb des Stadions unter Einbindung eines professionellen Vermarkters zur Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Interessen von Stadt und SCP sicherzustellen ist. Auch soll die Einbindung
finanzieller Mittel privater Dritter im Rahmen der gemeindewirtschaftsrechtlichen Grenzen ermöglicht
werden.
Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage vor, durch den Beschlusspunkt 4 das Grundmodell
festzulegen, damit auf dieser Basis sowohl die Vertragsverhandlungen geführt als auch die
steuerliche Ausgestaltung abgesichert werden kann. Im Einzelnen erklären sich die Vorschläge wie
folgt:
Das grundlegende Verhältnis zwischen Stadt und SCP soll ein zentraler Pachtvertrag bleiben, der auf
die Situation des ausgebauten Stadions anzupassen ist. Vorgabe für die Pacht soll sein, dass diese
marktüblich und liga-abhängig ausgestaltet werden soll. Die Marktüblichkeit ist aufgrund des EU-
Beihilferechts geboten. Marktüblichkeit ist in dem Fall von Fußballstadien nicht zwingend
gleichzusetzen mit kostendeckend. Eine Liga-Abhängigkeit der Pacht ist ebenso üblich und zudem
geeignet, als Verpächterin angemessen an der wirtschaftlichen Verwertung des Stadions zu
partizipieren, ohne dem SCP die wirtschaftliche Grundlage für den dauerhaften Betrieb des Stadions
zu entziehen. Die Marktüblichkeit und die Liga-Abhängigkeit können dazu führen, dass abhängig vom
sportlichen Erfolg und der Ligazugehörigkeit keine periodengerechte Kostendeckung möglich ist.
Hiervon ist in der Regionalliga und auch in der 3. Liga grundsätzlich auszugehen. In der 2. Liga sind
hingegen Pachten üblich, die die Kostendeckung erreichen können. Städtisches Ziel soll bei der
Ausgestaltung der Pacht sein, dass eine langfristige Refinanzierung der Investition grundsätzlich
ermöglicht wird.
Um die Wirtschaftlichkeit des Stadionbetriebs zu steigern, soll ein professionelles
Vermarktungsunternehmen in den Betrieb des Stadions eingebunden werden. Da nach dem
Grundmodell des Pachtvertrags zwischen Stadt und SCP der SCP der Betreiber des Stadions ist, ist
dieser aufgefordert, für den Betrieb, insbesondere der Logen sowie der Business- und
Veranstaltungsbereiche Kooperationen einzugehen. Hierdurch soll die wirtschaftliche Verwertung des
Stadions abgesichert und optimiert werden, um das bestehende Defizit des Betriebs der
Stadioninfrastruktur und den daraus folgenden Beihilfebedarf des SCP zu senken. Dies soll in der
Ausgestaltung der Verträge berücksichtigt werden.

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V/0292/2022
Abweichend zu diesem Grundmodell gibt es Module im und am Stadion, für die spezielle
Betreiberregelungen gelten sollen. Die Mobilstation am Stadion ist zwar für den Spieltagsbetrieb
elementar, jedoch liegt das Know-how für den Betrieb der Mobilstation weder bei der Verwaltung noch
beim SCP .Daher soll hier abweichend zum Grundmodell die Stadtwerke Münster GmbH oder eines
ihrer T ochterunternehmen Betreiberin werden. Damit fügt sich dieser Vorschlag in die
Grundsatzentscheidung aus Vorlage V/1052/2020 zu den Mobilstationen der Stadt Münster. Dadurch
wird gewährleistet, dass die Mobilstation am Stadion in das zukünftige gesamtstädtische Netz an
Mobilstationen bestmöglich eingebunden werden kann.
Die Stadion-Kita ist durch einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu betreiben, sodass der
SCP als Betreiber der Kita nicht in Betracht kommt. Für die Trägerschaft wird rechtzeitig vor
Inbetriebnahme ein Auswahlverfahren durchgeführt und wie üblich den Gremien zur Entscheidung
vorgelegt. Wie auch im Errichtungsbeschluss zur Kita dargelegt (siehe Vorlage V/0275/2022), ist es
dabei jedoch Grundlage, dass die Stadion-Kita in enger Kooperation mit dem SCP betrieben werden
soll. Es sind bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte und Synergiepotenziale erarbeitet worden, die
den räumlich-funktionalen Zusammenhang, der sich durch die Ansiedlung der Kita im
Stadionbaukörper ergibt, als einmalige Gelegenheit für ein besonderes pädagogisches Konzept
nutzen.
Der Betrieb der Südwestecke ist ebenso als ein Erweiterungsbaustein zum grundlegenden
Betriebsmodell zu betrachten. Da nicht nur die Ausgestaltung, sondern auch die Finanzierung der
Südwestecke dem SCP obliegt, ergeben sich hier Auswirkungen auf das grundlegende Pachtmodell.
Bei weiterer Konkretisierung der Investorengespräche des SCP ist zu klären, wie die Einbindung
eines Investors ausgestaltet werden kann, um sowohl die wirtschaftlichen Interessen des Investors,
die Nutzungsinteressen des SCP ,ggf. weiterer Sportvereine als Nutzer und die Interessen der Stadt
Münster in Einklang zu bringen. Die Stadt Münster soll Eigentümerin des Grundstücks und des
Gebäudekomplexes Stadion insgesamt bleiben. Des Weiteren sollen Schnittstellen im Betrieb
minimiert werden, um den Koordinationsaufwand zu senken. Denkbar sind daher die Einbindung
privater finanzieller Mittel im Bauprozess, der auch für die Südwestecke durch die Bauwerke bzw. den
zu beauftragenden TÜ durchgeführt werden soll. Einem Investor könnte beispielsweise für sein
finanzielles Investment ein Nutzungsrecht eingeräumt werden, im Rahmen dessen er an den SCP
und ggf. weitere Sportvereine die von ihm finanzierten Flächen vermietet. Die genauen Konditionen,
sowohl finanziell als auch im Hinblick auf Rechte und Pflichten sowie Garantien und Sicherheiten,
wären zu verhandeln. Diese würden vor Vertragsschluss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein weiterer Aspekt, der für das Betriebsmodell grundlegend geklärt werden sollte, ist die
Verantwortlichkeit für die Bauunterhaltung. Um den städtischen Vermögenserhalt abzusichern und
Schnittstellen im Betrieb zu vermeiden, soll die Bauunterhaltung des Stadions städtischerseits bzw. im
Stadtkonzern sichergestellt werden. Die genaue Zuordnung dieser Aufgabe innerhalb des
Stadtkonzerns ist rechtzeitig vor Fertigstellung des ausgebauten Stadions vorzunehmen.
Die vorgenannten Grundpfeiler des Betriebsmodells ermöglichen bei entsprechender Nutzung der
Ausgestaltungsmöglichkeiten, dass bei Verbleib im Eigentum der Stadt der Vorsteuerabzug für den
Ausbau des Stadions möglich ist. Dies ist u. a. von der Pachtgestaltung abhängig. Um
Handlungssicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, eine verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung
dazu einzuholen. Ziel ist eine Pachtgestaltung, die zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung führt.
Vorsorglich stellt die Verwaltung in dieser Vorlage die Investitionskosten sowohl mit Nettowerten als
auch mit Bruttowerten dar.
Zu Beschlusspunkt 5: Finanzierungsmodell
Neben der Feststellung der Bedarfe sollen mit dieser Vorlage auch die Finanzierungsverantwortung
zwischen den Projektbeteiligten geklärt und die bisherigen Finanzierungsquellen sowie die darüber
hinausgehenden Finanzbedarfe dargelegt werden.

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V/0292/2022
Basis für die Ableitung der Finanzbedarfe ist wiederum die Machbarkeitsstudie von Drees & Sommer
vom Dezember 2021, mit der bereits eine Investitionskostenschätzung vorgelegt und veröffentlicht
wurde. Diese umfasste über alle Elemente des Masterplans gerechnet ein Volumen in Höhe von 111,4
Mio. Euro netto mit Preisbasis 2021. Dies umfasste die Bausteine des grundlegenden
Stadionbaukörpers (Neubau West-, Nord- und Osttribüne, Polizeiwache/Verwahrstelle, Parkflächen
und Zuwegungen, Eingänge, Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager, Zaunanlagen), den
Ausbau der Business- und Veranstaltungsbereiche, die Südost- und Südwestecke, die
Parkhauskapazitäten gemäß Bebauungsplan, das potenzielle Bürogebäude an der Hammer Straße
sowie einige übergeordnete Kosten. Nicht enthalten waren Abrisskosten, Altlasten, Kosten für
energetische Maßnahmen (Photovoltaik, Energieeffizienzhausstandards, Umrüstung Pumpwerk)
sowie ein Puffer für Unvorhergesehenes von 15 Prozent.
Angesichts der Beschlusslage, verschiedene Kosten separat auszuweisen (z. B. Rückbau/Altlasten),
und vor dem Hintergrund des bislang zur Verfügung stehenden Budgets hat die Verwaltung
gemeinsam mit der Bauwerke Münster GmbH und der Assmann Münster GmbH den Kostenrahmen
aktualisiert, ergänzt und ausdifferenziert (siehe Anlage 4). Es wurden dabei folgende Schritte
unternommen:
- Aufgrund der vorgezogenen Maßnahme des Rückbaus der Westtribüne und der zugehörigen
Planungen und Gutachten konnten nun die Kosten für Rückbau und Altlasten abgeschätzt
werden.
- Beim Stadionbaukörper wurden die Kosten nun auf die Tribünen aufgeteilt, sodass eine
differenzierte Darstellung dieser Bausteine möglich ist.
- Das Bürogebäude an der Hammer Straße ist derzeit nicht für eine Umsetzung vorgesehen und
wurde daher gestrichen.
- Für die Stadion-Kita hat das Amt für Immobilienmanagement auf der Basis anderer städtischer
Kita-Projekte eine Kostenschätzung durchgeführt.
- Auf Basis des Mobilitätskonzepts konnten die Stellplatzkapazitäten und somit die Baukosten
für die Mobilstation und Stellplatzflächen erheblich reduziert werden. Noch nicht enthalten in
den Kosten für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes sind die über die im Kostenrahmen
aufgeführten Bedarfe hinausgehenden Bausteine, z. B. intelligente Parkleitsysteme, sowie ggf.
notwendige Anpassungen im öffentlichen Verkehrsraum.
- In den übergeordneten Kosten ebenso noch nicht enthalten sind die Mehrkosten für
energetische Maßnahmen.
- Es wurde auf die Preisbasis 2022 indexiert. Von einer weiteren Indexierung wurde abgesehen,
da deren Berücksichtigung und vor allem deren Risikoverteilung im Rahmen einer TÜ-Vergabe
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt werden kann. Daher ist die aktuelle
Preisbasis zunächst eine geeignete Eingangsgröße für den Ausschreibungsstart eines TÜ-
Verfahrens. Die Angaben in dieser Vorlage beziehen sich daher auf die Preisbasis 2022 und
sind nicht auf einen möglichen Umsetzungszeitpunkt des Bauwerks oder Moduls angepasst.
- Enthalten sind ebenso die Baunebenkosten sowie die TÜ-Leistungen. In deren Betrachtung ist
die aktuelle Marktentwicklung des 1. Halbjahrs 2022 eingeflossen. Dennoch bleibt die
Unsicherheit über die weitere Marktentwicklung angesichts der weltpolitischen und
wirtschaftlichen Gesamtlage. Eingerechnet ist eine Risikorückstellung in Höhe von 10 Prozent.
- Noch nicht enthalten ist eine Vergütung der Bauwerke Münster GmbH, die noch verhandelt
werden muss (vgl. auch Beschlusspunkt 6).
- Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einer Schwankungsbreite von 10 Prozent auszugehen.
Es ergibt sich gemäß dem beigefügten Kostenrahmen (Anlage 4) ein Gesamtprojektvolumen von 99,1
Mio. Euro (netto, Preisbasis 2022, entspricht brutto 117,9 Mio. Euro), wovon 66,0 Mio. Euro netto
(78,5 Mio. Euro brutto) auf den städtischen T eildes Stadions und 12,7 Mio. Euro netto (15,1 Mio. Euro
brutto) auf den T eildes SCP am Stadion entfallen. Hinzu kommen 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio.
Euro brutto) für die notwendigen Bausteine des Mobilitätskonzepts.
Den Modulen a. bis f. können nun Kostenblöcke sowie Finanzierungsverantwortlichkeiten und -
optionen zugeordnet werden. Dieses Finanzierungsmodell wird im Beschlusspunkt 5 vorgeschlagen:

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V/0292/2022
Das Modul a. umfasst den grundlegenden Ausbau des Stadions, einschließlich Neubau der West-,
und Osttribüne, den Neubau der Nordtribüne (im Businessbereich veredelter Rohbau), die
notwendigen Umbaumaßnahmen der Südtribüne, sowie die erforderlichen Nebengebäude und
Funktionseinheiten (Polizeiwache/Verwahrstelle, Eingänge/Ordnungsdienstgebäude,
Greenkeeping/Außenlager). Hierfür werden 53,7 Mio. Euro netto (63,9 Mio. Euro brutto) benötigt. Für
den Rückbau der West- (bereits laufend), Nord- und Osttribüne einschließlich Altlastenentsorgung
fallen weitere 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro brutto) an, sodass für die vollständige Realisierung
dieses Moduls mit Kosten in Höhe von 58,7 Mio. Euro netto (69,8 Mio. Euro brutto) zu rechnen wäre.
Der Ausbau der Logen und Business- bzw. Veranstaltungsbereiche sowie die spezifische Ausstattung
werden derzeit mit 7,8 Mio. Euro netto (9,3 Mio. Euro brutto) kalkuliert, hängen jedoch von der
Nutzungskonfiguration durch den SCP und seiner Kooperationspartner (insbesondere dem durch den
SCP beauftragten Betreiber) ab, denen auch die Finanzierung obliegt. Hier ergeben sich
Gestaltungsspielräume aber auch Verantwortlichkeiten für den SCP .
Die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts (vgl. Beschlusspunkt 4) erfordert zusätzliche Mittel für
die Versorgung mit erneuerbaren Energien durch Photovoltaik, Energieeffizienz,
Regenwassermanagement, Einbindung und Nutzung des Pumpwerks etc. Für diese Elemente
kommen in besonderer Weise verschiedene Förderprogramme in Betracht, die bei Umsetzung dieses
Moduls zum konkreten Zeitpunkt überprüft und beantragt werden müssen. Sollten sich die
Fördermittel nicht realisieren, können die wesentlichen Bausteine gut aus den hierfür vorhandenen
Investitionsmitteln im Stadtkonzern finanziert werden, da es sich beispielsweise beim Ausbau der PV-
Anlagen um eine wirtschaftliche Investition handelt.
Für die Südostecke werden 4,7 Mio. Euro netto (5,6 Mio. Euro brutto) für die Kita sowie 2,5 Mio. Euro
netto (3,0 Mio. Euro brutto) für die Restflächen benötigt. Für die Finanzierung der Kita werden
Fördermittel beantragt (vgl. Vorlage V/0275/2022).
Der Ausbau der Südwestecke liegt in einer Größenordnung von 4,9 Mio. Euro netto (5,8 Mio. Euro
brutto), hängt jedoch ebenso wie der Ausbau der Businessbereiche von der Nutzungskonfiguration
durch den SCP und seine Kooperationspartner ab, denen auch die Finanzierung obliegt.
Die Finanzierung des Mobilitätskonzepts in Höhe von 20,4 Mio. Euro netto (24,3 Mio. Euro brutto) soll
gemäß Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 durch Stellplatzablösemittel, den Mobilitätsfonds und
Fördermittel des NWL erfolgen. Aus Stellplatzablösemitteln sind bereits 5 Mio. Euro für einen Einsatz
vorgesehen (vgl. Beschluss der Vorlage V/0972/2019). Die Generierung von Fördermitteln hierfür ist
u. a. auch abhängig von der Auslastung der Mobilstation, die im Verkehrsgutachten konkretisiert
werden kann. Hierbei ist jedoch nach aktueller Einschätzung maximal von einer T eilfinanzierungdurch
Fördermittel auszugehen, sodass die bislang vorgesehene Finanzierung nicht den vollständigen
Bedarf abdeckt.
Zu Beschlusspunkt 6: Umsetzung
Mit Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit
dem SCP eine TÜ-Ausschreibung vorzubereiten und die Eckpunkte zur Beschlussfassung vorzulegen
(eine Erläuterung eines TÜ-Verfahrens und seiner Vor- und Nachteile finden sich in der genannten
Vorlage). Die Verwaltung schlägt daher mit dieser Vorlage vor, nun die TÜ-Vergabe durchzuführen.
Hierzu soll gemäß dem mit Vorlage V/0848/2021/1 beschlossenen Baumodell die Bauwerke Münster
GmbH beauftragt werden. Da eine vollständige Finanzierung des Projekts zum aktuellen Zeitpunkt
nicht gegeben ist, schlägt die Verwaltung vor, das TÜ-Verfahren mit dem zur Verfügung stehenden
Budget durchzuführen. Auch bei einer nicht vollständigen baulichen Umsetzung im ersten Schritt sind
nach Einschätzung der Verwaltung in Abstimmung mit der Bauwerke Münster GmbH die
Voraussetzungen eines TÜ-Verfahrens aufgrund der Komplexität und Größe des Projekts in
wirtschaftlicher wie technischer Dimension weiterhin erfüllt. Damit bei einem möglichen gestuften
Ausbau die Kompatibilität der Ausbaustufen gewährleistet ist und durch eine optimierte Zuordnung
der Funktionsbereiche möglichst wenig Provisorien oder doppelte Arbeiten anfallen, soll der TÜ die

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V/0292/2022
Planung für das Gesamtprojekt auf Basis der bisherigen Rahmenbedingungen vornehmen. Auch bei
einer Umsetzung in Stufen soll so das Ziel eines zweitligatauglichen Stadions mit einer Kapazität für
20.000 Zuschauer*innen weiterverfolgt werden. Dabei muss gesichert sein, dass jede Ausbaustufe
einen geeigneten Stadionbetrieb ermöglicht. Die Planung soll zudem so ausgestaltet sein, dass die
erste Ausbaustufe das aktuell zur Verfügung stehende Budget umfasst und somit direkt durch den TÜ
umgesetzt werden kann und soll.
Als Budget für die TÜ-Ausschreibung sind hierbei die derzeit im Haushaltsplan zur Verfügung
stehenden Mittel sowie zusätzlich mögliche Fördermittel und durch den SCP oder private Dritte zur
Verfügung gestellte Mittel vorzusehen. Das TÜ-Verfahren ermöglicht hierbei durch seine
Ausgestaltung mit Verhandlungsrunden, dass keine absolute Abhängigkeit von (Erst-)Angeboten
besteht, sondern dass im Rahmen der Verfahrensphasen Plananpassungen mit dem Ziel der
Budgeteinhaltung möglich sind.
Die Vorschläge zur Ausgestaltung des TÜ-Verfahrens finden sich als Vergabeangelegenheit in der
nicht öffentlichen Vorlage V/0387/2022.
Die Durchführung der TÜ-Ausschreibung und weiteren notwendigen Vergaben, die Projektsteuerung
und Bauabwicklung und -betreuung übernimmt die Bauwerke Münster GmbH, die für diese
Dienstleistungen eine angemessene Vergütung erhalten soll. Diese wird derzeit zwischen der
Verwaltung und der Bauwerke Münster GmbH verhandelt und soll T eil eines
Geschäftsbesorgungsvertrags werden. Die Vergütung ist derzeit noch nicht in den o. g. Projektkosten
enthalten. Zur Abwicklung der Zahlungen zwischen Stadt und Bauwerke Münster GmbH zu den
städtischen finanzierten Projektanteilen wird ein Zahlungsplan vereinbart werden, der sich an den
Zahlungen der Bauwerke Münster GmbH an den TÜ orientieren wird. Sobald die entsprechenden
Mittelabflüsse aus dem städtischen Haushalt zeitlich terminiert sind, wird die Haushaltsplanung zum
nächstmöglichen Zeitplan hieran angepasst.
Zu den finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsplan sind derzeit in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und
-stätten bei der Investitionsmaßnahme 4360 Ausbau/Modernisierung Stadion Hammer Straße knapp
40 Mio. Euro veranschlagt (Planungskosten sind bereits in den Vorjahren abgeflossen). Des Weiteren
hat der Rat mit Beschluss über die Vorlage V/0972/2019 den Einsatz von maximal 5 Mio. Euro
Stellplatzablösemitteln beschlossen, sodass der städtische Anteil am voraussichtlichen
Ausschreibungsbudget derzeit ca. 45 Mio. Euro beträgt. Zur Verfügbarkeit von Fördermitteln können
nach aktuellem Stand noch keine konkreten Beträge genannt werden. Falls Fördermittel generiert
werden können, wirken diese für den jeweils damit finanzierten Baustein budgeterhöhend. Des
Weiteren fließen die durch den SCP und ggf. private Dritte in das Projekt eingebrachte Mittel
zusätzlich in das Budget der TÜ-Ausschreibung ein.
Die Folgekosten für den städtischen Haushalt ergeben sich aus dem städtisch finanzierten Anteil. Da
die in der ersten Ausbaustufe im Rahmen des aktuellen Budgets umzusetzenden Module von der im
TÜ-Verfahren zu erstellenden Gesamtplanung abhängen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine erste
Abschätzung der Folgekosten vorgenommen werden.
Unter der Annahme des derzeitigen städtischen Budgets in Höhe von 45 Mio. Euro ergeben sich
Abschreibungen in Höhe von etwa 750.000 Euro p.a. Dies ergibt sich aus einer Abschreibungsdauer
für Sportanlagen von 60 Jahren. Abweichungen können sich beispielsweise durch die Mobilstation
(50 Jahre) oder die Kita (80 Jahre) ergeben. Für die Bauunterhaltung ist je nach angenommenem
Prozentsatz mit Beträgen von 330.000 Euro (Wert gemäß der internen Leistungsverrechnung des
städtischen Haushalts) bis 540.000 Euro (KGSt-Wert) zu rechnen. Die Finanzaufwendungen hängen
von der Entwicklung der Lage ab und können zwischen 0,6 und 1,4 Mio. Euro p.a. betragen.

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V/0292/2022
Die Betriebskosten übernimmt der Pächter SCP .Da der Betrieb derzeit defizitär ist, erhält der SCP
aktuell eine Betriebsbeihilfe in Höhe von etwa 933.000 Euro p.a. Dem gegenüber stehen
Pachterträge, die marktüblich und liga-abhängig und somit variabel gestaltet sein sollen (siehe
Beschlusspunkt 4). Ergänzend ist mit Erträgen aus dem Betrieb der PV-Anlagen zu rechnen. Die
Mobilstation (Betriebskosten und Erträge) sind insbesondere abseits der Spieltage gesondert zu
betrachten.
Der Ergebnisplan wird im Wesentlichen erst nach Fertigstellung des Ausbaus oder einer Ausbaustufe
zusätzlich belastet. Die Verwaltung wird bei Beschluss der Vorlage die jeweils notwendigen
Anpassungen rechtzeitig zum dann folgenden Haushaltsplan vornehmen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Mobilitätskonzept
Anlage 2: Energiekonzept
Anlage 3: Nachhaltigkeitskonzept
Anlage 4: Kostenrahmen
Anlage 5: Fortschreibung der Machbarkeitsstudie von Drees & Sommer vom 14.12.2021
Anlage 6: Schreiben des SCP zur Südwestecke
V/0292/2022

Anlage A

2098 Zeichen

Anlage A zur V/0292/2022
Kurzüberblick
Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf für den grundlegenden Ausbau des Stadionbaukörpers für
die Zweitligatauglichkeit festzustellen. Der Ausbau umfasst die Tribünen West, Nord und Ost
sowie eine Anpassung der Südtribüne. Inkludiert sind Mobiltäts-, Energie- und
Nachhaltigkeitskonzept, Stadion-KiTa und abhängig von der Drittfinanzierung eine Südwestecke
für weitere Raumbedarfe des SCP .Ein Finanzierungs- und Betriebsmodell sind enthalten.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Es wird folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess verfolgt:
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die Vorlage ist ein Baustein zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0982/2020/1.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der grundlegende Ausbau des Stadionbaukörpers unter umfassender Berücksichtigung der
Konzepte zu Mobilität, Energie und insbesondere der Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen
(Ökologie, Ökonomie, Soziales) hat ein sehr großes Potenzial, den Nachhaltigkeitszielen der
Stadt zu dienen. Die einzelnen Maßnahmen zahlen auf fast alle Sustainable Development Goals
(SDGs) ein und die Konzepte zielen insgesamt auf Barrierefreiheit, klimagerechtes Bauen und
klimaneutralen Betrieb, so dass das Vorhaben ein strategisches Schlüsselprojekt zur
münsterschen Nachhaltigkeitsstrategie 2030 sein kann.

Anlage5_MBS_Drees_und_Sommer

30807 Zeichen

UMBAU STADION MÜNSTER
FORTSCHREIBUNG
MACHBARKEITSSTUDIE
Kurzversion, Stand: 16.12.2021
© Drees & Sommer

INHALT
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Vorbemerkungen01

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Vorbemerkungen 2/3 – Workshop-Programm
3 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Inhalt/Themen Polizei 
Feuerwehr
Ordnungsamt
Fanszene SCP
Behinderten-
beauftragte/r
Vermarktung 
Merchandise Catering 
SCP
Ordnungsdienst
Veranstaltungsleiter SCP
Greenkeeping SCP
Facility 
Management
Führungsebene SCP
Auftakt-Workshop
Mi, 27.01.2021
Übergeordnetes
Nachhaltigkeit
Digitalisierung
Architektur
✓
Themen-
Workshop 1
Mi, 03.02.2021
VIP-Bereiche
Kioske
Verkaufsstände
Werbeflächen
✓ ✓
Themen-
Workshop 2
Mi, 23.02.2021
Sicherheit 
Fantrennung
Zuwegung
Einlass
✓ ✓ ✓
Themen-
Workshop 3
Mi, 10.03.2021
Spieltagsorganisation
Pressebereiche
Gebäudetechnik
Gebäudebetrieb
✓ ✓
Themen-
Workshop 4
Do, 18.03.2021
Tribünen
Inklusion
Fanräume
Familienbereiche
✓ ✓
Themen-
Workshop 5
Mi, 09.06.2021
Nutzungen
Ecke Südwest
(Ecke Südost)
Bedarfe NLZ SCP
✓

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Vorbemerkungen 2/3
Anlass und Aufgabenstellung
Das vorliegende Dokument stellt eine Kurzversion der von Drees & Sommer erstellten Fortschreibung der ursprünglichen Machbarkeitsstudie des Büros 
AS+P für den Umbau des städtischen Stadions in Münster dar. Es enthält konzeptionelle Vorüberlegungen zur baulichen Anpassung der Südtribüne, der 
Ausgestaltung der drei neuen Stadiontribünen im Westen, Norden und Osten, der neuen Hospitality-Bereiche im Norden, zwei neuer optionaler 
Funktionsgebäude in den Stadionecken Südwest und Südost sowie der Außenanlagen des Stadiongeländes.
Basis hierfür sind die im Rahmen der Erstellung des Raum- und Funktionsprogramms (Stand vom 17.09.2021) festgehaltenen Anforderungen für den 
Spielbetrieb des SC Preußen Münster in der 2. Bundesliga. Dessen Inhalte wurden in mehreren Workshops zwischen Vertretern derProjektgruppe der 
Stadt Münster, der Sicherheitsbehörden der Stadt (Polizei, Feuerwehr und Ordnungsamt) , Vertretern und Mitarbeitern des SC Preußen und seiner 
Dienstleister, einigen externen Interessensvertretern (Fans, Inklusionsbeauftragte, usw.) sowie Drees & Sommer und CSIGHT im Zeitraum Januar-Juni 2021 
erarbeitet und abgestimmt. Insofern sind das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm und die fortgeschriebene Machbarkeitsstudiein engem 
inhaltlichen Zusammenhang zu sehen.
Auf Basis der Feinkonzeption der Nordtribüne hat die CSIGHT GmbH im Auftrag von Drees & Sommer ein maßgeschneidertes Catering- und 
Hospitalitykonzept für das Stadion Münster erarbeitet und die daraus ableitbaren baulichen Anforderungen in zwei Teilkonzepten festgehalten. Diese sind 
der vollständigen fortgeschriebenen Machbarkeitsstudie als Anlage beigefügt.
4 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Vorbemerkungen 3/3
Grundsätzliche Festlegungen
▪ Gemäß Auftrag wird im vorliegenden Dokument die Grundvariante inklusive neuer Logen auf der Nordtribüne aus der AS+P-Studie fortgeschrieben. 
▪ Hinsichtlich der Ecken im Südwesten und Südosten des Stadions wurde zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer vereinbart, funktionale Gebäude 
zur Aufnahme verschiedener stadionrelevanter Nutzungen (z. B. Sicherheitszentrale, Gebäudeleitzentrale, usw.) sowie etwaiger Drittnutzungen mit 
hohem Synergiepotential zum Stadion (z. B. Sport-KiTa, Räumlichkeiten FANport, Umkleiden/Krafträume Jugend SC Preußen, Büroarbeitsplätze, 
Physiotherapie-/Arztpraxis usw.) in dem Sinne vorzusehen, dass diese modular geplant und ggf. auch von Dritten finanziert und betrieben werden 
könnten. Alternativ müssen die Ecken aus Lärmschutzgründen mit geeigneten Fassadenelementen geschlossen werden.
▪ Der Gästeblock des Stadion wird nach entsprechender zwischenzeitlicher Abstimmungen zwischen der Stadt Münster, dem SC Preußen sowie 
Vertretern der Sicherheitsbehörden nicht mehr im nördlichen Bereich der neuen Westtribüne verortet, sondern als südlicher Abschluss der Westtribüne 
angeordnet. Die wesentlichen Vorteile dieser neuen Verortung sind die einfache Sicherstellung besonders schutzbedürftiger Bereiche (TV-Compound 
und Stellplätze Offizielle/Mannschaften im Südwesten) bei gleichzeitiger Ermöglichung eines freien Tribünenumgangs aller Heimbereiche.
▪ Zur Sicherstellung einer hinreichend hohen Aufenthaltsqualität für die Besucher der neuen Hospitality-Bereiche auf der Nordtribüne sind sowohl 
ausreichende Raumverhältnisse als auch eine möglichst gute Beleuchtung mit Tageslicht erforderlich. Um hier entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten 
zu eröffnen, wurde vereinbart, die Warmbereiche der Nordtribüne um die Breite der von AS+P vorgesehenen Feuerwehrumfahrt Richtung des nördlich 
angrenzenden Parkhauses zu vergrößern. Die Feuerwehrumfahrt wird entsprechend überbaut, bleibt aber funktional erhalten. Die VIP-Räumlichkeiten 
werden über das Parkhaus direkt erschlossen und entfluchtet, was wiederum dem Besucherkomfort und somit der Vermarktbarkeit zuträglich ist
▪ Gemäß Abstimmungen und im Rahmen der Workshops zum Raum- und Funktionsprogramm und SBauVO NRW werden 1 % der Stadionkapazität für 
Nutzer und Nutzerinnen von Rollstühlenim Stadion vorgesehen. Die Anzahl der Rollstuhlfahrerpositionen steigt gegenüber der AS+P-Studie 
entsprechend von 40 auf etwa 200.
5 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

INHALT
Vorbemerkungen01
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Masterplan02

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Stadionbaukörper
1. VIP-Gebäude Nord/Nordtribüne
− Catering-Infrastruktur (Ebene 0)
− Business Club (Ebene 1)
− VIP-Logen (Ebene 2)
− Sitzplätze Heim 
2. Sitzplätze Heim
3. Sitzplätze Gast (Zuwegung zum Block über Brücke)
4. Stehplätze Gast (Zuwegung zum Block über Brücke)
5. Eckgebäude Südwest
− Funktionen SCP , z. B. NLZ, Kraftraum/Umkleiden, Büros, Physio
− Keine essentiellen Stadionfunktionen (außer Lärmschutz)
6. Funktionsgebäude Süd/Südtribüne (Bestand)
7. Eckgebäude Südost 
− Sicherheitszentrale, Gebäudeleitstelle, Büro Veranstalter
− Ggf. Kindertagesstätte mit Freianlagen, ggf. FANport
8. Stehplätze Heim
7 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
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2
3
5
 6
 7
8
4

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Zuwegung Gästeblöcke über Brücke
1. Parken Gäste (PKW)
2. Gästeaufstellfläche / Busparken Gästefans
3. Gästeeingang Sitz + Steh
4. Zuwegung zu den Gästeblöcken über Brücke
5. Sitzplätze Gast
6. Stehplätze Gast
8 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
1
3
4
2
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UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Parkflächen
1. Parkhaus (Heimfans, VIP Nord)
2. Parkhaus (Gästefans)
3. Gästeaufstellfläche / Busparken Gästefans
4. Parkplatz Einsatzfahrzeuge, Mitarbeiter
5. Parkplatz Presse/Medien, ggf. Spieler
6. Parkplatz (Heimfans, VIP Süd)
7. Stellplätze Fahrräder
8. Stellplätze Fahrräder
9. Stellplätze Fahrräder
10. Parkhaus Süd (nicht im Planumgriff) (Heimfans)
9 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
1
2
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4
5
6
7
8
9
10

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – TV-Compound, Offizielle/Mannschaften 
1. TV-Compound (800 m²)
2. Parken Offizielle/Mannschaftsbusse (10 x PKW, 2 x Bus)
3. Ggf. Parken PkW Spieler SCP
TV-Compound und Parkbereich Offizielle/Mannschaften sind gesondert 
mit Zäunen von allen sonstigen Bereichen abzutrennen. 
10 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
1
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3

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Sicherheitsring Spieltag/Eingänge
1. Haupteingang Heimbereiche 
− 32 Schleusen 
− 12 Drehkreuze
− Schleuse für Einbringung Choreographie-Elemente
2. 3 x Eingang VIP Nord (Zugang direkt über Parkhaus)
3. Gästeeingang Sitz + Steh
− 3 Schleusen Sitz, 3 Schleusen Steh
− 2 Drehkreuze Sitz, 2 Drehkreuze Steh
4. Ggf. Hilfseingang Heimbereiche (je nach Sicherheitslage)
− Kontrolle Akkreditierungen/Tickets mit Handheldgeräten
5. Ggf. Hilfseingang VIP Süd (bei Bedarf)
− Kontrolle Akkreditierungen/Tickets mit Handheldgeräten
Dauerhafte Eingänge (Haupteingang, Gäste) jeweils überdacht mit 
Gepäckaufbewahrungsmöglichkeit, Trouble Counter, Ticket-Clearing-
Stelle, sowie mindestens einer barrierefreien Schleuse und einem 
barrierefreien Drehkreuz.
11 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
1
3
4
2
5

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Feuerwehrumfahrt (empfohlene Variante)
1. Hauptzufahrt/-ausfahrt Feuerwehr
2. Umfahrt zwischen Nordtribüne und Parkhaus überbaut
3. Ausfahrt/Einfahrt
4. Umfahrt führt unter Brücke Gästezuwegung her
5. Ausfahrt/Einfahrt
6. Zufahrt Innenraum
7. Ausfahrt Innenraum
8. Ausfahrt/Einfahrt
9. Ausfahrt/Einfahrt
Der Feuerwehrangriff für die Nordtribüne erfolgt über die 
Treppenhäuser des Parkhauses. Die Umfahrt führt im Einbahnverkehr 
gegen den Uhrzeigersinn um das Stadion herum. Im Bereich der 
Nordtribüne stehen zwei Fahrspuren zur Verfügung, wovon eine im 
Einsatzfall als Aufstellfläche dient. Die Brücke der Gästezuwegung dient 
der Kreuzungsfreiheit der Feuerwehrumfahrt im Westen des Geländes.
15 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
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UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Potenzialanalyse Photovoltaik-Anlage Dachflächen 
Dachfläche Ausrichtung Neigung Leistung kWp Ertrag kWh/a
Dach Eckgebäude Südwest 350 m² Süd 10° 42,9 34.534
Dach Funktionsgebäude Süd 400 m² Süd 10° 49,0 39.445
Dach Eckgebäude Südost 350 m² Süd 10° 42,9 34.534
Tribünendach Ost 2800 m² Ost 1,8° 343,0 258.965
Tribünendach Nordost 600 m² Nordost 1,8° 73,5 55.125
Tribünendach Nord 4000 m² Nord 1,8° 490,0 366.520
Tribünendach Nordwest 600 m² Nordwest 1,8° 73,5 55.352
Tribünendach West 2800 m² West 1,8° 343,0 260.680
Gesamt 11.900 m² 1457,80 1.105.155
Berechnungsgrundlagen
Siehe nächste Seite
18 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Masterplan – Potenzialanalyse Photovoltaik-Anlage Dachflächen 
19 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
▪ Bei der Potenzialanalyse wurde eine 70 %ige Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Dachflächen angenommen
▪ Restliche Fläche als Puffer, Wartungsgänge und ggf. Entrauchungsklappen
▪ Ggf. lässt sich somit auch ein deutlich höherer Flächenausnutzungsgrad erreichen
▪ Annahme hinsichtlich der flächenbezogenen Leistung der PV-Module: 0,175 kWp / m²
▪ Entspricht dem aktuellen Stand der Technik moderner, marktgängiger PV-Module
▪ Bei der Berechnung wurden berücksichtigt:
▪ Dachneigung der einzelnen Flächen (Modulneigung entspricht der Dachneigung, keine weitere Aufständerung)
▪ Ausrichtung/Himmelsrichtung
▪ Durchschnittliche klimatische Bedingungen/Sonneneinstrahlungswerte am Standort Münster
▪ Die Nutzung der Dachflächen für die Verwendung von PV-Modulen erfolgt gemäß der Vorgaben der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Grundkonzeption Tribünen03

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Osttribüne
10,5°
7,50 m 9,60 m 11,10 m 6,00 m
19,84 m 17,76 m
21 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
▪ 52 Stehplatzreihen
▪ 8.845 PAX (Variante 2a, siehe Grundrisse)
▪ Ausnutzung vorhandenes, tiefliegendes 
Geländeprofil hinter dem Tor
▪ Tiefliegende Mundlöcher, um
Tribüne optisch nicht zu zerklüften
▪ Brüstungshöhe Spielfeld zu Tribüne 2,20 m
▪ Kioske und WCs im 
Untertribünenbereich
▪ Ausreichend Dachhöhe für
Einbau von LED-Anzeigetafeln,
Flutlichtern, Lautsprechern, Dachhöhe
identisch zu Dachhöhe Nord und West
▪ Ecke Nordost: höhergelegenes zweites 
Mundloch notwendig für Erschließung 
und Entfluchtung, siehe Grundrisse
4,80 m
WCs
Kioske

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Nordtribüne
10,5°
7,50 m 14,84 m 10,66 m 6,00 m
19,84 m
22 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
▪ Logenplätze, 240 PAX
▪ 10 Reihen Business Seats, 680 PAX
▪ 18 Reihen Public-Sitzplätze, 1.819 PAX
▪ 107 Rollstuhlpositionen + 107 Begleiter
▪ Ebene 0: Infrastruktur Public und Catering VIP
▪ Ebene 1: Business Club (ca. 1.800 m²)
▪ Ebene 2: Logen und Hospitality (ca. 1.300 m²)
▪ Terrasse (320 m²)
▪ Zugänge VIP: 
▪ Ebene 0
▪ Parkhaus Ebene 2 (Business Club)
▪ Parkhaus Ebene 4 (Logenebene)
▪ Lüftungsanlagen VIP auf Dach Logenebene
▪ Entfluchtung VIP über Tribüne und 
Treppenhäuser im Parkhaus
4,50 m
3,53 m
3,85 m
5,50 m
4,88 m
P -1
P 0
P 1
P 2
P 3
P 4
P 5
Ebene 2:
Logen
Ebene 1:
Business 
Club
Terrasse
Ebene 0:
Public WCs & Kioske
Ebene 0:
Catering
Umfahrt Umfahrt
Zusätzlich 
Rampe

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Westtribüne 
10,5°
9,00 m 14,35 m 11,15 m
17,76 m
19,84 m
23 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
4,50 m
10,70 m 7,00 m 2,50 m 7,50 m
Zuwegung Gästeblock
Umfahrt
WCs
Kioske
▪ 23 Sitzplatzreihen, bzw. 45 Stehplatzreihen (Steh Gäste)
▪ 70 Rollstuhlpositionen + 70 Begleiter (Var 2a)
▪ Ecke Nordwest: höhergelegenes zweites 
Mundloch notwendig für Erschließung 
und Entfluchtung, siehe Grundrisse
▪ Zuwegung Gästeblock über Brücke
▪ Public-Sitzplätze, 2.625 PAX (Var 2a)
▪ Sitzplätze Gast, 887 PAX (Var 2a)
▪ Stehplätze Gast, 1.257 PAX 
(Var 2a)
▪ Brüstungshöhe Spielfeld 
zu Tribüne 2,20 m
▪ Kioske und WCs im 
Untertribünenbereich
▪ Eingang West unter 
Zuwegung Gästeblock

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Konzept Rollstuhlpositionen (Beispiel)
1. Schienengeführter Begleitersitz in hinterer 
Positionen (bei hoher Auslastung), 
Sicherstellung der geforderten 
Mindestkapazität Rollstuhlpositionen nach 
SBauVO NRW (1 % der Gesamtkapazität)
2. Schienengeführter Begleitersitz neben 
Rollstuhlpositionen (bei niedriger 
Auslastung), verbesserter Besucherkomfort 
durch optimale Kommunikation zwischen 
Rollstuhlgast und Begleiter
▪ Ausführung des Begleitersitzes als schmaler 
Klappsitz zur Maximierung der 
Bewegungsflächen für Rollstühle
▪ Begleitersitze multifunktional nutzbar auch 
für Menschen mit Sehbehinderung (kurze 
Wege, stufenlose Erschließung), Menschen 
mit erhöhtem Bedarf nach Beinfreiheit, 
Abstellfläche für Rollatoren oder als 
normaler Sitzplatz
24 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
2
1

Variante 
1a 
Variante 
1b
Variante 
2a
Variante 
2b
Studie
AS+P
Kapazitäten Haupttribüne Bestand 3.081 3.081 2.743 2.743 2.915 
Standard-Sitzplätze 2.050 2.050 1.708 1.708 1.910 
Businessseats 754 754 754 754 763 
Logenplätze 162 162 162 162 162 
Rollstuhlfahrer 10 10 14 14 10 
Presseplätze 105 105 105 105 70 
Kapazitäten Neubau 15.389 14.079 16.650 15.340 16.401 
Businessseats II 680 680 680 680 650 
Logenplätze 240 240 240 240 283 
Stehplätze Heim 8.138 5.656 8.845 6.363 8.714 
Standard-Sitzplätze 3.962 5.114 4.444 5.596 4.242 
Stehplätze Gast 1.168 1.168 1.200 1.200 1.462 
Standard-Sitzplätze Gast 869 869 887 887 1.020 
Rollstuhlfahrer 166 176 177 187 30 
Rollstuhlfahrer-Begleiter 166 176 177 187 0 
Kapazität gesamt 18.470 17.160 19.393 18.083 19.316 
Anteil Gäste 11,16% 12,01% 10,89% 11,67% 12,85%
Anteil Rollstuhlfahrer 0,95% 1,08% 0,98% 1,11% 0,16%
Anteil Stehplätze 50,38% 39,77% 51,80% 41,82% 52,68%
UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Variante 2a (Eckgebäude 380 m² BGF/Etage, Stehplätze Nordost)
29 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Siehe Kapitel „Feinkonzeption Nordtribüne“
380 m² BGF
pro Etage
380 m² BGF
pro Etage

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Grundkonzeption Tribünen – Eckgebäude Südwest/Südost (Varianten 2a/2b, beispielhafte Nutzungen)
31 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Kraftraum SC Preußen (Profis + NLZ), Physio
Umkleiden/Aufenthaltsräume SC Preußen (Profis + NLZ)
Büros SC Preußen (circa 20 Arbeitsplätze)
Büros SC Preußen (circa 20 Arbeitsplätze)
Zufahrt Innenraum, Eingang Offizielle/Mannschaften
Ggf. Kindertagesstätte, ggf. Räume Stadtnetze Münster
Ggf. Kindertagesstätte
Sicherheitszentrale, Gebäudeleitstelle, Büro Veranstalter
Ggf. FANport, Büros Betreiber 
1
 2
1
2 Ausfahrt Innenraum
Eckgebäude Südwest
4 Etagen á 380 m² BGF
Nutzungen SC Preußen
ggf. Synergien zu benachbarten Sportvereinen umsetzen
2. OG höhengleich zu Umlauf Südtribüne (Anbindung/Entfluchtung Rollstuhlpositionen) 
Eckgebäude Südost
4 Etagen á 380 m² BGF
Nutzungen Stadt Münster, ggf. Räume der Stadtnetze Münster
Stadionfunktionen Sicherheit, Anbindung Familienblock i V. m. KiTa
2. OG höhengleich zu Umlauf Südtribüne (Anbindung/Entfluchtung Rollstuhlpositionen)
Schallschutzverkleidung Schallschutzverkleidung

© Drees & Sommer
32 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

© Drees & Sommer
33 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Feinkonzeption Nordtribüne04

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 0 (Infrastruktur Public und Catering)
36 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Doppelspurige Feuerwehrumfahrt (Einbahnverkehr)
Rollstuhlpositionen Rollstuhlpositionen

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 1 (Business Club)
37 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Feinkonzeption Nordtribüne – Beispielhafter Grundriss Ebene 2 (Logen)
38 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Umbaubedarfe Südtribüne05

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne 
40 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Aus den Lizenzierungsbedingungen der DFL für den Betrieb eines Stadions in der zweiten Bundesliga ergeben sich zahlreiche infrastrukturelle 
Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Medien und Offizielle/Mannschaften, die im Status quo der Südtribüne nicht vollständig 
erfüllt sind und daher entsprechende Umbaubedarfe auslösen:
1. Exklusivität des Kabinentrakts für Spieler/Offizielle: Auslagerung von Catering-Funktionen und Kraftraum SCP , Einrichtung TV-Studio
2. Vergrößerung der bestehenden Presse- und Medientribüne
3. Verlegung der (Haupt-)Kamerapositionen in den Süden, insbesondere zentrale Kameraposition sowie Positionen „16m links“ und „16m rechts“ 
4. Neubau der Sicherheitszentrale (idealerweise in einem Eckgebäude Südost), daher Umbau der freiwerdenden Flächen in der Südtribüne
5. Schaffung eines separaten Eingangs für Offizielle/Mannschaften zur Gewährleistung der Kreuzungsfreiheit mit Zuschauern/Medienvertretern
6. Erneuerung der Gebäudetechnik
Die einzelnen Umbaubedarfe sind auf den folgenden Seiten näher erläutert.

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Einrichtungen für die Medien
41 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
0m 5m 10m

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Presse-/Medientribüne
42 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
4
3
1
1. Blocktrennung 6,50 m nach Außen 
verschoben, um Verlust an Business Seats 
durch größere Medientribüne 
kompensieren zu können.
2. Neuanordnung Business Seats. Abweichung 
zur SBauVO NRW (22 Plätze statt maximal 
20 Plätze nebeneinander) vorbehaltlich 
behördlicher Genehmigung (gilt auch für 
Punkt 3)
3. 33 Pressesitze mit Schreibpult
4. 24 Kommentatorenpositionen á 3 
Arbeitsplätze
5. Zusätzlicher Verteilergang in Tribüne
6. Zusätzlicher Stufengang Medientribüne 
(maximal 3 Positionen á 3 Arbeitsplätze 
nebeneinander!)
Die sich ergebenden Kapazitätsänderungen auf 
der Südtribüne sind in den Kapazitäts-
berechnungen im Kapitel „Grundkonzeption 
Tribünen“ entsprechend erhalten.
6
2
5

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Kamerapositionen
43 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
1
2
 3
1. TV-Hauptkamerapodest
(8 x 2 m), Zugang über Dach
Funktionsgebäude Süd neu 
zu schaffen
2. TV-Kamerapodest 16er links
(2 x 2 m), ggf. auf Dach 
Bestandskiosk, Zugang neu
zu schaffen
3. TV-Kamerapodest 16er rechts
(2 x 2 m), ggf. auf Dach 
Bestandskiosk, Zugang neu
zu schaffen
Kameraposition von der Höhe
analog zur Studie AS+P (Erfüllung
Anforderung Winkel usw. gegeben)

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Umbau Sicherheitszentrale in weitere Hospitalityfläche
Die vorhandene Sicherheitszentrale
am östlichen Ende der Südtribüne
könnte künftig in das Eckgebäude
Südost umziehen. 
Der frei werdende Raum kann analog
zu den vorhandenen Logen umgebaut
werden und zu Hospitality- oder 
anderen Zwecken genutzt werden. 
Die heutige Sicherheitszentrale verfügt 
allerdings nicht über eigene 
zugeordnete Logenplätze auf der 
Tribüne.
44 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
0m 5m 10m

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Separater Eingang Offizielle/Mannschaften gemäß Anforderungen DFB/DFL
45 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
Schaffung eines neuen Zugangstunnels von der Innenraumzufahrt am Eckgebäude Südwest
0m 5m 10m

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Umbaubedarfe Südtribüne – Erneuerung der Gebäudetechnik
46 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1
0m 5m 10m

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08
Investitionskostenschätzung06

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Investitionskostenschätzung - Prämissen
Modul Stadion (Variante 2a, andere Varianten unwesentlich abweichend, Totalunternehmermodell)
▪ Inklusive Umbau Südtribüne, Neubau West-, Nord- und Osttribüne, Polizeiwache/Verwahrstelle, Parkflächen und Zuwegungen, Eingänge, 
Ordnungsdienstgebäude, Greenkeeping/Außenlager, Zaunanlagen
▪ Exklusive: Abrisskosten, Altlasten, Parkhaus Nord, Parkhaus Süd, Eckgebäude Südwest/Südost, Kosten für energetische Maßnahmen(Photovoltaik, 
Energieeffizienzhausstandards, Umrüstung Pumpwerk), Küchentechnik, Ausbau der neuen Hospitality-Bereiche Nordtribüne, Ausbau Eventloge, 
Ausbau Logen (jeweils Übergabe veredelter Rohbau der VIP-Bereiche)
Modul Ausbau Hospitality-Bereiche (ohne die 17 Einzel-Logen)
▪ Business Club rückwärtige Hospitality-Bereiche Logenebene und Eventloge ca. 1.900 m²
▪ Gehobener Ausbaustandard, inklusive IT- und Veranstaltungstechnik, feste und lose Möblierung
Modul Eckgebäude Südwest
▪ 4 Etagen á 380 m² (Variante 2a/2b) = 1.520 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard
Modul Eckgebäude Südost
▪ 4 Etagen á 380 m² (Variante 2a/2b) = 1.520 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard
48 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Investitionskostenschätzung - Prämissen
Parkhaus Nord
▪ 1.850 Stellplätze gesamt, davon circa 350 Stellplätze unterirdisch 
Bürogebäude Hammer Str.
▪ 3-6 Vollgeschosse, 7.650 m² BGF, mittlerer Ausbaustandard
Parkhaus Süd
▪ 775 Stellplätze gesamt, keine unterirdischen Stellplätze
Übergeordnetes
▪ Kosten der Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 200 
(Erschließung), 500 (Freianlagen) und 700 (Baunebenkosten), die
sich nicht eindeutig zu 100 % einem der anderen Module zuweisen
lassen.
49 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Investitionskostenschätzung – Nach Modulen (alle Angaben Netto zur Preisbasis 2021)
Kostengruppe Stadion
Grundvariante mit Logen
Ausbau 
Hospitality 
Eckgebäude SW
1.520 m² BGF
Eckgebäude SO
1.520 m² BGF
Parkhaus Nord
1.850 Stellplätze
Büros Hammer Str.
7.650 m² BGF 
Parkhaus Süd
775 Stellplätze
Übergeordnet
KG 100 
(Grundstück) Kein Ansatz
KG 200 
(Erschließung) Kein Ansatz EUR 3.500.000 
KG 300 
(Hochbau) EUR 24.000.000 EUR 1.600.000 EUR 1.600.000 EUR 1.600.000 EUR 15.500.000 EUR 9.250.000 EUR 4.650.000
KG 400 
(TGA) EUR 14.400.000 EUR 700.000 EUR 825.000 EUR 825.000 EUR 4.500.000 EUR 4.000.000 EUR 1.350.000
KG 500 
(Freianlagen) EUR 2.400.000 EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 750.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000
KG 600 
(Ausstattung) Nicht enthalten EUR 1.200.000 Nicht enthalten Nicht enthalten EUR 500.000 Nicht enthalten EUR 200.000
KG 700 
(Baunebenkosten) EUR 7.200.000 EUR 900.000 EUR 650.000 EUR 650.000 EUR 2.000.000 EUR 3.300.000 EUR 600.000 EUR 1.500.000
Summe EUR 48.000.000 EUR 4.400.000 EUR 3.125.000 EUR 3.175.000 EUR 23.250.000 EUR 16.550.000 EUR 6.900.000 EUR 6.000.000
50 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Investitionskostenschätzung – Preisindexierung
Bei Wahl eines Realisierungsmodells mit einem Totalübernehmer empfehlen wir prinzipiell eine Baupreisindexierung, die einen transparenten Umgang 
mit Baupreissteigerungen über die Zeit ermöglicht. Baupreissteigerungen sind insbesondere durch die derzeit beobachtbaren Auswirkungen der Corona-
Pandemie ein wachsender Unsicherheitsfaktor in der Baupreiskalkulation infrage kommender Anbieter und können dazu führen, dass hohe 
Risikoaufschläge für Baupreissteigerungen kalkuliert werden oder eine Angebotslegung gänzlich unterbleibt. 
Ein mögliches Modell zur fairen Berücksichtigung von Baupreisänderungen ist die monatsgenaue Anpassung der Baukosten anhand der vierteljährlichen 
Veröffentlichung „Preisindizes für die Bauwirtschaft“ des Statistischen Bundesamtes zwischen zwei fest definierten Zeitpunkten:
Stichtag 1: Vertragsabschluss
Stichtag 2: 18 Monate nach Erteilung Baugenehmigung (Laufzeit natürlich in Abhängigkeit der Vergabe von Bauleistungen des letzten Bauabschnitts)
Nachteil dieses für beide Seiten grundsätzlich sehr transparenten und fairen Modells ist jedoch eine gewisse Kostenunsicherheit hinsichtlich eventueller 
zukünftiger Baupreisänderungen, die bei der Fassung politischer Beschlüsse keine genaue Fixierung des Budgets erlaubt.
51 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Terminschiene/Meilensteine08
Handlungsempfehlungen07

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Handlungsempfehlungen
▪ Umsetzung der Grundriss-Variante 2a (Eckgebäude 380 m² BGF/Etage, Stehplätze Nordost)
▪ Höchste erreichbare Kapazität, insbesondere Bestätigung der Stehplatz-Kapazitäten im Heimbereich aus der AS+P-Studie 
▪ Für angedachte Nutzungen optimale Größe der Geschossflächen in den Eckgebäuden
▪ Optimale Quoten Gästeanteil und Anteil Rollstuhlpositionen
▪ Ggf. Realisierung des Eckgebäudes Südwest als Investorenmodell außerhalb des Stadionprojekts mit separater Verpachtung an denSC Preußen. Das 
Gebäude würde jedoch im Entwurf von den Wettbewerbsteilnehmern im Vergabeverfahren analog des Eckgebäudes Südost gestalterisch mit 
entworfen.
▪ Das Bürogebäude zur Hammer Straße wird bei Realisierung des Eckgebäudes Südwest inklusive Büroflächen für den SC Preußen nicht vorrangig mit 
weiteren Büronutzungen mit Sportbezug marktfähig vermietbar sein. Wir empfehlen, auch Büro- oder anderweitige Nutzungen ohne Sportbezug zu 
ermöglichen und die Attraktivität dieses Teilmoduls für Investorenmodelle deutlich zu erhöhen.
▪ Wir empfehlen, den FANport stattdessen im Eckgebäude Südost unterzubringen, auch wenn er dann am Spieltag innerhalb des Sicherheitsrings 
verortet ist. Der Zutritt zum FANport kann mit entsprechenden Akkreditierungen auch am Spieltag hinreichend gut geregelt werden. 
▪ Nächster Schritt: Ausschreibung der Projektsteuerung für das Projekt inklusive Durchführung des Vergabeverfahrens für das angestrebte 
Realisierungsmodell nach Beschlussfassung des Rates zu den Eckpunkten der TU-Ausschreibung.
53 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

INHALT
Vorbemerkungen01
Masterplan02
Grundkonzeption Tribünen03
Feinkonzeption Nordtribüne04
Umbaubedarfe Südtribüne05
Investitionskostenschätzung06
Handlungsempfehlungen07
Terminschiene/Meilensteine08

UMBAU STADION MÜNSTER – FORTSCHREIBUNG MACHBARKEITSSTUDIE
Terminschiene/Meilensteine auf Basis unserer Handlungsempfehlungen
55 Umbau Stadion Münster - Fortschreibung Machbarkeitsstudie - Stand: 14.12.2021, Version 1

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Beratungsverlauf (8)

30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.08.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Sportausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße 7
  • Klemensstraße 1

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Details

Aktenzeichen
V/0292/2022
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2022
Erstellt
24.04.2022 22:19