V/0289/2021
Bezuschussung der Anschaffung von Stoffwindeln
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Beschlussvorlage
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V/0289/2021
V/0289/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bezuschussung der Anschaffung von Stoffwindeln
- Anregung Nr. 2020-00136 nach § 24 GO NRW
Beratungsfolge
16.06.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung
23.06.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Anregung vom Stoffwindeltreff und dem Zero Waste Münster e.V., die Anschaffung von Stoff-
windeln zu fördern, kann nicht entsprochen werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich daher keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
Begründung:
Der Stoffwindeltreff und Zero Waste Münster e.V. regen an, die Benutzung von Stoffwindeln durch
Bezuschussung der Stadt Münster in Höhe von 6 0 % des Kaufpreises bis maximal 120 € zu fördern.
Die Förderung soll helfen, Abfälle zu vermeiden und die Öko-Bilanz zu verbessern.
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
17.05.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Dornseif
Telefon: 6052-16
Dornseif@awm.stadt-
muenster.de
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V/0289/2021
Zuschussbedarf
Laut Statista1 verwenden weniger als zehn Prozent aller nutzenden Personen Stoffwindeln (siehe
Grafik). Bei ca. dreitausend Geburten in Münster jährlich ergibt sich eine rechnerische voraussichtli-
che Anspruchssumme von rund 36.000 €2 im Jahr. Bei Gewährung eines Zuschusses ist jedoch da-
von auszugehen, dass die Inanspruchnahme steigen wird.
Förderungswürdigkeit
Zur Öko-Bilanz von Stoff- und Wegwerfwindeln ist eine eindeutige Aussage zugunsten einer Variante
nicht zu treffen. Gemäß einer Studie der britischen Umweltbehörde Defra aus 2008 wird das Fazit
gezogen, dass die zweieinhalbjährige Nutzung von Stoffwindeln 570 kg CO2 Emissionen, Wegwerf-
windeln vergleichbar 550 kg CO2 verursachen. Grundsätzlich haben die eine Stoffwindel nutzenden
Personen aber Möglichkeiten, die Ökobilanz positiv zu beeinflussen z.B. Nutzung einer stromsparen-
den Waschmaschine, Trocknen der Windeln an der Luft statt im Trockner etc3.
Ähnlich sieht das auch eine australische Studie aus dem Jahr 2009. Nur bei Ausnutzung aller Mög-
lichkeiten stellt sich eine positive Bilanz zugunsten der Stoffwindel ein.
Da diese Verhaltensweisen durch die nutzenden Personen weder vorausgesetzt noch durch die Ver-
waltung überprüft werden können, ist der unterstellte Mehrwert für die Ökobilanz nicht so nachhaltig,
dass die grundsätzliche Förderungswürdigkeit der Verwendung von Stoffwindeln aus Sicht der Ver-
waltung bestätigt werden kann.
1 Statista ist ein deutsches Online-Portal für Statistik, das Daten von Markt- und Meinungsforschungsinstitutio-
nen sowie aus Wirtschaft und amtlicher Statistik zugänglich macht
2 300 Nutzer je 120 € Maximalförderung mal 3 Jahre Nutzungsdauer
3 Informationen entnommen aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung zum Thema Nachhaltigkeit vom
04.07.2016
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V/0289/2021
Finanzierung der Zuschüsse
Die Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe werden durch Gebühren finanziert. Die Gebüh-
renerhebung erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW). Darin ist u.a. gere-
gelt, dass Gebührenmittel nur zweckbestimmt für die Leistungen verwandt werden dürfen, für die sie
auch erhoben werden. Gebühren entgegen ihrem Zweck als Fördermittel zu verwenden, ist daher
nicht gesetzeskonform und somit nicht möglich.
Eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln ist nur bei einer nachhaltigen Auswirkung auf die Ökobilanz
der Stadt denkbar. Diese ist – wie oben beschrieben – nicht sicher nachweisbar bzw. zumindest zwei-
felhaft.
Darüber hinaus würden weitere Kosten für die Prüfung sowie die praktische Umsetzung in der Ver-
waltung anfallen, insbesondere Personalkosten und Kosten für Sachmittel entstehen. Um einen An-
spruch zu prüfen und eine ordnungsgemäße Auszahlung umzusetzen , sind zusätzlich Stellenanteile
zu schaffen. Zur Orientierung: eine zusätzliche Stelle für tariflich Beschäftigte im mittleren Dienst führt
zu Personalkosten von jährlich ca. 50.000 € - 60.000 €.
Bei Ansatz von nur einer halben zusätzlichen Stelle in der Verwaltung ist somit dann mit jährlichen
konsumtiven Ausgaben von voraussichtlich ca. 66.000 € zu rechnen.
Dieser Aufwand steht in einem deutlichen Missverhältnis zu dem nicht sicher zu unterstellenden posi-
tiven Nutzen für die Umwelt. Aufgrund der fehlenden bzw. zu geringen Auswirkung auf die Öko-Bilanz
der Stadt durch die Verwendung von Stoffwindeln, ist eine Förderung daher nicht zu empfehlen.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen: - Anregung Nr. 2020-00136
- Anlage A
Anregung Nr. 2020-00136
5771 Zeichen
Münster, den 01.09.2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen regen wir einen
Beitrag zu Klima- und Umweltschutz durch gezielte Abfallvermeidung an, der zugleich ein
wirksames Mittel der Familienförderung wäre: ein Stoffwindelzuschuss.
Wir, die Antragstellerinnen, sind zwei junge Mütter , die im November 2019 ehrenamtlich
den “Stoffwindeltreff Münster ” in’s Leben gerufen haben. Bei einem monatlichen
Stammtisch, sowie über Social Media und per Email informieren wir (werdende) Eltern über
die Vorzüge und die Handhabung von Mehrwegwindeln, sogenannten Stoffwindeln. Wir
merken: Stoffwindeln erleben ein Comeback. Junge Eltern wollen keine Windel-Müllberge
mehr, starten oft beim 2. oder 3. Kind mit Stoffwindeln - und sind begeistert! Die hohe
Anfangsinvestition schreckt aber manche ab.
Für “Zero Waste Münster e.V.” sind Stoffwindeln ein Schlüssel zur Abfallvermeidung bei
jungen Familien, weswegen wir uns der Anregung vollständig anschließen.
● Einwegwindeln/Wegwerfwindeln:
Die heute üblichen Einwegwindeln sorgen für jede Menge Müll und sind teuer.
Ein Kind braucht ca. 6.000 Einwegwindeln bis es mit durchschnittlich 2 ½ Jahren
trocken und sauber ist. Das sind etwa 1200 kg Müll = 1,2 Tonnen.
Dabei müssen Windeln in Deutschland als Restmüll entsorgt werden – dies gilt auch
für sog. Ökowindeln mit abbaubaren Materialien. Laut Umweltverband BUND
machen Windeln in Städten bis zu 10% des Restmülls aus.
Zwar werden Einwegwindeln wegen der technischen Möglichkeiten der
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) nicht, wie in anderen Kommunen
üblich, verbrannt, sondern weitgehend verwertet. Dennoch bleibt den AWM ein
Rest, der nicht verwertet werden kann.
Die finanzielle Belastung durch den ständigen Nachkauf von Einwegwindeln ist
enorm:
Selbst die billigsten Windeln (Drogerie-Eigenmarke für 0,13€) summieren sich über 2
½ Jahre zu 780 €. Wer die Marken-Pampers für 0,25€/Stück kauft, zahlt am Ende gar
1500€.
Gerade in den ersten Monaten, wo ca. 10 Mal am Tag eine neue Windel her muss,
geht fast die Hälfte des Kindergeldes für Wegwerfwindeln drauf.
● Stoffwindeln/Mehrwegwindeln:
Wer moderne, waschbare Stoffwindeln nutzt, braucht nur 30 Stoffwindeln für die
gesamte Wickelzeit, kann weitere Kinder damit wickeln und sie anschließend sogar
noch weiterverkaufen. Müll entsteht erstmal nicht. Auch die Gesamt-Ökobilanz von
Stoffwindeln fällt laut einer australischen (2009) und einer britischen (2008) Studie
deutlich positiver aus als die von Wegwerfwindeln, und lässt sich durch das eigene
Verhalten zusätzlich verbessern (Wäsche bei 60°, Trocknen an der Luft,
Anregung Nr. 2020-00136
Verwendung für weitere Kinder). 1 Auch die Gesamtkosten sprechen für die Wahl
von Stoffwindeln und könnten sozial schwächere Familien deutlich entlasten.
Der “Stoffwindeltreff Münster” empfiehlt als günstigstes und wäschesparendstes
System ein Minimum von 5 Überhosen und 30 Mullwindeln als Saugeinlage:
(Neu)Anschaffungskosten ca. 200 €. Hinzukommen in den 2 ½ Jahren Wickelzeit
etwa 175€ Waschkosten.
Unterm Strich können Stoffwindeln also deutlich günstiger als Einwegwindeln sein.
Die Anfangsinvestition ist aber für viele junge Familien nicht ohne Weiteres zu
stemmen - zumal nicht jedes Windelsystem an jedem Kind gleich gut sitzt und ggf.
unterschiedliche Stoffwindeln ausprobiert werden müssen. Zudem fehlt es an
Wissen über das Wickeln mit und Waschen von Stoffwindeln.
Deswegen regen wir hiermit an, dass die Stadt Münster die Anschaffung von Stoffwindeln
mit 60% des Kaufpreises, jedoch maximal 120
€, bezuschusst. Diese Förderung könnte pro
Kind einmalig bis spätestens zum 2. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Ebenso
hielten wir es für sinnvoll, wenn dieser Gutschein auch für eine professionelle
Stoffwindelberatung oder ein Stoffwindel-Mietpaket verwendet werden kann. Beides
erleichtert die Wahl des passenden Systems.
Etwa 60 Kommunen bundesweit und in N RW haben bereits einen Stoffwindelzuschuss
eingeführt und bezuschussen die Anschaffung von Stoffwindeln mit 30 € bis 300 € pro Kind.
In Nordrhein-Westfalen wird der Stoffwindelzuschuss von Borken, Detmold, Engelskirchen,
Geldern, Hamminkeln, Harsewinkel und Rheurdt gewährt. Vorreiter der
Stoffwindelförderung ist die Stadt Freiburg: Sie zahlt bereits seit 1999 einen Zuschuss zur
Anschaffung.
Für die AWM wäre es potenziell von Vorteil, weniger Windeln verarbeiten zu müssen, weil
sie nicht auf den unverwertbaren Rückständen sitzen bliebe, wie bei der Verarbeitung von
Einwegwindeln. Der ‚Wertstoff‘ würde der Stadt Münster dennoch erhalten bleiben, da der
Windelinhalt nunmehr über die Toilette entsorgt und an die Stadtwerke Münster fallen
würde. Das Material kann dabei in der Trinkwasseraufbereitung ebenso sehr zu Gas
verarbeitet werden, wie bei einer Vergärung durch die AWM.
Für die Stadt Münster als nachhaltige und familienfreundliche Kommune –
siehe u.a. das
Engagement im Bündnis Münster für Mehrweg; Lastenradförderung – wäre der
Stoffwindelzuschuss nur eine logische (und nicht allzu teure) Ergänzung.
Dabei würde sich Münster als erste Großstadt in Nordrhein-Westfalen an die Spitze der
Bewegung stellen und hätte somit Vorbildcharakter.
Mit herzlichen Grüßen
für den Stoffwindeltreff: für Zero Waste Münster e.V.:
Zur australischen Studie siehe:
https://www.researchgate.net/publication/228738743_Life_Cycle_Assessment_reusable_and_disposable_nap
pies_in_Australia, Stand: 01.09.2020.
Zur britischen Studie siehe: https://www.gov.uk/government/publications/an-updated-lifecycle-assessment-
for-disposable-and-reusable-nappies, Stand: 01.09.2020.
Anlage A
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Anlage A zur V/0289/2021 Kurzüberblick Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Antragsteller möchten mit ihrer Anregung durch gezielte Abfallvermeidung einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Dem Anliegen der Anregung wird nicht entsprochen. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Würde die Anregung aufgegriffen, wird der jährliche maximale Förderbeitrag auf 36.000 Euro ge- schätzt. Die Personalkosten müssten mit 30.000 Euro veranschlagt werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0289/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 09:32