V/0087/2023
Städtische Baugrundstücke in dem Baugebiet "Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch"
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Beschlussvorlage
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V/0087/2023 V/0087/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Städtische Baugrundstücke in dem Baugebiet "Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch" Vermarktung der Einfamilienhausgrundstücke Beratungsfolge 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vermarktung von 53 Einfamilienhaus-Grundstücken in „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ erfolgt parallel zur Baureifmachung. 2. Es werden 12 Baugrundstücke für Doppelhaushälften (Baufeld D) und 5 Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser (Baufeld E) im Wege des Erbbaurechts vergeben. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Vermarktungskonzept, das die Mehrfamilienhaus - Baugrundstücke beinhaltet, bis spätestens im 1. Quartal 2024 zur Entscheidung vorgelegt wird. Im gleichen Zuge wird die Übertragung von Grundstücken an die Wohn- und Stadtbau vorgeschlagen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit diesem Beschluss sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Verwaltung wird die finanziellen Auswirkungen durch beabsichtigte Grundstücksgeschäfte in den einzelnen Be - schlussvorlagen darstellen. Amt für Immobilienmanagement 09.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schößler Telefon: 492-2526 Schoessler@stadt- muenster.de - 2 - V/0087/2023 Begründung: Zu 1: Vermarktung zum vorgezogenen Zeitpunkt Die Stadt Münster hat entsprechend den Regelungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in Müns- ter“ (V/0039/2014) in Münster-Amelsbüren den überwiegenden Teil des Planungsgebiets erworben. Der Bebauungsplan Nr. 578 „Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch“ ist am 23.03.2018 in Kraft getreten. Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Entwicklung eines neuen, ortsteilnahen Wohngebiets im Stadtteil Amelsbüren geschaffen. Gemäß Bebauungsplan sind im nördlichen Teil des Baugebiets Einfamilienhäuser und im südlichen Teil Mehrfamilien häuser vorgesehen. Die Kinderta- gesstätte für zwei Gruppen wird mittig im Baugebiet unmittelbar neben dem öffentl ichen Spielplatz realisiert werden. Zeitplan Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien beabsichtigt, in diesem Jahr einen Errichtungsbe- schluss über den Neubau der maßnahmebedingten Kindertagesstätte vorzulegen. Die Planung des Spielplatzes erfolgt durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erst mit Realisierung des Plan-gebietes, da die künftigen Bewohner*innen einbezogen werden sollen. Die Erschließungs- arbeiten (Baureifmachung der Baugrundstücke) werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschl ossen sein. Mit diesem Baugebiet soll im Rahmen eines Modellversuchs erstmals die Vermarktung der Einfamili- enhaus-Grundstücke bereits während der Erschließungsphase durchgeführt werden und vor Ende der Erschließungsarbeiten abgeschlossen sein. Mit der parallelen Abfolge sollen die Prozesse zeitop- timiert ablaufen, um einen zügigeren Baustart für die zukünftigen Käufer*innen zu ermöglichen. Das Bewerbungsverfahren für die Baugrundstücke wird am 02.10.2023 beginnen. Mit der vorgezogenen Vermarktung erhalten die Bewerber*innen frühzeitige Planungssicherheit, ei- nen ausreichenden Vorlauf, die Bauvorhaben zu konkretisieren, die erforderlichen Bauanträge und ggf. Wohnraumförderanträge zu stellen. Idealerweise kann dann die Bauausführung nahtlos an das Ende der Erschließungsarbeiten anschließen. Außerdem wird das Ankaufsinteresse der Bevölkerung bereits zu einem frühen Zeitpunkt abgefragt. Diese parallelen Prozessschritte sind Neuland sowohl für die Verwaltung als auch die interessierte Bürgerschaft. Angesichts d er volatilen Bauwirtschaft kann ein Erfolg zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Gleichwohl geht die Verwaltung davon aus, dass die große Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Münster diesen modellhaf- ten Versuch rechtfertigen. Vermarktung Der Bebauungsplan sieht im städtischen Bereich insgesamt 61 Grundstücke für Einfamilienhäuser vor (17 Reihenhäuser, 24 Doppelhaushälften und 20 freistehende Einfamilienhäuser; s. Anlage). Mit Grö- ßen zwischen ca. 200 m² und ca. 580 m² bieten die Baugrundstücke Platz für unterschiedliche Haus- haltsgrößen, insbesondere für Familien. Dabei sind fünf Grundstücke aus Ankaufsgeschäften der Stadt Münster gebunden und werden außerhalb des üblichen Bewerbungsverfahrens veräußert. Für die übrigen Grundstücke gilt: Die Baugrundstücke werden entsprechend den „Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfamilien - hausgrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung“ in der jeweils geltenden Fassung (letzte Än- derung: V/0017/2022) vergeben. Danach erfolgt die Auswahl der Bewerbenden nach sozialen Krite- rien (Münster als Arbeits -/ Wohnort, Ehrenamt, Kinder, Handicaps etc.). Die Kaufpreise sind dabei einkommensabhängig. Hierdurch wird auch Haushalten mit geringerem Einkommen die Bildung von Wohneigentum ermöglicht. Für die Ve rmarktungen der einzelnen Grundstücke bzw. Grundstückspakete sind die aktuellen Bo - denwerte zu ermitteln und auf deren Grundlage der Vermarktungs- und Preisfestsetzungsbeschluss durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft einzuholen. - 3 - V/0087/2023 Klimaschonendes Bauen Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadt wird bei Neubauvorhaben auf klimaschonende, energie- und ressourcensparende Ausführung größten Wert gelegt. Im Sinne eines ganzheitlichen energeti- schen Ansatzes wird von den Bauherren eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur Verwendung nachhalti- ger Baustoffe etc. erwartet. Daher haben die Bauherren die Ratsbeschlüsse der Stadt Münster zum Neubau-Standard umzuset- zen. Für den Neubau von Wohngebäuden gilt der Gebäudeenergiestandard „KfW -Effizienzhaus 40“ (V/0434/2021/2) sowie die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 1 Kilowatt Peak (kWp) pro Wohneinheit auf od er an dem Gebäude (V/0319/2022). Dieser Neu- bau-Standard wird in die Verträge verbindlich aufgenommen. Öffentlich geförderte Mietreihenhäuser Der Stadtteil Amelsbüren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass überdurchschnittlich viele Haushalte mit K indern verortet sind. Allerdings liegt der Anteil der Haushalte von Empfänger*innen von Sozialleistungen unter dem städtischen Durchschnittswert. Diese dringenden Wohnraumbedarfe sollen mit der Entstehung von 7 bis 8 öffentlich geförderten Mietreihenhäuser (Baufeld H) für Familien mit 3 bis 5 Kindern (oder mehr) abgedeckt werden, da die Unterbringung von kinderreichen Familien im Geschosswohnungsbau nicht optimal ist. Die Vermarktung von geförderten Mietreihenhäuser richtet sich nicht nach den städtischen Vergabe- richtlinien für Einfamilienhausgrundstücke. Vielmehr ist diese Hausgruppe wie ein Grundstück für Mehrfamilienhäuser zu betrachten. Die Vergabe richtet sich daher nach den Grundsätzen für Mehr- familienhäuser in der jeweils geltenden Fassung (letzte Ä nderung: V/0261/2022) und wird im Ver- marktungskonzept zusammen mit den Mehrfamilienhaus-Grundstücken berücksichtigt. Zu 2.: Vergabe im Erbbaurecht Gemäß dem Grundsatzbeschluss zu städtischen Erbbaurechten (V/0656/2019) werden Baugrundstü- cke für Einfamilienhäuser überwiegend verkauft. Grundstücke in strategisch bedeutsamer Lage (z. B. in der Nähe von Infrastruktureinrichtungen) oder zusammenhängende Baufelder in größeren Bauge- bieten können auch als Erbbaurechte ausgewiesen werden. Aufgrund der aktuellen Marktlage (Inflati- on, Zins- und Baukostensteigung, Fachkräftemangel) und den Erfahrungen aus anderen Vermarktun- gen und Konzeptvergaben wird deutlich, dass die Nachfrage nach Erbbaurechten gestiegen ist. Folglich wird von der Möglichkeit auf den Baufeldern D (12 Doppelhaushälften) und E (5 freistehende Einfamilienhäuser) Gebrauch gemacht. Die beiden Baufelder befinden sich in der Nähe der Gemein- bedarfsfläche (Kita und soziale Einrichtung) und können perspektivisch strategisch bedeutsam wer- den für die städtische Bodenpolitik. Daraus ergibt sich folgende Vermarktungsübersicht: Anzahl der Grundstücke und Nutzung Vertragspartner*innen Vertragsart 31 Baugrundstücke für Selbstnutzer Bewerbende mit höchster Punktzahl (soz. Kriterien) Kaufvertrag 17 Baugrundstücke für Selbstnutzer Bewerbende mit höchster Punktzahl (soz. Kriterien) Erbbauurecht 5 Baugrundstücke Bindung aus Ankaufsgeschäften der Stadt Münster Kaufvertrag 7 - 8 öffentlich geförderte Mietreihenhäuser Investierende / städtische Tochter Kaufvertrag oder Erbbaurecht - 4 - V/0087/2023 Zu 3.: Weiteres Vorgehen im Baugebiet Bezüglich der Grundstücke für Einfamilienhäuser werden die bereits laufenden Vermarktungsvorbe- reitungen fortgeführt. Das Vermarktungskonzept für das gesamte Baugebiet beinhaltet auch die 13 Mehrfamilienhausgrundstücke (inkl. Kindertagesstätte) sowie die öffentlich geförderten Mietreihen- häuser. Da das Baugebiet mehr als 70 öffentlich geförderte Wohneinheiten beinhalten wi rd, ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBD NRW) vorab zu beteiligen. Ein abgestimmtes Konzept ist insofern im 1. Quartal 2024 zu erwarten. Mit dem Vermarktungskonzept wird sichergestellt, dass für alle Bevölkerungs- und Einkommensgrup- pen Angebote geschaffen werden. Eine bedarfsgerechte und nachfrageorientierte Entwicklung wird angestrebt. Daraus folgend werden insbesondere folgende Eckpunkte Inhalt des Vermarktungskonzepts sein: Betrachtung der Bedarfe im Stadtteil Amelsbüren Quote bzw. Soll-Wert des öffentlich geförderten Geschosswohnungsbaus sozialverträgliche Verteilung und Verortung der unterschiedlichen Gruppen öffentlich geförderter Wohnungsbau (Haushalte mit Kindern, Single -Haushalte inkl. Seni- or*innen, Menschen mit Behinderung, gemischte Haushalte) frei finanzierter Wohnungsbau (keine Kleinstwohnungen mit hohem Fluktuationsrisiko) Reservierung von Grundstücken für Gemeinschaftswohnformen Bildung von Grundstückspaketen zwecks zügigerem Baufortschritt und Erleichterung der Pla- nung des Wohnungsmix sowie etwaiger Tiefgaragen zu Gunsten von Grünflächen Das Vermarktungskonzept ist mit dem für die öffentlichen Wohnraumfördermittel zuständigen Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung und dem MHKBD NRW abzustimmen. Mit dem Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro Eigenkapital stärken“ im Zuge der Etatberatungen zum Haushalt 2022 wird die Verwaltung u.a. beauftragt, der Wohn + Stadtbau GmbH (W + S) Grundstücke im Wert von 50 Mio. € zu übertragen. Die Grundstücke sollen von der W + S bebaut werden und in ihrem Eigentum bleiben. Daher wird in dem Vermark- tungskonzept ein Vorschlag für die Übertragung weiterer Grundstücke an die W + S vorgelegt. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage: Bebauungsplan vom 23.03.2018 mit Markierungen
Anlage - Bebauungsplan
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(möglicher Standort) 4 Teniene Festsetzungen gemas $9 Baugesezbuch (Bauce) 15 Auer in den WAGehelen mit den Kealem 1 und 2 de fr Mewviamienhmssebmuung vergehen sind, is neben der Haupwohnung zutzich jene Klenvonnung zus (mar. 2 Wohneinheiten) wern se ae Enlegenwhnung m (omer Gröbenernung eihet werden sl. de gegenüber der Haupmohnung Wrrgeorsne it ung der erorderiche, zusziche Siege au dem Gundntick achgenleen werden kann (5 B(1) N. 3 Bau) 12. Die Oberkante Rofußden dr Wehngebauce m Erggeschees muss mindesers 0. m ber car Onekarte der jeweit der Erchleung der Gebälder cinensen Verkeranscne gen (3 0) Bauca) 13 Carpe, Garagen und seneige Nebengebäude (auegenummen Anlagen. zur Unterbrngung von Müllomen und Fade) münden zur varderen 2 unaS Tel Banvo) 14 Auf den Baıgumaticken in den WAGeiten mit den Karzifem 1 und 2 (Hettwräurhanhehauumg) air miter m Tefgwapen, da mich muhahal der Gberuberen Fchen zulasg a, nur henercie, nicht berachte Sulptze au sen. Im „St feigesizten Flächen zuassg (89.1) Nr.d Bau). Ausnahmen konnen gesätet wroen, wenn des sächebache Grundkenzegt net beiracngt wa und Fachsariche Belange nich bern werde. Die Tigeragerächen aurhab der üersuten lschen sind mt ener mine. Socm (ick Suneraiehen zu ünerdecken und daurhft zu Begrnen. 6 che ebenrige Segläze st en großknigr, sandortheimisher Luukbaum mi [onem Stammunfang von mnd. 16m zu pfanzen ung dauemat zu ematen (99 1) N 25a Bauca) 15. Für de fnfübebaubaren Gundaieslschen unmitilbar nrdwelich der Sata ‚Am Dormusch (WA 1-Gebei) gi folgende Fesiezung Für überwiegend zum Selten gerszt Raume mit Olnungen, de zu Stade ‚Am Dombusch” ausgerichtet sine, sind Fenster mi scagedämmtenLufungen vorzusehen (3 1 N: 24 Bach) 16 In ser Osmeinesireläche mi der Zusckbesimmung ‚Kindergarten und „Seile Zuncken denerde Gebäude Ind Enichungerr = obehät des Egeschoses auch Wohnen zug 631 (1) mich), 47. In den WA-Gebielen mi den Konaiam 3, 5 und düren ie rüchrärkgen Baugranzen ur Aage von Terassenüberäschungen und Wnergeren um be 2u 3,0 m Lesen erden (31 MBaCBL 118. Flchächer von Hauplaukerpemn sind olkändg een zu begrünen. Anlagen zur (Sentnung en ragenreivon Enargen nd Zuglsen (3 (1) N. 268 Bau) 18 Die fergeseite Fläche für Vekhungen zum Sans ver schädichen Umweheimiungen (Lärmachuzwal) et vlständg mi heimschen Bäumen. und Srauchem zu begünen 1581]. 268 Baucd) 1.50 Beume und Sräucher für de en Eialingsgebo flgesizl st, und fchgercht zu legen un dauemaftzu raten. Ausfall and durch Erszplanzungen mi amischen Bbumen und Eisichem (9, Hanbuche, Öieleche, Fecahem, Vogektuche) zu euetzen (HM. 200 Baus) 1.11 Folgende Flächen asterhab des Fangeies übermstmen Ausgichsunkinen für ie Im dom Bebnuungpan vorereeten Einpfie m Natr und Landsehnt ung werden nrectendzugearne (49.18) 08) Semurkung Ameliren, Fu 14 Flrucsen(dm). 900m Fr Za 220m urn Era Für 7a, zum 2 Touiene Fostsazungen gemät 5. Landesbauoränung (dauO NRW) 24. Doppahauser und Hausgrpen ein joweis profgich dh. mit enheticher vorerer ne hiterer Bauact, gecher Tau" ung Fistrone, gleicher Dachnegung sone nneikeh n Uneral und Farbe zu men, 122. Dachaufauten den Insgesamt ner Lange 50% dr Trastänge nicht überschreiten ns müssen mindeton 0,30 m von der vrceren Außenwand zurücksprngen 23 Im Plangbit sind fr ale Haukaukörper as vorerschendes Fasandenmaena usschlodeh Ziegel in antraiferener oder rter ie rabraumerFarbgenung zen. Umergeorint f£B, für Such oder Dach und Sipflperchoie) end such andere ersten zusag, 24. Grndeucsentiedungen an ofenlichen Verkahrstächen und nur n Verindang mit hr der Gnndaksgnenze zugwunen Emgrinung von mindestens 030m Te ac. Diss und dahntalependn Zäune oder Mauern Auen one Hohe von 120 m (neh übersehen. 3 Hinweise 34 Die Enkeching von Badendeneälem it unerzighch der Sit mier dem Landschafsvrband Wesfe.Lppe, Westalsches Museum für Acaonge Amt fr, odondalenallge, Münster anzuzeigen (618 Denkmaschuzgeesez [DScnO). De Funde unverändert zu een 18 DSerC) 32. Die cr Planung zugunsalogenden Versinitn [Gastze, Verrnungen, Ense und IN.Vesehftar) kanen ber der Sit Münster, im Kundanzentum ‚Phnen-änuen- Urrwar Im Ergeschos des Strauss 9, Abersoher Weg 3, eingeschen werden. 33. ie Baer Im außersen Suawosten des PlangebieesNönnen zeitig asrtanden Geraschblatungen if des in ca. Bü Enterrung peegeren Gewerbehiets ‚Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Bebauungsplan Nr. 578 Zeichenerklärung Festsetzungen es Bebauungsplanes | ve-ustnsonm Amarsaanm an Di Pan an en Denn ee ein bar Emaltung von Bäumen, Srihscham und sonstigen R u En u Dapkanzungen sowie von Oendaser AS. | mungen LS eurer us, Naberanlagen und Gemeircnaartapen ee asien ea Banonermen Bean gen ung vormungen um Sn - en r Ben DO 10 worin rung an 2 som EEE] Menanamane © mn I Sneznnenmununn | Bosiandsangaben en EI wma [Denen ET wen ES Rn a ed Eu Fe nenn Ei en Bra rn ar zu ana gan | Due aeagpen gs oe mon man Seesen. ER 2 34 Sten sch dei den Daursten Hinweise af senädiche Bodemenmengungen | | u aeassemue Ianienend gezen t unerzgien das Amt dr Gnmachen, Umwek und Nacmahgket zu | | Pr” Eee 35 Die Falıng von Gehözen ab Mdem Siammeurchmesser iet aus Gründen des Anerschzen (edermse) vur zunchen Arang Dezener und Ende Fenum | | Fish rereeätigegrroheiki | Bo Sen Ali PT en a mern Sera waı | @ wa2 | m was |@ Al |@ o“ |® 04 Gemarkung: _Ameisbüren Pin BG a Flur: | Bebauungsplan Nr. 578 7 Maßstab: 1.1000 was Jır Al was |® A\ was [WA 0 | | @ | ® BEZE Po) Kaas: =] Amelsbüren - Nordwestlich Am Dombusch
Anlage A
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Anlage A zur V/0087/2023 Kurzüberblick Vorzeitige Vermarktung von Einfamilienhaus-Grundstücken in dem Baugebiet „Amelsbüren – Nordwestlich am Dornbusch“ (Bebauungsplan Nr. 578) während der Erschließungsphase für eine bedarfsgerechte und sozial ausgewogene Stadtteil(weiter)entwicklung. Ziele / Teilziele / Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Daher sind die stadtteilspezifischen Bedarfe im neu entstehenden Baugebiet im Vorfeld zu be- trachten und die Nutzungen bedarfsgerecht und sozial ausgewogen zu verorten. Zielsetzungen für die einzelnen Ausschreibungen bzw. Vermarktungen für das gesamte Baugebiet werden getrof- fen. Im Anschluss werden die Verkehrswerte ermittelt und auf deren Grundlage die notwendigen par- lamentarischen Beschlüsse für die einzelnen Vermarktungen eingeholt. Die Ausschreibung ist für Oktober 2023 geplant. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 15 01 Immobilienmanagement Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel- der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. Mit diesem Verfahrensbeschluss soll die Wohnraumentwicklung in Münster entsprechend der gel- tenden Ratsbeschlüsse zur Vermarktung von städtischen Grundstücken gesteuert und umgesetzt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, energie- und ressourcensparend umgesetzt werden. Daher wird von den künftigen Käufern bzw. Erbbaube- rechtigen eine wirtschaftlich und ökologisch optimierte Kombination von Maßnahmen zum Wär- meschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwar- tet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Am Dornbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0087/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2023
- Erstellt
- 03.02.2023 12:58