V/0563/2024
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage: Wirtschaftsplan 2025 der awm
46053 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2025
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2025 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8
4. Erfolgsplan 2025 (Gesamt- und Einzelplan) der awm
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2025
Erläuterungen zum Vermögensplan 2025
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
29
6. Stellenübersicht 2025 30
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2025
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 der awm
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2025 ist die Eigenbetriebsver-
ordnung (EigVO NRW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2025 zu erbringenden
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un-
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres
2023 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2024.
Der Erfolgsplan 2025 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2025 und 2024 auch das
Rechnungsergebnis 2023.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver-
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be-
schaffenden Deckungsmittel.
Die Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten
Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2025
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 67.562.000 Ǐ
Sonstige betriebliche Erträge 1.009.000 Ǐ
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 Ǐ
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 7.027.000 Ǐ
76.248.000 Ǐ
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.409.000 Ǐ
Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.128.000 Ǐ
Löhne und Gehälter 24.554.000 Ǐ
Soziale Abgaben 7.520.000 Ǐ
Abschreibungen abzüglich der Erträge 9.247.000 Ǐ
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.609.000 Ǐ
Zinsen u. ä. Aufwendungen 64.000 Ǐ
Sonstige Steuern 86.000 Ǐ
72.617.000 Ǐ
Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun-
gen zum Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2025
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 Ǐ
Investitionen
- Stadtreinigung 2.474.000 Ǐ
- Abfall- und Wertstoffwirtschaft 16.260.000 Ǐ
- Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ
20.814.000 Ǐ
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 420.000 Ǐ
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 9.247.000 Ǐ
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 7.516.000 Ǐ
Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ
20.814.000 Ǐ
Münster, 28.10.2024
i. V. i. A.
gez. gez.
Minas Wedding
Stadtrat kaufmännischer Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2025
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab-
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt-
reinigung und Winterdienst - ab.
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be-
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu-
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO
14001:2009 (Umweltmanagement) und DIN ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagement) zertifi-
ziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 464 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: NN und Christian Wedding
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche
322.812 Einwohner (Stand: 31.03.2024)
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat-
haushalte und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
Behandlungsanlage für Restabfälle
Blockheizkraftwerk
Sickerwasserbehandlungsanlage
Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Grünkompostierungsanlage
Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2025
awm 2030
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des-
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß-
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein-
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der
Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Erfolg der auf die Unterneh-
mensvision ausgerichteten Maßnahmen.
Die Vision: Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re-
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität.
Die Vision im Wortlaut:
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe!
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit!
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden.
Der Rest wird effizient energetisch genutzt.
Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit .
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch
mehr Umweltschutz , noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung .
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung und die demographische Entwicklung
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den
Netzwerkpartnern gestaltet.
7 Wirtschaftsplan 2025
Balanced-Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die-
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei-
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf-
tig neu aus.
8 Wirtschaftsplan 2025
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer-
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der
awm.
Leistungen Stadtsauberkeit
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz -
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini-
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Reinigung von Depotcontainer-Standorten
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2025
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf-
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes (KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris-
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom
KrWG und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der
kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK)
erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Bioabfall aus Unterflurcontainern
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung (SNVP)
Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
Wertstoffe von Recyclinghöfen
10 Wirtschaftsplan 2025
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2025
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftsberatung/Nachhaltigkeitspädagogik
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte
Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab-
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun-
gen werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses
Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement
Kostenrechnung und Gebührenkalkulation
Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset-
zung)
Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen
Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen
Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei-
lung)
Gesundheitsmanagement und Changemanagement
Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen
IT-Organisation
12 Wirtschaftsplan 2025
Digitalisierungsmanagement
Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zertifikat
Risikomanagement
DNK-Erklärung
Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Industriekauffrau/-mann
Berufskraftfahrer/-in
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs-
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenlager
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva-
ten Bereich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Papierumschlagshalle
Betrieb des Altholzumschlages
Betrieb der Zentraldeponie II.
Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I.
Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten
Wertstoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2025
4. Erfolgsplan 2025 der awm
Planansatz
2025
Ǐ
Planansatz
2024
Ǐ
Rechnungs-
ergebnis
2023
Ǐ
1. Umsatzerlöse
67.562.000 67.496.000 67.738.203
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen 0 0 638
3. Sonstige betriebliche Erträge 8.036.000 7.014.000 2.426.407
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse 7.027.000 4.915.000 0
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0 0 0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe 6.409.000 6.280.000 5.721.813
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.128.000 19.310.000 20.276.319
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 24.554.000 23.233.000 21.014.792
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung 7.520.000 6.965.000 6.422.517
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 9.247.000 8.797.000 8.167.019
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 0 0 0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.609.000 6.479.000 4.937.523
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 650.000 1.144.247
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 64.000 466.000 39.603
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.717.000 3.630.000 4.729.909
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 13.654
14. Sonstige Steuern 86.000 123.000 79.753
15. Jahresergebnis 3.631.000 3.507.000 4.636.502
14 Wirtschaftsplan 2025
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025
1. Umsatzerlöse 67.562.000 Ǐ
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren 6.100.000 Ǐ
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 1.638.000 Ǐ
- Umsatzerlöse Winterdienst 2.000.000 Ǐ
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
54.393.000 Ǐ
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte 3.431.000 Ǐ
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus-
haltsmitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung werden zum 0 1.01.2025
um durchschnittlich 9,15 % erhöht (siehe Ratsvorlage
V/0565/2024).
15 Wirtschaftsplan 2025
Die Gebühren betragen ab dem 01.01.2025 für die regelmä-
ßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
6,60 Ǐ
5,88 Ǐ
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra-
ßen
1 x wöchentliche Reinigung
3,30 Ǐ
2,88 Ǐ
1.2 Abfallwirtschaft
Für 2025 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall-
und Bioabfallabfuhr unverändert.
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An-
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1
Abfallsatzung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2
Abfallsatzung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 72,96 Ǐ/a 116,52 Ǐ/a
60 l 125,04 Ǐ/a 199,80 Ǐ/a
90 l 187,56 Ǐ/a 299,64 Ǐ/a
120 l 250,20 Ǐ/a 399,60 Ǐ/a
240 l 500,40 Ǐ/a 799,20 Ǐ/a
660 l 1.376,04 Ǐ/a
770 l 1.605,36 Ǐ/a
1.100 l 2.293,44 Ǐ/a
16 Wirtschaftsplan 2025
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän-
dert bei 230,00 Ǐ/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (siehe Ratsvorlage V/0566/2024).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der
Kompostbestände absehbar.
0 Ǐ
3. Sonstige betriebliche Erträge 8.036.000 Ǐ
In Höhe von 7.027.000 Ǐ ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh-
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit-
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus
Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2025 ist keine Entnahme geplant.
0 Ǐ
5. Materialaufwendungen 24.537.000 Ǐ
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge.
6.409.000 Ǐ
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
18.128.000 Ǐ
17 Wirtschaftsplan 2025
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha-
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die
Entsorgung von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
32.074.000 Ǐ
24.554.000 Ǐ
Plan
2025
Plan
2024
Beamte 3,50 4,50
Arbeitnehmer 460,43 446,76
Auszubildende 19,00 19,00
482,93 470,26
(vgl. Stellenübersicht, ab Seite 30)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen.
7.520.000 Ǐ
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge-
gen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer angewendet.
9.247.000 Ǐ
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
0 Ǐ
18 Wirtschaftsplan 2025
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter und Einrichtungen. Ebenfalls
im Ansatz enthalten sind Sachaufwendungen der Ab-
fallwirtschaftsberatung, Aufwendungen für Öffentlich-
keitsarbeit, Leistungen der Kantine, Fernmelde- und
Postgebühren, EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und
Gutachteraufwendungen, Versicherungsleistungen so-
wie sämtliche Gebäudeaufwendungen.
6.609.000 Ǐ
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge
aus der Anlage liquider Mittel.
650.000 Ǐ
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin-
sungsbetrag in Höhe von 64.000 Ǐ berücksichtigt.
64.000 Ǐ
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.717.000 Ǐ
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2025 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 Ǐ
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den Zu-
schlag gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
sowie um Kfz-Steuern.
86.000 Ǐ
19 Wirtschaftsplan 2025
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan
und in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs-
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An-
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 1.649.000 Ǐ.
- Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren-
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 1.250.000 Ǐ.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer-
den in Höhe von 82.000 Ǐ prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 650.000 Ǐ.
3.631.000 Ǐ
20 Wirtschaftsplan 2025
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2025 – 2029
der awm
21 Wirtschaftsplan 2025
5. Vermögensplan 2025 der awm
Vermögensplan
2025
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2024
I. Einnahmen 20.814.000 Ǐ 12.862.000 Ǐ
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter 420.000 Ǐ 400.000 Ǐ
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand 9.247.000 Ǐ 8.797.000 Ǐ
3. Aufnahme von Krediten 7.516.000 Ǐ 158.000 Ǐ
4. Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ 3.507.000 Ǐ
II. Ausgaben 20.814.000 Ǐ 12.862.000 Ǐ
1. Darlehenstilgungen 650.000 Ǐ 650.000 Ǐ
2. Investitionen 20.163.500Ǐ 12.212.000Ǐ
a) Stadtreinigung 2.473.500 Ǐ 371.000 Ǐ
a1) Straßenreinigung 1.992.000 Ǐ 0 Ǐ
a2) Winterdienst 481.500 Ǐ 350.000 Ǐ
a3) Sonstiges 0 Ǐ 21.000 Ǐ
b) Abfallwirtschaft 16.260.000 Ǐ 11.053 .000 Ǐ
b1) Abfallabfuhr 9.840.000 Ǐ 4.173.000 Ǐ
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 1.050.000 Ǐ 870.000 Ǐ
b1.2) Fahrzeuge 8.330.000 Ǐ 3.200.000 Ǐ
b1.3) Sonstiges 2.500 Ǐ 53.000 Ǐ
b1.4) Annahmestellen 455.000 Ǐ 50.000 Ǐ
22 Wirtschaftsplan 2025
Vermögensplan
2025
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2024
b2) Abfallverwertung/-entsor-
gung
6.420.000 Ǐ 6.880.000 Ǐ
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 1.290.000 Ǐ 1.695.000 Ǐ
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 3.130.000 Ǐ 5.135.000 Ǐ
b2.3) Errichtung von abfallwirt-
schaftlichen Anlagen
2.000.000 Ǐ 0 Ǐ
b2.4) Sonstiges 2.500 Ǐ 50.000 Ǐ
c) Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ 788.000 Ǐ
c1) Fahrzeuge 200.000 Ǐ 0 Ǐ
c2) Maschinen/Geräte 160.000 Ǐ 150.000 Ǐ
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü-
ter
40.000 Ǐ 15.000 Ǐ
c4) Baumaßnahmen 500.000 Ǐ 453.000 Ǐ
c5) Sonstiges 530.000 Ǐ 170.000 Ǐ
23 Wirtschaftsplan 2025
Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 2.474.000 Ǐ
a1) Straßenreinigung
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
sechs Kehrmaschinen (davon zwei mit Elektroan-
trieb) benötigt. Außerdem sind in diesem Ansatz ein
Transporter (leichtes Nutzfahrzeug) mit Elektroan-
trieb und zwei elektrische Abfallsauger enthalten.
1.992.000 Ǐ
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst-
ausrüstung sowie für ein Außenregal für Schnee-
pflüge benötigt.
482.000 Ǐ
a3) Sonstiges
Die Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirt-
schaftsgütern ist ab 2025 in den Positionen a1) und
a2) enthalten.
0 Ǐ
b) Abfallwirtschaft 16.260.000 Ǐ
b1) Abfallabfuhr 9.840.000 Ǐ
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 1.050.000 Ǐ
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB), Straßenpapierkörben,
Bigbellys und Einhausungen sowie für Container,
Presscontainer und Unterflurcontainer.
b1.2) Fahrzeuge
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
zwei elektrisch betriebenen und acht konventionel-
len Abfallsammelfahrzeugen benötigt. Außerdem
sollen zwei Sperrgutfahrzeuge, zwei Umleerfahr-
zeuge, drei elektrisch betriebene Kofferfahrzeuge
(feste Bordwände) mit Ladebordwand sowie ein
Schadstoffmobil angeschafft werden.
8.330.000 Ǐ
24 Wirtschaftsplan 2025
b1.3) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern.
2.500 Ǐ
b1.4) Annahmestellen
Die Mittel werden für den Umbau des Eingangsbe-
reichs des Recyclinghofes Eulerstraße sowie für ei-
nen neuen Problemabfallsammelcontainer bereit-
gestellt.
Für den Grundstückskauf Annahmestellen stehen
aus Vorjahren (2023) 2.060.000 Ǐ zur Verfügung.
455.000 Ǐ
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 6.420.000 Ǐ
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die Fahrzeuge werden für den Einsatz auf dem Ge-
lände des Entsorgungszentrums benötigt. Es han-
delt sich um jeweils einen Radlader für den Um-
schlag diverser Abfälle und für die Kompostierung
sowie jeweils um einen Abrollkipper und Absetzkip-
per. Außerdem soll ein neuer Auflieger für die Ab-
falltransporte zur Twence beschafft werden.
1.290.000 Ǐ
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Erweiterung Lagerhalle Kompostierung:
Die Hallenkapazitäten zur Lagerung des Fertigkom-
postes der Grün- und Strauchschnittkompostierung
sowie des Fertigkompostes der BVA ist sehr be-
grenzt. Der Fertigkompost beider Anlagen muss bis
zur Vermarktung witterungsgeschützt gelagert wer-
den. Hierzu ist die Lagerhalle entsprechend zu er-
weitern.
Sanierung Tunneldecken BVA:
Aufgrund starker Korrosion an den Tunneldecken
der Rotte der BVA sind diese Decken zu sanieren.
Die Tunneldecken weisen erhebliche Abplatzungen
an den Betondecken auf. Diese sind zu sanieren und
entsprechend zu versiegeln, um eine höchstmögli-
che Sicherheit vor dem aggressiven Ammoniak zu
erlangen.
3.130.000 Ǐ
25 Wirtschaftsplan 2025
Neue digitale Kameratechnik Waage MBA:
Die bisherige Kameratechnik ist noch alte Ana-
logtechnik. Firmware-Updates und der Ersatz-
teilservice für die Kameras wurden eingestellt. Die
neue digitale Kameratechnik unterstützt unter an-
deren die Nummernschild-Erkennung, die zur auto-
matischen Datenerfassung der Anlieferungsfahr-
zeuge genutzt werden soll.
Errichtung Gerätehalle, Ersatzteillager:
Am Standort der Mechanisch Biologischen Aufbe-
reitungsanlage (MBA) „Zum Heidehof 52“ wird eine
Gerätehalle mit Ersatzteillager benötigt. Es ist be-
absichtigt, dort Geräte wie Gabelstapler, Hubar-
beitsbühnen und Hoflader unterzustellen. Die bishe-
rige Lösung, die Klein-Maschinen in der Aufberei-
tungsanlage abzustellen, ist aus versicherungs-
technischen Gründen nicht mehr zulässig.
Weiterhin ist es geplant, ein Lager für benötigte Er-
satzteile einzurichten. Gelagert werden hier größ-
tenteils elektrotechnische und elektronische Bau-
teile, die vor Umwelteinflüssen geschützt werden
müssen.
Sanierung Lichtfirst, Trapezblechdecke Rottehalle:
Hierbei handelt es sich um den zweiten Bauab-
schnitt der Hallendachsanierung. Der erste Teil des
Hallendaches wurde bereits 2020 saniert.
Die Trapez-Sickenbleche weisen einen starken
Rostansatz auf und sind dauerhaft statisch nicht
mehr tragfähig.
Die „Kunststoff Doppelsteg Lamellen“ des Lichtfirs-
tes sind durch Witterungseinflüsse so stark beschä-
digt und verwittert, dass diese Löcher aufweisen
und die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist.
Luftverteilerkästen Tunnelbelüftung:
Die Luftverteilerkästen (Baujahr 2004) weisen star-
ken Befall von Lochfraß auf. Die Dichtigkeit ist nicht
mehr gegeben. Hierdurch gelangt aggressive Am-
moniak-belastete Tunnelabluft ungefiltert in die
umliegenden Räume und führt dort zu Schwaden-
bildung und erheblicher Korrosion.
Brandschutztechnische Einrichtungen MRA:
26 Wirtschaftsplan 2025
Während der Planung des Wiederaufbaus der An-
nahmehalle MRA wurden seitens der Versicherung
und der Brandschutzsachverständigen die Forde-
rung aufgestellt, die Annahmehalle mit u. a. Wärme-
bildkameras, automatischen Wasserwerfern und
Überbanddetektoren auszustatten. Diese Forde-
rungen wurden in das Gesamtbrandschutzkonzept
für den Bereich MRA mit aufgenommen und liegen
mittlerweile dem Bauordnungsamt und der Bez.-
Reg. Münster zur Genehmigung vor.
Hierfür sind die Mittel vorgesehen.
Störmeldungen Sicker- und Abwasserbehandlung:
Es ist geplant, die aus 1994 stammende Prozessleit-
technik der Sickerwasserreinigungsanlage sukzes-
sive auszutauschen und auf einen aktuellen Stand
zu bringen.
Wichtige Teilbereiche (Steuerung des Belebungs-
beckens) wurden vorab schon umgestellt. Für 2025
ist es vorgesehen, die Störmeldeeinrichtung der An-
lage zu erneuern. Geplant ist, eine Alarmierung der
zuständigen Mitarbeiter sowie einen Fernzugriff und
–steuerung mit zu programmieren.
Pumpe Aktivkohle Sickerwasserbehandlung:
Die Mittel sind für die Installation einer zweiten Ak-
tivkohle-Behandlung vorgesehen. Aufgrund der
mittlerweile immer wieder vorkommenden Starkre-
genereignisse und des damit erhöhten Sickerwas-
seranfalls ist es zwingend erforderlich, eine zweite
Aktivkohle-Straße zur zeitnahen Abreinigung des
anfallenden Sickerwassers zu installieren. Zur Be-
schickung der zweiten Straße ist die Anschaffung ei-
ner zusätzlichen Pumpe erforderlich.
Zentrale Tankstelle EZM:
Gesetzliche Vorgabe, KRITIS
Die awm gehören zur kritischen Infrastruktur. Aus
diesem Grund wurde schon frühzeitig entschieden,
eine Dieselbevorratung (an der Rösnerstraße und
am EZM jeweils 80.000 l) zu installieren. Am EZM soll
es nicht ausschließlich um eine Bevorratung han-
deln; es ist geplant, bestehende Tankanlagen durch
eine zentrale Tankstelle incl. einer Bevorratung von
Dieselkraftstoff zu ersetzen.
27 Wirtschaftsplan 2025
Schlammpresse Sickerwasserreinigungsanlage:
Der auf der Sickerwasserreinigungsanlage anfal-
lende Überschussschlamm aus der biologischen
Vorreinigung des Sickerwassers wird statisch vor-
entwässert (TS-Gehalt 3-5%) und anschließend mit-
tels einer Schneckenpresse auf einen TS-Gehalt 20-
25 % weiter entwässert. Aufgrund des chloridhalti-
gen Sickerwassers steht die mittlerweile 13 Jahre
alte Schlammpresse nicht mehr zu 100 % zur Verfü-
gung. Die Reparaturausfallzeiten und Reparatur-
kosten sind erheblich. Die Schneckenpresse ist aus-
zutauschen.
Planung und Bau Kleiderkammer EZM:
In den vergangenen Jahren wurden größere Be-
triebsteile vom Betriebsgelände Rösnerstraße 10
zum EZM verlagert. Dennoch verfügen die awm bis-
her ausschließlich über eine zentrale Kleiderkammer
auf dem Betriebsgelände Rösnerstraße 10. Durch
eine zweite Kleiderkammer auf dem Gelände des
EZM können erhebliche Wegezeiten eingespart
werden.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Die Mittel werden für den Neubau eines Zwischenla-
gers für gefährliche Abfälle auf dem Gelände des
Entsorgungszentrums benötigt (siehe Beschlussvor-
lage V/0481/2024).
2.000.00 0 Ǐ
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern.
2.500 Ǐ
c) Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ
c1) Fahrzeuge 200.000 Ǐ
Für 2025 ist die Beschaffung von zwei elektrisch be-
triebenen PKW (Ersatzbeschaffungen) sowie die Be-
schaffung eines elektrisch betriebenen Kleinbusses
vorgesehen.
28 Wirtschaftsplan 2025
c2) Maschinen/Geräte 160.000 Ǐ
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Werkstätten der
awm.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 40.000 Ǐ
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern in den Bereichen Werk-
stätten und Verwaltung.
c4) Baumaßnahmen 500.000 Ǐ
Die Mittel werden für die Erweiterung der Werkstatt
auf dem Gelände Rösnerstraße 10 sowie für Ladein-
frastruktur benötigt.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für EDV Hard- und Soft-
ware sowie für die Ersatzbeschaffung von Büromö-
beln.
530.000 Ǐ
29 Wirtschaftsplan 2025
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025 – 2029
30 Wirtschaftsplan 2025
6. Stellenübersicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
2025
Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Entgeltgruppe Stellen 2025 Abweichungen
gegenüber 2024 Stellen 2024 Ist-Besetzung
30.06.2024
Vermerke / Er-
läuterungen
TVÖDFEST 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00
EGr. 14 5,00 - 5,00 4,74
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 6,00 - 6,00 5,79
EGr. S11b 1,00 - 1,00 0,69
EGr. 11 8,50 + 2,50 6,00 3,00
EGr. 10 10,50 + 1,50 9,00 10,01
EGr. 9c 10,00 - 10,00 9,27
EGr. 9b 7,00 - 7,00 7,00
EGr. 9a 16,00 - 16,00 12,80
EGr. 8 21,00 + 18,00 3,00 3,00
EGr. 7 10,00 - 15,00 25,00 24,03
EGr. 6 189,00 + 3,00 186,00 183,57
EGr. 5 0,00 - 0,00 0,00
EGr. 4 171,43 + 3,67 167,76 168,85
EGr. 3 0,00 - 0,00 0,00
Summe 460,43 + 13,67 446,76 437,75
nachrichtlich:
Auszubildende 19,00 - 19,00 11,00
31 Wirtschaftsplan 2025
nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamtinnen/Beamte
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2025
Stellen
2024
Abweichungen
gegenüber 2024
Ist-Besetzung
30.06.2024 Bemerkungen
A 14 1,00 1,00 - 1,00
A 12 1,50 1,50 - 1,50
A 9 L1E2 0,00 1,00 - 1 1,00
A 8 1,00 1,00 - 1,00
insgesamt 3,50 4,50 - 1 4,50
Einzelaufstellungen
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 11 Personal-, Organisati-
ons- und Gesundheits-
angelegenheiten
AP-Nr. 70.00.1004
Personalangelegenheiten, Ausbil-
dungskoordination, Umsetzung von
Maßnahmen des betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements. Erweiterung
des derzeitigen Personaleinsatzes von
1,00 auf 2,00 Stellen
2. 2,00 EGr. 8 Kfz-Mechatroniker/-in
Werkstatt Rösner-
straße
Arbeitsgruppe 70.21.1
Quantitativer und qualitativer Anstieg
bei Wartung, Pflege und Reparatur
des awm-Fuhrparks
3. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in
Lager/ Materialwirt-
schaft Werkstatt Rös-
nerstraße
Arbeitsgruppe 70.21.13
Quantitativer und qualitativer Anstieg
bei Wartung, Pflege und Reparatur
des awm-Fuhrparks. Übernahme zu-
sätzlicher sicherheitsrelevanter Aufga-
ben
4. 1,00 EGr. 6 Abfallfacharbeiter/-in
Recyclinghöfe/Zwi-
schenlager
Arbeitsgruppe 70.31.03
Rechtssicherer Betrieb der Recycling-
höfe, Abdeckung der aktuellen Öff-
nungszeiten
32 Wirtschaftsplan 2025
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
5. 3,67 EGr. 4 Hilfskräfte
Recyclinghöfe/Zwi-
schenlager
Arbeitsgruppe 70.31.03
Rechtssicherer Betrieb der Recycling-
höfe, Abdeckung der aktuellen Öff-
nungszeiten
6. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Stoffstrommanage-
ment, Fremdsicker-
wässer, Betriebsbe-
auftragter Abfall
AP-Nr. 70.32.0002
Sicherstellung der aufgabengerechten
Steuerung und Weiterentwicklung der
Stoffströme, Reduzierung externer Be-
ratungsaufträge. Verstetigung der zum
01.10.2024 überplanmäßig eingerich-
teten Stelle.
7. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abtransport Restabfall
Twence
Arbeitsgruppe 70.32.04
Einsparung von Transportkosten Drit-
ter. Aus rechtlichen Gründen ist kein
Einsatz von Fremdpersonal bei der
grenzüberschreitenden Verbringung
von Abfällen möglich.
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Containerdienst
Arbeitsgruppe 70.32.04
Erhöhte Nachfrage nach Transport-
leistungen der awm
9. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/-in
Interne Kommunika-
tion
AP-Nr. 70.40.0016
Verstetigung der zum 01.01.2021
überplanmäßig eingerichteten Stelle
Stellenwertänderungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.00.2005 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Sachbearbeiter/-in
Verantwortliche Elektrofachkraft
2. 70.10.1004 A 9 L1E2 EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in
Controlling und Prozessanalyse
3. 70.11.0003 EGr. 10 EGr. 11 0,50 Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
4. 70.21.1010 EGr. 9b EGr. 9c 1,00 Werkstattleiter/-in
5. 70.21.diverse EGr. 7 EGr. 8 15,00 Kfz-Mechatroniker/-in
6. 70.21.1341 EGr. 7 EGr. 8 1,00 Sachbearbeiter/-in
Lager, Materialwirtschaft
7. 70.31.0202 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Gärtner/-in
Natur- und Landschaftspfleger/-
in
33 Wirtschaftsplan 2025
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
8. 70.32.0409 EGr. 11 EGr. 9a 1,00 Disponent/-in
Transportdienstleistungen EZM
9. 70.40.0003 EGr. 9c EGr. 11 1,00 Fachstellenleiter/-in
Kundencenter
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori-
zon 2020)
AP-Nr. 70.00.2002üp
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung
konkreter Investitionen zur Aufwertung
von städtischem Bioabfall und Klär-
schlamm. Projektdauer: 31.12.2025
Die Stelle wird aus Fördermitteln finan-
ziert.
2. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in
Smart City
AP-Nr. 70.00.2004 üp
Umsetzung des Fokusprojekts 3:
Smarte Wege zum abfallfreien Quartier.
Ratsbeschluss vom 20.09.2023
(V/0243/2023/1); Projektdauer:
31.12.2026
Die Stelle wird zu 65 % aus Fördermit-
teln finanziert.
3. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsmanage-
ment
AP-Nr. 70.11.0002üp
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse
der bestehenden Geschäftsprozesse.
Projektdauer: 01.03.2021 - 31.12.2026
4. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
AP-Nr. 70.10.0204üp
Koordination sämtlicher Fortbildungen
und Unterweisungen der awm / Überwa-
chung der in Münster aufgestellten Alt-
kleidercontainer. Befristete Verlänge-
rung bis 31.12.2025
5. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in
Mitarbeit Magazin Werk-
statt
AP-Nr. 70.21.1342üp
Unterstützung der Leitung des Werk-
stattlagers/Magazins. Einsatzmöglich-
keit für leistungseingeschränkte/n Mitar-
beiter/in. Befristete Verlängerung bis
31.12.2025
34 Wirtschaftsplan 2025
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
6. 0,50 EGr. 05 Sachbearbeiter/-in
Bearbeitung Reviermel-
dungen
70.22.0005üp
Interne Telefonhotline zu Störungen und
Erschwernissen bei der Abfallabfuhr
und Straßenreinigung. Befristung bis
31.12.2025
7. 4,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfallabfuhr Innenstadt-
reviere
Team 70.22.1
Umstellung von Mehrkammer- auf Mo-
nofahrzeuge. Befristung bis zum
31.12.2026; Entscheidung über die Ein-
richtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027
8. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in
Kontrolle Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe
Team 70.22.1, Arbeitsgruppe 47
Ausweitung des erfolgreichen Personal-
einsatzes von 2,00 auf 4,00 Stellen. Ein-
satzmöglichkeit für leistungsgeminderte
Mitarbeitende. Befristung bis
31.12.2025
9. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Beseitigung von wilden
Abfallablagerungen
Team 70.22.1
Verbesserung des Stadtbildes, Beseiti-
gung wilder Abfallablagerungen (Män-
gelmelder, Meldungen der Bürgerinnen
und Bürger, Meldungen des Kommuna-
len Ordnungsdienstes). Befristung bis
zum 31.12.2026; Entscheidung über die
Einrichtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027
10. 1,00 EGr. 4 Mülllader/-in
Beseitigung von wilden
Abfallablagerungen
Team 70.22.1
Verbesserung des Stadtbildes, Beseiti-
gung wilder Abfallablagerungen (Män-
gelmelder, Meldungen der Bürgerinnen
und Bürger, Meldungen des Kommuna-
len Ordnungsdienstes). Befristung bis
zum 31.12.2026; Entscheidung über die
Einrichtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027
11. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
AP-Nr. 70.22.1491üp
Übernahme von Teilleistungen aus dem
Auftrag der Dualen Systeme zur ge-
meinsamen LVP- und Wertstoffsamm-
lung (vorbehaltlich der Fortführung des
Vertrages mit der Fa. Remondis). Pro-
jektzeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2025.
Die Kosten werden von der Fa. Remon-
dis getragen.
35 Wirtschaftsplan 2025
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
12. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb.
Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
AP-Nr. 70.22.2634üp
Reinigung im Bereich von Großwohnan-
lagen; Finanzierung über einen Be-
schäftigungszuschuss nach
§ 16e SGB II. Verlängerung des Pro-
jekts um 1 weiteres Jahr bis 31.12.2025
13. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
AP-Nr. 70.31.0319üp
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recycling-
höfen. Befristete Verlängerung bis
31.12.2025
14. 1,00 EGr. S11B Sachbearbeiter/-in
Bildung für nachhaltige
Entwicklung
AP-Nr. 70.40.0018üp
Bildungsangebote für Grundschulen zu
den Themen Abfallvermeidung, Wert-
stofftrennung und Stadtsauberkeit. Be-
fristung bis 31.12.2025
36 Wirtschaftsplan 2025
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
November 2024
Anlage A
752 Zeichen
Anlage A zur V/0563/2024 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beschlussvorlage
10844 Zeichen
V/0563/2024 V/0563/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2025 - Finanzplan 2025 - 2029 Beratungsfolge 27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2025 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2025 weist Erträge in Höhe von 76.248.000 € und Aufwendungen in Höhe von 72.617.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.631.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2025 hat ein Gesamtvolumen von 20.814.000 €. c) Die Stellenübersicht 2025 weist 460,43 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 19 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 3,5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 9.343.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 72.617.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Entnah- men aus de r Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 68.979.000 € getragen. Die verbleibenden 3.638.000 € werden für den satzungsgemäßen Winter- dienst in Höhe von 1.800.000 Euro und den Stadtanteil an der Straßenreinigung in Höhe von Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 19.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wedding Telefon: 6052-42 WeddingC@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0563/2024 1.638.000 Euro vom Haushalt der Stadt Münster sowie in Höhe von 200.000 Euro vom Wirtschafts- plan der Stadtwerke Münster GmbH für den Winterdienst an Busbuchten getragen. Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2025 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs - und Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht, aufzustel- len. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm b) das Rechnungsergebnis 2023 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2024 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.631.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2025 insgesamt 460,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 30 - 35 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2024 dar- gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2025 insgesamt 12,50 neue Planstellen einzurich- ten. 3,00 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2024 überplanmäßig vorhanden und im Per- sonalkostenansatz enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestan- des erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 1. Personal-, Organisations- und Gesundheitsangelegenheiten (1,0 Stelle; siehe Z iff. 1 der Tabelle Stellenvermehrungen): Die awm verfügen über keine eigene Personalabteilung; die entsprechenden Aufgaben werden vom Personal- und Organisationsamt der Stadt wahrgenommen. Dennoch liegen vor Ort bei den awm wichtige Aufgaben insbesondere im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des Ausbildungsmanagements an, deren Wahrnehmung für Personalgewinnung und –entwicklung sowie für die Zukunftsfähigkeit der awm insgesamt ausgesprochen wichtig sind. Dies gilt ausdrücklich für - 3 - V/0563/2024 beide Betriebsstandorte Rösnerstraße sowie Entsorgungszentrum. Es handelt sich um die unbefriste- te Absicherung des seit 20.03.2024 vorhandenen überplanmäßigen Einsatzes. 2. Neue Planstellen für den Betrieb der städt. Recyclinghöfe (4,67 Stellen; siehe Ziff. 4 und 5 der Ta- belle Stellenvermehrungen): Eine Organisationsuntersuchung aus dem laufenden Jahr 2024 hat ergeben, dass das bei den awm vorhandene Personal für den rechtssicheren Betrieb der städtischen Recyclinghöfe nicht ausreicht. Um eine erhebliche Reduzierung der Öffnungszeiten oder gar eine komplette Schließung eines Stan- dortes zu vermeiden, ist die vorgeschlagene Erweiterung der Stellenübersicht unvermeidlich. 3. Neue Planstellen für die Werkstatt Rösnerstraße (3,0 Stellen; siehe Ziff. 2 und 3 der Tab elle Stel- lenvermehrungen): Mit der wachsenden Stadt Münster wachsen zunächst auch rein quantitativ die Aufgaben der awm. In den letzten Jahren musste der Fuhrpark nach und nach von ca. 220 auf 290 Fahrzeuge erweitert werden, um die Entsorgungs- und Reinigungsleistungen erbringen zu können. Dies hat nun mit einer gewissen Verzögerung auch deutliche Auswirkungen auf die Werkstatt der awm an der Rösnerstraße, in der alle Fahrzeuge der Abfallabfuhr und Straßenreinigung sowie Winterdienstfahrzeuge und – geräte gewartet und repariert werden. Eine Organisationsuntersuchung aus dem laufenden Jahr 2024 hat ergeben, dass ein höherer Personaleinsatz zwingend erforderlich ist. Eine denkbare Alternative, die Vergabe bestimmter Leistungen an Dritte, ist bei den hochspezia lisierten Fahrzeugen und Gerä- ten nur bedingt möglich; außerdem muss die Verfügbarkeit des Fuhrparks aus betrieblicher Sicht möglichst zeitnah sichergestellt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Personaleinsatz in der Werkstatt der awm an der Rösnerstra- ße um insgesamt 3 zusätzlichen Stellen (2 Mechatroniker/ -innen sowie eine Person im La- ger/Materialwirtschaft) auszuweiten. 4. Neue Planstelle Stoffstrommanagement, Fremdsickerwässer, Betriebsbeauftragter für Abfall (1,0 Stelle; siehe Ziff. 6 der Tabelle Stellenvermehrungen): In den nächsten 2 bis 3 Jahren werden die bisherigen Stellen inhaber mehrerer herausgehobener Stellen in der Abteilung „Entsorgungsanlagen“ altersbedingt ausscheiden. Die Stellen besitzen alle- samt maßgeblichen Einfluss auf die Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebes der Entsor- gungsanlagen der awm. Aus diesem Anlass haben die awm gemeinsam mit dem Personal- und Or- ganisationsamt bereits frühzeitig die bisherige Organisationsstruktur überprüft und Optimierungsmög- lichkeiten untersucht. Mehrere organisatorische Änderungen gelangen stellenplanneutral. Doch die Wahrnehmung einiger Pflichtaufgaben (Stoffstrommanagement, Betriebsbeauftragter für Abfall) sowie freiwilliger, aber betriebswirtschaftlich extrem sinnvoller Aufgaben (Annahme von Fremdsickerwasser) lässt sich nur über einen zusätzlichen Personaleinsatz realisieren. Es handelt sich um die unbefristete Absicherung des seit 01.10.2024 vorhandenen überplanmäßigen Einsatzes. 5. Einstellung von Kraftwagenfahrern/ -innen aufgrund quantitativer Erhöhung der Ist-Aufgaben (2,0 Stellen; siehe Ziff. 7 und 8 der Tabelle Stellenvermehrungen): Nach dem Großbrand Ende Februar 2023 wurden die Brandschutzbestimmungen in der Restmüllsor- tieranlage erheblich verschärft. War zuvor noch eine Zwischenlagerung der Abfälle in gewissem Um- fang möglich und zulässig, besteht nun die Verpflichtung, die fraktion ierten Abfallströme umgehend zur weiteren Behandlung zu den Vertragspartnern abzufahren. Mit den bei den awm vorhandenen - 4 - V/0563/2024 Planstellen für die Restabfalltransporte zur Twence sind bereits seit 2023 die Transporte nicht mehr vollständig abzudecken. Eine Rückkehr zur früheren Praxis ist nicht denkbar. Es besteht daher ein dauerhafter Mehrbedarf einer Planstelle, die nunmehr eingerichtet werden soll. Die awm betreiben einen Containerdienst für Eigentransporte der awm und der Stadt Münster (z.B. Wertstoffe und Abfälle von Recyclinghöfen, städtische Großveranstaltungen). Zusätzlich werden auch Gewerbe- und Privatkunden (z.B. Industrie- oder Gewerbebetriebe, Krankenhäuser, Behörden, Hoch- schulen) über den Containerdienst bedient . Bei den Tätigkeiten des Containerdie nstes handelt es sich zum Teil um Pflichtaufgaben, teilweise aber auch um freiwillige Dienstleistungen der awm. In beiden Bereichen sind die Auftragsmengen und –zahlen ansteigend. Gerade die rechtlich nicht zwin- gend erforderlichen Dienstleistungen des Cont ainerdienstes (Abfalltransporte außerhalb der Pflicht- aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers) erbringen Deckungsbeiträge für den Abfall- gebührenhaushalt. Die Einrichtung einer zusätzlichen Kraftfahrer -Stelle ist daher nicht nur aus be- trieblichen, sondern auch aus finanziellen Gründen sehr sinnvoll. 6. Neue Planstelle „Interne Kommunikation“ (1,0 Stelle; siehe Ziff. 9 der Tabelle Stellenvermehrun- gen): Es handelt sich um die seit 01.01.2021 als Projekt eingerichtete Stelle „Change Management“ . Im Laufe der Projektphase wurde schnell deutlich, dass die interne Kommunikation (insbesondere Ein- führung Mitarbeitenden-App, permanente redaktionelle Betreuung, Konzeptionierung/Produktion von Content, Entwicklung und Durchführung neuer Mitarbeitenden -Beteiligungsformate) ausgebaut und dauerhaft intensiviert werden muss. Nur dann können alle Mitarbeitenden erreicht sowie zum Mitwir- ken aktiviert werden und nur so kann die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die awm ihre mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster eng verwobenen Ziele erreichen. Die bisherigen Stelleninhalte „Change Management“ werden auf bestehende Stellen verteilt, deren Profile bereits Komponenten der strategischen Weiterentwicklung/Organisationsentwicklung beinhal- ten. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 9.343.000 € aufzunehmen. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2025 der awm - Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Rösnerstraße 10
- Zum Heidehof 52
- Eulerstraße
- Brüningheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0563/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2024
- Erstellt
- 11.09.2024 10:03