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V/0563/2024

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 11.09.2024

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Anlage: Wirtschaftsplan 2025 der awm

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Anlage: Wirtschaftsplan 2025 der awm

46053 Zeichen

1 Wirtschaftsplan 2025 
Inhaltsverzeichnis 
Wirtschaftsplan 2025 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.  Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster 
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8
4. Erfolgsplan 2025 (Gesamt- und Einzelplan) der awm 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13
14
20
5. Vermögensplan 2025 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21
23
29
6. Stellenübersicht 2025 30
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2025 
1. Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2025 der awm 
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2025 ist die Eigenbetriebsver-
ordnung (EigVO NRW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2025 zu erbringenden 
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan 
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un-
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.  
 Der Erfolgsplan  des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 
2023 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und 
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2024. 
 Der Erfolgsplan 2025 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2025 und 2024 auch das 
Rechnungsergebnis 2023. 
 Der Vermögensplan  enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und 
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver-
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be-
schaffenden Deckungsmittel. 
 Die Stellenübersicht  hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei 
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in 
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die 
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten 
Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2025 
Erfolgsplan
Erträge  und Aufwendungen  des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
Erträge
Umsatzerlöse 67.562.000 Ǐ 
Sonstige betriebliche Erträge 1.009.000 Ǐ 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 Ǐ 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 7.027.000 Ǐ 
76.248.000 Ǐ 
Aufwendungen 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.409.000 Ǐ 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.128.000 Ǐ 
Löhne und Gehälter 24.554.000 Ǐ 
Soziale Abgaben 7.520.000 Ǐ 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 9.247.000 Ǐ 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.609.000 Ǐ 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 64.000 Ǐ 
Sonstige Steuern 86.000 Ǐ 
72.617.000 Ǐ 
Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im 
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun-
gen zum Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2025 
Vermögensplan
Die Ausgaben  und deren Deckungsmittel  stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
Ausgaben 
Darlehenstilgungen 650.000 Ǐ 
Investitionen 
- Stadtreinigung 2.474.000 Ǐ 
- Abfall- und Wertstoffwirtschaft 16.260.000 Ǐ 
- Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ 
20.814.000 Ǐ 
Deckungsmittel 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 420.000 Ǐ 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 9.247.000 Ǐ 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 7.516.000 Ǐ 
Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ 
20.814.000 Ǐ 
Münster, 28.10.2024 
i. V. i. A. 
gez.  gez. 
Minas Wedding 
Stadtrat kaufmännischer Betriebsleiter

5 Wirtschaftsplan 2025 
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab-
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren 
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung 
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken 
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt-
reinigung und Winterdienst - ab.  
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be-
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu-
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung 
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 
14001:2009 (Umweltmanagement) und DIN ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagement) zertifi-
ziert. 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
 RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCHÄFTIGTE: 464 Mitarbeiter-/innen 
 BETRIEBSLEITUNG: NN und Christian Wedding 
 GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft) 
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche 
322.812 Einwohner (Stand: 31.03.2024) 
BETRIEBSBEREICHE: 
Straßenreinigung 
Winterdienst 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat- 
haushalte und gewerbliche Bereiche 
Containerdienst 
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung
11 Recyclinghöfe 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen: 
 Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Blockheizkraftwerk  
 Sickerwasserbehandlungsanlage 
 Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Grünkompostierungsanlage 
 Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2025 
awm 2030
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des-
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß-
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein-
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der 
Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Erfolg der auf die Unterneh-
mensvision ausgerichteten Maßnahmen. 
Die Vision: Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung  
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich 
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie 
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale 
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re-
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität. 
Die Vision im Wortlaut: 
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe! 
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit! 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die 
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden. 
Der Rest wird effizient energetisch genutzt. 
Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Wertstoff-Manufaktur. 
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche 
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie 
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit . 
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. 
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität  – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch 
mehr Umweltschutz , noch mehr Miteinander  und regionale Wertschöpfung . 
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung  und die demographische Entwicklung
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den 
Netzwerkpartnern gestaltet.

7 Wirtschaftsplan 2025 
Balanced-Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030 
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die-
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei-
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für 
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur 
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf-
tig neu aus.

8 Wirtschaftsplan 2025 
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche 
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer-
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der 
awm.  
Leistungen Stadtsauberkeit 
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - 
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini-
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung 
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen 
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
Allg. Straßenreinigung
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
Winterdienst
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
Sonderleistungen der Straßenreinigung
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für 
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 Reinigung von Depotcontainer-Standorten 
 Sonderleistungen im Winterdienst 
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2025 
Leistungen Abfallwirtschaft 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf-
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes (KrWG). 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris-
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom 
KrWG und Landeskreislaufwirtschaftsgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der 
kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) 
erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig fortgeschrieben. 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
Restmüllbeseitigung 
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle 
 Sonstige Abfälle 
Bioabfallverwertung 
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 Bioabfall aus Unterflurcontainern 
Grünabfallverwertung 
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
Papier Duale Systeme
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
Wertstoffverwertung (SNVP) 
 Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Unterflurcontainern
 Wertstoffe von Recyclinghöfen

10 Wirtschaftsplan 2025 
Containerdienst 
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
Sonderleistungen Abfallabfuhr
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen 
 Sonstige Sonderleistungen 
Altholzverwertung 
 Holz von Recyclinghöfen 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
Verwertung von Altmetallen 
 Metalle von Recyclinghöfen 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen 
 Problemabfälle aus Haushalten 
Verwertung sonstiger Abfälle 
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
Aktenvernichtung 
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen 
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

11 Wirtschaftsplan 2025 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) 
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftsberatung/Nachhaltigkeitspädagogik 
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab-
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun-
gen werden erbracht: 
Verwaltung 
 Betriebsleitung 
 Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses 
 Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement 
 Kostenrechnung und Gebührenkalkulation 
 Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset-
zung) 
 Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen 
 Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen 
 Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei-
lung) 
 Gesundheitsmanagement und Changemanagement 
 Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen 
 IT-Organisation

12 Wirtschaftsplan 2025 
 Digitalisierungsmanagement 
 Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zertifikat 
 Risikomanagement 
 DNK-Erklärung 
 Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE 
Ausbildung 
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Industriekauffrau/-mann 
 Berufskraftfahrer/-in 
 Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement 
Planung und Entwicklung 
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- 
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenlager 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva-
ten Bereich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
Betrieb 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Papierumschlagshalle 
 Betrieb des Altholzumschlages 
 Betrieb der Zentraldeponie II. 
 Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I. 
 Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten 
Wertstoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Photovoltaikanlagen

13 Wirtschaftsplan 2025 
4. Erfolgsplan 2025 der awm 
Planansatz 
2025 
Ǐ 
Planansatz 
2024 
Ǐ 
Rechnungs-   
ergebnis 
2023 
Ǐ 
1. Umsatzerlöse 
67.562.000 67.496.000 67.738.203
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 0 0 638
3. Sonstige betriebliche Erträge 8.036.000 7.014.000 2.426.407
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten      
Gebührenüberschüsse 7.027.000 4.915.000 0
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
0 0 0
5. Materialaufwendungen 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe 6.409.000 6.280.000 5.721.813
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 18.128.000 19.310.000 20.276.319
6. Personalaufwendungen 
a)  Löhne und Gehälter 24.554.000 23.233.000 21.014.792
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 7.520.000 6.965.000 6.422.517
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 9.247.000 8.797.000 8.167.019
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 0 0 0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.609.000 6.479.000 4.937.523
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 650.000 1.144.247
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 64.000 466.000 39.603
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.717.000 3.630.000 4.729.909
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 13.654
14. Sonstige Steuern 86.000 123.000 79.753
15. Jahresergebnis 3.631.000 3.507.000 4.636.502

14 Wirtschaftsplan 2025 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2025 
1. Umsatzerlöse 67.562.000 Ǐ
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
 - Straßenreinigungsgebühren 6.100.000 Ǐ
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 1.638.000 Ǐ
 - Umsatzerlöse Winterdienst 2.000.000 Ǐ
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
54.393.000 Ǐ
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 3.431.000 Ǐ
1.1 Straßenreinigung
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die 
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus-
haltsmitteln der Stadt getragen.  
 Die Gebühren der Straßenreinigung werden zum 0 1.01.2025 
um durchschnittlich 9,15 % erhöht (siehe Ratsvorlage 
V/0565/2024).

15 Wirtschaftsplan 2025 
 Die Gebühren betragen ab dem 01.01.2025 für die regelmä-
ßige wöchentliche Reinigung je Frontmeter: 
Gebührensatz 
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
6,60 Ǐ 
5,88 Ǐ 
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra-
ßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
3,30 Ǐ 
2,88 Ǐ 
1.2 Abfallwirtschaft 
Für 2025 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall- 
und Bioabfallabfuhr unverändert. 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An-
nehmen von Abfällen 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1  
Abfallsatzung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2  
Abfallsatzung) 
wöchentliche Abfuhr 
     35 l 72,96 Ǐ/a 116,52 Ǐ/a 
     60 l 125,04 Ǐ/a 199,80 Ǐ/a 
     90 l 187,56 Ǐ/a 299,64 Ǐ/a 
    120 l 250,20 Ǐ/a 399,60 Ǐ/a 
   240 l 500,40 Ǐ/a 799,20 Ǐ/a 
   660 l 1.376,04 Ǐ/a 
   770 l 1.605,36 Ǐ/a 
 1.100 l 2.293,44 Ǐ/a

16 Wirtschaftsplan 2025 
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän-
dert bei 230,00 Ǐ/t.  
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (siehe Ratsvorlage V/0566/2024). 
2.  Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen 
 Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der 
Kompostbestände absehbar.  
0 Ǐ
3. Sonstige betriebliche Erträge 8.036.000 Ǐ
In Höhe von 7.027.000 Ǐ ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden 
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh-
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit-
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem 
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus 
Mieten und Pachten. 
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD-Überschüssen 
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. Für 2025 ist keine Entnahme geplant.
0 Ǐ
5. Materialaufwendungen 24.537.000 Ǐ
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
und für bezogene Waren 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die 
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge. 
6.409.000 Ǐ
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
18.128.000 Ǐ

17 Wirtschaftsplan 2025 
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha-
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten 
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die 
Entsorgung von Problemabfällen. 
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 
32.074.000 Ǐ
24.554.000 Ǐ
Plan
2025 
Plan
2024 
Beamte 3,50 4,50 
Arbeitnehmer 460,43 446,76 
Auszubildende 19,00 19,00
482,93 470,26 
(vgl. Stellenübersicht, ab Seite 30) 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen. 
7.520.000 Ǐ
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge-
gen- 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer angewendet. 
9.247.000 Ǐ
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. 
0 Ǐ

18 Wirtschaftsplan 2025 
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter und Einrichtungen. Ebenfalls 
im Ansatz enthalten sind Sachaufwendungen der Ab-
fallwirtschaftsberatung, Aufwendungen für Öffentlich-
keitsarbeit, Leistungen der Kantine, Fernmelde- und 
Postgebühren, EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und 
Gutachteraufwendungen, Versicherungsleistungen so-
wie sämtliche Gebäudeaufwendungen.
6.609.000 Ǐ
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge 
aus der Anlage liquider Mittel.
650.000 Ǐ
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin-
sungsbetrag in Höhe von 64.000 Ǐ berücksichtigt.
64.000 Ǐ
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.717.000 Ǐ
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
 Für das Wirtschaftsjahr 2025 werden keine Steuerauf-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 Ǐ
14. Sonstige Steuern 
 Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den Zu-
schlag gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 
sowie um Kfz-Steuern.
86.000 Ǐ

19 Wirtschaftsplan 2025 
15. Jahresüberschuss 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan 
und in der Gebührenbedarfsberechnung: 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs-
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An-
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von 1.649.000 Ǐ. 
-  Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren-
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von 1.250.000 Ǐ.  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer-
den in Höhe von 82.000 Ǐ prognostiziert. 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 650.000 Ǐ. 
3.631.000 Ǐ

20 Wirtschaftsplan 2025 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2025 – 2029  
der awm

21 Wirtschaftsplan 2025 
5. Vermögensplan 2025 der awm
Vermögensplan 
2025 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
2024 
I. Einnahmen 20.814.000 Ǐ 12.862.000 Ǐ
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 420.000 Ǐ 400.000 Ǐ
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 9.247.000 Ǐ 8.797.000 Ǐ
3. Aufnahme von Krediten 7.516.000 Ǐ 158.000 Ǐ
4. Jahresüberschuss 3.631.000 Ǐ 3.507.000 Ǐ
II. Ausgaben 20.814.000 Ǐ 12.862.000 Ǐ
1. Darlehenstilgungen 650.000 Ǐ 650.000 Ǐ
2. Investitionen 20.163.500Ǐ 12.212.000Ǐ
a) Stadtreinigung 2.473.500 Ǐ 371.000 Ǐ
a1)  Straßenreinigung 1.992.000 Ǐ 0 Ǐ
a2)  Winterdienst 481.500 Ǐ 350.000 Ǐ
a3)  Sonstiges 0 Ǐ 21.000 Ǐ
b) Abfallwirtschaft 16.260.000 Ǐ 11.053 .000 Ǐ
b1)  Abfallabfuhr 9.840.000 Ǐ 4.173.000 Ǐ
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 1.050.000 Ǐ 870.000 Ǐ
b1.2) Fahrzeuge 8.330.000 Ǐ 3.200.000 Ǐ
b1.3) Sonstiges 2.500 Ǐ 53.000 Ǐ
b1.4) Annahmestellen 455.000 Ǐ 50.000 Ǐ

22 Wirtschaftsplan 2025 
Vermögensplan 
2025 
Nachrichtlich:  
Vermögensplan  
2024 
b2) Abfallverwertung/-entsor-
gung 
6.420.000 Ǐ 6.880.000 Ǐ
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 1.290.000 Ǐ 1.695.000 Ǐ
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 3.130.000 Ǐ 5.135.000 Ǐ
b2.3) Errichtung von abfallwirt-
schaftlichen Anlagen 
2.000.000 Ǐ 0 Ǐ
b2.4) Sonstiges 2.500 Ǐ 50.000 Ǐ
c) Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ 788.000 Ǐ
c1) Fahrzeuge 200.000 Ǐ 0 Ǐ
c2) Maschinen/Geräte 160.000 Ǐ 150.000 Ǐ
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü-
ter 
40.000 Ǐ 15.000 Ǐ
c4) Baumaßnahmen 500.000 Ǐ 453.000 Ǐ
c5) Sonstiges 530.000 Ǐ 170.000 Ǐ

23 Wirtschaftsplan 2025 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2025 (Investitionen) 
a) Stadtreinigung 2.474.000 Ǐ
a1) Straßenreinigung
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
sechs Kehrmaschinen (davon zwei mit Elektroan-
trieb) benötigt. Außerdem sind in diesem Ansatz ein 
Transporter (leichtes Nutzfahrzeug) mit Elektroan-
trieb und zwei elektrische Abfallsauger enthalten. 
1.992.000 Ǐ
a2) Winterdienst 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst-
ausrüstung sowie für ein Außenregal für Schnee-
pflüge benötigt. 
482.000 Ǐ
a3) Sonstiges 
Die Ersatzbeschaffung von geringwertigen Wirt-
schaftsgütern ist ab 2025 in den Positionen a1) und 
a2) enthalten. 
0 Ǐ
b) Abfallwirtschaft 16.260.000 Ǐ
b1)  Abfallabfuhr 9.840.000 Ǐ
b1.1)   Abfall- u. Wertstoffbehälter 1.050.000 Ǐ
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen (MGB), Straßenpapierkörben, 
Bigbellys und Einhausungen sowie für Container, 
Presscontainer und Unterflurcontainer. 
b1.2)   Fahrzeuge 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
zwei elektrisch betriebenen und acht konventionel-
len Abfallsammelfahrzeugen benötigt. Außerdem 
sollen zwei Sperrgutfahrzeuge, zwei Umleerfahr-
zeuge, drei elektrisch betriebene Kofferfahrzeuge 
(feste Bordwände) mit Ladebordwand sowie ein 
Schadstoffmobil angeschafft werden. 
8.330.000 Ǐ

24 Wirtschaftsplan 2025 
b1.3) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern. 
2.500 Ǐ
b1.4) Annahmestellen
Die Mittel werden für den Umbau des Eingangsbe-
reichs des Recyclinghofes Eulerstraße sowie für ei-
nen neuen Problemabfallsammelcontainer bereit-
gestellt. 
Für den Grundstückskauf Annahmestellen stehen 
aus Vorjahren (2023) 2.060.000 Ǐ zur Verfügung. 
455.000 Ǐ
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 6.420.000 Ǐ
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die Fahrzeuge werden für den Einsatz auf dem Ge-
lände des Entsorgungszentrums benötigt. Es han-
delt sich um jeweils einen Radlader für den Um-
schlag diverser Abfälle und für die Kompostierung 
sowie jeweils um einen Abrollkipper und Absetzkip-
per. Außerdem soll ein neuer Auflieger für die Ab-
falltransporte zur Twence beschafft werden. 
1.290.000 Ǐ
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Erweiterung Lagerhalle Kompostierung: 
Die Hallenkapazitäten zur Lagerung des Fertigkom-
postes der Grün- und Strauchschnittkompostierung 
sowie des Fertigkompostes der BVA ist sehr be-
grenzt. Der Fertigkompost beider Anlagen muss bis 
zur Vermarktung witterungsgeschützt gelagert wer-
den. Hierzu ist die Lagerhalle entsprechend zu er-
weitern.  
Sanierung Tunneldecken BVA:  
Aufgrund starker Korrosion an den Tunneldecken 
der Rotte der BVA sind diese Decken zu sanieren. 
Die Tunneldecken weisen erhebliche Abplatzungen 
an den Betondecken auf. Diese sind zu sanieren und 
entsprechend zu versiegeln, um eine höchstmögli-
che Sicherheit vor dem aggressiven Ammoniak zu 
erlangen. 
3.130.000 Ǐ

25 Wirtschaftsplan 2025 
Neue digitale Kameratechnik Waage MBA: 
Die bisherige Kameratechnik ist noch alte Ana-
logtechnik. Firmware-Updates und der Ersatz-
teilservice für die Kameras wurden eingestellt. Die 
neue digitale Kameratechnik unterstützt unter an-
deren die Nummernschild-Erkennung, die zur auto-
matischen Datenerfassung der Anlieferungsfahr-
zeuge genutzt werden soll. 
Errichtung Gerätehalle, Ersatzteillager: 
Am Standort der Mechanisch Biologischen Aufbe-
reitungsanlage (MBA) „Zum Heidehof 52“ wird eine 
Gerätehalle mit Ersatzteillager benötigt. Es ist be-
absichtigt, dort Geräte wie Gabelstapler, Hubar-
beitsbühnen und Hoflader unterzustellen. Die bishe-
rige Lösung, die Klein-Maschinen in der Aufberei-
tungsanlage abzustellen, ist aus versicherungs-
technischen Gründen nicht mehr zulässig.  
Weiterhin ist es geplant, ein Lager für benötigte Er-
satzteile einzurichten. Gelagert werden hier größ-
tenteils elektrotechnische und elektronische Bau-
teile, die vor Umwelteinflüssen geschützt werden 
müssen. 
Sanierung Lichtfirst, Trapezblechdecke Rottehalle: 
Hierbei handelt es sich um den zweiten Bauab-
schnitt der Hallendachsanierung. Der erste Teil des 
Hallendaches wurde bereits 2020 saniert. 
Die Trapez-Sickenbleche weisen einen starken 
Rostansatz auf und sind dauerhaft statisch nicht 
mehr tragfähig.  
Die „Kunststoff Doppelsteg Lamellen“ des Lichtfirs-
tes sind durch Witterungseinflüsse so stark beschä-
digt und verwittert, dass diese Löcher aufweisen 
und die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. 
Luftverteilerkästen Tunnelbelüftung: 
Die Luftverteilerkästen (Baujahr 2004) weisen star-
ken Befall von Lochfraß auf. Die Dichtigkeit ist nicht 
mehr gegeben. Hierdurch gelangt aggressive Am-
moniak-belastete Tunnelabluft ungefiltert in die 
umliegenden Räume und führt dort zu Schwaden-
bildung und erheblicher Korrosion. 
Brandschutztechnische Einrichtungen MRA:

26 Wirtschaftsplan 2025 
Während der Planung des Wiederaufbaus der An-
nahmehalle MRA wurden seitens der Versicherung 
und der Brandschutzsachverständigen die Forde-
rung aufgestellt, die Annahmehalle mit u. a. Wärme-
bildkameras, automatischen Wasserwerfern und 
Überbanddetektoren auszustatten. Diese Forde-
rungen wurden in das Gesamtbrandschutzkonzept 
für den Bereich MRA mit aufgenommen und liegen 
mittlerweile dem Bauordnungsamt und der Bez.-
Reg. Münster zur Genehmigung vor. 
Hierfür sind die Mittel vorgesehen. 
Störmeldungen Sicker- und Abwasserbehandlung: 
Es ist geplant, die aus 1994 stammende Prozessleit-
technik der Sickerwasserreinigungsanlage sukzes-
sive auszutauschen und auf einen aktuellen Stand 
zu bringen. 
Wichtige Teilbereiche (Steuerung des Belebungs-
beckens) wurden vorab schon umgestellt. Für 2025 
ist es vorgesehen, die Störmeldeeinrichtung der An-
lage zu erneuern. Geplant ist, eine Alarmierung der 
zuständigen Mitarbeiter sowie einen Fernzugriff und 
–steuerung mit zu programmieren. 
Pumpe Aktivkohle Sickerwasserbehandlung: 
Die Mittel sind für die Installation einer zweiten Ak-
tivkohle-Behandlung vorgesehen. Aufgrund der 
mittlerweile immer wieder vorkommenden Starkre-
genereignisse und des damit erhöhten Sickerwas-
seranfalls ist es zwingend erforderlich, eine zweite 
Aktivkohle-Straße zur zeitnahen Abreinigung des 
anfallenden Sickerwassers zu installieren. Zur Be-
schickung der zweiten Straße ist die Anschaffung ei-
ner zusätzlichen Pumpe erforderlich. 
Zentrale Tankstelle EZM: 
Gesetzliche Vorgabe, KRITIS 
Die awm gehören zur kritischen Infrastruktur. Aus 
diesem Grund wurde schon frühzeitig entschieden, 
eine Dieselbevorratung (an der Rösnerstraße und 
am EZM jeweils 80.000 l) zu installieren. Am EZM soll 
es nicht ausschließlich um eine Bevorratung han-
deln; es ist geplant, bestehende Tankanlagen durch 
eine zentrale Tankstelle incl. einer Bevorratung von 
Dieselkraftstoff zu ersetzen.

27 Wirtschaftsplan 2025 
Schlammpresse Sickerwasserreinigungsanlage: 
Der auf der Sickerwasserreinigungsanlage anfal-
lende Überschussschlamm aus der biologischen 
Vorreinigung des Sickerwassers wird statisch vor-
entwässert (TS-Gehalt 3-5%) und anschließend mit-
tels einer Schneckenpresse auf einen TS-Gehalt 20-
25 % weiter entwässert. Aufgrund des chloridhalti-
gen Sickerwassers steht die mittlerweile 13 Jahre 
alte Schlammpresse nicht mehr zu 100 % zur Verfü-
gung. Die Reparaturausfallzeiten und Reparatur-
kosten sind erheblich. Die Schneckenpresse ist aus-
zutauschen. 
Planung und Bau Kleiderkammer EZM: 
In den vergangenen Jahren wurden größere Be-
triebsteile vom Betriebsgelände Rösnerstraße 10 
zum EZM verlagert. Dennoch verfügen die awm bis-
her ausschließlich über eine zentrale Kleiderkammer 
auf dem Betriebsgelände Rösnerstraße 10. Durch 
eine zweite Kleiderkammer auf dem Gelände des 
EZM können erhebliche Wegezeiten eingespart 
werden. 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Die Mittel werden für den Neubau eines Zwischenla-
gers für gefährliche Abfälle auf dem Gelände des 
Entsorgungszentrums benötigt (siehe Beschlussvor-
lage V/0481/2024). 
2.000.00 0 Ǐ
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern. 
2.500 Ǐ
c)  Gemeinsame Anlagen 1.430.000 Ǐ
c1)   Fahrzeuge 200.000 Ǐ
Für 2025 ist die Beschaffung von zwei elektrisch be-
triebenen PKW (Ersatzbeschaffungen) sowie die Be-
schaffung eines elektrisch betriebenen Kleinbusses 
vorgesehen.

28 Wirtschaftsplan 2025 
c2)   Maschinen/Geräte 160.000 Ǐ
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Werkstätten der 
awm.
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter 40.000 Ǐ
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von gering-
wertigen Wirtschaftsgütern in den Bereichen Werk-
stätten und Verwaltung. 
c4)   Baumaßnahmen 500.000 Ǐ
Die Mittel werden für die Erweiterung der Werkstatt 
auf dem Gelände Rösnerstraße 10 sowie für Ladein-
frastruktur benötigt. 
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für EDV Hard- und Soft-
ware sowie für die Ersatzbeschaffung von Büromö-
beln.
530.000 Ǐ

29 Wirtschaftsplan 2025 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2025 – 2029

30 Wirtschaftsplan 2025 
6. Stellenübersicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
2025 
Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Entgeltgruppe Stellen 2025 Abweichungen
gegenüber 2024 Stellen 2024 Ist-Besetzung 
30.06.2024 
Vermerke / Er-
läuterungen 
TVÖDFEST 2,00 -  2,00 2,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00
EGr. 14 5,00 - 5,00 4,74
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 6,00 - 6,00 5,79
EGr. S11b 1,00 - 1,00 0,69
EGr. 11 8,50 + 2,50 6,00 3,00
EGr. 10 10,50 + 1,50 9,00 10,01
EGr. 9c 10,00 - 10,00 9,27
EGr. 9b 7,00 - 7,00 7,00
EGr. 9a 16,00 - 16,00 12,80
EGr. 8 21,00 + 18,00 3,00 3,00
EGr. 7 10,00 - 15,00 25,00 24,03
EGr. 6 189,00 + 3,00 186,00 183,57
EGr. 5 0,00 - 0,00 0,00
EGr. 4 171,43 + 3,67 167,76 168,85
EGr. 3 0,00 - 0,00 0,00
Summe 460,43 + 13,67 446,76 437,75
nachrichtlich: 
Auszubildende 19,00 - 19,00 11,00

31 Wirtschaftsplan 2025 
nachrichtlich: Übersicht der Stellen für Beamtinnen/Beamte 
Besoldungs- 
gruppen 
Stellen 
2025 
Stellen 
2024 
Abweichungen 
gegenüber 2024 
Ist-Besetzung 
30.06.2024 Bemerkungen 
A 14 1,00 1,00 - 1,00 
A 12 1,50 1,50 - 1,50 
A 9 L1E2 0,00 1,00 - 1 1,00 
A 8 1,00 1,00 - 1,00 
insgesamt 3,50 4,50 - 1 4,50 
Einzelaufstellungen
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 1,00 EGr. 11 Personal-, Organisati-
ons- und Gesundheits-
angelegenheiten 
AP-Nr. 70.00.1004 
Personalangelegenheiten, Ausbil-
dungskoordination, Umsetzung von 
Maßnahmen des betrieblichen Ge-
sundheitsmanagements. Erweiterung 
des derzeitigen Personaleinsatzes von 
1,00 auf 2,00 Stellen 
2. 2,00 EGr. 8 Kfz-Mechatroniker/-in 
Werkstatt Rösner-
straße 
Arbeitsgruppe 70.21.1 
Quantitativer und qualitativer Anstieg 
bei Wartung, Pflege und Reparatur 
des awm-Fuhrparks 
3. 1,00 EGr. 6 Sachbearbeiter/-in 
Lager/ Materialwirt-
schaft Werkstatt Rös-
nerstraße 
Arbeitsgruppe 70.21.13 
Quantitativer und qualitativer Anstieg 
bei Wartung, Pflege und Reparatur 
des awm-Fuhrparks. Übernahme zu-
sätzlicher sicherheitsrelevanter Aufga-
ben 
4. 1,00 EGr. 6 Abfallfacharbeiter/-in 
Recyclinghöfe/Zwi-
schenlager 
Arbeitsgruppe 70.31.03 
Rechtssicherer Betrieb der Recycling-
höfe, Abdeckung der aktuellen Öff-
nungszeiten

32 Wirtschaftsplan 2025 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
5. 3,67 EGr. 4 Hilfskräfte 
Recyclinghöfe/Zwi-
schenlager 
Arbeitsgruppe 70.31.03 
Rechtssicherer Betrieb der Recycling-
höfe, Abdeckung der aktuellen Öff-
nungszeiten 
6. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in 
Stoffstrommanage-
ment, Fremdsicker-
wässer, Betriebsbe-
auftragter Abfall 
AP-Nr. 70.32.0002 
Sicherstellung der aufgabengerechten 
Steuerung und Weiterentwicklung der 
Stoffströme, Reduzierung externer Be-
ratungsaufträge. Verstetigung der zum 
01.10.2024 überplanmäßig eingerich-
teten Stelle. 
7. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abtransport Restabfall 
Twence 
Arbeitsgruppe 70.32.04 
Einsparung von Transportkosten Drit-
ter. Aus rechtlichen Gründen ist kein 
Einsatz von Fremdpersonal bei der 
grenzüberschreitenden Verbringung 
von Abfällen möglich. 
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Containerdienst 
Arbeitsgruppe 70.32.04 
Erhöhte Nachfrage nach Transport-
leistungen der awm 
9. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/-in 
Interne Kommunika-
tion 
AP-Nr. 70.40.0016 
Verstetigung der zum 01.01.2021 
überplanmäßig eingerichteten Stelle 
Stellenwertänderungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.00.2005 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Verantwortliche Elektrofachkraft 
2. 70.10.1004 A 9 L1E2 EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Controlling und Prozessanalyse 
3. 70.11.0003 EGr. 10 EGr. 11 0,50 Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination 
4. 70.21.1010 EGr. 9b EGr. 9c 1,00 Werkstattleiter/-in 
5. 70.21.diverse EGr. 7 EGr. 8 15,00 Kfz-Mechatroniker/-in 
6. 70.21.1341 EGr. 7 EGr. 8 1,00 Sachbearbeiter/-in 
Lager, Materialwirtschaft 
7. 70.31.0202 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Gärtner/-in 
Natur- und Landschaftspfleger/-
in

33 Wirtschaftsplan 2025 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl Funktion /  
Aufgabengebiet 
8. 70.32.0409 EGr. 11 EGr. 9a 1,00 Disponent/-in 
Transportdienstleistungen EZM 
9. 70.40.0003 EGr. 9c EGr. 11 1,00 Fachstellenleiter/-in 
Kundencenter 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
1. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in 
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori-
zon 2020)  
AP-Nr. 70.00.2002üp 
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung 
konkreter Investitionen zur Aufwertung 
von städtischem Bioabfall und Klär-
schlamm. Projektdauer: 31.12.2025 
Die Stelle wird aus Fördermitteln finan-
ziert.  
2. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in 
Smart City  
AP-Nr. 70.00.2004 üp 
Umsetzung des Fokusprojekts 3: 
Smarte Wege zum abfallfreien Quartier. 
Ratsbeschluss vom 20.09.2023 
(V/0243/2023/1); Projektdauer: 
31.12.2026 
Die Stelle wird zu 65 % aus Fördermit-
teln finanziert.  
3. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsmanage-
ment 
AP-Nr. 70.11.0002üp 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse 
der bestehenden Geschäftsprozesse. 
Projektdauer: 01.03.2021 - 31.12.2026 
4. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei-
dern 
AP-Nr. 70.10.0204üp 
Koordination sämtlicher Fortbildungen 
und Unterweisungen der awm / Überwa-
chung der in Münster aufgestellten Alt-
kleidercontainer. Befristete Verlänge-
rung bis 31.12.2025 
5. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in 
Mitarbeit Magazin Werk-
statt 
AP-Nr. 70.21.1342üp 
Unterstützung der Leitung des Werk-
stattlagers/Magazins. Einsatzmöglich-
keit für leistungseingeschränkte/n Mitar-
beiter/in. Befristete Verlängerung bis 
31.12.2025

34 Wirtschaftsplan 2025 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
6. 0,50 EGr. 05 Sachbearbeiter/-in 
Bearbeitung Reviermel-
dungen 
70.22.0005üp 
Interne Telefonhotline zu Störungen und 
Erschwernissen bei der Abfallabfuhr 
und Straßenreinigung. Befristung bis 
31.12.2025 
7. 4,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfallabfuhr Innenstadt-
reviere 
Team 70.22.1 
Umstellung von Mehrkammer- auf Mo-
nofahrzeuge. Befristung bis zum 
31.12.2026; Entscheidung über die Ein-
richtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027 
8. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in 
Kontrolle Bioabfallge-
fäße auf Störstoffe 
Team 70.22.1, Arbeitsgruppe 47 
Ausweitung des erfolgreichen Personal-
einsatzes von 2,00 auf 4,00 Stellen. Ein-
satzmöglichkeit für leistungsgeminderte 
Mitarbeitende. Befristung bis 
31.12.2025 
9. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Beseitigung von wilden 
Abfallablagerungen 
Team 70.22.1 
Verbesserung des Stadtbildes, Beseiti-
gung wilder Abfallablagerungen (Män-
gelmelder, Meldungen der Bürgerinnen 
und Bürger, Meldungen des Kommuna-
len Ordnungsdienstes). Befristung bis 
zum 31.12.2026; Entscheidung über die 
Einrichtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027 
10. 1,00 EGr. 4 Mülllader/-in 
Beseitigung von wilden 
Abfallablagerungen 
Team 70.22.1 
Verbesserung des Stadtbildes, Beseiti-
gung wilder Abfallablagerungen (Män-
gelmelder, Meldungen der Bürgerinnen 
und Bürger, Meldungen des Kommuna-
len Ordnungsdienstes). Befristung bis 
zum 31.12.2026; Entscheidung über die 
Einrichtung von Planstellen zum Wirt-
schaftsplan 2027 
11. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfuhr von Wertstoffen 
im Auftrag der Fa. Re-
mondis 
AP-Nr. 70.22.1491üp 
Übernahme von Teilleistungen aus dem 
Auftrag der Dualen Systeme zur ge-
meinsamen LVP- und Wertstoffsamm-
lung (vorbehaltlich der Fortführung des 
Vertrages mit der Fa. Remondis). Pro-
jektzeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2025. 
Die Kosten werden von der Fa. Remon-
dis getragen.

35 Wirtschaftsplan 2025 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer-
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
12. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb. 
Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide 
AP-Nr. 70.22.2634üp 
Reinigung im Bereich von Großwohnan-
lagen; Finanzierung über einen Be-
schäftigungszuschuss nach 
§ 16e SGB II. Verlängerung des Pro-
jekts um 1 weiteres Jahr bis 31.12.2025 
13. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len 
AP-Nr. 70.31.0319üp 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recycling-
höfen. Befristete Verlängerung bis 
31.12.2025 
14. 1,00 EGr. S11B Sachbearbeiter/-in 
Bildung für nachhaltige 
Entwicklung 
AP-Nr. 70.40.0018üp 
Bildungsangebote für Grundschulen zu 
den Themen Abfallvermeidung, Wert-
stofftrennung und Stadtsauberkeit. Be-
fristung bis 31.12.2025

36 Wirtschaftsplan 2025 
Impressum
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
November 2024

Anlage A

752 Zeichen

Anlage A zur V/0563/2024 
 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie 
zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beschlussvorlage

10844 Zeichen

V/0563/2024 
V/0563/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2025 
- Finanzplan 2025 - 2029 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2025 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2025 weist Erträge in Höhe von 76.248.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 72.617.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.631.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2025 hat ein Gesamtvolumen von 20.814.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2025 weist 460,43 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 19 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 3,5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 9.343.000 € aufnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 72.617.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Entnah-
men aus de r Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
68.979.000 € getragen. Die verbleibenden 3.638.000 € werden für den satzungsgemäßen Winter-
dienst in Höhe von 1.800.000 Euro und den Stadtanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
19.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wedding 
Telefon: 6052-42 
WeddingC@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0563/2024 
1.638.000 Euro vom Haushalt der Stadt Münster sowie in Höhe von 200.000 Euro vom Wirtschafts-
plan der Stadtwerke Münster GmbH für den Winterdienst an Busbuchten getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2025 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs - und Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht, aufzustel-
len. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm 
b) das Rechnungsergebnis 2023 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2024 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.631.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2025 insgesamt 460,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 30 - 35 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2024 dar-
gestellt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2025 insgesamt 12,50 neue Planstellen einzurich-
ten. 3,00 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2024 überplanmäßig vorhanden und im Per-
sonalkostenansatz enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestan-
des erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 
 
 
1. Personal-, Organisations- und Gesundheitsangelegenheiten (1,0 Stelle; siehe Z iff. 1 der Tabelle 
Stellenvermehrungen): 
 
Die awm verfügen über keine eigene Personalabteilung; die entsprechenden Aufgaben werden vom 
Personal- und Organisationsamt der Stadt wahrgenommen. Dennoch liegen vor Ort bei den awm 
wichtige Aufgaben insbesondere im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und des 
Ausbildungsmanagements an, deren Wahrnehmung für Personalgewinnung und –entwicklung sowie 
für die Zukunftsfähigkeit der awm insgesamt ausgesprochen wichtig sind. Dies gilt ausdrücklich für

- 3 - 
V/0563/2024 
beide Betriebsstandorte Rösnerstraße sowie Entsorgungszentrum. Es handelt sich um die unbefriste-
te Absicherung des seit 20.03.2024 vorhandenen überplanmäßigen Einsatzes. 
 
 
2. Neue Planstellen für den Betrieb der städt. Recyclinghöfe (4,67 Stellen; siehe Ziff. 4 und 5 der Ta-
belle Stellenvermehrungen): 
 
Eine Organisationsuntersuchung aus dem laufenden Jahr 2024 hat ergeben, dass das bei den awm 
vorhandene Personal für den rechtssicheren Betrieb der städtischen Recyclinghöfe nicht ausreicht. 
Um eine erhebliche Reduzierung der Öffnungszeiten oder gar eine komplette Schließung eines Stan-
dortes zu vermeiden, ist die vorgeschlagene Erweiterung der Stellenübersicht unvermeidlich. 
 
 
3. Neue Planstellen für die Werkstatt Rösnerstraße (3,0 Stellen; siehe Ziff. 2 und 3 der Tab elle Stel-
lenvermehrungen): 
 
Mit der wachsenden Stadt Münster wachsen zunächst auch rein quantitativ die Aufgaben der awm. In 
den letzten Jahren musste der Fuhrpark nach und nach von ca. 220 auf 290 Fahrzeuge erweitert 
werden, um die Entsorgungs- und Reinigungsleistungen erbringen zu können. Dies hat nun mit einer 
gewissen Verzögerung auch deutliche Auswirkungen auf die Werkstatt der awm an der Rösnerstraße, 
in der alle Fahrzeuge der Abfallabfuhr und Straßenreinigung sowie Winterdienstfahrzeuge und –
geräte gewartet und repariert werden. Eine Organisationsuntersuchung aus dem laufenden Jahr 2024 
hat ergeben, dass ein höherer Personaleinsatz zwingend erforderlich ist. Eine denkbare Alternative, 
die Vergabe bestimmter Leistungen an Dritte, ist bei den hochspezia lisierten Fahrzeugen und Gerä-
ten nur bedingt möglich; außerdem muss die Verfügbarkeit des Fuhrparks aus betrieblicher Sicht 
möglichst zeitnah sichergestellt werden. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Personaleinsatz in der Werkstatt der awm an der Rösnerstra-
ße um insgesamt 3 zusätzlichen Stellen (2 Mechatroniker/ -innen sowie eine Person im La-
ger/Materialwirtschaft) auszuweiten. 
 
 
4. Neue Planstelle Stoffstrommanagement, Fremdsickerwässer, Betriebsbeauftragter für Abfall (1,0 
Stelle; siehe Ziff. 6 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
In den nächsten 2 bis 3 Jahren werden die bisherigen Stellen inhaber mehrerer herausgehobener 
Stellen in der Abteilung „Entsorgungsanlagen“ altersbedingt ausscheiden. Die Stellen besitzen alle-
samt maßgeblichen Einfluss auf die  Aufrechterhaltung eines reibungslosen Betriebes der Entsor-
gungsanlagen der awm. Aus diesem Anlass haben die awm gemeinsam mit dem Personal- und Or-
ganisationsamt bereits frühzeitig die bisherige Organisationsstruktur überprüft und Optimierungsmög-
lichkeiten untersucht. Mehrere organisatorische Änderungen gelangen stellenplanneutral. Doch die 
Wahrnehmung einiger Pflichtaufgaben (Stoffstrommanagement, Betriebsbeauftragter für Abfall) sowie 
freiwilliger, aber betriebswirtschaftlich extrem sinnvoller Aufgaben (Annahme von Fremdsickerwasser) 
lässt sich nur über einen zusätzlichen Personaleinsatz realisieren.  
 
Es handelt sich um die unbefristete Absicherung des seit 01.10.2024 vorhandenen überplanmäßigen 
Einsatzes. 
 
 
5. Einstellung von Kraftwagenfahrern/ -innen aufgrund quantitativer Erhöhung der Ist-Aufgaben (2,0 
Stellen; siehe Ziff. 7 und 8 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Nach dem Großbrand Ende Februar 2023 wurden die Brandschutzbestimmungen in der Restmüllsor-
tieranlage erheblich verschärft. War zuvor noch eine Zwischenlagerung der Abfälle in gewissem Um-
fang möglich und zulässig, besteht nun die Verpflichtung, die fraktion ierten Abfallströme umgehend 
zur weiteren Behandlung zu den Vertragspartnern abzufahren. Mit den bei den awm vorhandenen

- 4 - 
V/0563/2024 
Planstellen für die Restabfalltransporte zur Twence sind bereits seit 2023 die Transporte nicht mehr 
vollständig abzudecken. Eine Rückkehr zur früheren Praxis ist nicht denkbar. Es besteht daher ein 
dauerhafter Mehrbedarf einer Planstelle, die nunmehr eingerichtet werden soll. 
 
Die awm betreiben einen Containerdienst für Eigentransporte der awm und der Stadt Münster (z.B. 
Wertstoffe und Abfälle von Recyclinghöfen, städtische Großveranstaltungen). Zusätzlich werden auch 
Gewerbe- und Privatkunden (z.B. Industrie- oder Gewerbebetriebe, Krankenhäuser, Behörden, Hoch-
schulen) über den Containerdienst bedient . Bei den Tätigkeiten des Containerdie nstes handelt es 
sich zum Teil um Pflichtaufgaben, teilweise aber auch um freiwillige Dienstleistungen der awm. In 
beiden Bereichen sind die Auftragsmengen und –zahlen ansteigend. Gerade die rechtlich nicht zwin-
gend erforderlichen Dienstleistungen des Cont ainerdienstes (Abfalltransporte außerhalb der Pflicht-
aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers) erbringen Deckungsbeiträge für den Abfall-
gebührenhaushalt. Die Einrichtung einer zusätzlichen Kraftfahrer -Stelle ist daher nicht nur aus be-
trieblichen, sondern auch aus finanziellen Gründen sehr sinnvoll. 
 
 
6. Neue Planstelle „Interne Kommunikation“ (1,0 Stelle; siehe Ziff. 9 der Tabelle Stellenvermehrun-
gen): 
 
Es handelt sich um die seit 01.01.2021 als Projekt eingerichtete Stelle „Change Management“ . Im 
Laufe der Projektphase wurde schnell deutlich, dass die interne Kommunikation (insbesondere Ein-
führung Mitarbeitenden-App, permanente redaktionelle Betreuung, Konzeptionierung/Produktion von 
Content, Entwicklung und Durchführung neuer Mitarbeitenden -Beteiligungsformate) ausgebaut und 
dauerhaft intensiviert werden muss. Nur dann können alle Mitarbeitenden erreicht sowie zum Mitwir-
ken aktiviert werden und nur so kann die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die awm ihre 
mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster eng verwobenen Ziele erreichen. 
 
Die bisherigen Stelleninhalte „Change Management“ werden auf bestehende Stellen verteilt, deren 
Profile bereits Komponenten der strategischen Weiterentwicklung/Organisationsentwicklung beinhal-
ten.  
 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
9.343.000 € aufzunehmen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: - Wirtschaftsplan 2025 der awm 
  - Anlage A

Beratungsverlauf (5)

27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 11.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 17.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Rösnerstraße 10
  • Zum Heidehof 52
  • Eulerstraße
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0563/2024
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2024
Erstellt
11.09.2024 10:03