V/0416/2019
Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3
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Beschlussvorlage
18763 Zeichen
V/0416/2019 V/0416/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss: Erweiterung des Stadthauses 3 Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 15.05.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 16.05.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 21.05.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Bedarfslage: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den Jahren bis 2023 in der Stadtverwaltung ein aus heutiger Sicht nicht gedeckter Bü- roraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplätze entstehen wird, der bei weiterer Aufgabe von vier dezentralen Standorten auf dann insgesamt 730 Arbeitsplätze ansteigen wird. Bei Fortführung der Prognose auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2029 entsteht ein nicht gedeckter Mehrbe- darf von bis zu 930 Büroarbeitsplätzen. dass an den derzeit von der Verwaltung genutzten 31 Bürostandorten bis auf weiteres keine nennenswerte Zahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht und dass die Situation auf dem Büroflächenmarkt absehbar kaum wirtschaftlich sinnvolle Anmietungen ermöglicht. Dezernat I und II 23.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Willamowski Telefon: 492-1100 Willamowski@stadt- muenster.de Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7022 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0416/2019 2. Zielsetzung: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisheri- gen Standorte zu konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter/innen in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. 3. Möglicher Standort: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Grundstück Kiesekamps Mühle im Eigentum der Stadt- werke Münster GmbH geeignet ist, dort ein Bürogebäude zu errichten, das die zukünftigen Bü- roflächenbedarfe der Stadt Münster und möglicherweise der items GmbH für die nächsten 10 Jahre decken kann. Die Stadtwerke Münster GmbH wäre bereit, auf diesem Grundstück ein entsprechendes Bürogebäude zu errichten und langfristig zu marktüblichen Konditionen zu vermieten. 4. Verfahrensstand: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 12.12.2018 zu „Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hochba u- maßnahmen der Stadt“ dem Rat im Frühjahr 2020 einen Errichtungsbeschluss verbunden mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich Raumprogramm und definierten Bau - und Ausstattungsstandards zur Entscheidung vorlegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen zurzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Späte- re Auswirkungen auf den Haushalt durch Investition (Stadtwerke) und Anmietung (Stadt) sind mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren. Eine erste Grobabschätzung zu möglichen Investitio- nen bzw. jährlichen Mietkosten ist in der Begründung dargestellt. Begründung: Mit Vorlage V/0066/2019 hat die Verwaltung dem Rat einen Grundsatzbeschluss zum Bau eines neu- en Stadthauses in unmittelbarer Nachbarschaft des Stadthauses 3 empfohlen. In der Sitzung am 13.02.2019 wurde die Vorlage seitens der Politik von der Tagesordnung des Rates abgesetzt, um auch BV Mitte und Fachausschüsse an der Beratung beteiligen zu können. Die Verwaltung legt mit der neuen Vorlage V/0416/2019 nun einen deutlich vereinfachten Grundsatzbeschluss, eine erste grobe Kostenschätzung und ein modifiziertes Verfahren für die Planungsleistungen vor. Die alte Vo r- lage ist zurückgezogen. Bedarfslage; Beschlusspunkt 1: Im Rahmen der bisherigen Büroflächenplanung wurden seitens der Verwaltung Untersuchungen zum mittelfristigen Büroraumbedarf de r Stadt Münster durchgeführt; siehe hierzu die Feststellungen und Prognoseaussagen in den Vorlagen V/0787/2011, V0462/2013 und V/0779/2014. Die in den verga n- genen Jahren auf hohem Niveau verstetigten Personalvermehrungen in Verbindung mit dem mehr als angespannten lokalen Büroflächenmarkt machen es nunmehr notwendig, einen Vorschlag für einen weiteren zentralen Verwaltungsstandort vorzulegen. Zu beachten ist dabei, dass an den derzeit von der Verwaltung genutzten 31 Bürostandorten aktuell keine nennenswerte Anzahl freier Arbeitsplätze zur Verfügung steht. Weitere Verdichtungen sind mit dem Arbeitsschutz und den daraus abgeleiteten städtischen Standards nicht zu vereinbaren. - 3 - V/0416/2019 Die nachfolgend dargestellten Szenarien 1 und 2 zu den zukünftigen Büroflächenbedarfen basie- ren zum einen auf einer validierten Umfrage bei den technischen Ämtern des Stadthauses 3 aus N o- vember 2018 sowie auf einer vorsichtigen Fortschreibung der Bedarfe der übrigen Ämter und Einrich- tungen mit 33 Büroarbeitsplätzen p.a. (unter Zugrundelegung von Erfahrungswerten der vergangenen fünf Jahre). Hierbei wurde jeweils von Vollzeit-Stellen ausgegangen. Der Bedarf kann sich u. a. durch Stellenteilungen erhöhen, andererseits durch Telearbeit / Desk -Sharing verringern. Nicht vollständig berücksichtigt werden Ausbildungsplätze, da der verwaltungsweite Mehrbedarf noch nicht abschli e- ßend erhoben ist. Zum anderen fließen in die beiden Szenarien die Büroarbeitsplatzzahlen der aufzu- gebenden Standorte (zusätzlich) und der bevorstehenden Anmietungen sowie de s Sanierungsab- schlusses Stadthaus 1 (abzüglich) ein. Szenario 1: Durch die Aufgabe der Verwaltungsstandorte - Friedrich-Ebert-Str. 110 - Roxeler Str. 340 (Oxford-Kaserne) - Nieberdingstraße 30 und 30a - Wolbecker Straße 284 - Rudolf-Diesel-Str. 5-7 und - York-Kaserne sowie die kalkulierten Stellenzuwächse abzüglich der bis dahin absehbaren neuen Standorte (Dah l- weg 100, Bahnhofstr. 8-10 und die Fertigstellung der Innensanierung des Stadthauses 1) entsteht bis Beginn des Jahres 2023 ein zu deckender städtischer Büroraummehrbedarf für ca. 430 Arbeitsplät- ze. Szenario 2: Angezeigt sowohl im Sinne bürgerorientierter D ienstleistungserbringung als auch optimierter immobi- lienwirtschaftlicher Belange ist die Aufgabe weiterer dezentraler Standorte. Dies gilt insbesondere für das Gesundheits- und Veterinäramt, die citeq und die Schulpsychologie. Bei gegenüber Szenario 1 zusätzlicher Aufgabe der Standorte - Stühmerweg 8 - Stolbergstraße 2a - Klosterstraße 33 und - Scheibenstraße 109 entsteht ein Büroraumbedarf für insgesamt 730 Arbeitsplätze bis zum Beginn des Jahres 2023. Wird die Betrachtung auf dieser Grundlage bis in das Jahr 2 029 fortgeführt, entsteht ein Bedarf von insgesamt 630 (Szenario 1) bzw. 930 (Szenario 2) Büroarbeitsplätzen. Zielsetzung; Beschlusspunkt 2: In der Vergangenheit hat sich die Bündelung von fachlich verwandten Aufgabenfeldern an zentralen Standorten im Stadtgebiet insbesondere im Hinblick auf die optimierte Erbringung von bürgerorientier- ten Dienstleistungen bewährt : Mit dem Konzept de s Stadthauses erfolgt eine zielgruppenspezif i- sche, bürgerorientierte und arbeitsorganisatorisc h sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungsa n- geboten an gut erreichbaren Standorten. Dieser erfolgreiche Ansatz sollte weiter verfolgt werden. Leider ließ sich dieses Ziel bislang aufgrund des stark steigenden Büroraummehrbedarfes und der Situation auf de m Büroflächenmarkt nicht realisieren. Vielmehr nehmen aktuell n eben den deutlich - 4 - V/0416/2019 steigenden immobilienwirtschaftlichen Kosten auch die organisatorischen Problemstellungen durch die räumliche Teilung von Ämtern deutlich zu. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.10.2018 den Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen, „ob aufgrund des Personalwachstums in der Verwaltung der Neubau eines neuen Stadthauses 4 mit circa 8.000 bis 10.000 qm Bürofläche sinnvoll ist. Eine Verwirklichung sollte in einem Zeitraum von fün f Jahren möglich sein. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, sollte der Standort möglichst in der Nähe des Stadthauses 3 liegen. Die Verwendung eines sich im städtischen Besitz befindlichen Grundstücks (oder eines ihrer Töchter) ist ergebnisoffen zu prüfen.“ Aufgrund und im Rahmen des in dieser Vorlage dargestellten Angebotes der Stadtwerke Münster GmbH schlägt die Verwaltung nunmehr die Schaffung eines weiteren großen zentralen Verwaltung s- standortes vor. Der favorisierte Standort bietet für die Realisieru ng der dargestellten Anforderungen der Stadtverwaltung sehr gute Voraussetzungen. Möglicher Standort; Beschlusspunkt 3: Die Stadtwerke Münster können für den Neubau eines Büro - und Verwaltungsgebäudes zur Unte r- bringung der städtischen Bedarfe ein Grundstück anbieten, welches sich hinsichtlich Lage und Gr ö- ße (7.146 m²) bestens eignet, den gewünschten städtischen Bedarf an Arbeitsplätzen unterzubringen. Die genaue Anzahl der möglichen Arbeitsplätze ist abhängig von der gewählten Art des Raum - und Funktionsprogrammes. Mit dem Grundstück Kiesekamps Mühle läge ein neu errichtetes Stadthaus unmittelbar neben dem bestehenden Stadthaus 3. Dieser Umstand bietet viele Synergieeffekte und erleichtert unter anderem eine flexible Anordnung und Aufteilung verschi edener städtischer Funkt i- onsbereiche, die aktuell verteilt im Stadtgebiet untergebracht sind. Zudem ist das Areal optimal an den ÖPNV und eine Hauptverkehrsachse angeschlossen, was sowohl den Mitarbeitern/innen als auch den Bürgern/innen eine gute zentrale Erreichbarkeit in Münster bietet und durch die Nähe zur Umgehungsstraße auch die Anfahrt aus dem Umland erleichtert. Der Standort ist zudem fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. Die Stadtwerke können die Rolle des Projektentwicklers übernehmen. Im Team der Stadtwerke gibt es weitreichende und erfolgreiche Projekterfahrung bezogen auf eigene und fremdentwickelte Projek- te. Besonders zu erwähnen sind die Projekte „Hauptverwaltung Stadtwerke Münster“ und „Stadthaus 3“ als Objekte ähnlicher Funktion und Größ e. Zudem sind die Stadtwerke in der Lage, als Projekten t- wickler eine solche Investition im hohen zweistelligen Millionenbereich zu finanzieren. Das beinhaltet auch die Bereitschaft, im Vorfeld eines festen Mietvertrages das Planungs - und Gestaltungsrisiko bezogen auf ein Raum- und Funktionskonzept zu übernehmen und somit eine wesentliche Erleicht e- rung für eine positive Entscheidung zum Realisierungsmodell bis zum Frühjahr 2020 zu geben. Di e- ses schließt auch die Architekturauswahl im Rahmen eines nichtoffene n Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) ein. Danach werden die Bauplanungskosten, die bereits im einstelligen Millionenbereich liegen, mit einer verbindlichen Mietzusage abgesichert und das Projekt durch die Stadtwerke vorangetrieben. Hierbei ist erklärtes Projektziel die Erreichung einer marktüblichen Miete für die Stadt Münster. Durch die beschriebene Konstellation der Stadt Münster als Mieterin und den Stadtwerken Münster als Projektentwickler kann das Projekt somit „konzern - intern“ durchgeführt werden und wesentliche Teile der Wertschöpfung verbleiben im Konzern. Somit erscheint die gewünschte Projektentwicklungsstrategie unter erfolgreichen und günstigen Rahme n- bedingungen realisierbar. Aus städtebaulicher Sicht stellt das Bauvorhaben eine sinnhafte Ergänzung der Bebauung entlang des Albersloher Weges bzw. des Hafenbereiches dar. Der Masterplan Stadthäfen sieht für den B e- reich „klassische Büronutzungen“ vor. Die auf der östlichen Straßenseite bereits intensiv durch Bür o- gebäude vorgeprägte Struktur wird adäquat ergänzt, ein architektonisch hochwertiges Gebäude in der geplanten Dimensionierung kann einen wertvollen Beitrag zur Aufwertung der innerstädtischen Ei n- gangssituation leisten und eine repräsentative Raumkante formuliere n. Auch funktional sind Syne r- gien mit dem unmittelbar angrenzenden Stadthaus 3 bzw. dem Verwaltungsgebäude der Stadtwerke - 5 - V/0416/2019 zu erwarten. Stadträumlich betrachtet liegt das geplante Gebäude , wie bereits erwähnt, so zentral, dass es für Mitarbeiter /innen und Kunden/innen sehr gut fußläufig, per Fahrrad und ÖPNV zu erre i- chen ist; auch eine gute Anbindung für PKW liegt vor. Der vom Albersloher Weg ausgehende Ve r- kehrslärm ist mit architektonisch/baulichen Maßnahmen im modernen Bürobau gut zu bewältigen. Das Grundstück ist nach den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 401, der hier ein Kerngebiet festsetzt, grundsätzlich mit einem solchen Bürogebäude bebaubar. Der Bebauungsplan sieht eine maximale Bauhöhe von 22m bzw. eine Bebauung mit 6 Vollgesch ossen vor. Die Erschli e- ßung des Gebäudes muss von der Straße Kiesekamps Mühle erfolgen (dort liegt heute auch die Z u- fahrt zum Parkhaus Stadthaus 3). Gestalterische Vorgaben aus dem Planungsrecht liegen nicht vor, so dass das Erscheinungsbild des Gebäudes in eckbetonender stadträumlicher Lage im Rahmen eines qualitätssichernden architektoni- schen Verfahrens definiert werden wird. Nach intensiver Abwägung und um die auch seitens der Poli- tik gewünschte Offenheit sowie dem hohen Qualitätsanspruch als städtisch em „Leuchtturmprojekt“ gerecht zu werden, soll die Auswahl eines Planungsentwurfs nach RPW 2013 mit ca. 15 Architek- turbüros erfolgen. Die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung wird im Verhandlungsverfah- ren mit entsprechender Wettbewerbsbekanntmachung erfolgen (nichtoffener Wettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013). So kann die Auftragsvergabe im Wege des Verhand- lungsverfahrens an den Gewinner des Planungswettbewerbes oder einen Preisträger rechtskonform gewährleistet werden. Verfahren; Beschlusspunkt 4 Verwaltung und Stadtwerke werden auf Basis einer Machbarkeitsstudie und eines gemeinsam era r- beiteten Raum - und Funktionsprogramms ca. 15 Architekturbüros mit Planungsentwürfen beauftra- gen. Die Ergebnisse dieses Wettbewerbs werden im Frühjahr 2020 vorliegen und durch ein Preisg e- richt bewertet. Die Verfahrenskosten für diesen Wettbewerb in Höhe von ca. 350 .000 Euro werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Nach Vorliegen der Ergebnisse des Architektenwet t- bewerbs soll analog zum Ratsbeschluss vom 12.12.2018 eine Kostenschätzung nach DIN 276 erfo l- gen. Auf dieser Basis erfolgt in einer ersten Stufe der Errichtungsbeschluss durch die zuständigen Gremien. In einer zweiten Stufe soll dann eine Ausführungsplanung für den ausgewählten Entwurf beauftragt werden. Da dieser Schritt Planungskosten im einstelligen Mio. Euro Bereich nach sich ziehen wird, sind vorher verbindliche Vereinbarungen zwischen potentiellem Vermieter (Stadtwerke) und Mieter (Stadt und ggf. items GmbH) zu treffen. Die Ergebnisse der Ausführungsplanung werden voraussicht- lich im Frühjahr 2021 vorliegen. Auf Basis der Ergebnisse der Ausführungsplanung kann die Investiti- onssumme noch präziser benannt werden (+/-10%) und dann die konkrete Investitionsentscheidung durch die zuständigen Gremien getroffen werden (Baubeschluss gem. Ratsbeschluss vom 12.12.2018). Einen Baubeschluss und unverzüglichen Baubeginn im Sommer 2021 vorausgesetzt, könnte das Gebäude Ende 2023 bezugsfertig sein. Finanzielle Auswirkungen Die genaue Abschätzung von finanziellen Auswirkungen (Investitionssumme oder jährliche Mietkos- ten) ist in der frühen Phase des Projektes äußerst schwierig vorzunehmen, da aktuell nur zur Größe - 6 - V/0416/2019 (wie groß soll und darf planungsrechtlich gebaut werden?) eine Indikation vorliegt, jedoch Nutzungs- und Ausstattungsstandards abhängig von der künftigen Belegung noch definiert werden müssen. Trotzdem wurde seitens der Stadtwerke eine erste Grobabschätzung von Investitionssumme und jährlichen Mietkosten wie folgt vorgenommen: Ableitung der Investitionssumme aus aktuellem Baukostenindex/Erfahrungswerten In Münster kann aktuell für einen neuen Bürostandort im Hafen eine marktübliche Miete von 12,00 - 14,00 Euro/m²/netto/kalt angenommen werden (Büromarktbericht der WfM). Die Bandbreite ist aktuell nicht zu konkretisieren, weil die genaue Ausstattung und Funktion des Gebäudes zum jetzigen Pla- nungsstand nicht definiert werden kann. Unter der Annahme, dass sich auf diesem Grundstück eine 27.000 m² große Bruttogeschossfläche (BGF) realisieren lässt, ergibt sich eine anrechenbare Mietfläche von ca. 22.950 m² Nutzfläche oberirdisch. Der geplante Bau einer zweigeschossigen Tief- garage ergibt eine weitere BGF von ca. 11.424 m², was einer vermietbaren Nutzfläche von rd. 9.710 m² entspricht. Auf Basis dieser baulichen Ausnutzbarkeit des Gebäudes liegt eine Baukostenschät- zung in Höhe von rd. 80 bis 100 Mio. Euro/netto vor. Diese Investition lässt sich unter der Prämisse realisieren, dass für die Mietflächen oberirdisch ca. 14,00 Euro/netto/kalt und für die Mietflächen un- terirdisch ca. 4,00 Euro/netto/kalt berechnet werden. Als Fazit kann somit aktuell von einem möglichen Investitionsvolumen in Höhe von ca. 80 bis 100 Mio. Euro bei jährlichen Mietkosten in Höhe von 4,3 Mio. Euro ausgegangen werden. Mit der Scha f- fung von rd. 22.950 m² Nutzfläche kann perspektivisch für rd. 900 Mitarbeiter/innen ein Büroarbeit s- platz an diesem Standort geschaffen werden. Die Verwaltung weist nochmals auf die sehr grobe Abschätzung dieser Werte unter Zugrundelegung der o. a. Prämissen hin. Belastbare Zahlen können zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses bzw. des Baubeschlusses (siehe unten) ermittelt werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass eine besondere Flächeneffizienz durch die vom Nutzer zu treffende Wahl eines entsprechenden Büroko n- zeptes entweder Möglichkeiten zur Erhöhung der Anzahl von Arbeitsplätzen bietet oder durch Fl ä- chenreduktion die Baukosten verringern kann. Ein wesentlicher noch zu untersuchender Aspekt ist die Behandlung der Umsatzsteuer/Vorsteuer bei Investition und Miete, da die Stadt Münster als Mieterin nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Durch die Aufgabe von heute angemieteten bzw. stadteigenen Immobilien (siehe Ziffer 1 Bedarfslage) lassen sich Mietersparnisse von ca. 3 Mio. Euro jährlich generieren. Das derzeitige Aufwandsniveau ist hier sehr unterschiedlich – abhängig von baulichem Zustand, Lage und Größe der jeweiligen Ob- jekte. In Vertretung gez. gez. Wolfgang Heuer Alfons Reinkemeier Stadtrat Stadtkämmerer Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0416/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines weiteren zentralen Verwal- tungsstandortes getroffen werden. Analog zum jetzigen Stadthaus 3 sollen Bau und Betrieb des Gebäudes durch die Stadtwerke Münster GmbH übernommen werden, die Stadt tritt als Mieterin der neuen Büroflächen auf. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage verfolgt das Ziel aus dem ISM-Leitprozess: Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Teilziele sind die wirtschaftliche Optimierung der Büroflächen der Verwaltung und die Verbesse- rung der Erreichbarkeit der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. Die Teilziele werden mit der Schaffung des neuen Standortes und der Reduzierung dezentraler Verwaltungseinheiten erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Es entstehen zurzeit durch die Investition keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Belastungen durch die Anmietung sind zu gegebener Zeit zu quantifizieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Auf Grund des Aufgabenzuwachses und der dadurch entstandenen und noch entstehenden Mehr- bedarfe für Büroraum ist die Schaffung eines weiteren zentralen Verwaltungsstandortes wirtschaft- lich sinnvoll. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
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Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0416/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37