V/0120/2023
Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- 4. Quartal
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Berichtsvorlage
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V/0120/2023 V/0120/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht Haushalt 2022 -Ukraine- 4. Quartal Beratungsfolge 21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 22.03.2023 Hauptausschuss Bericht 22.03.2023 Rat Bericht Bericht: Vorbemerkungen Nach § 6 der „Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein -Westfalen“ (KommunalhaushaltsrechtsVO UA - Schutzsuchendenaufnahme) vom 11. 04.2022 soll die Kämmerin oder der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ zum Ende eines jeden Quartals über Erträ- ge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Auf- nahme und Unterbringung der Schutzsuchenden berichten. Mit den Vorlagen V/0515/2022 (Bericht bis 30.06.2022) und V/0719/2022 (3. Quartal) hat die Verwal- tung über den Kr ieg in der Ukraine und die damit verbundenen Flüchtlingsaufnahmen und weitere Hilfsmaßnahmen in Münster berichtet sowie die damit verbundenen Haushaltsbelastungen darge- stellt. Mit dieser dritten Berichtsvorlage werden die in dem Zeitraum 01. 10. – 31.12.2022 abgewickelten finanziellen Auswirkungen dargestellt. Darüber hinaus wird auch eine Zusammenfassung für das ge- samte Jahr 2022 gegeben. Entwicklung im vierten Quartal Folgender zusätzlicher Aufwand ist im Zeitraum 01.10. – 31.12.2022 angefallen: Position Aufwand Personalaufwand 561.640,22 € Amt für Finanzen und Beteiligungen 06.03.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-2030 MuellerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0120/2023 Position Aufwand Sachaufwand versch. Ämter 110.772,98 € Herrichtung/Bereitstellung Gebäude 2.198.458,13 € Sozial-/Jugendhilfeleistungen 8.269.051,76 € Aufwand gesamt 11.139.923,09 € Der zusätzliche Aufwand verteilt sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche: Personalaufwand Im Bereich der Registrierung der Flüchtlinge und für die Leistungsgewährung ist ein personeller Mehrbedarf entstanden, der Personalkosten von ca. 560.000 € verursacht. Sachaufwand verschiedener Ämter In einigen Ämtern ist zusätzlicher Sachaufwand für Publikationen, Veranstaltungen und Unterstüt- zungsangebote mit einem Volumen von ca. 110.000 € entstanden, hinzu kommen geringe Min- dererträge für kostenfreie Angebote für Ukraine-Flüchtlinge. Herrichtung / Bereitstellung Gebäude Für die Herrichtung, die Anmietung und den Betrieb (insbesondere Bewirtschaftungskosten) von Gebäuden sind insgesamt ca. 2.200.000 € angefallen. Sozial-/Jugendhilfeleistungen Im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen sind im betrachteten Zeitraum etwa 8.270.000 € verausgabt worden, der überwiegende Teil davon durch das Jobcenter. Im vierten Quartal stehen den vorgenannten Auszahlungen Einzahlungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 8,1 Mio. € gegenüber. Hiervon entfallen ca. 2,1 Mio. € auf die pauschalen Bundesmittel und ca. 6,0 Mio. € auf die Beteiligung von Land und Bund an den verschiedenen Sozial- und Jugendhilfe- leistungen. Somit ist im vierten Quartal eine Nettobelastung für die Stadt Münster in Höhe von ca. 3,0 Mio. € ent- standen. Diese kann im Wesentlichen aus den rechnerischen Überschüssen der vorherigen Berichts- zeiträume kompensiert werden. Gesamtübersicht 2022 Der bisherigen Berichterstattung lagen die einzelnen berichtpflichtigen Quartale mit den jeweils zah- lungsmäßigen Mittelzu- bzw. -abflüssen zugrunde. In der Gesamtübersicht für 2022 stellt sich das Ergebnis mit einer Belastung von 106.120 € wie folgt dar: Position Saldo Erträge Saldo Aufwand Saldo gesamt Personalaufwand 0,00 € 1.398.440,11 € 1.398.440,11 € Sachaufwand versch. Ämter 5.687,09 € 243.588,34 € 237.901,25 € Herrichtung/Bereitstellung Gebäude 0,00 € 4.668.500,43 € 4.668.500,43 € Zentral 7.715.415,90 € 292.828,08 € -7.409.070,57 € Sozial-/Jugendhilfeleistungen 21.515.343,98 € 22.725.692,91 € 1.210.348,93 € gesamt 29.236.446,97 € 29.329.049,87 € 106.120,15 € Berichtspflicht Die quartalsmäßige Berichtspflicht ergab sich aus der bis zum 31.12.2022 befristeten Kommunal- haushaltsrechtsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme. Bei Fortführung der Verordnung wird die Verwal- tung entsprechend berichten. - 3 - V/0120/2023 Fazit In der Gesamtbetrachtung bleibt festzustellen, dass der zusätzliche Aufwand i. H. v. 29,3 Mio. € im Jahr 2022 durch zusätzliche zweckgebundene bzw. pauschale Bundes- und Landesmittel annähernd kompensiert werden konnte. Derzeit ist nicht abschließend abzusehen, ob und in welchem Umfang auch in 2023 weitere Landes- und Bundeszuschüsse gewährt werden; insoweit ist aktuell davon auszugehen, dass die im Haushalt eingeplanten zusätzlichen Budgets das Ergebnis entsprechend belasten werden. I.V. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0120/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2023
- Erstellt
- 21.02.2023 12:38