V/0886/2017
"Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster"
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Anlage VIII_Antrag 30 Std. Stelle DRK Jugendtreff 09.2017
2347 Zeichen
DRK-Kreisverband Münster e.V. Zumsandestraße 25/27 48145 Münster Stadt Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Frau Pohl Hafenstraße 30 48127 Münster Münster, 19.09.217 Beantragung: 30 Stunden-Stelle, DRK-Jugendtreff Coerde Sehr geehrte Frau Pohl, hiermit beantragen wir ab dem Haushaltsjahr 2018 eine weitere Teilzeitstelle mit 30 Stunden/ Woche für den DRK-Jugendtreff Coerde als Erweiterung der Leistungsvereinbarung vom 13.09.2016. Der DRK-Jugendtreff ist seit vielen Jahren eine viel besuchte Institution. für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Coerde. Ca. 80-90 Kinder und Jugendliche im Alter von 6-21 Jahren nehmen regelmäßig und seit vielen Jahren an unserem Angebot teil. Unsere Angebote: Sport, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung, Ferienbetreuung, Mädchengruppe, Jungengruppe, offene Gruppenangebote, etc., werden gerne frequentiert. \ Die Problemlagen im Stadtteil Coerde sind im Laufe der letzten Jahre vielschichtiger und betreuungsintensiver geworden. Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund und sozialen Benachteiligungen bedürfen einer intensiveren Betreuung durch geschultes und langfristig beschäftigtes Fachpersonal. Bisher leisten wir die Sozialarbeit vor Ort mit einer Diplom-Sozialarbeiterin, die in Teilzeit mit 20 Stunden/ Woche angestellt: ist. Unterstützung erfolgt hier ausschließlich über wechselnde Honorarkräfte. Um hier den Bedarf der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien nach Verlässlichkeit und Kontinuität ‚besser gerecht werden zu können, ist eine Aufstockung um eine weitere Sozialarbeiter-Teilzeitstelle (30 Std./ Woche/ 49.000 € p.a.) erforderlich. : Deutsches Rotes Kreuz DRK-Kreisverband Münster e.V. Die Kreisgeschäftsführerin Zumsandestraße 25/27 48145 Münster Tel. 0251 37 880 Fax 0251 37 88 55 . 'www.DRK-muenster.de info@DRK-muenster.de Bearbeiterin Gudrun Sturm Tel. 0251 37 8827 Fax 0251 37 88 55 g9.sturm@DRK-muenster.de ‚Vereinsregister VR 1456 ‚Amtsgericht Münster IBAN DE10 4005 0150 0000 0571.09 IC B WELADED1MST Seite 2 Wir bitten darum, unseren Antrag ab dem Haushaltsjahr 2018 fortlaufend in die Leistungsvereinbarung aufzunehmen und die zusätzliche Finanzierung von 49.000 € p.a. sicherzustellen. Ein ausführliches Konzept reichen wir kurzfristig bis Mitte Oktober 2017 nach. Mit freundlichen Grüßen Geschäftsführerin
Beschlussvorlage
46770 Zeichen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
"Bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster"
Beratungsfolge
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.11.2017 Integrationsrat Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.11.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Vorberatung
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, das neue bedarfsorientierte
Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsu-
chenden Jugendsozialarbeit einschließlich der Stellenveränderungen zum
01.01.2018 bis zum 01.01.2020 umzusetzen.
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass im Rahmen des neuen Konzeptes die
Angebotsstunden für die offene Kinder- und Jugendarbeit und für die aufsuchende
Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit indikatorengestützt, bedarfs-
orientiert und sozialraumorientiert neu verteilt werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0886/2017
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Herr Paschert
Ruf:
492-5100
492-5894
E-Mail:
PohlA@stadt-muenster.de
Paschert@stadt-muenster.de
Datum:
25.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass die Personalstruktur im neuen Kinder-
und Jugendförderplan 2020- 2024 für fünf Jahre verankert wird.
4. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleit-
antrag zum Haushalt 2017“ ist teilweise aufgegriffen und in Teilen erledigt.
5. Die Anregung Nr. 54/2017: „Zur Sicherung der Leistungs- und Qualitätsstandards im
BauSpielTreff Holtrode beantragt die Outlaw gGmbH die Erhöhung des Sachkosten-
etats um 5.000 €“ wird im Rahmen der Etatberatungen durch den Rat der Stadt
Münster entschieden.
6. Der Antrag des Christlichen Vereins junger Menschen: „Begründung zum Haushalts-
antrag auf eine zusätzliche halbe hauptamtliche Personalstelle für die Offene Tür des
Johannes-Busch-Hauses (19,5 Std.)“, wird im Rahmen der Etatberatungen durch den
Rat der Stadt Münster entschieden.
7. Der Antrag vom DRK- Kreisverband Münster e.V.: „Beantragung einer 30 Stunden
Stelle, DRK-Jugendtreff Coerde“, wird im Rahmen der Etatberatungen durch den Rat
der Stadt Münster entschieden.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. +85.000 Transfer von PG 0603 in
„Förderstruktur der OK-
JA“ (vgl. Zuschussbe-
richt, insgesamt
2.650.640 €)
Produktgruppe 0603 Förderung von benachte i-
ligten jungen Menschen
Zeile 15 Transferaufwendungen 2018 ff. -85.000 Transfer der Aufwendun-
gen für „pädagogische
Angebote“ in einzelnen
Flüchtlingseinrichtungen
zur PG 0602 aufgrund
der Umzüge in reg.
Wohnungen im Stadtge-
biet und Nutzung für die
Regelangebote der OK-
JA
Saldo: 0 kostenneutrale Um-
schichtung
Zu den Etatberatungen fertigt die Verwaltung entsprechende Veränderungsblätter.
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Begründung:
1. Ausgangslage
1.1. Gesellschaftliche Entwicklungen und Aufträge
Die Bedingungen des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unterli egen
stetigen Veränderungs- und Entwicklungsprozessen. Die Auswirkungen in Hinsicht auf die Rolle der
Familie und eine Kindheit, die sich heute zunehmend mehr in einem institutionalisierten und öffentli-
chen Raum vollzieht, prägen sehr stark die fachlichen Ausrichtungen der Handlungsfelder der J u-
gendhilfe.
Für Kinder und Jugendliche zählt , was bei ihnen ankommt, wie sie in ihren B iografien konkrete Un-
terstützung erfahren, aber auch, wie sie befähigt werden, selbstbildend tätig zu sein.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit und die aufsuchende J ugendsozialarbeit in Münster haben un-
ter anderem das Ziel, auch in Zukunft in Koproduktion mit einer Vielzahl von freien Trägern e inen
wichtigen Beitrag zu leisten, um Kindern und Jugendlichen gerechte und bedarfsorientierte Teilh a-
bechancen zu bieten und Risiken des Aufwachsen zu minimieren.
„Münster ist eine wachsende Stadt“, was bedeutet, dass für die Bedarfsfeststellungen
und Maßnahmenplanungen in den Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, So-
zialraumdaten sowie gesellschaftliche Entwicklungen wichtige Grundlagen bilden.
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose 2025 1 kommt es bis 2025 zu einer Zunahme
von insgesamt 2.039 Kindern und Jugendlichen für die Stadt Münster. Das entspricht e i-
ner Steigerung dieser Altersgruppe von 4,4 %. Die Betrachtung der Entwicklung der u n-
terschiedlichen Alterspannen und die speziellen Ausprägungen in den Stadtbezirken bzw.
Stadtteilen ist fes ter Bestandteil der mittelfristigen sozialen Infrastrukturplanungen der
Stadt Münster.
Neben der zahlenmäßigen Zunahme von Kindern und Jugendlichen bilden die veränder-
ten Besucherstrukturen eine fachliche Herausforderung für die Handlungsfelder der Ju-
gendhilfe. Die offene Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII steht allen Kindern
und Jugendlichen offen. Daher gehören auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
mit Fluchterfahrung zu den Adressat/-innen. Durch die steigenden Zahlen der Geflüchte-
ten, die nach Deutschland gekommen sind, entstand auch für die offene Kinder- und Ju-
gendarbeit und die aufsuchende Jugendsozialarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit den grundlegenden Prinzipien, Offenheit,
Freiwilligkeit, Partizipation, Geschlechtergerechtigkeit sowie Lebenswelt- und Sozial-
raumorientierung kann und muss sich die offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsu-
chende Jugendsozialarbeit neben den bisherigen Zielgruppen der Arbeit mit geflüchteten
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen annehmen. Ziel ist es, die unterschied-
lichsten Gruppen junger Menschen in einen aktiven Austausch miteinander zu bringen.
Inzwischen sind vermehrt Familien aus den Flüchtlingseinrichtungen in reguläre Woh-
nungen eingezogen. Daher gilt es, die pädagogische Arbeit nicht nur auf die bestehen-
den Flüchtlingseinrichtungen, sondern zunehmend auf die Integration im Stadtteil zu rich-
ten. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie das „Aufsuchen“ der Ju-
gendlichen im Stadtteil sind wesentliche Integrationsaufgaben der Jugendhilfe.
1 Auf der Grundlage des Baulandprogrammes 2016 bis 2025 und unter Einbeziehung der Entwicklung durch die Zuzüge der
Flüchtlinge fortgeschrieben (V/0979/2016)
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Eine weitere Herausforderung für die Kinder- und Jugendarbeit sind die steigenden Zah-
len an Kindern, die eine offene Ganztagsschule besuchen. In Münster besuchten im Jahr
2016 bereits 5.322 Grundschulkinder eine offene Ganztagsschule. Das sind 53,1 % aller
Grundschulkinder. Hierdurch ist der Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe für eine verläss-
lichen Betreuung und Förderung am Nachmittag deutlich gewachsen. Aufgrund der
Nachfrage konnten die Angebote stärker in die späteren Stunden, die Wochenenden und
die Ferien verlagert werden. Die offene Kinder- und Jugendarbeit in Münster ist hier ver-
lässlicher Partner der Schulen und als Bestandteil der Infrastruktur zur verlässlichen
Nachmittags- und Randzeitenbetreuung inklusive Ferienbetreuung zu betrachten. Koope-
rationsstrukturen werden stetig und verbindlich ausgebaut. Von dieser Entwicklung profi-
tieren alle Beteiligten, Eltern, Kinder, Schule, und Jugendhilfe.
Die Erkenntnis, dass Bildung außerhalb von Schule an Bedeutung gewinnt, stützt zudem
die inhaltliche Ausrichtung von Angebotsstrukturen. Besonders auffällig ist an dieser Stel-
le, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit verstärkt durch Angebote und weniger durch
die Kernleistung „Offener Treff“ genutzt wird.
Begünstigt durch die Nutzung der sozialen Medien und einer höheren Mobilität bewegen
sich Kinder und Jugendliche im gesamten Stadtgebiet. Sowohl die Einrichtungen der of-
fenen Kinder- und Jugendarbeit, als auch die aufsuchende Jugendsozialarbeit müssen
sich auf variierende Ströme der Besucherstruktur mit zum Teil herausfordernden Verhal-
tensweisen von Jugendlichen in Einrichtungen und Sozialräumen einstellen und die An-
gebote ggf. neu ausrichten.
Die benannten Entwicklungen bedürfen einer ko nzeptionellen und bedarfsorientierten Weiteren t-
wicklung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Mün s-
ter.
1.2. Offene Kinder- und Jugendarbeit und aufsuchende Jugendsozialarbeit
in Münster- aktuell
Die Leistungsfelder der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoziala rbeit
sind in den §§ 11 und 13 des SGB VIII gesetzlich verankert.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst Angebote außerschulischer informeller Bildungsanlässe,
kulturelle, kreative, sowie sport- und spielbezogene Angebote, der Jugendberatung, der Organisation
und Durchführung von Kinder - und Jugenderholung sowie kinder - und jugendgerechte Angebote in
den Ferien. Mitbestimmung an der Planung und Ausgestaltung der Angebote, die Selbstbestimmtheit
der Kinder und Jugendlichen sowie das Erlernen des demokratischen Miteinanders ist hierbei Pr ä-
misse der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Angebote der Jugendsozialarbeit umfassen Hilfen bei Schul - und Lernschwierigkeiten, unzureiche n-
der Ausbildungsfähigkeit, Probleme mit Behörden/Justiz, Arbeitslosigkeit auch im Kontext mit schwie-
rigen familiären Situationen. Durch Angebote der Lernförderung, Migrations - und Woh nhilfen, der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit/ Streetwork sowie der Drogenhilfe werden junge Menschen in ihrer
Persönlichkeitsentwicklung angesprochen, gestärkt und befähigt, eigenständig und eigenverantwor t-
lich zu leben.
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Aktuell gibt es in Münster 40 Einrichtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und zehn An-
gebote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Die folgenden Leitziele der offenen Kinder - und Jugendarb eit und der Jugendsoziala r-
beit/aufsuchenden Jugendsozialarbeit in Münster sind mit dem 3. Kinder- und Jugendförderplan fach-
politisch verabschiedet worden und prägen die päd agogische Arbeit in den einzelnen Handlungsfe l-
dern.
Leitziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit:
Die Angebote sind wohnortnah und zeitlich breit vorhanden.
Die Angebote sind offen und bedarfsorientiert ausgerichtet.
Die Einrichtungen nehmen Mitverantwortung für den jeweiligen Sozialraum war.
Eine Vielfalt unterschiedlich geprägter kinder- und jugendspezifischer Aktivitäten steht
zur Verfügung.
Das ehrenamtliche Engagement wird unterstützt und dessen Anerkennung wird geför-
dert.
Die Angebote befähigen zur Mitbestimmung, demokratischen Teilhabe und zur Selbst-
organisation.
Leitziele der Jugendsozialarbeit:
Die Hilfen werden bedarfsgerecht und flexibel vorgehalten.
Die Hilfen sind präventiv und niedrigschwellig ausgerichtet im Vorfeld erzieherischer
Hilfen.
1.3. Aktuelles Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und
Jugendarbeit inklusive der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
Der 3. Münste raner Kinder- und Jugendförderplan 2015 -2019 ist das Förder - und Steuerungsinstru-
ment der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsoz i-
alarbeit / aufsuchenden Jugend sozialarbeit. Der Förderplan ermöglicht eine gezie lte B edarfs- und
Maßnahmenplanung.
Im 3. Münsteraner Kinder – und Jugendförderplan 2015- 2019 ist auf der Grundlage von folgenden
Indikatoren eine Bedarfsplanung konkret umgesetzt worden:
Bevölkerungszahlen 6-20 Jährige, Gewichtung = 79 % (Stand 31.12.2012)
Migration 6-20 Jährige, Gewichtung = 21 % (Stand 31.12.2012)
In Ergänzung zur indikatorengestützten Bedarfsplanung sind im Förderplan für alle Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit / aufsuchenden Jugend sozialarbeit die zu erbringenden Mi ndest-
standards berechnet. Auf der Grundlage dieser beiden Aufstellungen ist die Verteilung von Angebots-
stunden für die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Sozialraumebene/statistische
Bezirke erfolgt. Die Stadt Münster fördert zu 80% bzw . 90 % die hauptamtlichen Stellen der freien
Träger. Das bedeutet im Umkehrschluss einen bis zu 20%igen Eigenanteil der Träger.
Mit der Vorlage V/0797/1999 hat der Rat der Stadt Münster die Förderung der Einrichtungen der off e-
nen Kinder - und Jugendarbeit u nd der aufsuchenden Jugendsozialarbeit beschlossen. Es ha ndelt
sich um eine finanzielle Zuwendung gem. § 74 SGB VIII . Die mit den freien Trägern der offenen Ki n-
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der- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossenen Leistungsverei n-
barungen vereinen die finanziellen Rahmenbedingen sowie die formulierten Mindest - und Qualitäts-
standards.
Neben der Strukturförderung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Ange-
bote der aufsuchenden Jugendsozialarbeit gibt es ergänzende, flexible und bedarfsbezogene Förde-
rungen z. B. Förderung nach Richtlinien oder nach dem Cliquenkonzept.
Der gültige Kinder - und Jugendförderplan, verstanden als Förderungsinstrument der Jugendhilfe , ist
kein statisches Instrument, sondern bietet eine G rundlage und Orientierung für einen benannten Pl a-
nungszeitraum. Aktuelle gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen sind flexibel und
bedarfsgerecht aufzugreifen und zu bearbeiten. Hierzu leistet die vorliegende Beschlussvorl age zum
neuen bedarfsorientierten Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und
der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster einen fachlich
konkreten und aktualisierten Beitrag.
2. Neuausrichtung des Steuerungs- und Förderkonzeptes der offenen Kinder-
und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen
Gruppenarbeit
2.1 Zielsetzung der Neuausrichtung
Handlungsleitend für die Neuausrichtung ist eine an den aktuellen Bedürfn issen und Lebensl agen
der Kinder und Jugendlichen orientierte offene Kinder - und Jugendarbeit und aufsuchende Jugen d-
sozialarbeit inklusive sozialen Gruppenarbeit in Münster. Ziel ist es, die vorhandene Personalre s-
source optimal einzusetzen und die Angebote stetig den fachlichen Standards anzupassen.
Die fachliche Neuausrichtung des Steuerungs- und Förderkonzeptes dieser Leistungsfelder ve rfolgt
diesbezüglich folgende Ziele:
indikatorengestützte und sozialraumorientierte Verteilung von Angebotsressourcen
der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
erstmalig auch eine indikatorengestützte und sozialraumorientierte Verteilung speziell
für die aufsuchende Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit.
eine aufeinander abgestimmte Verteilung der Angebotsressourcen der unterschiedli-
chen Leistungsfelder.
Das Verfahren entspricht auch der vorgeschlagenen Arbeitsweise des Bundespogramms „ Bildung
integriert“, das in Münster im Rahmen der integrierten Jugendhilfe – und Schulentwicklungsplanung
eingesetzt wird.
In unmittelbaren Zusammenhang mit der Neuausrichtung stehen zentrale strategische Ziele:
Absicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der aufsuchenden Jugendsozial-
arbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit als dauerhaftes Angebot (Umwandlung
von Projektförderungen in Strukturförderungen).
Planungssicherheit und Verbindlichkeit für die Jugendhilfeträger und dadurch die Ab-
sicherung des pluralen Trägerangebotes.
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Entwicklung eines transparenten Steuerungs- und Förderungskonzeptes für Träger
der Jugendhilfe (transparente Förderkriterien für Personal-, Programm- und Betriebs-
kosten).
Vereinheitlichung der Trägeranteile an den Personalkosten in 10% und 20 % je nach
Trägerform.
Dynamisierung der Zuschüsse ist auch weiterhin gegeben.
Qualitätssicherung durch die Einführung einer Personalförderung ab einer 0,5 Perso-
nalstelle (Fachkräftegebot).
Initiierung von Trägerverbünden bzw. Standortoptimierung (Angebotsbündelung).
2.2 . Anforderungen aus dem Projekt „NaSa“ (nachhaltige Haushalts-
sanierung) durch die Beraterfirma PwC
Die Zielsetzungen der fachlichen Neuausrich tung des Steuerungs - und Förderkonzeptes der off e-
nen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen
Gruppenarbeit greifen die Ergebnisse der Empfehlungen der Beraterfirma PwC auf und sichern dar-
über hinaus auch den, in der Expertise nachgewiesenen, präventiven Effekt der Kinder und Jugend-
arbeit auf die Hilfen zur Erziehung.
Als wesentliche Ergebnisse empfiehlt die Beraterfirma den Aufbau und die inhalt liche Struktur der
Angebote im Bereich der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoziala r-
beit aufgabenkritisch mit dem Fokus zu hinterfragen, dass:
Maßnahmen/ Angebote mit einer hohen Reichweite generell zu bevorzugen sind,
eine hohe Angebotsqualität anzustreben ist
und die Förderung von Trägern oder Angeboten nach dem Prinzip der Wirtschaftlich-
keit und der effizienten Ressourcennutzung erfolgen soll.
Die Empfehlung „Schließung von Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit mit einem geringen
Kostendeckungsgrad“ wird nicht aufgegriffen. Eine inhaltliche Profilschärfung der Kernbereiche der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird im Rahmen der
finanziellen Förderstruktur entsprechend umgesetzt.
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Ver änderungen im Rahmen des neuen Förder- und Steu-
erungskonzeptes der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoz ialarbeit
bearbeitet:
Eine aufgabenkritische Betrachtung der Förderstruktur von Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit /Qualitätsdiskussion und Vereinheitlichung der Trägerantei-
le an den Personalkosten in 10% und 20 % je nach Trägerform.
Eine Strukturanpassung auf der Grundlage von Angebotsstunden in den Bezirken mit
„Überhängen“ durch die Umverteilung in „unterversorgte“ Bezirke.
Die qualitative Verbesserung der Angebotsstrukturen durch Initiierung von Trägerver-
bünden bzw. Standortoptimierung.
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Die trägerübergreifende, bedarfsgerechte Indikatorenbestimmung zur Verteilung der
Angebotsstunden der offenen Kinder- und Jugendarbeit und zukünftig auch für die
aufsuchende Jugendsozialarbeit.
2.3 . Vorgehensweise
Die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Münster haben sich
aktuell das Ziel gesetzt, in Koproduktion ein neues bedarfsorientiertes Steuerungs- und Förderkon-
zept zu entwickeln. Mit diesem Ziel wurde ein gemeinsames, dialogisches Beteiligungsverfahren mit
einer Arbeitsgruppe von Trägern initiiert.
Bei einem ersten Workshop mit freien Träger n wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme der IST-
Stand der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklus ive der
sozialen Gruppenarbeit erarbeitet. Des Weiteren wurden die Inhalte und Ziele eines neuen bedarfsge-
rechten Konzeptes der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden J ugendsozialarbeit
festgelegt.
In weiteren Workshop -Sitzungen wurden der Bestand analysiert, Indikatoren bestimmt, Verteilu ngen
gewichtet, Ziele, Inhalte und das weitere Verfahren miteinander abgestimmt.
Mit den Trägern, die von den errechneten Verschiebungen und Änderungen aufgrund des neuen
Konzeptes betroffen sind, wurden Trägergespräche geführt.
Im gleichen Zuge wurden auch die hauptamtlichen Mitarbeiter/ -innen der offenen Kinder - und J u-
gendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit bei den Sitzungen der AG 2 nach § 78 SGB VIII
und der AG 3 nach § 78 SGB VIII über die aktuellen und zukünftigen Berechnungsgrundlagen und die
bedarfsgerechte und sozialraumorientierte Verteilung von Ange botsressourcen informiert. In Ergä n-
zung wurde das Konzept in einer der Sitzung des Arbeitskreises „Streetwork“ vorgestellt.
In einem gemeinsamen Gespräch mit allen Trägervertretungen wurden die Ergebnisse zum neuen
bedarfsorientierten Steuerungs - und Förde rkonzept der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster vorgestellt und
fachlich diskutiert.
2.4. Datengrundlage/ Berechnungsgrundlage (Anlagen I-II)
Mit einer umfassenden Bestand saufnahme der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit wurden erstmalig alle drei Lei s-
tungsfelder systematisch nach Angebotsstunden und statistischen Bezirken erfasst.
In einem zweiten Schritt folgte eine gemeinansame Bestandanalyse mit dem Ziel , die Angebotsres-
sourcen der drei Leistungsfelder sozialraumorientiert, bedarfsgerecht und aufeinander abg estimmt
zu verteilen.
Darauf aufbauend wurden in einem fachlich geprägten Diskurs Indikatoren und deren Gewichtung zur
Verteilung der Angebotsressourcen bestimmt. Die erarbeiteten Indikatoren für die jeweiligen Zielgrup-
pen dienen als Messinstrumente, um Entwicklungsvorgänge in Münster quantitativ darz ustellen und
bedarfsgerecht zu steuern.
Die Datengrundlage bilden die statistischen Zahlen aus dem Jahr 2016. Für den neuen Kinder - und
Jugendförderplan, welcher im Jahr 2020 aufgelegt wird, erfolgt ein Update mit den dann zu r Verfü-
gung stehenden Bevölkerungszahlen, SGB II Daten und der Jugendgerichtshilfestatistik.
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Als Grundlage zur Bedarfsermittlung sollen zukünftig folgende Indikatoren für die offene Kinder-
und Jugendarbeit zu Grunde gelegt werden:
- Bevölkerungszahlen 6- 20 Jährige 2016
- SGB II Zahlen 2016
- Gewichtung: Bevölkerungszahlen 80%, SGB II Zahlen 20 %
Die gewichteten Indikatoren werden mit dem Angebotsstunden Soll der Offenen Kinder - und J u-
gendarbeit (Grundversorgung) verrechnet und ergeben für den jeweiligen statistischen Bezirk eine
bedarfsgerechtes Angebotsstunden Soll (Anlage I).
Erstmalig soll auch eine Verteilung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit und der sozialen Grup-
penarbeit anhand von Indikatoren erfolgen:
- Bevölkerungszahlen 14- 20 Jährige 2016,
- SGB II Zahlen 2016
- Jugendgerichtshilfe (JGH) Zahlen 2016
- Gewichtung: Bevölkerungszahlen 50 %, SGB II Zahlen 25 %, JGH Zahlen 25 %
Die gewichteten Indikatoren werden mit dem Angebotsstunden Soll der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit (Grundverso rgung) verrechnet und ergeben für den
jeweiligen statistischen Bezirk ein bedarfsgerechtes Angebotsstunden Soll (Anlage II).
Neben der Bestimmung der Indikatoren und deren Gewichtung wurde im Rahmen der Analyse era r-
beitet, dass zukünftig eine Strukturförderung von mindestens einer 0,5 Personals telle als Qualitäts-
standard festgelegt ist. Auf der Basis der 0, 5 Personalstellen ist in weiteren Schritten eine Struktu r-
förderung in jeweils 0,25 Personalstellen möglich. Entsprechend sind auch die damit zu erbringe n-
den Mindeststandards neu definiert.
Zahl geförderter
Personalstellen
Öffnungsstunden
pro Woche
Angebotsstunden
pro Woche
Öffnungswochen
pro Jahr
Angebotsstunden
pro Jahr
½
10
15
44
660
¾
12,5
18,75
44
825
1
15
22,5
44
990
1 ¼
17,5
26,25
44
1.155
1 ½
20
30
44
1.320
1 ¾
22,5
33,75
44
1.485
2
25
37,5
44
1.650
- 10 -
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2 ¼
27,5
41,25
44
1.867,5
2 ½
30
45
44
2.085
2 ¾
32,5
48,75
44
2.302,5
3
35
52,5
48
2.520
3 ¼
37,5
56,25
48
2.737,5
3 ½
40
60
48
2.955
3 ¾
42,5
63,75
48
3.172,5
4
45
67,5
48
3.390
*Abbildung: Zu erbringenden Mindeststandards in Abhängigkeit der geförderten Personalstelle
Auf der Grundlage dieser neuen Aufstellungen ist die Verteilung von Angebotsstunden für die Ei n-
richtungen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklus i-
ve der sozialen Gruppenarbeit in den statistischen Bezirken erfolgt.
3. Ergebnisse der Verteilung und Umsteuerung der Angebotsstunden in Abhängig-
keit der geförderten Personalstelle
Aus der Bestandsaufnahme durch die Analyse des IST -Standes sowohl für die aufsuchende J u-
gendsozialarbeit als auch für die offene Kinder - und Jugendarbeit ergaben sich Differenzen zu den
Angebotsstunden in den statistischen Bezirken als auch im Gesamtbezirk. Diese Differe nzen gilt es
auszugleichen, um für die Bezirke eine größere Bedarfsdeckung zu erreichen. Entsprechend mü s-
sen Angebotsstunden sowohl in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit als auch in der offenen Ki n-
der- und Jugendarbeit umverteilt werden.
3.1. Zukünftige Verteilung und Umsteuerung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
(Anlage III)
Bezirk Mitte
Bedarfsunterdeckung minus 1.523,39 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018 : Plus 111,61 Angebotsstunden
Innenstadtring (21-29):
- plus 954,06 Angebotsstunden (zuvor: plus 939,06 Angebotsstunden).
- Neuberechnung der Angebotsstunden aufgrund der zukünftigen Tabelle von Stellenäqui-
valenten zu Angebotsstunden.
Mitte-Süd (31-34):
- minus 545,36 Angebotsstunden (zuvor: minus 1.205,36 Angebotsstunden).
- Installierung einer 0,5 Personalstelle.
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Mitte-Nordost (43-47):
- minus 838,18 Angebotsstunden (zuvor: plus 1.798,18 Angebotsstunden).
- Installierung einer 0,5 Personalstelle.
- Qualitätssicherung durch die Einführung einer Personalförderung ab einer 0,5 Personal-
stelle.
Bezirk West
Bedarfsunterdeckung minus 1.679,42 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Minus 553,42 Angebotsstunden
Gievenbeck/ Sentrup (51-52):
- minus 640,51 Angebotsstunden (zuvor: minus 941,51 Angebotsstunden).
- Qualitätssicherung durch die Einführung einer Personalförderung ab einer 0,5 Personal-
stelle.
Mecklenbeck (54):
- plus 673,54 Angebotsstunden (zuvor plus 13,54 Angebotsstunden).
- Angebotsbündelung der „Modellstelle Mecklenbeck“ und der Angebote „Jugendtreff am
Skaterpark/ Spielmobil Mecklenbeck“.
Roxel (57):
- minus 302,41 Angebotsstunden (zuvor: minus 467,41 Angebotsstunden).
- Aufstockung um eine 0,25 Personalstelle auf insgesamt 1,25 Personalstellen.
Bezirk Nord
Bedarfsüberhang plus 2.905,33 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 1.413,33 Angebotsstunden
Coerde (61):
- plus 173,11 Angebotsstunden (zuvor: plus 608,11 Angebotsstunden).
- Reduzierung um eine 0,5 Personalstelle (trägerübergreifende Umverteilung).
Kinderhaus (62-63):
- plus 832,52 Angebotsstunden (Zuvor: plus 1.889,52 Angebotsstunden).
- Reduzierung um eine 0,5 Personalstelle (zur trägerinternen Umverteilung).
- Reduzierung um eine 0,5 Personalstelle (trägerübergreifende Umverteilung).
- Reduzierung um eine 0,25 Personalstelle (trägerübergreifende Umverteilung).
Bezirk Südost
Bedarfsunterdeckung minus 975,95 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Minus 150,95 Angebotsstunden
Gremmendorf (81-82):
- minus 787,74 Angebotsstunden (zuvor: minus 1.447,74 Angebotsstunden).
- Installierung einer 0,5 Personalstelle.
- 12 -
V/0886/2017
Wolbeck (87):
- plus 931,45 Angebotsstunden (zuvor: plus 766,45 Angebotsstunden).
- Neuberechnung der Angebotsstunden aufgrund der zukünftigen Tabelle von Stellenäqui-
valenten zu Angebotsstunden.
Bezirk Hiltrup
Bedarfsüberhang plus 1.027,79 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 210,79 Angebotsstunden
Berg Fidel (91):
- plus 555,65 Angebotsstunden (zuvor: plus 1.207,65 Angebotsstunden).
- Reduzierung einer 1,0 Personalstelle (0,5 Personalstelle - trägerübergreifende Umvertei-
lung).
Hiltrup (95-97):
- minus 423,38 Angebotsstunden (zuvor: minus 258,38 Angebotsstunden).
- Neuberechnung der Angebotsstunden aufgrund der zukünftigen Stellenäquivalente.
3.2 Zukünftige Verteilung und Umsteuerung der aufsuchenden Jugendsozialarbeit
inklusive der sozialen Gruppenarbeit (Anlage IV)
Bezirk Mitte
Bedarfsunterdeckung minus 253,78 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 208,22 Angebotsstunden
Innenstadtring (21-29):
- minus 73,69 Angebotsstunden (zuvor: minus 601,69 Angebotsstunden).
- Neuverarbeitung der städtischen Streetwork dadurch plus 0,5 Personalstelle.
Mitte-Süd (31-34):
- plus 533,03 Angebotsstunden (zuvor: plus 401,03 Angebotsstunden).
- Installierung von sozialer Gruppenarbeit = 132 Angebotsstunden.
Mitte-Nordost (43-47):
- minus 118,69 Angebotsstunden (zuvor: plus 79,31 Angebotsstunden).
- Neuberrechnung der Angebotsstunden aufgrund von einer Verschiebung des Einzugs-
gebietes.
- Neuverarbeitung der sozialen Gruppenarbeit =132 Angebotsstunden.
Bezirk West
Bedarfsunterdeckung minus 370,66 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 61,34 Angebotsstunden
Mecklenbeck (54):
- plus 205,62 Angebotsstunden (zuvor: minus 10,38 Angebotsstunden).
- Qualitätssicherung durch die Einführung einer Personalförderung ab einer 0,5 Personal-
stelle für Mecklenbeck und Albachten gemeinsam.
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- Installierung von sozialer Gruppenarbeit für Mecklenbeck und Albachten gemeinsam = 132
Angebotsstunden.
Albachten (56):
- plus 218,36 Angebotsstunden (zuvor: plus 2,36 Angebotsstunden).
- Siehe Mecklenbeck.
Bezirk Nord:
Bedarfsüberhang plus 780,04 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 1.440,04 Angebotsstunden
Kinderhaus (62-63):
- plus 940,43 Angebotsstunden (zuvor: plus 280,43 Angebotsstunden).
- Installierung einer 0,5 Personalstelle.
Bezirk Ost
Bedarfsunterdeckung minus 478,88 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Minus 148,88 Angebotsstunden
Mauritz-Ost (71):
- plus 126,25 Angebotsstunden (zuvor: minus 203,75 Angebotsstunden).
- Neuberrechnung der Angebotsstunden aufgrund von einer Verschiebung des Einzugs-
gebietes.
Bezirk Südost
Bedarfsüberhang plus 392,44 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 1.286,44 Angebotsstunden
Gremmendorf (81-82):
- plus 229,80 Angebotsstunden (zuvor: minus 397,20 Angebotsstunden).
- Qualitätssicherung durch die Einführung einer Personalförderung ab einer 0,5 Personal-
stelle für Gremmendorf und Wolbeck gemeinsam.
- Installierung von sozialer Gruppenarbeit = 132 Angebotsstunden.
Wolbeck (87):
- plus 400,08 Angebotsstunden (zuvor: 133,08 Angebotsstunden).
- Installierung von sozialer Gruppenarbeit = 132 Angebotsstunden.
- Siehe Gremmendorf.
Bezirk Hiltrup:
Bedarfsunterdeckung minus 69,17 Angebotsstunden
Umsteuerung zum 01.01.2018: Plus 722,83 Angebotsstunden
Berg Fidel (91):
- plus 541,67 Angebotsstunden (zuvor: minus 250,33 Angebotsstunden).
- Installierung einer 0,5 Personalstelle.
- Installierung von sozialer Gruppenarbeit = 132 Angebotsstunden.
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Hiltrup (95-97):
- plus 179,12 Angebotsstunden (zuvor: plus 209,12 Angebotsstunden).
- Neuberechnung der Angebotsstunden aufgrund von einer Verschiebung des Einzugsge-
bietes.
Amelsbüren (98):
- plus 2,05 Angebotsstunden (zuvor: minus 27,95 Angebotsstunden).
- Neuberechnung der Angebotsstunden aufgrund von einer Verschiebung des Einzugsge-
bietes.
4. Schnittstelle Migrationshilfen / Pädagogische Angebote für Kinder
und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen
Zum Leistungsfeld der Jugendsozialarbeit in Münster gehört ebenfalls der Bereich der Migrationshi l-
fen. Dabei handelt es sich unter anderem um sozialpädagogische Angebote für Kinder un d Jugendli-
che aus Flüchtlingsunterkünften. Zurzeit befinden sich in den kommunalen Einrichtungen 2.312 Pe r-
sonen. In der Altersspanne der sechs - bis 18- Jährigen leben aktuell insgesamt 662 Kinder und J u-
gendliche in den Flüchtlingseinrichtungen in Münster.
Aufgrund des Rückganges de s Flüchtlingszuzugs in Münster und des Umzuges in eigenen Wohn-
raum im Jahr 2016/2017 wurden bereits Schließungen von zehn temporären Flüchtlingseinrichtungen
vorgenommen.
Bezirk
Flüchtlingseinrichtung/
Träger
Träger Jugendhilfe
Mitte Münzstraße
(Johanniter)
Ev. Apostelkirchengemeinde
Mitte Gutenbergstraße
(DRK)
CVJM Münster
Mitte Rumphorstweg
(Stadt Münster)
Ev. Andreaskirchengemeinde
Mitte Sonnenstraße
(Stadt Münster)
Ev. Apostelkirchengemeinde
Ost Lützowstraße
(Diakonie Münster)
Handorfer Netzwerk
Jugend e. V
Südost Boeckleweg, Gitzmauritzwerg,
Von-Hünefeld-Weg
(ASB Münster)
Kath. Kirchengemeinde Sankt
Mauritz
Südost Buschstraße
(Stadt Münster)
Diakonie Münster
Südost Brandhoveweg
(Caritasverband Münster)
Outlaw gGmbH
Hiltrup Westfalenstraße
(DRK)
Kath. Kirchengemeinde
St. Clemens Hiltrup
Nord Wesslerweg
(AWO Münster)
Ev. Andreaskirchengemeinde
- 15 -
V/0886/2017
Diese Veränderungen bedürfen einer Prüfung der bisherigen Förderstruktur der sozialpädagog ischen
Angebote der Migrationshilfen und ihrer Standorte.
Im Rahmen der Beschlussvorlage „Absicherung und Ausbau der pädagogischen Angebote für Kinder
und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen ab 2016“ (V/0741/2015) hat die Verwaltung den Auftrag
bekommen, gemeinsam mit den Trägern der offenen Kinder - und Jugendarbeit die Angebote für Ki n-
der und Jugendliche aus Flüchtlingseinrichtungen entsprechend der sich veränderten Rahmenbedi n-
gungen anzupassen.
Durch eine qualitative und quantitative Auswertung der bestehenden Angebote im Bereich der Migra-
tionshilfen stehen zukünftig folgende Ziele verstärkt im fachlichen Fokus:
- Erzielen von Synergieeffekten durch eine enge Abstimmung und Koordination mit den be-
stehenden Jugendhilfeangeboten, insbesondere der offenen Kinder- und Jugendarbeit so-
wie der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit.
- Integration der Kinder und Jugendlichen im Rahmen eines Übergangsmanagements in die
jeweiligen Angebotsstrukturen der einzelnen Stadtteile.
- Perspektivische Überführung der pädagogischen Angebote für Kinder- und Jugendliche
aus Flüchtlingseinrichtungen in Regelangebote der Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit.
Die Mitarbeiter/-innen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoziala r-
beit sind Expert/-innen in der niedrigschwelligen und vertrauensvollen Arbeit mit Kindern und Jugend-
lichen. Somit ist es elementar, die Kinder und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien in die wohnortn a-
hen und err eichbaren Einrichtungen und Angebote zu integrieren, um ihnen Möglichkeiten für die
Festigung und Etablierung von neuen sozialen Kontakten und Beziehungen bereitzustellen.
Es ist zu erwarten, dass im Jahr 2017/2018 weitere Flüchtlingseinrichtungen im gesam ten Stadtge-
biet aufgrund der nicht mehr benötigten Kapazitäten, sukzessive geschlossen und die Fam ilien in
den Wohnungsmarkt der Stadt Münster integriert werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird somit die bestehenden Ressourcen der Migrat i-
onshilfen in die offenen Kinder - und Jugendarbeit und die aufsuchende Angebote der Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit, überleiten bzw. verlagern. Dies geschieht in enger
Absprache mit dem Sozialamt der Stadt Münster und den freien Trägern der Jugendhilfe.
4.1. Finanztransfer
Die bisherige Finanzierung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche aus Flüch t-
lingseinrichtungen beträgt 11.000 € pro Standort. Durch die Schließung von Flüchtlingseinrichtu n-
gen werden die Finanzansätze in den jeweiligen Stadtteilen, in denen neue Bedarfe entstehen , suk-
zessive verlagert, bzw. sind bereits in der Gesamtfinanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit hinterlegt und eingeflossen.
5. Qualitätsentwicklung und Sicherung/ Fachcontrolling
Der Wirksamkeitsdialog in der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit ist Teil der Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII. Er
besteht im Besonderen aus dem Berichtswesen, den Leistungsvereinbarungen, dem Kinder - und Ju-
gendförderplan, den Jahresgesprächen, den Qualitätszirkeln und der AG 2 nach § 78 SGB VIII.
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V/0886/2017
Der Wirksamkeitsdialog ist seit Jahren ein implementiertes Qualitätsentwicklung s- und Sicherungs-
instrument. Er dient der Planungsoptimierung und wird stetig im dialogischen Prozess mit den Tr ä-
gern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der
sozialen Gruppenarbeit den fachlichen Bedarfen und Veränderungen angepasst. Unter diesem G e-
sichtspunkt wurden in den letzten Jahren verschiedene Elemente dieses Qualitätsprozesses gemei n-
sam mit allen Akteuren überarbeitet bzw. angepasst.
Der Qualitätsentwicklungsprozess erfolgte in u nterschiedlichen Qualitätsdimensionen. Bezogen auf
die Dimensionen der Struktur- und Prozessqualität wurden die Leistungsvereinbarungen mit den Tr ä-
gern der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit in sbesondere
im „Leistungs- und Qualitätsbeschreibungsteil“ neu ausgerichtet.
Die aktuellen Leistungsvereinbarungen vereinen den Finanzteil, bestehend aus der finanziellen Fö r-
derung einhergehend mit der Formulierung der Mindeststandards, dem Leistungsbeschre ibungsteil
und den Formulierungen zur Qua litätssicherung. Sie sind bedarfsorientiert sowie einrichtungsbez o-
gen/ angebotsbezogen ausgerichtet. Die Leistungsvereinbarungen beschreiben konkret die pädag o-
gischen Leistungen, deren Zielsetzungen sowie die prozessorientierte Umsetzung des pädagog i-
schen Konzeptes der einzelnen Einrichtung. Sie sind im bilateralen Dialog entwickelt worden und g e-
ben den Trägern inhaltliche und finanzielle Planungssicherheit.
Das Berichtswesen als ein weiteres Element des Wirksamkeitsdialoges wurde in den letzten zwei
Jahren im dialogischen Qualitätsentwicklungsprozess überarbeitet. Anbei im Ergebnis die wesentl i-
chen Veränderungen im Berichtswesen:
differenzierte Erfassung der Besucherzahlen (Kernleistung + Angebotsbesucher/-
innen)
komplexe Darstellung der Besucherstruktur
Darstellung der Besucherstruktur in Bezug auf die Bevölkerungsstatistik
Erkennen von Besucherströmen und die fachlich konzeptionelle Anpassung
Der „offener Treff bzw. das offenes Angebot“ als Angebotsfeld neu definiert
Definition von zehn Angebotsfeldern inklusive einer Kernleistung für die aufsuchende
Jugendsozialarbeit
Das neue Berichtswesen ist im ersten Quartal 2017 bei allen Trägern der offenen Kinder - und Ju-
gendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit eingeführt worden. Eine erste Auswertun g auf
der neuen Berichtsgrundlage wird im zweiten Quartal 2018 vorliegen.
Der Qualitätszirkel als Teil des Wirksamkeitsdialoges wurde in den letzten Jahren neustrukturiert. Die
intensive sozialräumliche und fachliche Vernetzung der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit der auf-
suchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit bearbeitet in einem regelmäß i-
gen und verbindlichen Turnus Themen und Fragstellungen die sich aus der aktuellen Fachdiskussion
ergeben.
Qualitätsentwicklung und Sicheru ng in den benannten Leistungsfeldern der Jugendhilfe ist ein Pr o-
zess der sich stetig den fachlichen Veränderungen und Standards anpasst. In den nächsten Jahren
steht vor allem die Dimension der „Ergebnisqualität“ im Fokus. Die Definition von gemeinsamen
Schlüsselprozessen und Wirkungszielen sind benannte Ziele im Rahmen des Qualitätsen twicklung-
und Sicherungsprozesses.
- 17 -
V/0886/2017
Der Wirksamkeitsdialog vereint die Qualitätsentwicklungselemente und ist damit ein zentraler Teil
einer bedarfsorientierten Ausrichtung un d Steuerung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster.
6. Bearbeitungsstand zu den Beschlusspunkten 4.-7.
Zu Beschlusspunkt 4.
Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Begleitantrag zum
Haushalt 2017“ ist durch die Neuverteilung von Personalressourcen (vgl.2.4.) sowie die Verteilung
der Angebotsstunden in Abhängigkeit der geförderten Personalstellen (vgl.3.) erledigt. In einem wei-
teren Verfahren wird die noch zu bearbeitende „Flexibilisierung der Honorarmittel“ im Zusammen-
hang mit der Neuverteilung der Programmmittelförderung bearbeitet.
Zu Beschlusspunkt 5.
Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, BauSpielTreff Holtrode, Anregung
Nr. 2017-00054
Die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH beantragt für den BauSpielTreff Holtrode
die Erhöhung des Sachkostenetats ab 2018 um jährlich 5.000,00 Euro. Die Verwaltung empfiehlt d a-
her die Förderung der Projektmittel für 2018 zu gewähren und im Rahmenkonzept Kinder -und J u-
gendarbeit die Projektmittel erneut für 2019ff zu prüfen.
Zu Beschlusspunkt 6.
CVJM Münster und: „Beirat Johannes-Busch-Haus“
Der CVJM Münster und der trägereigene Beirat beantragen ab 2018 fortlaufend zur Durchführung der
Öffnungszeiten der Kinder - und Jugendeinrichtung: Johannes-Busch-Haus“, Merschkamp 23, 48155
Münster (Bezirk Ost) eine zusätzliche 19,5 -Stunden-Sozialarbeiter/-innenstelle. Im Rahmen des b e-
darfsgerechten Konzeptes der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsoz i-
alarbeit wird derzeit eine Umverteilung der Angebotsstunden im gesamten Stadtgebiet vorgenommen.
Eine Erweiterung der Stunden in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk Ost ist daher wegen
der aktuellen Bedarfssituation nicht zu empfehlen (siehe Gesamtkonzept der Kinder - und Jugendar-
beit – Neuverteilung). Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, den Antrag nicht aufzugreifen.
Zu Beschlusspunkt 7.
DRK-Kreisverband Münster e.V., DRK-Jugendtreff Coerde
Der DRK-Kreisverband Münster e.V beantragt ab 2018 fortlaufend für den DRK -Jugendtreff Coerde
eine zusätzliche 30-Stunden-Sozialarbeiter/-innenstelle (49.000,00 € p.a.).
Coerde ist mit Angeboten der offenen Kinder - und Jugendarbeit nach aktuellem Sta nd knapp 8% mit
Personalstunden überversorgt. Im Rahmen des bedarfsgerechten Konzeptes der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit wird derzeit eine Umverteilung der Angebots-
stunden im gesamten Stadtgebiet vorgenommen. Eine Erweiterung der Stunden in der offenen Ki n-
der- und Jugendarbeit ist in Coerde daher aktuell nicht möglich. Aus diesem Gru nde empfiehlt die
Verwaltung, den Antrag nicht aufzugreifen.
Die aufgeführten Beschlusspunkte 5.-7. werden im Rahmen der Etatberatungen durch den Rat der
Stadt Münster entschieden.
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V/0886/2017
7. Weiteres Verfahren
Das bedarfsorientierte Steuerungs- und Förderkonzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der
aufsuchenden Jugendsozialarbeit inklusive der sozialen Gruppenarbeit in Münster soll ab dem
01.01.2018 umgesetzt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass die mit den freien Trägern der
offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit abgeschlossenen Leis-
tungsvereinbarungen bei den Trägern überarbeitet bzw. ergänzt werden müssen.
Das Konzept wird mit den Bevölkerungszahlen, den SGB II Daten und der Jugendgerichtshilfestatistik
bis 2020 festgeschrieben. Die Datengrundlage bilden die statistischen Zahlen aus dem Jahr 2016.
Für den neuen Kinder- und Jugendförderplan, welcher im Jahr 2020 neu aufgelegt und durch den Rat
der Stadt Münster beschlossen wird, erfolgt ein Update mit den dann zu Verfügung stehenden Bevö l-
kerungszahlen, SGB II Daten und der Jugendgerichtshilfestatistik.
Der vierte Kinder - und Jugendförderplan gib t den freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe, die im
Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendsozialarbeit tätig sind, für
den Zeitraum 2020- 2024 Planungssicherheit. Darüber hinaus wird in den Jahresgesprächen mit den
freien Trägern der Bedarf überprüft und aktuelle Entwicklungen verarbeitet.
In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung im Jahr 2018 ein Verfahren einleiten, um zukünftig eine
neue Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Programmmittel herbeizuführen. Hierzu muss eine
Formel für die Programmmittelförderung entwickelt werden.
Für das Jahr 2019 ist die im Rahmen der Zuwendungsförderung bisherige Gewährung der Betrieb s-
kosten zu prüfen und neu auszurichten.
Diese beiden Verfahren werden in enger Abstimmu ng mit den davon betroffenen freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe entwickelt.
Das vorliegende neue Steuerungs - und Förderkonzept dokumentiert ein zeitgemäßes und fachlich
geprägtes Verständnis, Personalressourcen der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der aufs u-
chenden Jugendsozialarbeit inklusive der soz ialen Gruppenarbeit in Münster prozessorientiert, be-
darfsbezogen und indikatorengestützt einzusetzen. Dieses Konzept schafft einen verlässlichen Ra h-
men für die kooperative und transparente Zusammena rbeit zwischen dem öffentlichen Träger und
den freien Trägern in Münster.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
I. OKJA (IST-Stand aus 2016)
II. AJSA (IST-Stand aus 2016)
III. OKJA (Zukünftiger Stand)
IV. AJSA (Zukünftiger Stand)
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V. Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Begleitantrag zum
Haushalt 2017“
VI. Anregung Nr. 54/2017 „Zur Sicherung der Leistungs- und Qualitätsstandards im BauSpiel-
Treff Holtrode beantragt die Outlaw gGmbH die Erhöhung des Sachkostenetats um 5.000 €“
VII. Etatantrag: „Begründung zum Haushaltsantrag auf eine zusätzliche halbe hauptamtliche
Personalstelle für die Offene Tür des Johannes-Busch-Hauses (19,5 Std.), CVJM Münster
VIII. Etatantrag: „Beantragung einer 30 Stunden Stelle, DRK-Jugendtreff Coerde“, DRK Kreisver-
band Münster e.V.
Anlage VII_Begründung zum Haushaltsantrag
3524 Zeichen
CVJM Münster . Merschkamp 23 . 48155 Münster Johannes-Busch | Haus Stadtteilhaus vimmünster CVJM Münster Christlicher Verein junger Menschen Beirat Johannes-Busch-Haus An das Amt für Kinder, Jugendliche und Merschkamp 23 Familien der Stadt Münster 48155 Münster z. Hd. Frau Pohl, Herrn Paschert Tel. 0251/31 43.83 Fax 0251/3 11 10 51 Den stimmberechtigten Mitgliedern des yon, oyjtamlienetend® Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster für ihre Samstag. 30: September 2017 Haushaltsberatungen vorab zur Kenntnis Begründung zum Haushaltsantrag auf eine zusätzliche halbe hauptamtliche Personalstelle für die Offene Tür des Johannes- Busch-Hauses (19,5 Stunden) vom 30.01.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, die Offene Tür des CVJM Münster e.V. im Stadtteil Mauritz wird seit mehreren Jahren als ‚Sport und Spiel Offene Tür‘ geführt. Mit der Sporthalle mit Loquito-Indoorspielplatz, einem Kunstrasen-Fußballfeld, einer Kletterwand und einem Niedrigseilgarten leisten wir einen besonderen Beitrag zur kreativen sportlichen Betätigung im Rahmen von Offener-Tür-Arbeit. Das zeigt sich auch an den Besucherzahlen. In den zurückliegenden beiden Jahren erfreut sich unsere Offene Tür einer stetig wachsenden Beliebtheit. Dabei spielt die Errichtung der neuen Gesamtschule in unmittelbarer Nachbarschaft und die gestiegene Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Münster eine entscheidende Rolle. Tage mit 60 BesucherInnen und mehr wurden zur Regel. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft wurde Anfang des Jahres 2017 ein Runder Tisch initiiert. Seite 1 von 2 Johannes-Busch | Haus Stadtteilhaus münster Gemeinsam mit Nachbarschaft, Mitarbeitenden der Bezirkspolizei, Vertretern von Politik, Vertretern des Amtes für Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, den beiden mit halber Stelle angestellten Mitarbeitenden des CVJM und einem Vertreter des Vorstandes wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt, der zu einer Neugestaltung des OT-Konzeptes führte. Ein Baustein des Maßnahmenkataloges ist, dass während der Öffnungszeiten immer beide mit 50 % einer Vollzeitstelle angestellte Mitarbeitende vor Ort sein sollen - um sowohl die Sporthalle, als auch das große Außengelände und den angrenzenden Sozialraum betreuen zu können. Laut dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Bedarfs- und Maßnahmenplanung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gelten dabei für eine geförderte Personalstelle 15 Öffnungsstunden pro Woche. Hinsichtlich der getroffenen Regelung, dass immer zwei Hauptamtliche anwesend sein sollen, würde dies allerdings in letzter Konsequenz eine Reduzierung der Öffnungszeit bedeuten. Dies entspräche jedoch in keiner Weise den Bedarfen des Stadtteils. Zwischenzeitlich ist in unserer Einrichtung ein Beirat installiert worden, der sich mehrmals jährlich trifft und gemeinsam mit Jugendlichen der OT, mit Nachbarinnen und Nachbarn, mit Trägervertretern und Mitarbeitenden die Belange der OT bespricht. Um auch zukünftig die dringend notwendigen Öffnungszeiten mit dem im Runden Tisch beschlossenen Standard der Betreuung durch zwei Hauptamtliche beibehalten zu können, beantragt dieser Beirat im Einvernehmen mit dem Träger CVJM zum Wohle der Kinder und Jugendlichen und des Stadtteils die Einrichtung einer zusätzlichen 19,5-Stunden-Stelle. Gerne sind wir auch zu weiteren persönlichen Gesprächen bereit. Betr ch Dubmomeig- K. Betz, Vorsitzende CV JM Münster M. Wilmsmeyer, Nachbar (Beiratsmitglied) Fr S oe Leiter OT Seite 2 von 2 - 30.09.2017
Anlage_I_OKJA_IST-Stand_aus_2016_
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Stand: 04.10.2017 Gewichtungen insg. Angebotsstunden-Soll der OKJA (Grundversorgung) Differenz Gewichtung 100% abs. in % gew. abs. in % gew. in % abs. abs. in % abs. stadtweit abs. / in % 43.649 100,00% 80,00% 5.662 100,00 % 20,00% 100,00% 46.050,00 46.050,00 100,00% 0,00 Altstadt (11-15) 837 1,92% 1,53% 63 1,11% 0,22% 1,76% 808,9 1 1.350,00 2,93% 541,09 Innenstadtring (21-29) 5.067 11,61% 9,29% 224 3,96% 0,79% 10,08% 4.640,94 5.580,00 12,12% 939,06 Mitte-Süd (31-34) 3.631 8,32% 6,65% 397 7,01% 1,40% 8,06% 3 .710,36 2.505,00 5,44% -1.205,36 Mitte-Nordost (43-47) 4.006 9,18% 7,34% 364 6,43% 1,29% 8, 63% 3.973,18 2.175,00 4,72% -1.798,18 Stadtbezirk Mitte 13.541 31,02% 24,82% 1.048 18,51% 3,70% 28,52% 13.133,39 11.610,00 25,21% -1.523,39 Gievenbeck/Sentrup (51-52) 5.523 12,65% 10,12% 498 8,80% 1,76% 11,88% 5.471,51 4.530,00 9,84% -941,51 Mecklenbeck (54) 1.437 3,29% 2,63% 76 1,34% 0,27% 2,90% 1.3 36,46 1.350,00 2,93% 13,54 Albachten (56) 1.230 2,82% 2,25% 119 2,10% 0,42% 2,67% 1.23 1,70 990,00 2,15% -241,70 Roxel (57) 1.509 3,46% 2,77% 113 2,00% 0,40% 3,16% 1.457,41 990,00 2,15% -467,41 Nienberge (58) 1.015 2,33% 1,86% 108 1,91% 0,38% 2,24% 1.03 2,34 990,00 2,15% -42,34 West 10.714 24,55% 19,64% 914 16,14% 3,23% 22,87% 10.529,42 8.850,00 19,22% -1.679,42 Coerde (61) 2.069 4,74% 3,79% 775 13,69% 2,74% 6,53% 3.006, 89 3.615,00 7,85% 608,11 Kinderhaus (62-63) 2.425 5,56% 4,44% 697 12,31% 2,46% 6,91 % 3.180,48 5.070,00 11,01% 1.889,52 Sprakel (68) 582 1,33% 1,07% 56 0,99% 0,20% 1,26% 582,30 990 ,00 2,15% 407,70 Nord 5.076 11,63% 9,30% 1.528 26,99% 5,40% 14,70% 6.769,67 9 .675,00 21,01% 2.905,33 Mauritz-Ost (71) 1.513 3,47% 2,77% 120 2,12% 0,42% 3,20% 1. 472,18 1.815,00 3,94% 342,82 Gelmer-Dyckburg (76) 661 1,51% 1,21% 50 0,88% 0,18% 1,39% 6 39,22 660,00 1,43% 20,78 Handorf (77) 1.429 3,27% 2,62% 161 2,84% 0,57% 3,19% 1.467, 97 1.350,00 2,93% -117,97 Ost 3.603 8,25% 6,60% 331 5,85% 1,17% 7,77% 3.579,37 3.825,0 0 8,31% 245,63 Gremmendorf (81-82) 2.048 4,69% 3,75% 436 7,70% 1,54% 5,29 % 2.437,74 990,00 2,15% -1.447,74 Angelmodde (86) 1.306 2,99% 2,39% 315 5,56% 1,11% 3,51% 1.6 14,66 1.320,00 2,87% -294,66 Wolbeck (87) 1.480 3,39% 2,71% 181 3,20% 0,64% 3,35% 1.543, 55 2.310,00 5,02% 766,45 Südost 4.834 11,07% 8,86% 932 16,46% 3,29% 12,15% 5.595,95 4 .620,00 10,03% -975,95 Berg Fidel (91) 996 2,28% 1,83% 290 5,12% 1,02% 2,85% 1.312 ,35 2.520,00 5,47% 1.207,65 Hiltrup (95-97) 3.628 8,31% 6,65% 508 8,97% 1,79% 8,44% 3.8 88,38 3.630,00 7,88% -258,38 Amelsbüren (98) 1.257 2,88% 2,30% 111 1,96% 0,39% 2,70% 1.2 41,47 1.320,00 2,87% 78,53 Hiltrup 5.881 13,47% 10,78% 909 16,05% 3,21% 13,99% 6.442,21 7.470,00 16,22% 1.027,79 stadtweit abs. / in % 43.649 100,00% 80,00% 5.662 100,00 % 20,00% 100,00% 46.050,00 46.050,00 100,00% 0,00 Legende: 6-20 Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2016 SGB II = Kinder und Jugendliche von 6-20 Jahren aus Haushalten mit SGB II Leistungen (Stand: 31.12.2016) Grundversorgung = Angebotsstunden in der OKJA Ist- Stand 2016 Differenz = rote Zahlen bedeuten Unterversorgung; schwarze Zahlen bedeuten Überhänge 80,00% 20,00% OKJA Ist -Stand 2016: Indikator SGB II 6-20 Jährige (31.12. 2016) SGB II (31.12.2016) Angebotsstunden in der OKJA aktuell
Anlage_II_AJSA_IST-Stand_aus_2016
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Stand: 04.10.2017 Gewichtungen insg. Angebotsstunden- Soll der AJSA inkl. SG (Grundversorgung) Differenz Gewichtung 100% abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % gew. in % abs. abs. in % abs. stadtweit abs. / in % 23.791,00 100,00% 50,00% 2.215,00 100,00% 25,00% 1.248,00 100,00% 25,00% 100,00% 7.152,00 7.152,00 100,00% 0,00 Altstadt (11-15) 627,00 2,64% 1,32% 26,00 1,17% 0,29% 12,0 0 0,96% 0,24% 1,85% 132,42 0,00% -132,42 Innenstadtring (21-29) 3.420,00 14,38% 7,19% 123,00 5,55 % 1,39% 84,00 6,73% 1,68% 10,26% 733,69 132,00 1,85% -601,69 Mitte-Süd (31-34) 2.010,00 8,45% 4,22% 169,00 7,63% 1,91% 105,00 8,41% 2,10% 8,24% 588,97 990,00 13,84% 401,03 Mitte-Nordost (43-47) 2.207,00 9,28% 4,64% 154,00 6,95% 1 ,74% 87,00 6,97% 1,74% 8,12% 580,69 660,00 9,23% 79,31 Stadtbezirk Mitte 8.264,00 34,74% 17,37% 472,00 21,31% 5, 33% 288,00 23,08% 5,77% 28,46% 2.035,78 1.782,00 24,92% -253,78 Gievenbeck/Sentrup (51-52) 3.315,00 13,93% 6,97% 201,00 9,07% 2,27% 95,00 7,61% 1,90% 11,14% 796,63 792,00 11,07% -4,63 Mecklenbeck (54) 875,00 3,68% 1,84% 25,00 1,13% 0,28% 27,0 0 2,16% 0,54% 2,66% 190,38 180,00 2,52% -10,38 Albachten (56) 566,00 2,38% 1,19% 49,00 2,21% 0,55% 37,00 2 ,96% 0,74% 2,48% 177,64 180,00 2,52% 2,36 Roxel (57) 681,00 2,86% 1,43% 48,00 2,17% 0,54% 43,00 3,45% 0,86% 2,83% 202,71 0,00% -202,71 Nienberge (58) 518,00 2,18% 1,09% 48,00 2,17% 0,54% 27,00 2 ,16% 0,54% 2,17% 155,29 0,00% -155,29 West 5.955,00 25,03% 12,52% 371,00 16,75% 4,19% 229,00 18,3 5% 4,59% 21,29% 1.522,66 1.152,00 16,11% -370,66 Coerde (61) 960,00 4,04% 2,02% 298,00 13,45% 3,36% 118,00 9 ,46% 2,36% 7,74% 553,91 1.152,00 16,11% 598,09 Kinderhaus (62-63) 1.185,00 4,98% 2,49% 264,00 11,92% 2,9 8% 84,00 6,73% 1,68% 7,15% 511,57 792,00 11,07% 280,43 Sprakel (68) 266,00 1,12% 0,56% 21,00 0,95% 0,24% 29,00 2,3 2% 0,58% 1,38% 98,48 0,00% -98,48 Nord 2.411,00 10,13% 5,07% 583,00 26,32% 6,58% 231,00 18,51 % 4,63% 16,27% 1.163,96 1.944,00 27,18% 780,04 Mauritz-Ost (71) 773,00 3,25% 1,62% 57,00 2,57% 0,64% 29,0 0 2,32% 0,58% 2,85% 203,75 0,00% -203,75 Gelmer-Dyckburg (76) 321,00 1,35% 0,67% 18,00 0,81% 0,20% 9,00 0,72% 0,18% 1,06% 75,67 0,00% -75,67 Handorf (77) 698,00 2,93% 1,47% 55,00 2,48% 0,62% 35,00 2,8 0% 0,70% 2,79% 199,46 0,00% -199,46 Ost 1.792,00 7,53% 3,77% 130,00 5,87% 1,47% 73,00 5,85% 1,46 % 6,70% 478,88 0,00 0,00% -478,88 Gremmendorf (81-82) 1.069,00 4,49% 2,25% 96,00 4,33% 1,08 % 111,00 8,89% 2,22% 5,55% 397,20 0,00% -397,20 Angelmodde (86) 649,00 2,73% 1,36% 120,00 5,42% 1,35% 74,0 0 5,93% 1,48% 4,20% 300,44 957,00 13,38% 656,56 Wolbeck (87) 709,00 2,98% 1,49% 71,00 3,21% 0,80% 44,00 3,5 3% 0,88% 3,17% 226,92 360,00 5,03% 133,08 Südost 2.427,00 10,20% 5,10% 287,00 12,96% 3,24% 229,00 18, 35% 4,59% 12,93% 924,56 1.317,00 18,41% 392,44 Berg Fidel (91) 464,00 1,95% 0,98% 119,00 5,37% 1,34% 59,0 0 4,73% 1,18% 3,50% 250,33 0,00% -250,33 Hiltrup (95-97) 1.895,00 7,97% 3,98% 205,00 9,26% 2,31% 10 3,00 8,25% 2,06% 8,36% 597,88 807,00 11,28% 209,12 Amelsbüren (98) 583,00 2,45% 1,23% 48,00 2,17% 0,54% 36,00 2,88% 0,72% 2,49% 177,95 150,00 2,10% -27,95 Hiltrup 2.942,00 12,37% 6,18% 372,00 16,79% 4,20% 198,00 15,87% 3,97% 14,35% 1.026,17 957,00 13,38% -69,17 stadtweit abs. / in % 23.791,00 100,00% 50,00% 2.215,00 100,00% 25,00% 1.248,00 100,00% 25,00% 100,00% 7.152,00 7. 152,00 100,00% 0,00 Legende: 14-20 Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2016 SGB II = Jugendliche von 14-20 Jahren aus Haushalten mit SGB II Leistungen (31.12.2016) Grundversorgung = Angebotsstunden in der AJSA inkl. Soziale Gruppenarbeit Ist Stand 2016 Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; schwarze Zahlen bedeuten Überhänge Angebotsstunden aktuell = AJSA inkl. projektierter Angebote + Soziale Gruppenarbeit (SG ) 50,00% 25,00% AJSA inkl. SG Ist -Stand aus 2016: Indikator SGB II + JGH 14-20 Jährige (31.12. 2016) SGB II (31.12.2016) Angebotsstunden in der AJSA inkl. SG aktuell JGH (31.12.2016) 25,00%
Anlage VI_ Anregung Nr. 54_2017_BauSpielTreff Holtrode
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Wir finden den Weg. Gemeinsam.
O-tlaw
Oberbürgermeister Ma rkus Lewe
RaL der Stadt Münster
Ktemensstraße 10
48143 Münster
Kinder- und JugendhilFe
BauSpielTretF Holtrode
Holtrode 15
48167 Müns[er
Te[: 02506-30893-1 1
Fax: 02506-30893-21
Ba uspieltreFF.Holtrode@ou ttaw-g g m bh.de
Münster, 29.06.2017
Etatantrag BauSpielTreff Hottrode, Münster-Wolbeck
Erhöhung des Sachkostenetats ab 2018
Sehr geehrter Herr Lewe,
sehr geehrte Damen und Herren,
der SachkosLenetaI des BauspieltreFF Hottrode wurde Für das [auFende Kalenderjahr (2017) auF Crund-
lage eines Etatantrages um 5.000 Euro erhöht. ln den Jahren davor wurde diese Summe durch eine
ProjektFörderung des Amtes Für Kinder, Jugendliche und Familien zur VerFügung gestettt. Diese Cet-
der wurden bislang Für den Einsatz von HonorarkräFten verwendet um Leistungs- und Qualitätsstan-
dards in unserer Einrichtung zu gewährteisten. Um auch in Zukunft diese Standards auFrecht zu erha[-
ten bedarf es auch in den nächsten Jahren (ab 2018) weiterhin einer Erhöhung unseres Sachkosten-
etats um 5.000 Euro.
Der BauspieltreFF Holtrode ist seit dem 6.5.2011 Für Kinder im Alter von 6 - 13 Jahren geöFFnet. Mit
der Errichtung der Einrichtung wurde in Münster-Wotbeck eine BedarFstücke im Bereich der OFFenen
Kinder- und Jugendarbeit geschlossen, da der Bauspiettretf Holtrode als einzige Einrichtung im Stadt-
teil oFFene kinderpädagogische Angebote vorhä[t. Tägtich besuchen durchschnitttich 30 Kinder in der
Zeit von 15:30 - 1B:30 Uhr den BauspiettreFF Holtrode, in Spitzenzeiten wie den Ferien sind es bis zu 50
Kinder. Darüber hinaus wurden seit April 2013 WochenendöFFnungszeiten insta[tiert. Seit der EröFF-
nung vor 6 Jahren wurden bis heute über 820 junge Besucherlnnen in der Einrichtung im OFFenen
TreFFbereich erFasst. Das Alter der Kerngruppe beträgt 6 - 11 Jahre. Ein großer Tei[ der Kinder weist
einen Migrationshintergrund auF. AuFgrund des sLeten Wachstums des Neubaugebietes Wotbeck-
Nord, in dem sich die Einrichtung beFindet, der angrenzenden Kindertagesstätte, den pädagogischen
Freizeitangebo[en Für Kinder in den F[üchtlingseinrichtungen am Brandhoveweg und am Tönskamp
und den regetmäßigen Angeboten des BauspieltreFFs Hottrode im Rahmen des OFFenen Canztages der
Nikotaischute Wotbeck ist auch zukünFtig mit hohen Besucherzahlen zu rechnen.
Neben dem oFFenen TreFF und regetmäßigen Angeboten im Kreativ- und Spielbereich bitdet das große
Außengetände mit Hüttenbaubetrieb, Feuerste[[e, Bauwagendisko, Fahrradwerkstatt und Hochbeelen
einen SchwerpunkI unserer pädagogischen Arbeit.
Darüber hinaus ist seit den OsterFerien 2012 eine ganztägige Ferienbetreuung in Kooperation mit der
Nikolaischute Wolbeck Für Grundschutkinder instaltiert (7 Wochen im Schuljahr). lm Bereich der ganz-
tägigen Ferienbetreuung besteht in Wotbeck ein immenser BedarF, so dass die zur VerFügung stehen-
den Plätze im BauspieltreFF Holtrode im lauFenden Schuljahr 2016/2017 weit im Voraus ausgebucht
sind. Um Engpässen im Bereich der ganztägigen Ferienbetreuung in Wotbeck entgegen zu wirken,
werden regelmäßig Kooperationsgespräche mit weiteren Anbietern der Ferienbetreuung im StadtteiI
und dem Ämt Für Kinder, Jugendtiche und Famitien geFührt um gemeinsam ein sladtteitbezogenes
bedarFsgerechtes Ferienbetreuungskonzept anzubieten.
Des Weiteren ist der BauspiettreFF Hottrode Für die pädagogischen Freizeitangebote Für Kinder aus
FtüchttingsFamitien am Tönskamp und am Brandhoveweg (Schtießun9 Sommer 2017) zuständig und
Führt wöchenttiche Angebote im Rahmen des OFFenen Ganztages der Nikolaischute und eine AC Für
die Hauptschule Wolbeck durch.
Der BauspiettreFF Hottrode ist zurzeit mit 1,25 Vottzeitstelte (paritätisch besetzt mit zwei Personen)
ausgestattet. Die Organisation und Cestaltung des [auFenden Betriebes, der (inktusiven) Ferienbe-
treuung und des oFFenen Ferienprogramms am Nachmittag, der Angebote in den F[üchttingseinrich-
tungen und der KooperaLionsangebote mit den Schuten bindet viele zeitliche Ressourcen der haupt-
amtlichen Mitarbeiter. Hinzu kommen die regelmäßige Akquise von Drittmittetprojekten, Elternarbeit,
sowie AuFgaben im Bereich der Stadtteit- und Ne[zwerkarbeit.
AuFgrund der kontinuiertich hohen Besucherzahten im BauspieltreFF Holtrode und des damit verbun-
denen BetreuungsbedarFes - auch hinsichtlich der angemessenen ErFü[lung der AuFsichtspFlichl im
Bezug auF die junge Zielgruppe - und den HerausForderungen im lnklusionsbereich beantragen wir
weiterhin eine Erhöhung der Sachkosten Für Honorarmittelim UmFang von 5.000 Euro ab dem nächs-
ten Kalenderjahr. Der MehrbedarF des BauspiettreFFs Hottrode Für zusätzliche HonorarmitteI ste[[t sich
wie Fotgt dar:
. Die Kinder benötigen auFgrund ihres Alters, insbesondere beim Umgang mit den BaumaLeria-
lien im Bauspielptatzbereich und zu ihrer eigenen Sicherheit, eine enge Begteitung und damit
höhere Betreuungsintensität im Vergleich zu den Besucherlnnen eines Jugendzentrums mit
älteren Kindern!ugendlichen ohne Bauspielplalzbetrieb. Hinzu kommt, dass auch die Eltern
noch intensiver am Freizeitverhatten ihrer jüngeren Kinder Anteil nehmen und sich daraus vie-
[e Etternkontakte und -gespräche ergeben, die zusätztichen ZeitauFwand bedeuten.
. Mit Btick auF die demografische Entwicklung des Stadtteils Wotbeck ist davon auszugehen,
dass der BauspieltreFF Holtrode als Monopoleinrichtung Für Kinder noch stärker Frequentiert
wird. Der Ausbau des Wohngebietes Wolbeck-Nord, indem sich die Einrichtung beFindet, Führt
zu einem Zuzug vieter junger Famitien und somit zu einer steigenden Kinderzah[. Hinzu kommt
der Neubau einer Grundschule in FußtäuFiger Nähe der Einrichtung.
Der BauspieltreFF Holtrode ist Für die pädagogischen Freizeitangebote Für Kinder aus Flücht-
lingsfamilien am Brandhoveweg (Schtießung Sommer 2017) und am Tönskamp (dauerhaFte
Einrichtung) zuständig. Somit zähten derzeit zusätzlich 20 Kinder aus den Ftüchtlingseinrich-
[ungen zu dem Stammpublikum der Einrichtung. Um diesen lnklusionsprozess adäquat zu be-
gleiten bedarF es neben pädagogischer Sensibitität auch vor a[[em personeller Ressourcen im
Ba uspieltreFF Holtrode.
Die lnklusion von Kindern miL Behinderung ats wesenlliche QuerschnittsauFgabe betriFFt in
zunehmendem Maße auch die OFFene Kinder- und Jugendarbeit. Zu den Slammbesu-
cher/innen des BauspiettreFFs Hottrode zählen zurzeit drei Kinder mit Behinderung. Dessen ln-
ktusion in den OFFenen Bereich bindet weitere personelte Ressourcen, da diese Kinder einer
engeren Begleitung und Unterstützung bedürFen.
Die Kosten Für eine tägliche personetle Unterstützung durch eine HonorarkraFt betragen bei einem
Stundentohn von 10 Euro pro Stunde wöchenttich 210 Euro. Bei 45 ÖFFnungswochen 9.450 Euro jähr-
lich. Neben den [auFenden Ausgaben Falten insbesondere regelmäßigen MehrauFwendungen Für Ver-
brauchsmateriatien Für Kreativ-, Sport-, und Spielangebote und den Betrieb des Bauspielplatzes ins
Cewicht. ln den Jahren 2012- 2016 erhiett der BauspiettreFF Hottrode eine zusätzliche ProjektFörde-
rung von 4.950 Euro jährtich Für HonorarkräFte vom Amt Für Kinder, Jugendliche und Familien. Diese
Projektförderung Fie[ ab dem Jahr 2017 weg. Für das Jahr 2017 konnten mittels eines Etatantrages
5.000 Euro Für HonorarkräFte akquiriert werden - jedoch nur Für ein Kalenderjahr.
Damit betäuFt sich der jährtiche Sachkostenetat Für HonorarkräFte und Verbrauchsmaterialien ab 2018
auF 5.130 Euro. Das reicht bei Weitem nicht aus.
Um den tägtichen AuFgaben im lauFenden Betrieb weiterhin gerecht werden zu können, bedarF es
einer täglichen personetlen Unlerstützung durch eine HonorarkraFt während der ÖFFnungszeit. Diese
Unterstützung wird dringend benötigt, um den vielFältigen AnForderungen, insbesondere hinsichtlich
der AuFsichtspFticht im Nachmittagsbereich, auch mit Btick auF den Bauspielplatzbetrieb, und der Um-
setzung des lnktusionsgedankens, auch im Jahr 201 8 entsprechend begegnen zu können.
Daher beantragen wir hiermit eine Anhebung unseres Etats im Bereich der Sachkosten um zusätzliche
5.000 Euro pro Jahr zur Sicherung der Leistungs- und Qualitätsslandards im BauspiettreFF Hottrode.
Über eine positive Rückmeldung würden wir uns sehr Freuen. Wir laden Sie herztich ein, sich vor Ort ein
Bild unserer Arbeit zu machen und stehen Für weitere lnFormationen gerne zur VerFÜgung.
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Mit Freundlichen Crüßer1l
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Dr. Friedhetm HöFdner
CeschäFtsFührer Outtaw gGmbH
Hanna Böhm
Leitung BauSpielTreFt Holtrode
Anlage V_Begleitantrag_Konzept-OKJA
1369 Zeichen
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 27.10.2016 Begleitantrag zum Haushalt 2017 Bezug: Trägeranträge CVJM und Outlaw Die Verwaltung wird beauftragt, ein bedarfsorientiertes Konzept zur Bemessung von Personalressourcen in den Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger und der der Stadt Münster zu entwickeln. Die freien Träger sind zu beteiligen. Desweiteren soll die Möglichkeit der Flexibilisierung des Einsatzes der von der Stadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel seitens der freienTräger geprüft werden. Begründung: Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Münster wird an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass sich durch den Anstieg der Bevölkerung (Stichwort: wachsende Stadt), neue Baugebiete, neue Einrichtungen für Flüchtlinge und den Anstieg von Projekten zur Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zusätzliche Bedarfe ergeben. Wachsende Aufgaben im Bereich der OKJA sind immer auch mit Verwaltung (insbesondere, wenn die Maßnahmen einzeln abgerechnet werden müssen), Koordination und Konzeptentwicklung verbunden. Dafür bedarf es personeller Ressourcen. Geprüft werden soll in diesem Zusammenhang, ob die Möglichkeit besteht, hierfür nicht verausgabte Honorarmittel einzusetzen. Jutta Möllers und Fraktion Jens Heinemann und Fraktion
Anlage_IV_AJSA_Zukünftiger_Stand
4627 Zeichen
Stand: 05.10.2017 Gewichtungen insg. Angebotsstunden- Soll der AJSA inkl. SG (Grundversorgung) Differenz Träger Gewichtung 100% abs. in % gew. abs. in % gew. abs. in % gew. in % abs. abs. in % abs. stadtweit abs. / in % 23.791,00 100,00% 50,00% 2.215,00 100,00% 25,00% 1.248,00 100,00% 25,00% 100,00% 7.152,00 10.722,00 100,00% 3.570,00 Altstadt (11-15) 627,00 2,64% 1,32% 26,00 1,17% 0,29% 12,0 0 0,96% 0,24% 1,85% 132,42 0,00% -132,42 Innenstadtring (21-29) 3.420,00 14,38% 7,19% 123,00 5,55 % 1,39% 84,00 6,73% 1,68% 10,26% 733,69 660,00 6,16% -73,69 Stadt Münster (Neuverarbeitung) Mitte-Süd (31-34) 2.010,00 8,45% 4,22% 169,00 7,63% 1,91% 105,00 8,41% 2,10% 8,24% 588,97 1.122,00 10,46% 533,03 Diak onisches Werk Münster e.V. (Neu: SG) Mitte-Nordost (43-47) 2.207,00 9,28% 4,64% 154,00 6,95% 1 ,74% 87,00 6,97% 1,74% 8,12% 580,69 462,00 4,31% -118,69 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. (Neuverarbeitung) Stadtbezirk Mitte 8.264,00 34,74% 17,37% 472,00 21,31% 5, 33% 288,00 23,08% 5,77% 28,46% 2.035,78 2.244,00 20,93% 208 ,22 Gievenbeck/Sentrup (51-52) 3.315,00 13,93% 6,97% 201,00 9,07% 2,27% 95,00 7,61% 1,90% 11,14% 796,63 792,00 7,39% -4,63 Mecklenbeck (54) 875,00 3,68% 1,84% 25,00 1,13% 0,28% 27,0 0 2,16% 0,54% 2,66% 190,38 396,00 3,69% 205,62 Verein sozia l-integrativer Projekte (Neu: = 0,5 Stelle/ plus SG) Albachten (56) 566,00 2,38% 1,19% 49,00 2,21% 0,55% 37,00 2 ,96% 0,74% 2,48% 177,64 396,00 3,69% 218,36 siehe Mecklenb eck Roxel (57) 681,00 2,86% 1,43% 48,00 2,17% 0,54% 43,00 3,45% 0,86% 2,83% 202,71 0,00% -202,71 Nienberge (58) 518,00 2,18% 1,09% 48,00 2,17% 0,54% 27,00 2 ,16% 0,54% 2,17% 155,29 0,00% -155,29 West 5.955,00 25,03% 12,52% 371,00 16,75% 4,19% 229,00 18,3 5% 4,59% 21,29% 1.522,66 1.584,00 14,77% 61,34 Coerde (61) 960,00 4,04% 2,02% 298,00 13,45% 3,36% 118,00 9 ,46% 2,36% 7,74% 553,91 1.152,00 10,74% 598,09 Kinderhaus (62-63) 1.185,00 4,98% 2,49% 264,00 11,92% 2,9 8% 84,00 6,73% 1,68% 7,15% 511,57 1.452,00 13,54% 940,43 Beg enungszentrum Kinderhaus e.V. (Neu: = 0,5 Stelle) Sprakel (68) 266,00 1,12% 0,56% 21,00 0,95% 0,24% 29,00 2,3 2% 0,58% 1,38% 98,48 0,00% -98,48 Nord 2.411,00 10,13% 5,07% 583,00 26,32% 6,58% 231,00 18,51 % 4,63% 16,27% 1.163,96 2.604,00 24,29% 1.440,04 Mauritz-Ost (71) 773,00 3,25% 1,62% 57,00 2,57% 0,64% 29,0 0 2,32% 0,58% 2,85% 203,75 330,00 3,08% 126,25 Caritasverba nd für die Stadt Münster e.V. (Neuverarbeitung) Gelmer-Dyckburg (76) 321,00 1,35% 0,67% 18,00 0,81% 0,20% 9,00 0,72% 0,18% 1,06% 75,67 0,00% -75,67 Handorf (77) 698,00 2,93% 1,47% 55,00 2,48% 0,62% 35,00 2,8 0% 0,70% 2,79% 199,46 0,00% -199,46 Ost 1.792,00 7,53% 3,77% 130,00 5,87% 1,47% 73,00 5,85% 1,46 % 6,70% 478,88 330,00 3,08% -148,88 Gremmendorf (81-82) 1.069,00 4,49% 2,25% 96,00 4,33% 1,08 % 111,00 8,89% 2,22% 5,55% 397,20 627,00 5,85% 229,80 Verein sozialtherapeutischer Einrichtungen (Neu: = 1,0 Stelle/ plus SG) Angelmodde (86) 649,00 2,73% 1,36% 120,00 5,42% 1,35% 74,0 0 5,93% 1,48% 4,20% 300,44 957,00 8,93% 656,56 Wolbeck (87) 709,00 2,98% 1,49% 71,00 3,21% 0,80% 44,00 3,5 3% 0,88% 3,17% 226,92 627,00 5,85% 400,08 siehe Gremmendor f Südost 2.427,00 10,20% 5,10% 287,00 12,96% 3,24% 229,00 18, 35% 4,59% 12,93% 924,56 2.211,00 20,62% 1.286,44 Berg Fidel (91) 464,00 1,95% 0,98% 119,00 5,37% 1,34% 59,0 0 4,73% 1,18% 3,50% 250,33 792,00 7,39% 541,67 Stadt Münste r (Neu: = 0,5 Stelle/ plus SG) Hiltrup (95-97) 1.895,00 7,97% 3,98% 205,00 9,26% 2,31% 10 3,00 8,25% 2,06% 8,36% 597,88 777,00 7,25% 179,12 Verein so zialtherapeutischer Einrichtungen e.V. (Neuverarbeitung) Amelsbüren (98) 583,00 2,45% 1,23% 48,00 2,17% 0,54% 36,00 2,88% 0,72% 2,49% 177,95 180,00 1,68% 2,05 Verein sozialth erapeutischer Einrichtungen e.V. (Neuverarbeitung) Hiltrup 2.942,00 12,37% 6,18% 372,00 16,79% 4,20% 198,00 15 ,87% 3,97% 14,35% 1.026,17 1.749,00 16,31% 722,83 stadtweit abs. / in % 23.791,00 100,00% 50,00% 2.215,00 100,00% 25,00% 1.248,00 100,00% 25,00% 100,00% 7.152,00 10 .722,00 100,00% 3.570,00 Legende: 14-20 Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.201 6 SGB II = Jugendliche von 14-20 Jahren aus Haushalte n mit SGB II Leistungen (31.12.2016) Grundversorgung = Angebotsstunden in der AJSA inkl. Soziale Gruppenarbeit Ist Stand 2016 Differenz = rote Zahle bedeuten Unterversorgung; sc hwarze Zahlen bedeuten Überhänge Angebotsstunden aktuell = AJSA inkl. projektierter Angebote + Soziale Gruppenarbeit (SG) 50,00% 25,00% AJSA inkl. SG Zukünftig: Indikator SGB II + JGH 14-20 Jährige (31.12. 2016) SGB II (31.12.2016) Angebotsstunden in der AJSA inkl. SG Neu JGH (31.12.2016) 25,00%
Anlage _III_ OKJA_Zukünftiger_Stand
3945 Zeichen
Stand: 05.10.2017 Gewichtungen insg. Angebotsstunden- Soll der OKJA (Grundversorgung) Differenz Träger Gewichtung 100% abs. in % gew. abs. in % gew. in % abs. abs. in % abs. stadtweit abs. / in % 43.649 100,00% 80,00% 5.662 100,00 % 20,00% 100,00% 46.050,00 47.327,00 100,00% 1.277,00 Altstadt (11-15) 837 1,92% 1,53% 63 1,11% 0,22% 1,76% 808,9 1 1.350,00 2,85% 541,09 Innenstadtring (21-29) 5.067 11,61% 9,29% 224 3,96% 0,79% 10,08% 4.640,94 5.595,00 11,82% 954,06 Mitte-Süd (31-34) 3.631 8,32% 6,65% 397 7,01% 1,40% 8,06% 3 .710,36 3.165,00 6,69% -545,36 Kath. Kirchengemeinde St. Gottfried (Neu: = 0,5 Ste lle) Mitte-Nordost (43-47) 4.006 9,18% 7,34% 364 6,43% 1,29% 8, 63% 3.973,18 3.135,00 6,62% -838,18 Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus (Neu: = 0,5)/ Stadt Münster (Neu: = 0,5 Stelle) Stadtbezirk Mitte 13.541 31,02% 24,82% 1.048 18,51% 3,70% 28 ,52% 13.133,39 13.245,00 27,99% 111,61 Gievenbeck/Sentrup (51-52) 5.523 12,65% 10,12% 498 8,80% 1,76% 11,88% 5.471,51 4.831,00 10,21% -640,51 Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen Überwasser (Neu: = 0,5 Stelle) Mecklenbeck (54) 1.437 3,29% 2,63% 76 1,34% 0,27% 2,90% 1.3 36,46 2.010,00 4,25% 673,54 Schule Jugend Kids & Co. e.V. (Neuverarbeitung) Albachten (56) 1.230 2,82% 2,25% 119 2,10% 0,42% 2,67% 1.23 1,70 990,00 2,09% -241,70 Roxel (57) 1.509 3,46% 2,77% 113 2,00% 0,40% 3,16% 1.457,41 1.155,00 2,44% -302,41 Christlicher Verein Junger Menschen (Neu: = 1,25 Stelle) Nienberge (58) 1.015 2,33% 1,86% 108 1,91% 0,38% 2,24% 1.03 2,34 990,00 2,09% -42,34 West 10.714 24,55% 19,64% 914 16,14% 3,23% 22,87% 10.529,42 9.976,00 21,08% -553,42 Coerde (61) 2.069 4,74% 3,79% 775 13,69% 2,74% 6,53% 3.006, 89 3.180,00 6,72% 173,11 Ev. Andreas-Kirchengemeinde Coerde (Neu: = 3,0 Stel le) Kinderhaus (62-63) 2.425 5,56% 4,44% 697 12,31% 2,46% 6,91 % 3.180,48 4.013,00 8,48% 832,52 BGZ Kinderhaus e.V. (Neu:= 0,5 Stelle)/ Stadt Münst er/ FEEZ (Neu: = 1,75 Stelle)/ SC Westfalia Kinderh aus e.V. (keine Strukturf.) Sprakel (68) 582 1,33% 1,07% 56 0,99% 0,20% 1,26% 582,30 990 ,00 2,09% 407,70 Nord 5.076 11,63% 9,30% 1.528 26,99% 5,40% 14,70% 6.769,67 8. 183,00 17,29% 1.413,33 Mauritz-Ost (71) 1.513 3,47% 2,77% 120 2,12% 0,42% 3,20% 1. 472,18 1.815,00 3,84% 342,82 Gelmer-Dyckburg (76) 661 1,51% 1,21% 50 0,88% 0,18% 1,39% 6 39,22 660,00 1,39% 20,78 Handorf (77) 1.429 3,27% 2,62% 161 2,84% 0,57% 3,19% 1.467, 97 1.350,00 2,85% -117,97 Ost 3.603 8,25% 6,60% 331 5,85% 1,17% 7,77% 3.579,37 3.825,0 0 8,08% 245,63 Gremmendorf (81-82) 2.048 4,69% 3,75% 436 7,70% 1,54% 5,29 % 2.437,74 1.650,00 3,49% -787,74 Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus (Neu: = 0,5 Stel le befristet bis zur Eröffnung der Kombieinrichtung ) Angelmodde (86) 1.306 2,99% 2,39% 315 5,56% 1,11% 3,51% 1.6 14,66 1.320,00 2,79% -294,66 Wolbeck (87) 1.480 3,39% 2,71% 181 3,20% 0,64% 3,35% 1.543, 55 2.475,00 5,23% 931,45 Südost 4.834 11,07% 8,86% 932 16,46% 3,29% 12,15% 5.595,95 5.44 5,00 11,51% -150,95 Berg Fidel (91) 996 2,28% 1,83% 290 5,12% 1,02% 2,85% 1.312, 35 1.868,00 3,95% 555,65 Stadt Münster (Neu: = 2, 25 Stelle) Hiltrup (95-97) 3.628 8,31% 6,65% 508 8,97% 1,79% 8,44% 3.8 88,38 3.465,00 7,32% -423,38 Amelsbüren (98) 1.257 2,88% 2,30% 111 1,96% 0,39% 2,70% 1.2 41,47 1.320,00 2,79% 78,53 Hiltrup 5.881 13,47% 10,78% 909 16,05% 3,21% 13,99% 6.442,21 6.653,00 14,06% 210,79 stadtweit abs. / in % 43.649 100,00% 80,00% 5.662 100,00 % 20,00% 100,00% 46.050,00 47.327,00 100,00% 1.277,00 Legende: 6-20 Jährige = Bevölkerungsstatistik vom 31.12.2016 SGB II = Kinder und Jugendliche von 6-20 Jahren aus Haushalten mit SGB II Leistungen (Stand: 31.12.2016) Grundversorgung = Angebotsstunden in der OKJA Ist- Stand 2016 Differenz = rote Zahlen bedeuten Unterversorgung; schwarze Zahlen bedeuten Überhänge 80,00% 20,00% OKJA Zukünftig: Indikator SGB II 6-20 Jährige (31.12. 2016) SGB II (31.12.2016) Angebotsstunden in der OKJA Neu
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Zumsandestraße 25
- Hafenstraße 30
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- Münzstraße
- Rumphorstweg
- Lützowstraße
- Buschstraße
- Kinderhaus
- Holtrode 15
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Details
- Aktenzeichen
- V/0886/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37