V/0685/2025
Beitritt zur interkommunalen Genossenschaft K4K „Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG“
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Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0685/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beitritt zur interkommunalen Genossenschaft K4K „Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG„ Beratungsfolge 04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster tritt der K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG mit einem Genossenschaftsanteil in Höhe von einmalig 500,00 Euro bei. 2. Die bevollmächtigte Vertretung der Stadt Münster in der Genossenschaft K4K wird der Leiterin des Jobcenters, Frau Astrid Korschewski, übertragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Auszahlung 2026 500,00 Jobcenter 18.02.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt - muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027bei der o. g. Produktgruppe nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird zu den Haushaltsberatungen ein Verän- derungsblatt vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 beziehungsweise der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung 1. Hintergrund Die Digitalisierung gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Erledigung von Aufgaben in der Verwal- tung, so auch in den kommunalen Jobcentern. Sie ermöglicht eine schnelle, effizientere und kunden- freundlichere Gestaltung vieler Prozesse. Durch digitale Technologien lassen sich Lösungen schaf- fen, sodass Leistungsberechtigte beispielsweise online Termine buchen, Anträge stellen oder sich digital beraten lassen können. Das spart Zeit und erleichtert sowie flexibilisiert den Zugang zu Unter- stützungsangeboten. Für die Mitarbeitenden bedeuten fortschreitende Digitalisierung schnelleren Da- tenaustausch, automatisierte Abläufe und dadurch eine effizientere Arbeitsweise. Das führt zu kürze- ren Bearbeitungszeiten und einer besseren Betreuung der Leistungsberechtigten. Insgesamt trägt die Digitalisierung dazu bei, die Servicequalität zu erhöhen, Barrieren abzubauen und die Jobcenter zu- kunftsfähig aufzustellen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um den Anforderungen der modernen Arbeits- welt gerecht zu werden und die Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB 2 bestmöglich zu unter- stützen. Die institutionelle Vernetzung der kommunalen Jobcenter bringt auf dem Weg zur Digitalisierung um- fassende Vorteile mit sich. Gemeinsame Entwicklung und Nutzung digitaler Lösungen ermöglichen Kosteneinsparungen und eine verbesserte Dienstleistungsqualität. Die Nachnutzung bereits entwi- ckelter digitaler Lösungen, speziell abgestimmt auf den Bedarf kommunaler Jobcenter, erlaubt eine zielgerichtetere und effizientere Verwendung knapper Ressourcen in finanzieller und personeller Hin- sicht. Zudem fördert die Vernetzung die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Jobcentern. Das bedeutet, dass erfolgreiche Ansätze schneller übernommen und wei- terentwickelt werden können. Insgesamt wirkt sich dies positiv auf die Qualität der Dienstleistungen aus. 2. Informationen zur K4K eG Die K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG ist ein interkommunales Ko- operationsunternehmen in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Ihre Mitglieder sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften aller Art sowie öffentlich -rechtliche Unternehmen, an denen die Gebietskörperschaften beteiligt sind (zum Beispiel Anstalten des öffentlichen Rechts). Die eingetragene Genossenschaft wurde am 29. Januar 2016 in Wetzlar gegründet und wird von eh- renamtlichen kommunalen Vertreter*innen sowie einer schlanken, kostengünstigen Verwaltung ge- führt. Mehr als 30 kommunale Organisationen aus ganz Deutschland sind bereits Mitglied bei K4K, darunter zum Beispiel seit Ende 2025 auch der Kreis Steinfurt. Weitere Organisationen sind derzeit in Prüfung einer Mitgliedschaft, wie die Kreise Gütersloh, Recklinghausen und Wuppertal, oder bereits im kon- kreten Beitrittsprozess, wir der Kreis Warendorf. Initiiert sind die Mitgliedschaften vielfach durch die kommunalen Jobcenter. 2.1. Zielsetzung Das Ziel der K4K eG ist die Förderung ihrer Mitglieder durch interkommunale Kooperation, um eine größtmögliche Wirksamkeitsbündelung und Ressourcenteilung für die gemeinsamen Bedarfe ihrer Mitglieder zu erreichen. - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 2.2. Leistungen Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die K4K eG für ihre Mitglieder Beratungsleistungen (zum Bei- spiel interkommunale Kooperationsberatung, operative Umsetzungsberatung, strategische Digitalisie- rungsberatung) sowie Umsetzungsleistungen (zum Beispiel Projektmanagement, Produktbetreuung, Managed Services, Schulung und Qualifizierung, Themenkoordination). Damit ist für die vielfältigen Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches Be- ratungsangebot geschaffen. Mit gemeinschaftlichen Projekten und Produkten, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, ermög- licht die K4K eG die Reduzierung von Kosten, die Erweiterung von Fachwissen sowie personellen Ressourcen und fördert interkommunale und interföderale Innovation. 2.3. Beauftragung Die Mitglieder können die Leistungen und Produkte der K4K eG im Rahmen einer Inhouse - Beauftragung gemäß Paragraf 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auf Ba- sis einer Kooperationsvereinbarung individuell in Auftrag geben. Zusätzlich stellt die K4K eG gemäß ihrem genossenschaftlichen Förderauftrag das Know-how und die Expertise, die sie in ihren Aktivitä- ten gewinnt, allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Dadurch erhalten die Mitglieder Zugang zu einem unabhängigen kommunalen Netzwerk, das den Austausch von Erfahrungen, Erfolgen und Ressourcen fördert. 2.4. Beteiligung Der Erwerb eines Geschäftsanteils und die Einzahlungsverpflichtung belaufen sich einmalig auf 500,00 Euro. Eine Nachschussverpflichtung ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Unterjährige Folge- und Betriebskosten, die sich aus der Beteiligung selbst ergeben könnten (zum Beispiel pauschaler Mitgliedsbeitrag, pauschale Verwaltungskosten), werden nicht auf die Mitglieder umgelegt. 2.5. Finanzierung Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über die bei der Inanspruchnahme von Produkten/Dienstleistungen anfallenden Entgelte, ein Kontrahierungszwang besteht nicht. 2.6. Mitgliedschaft Mitglieder der Genossenschaft dürfen gemäß Satzung nur Gebietskörperschaften aller Art sowie juris- tische Personen sein, an denen Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind. Die Mitglieder be- sitzen einen angemessenen Einfluss auf die Genossenschaft, da sowohl Vorstand als auch Aufsichts- rat vollständig durch die zur Vertretung befugten Personen der einzelnen Mitglieder als juristische Personen des öffentlichen Rechts besetzt werden. 2.7. Eigenbedarfsdeckung Leistungen und Produkte der K4K eG werden gemäß dem genossenschaftlichen Zweck der Förde- rung der kommunalen Familie, der Hilfe zur Selbsthilfe und zur Deckung des Eigenbedarfs aus- schließlich an Mitglieder erbracht. 2.8. Handelsrechtliche Vorgaben Die K4K eG muss als eingetragene Genossenschaft neben den allgemeinen Anforderungen des Drit- ten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), die für Kaufleute gelten, auch die jeweiligen besonde- ren Anforderungen (Paragrafen 264 ff. bzw. Paragrafen 336 ff. HGB) beachten. Zuständiger Prü- fungsverband ist der PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 2.9. Beteiligungsinteresse Eine interkommunale Kooperation zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Kommunalverwaltung sowie die Effizienzsteigerung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben lassen auf ein wichtiges Interes- se im Rahmen der Beteiligung schließen. Die Vorteile einer Beteiligung an der K4K eG in der Zusammenfassung sind: ➢ Bündelung von Ressourcen und Expertise Das Fachwissen der Genossenschaftsmitglieder wird gebündelt und erweitert, wodurch interne und externe Ressourcen optimal genutzt und Kosten gespart werden können. Darüber hinaus bie- tet die Genossenschaft umfassende Beratungs- und Umsetzungsleistungen an. Besonders wich- tig ist die Unterstützung der K4K eG bei gemeinsamen Projekten der Mitglieder zur Schaffung in- terkommunaler und innovativer Digitalisierungslösungen, die als Standard von den Mitgliedern einzeln oder gemeinschaftlich eingesetzt werden können. ➢ Ausschreibungsfreie Beauftragung der K4K eG Die Genossenschaftsmitglieder der K4K eG können die K4K eG ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftra- gen. Die Voraussetzungen für eine ausschreibungsfreie Inhouse -Vergabe (vgl. Paragraf 108 GWB) werden vorliegend erfüllt. ➢ Geringer Verwaltungsaufwand Der Verwaltungsaufwand, der mit der Beteiligung an der K4K eG verbunden ist, wird möglichst geringgehalten. Verwaltungsaufwand entsteht lediglich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung (vgl. Paragraf 26 der Satzung) und deren Vorbereitung sowie ggf. mit der Wahrnehmung sonstiger Genossenschaftsrechte. ➢ Flexible Beauftragung Die K4K eG kann im Rahmen einer Inhouse -Vergabe beauftragt werden. Die Genossenschafts- mitglieder können als Auftraggeber flexibel und schnell einen Auftrag mit der K4K eG vereinbaren und diesen in Abstimmung mit der K4K eG im weiteren Verlauf des Projekts an ihre Bedürfnisse anpassen. ➢ Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand Die Genossenschaft ist ausschließlich für die öffentliche Hand tätig. Dies vermeidet Interessen- konflikte zu anderen Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz zu öffentlichen Vorhaben sicher. Die K4K eG verfügt damit über das notwendige Knowhow, um den speziellen Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden. Aufgabe der K4K eG ist die Beratung ausschließlich im Interesse der öffentlichen Hand. 3. Bedeutung für das Jobcenter und die Stadtverwaltung Münster Durch den Beitritt zur Genossenschaft erhält das Jobcenter die Möglichkeit, durch gemeinschaftliche Projekte und Produkte Ressourcen zu sparen. Weiterhin erfolgt durch das Netzwerk unterschiedlicher Jobcenter die Möglichkeit, bereits realisierte Projekte einzelner Mitglieder in das Netzwerk einzubrin- gen und eine Nachnutzung durch andere Mitglieder gegen Zahlung angemessener Entgelte zu er- möglichen. Ganz konkret arbeitet die K4K eG derzeit an dem Aufbau und der Einführung einer jobenterspezifi- schen App, die den Mitgliedern zeitnah zur Nutzung angeboten werden wird. Das Leistungsangebot der K4K eG beschränkt sich aber nicht nur auf die Beauftragung durch das kommunale Jobcenter, sondern würde der gesamten Stadtverwaltung Münster vollumfänglich zur - 5 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Verfügung stehen. So wird aktuell an der Entwicklung eines Chatbots und eines Voicebots speziell für sozialleistungsrechtliche Themen gearbeitet, die den Bürger*innen jeweils neue Möglichkeiten bieten werden, schnell und unkompliziert Antworten auf bestehende Fragen - unabhängig von Öffnungszei- ten und Wochentagen - zu erhalten. In der Pilotkommune Main -Kinzig-Kreis ist der Chatbot bereits erfolgreich im Einsatz und demonstriert den praktischen Nutzen der genossenschaftlichen Lösungen im Arbeitsalltag. Durch die Anwendbarkeit auf mehrere Rechtsgebiete – insbesondere beim SGB 12, Asylbewerber- leistungen und dem Wohngeld – ergibt sich eine besondere Relevanz für die zukünftige noch engere Zusammenarbeit der Ämter des Transformationspiloten „Sozialleistung³“. Darüber hinaus lassen sich positive Synergieeffekte für alle Akteur*innen im Stadthaus 4 realisieren. Weitere Digitalisierungsprojekte von K4K werden sich perspektivisch anschließen. Fazit Die Digitalisierung in den Jobcentern und anderen kommunalen Ämtern und Einrichtungen hat das Potenzial, die Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung erheblich zu steigern. Durch die Schaffung von Synergieeffekten, etwa durch gemeinsame digitale Lösungen, können nicht nur Kosten gesenkt und Arbeitsprozesse optimiert werden, sondern auch der Zugang zu Leistungen für Bürger verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Jobcentern und Kommunen ist daher ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranzutreiben und die Ver- waltung fit für die Zukunft zu machen. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0685/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2026
- Erstellt
- 19.12.2025 08:07