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V/0685/2025

Beitritt zur interkommunalen Genossenschaft K4K „Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG“

Vorlagen 06.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 41

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0685/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beitritt zur interkommunalen Genossenschaft K4K „Kompetenz für kommunale Innovation und 
Digitalisierung eG„ 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Vorberatung 
   12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 
   18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali-
sierung 
Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster tritt der K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG mit 
einem Genossenschaftsanteil in Höhe von einmalig 500,00 Euro bei.  
 
2. Die bevollmächtigte Vertretung der Stadt Münster in der Genossenschaft K4K wird der Leiterin 
des Jobcenters, Frau Astrid Korschewski, übertragen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1501 Anteile an Unternehmen    
Auszahlung   2026 500,00  
 
 
Jobcenter  
 
18.02.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier  
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt -
muenster.de

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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027bei der 
o. g. Produktgruppe nicht veranschlagt. Die Verwaltung wird zu den Haushaltsberatungen ein Verän-
derungsblatt vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem 
Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026/2027 beziehungsweise der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Begründung 
 
1. Hintergrund 
Die Digitalisierung gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Erledigung von Aufgaben in der Verwal-
tung, so auch in den kommunalen Jobcentern. Sie ermöglicht eine schnelle, effizientere und kunden-
freundlichere Gestaltung vieler Prozesse. Durch digitale Technologien lassen sich Lösungen schaf-
fen, sodass Leistungsberechtigte beispielsweise online Termine buchen, Anträge stellen oder sich 
digital beraten lassen können. Das spart Zeit und erleichtert sowie flexibilisiert den Zugang zu Unter-
stützungsangeboten. Für die Mitarbeitenden bedeuten fortschreitende Digitalisierung schnelleren Da-
tenaustausch, automatisierte Abläufe und dadurch eine effizientere Arbeitsweise. Das führt zu kürze-
ren Bearbeitungszeiten und einer besseren Betreuung der Leistungsberechtigten. Insgesamt trägt die 
Digitalisierung dazu bei, die Servicequalität zu erhöhen, Barrieren abzubauen und die Jobcenter zu-
kunftsfähig aufzustellen. Sie ist ein wichtiger Schritt, um den Anforderungen der modernen Arbeits-
welt gerecht zu werden und die Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB 2 bestmöglich zu unter-
stützen. 
Die institutionelle Vernetzung der kommunalen Jobcenter bringt auf dem Weg zur Digitalisierung um-
fassende Vorteile mit sich. Gemeinsame Entwicklung und Nutzung digitaler Lösungen ermöglichen 
Kosteneinsparungen und eine verbesserte Dienstleistungsqualität. Die Nachnutzung bereits entwi-
ckelter digitaler Lösungen, speziell abgestimmt auf den Bedarf kommunaler Jobcenter, erlaubt eine 
zielgerichtetere und effizientere Verwendung knapper Ressourcen in finanzieller und personeller Hin-
sicht. Zudem fördert die Vernetzung die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Praktiken 
zwischen den Jobcentern. Das bedeutet, dass erfolgreiche Ansätze schneller übernommen und wei-
terentwickelt werden können. Insgesamt wirkt sich dies positiv auf die Qualität der Dienstleistungen 
aus. 
 
2. Informationen zur K4K eG 
Die K4K Kompetenz für kommunale Innovation und Digitalisierung eG ist ein interkommunales Ko-
operationsunternehmen in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Ihre Mitglieder sind 
ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften aller Art sowie öffentlich -rechtliche Unternehmen, 
an denen die Gebietskörperschaften beteiligt sind (zum Beispiel Anstalten des öffentlichen Rechts). 
Die eingetragene Genossenschaft wurde am 29. Januar 2016 in Wetzlar gegründet und wird von eh-
renamtlichen kommunalen Vertreter*innen sowie einer schlanken, kostengünstigen Verwaltung ge-
führt.  
Mehr als 30 kommunale Organisationen aus ganz Deutschland sind bereits Mitglied bei K4K, darunter 
zum Beispiel seit Ende 2025 auch der Kreis Steinfurt. Weitere Organisationen sind derzeit in Prüfung 
einer Mitgliedschaft, wie die Kreise Gütersloh, Recklinghausen und Wuppertal, oder bereits im kon-
kreten Beitrittsprozess, wir der Kreis Warendorf. Initiiert sind die Mitgliedschaften vielfach durch die 
kommunalen Jobcenter.  
 
2.1.  Zielsetzung  
Das Ziel der K4K eG ist die Förderung ihrer Mitglieder durch interkommunale Kooperation, um eine 
größtmögliche Wirksamkeitsbündelung und Ressourcenteilung für die gemeinsamen Bedarfe ihrer 
Mitglieder zu erreichen.

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2.2.  Leistungen 
Um dieses Ziel zu erreichen, erbringt die K4K eG für ihre Mitglieder Beratungsleistungen (zum Bei-
spiel interkommunale Kooperationsberatung, operative Umsetzungsberatung, strategische Digitalisie-
rungsberatung) sowie Umsetzungsleistungen (zum Beispiel Projektmanagement, Produktbetreuung, 
Managed Services, Schulung und Qualifizierung, Themenkoordination). Damit ist für die vielfältigen 
Herausforderungen, denen die öffentliche Verwaltung heute gegenübersteht, ein umfangreiches Be-
ratungsangebot geschaffen. 
Mit gemeinschaftlichen Projekten und Produkten, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, ermög-
licht die K4K eG die Reduzierung von Kosten, die Erweiterung von Fachwissen sowie personellen 
Ressourcen und fördert interkommunale und interföderale Innovation.  
 
2.3.  Beauftragung 
Die Mitglieder können die Leistungen und Produkte der K4K eG im Rahmen einer Inhouse -
Beauftragung gemäß Paragraf 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auf Ba-
sis einer Kooperationsvereinbarung individuell in Auftrag geben. Zusätzlich stellt die K4K eG gemäß 
ihrem genossenschaftlichen Förderauftrag das Know-how und die Expertise, die sie in ihren Aktivitä-
ten gewinnt, allen Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Dadurch erhalten die Mitglieder Zugang zu 
einem unabhängigen kommunalen Netzwerk, das den Austausch von Erfahrungen, Erfolgen und 
Ressourcen fördert. 
 
2.4.  Beteiligung 
Der Erwerb eines Geschäftsanteils und die Einzahlungsverpflichtung belaufen sich einmalig auf 
500,00 Euro. Eine Nachschussverpflichtung ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Unterjährige Folge- 
und Betriebskosten, die sich aus der Beteiligung selbst ergeben könnten (zum Beispiel pauschaler 
Mitgliedsbeitrag, pauschale Verwaltungskosten), werden nicht auf die Mitglieder umgelegt.  
 
2.5. Finanzierung 
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt im Wesentlichen über die bei der Inanspruchnahme von 
Produkten/Dienstleistungen anfallenden Entgelte, ein Kontrahierungszwang besteht nicht. 
 
2.6.  Mitgliedschaft 
Mitglieder der Genossenschaft dürfen gemäß Satzung nur Gebietskörperschaften aller Art sowie juris-
tische Personen sein, an denen Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt sind. Die Mitglieder be-
sitzen einen angemessenen Einfluss auf die Genossenschaft, da sowohl Vorstand als auch Aufsichts-
rat vollständig durch die zur Vertretung befugten Personen der einzelnen Mitglieder als juristische 
Personen des öffentlichen Rechts besetzt werden. 
 
2.7.  Eigenbedarfsdeckung 
Leistungen und Produkte der K4K eG werden gemäß dem genossenschaftlichen Zweck der Förde-
rung der kommunalen Familie, der Hilfe zur Selbsthilfe und zur Deckung des Eigenbedarfs aus-
schließlich an Mitglieder erbracht. 
 
2.8.  Handelsrechtliche Vorgaben 
Die K4K eG muss als eingetragene Genossenschaft neben den allgemeinen Anforderungen des Drit-
ten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), die für Kaufleute gelten, auch die jeweiligen besonde-
ren Anforderungen (Paragrafen 264 ff. bzw. Paragrafen 336 ff. HGB) beachten. Zuständiger Prü-
fungsverband ist der PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V.

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2.9. Beteiligungsinteresse 
Eine interkommunale Kooperation zur Gewährleistung einer zukunftsfähigen Kommunalverwaltung 
sowie die Effizienzsteigerung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben lassen auf ein wichtiges Interes-
se im Rahmen der Beteiligung schließen.  
 
Die Vorteile einer Beteiligung an der K4K eG in der Zusammenfassung sind: 
  
➢ Bündelung von Ressourcen und Expertise 
Das Fachwissen der Genossenschaftsmitglieder wird gebündelt und erweitert, wodurch interne 
und externe Ressourcen optimal genutzt und Kosten gespart werden können. Darüber hinaus bie-
tet die Genossenschaft umfassende Beratungs- und Umsetzungsleistungen an. Besonders wich-
tig ist die Unterstützung der K4K eG bei gemeinsamen Projekten der Mitglieder zur Schaffung in-
terkommunaler und innovativer Digitalisierungslösungen, die als Standard von den Mitgliedern 
einzeln oder gemeinschaftlich eingesetzt werden können.  
 
➢ Ausschreibungsfreie Beauftragung der K4K eG 
Die Genossenschaftsmitglieder der K4K eG können die K4K eG ohne die Durchführung eines 
Vergabeverfahrens im Rahmen eines vergaberechtlich privilegierten Inhouse-Geschäfts beauftra-
gen. Die Voraussetzungen für eine ausschreibungsfreie Inhouse -Vergabe (vgl. Paragraf 108 
GWB) werden vorliegend erfüllt. 
  
➢ Geringer Verwaltungsaufwand 
Der Verwaltungsaufwand, der mit der Beteiligung an der K4K eG verbunden ist, wird möglichst 
geringgehalten. Verwaltungsaufwand entsteht lediglich im Zusammenhang mit der Teilnahme an 
der Gesellschafterversammlung (vgl. Paragraf 26 der Satzung) und deren Vorbereitung sowie ggf. 
mit der Wahrnehmung sonstiger Genossenschaftsrechte. 
  
➢ Flexible Beauftragung 
Die K4K eG kann im Rahmen einer Inhouse -Vergabe beauftragt werden. Die Genossenschafts-
mitglieder können als Auftraggeber flexibel und schnell einen Auftrag mit der K4K eG vereinbaren 
und diesen in Abstimmung mit der K4K eG im weiteren Verlauf des Projekts an ihre Bedürfnisse 
anpassen. 
  
➢ Spezialisierung auf die Beratung der öffentlichen Hand 
Die Genossenschaft ist ausschließlich für die öffentliche Hand tätig. Dies vermeidet Interessen-
konflikte zu anderen Beratungsmandaten und stellt einen großen Erfahrungsschatz zu öffentlichen 
Vorhaben sicher. Die K4K eG verfügt damit über das notwendige Knowhow, um den speziellen 
Anforderungen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden. Aufgabe der K4K eG ist die Beratung 
ausschließlich im Interesse der öffentlichen Hand. 
 
 
3. Bedeutung für das Jobcenter und die Stadtverwaltung Münster 
Durch den Beitritt zur Genossenschaft erhält das Jobcenter die Möglichkeit, durch gemeinschaftliche 
Projekte und Produkte Ressourcen zu sparen. Weiterhin erfolgt durch das Netzwerk unterschiedlicher 
Jobcenter die Möglichkeit, bereits realisierte Projekte einzelner Mitglieder in das Netzwerk einzubrin-
gen und eine Nachnutzung durch andere Mitglieder gegen Zahlung angemessener Entgelte zu er-
möglichen. 
Ganz konkret arbeitet die K4K eG derzeit an dem Aufbau und der Einführung einer jobenterspezifi-
schen App, die den Mitgliedern zeitnah zur Nutzung angeboten werden wird.  
Das Leistungsangebot der K4K eG beschränkt sich aber nicht nur auf die Beauftragung durch das 
kommunale Jobcenter, sondern würde der gesamten Stadtverwaltung Münster vollumfänglich zur

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Verfügung stehen. So wird aktuell an der Entwicklung eines Chatbots und eines Voicebots speziell für 
sozialleistungsrechtliche Themen gearbeitet, die den Bürger*innen jeweils neue Möglichkeiten bieten 
werden, schnell und unkompliziert Antworten auf bestehende Fragen - unabhängig von Öffnungszei-
ten und Wochentagen - zu erhalten. In der Pilotkommune Main -Kinzig-Kreis ist der Chatbot bereits 
erfolgreich im Einsatz und demonstriert den praktischen Nutzen der genossenschaftlichen Lösungen 
im Arbeitsalltag. 
Durch die Anwendbarkeit auf mehrere Rechtsgebiete – insbesondere beim SGB 12, Asylbewerber-
leistungen und dem Wohngeld – ergibt sich eine besondere Relevanz für die zukünftige noch engere 
Zusammenarbeit der Ämter des Transformationspiloten „Sozialleistung³“. Darüber hinaus lassen sich 
positive Synergieeffekte für alle Akteur*innen im Stadthaus 4 realisieren.  
Weitere Digitalisierungsprojekte von K4K werden sich perspektivisch anschließen. 
Fazit 
Die Digitalisierung in den Jobcentern und anderen kommunalen Ämtern und Einrichtungen hat das 
Potenzial, die Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung erheblich zu steigern. Durch die 
Schaffung von Synergieeffekten, etwa durch gemeinsame digitale Lösungen, können nicht nur Kosten 
gesenkt und Arbeitsprozesse optimiert werden, sondern auch der Zugang zu Leistungen für Bürger 
verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Jobcentern und Kommunen ist 
daher ein wichtiger Schritt, um die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranzutreiben und die Ver-
waltung fit für die Zukunft zu machen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 10 Vorberatung
Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitalisierung
TOP 9.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0685/2025
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2026
Erstellt
19.12.2025 08:07