220890-03 AA
Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890
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Sammeldokument öffentlich
1412 Zeichen
Änderungsantrag öffentlich 220890-03 AA —— Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Neufassung der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2022 Antrag zur Vorlage 220890 Beratungsfolge Rat 27.10.2022 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Satzung tritt ab dem 01.08.2023 in Kraft. 2. Schließzeiten In § 5 Abs. 10 (Schließzeiten) wird eine abgegoltene Urlaubszeit von bis zu sechs Wochen pro Kindergartenjahr und eine abgegoltene Krankheitszeit von bis zu einer Woche pro Kindergartenjahr festgelegt. 3. Vertretungsregelung in der Bonner Kindertagespflege In § 6 Abs. 1 (Vertretung in Ausfallzeiten) bleibt es bei der ursprünglichen Regelung, dass ausschließlich für jedes tatsächlich betreute Kind eine Förderpauschale gewährt wird. Begründung Die neue Satzung greift zurecht bestehende Forderungen der Kindertagespflegepersonen auf und stellt insofern einen Fortschritt im Vergleich zur bestehenden Regelung dar. Da u.a. auch Elterninteressen noch stärkere Berücksichtigung finden sollen, schlagen die Antragstellerinnen in einzelnen Punkten die oben angeführten Änderungen vor. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 220890-03 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40