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V/0626/2014

Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, Innenstadtring

Vorlagen 21.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 41.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Lageplan

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Anlage 1: Grundriss

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Ansehen

Beschlussvorlage

6811 Zeichen

V/0626/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, 
Innenstadtring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am 
Bohlweg im Innenstadtring zur We iterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetre u-
ungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 
und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 14 u3- Plätze und 16 ü3- Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werde n, mit 
denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden 
mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird maßnahmebedingt im Zusammenhang mit dem städtebau-
lichen Verfahren von einem Investor errichtet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0626/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0626/2014 
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e-
legt. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschl uss vorbehaltlich der Rechtskraft 
des Bebauungsplans Nr . 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg  (Sat-
zungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 05.11.2014) erfolgt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen  Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und 
Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Ausstattung 
der zwei Gruppen werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden 
Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die 
städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 346.000 € an. Diesen 
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 136.000 € gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2017 120.000 Im Budget vor-
gesehen 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2017ff. 136.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2017ff.   27.000 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2017ff. 346.000 Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi-
tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist 
insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet.

- 3 - 
V/0626/2014 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a-
gesbetreuungsplatz. 
 
Im Bereich des Innenstadtrings  beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,7 % (5 22 Plätze für 
1282 Kinder). 
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 96,3 % (861 Plätze für 894 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher im Innenstadtring weitere Plätze in Ki n-
dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden 
Bedarfen erforderlich. 
 
Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Innenstadtring auf 41,8 
% für die u3-Kinder und auf 98,1 % für die ü3-Kinder. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung im Innenstadtring dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Aus-
bau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 
 
 
2.   Maßnahmeplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung im Innenstadtring wird als zweigruppige Einrichtung mit 30 Plä t-
zen errichtet. Hiervon sind 14 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 16 Plätze für Kinder von 3 -6 
Jahren. 
Im Bereich Bohlweg, Beldensnyderweg, Niedersachsenring und der Bahntrasse Münster -Rheine 
(ehemaliges Gelände der Firma Winkhaus) beabsichtigt der Investor CM Wohnwerte Bohlweg 
GmbH Co. KG  Wohngebäude zu errichten. Die hieraus resultierenden neuen Kitabedarfe sollen  
maßnahmebedingt durch die Errichtung dieser zweigruppigen Einrichtung abgedeckt werden. 
Die Kindertageseinrichtung wird durch den Investor des neuen Wohngebietes entsprechend der 
Erfordernisse zur Nutzung als Kindertageseinrichtung errichtet. 
Die Kita wird integriert in einen zentral gelegenen fünfgeschossigen Neubau, der zur Nordwestsei-
te durch einen eingeschossigen Anbau ergänzt wird. 
 
Ein Grundriss und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche ist vorhanden. 
 
Über die Trägerschaft wird mit einer separaten Vorlage entschieden.

- 4 - 
V/0626/2014 
 
 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - 
und ü3- Kinder geschaffen. 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Grundriss 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2: Lageplan

86 Zeichen

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Ausschnitt: Bebauungsplan Nr. 544

Anlage 1: Grundriss

214 Zeichen

PROJEKT _ERPHO - BOGEN MÜNSTER ERDGESCHOSS

BAUHERR CMWOHNWERTE BOHLWEG GMBH & CO.KG y\ 3 _ 5

In | - 2 1 Noex | MASSTAB DATUM PROJ.-NR. | IN |
| | Architekturbüro Ingo Meyer | 7"L. 18 1:.200 06.06.2014 MUENS 507 |

Beratungsverlauf (4)

18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 41.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bohlweg
  • Niedersachsenring
  • Beldensnyderweg

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Details

Aktenzeichen
V/0626/2014
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37