V/0626/2014
Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, Innenstadtring
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Beschlussvorlage
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V/0626/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss : Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung am Bohlweg, Innenstadtring Beratungsfolge 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am Bohlweg im Innenstadtring zur We iterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetre u- ungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 14 u3- Plätze und 16 ü3- Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei insbesondere auch Plätze angeboten werde n, mit denen der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für Frühjahr 2017 vorgesehen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird maßnahmebedingt im Zusammenhang mit dem städtebau- lichen Verfahren von einem Investor errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebna h- Vorlagen-Nr.: V/0626/2014 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 05.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0626/2014 me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorg e- legt. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschl uss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr . 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg (Sat- zungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat am 05.11.2014) erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Kosten für Inventar, Möblierung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich. Für die Ausstattung der zwei Gruppen werden gegebenenfalls Bundesmittel beantragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2017 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 346.000 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 136.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2017 120.000 Im Budget vor- gesehen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017ff. 136.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2017ff. 27.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2017ff. 346.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. - 3 - V/0626/2014 Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2017 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindert a- gesbetreuungsplatz. Im Bereich des Innenstadtrings beträgt die u3 - Versorgungsquote derzeit 40,7 % (5 22 Plätze für 1282 Kinder). Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 96,3 % (861 Plätze für 894 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote deutlich unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher im Innenstadtring weitere Plätze in Ki n- dertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Mit der Planung dieser Maßnahme erhöhen sich die Versorgungsquoten im Innenstadtring auf 41,8 % für die u3-Kinder und auf 98,1 % für die ü3-Kinder. Die Errichtung dieser Einrichtung im Innenstadtring dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Aus- bau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder. 2. Maßnahmeplanung: Die neue Kindertageseinrichtung im Innenstadtring wird als zweigruppige Einrichtung mit 30 Plä t- zen errichtet. Hiervon sind 14 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 16 Plätze für Kinder von 3 -6 Jahren. Im Bereich Bohlweg, Beldensnyderweg, Niedersachsenring und der Bahntrasse Münster -Rheine (ehemaliges Gelände der Firma Winkhaus) beabsichtigt der Investor CM Wohnwerte Bohlweg GmbH Co. KG Wohngebäude zu errichten. Die hieraus resultierenden neuen Kitabedarfe sollen maßnahmebedingt durch die Errichtung dieser zweigruppigen Einrichtung abgedeckt werden. Die Kindertageseinrichtung wird durch den Investor des neuen Wohngebietes entsprechend der Erfordernisse zur Nutzung als Kindertageseinrichtung errichtet. Die Kita wird integriert in einen zentral gelegenen fünfgeschossigen Neubau, der zur Nordwestsei- te durch einen eingeschossigen Anbau ergänzt wird. Ein Grundriss und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage beigefügt. Die erforderliche Außenfläche ist vorhanden. Über die Trägerschaft wird mit einer separaten Vorlage entschieden. - 4 - V/0626/2014 3. Fazit: Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3 - und ü3- Kinder geschaffen. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Grundriss Anlage 2: Lageplan
Anlage 2: Lageplan
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”. RT Te Bl 7: Sm WRFLEZER —Ul, u on [1 1 _\ IE Ausschnitt: Bebauungsplan Nr. 544
Anlage 1: Grundriss
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PROJEKT _ERPHO - BOGEN MÜNSTER ERDGESCHOSS BAUHERR CMWOHNWERTE BOHLWEG GMBH & CO.KG y\ 3 _ 5 In | - 2 1 Noex | MASSTAB DATUM PROJ.-NR. | IN | | | Architekturbüro Ingo Meyer | 7"L. 18 1:.200 06.06.2014 MUENS 507 |
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bohlweg
- Niedersachsenring
- Beldensnyderweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37