V/0830/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße in Berg Fidel
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Anlage A
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Anlage A zur V/0830/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita an der Robert-Bosch-Straße zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Wohnbereich Berg Fidel im Bezirk Hiltrup geschaffen. Die Einrichtung soll zum Februar 2022 in Betrieb gehen, um dringend benötigte Betreuungsplätze für Berg Fidel bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch- land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu- ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita an der Robert-Bosch-Straße werden die u3- und ü3-Bedarfe in Berg Fidel ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote in Berg Fidel von 40,4 % auf 47,6 %. Die ü3-Quote steigt von 98,1 % auf 103 %. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende För- derprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.800 € (für 2022 anteilig: 465.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 185.400 € (für 2022 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2022 anteilig: 55.900 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächli-chen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kin- dergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-chen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 23.08.2019 Notizen: © Stadt Münster H 5754 511 R 405 526 R 406 785 H 5755 331 0 50 100 Meter Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Raumprogramm
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Raumprogramm für die Kita an der Robert-Bosch-Straße
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2
- 6 Jahren
Oder
1x GIIc: = je 10 Kinder im Alter von 0
- 3 Jahren
1x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2
- 6 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 370 qm (2 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 48.129,60 € (10,84 x 370 x 12)
A1 Gruppenraum 2 45 90
A2 Nebenraum 2 18 36
A3 Wasch-/WC 2 12 24 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 2 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 1 20 20
A7 Schlafraum u3/ü3 2 18 36
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
283
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Kindertageseinrichtung gesamt 342
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 diese Flächen sind nur noch
zu einem geringer Anteil i.
Zshg. mit der Mietobergrenze
refinanzierbar
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
600
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 23.08.2019
Anlage 2: Raumprogramm
Beschlussvorlage
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V/0830/2019 V/0830/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße in Berg Fidel Beratungsfolge 19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen an der Robert-Bosch-Straße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbe- treuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich am 01.02.2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0830/2019 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der CM Immobilien Entwicklung GmbH, erric h- tet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einri chtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.800 € (für 2022 anteilig: 465.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 185.400 € (für 2022 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2022 anteilig: 55.900 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen Investitionsmaß- nahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 120.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen 120.000 - 3 - V/0830/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 167.500 185.400 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff. 55.900 61.800 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 465.200 514.800 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020veranschlagt bzw. werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produkt- gruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushalts- mäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Wohnbereich Berg Fidel beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 40,4 % (90 Plätze für 223 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 98,1 % (206 Plätze für 210 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Durch den Bau der neuen Kindertageseinrichtung wird sich die Versorgungsquote im Wohnbereich Berg Fidel bei gleichbleibender Kinderzahl wie folgt erhöhen: - u3 - Kinder: 47,6 % (106 Plätze für 223 Kinder) - ü3 - Kinder: 103 % (220 Plätze für 210 Kinder) Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Ums trukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. - 4 - V/0830/2019 2. Maßnahmenplanung: Der Investor, die CM Immobilien Entwicklung GmbH, errichtet an der Robert-Bosch-Straße im Wohnbereich Berg Fidel einen Bürostandort. Neben mehreren Bürogebäuden in unterschiedlicher Größe entstehen hier ein Parkhaus, ein gastronomisches Angebot, Freianlagen und eine Kinder- tageseinrichtung. Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 16 u3 - Plätzen und 14 ü3 - Plätzen im Erdgeschoss eines Gebäudes mit entsprechender Außenfläche gebaut. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die neu geschaffenen Plätze sind nicht maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im Wohnbereich durch den Investor zu erstellen, sondern werden für den Wohnbereich Berg Fidel zu- sätzlich zur Verfügung stehen. Der Standort liegt für Familien aus Berg Fidel in erreichbarer Nähe, so dass die Versorgung des Wohnbereichs Berg Fidel mit Errichtung der Kita verbessert werden kann. Durch die nahe liegende Auffahrt zur Umgehungsstrasse ist der Standort insbesondere interessant für Familien, die den Wohnbereich zum Aufsuchen ihrer Arbeitsstätte verlassen. Die Entwicklung des neuen Bürostandortes an dieser Stelle wird zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, so dass Familien, die an diesem Standort arbeiten, die Möglichkeit gegeben wird, eine Kinderbetreu- ung, insbesondere jüngerer Kinder, in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz zu realisieren. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder im Wohnbereich Berg Fidel geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Robert-Bosch-Straße
- Umgehungsstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0830/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37