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V/0830/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße in Berg Fidel

Vorlagen 28.08.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 23.1

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

5451 Zeichen

Anlage A zur V/0830/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita an der Robert-Bosch-Straße zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Wohnbereich Berg Fidel im 
Bezirk Hiltrup geschaffen. Die Einrichtung soll zum Februar 2022 in Betrieb gehen, um dringend 
benötigte Betreuungsplätze für Berg Fidel bereitzustellen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita an der Robert-Bosch-Straße werden die u3- und ü3-Bedarfe in Berg 
Fidel ausgebaut.  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in Berg Fidel von 40,4 % auf 47,6 %. Die ü3-Quote steigt von 98,1 % auf 103 %. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende För-
derprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.800 € (für 
2022 anteilig: 465.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
185.400 € (für 2022 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2022 
anteilig: 55.900 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächli-chen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kin-
dergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-chen

Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1 Lageplan

146 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 23.08.2019
Notizen:
© Stadt Münster
H 5754 511
R 405 526
R 406 785
H 5755 331
0 50 100
Meter
Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Raumprogramm

1962 Zeichen

Raumprogramm für die Kita an der Robert-Bosch-Straße 
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
 
2x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2 
- 6 Jahren 
Oder 
1x GIIc: = je 10 Kinder im Alter von 0 
- 3 Jahren 
1x GIc: = je 20 Kinder im Alter von 2 
- 6 Jahren 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Mietvoraussetzungen: 
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020 
 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 370 qm (2 x 185 qm) 
 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 48.129,60 € (10,84 x 370 x 12) 
 
     
A1 Gruppenraum 2 45 90   
A2 Nebenraum 2 18 36   
A3 Wasch-/WC 2 12 24  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 2    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 2 6 12   
A6 Schlafraum /Differenzierungsraumu3 1 20 20   
A7 Schlafraum u3/ü3 2 18 36   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 mind 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    283   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 15 15   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    59   
Kindertageseinrichtung gesamt 342 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    diese Flächen sind nur noch 
zu einem geringer Anteil i. 
Zshg. mit der Mietobergrenze 
refinanzierbar  
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4  Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
600 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 23.08.2019 
Anlage 2: Raumprogramm

Beschlussvorlage

8459 Zeichen

V/0830/2019 
V/0830/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss:  
Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Robert-Bosch-Straße in Berg Fidel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit zwei 
Gruppen an der Robert-Bosch-Straße zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbe-
treuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 
und insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 16 u3 - Plätze und 14 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich am 01.02.2022 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
05.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0830/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der CM Immobilien Entwicklung GmbH, erric h-
tet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einri chtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 120.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Belastungen entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 514.800 € (für 
2022 anteilig: 465.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
185.400 € (für 2022 anteilig: 167.500 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 61.800 € (für 2022 
anteilig: 55.900 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
Investitionsmaß- 
nahme 
0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 120.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen 120.000

- 3 - 
V/0830/2019 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
167.500 
185.400 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff. 
 
55.900 
61.800 
 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2022 
2023ff. 
465.200 
514.800 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 
2020veranschlagt bzw. werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produkt-
gruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushalts-
mäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 
2021 ff. erfolgt.  
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Wohnbereich Berg Fidel beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 40,4 % (90 
Plätze für 223 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 98,1 % (206 Plätze für 210 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern unter 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt.  
 
Durch den Bau der neuen Kindertageseinrichtung wird sich die Versorgungsquote im Wohnbereich 
Berg Fidel bei gleichbleibender Kinderzahl wie folgt erhöhen: 
 
- u3 - Kinder: 47,6 % (106 Plätze für 223 Kinder) 
- ü3 - Kinder: 103 %  (220 Plätze für 210 Kinder) 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.  
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Ums trukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.

- 4 - 
V/0830/2019 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Der Investor, die CM Immobilien Entwicklung GmbH, errichtet an der Robert-Bosch-Straße  im 
Wohnbereich Berg Fidel einen Bürostandort. Neben mehreren Bürogebäuden in unterschiedlicher 
Größe entstehen hier ein Parkhaus, ein gastronomisches Angebot, Freianlagen und eine Kinder-
tageseinrichtung.  
Die neue Kindertageseinrichtung wird als zweigruppige Einrichtung mit 16 u3 - Plätzen und 14 ü3 - 
Plätzen im Erdgeschoss eines Gebäudes mit entsprechender Außenfläche gebaut. 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Die neu geschaffenen Plätze sind nicht maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im 
Wohnbereich durch den Investor zu erstellen, sondern werden für den Wohnbereich Berg Fidel zu-
sätzlich zur Verfügung stehen. 
 
Der Standort liegt für Familien aus Berg Fidel in erreichbarer Nähe, so dass die Versorgung des 
Wohnbereichs  Berg Fidel mit Errichtung der Kita verbessert werden kann. 
Durch die nahe liegende Auffahrt zur Umgehungsstrasse ist der Standort insbesondere interessant 
für Familien, die den Wohnbereich zum Aufsuchen ihrer Arbeitsstätte verlassen.  
Die Entwicklung des neuen Bürostandortes an dieser Stelle wird zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, 
so dass Familien, die an diesem Standort arbeiten, die Möglichkeit gegeben wird, eine Kinderbetreu-
ung, insbesondere jüngerer Kinder, in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz zu realisieren. 
 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder im Wohnbereich Berg Fidel geschaffen. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (4)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 23.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0830/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37