V/0516/2010
Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH Münster (WBI)
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Beschlussvorlage
5035 Zeichen
V/0516/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Managementkontrakt mit der Westfälische Bauindustrie GmbH Münster (WBI) Beratungsfolge 07.07.2010 Rat Einbringung 28.09.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Vorbemerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass insgesamt für die Beteiligungen - Halle Münsterland GmbH, Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Westfälisc he Bauindustrie GmbH; Westfälischer Zoologi- scher Garten Münster GmbH - Vorlagen zu Managementkontrakten vorgelegt werden. In die jewei- ligen Vorlagen sind die Konsolidierungserfordernisse aus der Ratsvorlage 0438/2010 „Eckwerte für den Haushalt 2011 und Konzept der Konsolidierung“ eingearbeitet. Ziel ist es, den jeweiligen Ge- sellschaften sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Finanzie- rungssicherheit zu geben. Für die Betrachtung/Bewertung der Konsolidierungsbeiträge/-vorgaben ist wichtig, dass diese im Kern auf das operative jährliche Bewirtschaftungsergebnis abzielen, wäh- rend andererseits Investitionen aus Gründen der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Zu- kunftssicherung möglich sein sollten. I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts mit der WBI wird zuge- stimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die im Managementkontrakt genannten Jahresüber- schüsse und Gewinnausschüttungen unter dem Vorbehalt eines gesonderten Ratsbe- schlusses über die Erhöhung der Parkentgelte stehen. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die WBI im Jahre 2012 im Hinblick auf den für den städtischen Haushalt zu erbringenden globalen Mehrertrag in Höhe von 20 Mio. Euro einen Beitrag von 5 Mio. Euro (netto) leistet. 4. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015. Vorlagen-Nr.: V/0516/2010 Auskunft erteilt: Herr Preuß Ruf: 492 20 46 E-Mail: PreussD@stadt-muenster.de Datum: 21.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0516/2010 II. Kosten/Folgekosten Keine. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung In der Vorlage V/0438/2010 „Eckwerte für den Haushaltsplan 2011 und Konzept zur Haushalts- konsolidierung“ wurde in Anlage 4, Seite 84, lfd. Nr. 188 eine Erhöhung der Parkentgelte der WBI mit einer erzielbaren Ausschüttung an den städtischen Haushalt iHv. 1,2 Mio. Euro vorgeschlagen, die im hier vorgelegten Kontrakt bereits berücksichtigt wurde. Die Ansätze der Ausschüttungen der WBI im Haushalt 2011 und in der mittelfristigen Ergebnispla- nung bis 2014, die zu einem Anteil von 99 v.H. zunächst an die Stadtwerke Münster GmbH erfol- gen und von dort an die Stadt Münster weitergeleitet werden, sind bei Vorliegen der entsprechen- den Beschlüsse durch Veränderungsblatt anzupassen. Begründung: Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscont- rollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrie- ben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafte- rin/den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung der WBI und nach dem Vorbild des vorangegangenen Managementkontrakts (Vorlage V/352/2003) bis zur endgültigen Fassung gebracht wurde. Der Aufsichtsrat der WBI hat dem Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung vom 29.06.2010 zugestimmt. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Ge- sellschafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messbaren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach- und Finanzziele gemessen werden. Dementsprechend wurden in TZ 3.1 und TZ 3.2 detaillierte Ziele mit zeitlicher Befristung formuliert. Die Kenngrößen zur Bewertung der Zielerreichung wurden in TZ 3.3 fixiert. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2009 mit der Vorlage V/0743/2009 auch einen sogenann- ten „globalen Mehrertrag“ von 20 Mio. Euro beschlossen (TZ 2.4.2 des Beschlussvorschlags). Hieran ist die WBI mit einer Sonderausschüttung von 5 Mio. Euro beteiligt, was in TZ 3.2 Nr. 3 auf- geführt ist. Dafür können im Bedarfsfall Gewinnrücklagen der Gesellschaft verwendet werden. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2015 vor. Spätestens bis zum 31.12.2014 soll mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten er- geben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. I.V. gez. Bickeböller - 3 - V/0516/2010 Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0516/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37