V/0396/2022
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept des BMVI
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Beschlussvorlage
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V/0396/2022 V/0396/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept des BMVI Beratungsfolge 16.08.2022 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zukunftsfähigkeit des Breitbandausbaus in der Stadt Münster durch die Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept 4.1 des BMVI gestärkt wird und dass hierzu bei einer 90-prozentigen Förderung durch Bund und Land ein zusätzlicher Eigenfinanzierungsanteil von 1.651.018,51 Euro (brutto) von der Stadt Münster zu tragen sein wird. 2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H. v. von 1.651.018,51 Euro im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 der Stadt Münster zusätzlich bereitgestellt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept 4.1 des BMVI erhöht sich – verteilt über einen Zeitraum von 2020 bis 2025 – das Aufwandsvolumen zur Erreichung einer flächendeckenden Glasfaser-Versorgung in den unterversorgten Gebieten der Stadt Münster von bislang 33.026.975,62 Euro um 16.510.185,10 Euro auf nunmehr 49.537.160,72 Euro (neue Wirtschaftlichkeitslücke). Im Gegenzug erhält die Stadt Münster in Summe weitere 14.859.166,59 Euro Fördergelder vom Bund und Land NRW. In Kofinanzierung trägt der Bund 50 % und das Land 40 % der Projektkosten. Der von der Stadt Münster zu tragende Eigenfinanzierungsanteil beträgt insgesamt 4.953.716,07 Euro (10 %). Von diesem Eigenanteil wurden im Jahr 2020 insgesamt citeq 13.07.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr T ebel T elefon:492-1803 T ebel@citeq.de - 2 - V/0396/2022 40.001,87 Euro verausgabt. Im Jahr 2021 fielen keine diesbezüglichen Aufwendungen an, so dass noch ein Eigenfinanzierungsanteil von 4.913.714,20 Euro verbleibt. Basierend auf der Vorlage V/0838/2018 wurden für dieses Ausbauprojekt bereits 3.302.697,56 Euro städtische Finanzmittel (Eigenanteil) im Haushalt der Stadt Münster bereitgestellt, so dass zusätzliche städtische Mittel in Höhe von 1.651.018,51 Euro benötigt werden. Die Aufwandsermächtigungen für den Breitbandausbau in den unterversorgten Bereichen (sog. „weiße Flecken“) und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land sind zum T eilbereits veranschlagt und werden im Zuge der Haushaltsplanung 2023 wegen projektbezogener Anpassungen zeitlich versetzt neu veranschlagt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro) Produkt gruppe 0115 IT-Management (citeq) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 13.699.580 2023 17.488.040 2024 14.312.200 2025 3.637.340 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 12.329.620 2023 15.739.220 2024 12.880.970 2025 3.273.600 Saldo aus Aufwendungen und Erträgen (Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2022 - 2025 4.913.750 Begründung: Ausgangssituation Am 10.10.2018 hat der Rat mit Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA)“ den Auftrag erteilt, in den unterversorgten T eilen der Stadt Münster eine hochleistungsfähige Glasfaser- Infrastruktur zu errichten. Im Sommer 2020 sind die Stadtwerke Münster GmbH als obsiegende Partei aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangen und wurden zum Ausbau der sog. „weißen Flecken“ beauftragt. Unter Berücksichtigung von Betriebs- und Finanzierungskosten sowie Einnahmen aus dem Betrieb der errichteten Glasfaserinfrastruktur ergab sich aus dem Angebot der Stadtwerke eine Wirtschaftlichkeitslücke von 33.026.975,59 €. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund (50%) und Land NRW (40%) verblieb ein von der Stadt Münster zu tragender Eigenfinanzierungsanteil von 3.302.697,56 Euro (10%). - 3 - V/0396/2022 Umstellung auf ein neues Materialkonzept Mit der Förderung des Breitbandausbaus verbunden sind Vorgaben für den Bau der Glasfaser- Infrastruktur. Diese Vorgaben dienen dazu, eine nachhaltige und standardisierte Infrastruktur auszubauen. Die im einheitlichen Materialkonzept aufgeführten Größen, Mengen und Ausführungen charakterisieren dabei Mindestvorgaben bei der Errichtung von Breitbandnetzen. So werden in den Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur Mindestgrößen zu Verteileinheiten und Reservekapazitäten festgelegt sowie die Farbgebung der Rohre vorgegeben. Um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden, ist es für alle T elekommunikationsunternehmen,die im Rahmen des Bundesförderprogramms einen Ausbau vornehmen, also für alle Zuwendungs- und Beihilfenempfänger notwendig, ihre Ausbaukonzepte unter Beachtung eines verbindlichen Materialkonzeptes zu entwerfen. In den vergangenen sechs Jahren wurde das Materialkonzept seitens des BMVI aufgrund von technischen Entwicklungen mehrfach angepasst. Im Jahr 2021 hat der Projektträger atene Kom die Voraussetzungen für Kommunen und T elekommunikationsanbieter geschaffen, nachträglich eine Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1 vorzunehmen. Diese Umstellung des Materialkonzeptes führt zu einer zukunftsfähigeren und nachhaltigeren Glasfaserinfrastruktur, insbesondere zur besseren Unterstützung der Themen 5G Mobilfunk und Smart City-Funktionen. Durch die vorgegebenen Dimensionierungen des Materialkonzeptes 4.1 werden die Voraussetzungen geschaffen, die bestehenden Infrastrukturen zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern oder zur Errichtung für alternative Netzstrukturen zu nutzen. Zugleich wird durch die Verlegung zusätzlicher Rohrverbände im Rahmen des aktuellen Vorhabens vermieden, dass bei einer etwaigen Erweiterung des Glasfasernetzes zu einem späteren Zeitpunkt dieselben Trassenverläufe nochmals aufgebrochen werden müssen. Dadurch wird zum einen der Grundstein für den späteren Ausbau gelegt, mit dem eine flächendeckende Glasfaserabdeckung in Münster ermöglicht wird. Zum anderen werden komplexe Genehmigungsprozesse für die notwendigen Tiefbauarbeiten auf ein mögliches Minimum komprimiert. Zeitliche Verzögerungen eines späteren Ausbaus werden vermieden. Ferner trägt die Reduzierung der Tiefbauarbeiten zum Schutze des Umfeldes und auch der Umwelt im Stadtgebiet Münster bei. Neben der Minimierung einer möglichen Lärmbelästigung sowie Verkehrsbeeinträchtigungen für die Bürger der Stadt wird ebenso gewährleistet, dass ein doppelter Eingriff in die Natur weitgehend vermieden wird. Die nachträgliche Umstellung auf das neue Materialkonzept erfolgt für acht der insgesamt zehn Ausbau-Cluster, da die Cluster 4 und 5 (Bereich Industrieweg/Loddenheide sowie östlich von Hiltrup) bereits nach dem alten Materialkonzept 4.0 ausgebaut wurden und eine bauliche Änderung nachträglich nicht mehr erfolgen kann. Anpassung des Finanzierungsplans: Förderung durch Bund und Land NRW Mit der Anpassung verdoppelt sich nahezu die Menge der eingeplanten Leerrohre. Außerdem werden ausreichende Reservekapazitäten bei Erstellung längerer Strecken wie beispielsweise des Einzelanschlusses von Schulen oder Krankenhäusern berücksichtigt. Die Reservekapazitäten können zukünftig für den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur (z.B. 5G und 6G) sowie für den Einsatz von Smart City Anwendungen genutzt werden. Nach Berechnungen der angepassten laufenden Betriebskosten und den Einnahmen aus der errichteten Glasfaserinfrastruktur ergibt sich für die Stadtwerke Münster eine neue Wirtschaftlichkeitslücke von 49.537.160,72 Euro (vorher: 33.026.975,62 Euro). Der Mehraufwand in Höhe von 16.510.185,10 Euro wird zu 90% vom Bund und Land NRW getragen. Die positiven Änderungsbescheide liegen bereits vor. Der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster liegt bei 1.651.018,51 Euro (10%). Die Kofinanzierung stellt sich wie folgt dar: V/0838/2018 (vor Ausschreibung): Aktuell (nach Ausschreibung): Bundesförderung: 17.500.000,00 Euro Bundesförderung: 16.513.487,81 Euro Landesförderung: 14.000.000,00 Euro Landesförderung: 13.210.790,25 Euro Eigenmittel Stadt Münster: 3.500.000,00 Euro Eigenmittel Stadt Münster: 3.302.697,56 Euro Gesamtfinanzierung: 35.000.000,00 Euro Gesamtfinanzierung: 33.026.975,62 Euro - 4 - V/0396/2022 Neu: Bundesförderung: 24.768.580,36 Euro Landesförderung: 19.814.864,29 Euro Eigenmittel Stadt Münster: 4.953.716,07 Euro Gesamtfinanzierung: 49.537.160,72 Euro Mit Vorlage V/0838/2018 wurden bereits 3.302.697,56 Euro städtische Finanzmittel im Haushalt der Stadt Münster für das Ausbauprojekt „weiße Flecken“ bereitgestellt. Durch die Umstellung auf das neue und nachhaltige Materialkonzept kommen weitere 1.651.018,51 Euro hinzu. Verlängerung des Projektzeitraums Verschiedene Gründe haben -unabhängig von der Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1- zur Verlängerung des Projektzeitraums geführt. Die Verlängerung wurde beim Projektträger atene KOM bereits angezeigt. Aufgrund der pandemiebedingten, weltweit erhöhten Nachfrage und weiterer globaler, ökonomischer Faktoren besteht eine Rohstoff- und Materialknappheit in nahezu allen ausbauenden Sektoren. Im Falle des Glasfaserausbaus sind insbesondere Leerrohre und Rohrverbände aufgrund von Engpässen beim Plastikgranulat betroffen. Auch die Beschaffung von aktiven Komponenten ist infolge der Knappheit von Chips bzw. Halbleitern erheblich eingeschränkt. Dies gilt ebenso für die Beschaffung von Glasfaserkabel. Zusätzlich hat die Ukrainekrise zu einem Mangel an Mitarbeitenden im Tiefbau geführt, so dass derzeit keine Entspannung des Angebotes am Markt absehbar ist. Neben den negativen globalen Einflüssen auf den Glasfaserausbau bestehen aktuell mehrere Verdachtsfälle von Kampfmitteln auf den auszubauenden Trassen in den Außenbereichen der Stadt Münster. Dies führt zu einer weiteren nicht vorhergesehenen Verzögerung im Ausbau. Das Ausbauprojekt soll im Dezember 2024 abgeschlossen werden (vorher: März 2023). Die letzten Finanzmittel werden Anfang 2025 abgerufen. Die betroffenen Privathaushalte und Gewerbetreibende wurden bereits im August 2021 in einem Informationsschreiben über die Verzögerung informiert und werden auch weiterhin im Internet oder auf Informationsveranstaltungen über den Baufortschritt auf dem neuesten Stand gehalten. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0396/2022 Kurzüberblick Im Jahr 2021 hat der Projektträger atene Kom die Voraussetzungen für Kommunen und T elekommunikationsanbieterim geförderten Glasfaserausbau geschaffen, nachträglich eine Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1 vorzunehmen. Diese Umstellung des Materialkonzeptes führt zu einer zukunftsfähigeren und nachhaltigeren Glasfaserinfrastruktur in Münster. Die Stadtwerke Münster ist als ausführendes Unternehmen für die Umsetzung verantwortlich. Der Mehraufwand in Höhe von 16.510.185,10 Euro wird zu 90% vom Bund und Land NRW getragen. Die positiven Änderungs-/ Förderbescheide liegen bereits vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Verlegung von Reservekapazitäten für den Einsatz von Smart City Anwendungen und den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur (z.B. 5G und 6G). - Reduzierung der Tiefbauarbeiten zum Schutze des Umfeldes und auch der Umwelt. - Minimierung komplexer Genehmigungsprozesse für notwendige Tiefbauarbeiten. - Doppelter Eingriff in die Natur wird zukünftig weitgehend vermieden. Finanzierung Produktgruppe: 0115 IT-Management (citeq) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Industrieweg
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0396/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.07.2022
- Erstellt
- 29.06.2022 13:39