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V/0396/2022

Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept des BMVI

Vorlagen 04.07.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 17

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Beschlussvorlage

10426 Zeichen

V/0396/2022
V/0396/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster - Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige
Materialkonzept des BMVI
Beratungsfolge
16.08.2022 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zukunftsfähigkeit des Breitbandausbaus in der Stadt
Münster durch die Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept 4.1
des BMVI gestärkt wird und dass hierzu bei einer 90-prozentigen Förderung durch Bund und
Land ein zusätzlicher Eigenfinanzierungsanteil von 1.651.018,51 Euro (brutto) von der Stadt
Münster zu tragen sein wird.
2. Der Rat stimmt zu, dass städtische Finanzmittel i. H. v. von 1.651.018,51 Euro im Rahmen
der Haushaltsplanung 2023 der Stadt Münster zusätzlich bereitgestellt werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Umstellung auf das zukunftsfähige und nachhaltige Materialkonzept 4.1 des BMVI erhöht
sich – verteilt über einen Zeitraum von 2020 bis 2025 – das Aufwandsvolumen zur Erreichung einer
flächendeckenden Glasfaser-Versorgung in den unterversorgten Gebieten der Stadt Münster von
bislang 33.026.975,62 Euro um 16.510.185,10 Euro auf nunmehr 49.537.160,72 Euro (neue
Wirtschaftlichkeitslücke). Im Gegenzug erhält die Stadt Münster in Summe weitere 14.859.166,59
Euro Fördergelder vom Bund und Land NRW. In Kofinanzierung trägt der Bund 50 % und das Land
40 % der Projektkosten. Der von der Stadt Münster zu tragende Eigenfinanzierungsanteil beträgt
insgesamt 4.953.716,07 Euro (10 %). Von diesem Eigenanteil wurden im Jahr 2020 insgesamt
citeq
13.07.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr T ebel
T elefon:492-1803
T ebel@citeq.de

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V/0396/2022
40.001,87 Euro verausgabt. Im Jahr 2021 fielen keine diesbezüglichen Aufwendungen an, so dass
noch ein Eigenfinanzierungsanteil von 4.913.714,20 Euro verbleibt.
Basierend auf der Vorlage V/0838/2018 wurden für dieses Ausbauprojekt bereits 3.302.697,56 Euro
städtische Finanzmittel (Eigenanteil) im Haushalt der Stadt Münster bereitgestellt, so dass
zusätzliche städtische Mittel in Höhe von 1.651.018,51 Euro benötigt werden.
Die Aufwandsermächtigungen für den Breitbandausbau in den unterversorgten Bereichen (sog.
„weiße Flecken“) und die Erträge aus der Förderung des Breitbandausbaus durch Bund und Land
sind zum T eilbereits veranschlagt und werden im Zuge der Haushaltsplanung 2023 wegen
projektbezogener Anpassungen zeitlich versetzt neu veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag (Euro)
Produkt
gruppe 0115 IT-Management (citeq)
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 13.699.580
2023 17.488.040
2024 14.312.200
2025 3.637.340
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 12.329.620
2023 15.739.220
2024 12.880.970
2025 3.273.600
Saldo aus Aufwendungen und Erträgen
(Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster) 2022 - 2025 4.913.750
Begründung:
Ausgangssituation
Am 10.10.2018 hat der Rat mit Vorlage V/0838/2018 „Breitbandausbau im Stadtgebiet Münster -
Flächendeckende Versorgung mit Next Generation Access Breitbandanschlüssen (NGA)“ den Auftrag
erteilt, in den unterversorgten T eilen der Stadt Münster eine hochleistungsfähige Glasfaser-
Infrastruktur zu errichten. Im Sommer 2020 sind die Stadtwerke Münster GmbH als obsiegende Partei
aus dem Ausschreibungsverfahren hervorgegangen und wurden zum Ausbau der sog. „weißen
Flecken“ beauftragt. Unter Berücksichtigung von Betriebs- und Finanzierungskosten sowie
Einnahmen aus dem Betrieb der errichteten Glasfaserinfrastruktur ergab sich aus dem Angebot der
Stadtwerke eine Wirtschaftlichkeitslücke von 33.026.975,59 €. Aufgrund der Kofinanzierung von Bund
(50%) und Land NRW (40%) verblieb ein von der Stadt Münster zu tragender
Eigenfinanzierungsanteil von 3.302.697,56 Euro (10%).

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V/0396/2022
Umstellung auf ein neues Materialkonzept
Mit der Förderung des Breitbandausbaus verbunden sind Vorgaben für den Bau der Glasfaser-
Infrastruktur. Diese Vorgaben dienen dazu, eine nachhaltige und standardisierte Infrastruktur
auszubauen. Die im einheitlichen Materialkonzept aufgeführten Größen, Mengen und Ausführungen
charakterisieren dabei Mindestvorgaben bei der Errichtung von Breitbandnetzen. So werden in den
Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur Mindestgrößen zu Verteileinheiten und
Reservekapazitäten festgelegt sowie die Farbgebung der Rohre vorgegeben. Um den Anforderungen
der Zukunft gerecht zu werden, ist es für alle T elekommunikationsunternehmen,die im Rahmen des
Bundesförderprogramms einen Ausbau vornehmen, also für alle Zuwendungs- und
Beihilfenempfänger notwendig, ihre Ausbaukonzepte unter Beachtung eines verbindlichen
Materialkonzeptes zu entwerfen.
In den vergangenen sechs Jahren wurde das Materialkonzept seitens des BMVI aufgrund von
technischen Entwicklungen mehrfach angepasst. Im Jahr 2021 hat der Projektträger atene Kom die
Voraussetzungen für Kommunen und T elekommunikationsanbieter geschaffen, nachträglich eine
Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1 vorzunehmen. Diese Umstellung des Materialkonzeptes
führt zu einer zukunftsfähigeren und nachhaltigeren Glasfaserinfrastruktur, insbesondere zur besseren
Unterstützung der Themen 5G Mobilfunk und Smart City-Funktionen. Durch die vorgegebenen
Dimensionierungen des Materialkonzeptes 4.1 werden die Voraussetzungen geschaffen, die
bestehenden Infrastrukturen zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern oder zur Errichtung für
alternative Netzstrukturen zu nutzen. Zugleich wird durch die Verlegung zusätzlicher Rohrverbände im
Rahmen des aktuellen Vorhabens vermieden, dass bei einer etwaigen Erweiterung des
Glasfasernetzes zu einem späteren Zeitpunkt dieselben Trassenverläufe nochmals aufgebrochen
werden müssen. Dadurch wird zum einen der Grundstein für den späteren Ausbau gelegt, mit dem
eine flächendeckende Glasfaserabdeckung in Münster ermöglicht wird. Zum anderen werden
komplexe Genehmigungsprozesse für die notwendigen Tiefbauarbeiten auf ein mögliches Minimum
komprimiert. Zeitliche Verzögerungen eines späteren Ausbaus werden vermieden. Ferner trägt die
Reduzierung der Tiefbauarbeiten zum Schutze des Umfeldes und auch der Umwelt im Stadtgebiet
Münster bei. Neben der Minimierung einer möglichen Lärmbelästigung sowie
Verkehrsbeeinträchtigungen für die Bürger der Stadt wird ebenso gewährleistet, dass ein doppelter
Eingriff in die Natur weitgehend vermieden wird. Die nachträgliche Umstellung auf das neue
Materialkonzept erfolgt für acht der insgesamt zehn Ausbau-Cluster, da die Cluster 4 und 5 (Bereich
Industrieweg/Loddenheide sowie östlich von Hiltrup) bereits nach dem alten Materialkonzept 4.0
ausgebaut wurden und eine bauliche Änderung nachträglich nicht mehr erfolgen kann.
Anpassung des Finanzierungsplans: Förderung durch Bund und Land NRW
Mit der Anpassung verdoppelt sich nahezu die Menge der eingeplanten Leerrohre. Außerdem werden
ausreichende Reservekapazitäten bei Erstellung längerer Strecken wie beispielsweise des
Einzelanschlusses von Schulen oder Krankenhäusern berücksichtigt. Die Reservekapazitäten können
zukünftig für den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur (z.B. 5G und 6G) sowie für den Einsatz von
Smart City Anwendungen genutzt werden. Nach Berechnungen der angepassten laufenden
Betriebskosten und den Einnahmen aus der errichteten Glasfaserinfrastruktur ergibt sich für die
Stadtwerke Münster eine neue Wirtschaftlichkeitslücke von 49.537.160,72 Euro (vorher:
33.026.975,62 Euro).
Der Mehraufwand in Höhe von 16.510.185,10 Euro wird zu 90% vom Bund und Land NRW getragen.
Die positiven Änderungsbescheide liegen bereits vor. Der Eigenfinanzierungsanteil der Stadt Münster
liegt bei 1.651.018,51 Euro (10%). Die Kofinanzierung stellt sich wie folgt dar:
V/0838/2018 (vor Ausschreibung): Aktuell (nach Ausschreibung):
Bundesförderung: 17.500.000,00 Euro Bundesförderung: 16.513.487,81 Euro
Landesförderung: 14.000.000,00 Euro Landesförderung: 13.210.790,25 Euro
Eigenmittel Stadt Münster: 3.500.000,00 Euro Eigenmittel Stadt Münster: 3.302.697,56 Euro
Gesamtfinanzierung: 35.000.000,00 Euro Gesamtfinanzierung: 33.026.975,62 Euro

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V/0396/2022
Neu:
Bundesförderung: 24.768.580,36 Euro
Landesförderung: 19.814.864,29 Euro
Eigenmittel Stadt Münster: 4.953.716,07 Euro
Gesamtfinanzierung: 49.537.160,72 Euro
Mit Vorlage V/0838/2018 wurden bereits 3.302.697,56 Euro städtische Finanzmittel im Haushalt der
Stadt Münster für das Ausbauprojekt „weiße Flecken“ bereitgestellt. Durch die Umstellung auf das
neue und nachhaltige Materialkonzept kommen weitere 1.651.018,51 Euro hinzu.
Verlängerung des Projektzeitraums
Verschiedene Gründe haben -unabhängig von der Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1- zur
Verlängerung des Projektzeitraums geführt. Die Verlängerung wurde beim Projektträger atene KOM
bereits angezeigt. Aufgrund der pandemiebedingten, weltweit erhöhten Nachfrage und weiterer
globaler, ökonomischer Faktoren besteht eine Rohstoff- und Materialknappheit in nahezu allen
ausbauenden Sektoren. Im Falle des Glasfaserausbaus sind insbesondere Leerrohre und
Rohrverbände aufgrund von Engpässen beim Plastikgranulat betroffen. Auch die Beschaffung von
aktiven Komponenten ist infolge der Knappheit von Chips bzw. Halbleitern erheblich eingeschränkt.
Dies gilt ebenso für die Beschaffung von Glasfaserkabel. Zusätzlich hat die Ukrainekrise zu einem
Mangel an Mitarbeitenden im Tiefbau geführt, so dass derzeit keine Entspannung des Angebotes am
Markt absehbar ist. Neben den negativen globalen Einflüssen auf den Glasfaserausbau bestehen
aktuell mehrere Verdachtsfälle von Kampfmitteln auf den auszubauenden Trassen in den
Außenbereichen der Stadt Münster. Dies führt zu einer weiteren nicht vorhergesehenen Verzögerung
im Ausbau. Das Ausbauprojekt soll im Dezember 2024 abgeschlossen werden (vorher: März 2023).
Die letzten Finanzmittel werden Anfang 2025 abgerufen. Die betroffenen Privathaushalte und
Gewerbetreibende wurden bereits im August 2021 in einem Informationsschreiben über die
Verzögerung informiert und werden auch weiterhin im Internet oder auf Informationsveranstaltungen
über den Baufortschritt auf dem neuesten Stand gehalten.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A

Anlage A

1617 Zeichen

Anlage A zur V/0396/2022
Kurzüberblick
Im Jahr 2021 hat der Projektträger atene Kom die Voraussetzungen für Kommunen und
T elekommunikationsanbieterim geförderten Glasfaserausbau geschaffen, nachträglich eine
Umstellung auf das neue Materialkonzept 4.1 vorzunehmen. Diese Umstellung des
Materialkonzeptes führt zu einer zukunftsfähigeren und nachhaltigeren Glasfaserinfrastruktur in
Münster. Die Stadtwerke Münster ist als ausführendes Unternehmen für die Umsetzung
verantwortlich. Der Mehraufwand in Höhe von 16.510.185,10 Euro wird zu 90% vom Bund und
Land NRW getragen. Die positiven Änderungs-/ Förderbescheide liegen bereits vor.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
- Verlegung von Reservekapazitäten für den Einsatz von Smart City Anwendungen und den
Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur (z.B. 5G und 6G).
- Reduzierung der Tiefbauarbeiten zum Schutze des Umfeldes und auch der Umwelt.
- Minimierung komplexer Genehmigungsprozesse für notwendige Tiefbauarbeiten.
- Doppelter Eingriff in die Natur wird zukünftig weitgehend vermieden.
Finanzierung
Produktgruppe: 0115 IT-Management (citeq)
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine.

Beratungsverlauf (5)

16.08.2022 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Industrieweg
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0396/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.07.2022
Erstellt
29.06.2022 13:39