0247/2026
Stilllegung der städtischen Altdeponie Linder Mauspfad in Porz-Lind
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Anlage 4 Rekultivierungsplanung
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 0247/2026 Freigabedatum 10.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stilllegung der städtischen Altdeponie Linder Mauspfad in Porz-Lind hier: Weiterplanungs- und Baubeschluss für die Leistungen zur Herstellung der Oberflächenabdichtung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungsschritte zur Ausführung und den Bau des Oberflächenabdichtungssystems der ehemaligen Hausmülldeponie in Köln Porz-Lind incl. der erforderlichen Baubegleitung zu vergeben und durchzuführen. Der Bedarf für diese Leistungen wird festgestellt. Die Gesamtkosten für den Bau incl. der weiteren Baunebenkosten werden auf 14.679.803 €, brutto, geschätzt. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Inanspruchnahmen der im Teilplan 1401 gebildeten Rückstellungen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass Der Rat hat 2002 seine grundsätzliche Zustimmung zur Stilllegung der ehemaligen städtischen Deponien gegeben und die Verwaltung mit der Planung hierzu beauftragt (0443/2002). Die daraus resultierenden, erforderlichen Baumaßnahmen sind einzelfallbezogen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgangslage und Problemstellung Eine von der oben genannten Beschlussfassung betroffene Fläche ist die Altdeponie Porz-Lind am Linder Mauspfad. Das ca. 13 ha große Gelände der ehemaligen Depo- nie Porz-Lind liegt am Westrand der Wahner Heide, südwestlich des Flughafens Köln- Bonn. Der östliche Teil der Deponie gehört zum Rhein-Sieg-Kreis, der westliche Teil zum Stadtgebiet von Köln. Die Fläche liegt in der Wasserschutzzone IIIB des ca. 5 km entfernten Wasserwerks Zündorf (Anlage 2). Die seit 1979 nicht mehr betriebene Hausmülldeponie soll jetzt entsprechend den Vor- gaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes endgültig stillgelegt werden. Hiernach ist der Betreiber verpflichtet, alle Maßnahmen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit durchzuführen. Betrieben wurde die Deponie von 1968 bis 1975 durch die Stadt Porz. Nach der kom- munalen Neuordnung im Jahre 1975 wurden durch die Stadt Köln als Rechtsnachfol- ger noch Restverfüllungen vorgenommen. Eigentümerin der Deponiefläche ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Gestattungsvertrag zur Nutzung des Geländes als Deponie sind die Pflichten zur Stilllegung der Stadt Porz übertragen worden. Die hierzu formulierten Auflagen nach Betriebseinstellung sind weder damals von der Stadt Porz noch bisher von der Stadt Köln umgesetzt worden. Als ehemalige Betreiberin der Deponie ist die Stadt Köln verpflichtet, alle erforderli- chen Maßnahmen zur Deponiestilllegung umzusetzen. Um die von der Deponie ausgehenden schädlichen Umweltauswirkungen zu minimie- ren, soll auf die Deponieoberfläche ein Oberflächenabdichtungssystem aufgebracht werden. Eine Alternative hierzu besteht nicht, da zur Herstellung eines Oberflächenabdich- tungssystems als Maßnahme zur Deponiestilllegung eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Die qualitative Ausgestaltung ergibt sich einerseits aus gesetzlichen Vorga- ben, andererseits aus Vorgaben der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Nut- zung der Fläche nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen wurde vom Eigentümer festgelegt. 3 Die Verwaltung hat ein Planungsbüro mit der Objektplanung der Deponiestillegung bis zur Genehmigungsreife beauftragt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln als zuständige Aufsichtsbehörde erfolgte die Planung eines Oberflächenabdichtungssys- tems mit dem Ziel, die deponiespezifischen Emissionen ins Grundwasser und in die Atmosphäre zu reduzieren. Dabei waren die abfallrechtlichen Bestimmungen einzu- halten und die Belange des Arten- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Durch die Standortsituation waren für die Planung weiterhin folgende Randbedingun- gen vorgegeben: Bei der Profilierung sollen möglichst wenig Müllumlagerungen erfolgen, um die Be- lastung der Anwohnenden durch Geruchsemissionen gering zu halten. Die anzuliefernden Massen für die Profilierung, Abdichtung und Rekultivierung sind zu minimieren, um die Belastung der Anwohnenden durch Anlieferung und Einbau auf ein möglichst geringes Niveau zu senken. Es soll eine Geländeform modelliert werden, die den Anschluss an die Wahner Heide landschaftsverträglich umsetzt und während der Folgenutzung eine Rekulti- vierung mit ortsüblichen Gewächsen ermöglicht. Die vom Eigentümer vorgesehene Folgenutzung als Übungsgelände für die Bun- despolizei ist zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben ist die wirtschaftlichste und um- weltverträglichste Alternative auszuwählen Im Rahmen der bislang erfolgten Planungsschritte wurde das ursprünglich von der Be- zirksregierung Köln geforderte Abdichtungssystem durch das im Folgenden beschrie- bene funktionell gleichwertige, aber massenreduzierte Abdichtungssystem substituiert. Hierdurch konnte das Verkehrsaufkommen für die Baumaßnahme um ca. 30 % redu- ziert werden. Die für die Deponiestilllegung erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung ist bei der Bezirksregierung Köln beantragt und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 er- teilt werden. Lösungsansatz Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen ist das Gelände der Altdeponie neu zu profi- lieren, ein Oberflächenabdichtungssystem aufzubringen und dies anschließend zu re- kultivieren. Nach dem Entfernen des Aufwuchses wird im ersten Schritt die Oberfläche des Ge- ländes unter Berücksichtigung oben genannter Randbedingungen profiliert. Hierbei entsteht ein Geländeprofil mit zwei Hochpunkten, das nach Süden zum Bestandsge- lände hin abfällt (vgl. Anlage 3). Auf das neue Oberflächenprofil wird dann ein Abdichtungssystem aufgebracht. Dies besteht aus folgenden Komponenten: 4 Nach dem Aufbringen der Rekultivierungsschicht ist diese nicht bewachsen. Auf dem Gelände sollen im zentralen Bereich offene Ruderalflächen und in den Außenberei- chen Gehölzflächen entstehen. Durch die Qualität des Oberbodens sowie das Gestalten und Pflegen einer hochwerti- gen, standortangepassten Biotopstruktur wird langfristig eine Situationsverbesserung für Fauna und Flora geschaffen. Anfallendes Oberflächenwasser wird über einen um die Deponie laufenden Randgra- ben in zwei Versickerungsbecken geleitet, die in Teilbereichen als Feuchtbiotope aus- gebildet werden. Diese liegen im Südwesten und Südosten des Planbereiches, außer- halb der Deponiefläche. Da das Gaspotential gering ist, wird ein passives Entgasungssystem eingesetzt. Das aus dem Deponiekörper entweichende Gas durchströmt hierbei Deponiegasfenster mit einem Biofilter zur Geruchsreduzierung und zum Abbau des klimaschädlichen Me- thans. Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Deponiestillegung ist eine Bewer- tung der Auswirkungen des Vorhabens auf die nationalen Klimaschutzziele durchge- führt worden. Hierzu erfolgte eine Bewertung der CO2-Emissionsbilanz unter Berück- sichtigung der geplanten Maßnahmen zur Deponiestilllegung im Vergleich zu den ver- bleibenden Emissionen, die ohne jegliche Maßnahmen entweichen. Bei der Betrachtung der Gesamtemissionen mit und ohne Stilllegungsmaßnahmen 5 über einen Zeitraum von 20 Jahren nach Maßnahmenbeginn ergibt sich bei einer rea- listischen Deponiegasprognose eine Reduktion von ca. 5.600 Tonnen CO2- Äquiva- lente durch die Projektumsetzung. Ca.7 Jahre nach Abschluss der Maßnahme ist der Emissionsaufwand der Baumaßnahme durch die Reduzierung der Methanemissionen ausgeglichen. Dies zeigt, dass das Projekt das Potenzial für eine signifikante Emissionsreduktion hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Umsetzung des vorgeschlage- nen Oberflächenversiegelungs- und Entgasungssystems zu einer Verringerung des Kohlenstoff-Fußabdrucks führt und den Zielen des Klimaschutzes entspricht. Bauablauf Der Bau des Oberflächenabdichtungssystems soll in vier Abschnitten erfolgen. Begin- nend von der im Nordwesten gelegenen Ernst-Mach-Straße wird sich in vier Bauab- schnitten in Richtung des südöstlich gelegenen Naturschutzgebietes „Wahner Heide“ gearbeitet. Durch diese Vorgehensweise lassen sich die artenschutzrechtlichen Vor- gaben realisieren, die Wasserhaltung wird optimiert und mögliche Materialengpässe können besser abgefangen werden. Vor den ersten Bauarbeiten wird auf einer nord-östlich angrenzenden Freifläche ein Ersatzhabitat für die umzusiedelnden Zauneidechsen eingerichtet und Fledermaus- kästen als Ersatzbaumhöhlen sowie künstliche Nisthilfen für Höhlenbrüter aufgehängt. Anschließend erfolgt bauabschnittsweise über 8 Monate das Vergrämen und Umsie- deln der Amphibien in das Ersatzhabitat und/oder in die bereits fertiggestellten Bauab- schnitte. Erst dann kann mit den eigentlichen Baumaßnahmen begonnen werden. Zu Beginn der Arbeiten sind dann die jeweiligen Flächen der Bauabschnitte zu roden. Die Rodungsarbeiten werden nur in den Monaten Oktober bis Februar durchgeführt, um die Nist-, Brut-, und Zufluchtsstätten der vorhandenen Fauna nicht zu gefährden. Für die Profilierung muss mineralisches Material angeliefert und eingebaut werden, um die geplanten Höhen- und Gefälleverhältnisse zu erreichen. Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten wird die Gasdrainage eingebaut. Anschlie- ßend wird eine Sandschicht als Auflager der Kunststoffdichtungsbahn eingebracht. Darauf wird die Kunststoffdichtungsbahn (KDB) als eigentliches Dichtelement verlegt und verschweißt. Nach Fertigstellung der KDB werden die Entgasungsfenster instal- liert. Anschließend wird der Oberboden eingebaut. Die konkrete Gestaltung der Oberfläche ist im Rekultivierungsplan (Anlage 4) dargestellt. Sind die Arbeiten im aktuellen Bauabschnitt abgeschlossen, wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen. Die Arbeiten sollen ab 2028 stattfinden und sich, bedingt durch die artenschutzrechtli- chen Auflagen, über einen Zeitrahmen von 6 Jahren erstrecken. Erfahrungsgemäß kann mit 8-9 Monaten Bauzeit pro Jahr gerechnet werden. Im Winter kommt es witte- rungsbedingt zu Unterbrechungen im Bauablauf. Bei Bau des Abdichtungssystems sind insgesamt ca. 780.000 Tonnen mineralischen Materials aufzubringen. Für die Anlieferung des Materials zur Geländeprofilierung, Ab- dichtung und Rekultivierung sind ca. 35.000 LKW-Transportfahrten (+ 35.000 Rück- fahrten) erforderlich. Während der Bauzeit soll in Abhängigkeit vom Tageslicht von ca. 6.00 bis 19.00 Uhr angeliefert werden. Durchschnittlich kann während der Bauzeit mit 50 bis 150 LKW-Lieferfahrten (An- & Abfahrt) pro Tag gerechnet werden. Um die Belastung der Anwohner hierbei so klein wie möglich zu halten und den sons- tigen Verkehrsfluss geringstmöglich zu behindern, ist als Fahrstrecke für überregio- 6 nale Anlieferungen von der Bundesautobahn 59, die An- und Abfahrt über die Auto- bahnanschlussstelle Köln Porz Lind, die Frankfurter Straße, die Belgische Allee und den Linder Mauspfad bis zur Deponie vorgesehen (vgl. Anlage 5). Diese Verkehrsführung, die überwiegend über das Stadtgebiet Troisdorf führt, ist mit der Stadt Troisdorf vertraglich abgestimmt und wird den ausführenden Unternehmen zwingend vorgegeben. Kosten / Finanzierung der Maßnahme Entsprechend der aktuell vorliegenden Kostenberechnung beziffern sich die Gesamt- kosten der Maßnahme auf brutto 14.679.803 €. Diese setzten sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: 1 Baukosten Allgemein (Baustelleneinrichtung & Vermessung & Arbeits- schutz & Prüfungen & Beweissicherung) 1.154.212 € Rodung und Rückbaumaßnahmen 129.300 € Abfallumlagerung / Profilierung -913.900 € Oberflächenabdichtung 4.934.705 € Rekultivierungsboden als Wasserhaushaltsschicht 1.251.970 € Bepflanzungen incl. Maßnahmen zum Artenschutz auf der Deponiefläche 989.750 € Oberflächenentwässerung 169.950 € Entgasung 152.900 € Beweissicherung 8.400 € Maßnahmen für die naturschutzrechtliche Eingriffskom- pensation 897.721 € Zusätzl. Stundenlohnarbeiten 125.000 € Summe Baukosten (netto) 8.900.008 € Summe Baukosten (brutto) 10.591.010 € 2 Baunebenkosten Ingenieurhonorar (Leistungsphase 5-7+9 Planung und Do- kumentation) 156.782 € Rekultivierungsplanung mit Pflege und Entwicklungsplan 20.000 € Bauoberleitung 62.509 € Örtliche Bauüberwachung 165.247 € Fremdüberwachung 931.000 € Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 136.800 € Prüfstatik Oberflächenabdichtung, Baustellentermine Prüfstatiker 8.000 € 7 Ökologische Beratung & Baubegleitung 196.800 € Umsetzen der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (Umsiedeln Zauneidechsen, Fle- dermauskästen, Vergrämen, Freischneiden etc. für 4 Bau- abschnitte) 360.000 € Summe Baunebenkosten netto 2.037.138 € Summe Baunebenkosten brutto 2.424.194 € Summe Bau- und Baunebenkosten brutto 13.015.204 € Anpassung durch die Preissteigerung zum Ausführungs- zeitraum der Baumaßnahme, brutto 1.664.599 € Gesamtkosten, brutto 14.679.803 € Grundlage für die Ermittlung der Kosten in Höhe von 13.015.204 € ist die Kosten-be- rechnung aus Dezember 2024 gewesen. Die Ausführung der Maßnahme ist für den Zeitraum 2027 bis 2033 geplant. Unter Berücksichtigung der jährlichen Preissteige- rung für die Baumaßnahme bis zur Auszahlungswirksamkeit ist in diesem Zeitraum mit Gesamtkosten von 14.679.803 € zu rechnen. Für die Gesamtkosten der Maßnahme wurden Rückstellung gebildet. Die Finanzie- rung der Maßnahme erfolgt aus den in entsprechender Höhe gebildeten Rückstellun- gen für die Jahre 2027 bis 2033. Nach heutigem Planungsstand werden die Rückstellungen wie folgt auszahlungswirk- sam: Jahr Betrag 2027 242.185 € 2028 2.563.972 € 2029 2.332.117 € 2030 2.436.044 € 2031 2.332.117 € 2032 2.436.044 € 2033 2.337.324 € Hierfür stehen im Teil -Finanzplan 1401 des Haushalts 2026 ff ausreichend Mittel zur Verfügung. Es ist nicht auszuschließen, dass durch weitere materielle Anforderungen der Bezirks- regierung im Planfeststellungsbescheid zusätzliche Kosten entstehen. Sollte dies der Fall sein, wird der Rat der Stadt Köln nach Vorlage des Planfeststellungsbescheides unter Beachtung der Berichtspflicht informiert. 8 Folgekosten: Nach Abschluss der Deponiebaumaßnahme sind für die Instandsetzung der Beschä- digungen an den Verkehrswegen durch die Baustellenverkehre mit Stand von heute Aufwendungen von 51.019,12 € angesetzt. Der letztendlich auszuzahlende Betrag ori- entiert sich nach dem vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Index für Ingeni- eurbau Straßenbau, Verkehrswegebau aus Asphalt am Abschlusszeitpunkt der Bau- maßnahme. In der Nachsorgephase nach der Deponiestilllegung sind abfallrechtlich Unterhal- tungs- und Kontrollmaßnahmen vorgeschrieben, um eine Beeinträchtigung des Allge- meinwohls zu vermeiden. Hierfür sind in der Summe für 30 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme zur Deponiestilllegung 6.748.863,84 € kalkuliert. Für die Folgekosten stehen im Teil-Finanzplan 1401 des Haushalts 2026 ff ausreichend Mittel zur Verfügung. Pläne und Übersichten siehe Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan Anlage 3 Gefälle und Bepflanzung Anlage 4: Rekultivierungsplan Anlage 5: Verkehrsführung Anlage 6: Kostenberechnung Anlage 7: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 5 Verkehrsführung
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Anlange 5
Anlage 8 Beantwortung von Nachfragen zu Vorlage 0247 2026
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Anlage 8 Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 0247/2026, Stilllegung der städtischen Altdeponie Linder Mauspfad in Porz-Lind aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 11.05.2026 RM Glashagen fragt zur Stilllegung der städtischen Altdeponie Linder Mauspfad in Porz-Lind, ob das vom Rechnungsprüfungsamt bezifferte Kostenrisiko von 50% in der Finanzplanung berücksichtigt sei und ob sich aus der geplanten Folgenutzung als Übungsplatz der Bundespolizei besondere Anforderungen an die Profilierung und Rekultivierung der Fläche ergeben, die gegebenenfalls durch Zuschüsse des Bundes refinanziert werden können. Antwort der Verwaltung: Das Rechnungsprüfungsamt beschreibt ein Kostenrisiko durch ggf. nicht zu erzielende, aber eingeplante Einnahmen für mineralische Materialien und diesbezügliche potentielle Ausgaben. Die der Vorlage zugrundeliegende Kostenberechnung wurde durch ein externes Ingenieurbüro mit weitreichenden Erfahrungen im Deponiebau erstellt. Das Büro hat im Vorfeld der Kostenberechnung eine Markterkundung durchgeführt. Auf dieser Markterkundung bei vergleichbaren Maßnahmen basieren die geplanten Einnahmen. Die Umweltverwaltung hat bei einer vergleichbaren Deponiebaumaßnahme an der Butzweilerstrasse eigene Erfahrungen gesammelt und hier Einnahmen für den Einbau von Bodenmaterial erzielt. Um dem vom Rechnungsprüfungsamt genannten Kostenrisiko entgegenzuwirken und die akute Abhängigkeit vom Markt zu relativieren, soll dem Auftragnehmer auf der Baustelle eine Bereitstellungsfläche für Bodenmaterial zur Verfügung gestellt werden. Damit wird das Risiko von kurzfristigen Materialengpässen abgefedert und dem Bauunternehmen Planungssicherheit gegeben. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für die Stilllegung der Altdeponie aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt Köln als ehemalige Betreiberin besteht. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen wurden bereits in den Vorjahren haushaltsrechtlich über Rückstellungen berücksichtigt. Die nun vorgesehene Umsetzung führt daher nicht zu einer zusätzlichen ergebniswirksamen Belastung des städtischen Haushalts. Vor diesem Hintergrund wäre eine Verschiebung der Maßnahme haushaltswirtschaftlich nicht vorteilhaft, da die Ergebnisbelastung bereits in der Vergangenheit berücksichtigt wurde, während zugleich das Risiko künftig höherer Umsetzungskosten bestünde. Die Bundespolizei nutzt bereits jetzt die Deponieoberfläche für extensive Übungen. Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Profilierung und Rekultivierung der geplanten Oberflächenabdichtung durch die Folgenutzung der Bundespolizei. Zuschüsse durch den Bund sind nicht möglich.
Anlage 7 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 S tellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Beschlussvorlage 0247/2026 Stilllegung der städtischen Altdeponie Linder Mauspfad in Porz-Lind RPA-Nr.: 143/15/02/26 Eingereichte Kosten: ca. 12.335.969€ (netto) bzw. ca. 14.679.803 € (brutto) Diese Stellungnahme bezieht sich auf die Beschlussvorlage zur Fassung eines Be- darfsfeststellungs- und Baubeschlusses, die dem Rechnungsprüfungsamt am 03.03.2026 von 57/Umwelt- und Verbraucherschutzamt über Session zugegangen ist. Bei der Durchsicht der Unterlagen wurden folgende Punkte festgestellt: Die vorgelegten Unterlagen weisen vorwiegend eine hohe Planungstiefe auf. Aller- dings fehlt für wesentliche Positionen eine nachvollziehbare Mengenermittlung und es gibt zahlreiche nicht näher begründete Pauschalpositionen. Insofern können diese Mengen bzw. Pauschalen derzeit nicht bestätigt werden. Beispielhaft sind hier die Kosten für die Rekultivierung zu nennen, da sich weder die Menge noch die Qualität der Pflanzen den Unterlagen entnehmen lassen. Bis Ende 2025 wurden ca. 0,5 Mio. € (brutto) für Planungs- und Gutachterleistungen für die Maßnahme verausgabt, welche in der aktuellen Kostenberechnung nicht be- rücksichtigt sind. Bei der späteren Unterhaltung der Deponiestillegung werden dauerhaft Folgekosten, beispielsweise für die Überwachung des Grundwassers oder die Instandhaltung der Wege, entstehen. Diese Kosten sind derzeit noch nicht berücksichtigt. Anhand der Unterlagen und aus einem Erörterungsgespräch werden im Wesentli- chen folgende Risiken identifiziert. Ein zeitliches und monetäres Risiko ergibt sich, wie bereits in der Beschlussvorlage erwähnt, aus dem noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren. Hier kön- nen beispielsweise durch Klagen und Auflagen im Verfahren derzeit nicht bezifferba- re Verzögerungen, Mehrkosten sowie Baupreissteigerungen entstehen. Die Kosten für die Instandsetzung der Straßen auf den Zu- und Abfahrtswegen sind in den bisherigen Kosten nicht berücksichtigt. Ein weiter Punkt ist, dass die Planung basiert auf der Annahme, dass ausreichend Erdmaterial von externen Baustellen verfügbar ist und die Stadt Köln hierdurch Ein- nahmen, geplant ca. 2,4 Mio. € (netto) erzielt. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste das Material zu Marktpreisen eingekauft werden. Die Kosten für den Einkauf würden nach eigener Schätzung voraussichtlich ca. 3,3 Mio. € (netto) betragen. Aus der Dif- . Anlage 7 - 2 - ferenz der bisher berücksichtigten Einnahmen und der potenziellen Ausgaben beim Zukauf des Materials entsteht ein Kostenrisiko von ca. 5,7 Mio. € (netto). Die Kommunikation mit Amt 57 während der Prüfung, verlief insgesamt positiv. Auch Einsparpotenziale wurden beispielsweise besprochen. Unter Vorbehalt der vorgenannten Punkte sind die vorgelegten Unterlagen insgesamt plausibel. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken zur Fortführung der Maßnahme. Es wird empfohlen, die Gremien über die Unterhaltungs- und Folgekosten der Maß- nahme zu informieren. Auf den Klimaschutz wird sich die Maßnahme insgesamt positiv auswirken. Perspek- tivisch könnte überlegt werden auf den Flächen teilweise eine Photovoltaikanlage zu installieren, soweit dies aus Gründen des Naturschutzes zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Technische Abteilungsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des für die Maßnahme erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind die Planunterlagen bereits von der Bezirksregierung Köln öffentlich ausgelegt worden. Es gibt auch keinen Gestaltungsspielraum im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung, da eine gesetzliche Verpflichtung zur Herstellung eines Oberflächenabdichtungssystems als Maßnahme zur Deponiestilllegung besteht. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Gefälle und Bepflanzung
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IV/01/05 Anlage 3
Anlage 2 Lageplan
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0247/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.05.2026
- Erstellt
- 23.01.2026 07:47