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V/0763/2022

Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Aegidii-Ludgeri-Schule

Vorlagen 23.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 25.3

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 AWO_OGS-Konzept_Aegidii-Ludgeri-Schule

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Ansehen

Anlage 2 Kolping OGS-Konzept_Aegidii-Ludgeri-Schule

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Ansehen

Anlage 2 SeHt OGS-Konzept_ Aegidii-Ludgeri-Schule

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Ansehen

Anlage 2 Beratungsstelle Süd OGS-Konzept_ Aegidii-Ludgeri-Schule

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Ansehen

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

9810 Zeichen

V/0763/2022 
V/0763/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überleitung der außerunterrichtlichen Angebote (OGS) der Aegidii-Ludgeri-Schule 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   14.02.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster überträgt die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städti-
schen, katholischen Aegidii -Ludgeri-Schule, Breite Gasse 3, zum Schuljahr 2023/2024 ab dem 
01.08.2023 dem Kinder- und Jugendhilfeträger Beratungsstelle Südviertel e.V. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 ff 148.640  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
03.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schild 
Telefon: 492-5143 
SchildK@stadt-muenster.de

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V/0763/2022 
Derzeit sind Personalaufwendungen im städtischen Haushalt in der o.g. Produktgruppe in Höhe von 
148.640,- € veranschlagt. Für den Fall des Betriebsübergangs werden anstelle der Personalaufwen-
dungen Sachaufwendungen bis maximal in dieser Höhe anfallen.  
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der V orlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen 
Ganztagsschulen zu den Trägern der freien Jugendhilfe beschlossen.  
 
An insgesamt fünf Offenen Ganztagsschulen sollen die außerschulischen Angebote zum Schuljahr 
2023/2024 in die freie OGS -Trägerschaft übergeleitet werden. Neben der Bo delschwinghschule, 
Martinischule, Kreuzschule sowie der Marienschule Hiltrup gehört auch die Aegidii -Ludgeri-Schule 
dazu.  
 
 
2. Aegidii-Ludgeri-Schule 
 
Die städtische, katholische Aegidii -Ludgeri-Schule befindet sich im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil 
Aegidii. Die Aufnahmekapazität der Schule ist auf eine Eingangsklasse (zzgl. eine jahrgangsübergrei-
fende Montessori-Klasse für die Jahrgänge 1 bis 4) festge legt. Seit 2006/2007 wird die Schule als 
Offene Ganztagsschule (OGS) geführt. Im Schuljahr 2022/2023 besuchen 127 Schüler*innen die 
Schule in 5 Klassen (Jahrgang 1 und 2 jahrgangsübergreifend), davon 118 Kinder die OGS Angebote 
(92,9%) und 4 Kinder (3,1%) die sogenannte Bis-Mittag-Betreuung (BMB).  
 
Das multiprofessionelle T eam besteht aus fünf Fachkräften, einer in der Praxis integrierten Auszubil-
denden (PIA), drei Unterstützungskräften und neun Niedrigteilzeitkräften.  
 
 
3. Bewerbungen 
 
Am Im Juni 2022 wurde n alle interessierten Träger über die Absicht, die Aegidii-Ludgeri-Schule zum 
01.08.2023 an einen Träger der freien Jugendhilfe überzuleiten, schriftlich informiert. Die Träger hat-
ten bis zum 31.07.2022 die Möglichkeit ihr Konzept einzureichen.  
 
Folgende Träger haben sich beworben: 
 
 AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
Der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen ist als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe 
seit vielen Jahren in der Schulkind-Betreuung engagiert und verfügt hier über vielfältige Erfahrungen. 
In den Kreisen Recklinghausen, Coesfeld und Borken betreut er über 7.000 Schüler/innen an 67 
Standorten im Rahmen der Offenen Ganztagsschulen und der verlässlichen Bis -Mittag-Betreuung. 
Daneben begleitet er an 24 Schulen Schüler/ -innen im R ahmen von Sekundarstufen I Projekten. An 
vier Münsteraner Schulen ist er Träger der Schulsozialarbeit. Er ist derzeit noch nicht als Träger einer 
OGS in Münster tätig. 
 
 Beratungsstelle Südviertel e.V . 
Seit 1975 befindet sich die Einrichtung im Südviertel des Stadtbezirks Mitte. Seit 1981 bietet die Heil-
pädagogische Tagesgruppe im Südviertel intensive erzieherische Hilfen für Kinder im Grundschulalter 
an „. Die Beratungsstelle Südviertel verfolgt das Ziel, soziale Einrichtungen im Sinne der Kinder und 
deren Familien im Stadtteil zusammen zu bringen und zu vernetzen. 2001 wurde sodann das Koope-
rationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel entwickelt. Neben der „Pro B Klasse“ zur Reintegrati-
on von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe an den Münsteraner Ha uptschulen, ist die Bera-

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V/0763/2022 
tungsstelle Südviertel e.V. inzwischen Träger von Förderinseln und der Schulsozialarbeit an insg. 10 
Grundschulen im näheren Sozialraum. Seit 2013 existiert das Südviertelprojekt „GanS“, das Koopera-
tionspartnern aus Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Trägern der Jugendhilfe im Südviertel 
Projekte für Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztage anbietet. Die Beratungsstelle ist seit 
dem Schuljahr 2022/2023 als OGS-Träger an der Johannisschule und der Gottfried-von-Cappenberg-
Schule in Münster tätig. 
 
 Kolping-Bildungswerk Diozösanverband Münster GmbH  
Das Kolpingwerk Diözesanverband Münster ist ein katholischer Sozialverband mit rund 38.500 Mit-
gliedern in 250 Kolpingfamilien (Stand 2018). Damit ist das Kolpingwerk Münster der mitgliederstärks-
te Diözesanverband Deutschlands. Das Kolping-Bildungswerk ist ein anerkannter Träger der Jugend-
hilfe und kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland. Es ist Träger der offenen Ganz-
tagsschule an der Verbundgrundschule Milte -Einen und der Brigidenschule Legden -Asbeck. Es ist 
zudem beauftragt mit der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schul-
standorten, für Schulsozialarbeit an sechs Schulstandorten und der sozialpädagogischen Betreuung 
in einem Internat. Als OGS-Träger ist das Kolping-Bildungswerk in Münster bislang nicht tätig.
 
 SeHT Münster e.V. 
SeHT ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Er versteht sich als Verein für Selbsthilfe, Beglei-
tung und Beratung von Familien mit Kindern und Heranwachsenden, die Besonderheiten in der Ent-
wicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehmungsproblematiken, AD(H)S, Lern - und 
Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder sozialen 
Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufweisen. Der Träger bietet inklusive Feri-
en-, Freizeit- und Bildungsangebote und ist an Schulen in den Bereichen der Schulsozialarbeit in ver-
schiedenen Schulformen, einer inklusiven Ganztagsbetreuung und mit Projekten im Übergang Schu-
le/Beruf tätig. SeHt Münster ist zudem seit 2008 OGS -Träger an der Albert -Schweitzer-Schule in 
Münster. 
 
Von allen Bewerbern werden die vom Rat der Stadt Münster beschlossenen OGS-Qualitätsstandards 
akzeptiert und in ihren Konzeptionen umgesetz t. Alle Träger haben ein Konzept vorgelegt, das die 
wesentlichen Eckpunkte ihrer pädagogischen Ausrichtung darlegt. 
 
- Pädagogisches Grundverständnis /Leitbild     
- Gesundheitsförderung      
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern 
- Kinderschutz 
- Querschnittsaufgaben der Jugendhilfe 
- Sozialraumorientierung 
- Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
 
 
4. Auswahlverfahren 
 
Nach dem Bewerbungsschluss und der Sichtung der eingereichten Unterlagen wurde durch die 
Schulleitung, der OGS-Koordinatorin und der Verwaltung einvernehmlich entschieden, die Beratungs-
stelle Südviertel e.V., das Kolping Bildungsnetzwerk sowie SeHt Münster e.V. einzuladen. 
 
Im September 2022 wurde mit den Bewerbern jeweils ein strukturiertes Bewerbungsgespräch geführt. 
Die gemeins ame Aufgabe von Verwaltung und Schulleitung bestand darin, aus den Bewerbungen 
und den sich anschließenden Gesprächen unter gleichwertiger Würdigung der Fachlichkeit und Pä-
dagogik einen Vorschlag zu erstellen und im Anschluss durch die Schulkonferenz bestätigen zu las-
sen.

- 4 - 
V/0763/2022 
5. Gesamtbewertung  
 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit einem hohen Konsens abschließend vor, der Bera-
tungsstelle Südviertel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule in der städtischen katholi-
schen Aegidii-Ludgeri-Schule zu übertragen. Die Schulkonferenz folgte am 21.09.2022 einstimmig 
dem Vorschlag. Der Konferenzbeschluss liegt vor. 
  
Die Beratungsstelle Süd hat ein umfassendes pädagogisches Konzept vorgelegt. Sie verfügt über 
vielfältige Erfahrungen im Bereich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Sie hat darüber hin-
aus im Bewerbungsverfahren ihre langjährige Erfahrung in Kooperation mit der Schule und ihre hohe 
Kompetenz im nahen Südviertel sehr fundiert dargestellt und überzeugend präsentiert.  
  
Die Trägerübernahme durch die Beratungsstelle Südviertel e.V. eröffnet der Schule die Möglichkeit, 
von den vielfältigen Kooperationen der Trägerin im Südviertel sowie ihres Beratungsangebotes für 
Kinder und Familien und der heilpädagogischen Tageseinrichtung im Sozialraum zu profitieren. Die 
Trägerin sichert eine verlässliche Ferienbetreuung zu und stellt eine erfahrene Fachberatung zur 
Verfügung. Die Beratungsstelle ist darüber hinaus seit dem Schuljahr 2022/2023 OGS-Trägerin an 
der Gottfried-von-Cappenberg-Schule und der Johannisschule und kann damit ein gegenseitiges 
Vertretungskonzept sicherstellen und weitere Synergien im Sozialraum nutzen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Kriterienkatalog 
Anlage 2 Konzepte der Bewerbungen 
 
 
Hinweis: 
Die umfangreichen Bewerbungsunterlagen der einzelnen Träger (Anlage 2) stehen ausschließlich als 
pdf-Dateien im Ratsinformationssystem der Stadt Münster als Download unter der Vorlagennummer 
V/0763/2022 zur Verfügung.

Anlage 2 AWO_OGS-Konzept_Aegidii-Ludgeri-Schule

33100 Zeichen

BEREICH SCHULE
OGS-Konzeptz
Aegidii-Ludgeri-Schule Münsterz 
Konzept für das außerschulische Angebot    
der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Rahmen
der Überleitung der OGS in freie Trägerschaft

KONZEPT FÜR DAS AUSSERSCHULISCHE ANGEBOT DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE (OGS) DER AEGIDII-LUDGERI-SCHULE
2      
1. Einleitung
Die OGS ist ein Ort, an dem sich die Kinder angenommen 
und wohl fühlen sollen. Dies ist die Grundlage für individu-
elle Entfaltung, für Gemeinschaftserleben und Lernmotiva-
tion. Um einen solchen Ort zu gestalten, sind alle Akteure 
mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, ihrer Fachlichkeit 
und ihrer Persönlichkeit gefragt. Die OGS als gemeinsamer 
Lern- und Lebensraum soll dazu beitragen, dass die Kin-
der in ihrem Sozialverhalten gestärkt werden, lernen, ihre 
Bedürfnisse zu erkennen und zu benennen, und Möglichkei-
ten erhalten, sich einzubringen und mitzugestalten. Erzie-
hung, Bildung und Betreuung kann aber nur im Sinne der 
Kinder gelingen, wenn Eltern, schulische Akteure und auch 
externe Partner*innen mit einbezogen werden. Daher ist es 
uns ein besonderes Anliegen, unsere OGS-Teams mit fach-
licher Expertise, bestmöglichen Rahmenbedingungen und 
gemeinsamer Qualitätsentwicklung in ihrer täglichen Pra-
xis und ihren vielfältigen Aufgaben zu unterstützen.
1.1 Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Vorgaben für die Offene Ganztagsschule 
(OGS) regelt der Grundlagenerlass „Gebundene und offene 
Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und 
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundar stufe 
I“ des Landes NRW vom 23.12.2010 in der aktualisierten 
Fassung vom 16.02.2018. Der Runderlass fordert eine Öff-
nung von Schule, die sich in der Beteiligung von außer-
schulischen Partnern, der Einbeziehung von unterschied-
lichen Professionen in die pädagogische Arbeit und in der 
Erschließung und Nutzung des Sozialraums widerspiegelt.
1.2 Vorstellung der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk 
Münsterland-Recklinghausen
Die Arbeiterwohlfahrt im Unterbezirk Münsterland-Reck-
linghausen ist bunt und vielfältig. In den Kreisen Reckling-
hausen, Coesfeld und Borken ist der Unterbezirk seit Jah-
ren Kooperationspartner der Kommunen beim Ausbau des 
Ganztagsbetriebs im Primarbereich sowie an den weiterfüh-
renden Schulen. An 68 Schulen werden in enger Abstim-
mung mit der Schulleitung ganztägige Lernarrangements 
erarbeitet, um das pädagogische Leitbild der (Offenen) 
Ganztagsschule zu einer neuen Lernkultur umzusetzen.
In der Stadt Münster ist die AWO seit vielen Jahren als 
Kooperationspartnerin für die Schulsozialarbeit an drei 
Grundschulen sowie an einer weiterführenden Schule tätig. 
Neben Trägerschaften im Bereich Schule bietet die AWO 
zahlreiche Angebote in Münster und Umgebung, dazu 
gehören neben Seniorenwohnstätten ebenso Kitas, Jugend-
treffs, integrative Angebote oder Begegnungsstätten und 
diverse Hilfsangebote.
1.2.1 Das Leitbild der AWO
Die pädagogische Arbeit in der OGS orientiert sich am Leit-
bild der Arbeiterwohlfahrt. Die Grundwerte der AWO sind 
Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit, Toleranz und Soli-
darität. Dies bedeutet, dass die nationale oder konfessio-
nelle Zugehörigkeit bei den Zugangsvoraussetzungen zu 
INHALT
1. Einleitung ............................................. 2
1.1  Rahmenbedingungen ..............................2
1.2.  Vorstellung der Arbeiterwohlfahrt
       Münsterland-Recklinghausen ....................2
1.2.1 Das Leitbild der AWO ................................2
1.2.2 Die Anerkennung als freier Träger
 der Jugendhilfe ......................................3
1.3.  Die Aegidii-Ludgeri-Schule in Münster ........ 3
2. Die Struktur im Offenen Ganztag ................ 3
2.1  Tagesablauf ...........................................3
2.2  Räumlichkeiten ......................................4
2.3  Öffnungszeiten .......................................4
2.4  Ferienangebote ......................................4
2.5  Anmeldeverfahren ..................................4
2.6  Übergang von der Kita in die OGS ...............4
3. Pädagogische Ausrichtung der AWO .............5
3.1  Inklusion .............................................. 5
3.2  Kinder mit Fluchthintergrund ....................5
3.3  Kinderschutz.......................................... 5
3.4  Elternarbeit ...........................................5
3.5  Beschwerdemanagement ......................... 5
3.6  Genderthematik .....................................5
4. Partizipation .......................................... 6
4.1  Kinder ..................................................6
4.2  Eltern/Sorgeberechtigte ............................6
4.3  Personal ............................................... 6
5. Qualitätsentwicklung ............................... 6
6. Kommunikationsstruktur .......................... 6
7. Zumsammenwirken unterschiedlicher
  Professionen ..........................................6
7.1 Das Team der AWO ...................................6
7.2  Innerschulische Kooperation .....................7
7.3  Schulsozialarbeit .................................... 7
7.4 Außerschulische Kooperation .....................7
7.5  Vernetzung im Sozialraum ........................ 7
8. Personalentwicklung ............................... 8
8.1  Fachkräftegewinnung und -ausbildung .......8
8.2  Bindung von 
	 Mitarbeiter*innen/Corporate	Benefits .......... 8
8.3  Fortbildungen ........................................8
9. Die AWO Unterbezirk Münsterland-
	 Recklinghausen-Spezifika ......................... 8
10. Anlagen ................................................ 8
 - Qualitätshandbuch „OGS in Vielfalt“
 - Schulsozialarbeit „Leistungs- und  
    Qualitätsbeschreibung Münster“
KONTAKT
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Kathrin Sprenger
Bahnhofstraße 24
48249 Dülmen
Telefon: 02594 8932961
k.sprenger@awo-msl-re.de

KONZEPT FÜR DAS AUSSERSCHULISCHE ANGEBOT DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE (OGS) DER AEGIDII-LUDGERI-SCHULE
3      
den Einrichtungen der AWO keine Rolle spielt. Kulturelle 
Vielfalt gehört zu den Tatsachen unserer Gesellschaft und 
ist auch in der OGS ausdrücklich willkommen. Im sozialen 
Miteinander lernen die Kinder einander kennen und respek-
tieren. Die gemeinsamen Interessen der Kinder stehen im 
Mittelpunkt. Die AWO setzt sich dabei aktiv für das Errei-
chen von Chancengleichheit ein, indem sie die Inklusion in 
ihren Einrichtungen fördert und darüber hinaus zusätzli-
che Angebote zum Ausgleich von Benachteiligungen ent-
wickelt und anbietet.
1.2.2 Die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
Die Anerkennung des AWO Unterbezirks Münsterland-
Recklinghausen als Träger der Jugendhilfe existiert seit den 
60er Jahren und ist eine Anerkennung der Verbände der 
Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Gliederungen. Für die 
AWO im Bezirk Westliches-Westfalen (seit dem 18. April 
1966) erstreckt sich die Anerkennung auf „ihre gegenwärtig 
und zukünftig angehörenden regionalen Untergliederun-
gen (Unterbezirke, Kreisverbände, Stadtverbände, Ortsver-
eine) im Lande Nordrhein-Westfalen“ (Bek. d. Ministeri-
ums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 28.5.1990 - IV 
B 2 - 6104.0 (ab 29.7.2010 MFKJKS). Die Anerkennung 
ist auf der Website des Ministerium des Inneren des Lan-
des Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link zu errei-
chen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_
id=61020161014172262530.
1.3 Die Aegidii-Ludgeri-Schule in Münster
An der Aegidii-Ludgeri-Schule wurden im Schuljahr 21/22 
117 Schüler*innen unterrichtet. Von ihnen besuchen 107 
Schüler*innen die Offene Ganztagsschule, 6 Kinder nehmen 
an der Bis-Mittag-Betreuung teil. Die Schule befindet sich 
um Stadtbezirk Mitte, direkt in der Innenstadt von Münster.
2. Die Struktur im Offenen Ganztag
Um ein optimales Bildungs- und Betreuungsangebot im 
Rahmen der Offenen Ganztagsschule zu bieten, haben sich 
bei der AWO bestimmte Strukturen etabliert:
2.1 Tagesablauf
Der Tagesablauf der Schüler*innen im Offenen Ganztag wird 
im Wesentlichen durch das gemeinsame Mittagessen, die 
Erledigung der Hausaufgaben in der Lernzeit, das Freispiel 
und die AG-Angebote strukturiert. Jeder dieser Bestandteile 
ist Teil des pädagogischen Konzeptes und erfährt demnach 
eine entsprechende Ausgestaltung.
Mittagessen
Das gemeinsame Mittagessen ist die elementare Grundlage 
für das Wohlbefinden der Kinder. Jedes Kind hat das Recht 
auf eine warme Mahlzeit am Tag. In der AWO wird diesem 
Recht entsprochen, indem das Mittagessen als verpflichten-
der und elementarer Bestandteil der OGS ausgestaltet wird. 
Denn der tägliche Mittagstisch dient nicht nur der reinen 
Nahrungsaufnahme, vielmehr hat er für das soziale Ler-
nen einen hohen Stellenwert. Die Kinder lernen verbindli-
che Tischregeln kennen, werden angehalten, Rücksicht zu 
nehmen, zu teilen und sich gegenseitig zu helfen. Beim Mit-
tagessen wird eine Esskultur vermittelt, bei der neben der 
Gemeinschaft auch eine gesunde und ausgewogene Ernäh-
rung eine wichtige Rolle spielt. Die Mahlzeiten sind kind-
gerecht und ausgewogen. Die Essenssituation bietet Raum 
für kommunikativen Austausch und sollte in gemütlicher 
Atmosphäre eingenommen werden.
Hausaufgaben
Die Rahmenbedingungen für die Hausaufgaben sind größ-
tenteils gesetzlich geregelt. Das gilt für den zeitlichen 
Umfang sowie für die Unterstützung durch Lehrerstunden. 
Grundsätzlich gelten bei der AWO folgende Grundsätze für 
die pädagogische Hausaufgabenbegleitung:
- Die Anfertigung der Hausaufgaben erfolgt in einem 
separaten (Klassen-)Raum in ruhiger Arbeitsatmosphäre.
- Die Hausaufgabenbegleitung ist keine Nachhilfe. Die 
Kinder werden angeleitet, ihre Hausaufgaben eigenstän-
dig zu erledigen.
- Lernen und Lesen finden zu Hause statt.
- Die Eltern tragen die letzte Verantwortung für die Erle-
digung der Hausaufgaben.
Über diese Grundsätze hinaus werden standortspezifische 
Absprachen zu Räumlichkeiten, Gruppengröße, Perso-
nal, Materialeinsatz sowie Regeln getroffen. Jeder Stand-
ort erstellt dadurch ein eigenes Hausaufgabenkonzept, wel-
ches allen Beteiligten bekannt gemacht wird. Dabei ist ein 
Dialog über Erwartungshaltungen, Umfang und Zielsetzung 
der Hausaufgaben unerlässlich.

KONZEPT FÜR DAS AUSSERSCHULISCHE ANGEBOT DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE (OGS) DER AEGIDII-LUDGERI-SCHULE
4      
AG-Angebote und ganzheitliche Bildung
Die AGs finden in Zusammenarbeit mit Übungsleiter*innen 
und unterschiedlichen Institutionen (z.B. Musikschule oder 
Sportvereine) statt. Die Bandbreite der AGs reicht von Com-
puterkursen bis hin zu kreativen, musikalischen und sport-
lichen oder ökologischen Angeboten und richtet sich nach 
den Bedarfen und Interessen der Schüler*innen.
Freispiel
Neben den festen, angeleiteten Angeboten haben die Kinder 
auch immer die Möglichkeit, ihre Zeit frei zu gestalten. Wäh-
rend des Freispiels werden die Kinder zu intensiver Kommu-
nikation untereinander ermutigt. Neben der Kommunikation 
ist auch die Bewegung ein wichtiger Baustein in der sozialen 
Interaktion. Darüber hinaus ist das angeleitete Freispiel ein 
wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit, bei dem der 
Rahmen der gewählten Aktivität vom Betreuungspersonal 
gesetzt wird. Hierzu gehören beispielsweise Spiele im Freien, 
Koch- und Backaktivitäten oder ähnliches.
2.2  Räumlichkeiten
Die Kinder werden in der OGS der Aegidii-Ludgeri-Schule 
in festen Gruppen betreut. Das Mittagessen wird im Spei -
seraum eingenommen und die Klassenräume werden eben -
falls für die Erledigung der Hausaufgaben genutzt. Weitere 
Räumlichkeiten (z.B. Musikraum, Werkraum, Aula, Sport -
halle) sind ebenso für die Nutzung im Nachmittagsbereich 
vorgesehen.
2.3 Öffnungszeiten
Die OGS-Öffnungszeiten sind per Erlass geregelt. Danach 
beginnt die Zeit im Offenen Ganztag nach Unterrichts -
schluss, spätestens aber um 11:30 Uhr und endet frühestens 
um 15:00 Uhr. Die reguläre Öffnungszeit endet um 16:00 
Uhr. Es wird erwartet, dass die Kinder in der Regel an fünf 
Wochentagen teilnehmen. Ausnahmen sind erlaubt, müssen 
jedoch von der Schulleitung im Voraus genehmigt werden. 
Eine ganztägige Öffnung der OGS kann in Ausnahmen wie 
bei Lehrerausflügen oder Ganztagsfortbildungen der Leh-
rer*innen erfolgen. Auf Wunsch kann eine Frühbetreuung 
vor Schulbeginn ergänzt werden. Eine Randzeitenbetreu-
ung von 7:30 Uhr und/oder bis 17:00 Uhr richtet sich nach 
den Bedarfen vor Ort, ebenso die Einrichtung einer Bis-Mit-
tag-Betreuung.
2.4 Ferienangebote
Auch bei der Ferienbetreuung stehen die Bedarfe der Kin-
der im Vordergrund. Das bedeutet, dass umfassende Betreu-
ungszeiten mit attraktiven Ferienprogrammen angeboten 
werden. Neben gemeinsamen Aktivitäten steht den Kin-
dern genügend Freiraum zur Verfügung, um sich mit eige-
nen Ideen zu entfalten und auch Ruhephasen zu genießen. 
Die Ferien dienen dem zwanglosen Entdecken, dem Spiel 
und der Entspannung. Die Ferienbetreuung für die Kinder 
der OGS wird in der Regel mit Ausnahme von drei Wochen 
in den Sommerferien und der Zeit zwischen Weihnachten 
und Neujahr in allen Schulferien und an beweglichen Feri-
entagen angeboten. Sie findet an den Werktagen in der Zeit 
von 8:00-16:00 Uhr statt und kann individuell in Anspruch 
genommen werden.
Der Ferientag beinhaltet neben einer gestalteten Früh-
stückszeit und dem gemeinsamen Mittagessen pädagogische 
Angebote, die einem Ferienmotto folgen. Als Träger stehen 
wir aber auch neuen Konzepten, die sich für den Schul-
standort bewährt haben, offen gegenüber. Auch eine träger-
übergreifende Lösung mit anderen Standorten ist denkbar, 
sodass die Eltern die Möglichkeit erhalten, die Ferienbetreu-
ung z.B. mit den Betreuungszeiten der Geschwisterkinder in 
Kindertagesstätten o.ä. abzustimmen.
2.5 Anmeldeverfahren
In der Regel sollten die Neuanmeldungen für das kom-
mende Schuljahr bis Ende Mai abgeschlossen sein. Soweit 
noch OGS-Plätze frei geblieben sind, haben Nachrücker*in-
nen bis zum 15.10. Zeit, sich für das laufende Schuljahr 
anzumelden. Sollte eine begrenzte Raumkapazität vorlie-
gen, können in Kooperation mit der Stadt Aufnahmekri-
terien festgelegt werden. Wird während des Schuljahres 
ein Platz in  der OGS frei, erfolgt ein Nachrückverfahren. 
Die Verträge sollen von den Eltern direkt mit der AWO 
geschlossen werden.
2.6 Übergang von der Kita in die OGS
Der Übergang von der Kita in die Offene Ganztags-
schule bedeutet zunächst den Wechsel von einem vertrau-
ten Lebensumfeld in einen neuen und fremden Lebens-
abschnitt. Ziel der OGS ist es dabei, Vorfreude zu wecken 
sowie Ängsten und Überforderungen vorab entgegenzuwir-
ken. Ein besonders Augenmerk liegt oftmals bei den Kin-
dern mit besonderen Förderbedarfen.

KONZEPT FÜR DAS AUSSERSCHULISCHE ANGEBOT DER OFFENEN GANZTAGSSCHULE (OGS) DER AEGIDII-LUDGERI-SCHULE
5      
3. Pädagogische Ausrichtung der AWO
Unter Bildung verstehen wir mehr als nur die Vermittlung 
und Verarbeitung positiven Wissens. Bildungsprozesse sind 
nur dann erfolgreich, wenn ein umfassendes und ganzheit-
liches Bildungsverständnis Grundlage des pädagogischen 
Handelns ist. Die Offene Ganztagsschule ist dabei eine 
Kombination von Schule und klassischen Angeboten der 
Jugendhilfe. Die pädagogische Ausrichtung ist ressourcen-
orientiert und darauf bedacht, den Kindern eine Teilnahme 
am OGS-Alltag zu ermöglichen, die positiv besetzt ist und 
die Kinder in der jeweiligen Entwicklung fördert. Der Pro-
zess der Inklusion ist damit bereits in unserem Grundver-
ständnis von OGS angelegt und wird stetig vorangetrieben.
3.1 Inklusion
Gemäß dem Index für Inklusion (Tony Booth und Mel Ain-
scow, 2003) ist es notwendig, die individuellen Barrieren 
für die Teilhabe zu erkennen und klar zu benennen, um 
sie im Anschluss auf ein Minimum zu reduzieren oder zu 
beseitigen. Diese Analyse ist auch bei der AWO ein ständi-
ger Arbeitsprozess, aus dem sich die weiteren Schritte auf 
unterschiedlicher Ebene ergeben:
Haltung/Wertvermittlung: Vermittlung gemeinschaftsfördern-
der Werte verbunden mit der Förderung der positiven Hal-
tung zu Inklusion.
Pädagogisches Konzept: Stetige Auseinandersetzung mit dem 
pädagogischen Konzept, um Bedürfnissen und Erfordernis-
sen gerecht zu werden.
Kommunikationsstrukturen/Vernetzung: Einrichtung und Aus-
bau eines multiprofessionellen Austauschs zur Etablierung 
einer verlässlichen Regelkommunikation
Fachwissen/Erfahrung: Effektiver pädagogischer Austausch 
und Fachberatungen
Qualitätsentwicklung: Kleinschrittige Vorgehensweise beim 
Abbau von Barrieren, um Arbeitsprozesse zu verbessern.
3.2 Kinder mit Fluchthintergrund
Kinder mit Fluchthintergrund sind durch ihre Flucht-
geschichte in besonderer Weise geprägt, müssen sich in 
Deutschland mit einer völlig neuen Lebenswelt zurechtfin-
den und verfügen dazu über keinerlei Deutschkenntnisse. 
Mit ihren unterschiedlichen Sozialisationswegen und reli-
giösen Prägungen bereichern die Kinder die OGS-Gruppe, 
indem sie die Neugierde anderer Kinder wecken und ihre 
Hilfsbereitschaft fördern. Innerhalb der AWO kann auf 
Erfahrungen und Materialien aus einem Zusatzprogramm 
für geflüchtete Kinder in Marl und Recklinghausen zurück-
gegriffen werden. Somit ist es möglich, schnelle und kom-
petente Integrationsangebote, auch mit Hilfe der Schulsozi-
alarbeit vor Ort, zu erarbeiten und umzusetzen. 
3.3 Kinderschutz
Das Thema Kinderschutz hat einen besonderen Stellenwert 
bei der AWO. Alle Teamleitungen und pädagogischen Fach-
kräfte wurden zu dem Thema geschult und sind mit dem 
Verfahren im Falle einer Kindeswohlgefährdung vertraut. 
Neben der fachlichen Qualifizierung wird so eine hohe Sen-
sibilisierung für den Kinderschutz gewährleistet. Unsere 
Stabstelle für Gewaltprävention steht dabei mit insofern 
erfahrenen Fachkräften für die Beratung und Begleitung 
unserer Mitarbeiter*innen zur Seite. Alle notwendigen Pro-
zesse und Formulare zur Umsetzung des Schutzauftrages 
bei Kindeswohlgefährdung sind auf der Homepage der AWO 
im internen Bereich hinterlegt und stehen den Mitarbei-
ter*innen jederzeit zur Verfügung.
3.4 Elternarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern in der OGS ist für den 
Erziehungsprozess der Kinder von großer Bedeutung. Unser 
Ziel ist es, Transparenz herzustellen, indem die Eltern Ein-
blick in die pädagogische Arbeit erhalten. Für uns ist es 
selbstverständlich, offen und ohne Vorurteile auf die Eltern 
einzugehen.
3.5 Beschwerdemanagement
Beschwerden werden in der AWO Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen sehr ernst genommen und sorgfältig bear-
beitet. In der Beschwerde liegt eine Chance, gemeinsam 
nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Ein Prozess zum 
Beschwerdemanagement ist daher fest implementiert.
3.6 Genderthematik
Das Leitbild der AWO steht für Vielfalt in allen Bereichen. 
Aus diesem Grund bemüht sich die AWO Münsterland-
Recklinghausen um eine vielfaltssensible Sprache. Diese 
umfasst einen geschlechterneutralen Sprachgebrauch, der 
zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer inklu-
siven Sprache aller sexuellen und geschlechtlichen Identi-
täten beiträgt. In den Offenen Ganztagsschulen werden zu 
den koedukativen Angeboten auch spezielle Jungen- und 
Mädchenprojekte angeboten. Die Mitarbeiter*innen, die als 
Vorbilder fungieren, fördern damit den Austausch und sen-
sibilisieren die Kinder für dieses Thema.

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6      
4. Partizipation
Damit der OGS-Alltag gelingen kann und alle Bedürfnisse 
berücksichtigt werden können, liegt uns das Miteinbeziehen 
aller Beteiligten sehr am Herzen.
4.1 Kinder
Kinder haben mitunter eine andere Wahrnehmung als 
Erwachsene und dadurch auch andere Bedarfe, die sich dem 
pädagogischen Betreuungspersonal nicht immer auf direk -
tem Wege erschließen. Aus diesem Grund ist die Partizipa -
tion der Kinder in Form von Frage-Antwort-Runden oder 
in einem OGS-Parlament ein wesentlicher Bestandteil der 
pädagogischen Arbeit vor Ort. So ist sichergestellt, dass die 
Bedarfe z.B. beim AG-Angebot, bei der Essensauswahl oder 
auch bei der Raumgestaltung berücksichtigt werden können.
4.2 Eltern
Damit die Eltern einen Einblick in die pädagogische Arbeit 
der OGS bekommen, ist ein Elternabend, an dem das päda-
gogische Betreuungspersonal teilnimmt, obligatorisch. Dort 
wird über das pädagogische Konzept informiert und es gibt 
Gelegenheit, die Räumlichkeiten anzuschauen. Über Neu-
erungen und Änderungen informieren die Teamleitungen 
im Verlauf des Schuljahres durch schriftliche Elternmittei-
lungen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Termin 
für ein Elterngespräch mit der Teamleitung zu vereinbaren. 
Selbstverständlich sind auch Tür-und-Angel-Gespräche bei 
Abholung der Kinder mit der Gruppenleitung möglich.
4.3 Personal
Auch die Miteinbindung der Bedarfe der Mitarbeiter*in-
nen ist uns ein Anliegen. So soll das pädagogische Betreu-
ungspersonal je nach persönlichen Interessen AG-Ange-
bote planen und durchführen. Das Team bekommt dann 
die Möglichkeit, zusätzliche AG-Angebote durch externe 
Kooperationspartner anbieten zu können, falls die eigenen 
Mitarbeiter*innen nicht über die Qualifikation verfügen.
5. Qualitätsentwicklung
Die Qualitätsentwicklung hat einen großen Stellenwert bei 
der AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen. Sie ist 
sowohl strukturell durch den Qualitätszirkel und seine Unter-
arbeitsgruppen verankert als auch ständiger Teil der entspre-
chenden Sitzungen innerhalb des Bereiches Schule (Koordi -
nationssitzung, Teamleitungsrunden, Teambesprechungen, 
Arbeitskreise mit pädagogischen Themenschwerpunkten). 
Neben der AWO-internen Qualitätsentwicklung nehmen die 
OGS-Koordinator*innen und Teamleitungen auch an kom -
munalen Qualitätszirkeln teil. Dabei geht es insbesondere 
um die Fortschreibung von Konzepten, Personalentwicklung 
sowie Entwicklung von Vernetzungen. Ein Qualitätshand -
buch für den Bereich Offenen Ganztagsschulen wurde bereits 
2019 entwickelt und steht jeder Einrichtung und jedem*r 
Mitarbeiter*in zur Verfügung. Das Qualitätshandbuch wird 
fortlaufend durch die Ergebnisse der unterschiedlichen Qua-
litätszirkel ergänzt, vervollständigt und aktualisiert.
6. Kommunikationsstruktur
Die Regelkommunikation dient dem fachlichen Austausch, 
der Informationsweitergabe, einer reibungslosen Organi-
sation und der Qualitätsentwicklung. Im Bereich Schule 
umfasst die Regelkommunikation intern die Fachbereichs-
leitungsebene, die Koordinationsebene, die Ebene der 
Teamleitungen sowie die Teamsitzungen in der OGS vor Ort. 
Somit sind alle Mitarbeiter*innen des Bereiches durch die 
Kommunikationsstruktur vernetzt. Die Informationen und 
Bedarfe aus allen Gremien werden im Qualitätszirkel auf-
gegriffen und sind Grundlage für den Prozess der Quali-
tätsentwicklung. So ist gewährleistet, dass die Qualitätsent-
wicklung auf echte Bedarfe aus der Praxis vor Ort reagiert.
7. Zusammenwirken 
unterschiedlicher Professionen
Um eine optimale Betreuung im Offenen Ganztag sicherzu-
stellen, ist ein Zusammenwirken unterschiedlicher Profes-
sionen unumgänglich. Diese soll vor allem die Verzahnung 
des Vor- und Nachmittags zum Ziel haben, um ein ganz-
heitliches Bildungsangebot zu gewährleisten.
7.1 Das Team der AWO
Alle pädagogischen Mitarbeiter*innen des OGS-Teams sind 
bei der AWO angestellt. Zum pädagogischen Team in der Ein-
richtung zählen die OGS-Teamleitung, die pädagogischen 
Fachkräfte sowie die pädagogischen Ergänzungskräfte. Der 
Stundenumfang richtet sich gemäß OGS-Finanzierungs-
konzept der Stadt Münster nach den Qualitätsstandards 
der Offenen Ganztagschulen in Münster (V/0766/2018 vom 
14.09.2018), welche von Trägerseite vollumfänglich unter-
stützt und umgesetzt werden. Erweitert werden kann das 
Team im Rahmen der vorgegebenen Finanzierung durch 
Der Umgang mit der   
Corona-Pandemie in der OGS
Der Schutz der uns anvertrauten Kinder, unserer Mit -
arbeiter*innen sowie aller weiteren Beteiligten der 
OGS und der 8-1-Betreuung ist unser oberstes Gebot. 
Daher haben wir mit Beginn der Pandemie im Frühjahr 
2020 für alle relevanten Bereiche Hygiene-, Pande -
mie- und Notfallpläne entwickelt. Diese werden unter 
Maßgabe der jeweils geltenden Gesetze und Vorschrif-
ten fortlaufend aktualisiert und unseren Einrichtungen 
zentral zur Verfügung gestellt.

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7      
sonstige Kräfte wie Berufspraktikant*innen, FSJler*innen 
oder Bundesfreiwilligendienstler*innen. Mitarbeiter*innen 
in der Funktion einer Team- oder Gruppenleitung müs-
sen eine pädagogische Fachausbildung nachweisen. Für die 
Ergänzungskräfte sind eine pädagogische Weiterbildung 
oder Vorkenntnisse wünschenswert.
7.2 Innerschulische Kooperation
Für eine gelungene innerschulische Kooperation wird immer 
eine gleichberechtigte, multiprofessionelle Zusammenar -
beit auf Augenhöhe angestrebt. Die Schule ist ein wichtiger 
Bestandteil der Kinder, daher ist es von großer Bedeutung, 
beide Systeme als Einheit zu betrachten und entsprechend 
zu handeln. Durch die Festlegung im Erlass des Ministe -
riums für Schule und Weiterbildung, Lehrerstunden im 
Ganztag einzusetzen, wird das Ziel der Verzahnung von 
Vor- und Nachmittag gestärkt. Unterstützt wird diese Ver -
zahnung neben der gemeinsamen Konzepterarbeitung auch 
durch gemeinsame Fortbildungen oder wechselseitigen Aus-
tausch durch die Teilnahme von OGS-Personal an Konferen-
zen bzw. von Lehrer*innen an Teamsitzungen. Gemeinsame 
Gespräche über den Entwicklungsstand sind dabei für die 
Förderung der Vernetzung unerlässlich. Die Kommunikation 
innerhalb des Gesamtgefüges ist von zentraler Bedeutung. 
Dabei ist ein täglicher Austausch insbesondere von Schul -
leitung und Teamleitung oder ein Informationsgespräch mit 
festem Termin für Klassen- und Gruppenleitungen sinnvoll.
7.3 Schulsozialarbeit
Eine möglichst enge Kooperation der Offenen Ganztags-
schule mit der Schulsozialarbeit an der Aegidii-Ludgeri-
Schule ist unbedingt anzustreben. Aus diesem Grund wird 
sich die AWO auch auf die ausgeschriebene Stelle der Schul-
sozialarbeit bewerben, um sowohl eine innere Verzahnung 
zu gewährleisten und eine optimale soziale Bildung- und 
Betreuungssituation für die Kinder zu schaffen.
Die Schulsozialarbeit stellt ein erweitertes Unterstützungs-
instrument für Kinder, Eltern und an Schule Tätigen dar. 
Die Aufgaben im Rahmen der „BuT-Schulsozialarbeit“ 
umfassend dabei Sprechstunden und Beratungseinheiten, 
Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus 
dem Bildungs- und Teilhabepaket für Eltern, z.B. für Ver-
pflegungszuschüsse, und auch die Unterstützung für Bean-
tragungen von Leistungen für die Teilhabe am kulturellen 
Leben und zur Teilnahme an mehrtägigen Klassenfahrten 
und Tagesausflügen. 
Unsere Mitarbeiter*innen in der Schulsozialarbeit koor-
dinieren und begleiten außerdem die schulnahe Lernförde-
rung. Die Schulsozialarbeit berät die Lehrer*innen, Lernför-
derkräfte und Eltern bzw. Sorgeberechtigten bezüglich der 
Lernförderung und steht bei Fragen oder Anliegen zu Ver-
fügung. Sie organisiert Treffen für die Lernförderkräfte, die 
dem Erfahrungsaustausch dienen, und steht im Kontakt mit 
den zuständigen Kräften des städtischen Fachamtes.
Nicht erst seit der Neustrukturierung und –Finanzierung 
der Schulsozialarbeit, leisten sozialpädagogische gruppen-
übergreifende Angebote der „klassischen Schulsozialarbeit“ 
wie beispielsweise AGs (Streitschlichter*innen, Coolnes-
Trainings), Projekte für Kinder mit erhöhtem Bedarf in den 
Entwicklungsbereichen Beziehungsgestaltung, Impulsre-
gulation, Kooperation und Selbstwahrnehmung, sowie die 
parallel zum Unterricht laufende Auszeit einen wichtigen 
Beitrag zum Entwicklungserfolg der Kinder.
Die konkreten Angebote und Inhalte der Schulsozial-
arbeit richten sich immer und zu allererst an den Bedar-
fen der zu unterstützenden Kinder und Schulstandorte aus. 
Dabei ist es unabdingbar, gemeinsam mit den Verantwortli-
chen vor Ort, passende Stelleninhaber*innen im Sinne einer 
langfristig angelegten Beziehungsarbeit zu finden und zu 
fördern.
Zur Vernetzung und Qualitätssicherung nehmen die 
Schulsozialarbeiter*innen an städtischen schulübergreifen-
den Arbeitskreisen teil. Zudem sind sie Teil eines trägerin-
ternen Arbeitskreises, der für die und mit den Schulsozial-
arbeiter*innen der AWO in Münster gestaltet wird. Beispiele 
aus der Arbeit unserer Schulsozialarbeiter*innen in Münster 
sowie die Arbeitsprinzipien und Wirk-und Handlungsziele 
der Schulsozialarbeit entnehmen Sie bitte auch der Anlage 
„Leistungs- und Qualitätsbeschreibung Münster“ .
7.4 Außerschulische Kooperation
Die Kooperation der Offenen Ganztagsschule mit Jugend-
hilfe und außerschulischen Bildungspartnern ist ein wich-
tiger Bestandteil ihres Bildungsauftrags. Die Kooperationen 
mit dem Jugendamt, dem familienunterstützenden Dienst 
und den Beratungsstellen ist demnach ebenso selbstver-
ständlich wie mit Kindertagesstätten oder Familienzentren 
oder diversen Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe.
7.5 Vernetzung im Sozialraum
Die außerschulische Verzahnung in den Sozialraum för-
dert zusätzlich die Akzeptanz des regionalen Umfeldes für

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8      
den Offenen Ganztag und bietet den Kindern eine Einbin-
dung in kommunale Einrichtungen und Vereine, die auch 
Basis für eine langfristige Verbindung sein kann. Die AWO 
ist dabei im Stadtgebiet Münster bereits stark engagiert: 
Neben dem Begegnungszentrum „Coerde mittendrin“, in 
dem Raum zum Austausch, zur Vernetzung und für Grup-
penangebote gegeben ist, ist die AWO ebenfalls Trägerin der 
Schulsozialarbeit drei Grundschulen und einer weiterfüh-
renden Schule in Münster.
8. Personalentwicklung
Die AWO sieht sich – auch im Hinblick auf den akuten 
Fachkräftemangel – in der Verantwortung, den Mitarbei-
ter*innen ein Arbeitsfeld zu bieten, in dem sie sich wohl-
fühlen und weiterentwickeln können.
8.1 Fachkräftegewinnung und –ausbildung
Um dem Fachkräftemangel auch zukünftig entgegenwir-
ken zu können, engagiert sich die AWO Unterbezirk Müns-
terland-Recklinghausen auch als Kooperationspartnerin 
von Hochschulen und Berufskollegs. In den dualen Studi-
engängen „Soziale Arbeit“ und „Kindheitspädagogik“ der 
IU Münster kann die Offene Ganztagsschule als Praxis-
ort ebenso fungieren wie in den PIA-Ausbildungsgängen 
der regionalen Berufskollegs. Die überregional eingerich-
tete Stellenbörse der AWO ermöglicht die Personalgewin-
nung im gesamten Bundesgebiet. Die Veröffentlichungen 
von Stellenanzeigen auf kommunalen Portalen, sozialen 
Netzwerken und in verschiedenen Printmedien und die gute 
regionale Vernetzung gewährleistet nach wie vor eine opti-
male Stellenbesetzung.
8.2 Bindung von Mitarbeiter*innen/Corporate Benefits
Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter*innen ist uns ein 
besonderes Anliegen und hat einen besonderen Stellenwert 
bei der AWO. Neben einer tariflichen Bezahlung und Mög-
lichkeiten zur kollegialen Fall- und Fachberatung haben die 
V.I.S.D.P.
Melanie Queck (Geschäftsführerin)
AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2-4, 45699 Herten
FOTOS
istockphoto.com [2]: davidf, martin-dm
Stand: 07-2022
Mitarbeiter*innen bei der AWO Münsterland-Recklinghau-
sen die Möglichkeit, von zahlreichen Corporate Benefits für 
den Freizeitbereich zu profitieren. Auch die Gelegenheit zur 
Nutzung eines „Jobbikes“ ist gegeben und wird durch die 
Mitarbeiter*innen gerne angenommen.
8.3 Fortbildungen
Die Fortbildung der Mitarbeiter*innen im Offenen Ganztag 
ist auf der einen Seite ein wichtiger Baustein der Quali-
tätsentwicklung, auf der anderen Seite tragen individuelle 
Entwicklungsmöglichkeiten zum Wohlbefinden der Mitar-
beiter*innen bei. Bei der Themenwahl und der Organisa-
tion der Fortbildungen werden die Bedarfe der OGS-Kin-
der und der Mitarbeiter*innen sowie die Besonderheiten der 
einzelnen Schulstandorte und Schulprofile berücksichtigt. 
Die AWO verfügt mit dem Lotte-Lemke-Bildungswerk mit 
Sitz im Lucy-Romberg-Haus in Marl über ein eigenes Fort- 
und Weiterbildungswerk, sodass hier die Möglichkeit einer 
engen Kooperation besteht und gewünschte Fortbildungs-
themen aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden kön-
nen. Ergänzt wird das Fortbildungsangebot durch ein gutes 
Netzwerk und die enge Zusammenarbeit mit externen Refe-
rent*innen. Tandemfortbildungen von OGS-Mitarbeiter*in-
nen und Lehrer*innen sind ausdrücklich erwünscht, da diese 
zur weiteren Verzahnung von Schule und OGS beitragen.
9. Die AWO Unterbezirk Münsterland-
Recklinghausen-Spezifika
Für die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule der Kreuz -
schule ist die Arbeiterwohlfahrt als große Trägerin von zahl-
reichen Angeboten optimal geeignet. Die AWO Unterbezirk 
Münsterland-Recklinghausen ist nicht nur bildlich ein Träger 
„mit offenem Herzen“, sondern möchte mit allen Beteiligten 
die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule als Herzensan-
gelegenheit zum Wohle der Kinder und Familien erfüllen.
10. Anlagen
- Qualitätshandbuch „OGS in Vielfalt“
- Schulsozialarbeit „Leistungs- und   
Qualitätsbeschreibung Münster“

awo-msl-re.de

Anlage 2 Kolping OGS-Konzept_Aegidii-Ludgeri-Schule

45216 Zeichen

Seite 1 von 18 
 
 
 
 
 
Konzept 
 
 
Offene Ganztagsangebote

Seite 2 von 18 
 
Inhalt 
 
 
1.Vorbemerkung ....................................................................................................................................... 3 
2. Leitbild ................................................................................................................................................... 4 
3. Ziele und Grundsätze ............................................................................................................................ 5 
3.1 Sprache und Kommunikation .......................................................................................................... 6 
3.2 Inklusion von Kindern mit Behinderung und Genderthematik ....................................................... 6 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten ................................................................................ 6 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe .................................................................................................... 7 
3.5 Ernährung und Gesundheit .............................................................................................................. 7 
3.6 Kulturelle Bildung ............................................................................................................................ 8 
3.7 Natur und Umwelt ........................................................................................................................... 8 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan ..................................................................................................... 8 
3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung .................................................................................... 9 
4. Rahmenbedingungen ............................................................................................................................ 9 
4.1 Betreuungszeiten und Ferien .......................................................................................................... 9 
4.2 Gestaltung der Gruppen ................................................................................................................ 10 
4.3 Partizipation ................................................................................................................................... 11 
4.4 Kooperationen ............................................................................................................................... 11 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern .................................................................................................... 12 
4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule ......................................................................................... 13 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger .......................................................................................... 13 
5. Personal ............................................................................................................................................... 13 
5.1 Leitung, Koordination .................................................................................................................... 13 
5.2 Qualifikation des Personals ........................................................................................................... 13 
5.3 Personaleinsatz .............................................................................................................................. 14 
5.4 Fortbildung des Personals ............................................................................................................. 14 
6. Kinderschutz ........................................................................................................................................ 15 
7. Qualitätssicherung .............................................................................................................................. 15

Seite 3 von 18 
 
1.Vorbemerkung 
Ausgehend vom Schwerpunkt „Entschieden für Familie“ sieht das Kolpingwerk Diözesanverband 
Münster Angebote der Übermittags- und Ganztagsbetreuung auch im Kontext der verbesserten 
Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jedoch müssen Schule und 
Erziehung in erster Linie das Wohl des Kindes im Blick behalten. Unter diesem Gesichtspunkt sollten 
die Angebote so gestaltet sein, dass sie die Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihrer 
sozialen Reife fördern. 
 
Die offene Ganztagsgrundschule „soll durch die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe 
und weiteren außerschulischen Trägern ein neues Verständnis von Schule entwickeln. Sie sorgt für 
eine neue Lernkultur zur besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die 
Zusammenarbeit von Lehrkräften mit anderen Professionen.“ (RdErl. Punkt 1.1) 
 
Das Kolping-Bildungswerk ist anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII.  
 
In unserem Konzept orientieren wir uns an dem Modell „QUIGS 2.0 – Primar, Qualitätsentwicklung in 
Ganztagsschulen“ und greifen Inhalte der einzelnen Module des Modells auf. 
 
Das Kolping-Bildungswerk kooperiert in vielfältiger Weise mit Schulen im Münsterland.  
Wir sind Träger der offenen Ganztagsgrundschule an der  
 Verbundgrundschule Milte-Einen  
 Brigidenschule Legden-Asbeck 
 der pädagogischen Übermittagsbetreuung in der Sekundarstufe an 11 Schulstandorten 
 der Schulsozialarbeit an 6 Schulstandorten 
 der sozialpädagogischen Betreuung in einem Internat  
 sowie einer U3-Betreuung 
Die Mensa bzw. Essensausgabe organisieren wir an 4 Schulen.  
An mehreren Schulstandorten sind Integrationshelfer und FSJ’ler tätig.

Seite 4 von 18 
 
2. Leitbild 
Das Kolping Bildungswerk ist Teil des weltweiten Kolpingwerkes, das heute mit rund 450.000 
Mitgliedern in mehr als 50 Ländern der Erde auf allen Kontinenten vertreten ist. Allen Kolping-
Einrichtungen gemeinsam ist der programmatische Anspruch ihrer Arbeit, den Adolph Kolping, der 
große deutsche Sozialreformer, schon vor 150 Jahren geprägt hat: 
 
„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht der Mensch.“ 
 
Eine Leitlinie, die auch die Aufgaben der Kolping- Bildungswerke prägt. Unter Bildung verstehen wir 
einen den ganzen Menschen umfassenden lebenslangen Prozess, der den Menschen befähigen soll, 
über die eigene persönliche Entfaltung hinaus zu einer aktiven Teilhabe am sozialen, politischen und 
wirtschaftlichen Leben zu gelangen. Unsere Grundlage ist das Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland. 
 
In unseren Angeboten geht es um mehr als Wissensvermittlung, es geht um einen ganzheitlichen 
Bildungsansatz, um ein ganzheitliches Verständnis des Menschen. Es geht um Herz und Verstand. Wir 
sehen den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Interessen in seiner konkreten Lebenssituation. Wir 
sehen ihn sowohl in seiner Individualität als auch in seinen sozialen Beziehungen. Für uns und die 
Gestaltung unserer Bildungsangebote folgt daraus eine Haltung 
 
 die geprägt ist von Glaubwürdigkeit 
 partnerschaftlichem Umgang 
  Verbindlichkeit  
 Zuverlässigkeit. 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt aus dieser Überzeugung heraus Verantwortung für Familien 
und ihre Kinder. Mit der Übernahme der Trägerschaft der pädagogischen Übermittagsbetreuung 
sichert sie den Kindern eine qualitative Vielfalt von Lern-, Handlungs-, Welt- und Ich-Erfahrungen, um 
sie für das Leben jetzt und in der Zukunft stark zu machen. Alle Freizeit- und Förderangebote sollen 
moralische, kulturelle und religiöse Werte sowie soziale Kompetenzen vermitteln und dienen der 
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes.  
Mit den vielfältigen Angeboten werden somit auch Familien entlastet und unterstützt und sie bietet 
gerade Frauen eine Erleichterung für die Teilhabe am beruflichen, sozialen und auch kulturellen 
Leben.

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3. Ziele und Grundsätze  
Mit unserem Angebot verfolgen wir das Ziel, Kinder individuell zu fördern – auf der Grundlage ihrer 
jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen. 
Offene Ganztagsangebote sollen die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder stärken. Die 
Kinder erhalten im Rahmen der Angebote die Möglichkeit, an einer erweiterten Form von Förderung 
und Betreuung teilzunehmen. Betreuung in diesem Kontext bietet den Kindern abwechslungsreiche 
und altersgemäße Beschäftigungs- und Förderangebote.  
Kinder brauchen für ihre Entwicklung verlässliche Strukturen mit verlässlichen Freiräumen, Raum für 
eigenständige Aktivitäten und Welterkundungen, auch in der Begegnung mit anderen Kindern. Kinder 
wollen Wissen und Können erwerben und benötigen dabei Unterstützung, Anleitung und 
Anerkennung durch die Erwachsenen.  
Kinder haben Begabungen, von denen sie selbst oft nichts wissen oder ahnen, auch ihre Eltern nicht. 
Sie brauchen das Erlebnis, dass ihnen jemand durch Wertschätzung und Förderung ihre Fähigkeiten 
entlockt oder ihnen hilft, neue Begabungen zu entdecken. Vor allem Kinder, die zu Hause und in 
ihrem Umfeld wenig herausgefordert und wenig bestätigt werden, können nicht immer das 
Selbstvertrauen entwickeln, das erforderlich ist, um auch mit eher schwierigen Situationen 
umzugehen. Kinder brauchen Ermutigung bei Misserfolg und Schwierigkeiten und Anerkennung bei 
Erfolg. 
Das Ganztagsangebot eröffnet neue Spielräume für soziales Lernen und praktisches Erproben und 
Erfahren, es bietet vielfältige Lern- und Erfahrungsfelder. Dabei können spezifische Neigungen und 
Interessen der Kinder verstärkt berücksichtigt werden und so den individuellen Bedürfnissen der 
Kinder und der Entwicklung von Selbstwirksamkeit besser gerecht werden.  
Leitziele sind: 
- Erweiterung von Handlungskompetenzen im Gruppenleben, Stärkung von sozialen 
  und emotionalen Kompetenzen (Konfliktlösungsstrategien). 
- Stabilisierung und weitere Festigung von erworbenen schulischen Fertigkeiten und 
  Kenntnissen (durch gezielte Förderung). 
- Erweiterung von musischen, sportlichen und kreativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. 
- Stärkung der Selbstverantwortung hinsichtlich der persönlichen Entwicklung (Kinder 
  stark machen). 
- Ausbau und Kräftigung von lebenspraktischen Fertigkeiten (Kochen, Hygiene). 
- Integration, Vermeidung von Ausgrenzung (andere Kulturen kennen lernen und 
  akzeptieren). 
- Stärkung der positiven Gesamtpersönlichkeit des Kindes, auch im Hinblick auf die 
  Geschlechteridentität. 
 
 
Die Übermittagsbetreuung und das Angebot der Ganztagsbetreuung… 
 
- ermöglicht mehr Zeit für Bildung und Erziehung und individuelle Förderung (z.B. Förderung 
zur Behebung individueller Lernschwächen); 
- bietet Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine ergänzende Gestaltung des Schulalltages; 
- sorgt für ein umfassendes pädagogisches Angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der 
Kinder und der Eltern orientiert (Freizeitangebote, Hausaufgabenbetreuung, usw.);

Seite 6 von 18 
 
- entlastet bei Bedarf die Eltern, die einer Berufstätigkeit nachgehen müssen/ wollen; 
- zielt auf besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für 
Kinder mit besonderen Begabungen ab sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung; 
- will sprachliche Unterstützung für ausländische Kinder geben. 
 
Über die regulären Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote für alle Kinder können bei Bedarf 
spezielle Fördermöglichkeiten vereinbart werden, z.B.  
 
- besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder 
mit besonderen Begabungen sowie Angebote zur Stärkung der Familienerziehung. 
-  Schulsozialarbeit (niederschwelliger Beratungsansatz – Angebote für Kinder als auch Eltern 
und Lehrer*innen müssen individuell am jeweiligen Bedarf orientiert entwickelt werden). 
-  Lernberatung (" Lernen lernen").  
 
 
3.1 Sprache und Kommunikation 
 
Sprache ist Mittel zum Zweck; Sprache übermittelt Anliegen und Wünsche, schafft Austausch und 
Umgangsformen. Ohne gemeinsame Sprache findet jedoch kein Austausch statt. Ohne gemeinsame 
Sprache ist nur begrenzt eine Gemeinsamkeit zu schaffen. Die Entwicklung einer gemeinsamen 
Sprache und eines gemeinsamen „Tons“ („Der Ton macht die Musik.“) wird von Kindern geradezu 
erwartet, denn sie wollen – unabhängig vom „Ton“ ihrer Äußerungen – in der Gemeinschaft der 
Großen und in ihrer Bezugsgruppe akzeptiert und verstanden werden.  
Der Umgang und die Kommunikation in der Gruppe bietet zusätzliche Räume, Sprache ganzheitlich zu 
erfahren, systematische Hilfen zu geben, Methoden der Aneignung zu entwickeln und sich über 
Sprache auszutauschen. So erleben die Kinder Problemlösestrategien und Alternativen, wie man sich 
selbst zu helfen weiß. Wenn sich Kinder gefragt und verstanden fühlen, beteiligen sie sich, 
identifizieren sich mit der Gruppe, tragen zur Atmosphäre bei, haben weniger Angst und erlangen 
soziale Kompetenzen.  
Als eine pädagogische Leitlinie dient die „Gewaltfreie Kommunikation“ nach Marshall B. Rosenberg. 
Die pädagogischen Mitarbeiter*innen der OGS werden an zwei Tagen im Schuljahr weitergebildet, 
sodass nachhaltig erworbene Kenntnisse umgesetzt und bestehende weiter ausgebaut und gefestigt 
werden können. 
Hier finden wir die Ansätze für unsere professionelle innere Haltung zu den Eltern und den Kindern. 
Weiterhin bietet uns die „Gewaltfrei Kommunikation“ in der Methodik und Didaktik die Leitlinie den 
alltäglichen und herausfordernden Situationen in einer guten Balance zu begegnen. 
 
3.2 Inklusion von Kinder mit Behinderung und Genderthematik 
 
Vorbemerkung: 
„Das Ziel „Wir werden eine inklusive“ Schule ist sicherlich ein eher diffuses und nicht klares 
abzugrenzendes Ziel, das Unsicherheiten und vor allem Konflikte schürt (Mays, 2016, S. 74). Es muss 
also im Hinblick auf die Entwicklung einer inklusiven Schulkultur darum gehen, schrittweise zu 
erreichende realistische Meilensteine in klar abgegrenzten Zeitfenstern zu diskutieren und zu

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verabreden. …“ QUA-LiS NRW (Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule, 
Inklusive Schulkultur – Arbeitshilfe mit den Reflexionsbögen und Impulsen für die schulische Praxis, 
Soest 11/2020, S.8). 
 
Um diesen Erwartungen gerecht zu werden, folgen wir dem QUA-LiS NRW und der Grundschule und 
beziehen uns hier auch, wie das Institut, auf den Reflexionskreis (Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 
& Schubert, 2014) 
 
 
Grundsätzlich streben wir eine Arbeitsgruppe an, in den sich alle Akteure dieser Schule 
zusammenfinden. Hier soll es im ersten Schritt um eine Erfassung gehen, was es an der Schule bereits 
gibt und wie die bisherigen Erfahrungen gewesen sind. Im folgenden Schritt muss erfasst werden, 
was wir für eine weitere Entwicklung an der Schule brauchen. Hier ist für uns besonders interessant, 
die bisherigen Kooperationen zwischen Schule und Ganztag zu betrachten. An welchen Stellen 
brauchen wir eine primäre Weiterentwicklung, ggf. mit einem externen Coaching oder einer 
Prozessbegleitung. An dieser Stelle ist es von besonderer Bedeutung, Bezugspersonen sowohl im 
Schulalltag als auch im Ganztag als durchgehende Begleitpersonen zu installieren, z.B. in Form von 
Schulbegleiter*innen, Integrationskräften oder OGS-Mitarbeiter*innen mit erweiterten 
Aufgabenbereichen. Hier gilt es eine genaue Vereinbarung für die gesonderten Aufgaben zu treffen.

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Eine nachhaltige Weiterentwicklung im laufenden Prozess sichert eine Arbeitsgruppe, die sich 
regelmäßig trifft und Erfahrungen austauscht sowie schwierige Situationen benennt und abbaut. 
 
 
3.3 Integration von Migrantinnen und Migranten 
 
Auch hier gilt es gemeinsam eine abgestimmte Integration zwischen Lehrerschaft und Ganztag für die 
Kinder mit Migrationshintergrund zu gestalten. Hier bietet sich eine Begleitung teilweise / 
stundenweise am Vormittag und in den Differenzierungskursen etc. durch OGS-Mitarbeiter*innen an. 
Somit haben die Kinder eine erwachsene Person sowohl im Vormittags-, als auch im 
Nachmittagsbereich als Bezugsperson. Dies fördert eine positive verlässliche Beziehungsarbeit und 
eine stetige Begleitung der Kinder, stellt aber auch ein Bindeglied zwischen den beiden Bereichen 
dar, wodurch eine gut abgestimmte Kooperation zwischen Lehrerschaft und OGS-Bereich unterstützt 
wird. Eine verbindende Stelle, die nicht nur den Blick auf die schulischen Inhalte hat, sondern eine 
positive Haltung zu den unterschiedlichen kulturellen Identitäten mit sich bringt, hilft den Kindern 
sich in unseren Welten zurecht zu finden. Des Weiteren kann diese*r Mitarbeiter*in schwierige 
Situationen erkennen und dazu beitragen diese abzubauen. Besonders bei entstehenden Konflikten 
kann diese Person aufgrund der Präsenz viel früher agieren und vermitteln. 
Ein genaues Konzept für diese übergreifende Tätigkeit sollte mit Schule erarbeitet werden. Hier wird 
vor allem die Frage zu stellen sein, was (neu) zugewanderte Kinder in der (Ganztags-) Grundschule 
brauchen. 
 Sprachkurse 
 ein wertschätzendes Gegenüber 
 Verständnis 
 Sicherheit 
 Angenommen sein 
 Willkommen sein 
Nur einige Stichwörter, die eine Richtung für die inhaltliche Arbeit einer solchen Kraft zeigen. Hier gilt 
es zu erfassen, wo stehen wir, was haben wir schon, was läuft gut, was nicht und wo wollen wir hin. 
 
 
3.4 Bewegung, Spiel, Sport und Ruhe 
 
Kinder lieben Bewegung und brauchen Bewegung gemäß ihrem natürlichen Bewegungsdrang. 
Bewegung, Spiel und Sport sind Grundlagen für die körperliche, geistige und emotionale Entwicklung 
eines Kindes. Durch vielfältige Bewegungsangebote werden diese Entwicklungsprozesse positiv 
beeinflusst. Kinder entdecken sich, ihre Umgebung und ihre soziale Rolle durch Laufen, Springen, 
Kämpfen, Schwimmen, Werfen, Klettern, Rollen und Spielen zusammen mit Freunden. 
Auf der anderen Seite gibt es bei vielen Kindern ernsthafte motorische Probleme. Es gibt Kinder, die 
kaum Gelegenheit haben, sich auf der Straße, in der Natur zu bewegen, mit anderen Kindern Sport zu 
treiben. Übergewicht und andere ernährungsbedingte Probleme, eingeengte räumliche Verhältnisse 
im Wohnumfeld und auch eine unzureichende Wahrnehmung der eigenen körperlichen 
Befindlichkeit beeinträchtigen Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang. Das wirkt sich auf 
Lernfreude und Lernverhalten im Unterricht aus.

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Mädchen und Jungen zeigen Interesse für viele verschiedene Sportarten und brauchen 
Gelegenheiten, diese kennen zu lernen und herauszufinden, welche am besten zu ihren Fähigkeiten 
passen. Dies spielt zum einen im Sportunterricht eine wichtige Rolle, aber auch im 
außerunterrichtlichen Schulsport und Angeboten zu Bewegung, Spiel und Sport im Ganztag. Hier 
können die außerunterrichtlichen Bewegungsinteressen der Schülerinnen und Schüler verstärkt 
Berücksichtigung finden. Die Kinder können ermutigt werden, auch sogenannte 
geschlechtsuntypische Sportarten zu erproben. 
Hierfür werden zwei pädagogische Mitarbeiter*innen zu Übungsleiter*innen im Breitensport über 
den Landessportbund ausgebildet. Damit wird gewährleistet, dass eigene Sportangebote für die 
Bedarfe und Wünsche der Kinder umgesetzt werden. Durch die Vorgabe des Landessportbunds 
müssen die Übungsleiter*innen nach Erwerb der Lizenz alle vier Jahre an einer Weiterbildung 
teilnehmen, womit die Qualitätssicherung für diesen Bereich gesichert ist. Es beinhaltet zudem die 
Chance sich immer wieder neuen Themen und Bereichen zu widmen und somit über eine 
Weiterentwicklung im Bewegungsbereich sowie auch im erlebnispädagogischen Bereich die 
Angebote der OGS zu ergänzen. Ein weiterer Schritt ist es zu den Sportvereinen ein Netzwerk 
aufzubauen und die Vereine dafür zu gewinnen, ihre Angebote für die Kinder vor Ort anzubieten. 
Da sich die Grundschule mit dem Offenen Ganztag zu einem Lebensort entwickelt hat, dürfen die 
Angebote nicht nur im dynamischen Bereich liegen, sondern die Kinder müssen auch sichere Räume 
und Angebote haben, in denen sie sich zurückziehen können mit dem Ziel, Möglichkeiten zur Ruhe 
und Ausgeglichenheit anzubieten. In der Praxis heißt dies, einen „Ruheraum oder -räume“ je nach 
Bedarf zur Verfügung zu stellen. Hier gilt es auch den Kinderschutz zu berücksichtigen. Diese 
„Ruhenischen“ werden auch auf dem Außengelände benötigt z.B. durch Sitzecken im Schatten, die 
natürlich begrenzt sind, oder auch durch „outdoor Liegekissen“ als Angebote zum Ausruhen und zum 
Dösen. Hierzu ergänzend sollten Angebote wie Traumreisen, Entspannungsübungen, etc. einen 
festen Bestandteil haben.  
 
3.5 Ernährung und Gesundheit 
 
Essen und Trinken in der Schule ist heute unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und 
gleichzeitig verlagert sich der Einfluss auf die Essgewohnheiten und die Ernährungsbildung 
zunehmend von der Familie in die Betreuungseinrichtung. 
Gemeinsame Mahlzeiten vermitteln den Kindern ein Gemeinschaftsgefühl und leisten einen 
wichtigen Beitrag zum sozialen Lernen. Die Mahlzeiten werden von gemeinsam erarbeiteten Regeln 
und Ritualen bestimmt.  
Es wird gemeinsam der Tisch gedeckt, gemeinsam gegessen und gemeinsam abgeräumt. Die 
gemeinsamen Mahlzeiten sind der Ort nach einem Schultag, an dem Kinder reden, Erlebtes erzählen, 
Fragen stellen und vieles mehr – ein buntes Treiben mit Regeln und Ritualen für die Mittagspause der 
Kinder, gemeinsam mit den Erwachsenen.

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3.6 Kulturelle Bildung 
 
Kulturelle Bildung setzt heute nicht mehr nur auf das Anschauen und Hören, sondern auf die eigenen 
Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen. „Anfassen erlaubt“– die Mitwirkung bei Konzeption und 
Gestaltung – das ist der entscheidende Schritt zu einer kulturellen Bildung für Kinder, die die Kinder 
gerade dadurch überzeugt, dass sie kulturelle Bildung von und mit Kindern ist.  
Die Beteiligung der Kinder an der Auswahl, der Konzeption und der Ausgestaltung ist unverzichtbar, 
in der außerschulischen Jugendarbeit und inzwischen auch in Schulen erprobt. Heterogenität ist eine 
Chance. Kulturelle Bildung kann gezielt Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, mit 
besonderen Begabungen wie auch mit Behinderungen ansprechen und gemeinsame Lern- und 
Kulturerfahrungen unterstützen und zur Integration beitragen. 
 
3.7 Natur und Umwelt 
 
Durch gezielte Angebote werden den Kindern unmittelbare Naturerfahrungen, Kenntnisse über 
Umweltphänomene und deren Hintergründe, Gelegenheit zu Experimenten und zum Erlernen eines 
vernünftigen Umgangs mit Ängsten, Risiken und vor allem der Vielfalt der sich oft genug 
widersprechenden Informationen der Medien ermöglicht. 
Es werden Gruppen angeboten, in denen sich die Kinder ausführlicher mit den Themen befassen, an 
denen sie freiwillig aus eigener Motivation heraus teilnehmen. Die Gruppen werden von den 
Mitarbeiter*innen angeleitet und begleitet. Hier wird eine Zusammenarbeit beispielsweise mit dem 
verorteten NABU und anderen angestrebt. Dies bildet eine gute Basis um aktuelle Themen zu Natur 
und Umwelt in Münster und Umgebung den Kindern näher zu bringen. 
 
3.8 Hausaufgaben und Wochenplan 
 
Mit der Frage, welchen Nutzen in der heutigen Zeit Hausaufgaben haben und wie sie umgesetzt 
werden, beschäftigen sich immer mehr wissenschaftliche Studien in den letzten Jahrzehnten. Auch 
wir versuchen diese Ergebnissen und Erkenntnissen im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen. 
Ein wichtiges Ziel und die Vorgabe für die OGS ist es, dass die Kinder der Ganztagsbetreuung in der 
Regel ihre Aufgaben in den dafür vorgesehenen und vorgegebenen Zeiten bei uns erledigen. 
Die Hausaufgabenbetreuung ist natürlich keine Nachhilfe, dennoch unterstützen wir die Kinder dort 
in den Bereichen in denen sie es benötigen. Die Kinder sollen in der Regel ihre Aufgaben selbständig 
erarbeiten. 
Wir fördern die Gruppen- und die Teamarbeit in den Betreuungszeiten, in denen sich die Kinder bei 
gleichen Aufgaben finden und ein förderlicher gegenseitiger Austausch stattfindet. In bestimmten 
überfordernden Situationen bilden die betreuenden Erwachsenen eine Lerngruppe und lösen dann 
gemeinsam mit den Kindern die Aufgaben. Weiterhin soll es genug Raum und Ruhe geben um 
ungestört in die Einzelarbeit zu gehen. 
Die Arbeit mit einem Tagesplan und einem Wochenplan ist für die OGS ein großer Vorteil, so kann mit 
vielen Situationen viel flexibler umgegangen werden, z.B. bei internen Angeboten für die Kinder 
während der OGS-Zeit. Darüber hinaus kann die Motivation und Eigenverantwortung bei den Kindern 
gestärkt werden. Die OGS wird sich in diesem Zusammenhang mit den Vorgaben der Schule 
abstimmen und austauschen und ihr Angebot entsprechend anpassen und ergänzen.

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3.9 Verkehrserziehung und Radfahrausbildung 
 
Die Grundschulen haben eine umfassende Verkehrserziehung während der Schulzeit und a uch dort 
sehen wir unsere Verantwortung in der Kooperation mit der Grundschule, den Kindern und Eltern, die 
morgens erworbenen Fähigkeiten im Parcours können am Nachmittag freiwillig wiederholt und damit 
gefestigt werden. Auch die Motivation bei den Kinder n, durch das Vorführen erworbener Fähigkeiten 
den Eltern gegenüber wird gesteigert. In gemeinsamen ergänzenden Einheiten können die Kinder sich 
besser auf die Umwelt vorbereiten. 
 
4. Rahmenbedingungen 
 
Ein verlässliches und somit gelungenes Angebot stützt sich auf die gesicherte Basis von 
organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.  
Die organisatorischen Rahmenbedingungen werden in den Kooperationsverträgen festgehalten. 
Sie dienen zur Überprüfung des pädagogischen Konzepts. 
 
 
4.1. Betreuungszeiten und Ferien 
Das Angebot der Offenen Ganztagsschule bietet eine tägliche Betreuung an. Die Rahmenbedingungen 
gibt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinem Runderlass 
vor: 
„5.1 Der Zeitrahmen des Ganztagsbetriebs gebundener Ganztagsschulen (§ 9 Absatz 1 
SchulG) erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel auf mindestens 
drei Unterrichtstage über jeweils mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr. Er 
erhöht sich in erweiterten gebundenen Ganztagsschulen in der Regel auf jeweils mindestens vier 
Unterrichtstage mit jeweils mindestens sieben Zeitstunden. Die Teilnahme aller Schülerinnen und 
Schüler ist in diesem Zeitrahmen verpflichtend. 
Gebundene und erweiterte gebundene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I führen über den für 
alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Zeitrahmen hinaus weitere außerunterrichtliche 
Angebote durch, zum Beispiel nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen. Die Teilnahme der 
Schülerinnen und Schüler an diesen Angeboten ist in der Regel freiwillig. Die Schule kann diese 
Angebote für einen Teil der Schülerinnen und Schüler als verpflichtend erklären. RdErl. d. Ministeriums 
für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85)“ 
Ein Betreuungsplan wird mit der Schulleitung und dem kommunalen Träger vereinbart. Als Grundlage 
hierfür werden die bestehenden Zeiten als Basis gesehen und geklärt, welche weiteren Bedarfe von 
den Eltern mit integriert werden sollten. Dies beinhaltet auch eine Frühbetreuung und Modelle der 
bis Mittagsbetreuung. 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet.

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Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
 
4.2. Gestaltung der Gruppen  
Gruppe als Grundstruktur: Kinder brauchen Strukturen. Um dem gerecht zu werden gehören die 
Kinder einer festen Gruppe an, die den Kindern Halt, Orientierung und ein Gefühl der Zugehörigkeit 
bietet. Die Gruppen werden von festen Bezugspersonen geführt.  
Die Gruppengröße einer Gruppe in der Ganztagsbetreuung besteht aus maximal 25 Kindern. Bei 
außerunterrichtlichen Angeboten, z.B. der Neigungsanbieter, richtet sich die Größe nach dem Inhalt. 
Es kann also sein, dass weniger als 25 Kinder an einer Aktivität teilnehmen oder, z. B. bei 
Sportangeboten oder bei Theatergruppen und Chören, auch mehr wie 25 Kinder teilnehmen. 
Außerdem ist es auch möglich, Angebote für andere Kinder (z.B. bei speziellen Projekten) gegen 
einen Kostenbeitrag zu öffnen. 
 
Natürlich lassen sich nicht alle Bedürfnisse sofort erfassen und viele Geschehnisse im Alltag wird das 
Team vor neue Herausforderungen und Bedarfe stellen. Hier wird durch die Begleitung des Kolping-
Bildungswerkes beraten und es werden weitere benötigte Angebote installiert. Grundlegend sind hier 
auch die finanziellen Ressourcen in den nächsten Jahren. Auch tarifliche Entwicklungen im 
Personalwesen müssen hier berücksichtigt werden. Genauso pädagogische Entwicklungen und die 
Veränderung von Standards, die die finanziellen Ressourcen zusätzlich belasten. Hier sehen wir uns 
im Gespräch, um die Möglichkeiten und Ressourcen der Investitionen für die Zukunft gemeinsam zu 
gestalten. 
Ausgehend von den oben genannten Handlungsfeldern, können beispielhaft praxisbezogene folgende 
Angebote durchgeführt werden: 
 Angebote zur Konfliktlösung bzw. in der Art von „Coolnesstraining“ 
 Aufklärung und Suchtprävention 
 Einheiten zu Erlebnispädagogik für eine positive Ausrichtung der Gruppendynamik, dem 
Selbstwert und der Selbsteinschätzung 
 besondere kreative und musische Angebote im Bereich Tanzen, Werken, Malen und 
Basteln 
 Selbstbehauptungskurse 
 Ausflüge in die Natur 
 Erste Hilfe für Kinder 
 Themenbezogene Projektwochen, die z.B. auf den Sachkundeunterricht aufbauen

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 Theater- und Zirkuspädagogik 
 
4.3. Partizipation 
Aus unserer Sicht als außerschulischer Partner der Kinder- und Jugendarbeit besteht konkret die 
Anforderung, den Grad von Freiwilligkeit, Wahlmöglichkeiten und Orientierung an den Interessen der 
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Denn die Ermöglichung von Partizipation ist ein Grundprinzip 
unseres pädagogischen Handelns. Unser Ansatz ist geprägt von dem Leitgedanken, dass Kinder 
Subjekte ihres eigenen Entwicklungs- und Bildungsprozesses sind. 
Freiwilligkeit, die Ausrichtung der Angebote an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern sowie 
ihre Beteiligung an der Ausgestaltung der Angebote sind daher pädagogische Gebote, um ihre 
Selbsttätigkeit zu ermöglichen und damit zu ihrer Persönlichkeitsentwicklung beizutragen. Als Träger 
der Kinder und Jugendhilfe sind wir nach SGB VIII auch als Träger von Ganztagsangeboten dazu 
verpflichtet.  
Die Vorgaben sollen mit einem oder mehreren OGS-Kinderteams umgesetzt werden, die sich zu 
bestimmten Themen in Begleitung und Anleitung treffen. Die Kinder können sich selbst zu den 
Themen melden, bei denen sie mitarbeiten möchten, aber auch angesprochen werden von anderen 
Kindern oder Mitarbeiter*innen. Die Zusammenarbeit gestaltet sich projektorientiert und sendet ggf. 
zu bestimmten Treffen in der Schule Abgesandte, die nach einer Vorbereitung zu einzelnen Themen 
die Kinder der OGS vertreten (Mitbestimmungsrecht). Der Vorteil eines OGS-Kinderteams gegenüber 
anderen Formen von Vertretungsgruppen ist, dass Kinder nicht ein ganzes Jahr die Vertreter sein 
müssen, aber auch länger im Team als ein Schuljahr mitarbeiten können. Ein weiterer Vorteil besteht 
darin, dass jedes Kind die Möglichkeit erhält, wenn es möchte, ein mitwirkender Teil von Partizipation 
und Entwicklung an der Schule zu werden. 
Die Basis um die Themen mit den Kindern zu erarbeiten soll bei größeren Aufgaben die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ angelehnt an R. Jungk, R. Lutz und N. Müllert. sein. Die Methode 
„Zukunftswerkstatt“ motiviert Kinder im besonderen Maße und kann dabei gleichzeitig komplexe 
Themen gut erarbeiten. An vielen Schulen sind schon eigene Modelle zur Mitbestimmung vorhanden. 
Hier werden wir vor Ort besprechen, welche Angebote sich etabliert haben und welche ergänzt 
werden ggf. verändert werden sollten. 
 
4.4 Kooperationen 
 
Ganztagsschule muss an den Bedarfen und der Lebensrealität der Kinder, Jugendlichen und Familien 
ansetzen. Das bedeutet auch, sich vom reinen Lern- zum Lebensort zu entwickeln, sich dem 
Sozialraum und außerschulischen Bildungspartnern zu öffnen und Zeiten und Räume für das Erleben 
von Freizeit, Autonomie und Mitbestimmung zu öffnen. Für die Angebote im offenen Ganztag sind 
das Know-how und die pädagogische Perspektive weiterer Partner hilfreich und stützend. Die Träger 
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, also Jugendeinrichtungen und Jugendverbände sind für 
Ganztagsschulen wichtige potenzielle Partner. Sie können ihr umfangreiches Wissen zu den 
Lebenslagen von Kindern und einen breiten Methodenschatz zur Gestaltung informeller und 
nonformaler Lernangebote einbringen. Bei der Planung und Durchführung der Angebote sollten 
somit örtliche Vereine und Verbände mit einbezogen werden. So können Sportangebote in

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Kooperation mit den Sportvereinen durchgeführt werden. Jugendverbände könnten ebenso 
Angebote am Nachmittag durchführen.  
Im Vorfeld ist es notwendig, Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern und insbesondere 
mit der Schule zu führen. In diesen und in späteren Gesprächen müssen Vorgehensweisen 
gemeinsam geplant werden. Dies hat zudem einen Lerneffekt, denn alle Beteiligten können von den 
anderen Kooperationspartnern lernen. 
 
 
4.5 Zusammenarbeit mit den Eltern 
Die Fachkräfte stehen den Eltern für Gespräche zur Verfügung. Elternabende und Kennenlern-
Nachmittage werden durchgeführt, nach Bedarf finden Elterngespräche statt. Die Eltern werden 
durch unterschiedliche Informationen und Elternabende über den Inhalt und die Organisation einer 
OGS sowie über die durch eine Anmeldung resultierenden Verpflichtungen ausführlich informiert. Es 
ist wichtig, mit den Eltern einen möglichst engen Kontakt zu haben und sie begleitend oder, wenn 
möglich, sie engagierend an der OGS teilhaben zulassen. Der Austausch mit ihnen kann im direkten 
Kontakt oder auch bei Telefonaten erfolgen.  
Aus Erfahrung empfinden viele Eltern gesetzte Elterntermine für die OGS eher als Belastung und / 
oder Störung im Familienalltag. Diese Erfahrung zeigt uns, dass wir als Angebot andere Wege finden 
müssen, die uns mit den Eltern motiviert zusammenführen. Um mit den Eltern in den Kontakt zu 
kommen und zu bleiben, sollen die Veranstaltungen, Termin und Gespräche in den Alltag der Familie 
gut integriert werden können. So sollten Angebote für Eltern auch direkt im Anschluss an die OGS-
Betreuung stattfinden, an denen Eltern Geschwisterkinder ggf. mitbringen können und dürfen. 
Es ist selbstverständlich, die Rückmeldungen der Eltern über das eigene Kind, Kritik, Wünsche etc. 
ernst zu nehmen und konstruktiv zu bewerten. Diese Transparenz führt zu einem hohen Maß an 
Zufriedenheit und gewährleistet eine erfolgversprechende Zusammenarbeit. Im Anschluss an das 
tägliche Betreuungsangebot werden die Kinder von ihren Eltern oder anderen, von den Eltern 
bestimmten Personen, an der Schule abgeholt. Wenn die Kinder den Heimweg alleine antreten 
sollen, benötigen die Mitarbeiter*innen eine schriftliche oder telefonische Einverständniserklärung 
der Erziehungsberechtigten. 
Um eine gute Kooperationsbasis mit den Eltern zu schaffen und zu halten, gilt es eine bestmögliche 
Transparenz zum OGS-Angebot herzustellen und dies in allen Bereichen. Denkbar sind Begleitungen 
im OGS-Alltag, Mitgestaltung durch den Elternbeirat (genau aufzeigen, welche Aufgaben hat der 
Elternbeirat und wann sind die Termine), erfragen von Bedarfen, Wünschen und Bewertungen zum 
Angebot der OGS (Evaluation). 
Zum Erfassen der Zufriedenheit der Eltern bietet sich ein Fest zum Ende eines Schuljahres an, an dem 
Familien mitwirken und teilnehmen können. Dies bietet eine gute Möglichkeit ins Gespräch zu 
kommen und einen kleinen Fragebogen zu Bedarfen, Wünschen und Bewertungen anonym zur 
Verfügung zu stellen.

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4.6 Zusammenarbeit mit der Grundschule 
 
Wir streben eine innere bereichsspezifische Kooperationskultur mit der Grundschule auf allen 
Ebenen an. Dies beinhaltet für uns einen engen Austausch und Abstimmung mit der Schulleitung, den 
Lehrkräften und weiteren pädagogischen AkteurInnen (wie beispielsweise Schulsozialarbeiter*innen, 
Integrationspädagog*innen und Schulbegleiter*innen). 
 
 
4.7 Zusammenarbeit mit dem Schulträger 
 
Zwischen dem Schulträger und dem Kolping-Bildungswerk findet ein regelmäßiger Austausch über die 
Umsetzung des Angebotes, die Finanzierung sowie die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit statt. 
 
5. Personal 
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des offenen Ganztagsangebotes ist fachlich 
qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz wird quantitativ und qualitativ den 
Anforderungen entsprechend gestaltet. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den 
arbeitsrechtlichen Anforderungen. 
 
5.1 Leitung, Koordination 
 
Das Kolping-Bildungswerk übernimmt  
 die Einstellung des Personals in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, 
  die Verwaltung und Koordination der Kooperationspartner,  
 die Dienst- und Fachaufsicht,  
 die Weiterentwicklung des Konzepts,  
 die Weiterentwicklung der Kooperationen,  
 die Evaluation zur Qualitätssicherung,  
 die Öffentlichkeitsarbeit,  
 weitere Qualifizierungen des Personals. 
 
Die Leitung der OGS ist das Bindeglied zwischen der Verwaltung des Kolping-Bildungswerkes, der 
Schulleitung und den Mitarbeitenden vor Ort. Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden mit den 
Beteiligten festgelegt und transparent kommuniziert. 
 
 
5.2 Qualifikation des Personals 
 
Die Qualifikation des Personals sowie die Intensität des jeweiligen Personaleinsatzes richten sich nach 
dem Förder- und Betreuungsbedarf der Kinder und welches Vorgrabenprofil umgesetzt werden soll.

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5.3 Personaleinsatz 
 
Das Kolping-Bildungswerk wird den Personaleinsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie er 
bisher durch den bisherigen Träger der OGS vorgenommen wurde, fortführen und regelmäßig mit 
dem Personal, der Schulleitung und dem Schulträger reflektieren und bedarfsorientiert anpassen. 
 
Teamsitzungen 
1x pro Monat trifft sich das Team der OGS zum Dienst-/ Fachgespräch mit dem Träger. Hier findet der 
direkte Austausch über konkrete pädagogische und organisatorische Fragen und Absprachen statt. 
„5.5 In den Zeitrahmen sollen je nach Bedarf auch bewegliche Ferientage und Ferien einbezogen 
werden, gegebenenfalls als schulübergreifendes Ferienprogramm.  
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 
02/11 S. 85)“ 
 
Die Betreuung wird an allen Tagen, an denen Lehrerfortbildungen, Elternsprechtage sowie weitere 
schulische Veranstaltungen, an denen der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler entfällt, 
gewährleistet. 
Ein Ferienprogramm wird sich an dem bisher bestehenden Programm orientieren und ggf. erweitert, 
angepasst sowie mit anderen Schulen kooperiert. 
 
Vertretungsregelungen 
 
Die Vertretung wird mit den vorhandenen Kräften ggf. über Stundenkontingente vertraglich geregelt. 
Für Notfälle hält das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster Personal im Bereich Kinder und 
Jugendarbeit, Familienbildung und berufliche Bildung vor.  
 
5.4 Fortbildung des Personals 
 
Die Fortbildung und weitere Qualifizierung des Personals wird vom Kolping-Bildungswerk 
bedarfsgerecht geplant. Dazu wird der Fortbildungsbedarf gemeinsam mit den Mitarbeitenden und 
unter Einbeziehung der Schule erhoben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen an den 
Fortbildungsangeboten, Teamgesprächen und Konferenzen des Kolping-Bildungswerkes sowie an 
externen Angeboten entsprechend der Fortbildungsplanung teil. Im Bedarfsfall können spezielle 
Fortbildungsbedarfe auch durch die Kolping-Akademie angeboten werden. 
 
6. Kinderschutz 
Der Landtag hat bereits 2006 mit § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) beschlossen, dass von der 
Schule jedem „Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen“ ist. Nordrhein-
Westfalen schuf damit als erstes Bundesland in einem Schulgesetz eine dem § 8a SGB VIII (Kinder- 
und Jugendhilfegesetz) entsprechende Regelung. Zentrale Grundlage ist das in § 5 Abs. 2 (SchulG) 
enthaltene Leitbild der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe. Das 2012 in Kraft getretene

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Bundeskinderschutzgesetz konkretisiert und erweitert die bestehenden Regelungen zum 
Kinderschutz. Es nennt ausdrücklich die Aufgaben aller Personen, die sich der Erziehung von            
Kindern widmen. Auch die Aufgaben der Lehrkräfte im Kinderschutz werden formuliert. Hierzu 
gehören unter anderem, dass sie bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine 
Kindeswohlgefährdung die Situation mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und ggf. den 
Personensorgeberechtigten erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Die 
Jugendämter haben einen Beratungsauftrag. 
 
Durch entsprechende Fortbildungen und Arbeitshilfen sollen die pädagogischen Fachkräfte 
Handlungssicherheit beim Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und im weiteren gesetzlich 
vorgeschriebenen Verfahren erhalten. In außerunterrichtlichen Ganztagsangeboten nehmen 
pädagogische Fachkräfte vielfältige Facetten der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr. 
Eine Chance und auch eine Herausforderung liegt darin, in der Ganztagsschule den 
multiprofessionellen Blick von Lehr- und Fachkräften zu nutzen, um Gefährdungssituationen aus dem 
Nahbereich und sozialen Umfeld von Schülerinnen und Schülern rechtzeitig zu erkennen und 
entsprechend zu handeln. 
 
Das Kolping-Bildungswerk handelt entsprechend der Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte 
Gewalt des Bistums Münster und schult alle Mitarbeitenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im 
offenen Ganztag müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
 
7. Qualitätssicherung 
Das Kolping-Bildungswerk Diözesanverband Münster ist Träger der freien Jugendhilfe und seit 2008 
im Bereich der Offenen Ganztagsschule und Schulsozialarbeit aktiv. Seit 2007 ist die Kolping-
Bildungswerk DV Münster GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen 
Weiterbildung nach AZAV sowie nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.  
Das Kolping-Bildungswerk hält eine leistungsfähige Verwaltung vor, die die pädagogischen Angebote 
und Maßnahmen in ihren Abläufen unterstützt. Arbeitsplätze sind mit modernen Arbeitsmitteln 
ausgestattet. Die Mitarbeiterinnen werden mit Laptop und Handy ausgestattet und in die technische 
Infrastruktur (Mail-Server, zentrale Terminverwaltung, online-Dokumentenmanagementsystem) 
eingebunden. Die regelmäßige Fortschreibung des Schulungsplanes sichert die hohe Qualifikation der 
Mitarbeitenden. 
Um eine hohe Qualität unserer Angebote zu erreichen und dauerhaft sicherzustellen, handeln wir 
einheitlich und koordiniert. Unser Qualitätssicherungskonzept enthält deshalb die folgenden 
Bestandteile:        
 einheitliche und verbindliche Information  
 Schnittstellenmanagement  
 klare Definition der Qualitätsstandards &-zielen 
 einheitliche Arbeitsunterlagen, Dokumente, Ordnungsmittel und Formulare  
 Qualifikation des Personals 
 eindeutige Benennung, Zuordnung und Abgrenzung der Zuständigkeiten 
 Planung, Anleitung und Kontrolle 
 Grundsatz einheitlichen Handelns

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 Weiterbildung des Personals 
 Evaluation  
 Verstetigung durch Weiterentwicklung. 
 
Verbindliche und allgemeingültige Unterlagen (z.B. Angebotskonzeption) werden in einem 
Maßnahmeordner innerhalb unseres Dokumentenmanagementsystems hinterlegt und sind dort für 
alle in der Maßnahme tätigen Mitarbeitenden zugänglich.  Wir stellen sicher, dass alle Akteure auf 
der Grundlage des gemeinsamen Konzeptes und unter Beachtung der verbindlichen und 
allgemeingültigen Unterlagen arbeiten. Darüber hinaus werden Schnittstellen, insbesondere mit den 
Kooperationspartnern definiert und beschrieben, um den Informationsfluss zu gewährleisten.   
Mit den beteiligten Fachkräften finden regelmäßig Teamsitzungen statt. Unter anderem werden die 
Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern und sich daraus ergebene Konsequenzen besprochen. Die 
Teamsitzungen werden protokolliert. Die Dokumentenlenkung für diese Maßnahme erfolgt über 
unser Dokumentenmanagementsystem „roXtra“. 
Alle Arbeits- und Ablaufprozesse unterliegen einer permanenten Evaluation. So werden die Prozesse 
und deren Ergebnisse ständig optimiert, Schwachstellen beseitigt und Fehler von vornherein 
vermieden. Durch Audits werden die Dokumente und Unterlagen auf Aktualität und Effizienz 
überprüft. Sie bilden somit den integralen Bestandteil einer systematischen Qualitätssicherung und 
verpflichten gleichzeitig die Mitarbeiter*innen zu einer einheitlichen Umsetzung der Konzeption.

Anlage 2 SeHt OGS-Konzept_ Aegidii-Ludgeri-Schule

51944 Zeichen

SeHT Münster e.V. Geschäftsstelle  Sparkasse Münsterland Ost   
Geschäftsführender Vorstand: In der „Alten Dechanei“ Fon (0251) 13 69 20 IBAN DE42 4005 0150 0000 365478 
Ulrich Pieper Dechaneistraße 14 Fax (0251) 13 69 22 BIC W ELADED1MST   
Sabine Wessel 48145 Münster Mail  info@seht-muenster. de Gläubiger- ID DE53 ZZZ0 0000 4023 41  
Anke Benthaus-Reichstein  Web www.seht-muenster.de  Vereinsregister 3380 
 
 
— 
 
 
 
 
Bewerbung 
für die Trägerschaft der 
Offenen Ganztagsschule (OGS) der Aegidii-Ludgeri-
Schule in Münster 
 
 
 
 
 
 
„Hilf mir, es selbst zu tun!“ 
   (Maria Montessori) 
 
 
 
 
Vorgelegt von 
SeHT Münster e.V. 
Dechaneistraße 14 
48145 Münster

Unsere Motivation  
 
Wir sind derzeit als Jugendhilfeträger an der Aegidii-Ludgeri-Schule seit 2020 mit 
den Angeboten 
• Schulbegleitung 
• Lernförderung „Aufholen nach Corona“ 
Wir unterstützen die Leitgedanken der Aegidii-Ludgeri-Schule mit unserem Profil. 
Wir verstehen Verschiedenartigkeiten und Schwächen als Bereicherung, Chance 
und Entwicklungsaufgabe.  
 
Wir schätzen die Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter:innen in der OGS 
der Aegidii-Ludgeri-Schule. 
 
 
 
 
Unsere Stärken 
 
Wir sind anerkannter Träger der Jugendhilfe mit vielen Kom petenzen in der 
schulnahen Jugendhilfe 
• Ganztagsbetreuung 
• Ferienbetreuung 
• Schulsozialarbeit 
• Schulbegleitung 
Wir kennen uns aus mit individueller Förderung und ganzheitlichem Lernen. 
Wir sind flexibel, innovativ und gut vernetzt. 
Wir haben fachlich hoch qualifiziertes motiviertes Personal. 
Wir sind erfahren in der Montessoripädagogik. 
Wir sind erfahren in der Arbeit mit altersgemischten und diversen Gruppen. 
Wir sind mit unserem „JIPA-Projekt zur inklusiven politischen Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen “ Träger des Inklusionspreises NRW 2016 und des 
Bürgerpreises Münster in Gold 2018.

SeHT Münster e.V. Geschäftsstelle  Sparkasse Münsterland Ost   
Geschäftsführender Vorstand: In der „Alten Dechanei“ Fon (0251) 13 69 20 IBAN DE42 4005 0150 0000 365478 
Ulrich Pieper Dechaneistraße 14 Fax (0251) 13 69 22 BIC W ELADED1MST   
Sabine Wessel 48145 Münster Mail  info@seht-muenster. de Gläubiger- ID DE53 ZZZ0 0000 4023 41  
Anke Benthaus-Reichstein  Web www.seht-muenster.de Ve reinsregister 3380  
 
 
— 
 
 
 
Konzeption 
für das außerschulische Angebot 
der Offenen Ganztagsschule (OGS) 
 
 
 
 
 
 
 
 
im Rahmen der Überleitung der OGS Aegidii-Ludgeri-
Schule 
in freie Trägerschaft 
 
Vorgelegt von 
SeHT Münster e.V. 
Dechaneistraße 14 
48145 Münster 
 
 
Stand: Juli 2022

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Inhalt 
 
1 Einleitung ................................................................................................................................ . 2 
1.1 Trägerbeschreibung ..........................................................................................................  2 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale ................................................................ . 4 
2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) .......................................................  5 
2.1 Rechtliche Grundlagen .....................................................................................................  5 
2.2 Ziele ..................................................................................................................................  5 
2.3 Finanzierung .....................................................................................................................  6 
3 Struktur der OGS .....................................................................................................................  7 
3.1 Betreuungszeiten ..............................................................................................................  7 
3.2 Mittagessen ......................................................................................................................  7 
3.3 Personal ...........................................................................................................................  7 
3.4 Räume ..............................................................................................................................  8 
3.5 Ferienbetreuung ...............................................................................................................  8 
4 Pädagogische Leistungsbereiche des SeHT Münster e.V. .......................................................  9 
4.1 Lernzeit und Hausaufgabenbetreuung ..............................................................................  9 
4.2 Gemeinsames Mittagessen ...............................................................................................  9 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) ............................................................................  9 
4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften.............................................................................  10 
4.5 Individuelle Förderung ....................................................................................................  11 
4.6 Partizipation ....................................................................................................................  11 
4.7 Inklusion und Integration ................................................................................................ . 12 
4.8 Digitalisierung .................................................................................................................  12 
5 Kooperation und Vernetzung ................................................................................................ . 14 
5.1 Erziehungspartnerschaft ................................................................................................ . 14 
5.2 Schulintern ......................................................................................................................  15 
5.3 Innerhalb von SeHT ........................................................................................................  15 
5.4 Extern im Sozialraum ......................................................................................................  15 
5.5 Stadt Münster .................................................................................................................  16 
6 Qualitätsmanagement ............................................................................................................  17 
6.1 Strukturqualität ................................................................................................................  17 
6.2 Prozessqualität ...............................................................................................................  19 
6.3 Ergebnisqualität ..............................................................................................................  19 
6.4 Personal .........................................................................................................................  19 
6.5 Arbeitsschutz ..................................................................................................................  21 
6.6 Kinderschutz ...................................................................................................................  21 
7. Perspektiven .........................................................................................................................  22

2 
 
1 Einleitung 
Offene Ganztagsschule steht für gute Bildung, Erziehung und Begleitung. Kontinuität in der 
Betreuung gibt Familien Sicherheit in der Lebensplan ung, eröffnet Chancengleichheit und eine 
sichere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 
 
Offene Ganztagsschule befindet sich seit ihrer Einführun g in einem kontinuierlichen Qualitäts- 
und Weiterentwicklungsprozess. Dies danken die Kinder und ihre Familien mit stetig steigenden 
Anmeldezahlen.  
 
Offene Ganztagsschule ist mehr als Betreuung. Schule wird  zum Lebensraum, zu einem 
Sozialraum im Sozialraum. Für manche Kinder bedeutet Offene Ganztagsschule einmal am Tag 
ein warmes Essen, einen ruhigen sicheren Ort zum Lern en und Spielen sowie Menschen, die 
ihnen zuhören und Zeit schenken. 
1.1 Trägerbeschreibung  
SeHT Münster e.V. - SelbständigkeitsHilfe bei Teilleistun gsschwächen - ist ein anerkannter 
Jugendhilfe- und Eingliederungshilfeträger mit derzeit  ca. 120 sozialversicherungspflichtigen 
Mitarbeiter:innen sowie ca. 30 Übungsleiter:innen bzw. Honorarkräften.  
SeHT Münster entstand 1992 aus einer Gruppe engagierter Eltern und ist heute eine renommierte 
Selbsthilfegruppierung mit rund 250 Mitgliedern. 
Wir beraten und begleiten Familien mit Kindern, Jugendlichen  und jungen Erwachsenen. Im 
Besonderen vertreten wir junge Menschen mit Teilleistun gsschwächen, Aufmerksamkeits-
störungen, Lern- und Entwicklungsstörungen, Fetalem-Alk ohol-Syndrom, Autismus-Spektrum-
Störungen, seelischen Behinderungen, emotionalen/soziale n Entwicklungsauffälligkeiten und 
weiteren individuellen Beeinträchtigungen mit dem Ziel  eines selbstbestimmten Lebens mit 
vollständiger gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe.  
 
Unsere Angebote sind inklusiv und offen für alle interessierten Menschen. 
 
Von unserem Wissen um Besonderheiten und der en ganzheitlicher Betrachtung profitieren alle 
Kinder und Jugendlichen. 
 
SeHT Münster ist seit 1994 anerkannt als freier Träger der Jugendhilfe. 
 
SeHT Münster e.V. ist weltanschaulich und konfessionell un abhängig. Wir sind Mitglied des 
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW sowie Mitglied der Landes- und Bundesvereinigung von 
SeHT. Über die Mitgliedschaft im Paritätischen sind wir angebunden an die entsprechenden 
Fachberatungen. 
 
Unsere besondere Expertise für die Übernahme der Offenen Ganztagsschule (OGS) 
SeHT Münster e.V. zeichnet sich durch vielschichtige Fachdienste im Kinder- und Jugendbereich 
aus. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der  Ganztagsbetreuung und in der engen 
Kooperation mit Schulen. 
Als Träger der nachfolgenden Angebote bringen wir besondere Expertise für die Übernahme der 
OGS mit:

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• Ganztagsbetreuungsangebote 
o OGS 
▪ Trägerschaft der OGS Albert-Schweitzer-Schule seit 20 09 
▪ Verwaltung des Förderbudgets der OGS der Erich-Kästn er-Schule und der 
Pötterhoekschule Münster seit 2008 
▪ OGS-Ferienbetreuung 
o Ganztag in der Sekundarstufe 
▪ 13 plus Betreuung in der Albert-Schweitzer-Schule sei t 2006 
▪ Schulsozialarbeit im Ganztag des Geschwister-Scholl-Gymnasi ums seit 
2019 
• Schulsozialarbeit seit 2011 
o Albert-Schweitzer-Schule 
o Erich Kästner-Schule 
o Gesamtschule Münster Mitte 
o Realschule im Kreuzviertel 
o Geschwister-Scholl-Realschule 
o Geschwister-Scholl-Gymnasium (Schule des Gemeinsamen L ernens) 
o Schillergymnasium (Schule des Gemeinsamen Lernens) 
o Pascalgymnasium 
• Schulbegleitung seit 2017 
o Im Schulalltag 
o In den Ganztagsbetreuungsangeboten 
• Jugendsozialarbeit mit 
o Freizeitgruppen 
o Bildungsangeboten 
o Ferienbetreuung 
o Beratung zu Fragen rund um gesellschaftliche und sozial e Teilhabe 
o Aufholen nach Corona 
o Projekten zur Armutsprävention „Mädchen fragen – Mädchen wissen 
• Projekte zur politischen Teilhabe von Kindern und Jugen dlichen  
o Projekt JIPA – Jugendliche inklusiv politisch aktiv seit 2012 bis heute 
o Projekt KIPA – Kinder inklusiv politisch aktiv 2017-2019 
o Projekt „Kommunalpolitische Beteiligung aller Jugendlich en“ Unterstützung der 
Jugendratswahlen 2020/21 
• Familienunterstützendem Dienst seit 2013 
o Pflegeberatung 
o Individuelle Unterstützung für Familien mit einem p flegebedürftigen Kind oder 
Jugendlichen 
•  Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie Elter naustauschgruppen 
SeHT Münster e.V. ist ein stadtweit agierender Träger mit Schwerpunkt im Osten Münsters. Vor 
vielen Jahren hat SeHT Münster den Arbeitskreis Mauritz-Ost mit aufgebaut, sich für die Belange 
der Familien im Stadtteil engagiert und ist somit als verlässlicher Partner im Sozialraum bekannt 
und eingebunden.  
Durch die Trägerschaft der Offenen Ganztagsschule an der Albert-Schweitzer-Schule seit 2009 
bringt SeHT Münster e.V. bereits mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Offenen Ganztagsschule 
mit und verfügt über weitreichende Angebotsstrukturen.

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Darüber hinaus ist SeHT Münster e.V. in der Trägerkonferenz OGS und im Qualitätszirkel Offene 
Ganztagsschule in Münster vertreten und wirkt bei der Erstellung der Qualitätsstandards aktiv 
mit. 
1.2 Leitprinzipien und besondere Trägermerkmale 
Das Motto des SeHT Münster e.V. „Stark sein trotz Schwächen“ ist  richtungsweisend für das 
pädagogische Handeln in der OGS . In Achtung vor der Würde des Menschen heißen wir alle 
Kinder mit Respekt und Toleranz gegenüber ihrer Individ ualität, ihren Besonderheiten und 
Verschiedenheiten willkommen und setzen alles daran die sen Anspruch auch in der offenen 
Ganztagsschule zu realisieren. 
 
Wir verstehen vermeintliche Schwächen und Verschiedenhe iten als Chance und 
Entwicklungsaufgabe. 
 
Mit den vorhandenen Ressourcen bieten wir Kindern die bestmögliche Betreuungs-, Bildungs- 
und Erziehungsangebote. Um das Ziel der vollen gesellschaf tlichen Teilhabe zu erreichen, 
werden formelle und informelle Bildungsprozesse gestalt et, die Kindern die Möglichkeit 
ganzheitlicher Entfaltung ihrer Talente und bestmöglicher Förderung ihrer Schwächen bieten. An 
diesen Prozessen werden Kinder aktiv und gleichberechtigt beteiligt.  
 
“Hilf mir es selbst zu tun!”  
In der Umsetzung der Bildungsprozesse orientieren wir un s an diesem Leitsatz von Maria 
Montessori. 
 
Zwischen den Fachkräften der OGS, den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften wird eine 
wertschätzende Erziehungspartnerschaft zum Wohle der Kinder angestrebt. Dieses Vorhaben ist 
auf die Bereitschaft zum Dialog angewiesen, sodass SeH T Münster e.V. bestrebt ist, mit allen 
Beteiligten die Konzeption der Offenen Ganztagsschule  fortlaufend zu präzisieren und 
weiterzuentwickeln.

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2 Grundlagen und Ziele der Offenen Ganztagschule (OGS) 
2.1 Rechtliche Grundlagen 
Seit mehreren Jahrzehnten wird der Prozess der Öffnung vo n Schule in die Gesellschaft 
umgesetzt. Die Übernahme von Ganztagsbetreuungsaufgaben in das Schulgesetz spiegelt diese 
Öffnung wieder. Die Bedarfe der Eltern an Vereinbar keit von Familie und Beruf haben den 
Prozess vorangetrieben.  
Der Runderlass zur Offenen Ganztagsschule gibt die Rahmenbedingungen vor und fordert genau 
diese Öffnung von Schule in die Gesellschaft um ein „attraktives, qualitativ hochwertiges und 
umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot“ (siehe Runderlass 12-63 
Nr. 2, 2.1 Satz 1) zu entwickeln. 
Dazu gehört die Beteiligung von außerschulischen Partnern und unterschiedlichen Professionen 
an der pädagogischen Arbeit sowie die Erschließung und Nutzung des Sozialraums. 
 
Die rechtlichen Grundlagen für die Offenen Ganztagsschu len setzen sich aus den folgenden 
Vorgaben zusammen: 
• § 9 Absatz 3 Schulgesetz 
• „Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in Münster 2019“, die auf dem Runderlass 
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 / Erlass 12 – 63 Nr.2 (ABl. 
NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) basieren 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kind er vom 12.02.2003 / Erlass 11 – 
02 Nr. 19 (ABl. NRW. S. 43) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kind er vom 31.07.2008 / Erlass 11 – 
02 Nr. 9 (ABl. NRW. S. 403) 
• Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 14 .12.2020 / Erlass 11 – 02 Nr. 
37 (ABl. NRW. 12/20) 
2.2 Ziele 
Übergeordnete Ziele (gemäß der Landesregierung NRW) 
• Verbesserung der Bildungsqualität und der individuell en Förderung und Entwicklung 
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem sichere n Gefühl für alle Beteiligten  
• Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Sc hule  
Strukturziele 
• Gewährleistung eines sanften Übergangs der städtischen L eitung des Offenen Ganztages 
zur Trägerschaft des SeHT Münster e.V. unter Einbezug des Kollegiums, der Schülerschaft, 
der Personensorgeberechtigten und eine fortlaufende multiprofessionelle Zusammenarbeit 
mit allen Kooperationspartner:innen 
• Erhalt von erprobten Systemen und professionelle Weit erentwicklung von neuen Konzepten 
zur Gewährleistung einer verlässlichen pädagogischen Betreuung mit fachlich qualifiziertem 
Personal

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Leistungsziele 
• Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entw icklung formell wie informell fördern 
(z.B. Freispiel, ganztägige Umsetzung von Förderplänen, Soziales Lernen) 
• Individuell fördern um Benachteiligungen zu vermeiden od er abzubauen und Befähigung 
der Kinder, ein selbstbestimmtes Leben zu führen 
• Kulturelle, kreative, musische, sportliche und soziale A ngebote in Kooperation mit anderen 
Sozialpartnern sicherstellen 
• Rahmenbedingungen und Personalressourcen für Hausaufg abenbetreuung/individuelle 
Lernzeiten sicherstellen 
• Erziehungsberechtigte bei der Erziehung achten, bera ten und unterstützen, sodass durch 
verlässliche Zusammenarbeit eine Erziehungspartnerschaft entsteht 
• positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und 
familienfreundliche Umwelt schaffen und erhalten mit Teilnahme an kulturellen, musischen, 
sportiven und gemeinwohlorientierten Angeboten im Sozialraum 
• gemeinsames Mittagess en 
• Partizipation der Kinder  
• Wertschätzung persönlicher und kultureller Diversitäten 
Qualitätsziele 
• Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ih r Wohl durch ein einheitlich 
abgestimmtes Verfahren 
• Qualitätsentwicklung und -sicherung durch kontinuierliche , fachliche Weiterentwicklung und 
Erhalt kontinuierlicher Beziehungen durch gute Mitarbeiterentwicklung und -förderung 
2.3 Finanzierung 
Der Schulträger, die Stadt Münster, übernimmt die Raum-, Sach-, Overhead- und Personalkosten 
zu 100%. Die im Betreuungsvertrag mit den Eltern vereinbarten Elternbeiträge werden durch die 
Stadt Münster erhoben.  
Der Betreuungsvertrag wird zwischen SeHT Münster e.V. und den Erziehungsberechtigten der 
an der OGS teilnehmenden Kinder geschlossen. 
Die Entscheidung über die Aufnahme der Kinder in das A ngebot der OGS trifft die Schule in 
Absprache mit dem Schulträger sowie dem OGS-Träger.

7 
 
3 Struktur der OGS 
Der Offene Ganztag ist in Gruppen organisiert. Das Angebot erfolgt nach einem festen Konzept, 
das neben einem gemeinschaftlichen warmen Mittagessen innerhalb der eigenen 
Gruppenkonstellation und der Lernzeit, genügend Raum für Freispiel und Arbeitsgemeinschaften 
vorsieht.  
 
Um eine verlässliche Verzahnung zwischen Unterricht und den Offenen Ganztagsangeboten zu 
gewährleisten wird viel Wert auf eine enge Kooperatio nsstruktur gelegt. Hierfür erfolgen 
regelmäßige Rücksprachen zwischen Schulleitung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften 
der OGS sowie regelmäßige Teamsitzungen, Teilnahme an Schu lkonferenzen, Durchführung 
gemeinsamer Veranstaltungen und gemeinsame Fallbesprechungen.  
3.1 Betreuungszeiten 
Die Anmeldungen für die Betreuungsangebote laufen ü ber die Sekretariate der jeweiligen 
Schulen. Dort sind die Betreuungsverträge hinterlegt. 
Betreut wird normalerweise: 
• In der OGS nach der vierten Stunde bis 16 /15 Uhr 
• An unterrichtsfreien Tagen (bewegliche Ferientage, schul interne Fortbildungen etc.) von 8 
Uhr bis 16 Uhr/15 Uhr 
• In der OGS-Ferienbetreuung von 8 Uhr bis 16 Uhr (sieh e Termine pro Schuljahr) 
• In der Bis-Mittag-Betreuung bis zum Ende der 6. Stu nde 
• In der so genannte Randzeitenbetreuung ab 7:00 Uhr b zw. bis 17 Uhr nach Bedarf und 
Personalressourcen an der jeweiligen Schule  
Freistellungen von der Teilnahme an der OGS können für  Therapien, Familienereignisse, 
außerschulische Sport- und Bildungsangebote über die K oordination der OGS durch die 
Schulleitung genehmigt werden. Die Anträge für diese einmaligen oder regelmäßigen 
Freistellungen müssen schriftlich eingereicht werden. 
3.2 Mittagessen 
Die Ausgestaltung des Mittagessens richtet sich nach den Gegebenheiten und technischen sowie 
räumlichen Möglichkeiten der jeweiligen Schule. 
Das Mittagessen ist Bestandteil des pädagogischen Konzepts.  Kinder werden an der Auswahl 
des Essens so weit wie möglich beteiligt. 
3.3 Personal 
Fachlich qualifizierte Betreuung, Erziehung und Bildung setzt fachlich und persönlich 
qualifiziertes Personal voraus. Dazu gehören Maßnahmen d er Personalentwicklung, der 
Ausbildung und Personalbindung. Die gelingt unter a nderem durch tarifliche Bezahlung und 
kontinuierliche Anstellungsverträge. Dies stellen wir sicher. 
Die Teamzusammensetzung orientiert sich an der Anzahl der Kinder, sodass SeHT Münster e.V. 
analog zu den Qualitätsstandards OGS der Stadt Münster eine Gruppenleitung (Erzieher:in , 
Sozialpädagog:in) pro 25 Kindern in der Regelschule/12 Kindern in der Förderschule beschäftigt. 
Dazu kommen pro Gruppe 21 Stunden Unterstützungskraft.  
Ab der 4. Gruppe ist die Koordination der OGS freigestellt vom Gruppendienst.

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Das Kernteam wird von Lehrkräften, Praktikant:innen, Ho norarkräften und Mitarbeiter:innen im 
Bundesfreiwilligendienst unterstützt.  
SeHT Münster e.V. stellt die fachliche Qualifizierung d es Personals für die OGS sicher. Sowohl 
im Sinne der Beschäftigten als auch der Schüler:innen ist es ein übergeordnetes Ziel, Kontinuität 
in den Beschäftigungsverhältnissen zu halten. Der Verein  stellt für die Notwendigkeit eine r 
Krankheits- oder Abwesenheitsvertretung schnellstmöglich eine fachgerechte Vertretung sicher.  
SeHT Münster e.V. ist erfahren in der Personalgestellung (nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H) und 
daran interessiert, bestehende Personalstrukturen in der  OGS beizubehalten, sodass für die 
Kinder vertraute Bezugspersonen bestehen bleiben. 
Gemeinsame Teamsitzungen sind beim SeHT Münster e.V. im Si nne einer stetigen 
Qualitätssteigerung und einem positiven Austausch oblig atorisch. Des Weiteren gibt es 
Supervisionsangebote und die Mitarbeiter:innen haben die Möglichkeit, sich über das interne und 
externe Fortbildungsprogramm kontinuierlich weiterzubilden. 
3.4 Räume 
Die Offene Ganztagsschule ist ein Erfolgskonzept. Dies stell t sich jährlich wachsenden 
Teilnahmezahlen dar. Schulen sind für diesen wachsenden räumlichen Bedarf unterschiedlich 
gut ausgebaut. Darauf hat SeHT als Träger keinen Einfluss. 
Um die Bedarfe der Kinder auf Rückzugsorte, Spielfläche n und gute Lern- und 
Essensumgebungen sicher zu stellen, entwickelt SeHT mit de n OGS-Teams und der jeweiligen 
Schulleitung die vorhandenen Raumnutzungskonzepte stetig weiter. 
3.5 Ferienbetreuung 
SeHT Münster e.V. bietet seit vielen Jahren umfassende ganztägige OGS-Ferienangebote für 
Schüler:innen mit und ohne Inklusionsbedarf an. 
Alle OGS-Kinder können 6 Wochen ganztägige Ferienbetreu ung in ihrer Schule in Anspruch 
nehmen. Die Zeiten werden vom Träger der OGS nach Rückspr ache mit der Stadt Münster 
festgelegt und sind für die Eltern verlässlich. Die Ferien betreuungszeiten können im Herbst für 
das darauffolgende Kalenderjahr gebucht werden. 
Die Betreuung wird an der jeweiligen Schule durchgefü hrt. Den Kindern vertraute 
Mitarbeiter:innen werden ergänzt durch Honorarkräfte oder Kooperationen mit Kinder- und 
Jugendeinrichtungen vor Ort. 
Viele Kinder genießen es, dass sie in den Ferien ungestö rt und zeitlich sehr flexibel den 
Tagesablauf gestalten und viele Stunden am Stück spielen können. Der Sozialraum Schule bietet 
ihnen ganz neue Möglichkeiten. Neben langen Freispielzeiten gibt es Angebote und Ausflüge, in 
deren Gestaltung die Kinder einbezogen werden.

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4 Pädagogische Leistungsbereiche des SeHT Münster e.V. 
Im Zwölften Kinder- und Jugendbericht (2005, S.83) heißt es: „Bildung ist ein aktiver Prozess, in 
dem sich das Subjekt eigenständig und selbsttätig in der Auseinandersetzung mit der sozialen, 
kulturellen und natürlichen Umwelt bildet. Bildung des Subjekts in diesem Sinne braucht folglich 
Bildungsgelegenheiten durch eine bildungsstimulierend e Umwelt und durch die 
Auseinandersetzung mit Personen. Bildung erfolgt dabe i in einem Ko-Konstruktionsprozess 
zwischen einem lernwilligen Subjekt und seiner sozialen Umwelt.“ 
In diesem Sinne versteht sich SeHT Münster e.V. zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Kinder 
verpflichtet und verknüpft in der Offenen Ganztagsschule f ormale, non-formale und informelle 
Bildungsprozesse miteinander. Nachfolgend werden grund legende Leistungsbereiche des 
regelmäßigen Tagesablaufs in der OGS vorgestellt. 
4.1 Lernzeit und Hausaufgabenbetreuung 
Eine besonders wichtige Schnittstelle zwischen Schule und dem Offenen Ganztag stellt die 
Hausaufgabenbetreuung bzw. individuelle Lernzeit dar. Wir sehen eine gelingende 
Hausaufgabenbetreuung als gemeinschaftlichen Prozess von  Personensorgeberechtigten, 
Lehrkräften und OGS-Mitarbeiter:innen, sodass besonder er Wert auf festgelegte 
Kommunikationswege für den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten gelegt wird.  
Unter pädagogisch fachlicher Begleitung findet von Mon tag bis Donnerstag ab 12:00 Uhr die 
Lernzeitbetreuung statt. Für die Eingangsklassen beträgt die Lernzeit täglich 30 Minuten, für die 
Aufbauklassen 45 Minuten. Es wird berücksichtigt, dass Hausaufgaben die individuelle Förderung 
unterstützen sollen, sodass Selbstständigkeit, Selbstbewuss tsein und Rücksichtnahme ebenso 
Bestandteil des Lernprozesses sind, wie Genauigkeit und Konzentration.  
Die Konzeption der Hausaufgabenbetreuung sieht vor, d ass zu Hause keine schriftlichen 
Aufgaben mehr erledigt werden müssen.  
Individuelle Lernzeiten zur vertieften und intensiven För derung werden zusätzlich gezielt von 
Lehrkräften betreut. 
4.2 Gemeinsames Mittagessen 
Das gemeinsame, warme Mittagessen ist fester Bestandteil des pädagogischen Konzeptes. Hier 
haben die Kinder die Möglichkeit die Erlebnisse des Vo rmittags auszutauschen. Dabei geht es 
neben einer ausgewogenen Mahlzeit auch um das Erlernen gemeinsamer Tischkultur und der 
Wertschätzung kulturell unterschiedlicher Essensgebräuche. Die Mahlzeiten werden an 
Gruppentischen gemeinsam eingenommen. Aktuelle gesetzliche Hygienebestimmungen werden 
dabei eingehalten.  
Das Mittagessen wird von einem regionalen Caterer geli efert, der sich bei der Erstellung der 
Speisepläne an dem Bremer Modell (optimierte Mischkost)  orientiert und individuelle Belange 
(wie z.B. Unverträglichkeiten oder Allergien) berücksichtigt. 
Bei der Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten (Tischdecken, Abräumen etc.) werden die Kinder 
beteiligt. Auch in die Auswahl der Mahlzeiten sind sie aktiv eingebunden. 
4.3 Freispiel (und ganzheitliche Förderung) 
Kinder benötigen nach den vorstrukturierten Rahmenbedi ngungen des Unterrichts die 
Möglichkeit, zur individuellen Entfaltung und Gestaltung. Raum für freies Spielen gehört somit zur 
Struktur des Offenen Ganztags.

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Gleichzeitig trägt das Freispiel zum Erwerb sozialer Kom petenzen bei. Die Freispielphasen 
können die Schüler:innen nach ihren Vorlieben im Inne n- oder Außenbereich, für sich oder mit 
anderen, nutzen. Pädagogische Fachkräfte stehen dabei z.B. mit motivierenden Spielmaterialien 
oder ergänzenden Regeln unterstützend zur Verfügung. 
4.4 Angebote und Arbeitsgemeinschaften  
Im Sinne ganzheitlicher - auch informeller - Bildung  ist es in der Offenen Ganztagsschule von 
besonderer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeiten ha ben, eigene Interessen zu vertiefen, 
weiterzuentwickeln oder Neues auszuprobieren. Hierfür wi rd ein vielfältiges Angebot an 
Arbeitsgemeinschaften aus dem sportlichen, naturpädagogischen, musischen, kreati ven, 
literarischen bis hin zum multimedialen Bereich zur Ve rfügung gestellt . Die 
Arbeitsgemeinschaften finden in der Regel täglich statt und werden von Mitarbeiter:innen aus der 
OGS, qualifizierten externen Kooperationspartner:inn en oder Unterstützungskräften 
durchgeführt. Durch die vielfältigen Arbeitsgemeinschaften wird gleichzeitig das außerschulische 
Bildungsangebot im Stadtteil und damit das sozialräumliche Umfeld besser kennengelernt. Hier 
einige Beispiele aus den letzten 15 Jahren OGS: 
 
Kreativität, Gestaltung und Musik 
• Filzen 
• Verschiedene Drucktechniken 
• Töpfern 
• Jahreszeitliches Basteln 
• Theater- AG 
• Rapp- AG 
• Trommel- AG 
Sport und Bewegung 
• Gruppenspiele 
• Fußball 
• Tanzen 
• Psychomotorik 
• Heilpädagogisches Reiten 
Alltagskompetenzen und Ökologie 
• Gärtnern 
• Wald- AG 
• Fahrradwerkstatt 
• Holzwerkstatt 
• Nähen 
• Kochen 
• Backen 
• Ab ins Viertel- AG 
• Wir gehen in die Stadtbücherei 
• Busfahrtraining

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Ankommen in der OGS und  
Identitätsentwicklung 
• Zwergen AG 
• Patenprojekt 
• Kampfesspiele- AG 
• Ich baue mir eine Höhle/ein Nest 
(Projekt für Kinder mit Flucht- und 
Migrationserfahrungen) 
• Jungen-/Mädchen- AG 
• Spürsinn-Projekt in Kooperation mit 
dem Kinderschutzbund 
 
Eine Vernetzung mit den Bildungsangeboten des SeHT Münst er e.V. ist möglich. Damit die 
Angebote zu den Bedarfen der Kinder passen, erfolgt j edes Jahr eine Interessensabfrage der 
Schüler:innen. Die Arbeitsgemeinschaften werden parti zipativ mit kindgerechten 
Evaluationsmethoden beurteilt.  
4.5 Individuelle Förderung 
Die Individuelle Förderung jedes Kindes wird insbesondere durch das Multiprofessionelle Team 
des Offenen Ganztags gewährleistet. Auf diese Weise kann situationsspezifisch bestmöglich auf 
die Bedürfnisse jedes Kindes eingegangen werden. 
Sprachbildung ist ebenso Teil der individuellen Förderu ng in der Offenen Ganztagsschule , 
sodass außerunterrichtliche Angebote sprachsensibel und sprachbewusst umgesetzt werden.  
 
Für Kinder mit heilpädagogischem Unterstützungsbedarf werden in der Offenen Ganztagsschule 
spezielle Förderangebote entwickelt bzw. umgesetzt angebo ten, die sich aus vielfältigen 
Bereichen wie z.B. Motorik, Wahrnehmung oder Konzentra tion zusammensetzen. Durch den 
regelmäßigen multiprofessionellen Austausch in der Offen en Ganztagsbetreuung wird 
sichergestellt, dass individuelle Förderpläne von Schüler:innen ganztägig umgesetzt werden. 
Für die Umsetzung der individuellen Förderangebote stehen der Offenen Ganztagsschule sowohl 
Sachmittel wie Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien als auch ein Förderbudget für 
schulbezogene Projekte zu. 
4.6 Partizipation  
Wir sehen Kinder nicht als Empfänger:innen von Leistun gen, Hilfeangeboten oder Wissen 
sondern als selbstwirksame „Subjekte ihres Lebens“. Dafür ist  es erforderlich, sie in allen 
Themenfeldern, die sie betreffen, zu beteiligen.  
Wir verstehen Schule als Sozialraum im Sozialraum. Damit  Kinder sich in ihrem Sozialraum 
wohlfühlen können, ist es wichtig ihnen entwicklungs- u nd altersbezogene Partizipations- und 
Mitbestimmungsmöglichkeiten anzubieten.  SeHT Münster e.V. fühlt sich durch seinen Ursprung 
als Selbsthilfeverein in besonderer Weise dazu verpflicht et, im Dialog mit den Kindern 
gemeinsame Entscheidungen in der Ganztagesbetreuung zu tr effen und sie dabei zu 
unterstützen, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen.  
• Auswahl von AGs 
• Gestaltung von Räumen 
• Auswahl von neuem Spielmaterial 
• Reparatur von Spielgeräten

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• Gruppenrunden  
• Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien 
Die Kinder erleben, dass ihre Gefühle und Meinungen ernst  genommen werden und sie ein 
wichtiger Bestandteil der Gemeinschaft sind. Durch das Erl eben von Selbstwirksamkeit werden 
Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen gestärkt.  
 
Partizipation zu realisieren, bedeutet als Erstes, die Voraussetzungen für Teilhabe zu schaffen. 
Mögliche Beteiligungsmodelle und -methoden hierzu werd en im Partizipationskonzept der 
Offenen Ganztagsschule in Zusammenarbeit mit den Schüler:innen festgehalten und fortlaufend 
weiterentwickelt und aktualisiert. 
Institutionalisierte Partizipationsmodelle können je n ach Partizipationsmodell der jeweiligen 
Schule Gruppenräte, gewählte OGS-Vertreterinnen etc. sein.  
4.7 Inklusion und Integration 
Die Entstehung und das Leitbild zeigen, dass sich SeHT M ünster e.V. durch besondere 
Inklusionssensibilität auszeichnet: Wir engagieren uns für  die Entwicklung inklusiver Haltung, 
Strukturen und Praktiken und setzen uns für die Rechte von Menschen mit 
Besonderheiten/Behinderungen und ihrer Familien ein.  
Als Verein für Familien mit Kindern und Heranwachsende n, die Besonderheiten in der 
Entwicklung im Sinne von Teilleistungsschwächen, Wahrnehm ungsproblematiken, AD(H)S, 
Lern- und Leistungsschwierigkeiten, autistischen Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen und/oder 
sozialen Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behin derungen aufweisen, setzen sich 
unsere Mitarbeiter:innen in der OGS in besonderer We ise für eine Lernumgebung ein, die 
Heterogenität, Diversität und Vielfalt wertschätzt und fördert.  
Seit vielen Jahren bieten wir vielfältige inklusive Gru ppen- und Ferienangebote sowie Projekte 
an, die die Angebote der OGS ergänzen. Um Synergieeff ekte zu nutzen bieten wir 
Mitarbeiter:innen der OGS hier die Möglichkeit der Stundenaufstockung. 
Durch bereits bestehende Kooperationen mit dem Fachdie nst der Schulbegleitung des SeHT 
Münster e.V. ist eine enge Verzahnung z.B. zwischen Schulb egleitungen und Betreuung in der 
OGS gewährleistet. 
4.8 Digitalisierung  
Die Digitalisierung der Gesellschaft ist in den letzten  Jahrzehnten rasant angestiegen. Hier hat 
die Digitalisierung der Schulen nur langsam Fahrt aufgenommen.  
Die Corona-Pandemie hat hier viele Schwachstellen im schulischen System aufgezeigt, aber 
auch viel in Bewegung gebracht, was die technische Ausstattung und deren Nutzung angeht.  
OGS ist ein Teil von Schule. Für die OGS stellen sich mit  der Digitalisierung verschiedene 
Themen 
• Digitale Ausstattung und Qualifizierung der Mitarbei ter:innen 
• Nutzung von Medien und Technik in der Lernzeit/Hausauf gabenbetreuung 
• Fragen nach digitalem Kinderschutz (Umgang mit Handys i n der OGS, Mobbing über soziale 
Medien, Kinderschutz im Netz etc.) 
• Nutzung von Medien und Technik in den AGs (Foto-Projekt e, Filmen unter Anleitung, OGS-
Blogs etc.)

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• Analoge Kontrapunkte zur Medienflut in Form von Echt zeiterlebnissen zur Stärkung der 
Resilienz 
• Digitale Angebote zur Elternarbeit (digitale und h ybride Elternabende, Online-
Elterngespräche etc.)

14 
 
5 Kooperation und Vernetzung 
SeHT Münster e.V. ist ein stadtweit agierender Träger m it einem Schwerpunkt im Osten 
Münsters. Durch die langjährige Arbeit sind wir umfassen d vernetzt und verfügen über gute 
Kenntnisse in der regionalen wie überregionalen Jugend hilfelandschaft. Wir arbeiten mit vielen 
Institutionen und Einrichtungen in und um Münster zusammen und vermitteln professionell weiter.  
5.1 Erziehungspartnerschaft  
Wertschätzung, Transparenz und regelmäßiger Informationsau stausch bilden für uns die 
Grundlage einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den  Personensorgeberechtigten. Die 
Corona-Pandemie hat gezeigt, dass eine enge Kooperat ion zwischen 
Personensorgeberechtigten, Lehrkräften und Mitarbeiter:innen der OGS unerlässlich ist. Hier sind 
viele kreative Formate entstanden um notfalls direkte Kontakte minimieren zu können. 
Um Kommunikation mit und Partizipation von Eltern und Erziehungsberechtigten zu ermöglichen, 
legen wir großen Wert auf eine wertschätzende Haltung.  Familien und Kinder leben in sehr 
unterschiedlichen sozialen und persönlichen Situationen. Wir legen großes Bemühen darauf 
positiv und stärkend in Kontakt zu treten um Eltern zu ermutigen sich am Austausch und an den 
Entwicklungsprozessen zu beteiligen.  
Auf besondere Bedürfnisse der Eltern (Sprachkenntnisse, Lesefähigkeit u.a. evtl. Hindernisse) 
wird bei der Übermittlung wichtiger Informationen soweit wie möglich eingegangen. 
Positive Begegnungen werden ermöglicht durch Schulfest e, Tag der Offenen Tür in der OGS 
oder Elterncafés. Hier können Eltern und Erziehende akt iv mitwirken und Verantwortung 
übernehmen.  
 
Die Angebotsstruktur der Offenen Ganztagsschule ermöglicht den Eltern eine aktive Beteiligung 
am Schulleben, die wir sehr begrüßen. Sie können Verantwortung übernehmen für Themen und 
aktiv das Programm mitgestalten. Partizipation ist bei d er Gestaltung der Bildungs- und 
Freizeitangebote in der OGS erwünscht. 
Der Betreuungsvertrag für die OGS regelt die Rahmenb edingungen für die kooperative 
Zusammenarbeit. Hinzukommen der regelmäßige Austausch übe r niedrigschwellige 
Informationskanäle wie Hausaufgabenheft, Elterninform ationsbriefe über die Schulhomepage, 
Emails oder Tür-und-Angel-Gespräche beim Bringen und Abholen der Kinder. 
Koordination und Gruppenleitungen bieten außerdem te lefonische Sprechzeiten, 
Videokonferenzen und individuelle Elterngespräche an.  
Das Beratungsangebot des SeHT Münster e.V. erstreckt sich hie rbei auch auf 
Entwicklungsfragen, Sorgen oder Weitervermittlungen von Unterstützungsangeboten außerhalb 
des Schulkontextes.

15 
 
5.2 Schulintern 
Schulinterne Kommunikation erstreckt sich auf unterschiedliche Bereiche.  
Auf kurzen schnellen Informationswegen müssen täglich not wendige Organisationsinfos sicher 
und verlässlich weitergegeben werden. Andere Themen wie z.B. Konzeptentwicklungen erfordern 
Zeit zum Austausch, Nachdenken und Vereinbaren. Dafür gi bt es unterschiedliche Strukturen , 
die das Zusammenarbeiten auf Augenhöhe verdeutlichen 
• Dailys ermöglichen kurze Aktualisierungen für den jeweil igen Tag 
• Die OGS-Koordination ist in den wichtigen Schulgremie n vertreten (Lehrkräftekonferenz, 
Schulkonferenz, Schulpflegschaft etc.) 
• Regelmäßiger Austausch zwischen Schulsozialarbeit und OGS -Koordination, ggf. je nach 
Schule multiprofessionelle Teamgespräche zu besonderen  Fragestellungen und/oder 
Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf 
• Nach Absprache Teilnahme der Schulleitung an den OG S-Teamsitzungen 
• Jahresgespräche zwischen Träger, Schulleitung und OGS-Koo rdination 
• Einsatz der Lehrkräftestunden in der OGS (Lernzeit, Ha usaufgabenbetreuung, 
Förderangebote usw.) 
• Themenbezogene gemeinsame Fortbildungen bzw. Thementag e zur Verbesserung der 
Qualität und der Kooperation 
• Zusammenarbeit mit dem Träger von Schulbegleitung 
5.3 Innerhalb von SeHT 
SeHT Münster stellt als Träger die Fachberatung und konze ptionelle Weiterentwicklung der 
schulischen Angebote und Hilfen sicher. Regelmäßige Koord inationsgespräche zwischen 
Fachberatung und OGS-Koordination, das Eingebunden sein der OGS-Koordination in ein Team 
aus Koordinationskräften der anderen Fachbereiche bei S eHT Münster erweitert den Blick auf 
Kinder und Strukturen. Die Vermittlung zu anderen Hil fen und Beratungsangeboten hat kurze 
Wege. 
Erziehungsberechtigte mit besonderen Fragen und Bedarfen können intern an Fachberatungen 
weitervermittelt werden. 
5.4 Extern im Sozialraum 
SeHT Münster nimmt den Sozialraum der jeweiligen Schul e in den Blick und arbeitet mit den 
relevanten Kooperationspartnern zusammen. Das Motto „Kurze Beine, kurze Wege!“ ist tragend 
für die Vernetzung im Stadtteil. Auf diesem Wege ler nen die Kinder die Bildungsangebote 
(Museen etc.) und Bildungsmöglichkeiten von Sportverei nen, Künstlern, Jugendeinrichtungen 
und z.B. Büchereien „vor der Haustür“ kennen und schätzen.  
Fachlich wird die Kooperation auch über den Sozialraum ausgedehnt. SeHT Münster arbeitet mit 
Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulpsychologie, dem K ommunalen Sozialen Dienste, dem 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Kinderschutza mbulanzen, Pflegekassen, 
Beratungsstellen, Ärzten und Therapeuten, psychiatrischen Angeboten, heilpädagogischen 
Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereinen usw. zusammen.

16 
 
5.5 Stadt Münster  
Die fachliche Arbeit von SeHT ist geprägt von langjähri ger Zusammenarbeit mit der Stadt 
Münster. Von den Anfängen des Offenen Ganztags bis hin zu flächendeckendem Ausbau und 
perspektivisch dem Rechtsanspruch auf offene Ganztagsschule ist SeHT Münster sowohl in der 
Trägerkonferenz Offene Ganztagsschule als auch bei der Entwicklung der Qualitätsstandards im 
Qualitätszirkel aktiv dabei. Hier werden gemeinsame Absprachen getroffen, neue Entwicklungen 
diskutiert und Haltungen formuliert. 
Die OGS-Koordination von SeHT nimmt an den Facharbei tskreisen und stadtteilbezogenen 
Arbeitskreisen teil. Die Mitarbeiter:innen von SeHT nut zen die städtischen OGS-
Fortbildungsangebote. 
Zusätzlich ist SeHT Münster e.V. in verschiedenen Gremien der Stadt vertreten und führt 
regelmäßig Gespräche mit der verantwortlichen Kommunalpolitik.

17 
 
6 Qualitätsmanagement  
SeHT Münster e.V. legt großen Wert auf eine prozesshafte  Qualitätsentwicklung, sodass 
Arbeitsstrukturen und Verfahren stetig an gesellschaftl iche und fachliche Veränderungen 
angepasst und weiterentwickelt werden.  
Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität und einer hohen Fachlichkeit im Offenen 
Ganztag setzen wir folgende internen und externen Standards. 
6.1 Strukturqualität  
Innerhalb von SeHT 
Fachberatung 
• Leitungstreffen 
• Facharbeitskreis OGS des Paritätischen 
NRW 
Koordination der OGS 
• OGS Koordinationstreffen 14-tägig 
• OGS Leitungssupervision 4-6 x jährlich) 
• SeHT Koordinationstreffen 1x monatlich 
OGS-Team 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen wöchentlich 
• OGS-Teamsitzungen für  
Gruppenleitungen und  
Unterstützungskräften 14-tägig 
• OGS-Teamsitzungen mit  
Schulbegleitungen monatlich 
• Teamtag 2x jährlich 
Auf Anfrage 
• Thematische Fachberatung 
• Konzeptentwicklung in der  
Steuergruppe

18 
 
Innerhalb der Schule 
OGS-Koordination 
• Dailys 
• Lehrkräftekonferenz 
• Schulpflegschaft 
• Schulkonferenz 
• Ggf. Steuerungsgruppe/Krisenteam 
• Zusammenarbeit mit der  
Schulsozialarbeit 
• Zusammenarbeit mit dem Träger von 
Schulsozialarbeit 
• Zusammenarbeit mit Sekretariat und 
Hausmeister:innen 
OGS-Gruppenleitungen 
• Stufen- oder Klassenteams 
• Schulbegleitungen 
• Ggf. Klassenpflegschaften 
• Nach Absprache Teilnahme an Eltern-
Kind-Tagen 
 
Auf Stadtebene 
Träger 
• Mitwirkung in den AGs nach §78 SGB 
VIII, Jugendsozialarbeit und Kinder- und 
Jugendarbeit/Offene Ganztagsschule 
• Mitwirkung in den AGs der Kommission 
zur Förderung der Inklusion in der Stadt 
Münster 
• Teilnahme an stadtweiten und  
stadtteilbezogenen Facharbeitskreisen  
Fachberatung 
• OGS Trägerkonferenz 
• OGS Qualitätszirkel   
• trägerübergreifend 
• Thematische Qualitätszirkel  
trägerübergreifend 
Koordination der OGS • Facharbeitskreis OGS 
• OGS-Fachtag trägerübergreifend 
OGS-Team • OGS Fachtag trägerübergreifend

19 
 
6.2 Prozessqualität 
Die Qualität der Abläufe in der Praxis zur Sicherstellung der Qualität Ganztagsbetreuung OGS ist 
sichergestellt durch festgelegte Abläufe. 
• Protokollierte regelmäßige Teamsitzungen aller Mitarbe iter:innen in der OGS 
• Protokollierte Dienstbesprechung Schulleitung/Steuergr uppe/OGS-Koordination 
• Führen von Beobachtungs- und Dokumentationsbögen zu den Kindern 
• Bedarfsgerechte Konzeptfortschreibung und Anpassung an sich wandelnde Gegebenheiten 
in der OGS  
• Arbeiten mit dem Qualitätskreislauf (Konzeptentwicklung,  Erprobung und Bewertung, 
Reflexion, Weiterentwicklung) 
• Themenbezogene schulübergreifende Treffen (Sanfter Üb ergang Kita-Schule, 
Gemeinsames Lernen etc.) 
• Kollegiale Fallberatung  
• Supervision 
• Trägerinterne und externe Fortbildungen 
• Ergänzende eigene Fachberatungen zum Gemeinsamen Lern en 
o Autismus 
o AD(H)S 
o LRS 
o Dyskalkulie 
o Fetales Alkoholsyndrom und weitere Themen 
• Dokumentation von Prozessen und Leistungen 
• Erstellung von Jahresberichten  
6.3 Ergebnisqualität  
• Halbjährliche Evaluation der Angebote von Kindern, Fa chkräften und Anbieter:innen 
• Fragebogen zur Evaluation der Teamzufriedenheit 
• Elterncafes zum Austausch 
• Regelmäßiger Austausch mit den Erziehungsberechtigten 
• Evaluation der Beschwerden 
• Reflektion der Anmeldezahlen zu OGS und Ferienbetreuun g 
6.4 Personal  
Das Personal ist Teil der strukturellen Arbeitsbedingungen und wesentlicher Teil von Gewalt- und 
Kinderschutzkonzepten.  
Die Mitarbeiter:innen gestalten die Betreuungssituatio nen maßgeblich mit . Daher ist es von 
enormer Wichtigkeit schon bei der Personalauswahl darau f zu achten, geeignetes Personal 
auszuwählen, um eine positive Erziehungs- und Bildungsk ultur zu gestalten und präventiv 
Gefahrenpotenzial zu minimieren.  
Eine ausreichende Personalausstattung ist nötig, um Kindern mit der notwendigen Gelassenheit, 
Ruhe und Empathie zu begegnen und unerwünschtem Verha lten durch Überforderung und 
Erschöpfung vorzubeugen.  
Gleichzeitig sollen Strukturen geschaffen werden, die für das Personal transparent sind und für 
alle einen Konsens über präventive Gewaltschutzmaßnahmen bieten. Die konkreten Maßnahmen 
werden im Nachfolgenden genannt und näher beschrieben.

20 
 
In Zeiten des Fachkräftemangels benötigen die Mitarbei tergewinnung, -bindung und -
qualifizierung besondere Bedeutung.  
Ausschreibung und Einstellung 
In der Ausschreibung einer Stelle wird auf das Leitbild und das Präventionskonzept des Vereins 
SeHT Münster e.V. hingewiesen. Die Bewerbung wird von der Personalabteilung und der Leitung 
bzw. Geschäftsführung auf eventuelle Lücken im Lebenslau f geprüft. Diesen Lücken wird dann 
nachgegangen. Personalverantwortliche sprechen die Pr ävention gegen Gewalt im 
Bewerbungsgespräch an. In diesem Gespräch wird weiter auf die Haltung und das Leitbild sowie 
auf das Gewaltschutzkonzept eingegangen. Es werden Frage stellungen aus diesen Bereichen 
thematisiert und den Bewerber:innen die Möglichkeit gege ben die eigene Haltung bzw. ihr 
Reflektionsvermögen darzustellen. Diese Fragen können gen utzt werden, um die fachliche 
Eignung und Persönlichkeit vor einer möglichen Einstellung zu prüfen. 
Dem:der Bewerber:in wird eine Hospitation in der OGS angeboten. Hier kann die Eignung des/der 
Bewerber:in in der Praxis überprüft werden.  
Während der Einarbeitungs- und Probezeit werden rege lmäßig Gespräche mit den neuen 
Mitarbeiter: innen geführt. Hier werden unter ander em Grenzen und Gefahrensituationen sowie 
Unter- bzw. Überforderungssituationen thematisiert. Wei ter wird beleuchtet, ob der:die 
Mitarbeiter:innen Unterstützungsmöglichkeiten von Koll eg:innen oder Fortbildungen benötigt 
und/oder annimmt. 
Ausbildung, Qualifizierung und Bindung von Mitarbeiter:innen 
Mitarbeiter:innen sind das höchste Gut. Wir bringen i hnen Respekt und Wertschätzung für ihre 
tägliche Arbeit entgegen. 
SeHT Münster hat eine lange Tradition in der Anleitung , Ausbildung und Weiterbildung von 
Mitarbeiter:innen, Praktikant:innen und Studierenden . Wir setzen uns engagiert ein für 
Mitarbeiter:innen, die sich nachträglich, über den zwei ten Bildungsweg oder berufsbegleitend 
weiter qualifizieren möchten.  
In Teamsitzungen und Entwicklungsgesprächen für Mitarb eiter:innen erfassen wir die 
Arbeitszufriedenheit sowie die Potenziale und Weitere ntwicklungswünsche der Einzelnen. Hier 
findet auch die gemeinsame Fortbildungsplanung statt. So kann jederzeit auf aktuelle Themen 
und Ereignisse fachlich eingegangen werden. 
Supervision, kollegiale Fallberatung und Fortbildungsang ebote unterstützen die gute fachliche 
Arbeit des Teams. 
Wir stellen tarifliche Bezahlung und ein Angebot zur A ltersvorsorge sicher. Dazu kommen 
freiwillige Leistungen wie Jahressonderzahlung, Radleasing-Angebot, Jobticket etc... 
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist die Einholung eines erweiterten polizeilichen 
Führungszeugnisses bei Neueinstellungen sowie in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren bei 
Mitarbeiter:innen ein essentieller Bestandteil des Per sonalauswahlverfahrens und des 
Kinderschutzkonzepts. Durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird verhindert, 
dass Personen beschäftigt werden, die wegen einer Stra ftat gegen die Fürsorge- und 
Erziehungspflicht, die sexuelle Selbstbestimmung oder we gen der Misshandlung 
Schutzbefohlener verurteilt wurden. (§72a, SGB VIII, §30a BZRG)

21 
 
Impfschutz 
Aktuelle geltende Regelung zum Impfschutz und Gesundheit sschutz in Schule werden vom 
Träger umgesetzt. 
6.5 Arbeitsschutz 
In den Zeiten der Corona-Pandemie hat der Arbeitsschut z für Mitarbeiter:innen an zentraler 
Bedeutung gewonnen. Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln  sind Bestandteil des Alltags 
geworden. Zu den Aufgaben von SeHT als Arbeitgeber gehört  
• Sicherstellung des Arbeitsschutzes 
• Der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsmanagements d urch ergänzende Besuche am 
Arbeitsplatz 
• Regelmäßige Überprüfung der technischen Ausstattung  
• Ein festgelegtes Verfahren zum Betrieblichen Eingliede rungsmanagement (BEM-Verfahren) 
• Schnelle Kontakte zum Betriebsarzt 
6.6 Kinderschutz 
Im präventiven Kontext bietet SeHT Münster e.V. im Ra hmen des erzieherischen 
Jugendschutzes persönlichkeitsstärkende und Resilienz fördernd e Angebote. Medien- und 
sexualpädagogische Angebote können nach Bedarf mit erfahrenen Kooperationspartnern initiiert 
werden. Die Angebote sind auf die Erfordernisse von Schü ler:innen mit und ohne Förderbedarf 
abgestimmt.  
SeHT Münster hält eine Kinderschutzfachkraft und insoweit erfahrene Fachkräfte vor. 
Unsere Fachkräfte stehen bei Fragen oder Beratungen zum Thema Kinderschutz für Familien 
oder Lehrkräfte zur Verfügung.  
Bei der generellen Sicherung des Kindeswohls arbeitet SeHT Münster e.V. gemäß § 8a SGB VIII 
in Verbindung mit § 42 Abs. 6 SchulG, NRW nach standardisierten Verfahrensabläufen mit dem 
Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammen. 
Dies ist in der „Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Sicherung des Kindeswohls zwischen 
den Grundschulen im Stadtgebiet Münster, dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien (Stand 7.11.2014)“ schriftlich festgehalten. 
 
Im Sinne des Teilhabestärkungsgesetzes hat SeHT Münster e. V. ein Gewaltschutzkonzept 
erstellt, über das alle Mitarbeiter:innen informiert  sind und dessen Maximen für sie 
handlungsweisend sind.  
Der dazugehörige Verhaltenskodex ist für alle Mitarbei ter:innen verbindlich. Sie unterzeichnen 
diesen Kodex mit ihrem Namen. 
Im Sinne der systematischen Gewaltprävention werden rege lmäßige Fortbildungen zum 
Deeskalationsmanagement angeboten.

22 
 
7. Perspektiven 
Gesellschaftspolitisch stehen in den nächsten Jahren große A ufgaben zur Lösung an. In 2026 
soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit umfänglichen Ferienbetreuungsansprüchen 
umgesetzt werden. Dies erfordert in Zeiten von Fachkräftemangel große Anstrengung sowohl auf 
politischer Ebene als auch vor Ort in den einzelnen Schu len und bei den Umsetzenden, den 
Jugendhilfeträgern.  
 
Zur Sicherstellung der Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien werden wir mit den 
Mitarbeiter:innen individuelle Jahresarbeitszeitmodelle entwickeln. 
 
Die Zukunft wird inklusiven und integrativen Teams gehör en, die sowohl internes als auch 
externes „Training on the Job“, ermöglichen. Die heute sc hon entwickelten neuen 
Ausbildungsmodelle sind Schritte in die richtige Richt ung. Inklusive und integrative Teams 
spiegeln die gesellschaftliche Realität und die Lebensw irklichkeit vieler Kinder wieder. Dazu 
gehören Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit. 
 
Das Modell „Eine Schule – ein Träger“, ein Zukunftsmodell, dessen Umsetzung wir mit der Stadt 
Münster anstreben, dient der schnellen Vernetzung und Kooperation. 
 
„Eine Schule - ein Träger“ ermöglicht kurze Wege in der Information, in der Beratung von Eltern 
und Fachkräften, in der Vernetzung verschiedener Unterstützungsangebote. 
 
„Eine Schule –  ein Träger“ ermöglicht die Verknüpfung verschiedener A rbeitsbereiche in einer 
Stelle, sodass Mitarbeiter:innen von diesen Stellen auskömmlich leben können und eine eigene 
soziale Sicherung erlangen.  
 
 
Bei Fragen und Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an: 
 
Elisabeth Leifheit 
Geschäftsführung und Fachberatung OGS 
0251-67432106 
0172-1556920 
leifheit@seht-muenster.de

Anlage 2 Beratungsstelle Süd OGS-Konzept_ Aegidii-Ludgeri-Schule

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Konzept 
zur Beantragung der Trägerschaft der  
außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschule 
für die 
Aegidii-Ludgeri-Schule

1 
 
Inhalt 
 
 
1. Einleitung 
 
2. Historie und Leitbild des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V. 
2.1. Geschichte des Vereins 
2.2. Leitbild des Vereins 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
3.1. Partizipation  
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
3.4. Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung  
3.5. Multiperspektivität  
3.6. Inklusion  
3.7. Vielfaltssensibilität 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
3.9. Kooperation in der OGS 
3.10. Bildung in der OGS 
3.11. Multiprofessionalität in der OGS 
 
4. Ganztagsstruktur 
4.1. Öffnungszeiten 
4.2. Leitung und Team  
4.3. Lernzeiten 
4.4. Arbeitsgemeinschaften 
4.5. Ferienbetreuung 
 
5. Bis-Mittag-Betreuung / Verlässliche Grundschule 
 
6. Qualitätsstandards  
6.1. Teamsitzungen  
6.2. Kinderschutz 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung 
6.5. Projekte und Förderungen 
  
7. Fachkräfte der OGS 
7.1. Leitung der OGS 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
7.3. Fort- und Weiterbildung 
 
8. Ausblick

2 
 
1. Einleitung 
 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. hat den Anspruch, sich flexibel an den Bedarfen von 
Kindern, Jugendlichen und Familien im ansässigen Sozialraum zu orientieren und auf 
Veränderungen zu reagieren. Die Bewerbung auf die Trägerschaft der außerunterrichtlichen 
Angebote der Offenen Ganztagschule an der Aegidii-Ludgeri-Schule ist für uns ein Schritt dahin, 
Kinder und ihre Familien dort zu begleiten, wo die Kinder einen großen Teil ihres Alltags verbringen. 
Die Offene Ganztagsschule ist für die meisten Grundschulkinder in Münster ein Lebensort, an dem 
sie sich täglich mehrere Stunden aufhalten, den sie mitgestalten und entdecken wollen. Dem Träger 
ist es ein Anliegen, dass junge Menschen in die Lage versetzt werden, als handelnde Akteure ihr 
Leben, aber auch das Leben der jeweiligen Gemeinschaft, zu gestalten und mitzugestalten. Wir 
wollen es den Kindern ermöglichen, ihre Interessen und Ideen in den Alltag der OGS 1 einzubringen 
und sich dadurch auch als selbstwirksam zu erleben. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel will die Lebenswelten der Kinder mit der Übernahme der 
Trägerschaft gut in den Blick nehmen und diese erweitern und bereichern. Die Aegidii-Ludgeri-
Grundschule liegt am äußersten, nördlichen Rand des Sozialraums Südviertel im Bezirk Mitte der 
Stadt Münster. Die Aegidii-Ludgeri-Schule ist durch die Teilnahme am „Arbeitskreis 
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ gut vernetzt mit dem Südviertel. 
Dieses Konzept wendet sich an Grundschulen, die sich im Sozialraum Südviertel befinden oder an 
diesen angrenzen. Dies begründet sich aus der Haltung und der Tradition des Trägers. In den 
folgenden Qualitätsmerkmalen des Vereins finden 
sich diese wieder: 
 
• Die Fachexpertise der Mitarbeiter*innen des 
Beratungsstelle Südviertel e.V. wird 
kontinuierlich reflektiert, ausgebaut und 
angepasst. Wir schulen immer wieder den 
besonderen Blick auf die aktuellen und 
zukünftigen Bedarfe von Kindern und 
Familien. 
• Der Verein Beratungsstelle Südviertel folgt 
den Prinzipien der Partizipation in allen 
Lebensbereichen. Partizipation ist der Kern 
einer demokratieorientierten, 
pädagogischen Arbeit in der Kinder- und 
Jugendhilfe. Die Ermöglichung vielfältiger 
Bildungszugänge, Demokratiebildung, 
Resilienzförderung, Inklusion und 
Kinderschutz sind nur einige Begründungen 
für eine intensive Auseinandersetzung mit 
dem Thema. Für die Kinder und Jugendlichen ist die Erfahrung wichtig, informiert zu sein, 
mitzuentscheiden, als Mensch mit Rechten ernst genommen und wertgeschätzt zu werden. 
Dann erleben die Kinder ihre Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule als einen Ort, an 
dem sie sich sicher fühlen und der sie unterstützt. Ein partizipativer Zugang ist also 
gleichzeitig Schlüssel zu Bildung und Demokratiebildung. 
                                                           
1 Im Folgenden wird die Abkürzung OGS für die Offene Ganztagsschule verwendet

3 
 
• Der Verein hält vielfältige trägerinterne Angebote für Kinder, Eltern und Familien vor. Im 
Sinne einer integrativen Arbeit wird angestrebt, alle in der Schule arbeitenden            
Jugendhilfe-Dienste wie Förderinsel, Schulsozialarbeit und Inklusionskräfte beim Verein zu 
verorten. 
• Sozialraumorientierung ist seit jeher ein wichtiger Bestandteil der Trägerarbeit. Diese wird 
aktiv umgesetzt und sorgt für ständige Vernetzung zum Wohle der Familien im Sozialraum 
Südviertel und südliche Stadtgebiete. Hierzu gehören Teilnahme, Organisation und auch 
Sprecherfunktionen in verschieden lokalen Arbeitskreisen. 
• Mitarbeiter*innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. sind aufgefordert, sich einzubringen 
und mitzugestalten. Gleichzeitig sorgt der Verein für eine möglichst familienfreundliche 
Stellengestaltung, eine Kultur der Wertschätzung und der offenen Kommunikation sowie 
für Supervision und Fortbildungen. 
Grundlagen der Arbeit sind die geltenden Rahmenbedingungen „Qualitätsstandards der Offenen 
Ganztagsschulen in Münster“ (Stand 2018, Hrsg.: Stadt Münster, Amt f. Kinder Jugendliche und 
Familien in Koop. mit dem Schulamt). Diese Rahmenvorgaben sind in einem intensiven 
Gesprächsprozess zwischen Kommune, Schulamt, Schulen und Elternvertretung entstanden Der 
Anspruch des Vereins Beratungsstelle Südviertel ist es, bei der Übernahme der Trägerschaft die 
Qualität und gute Strukturen der OGS zu festigen, aber auch neue Ideen aufzugreifen und 
kontinuierlich an der Verbesserung der OGS-Arbeit in enger Abstimmung mit der Schule zu 
arbeiten.

4 
 
2. Historie und Leitbild  
des Trägervereins Beratungsstelle Südviertel e.V.   
 
 
2.1. Geschichte des Vereins  
Die Anfänge des Vereins liegen 1970 in der Gründung des 
„Vereins zur Förderung der psychologischen 
Beratungstätigkeit“ mit Sitz im Bahnhofsviertel in Münster, 
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die damals 
formulierte Grundhaltung der Beratungsarbeit findet sich 
auch heute noch im Leitbild (s. Punkt 1.2), nämlich 
erreichbare und nützliche psychologische Beratung für sozial 
benachteiligte und arme Menschen anzubieten.  
Mit der (Weiter-) Entwicklung präventiver und stadtteilbezogener Angebote verlegte man den 
Verein - in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung des kommunalen Jugendamtes - in das 
Südviertel. Das sozialräumliche Arbeitskonzept führte zu einer stärkeren Vernetzung der 
Beratungsstelle mit den Kindertageseinrichtungen und Schulen als institutionelle Alltagsorte der 
Kinder sowie anderen Einrichtungen und sozialen Diensten im Südviertel. Dies führte 1981 zur 
Umbenennung des Vereins in „Beratungsstelle Südviertel für Kinder, Jugendliche und Erwachsene“.  
Als zentrales Steuerungsinstrument für die stadtteilbezogene Arbeit gibt es seit 1976 den 
Arbeitskreis Südviertel. Alle Einrichtungen und Dienste im Südviertel, die mit Kindern, Jugendlichen 
und Familien arbeiten, vernetzen sich dort und pflegen Kooperationen. 
Daraus entstanden in Trägerschaft des Vereins u.a. 
• die Heilpädagogische Tagesgruppe (intensive erzieherische Hilfen für Kinder im 
Grundschulalter),  
• das „Kooperationsmodell Schule-Jugendhilfe im Südviertel“ mit den Bausteinen  
• „Pro B Klasse“ zur Re-Integration von Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe der 
Hauptschulen sowie dem 
• „JuGS Projekt“ (Jugendhilfe an Grundschulen).  
 
Diese und folgende Einrichtungen befinden sich aktuell in der Trägerschaft des Vereins:  
• Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien (Friedrich-Ebert-Str. 125)  
o Familienberatung und Erziehungsberatung 
o Thematische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern  
o Insbesondere Angebote für psychisch erkrankte Menschen und ihre Angehörigen  
o Patenprojekt Rückenwind 
• Familientreff Viertelchen (Hammer Str.78)  
o JumP (Junge Mamas und Papas)  
o Stadtteilkoordination Frühe Hilfen  
o Offene Angebote für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren im Familientreff  
• Förderinseln an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus        
• Schulsozialarbeit an Grundschulen im Südviertel und darüber hinaus

5 
 
 
Nach wie vor ist es der Anspruch des Vereins, Beratung für Kinder, Jugendliche und Familien aus 
allen Bevölkerungsschichten leicht erreichbar und flexibel zur Verfügung zu stellen und sie immer 
wieder den veränderten Bedarfslagen und Anfragen der Menschen anzupassen.  
Die aktive Teilnahme an Arbeitskreisen, die zu familienbezogenen Themen arbeiten (z.B. AK 
Beratung, Runder Tisch FamFG, AK Medien- und Onlinesucht, AK Alleinerziehende, Kommunale 
Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII) ist für uns selbstverständlich und sorgt auch für einen 
guten Informationsfluss und schnelle Reaktionen bei veränderten Bedarfslagen der Familien. 
Die Bewerbung auf die Trägerschaft der Offenen Ganztage an den Grundschulen im Südviertel ist 
die Konsequenz aus den Zielen und dem bisherigen Handeln des Vereins Beratungsstelle Südviertel. 
 
 
2.2. Leitbild des Vereins  
 
1. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Menschen in ihren Beziehungen und 
Lebenswelten und im Spannungsfeld mit den jeweils zeitgeschichtlichen Veränderungen, 
den politischen Entwicklungen und den sozial-kulturellen Bedingungen.  
 
2. Als Einrichtung der Jugendhilfe arbeiten wir im Rahmen des demokratischen Werte- und 
Rechtssystems auf der Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII (KJHG), der Richtlinien für 
die Beratungsstellen und der jeweils gültigen Beschlüsse des Rates der Stadt Münster.  
 
3. Als Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes teilen wir die Grundwerte 
unseres Verbandes: Parität, Toleranz, Offenheit und Vielfalt.  
 
4. Unseren Angeboten liegt ein humanistisches Menschenbild zugrunde:  
• Der Mensch ist im Kern gemeinschafts- und lernfähig. Die Befriedigung von 
körperlichen, psychischen Grundbedürfnissen vorausgesetzt, ist jedem Menschen 
die Entfaltung seiner individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten, Wachstum und 
Reife möglich.  
• Wir achten die Menschen in ihrer Subjekthaftigkeit und Selbstzuständigkeit. Wir 
begegnen Klienten achtsam, respektvoll und wertschätzend.  
 
5. Unsere Zusammenarbeit basiert auf Gleichwertigkeit, Akzeptanz, Transparenz, 
Wertschätzung, gegenseitigem Respekt, offener Kommunikation. Wir begrüßen 
Unterschiedlichkeiten und eine hohe Methodenvielfalt in unseren Teams. Konflikte werden 
zur Klärung von Beziehungen und Strukturen willkommen geheißen.  
 
6. Die Strukturen des Vereins sind klar definiert. In den jeweiligen 
Zuständigkeitsbereichen von Vorstand, Leitung, Fachteams, 
Gesamtteam und Verein sichern die MitarbeiterInnen die 
Umsetzung des Grundauftrags der Einrichtung.  
Die Teams des Beratungsstelle Südviertel e.V. sichern ihre fachliche Qualität 
durch Fort- und Weiterbildung, Supervision bzw. Fachberatung.

6 
 
3. Orientierung und Arbeitsprinzipien 
          des Trägers in der Offenen Ganztagsschule 
 
 
3.1. Partizipation  
Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache und werden von den Fachkräften als 
Solche in die Arbeit mit einbezogen. Sie können und sollen in Gestaltungsprozessen mitwirken und 
ihre eigenen Bedarfe ausdrücken und einfordern. Durch eine umfassende Partizipation findet ein 
Austausch mit den Schüler*innen in der OGS auf Augenhöhe statt. Kinder haben einen 
ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Die OGS soll Kinder 
ermutigen, diesem zu folgen und sie bei der 
Einforderung ihrer Rechte unterstützen. 
Partizipation befähigt die Kinder zu mehr 
Selbstbestimmung und stärkt ihre Resilienz. 
Damit die Beteiligung der Kinder gelingt, 
muss diese allerdings nicht nur gewollt, 
sondern auch gekonnt sein – Kinder und 
Jugendliche lernen, dass sie ein Recht auf 
Beteiligung haben und wie Beteiligung 
praktisch funktioniert, indem sie sich 
beteiligen. Voraussetzung dafür ist, dass es 
im Alltag der OGS immer wieder 
Möglichkeiten gibt, sich zu äußern, 
Meinungen zu bilden und einzubringen und für 
sich oder mit anderen zu entscheiden. Die OGS 
der Aegidii-Ludgeri-Schule verfolgt dieses Konzept 
bereits, da sie sich sowohl im Vormittagsbereich, als 
auch im Nachmittagsbereich nach den Prinzipien der 
Montessoripädagogik richtet. Montessoripädagogik fordert die Kinder auf, Erfahrungen zu 
sammeln, positive Unterstützung von Lehrenden und Begleitenden zu erfahren und dadurch selbst 
ihre Lebens- und Lernwirklichkeit aktiv mitzugestalten. 
 
3.2. Niedrigschwelligkeit und Elternarbeit 
Die Mitarbeiter*innen der OGS sind durch ihre Anwesenheit bei Abholsituationen, in Sprechzeiten 
oder bei Projekten im Nachmittagsbereich für Eltern ansprechbar. Die Elternarbeit erfolgt in 
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrer*innen, um bei Problemen ein gemeinsames 
Lösungskonzept abzusprechen. 
Der Kontakt zu den Eltern wird von den Mitarbeiter*innen der OGS gesucht. Die Partizipation der 
Eltern und deren Kooperationsbereitschaft sind wichtige Säulen in der Kommunikation und in der 
Durchführung der OGS. Die Einbindung der Eltern im Rahmen von Festen, regelmäßigen Elterncafés 
oder Gesprächsangeboten sollen dazu beitragen.

7 
 
 
3.3. Ressourcen- und Lösungsorientierung  
In der Arbeit mit den Schüler*innen steht stets die Lösung der dargelegten Probleme im Fokus. 
Dazu nehmen die Mitarbeiter*innen der OGS die vorhandenen Ressourcen wahr und nutzen diese, 
um gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten. Dies gilt sowohl im Gruppenalltag als auch in 
Einzelsituationen.  
Die weiteren trägerinternen Angebote für Kinder, Eltern und Familien stehen den Kindern und ihren 
Angehörigen offen. Aufgrund der institutionellen und räumlichen Nähe ist die Annahme dieser 
Angebote bei Bedarf leicht möglich. 
 
3.4. Lebenswelt- und 
Bedürfnisorientierung  
Die verschiedenen Lebenswelten der 
Schüler*innen und Eltern, wie Schule, Peergroup, 
Familie oder Medienlandschaft bestimmen deren 
wichtige und aktuelle Themen und haben Einfluss 
auf Interessen und Bedürfnisse, an denen sich 
auch die OGS orientiert.  
Neben der Wahrnehmung der subjektiven 
Bedürfnisse haben die Mitarbeiter*innen immer 
auch die strukturellen und soziokulturellen 
Gegebenheiten der Lebenswelten im Blick und 
unterstützen die Kinder dabei, sich selbstständig und 
kompetent in diesen zu bewegen. 
 
3.5. Multiperspektivität  
Das Arbeitsprinzip der Multiperspektivität entspricht der grundlegenden Haltung der OGS. Die 
Sichtweise einer/s jeden hat ihren Grund und ihre Berechtigung. In Konfliktsituationen wird nur 
dann Partei ergriffen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, zum Beispiel im Kinderschutzfall. Die 
OGS steht in erster Linie für die Interessen der Kinder ihrer Schule ein.  
Die OGS arbeitet systemorientiert und unter der Berücksichtigung von Vielfalt, Toleranz und 
Akzeptanz als Gegebenheiten des Schullebens, des Lebens der Kinder und Jugendlichen und ihrer 
Familien. 
 
3.6. Inklusion  
Grundschule ist eine Schule für alle Kinder. Die Arbeit mit allen Kindern in der OGS soll inklusiv, 
möglichst vielseitig und individuell gestaltet werden. Kinder sind anderen Kindern gegenüber

8 
 
grundsätzlich aufgeschlossen. Dies soll die OGS nutzen, um Teilhabe für alle zu ermöglichen und 
eventuelle Diskriminierungen abzubauen. Diese grundsätzliche Haltung wird auch von den 
Fachkräften in der OGS erwartet und unter den Mitarbeitenden gelebt. Für eine gelingende 
Inklusion ist die stadtteilorientierte Vernetzung besonders wichtig. 
Selbstverständlich ist die OGS offen für die Förderung aller Kinder. Hier bedarf es einer guten 
Absprache mit den Lehr- und Förderkräften, die im Vormittag eingesetzt sind. Auch der Austausch 
in multiprofessionellen Teams in den schulnahen Diensten des Vereins trägt dazu bei, voneinander 
zu lernen und die Anliegen der Inklusion voranzubringen. 
 
3.7. Vielfaltssensibilität 
Der Umgang in der OGS mit Schüler*innen mit 
Unterschieden, wie beispielsweise mit 
Migrationserfahrungen, soll von einem hohen Maß 
an Sensibilität gekennzeichnet sein. Mögliche 
Barrieren erfordern eine kontinuierliche 
Reflexion der eigenen Haltung und die 
Auseinandersetzung mit interkulturellen 
Themen. Im Alltag der OGS kann das 
bedeuten, dass man bewusst Freundschaften 
und Kontakte unter den Kindern fördert und 
Sprachförderung alltagsnah einbaut.  
Die OGS ist gendersensibel und offen für 
Konstruktionen, die über die bestehenden 
Definitionen von Mann und Frau hinaus gehen. Die 
OGS diskutiert grundsätzlich offen und kontrovers den 
Stellenwert der Geschlechtsidentität. Tradierte 
Geschlechtsrollen können Mädchen und Jungen sowie divers 
geschlechtliche junge Menschen in ihrer Entwicklung behindern. Diese Diskussion und die 
unterschiedlichen Sichtweisen nimmt die OGS in ihre Arbeit auf. 
 
3.8. Vernetzung und Verortung im Sozialraum 
Seit der Gründung des Vereins Beratungsstelle Südviertel e.V. liegt ein Hauptaugenmerk im 
sozialräumlichen Denken. Dafür ist der Verein seit langem bekannt und als „Motor“ für Vernetzung 
tätig. Schulen sind ein (be-)ständiger Lebensort für Kinder im Sozialraum. Die Entwicklung und die 
inhaltliche Gestaltung schulnaher Angebote in der Trägerschaft des Vereins Beratungsstelle 
Südviertel für das Südviertel von Münster sind ein wichtiger Bestandteil des Vereins. Neben der 
fallbezogenen Zusammenarbeit, die schon in den 2000er Jahren aktiviert wurde, und der 
Kooperation im AK Südviertel seit den 80er Jahren ist durch die Entwicklung des 
Kooperationsvertrages GANS (Ganztagsangebote der Jugendhilfe im Südviertel) seit 2016 auch ein 
vertraglicher Rahmen für die Zusammenarbeit von Angeboten der Jugendarbeit / Jugendhilfe in 
Kooperation mit den Lehrer*innen und Fachkräften der OGS geschaffen worden.

9 
 
Die Vernetzung und Kooperationen des Trägers mit Partnern aus Jugendhilfe, Sozialarbeit und 
Bildung ist traditionell Bestandteil der Arbeit des Trägers und soll auch im Kontext der OGS gepflegt 
werden.  
Die OGS gestaltet sich im Sozialraum sichtbar und nach außen offen. Hierdurch soll der Sozialraum 
für die Kinder erlebbar gemacht werden und deren Lebenswelt erweitern. Dies kann z.B. durch die 
konkrete Erschließung des Sozialraums durch AG‘s geschehen oder durch den Besuch in ansässigen 
Einrichtungen. Bestehende oder neue Kooperationen mit Einrichtungen im näheren Sozialraum 
können auch die Ferienbetreuung bereichern. 
Die Kooperation mit der Stadtteilkoordination der Frühen Hilfen im Bezirk Mitte sorgt dafür, dass 
auch Übergänge von der Kita in die Grundschule zielführend für die Familien gestaltet werden 
können. Hierbei ist der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Südviertel“ 
ebenso ein verlässliches Netzwerk wie der „Arbeitskreis Südviertel“, in dem sich regelmäßig alle 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen. 
 
3.9. Kooperation in der OGS 
Die langjährig bestehende Vernetzung mit der Aegidii-Ludgeri-Grundschule ermöglicht es dem 
Träger, in guter Abstimmung und in einem von Vertrauen geprägtem Verhältnis die Übernahme der 
OGS an dieser Schule angehen zu können.  
Mit Blick auf die Kinder, auf die Eltern und die Mitarbeiter*innen wird in enger Absprache mit der 
Schule geklärt, wie die bisherige Umsetzung der Kooperation 
intensiviert werden und auch die OGS die 
trägerspezifischen Leistungen in vollem Umfang 
nutzen kann. 
 
3.10. Bildung in der OGS 
Zum Bildungsauftrag der OGS zählen auch die 
Persönlichkeits- und Identitätsbildung. Diese 
komplexen und vielfältigen Bildungsprozesse 
wollen wir im Kontext der Angebote der OGS 
fördern, indem wir Angebote mit Kindern 
gemeinsam entwickeln und durchführen. Wir 
wollen es den Kindern ermöglichen, ihre 
Interessen und Ideen in den Alltag der OGS 
einzubringen und sich dadurch auch als selbstwirksam 
zu erleben. Dafür brauchen Kinder Freiraum zum 
Entdecken und Befragen ihrer Umwelt. Fragen der Kinder 
werden aufgegriffen, als Bildungsthemen quasi "ausgepackt" und in Arbeitsgemeinschaften 
aufgegriffen. Dies kommt den Leitgedanken im Konzept der Aegidii-Ludgeri-Schule, welches sich an 
der Montessoripädagogik orientiert, sehr entgegen.

10 
 
3.11. Multiprofessionalität im OGS 
Die kollegiale Kooperation mit allen an der Schule beschäftigten Fachkräften wie Schulleitung, OGS-
Leitung, Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Förderinsel etc. ist Grundlage einer erfolgreichen Arbeit und 
wird vorausgesetzt und gepflegt.  
Die Expertise und das Fachwissen der multiprofessionellen Fachkräfte im Träger stehen den OGS-
Mitarbeiter*innen selbstverständlich zur Verfügung. Diese sollen langfristig in einen trägerinternen 
Fachbereich für bildungsnahe Dienste mit einem eigenen multiprofessionellen Fachteam und 
eigener Bereichsleitung angebunden sein. Bei Bedarf kann leicht zu themenspezifischen Angeboten 
des Vereins, zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für belastete Kinder oder Eltern 
vermittelt werden. Selbstverständlich ist auch eine regelmäßige Fachberatung in den Teams und 
ein trägerinterner Wissenstransfer. 
 
4. Ganztagsstruktur  
 
 
An der Aegidii-Ludgeri-Grundschule bestehen aktuell 
vier Ganztagsgruppen (OGS). Beim Wechsel der 
Trägerschaft wird an die bestehende Struktur 
angeknüpft und so eine möglichst hohe Verlässlichkeit 
gewährleistet. Die Koordinationsfachkraft entwickelt in 
enger Kooperation mit ihrem Team, dem Träger und den 
Akteuren an der Schule die Strukturen weiter. Hierbei 
werden die aktuellen Bedarfslagen der Familien 
berücksichtigt. Dies gilt auch für Randzeiten, bewegliche 
Ferientage und die Ferienbetreuung. 
 
4.1. Öffnungszeiten 
Die aktuell bestehenden Öffnungszeiten der OGS an der 
Aegidii-Ludgeri-Schule sind: 
• OGS: Montag-Freitag 11:30 - 17:00 Uhr 
 
4.2. Leitung und Team 
Der Offene Ganztag der Aegidii-Ludgeri-Schule wird durch eine pädagogische Fachkraft geleitet. Im 
Team mit den Gruppenleitungen und weiteren Kräften entwickelt und sichert sie die 
Angebotsstruktur entsprechend der gültigen Vorgaben der Stadt Münster bzw. des Landes NRW.  
Pro offener Ganztagsgruppe stehen zusätzlich Lehrkräfte stundenweise zur Verfügung. Über den 
Einsatz (z.B. bei Hausaufgabenbetreuung oder Leitung einer AG) oder die mögliche Kapitalisierung 
der Stunden soll gemeinsam (Schulleitung, Lehrkraft, OGS-Leitung, Träger) entschieden werden.

11 
 
 
4.3. Lernzeiten 
Die Lernzeiten finden in Absprache mit der Schulleitung und den Lehrkräften in angemessenen 
zeitlichen Rahmen für jeden Jahrgang statt. Die Lernzeiten sind so angelegt, dass die Kinder ihre 
Hausaufgaben möglichst zu Hause nicht mehr bearbeiten müssen. Um dies zu gewährleisten und 
die Lernstände der Kinder im Blick zu haben, stehen die Lehrkräfte und die pädagogischen 
Fachkräfte der OGS in engem Austausch. Einzelne Stunden in den Lernzeiten können die Lehrkräfte 
im Rahmen der dafür vorgesehenen Stunden übernehmen (s. 4.2). 
 
4.4.   Arbeitsgemeinschaften 
Arbeitsgemeinschaften (AG‘s) sind in der OGS ein wichtiger 
Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Hier werden 
Bildungsangebote durchgeführt, die den Schüler*innen die 
Möglichkeit geben, im Nachmittagsbereich ihre 
individuellen Kompetenzen auszubauen und sich je nach 
Interessen und Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen zu 
bilden und sich weiterzuentwickeln.  An der Auswahl und 
Ausgestaltung der Angebote beteiligen sich die Kinder (s. 3.1).  
Im kreativen und musischen Bereich finden an der Aegidii-
Ludgeri-Schule regelmäßig AG‘s statt, die oft von externen 
Honorarkräften durchgeführt werden. Die 
Koordinierungsfachkraft des OGS entwickelt und überprüft 
zusammen mit den pädagogischen Fachkräften der OGS und 
den Kindern regelmäßig das Angebot der AG‘s und ist 
zuständig für die Einbindung der Angebote in den OGS-
Alltag. 
 
4.5.     Ferienbetreuung 
Die Kinder der OGS haben ein Recht auf insgesamt sechs Wochen 
Ferienbetreuung. Deshalb organisiert der Träger in Absprache mit anderen 
Anbietern von Ferienbetreuungsangeboten, vor allem aber mit den Anbietern im Sozialraum und 
dem Jugendamt, die Ferienbetreuung für 6 Wochen pro Schuljahr für die OGS Kinder. 
Die Umsetzung der Ferienbetreuung an der Aegidii-Ludgeri-Schule wird sich mit der Übernahme der 
Trägerschaft konkretisieren lassen. Diese soll hauptsächlich in den Räumlichkeiten der Schule 
stattfinden. Die Durchführung und Konzeption der Ferienbetreuung organisiert die Leitung der OGS 
mit ihrem Team. Die Gestaltung der Ferienbetreuung bezieht den Sozialraum der Kinder mit ein.

12 
 
5. Bis-Mittag-Betreuung  
 
 
Die Bis -Mittag-Betreuung (BiMi ) an der Aegidii -Ludgeri-Grundschule wird von den Eltern als 
Betreuungsangebot für ihre Kinder kaum in Anspruch genommen.  
Die Kinder, die für die Bis -Mittag-Betreuung angemeldet sind, werden aktuell in den Ablauf der 
offenen Ganztagsschule integriert. 
  
6. Qualitätsstandards 
 
 
6.1. Teamsitzungen 
Regelmäßige Teamsitzungen aller OGS 
Mitarbeiter*innen dienen dazu, sich auszutauschen, die 
Verzahnung mit dem Vormittagsbereich zu organisieren, 
Fallbesprechungen durchzuführen und die aktuellen Bedarfe 
der Kinder in den Blick zu nehmen. Außerdem soll hier  die 
Überprüfung und Entwicklung von Bildungsangeboten stattfinden. Die gegenseitige Teilnahme von 
Schulleitung und OGS -Leitung an Teamsitzungen bzw. Lehrerkonferenzen kann bei übergreifenden 
Themen hilfreich sein. Auch wichtige Themen der Mitarbeiter*innen untereinander sollen hier Platz 
haben. 
Die Teamsitzungen werden von der Koordinierungsfachkraft geleitet, ein Protokoll zur 
Qualitätssicherung soll verfasst werden. Die Dauer, Regelmäßigkeit und Zusammensetzung der 
Sitzungen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter*innen und deren Aufgabengebieten. 
 
6.2. Kinderschutz 
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind die Schulleitung und der Träger zu informieren 
und weitere Schritte in enger Absprache einzuleiten. Die gültigen Vereinbarungen zum 
Kinderschutzverfahren im schulischen Kontext sowie die beim Träger etablierten Schutzkonzepte 
und schriftlichen Verfahrensabläufe, die den aktuellen Vereinbarungen mit dem örtlichen Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien entsprechen, gelten auch für die OGS. D er Träger verfügt über 
eigene insoweit erfahrenen Fachkräfte nach §8 a (SGB VIII). 
Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei der Neueinstellung von 
Fachkräften ist selbstverständlich und verpflichtend. Die gesetzlichen Vorgaben nach §72 a (SGB VIII) 
zum Tätigkeitsausschluss werden umgesetzt.

13 
 
 
6.3. Gestalteter Übergang von der Kita in die OGS 
Der „Arbeitskreis Kindertageseinrichtungen und Grundschule im Südviertel“ und der Elternabend für 
Eltern der vierjährigen Kinder werden seit einigen Jahren durch eine Fachkraft des Trägers moderiert. 
Im Arbeitskreis wird ein guter Übergang der Kinder im Sozialraum von der Kita in die Schule 
vorbereitet.  Der Arbeitskreis hat einen Flyer für Eltern veröffentlicht mit Kriterien für eine gute 
Vorbereitung auf den Übergang Kita-Grundschule. 
 
6.4. Räumlichkeiten und Ausstattung 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V70328/2017 ein Musterraumprogramm für die 
Grundschulen beschlossen. Dies gilt auch für die OGS. Die Mitarbeiter*innen in der OG S werden 
dabei unterstützt, die Räumlichkeiten der OGS zu gestalten, damit alle eine gute Spiel - und 
Arbeitsatmosphäre vorfinden. 
 
6.5. Projekte und Förderungen 
Die Weiterentwicklung des Vereins Beratungsstelle Südviertel beruht auch auf der erfolgreichen 
Beantragung von Projektgeldern und Fördermitteln zur Unterstützung und Etablierung neuer 
Angebote im Bereich Kinder - und Jugendhilfe und im Bereich Schule (z.B. JuGS, Familientreff 
Viertelchen). Dies soll auch im OGS Bereich aktiv verfolgt werden, um dort die (Bildungs -)Angebote 
für die Kinder zu erweitern.

14 
 
7. Fachkräfte der OGS 
 
 
7.1. Leitung der OGS 
Die Leitung des Offenen Ganztages orientiert sich 
hinsichtlich des Einsatzes und der Freistellung an den 
Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen für 
Münster (s.o.). Neben den bereits im Konzept genannten 
Aufgaben der OGS -Leitung ist sie verantwortlich für die 
Beteiligung an Personaleinstellungen, d ie hauptverantwortliche 
Koordination von Einsatzplänen, Budget sowie für die Organisation und 
Leitung der Ferienbetreuungsangebote. 
 
7.2. Mitarbeiterführung und -fürsorge 
Regelmäßige Mitarbeiter*innen -Gespräche mit Leitungspersonen sind ein Standard des Tr ägers. 
Diese Gespräche sollen dazu dienen, Mitarbeiter*innen zu beteiligen und die Qualität der 
pädagogischen Arbeit zu sichern, sowie Arbeitszufriedenheit, Perspektiven und Ideen zu besprechen. 
Die Beteiligung von Menschen in ihren Lebens- und Arbeitsbereichen ist auch der Anspruch im Verein 
Beratungsstelle Südviertel. Im Verein sind viele Mitarbeiter*innen auch Vereinsmitglieder. 
Mitarbeiter*innen-Vertretungen sitzen im Vorstand. Die hohe Arbeitszufriedenheit und die relativ 
geringe Fluktuation unter den jetzigen Mitarbeiter*innen des Beratungsstelle Südviertel e.V. ist 
neben der guten Kultur sicher auch dieser partizipativen und demokratischen Vereinsstruktur 
geschuldet. 
Der Verein Beratungsstelle Südviertel begegnet seinen Mitarbeiter*innen seit jeher mi t 
Wertschätzung, offener Kommunikation und als familienfreundlicher Arbeitgeber. Regelmäßige 
Gesamtteamtreffen, teamübergreifende AGs und Projekte, Betriebsausflüge, interne 
Fortbildungstage etc. sorgen für gemeinsame Erlebnisse und ein gegenseitiges Kenne nlernen, nicht 
nur in Bezug auf die verschiedenen Arbeitsbereiche innerhalb des Trägers. 
Die Etablierung der Ferienbetreuung an der Schule und somit in der OGS, ermöglicht es dem Träger, 
den Mitarbeiter*innen im Offenen Ganztag eine Erhöhung des Stellenumf angs anzubieten. Der 
Träger bietet den Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge an. 
Die Möglichkeit im Rahmen eines Gestellungsvertrages weiterhin bei der Stadt beschäftigt zu sein , 
ist für die jetzigen OGS-Mitarbeiter*innen gegeben. Es besteht für Mitarbeiter*innen die Möglichkeit 
eines Betriebsübergangs zum Verein Beratungsstelle Südviertel e.V. Langfristig ist angestrebt, alle 
Arbeitsverhältnisse der OGS-Fachkräfte in die Trägerschaft des Vereins zuzuführen.

15 
 
7.3. Supervision, Fort- und Weiterbildungen 
Fachberatung, Supervision, Fort - und Weiterbildungen für Mitarbeiter*innen des Vereins 
Beratungsstelle Südviertel sind regelmäßig vorgesehen. Diese sollen u.a. die Qualität der 
pädagogischen und sozialpädagogischen Arbeit in der OGS sichern. Da der Verein auf einen großen 
Pool interner Fachkräfte zugreifen kann, sind auch kurzfristig Fall - und Fachberatungen sowie 
Fortbildungen für die Fachkräfte der OGS möglich. Darüber hinaus hält das Münsteraner Amt für 
Kinder, Jugendliche und Fami lien ein attraktives Fort - und Weiterbildungsprogramm für OGS -
Fachkräfte vor. 
 
 
 
8. Ausblick 
 
Bei den Umsetzungen und Planungen des OGS -Betriebs soll von Anfang an berücksichtigt werden, 
dass ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für jedes Schulkind voraussichtlich ab dem 
Schuljahr 2026/2027 bestehen wird. Dies wird für die zukünftige Ausstatt ung der OGS mit Räumen 
und Fachkräften berücksichtigt.  
Die Umsetzung dieser Konzeption wird eine gute Offene Ganztagsschule als Bildungs- und 
Lebensort ermöglichen. In der Praxis wird dieses nur durch das Miteinander von Fachkräften, 
Kindern und deren Familien gelingen. Die Kinder sollen später sagen können, dass sie eine gute Zeit 
in der Offenen Ganztagsschule hatten. Das soll unser gemeinsames handlungsleitendes Ziel sein.   
Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Friedrich-Ebert-Str. 125 I 48153 Münster 
Tel: 0251 77466 I Fax: 0251 797960 
mail@beratungsstelle-suedviertel.de 
www.beratungsstelle-suedviertel.de 
Impressum 
Verantwortlich: Felix Braun (Geschäftsleitung) 
Vorstand: Prof. Dr. phil. Kathrin Aghamiri 
Satz/Gestaltung: Björn Hinrichs    © 2021

Anlage 1 OGS-Kriterienkatalog

3167 Zeichen

Kriterienkatalog 
für die außerunterrichtlichen Angebote der  
Offenen Ganztagsschulen (OGS) 
 
Die Fachlichkeit des Trägers und sein pädagogisches  Konzept werden anhand der nachfol- 
genden Auswahlkriterien ausgewertet. Den Kriterien sind jeweils zu beachtende Standards 
und Orientierungsrahmen zugrunde gelegt: 
 
 Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschule in M ünster 
 
 Entsprechende Erlasse des Landes NRW in den aktuel l gültigen Fassungen 
 
Pädagogisches Konzept/Leistungsbeschreibung  
Das Konzept, das die gesetzlichen Grundlagen (BASS) , aktuelle gesellschaftlichen Erforder- 
nisse und die Grundhaltung des Trägers sowie dessen Arbeitsweisen verdeutlicht, muss vor- 
liegen und ist Grundvoraussetzung für die Trägerschaft einer OGS. 
 
Querschnittsaufgaben 
Der Zuzug und die Integration von Migrantinnen und Migranten stellen an OGS-Träger beson- 
dere Anforderungen. Sprachliche und kulturelle Barr ieren müssen gemeistert, schnelle und 
kompetente Integrationsangebote erarbeitet und entwickelt werden. Gleiches gilt für die The- 
men der Inklusion von Kindern mit Behinderungen und  der Genderthematik. Informelle und 
soziale Bildung als Querschnittsthema ist grundsätzlich enthalten. Zentrales Ziel von Bildung 
ist die Befähigung des Kindes, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu füh- 
ren und umfassend am sozialen und ökonomischen Leben und der gesellschaftlichen Entwick- 
lung partizipieren zu können.  
 
Mitbestimmung  
Der OGS-Träger soll ein beteiligungsorientiertes, p ädagogisches Konzept mit einem ange- 
messenen Maß an Partizipation darlegen. 
 
Kooperationsstrukturen 
Bereits vorhandene räumliche Bezüge zu bestehenden Einrichtungen im Sozialraum der Ein- 
richtung ermöglichen die Nutzung von Synergien, die  die Wirtschaftlichkeit einer OGS erhö- 
hen. Sozialraumbezogene Angebote werden bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt und wei- 
terentwickelt, wenn die Akteure des Sozialraums sich hierzu entsprechend vernetzen. 
 
Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen 
Die Anforderungen an Träger der Offenen Ganztagsschulen befinden sich, analog zur gesell- 
schaftlichen Entwicklung, laufend im Wandel. Neue Herausforderungen sind kontinuierlich mit 
neuen Antworten und Konzepten zu begegnen. Aus dies em Grund ist eine funktionierende 
und sich weiterentwickelnde Trägerstruktur eine not wendige Voraussetzung für den Betrieb 
einer OGS. 
Implementierte Qualitätsentwicklungs- und Sicherung sprozesse mit inkludierten Verfahrens-
abläufen in Bezug auf den Kinderschutz und die Zusa mmenarbeit mit der städtischen OGS-
Fachberatung ist ein notwendiger Standard. 
 
Besondere Merkmale des Trägers 
Bei diesem Kriterium können weitere besondere Angebote des Trägers in die Bewertung ein- 
fließen, die über die zuvor benannten Kriterien und Orientierungsrahmen nicht abgedeckt wer- 
den, jedoch eine Bereicherung für die Angebote der OGS darstellen. Gleichzeitig kann der 
Punkt der gewünschten Trägerpluralität/Trägervielfalt in Münster in der Bewertung berücksich- 
tigt werden sowie besondere Anforderungen, welche a us den Bedarfen der Schule und des 
Stadtteils entstehen. 
Stand: 02/2022

Anlage A

3994 Zeichen

Anlage A zur V/0763/2022 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung und die Schulleitung schlagen mit dem Schulkonferenzbeschluss einstimmig vor, 
dem Träger Beratungsstelle Südviertel e.V. für die Offenen Ganztagsschule in der Aegidii-
Ludgeri-Schule zum  Schuljahr 2023/2024 zu übertragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verwaltung wurde mit dem Antrag A-R/0039/2016 „Qualitätsoffensive die gute (offene) Ganz-
tagsschule“ beauftragt, ein Gesamtkonzept der Offenen Ganztagsschulen zu entwickeln und 
mehr als 25% der Offenen Ganztagsschulen in die Trägerschaft anerkannter fre ier Träger der 
Jugendhilfe überzuleiten. Der Rat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 26.08.2020 mit der Vorlage 
V/330/2020 beschlossen, alle Offenen Ganztagsschulen sukzessive in die freie Trägerschaft zu 
überführen.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden  wir die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts -, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln. 
 
Die Verwaltung und die Sc hulkonferenz der Aegidii-Ludgeri-Schule schlagen vor, dem Träger 
Beratungsstelle Südviertel e.V. die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule zum 01.08.2023 
zu übertragen. 
 
Weitere Detailplanungen (Dienstvereinbarung) werden in Kooperation mit dem Träger, der Schul-
leitung und der Verwaltung vor der Übernahme getroffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für die Kinder und Jugendlichen 
im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhal-
ten (§24 Absatz 4 SGB III).  
 
Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, 
soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII 
gestaltet werden (§5 Absatz 1 KiBiz).“ RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung  v. 
23.12.2010 (ABI.NRW.01/11 S.38, berichtigt 02/11 S.85)

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsende Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge 
im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwohner 
steigen. Unter Berücksichtigung zus ätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachstum 
noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wach-
sende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich 
Münster stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des weite-
ren Ausbaus der Offenen Ganztagsschule (OGS). Alle Maßnahmen zum Ausbau der OGS orien-
tieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf aus-
gerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. 
 
Dazu trägt insbesondere der bedarfsgerechte Ausbau der OGS bei. Im Rahmen der unterschied-
lichen Arbeitsfelder der OGS werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachför-
derung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche 
Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der quantitative und qualitative Ausbau von Angeboten 
der Offenen Ganztagsschulen im Einklang mit der Ausrichtung als führender Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (7)

24.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 17.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Rat
TOP 25.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dechaneistraße 14
  • Breite Gasse 3
  • Friedrich-Ebert-Straße 125
  • Hammer Straße
  • Bahnhofstraße 24

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0763/2022
Typ
Vorlagen
Datum
23.11.2022
Erstellt
23.11.2022 17:01