V/0369/2024
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage A
1497 Zeichen
Anlage A zur V/0369/2024 Kurzüberblick Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung awm für das Wirtschaftsjahr 2023, zur Entnahme aus den Gebührenüber- schüssen der Abfallentsorgung zugunsten des Eigenkapitals der awm und zur Entnahme der In- vestitionszuschüsse 2023 für E-Mobilität zugunsten des Gebührenzahlers. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zu 1) Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der La- gebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen. Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erfolgen. Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Fahrzeugen zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlichkeiten gebucht. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
5388 Zeichen
V/0369/2024 V/0369/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2023 - Entnahme der Investitionszuschüsse 2023 für E-Fahrzeuge aus der allgemeinen Rücklage Beratungsfolge 04.09.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der awm für das Wirtschaftsjahr 2023 a. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der awm für das Wirtschaftsjahr 2023 (Bilanz, GuV und Anhang) wird festgestellt. b. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. c. Der von den awm erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt 4.636.501,77 EUR Es werden der allgemeinen Rücklage 610.174,53 EUR dem Haushalt 4.000.000,00 EUR der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 12.500,54 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 13.826,70 EUR zugeführt. d. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 20.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Lüders Telefon: 6052-150 luederst@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0369/2024 2. Entnahme der Investitionszuschüsse 2023 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage Es wird beschlossen, die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität dem Ge- bührenzahler gutzubringen. Begründung: Zu 1) Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, hat im Auf- trag der awm den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2023 geprüft. Die ge- prüften Unterlagen sind gem. § 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vorzu- legen. 1. Jahresabschluss 2023 Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4.234.113,27 EUR auf 106.665.219,83 EUR erhöht. Die Umsatzerlöse 2023 betrugen insgesamt rund 67.738 TEUR Davon entfielen auf die Abfallwirtschaft Abfallabfuhr 44.645 TEUR Abfalldeponierung/-verwertung 914 TEUR Sonstige Abfallverwertung 4.694 TEUR Problemabfälle 104 TEUR DSD-Bereich 2.759 TEUR Stadtreinigung 7.386 TEUR Winterdienst 2.609 TEUR Nebengeschäft 4.627 TEUR Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.636.501,77 EUR setzt sich zusammen - aus der kalkulatorischen Verzinsung mit 1.289.360,25 EUR - aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen der Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 1.667.211,29 EUR - aus dem Gewinn von Anlagenverkäufen mit 208.186,74 EUR - aus der Verzinsung liquider Mittel mit 722.811,30 EUR - aus dem Gewinn des BgA Photovoltaikanlage mit 13.826,70 EUR - aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 452.498,07 EUR - aus übrigen Nebengeschäften mit 307.954,27 EUR - aus dem Gewinn des BgA awm-Dienstleistungen mit 12.500,54 EUR - und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von -37.847,39 EUR - 3 - V/0369/2024 Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2023 bei 10.518 TEUR. Davon wurden 3.626 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 2.654 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft, 171 TEUR in Grundstücke mit Betriebs - und anderen Bauten, 838 TEUR in andere Anla- gen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 461 TEUR in Wertpapiere des Anlage- vermögens investiert. Der verbleibende Anteil entfällt mit 2.766 TEUR auf geleistete An- zahlungen und Anlagen im Bau und 2 TEUR auf entgeltlich erworbene Software. Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlas- tung erteilt werden. Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den Be- triebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten planmäßigen Sitzung befassen. 2. Lagebericht Zum Lagebericht wurde seitens der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- prüfungsgesellschaft, Koblenz, festgestellt, dass dieser entsprechend § 25 EigVO aufge- stellt worden ist, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des Eigenbetriebes erwecken. 3. Prüfungsergebnis Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs - und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, erteilt den awm für das Wirtschaftsjahr 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsver- merk. Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2023 können den beigefügten Un- terlagen entnommen werden. Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prü- fungsleiter der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, in der Betriebsausschusssitzung am 04.09.2024 im Rahmen einer Jahresab- schlussbesprechung im Einzelnen erläutert Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Fahrzeuge zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlichkeiten gebucht. Demnach werden 452.498,07 € der allgemeinen Rücklage entnommen. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Jahresabschluss der awm (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk) - Anlage A
Anlage: Jahresabschluss der awm
116811 Zeichen
Geschäftsbericht 2023
Jahresabschluss | 1
Wirtschaftsjahr 2023
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
2 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 01
Jahresabschluss | Lagebericht
Wirtschaftsjahr 2023
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Fach- und Rechtsbegriffe nicht gegendert werden.
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
02 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 03
Inhalt
Inhalt 02
Bilanz 04
Gewinn- und Verlustrechnung 06
Anhang
I. Allgemeine Angaben 07
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 08
III. Bilanzerläuterungen 10
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 13
V. Sonstige Angaben 22
VI. Anlagen
Anlagennachweis [Anlage 1] 24
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2] 28
Lagebericht
Vorbemerkung 29
I. Grundlagen des Unternehmens 29
II. Wirtschaftsbericht 30
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 30
1.1 Einschränkung von staatlichen Fördermitteln für die Transformation des Fuhrparkmanagements 30
1.2 Der MRA-Brand vom 28.02.2023 und seine Folgen 31
1.3 Abfallrecht 32
2. Geschäftsverlauf 33
2.1 Straßenreinigung 33
2.2 Abfallwirtschaft 33
3. Wirtschaftliche Lage 34
3.1 Ertragslage 34
3.2 Aufwandslage 36
3.3 Finanzlage 37
3.4 Vermögenslage 38
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens 39
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 40
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm 40
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm 41
4.3 Wesentliche Handlungsfelder 41
4.4 Bausteine der awm-Nachhaltigkeitsstrategie 42
4.5 Ziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 42
4.6 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen 42
4.7 Wesentliche Anspruchsgruppen 43
4.8 Nachhaltigkeitsrelevante Standards 43
4.9 Chancen und Risiken 44
III. Prognosebericht 44
IV. Chancen- und Risikobericht 45
V. Sonstiges 47
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 48
Impressum 53
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
04 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 05
Aktivseite
in EUR
31.12.23
in EUR
31.12.22
in EUR
A ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 15.768,05 30.279,60
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 26.484.758,73 21.322.791,74
2. Anlagen der Stadtreinigung 6.301.324,47 4.187.5 59, 26
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 17.646.474,17 17 .809.773,86
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.922.083,29 1 .4 07.0 31,37
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.167 .533,63 6.938.830,06
53.522.174,29 51.665.986,29
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.708.861,32 2 0.247.79 0,3 6
2. Sonstige Ausleihungen 1.050.000,00 1.200.000,00
21.758.861,32 21.4 47.79 0,36
75.296.803,66 73.144.056,25
B UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 864.999,77 873.517,22
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 119.643,31 8 3.187,20
984.643,08 956.704,42
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.720.797,52 4.157.431,83
2. Forderungen an die Stadt Münster 5.193.537,83 8.549.581,01
3. Sonstige Vermögensgegenstände 424.890,91 78.047,01
10.339.226,26 12.785.059,85
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 20.010.230,95 15.510.040,98
31.334.100,29 29.251.805,25
C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 34.315,88 35.245,06
106.665.219,83 102.431.106,56
Passivseite
in EUR
31.12.23
in EUR
31.12.22
in EUR
A EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
1. Allgemeine Rücklage 30.656.767,92 29.492.254,09
2. Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 414.656,20 411.896,81
3. Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 167.5 52,3 6 168.021,56
III. JAHRESÜBERSCHUSS 4.636.501,77 5.310.626,19
36.375.478,25 35.882.798,65
B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 2.208.928,61 1.079.580,80
C RÜCKSTELLUNGEN
I. Rückstellungen für Pensionen 3.622.744,00 3.234.355,00
II. Steuerrückstellungen 15.175,00 10.565,00
III. Sonstige Rückstellungen
1. Nachsorgerückstellungen 3 3.6 67.93 8,3 5 31.585.921,36
2. Übrige 3.665.366,46 4.265.923,12
37.333.304,81 35.851.844,48
40.971.223,81 39.096.764,48
D VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.926.414,12 8.573.513,77
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.302.632,79 3.801.532,00
III. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 1.202.112,43 557 .366,94
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 14.001.384,11 12.712.093,02
V. Sonstige Verbindlichkeiten 67 7.0 4 5,71 727.4 5 6,9 0
davon aus Steuern
31.12.2023 506.926,26 EUR
31.12.2022 668.066,43 EUR
27.109.589,16 26.371.962,63
106.665.219,83 102.431.106,56
Bilanz zum 31.12.2023
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
06 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 07
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(awm) wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der awm abbilden zu können,
wird in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanla-
gevermögens in die Anlagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite
eine Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in Nachsorgerückstellungen und übrige Rück-
stellungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Zuwendungen zum Anlagevermögen auf der
Passivseite unter „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ ausgewiesen und
die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Eigenkapital unter „Rücklagen aus
Überschüssen awm-Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen“.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegen-
über Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-
nung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang darge-
stellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
in EUR
in EUR
2023
in EUR
2022
in EUR
1. Umsatzerlöse 67.738.202,84 6 5.497.28 6,9 8
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 638,00 -1.8 5 4,05
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.426.407,39 780.872,54
70.165.248,23 66.276.305,47
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5.721.812,65 5.968.864,78
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 20.276.319,40 16.669.055,51
25.998.132,05 2 2.6 37.9 2 0, 29
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 21.014.791,81 19.624.734,95
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.27 7.379,97
davon für Altersversorgung:
2023: 2.072.387,63 EUR [2022: 2.025.872,05 EUR] 6.422.516,48
27.4 37.3 0 8,29 25.902.114,92
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 8.167.018,63 7.769.94 5, 28
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.937.523,37 4.867.188,26
66.539.982,34 61.177.168,75
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 46.464,60 61.363,62
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon Erträge aus der Veränderung der Abzinsung
2023: 421.435,42 EUR [2022: 246.523,09 EUR] 1.097.782,12 289.864,23
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon Aufwendungen aus der Veränderung der Abzinsung
2023: 1.743,00 EUR [2022: 819,00 EUR] 39.603,39 41.606,12
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.654,16 27.194,0 9
12. Ergebnis nach Steuern 4.716.255,06 5.381.564,36
13. Sonstige Steuern 79.753,29 70.938,17
14. Jahresüberschuss 4.636.501,77 5.310.626,19
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 610.174,53 1.444.696,12
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 4.000.000,00 3.863.639,88
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse (Vorjahr Entnahme aus der Rücklage) 13.826,70 -4 69,20
d) Einstellung in die Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 12.500,54 2.759,39
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
08 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 09
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter werden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen
Ausleihungen betreffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt
worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnitts-
preisen angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsverein-
fachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden.
Wesentliche risikobehaftete Posten sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen worden.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert
unter Berücksichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G, gem.
§ 22 Abs. 3 EigVO NRW angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 %
zugrunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken
und sind grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstel-
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO berechnet.
Der Barwert wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 24,08 % (Vorjahr 24,00 %) der Rückstellungen
für Versorgungsbezüge ermittelt.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch
das Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrück-
stellungen Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von zwei Jahren
ergibt. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 1,03 % (Vorjahr 0,59 %). Bei der Bewertung wird
eine durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von 13,20 % (Vorjahr 3,50 %) unterstellt.
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse werden Gebührenüberschüsse ausgewiesen,
soweit sie aus der Zeit vor der Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der
Zeit vor dem Jahr 1999) resultieren. Diese werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse ALT“
bezeichnet. Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach
§ 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen
stehen, werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Diese werden nachfolgend auch als „Gebührenüberschüsse NEU“ bezeichnet.
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als
Deponierückstellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensbe-
ratung GmbH aus 2024 und werden im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen
angepasst. Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu
einem Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der
Bewertung in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und
jeweils eine Restlaufzeit zugeordnet. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem
jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die
Aufwendungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden,
soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu
erstattenden Kostenüberdeckungen (Gebührenüberschüsse NEU) stehen, saldiert in den Umsatz-
erlösen ausgewiesen. Der Ausweis der Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse ALT erfolgt
unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
10 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 11
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des
Anhangs) gezeigt.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesent-
lichen technisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer sicheren Bewältigung der
Aufgabenstellung sind sie ausreichend dimensioniert. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich
in 2023 insgesamt erhöht. Die Neuinvestitionen überstiegen die Abschreibungen in Höhe von 2.351
TEUR.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bestand entgeltlich erworbener Software und Lizenzen haben sich insgesamt um 15 TEUR
verringert.
2. Sachanlagen
Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten erhöht sich um 5.162 TEUR und
der Anlagen der Stadtreinigung erhöht sich um 2.114 TEUR. Es verringerte sich der Bestand der
Anlagen der Abfallwirtschaft 163 TEUR. Zum Bilanzstichtag werden geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau mit 1.168 TEUR ausgewiesen. Es handelt sich in erster Linie um ein Abfallsammel-
fahrzeug (328 TEUR), elf E-Ladestationen für Pkws und Lkws (220 TEUR), ein Brandfrüherkennungs-
system (179 TEUR) und eine Ölanlage für die Werkstatt EZM (108 TEUR).
Die Neukonstruktion des 3. OGs des alten Verwaltungsgebäudes inkl. Dachneubau (1.078 TEUR),
Investitionen für den Bau der Zentralwerkstatt am EZM im Zuge der Nutzungsänderung der alten
Biovergärungsanlage (3.559 TEUR), der Erweiterung des Sozialtraktes an der MRA (1.511 TEUR)
und zwei E-Abfallsammelfahrzeuge (1.688 TEUR) wurden unter anderem fertig gestellt.
3. Finanzanlagen
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich, durch den Kauf von
weiteren 2.667 Anteilen, um 461 TEUR.
Die Stadtwerke Münster zahlten vereinbarungsgemäß die dritte Rate des Genussrechtvertrags
i. H. v. 150 TEUR zum 31.12.2023.
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (374 TEUR), Streumittel (220 TEUR), Schutz- und Dienstklei-
dung (164 TEUR), Kraft- und Schmierstoffe (97 TEUR) und Sonstiges (130 TEUR).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt Münster resultieren mit 1.570 TEUR aus Lieferungen und Leistungen,
mit 3.558 TEUR aus dem Cash-Pooling und mit 66 TEUR aus der Rückforderung von Starkverschmut-
zerzuschlägen für die Kompostierung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Be-
treiber des dualen Systems betragen 2.239 TEUR. Die übrigen Forderungen in Höhe von 2.482 TEUR
stammen ebenfalls aus weiteren Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegen-
ständen in Höhe von 425 TEUR handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus der Zinsabgrenzung in
Höhe von 368 TEUR sowie Vorschüsse an Mitarbeitende und einer Forderung gegenüber der Scha-
densdifferenzversicherung.
Die Forderungen haben alle, bis auf sonstige Vermögensgegenstände i. H. v. 2 TEUR (Vorjahr 4 TEUR)
(Mitarbeiterdarlehen), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 35.882.798,65 EUR. Gemäß Rats-
beschluss vom 20. September 2023 wurde von dem Jahresüberschuss 2022 (5.310.626,19 EUR)
ein Anteil in Höhe von 1.454.389,12 EUR der allgemeinen Rücklage und 2.759,39 EUR der Rücklage
Überschüsse aus awm-Dienstleistungen zugeführt. Der allgemeinen Rücklage wurden 289.875,29 EUR
entnommen. Der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse wurden 469,20 EUR entnommen.
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.636.501,77 EUR und saldiert
sich aufgrund der in 2023 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 3.863.639,88 EUR zum
31. Dezember 2023 auf 36.375.478,25 EUR.
Entwicklung des Eigenkapitals 2023:
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich um 1.130 TEUR erhöht
und liegt somit zum Ende des Jahres bei 2.209 TEUR. Die Erhöhung ist auf den Zugang an Investi-
tionszuschüssen in 2023 in Höhe von 1.582 TEUR und dem gegenüber die ratierliche Auflösung aller
Investitionszuschüsse in Höhe von 452 TEUR zurückzuführen.
Eigenkapital
31.12.2022
in EUR
Rücklagen
Zuführung
in EUR
Rücklagen
Entnahme
in EUR
Auszahlungen an
die Stadt Münster
in EUR
Jahresüber-
schuss 2023
in EUR
Eigenkapital
31.12.2023
in EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 29.492.254 1.454.389 289.875 0 0 30.656.768
Rücklagen aus Überschüssen
awm-Dienstleistungen 411.897 2.759 0 0 0 414.656
Rücklagen aus Photovoltaik-
Überschüssen 168.022 0 469 0 0 167.5 5 3
Jahresüberschuss 5.310.626 - 1.446.986 0 -3.863.640 4.636.502 4.636.502
Summe 35.882.799 10.162 290.344 -3.863.640 4.636.502 36.375.479
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
12 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 13
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2023:
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (280 TEUR),
Rückstellungen für Beihilfen (872 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresab-
schlusses (133 TEUR), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (311 TEUR), die Nachsorge/Rekultivierung
der ZDM I und II (33.668 TEUR), Urlaubs- und Überstundenansprüche (1.806 TEUR) und um Gebühren-
überschüsse ALT (263 TEUR).
Rückstellung für Gebührenüberschüsse vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG)
Da die vor dem Wirtschaftsjahr 2000 gebildeten Rückstellungen aus Gebührenüberschüssen der
Abfallwirtschaft bis spätestens zum 31. Dezember 2024 aufgelöst werden, wurde gemäß Artikel
67 des II. Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) das Beibehaltungswahlrecht in
Anspruch genommen. Durch Anwendung des Beibehaltungswahlrechts im Zusammenhang mit
den Neuregelungen des BilMoG zum 1. Januar 2010 resultiert im Jahresabschluss 2023 eine
Überdeckung in Höhe von 2,6 TEUR (Vorjahr 2,7 TEUR).
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten.
Von den Umsatzerlösen entfallen 53.116 auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 44.645 TEUR die
Abfallabfuhr, 914 TEUR die Abfalldeponierung, 4.694 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 2.759
TEUR den DSD-Bereich und 104 TEUR die Sonderabfälle. In den Umsatzerlösen der Abfallabfuhr sind
saldierte Überdeckungen in Höhe von 1.275 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber
Gebührenzahlern zugeführt wurden.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 7.386 TEUR auf die Straßenreinigung und 2.609 TEUR
auf den Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind saldierte Unterdeckungen in
Höhe von 266 TEUR enthalten, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen
wurden.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4.627 TEUR.
Entwicklung der Rückstellungen 2023: davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt
in TEUR
bis 1 Jahr
in TEUR
> 1 Jahr
in TEUR
> 5 Jahre
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Vorjahr 31.12.2022
7.9 26
8.574
647
647
7.279
7.9 27
4.691
5.338
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr 31.12.2022
3.303
3.802
3.303
3.802
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster
Vorjahr 31.12.2022
1.202
557
1.202
557
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern
Vorjahr 31.12.2022
14.001
12.712
4.915
184
9.089
12.528
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr 31.12.2022
677
727
677
727
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr 31.12.2022
27.109
26.372
10.744
5.917
16.368
20.455
4.691
5.338
31.12.2022
in TEUR
Inanspruchnahme
in TEUR
Auflösungen
in TEUR
Zuführungen
in TEUR
31.12.2023
in TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 3.234 132 0 521 3.623
2. Steuerrückstellungen 11 3 7 14 15
3. Sonstige Rückstellungen 35.852 1.329 1.042 3.852 37 .333
Summe Rückstellungen 39.097 1.464 1.049 4.387 40.971
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
14 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 15
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der
Anzahl der tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen
Behälterbestände.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restabfall
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2022
Anzahl Leistungen
2023
Gebührensätze
2022 in EUR
Gebührensätze
2023 in EUR
Restabfall
wöchentlich
35 l 0 0 145,92 145,92
60 l 3 3 250,20 250,20
90 l 1 1 375,24 375,24
120 l 61 59 500,40 500,40
240 l 106 106 1.000,80 1.000,80
660 l 287 285 2.752,20 2.752,20
660 l 2 1 3.040,20 3.040,20
660 l 5 6 2.896,20 2.896,20
770 l 6 6 3.210,84 3.210,84
770 l 0 0 3.354,84 3.354,84
1.100 l 728 727 4.587,00 4.587,00
1.100 l 10 11 4.731,00 4.731,00
1.100 l 4 5 4.875,00 4.875,00
Restabfall Gewerbe
wöchentlich
60 l 2 2 200,16 200,16
120 l 59 59 400,32 400,32
240 l 163 164 800,64 800,64
660 l 165 177 2.201,76 2.201,76
660 l 1 1 2.489,76 2.489,76
660 l 3 3 2.345,76 2.345,76
770 l 1 1 2.568,72 2.568,72
1.100 l 466 479 3.669,60 3.669,60
1.100 l 3 3 3.813,60 3.813,60
1.100 l 2 2 3.957,6 0 3.957,6 0
Restabfall
14-tägig
17,5 l 551 564 36,48 36,48
35 l 12.769 12.535 72,96 72,96
60 l 14.335 14.271 125,04 125,04
90 l 6.855 6.927 187,5 6 187,5 6
120 l 13.214 13.258 250,20 250,20
240 l 9.667 9.657 500,40 500,40
660 l 756 800 1.376,04 1.376,04
660 l 3 5 1.520,04 1.520,04
660 l 18 21 1.448,04 1.448,04
770 l 52 51 1.605,36 1.605,36
770 l 2 2 1.67 7,3 6 1.67 7,3 6
1.100 l 930 949 2.293,44 2.293,44
1.100 l 11 11 2.365,44 2.365,44
1.100 l 4 4 2.437,44 2.437,44
2.000 l 2 2 4.170,00 4.170,00
3.000 l 2 4 6.255,00 6.255,00
4.000 l 1 1 8.340,00 8.340,00
5.000 l 4 6 10.425,00 10.425,00
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2022
Anzahl Leistungen
2023
Gebührensätze
2022 in EUR
Gebührensätze
2023 in EUR
Restabfall Gewerbe
14-tägig
35 l 159 161 58,32 58,32
60 l 186 190 100,08 100,08
90 l 118 131 150,12 150,12
120 l 570 594 200,16 200,16
240 l 1.078 1.087 400,32 400,32
660 l 312 340 1.100,88 1.100,88
660 l 6 5 1.172,88 1.172,88
660 l 1 1 1.244,88 1.244,88
770 l 10 9 1.284,36 1.284,36
1.100 l 346 367 1.834,80 1.834,80
1.100 l 5 5 1.906,80 1.906,80
1.100 l 3 3 1.978,80 1.978,80
2.000 l 1 1 3.336,00 3.336,00
Restabfall
2 x wöchentlich
120 l 1 2 1.000,80 1.000,80
240 l 8 8 2.001,60 2.001,60
660 l 25 41 5.504,40 5.504,40
770 l 0 0 6.421,80 6.421,80
770 l 1 1 6.709,80 6.709,80
1.100 l 124 138 9.174,0 0 9.174,0 0
Restabfall Gewerbe
2 x wöchentlich
240 l 25 25 1.601,28 1.601,28
660 l 34 38 4.403,52 4.403,52
660 l 1 1 4.691,52 4.691,52
770 l 2 2 5.137,44 5.137,44
1.100 l 1 1 7.915,20 7.915,20
1.100 l 4 8 7.627, 2 0 7.627, 2 0
1.100 l 164 167 7.3 39, 2 0 7.3 39, 2 0
Restabfall
3 x wöchentlich
660 l 0 0 8.256,60 8.256,60
770 l 0 0 9.632,64 9.632,64
1.100 l 0 0 13.761,00 13.761,00
Restabfall Gewerbe
3 x wöchentlich
240 l 2 0 2.401,92 2.401,92
660 l 2 3 6.605,28 6.605,28
770 l 0 0 7.70 6,16 7.70 6,16
1.100 l 17 18 11.008,80 11.008,80
Restabfall
4 x wöchentlich 120 l 2 2 2.001,60 2.001,60
Restabfall Gewerbe
4 x wöchentlich
90 l 2 2 1.200,96 1.200,96
660 l 3 1 8.807,04 8.807,04
770 l 0 0 10.274,88 10.274,88
1.100 l 0 1 14.678,40 14.678,40
Restabfall Gewerbe
5 x wöchentlich 1.100 l 0 1 18.708,00 18.708,00
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
16 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 17
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Bioabfall
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfalldeponierungs- /
verwertungsbereich sind der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Siedlungsabfallanlieferungen
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrundeliegenden
Leistungen sind der nachfolgenden Leistungsübersicht zu
entnehmen.
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
nicht verwertbar
Straßenkehricht/extern/
MBRA/Kompostierung
IST Menge in t 3.020 15.318 14.785 48.193 5.782
PLAN Menge in t 3.100 17.2 0 0 15.900 49.60 0 5.000
Abweichung in t -80 -1.882 -1.115 -1.407 782
Jahresabschluss in EUR 271.830 3.109.172 665.333 17.2 28.4 6 5 535.409
Planungsgröße in EUR 279 .000 3.491.084 715.500 17 .731.500 463.000
Abweichung in EUR -7.170 -381.912 -50.167 -503.035 72.409
Abweichung in Prozent -2,57 -10,94 -7,01 -2,84 15,64
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Anzahl der
Leistungen 2022
Anzahl der
Leistungen 2023
Gebührensätze 2022
in EUR
Gebührensätze 2023
in EUR
Vollreinigung d. Anliegerstr.
1 x wöchentlich (710, 740) 369.0 08 369.899 6,06 6,06
2 x wöchentlich (720, 750) 14.737 14.740 12,12 12,12
3 x wöchentlich (730) 7.0 3 5 7.0 3 5 18,18 18,18
6 x wöchentlich (770) 9.094 9.094 36,36 36,36
Vollreinigung Anliegerstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (712) 25.467 25.965 6,06 6,06
2 x wöchentlich (722) 155 155 12,12 12,12
3 x wöchentlich (732) 318 338 18,18 18,18
6 x wöchentlich (772) 18 18 36,36 36,36
Vollreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (610, 640) 155.588 155.461 5,40 5,40
2 x wöchentlich (620, 650) 14.182 14.184 10,80 10,80
3 x wöchentlich (630) 3.957 3.957 16,20 16,20
6 x wöchentlich (670) 3.089 3.089 32,40 32,40
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (612) 11.932 12.028 5,40 5,40
2 x wöchentlich (622) 343 333 10,80 10,80
3 x wöchentlich (632) 30 30 16,20 16,20
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (760, 780, 782) 27 7.4 6 4 27 7.4 3 4 3,00 3,00
14-tägig (763, 783, 784) 261.039 261.607 1,50 1,50
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (660, 680, 682) 10.839 10.802 2,64 2,64
14-tägig (663, 683, 684) 21.524 21.546 1,32 1,32
2023
Kehrmeter
2022
Kehrmeter
Vollreinigung insgesamt 827.176 823.198
Fahrbahnreinigung wöchentlich 288.033 284.935
Fahrbahnreinigung 14-tägig 308.835 305.420
Reinigung von ca. 879 km Rad- und Gehwegen und 31.115 m2
Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt)
Allgemeine Stadtreinigung
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen
2022
Anzahl Leistungen
2023
Gebührensätze
2022 in EUR
Gebührensätze
2023 in EUR
Bioabfall
wöchentlich
17,5 l 345 358 58,20 58,20
35 l 20.652 20.795 116,52 116,52
60 l 10.182 10.477 199,80 199,80
90 l 3.515 3.546 299,64 299,64
120 l 5.538 5.709 399,60 399,60
240 l 2.566 2.566 799,20 799,20
Bioabfall
14-tägig 1.000 l 3 5 1.665,00 1.665,00
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
18 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 19
Sonderleistungen
• Neujahrsreinigung
• Flohmarktreinigungen
• Stadtfest, sowie diverse Stadtteilfeste
• Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien-
management, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
• Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
• Reinigung öffentlicher Flächen
Winterdienst
Die Gesamteinsätze des Winterdiensts haben sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig erhöht.
In 2023 waren 26 Einsätze erforderlich (Vorjahr 23). Davon 11 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge),
9 größere Einsätze (mehr als fünf Streufahrzeuge) und 6 Großeinsätze (Großteil der verfügbaren Kräfte).
Der leichte Anstieg der Einsätze in 2023 sind auf einen leicht kühleren Winter im Vergleich
zum Vorjahr zurückzuführen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens (227 TEUR) und aus Schadensersatzleistungen (330 TEUR). Erträge aus der Auf-
lösung von Rückstellungen (1.042 TEUR) und Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen (452 TEUR),
bedingt durch die Anschaffung geförderter E-Fahrzeuge und geförderter LED-Leuchtmittel.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 5.722
TEUR sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 20.276 TEUR. Bei den Aufwendun-
gen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen 1.896 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 2.735
TEUR auf die Materialdirektverbräuche, 435 TEUR auf Strom sowie 656 TEUR auf sonstige Verbräu-
che.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen 8.272 TEUR auf die Entsorgung in der
mechanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA), 630 TEUR auf die Entsorgung von Kranken-
hausabfällen, 165 TEUR auf die Entsorgung in der Biovergärungsanlage (BVA), 965 TEUR auf bezogene
Aufwendungen für das BHKW, 276 TEUR auf die Problemabfallentsorgung, 695 TEUR auf bezogene
Straßenreinigungsleistungen, 903 TEUR auf bezogene Winterdienstleistungen und 4.601 TEUR auf
sonstige Entsorgungsleistungen.
Die Position Kosten Preisindexierung Deponierückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund
der deutlich gestiegenen Kosten und Preisanpassungen der Folgejahre erneut gestiegen und liegt
somit bei 3.769 TEUR.
Streugutverbrauch 2023 2022
Streusalz in t 1.015,84 571,96
Lava-Granulat in t 228,50 142,00
Split in t 115,20 145,00
Personalaufwand
Im Jahr 2023 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeitende
einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 444 Mitarbeiter bei den awm beschäftigt, davon 75 Mitarbeiter
in der kaufmännischen und technischen Verwaltung und 369 Mitarbeiter im gewerblichen Bereich.
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle nach
dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Die awm
sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe
(ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine
zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die ZKW hat mit der Stadt Münster
in einer Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmende zu versichern sind, die nach
dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmenden des Bundes und der Länder sowie von
Arbeitnehmenden kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige
Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein
Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte
[ohne Auszubildende]
Nachrichtlich
Auszubildende
31.03.2023
31.03.2022
436
437
14
19
30.06.2023
30.06.2022
444
436
14
16
30.09.2023
30.09.2022
446
437
18
23
31.12.2023
31.12.2022
448
435
18
18
Durchschnitt 2023
Druchschnitt 2022
444
436
16
19
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
20 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 21
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.535 TEUR gestiegen und liegt bei 27.437 TEUR.
Die einzelnen Aufwandskomponenten gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
2023
in EUR
2022
in EUR
Veränderung zum
Vorjahr in EUR
Veränderung zum
Vorjahr in Prozent
Beschäftigungsentgelte 20.746.505 19.352.941 1.393.564 7,2
Beamtenbezüge 27 7.474 278.454 -980 -0,4
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 4.712 -78.9 2 3 83.635 106,0
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -13.9 0 0 72.263 -86.163 -1 19,2
Gesamt 21.014.791 19.624.735 1.390.056 7,1
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 4.130.335 4.033.050 97.28 5 2,4
Gruppenversicherung 118.214 107.8 4 5 10.369 9,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen -13.29 9 -1 2.814 -485 3,8
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -2.781 14.454 -17.235 -1 19,2
4.232.469 4.142.535 89.934 2,2
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.555.396 1.528.558 26.838 1,8
Zuführung zur Pensionsrückstellung 520.614 499.310 21.304 4,3
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen -2.998 -5.249 2.251 -42,9
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -624 3.253 -3.877 -1 19,2
2.072.388 2.025.872 46.516 2,3
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 1 17.6 59 108.973 8.686 8,0
Gesamt 6.422.516 6.277.380 145.136 2,3
Personalaufwand Gesamt 27.437.307 25.902.115 1.535.192 5,93
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2023 betrugen die Abschreibungen insgesamt 8.167 TEUR. Dabei handelt es sich
um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und auf Sachanlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1.453 TEUR Aufwendungen für Verwaltungs-
leistungen der Stadt Münster sowie 3.485 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsauf-
wendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH in
Höhe von 46 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2023 1.142,25 kWh/
kWp. Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 4,6 % zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen i.H.v 513 TEUR, Zinserträge durch den Abzinsungseffekt der
Nachsorgerückstellungen i. H. v. 422 TEUR und Habenzinsen von Kreditinstituten i. H. v. 163 TEUR.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 2 TEUR Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Altersteilzeitrückstellung
sowie Zinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe von 38 TEUR.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten maßgeblich Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 63 TEUR.
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
22 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 23
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Die Betriebsleitung der awm ist seit dem 27.10.2022 um eine weitere Person erweitert worden.
Die Betriebsleitung ist besetzt mit dem technischen Betriebsleiter Herrn Diplom-Geograph Patrick
Hasenkamp und dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Christian Wedding. Zuvor war Herr
Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp alleiniger Betriebsleiter.
Betriebsausschuss vom 01.01. - 31.12.2023
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz)
Geschäftsführender Gesellschafter
HG Grundbesitz GmbH
1. Herr Hugo Hölken
Landwirt
Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Hauptgeschäftsführer a.D.
3. RH Jan Gebker
Verwaltungsangestellter
Bischöfliches Generalvikariat Münster
3. Herr Christian Moll
Geschäftsführer
Moll Logistics GmbH
4. Anja Kallfelz
Gesellschafterin KK Asset GmbH/Unternehmerin
4. RF Dr. Leandra Praetzel
Projektmanagerin
Münster nachhaltig e. V.
5. RF Anne Kathrin Hebermann
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin
5. Herr Michael Wildt
Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldof
6. RH Damian Winter (2. stellvertr. Vorsitz)
Specialist Corporate Responsibility
ALDI Einkauf SE & Co. oHG
6. Tobias Dierkes
Projekt- und Qualitätsmanager
Hengst SE, Münster
7. RH Ludger Steinmann (Vorsitz) (bis 13.12.2023)
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler, Umweltgutachter und -planer
Ingenieurgesellschaft Hofer & Pautz GbR
7. RF Hedwig Liekefedt (bis 13.12.2023)
Lehrerin
Land NRW / Bezirksregierung Münster
RF Hedwig Liekefedt (Vorsitz) (ab 13.12.2023)
Lehrerin, Land NRW / Bezirksregierung Münster
RH Thomas Kollmann (ab 13.12.2023)
Geschäftsführender und pädagogischer Leiter
Begegnungszentrum Kinderhaus e. V.
8. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Lüdinghausen
8. Herr Yannis Bermig
Student
9. Herr Christopher Kolisch
Student
WWU Münster
9. RH Heiko Wischnewski
Elektroingenieur
IONTOF Technologies GmbH
10. Herr William Baffoe
(Ordentliches beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Reinigungskraft, Studentenwerk Münster
10. RH Michael Krapp (ab 15.02.2023)
(Stellvertr. beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Gesellschafter-Geschäftsführer, Krappfinanz GmbH, Münster
[RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Dem technischen Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von
146.650,69 EUR gewährt; davon entfielen 137.178,58 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung und 9.472,11 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Wedding wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von
131.042,97 EUR gewährt; davon entfielen 123.552,96 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung und 7.490,01 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Für die Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 35.941,92 EUR aufgewendet.
Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 337.418 EUR.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.860 TEUR ergeben sich aus den Bestellobligos für Inves-
titionsmaßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31. Dezember 2023, deren Fertigstellungen, Liefe-
rungen oder Abwicklungen in den Folgejahren erfolgen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpfli-
chtungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur (101 TEUR), für Umbaumaßnahmen der ehemaligen BVA am
Entsorgungszentrum (68 TEUR) und für die Beschaffung diverser Fahrzeuge (2.880 TEUR). Des Weiteren
bestehen Verpflichtungen für zwei Radlader (678 TEUR), für den Neubau einer Tankstelle an der MRA (39 TEUR)
und für die Sanierung der Tunneldecken in der Rottehalle (41 TEUR). Darüber hinaus bestehen weitere Obligos
für sonstige Lieferungen und Leistungen (53 TEUR).
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand beträgt
44.936,14 EUR, davon entfielen 398,33 EUR auf das Vorjahr. Für andere Beratungsleistungen entstand ein
Aufwand in Höhe von 771,25 EUR.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Den awm liegen keine Erkenntnisse zu diesen Vorgängen vor.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.636.501,77 EUR einen Anteil von
610.174,53 EUR der allgemeinen Rücklage, 12.500,54 EUR in die Rücklage aus Überschüssen awm-Dienstleistungen
und 13.826,70 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüssen zuzuführen. Des Weiteren werden 4.000.000,00 EUR
an den Haushalt der Stadt Münster abgeführt, die neben kalkulatorischer Verzinsung und einem anteiligen Betrag
aus Nebengeschäften einen Betrag von 2.805.319,86 EUR beinhalten. Die Mittel von 4.000.000,00 EUR sind im städ-
tischen Haushaltsplan 2024 veranschlagt und erforderlich, um das städtische Defizit zu begrenzen.
Münster, 31. März 2024
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Patrick Hasenkamp gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
24 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 25
VI. Anlagen
Anlagennachweis der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
zum 31. Dezember 2023
[Anlage 1]
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.23 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.23 01.01.23 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.23 31.12.23 31.12.22 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 1.858,66 0,00 +0,00 17.9 23,6 6 4.819,50 3.677,67 0,00 8.497,17 9.426,49 11.245,50 20,52 52,59
2. Entgeltlich erworbene Software 693.512,30 0,00 57.14 3,07 +0,00 636.369,23 674.478,20 12.692,54 57.14 3,07 6 3 0.027,67 6.341,56 19.034,10 1,99 1,00
70 9.57 7,3 0 1.858,66 57.14 3,07 +0,00 654.292,89 679.297,70 16.370,21 57.14 3,07 638.524,84 15.768,05 30.279,60 2,50 2,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 63.089.879,77 171.317,04 0,00 +6.502.760,32 69.763.957,13 41 .767.0 8 8,0 3 1.512.110,37 0,00 43.279.198,40 26.484.758,73 21.322.791,74 2,17 37,96
2. Anlagen der Stadtreinigung 13.230.211,33 3.625.776,00 74 4.049,96 +0,00 16.111.937,37 9.042.652,07 1.512.010,79 74 4.049,96 9.810.612,90 6.301.324,47 4.187.5 59, 26 9,38 39,11
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 57.76 8.5 6 5,6 3 2.653.841,00 1.413.1 27,10 +1.959.352,25 60.968.631,78 39.958.791,77 4.733.128,69 1.369.762,85 43.322.157,61 17.646.474,17 17 .809.773,86 7,76 28,94
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 5.837.622,83 838.500,48 181.931,26 +69.950,01 6.564.142,06 4.430.591,46 393.398,57 181.931,26 4.642.058,77 1.922.083,29 1 .4 07.0 31,37 5,99 29,28
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 6.938.830,06 2.765.723,00 4.956,85 -8.532.062,58 1.167 .533,63 0,00 0,00 0,00 0,00 1.167 .533,63 6.938.830,06 0,00 100,00
146.865.109,62 10.055.157,52 2.344.065,17 +0,00 154.576.201,97 95.199.123,33 8.150.648,42 2.295.744,07 101.054.027,68 53.522.174,29 51.665.986,29 5,27 34,63
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 2 0.247.79 0,3 6 461.070,96 0,00 +0,00 20.708.861,32 0,00 0,00 0,00 0,00 20.708.861,32 2 0.247.79 0,3 6 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 1.200.000,00 0,00 150.000,00 +0,00 1.050.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.050.000,00 1.200.000,00 0,00 100,00
2 1 .4 47.79 0,3 6 461.070,96 150.000,00 +0,00 21.758.861,32 0,00 0,00 0,00 0,00 21.758.861,32 2 1 .4 47.79 0,3 6 0,00 100,00
Summe 169.022.477,28 10.518.087,1 4 2.551.208,24 +0,00 176.989.356,18 95.878.421,03 8.167.018,63 2.352.887,14 101.692.552,52 75.296.803,66 73.144.056,25 4,61 42,54
Geschäftsbericht 2023 Geschäftsbericht 2023
26 | Jahresabschluss Jahresabschluss | 27
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.23 Zugänge
+
Abgänge
. /.
Umbuchungen
AiB
+ / ./ .
31.12.23 01.01.23 Zugänge
+
Abgänge
. /.
31.12.23 31.12.23 31.12.22 durchschn.
AfA-Satz
durchschn.
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H.
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 418.391,08 30.554,54 0,00 448.945,62 257.9 9 0,0 0 288.544,54 4,32 36,49
2. Anlagen der Stadtreinigung 13.230.211,33 3.625.776,00 74 4.049,96 0,00 16.111.937,37 9.042.652,07 1.512.010,79 74 4.049,96 9.810.612,90 6.301.324,47 4.187.5 59, 26 9,38 39,11
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 323.476,20 4.938,55 0,00 +0,00 328.414,75 258.427,62 27.2 24, 4 6 0,00 285.652,08 42.762,67 65.048,58 8,29 13,02
Summe 14.260.623,15 3.630.714,55 744.049,96 0,00 17.1 47.287,74 9.719.470,77 1.569.789,79 744.049,96 10.545.210,60 6.602.077,1 4 4.541.152,38 9,15 38,50
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 +0,00 16.065,00 4.819,50 3.213,00 0,00 8.032,50 8.032,50 11.245,50 20,00 50,00
2. Entgeltlich erworbene Software 4.998,00 0,00 0,00 +0,00 4.998,00 1.145,38 1.249,50 0,00 2.394,88 2.603,12 3.852,62 25,00 52,08
3. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 41.525.974,37 171.317,04 0,00 5.424.509,07 47.1 2 1 .8 0 0, 4 8 28.531.478,84 1.030.572,14 0,00 29.562.050,98 17.5 59.749,5 0 12.994.495,53 2,19 37,26
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 57.76 8.5 6 5,6 3 2.653.841,00 1.413.1 27,10 1.959.352,25 60.968.631,78 39.958.791,77 4.733.128,69 1.369.762,85 43.322.157,61 17.646.474,17 17 .809.773,86 7,76 28,94
5. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1.754.540,30 162.679,76 67.324,61 +69.950,01 1.919.845,46 1.250.167,86 101.893,27 67.324,61 1.284.736,52 635.108,94 504.372,44 5,31 33,08
Summe 101.070.143,30 2.987.837,80 1.480.451,71 7.453.811,33 110.031.340,72 69.746.403,35 5.870.056,60 1.4 37.087,4 6 74.179.372,49 35.851.968,23 31.323.739,95 5,33 32,58
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 688.514,30 1.858,66 57.14 3,07 +0,00 633.229,89 673.332,82 11.907,71 57.14 3,07 628.0 97,4 6 5.132,43 15.181,48 1,88 0,81
2. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 20.856.969,78 0,00 0,00 +1.078.251,25 21.935.221,03 12.817.218,11 450.983,69 0,00 13.268.201,80 8.6 67.019, 23 8.039.751,67 2,06 39,51
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3.759.606,33 670.882,17 114.606,65 - 4.315.881,85 2.921.995,98 264.280,84 114.606,65 3.071.670,17 1.244.211,68 837.610,35 6,12 28,83
4. Finanzanlagen 2 1 .4 47.79 0,3 6 461.070,96 150.000,00 +0,00 21.758.861,32 0,00 0,00 0,00 0,00 21.758.861,32 2 1 .4 47.79 0,3 6 0,00 100,00
Summe 46.752.880,77 1.133.811,79 321.749,72 +1.078.251,25 48.643.194,09 16.412.546,91 727.172,24 171.749,72 16.967.969,43 31.675.224,66 30.340.333,86 1,49 65,12
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Grundstücke mit Betriebs- und
anderen Bauten 4.729.642,33 1.872.362,53 4.956,85 -6.572.710,33 24.337,68 0,00 0,00 0,00 0,00 24.337,68 4.729.642,33 0,00 100,00
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 2.128.874,42 491.012,34 0,00 -1.959.352,25 660.534,51 0,00 0,00 0,00 0,00 660.534,51 2.128.874,42 0,00 100,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 80.313,31 402.348,13 0,00 +0,00 482.661,44 0,00 0,00 0,00 0,00 482.661,44 80.313,31 0,00 100,00
Summe 6.938.830,06 2.765.723,00 4.956,85 -8.532.062,58 1.167.533,63 0,00 0,00 0,00 0,00 1.167.533,63 6.938.830,06 0,00 100,00
Geschäftsbericht 2023
Lagebericht | 29
Geschäftsbericht 202328 | Jahresabschluss
Lagebericht
Vorbemerkung
Der Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) ist unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und nach den Vorschriften der EigVO NRW aufgestellt worden. Hin-
sichtlich des Inhalts und seiner Struktur orientiert sich der Lagebericht an den Vorgaben des § 289
HGB, sowie des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der
Stadt Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebs-
satzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger
Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, Transport,
Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,
Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen öko-
logischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzende/
Gebührenzahlende im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsange-
bots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die awm ein
Balanced Scorecard System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betriebli-
chen Managementsysteme (ISO 9001:2015 Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018
Arbeitsschutzmanagement) kennzahlengestützt zusammenführt.
Die Kernziele der awm bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienst-
leistungen für die hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie
marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kundinnen und Kunden.
Die wesentlichen Verträge mit
• der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspei-
sung aus der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
• 12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine
öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung
• der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier,
der Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mechanischen Stufe der MRA und der
Verwertung von Altmetallen
bestehen in 2023 unverändert weiter.
Die Übernahme und Verwertung des Straßenkehrichts erfolgte 2023 durch die EQQO Infra GmbH.
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Gesamt
in EUR
Allg. Bereich
in EUR
Stadtreinigung
in EUR
Abfallwirtschaft
in EUR
1. Umsatzerlöse 67.738.202,8 4 6.225.919,68 7.656.158,01 53.856.125,15
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 638,00 - - 638,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen - - - -
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.426.407,39 1.558.885,91 65.179,0 0 802.342,48
5. Materialaufwand 25.998.132,05 1.579.247,72 2.469.215,57 21.949.668,76
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren 822.899,18 871.804,21 4.027.10 9, 26
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 756.348,54 1.597.411,36 17 .922.559,50
6. Personalaufwand 27.4 37.308,29 7 .348.856,81 4.109.664,95 15.978.786,53
a) Löhne und Gehälter 5.317.95 3,71 3.212.278,23 12.484.559,87
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 2.030.903,10 897.3 8 6,72 3.494.226,66
7. Abschreibungen 8.167.018,63 727.751,70 1.569.789,79 5.8 69.47 7,14
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.937.523,37 4.066.850,29 18.654,55 852.018,53
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens 46.464,60 46.464,60 - -
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.097.782,12 629.882,10 - 4 67.9 0 0,02
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 39.603,39 1.743,00 11.358,11 26.502,28
Verrechnung des allgemeinen Bereichs - -6.296.388,54 -1.054.983,09 7.351.371,63
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.654,16 13.654,16 - -
13. Ergebnis nach Steuern 4.716.255,06 1.019.4 37,15 597 .637,13 3.099.180,78
14. Sonstige Steuern 79.753,29 191,73 3.786,00 75.775,56
15. Jahresüberschuss 4.636.501,77 1.019.245,42 593.851,13 3.023.405,22
Behandlung des Jahresüberschusses in EUR
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 610.174,53
b) Zuführung allgemeiner Haushalt Stadt Münster 4.000.000,00
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 13.826,70
d) Zuführung Sonderposten Überschüsse awm-Dienstleistungen 12.500,54
[Anlage 2]
Geschäftsbericht 2023
30 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 31
5
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2023202220212020201920182017201620152014
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1 2 7
11 11 12
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19 19 20 20
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77
7
5
5
2
2
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
1.1 Einschränkung von staatlichen Fördermitteln für die Transformation
des Fuhrparkmanagements
Im Hinblick auf die weitere konsequente Umstellung des awm-Fuhrparks auf lokal emissionsfreie
Fahrzeuge und die rechtlich geforderte Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge vom Juni 2021 (Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive) haben sich
im Berichtszeitraum die finanziellen Rahmenbedingungen für die Zukunft signifikant verschlechtert.
Der vom Bundesverkehrsministerium (BMDV) für das Jahr 2023 mehrfach angekündigte dritte För-
deraufruf für die finanzielle Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und dazuge-
höriger Tank- und Ladeinfrastruktur („Richtlinie KsNI“) wurde im Laufe des Jahres zunächst verscho-
ben und dann nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 15.11.2023 zum
Nachtragshaushalt 2021 nicht mehr umgesetzt.
Damit ist sehr kurzfristig und unerwartet das erfolgreiche KsNI-Förderprogramm eingestellt worden.
Fördermittel, die den awm wie allen anderen kommunalen Unternehmen mit bis zu 80 % Differenz-
kostenförderung ermöglicht haben, die Elektrifizierung der eingesetzten Fahrzeuge für die Stadt-
sauberkeit und Abfallwirtschaft sehr zügig (s. nachfolgende Grafik) in Angriff zu nehmen, sind weg-
gebrochen.
Anzahl E-Fahrzeuge im awm Fuhrpark
Bei Investitionsmehrkosten von z. B. batterieelektrischen Fahrzeuge (BEV) gegenüber konventionel-
len Verbrennerfahrzeugen von rund 80 – 120 % stellt sich zukünftig die Frage, inwieweit diese Kosten
allein über die Gebührenzahlenden refinanziert werden können. Zur Verdeutlichung: je nach Ausstat-
tung kostet ein Abfallsammelfahrzeug der awm durchschnittlich 300 TEUR als Dieselfahrzeug und
rd. 800 TEUR als BEV. Selbst wenn die Abschreibungszeit eines BEV gegenüber einem Dieselmodell
um 2 Jahre auf 8 Jahre verlängert wird, was aufgrund des zu erwartenden geringeren Fahrzeug-
verschleißes möglich ist, beträgt allein die resultierende gebührenrelevante AfA beim BEV 100 TEUR
gegenüber 50 TEUR beim konventionellen Fahrzeug. Finanzierungskosten sind dabei noch unbe-
rücksichtigt.
Anlässlich der Haushaltsberatungen der Bundesregierung für 2024 haben sich daher die beiden
großen Verbände der deutschen Entsorgungswirtschaft VKU und BDE in einem gemeinsamen
Schreiben an die zuständigen Berichterstattenden im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes-
tages gewandt. Sie appellieren, im Bundeshaushalt für saubere Fahrzeuge mehr Fördermittel in
Milliardenhöhe im Klima- und Transformationsfonds einzuplanen und auch tatsächlich zur Verfügung
zu stellen. Eine positive Antwort steht bisher jedoch aus.
Die Aussetzung der Förderung kam zudem zur Unzeit: Nach dem Mautänderungsgesetz gilt die Maut
auf Bundesfernstraßen, z. B. auch auf der Umgehungsstraße in Münster, ab 01.12.2023 künftig auch
für Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen und wird nach dem jeweiligen CO2-Aus-
stoß eines Lkw gestaffelt. Damit werden auch bei den awm die Kosten der Abfallsammlung zusätz-
lich erhöht.
1.2 Der MRA-Brand vom 28.02.2023 und seine Folgen
Nicht erst der verheerende Brand im Annahmebereich der MRA Münster zeigt die zunehmenden
Probleme, die mit der Verwendung von Lithium-Batterien verbunden sind.
Die kommunalen und privaten Abfallentsorger in Deutsch-
land demonstrierten am 10.10.2023 mit einem LKW-Corso
im Berliner Regierungsviertel, um auf die Gefahr von
Batteriebränden aufmerksam zu machen, die immer
häufiger auftreten. Mit der Aktion haben der Bundesver-
band Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse), der
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-
und Kreislaufwirtschaft (BDE) und der Verband kommuna-
ler Unternehmen (VKU) gemeinsam Alarm geschlagen,
weil immer häufiger falsch entsorgte Batterien Brände
in Entsorgungsanlagen und Abfallsammelfahrzeugen
auslösen.
Aufgrund des großen Brandereignisses in Münster, der Vielzahl von Brandalarmen in der Abfallsortie-
rung und auch von Bränden in Abfallsammelfahrzeugen waren die awm mit einem Fahrzeug eben-
falls an dieser Demonstration beteiligt.
Immer mehr Haushaltsgegenstände werden zu Elektronikgeräten, immer mehr Elektronikgeräte be-
inhalten Lithium-Batterien (Li-Batterien). Und nicht nur größere Geräte aus dem Heimwerker- und
Gartenbereich mit erkennbaren Akkus verursachen die Probleme, sondern eine Flut von E-Geräten,
die mülltonnengängig sind und/oder in öffentlichen Papierkörben landen und teilweise potente
Batterien verbaut haben:
E-Zigaretten, die seit 2023 stark zunehmend auch als „Einweg-E-Zigaretten“ am Markt sind, werden
nur sehr selten als Elektroschrott an den Händler zurückgegeben oder zum Recyclinghof gebracht.
Elektronische Grußkarten gelangen in die Papiersammlung, blinkende Kinderschuhe, elektrische
Zahnbürsten oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Restabfall oder in der Wertstofftonne.
Geräte, die in der Vergangenheit nur mit Kabel funktionierten, wie etwa Kopfhörer, Lautsprecher, etc.
kommen millionenfach ohne Kabel, dafür mit Li-Batterien-Batterie auf den Markt.
Durch ihre hohe Energiedichte sorgen Li-Batterien unter anderem für eine lange „kabellose“ Be-
triebszeit der Elektrogeräte. Dazu kommt, dass die Li-Batterien immer leistungsfähiger werden und
damit von Jahr zu Jahr höhere Energiedichten aufweisen. Was für die Nutzenden der einschlägigen
Produkte zunächst positiv ist, macht in der Entsorgung jedoch große Probleme. Li-Batterien können
bei einer mechanischen Beschädigung bzw. einem Kurzschluss verheerende Brände auslösen. Und
Brände treten sowohl in Abfallsammelfahrzeugen als auch in Verwertungsanlagen auf, sie gefährden
Wärmebild © Feuerwehr Münster
Wärmebildaufnahme Brand MRA 2023
Geschäftsbericht 2023
32 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 33
den Bestand von Anlagen sowie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern
oder Angestellten von Recyclinganlagen. Die Zerstörung von Anlagen kann wirtschaftliche Existen-
zen vernichten und die Entsorgungssicherheit beeinträchtigen, wenn große Behandlungskapazitäten
zerstört werden. Hinzu kommt die schwindende Versicherbarkeit dieser Risiken bzw. die sehr stark
steigenden Versicherungsprämien und technischen Anforderungen an den Brandschutz in den An-
lagen, die u. a. bei den awm in der Planung des Wiederaufbaus der zerstörten MRA berücksichtigt
werden müssen und zu erheblichen Bauverzögerungen geführt haben.
Eine intensive und kontinuierliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den
richtigen Umgang mit Li-Batterien wird daher eine elementare Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit
der awm.
1.3 Abfallrecht
Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission eine Novelle der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, die die bis-
lang geltende Abfallrahmenrichtlinie in einzelnen Punkten ergänzen und ändern soll.
U. a. regelt die Novelle den Umgang mit Alttextilien neu und implementiert ein EPR-System (erweiter-
te Herstellerverantwortung) für diesen Abfallstrom, was der VKU bereits seit längerem gefordert hat.
Die Hersteller sollen die Kosten für die Behandlung von Textilabfällen decken; es sollen Anreize zur
Reduzierung von Abfällen geschaffen werden und das Produktdesign verbessert werden. Wie viel
Produzenten an das EPR-System zahlen, soll anhand von Aspekten der „Öko-Modulation“ geregelt
werden. Die einheitlichen Regeln sollen den Mitgliedstaaten die Umsetzung der getrennten Samm-
lung von Textilien ab 2025 erleichtern. Die Beiträge der Produzenten sollen Investitionen in separate
Sammlung, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten finanzieren. Die vorgeschla-
genen Regeln sollen sicherstellen, dass Textilien zur Wiederverwendung sortiert werden. Solche, die
nicht wiederverwendet werden können, sollen dem Recycling zugeführt werden. Soziale Unterneh-
men, die in der Sammlung und Behandlung von Textilien aktiv sind, sollen von besseren Geschäfts-
möglichkeiten und einem größeren Markt für Second-Hand-Textilien profitieren.
Das EU-Parlament hat sich inzwischen für eine Ausweitung der Herstellerverantwortung ausgespro-
chen, wonach Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, die Kosten für das getrennte Sammeln,
Sortieren und Recyceln von Textilien übernehmen müssen. Die Mitgliedstaaten müssten diese Sys-
teme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einführen (im Vergleich zu den von der Kommission
vorgeschlagenen 30 Monaten). Die neuen Vorschriften würden für Produkte wie Kleidung und Acces-
soires, Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche gelten, einschließlich
Produkten, die textilverwandte Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten.
Für die awm bedeutet das, dass bis Ende 2025 das heutige System der Alttextilerfassung und -
verwertung zu überprüfen und ggf. ergänzende und/oder haushaltsnahe Erfassungssysteme zu
implementieren sind. Dabei sind die bisherigen Strukturen der Zusammenarbeit mit Integrations-
bzw. Sozialbetrieben wie der CAJ zu berücksichtigen.
2. Geschäftsverlauf
2.1 Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - StrReinG
NRW vom 18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster
in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die Abfallwirt-
schaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf
öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage
durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 unver-
ändert. Danach werden die geplanten Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebüh-
ren in Höhe von 5.552 TEUR, innerbetriebliche Verrechnungen von 597 TEUR und sonstigen Erträge in
Höhe von 439 TEUR finanziert. Der Restbetrag in Höhe von 1.419 TEUR, der das öffentliche Interesse
an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadt-
anteil beträgt 20 % der um die sonstigen Erlöse und innerbetrieblichen Verrechnungen bereinigten
Gesamtkosten.
Die geplanten Kosten des Winterdienstes werden durch den städtischen Haushalt mit 1.800 TEUR
finanziert. Ebenso beteiligen sich die Stadtwerke Münster mit 9,4 % an den Istkosten.
Die Kehrkilometerleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verändert und liegt somit bei
den folgenden Werten:
Vollreinigung Kehrkilometer 827.176 [Vorjahr 823.198]
Fahrbahnreinigung [wöchentlich] Kehrkilometer 288.033 [Vorjahr 284.935]
Fahrbahnreinigung [14-tägig] Kehrkilometer 308.835 [Vorjahr 305.420]
2.2 Abfallwirtschaft
Die awm erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Sicherstellung einer
geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in
der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG und Landesabfallgesetz wurde
zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre,
fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre
2023 - 2028 in der Sitzung vom 08. November 2023 zu.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation 2023 unverändert.
Danach werden die geplanten Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von
6.370 TEUR, über Leistungsgebühren in Höhe von 27.422 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Ge-
bührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 58 TEUR und durch sonstige Erträge in Höhe von
2.231 TEUR gedeckt.
Die geplanten Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 9.940
TEUR sowie aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders:
Die Auswirkungen des fortwährenden Krieges gegen die Ukraine und der gegen Russland verhängten
Wirtschaftssanktionen sind auch bei uns zu spüren. Die Lieferketten waren auch im Wirtschaftsjahr
2023 nicht zuletzt durch die Kriegssituation instabil. Die Folge waren teurere, kompliziertere und lang-
Geschäftsbericht 2023
34 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 35
wierigere Bestellprozesse, die zu Verzögerungen in den Geschäftsprozessen geführt haben. Der
Ausnahmezustand am Beschaffungsmarkt, die Rohstoffknappheit und stark gestiegene Energie-
und Logistikkosten führten zu starken Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen der Petro-
chemie, der Kraftstoffe und der Energie. Der drohende Mehraufwand in vielen Bereichen könnte
dazu führen, dass die Gebühren zukünftig entsprechend angepasst werden müssen.
3. Wirtschaftliche Lage
3.1 Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 4.637 TEUR (Vorjahr 5.311 TEUR)
und bewegt sich in Höhe von 1.825 TEUR über dem Planniveau von 2.812 TEUR. Dieser verteilt sich im
Vergleich zum Vorjahr auf die folgenden Geschäftsbereiche:
Jahresüberschüsse/ Jahresfehlbeträge 2023
in TEUR
2022
in TEUR
Veränderung
in TEUR in Prozent
Straßenreinigung ohne Winterdienst 594 655 -61 -9,3
Abfallwirtschaft 3.023 3.790 -767 -20,2
Nebengeschäfte 317 758 -441 -58,2
BGA awm-Dienstleistungen 13 3 10 333,3
BGA Photovoltaikanlage 14 0 14 100,0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 676 105 571 543,8
4.637 5.311 -674 -12,7
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 2.241 TEUR (+ 3,4 %) gestiegen und stellen
sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 83 TEUR und die Umsatzerlöse
aus der Abfalldeponierung und sonstigen Abfallverwertung sanken insgesamt um 1.499 TEUR.
Die gesunkenen Erlöse im Bereich der sonstigen Umsatzerlöse Abfallverwertung sind neben den
Auswirkungen des Großbrandes im Februar 2023 auf gesunkene sonstige Umsatzerlöse im Bereich
des BHKWs (- 300 TEUR), der gewerblichen Inertstoffannahme (- 26 TEUR) und der Verringerung der
Entsorgungserlöse MRA (- 297 TEUR) sowie der Erlöse für Metalle/Schrotte (- 50 TEUR) zurückzuführen.
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall sind mit 104 TEUR (Vorjahr 75 TEUR) um 29 TEUR ge-
stiegen. Die Erlöse aus dem Dualen System Deutschland hingegen sind im Vergleich zum Vorjahr um
58 TEUR gesunken. Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab sich eine Gebührenüberdeckung in Höhe
von 1.275 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern zugeführt wurden und zu
einer Minderung der Umsatzerlöse in der Abfallwirtschaft führte.
Umsatzerlöse 2023
in TEUR
2022
in TEUR
Veränderung
zum Vorjahr
in TEUR
Veränderung
zum Vorjahr
in Prozent
Abfallwirtschaft
Hausabfall-Einsammlung 45.080 44.997 83 0,2
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 840 817 22 2,8
Überdeckung Gebührenüberschüsse -1.275 -3.767 2.492 -66,2
Umsatzerlöse Anlieferung EZM Restabfall 914 931 -17 -1,8
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 4.694 6.176 -1.4 82 -24,0
Sonderabfall 104 75 29 38,6
Duales System Deutschland 2.759 2.817 -58 -2,1
Sonstige Umsatzerlöse 0 8 -7 -99,4
53.116 52.054 1.062 2,0
Stadtreinigung
Regelreinigung Grundstücke 5.619 5.571 48 0,9
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.501 1.463 38 2,6
Winterdienst 2.609 1.944 665 34,2
Unterdeckung Gebührenüberschüsse (Vorjahr Überdeckung) 266 279 -13 -4,8
9.995 9.257 738 8,0
Nebengeschäfte
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.653 3.224 429 13,3
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 380 328 52 15,8
Sonstige Nebengeschäfte 594 634 -40 -6,3
4.627 4.186 441 10,5
67.738 65.497 2.241 3,4
Geschäftsbericht 2023
36 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 37
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst erhöhten sich die Umsatzerlöse insgesamt
um 738 TEUR. Die Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang mit
der Wintersituation und sind im Vergleich zum milden Vorjahreswinter um 666 TEUR gestiegen. Die
Umsatzerlöse für die Grundstücksregelreinigung sowie der städtische Straßenreinigungsanteil stie-
gen um 86 TEUR. Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine Gebührenunterdeckung in
Höhe von 266 TEUR, die den Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern entnommen wurden.
Insgesamt sind die Erlöse aus den Nebengeschäften um 441 TEUR gestiegen. Die Erhöhung ergibt
sich aus den unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäftes. Vor allem im Bereich Abfallwirt-
schaft ist ein erhöhter Aufwand im Vergleich zum Vorjahr (+ 429 TEUR) zu beobachten. Der Großteil
dieser Erhöhung ist zurückzuführen auf die sonstigen Umsatzerlöse, insbesondere auf den Bereich
Sickerwasserbehandlung für Dritte (+ 351 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in 2023 u. a. aus der Auflösung der Rückstellung der
ZDM I (332 TEUR) und der ZDM II in Bauabschnitt 1 und 2 durch eine Nichtinanspruchnahme (119 TEUR)
sowie durch die Auflösung der Rückstellung für Umsatzsteuer auf die fiktive Rücklieferung von Strom
aus einer KWK-Anlage (583 TEUR) gemäß BFH-Urteil, des Weiteren aus dem Verkauf von Wirtschafts-
gütern des Anlagevermögens (227 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Zuschüssen (452 TEUR),
Erträgen aus Schadenersatzleistungen (330 TEUR) sowie aus sonstigen Erträgen (383 TEUR).
3.2 Aufwandslage
Die Materialaufwendungen in Höhe von 25.998 TEUR erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um
3.360 TEUR. Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren (- 247 TEUR)
sind dagegen gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf gefallene Verbräuche und Preise im Bereich
Dieselkraftstoff (- 224 TEUR) und gestiegene Verbräuche im Bereich Strom (+ 39 TEUR) sowie ge-
sunkene Materialdirektverbräuche (- 80 TEUR) zurückzuführen. Demgegenüber steht eine deutliche
Erhöhung bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 3.607 TEUR).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen demnach 20.276 TEUR. Wesentliche Posten
sind hier die Aufwendungen für die Verwertung des Hausmülls in der mechanischen Restabfallbe-
handlungsanlage (MRA) (8.272 TEUR), des Bioabfalls in der Biovergärungsanlage (BVA) (165 TEUR),
Aufwendungen für die Grünkompostierung (202 TEUR), Aufwendungen für die Entsorgung von
Krankenhausabfällen (630 TEUR) und weitere bezogene Leistungen im Bereich der Abfallsammlung
und -entsorgung (3.548 TEUR). Hinzu kommen Aufwendungen für die Entsorgung von Problemabfäl-
len (276 TEUR), Aufwendungen für Gebäude, Grundstücke und Außenanlagen (710 TEUR), Aufwen-
dungen für das Blockheizkraftwerk (965 TEUR), sowie den Winterdienst und die Straßenreinigung
(1.598 TEUR). Außerdem haben sich die Kosten der Preisindexierung der Deponierückstellungen
aufgrund höherer Kosten und Preisanpassungen für die Folgejahre um 1.958 TEUR erhöht und liegen
somit bei 3.769 TEUR.
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1.535 TEUR gestiegen. Der Anstieg von
5,93 % resultiert vorrangig aus der Tariferhöhung ab Juni 2023 um durchschnittlich 4,41 %, der Neu-
einstellung von 8 Mitarbeitenden im Jahresdurchschnitt sowie der altersbedingten Erhöhung
der Entgeltstufen.
Die planmäßigen Abschreibungen haben sich um 397 TEUR erhöht. Vor allem im Bereich der Anlagen
der Stadtreinigung (+ 185 TEUR), dadurch bedingt, dass 7 neue Streufahrzeuge und 4 neue Kehrma-
schinen angeschafft wurden. Im Bereich Anlagen der Abfallwirtschaft (+ 346 TEUR) erhöhen sich die
Abschreibungen auf Grund der Anschaffung eines neuen Schredders und Umschlagbaggers.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 70 TEUR erhöht
und liegen somit bei 4.937 TEUR. Relevante Veränderungen sind vor allem in den folgenden Berei-
chen zu beobachten: Die Kosten für Bauunterhaltung sanken um 400 TEUR u. a. bedingt durch
geringere Aufwendungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes an der Rösnerstraße
(- 265 TEUR) und für Instandhaltungen an der Fahrzeughalle (- 12 TEUR). Arbeiten am Kabelgraben
beim EZM (Vorjahr 63 TEUR) sowie an der Papierumschlaghalle (Vorjahr 46 TEUR) fielen in 2023 nicht an.
Demgegenüber stiegen die Aufwendungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (+ 225 TEUR).
Dieser Anstieg ergibt sich im Wesentlichen aus der Konzeption und Umsetzung aller Materialien
im neuen Corporate Design, aus der entsprechenden Durchführung eines großen stadtweiten
Ideenwettbewerbs (+ 146 TEUR) sowie der Durchführung einer Mitarbeitendenversammlung.
Ebenfalls gestiegen sind die Reinigungskosten (+ 53 TEUR), die Verwaltungskosten der Stadt Münster
(+ 71 TEUR) und die Kosten für Aus- und Fortbildung (+ 56 TEUR). Der Grund für die Erhöhung der
Reinigungskosten lag maßgeblich im Wechsel des Vertragspartners hin zu einem Inklusionsbetrieb.
Höhere Kosten für Aus- und Fortbildung entstanden durch den Nachholbedarf von Fahrschulaus -
bildungen nach Corona sowie durch eine neue Fortbildungsserie für Führungskräfte unter dem
Leitsatz „alle wirken mit!“.
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 795 TEUR über dem Vorjahresergebnis.
Die Zinserträge liegen 793 TEUR über dem Vorjahresniveau und die Zinsaufwendungen sind um
2 TEUR gesunken. Der deutliche Anstieg der Zinserträge ist vor allem auf die um 633 TEUR gestie-
genen Zinsen von Kreditinstituten und den abermals gestiegenen Zinseffekt aus der Abzinsung der
Deponierückstellung um 175 TEUR zurückzuführen. Hier spiegelt sich der von der EZB 10 Mal in Folge
erhöhte Leitzins bis zum Herbst 2023 wieder. Allein die Verzinsung des Genussrechts ging um 15 TEUR
zurück, da das Genussrecht vertragsgemäß seit 2021 jedes Jahr um 150 TEUR zurückgezahlt wird.
3.3 Finanzlage
Das Vermögen der awm ist zu 36,2 % (Vorjahr 36,1 %) durch Eigenkapital und Sonderposten
finanziert. Das Fremdkapital besteht zu 44,4 % (Vorjahr 53,0 %) aus langfristigen Verbindlichkeiten
und Rückstellungen.
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 20.010 TEUR
und dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 3.558 TEUR zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 193 TEUR gesunken. Der Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4.645 TEUR auf 12.834 TEUR verringert.
Finanzmittelfonds 2023
in TEUR
2022
in TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 12.834 17.479
Cashflow aus Investitionstätigkeit -8.516 -13.272
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -647 -647
Cashflow aus Kapitalbewegungen -3.864 -2.304
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel -193 1.256
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 23.761 22.505
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 23.568 23.761
Geschäftsbericht 2023
38 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 39
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2023 Mittel in Höhe von 8.516 TEUR abgeflossen. Für
den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirt-
schaftsjahr ein Betrag von 10.518 TEUR (Vorjahr 13.533 TEUR) aufgewendet. Insbesondere sind hier
Investitionen in Anlagen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 2.654 TEUR, in
Anlagen der Stadtreinigung in Höhe von 3.626 TEUR, in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
in Höhe von 2.766 TEUR sowie in Wertpapiere (VUS-Fonds) in Höhe von 461 TEUR zu nennen. Die
Auszahlungen konnten in Höhe von 270 TEUR aus Einzahlungen aus Anlagenabgängen, in Höhe
von 150 TEUR aus der Rückzahlung von Finanzanlagen und in Höhe von 1.582 TEUR aus Investitions-
kostenzuschüssen refinanziert werden.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr - 647 TEUR (Tilgung von Krediten).
Abgeflossen sind im Rahmen des Cashflows aus Kapitalbewegungen 3.864 TEUR als Konsolidierungs-
beitrag an die Stadt Münster.
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer
die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser Vereinba-
rung wurde den awm ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die awm waren jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
3.4 Vermögenslage
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 4.234 TEUR gestiegen.
Auf der Aktivseite erhöhte sich das Anlagevermögen um 2.153 TEUR. Die Gesamtinvestitionen lagen
im Jahr 2023 bei 10.518 TEUR. Davon wurden 3.626 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 2.654 TEUR
in Anlagen der Abfallwirtschaft, 171 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 838 TEUR
in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 461 TEUR in Wertpapiere des
Anlagevermögens investiert. Der verbleibende Anteil entfällt mit 2.766 TEUR auf geleistete Anzahlun-
gen und Anlagen im Bau und 2 TEUR auf entgeltlich erworbene Software. Die Investitionen des ab-
gelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Das Anlagevermögen
der awm ist bei einer Anlagendeckung von 114,4 % (Deckungsgrad II) (Vorjahr 124,8 %) vollständig
2023
in TEUR
2023
in Prozent
2022
in TEUR
2022
in Prozent
Anlagevermögen 75.297 70,6 73.144 71,4
Umlaufvermögen 31.334 29,4 29.252 28,6
Rechnungsabgrenzungsposten 34 0,0 35 0,0
Gesamtvermögen 106.665 100,0 102.431 100,0
Eigenkapital 36.375 34,1 35.883 35,0
Sonderposten 2.209 2,1 1.079 1,1
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 47.518 44,5 54.321 53,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 20.563 19,3 11.148 10,9
Gesamtkapital 106.665 100,0 102.431 100,0
durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die An-
lagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt 51,2 % (Vorjahr 50,5 %).
Die Erhöhung des Umlaufvermögens um 2.082 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der
Festgeldanlagen (+ 4.500 TEUR) und der damit zusammenhängenden Verringerung der Forderungen
an die Stadt Münster (- 3.356 TEUR).
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um 492 TEUR. Die Eigenkapitalquote
unter Berücksichtigung des Sonderpostens ist zum Bilanzstichtag von 36,1 % auf 36,2 % gestiegen.
Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 4.637
TEUR abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 3.864 TEUR an die Stadt
Münster und Rücklagenbewegungen in Höhe von TEUR 281.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erhöhte sich um 1.130 TEUR.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr insgesamt um 6.803 TEUR gesunken. Die Abnahme der mittel- und langfris-
tigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultiert saldiert aus der Abnahme der Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gebührenzahler (- 3.439 TEUR), der Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten (- 647 TEUR) und der Reduzierung der mittel- und langfristigen Rückstellungen
(- 2.717 TEUR).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 9.415 TEUR gestiegen.
Die Zunahme resultiert aus der Erhöhung der Rückstellungen (+ 4.591 TEUR), der Verbindlichkeit
gegenüber den Gebührenzahlern (+ 4.728 TEUR), der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster
(+ 645 TEUR) sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (- 499 TEUR)
und der sonstigen Verbindlichkeiten um 50 TEUR.
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) liegt am Bilanzstichtag bei 148 % (Vorjahr 254 %) und weist
damit weiterhin eine Überdeckung auf. Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial
deckt in vollem Umfang das kurzfristige Fremdkapital. Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt
19,3 % (Vorjahr 10,9 %).
Die awm waren und sind jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
zu können.
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der awm die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet.
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote (unter Berücksichtigung des Sonderpostens) von 36,1 %
auf 36,2 % erhöht. Dabei können gleichzeitig die Konsolidierungsanforderungen der Stadt Münster
unterstützt werden. Im Wirtschaftsjahr 2023 wurde von dem Jahresüberschuss 2022 ein Teilbetrag
in Höhe von 3.864 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 2024 aus
dem Jahresüberschuss 2023 einen Teilbetrag in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt auszuzahlen.
Geschäftsbericht 2023
40 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 41
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Für das Berichtsjahr 2020 haben die awm erstmals eine DNK-Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeits-
kodex) veröffentlicht. Der DNK macht die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen anhand von
20 Kriterien in den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft sichtbar.
Die Erklärung für das Berichtsjahr 2023 wird im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht. In den darauf-
folgenden Jahren wird sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung an den European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
orientieren. Der DNK wird im Jahr 2024 entsprechend CSRD-konform weiterentwickelt und weiterhin
von den awm genutzt.
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung beschreibt die Nachhaltigkeitsstrategie der awm am Bei-
spiel der Vision, des Nachhaltigkeitsmanagements, der wesentlichen Handlungsfelder, der Baustei-
ne und Ziele, der personellen Verantwortung, der wesentlichen Anspruchsgruppen, der nachhaltig-
keitsrelevanten Standards sowie der Chancen und Risiken.
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm
Die awm haben im Jahr 2010 eine Vision für das Jahr 2020 formuliert, die bereits eindeutige Nach-
haltigkeitsbezüge aufweist: Die awm bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft
und Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum
verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folge-
generationen sichert. Im Berichtsjahr 2020 wurde die Vision für das Jahr 2030 mit ebenfalls eindeuti-
gen Nachhaltigkeitsbezügen erarbeitet.
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster
2030 an! Unsere Stadt entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung. Realistisch ist:
Auch in Zukunft können sicherlich nicht alle Abfälle vermieden werden. Unser Ziel ist: Die noch ver-
bleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe, die primär stofflich verwertet werden. Der Rest
wird effizient energetisch genutzt. Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum
und Wertstoff-Manufaktur. Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller
Partner – durch vorbildliche Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressour-
cenbewusstsein. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. Die Mitarbeitenden
der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam schaffen wir Lebens-
qualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Umweltschutz, noch mehr Mitein-
ander und regionale Wertschöpfung.
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Entwicklung werden
proaktiv und im Sinne der Mitarbeitenden, der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Netzwerkpart-
ner gestaltet.
Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit!
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm
Die Vision 2030 findet ihren Ausdruck in der werteorientierten Balanced Scorecard (BSC) der awm,
die bereits 2010 als strategisches Zielsystem eingeführt wurde. Die awm messen seitdem alle Maß-
nahmen auch an ihrem Beitrag für das Gemeinwohl (ökonomisch, ökologisch, gesellschaftlich/sozial).
Dieses Zielsystem ist der Orientierungsrahmen für die Entwicklung von konkreten Maßnahmen.
Strategisches Zielsystem der awm
GEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeitende
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und Bürge-
rinnen und Bürger bewerten
den „Preis“ als angemessen
und vertretbar
Die Kunden schätzen das
hochwertige und vielfältige
Leistungsportfolio der awm
und empfinden die Preise als
angemessen
Die Prozesse der awm sind
effizient, innovativ und
kundenorientiert; sie werden
kontinuierlich verbessert
Die Mitarbeitenden stoßen
proaktiv Verbesserungs-
prozesse an; sind kompetent,
kostenbewusst, leistungsfä-
hig und engagiert
Ökologisch
Politik, Verwaltung, Bürgerin-
nen und Bürger und „Netz-
werke“ wirken als Partner bei
der ökologischen Ausrichtung
der Stadt Münster mit
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch
ausgeprägtes Umwelt-und
Ressourcenbewusstsein,
vorbildliche Abfallvermeidung
und Wertstofftrennung
Die Prozesse der awm sind
klima- und ressourcen-
schonend. In der „Wertstoff-
manufaktur“ werden Abfälle
zu Wertstoffen durch den
Einsatz innovativer Techno-
logien
Die Mitarbeitenden sind
Partner, Botschafter und
Multiplikatoren; das Engage-
ment für die Umwelt ist fester
Bestandteil im Selbstver-
ständnis und Handeln der
Mitarbeitenden
Gesellschaftlich
Politik, Verwaltung, Bürgerin-
nen und Bürger und Netzwer-
ke gestalten gemeinsam Le-
bensqualität für ein sauberes
und nachhaltiges Münster
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch
proaktive Mitwirkung und
Teilhabe im Hinblick auf die
Lebensqualität
Bürgerinnen und Bürger,
Kunden und Netzwerker sind
Impulsgeber für die awm-
Prozesse und gestalten die
Prozesse im Hinblick auf die
eigenen Bedürfnisse mit
Die awm stellen als Arbeit-
geber den Rahmen für aktive
Mitwirkung, eigenverantwort-
liches sowie partnerschaft-
liches Handeln zur Verfügung;
die Mitarbeitenden handeln
entsprechend
4.3 Wesentliche Handlungsfelder
Im Folgenden werden die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Handlungsfelder der
awm aufgeführt.
Umwelt:
• Klimaschutz
• Schutz der biologischen Vielfalt
• Nachhaltige Mobilität
• Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und Recycling
• Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Soziales:
• Gesundheitsmanagement
• Arbeitsschutz
• Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Aus- und Weiterbildung
• Diversität
• Gleichstellung
Vision 2030 – Münster wird eine
Hauptstadt der Abfallvermeidung -
und alle wirken mit!
Geschäftsbericht 2023
42 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 43
Unternehmensführung:
• Nachhaltigkeitsmanagement durch die Betriebsleitung
• Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
• Beteiligung der Mitarbeitenden fördern
• Förderung agiler Strukturen
• Risikomanagement
Im kommenden Berichtszeitraum erfolgt eine an die CSRD-Richtlinie angepasste Wesentlichkeits-
analyse, sobald die zu berichtenden Standards abschließend vorliegen. In diesem Zusammenhang
werden auch die Inside-out- und die Outside-in-Perspektive berücksichtigt.
4.4 Bausteine der awm-Nachhaltigkeitsstrategie
• Vision 2030
• Werteorientiertes Zielsystem
• Nachhaltiges Abfallwirtschaftskonzept
• Nachhaltigkeitskommunikation
• Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung
• DNK-Erklärung
• Nachhaltigkeitspädagogische Angebote
• Lernort für Nachhaltigkeit
4.5 Ziele im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie
• Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts (ab 2024 jährlich)
• Schulung des Nachhaltigkeitsteams auf der Basis der ESRS
• Weiterentwicklung des Nachhaltigkeitsmanagements
• Qualifizierung weiterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (fortlaufend)
• Kontinuierliche Fortschreibung des nachhaltigkeitspädagogischen Konzepts
UN-Nachhaltigkeitsziele
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Nachhaltigkeitspädagogik spielen die UN-Nachhaltig-
keitsziele eine wesentliche Rolle (Journal für Nachhaltigkeit und Geschäftsentwicklung, Abfallbilanz,
Homepage, nachhaltigkeitspädagogisches Konzept, etc.)
4.6 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen
Verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie der awm ist die Betriebsleitung. Es wurde eine fach-
stellenübergreifende „Nachhaltigkeitswerkstatt“ etabliert, die den Nachhaltigkeitsprozess begleitet.
Zudem werden weitere Mitarbeitende im Sinne der Mission „alle wirken mit!“ involviert.
Die Unternehmenssprecherin ist u. a. verantwortlich für die Erstellung des Journals für Nachhaltigkeit
und Geschäftsentwicklung, die interne Kommunikation sowie die Nachhaltigkeitskommunikation im
Allgemeinen.
Darüber hinaus sind drei nachhaltigkeitspädagogische Mitarbeitende zu nennen. Im Abfallwirt-
schaftskonzept sind die Bildungsangebote als wesentlicher Baustein zur Erreichung der awm-Unter-
nehmensziele explizit aufgeführt.
Change Team
Das Change Team wurde 2022 ins Leben gerufen. Es schafft den Rahmen und gibt Impulse für das
Ziel, die awm gemeinsam mit allen Mitarbeitenden zukunftsfähig und erfolgreich zu gestalten. Der
Fokus liegt dabei vor allem auf der Optimierung von Prozessen und Strukturen, der Stärkung von
Klarheit und Verbindlichkeit und der Einbindung von Ideen aller Mitarbeitenden. Angestrebt wird da-
mit, das Kerngeschäft zu sichern und Anforderungen zu erfüllen. Außerdem ist es das Ziel, innovativ
zu werden, die Arbeitgeberattraktivität zu stärken und die Unternehmenskultur zu fördern.
4.7 Wesentliche Anspruchsgruppen
Die folgenden Anspruchsgruppen wurden erstmals im Rahmen der Einführung des werteorientierten
Zielsystems im Jahr 2010 ermittelt und vom Kernteam der Werkstatt Nachhaltigkeit bestätigt.
Interne Anspruchsgruppen:
• Rat und Verwaltung
• Mitarbeitende
• Betriebsausschuss
Externe Anspruchsgruppen:
• Bürgerinnen und Bürger
• Netzwerkpartner
• Lieferanten, Kunden, Dienstleister
• Gewerkschaften
• Vereine und Verbände
• Medien
• Bildungseinrichtungen
• Banken und Versicherungen
• Wirtschafts- und Betriebsprüfer
Austausch mit den Anspruchsgruppen
In der Vision 2030 ist das partnerschaftliche und dialogische Verhältnis zwischen den Mitarbeiten-
den der awm sowie den Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Dieser Perspektivwechsel und Wan-
del des Selbstverständnisses der awm vom Dienstleister zum Partner ermöglicht es noch effizienter,
Maßnahmen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam umzusetzen.
4.8 Nachhaltigkeitsrelevante Standards
• European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – ab 2024
• DIN EN ISO 9001:2015
• DIN EN ISO 14001:2015
• DIN ISO 45001:2018
• Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
Geschäftsbericht 2023
44 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 45
4.9 Chancen und Risiken
Die Beschäftigung mit Nachhaltigkeitshemen stellt in erster Linie eine Chance für die awm dar, denn
die entsprechenden Themen und Aspekte sind Instrumente zur Erreichung der Vision 2030. Die im
Zielsystem der awm verankerte Gemeinwohlorientierung kann im Zusammenhang mit einer nach-
haltigen Entwicklung noch stärker akzentuiert und kommuniziert werden. Im Zuge des Fachkräfte-
mangels ist die Ausrichtung als nachhaltig tätiges Unternehmen wesentlich für die Gewinnung neuer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vielzahl an Handlungsfeldern, Nachhaltigkeitszielen, Kriterien
und Indikatoren stellt jedoch eine Herausforderung für die interne und externe Kommunikation dar
(Risiko). Dies gilt auch für die Priorisierung von Themen und den Umgang mit Zielkonflikten. Daher
nimmt die Nachhaltigkeitskommunikation eine wichtige Rolle ein.
III. Prognosebericht
Die awm planen für das Wirtschaftsjahr 2024 bei Erträgen von 75.160 TEUR und Aufwendungen von
71.653 TEUR einen Jahresüberschuss von 3.507 TEUR. Der prognostizierte Jahresüberschuss ergibt
sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebüh-
renbedarfsberechnung. Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf Basis
von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.354
TEUR. In der Gebührenkalkulation wird eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen
Kapitals berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.445 TEUR. Die Gewinne aus
Nebengeschäften der awm werden in Höhe von 58 TEUR und die Zinserträge in Höhe von 650 TEUR
prognostiziert.
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulato-
rischen Verzinsung ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten.
Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus Nebengeschäften der awm und die kalkulierten Zinserträge
basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten.
Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung bleiben im Jahr 2024 auf Vorjahresniveau.
Insgesamt gibt es 22,5 Planstellen und 2 Ausbildungsstellen für 2024. Entscheidungen über die Ein-
richtung und Umwandlung in unbefristete Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2025 getroffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2024 werden insgesamt Investitionen von 12.212 TEUR und eine Darlehens-
tilgung in Höhe von 650 TEUR prognostiziert.
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge für den Bereich Abfallwirtschaft in Höhe von 4.895 TEUR,
5.135 TEUR in die Infrastruktur am EZM, 870 TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter, 50 TEUR in die
Errichtung von Annahmestellen in Bezug auf die Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes und
ebenfalls 103 TEUR in andere Anlagen der Abfallwirtschaft vorgesehen. Hinzu kommen Investitionen
in Anlagen der Stadtreinigung mit 371 TEUR sowie in Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Betriebs-
und Geschäftsausstattung im Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 788 TEUR. Die Finanzierung
der Investitionen ist wie folgt vorgesehen:
IV. Chancen- und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen
zu können, haben die awm bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt,
welches seit 2018 dv-technisch und organisatorisch optimiert wird. Dieses entspricht den Maßgaben
des am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbe-
reich (KonTraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den awm vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten
und zwar in der Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten
Risiken für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet.
Die auf dem Managementinformationssystem der awm basierende Softwarelösung bildet die Struk-
turen und Prozesse des RMS ab. In 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft. Der Katalog
der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst.
Folgende 8 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
• Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
• Politik entscheidet entgegen der Strategie der awm
• Änderung der Wettbewerbssituation
• Änderung der Rechtslage
• Korruption
• Unterschlagung/Vermögensdelikte
• Datenverlust
• Datensicherheit
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung füh-
ren, wobei jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts
nicht erkennbar sind. Um mögliche, aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verrin-
gern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestionen 2024 in TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 400 3,1
Regelabschreibungen 8.797 68,4
Aufnahme von Krediten 158 1,2
Jahresüberschuss 3.507 27,3
Deckungsmittel insgesamt 12.862 100,0
Geschäftsbericht 2023
46 | Lagebericht
Geschäftsbericht 2023 Lagebericht | 47
Zudem haben die awm TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft
werden, die aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwa-
chungsbedürftig eingestuft werden:
• Datenschutzverletzungen
• Komplettausfall Datenverarbeitung
• Versicherungsschutz reicht nicht aus
• Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden;
Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
• Demographischer Wandel
• Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
• Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage
• Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
• Schäden an der Deponie
• Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
• Streugut reicht nicht aus
• Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
• Außergewöhnliche Preissteigerungen
• Außerordentliche Brandschäden
• Winterdienst funktioniert nicht
• Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
• Stromausfall länger als drei Tage
• Ladeinfrastruktur nicht ausgebaut
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden fünf Risiken neu bewertet. Aus aktuellem Anlass wurde das
Risiko mechanische Restabfallaufbereitungsanlage (MRA) Betriebsunterbrechung neu bewertet.
Ursächlich für die Neubewertung war der am 28.02.2023 entstandene Großbrand an der MRA. Der
Sachschaden liegt im Millionenbereich und der Betrieb der MRA konnte seit dem Brand bis heute
nicht wiederaufgenommen werden. Neue Gegenmaßnahmen wurden für das Risikomanagement
mit den Verantwortlichen erarbeitet. Diese Maßnahmen dienen insbesondere dem Brandschutz, der
Arbeitssicherheit und der Sicherheit des laufenden Betriebs.
Im Rahmen der Risikoinventur wurde das Risiko „Ladeinfrastruktur nicht ausgebaut“ als neues Risiko
identifiziert. Das neu ermittelte Risiko wurde in das Risikomanagementsystem integriert und bei der
Risikobewertung den Top-Risiken zugeordnet. Nach derzeitigem Stand existieren für die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster insgesamt 8 bestandsgefährdende Risiken und 18 Top-Risiken.
Für die Neubewertung eines Risikos werden alle Verantwortlichen, beispielsweise Verantwortliche(r)
des Risikos, der Gegenmaßnahme oder des Frühwarnindikators auditiert. Änderungen der Parameter
des Risikodatenblatts werden bei Bedarf und Rücksprache mit den Verantwortlichen vorgenommen.
Bei der Neubewertung der Risiken lag das Hauptaugenmerk bei der Inventarisierung und Planung
von Gegenmaßnahmen. Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden neue Gegenmaßnahmen erarbeitet
und in das Risikomanagementsystem integriert.
Für die Risikofrüherkennung werden in den Audits Frühwarnindikatoren festgelegt, Kennzahlen
und definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung wird der
Ist-Stand mit dem Soll-Stand abgeglichen. Bei erheblichen Abweichungen ist nach der Ursache zwi-
schen Soll und Ist zu suchen, um zu überprüfen ob Indikatoren angepasst werden müssen, ein akuter
Handlungsbedarf besteht und ggfls. das Risiko durch neue Gegenmaßnahmen flankiert werden
muss. Im Wirtschaftsjahr 2023 sind im Rahmen der Überarbeitung insgesamt zwei neue Indikatoren
den Risiken zugeordnet worden.
Die Risikobewertung umfasst auch die Bewertung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe.
Der Katalog der Gegenmaßnahmen und Frühwarnindikatoren wird laufend angepasst.
Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.
Im laufenden Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der Früh-
warnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt
keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der awm gefährden.
V. Sonstiges
Die awm haben im Wirtschaftsjahr 2023 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff. der
Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt.
Münster, 31. März 2024
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
gez. Patrick Hasenkamp gez. Christian Wedding
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Geschäftsbericht 2023
48 | Bestätigungsvermerk
Geschäftsbericht 2023 Bestätigungsvermerk | 49
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung
der Stadt Münster, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Münster, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster,
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster, Münster, für das Wirtschaftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landes-
rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vor-
schriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesent-
lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschluss-
prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Über-
einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den ein-
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland
Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das
Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vor-
schriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland
Geschäftsbericht 2023
50 | Bestätigungsvermerk
Geschäftsbericht 2023 Bestätigungsvermerk | 51
Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von
Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss
und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass
aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah-
men, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind,
jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Recnungs-
legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jewei-
liges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignis-
se oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse
so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien-
tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich
von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2023 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge-
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstim-
mung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Ener-
giewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhal-
tung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforde-
rungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für
die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze
1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not-
wendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Betriebs-
ausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Geschäftsbericht 2023
Impressum | 53
Geschäftsbericht 202352 | Bestätigungsvermerk
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten
zur Rechnungslegung nach §6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesent-
lichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der
unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit
beachtet wurde.
Koblenz, 29. Juli 2024
DORNBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schmidt Bokelmann
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Herausgeberin
Stadt Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10
48155 Münster
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Juli 2024
Redaktion
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept, Gestaltung und Satz
CONCEPT X GmbH & Co. KG
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Rösnerstraße 10
48155 Münster
Telefon: +49 251 60 52 53
Telefax: +49 251 60 52 48
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Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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- Rösnerstraße 10
- Umgehungsstraße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0369/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.06.2024
- Erstellt
- 03.06.2024 12:43