V/1021/2019
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung östlich des Dahlweges/südlich Roddesttraße im Bezirk
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Anlage 1 Raumprogramm
1918 Zeichen
Anlage 1: Raumprogramm
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
östlich Dahlweg / südlich Roddestraße
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2
– 6 Jahren .
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm (3 x 185 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 72.194,4 €
(10,84 x 555 x 12)
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
402
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 463
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 92 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 30.08.2019
Beschlussvorlage
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V/1021/2019 V/1021/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung östlich des Dahlweges / südlich Roddestraße im Bezirk Mitte Beratungsfolge 20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen östlich des Dahlweges / südlich der Roddestraße zur Weiterentwicklung bedarfsge- rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) und insgesamt 50 Plätze umfasst, davon 18 u3 - Plätze und 32 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2022 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Schüer Immobilien GmbH, errichtet und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 06.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Niehues, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5151 Niehues@stadt-muenster.de - 2 - V/1021/2019 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 391: Münster – „Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred- Krupp-Weg / Königsweg“ im Bereich östlich Dahlweg / südlich Roddestraße erfolgt (Sat- zungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt voraussichtlich am 20.12.2019). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel in Höhe von maximal 63.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 764.700 € (für 2022 anteilig: 443.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 275.300 € (für 2022 anteilig: 159.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.800 € (für 2022 anteilig: 53.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr. Zeile 01 Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2022 63.000 Landeszu- schuss Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 2022 180.000 Zuschuss an den Träger Saldo 117.000 - 3 - V/1021/2019 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 159.600 275.300 Landeszu- schüsse zu d. Betriebs- kosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2022 2023ff. 53.200 91.800 Elternbei- träge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 443.300 764.700 Betriebs- kostenzu- schüsse an den Träger* *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 2.409 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt werden. Im Wohnbereich Mitte-Süd, der die Stadtteile Aaseestadt, Geist, Schützenhof und Düesberg umfasst, liegen die derzeitigen Versorgungsquoten für u3 - Kinder bei 41,8 % (347 Plätze für 831 Kinder) und für ü3 - Kinder bei 98,5 % (716 Plätze für 727 Kinder). Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite- rer Ausbaubedarf an u3 - wie auch ü3 - Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3 - Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 - Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze geschaffen werden. Durch die neue Baugebietsentwicklung im Baugebiet östlich des Dahlweges / südlich der Roddestra- ße ergeben sich weitere Bedarfe, die nicht mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können und maßnahmenbedingt eine 3-Gruppen Kindertageseinrichtung für dieses neue Wohngebiet erfordern. - 4 - V/1021/2019 Die neue Kindertageseinrichtung am Dahlweg / Roddestraße wird als dreigruppige Einrichtung mit 18 u3 - Plätzen und 32 ü3 – Plätzen entstehen. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung: Um den durch das neue Wohngebiet östlich des Dahlweges / südlich der Roddestraße entstehenden zusätzlichen Bedarf abzudecken, wird in diesem Baugebiet eine dreigruppige Kindertageseinrichtung gebaut. Der Investor, die Schüer Immobilien GmbH, errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der neu- en Wohnbebauung am Dahlweg / Roddestraße im Bezirk Mitte auf einer 15.000 qm großen Brachflä- che. Hier entstehen verschiedene Mehrfamilienhäuser in vier- bis fünfgeschossiger Bauweise. Die Kindertageseinrichtung wird im Erdgeschoss eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses im nordöst- lichen Bereich des Plangebietes mit nach Süden ausgerichteter Außenfläche entstehen. Die geplante Außenspielfläche verfügt über eine ausreichende Größe. Im Straßenraum der Roddestraße, im Vorbereich der KiTa, sind die geforderten Stellplätze für die KiTa verortet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die neu geschaffenen Plätze sind maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im Wohnbe- reich zu erstellen. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach dem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Bauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder im Bezirk Mitte geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Raumprogramm Anlage 2: Lageplan
Anlage 2 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 28.08.2019 Notizen: © Stadt Münster H 5755 343 R 405 497 R 405 889 H 5755 893 0 50 100 Meter
Anlage A
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Anlage A zur V/1021/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita am Dahlweg / Roddestraße zusätzlich 50 Betreuungsplätze im Wohnbereich Schützenhof im Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll am 01.08.2022 in Betrieb gehen, um dringend benötig- te Betreuungsplätze für Mitte-Süd bereitzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita am Dahlweg / Roddestraße werden die u3- und ü3-Plätze in Mitte-Süd ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel in Höhe von bis zu 63.000 € beantragt. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 764.700 € (für 2022 anteilig: 443.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 275.300 € (für 2022 anteilig: 159.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.800 € (für 2022 anteilig: 53.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kin- dergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür- fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be- schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Roddestraße
- Hammer Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Königsweg
- Dahlweg
- Alfred-Krupp-Weg
- Düesberg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1021/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37