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V/1021/2019

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung östlich des Dahlweges/südlich Roddesttraße im Bezirk

Vorlagen 23.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 23.3

Anlage 1 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Raumprogramm

1918 Zeichen

Anlage 1: Raumprogramm  
 
Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita  
östlich Dahlweg / südlich Roddestraße 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc = je 20 Kinder im Alter von 2 
– 6 Jahren . 
1x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Mietvoraussetzungen: 
10,84 € im KiTa-Jahr 2019/2020 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 555 qm (3 x 185 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 72.194,4 € 
(10,84 x 555 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 3 45 135   
A2 Nebenraum 3 18 54   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3    in WC integrieren 
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    402   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    61   
Kindertageseinrichtung gesamt 463 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 92 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 30.08.2019

Beschlussvorlage

8983 Zeichen

V/1021/2019 
V/1021/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer Kindertageseinrichtung östlich des Dahlweges / südlich 
Roddestraße im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen östlich des Dahlweges / südlich der Roddestraße zur Weiterentwicklung bedarfsge-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen  für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe   für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 
und insgesamt 50 Plätze umfasst, davon 18 u3 - Plätze und 32 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2022 erfolgen. 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Schüer Immobilien GmbH, errichtet und 
an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
06.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Niehues, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5151 
Niehues@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1021/2019 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme 
in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft 
des Bebauungsplans Nr. 391: Münster – „Hammer Straße / Friedrich-Ebert-Straße / Alfred-
Krupp-Weg / Königsweg“ im Bereich östlich Dahlweg / südlich Roddestraße erfolgt (Sat-
zungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt voraussichtlich am 20.12.2019).  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 180.000 €. Für die 
Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel in Höhe von maximal 63.000 € beantragt. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 764.700 € (für 
2022 anteilig: 443.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
275.300 € (für 2022 anteilig: 159.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.800 € (für 2022 
anteilig: 53.200 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr.    
Zeile 01 Einzahlung aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen 
2022 63.000 Landeszu-
schuss 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
2022 180.000 Zuschuss an 
den Träger 
Saldo 117.000

- 3 - 
V/1021/2019 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
159.600 
275.300 
 
 
Landeszu-
schüsse zu 
d. Betriebs-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2022 
2023ff. 
 
53.200 
91.800 
Elternbei-
träge (Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2022 
2023ff. 
443.300 
764.700 
 
Betriebs-
kostenzu-
schüsse an 
den Träger* 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur  
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 45,4 % (1.490 
Plätze für 3.280 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 105,3 % (2.537 Plätze für 
2.409 Kinder). 
Damit liegt die Versorgungsquote bei den u3 - Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt 
werden.  
 
Im Wohnbereich Mitte-Süd, der die Stadtteile Aaseestadt, Geist, Schützenhof und Düesberg umfasst, 
liegen die derzeitigen Versorgungsquoten für u3 - Kinder bei 41,8 % (347 Plätze für 831 Kinder) und 
für ü3 - Kinder bei 98,5 % (716 Plätze für 727 Kinder).  
 
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite-
rer Ausbaubedarf an u3 - wie auch ü3 - Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für 
u3 - Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3 - Kinder zu stabilisieren, müssen weitere 
Plätze geschaffen werden.  
 
Durch die neue Baugebietsentwicklung im Baugebiet östlich des Dahlweges / südlich der Roddestra-
ße ergeben sich weitere Bedarfe, die nicht mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt 
werden können und maßnahmenbedingt eine 3-Gruppen Kindertageseinrichtung für dieses neue 
Wohngebiet erfordern.

- 4 - 
V/1021/2019 
 
Die neue Kindertageseinrichtung am Dahlweg / Roddestraße wird als dreigruppige Einrichtung mit 18 
u3 - Plätzen und 32 ü3 – Plätzen entstehen.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Um den durch das neue Wohngebiet östlich des Dahlweges / südlich der Roddestraße entstehenden 
zusätzlichen Bedarf abzudecken, wird in diesem Baugebiet eine dreigruppige Kindertageseinrichtung 
gebaut. 
 
Der Investor, die Schüer Immobilien GmbH, errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der neu-
en Wohnbebauung am Dahlweg / Roddestraße im Bezirk Mitte auf einer 15.000 qm großen Brachflä-
che. Hier entstehen verschiedene Mehrfamilienhäuser in vier- bis fünfgeschossiger Bauweise. Die 
Kindertageseinrichtung wird im Erdgeschoss eines fünfgeschossigen Mehrfamilienhauses im nordöst-
lichen Bereich des Plangebietes mit nach Süden ausgerichteter Außenfläche entstehen. Die geplante 
Außenspielfläche verfügt über eine ausreichende Größe.  
 
Im Straßenraum der Roddestraße, im Vorbereich der KiTa, sind die geforderten Stellplätze für die 
KiTa verortet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Die neu geschaffenen Plätze sind maßnahmenbedingt auf Grund zusätzlicher Bebauung im Wohnbe-
reich zu erstellen. 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach dem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Bauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - 
Kinder im Bezirk Mitte geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm   
Anlage 2: Lageplan

Anlage 2 Lageplan

128 Zeichen

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Maßstab 1: 2500
Datum: 28.08.2019
Notizen:
© Stadt Münster
H 5755 343
R 405 497
R 405 889
H 5755 893
0 50 100
Meter

Anlage A

5057 Zeichen

Anlage A zur V/1021/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita am Dahlweg / Roddestraße zusätzlich 50 Betreuungsplätze im Wohnbereich Schützenhof im 
Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll am 01.08.2022 in Betrieb gehen, um dringend benötig-
te Betreuungsplätze für Mitte-Süd bereitzustellen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita am Dahlweg / Roddestraße werden die u3- und ü3-Plätze in Mitte-Süd 
ausgebaut.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 180.000 €. Für die 
Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel in Höhe von bis zu 63.000 € beantragt. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 764.700 € (für 
2022 anteilig: 443.300 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
275.300 € (für 2022 anteilig: 159.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.800 € (für 2022 
anteilig: 53.200 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kin-
dergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür-
fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be-
schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2022ff. erfolgt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (4)

20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 23.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Roddestraße
  • Hammer Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Königsweg
  • Dahlweg
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Düesberg

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Details

Aktenzeichen
V/1021/2019
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37