V/0689/2022
Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0689/2022 Kurzüberblick Betrifft: Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster mit der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Verwaltungsgebührentarif) Grundlage: Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Mit dieser Vorlage und auf der Grundlage der Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haushaltssanie- rung der Stadt Münster (NaSa 2016)“wird das gesamtstädtische Ziel „Möglichst vollständige De- ckung der Kostensteigerungen“ in Gebühren- und Entgeltbereichen verfolgt. Teilziele: Mit der o. g. Zielvorgabe sollen Mehreinnahmen bei den folgenden Produktgruppen / Ämtern ge- neriert werden: PG 0205 Standesamtsangelegenheiten / Amt für Bürger und Ratsservice (Amt 33) – hier: 45.000 Euro p. a. PG 0211 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung / Gesundheits- und Veterinäramt (Amt 53) – hier: 1.000 Euro p. a. PG 0701 Gesundheitsdienste / Gesundheits- und Veterinäramt (Amt 53) – hier: 2.000 Euro p. a. PG 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung / Bauordnungsamt (Amt 63) – hier: 20.000 Euro p. a. Zielerreichung: Im Rahmen des NaSa-Konzeptes (NaSa 2016) ist seinerzeit vereinbart worden, die Gebührens- ätze zeitnah anzupassen. Die Gebühren und Entgelte sollen demzufolge in regelmäßigen Ab- ständen von maximal zwei Jahren angepasst werden. Die letzte Gebühren- bzw. Entgeltanpas- sung erfolgte zum 01.01.2021. Finanzierung Produktgruppen: 0205 0211 0701 1001 Standesamtsangelegenheiten Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Gesundheitsdienste Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein teilweise Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein teilweise Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilweise Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein teilweise Höhe der anvisierten Erträge: PG 0205: 45.000 Euro p. a., PG 0211: 1.000 Euro p. a., PG 0701: 2.000 Euro p. a., PG 1001: 20.000 Euro p. a. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ratsbeschluss am 16.12.2015 – hier: Beschluss der Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haus- haltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)“ Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster mit der Anlage zur Verwaltungsgebührensat- zung (Verwaltungsgebührentarif) Gebührengesetz NRW (GebG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0689/2022 V/0689/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster Beratungsfolge 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster mit der geänderten Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Verwaltungsgebührentarif) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Anpassung der Verwaltungsgebühren ergeben sich planmäßig jährlich folgende Erträge: Amt Produktgruppe Ertrag € Amt für Bürger- und Ratsservice 0205 Standesamtsangelegenheiten 45.000 Gesundheits- und Veterinäramt 0211 Veterinärwesen und Lebens- mittelüberwachung 1.000 0701 Gesundheitsdienste 2.000 Bauordnungsamt 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 20.000 Gesamt 68.000 Die anvisierten Erträge bei den vorbenannten Produktgruppen 0205, 0211, 0701 und 1001 sind im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 18.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hülsmann Telefon: 492-2034 Huelsmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0689/2022 Begründung: Die Anpassung der städtischen Verwaltungsgebührensatzung mit der Anlage Verwaltungsgebührentarif basiert auf dem vom Rat der Stadt Münster am 16.12.2015 beschlossene n Konzept zur n achhaltigen Haushaltssanierung (Vorlage V/0700/2015 „Nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa 2016)“). Auf dieser Grundlage und mit dem Ziel einer möglichst vollständigen Deckung der Kostensteigerungen in Gebühren - und Entgeltbereichen ist vereinbart worden, die Gebührensätze zeitnah anzupassen. Die Gebü hren und Entgelte sollen demzufolge in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren angepasst werden. Die letzte Gebühren- bzw. Entgeltanpassung erfolgte zum 01.01.2021. Nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Gebührengesetz NRW können die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen, die in Gebührenordnungen des Landes erfasst sind, eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit ( abweichenden) Gebührensätzen erlassen. Die Stadt Münster hat auf dieser Grundlage am 19.12.1997 eine Verwaltungsgebührensatzung erlassen. Mit der zur Beschlussfassung vorgelegten Änderungssatzung sollen Satzungspassagen redaktionell sowie Verwaltungsgebührentarife in folgenden Bereichen aktualisiert werden: Amt für Bürger- und Ratsservice Gesundheits- und Veterinäramt Stadtplanungsamt Bauordnungsamt Redaktionelle Aktualisierung der Satzung einschließlich Anlage Anpassung der Präambel Synopse der Änderungen (Die Änderungen sind markiert bzw. unterstrichen.): Präambel Verwaltungsgebührensatzung (in der Fassung ab 01.01.2021) Präambel Verwaltungsgebührensatzung (Beschlussvorschlag [geänderter Text]) Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster 10.02 vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 156) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster 1998 S. 163) und der 2. Änderungssatzung vom 21.09.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 122) und der 3. Änderungssatzung vom 18.07.2003 (Amtsblatt der Stadt Münster 2003 S. 87) und der 4. Änderungssatzung vom 14.05.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 61) und der 5. Änderungssatzung vom 14.07.2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 92) und der 6. Änderungssatzung vom 11.05.2012 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster 10.02 vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 156) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster 1998 S. 163) und der 2. Änderungssatzung vom 21.09.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 122) und der 3. Änderungssatzung vom 18.07.2003 (Amtsblatt der Stadt Münster 2003 S. 87) und der 4. Änderungssatzung vom 14.05.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 61) und der 5. Änderungssatzung vom 14.07.2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 92) und der 6. Änderungssatzung vom 11.05.2012 - 3 - V/0689/2022 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 64) und der 7. Änderungssatzung vom 13.12.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 243) und der 8. Änderungssatzung vom 14.02.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 44) und der 9. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 220) und der 10. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 223) und der 11. Änderungssatzung vom 10.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Münster 2020 S. 354 Nr. 36) Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 S. 2 Buchst. F) Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), in Kraft getreten am 2. Februar 2018 sowie § 2 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.1999 (GV. NRW. 1999 S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein - Westfalen vom 8. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 836), in Kraft getreten am 19. De- zember 2015 in Verbindung mit § 1 Allgemei- ne Verwaltungsgebührenordnung (AverwGe- bO NRW) und Allgemeiner Gebührentarif als Anlage der AverwGebO NRW in der Fassung vom 03.07.2001 (GV. NRW. 2001 S. 262), zuletzt geändert durch 36. VO vom 19.06.2018 (GV. NRW. S. 300), in Kraft ge- treten am 10.Juli 2018 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09.12.2020 folgende Änderungssatzung beschlossen: (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 64) und der 7. Änderungssatzung vom 13.12.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 243) und der 8. Änderungssatzung vom 14.02.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 44) und der 9. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 220) und der 10. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 223) und der 11. Änderungssatzung vom 10.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Münster 2020 S. 354 Nr. 36) Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 S. 2 Buchst. F) Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April sowie § 2 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.1999 (GV. NRW. 1999 S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), in Kraft getreten am 1. Juli 2021 in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) und Allgemeiner Gebüh- rentarif als Anlage der AVerwGebO NRW in der Fassung vom 03.07.2001 (GV. NRW. 2001 S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 2 der 45. Verordnung vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 554), in Kraft getreten am 16. Juli 2022 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgende Änderungs- satzung beschlossen: Anpassung von Paragraphen der Satzung § 1 Gebührentarif Bisheriger Wortlaut (in der Fassung vom 01.01.2021): (1) Für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung der Stadt Münster, die in dem anliegenden Verwaltungsgebührentarif (Anlage) aufgeführt sind, werden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit nicht besondere Gebüh renbestimmungen gelten oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist. - 4 - V/0689/2022 (2) Für die Amtshandlungen oder sonstigen Tätigkeiten der Vermessungsverwaltung der Stadt Müns- ter, die in der Anlage (VermWertT) der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungs- gebührenordnung – VermWertGebO vom 05.07.2010, GV. NRW S. 390) aufgeführt sind, gilt dieses Gebührenverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung anstelle des anliegenden Tarifs. Soweit nach dem vorgenannten Gebührenverzeichnis eine Gebühr 1. nach dem Wert des Bodens zu bemessen ist, ist der Verkehrswert zugrundezulegen, 2. nach dem Wert einer baulichen Anlage zu berechnen ist, so ist deren Bauwert ohne Außenan- lagen und besondere Betriebseinrichtung maßgebend. Bei Neubauten gilt der Bauwert der fer- tigen baulichen Anlagen. Geänderter Wortlaut (Beschlussvorschlag: Die Textpassage des bisherigen Absatzes 1 bleibt unverändert; der Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen): Für Amtshan dlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung der Stadt Münster, die in dem anliegenden Verwaltungsgebührentarif (Anlage) aufgeführt sind, werden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit nicht besondere Gebührenbestimmungen gelten oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist. Begründung In Absatz 1 wird ausdrücklich auf mögliche andere Gebührenbestimmungen hingewiesen. Absatz 2 kann somit ersatzlos entfallen. Anpassungen aufgrund formaler oder organisatorischer Gegebenheiten Auszug Verwaltungsgebührentarif (in der Fassung vom 01.01.2021) Anpassung Verwaltungsgebührentarif (Beschlussvorschlag) Begründung Nr. 1.2 bei Format A 3 für die erste Seite Textliche Änderung bei Nr. 1.2 bei Format DIN A 3 für die erste Seite Inhaltliche Anpassung Nr. 3.3 Statistische Auskünfte Textliche Änderung bei Nr. 3.3 Statistische Auswertungen Dto. Nr. 3.3.1 Standardauswertung (nach Katalog 61) Aufhebung Nr. 3.3.1 Entfällt Dto. Nr. 3.3.2 Sonderauswertungen Aufhebung Nr. 3.3.2 Entfällt Dto. Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen Nummerierung des Gebührentarifes: Nr. 9.4.1 Text bleibt unverändert Dto. Nr. 11.1 Einsichtnahme in Bauakten Textliche Änderung bei Nr. 11.1 Einsichtnahme in Bauakten (einschl. Prüfung der Dto. - 5 - V/0689/2022 Berechtigung) Nr. 11.2 Einsichtnahme in Statikakten Textliche Änderung bei Nr. 11.2 Einsichtnahme in Statikakten (einschl. Prüfung der Berechtigung) Dto. Nr. 11.3 Nicht vorhanden Neu: Nr. 11.3 Ausgabe kompletter Bau- oder Statikakten in digitaler Form (einschl. Prüfung der Berechtigung) Aufnahme eines eigenen Gebührentarifes bei der Tarifstelle Nr. 11 „Akteneinsicht in Bau- und Statikakten“ Nr.12.6 Anmeldung der Eheschließung Textliche Änderung bei Nr. 12.6 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen Inhaltliche Anpassung Nr. 12.15 Nicht vorhanden Neu: Nr. 12.15 Ausstellung eines Leichenpasses Aufnahme eines eigenen Gebührentarifes bei der Tarifstelle Nr. 12 „Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes“ Nr. 12.16 Nicht vorhanden Neu: Nr. 12.16 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung Dto. Nr. 12.17 Nicht vorhanden Neu: Nr. 12.17 Eheschließung an einem anderen Ort des Standesamtes Dto. Nr. 12.18 Nicht vorhanden Neu: Nr. 12.18 Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung Dto. Anpassung der Verwaltungsgebührentarife Amt für Bürger- und Ratsservice – Amt 33 Mit Bezug auf die nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) und in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) regt das Amt 33 an, in der Anlage zu § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster die standesamtlichen Gebührentarife unter der Tarifstelle 12. „Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes" mit Ausnahme des Gebührentarifs Nr. 12.4 „Weitere Urkunden“ zu ändern sowie die standesa mtlichen Verwaltungsgebührentarife Nr. 12.15 „Ausstellung eines Leichenpasses“, Nr. 12.16 „Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung“, Nr. 12.17 „Eheschließung an einem anderen Ort des Standesamtes“ und Nr. 12.18 „Ehefähigkeitszeugn is mit Auslandsbeteiligung“ neu aufzunehmen. Die vorgesehenen Anpassungen sind wie folgt: - 6 - V/0689/2022 Auszug Verwaltungsgebührentarif (in der Fassung vom 01.01.2021) Anpassung Verwaltungsgebührentarif (Beschlussvorschlag) Anpassung Gebühr € Nr. 12.1 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung, Lebenspartnerschaft, einer Geburt oder eines Sterbefalles im Ausland Nr. 12.1 Text bleibt unverändert Nr. 12.1 Bisher: je 65,00 Neu: je 80,00 Nr. 12.2 Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen Nr. 12.2 Text bleibt unverändert Nr. 12.2 Bisher: 66,00 Neu: 72,00 Nr. 12.3 Erteilung einer Personenstandsurkunde oder beglaubigten Abschrift Nr. 12.3 Text bleibt unverändert Nr. 12.3 Bisher: je 14,00 Neu: je 15,00 Nr. 12.5 Auskünfte aus den Sammelakten Nr. 12.5 Text bleibt unverändert Nr. 12.5 Bisher: 16,50 je Auskunft Neu: 18,50 je Auskunft Nr. 12.6 Anmeldung der Eheschließung Nr. 12.6 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen Nr. 12.6 Bisher: 65,00 Neu: 72,00 Nr. 12.7 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt Nr. 12.7 Text bleibt unverändert Nr. 12.7 Bisher: 55,00 Neu: 72,00 Nr. 12.8 Ehefähigkeitszeugnis Nr. 12.8 Text bleibt unverändert Nr. 12.8 Bisher: 65,00 Neu: 72,00 Nr. 12.9 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung Nr. 12.9 Text bleibt unverändert Nr. 12.9 Bisher: 11,00 Neu: 13,00 Nr. 12.10 Beglaubigte Ablichtung aus einem bis zum 31.12.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern Nr. 12.10 Text bleibt unverändert Nr. 12.10 Bisher: 11,00 Neu: 13,00 Nr. 12.11 Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Nr. 12.11 Text bleibt unverändert Nr. 12.11 Bisher: 73,00 - 7 - V/0689/2022 Öffnungszeiten des Standesamtes Neu: 81,00 Nr. 12.12 Eidesstattliche Versicherung sowie Beurkundung einer namensrechtlichen Erklärung Nr. 12.12 Text bleibt unverändert Nr. 12.12 Bisher: 30,00 Neu: 40,00 Nr. 12.13 Aufwandsentschädigung für eine Eheschließungszeremonie im Lotharinger Kloster am Freitagnachmittag Nr. 12.13 Text bleibt unverändert Nr. 12.13 Bisher: 34,00 Neu: 38,00 Nr. 12.14 Aufwandsentschädigung für eine Eheschließungszeremonie im Lotharinger Kloster am Samstag Nr. 12.14 Text bleibt unverändert Nr. 12.14 Bisher: 65,00 Neu: 72,00 Nr. 12.15 Bisher nicht vorhanden Nr. 12.15 Ausstellung eines Leichenpasses Nr. 12.15 Neu: 65,00 Nr. 12.16 Bisher nicht vorhanden Nr. 12.16 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung Nr. 12.16 Neu: 105,00 Nr. 12.17 Bisher nicht vorhanden Nr. 12.17 Eheschließung an einem anderen Ort des Standesamtes Nr. 12.17 Neu: 90,00 Nr. 12.18 Bisher nicht vorhanden Nr. 12.18 Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung Nr. 12.18 Neu: 105,00 Begründung Die Gebührenanpassungen bei der Tarifstelle 12. „Gebühren für Amtshandlungen des Standesam- tes" sind das Resultat der verwaltungsweiten Vorgabe zum Thema „Nachhaltige Haushaltssanie- rung der Stadt Münster (NaSa)“, nach der die Gebühren alle zwei Jahre der aktuellen Entwicklung und insbesondere dem Aufwand für die erbrachte Verwaltungsleistung angepasst werden sollen. In diesem Zusammenhang sind auch die neuen vorbenannten Gebührentarife 12.15 bis 12.18 mit Bezug zur Tarifstelle 5 b „Personenstandswesen“ AVerwGebO NRW zu sehen. Diese ermöglichen eine entsprechende Gebührenerhebung für aufwandsintensive Verwaltungstätigkeiten, die bisher nicht explizit in der Gebührensatzung abgebildet waren. Die vorgesehenen Gebühren sind mit der Gebührenfestsetzung anderer Städte ähnlicher Größenordnung vergleichbar. Die zusätzlichen Erträge aus Gebührenerhebungen bei den vorbenannten Verwaltungsgebühren- tarifen der Tarifstelle 12. „Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes“ belaufen sich vo- raussichtlich auf insgesamt rd. 45.000 € jährlich. Diese geplanten Erträge sind im Haushaltsplan- entwurf 2023 veranschlagt. - 8 - V/0689/2022 Gesundheits- und Veterinäramt – Amt 53 Mit Bezug auf die nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) und in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) regt das Amt 53 an, in der Anlage zu § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster die Verwaltungsgebührentarife 9.2 „Zeugnisse über ärztlichen Befund und gutachterliche Stellungnahmen“ und 9.4 „Amtshandlungen oder Leistungen veterinärärztlicher Natur“ zu ändern. Die vorgesehenen Anpassungen sind wie folgt: Auszug Verwaltungsgebührentarif (in der Fassung vom 01.01.2021) Anpassung Verwaltungsgebührentarif (Beschlussvorschlag) Gebühr € Nr. 9.2 Zeugnisse über ärztlichen Befund und gutachterliche Stellungnahmen Nr. 9.2 Text bleibt unverändert Nr. 9.2 Bisher: 30,00 bis 800,00 Neu: 30,00 bis 1.000,00 Nr. nicht vorhanden Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen Nr. 9.4.1 Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen Nr. 9.4.1 - Gebühr pro Trichinenprobe Bisher: 15,00 Neu: 18,00 - Gebühr für jede weitere Probe eines Jägers am gleichen Tag Bisher: 7,50 Neu: 9,00 Nr. 9.4.2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung Nr. 9.4.2 Text bleibt unverändert Nr. 9.4.2 - Gebühr für Rinder und Jungrind (einschl. Kälber) Bisher: 15,00 Neu: 16,50 - Gebühr für Schweine (einschl. Trichinenuntersuchung) Bisher: 9,00 Neu: 9,90 Begründung Zu Tarif Nr. 9.2: Für diese Leistungen werden die Gebühren nach Zeitaufwand erhoben. Um entstehende Kosten für aufwendige Gutachten besser abdecken zu können, ist es erforderlich, den Gebührenrahmen auszuweiten. Zu Tarif Nr. 9.4.1 und 9.4.2: Die Gebührenanpassung ist unter dem Aspekt einer ver besserten Kos- tendeckung zu sehen. Die Höhe dieser Tarife ist seit dem 01.01.2017 unverändert. Aufgrund der zwi- schenzeitlichen Erhöhung der Stückkostenvergütung für den beauftragten nebenamtlichen Tierarzt nach dem „Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersu- chung“ sowie gestiegener Probentransport - und Verwaltungskosten soll nun eine Anpassung der Verwaltungsgebühren erfolgen. - 9 - V/0689/2022 Die zusätzlichen Erträge aus Gebührenerhebungen bei den vorbenannten Verwaltungsgebührentarifen der Tarifstelle 9. „Gebühren für Amtshandlungen des Gesundheits- und Veterinäramtes“ belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 3.000 € jährlich (davon Nr. 9.2: ca. 2.000 €). Diese geplanten Erträge sind im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. Stadtplanungsamt – Amt 61 In Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) regt das Amt 61 an, in der Anlage zu § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster die Tarifstelle Nr. 3 „Auskünfte (schriftlich)“ zu ändern. Die vorgesehenen Anpassungen sind wie folgt: Auszug Verwaltungsgebührentarif (in der Fassung ab 01.01.2021) Anpassung Verwaltungsgebührentarif (Beschlussvorschlag) Gebühr € Nr. 3.3 Statistische Auskünfte Nr. 3.3 Statistische Auswertungen Nr. 3.3 Bisher: 0,00 Neu: 65,00 je Arbeitsstunde Nr. 3.3.1 Standardauswertung (nach Katalog 61) Nr. 3.3.1 Entfällt Nr. 3.3.1 Bisher: 5,00 bis 65,00 Nr. 3.3.2 Sonderauswertungen Nr. 3.3.2 Entfällt Nr. 3.3.2 Bisher: 65,00 je Arbeitsstunde Begründung „Standardauswertungen (nach Katalog 61)“ gemäß Tarif Nr. 3.3.1 werden nicht mehr nachgefragt, da diese Angaben online auf den Seiten der Statistikdienststelle öffentlich einsehbar sind bzw. als O- penData veröffentlicht werden. Es verbleiben lediglich die So nderauswertungen (bisher Tarif Nr. 3.3.2) mit einer Gebühr von 65 € je Arbeitsstunde. Mit zusätzlichen Erträge aufgrund der vorbenannten Anpassungen wird nicht gerechnet. Bauordnungsamt – Amt 63 Mit Bezug auf die nachhaltige Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) und in Anlehnung an die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) regt das Amt 63 an, in der Anlage zu § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster die Tarifstelle Nr. 11 „Akteneinsicht in Bau- und Statikakten“ zu ändern. Die vorgesehenen Anpassungen sind wie folgt: - 10 - V/0689/2022 Auszug Verwaltungsgebührentarif (in der Fassung ab 01.01.2021) Anpassung Verwaltungsgebührentarif (Beschlussvorschlag) Gebühr € Nr. 11.1 Einsichtnahme in Bauakten Nr. 11.1 Einsichtnahme in Bauakten (einschl. Prüfung der Berechtigung) Nr. 11.1 - 1 bis 2 Aktenbände Bisher: 25,00 Neu: 50,00 - jeder weitere Aktenband Bisher: 5,00 Neu: 10,00 Nr. 11.2 Einsichtnahme in Statikakten Nr. 11.2 Einsichtnahme in Statikakten (einschl. Prüfung der Berechtigung) Nr. 11.2 - 1 bis 2 Aktenbände Bisher: 30,00 Neu: 60,00 - jeder weitere Aktenband Bisher: 5,00 Neu: 10,00 Nr.11.3 Bisher nicht vorhanden Nr. 11.3 Ausgabe kompletter Bau- oder Statikakten in digitaler Form (einschl. Prüfung der Berechtigung) Nr. 11.3 - je Aktenband (bis 100 Seiten) Neu: 60,00 - je Aktenband (101 bis 300 Seiten) Neu: 80,00 - je Aktenband (ab 301 Seiten) Neu: 100,00 Begründung Zu Tarif Nr. 11.1 und 11.2: Di e letzte Festsetzung der Gebührentarife wurde im Jahr 2011 vorge- nommen. Weil neben der allgemeinen Teuerungsrate in den vergangenen 10 Jahren insbesondere auch die Personalkosten gestiegen sind, wird eine Gebührenanpassung angestrebt. Der Kommunal- vergleich aus 2011 ergab für die größeren Städte in NRW eine Durchschnittsgebühr von 23 € pro Einsichtnahme. Darauf beruhte die bisherige Festsetzung der Gebührentarife für die Stadt Münster. Ein aktueller Vergleich mit anderen Großstädten in NRW zeigt, dass dort die Gebühren inzwischen im Mittel um über 100 Prozent angehoben wurden. Zu Tarif Nr. 11.3: Das Bauordnungsamt möchte seinen Service bürgernah ausbauen und den Berech- tigten die Ausgabe von Bau- und Statikakten künftig auch digital ermöglichen. Ein erster Lösungsan- satz ist derzeit in der Umsetzung. In Zusammenarbeit mit der citeq wird eine Cloud -Lösung ange- strebt, deren Einrichtung inzwischen beantragt wurde. Damit soll gescanntes Datenmaterial in einer datenschutzsicheren „uCloud“ zum Download bereitgestellt werden. Die zur Einsicht angeforderte Akte wird gescannt und dann als PDF für eine begrenzte Zeit den Antragstellenden zur Verfügung gestellt. Damit entfallen Papier - und Portokosten und das Bereitstellen der Daten läuft zeitsparend. Weil aber das Scannen auch Personalaufwand bedeutet, sind hier kumulative Pauschalbeträge unter einer eigenen Tarifstelle vorgeschlagen worden. Diese Dienstleistung erfordert in den kommenden Jahren Investitionen in die Digitalisierung der vorhandenen Bestandsakten. Diese amortisieren sich aber, weil künftig keine weiteren Papierakten erzeugt werden und somit weniger Papier und Aktenma- - 11 - V/0689/2022 terial benötigt wird. Auch Lagerräume müssen später nicht dauerhaft vorgehalten werden. Des Weite- ren sind einmal digitalisierte Akten schneller verfügbar und können Antragstellenden zügiger bereit- gestellt werden. Zur Kompensierung der erforderlichen Ausgaben zur Digitalisierung der Altakten wird daher die Aufnahme dieses neuen Gebührentarifes vorgeschlagen. Die zusätzlichen Erträge aus Gebührenerhebungen bei den vorbenannten Verwaltungsgebührentarifen der Tarifstelle 11. „Akteneinsicht in Bau- und Statikakten“ belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt rd. 20.000 € jährlich. Diese geplanten Erträge sind im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagt. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster
GebSatz._V-0689_2022_Anlage
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Anlage zu V/0689/2022 Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster vom 19.12.1997 (Amtsblatt der Stadt Münster 1997 S. 156) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster 1998 S. 163) und der 2. Änderungssatzung vom 21.09.2001 (Amtsblatt der Stadt Münster 2001 S. 122) und der 3. Änderungssatzung vom 18.07.2003 (Amtsblatt der Stadt Münster 2003 S. 87) und der 4. Änderungssatzung vom 14.05.2007 (Amtsblatt der Stadt Münster 2007 S. 61) und der 5. Änderungssatzung vom 14.07.2011 (Amtsblatt der Stadt Münster 2011 S. 92) und der 6. Änderungssatzung vom 11.05.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 64) und der 7. Änderungssatzung vom 13.12.2012 (Amtsblatt der Stadt Münster 2012 S. 243) und der 8. Änderungssatzung vom 14.02.2014 (Amtsblatt der Stadt Münster 2014 S. 44) und der 9. Änderungssatzung vom 16.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Münster 2016 S. 220) und der 10. Änderungssatzung vom 14.12.2018 (Amtsblatt der Stadt Münster 2018 S. 223) und der 11. Änderungssatzung vom 10.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Münster 2020 S. 354 Nr. 36) Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs.1 S. 2 Buchst. f) Geme indeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1 3. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 26. April sowie § 2 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.1999 (GV. NRW. 1999 S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (GV. NRW. S. 762), in Kraft getreten am 1. Juli 2021 in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsge bührenordnung (AVerwGebO NRW) und Allgemeiner Gebührentarif als Anlage der AVerwGebO NRW in der Fassung vom 03.07.2001 (GV. NRW. 2001 S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 2 der 45. Verordnung vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 554), in Kraft getreten am 16. Juli 2022 hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 14.12.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen: Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster § 1 (Gebührentarif) der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster wird wie folgt neu gefasst: Für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Ve rwaltung der Stadt Münster, die in dem anliegenden Verwaltungsgebührentarif (Anlage) aufge führt sind, werden Verwaltungsgebühren erhoben, soweit nicht besondere Gebührenbestimmunge n gelten oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist. - 2 - V/xxxx/2022 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Verwaltungsgebührentarif) der Stadt Münster Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Verwaltungsgebührentarif) wird wie folgt angepasst: lfd. Nr. Gegenstand Gebühr € 1.2 bei Format DIN A 3 für die erste Seite 3.3 Statistische Auswertungen 65,00 je Arbeitsstunde 3.3.1 Entfällt 3.3.2 Entfällt 9.2 Zeugnisse über ärztlichen Befund und gutachterl iche Stellungnahmen 30,00 bis 1.000,00 9.4.1 Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen - Gebühr pro Trichinenprobe 18,00 - Gebühr für jede weitere Probe eines Jägers am gl eichen Tag 9,00 9.4.2 Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Gebühr für Rinder und Jungrind (einschl. Kälber) 16,50 - Gebühr für Schweine (einschl. Trichinenuntersuch ung) 9,90 11.1 Einsichtnahme in Bauakten (einschl. Prüfung der Berechtigung) - 1 bis 2 Aktenbände 50,00 - jeder weitere Aktenband 10,00 11.2 Einsichtnahme in Statikakten (einschl. Prüfung der Berechtigung) - 1 bis 2 Aktenbände 60,00 - jeder weitere Aktenband 10,00 11.3 Ausgabe kompletter Bau- oder Statikakten in digitaler Form (einschl. Prüfung der Berechtigung) - je Aktenband (bis 100 Seiten) 60,00 - je Aktenband (101 bis 300 Seiten) 80,00 - je Aktenband (ab 301 Seiten) 100,00 12.1 Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung, Lebenspartnerschaft, einer Geburt oder eines Sterbefalles im Ausland je 80,00 12.2 Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheid ungen in Ehesachen 72,00 12.3 Erteilung einer Personenstandsurkunde oder beg laubigten Abschrift je 15,00 12.5 Auskünfte aus den Sammelakten 18,50 je Auskunft 12.6 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen 72,00 12.7 Vornahme der Eheschließung durch ein anderes a ls das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 72,00 12.8 Ehefähigkeitszeugnis 72,00 12.9 Erteilung einer Bescheinigung über eine Namens änderung oder über eine namensrechtliche Erklärung 13,00 12.10 Beglaubigte Ablichtung aus einem bis zum 31.1 2.2008 angelegten Personenstandsbuch oder den früheren Standesregistern 13,00 12.11 Vornahme der Eheschließung außerhalb der übli chen Öffnungszeiten des Standesamtes 81,00 12.12 Eidesstattliche Versicherung sowie Beurkundun g einer namensrechtlichen Erklärung 40,00 12.13 Aufwandsentschädigung für eine Eheschließungs zeremonie im Lotharinger Kloster am Freitagnachmittag 38,00 - 3 - V/xxxx/2022 12.14 Aufwandsentschädigung für eine Eheschließungs zeremonie im Lotharinger Kloster am Samstag 72,00 12.15 Ausstellung eines Leichenpasses 65,00 12.16 Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen mit Auslandsbeteiligung 105,00 12.17 Eheschließung an einem anderen Ort des Standesamtes 90,00 12.18 Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung 105,00 In-Kraft-Treten Die 12. Änderungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0689/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2022
- Erstellt
- 27.10.2022 13:25