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V/0386/2012

Städtebauförderung: Programm "Stadtumbau West" Konversion York-Kaserne Gremmendorf, Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck

Vorlagen 14.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 22

0386-2012 Anlage 1 und 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

0386-2012 Anlage 1 und 2

74 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage.

Anlage 2 zur Vorlage
Nr. V/0386/2012

Pe
Beckamn
oa

Beschlussvorlage

15348 Zeichen

V/0386/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebauförderung: Programm "Stadtumbau West" - Konversion York-Kaserne 
Gremmendorf, Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Basis des Bund -Länder-Programms „Stadtumbau West“ beschließt der Rat die 
städtebaulichen Programmgebiete  
 
1.1 „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ im Sinne der §§ 171a bis d 
BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
(Anlage 1) ersichtlich. 
 
1.2 „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ im Sinne der §§ 171a bis d 
BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan 
(Anlage 2) ersichtlich. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
2.1 auf der Basis des L eitbildes und der Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf / Ange l-
modde-West (vgl. Vorlage V/0594/2011) und der Vorlage zur „Konversion von britischen 
Stationierungskräften genutzten Li egenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage  V/0111/2012/1) 
ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB für das Programmgebiet 
„Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne Gremmendorf“  aufzustellen, in dem die 
Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet dargestellt werden. 
 
2.2  auf der Basis der Vorlage zur „Konvers ion von britischen Stationierungskräften genutzten 
Liegenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage  V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwic k-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0386/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0386/2012 
lungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB für das Programmgebiet „Stadtumbau West – Kon-
version Oxford -Kaserne Gievenbeck“ aufzu stellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im 
Stadtumbaugebiet dargestellt werden. 
 
2.3 bei der Aufstellung und späteren Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungskonzepte in 
den beiden o. a. Stadtumbaugebieten gem. §§ 171 b (3) und 171 b (4) BauGB die Möglic h-
keiten der §§ 137 und 139 BauGB sowie §§ 164 a und 164 b BauGB anzuwenden. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
3.1 die Verwaltung zur Entwicklung, Aufstellung, Begleitung und Umsetzung einzelner Ma ß-
nahmen und Projekte in den beiden Programmgebieten „Sta dtumbau West – Konversion 
York-Kaserne Gremmendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gie-
venbeck“ notwendige Städtebauförderanträge, ggf. vorsorglich, vorbereiten wird; 
 
3.2 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt 
Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 
 
3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öffentlicher Träger bei den verbleibenden E i-
genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforder lich ist, der Eigenan-
teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 
 
3.4 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so 
dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus den städtebaulichen Entwic k-
lungskonzepten  für die Programmgebiete „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Grem-
mendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ zukünftig realisiert 
werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten en tstehen 
können.   
 
Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachä mter 
sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushalt splan 
der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r-
träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1.  
 
Gebietsbezug  und Förderrichtlinien 
Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung der Programmgebiete „Stadtumbau West – Konversion 
York-Kaserne Gremmendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ 
im Sinne der §§ 171a bis d BauGB ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antrag sstellung 
zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen gem. den geltenden Förderrichtlinien Stadte r-
neuerung NRW. 
Durch die Neufassung der Fö rderrichtlinien im Jahre 2008 (FöRi 2008) wurde das Prozedere des 
Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die 
vorher ein entsprechender Gebiet sbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert 
werden kann. Vo rschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage

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des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förd e-
rung. 
Konkret bedeutet dies, dass für die Konversionsprojekte York -Kaserne und Oxford -Kaserne und 
ihre Umfelder das Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) einschlägig ist. 
 
Programm „Stadtumbau West“ 
Im Programm „Stadtumbau West“ stellen Innenstädte bzw. Ortskerne, Wohnquartiere unterschie d-
licher Baualtersklassen sowie Industr ie-, Gewerbe - und Militärbrachen Handlungsraumschwe r-
punkte dar. Ein erfolgreicher Umbau in diesen Handlungsräumen erfordert den Einsatz eines Stra-
tegiebündels der in einen gesamtstädtischen konzeptionellen Rahmen integriert sein muss. Räum-
lich und inhaltli ch isolierte Maßnahmen erzielen keine nachhaltige Wirkung. Vo raussetzung für 
einen konzeptionell geleiteten Stadtumbau ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gebä u-
de- und Flächeneigentümern. Deren Interessen und Perspekt iven müssen bei der Stadtumbau -
Konzeption berücksichtigt werden, damit diese erfolgreich umgesetzt werden kann. 
Die Stadt Münster und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) haben bereits am 23. 
März 2012 eine Rahmenvereinbarung für eine Konversionspartnerschaft unterzeichnet. Die Ver-
einbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bundesanstalt bei der Konversion militä-
rischer Liegenschaften, die durch den Abzug der brit ischen Streitkräfte frei werden. Dazu zählen 
insbesondere auch die beiden, zusammen rund 77 Hektar groß en Areale der York - und Oxford-
Kaserne.  
  
Die Stadtumbaumaßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, dass 
 die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wir tschaft 
angepasst wird, 
 die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden, 
 innerstädtische Bereiche gestärkt werden, 
 nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden, 
 einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden, 
 freigelegte Flächen einer nac hhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit ve r-
träglichen Zwischennutzung zugeführt werden, 
 innerstädtische Altbaubestände erhalten werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.  
 
Städtebauliches Entwicklungskonzept 
Förderungsfähig sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungs-
konzepts, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch da rgestellt 
sind. Das Konzept soll räumlich und sachlich die Aspekte umfassen, welche für die Stadtumba u-
maßnahme im Fördergebiet sowie für die Auswirkungen und die Bedeutung der Stadtumbauma ß-
nahme auf und für das übrige Stadtgebiet sowie die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind. 
 
Die Bundesfinanzhilfen können eingesetzt werden für: 
 die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarb eitung (Fortschreibung) von städtebauli-
chen Entwicklungskonzepten sowie die Bürgerbeteiligung; 
 die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Verkehrs-, In-
dustrie- oder Militärbrachen; 
 die Verbesserung des öffentlichen Raums, des W ohnumfeldes und der privaten Freifl ä-
chen; 
 die Anpassung der städtischen Infrastruktur und die Sicherung der Grundversorgung; 
 die Aufwertung und den Umbau des vorhandenen Gebäudebestands. Dazu gehört auch 
die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und 
Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden; 
 den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudete ile 
oder der dazu gehörenden Infrastruktur; 
 die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen;

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 sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind; 
 Leistungen von Beauftragten. 
 
Die vom Rat am 21.03.2012 beschlossene Vorlage zur „Konversion von britischen Stationierungs-
kräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage  V/0111/2012/1) stellt die Handlungser-
fordernisse, Zielsetzungen und Org anisationsstrukturen dar, die mit der Konversion verbunden 
sein werden. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Verwaltung den Einsatz von Städtebaufö r-
dermitteln aktiv anstrebt.  
 
Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ 
Auf der Basis des Leitbildes und der Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf (vgl. B eschluss 
des ASSVW vom 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011) wird die Verwaltung beauftr agt, ein stä d-
tebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB aufzustellen, in dem die Ziele und Maß-
nahmen im Stadtumbaugebiet dargestellt werden. Dabei orientiert sich der Handlung srahmen an 
den Vorgaben des mit der Vorlage V/0594/2011 beschlossenen  Leitbildes einer „Ga rtenstadt im 
Grünen“. 
 
Vor dem Hintergrund des absehbaren Abzugs der britischen Stationierungskräfte sollen bei der 
weiteren Stadteilentwicklung von Gremmendorf und Angelmodde - West folgende, im bisherigen 
Stadteilrahmenplanprozess he rausgearbeitete, spezifische Stärken der Stadtteile gesichert und 
weiterentwickelt werden: 
 die hohe Lebensqualität und die Familienfreundlichkeit in den Stadtteilen, 
 die gute verkehrliche Anbindung an die Innenstadt und die guten Fuß - und Radwegever-
bindungen in den Stadtteilen, 
 das Wohnen im Grünen und die gute Einbindung der Stadtteile in das städtische Grünsy s-
tem, 
 das gute Grundversorgungsangebot und das gute Arbeitsplatzangebot in den Stadtteilen, 
 die engagierte Arbeit der Vereine, Gruppen und Kirchen in den Stadtteilen. 
 
Daher ist es notwendig, den Gebietsbezug so zu wählen, dass außer der reinen Kasernenfläche 
auch die Bereiche im Stadtteil dargestellt werden, die von möglichen Veränderungen direkt betro f-
fen sein könnten. Eine wesentliche Zielsetzung be steht gem. Beschluss des ASSVW vom 
15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 darin, auf dem frei werdenden Kasernengelände ein e neue 
funktionsfähige Stadtteilerweiterung, bestehend aus Wohnnutzungen und weiteren stadtteilstä r-
kenden Funktionen für Gremmendorf zu etablieren. Die Umsetzung di eser Zielperspektive wird 
Auswirkungen auf die östlich des Albersloher Weges, zwischen Gremmendorfer Weg und He i-
destraße, bereits bestehenden Versorgungsstrukturen und -angebote haben.  Aus diesem Grund 
beinhaltet die Gebietsabgr enzung neben dem Kasernengelände auch den gegenüber liegenden 
Bereich östlich des Albersloher Weges, der vom Rat der Stadt Münster am 11.02.2009 im Einze l-
handels- und Zentrenkonzept der Stadt als „Zentraler Versorgungsbereich Gremmendorf / Yorkk a-
serne“ beschlossen worden ist. Der gesamte Gebietsbezug für das Pr ogrammgebiet „Stadtumbau 
West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ u mfasst somit eine Fläche von ca. 56 ha (sh. 
Anlage 1). 
 
Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ 
Die Vorlage zur „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in 
Münster“ (vgl. Vorlage  V/0111/2012/1) stellt auch die Handlungserfordernisse, Zielsetzungen und 
Organisationsstrukturen dar, die mit der Konversion der Oxford-Kaserne in Gievenbeck verbunden 
sein werden.  
Der Planungs- und Beteiligungsprozess zur Oxford-Kaserne hat gerade begonnen. Bis Ende 2013 
ist der Freizug der Kaserne angekündigt. Ein räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachnu t-
zung soll bis Ende 2012 unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger im Rahmen eines dialogorientier-
ten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und den zuständigen parlamentarischen Gr e-
mien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die erste öffentliche Information sveranstaltung hat 
bereits am 29. März 2012 stattgefunden. Aufgrund der ersten R eaktionen aus der Bürgerschaft 
und Analysen wird ein zentraler Bestandteil der Konversionsmaßnahme Oxford -Kaserne Gieven-

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beck sein, die Vernetzungspotenziale des Areals ausz uschöpfen und das Kase rnengelände zu 
einem Identitätsort für alle Gievenbecker zu entwickeln. Ein weiteres zen trales Ziel wird vor dem 
Hintergrund des gesamtstädtischen Bedarfes die Entwicklung von zusätzlichen Wohnflächen sein.  
Ergänzend zu der o. g. umfangreichen Bürgerbetei ligung sind städtebauliche Optimierungsverfah-
ren für eine qualitätvolle Einbindung des Kasernengeländes in die Strukturen Gievenbecks vorg e-
sehen.   
 
Der Gebietsbezug umfasst die künftige Konversionsfläche der Oxford -Kaserne und besteht aus 
dem eigentlichen Kasernengelände nördlich der Roxeler Straße sowie der Offiziersmesse sü dlich 
der Roxeler Straße. Insgesamt  ist dieser Bereich ca. 27 ha groß. (sh. Anlage 2) Eine stru kturell 
bedingte Einbeziehung weiterer benachbarter Flächen in diesen Gebietsbezug ist n icht erforder-
lich. Denn für das Ortszentrum Gievenbeck -Mitte besteht bereits mit dem Ratsbeschluss vom 
24.06.2009 ein Gebietsbezug für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.  
 
Um bei beiden Kasernenstandorten vom Städtebauförderprogramm „S tadtumbau West“ profitieren 
zu können und Planungs- und Bauvorhaben (Aufzählung s. o.), ggf. mit Unterstützung des Förde r-
gebers Bund und Land, durchführen zu können, sind die formalen Gebietsabgrenzungen (vgl. A n-
lagen 1 und 2) erforderlich. Auf dieser Grun dlage ist es der Verwaltung anschließend möglich, im 
Rahmen der laufenden und geplanten Arbeiten frühzeitig Anträge auf finanzielle Förderung der 
Maßnahmen stellen zu können. Je nach Ausgang der Planungs - und Beteiligungsverfahren kö n-
nen zu einem späteren Zeitpunkt auch Bau - und Ordnungsmaßnahmen sowie Anpassungsma ß-
nahmen grundsätzlich gefördert werden. Der § 171 b (3)  BauGB in Verbi ndung mit den §§ 137 
und 139 BauGB regelt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Päc h-
ter etc.) b ei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbauma ßnahmen. Der  § 171 b (4) 
BauGB regelt in Verbindung mit den  §§ 164 a und 164 b BauGB den grundsätzlichen Einsatz von 
Städtebaufördermitteln in den Stadtumbaugebieten.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlage 1: Gebietsabgrenzung Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion York -
Kaserne Gremmendorf“ 
Anlage 2: Gebietsabgrenzung Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion Oxford -
Kaserne Gievenbeck“

Beratungsverlauf (5)

14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Gremmendorfer Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0386/2012
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37