V/0386/2012
Städtebauförderung: Programm "Stadtumbau West" Konversion York-Kaserne Gremmendorf, Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck
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0386-2012 Anlage 1 und 2
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Anlage 1 zur Vorlage. Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0386/2012 Pe Beckamn oa
Beschlussvorlage
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V/0386/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebauförderung: Programm "Stadtumbau West" - Konversion York-Kaserne Gremmendorf, Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck Beratungsfolge 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2012 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf der Basis des Bund -Länder-Programms „Stadtumbau West“ beschließt der Rat die städtebaulichen Programmgebiete 1.1 „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ im Sinne der §§ 171a bis d BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) ersichtlich. 1.2 „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ im Sinne der §§ 171a bis d BauGB. Die Abgrenzung des Programmgebietes ist aus dem anliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) ersichtlich. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 auf der Basis des L eitbildes und der Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf / Ange l- modde-West (vgl. Vorlage V/0594/2011) und der Vorlage zur „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Li egenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB für das Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion York -Kaserne Gremmendorf“ aufzustellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet dargestellt werden. 2.2 auf der Basis der Vorlage zur „Konvers ion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwic k- Vorlagen-Nr.: V/0386/2012 Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 22.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0386/2012 lungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB für das Programmgebiet „Stadtumbau West – Kon- version Oxford -Kaserne Gievenbeck“ aufzu stellen, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet dargestellt werden. 2.3 bei der Aufstellung und späteren Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungskonzepte in den beiden o. a. Stadtumbaugebieten gem. §§ 171 b (3) und 171 b (4) BauGB die Möglic h- keiten der §§ 137 und 139 BauGB sowie §§ 164 a und 164 b BauGB anzuwenden. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 3.1 die Verwaltung zur Entwicklung, Aufstellung, Begleitung und Umsetzung einzelner Ma ß- nahmen und Projekte in den beiden Programmgebieten „Sta dtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gie- venbeck“ notwendige Städtebauförderanträge, ggf. vorsorglich, vorbereiten wird; 3.2 bei Förderanträgen für eigene Maßnahmen der Stadt Münster der Eigenanteil von der Stadt Münster zu leisten ist, Private können ggf. im kleinen Rahmen kofinanzieren; 3.2 bei gemeinsamen Maßnahmen privater und öffentlicher Träger bei den verbleibenden E i- genanteilen eine Mitfinanzierung durch die Privaten zwingend erforder lich ist, der Eigenan- teil der Stadt Münster darf 10% nicht unterschreiten; 3.4 bei Förderanträgen für sog. Dritte der Eigenanteil von diesen selbst aufzubringen ist, so dass die Maßnahme für die Stadt Münster kostenneutral zu veranschlagen ist. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten entstehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - sofern Maßnahmen aus den städtebaulichen Entwic k- lungskonzepten für die Programmgebiete „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Grem- mendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ zukünftig realisiert werden sollen - ggf. der Stadt und/oder privaten Partnern Kosten und/oder Folgekosten en tstehen können. Die entsprechenden Auszahlungen bzw. Aufwendungen sind dann über die jeweiligen Fachä mter sicherzustellen. Die Fachämter sorgen darüber hinaus für die Veranschlagung im Haushalt splan der Stadt Münster sowie bei den Mitteln für Dritte für eine entsprechende Veranschlagung der E r- träge und Aufwendungen im jeweiligen Fachbudget. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1. Gebietsbezug und Förderrichtlinien Der Beschluss zur Gebietsabgrenzung der Programmgebiete „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ bzw. „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ im Sinne der §§ 171a bis d BauGB ist die grundlegende Voraussetzung für eine Antrag sstellung zur Förderung von Stadterneuerungsmaßnahmen gem. den geltenden Förderrichtlinien Stadte r- neuerung NRW. Durch die Neufassung der Fö rderrichtlinien im Jahre 2008 (FöRi 2008) wurde das Prozedere des Verfahrens dahingehend verändert, dass nur noch Maßnahmen beantragt werden können, für die vorher ein entsprechender Gebiet sbezug nach den Möglichkeiten des Baugesetzbuches definiert werden kann. Vo rschläge für Maßnahmen außerhalb festgelegter Gebiete haben nach Aussage - 3 - V/0386/2012 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW keine Aussichten mehr auf eine Förd e- rung. Konkret bedeutet dies, dass für die Konversionsprojekte York -Kaserne und Oxford -Kaserne und ihre Umfelder das Programmgebiet Stadtumbau West (§ 171a und b BauGB) einschlägig ist. Programm „Stadtumbau West“ Im Programm „Stadtumbau West“ stellen Innenstädte bzw. Ortskerne, Wohnquartiere unterschie d- licher Baualtersklassen sowie Industr ie-, Gewerbe - und Militärbrachen Handlungsraumschwe r- punkte dar. Ein erfolgreicher Umbau in diesen Handlungsräumen erfordert den Einsatz eines Stra- tegiebündels der in einen gesamtstädtischen konzeptionellen Rahmen integriert sein muss. Räum- lich und inhaltli ch isolierte Maßnahmen erzielen keine nachhaltige Wirkung. Vo raussetzung für einen konzeptionell geleiteten Stadtumbau ist eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Gebä u- de- und Flächeneigentümern. Deren Interessen und Perspekt iven müssen bei der Stadtumbau - Konzeption berücksichtigt werden, damit diese erfolgreich umgesetzt werden kann. Die Stadt Münster und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) haben bereits am 23. März 2012 eine Rahmenvereinbarung für eine Konversionspartnerschaft unterzeichnet. Die Ver- einbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bundesanstalt bei der Konversion militä- rischer Liegenschaften, die durch den Abzug der brit ischen Streitkräfte frei werden. Dazu zählen insbesondere auch die beiden, zusammen rund 77 Hektar groß en Areale der York - und Oxford- Kaserne. Die Stadtumbaumaßnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, dass die Siedlungsstruktur den Erfordernissen der Entwicklung von Bevölkerung und Wir tschaft angepasst wird, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Umwelt verbessert werden, innerstädtische Bereiche gestärkt werden, nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen einer neuen Nutzung zugeführt werden, einer anderen Nutzung nicht zuführbare bauliche Anlagen zurückgebaut werden, freigelegte Flächen einer nac hhaltigen städtebaulichen Entwicklung oder einer hiermit ve r- träglichen Zwischennutzung zugeführt werden, innerstädtische Altbaubestände erhalten werden. Zu Beschlusspunkt 2. Städtebauliches Entwicklungskonzept Förderungsfähig sind Gesamtmaßnahmen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungs- konzepts, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch da rgestellt sind. Das Konzept soll räumlich und sachlich die Aspekte umfassen, welche für die Stadtumba u- maßnahme im Fördergebiet sowie für die Auswirkungen und die Bedeutung der Stadtumbauma ß- nahme auf und für das übrige Stadtgebiet sowie die Stadtentwicklung insgesamt bedeutsam sind. Die Bundesfinanzhilfen können eingesetzt werden für: die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarb eitung (Fortschreibung) von städtebauli- chen Entwicklungskonzepten sowie die Bürgerbeteiligung; die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Verkehrs-, In- dustrie- oder Militärbrachen; die Verbesserung des öffentlichen Raums, des W ohnumfeldes und der privaten Freifl ä- chen; die Anpassung der städtischen Infrastruktur und die Sicherung der Grundversorgung; die Aufwertung und den Umbau des vorhandenen Gebäudebestands. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden; den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudete ile oder der dazu gehörenden Infrastruktur; die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen; - 4 - V/0386/2012 sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind; Leistungen von Beauftragten. Die vom Rat am 21.03.2012 beschlossene Vorlage zur „Konversion von britischen Stationierungs- kräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage V/0111/2012/1) stellt die Handlungser- fordernisse, Zielsetzungen und Org anisationsstrukturen dar, die mit der Konversion verbunden sein werden. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Verwaltung den Einsatz von Städtebaufö r- dermitteln aktiv anstrebt. Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ Auf der Basis des Leitbildes und der Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf (vgl. B eschluss des ASSVW vom 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011) wird die Verwaltung beauftr agt, ein stä d- tebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b (2) BauGB aufzustellen, in dem die Ziele und Maß- nahmen im Stadtumbaugebiet dargestellt werden. Dabei orientiert sich der Handlung srahmen an den Vorgaben des mit der Vorlage V/0594/2011 beschlossenen Leitbildes einer „Ga rtenstadt im Grünen“. Vor dem Hintergrund des absehbaren Abzugs der britischen Stationierungskräfte sollen bei der weiteren Stadteilentwicklung von Gremmendorf und Angelmodde - West folgende, im bisherigen Stadteilrahmenplanprozess he rausgearbeitete, spezifische Stärken der Stadtteile gesichert und weiterentwickelt werden: die hohe Lebensqualität und die Familienfreundlichkeit in den Stadtteilen, die gute verkehrliche Anbindung an die Innenstadt und die guten Fuß - und Radwegever- bindungen in den Stadtteilen, das Wohnen im Grünen und die gute Einbindung der Stadtteile in das städtische Grünsy s- tem, das gute Grundversorgungsangebot und das gute Arbeitsplatzangebot in den Stadtteilen, die engagierte Arbeit der Vereine, Gruppen und Kirchen in den Stadtteilen. Daher ist es notwendig, den Gebietsbezug so zu wählen, dass außer der reinen Kasernenfläche auch die Bereiche im Stadtteil dargestellt werden, die von möglichen Veränderungen direkt betro f- fen sein könnten. Eine wesentliche Zielsetzung be steht gem. Beschluss des ASSVW vom 15.09.2011 zur Vorlage V/0594/2011 darin, auf dem frei werdenden Kasernengelände ein e neue funktionsfähige Stadtteilerweiterung, bestehend aus Wohnnutzungen und weiteren stadtteilstä r- kenden Funktionen für Gremmendorf zu etablieren. Die Umsetzung di eser Zielperspektive wird Auswirkungen auf die östlich des Albersloher Weges, zwischen Gremmendorfer Weg und He i- destraße, bereits bestehenden Versorgungsstrukturen und -angebote haben. Aus diesem Grund beinhaltet die Gebietsabgr enzung neben dem Kasernengelände auch den gegenüber liegenden Bereich östlich des Albersloher Weges, der vom Rat der Stadt Münster am 11.02.2009 im Einze l- handels- und Zentrenkonzept der Stadt als „Zentraler Versorgungsbereich Gremmendorf / Yorkk a- serne“ beschlossen worden ist. Der gesamte Gebietsbezug für das Pr ogrammgebiet „Stadtumbau West – Konversion York-Kaserne Gremmendorf“ u mfasst somit eine Fläche von ca. 56 ha (sh. Anlage 1). Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion Oxford-Kaserne Gievenbeck“ Die Vorlage zur „Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“ (vgl. Vorlage V/0111/2012/1) stellt auch die Handlungserfordernisse, Zielsetzungen und Organisationsstrukturen dar, die mit der Konversion der Oxford-Kaserne in Gievenbeck verbunden sein werden. Der Planungs- und Beteiligungsprozess zur Oxford-Kaserne hat gerade begonnen. Bis Ende 2013 ist der Freizug der Kaserne angekündigt. Ein räumliches Strukturkonzept für eine zivile Nachnu t- zung soll bis Ende 2012 unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger im Rahmen eines dialogorientier- ten Planungs- und Beteiligungsprozesses erarbeitet und den zuständigen parlamentarischen Gr e- mien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die erste öffentliche Information sveranstaltung hat bereits am 29. März 2012 stattgefunden. Aufgrund der ersten R eaktionen aus der Bürgerschaft und Analysen wird ein zentraler Bestandteil der Konversionsmaßnahme Oxford -Kaserne Gieven- - 5 - V/0386/2012 beck sein, die Vernetzungspotenziale des Areals ausz uschöpfen und das Kase rnengelände zu einem Identitätsort für alle Gievenbecker zu entwickeln. Ein weiteres zen trales Ziel wird vor dem Hintergrund des gesamtstädtischen Bedarfes die Entwicklung von zusätzlichen Wohnflächen sein. Ergänzend zu der o. g. umfangreichen Bürgerbetei ligung sind städtebauliche Optimierungsverfah- ren für eine qualitätvolle Einbindung des Kasernengeländes in die Strukturen Gievenbecks vorg e- sehen. Der Gebietsbezug umfasst die künftige Konversionsfläche der Oxford -Kaserne und besteht aus dem eigentlichen Kasernengelände nördlich der Roxeler Straße sowie der Offiziersmesse sü dlich der Roxeler Straße. Insgesamt ist dieser Bereich ca. 27 ha groß. (sh. Anlage 2) Eine stru kturell bedingte Einbeziehung weiterer benachbarter Flächen in diesen Gebietsbezug ist n icht erforder- lich. Denn für das Ortszentrum Gievenbeck -Mitte besteht bereits mit dem Ratsbeschluss vom 24.06.2009 ein Gebietsbezug für das Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Um bei beiden Kasernenstandorten vom Städtebauförderprogramm „S tadtumbau West“ profitieren zu können und Planungs- und Bauvorhaben (Aufzählung s. o.), ggf. mit Unterstützung des Förde r- gebers Bund und Land, durchführen zu können, sind die formalen Gebietsabgrenzungen (vgl. A n- lagen 1 und 2) erforderlich. Auf dieser Grun dlage ist es der Verwaltung anschließend möglich, im Rahmen der laufenden und geplanten Arbeiten frühzeitig Anträge auf finanzielle Förderung der Maßnahmen stellen zu können. Je nach Ausgang der Planungs - und Beteiligungsverfahren kö n- nen zu einem späteren Zeitpunkt auch Bau - und Ordnungsmaßnahmen sowie Anpassungsma ß- nahmen grundsätzlich gefördert werden. Der § 171 b (3) BauGB in Verbi ndung mit den §§ 137 und 139 BauGB regelt die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Päc h- ter etc.) b ei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbauma ßnahmen. Der § 171 b (4) BauGB regelt in Verbindung mit den §§ 164 a und 164 b BauGB den grundsätzlichen Einsatz von Städtebaufördermitteln in den Stadtumbaugebieten. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1: Gebietsabgrenzung Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion York - Kaserne Gremmendorf“ Anlage 2: Gebietsabgrenzung Programmgebiet „Stadtumbau West – Konversion Oxford - Kaserne Gievenbeck“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Gremmendorfer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0386/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37