V/0184/2013
Satzungen zur Änderung von Festsetzungen der Rezesse verschiedener Interessentenschaften
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Beschlussvorlage
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V/0184/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Satzungen zur Änderung von Festsetzungen der Rezesse verschiedener Interessentenschaften Beratungsfolge 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzungen der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses 1. der Interessenten der Galgheide (G 1) 2. der Interessenten der Gelmer Heide (K 6 a) 3. der Teilungssache Körver Heide (C 7) 4. der Interessenten der Laerheide (L 22) 5. der Interessenten der Loddenheide (L 38) 6. der Interessenten des Neuenbrock (N 24) 7. der Interessenten der Rüschheide, der Raringsheide und des Rahringssundern (R 15) und 8. der Beteiligten der Schorfheide (S 98) werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Begründung: In den Rezessen (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) der Interes- senten sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Interessenten (Grundstückseigentümer im Re- zessgebiet) an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Benut- zung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0184/2013 Auskunft erteilt: Herr Ameling Ruf: 492 23 31 E-Mail: Ameling@stadt-muenster.de Datum: 16.07.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0184/2013 Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im jeweili- gen Rezessgebiet bei den nachfolgend aufgeführten Grundstücken nicht mehr festgestellt, nach- gewiesen oder auch nur unterstellt werden, zumal die Interessentengesamtheiten heute nicht mehr definiert werden können. Da die Rezesse für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Inte- resse getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen haben, können diese nur durch Erlass einer Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben werden. Für die nachfolgenden Grundstücke sollen die in dem Rezess getroffenen Festsetzungen aufgehoben und aus dem Rezess entlassen werden: 1. Interessenten der Galgheide Gemarkung Münster Flur 216 Nr. 83 Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück einer ehem. Wegeverbindung, die in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist. Das Grundstück soll nach Entlass aus dem Rezess an den Anlieger veräußert werden. 2. Interessenten der Gelmer Heide a) Gemarkung St. Mauritz, Flur 21 Nr. 221 Es handelt sich hier um eine Teilfläche des Hessenweges und soll nach Entlass aus dem Rezess von der Stadt Münster (Trägerin der Straßenbaulast) übernommen werden. b) Gemarkung St. Mauritz, Flur 20 Nr. 76 u. 77 Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine teilweise in der Örtlichkeit nicht mehr vorhandene Wegeverbindung, die ausschließlich der Erschließung des an- grenzenden Grundstückes dient. Nach Entlass aus dem Rezess soll dieses Grundstück an den Grundstücksanlieger veräußert werden. c) Gemarkung St. Mauritz, Flur 26 Nr. 396 Das Grundstück wurde für die Anlegung eines Radweges entlang d er Straße Zur Eckernheide in Anspruch genommen und soll nach Entlass aus dem Rezess auf die Stadt Münster übertragen werden. 3. Körver Heide Gemarkung Handorf, Flur 3 Nr. 1 Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück der W egeverbindung Körver Heide und ist im Grundbuch nicht gebucht. Nach Entlass aus dem Rezess wird das Grundstück ins Grundbuch übernommen und die Stadt Münster als Eigentümerin eingetragen (Trägerin der Straßenbaulast). 4. Interessenten der Laerheide Gemarkung Sankt Mauritz Flur 37 Nr. 31 Bei dieser Parzelle handelt es sich um eine heute in der Örtlichkeit nicht mehr existierende Wegeverbindung. Nach Entlass aus dem Rezess soll diese Fläche an den Anlieger veräußert werden. 5. Interessenten der Loddenheide Gemarkung Münster, Flur 171 Nr. 307 Bei dem Grundstück handelt es sich um eine im Grundbuch bislang nicht gebuchte Parzelle. Eine Recherche des Vermessungs- und Katasteramtes ergab, das dieses Grundstück aus der Teilung des Rezesses "Loddenheide" hervorgegangen ist. Bei der Parzelle Nr. 307 han- delt es sich um eine Splissparzelle innerhalb des Kasernenkomplexes. Die Parzelle soll nach Entlass aus dem Rezess ins Grundbuch übernommen und die Stadt Münster als Eigentümerin eingetragen werden. - 3 - V/0184/2013 6. Interessenten des Neuenbrock Gemarkung Münster, Flur 53 Nr. 9 Bei dieser Parzelle handelt es sich um ein bislang nicht im Grundbuch gebuchtes Grundstück. In der Vergangenheit hat es auf Grund der bislang nicht geklärten Eigentumsverhältnisse im- mer wieder Probleme im Bezug auf die Unterhaltung Lind Verkehrssicherung gegeben. Eine Recherche des Vermessungs- und Katasteramtes hat ergeben, dass diese Wegeparzelle aus der Rezessteilung "Neuer Brock" als Wegeparzelle hervorgegangen ist. Nach Entlass aus dem Rezess soll die Wegeparzelle an den benachbarten Grundstückseigentümer veräußert werden. Ein Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit wird vereinbart. 7. Interessenten der Rüschheide, der Raringsheide und des Rahringssundern Gemarkung Amelsbüren, Flur 20 Nr. 41 (tlw.) Eine Teilfläche des Grundstückes wird für den Bau des Bürgerradweges Davertstraße benö- tigt und ist von daher aus dem Rezess zu entlassen. Die Teilfläche wird von der Stadt Münster übernommen. 8. Beteiligte der Schorfheide a) Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 74 und 119 (tlw.) Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück einer ehem. Wegeverbindung, die nicht mehr genutzt wird. Eine Teilfläche soll nach Entlass aus dem Rezess an den An- lieger veräußert werden. b) Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 87 Das Grundstück ist Teil der Ottmarsbocholter Straße und wird nach Entlass aus dem Re - zess von der Stadt Münster als Träger der Straßenbaulast übernommen. c) Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 94 Bei dem Grundstück handelt es sich um eine in der Örtlichkeit nicht mehr existierende Wegeparzelle. Eine Teilfläche wird für den Ausbau des Bürgerradweges Ottmarsbochol- ter Straße benötigt. Das Restgrundstück soll nach Entlass aus dem Rezess an den Anlie- ger veräußert werden. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen 8 Satzungsentwürfe
Anlage7
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% Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Aufgrund des $ 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- j fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der 88 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW \ S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am die nachstehende Satzung beschlossen: $1 ‚Die im Rezess der Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und Rahrings- sundern vom 08.01.1827, bestätigt am 30.01.1827, getroffenen Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtungen der Interessenten werden, soweit es sich um die im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Teilfläche.des Grundstückes Gemarkung Amelsbüren, Flur 20 Nr. 41 handelt, aufgehoben. ‚82 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ° JAWINWORD\interessentenschaften\Satzungen\Satzung Rüschheide.doc Wittierheide 22.0812 Maßstab 1:2000: . B ee . anne - ö = \ F
Anlage2
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Interessenten der Beteiligten der Gelmer Heide (K 6a) vom 10.10.1810, bestätigt am 28.02.1811 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Interessenten der Gelm er Heide vom 10.10.1810, bestätigt am 28.02.1811, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um die Grundstücke Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21 Nr. 221, Gemarkung Sankt Mauritz Flur 20 Nr. 76, 77 und Gemarkung Sankt Mauritz Flur 26 Nr. 396 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Interessenten der Galgheide (G 1) vom 21.12.1825, bestätigt am 03.01.1826 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Interessenten der Galgheide vom 21.12.1825, bestätigt am 03.01.1826, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück Gemarkung Münster Flur 216 Nr. 83 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage6
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Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Interessenten des Neuenbrock vom 21.10.1825, bestätigt am 08.11.1825 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Interessenten des Neuenbrock vom 21.10.1825, bestätigt am 08.11.1825, getroffenen Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück Gemarkung Münster, Flur 53 Nr. 9 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage5
1199 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Interessenten der Loddenheide vom 05.11.1829, bestätigt am 06.12.1830 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Interessenten der Loddenheide vom 05.11.1829, bestätigt am 06.12.1830, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück Gemarkung Münster, Flur 171 Nr. 307 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage4
1194 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Beteiligten der Laerheide vom 15.01.1827, bestätigt am 11.05.1827 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Beteiligten der Laerheide vom 15.01.1827, bestätigt am 11.05.1827, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 37 Nr. 31 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage3
1226 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 Satzung der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses der Beteiligten der Teilungssache der Körver Heide vom 08.04.1826, bestätigt am 21.06.1826 Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: § 1 Die im Rezess der Beteiligten der Teilungssache der Körver Heide vom 08.04.1826, bestätigt am 21.06.1826, getroffenen Fe stsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtungen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück Gemarkung Handorf, Flur 3 Nr. 1 handelt, aufgehoben. § 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage8
1242 Zeichen
Anlage 8 zur Vorlage Nr. V/0184/2013 PEN = Aufgrund des $ 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris- tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010 (GV.NRW 2010 S.183) und der 88 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der Rat der Stadt Münster am die nachstehende Satzung beschlossen: $1 . Die im Rezess der Beteiligten der Schorfheide vom 18.12.1834, bestätigt am 11.09.1835, getroffenen Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtun- gen der Interessenten werden, soweit es sich um die Grundstücke Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 74, Nr. 87, Nr. 94 und Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 119, soweit es sich um die im anliegenden La- geplan schraffiert dargestellte Teilfläche handelt, aufgehoben. ı | \ 82 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. J:WINWORD\nteressentenschaften\Satzungen\Satzung Schorfheide:.doc 0002: 1 QEISJEN 21°80°85 s
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Ottmarsbocholter Straße
- Zur Eckernheide
- Davertstraße
- Loddenheide
- Galgheide
- Brock
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0184/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37