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V/0184/2013

Satzungen zur Änderung von Festsetzungen der Rezesse verschiedener Interessentenschaften

Vorlagen 15.04.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 18

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage7

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Ansehen

Anlage2

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Anlage6

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Ansehen

Anlage5

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Anlage3

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Ansehen

Anlage8

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Ansehen

Beschlussvorlage

6671 Zeichen

V/0184/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzungen zur Änderung von Festsetzungen der Rezesse verschiedener Interessentenschaften 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Satzungen der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen des Rezesses 
 
1. der Interessenten der Galgheide (G 1) 
2. der Interessenten der Gelmer Heide (K 6 a) 
3. der Teilungssache Körver Heide (C 7) 
4. der Interessenten der Laerheide (L 22) 
5. der Interessenten der Loddenheide (L 38) 
6. der Interessenten des Neuenbrock (N 24) 
7. der Interessenten der Rüschheide, der Raringsheide und des Rahringssundern (R 15)  
und 
8. der Beteiligten der Schorfheide (S 98)  
 
werden in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.  
 
 
Begründung: 
 
In den Rezessen (Auseinandersetzung, Vergleich, fixiertes Verhandlungsergebnis) der Interes-
senten sind die Rechte und Pflichten der einzelnen Interessenten (Grundstückseigentümer im Re-
zessgebiet) an den Wegen, Gewässern und anderen Anlagen, die zur gemeinschaftlichen Benut-
zung bestimmt sind oder einem anderen gemeinschaftlichen Interesse dienen, festgesetzt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0184/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Ameling 
Ruf: 
492 23 31 
E-Mail: 
Ameling@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.07.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0184/2013 
 
Diese gemeinsamen Interessen können heute unter Berücksichtigung der Entwicklung im jeweili-
gen Rezessgebiet bei den nachfolgend aufgeführten Grundstücken nicht mehr festgestellt, nach-
gewiesen oder auch nur unterstellt werden, zumal die Interessentengesamtheiten heute nicht mehr 
definiert werden können. Da die Rezesse für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Inte-
resse getroffen worden sind, die Wirkung von Gemeindesatzungen haben, können diese nur durch 
Erlass einer Satzung mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde geändert oder aufgehoben 
werden. Für die nachfolgenden Grundstücke sollen die in dem Rezess getroffenen Festsetzungen 
aufgehoben und aus dem Rezess entlassen werden:  
 
1. Interessenten der Galgheide  
 
 Gemarkung Münster Flur 216 Nr. 83 Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück 
einer ehem. Wegeverbindung, die in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist. Das Grundstück 
soll nach Entlass aus dem Rezess an den Anlieger veräußert werden.  
 
2. Interessenten der Gelmer Heide  
 
 a) Gemarkung St. Mauritz, Flur 21 Nr. 221  
  Es handelt sich hier um eine Teilfläche des Hessenweges und soll nach Entlass aus dem 
Rezess von der Stadt Münster (Trägerin der Straßenbaulast) übernommen werden.  
 b)  Gemarkung St. Mauritz, Flur 20 Nr. 76 u. 77  
  Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine teilweise in der Örtlichkeit nicht 
mehr vorhandene Wegeverbindung, die ausschließlich der Erschließung des an-
grenzenden Grundstückes dient. Nach Entlass aus dem Rezess soll dieses 
Grundstück an den Grundstücksanlieger veräußert werden.  
 c) Gemarkung St. Mauritz, Flur 26 Nr. 396 
  Das Grundstück wurde für die Anlegung eines Radweges entlang d er Straße Zur 
Eckernheide in Anspruch genommen und soll nach Entlass aus dem Rezess auf 
die Stadt Münster übertragen werden.  
 
3. Körver Heide  
 
 Gemarkung Handorf, Flur 3 Nr. 1  
 Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück der W egeverbindung Körver Heide 
und ist im Grundbuch nicht gebucht. Nach Entlass aus dem Rezess wird das Grundstück ins 
Grundbuch übernommen und die Stadt Münster als Eigentümerin eingetragen (Trägerin der 
Straßenbaulast). 
 
4. Interessenten der Laerheide 
 
 Gemarkung Sankt Mauritz Flur 37 Nr. 31  
 Bei dieser Parzelle handelt es sich um eine heute in der Örtlichkeit nicht mehr existierende 
Wegeverbindung. Nach Entlass aus dem Rezess soll diese Fläche an den Anlieger veräußert 
werden.  
 
5.  Interessenten der Loddenheide  
 
 Gemarkung Münster, Flur 171 Nr. 307  
 Bei dem Grundstück handelt es sich um eine  im Grundbuch bislang nicht gebuchte Parzelle. 
Eine Recherche des Vermessungs- und Katasteramtes ergab, das dieses  Grundstück aus 
der Teilung des Rezesses "Loddenheide" hervorgegangen ist. Bei der Parzelle Nr. 307 han-
delt es sich um eine Splissparzelle innerhalb des Kasernenkomplexes. Die  Parzelle soll nach 
Entlass aus dem Rezess ins Grundbuch übernommen und die Stadt Münster als Eigentümerin 
eingetragen werden.

- 3 - 
V/0184/2013 
 
6.  Interessenten des Neuenbrock  
 
 Gemarkung Münster, Flur 53 Nr. 9  
 Bei dieser Parzelle handelt es sich um ein bislang nicht im Grundbuch gebuchtes Grundstück. 
In der Vergangenheit hat es auf Grund der bislang nicht geklärten Eigentumsverhältnisse im-
mer wieder Probleme im Bezug auf die Unterhaltung Lind Verkehrssicherung gegeben. Eine 
Recherche des Vermessungs- und Katasteramtes hat ergeben, dass diese Wegeparzelle aus 
der Rezessteilung "Neuer Brock" als Wegeparzelle hervorgegangen ist. Nach Entlass aus 
dem Rezess soll die Wegeparzelle an den benachbarten Grundstückseigentümer veräußert 
werden. Ein Geh- und Fahrrecht für die Allgemeinheit wird vereinbart.  
 
7.  Interessenten der Rüschheide, der Raringsheide und des Rahringssundern  
 
 Gemarkung Amelsbüren, Flur 20 Nr. 41 (tlw.) 
 Eine Teilfläche des Grundstückes wird für den Bau des Bürgerradweges Davertstraße benö-
tigt und ist von daher aus dem Rezess zu entlassen. Die Teilfläche wird von der Stadt Münster 
übernommen.  
 
8.  Beteiligte der Schorfheide  
 
 a)  Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 74 und 119 (tlw.)  
  Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Teilstück einer ehem. Wegeverbindung, 
die nicht mehr genutzt wird. Eine Teilfläche soll nach Entlass aus dem Rezess an den An-
lieger veräußert werden. 
 
b) Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 87  
  Das Grundstück ist Teil der Ottmarsbocholter Straße und wird nach Entlass aus dem Re -
zess von der Stadt Münster als Träger der Straßenbaulast übernommen.  
 
c) Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 94  
  Bei dem Grundstück handelt es sich um eine in der Örtlichkeit nicht mehr existierende 
Wegeparzelle. Eine Teilfläche wird für den Ausbau des Bürgerradweges Ottmarsbochol-
ter Straße benötigt. Das Restgrundstück soll nach Entlass aus dem Rezess an den Anlie-
ger veräußert werden.  
 
 
 
 
I. V.    
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen 
8 Satzungsentwürfe

Anlage7

1233 Zeichen

%

Anlage 7
zur Vorlage Nr. V/0184/2013

Aufgrund des $ 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver- j
fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010
(GV.NRW 2010 S.183) und der 88 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW \
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der
Rat der Stadt Münster am die nachstehende Satzung beschlossen:

$1

‚Die im Rezess der Interessenten der Rüschheide, der Rahringsheide und Rahrings-
sundern vom 08.01.1827, bestätigt am 30.01.1827, getroffenen Festsetzungen über
die Berechtigungen und Verpflichtungen der Interessenten werden, soweit es sich
um die im anliegenden Lageplan schraffiert dargestellte Teilfläche.des Grundstückes

Gemarkung Amelsbüren, Flur 20 Nr. 41 handelt, aufgehoben.

‚82
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. °

JAWINWORD\interessentenschaften\Satzungen\Satzung Rüschheide.doc

Wittierheide

22.0812 Maßstab 1:2000:

. B ee
. anne
- ö
= \ F

Anlage2

1318 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013 
 
 
 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Interessenten der Beteiligten der Gelmer Heide (K 6a) vom 
10.10.1810, bestätigt am 28.02.1811 
 
 
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Die im Rezess der Interessenten der Gelm er Heide vom 10.10.1810, bestätigt am 
28.02.1811, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um die Grundstücke  
 
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 21 Nr. 221, 
Gemarkung Sankt Mauritz Flur 20 Nr. 76, 77 und 
Gemarkung Sankt Mauritz Flur 26 Nr. 396 
 
handelt, aufgehoben. 
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage1

1201 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013  
 
 
 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Interessenten der Galgheide (G 1) vom 21.12.1825, bestätigt 
am 03.01.1826 
 
 
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Die im Rezess der Interessenten  der Galgheide vom 21.12.1825, bestätigt am 
03.01.1826, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück  
 
Gemarkung Münster Flur 216 Nr. 83  
 
handelt, aufgehoben. 
 
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage6

1149 Zeichen

Anlage 6 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013 
Satzung
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Interessenten des Neuenbrock vom 21.10.1825, bestätigt am 
08.11.1825
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
§ 1 
Die im Rezess der Interessenten des Neuenbrock vom 21.10.1825, bestätigt am 
08.11.1825, getroffenen Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück
Gemarkung Münster, Flur 53 Nr. 9 
handelt, aufgehoben. 
§ 2 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage5

1199 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013 
 
 
 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Interessenten der Loddenheide vom 05.11.1829, bestätigt am 
06.12.1830 
 
 
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Die im Rezess der Interessenten der Loddenheide vom 05.11.1829, bestätigt am 
06.12.1830, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück  
 
Gemarkung Münster, Flur 171 Nr. 307  
 
handelt, aufgehoben. 
 
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage4

1194 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013 
 
 
 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Beteiligten der Laerheide vom 15.01.1827, bestätigt am 
11.05.1827 
 
 
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Die im Rezess der Beteiligten der Laerheide vom 15.01.1827, bestätigt am 
11.05.1827, getroffenen Festse tzungen über die Berechti gungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück  
 
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 37 Nr. 31 
 
handelt, aufgehoben. 
 
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage3

1226 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0184/2013 
 
 
 
 
Satzung 
 
der Stadt Münster zur Änderung der Festsetzungen 
des Rezesses der Beteiligten der Teilungssache der Körver Heide vom 
08.04.1826, bestätigt am 21.06.1826 
 
 
Aufgrund des § 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Ange legenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW 
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Ge setz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlic hen Bodenordnung vom 16.03.2010 
(GV.NRW 2010 S.183) und der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW 
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vo m 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der 
Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 
 
Die im Rezess der Beteiligten der Teilungssache der Körver Heide vom 08.04.1826, 
bestätigt am 21.06.1826, getroffenen Fe stsetzungen über die Berechtigungen und 
Verpflichtungen der Interessenten werden, soweit es sich um das Grundstück  
 
Gemarkung Handorf, Flur 3 Nr. 1 
 
handelt, aufgehoben. 
 
 
§ 2 
 
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage8

1242 Zeichen

Anlage 8
zur Vorlage Nr. V/0184/2013

PEN
=

Aufgrund des $ 2 Satz 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsver-
fahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW
1956 S. 134), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befris-
tungen im Zusammenhang mit der ländlichen Bodenordnung vom 16.03.2010
(GV.NRW 2010 S.183) und der 88 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NW S. 380), hat der
Rat der Stadt Münster am die nachstehende Satzung beschlossen:

$1

. Die im Rezess der Beteiligten der Schorfheide vom 18.12.1834, bestätigt am
11.09.1835, getroffenen Festsetzungen über die Berechtigungen und Verpflichtun-
gen der Interessenten werden, soweit es sich um die Grundstücke

Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 74, Nr. 87, Nr. 94 und
Gemarkung Amelsbüren, Flur 22 Nr. 119, soweit es sich um die im anliegenden La-
geplan schraffiert dargestellte Teilfläche handelt, aufgehoben.

ı
|
\

82
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

J:WINWORD\nteressentenschaften\Satzungen\Satzung Schorfheide:.doc

0002: 1 QEISJEN 21°80°85

s

Beratungsverlauf (7)

12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2013 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.09.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Ottmarsbocholter Straße
  • Zur Eckernheide
  • Davertstraße
  • Loddenheide
  • Galgheide
  • Brock

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0184/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37