V/0668/2022
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung (Block C 14) im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf im Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
8788 Zeichen
V/0668/2022 V/0668/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung (Block C 14) im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf im Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte Beratungsfolge 01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung (Block C 14) mit drei Gruppen auf dem Gelände des Klosterareals Pluggendorf im Wohnbereich Plug- gendorf im Bezirk Mitte zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsange- bote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli- chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 3. Quartal 2027 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Fritzen Telefon: 492-5134 Fritzen@stadt-muenster.de - 2 - V/0668/2022 3. Die Kindertageseinrichtung wird vo m Landwirtschaftlichen Versicherungsverein Münster (LVM) errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des Kinderbildungsgeset- zes des Landes NRW (KiBiz) vermietet. Zwischen der Vorhabenträgerin (LVM) und der Stadt wird für die nähere Regelung der Konditionen ein separater Investorenvertrag geschlossen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den El- tern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Errichtungsbeschluss vorbehaltlich der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 612 erfolgt (Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch den Rat erfolgt am 14.12.2022, V/0572/2022). II. Finanzielle Auswirkungen: Im Jahr 2027 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2027 180.000 Zuschuss an den Träger Ab dem Jahr 2028 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 711.700 € an (für 2027 an- teilig: 295.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 308.800 € (für 2027 anteilig: 128.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 77.200 € (für 2027 anteilig: 32.100 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommens- situation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. - 3 - V/0668/2022 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 2028 ff. 128.100 308.800 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2027 2028 ff. 32.100 77.200 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 2028 ff. 295.300 711.700 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis- plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2027 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. In Pluggendorf liegt die Versorgungsquote zum Kitajahr 2022/2023 mit 45,3 % bei den u3-Kindern (39 Plätze für 86 Kinder) und 74,4 % bei den ü3-Kindern (32 Plätze für 43 Kinder) unter dem gesamtstäd- tischen Durchschnitt. Der Wohnbereich Pluggendorf befindet sich im Innenstadtring. Hier liegt die Versorgungsquote bei den u3-Kindern bei 41,2 % und b ei den ü3-Kindern bei 102,3 %. Um die ge- samtstädtischen Versorgungszielwerte zu erreichen, entsteht im Sommer 2023 im Innenstadtring eine weitere Einrichtung (Altstadt „Sonnenstraße“). Auf dem Gelände des Klosterareals Pluggendorf (ehemals Friedrichsburg) entsteht ein neues Bauge- biet am Standort Kolde -Ring/Weseler Straße (siehe Anlage 1). Durch diese Baugebietsentwicklung ergeben sich neue Bedarfe an Betreuungsplätzen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen im Wohnbereich abgedeckt werden können. Die neue Kita stellt damit die maßnahmenbedingten Bedar- fe für das neue Wohngebiet am Standort Kolde-Ring/Weseler Straße sicher. Dabei ist eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 – und ü3 – Plätzen jeweils zum neuen Kindergartenjahr möglich. Mit Erschließung des neuen Baugebietes ist im Weiteren die Errichtung einer zweiten dreigruppigen Kita (Block B 11) und die Errichtung einer betrieblichen Großtagespflege mit 9 Plätzen für Kinder un- ter 3 Jahren vorgesehen. Die bestehende betriebliche GTP der LVM zieht aus den Räumen der Ste- phanus Kita/Bezirk Aaseestadt in die neuen Räume ins Klosterareal Pluggendorf, so dass die Räume in der Stephanus Kita nach Umzug der LVM Betriebs Kindertagespflege für eine private Kindertages- pflege genutzt werden können. - 4 - V/0668/2022 2. Maßnahmenplanung: Die LVM errichtet die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Bebauung Klosterareal Pluggendorf westlich Weseler Straße/nördlich Kolde-Ring. Die neue Kindertageseinrichtung wird als dreigruppige Einrichtung mit 16 u3-Plätzen und 34 – 39 ü3- Plätzen errichtet. Die Kindertageseinrichtung soll parallel zur Errichtung der Wohnbebauung im Baugebiet Klosterareal Pluggendorf errichtet werden, um die dort neu entstehenden Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplät- zen zeitgleich abdecken zu können. Die erforderliche Außenfläche für drei Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die Kitaplanung befindet sich in der Endabstimmung und wird im Anschluss mit dem Landesjugend- amt abgestimmt. Die Kita wird über zwei Geschosse errichtet. Im Erdgeschoss des Gebäudekomplexes ist im Weiteren eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Das städtebauliche Konzept des neuen Stadtquartieres berücksichtigt die ausgewogene räumliche Verortung der beiden geplanten Kitas und der Großtagespflege. Eine Fertigstellung der Kita ist zum 3. Quartal 2027 geplant. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder im Wohnbereich Pluggendorf geschaffen. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 1 - Lageplan zur V-0668-2022
147 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 25.10.2022 Notizen: Anlage 1: Lageplan © Stadt Münster H 5755 865 R 404 399 R 405 184 H 5756 965 0 50 100 Meter
Anlage 2 - Raumprogramm zur V-0668-2022
2505 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 24.10.2022 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2021/2022 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 3 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 555 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 75.724,20 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 0 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 3 45 135 A2 Nebenraum 3 18 54 A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 3 6 18 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 404 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 61 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 555 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900 C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.455 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 900 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 500 qm - 660 qm Innenfläche + Außenfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 90 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Klosterareal Pluggendorf Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 3-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Anlage A
4741 Zeichen
Anlage A zur V/0668/2022 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita (Block C14) im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf zusätzlich 50 – 55 Betreuungsplätze im Wohnbereich Pluggendorf im Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll zum 3. Quartal 2027 in Betrieb gehen, um die maßnahmenbedingten Betreuungsbedarfe für das neue Stadtquartier ab- zudecken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kita im Plangebiet Klosterareal Pluggendorf werden die u3- und ü3-Bedarfe im Wohnbereich Münster Mitte (Innenstadtring) maßnahmenbedingt ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Im Jahr 2027 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 180.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit ent- sprechende Förderprogramme vorliegen. Ab dem Jahr 2028 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 711.700 € an (für 2027 anteilig: 295.300 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 308.800 € (für 2027 anteilig: 128.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 77.200 € (für 2027 anteilig: 32.100 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Teilfinanzplan und den Teilergebnis- plan werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2027ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Sonnenstraße
- Weseler Straße
- Kolde-Ring
- Pluggendorf
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0668/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2022
- Erstellt
- 24.10.2022 18:34