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V/0655/2010

Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring

Vorlagen 31.08.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 30.1

Ergänzungsvorlage V/0655/2010/1 mit Anlagen

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Ansehen

Anlage 2 Kreuzviertel Vorbehaltsnetz

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Anregung Nr. 54/2010

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0655/2010/1 mit Anlagen

8509 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0655/2010/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße 
und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2010 Rat Entscheidung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem Vorbe-
haltsnetz gestrichen. 
2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend aufge-
nommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet 
Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Dabei ist das Vorbehaltsnetz in-
haltlich zu definieren, örtlich darzustellen und Verfahrensvorschläge zu späteren 
Änderungen zu unterbreiten. Das Ergebnis ist dem Rat vorzulegen. 
3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Ergebnis der Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/655/2010 war der 
Beschluss eines Änderungsantrages (Anlage 1) mit der Empfehlung an den Rat, die Nordstraße 
und die Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz herauszunehmen. 
In der Anhörung am 02.12.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft beschlossen, dem Rat den Beschluss der Vorlage in der o. g. geänderten Be-
schlussfassung (Anlage 2) zu empfehlen. 
 
Zu 1.: 
Im Antrag Nr.54/2010 gem. §24 GO NW (siehe Anlage 1 in Vorlage V/0655/2010
) wurde angeregt, 
die beiden Straßen Nordstraße und Wienburgstraße südlich des Cheruskerrings aus dem Vorbe-
haltsnetz herauszunehmen, mit der Begründung, dass damit die Möglichkeiten von Geschwindig-
keitsbegrenzungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eröffnet werden könnten.  
 
492 61 56 
 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.12.2010 
V/0655/2010/1

- 2 - 
V/0655/2010/1 
An die Nordstraße schließt sich südlich die nicht im Antrag erwähnte Straße Am Kreuztor an (siehe 
Anlage 2 in Vorlage V/0655/2010). Bei einer Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz ist es sinnvoll, 
alle drei Straßen zu berücksichtigen, da sie eine durchgehende Verbindung darstellen. 
Mit Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz liegt die Zuständigkeit für die Planung von Verkehrsbe-
ruhigungsmaßnahmen für die genannten Straßen bei der Bezirksvertretung Münster-Mitte, soweit 
sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtkonzept ergeben. 
 
So ist weiterhin zu beachten, dass der öffentliche Nahverkehr in dichter Taktfolge auf der Nord-
straße und Wienburgstraße verkehrt. Maßnahmen und Veränderungen im Straßenraum müssen 
mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Busliniennetzes geplant werden. Die Befahrbarkeit der 
Straßen durch die Linienbusse muss gewährleistet bleiben. 
 
Zu 2.: 
Das Vorbehaltsnetz wurde 1986 im Rahmen de s Tempo-30-Zonen Programms entwickelt. Die 
darin enthaltenen Straßen bilden im Stadtgebiet das Verkehrsgrundnetz und grenzen die Tempo-
30-Zonen voneinander ab. Durch entsprechende Ratsbeschlüsse kann das Vorbehaltsnetz mit 
Beschluss des Rates durch weitere Straßen ergänzt oder einzelne Straßen können herausge-
nommen werden. Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 wer-
den die im Vorbehaltsnetz enthaltenen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Münster im Laufe des 
kommenden Jahres 2011 noch einmal in ihrer Gesamtheit und im Zusammenhang überprüft.  
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1, Schnellmeldung zum Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
Anlage 2, Schnellmeldung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, 
Verkehr und Wirtschaft

Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 03.12.2010
 492 60 45
 
 
 
Schnellmeldung 
 
 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 30.11.2010 
 
Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die 
Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und 
Cheruskerring 
TOP 6.4 
(öffentlicher Sitzungsteil) 
V/0655/2010 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und die SPD-Fraktion stellten folgenden gemeinsamen 
Antrag: 
 
„1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und 
Cheruskerring werden aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen 
2. entfällt 
3. wie Vorlage.“ 
 
Der Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, DIE 
LINKE.) bei 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP) beschlossen.  
 
Sodann beschloss die Bezirksvertretung Münster-Mitte mit 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, DIE LINKE.) bei 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP), dem 
Rat den Beschlussvorschlag der Vorlage in folgender geänderter Fassung zu empfehlen: 
 
 
„I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und 
Cheruskerring werden nicht aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nordstraße und die Wienburgstraße im 
Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring nicht als Tempo -30-Zonen eingerichtet 
werden können. 
2. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen.“ 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez.  
Andreas Lembeck 
Schriftführung 
 
Verteiler:

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
03.12.2010
 492 6102
 
 
 
Schnellmeldung 
 
 
 
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
vom 02.12.2010 
 
Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für 
die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und 
Cheruskerring 
TOP 7.2 
(öffentlicher Sitzungsteil) 
V/0655/2010 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hatte einen abweichenden Beschluss zur Vorlage gefasst. 
 
Die SPD-Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein. Dieser wurde in der Beratung auf den 
folgenden Wortlaut abgeändert: 
 
„Die Vorlage wird geändert. Die Beschlusspunkte 1 und 2 werden durch folgende Punkte 
ersetzt: 
1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem 
Vorbehaltsnetz gestrichen. 
2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend 
aufgenommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet 
Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem Rat 
vorzulegen. 
 
Die CDU-Fraktion beantragte, den Antragstext im Beschlusspunkt 2 mit einem neuen Satz 2 zu 
ergänzen: 
 
„Dabei ist das Vorbehaltsnetz inhaltlich zu definieren, örtlich darzustellen und 
Verfahrensvorschläge zu späteren Änderungen zu unterbreiten.“ 
 
Die FDP-Fraktion beantragte, die Beschlussfassung zu schieben. 
 
Abstimmungsergebnisse: 
 
Der FDP-Antrag, die Beschlussfassung zu sc hieben, wurde bei Für-Stimmen von CDU und FDP 
mit den Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Die.LINKE mehrheitlich 
abgelehnt. 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion, einen Passus in den Antragstext zu ergänzen, wurde einstimmig 
angenommen. 
 
Der so geänderte Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Für-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL und Die.LINKE bei Gegenstimmen der  FDP und Enthaltung der CDU mehrheitlich 
beschlossen. 
 
Der Ausschuss beschloss daraufhin einstimmig bei Enthaltung durch CDU und FDP, dem Rat den 
so geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen.

Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem 
Vorbehaltsnetz gestrichen. 
2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend 
aufgenommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet 
Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Dabei ist das Vorbehaltsnetz 
inhaltlich zu definieren, örtlich darzustellen und Verfahrensvorschläge zu späteren 
Änderungen zu unterbreiten. Das Ergebnis ist dem Rat vorzulegen.  
3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Regina Dittmer 
Schriftführung 
 
Verteiler: III, III/1; Vorlagenersteller/Amt 61; Schriftführung HA/Rat; 01

Anlage 2 Kreuzviertel Vorbehaltsnetz

284 Zeichen

Kreuzviertel und Nord- und Wienburgstraße
Vorbehaltsnetz
Nordstraße
Wienburgstr
.
Kreuztor
Am
Bestand:
Nordstraße / Wienburgstraße
Vorbehaltsnetz
Bearb. / Gez.: Willmeroth
31.08.2010
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Tempo-30-Zonen
Nordstr.
2223 21
Altstadt
1.400m

Beschlussvorlage

5263 Zeichen

V/0655/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße 
und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
10.11.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und Che-
ruskerring werden nicht aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nordstraße und die Wienburgstraße im Ab-
schnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet wer-
den können. 
3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Zu 1.: 
Im o. g. Antrag (Anlage 1) wird angeregt, die beiden Straßen Nordstraße und Wienburgstraße süd-
lich des Cheruskerrings aus dem Vorbehaltsnetz herauszunehmen. In der Hauptsatzung der Stadt 
Münster sind die beiden Straßen als Gemeindestraßen mit überbezirklicher Bedeutung gekenn-
zeichnet mit Verbindungsfunktionen, die über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen. Neben ihrer 
Verbindungsfunktion nehmen Straßen des Vorbehaltsnetzes den Wirtschaftsverkehr auf und bün-
deln die Linien des öffentlichen Nahverkehrs. Ihre  Leistungsfähigkeit soll daher erhalten bleiben. 
Für diese Straßen gilt die nach der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Geschwindigkeitsbe-
grenzung auf 50 km/h. 
An die Nordstraße schließt sich südlich die Straße Am Kreuztor an, so dass die Verbindung zwi-
schen dem 1. und 2. Tangentenring heute durchgehend vorhanden ist (Anlage 2). Links und rechts 
von diesen Straßen verteilen mit ihrer Funktion als Bundes- und Kreisstraßen nur noch die Greve-
ner Straße und die Gartenstraße den Verkehr zwischen Innenstadt und Umland in Nord-Süd-
Richtung.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0655/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0655/2010 
Wenn der Straßenzug Am Kreuztor / Nordstraße / Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz ent-
fernt wird mit dem Ziel nur noch als Wohnstraße zu dienen und den Durchgangsverkehr deutlich 
zu reduzieren, ist die Nord-Süd-Verbindung zwischen Umland und Innenstadt durch die beiden 
verbleibenden in einem relativ großen Abstand von ca. 1.400m zueinander liegenden Verkehrs-
straßen Grevener Straße und Gartenstraße nicht mehr ausreichend leistungsfähig und die Er-
reichbarkeit von Zielen eingeschränkt. 
Außer der Verbindungsfunktion ist zu beachten, dass der öffentliche Nahverkehr in dichter Taktfol-
ge auf der Nordstraße und Wienburgstraße verkehrt und in seiner Leistungsfähigkeit nicht ge-
schwächt werden sollte. 
Aktuell kann daher auf die Einstufung der Straßen Nordstraße und Wienburgstraße als Straßen 
des Vorbehaltsnetzes nicht verzichtet werden.  
Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 werden die vorhande-
nen Verkehrsstraßen und die Straßen des Vorbehaltsnetzes im Stadtgebiet der Stadt Münster im 
Laufe des kommenden Jahres 2011 noch einmal im Zusammenhang überprüft. Dies betrifft auch 
die Nordstraße und Wienburgstraße mit der vorliegenden Anregung.   
 
Zu 2.: 
Das Vorbehaltsnetz wurde 1986 im Rahmen de s Tempo-30-Zonen Programms entwickelt. Die 
Straßen des Vorbehaltsnetzes haben wie oben beschrieben weitergehende Funktionen als reine 
Wohn- oder Wohnsammelstraßen und können daher nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet wer-
den. Sie bilden im Stadtgebiet das Verkehrsgrundnetz und grenzen die Tempo-30-Zonen vonein-
ander ab.  
 
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist im vorliegenden Fall nicht das geeignete Mittel die im 
Antrag als problematisch eingeschätzten Verkehrsverhältnisse zu beheben. Für alle Verkehrsteil-
nehmer gilt der Paragraph 1 der Straßenverkehr sordnung, der bei der Teilnahme am Straßenver-
kehr ständige Rücksicht und Vorsicht fordert und verlangt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so 
zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Das bedeutet z.B., dass auch 
wenn 50km/h auf der Nordstraße und Wienburgstraße als Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, an 
unübersichtlichen Stellen oder bei Radverkehr an Engstellen, motorisierte Fahrzeuge entspre-
chend langsam fahren müssen. 
 
Im Falle einer Herausnahme der Nordstraße und der Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz 
können die beiden Straßen auf Grund ihres Erscheinungsbildes nicht ohne weiteres als Tempo-30-
Zonen eingerichtet werden. Es gibt Mittelmarkierungen in längeren Abschnitten, zwei Lichtzei-
chenanlagen mit Vollsignalisierung in Höhe Studtstraße und Melchersstraße, auf die nicht verzich-
tet werden kann, und benutzungspflichtige Radwege auf der Wienburgstraße. Dies alles sind deut-
liche Merkmale einer Verkehrsstraße.  
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage 1, Anregung Nr. 54/2010 
Anlage 2, Übersichtsplan

Anlage 1_Anregung Nr. 54/2010

42 Zeichen

Anregung Nr. 54/2010

Anregung Nr. 54/2010

Beratungsverlauf (4)

28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 28.1 Vorberatung
Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 30.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Nordstraße 2223
  • Wienburgstraße
  • Melchersstraße
  • Gartenstraße
  • Nordplatz
  • Cheruskerring
  • Am Kreuztor
  • Grevener Straße
  • Studtstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0655/2010
Typ
Vorlagen
Datum
31.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37