V/0655/2010
Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring
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Ergänzungsvorlage V/0655/2010/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0655/2010/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: Betrifft Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring Beratungsfolge 08.12.2010 Rat Entscheidung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem Vorbe- haltsnetz gestrichen. 2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend aufge- nommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Dabei ist das Vorbehaltsnetz in- haltlich zu definieren, örtlich darzustellen und Verfahrensvorschläge zu späteren Änderungen zu unterbreiten. Das Ergebnis ist dem Rat vorzulegen. 3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Ergebnis der Vorberatung in der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/655/2010 war der Beschluss eines Änderungsantrages (Anlage 1) mit der Empfehlung an den Rat, die Nordstraße und die Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz herauszunehmen. In der Anhörung am 02.12.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen, dem Rat den Beschluss der Vorlage in der o. g. geänderten Be- schlussfassung (Anlage 2) zu empfehlen. Zu 1.: Im Antrag Nr.54/2010 gem. §24 GO NW (siehe Anlage 1 in Vorlage V/0655/2010 ) wurde angeregt, die beiden Straßen Nordstraße und Wienburgstraße südlich des Cheruskerrings aus dem Vorbe- haltsnetz herauszunehmen, mit der Begründung, dass damit die Möglichkeiten von Geschwindig- keitsbegrenzungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eröffnet werden könnten. 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2010 V/0655/2010/1 - 2 - V/0655/2010/1 An die Nordstraße schließt sich südlich die nicht im Antrag erwähnte Straße Am Kreuztor an (siehe Anlage 2 in Vorlage V/0655/2010). Bei einer Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz ist es sinnvoll, alle drei Straßen zu berücksichtigen, da sie eine durchgehende Verbindung darstellen. Mit Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz liegt die Zuständigkeit für die Planung von Verkehrsbe- ruhigungsmaßnahmen für die genannten Straßen bei der Bezirksvertretung Münster-Mitte, soweit sich keine wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtkonzept ergeben. So ist weiterhin zu beachten, dass der öffentliche Nahverkehr in dichter Taktfolge auf der Nord- straße und Wienburgstraße verkehrt. Maßnahmen und Veränderungen im Straßenraum müssen mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Busliniennetzes geplant werden. Die Befahrbarkeit der Straßen durch die Linienbusse muss gewährleistet bleiben. Zu 2.: Das Vorbehaltsnetz wurde 1986 im Rahmen de s Tempo-30-Zonen Programms entwickelt. Die darin enthaltenen Straßen bilden im Stadtgebiet das Verkehrsgrundnetz und grenzen die Tempo- 30-Zonen voneinander ab. Durch entsprechende Ratsbeschlüsse kann das Vorbehaltsnetz mit Beschluss des Rates durch weitere Straßen ergänzt oder einzelne Straßen können herausge- nommen werden. Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 wer- den die im Vorbehaltsnetz enthaltenen Straßen im Stadtgebiet der Stadt Münster im Laufe des kommenden Jahres 2011 noch einmal in ihrer Gesamtheit und im Zusammenhang überprüft. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1, Schnellmeldung zum Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte Anlage 2, Schnellmeldung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 03.12.2010 492 60 45 Schnellmeldung Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 30.11.2010 Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring TOP 6.4 (öffentlicher Sitzungsteil) V/0655/2010 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und die SPD-Fraktion stellten folgenden gemeinsamen Antrag: „1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und Cheruskerring werden aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen 2. entfällt 3. wie Vorlage.“ Der Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, DIE LINKE.) bei 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP) beschlossen. Sodann beschloss die Bezirksvertretung Münster-Mitte mit 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD-Fraktion, DIE LINKE.) bei 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, FDP), dem Rat den Beschlussvorschlag der Vorlage in folgender geänderter Fassung zu empfehlen: „I. Sachentscheidung: 1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und Cheruskerring werden nicht aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring nicht als Tempo -30-Zonen eingerichtet werden können. 2. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen.“ Im Auftrag gez. Andreas Lembeck Schriftführung Verteiler: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 03.12.2010 492 6102 Schnellmeldung Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 02.12.2010 Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring TOP 7.2 (öffentlicher Sitzungsteil) V/0655/2010 Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hatte einen abweichenden Beschluss zur Vorlage gefasst. Die SPD-Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein. Dieser wurde in der Beratung auf den folgenden Wortlaut abgeändert: „Die Vorlage wird geändert. Die Beschlusspunkte 1 und 2 werden durch folgende Punkte ersetzt: 1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem Vorbehaltsnetz gestrichen. 2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend aufgenommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Das Ergebnis ist dem Rat vorzulegen. Die CDU-Fraktion beantragte, den Antragstext im Beschlusspunkt 2 mit einem neuen Satz 2 zu ergänzen: „Dabei ist das Vorbehaltsnetz inhaltlich zu definieren, örtlich darzustellen und Verfahrensvorschläge zu späteren Änderungen zu unterbreiten.“ Die FDP-Fraktion beantragte, die Beschlussfassung zu schieben. Abstimmungsergebnisse: Der FDP-Antrag, die Beschlussfassung zu sc hieben, wurde bei Für-Stimmen von CDU und FDP mit den Gegenstimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Die.LINKE mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion, einen Passus in den Antragstext zu ergänzen, wurde einstimmig angenommen. Der so geänderte Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Für-Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Die.LINKE bei Gegenstimmen der FDP und Enthaltung der CDU mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss beschloss daraufhin einstimmig bei Enthaltung durch CDU und FDP, dem Rat den so geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage zu empfehlen. Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Straßen Wienburgstraße – Nordstraße – Am Kreuztor werden aus dem Vorbehaltsnetz gestrichen. 2. Die Bedenken der Verwaltung gegen eine Herausnahme werden dahingehend aufgenommen, dass sie beauftragt wird, das vorhandene Straßennetz im Stadtgebiet Münster im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. Dabei ist das Vorbehaltsnetz inhaltlich zu definieren, örtlich darzustellen und Verfahrensvorschläge zu späteren Änderungen zu unterbreiten. Das Ergebnis ist dem Rat vorzulegen. 3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Im Auftrag gez. Regina Dittmer Schriftführung Verteiler: III, III/1; Vorlagenersteller/Amt 61; Schriftführung HA/Rat; 01
Anlage 2 Kreuzviertel Vorbehaltsnetz
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Kreuzviertel und Nord- und Wienburgstraße Vorbehaltsnetz Nordstraße Wienburgstr . Kreuztor Am Bestand: Nordstraße / Wienburgstraße Vorbehaltsnetz Bearb. / Gez.: Willmeroth 31.08.2010 Stadtplanung Verkehrsplanung Amt für Stadtentwicklung Tempo-30-Zonen Nordstr. 2223 21 Altstadt 1.400m
Beschlussvorlage
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V/0655/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Herausnahme aus dem Vorbehaltsnetz und Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die Nordstraße und für die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring Beratungsfolge 28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.11.2010 Hauptausschuss Vorberatung 10.11.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Nordstraße und die Wienburgstraße im Abschnitt zwischen Melchersstraße und Che- ruskerring werden nicht aus dem Vorbehaltsnetz herausgenommen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Nordstraße und die Wienburgstraße im Ab- schnitt zwischen Nordplatz und Cheruskerring nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet wer- den können. 3. Die Anregung Nr. 54/2010 gem. § 24 GO NW ist damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Zu 1.: Im o. g. Antrag (Anlage 1) wird angeregt, die beiden Straßen Nordstraße und Wienburgstraße süd- lich des Cheruskerrings aus dem Vorbehaltsnetz herauszunehmen. In der Hauptsatzung der Stadt Münster sind die beiden Straßen als Gemeindestraßen mit überbezirklicher Bedeutung gekenn- zeichnet mit Verbindungsfunktionen, die über die Stadtbezirksgrenzen hinausgehen. Neben ihrer Verbindungsfunktion nehmen Straßen des Vorbehaltsnetzes den Wirtschaftsverkehr auf und bün- deln die Linien des öffentlichen Nahverkehrs. Ihre Leistungsfähigkeit soll daher erhalten bleiben. Für diese Straßen gilt die nach der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Geschwindigkeitsbe- grenzung auf 50 km/h. An die Nordstraße schließt sich südlich die Straße Am Kreuztor an, so dass die Verbindung zwi- schen dem 1. und 2. Tangentenring heute durchgehend vorhanden ist (Anlage 2). Links und rechts von diesen Straßen verteilen mit ihrer Funktion als Bundes- und Kreisstraßen nur noch die Greve- ner Straße und die Gartenstraße den Verkehr zwischen Innenstadt und Umland in Nord-Süd- Richtung. Vorlagen-Nr.: V/0655/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0655/2010 Wenn der Straßenzug Am Kreuztor / Nordstraße / Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz ent- fernt wird mit dem Ziel nur noch als Wohnstraße zu dienen und den Durchgangsverkehr deutlich zu reduzieren, ist die Nord-Süd-Verbindung zwischen Umland und Innenstadt durch die beiden verbleibenden in einem relativ großen Abstand von ca. 1.400m zueinander liegenden Verkehrs- straßen Grevener Straße und Gartenstraße nicht mehr ausreichend leistungsfähig und die Er- reichbarkeit von Zielen eingeschränkt. Außer der Verbindungsfunktion ist zu beachten, dass der öffentliche Nahverkehr in dichter Taktfol- ge auf der Nordstraße und Wienburgstraße verkehrt und in seiner Leistungsfähigkeit nicht ge- schwächt werden sollte. Aktuell kann daher auf die Einstufung der Straßen Nordstraße und Wienburgstraße als Straßen des Vorbehaltsnetzes nicht verzichtet werden. Im Rahmen der Weiterbearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes 2025 werden die vorhande- nen Verkehrsstraßen und die Straßen des Vorbehaltsnetzes im Stadtgebiet der Stadt Münster im Laufe des kommenden Jahres 2011 noch einmal im Zusammenhang überprüft. Dies betrifft auch die Nordstraße und Wienburgstraße mit der vorliegenden Anregung. Zu 2.: Das Vorbehaltsnetz wurde 1986 im Rahmen de s Tempo-30-Zonen Programms entwickelt. Die Straßen des Vorbehaltsnetzes haben wie oben beschrieben weitergehende Funktionen als reine Wohn- oder Wohnsammelstraßen und können daher nicht als Tempo-30-Zonen eingerichtet wer- den. Sie bilden im Stadtgebiet das Verkehrsgrundnetz und grenzen die Tempo-30-Zonen vonein- ander ab. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone ist im vorliegenden Fall nicht das geeignete Mittel die im Antrag als problematisch eingeschätzten Verkehrsverhältnisse zu beheben. Für alle Verkehrsteil- nehmer gilt der Paragraph 1 der Straßenverkehr sordnung, der bei der Teilnahme am Straßenver- kehr ständige Rücksicht und Vorsicht fordert und verlangt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Das bedeutet z.B., dass auch wenn 50km/h auf der Nordstraße und Wienburgstraße als Höchstgeschwindigkeit erlaubt sind, an unübersichtlichen Stellen oder bei Radverkehr an Engstellen, motorisierte Fahrzeuge entspre- chend langsam fahren müssen. Im Falle einer Herausnahme der Nordstraße und der Wienburgstraße aus dem Vorbehaltsnetz können die beiden Straßen auf Grund ihres Erscheinungsbildes nicht ohne weiteres als Tempo-30- Zonen eingerichtet werden. Es gibt Mittelmarkierungen in längeren Abschnitten, zwei Lichtzei- chenanlagen mit Vollsignalisierung in Höhe Studtstraße und Melchersstraße, auf die nicht verzich- tet werden kann, und benutzungspflichtige Radwege auf der Wienburgstraße. Dies alles sind deut- liche Merkmale einer Verkehrsstraße. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage 1, Anregung Nr. 54/2010 Anlage 2, Übersichtsplan
Anlage 1_Anregung Nr. 54/2010
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Anregung Nr. 54/2010 Anregung Nr. 54/2010
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (9)
- Nordstraße 2223
- Wienburgstraße
- Melchersstraße
- Gartenstraße
- Nordplatz
- Cheruskerring
- Am Kreuztor
- Grevener Straße
- Studtstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0655/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37