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V/0697/2022

Abschlussbericht Green Bond

Vorlagen 07.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 32

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0697/2022 
V/0697/2022 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Abschlussbericht Green Bond 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
   14.12.2022 Hauptausschuss Bericht 
   14.12.2022 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im September 2021 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0666/2021 die Verwaltung be-
auftragt, die nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond zu initiieren. Dazu wurde eine 
Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, des Amtes 
für Immobilienmanagement, des Amtes für Mobilität und Tiefbau und der Stadtwerke Münster GmbH 
eingerichtet. 
 
Im November und Dezember 2021 erfolgte das Verfahren zur Auswahl von Banken zur Verfahrens-
begleitung. Die darin erhaltenen Informationen zu den Anforderungen an einen nachhaltigen Schuld-
schein, zum möglichen Zeitplan und zur Ausgestaltung der Mandatierung sowie die jeweiligen Ange-
bote führten zu einer Mandatierung eines Konsortiums aus der Landesbank Hessen-Thüringen Giro-
zentrale (Helaba) und der UniCredit s.P.A.  
 
Mit dem ausgewählten Bankenkonsortium wurde sodann das sogenannte Rahmenwerk für grüne 
und soziale Finanzierungen (s. Anlage) entwickelt. Das Rahmenwerk, welches sich an den Prozess-
leitlinien der Social Bond Principles und Green Bond Principles orientiert, beschreibt den Prozess der 
Projektbewertung und der Projektauswahl bei der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH 
sowie die Verwendung der Emissionserlöse aus dem Schuldschein. Es enthält außerdem die Projek-
tanforderungen und Eignungskriterien grüner Projekte.  
Wie diese aussehen, ist beispielhaft an der Projektkategorie „umweltfreundliche Gebäude“ nachfol-
gend zu erkennen: 
 
Projekt- 
kategorie 
Beschreibung Eignungskriterien Potenzielle 
EU-Taxonomie 
Aktivität 
Relevantes 
UN SDG 
Umweltfreund- 
liche 
Gebäude 
Neubau und 
Erweiterung 
von städtischen 
Gebäuden  
Primärenergiebedarf ≥10 % unter 
Anforderungen für Niedrigstenergie-
gebäude. Zusätzlich können für Ge-
bäude > 5.000 m 2 folgende Eig-
Neubau  SDG 11 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
29.11.2022  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Deppe 
Telefon: 492-2020 
Deppe@stadt-muenster.de

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V/0697/2022 
nungskriterien zutreffen: 
- Prüfung von Luftdichtheit und 
thermische Int egrität  
- Berechnung des Lebenszyklus -
Treibhauspotenzial für jede Phase 
im Lebenszyklus  
 Primärenergiebedarf < 30 kWh/m 2  
Passivhausstandard  
Energetische 
Modernisierung 
von städtischen 
Gebäuden  
Senkung des Primärenergiebedarfs ≥ 
30% 
Renovierung 
bestehender 
Gebäude  Senkung des Primärenergiever-
brauchs ≥30%  
 
Außerdem ist im Rahmenwerk eine Verpflichtung zum regelmäßigen Bericht über die Entwicklung 
der Investitionen und der damit verbundenen Ziele gegenüber den Investoren enthalten. Die Verwal-
tung hat über Vorgehensweise und Aufbau bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Lie-
genschaften, Finanzen und Wirtschaft am 05.04.2022 berichtet. Parallel wurde eine Internetseite 1 
aufgebaut, auf der sämtliche Informationen zum Green Bond auffindbar sind. 
 
Die Verwaltung hat zudem gemeinsam mit dem Bankenkonsortium die Ratingagentur imug rating 
GmbH beauftragt, die im Rahmenwerk vorgesehene Prüfung seiner Nachhaltigkeitswirkung und sei-
ner Übereinstimmung mit den Principles vor zunehmen. Die imug rating GmbH hat dabei auch die 
Nachhaltigkeitsperformance und -strategie der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH 
untersucht und sowohl die Übereinstimmung des Rahmenwerks mit den Principles als auch die Eig-
nung der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH als nachhaltige Emittentin bestätigt. 
 
In einem weiteren Schritt konnten die vertraglichen Grundlagen – der Schuldscheinentwurf – final 
abgestimmt werden. Über den damaligen Zwischenstand wurde erneut im Ausschuss für Wohn en, 
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft am 06.09.2022 berichtet. 
 
Die Platzierung des Schuldscheins am Markt erfolgte im September 2022 mit folgenden Eckdaten: 
 
  
Volumen geplant 100 Mio. Euro, realisiert 140 Mio. Euro 
Aufteilung 30 Mio. Euro Stadtwerke Münster / 110 Mio. Euro Stadt 
Tilgung endfällig 
Laufzeiten 7 / 10 / 15 / 20 Jahre 
Valuta 30.09.2022 
Zinszahlungen 30.09. 
Zinssatz Laufzeitbezogener Midswapsatz (MS) zzgl. Spread 
Stückelung 500.000 Euro 
Öffnung Orderbuch 13.09.2022 
Schließung Orderbuch 22.09.2022 
 
Bis zum 22.09.2022 konnten Investorinnen und Investoren ihr Interesse über eine Internetplattform 
durch die Abgabe eines Angebotes mitteilen. Am 23.09.2022 wurde in einer gemeinschaftlichen Sit-
zung mit dem Konsortium definiert, welche der Interesse bekundenden Investorinnen und Investoren 
mit welchen Laufzeiten und Volumina den Zuschlag erhalten sollten. Aufgrund des großen Interesses 
an dem Grünen Schuldschein sowie des Investitionsvolumens für Projekte mit Nachhaltigkeits cha-
rakter erhöhte die Verwaltung das ursprüngliche Volumen von 100 auf 140 Mio. Euro.  
 
Insgesamt haben 16 Investorinnen und Investoren den Schuldschein gezeichnet. Sie kommen aus 
den Bereichen der Sparkassen, Förderbanken, Versicherungen, Volksbanken und Privatbanken; 12 
waren im städtischen Kreditportfolio bisher nicht vertreten.  
 
                                                 
1 https://www.stadt -muenster.de/finanzen/muensters-haushalt/nachhaltige -finanzierung

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V/0697/2022 
 
 
Abb. 1: Gläubigerstruktur 
 
Die angebotenen Laufzeiten von 7 bis 20 Jahren sind vollumfänglich auf Interesse der Investoren 
gestoßen: 
 
 
 
Abb. 2: Verteilung des Schuldscheinvolumens auf die Laufzeiten  
 
Die über den Schuldschein vereinbarten Zinssätze bewegen sich leicht unter dem Niveau von Kom-
munalkrediten, deren Konditionen parallel indikativ eingeholt wurden, um eine valide Vergleichbarkeit 
zu haben. 
 
Im Nachgang der Transaktion wird die Verwaltung jährlich einen „Sustainable Finance Bericht“ veröf-
fentlichen, der über die Mittelverwendung (sog. Allokationsbericht) und die Nachhaltigkeitswirkung der 
finanzierten Investitionen beziehungsweise Projekte (sog. Wirkungsbericht) Auskunft gibt.  
 
Im Allokationsbericht wird die Höhe des bereits einzelnen Projekten zugeordneten Finanzvolumens 
dargestellt, daneben die Höhe des noch ausstehenden Betrages am Gesamtvolumen. Der Bericht 
wird solange erstellt, bis alle Finanzmittel einzelnen Projekten zugewiesen sind. Außerdem wird im 
Bericht eine Aufteilung der Finanzmittel auf die Finanzierung neuer Projekte bzw. auf die Refinanzie-
rung bereits durchgeführter Projekte vorgenommen. 
 
Der Wirkungsbericht wird die erzielten Nachhaltigkeitseffekte in den Bereichen umweltfreundliche 
Gebäude (vermiedene CO2-Emissionen in Tonnen CO2 pro Jahr), nachhaltiges 
(Ab)Wassermanagement (Volumen des gereinigten Abwassers vor und nach dem Projekt in m³/Jahr) 
und Glasfaserausbau (Ausbaufortschritt und daraus resultierende potenzielle Energieeinsparung) 
zum Inhalt haben.

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V/0697/2022 
Mit dem Green Bond hat sich das städtische Schuldenportfolio verändert: „klassische“ Investitions-
kredite stellen nur noch knapp 84% des Portfolios dar, während bereits über 16 % des Portfolios 
nachweislich als nachhaltiges Finanzierungsinstrument ausgestaltet sind. Sind auch in der Vergan-
genheit und aktuell über klassische Investitionskredite städtische Projekte mit hohem Nachhaltigkeits-
charakter finanziert, entsteht erst mit dem Green Bond eine Selbstverpflichtung der Stadt, die Nach-
haltigkeitswirkung auch gegenüber Dritten zu belegen. Damit ergänzt der Green Bond die Reihe der 
städtischen Maßnahmen, die aus dem Prozess „Global nachhaltige Kommune in NRW“ beschlossen 
wurden und komplettiert die nachhaltige Finanzstrategie der Stadt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 26 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 32 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0697/2022
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2022
Erstellt
28.10.2022 12:10