V/0715/2024
Managementkontrakt (MMK) mit der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC)
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Anlage A
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Anlage A zur V/0715/2024 Kurzüberblick Erstmaliger Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Messe und Congress Cent- rum Halle Münsterland GmbH (MCC) für die Jahre von 2024 bis 2028. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften und den eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Fi- nanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat des Kontraktes die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft MCC andererseits. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Anlage 1 Entwurf MMK MCC (AG)
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Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 1 Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und ihrer kommunalen Gesellschaft Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 2 1. Präambel Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die Gesellschaft Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (im Folgenden: MCC GmbH) haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Die MCC GmbH ist eine mehrheitlich kommunale Gesellschaft der Stadt Münster (92,09% Ge- sellschaftsanteile) und wird der Informationskategorie A sowie dem Steuerungscluster I zugeord- net. Danach unterliegt die MCC GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und gilt als Zuschuss- beteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance Kodex zusammengefasst sind, erstellt. Der Managementkontrakt konkretisiert die Auflagen des Betrauungsaktes vom 26.06.2024. Die Einhaltung der Vereinbarungen aus diesem Vertrag sind erforderlich für die Rechtmäßigkeit der seitens der Stadt Münster gewährten Beihilfen. 2. Gültigkeit des Managementkontraktes Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver- handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmens- konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik als Basis für die Ableitung der von Leistungs - und Finanzzielen zu entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu beraten und abzustimmen. Ein neuer Managementkontrakt soll drei Monate vor dem Ende der Laufzeit des jetzigen Vertrages abgeschlossen sein. 3. Gesellschaftszweck der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag ausgeführt (§ 2 Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2024): 3.1. Die MCC GmbH führt im Interesse der Stadt Münster, der Gemeinden des Münsterlandes und ihrer Bürgerschaft Veranstaltungen aller Art im eigenen und fremden Namen durch. Sie betreibt das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. 3.2 Zu den Veranstaltungsaufgaben gehören Tagungen und Kongresse, öffentliche Versamm- lungen und Feste sowie kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und unterhaltende Veran- staltungen, landwirtschaftliche Veranstaltungen und Märkte sowie Ausstellungen und Mes- sen. Die Gesellschaft ist Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW. 3.3 Sie ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW so zu führen, steuern und kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. 3.4 Die MCC GmbH ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 3 3.5 Außerhalb der Stadt Münster wird die MCC GmbH nach § 2 Abs. 2.2 ihres Gesellschafts- vertrags nur tätig, wenn die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebiets- körperschaften gewahrt werden. 3.6 Für die MCC GmbH findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung. 4. Zielbestimmungen der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze werden nachfolgende Ziele definiert: 4.1. Oberziele Die Erfüllung der langfristigen Oberziele der MCC GmbH ist nicht auf die Laufzeit dieses Manage- mentkontraktes begrenzt, sondern ist als strategische Zielsetzung mit einem langen zeitlichen Horizont zu verstehen. Die Zielsetzung richtet sich an den Bedürfnissen der Stadt Münster und der Einwohner aus: Als Oberzentrum nimmt Münster als Veranstaltungsort eine wichtige Rolle für die Städte und Ge- meinden im Umland ein. Die MCC GmbH prägt das Veranstaltungsangebot Münsters wesentlich mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen Grenzen hinau s. Aufgabe der MCC GmbH ist es, Veranstaltungen aller Art in verschiedensten Formaten durchzuführen. Durch diese Veranstaltungen sollen die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von Münst er erhöht und wirtschaftliche Sekundäreffekte generiert werden, von denen vor allem das Gastgewerbe und der Handel profitieren. Die Gemeindeordnung verpflichtet die MCC GmbH darüber hinaus u.a. dem Grundsatz der Wirt- schaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und optimale Aufgabenerfüllung. Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicherstellung einer stabilen Finanzstruktur und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage auf Basis marktkonformer Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter Kostenstrukturen. 4.2. Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der MCC GmbH untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 4.2.1. Sachziele Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder: 1. Wachstum • Wirtschaftlichkeit: Erreichung der in den Wirtschaftsplänen gesetzten Ziele und einer stetigen Optimierung der Kosten- und Erlösstruktur. Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 4 • Veranstaltungen: Anzahl der stattfindenden Veranstaltungen wachsen bis 2028 wieder auf ein Vor -Corona Niveau an und ein vielfältiges Veranstaltungsangebot von unter- schiedlichen Formaten wird sichergestellt. • Wahrnehmung in Münster : Entwicklung von sichtbaren Kampagnen, um Kunden aus Münster und Umgebung zu gewinnen. 2. Attraktivität • Image: Optimierung des Images der MCC GmbH als führendes innovatives und transfor- mierendes Veranstaltungszentrum der Region. Es wird als wichtiger Infrastruktur - und Wirtschaftsmotor für die Stadt wahrgenommen. • Qualität: Steigerung der Aufenthaltsqualität in der MCC GmbH für Veranstaltende, Aus- stellende und Gäste. Die Veranstaltungen zahlen auf die Ziele der Stadt sowie auf die Unternehmensziele der MCC GmbH ein. • Begeisterung: „Menschen begeistern“ ist der Markenkern. Begeisterung bei Veranstal- tenden zu steigern ist ein Ziel, um eine erhöhte Wiederbuchung zu erreichen. 3. Ressourcen • Personal: Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und regelmäßiger Teilnahme an ex- ternen Audits sowie die Verbesserung der Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. • Gebäude: Sicherstellung eines für unterschiedlichste Veranstaltungsformate geeigneten Veranstaltungsortes sowie Visionsentwicklung für die Gebäudeinfrastruktur und ggf. Ent- wicklungspotentiale in den kommenden 15 Jahren. • Kapital: Maßnahmenentwicklung zur Stärkung des Eigenkapitals und Verbesserung der Liquidität. 4.2.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung Zur Erreichung einer nachhaltigen Unternehmungspolitik legt die MCC GmbH einen 5-Jahres- Erfolgs- und Finanzplan vor. Die MCC GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst und richten sich zugleich, auch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell herausfordernde Branchensituation des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist die Aufrechterhaltung eines ausreichenden Handlungsspielraums durch eine adäquate Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung prioritär. Die Wirtschaftsplanung bei der MCC GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im Investitions- , Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und evtl. Anpassungsbedarfe ent- scheidet die Gesellschaft mit Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterver- sammlung jedes Jahr neu. Die Finanzziele der MCC GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Sachzielen und Handlungsfeldern ab: • Operative Betriebsergebnisse: Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisent- wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 2024 2025 2026 2027 2028 -1320 T€ 325 T€ -425 T€ -275 T€ -125 T€ Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 5 • Eigenkapitalausstattung: Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der MCC GmbH ist die Erhaltung der Unter- nehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit einer ange- messenen Rücklagenbildung von Bedeutung. Um somit die Investitionsfähigkeit und folg- lich das Ertragskraftniveau der MCC GmbH dauerhaft zu sichern, soll in der Regel eine Eigenkapitalquote von 20% nicht unterschritten werden. • Angemessener Gewinn: Als angemessener Gewinn in Bezug auf eine Überkompensation durch den Zuschuss der Stadt Münster (Betrauungsakt vom 26.06.2024) wird eine Gewinnmarge in Höhe von 5% der bezuschussungsfähigen Aufwendungen festgelegt. • Umsatzsteuerliche Organschaft Die MCC GmbH und die Stadt Münster streben, unter Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Regelungen, die umsatzsteuerliche Organschaft an. Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. Veränderungen bzw. neue im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklungen bzw. Entscheidu ngen, sei es intern oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und Gesellschafterseite können die Finanzziele nachhaltig beeinflussen. 4.2.3. Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an die Messe und Con- gress Centrum Halle Münsterland GmbH Innerhalb der Laufzeit dieses Managementkontraktes wird für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 die Höhe des städtischen Zuschussbetrages wie folgt festgesetzt: Jahr Zuschuss (netto) 2024 350 T€ 2025 350 T€ 2026 350 T€ 2027 350 T€ 2028 350 T€ Als Ausgleichsleistung i.S.d. § 3 Abs. 2 des Betrauungsaktes vom 26.06.2024 gewährt die Stadt Münster der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH einen angepassten Miet- zins für das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland in folgendem Umfang: Jahr Mietzins (netto) 2024 96 T€ 2025 96 T€ 2026 96 T€ 2027 96 T€ 2028 96 T€ Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf Seite 6 5. Sonstige Vereinbarungen • Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in der jeweils gül- tigen Fassung. • Die MCC GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind im von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu über- mitteln. • Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal im Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. • Durch diese Vereinbarung werden die Di enstverträge der Geschäftsführung der MCC GmbH weder geändert noch konkretisiert. Münster, den Für die Messe und Congress Für die Stadt Münster Centrum Halle Münsterland GmbH _______________________ _______________________ Dr. Maria Näther Christine Zeller Geschäftsführerin Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
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V/0715/2024 V/0715/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC) Beratungsfolge 04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Managementkontrakt (MMK) mit der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC) wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt. 2. Die Laufzeit des Managementkontraktes beträgt fünf Jahre für den Zeitraum des Kalenderjahres 2024 bis einschließlich 2028. II. Finanzielle Auswirkungen: Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkun- gen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 350.000 p. a. Zuschuss MCC Die Zuschüsse sind sowohl im Haushaltsplan 2024 als auch im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 21.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlüter Telefon: 492-2008 SchlueterT@stadt- muenster.de - 2 - V/0715/2024 Begründung: Vorbemerkung Auf Grundlage des Beschlusses zur Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesell- schaften und Eigenbetrieben“ erarbeitet die Stadt Münster in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für ihre einzelnen Beteiligungen Zielvereinbarungen und fixiert diese im sog. Managementkontrakt (MMK) mit ihnen. Hierdurch wird angestrebt, eine mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit der Beteiligungen einerseits und des städtischen Haushalts andererseits zu gewährleisten. Begründung im Einzelnen Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert au f einem Entwurf der Verwaltung in Ab- stimmung mit der Geschäftsführung der MCC und einer Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates. Er be- schreibt erstmalig die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt Münster sowie die ge- genseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele für die Jahre 2024 ff. Anhand von messbaren Daten wird künftig der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele ermittelt. Alle Zielbestimmungen finden sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter Ziffer 4.2.1. beschrieben, die Finanzziele und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Fi- nanzziele sind unter Ziffer 4.2.2. fixiert. Die Laufzeit des Managementkontraktes endet am 31.12.2028. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab- lauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zu entnehmen. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der MCC den Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner Sitzung am 29.11.2024 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Entwurf MMK MCC (AG)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0715/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2024
- Erstellt
- 31.10.2024 13:28