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V/0715/2024

Managementkontrakt (MMK) mit der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC)

Vorlagen 31.10.2024

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Entwurf MMK MCC (AG)

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1304 Zeichen

Anlage A zur V/0715/2024 
Kurzüberblick 
 
Erstmaliger Abschluss eines Managementkontraktes (MMK) mit der Messe und Congress Cent-
rum Halle Münsterland GmbH (MCC) für die Jahre von 2024 bis 2028. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften und den eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs- und Fi-
nanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat des Kontraktes die Gesellschafterin 
Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft MCC andererseits. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Keine.

Anlage 1 Entwurf MMK MCC (AG)

12004 Zeichen

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Managementkontrakt 
 
 
 
zwischen der  
Stadt Münster 
und ihrer kommunalen Gesellschaft 
Messe und Congress Centrum  
Halle Münsterland GmbH    
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2024 bis 31.12.2028

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 2 
 
1. Präambel 
Mit den Vereinbarungen dieses Managementkontraktes wird fixiert, welche Zielerwartungen die  
Stadt Münster und die Gesellschaft Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (im 
Folgenden: MCC GmbH) haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu 
erreichen.  
 
Die MCC GmbH ist eine mehrheitlich kommunale Gesellschaft der Stadt Münster (92,09% Ge-
sellschaftsanteile) und wird der Informationskategorie A sowie dem Steuerungscluster I zugeord-
net. Danach unterliegt die MCC GmbH einer vierteljährlichen Berichtspflicht und gilt als Zuschuss-
beteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget.  
 
Die nachfolgenden Regelungen wurden unter Berücksichtigung der Beteiligungsgrundsätze und 
der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster, die im Public Corporate Governance 
Kodex zusammengefasst sind, erstellt. 
 
Der Managementkontrakt konkretisiert die Auflagen des Betrauungsaktes vom 26.06.2024. Die 
Einhaltung der Vereinbarungen aus diesem Vertrag sind erforderlich für die Rechtmäßigkeit der 
seitens der Stadt Münster gewährten Beihilfen. 
2. Gültigkeit des Managementkontraktes 
Dieser Managementkontrakt gilt für die Dauer von 5 Jahren vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028. 
Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit Ver-
handlungen über die Fortschreibung des Vertrages zu beginnen und passende Unternehmens-
konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige Ausrichtung der Unternehmenspolitik als Basis 
für die Ableitung der von Leistungs - und Finanzzielen zu entwickeln, mit dem Aufsichtsrat zu 
beraten und abzustimmen. Ein neuer Managementkontrakt soll drei Monate vor dem Ende der 
Laufzeit des jetzigen Vertrages abgeschlossen sein.  
 
3. Gesellschaftszweck der Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH 
Als Gesellschaftszweck wird im Gesellschaftsvertrag ausgeführt (§ 2 Gesellschaftsvertrag vom 
15.03.2024): 
 
3.1. Die MCC GmbH führt im Interesse der Stadt Münster, der Gemeinden des Münsterlandes 
und ihrer Bürgerschaft Veranstaltungen aller Art im eigenen und fremden Namen durch. 
Sie betreibt das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. 
3.2  Zu den Veranstaltungsaufgaben gehören Tagungen und Kongresse, öffentliche Versamm-
lungen und Feste sowie kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und unterhaltende Veran-
staltungen, landwirtschaftliche Veranstaltungen und Märkte sowie Ausstellungen und Mes-
sen. Die Gesellschaft ist Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW. 
3.3  Sie ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW so zu führen, steuern und kontrollieren, dass der 
öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. 
3.4   Die MCC GmbH ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand 
unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 3 
 
3.5  Außerhalb der Stadt Münster wird die MCC GmbH nach § 2 Abs. 2.2 ihres Gesellschafts-
vertrags nur tätig, wenn die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebiets-
körperschaften gewahrt werden.  
3.6  Für die MCC GmbH findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG 
NRW) in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.  
 
4. Zielbestimmungen der  Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH 
Ausgehend vom Gesellschaftszweck sowie allgemeingültiger betriebswirtschaftlicher Grundsätze 
werden nachfolgende Ziele definiert: 
 
4.1. Oberziele 
Die Erfüllung der langfristigen Oberziele der MCC GmbH ist nicht auf die Laufzeit dieses Manage-
mentkontraktes begrenzt, sondern ist als strategische Zielsetzung mit einem langen zeitlichen 
Horizont zu verstehen. Die Zielsetzung richtet sich an den Bedürfnissen der Stadt Münster und 
der Einwohner aus: 
Als Oberzentrum nimmt Münster als Veranstaltungsort eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Die MCC GmbH prägt das Veranstaltungsangebot Münsters wesentlich 
mit und strahlt mit seinen Aktivitäten weit über die lokalen Grenzen hinau s. Aufgabe der MCC 
GmbH ist es, Veranstaltungen aller Art in verschiedensten Formaten durchzuführen. Durch diese 
Veranstaltungen sollen die Wahrnehmung und der Bekanntheitsgrad von Münst er erhöht und 
wirtschaftliche Sekundäreffekte generiert werden, von denen vor allem das Gastgewerbe und der 
Handel profitieren. 
Die Gemeindeordnung verpflichtet die MCC GmbH darüber hinaus u.a. dem Grundsatz der Wirt-
schaftlichkeit. Dieser ist Basis und Voraussetzung für eine langfristig gesicherte und optimale 
Aufgabenerfüllung.  
 
Wirtschaftlichkeit als Ziel umfasst insbesondere die Sicherstellung einer stabilen Finanzstruktur 
und einer der jeweiligen Aufgabenstellung angemessenen Ertragslage auf Basis marktkonformer 
Absatzpreise, branchenüblicher Margen und effizienter Kostenstrukturen. 
 
4.2. Teilziele 
Im Folgenden werden die Teilziele der MCC GmbH untergliedert in Sachziele und Finanzziele. 
Diese sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben 
abgeleitet. 
 
 
4.2.1. Sachziele  
Die Sachziele gliedern sich im Einzelnen in folgende konkrete Handlungsfelder: 
 
1. Wachstum 
 
• Wirtschaftlichkeit: Erreichung der in den Wirtschaftsplänen gesetzten Ziele und einer 
stetigen Optimierung der Kosten- und Erlösstruktur.

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 4 
 
• Veranstaltungen: Anzahl der stattfindenden Veranstaltungen wachsen bis 2028 wieder 
auf ein Vor -Corona Niveau an und ein vielfältiges Veranstaltungsangebot von unter-
schiedlichen Formaten wird sichergestellt.   
• Wahrnehmung in Münster : Entwicklung von sichtbaren Kampagnen, um Kunden aus 
Münster und Umgebung zu gewinnen. 
 
2. Attraktivität 
 
• Image: Optimierung des Images der MCC GmbH als führendes innovatives und transfor-
mierendes Veranstaltungszentrum der Region. Es wird als wichtiger Infrastruktur - und 
Wirtschaftsmotor für die Stadt wahrgenommen. 
• Qualität: Steigerung der Aufenthaltsqualität in der MCC GmbH für Veranstaltende, Aus-
stellende und Gäste. Die Veranstaltungen zahlen auf die Ziele der Stadt sowie auf die 
Unternehmensziele der MCC GmbH ein. 
• Begeisterung: „Menschen begeistern“ ist der Markenkern. Begeisterung bei Veranstal-
tenden zu steigern ist ein Ziel, um eine erhöhte Wiederbuchung zu erreichen. 
 
3. Ressourcen 
 
• Personal: Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und regelmäßiger Teilnahme an ex-
ternen Audits sowie die Verbesserung der Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber. 
• Gebäude: Sicherstellung eines für unterschiedlichste Veranstaltungsformate geeigneten 
Veranstaltungsortes sowie Visionsentwicklung für die Gebäudeinfrastruktur und ggf. Ent-
wicklungspotentiale in den kommenden 15 Jahren.  
• Kapital: Maßnahmenentwicklung zur Stärkung des Eigenkapitals und Verbesserung der 
Liquidität. 
 
4.2.2. Finanzziele / Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
Zur Erreichung einer nachhaltigen Unternehmungspolitik legt die MCC GmbH einen 5-Jahres-
Erfolgs- und Finanzplan vor. Die MCC GmbH ist sich hierbei ihrer kommunalen Herkunft bewusst 
und richten sich zugleich, auch im Sinne ihrer Gesellschafterin, auf die finanziell herausfordernde 
Branchensituation des kommenden Mittelfristzeitraums aus. Dabei ist die Aufrechterhaltung eines 
ausreichenden Handlungsspielraums durch eine adäquate Finanz- bzw. Eigenkapitalausstattung 
prioritär. 
 
Die Wirtschaftsplanung bei der MCC GmbH erfolgt jährlich als 5-Jahres-Planung im Investitions-
, Finanzierungs- und Erfolgsbereich. Über die Fortschreibung und evtl. Anpassungsbedarfe ent-
scheidet die Gesellschaft mit Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterver-
sammlung jedes Jahr neu. 
 
Die Finanzziele der MCC GmbH leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Sachzielen 
und Handlungsfeldern ab: 
 
• Operative Betriebsergebnisse:  
Die mittelfristige Ergebnisplanung sieht für die Jahre 2024 bis 2028 folgende Ergebnisent-
wicklung vor (jeweils Jahresüberschuss): 
 
2024 2025 2026 2027 2028 
-1320 T€ 325 T€ -425 T€ -275 T€ -125 T€

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 5 
 
• Eigenkapitalausstattung:  
Zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der MCC GmbH ist die Erhaltung der Unter-
nehmenssubstanz und somit eine ausreichende Eigenkapitalausstattung mit einer ange-
messenen Rücklagenbildung von Bedeutung. Um somit die Investitionsfähigkeit und folg-
lich das Ertragskraftniveau der MCC GmbH dauerhaft zu sichern, soll in der Regel eine 
Eigenkapitalquote von 20% nicht unterschritten werden.  
 
• Angemessener Gewinn: 
Als angemessener Gewinn in Bezug auf eine Überkompensation durch den Zuschuss der 
Stadt Münster (Betrauungsakt vom 26.06.2024) wird eine Gewinnmarge in Höhe von 5% 
der bezuschussungsfähigen Aufwendungen festgelegt.  
 
• Umsatzsteuerliche Organschaft 
Die MCC GmbH und die Stadt Münster streben, unter Berücksichtigung der bestehenden 
vertraglichen Regelungen, die umsatzsteuerliche Organschaft an.  
 
 
Rahmenbedingungen zur Erreichung der Finanzziele 
 
Die Erreichbarkeit der aufgezeigten Finanzziele steht unter dem Vorbehalt der Konstanz der dazu 
im Vorfeld getroffenen Annahmen bzw. angesetzten Gegebenheiten. Veränderungen bzw. neue 
im Ursprung nicht bekannte/berücksichtigte Entwicklungen bzw. Entscheidu ngen, sei es intern 
oder extern, insbesondere von Gesetzgeber - und Gesellschafterseite können die Finanzziele 
nachhaltig beeinflussen. 
 
 
4.2.3. Finanzmittelbereitstellung der Stadt Münster an die Messe und Con-
gress Centrum Halle Münsterland GmbH 
Innerhalb der Laufzeit dieses Managementkontraktes wird für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 
31.12.2028 die Höhe des städtischen Zuschussbetrages wie folgt festgesetzt: 
 
Jahr Zuschuss (netto) 
2024 350 T€ 
2025 350 T€ 
2026 350 T€ 
2027 350 T€ 
2028 350 T€ 
 
Als Ausgleichsleistung i.S.d. § 3 Abs. 2 des Betrauungsaktes vom 26.06.2024 gewährt die Stadt 
Münster der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH einen angepassten Miet-
zins für das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland in folgendem Umfang: 
 
Jahr Mietzins (netto) 
2024 96 T€ 
2025 96 T€ 
2026 96 T€ 
2027 96 T€ 
2028 96 T€

Managementkontrakt Stadt Münster / Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Stand:06/2024-Entwurf 
 
 
Seite 6 
 
5. Sonstige Vereinbarungen 
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien für 
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) in der jeweils gül-
tigen Fassung. 
 
• Die MCC GmbH unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Die Quartalsberichte sind 
im von der Stadt Münster vorgegebenen Format, rechtzeitig nach Anforderung zu über-
mitteln. 
 
• Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal im Jahr im Aufsichtsrat 
vorzustellen und zu beraten. 
 
• Durch diese Vereinbarung werden die Di enstverträge der Geschäftsführung  der MCC 
GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
 
 
 
Münster, den 
 
 
Für die Messe und Congress                                                    Für die Stadt Münster 
Centrum Halle Münsterland GmbH      
 
 
 
 
_______________________                                                    _______________________  
Dr. Maria Näther                                                    Christine Zeller 
Geschäftsführerin                                                    Stadtkämmerin

Beschlussvorlage

3275 Zeichen

V/0715/2024 
V/0715/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Managementkontrakt (MMK) mit der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
(MCC) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Managementkontrakt (MMK) mit  der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH (MCC) wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zugestimmt.  
 
2. Die Laufzeit des Managementkontraktes beträgt fünf Jahre für den Zeitraum des Kalenderjahres 
2024 bis einschließlich 2028. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Auf den Haushalt der Stadt Münster hat der Managementkontrakt folgende finanzielle Auswirkun-
gen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen 
 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 ff. 350.000 
p. a. 
Zuschuss MCC 
 
Die Zuschüsse sind sowohl im Haushaltsplan 2024 als auch im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
21.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Schlüter 
Telefon: 492-2008 
SchlueterT@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0715/2024 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
 
Auf Grundlage des Beschlusses zur  Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements 
und des Beteiligungscontrollings - Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesell-
schaften und Eigenbetrieben“ erarbeitet die Stadt Münster in Abhängigkeit vom Steuerungscluster 
des Beteiligungsportfolios für ihre einzelnen Beteiligungen Zielvereinbarungen und fixiert diese im 
sog. Managementkontrakt (MMK) mit ihnen. Hierdurch wird angestrebt, eine mehrjährige Planungs- 
und Finanzierungssicherheit der Beteiligungen einerseits und des städtischen Haushalts andererseits 
zu gewährleisten. 
 
 
Begründung im Einzelnen 
 
Der in Anlage 1 beigefügte Managementkontrakt basiert au f einem Entwurf der Verwaltung in Ab-
stimmung mit der Geschäftsführung der MCC und einer Arbeitsgruppe des Aufsichtsrates.  Er be-
schreibt erstmalig die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Stadt Münster sowie die ge-
genseitigen Beiträge zur Erreichung dieser Ziele für die Jahre 2024 ff. Anhand von messbaren Daten 
wird künftig der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele ermittelt. Alle Zielbestimmungen 
finden sich in Kapitel 4. Die detaillierten Sachziele sind unter Ziffer 4.2.1. beschrieben, die Finanzziele 
und Kenngrößen zur Leistungszielerreichung sowie die Rahmenbedingungen zur Erreichung der Fi-
nanzziele sind unter Ziffer 4.2.2. fixiert. 
 
Die Laufzeit des Managementkontraktes endet am 31.12.2028. Spätestens ein Jahr vor Vertragsab-
lauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten 
sind dem beiliegenden Entwurf zu entnehmen. 
 
Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat der MCC den Kontrakt in der vorliegenden Fassung in seiner 
Sitzung am 29.11.2024 beraten wird. Über das Ergebnis der Beratung wird mündlich berichtet. 
 
 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1  Entwurf MMK MCC (AG)

Beratungsverlauf (3)

04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0715/2024
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2024
Erstellt
31.10.2024 13:28