1987/2021
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
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Anlage 2 Auszug BV 5 (Nippes) am 09.09.2021
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Die Oberbürgermeisterin I eschä rung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Boc: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 10.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.09.2021 öffentlich 9.2.3 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Frau Feuser begründet den vorliegenden Änderungsantrag von Grünen, FDP, GUT und Klima Freunden. Dann wird kontrovers über den Änderungsantrag und den Stellenwert einer Stadt- strategie „Kölner Perspektiven 2030+“ diskutiert. j Der Änderungsantrag wird mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Anschließend ändert die Bezirksvertretung die Beschlussvorlage der Verwaltung ab und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass die vorgelegte Stadtstrategie „Kölner Perspek- tiven 2030+“ der großen transformativen Aufgabe zu einer nachhaltigen Stadtgesell- schaft nicht genügt und so nicht als Zukunftsperspektive für diese Stadt dienen kann. Dies wird beispielhaft erkennbar an der angestrebten Klimaneutralität 2050 (S.122). Die Verwaltung wird beauftragt, das Papier in Bezug auf den Aspekt „Klimaneutrali- tät“ zu überarbeiten und zu konkretisieren. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Papier hinsichtlich der CO2-Reduktion Konform zu dem Pariser Klimaab- kommen gestaltet wird und damit Bestand vorm Bundesverfassungsgericht hätte. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung von Herrn Müller einstimmig beschlossen.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zur Beschlussvorlage 1987/2021 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Die Beschlussvorlage wurde kurzfristig mit der parallel laufenden Vorlage zur „Zukunftsweisende Vision für die Ausrichtung der Stadt Köln“ (1908/2021) synchronisiert, um den Zusammenhang beider Prozesse klar zu definieren. Die Ratsvorlage soll daher vor der Sommerpause in die Politik eingebracht werden. Hierfür ist eine Befassung im StEA am 17. Juni 2021 erforderlich. Die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ist bereits seit August 2020 in der Fassung wie in Anlage 1 öffentlich zugänglich und wurde am 03.09.2020 (1923/2020) vom StEA im Rahmen einer Mitteilung behandelt.
Anlage 4, Auszug Ausschuss Soziales und Senioren 30.09.2021
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 05.10.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 30.09.2021 öffentlich 5.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Herr SE Intveen bittet darum, dass die Beratungsfolge um die Stadt AG Behindertenpolitik erweitert werde. Frau SE Linne bittet darum, dass die Beratungsfolge um die Stadt AG LST erweitert wer- de. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung des Ausschusses Soziales, Senio- rinnen und Senioren in die nächste Sitzung am 18.11.2021 geschoben.
Anlage 8, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 9 - TOP 9.2.2 - Kölner Perspektiven 2030+
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 26.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 8.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 25.10.2021 öffentlich 9.2.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag ab- stimmen: Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und erkennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Verwaltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Planungen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die an- gibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrategie) bei- trägt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlich- machung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. angepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. (6) legt fest, bei der Anwendung durch Politik und Verwaltung die sich ver- ändernde Klimalage und entsprechende bestehende Beschlüsse zu be- rücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 5, Auszug BV 8 Kalk, vom 07.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 98315 Fax : (0221) E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 12.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sitzung der Bezirk svertretung Kalk am 07.10.2021 öffentlich 8.2.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und er- kennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Verwaltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Pla- nungen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren mit der Maßgabe, dass Leitsatz 3 w ie folgt ergänzt w ird: „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit, bezahlbaren Wohnraum und Teilhabe.“ (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die angibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrategie) beiträgt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlichmachung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. an- gepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Hinw eis: Bezirksvertreter Bozkurt (Bündnis 90/Die Grünen) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Anlage 11, Vorab Auszug - Ausschuss SoSe zu TOP 5.1 Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+
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Geschäftsführung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Frau Rieckborn Telefon: (0221) 221 27467 Fax : (0221) 221 27447 E-Mail: Alexandra.Rieckborn@STADT-KOELN.DE Datum: 22.11.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 7. Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 18.11.2021 öffentlich 5.1 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Frau RM Gärtner bittet darum, dass die Beratungsfolge um den Unterausschuss Wohnen erweitert werde. Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 14, StadtAG LST_ Auszug aus dem Beschlussprotokoll Vorlage 1987 2021
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Geschäftsführung
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben,
Schwule und Transgender
Herr Burghof-Parkin
Telefon: (0221) 221-21087
Fax : (0221) 221-29166
E-Mail: thiemo.burghof-parkin@stadt-koeln.de
Datum: 10.12.2021
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender vom
09.12.2021
öffentlich
2.1 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
1987/2021
I. Abstimmung über den Ergänzungsantrag des Wirtschaftsweiber e.V.
Beschluss:
Wir empfehlen, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik zu beschließen:
Ziele und Maßnahmen aus dem jeweils gültigen Handlungskonzept Behinder-
tenpolitik sind bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Kölner Stadtstrategie
zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Umsetzung
der Kölner Stadtstrategie muss die Idee des „disability mainstreaming“ in allen
Entscheidungen zur Planung und Realisierung der gesetzten Ziele angewen-
det werden. Alle Entscheidungen müssen im Einklang mit den Interessen be-
hinderter Menschen stehen, deren Teilhabe sicherstellen und die UN Behin-
dertenrechtskonvention als Basis haben.
Weiterhin empfehlen wir, wie folgt im Sinne der Stadtarbeitsgemeinschaft LST
zu beschließen:
Köln möchte als "Stadt der Vielfalt" wahrgenommen werden. Bei der Ausge-
staltung und Umsetzung der Kölner Stadtstrategie ist eine LSBTI- und gen-
dersensible Perspektive (Gender Planning) zu berücksichtigen. Bei der Ent-
scheidung über Maßnahmen zur Umsetzung der Kölner Stadtstrategie müs-
sen sowohl die Ziele und Maßnahmen des Kölner LSBTI-Aktionsplans
("Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt") als auch die Idee des Gender
Mainstreaming in allen Entscheidungen zur Planung und Realisierung der ge-
setzten Ziele angewendet werden. Alle Entscheidungen, vor allem diejenigen,
die unter den Begriffen "Vielfalt", "Bunt" und "Inklusiv/Inklusion" zusammenge-
fasst werden, müssen im Einklang mit den Bedarfen von LSBTI-Personen
stehen, deren gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen und die von der UN de-
finierten nachhaltigen Entwicklungsziele von "Gender Equality" (SDG#5), "Re-
duced Inequalities" (SDG#10), "Sustainable cities and communities"
(SDG#11) sowie "Peace, justice and strong institutions" (SDG#16) als Basis
haben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des geänderten Beschlus-
ses:
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft LST empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt
zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
(1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und er-
kennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an.
(2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend
für Politik und Verwaltung der Stadt Köln.
(3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen
Planungen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren.
(4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, wäh-
rend dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung verse-
hen werden, die angibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst
der Stadtstrategie) beiträgt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr
wird evaluiert, ob die Kenntlichmachung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf.
angepasst wird.
(5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und ent-
lang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung
steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren.
Ergänzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Trans-
gender:
(6) Ziele und Maßnahmen aus dem jeweils gültigen Handlungskonzept Behin-
dertenpolitik sind bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Kölner Stadtstra-
tegie zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Umset-
zung der Kölner Stadtstrategie muss die Idee des „disability mainstreaming“ in
allen Entscheidungen zur Planung und Realisierung der gesetzten Ziele an-
gewendet werden. Alle Entscheidungen müssen im Einklang mit den Interes-
sen behinderter Menschen stehen, deren Teilhabe sicherstellen und die UN
Behindertenrechtskonvention als Basis haben.
(7) Köln möchte als "Stadt der Vielfalt" wahrgenommen werden. Bei der Aus-
gestaltung und Umsetzung der Kölner Stadtstrategie ist eine LSBTI- und gen-
dersensible Perspektive (Gender Planning) zu berücksichtigen. Bei der Ent-
scheidung über Maßnahmen zur Umsetzung der Kölner Stadtstrategie müs-
sen sowohl die Ziele und Maßnahmen des Kölner LSBTI-Aktionsplans
("Selbstverständlich unterschiedlich: Aktionsplan der Stadt Köln zur Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt") als auch die Idee des Gender
Mainstreaming in allen Entscheidungen zur Planung und Realisierung der ge-
setzten Ziele angewendet werden. Alle Entscheidungen, vor allem diejenigen,
die unter den Begriffen "Vielfalt", "Bunt" und "Inklusiv/Inklusion" zusammenge-
fasst werden, müssen im Einklang mit den Bedarfen von LSBTI-Personen
stehen, deren gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen und die von der UN de-
finierten nachhaltigen Entwicklungsziele von "Gender Equality" (SDG#5), "Re-
duced Inequalities" (SDG#10), "Sustainable cities and communities"
(SDG#11) sowie "Peace, justice and strong institutions" (SDG#16) als Basis
haben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt
Anlage 7, Vorab-Auszug 07.10.2021 AKUG TOP 4.1.1 Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+
7236 Zeichen
Anlage 7
Geschäftsführung
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 27.10.2021
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021
öffentlich
4.1.1 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“
1987/2021
RM Frau Roth bewertet für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beschlussvorla-
ge der Verwaltung generell als positiv und führt als Gründe dafür die Einbindung der
Stadtgesellschaft, das Zielgerüst und die Handlungsempfehlungen der Vorlage an.
Insbesondere Köln als Teil der Welt darzustellen und die Integration der Agenda
2030 seien gelungen. Dass ein bewusster Umgang mit Fläche, die Sicherung und
Ausbau der Grünsysteme und der Klimawandel eine Rolle spielten, sei zu spüren.
Allerdings fehlten die Dynamik und die Intensität im Klimaschutz. Um 2035 Klimaneu-
tralität zu erreichen. sei eine drastische Reduzierung der Treibhausgasemission er-
forderlich. Dies spiegle das Dokument nicht wider.
Frau Roth führt als negative Beispiele die Seiten 67, 74 und 122 der Vorlage an, auf
denen aus Sicht von Bündnis 90 / Die Grünen unzureichende Klimaschutzziele stün-
den. So sei als „ambitioniertes Ziel“ bis 2030 die Reduzierung der CO2-Emissionen
gegenüber 1990 um 50 Prozent angegeben. Man sei jedoch sicher, dass die im Pa-
pier aufgeführten Ideen und Wege auch zu Klimaneutralität führen können und wolle
den Prozess der Beschlussfassung nicht aufhalten.
SB Herr Struwe meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Er merkt persönlich an und betont, dass im Bereich Klimaschutz ein Umsetzungsde-
fizit vorliege. So wisse man, was zu tun sei, müsse jedoch überlegen, wie es zu tun
sei.
Abschließend bittet er darum, dass die Beschlussvorlage sowohl im Verkehrsaus-
schuss als auch im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erneut zur Beschlussfas-
sung vorgelegt wird.
RM Frau Aengenvoort bittet die Verwaltung hinsichtlich Zurückstellung der Vorlage
um Stellungnahme. Da bis zur Ratssitzung noch genügend Zeit sei, könne sich die
CDU-Fraktion einen Verweis ohne Votum vorstellen.
Beigeordneter Herr Wolfgramm informiert darüber, dass die Vorlage in den meisten
anderen Ausschüssen ohne Votum in den weiteren Beratungslauf verwiesen worden
sei, da es offenen Fragen gab. Die Verwaltung plane bis zur Sitzung des nächsten
Stadtentwicklungsausschusses eine weitere Anlage, um das Konzept der Perspekti-
ven 2030 etwas näher zu bringen.
An Herrn Struwe gewandt führt Herr Wolfgramm aus, dass das Konzept einen stra-
tegischen Überbau für die Planungen in dieser Stadt bilde. Andere beschlossene
Konzepte, wie z. B. die Klimaneutralität 2035, würden durch diese Perspektiven
2030+ nicht aufgehoben.
SE Frau Lange weist auf den Beschluss der BV Nippes hin, dass die vorgelegte
Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ der großen transformativen Aufgabe zu
einer nachhaltigen Stadtgesellschaft nicht genüge und so nicht als Zukunftsperspek-
tive für diese Stadt dienen könne. Diesem Beschluss schließe sich die Fraktion Die
LINKE an, da eine Reihe von Schwächen in der Vorlage enthalten sei.
Als ein Beispiel führt Frau Lange wie vorher Frau Roth das sogenannte „ambitionier-
te Ziel“ der Reduzierung der CO2-Emissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Pro-
zent an. Dieses „ambitionierte Ziel“ sei mittlerweile 28 Jahre alt, eine Zeit, in der es
jede Menge neue Erkenntnisse gegeben habe.
Frau Lange verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches besa-
ge, dass die von der Bundesregierung beschlossene Reduzierung um 55 % zu we-
nig1 sei.
SB Herr Dr. Albach beantragt, den letzten Abschnitt des Beschlusses der BV Nippes
als Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung zu stellen,
welcher besage, dass die Verwaltung beauftragt werde, das Papier in Bezug auf den
Aspekt „Klimaneutralität“ zu überarbeiten und zu konkretisieren. Insbesondere muss
sichergestellt werden, dass Papier hinsichtlich der CO2-Reduktion konform zum Pa-
riser Klimaabkommen gestaltet werde und damit Bestand vor dem Bundesverfas-
sungsgericht hätte.
SB Frau Gabrysch plädiert namens der KLIMA FREUNDE ebenfalls für die Einfügung
dieser Ergänzung. Sie betont, dass die Vorlage der Verwaltung bei weitem nicht konk-
ret genug und nicht Paris-konform sei und auch nicht auf der Leipzig-Charta 2.0 basie-
re. Ebenfalls fehle den KLIMA FREUNDEN in dem Prozess ganz massiv Bürgerbetei-
ligung.
Frau Gabrysch äußert ihre Verwunderung über die Vorgehensweise der Verwaltung,
nur bei relevanten Beschlussvorlagen die in Vorlagen enthaltene Frage nach den
Auswirkungen auf den Klimaschutz beantworten zu müssen und nicht bei allen. Sie
betont, dass jede Vorlage klimarelevant sei. Letztendlich müsse sich die Frage gestellt
werden, ob überhaupt eine Wahlmöglichkeit über positive oder negative Auswirkungen
auf den Klimaschutz und folglich eine Beschlussvorlage, die den beschlossenen Kli-
maschutzzielen widerspreche, zugelassen werden könne.
RM Frau Martin äußert die Bitte, die Vorlage nicht aufzuhalten und sie ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grü-
nen habe noch Beratungsbedarf zur Vorlage, sie könne aber bis zur Sitzung des Ra-
tes in den Fraktionen beraten werden. Sie spricht sich ebenfalls für die Aufnahme
des zweiten Absatzes des Beschlusses der BV Nippes aus, was noch in nachfolgen-
den Sitzungen gemeinsam beschlossen werden könne.
1 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21 -031.html
Auf Bitte des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestätigt Herr Wolfgramm,
dass die Vorlage erst im Dezember in den Rat gehen soll, mit der Möglichkeit, noch
mal im Ausschuss die Gelegenheit zur Beratung zu haben.
Er greift einen Diskussionspunkt auf und betont, dass es sich bei der Vorlage um ei-
ne übergeordnete Strategie und um keine Klimaneutralitätsstrategie handle. Ge-
meinsames Ziel von Politik und Verwaltung sei, Klimaneutralität voranzutreiben. Die
Verwaltung werde einen Weg finden, dies zu berücksichtigen.
SB Herr Struwe spricht sich erneut für eine Zurückstellung der Vorlage und gegen
einen Verweis ohne Votum aus, damit sowohl für den Ausschuss Klima, Umwelt und
Grün als auch für den Verkehrsausschuss die Gelegenheit zur Beratung vor der
Ratssitzung am 14.12.2021 bestehe.
SB Herr Zimmermann plädiert ebenfalls dafür, die Vorlage nicht ohne Votum zu ver-
weisen, sondern in die nächste Sitzung zu schieben, so dass dann ein Textvorschlag
mit einer gewissen Relevanz im Rahmen einer Beschlussempfehlung an den Rat
weitergegeben werden könne.
SE Herr Fehles weist auf die Beratungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderten-
politik und Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender hin.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Achtelik lässt über die mündlich be-
antragte Zurückstellung der Vorlage abstimmen:
Beschluss:
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün stellt die Beschlussvorlage zurück in seine
Sitzung am 25.11.2021.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der FDP-Fraktion.
Anlage 12, Auszug Beschlußprotokoll StAG Behindertenpolitikvom 18.11.2021
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Anlage 12 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 22.11.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 18.11.2021 öffentlich 2.1 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und erkennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Verwaltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Planun- gen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die angibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrate- gie) beiträgt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlichmachung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. angepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. (6) Ziele und Maßnahmen aus dem jeweils gültigen Handlungskonzept Behin- dertenpolitik sind bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Kölner Stadtstra- tegie zu berücksichtigen. Bei der Entscheidung über Maßnahmen zur Umset- zung der Kölner Stadtstrategie muss die Idee des „disability mainstreaming“ in allen Entscheidungen zur Planung und Realisierung der gesetzten Ziele ange- wendet werden. Alle Entscheidungen müssen im Einklang mit den Interessen behinderter Men- schen stehen, deren Teilhabe sicherstellen und die UN Behindertenrechtskon- vention als Basis haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 10, 1. Ergänzung zur Ratsvorlage_Ratsvorlage_1987_2021
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Kölner Perspektiven 2030+ Stadtstrategie 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 1987/2021 – 15.11.2021 1 Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 1987/2021 Die Stadtstrategie ist ein Konzept, das dem Rat von der Verwaltung aufgrund seiner alleini- gen Zuständigkeit zur Beschlussfassung über strategische Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen nach § 41 Abs. 1 Buchst. u) GO NRW vorgelegt wurde. Die Strategie wird mit der Beschlussfassung verbindliche Grundlage für ein Verwaltungshandeln, das sich nach diesen Zielen ausrichten muss, eine integrierte räumliche Entwicklung durch strategische Empfehlungen in den Zielkar- ten und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen als wichtigste Stoßrichtungen der Stadt- entwicklung. Durch den Beschluss der Stadtstrategie werden somit der Rat und seine Ausschüsse, die Bezirksvertretungen und die Verwaltung für künftige Entscheidungen strategisch ausgerich- tet. Er bestärkt den Rat der Stadt Köln in seinem Bekenntnis vom 28.09.2017 zur Resolution zur Agenda Nachhaltige Entwicklung in Kommunen (AN/1327/2017), greift die darin enthal- tenen Zielen für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) strategisch auf und übersetzt sie für das Kölner Handeln. Die Stadtstrategie gibt mit ihren bereits bekannten Bausteinen einen nachhaltigen Entwick- lungskorridor vor. Im Folgenden werden diese Bausteine noch einmal hervorgehoben, um die Komplexität der Verantwortlichkeiten und deren Zusammenwirken transparent zu ma- chen. Anschließend erfolgt die Einordnung und Klärung der bisherigen geänderten und er- gänzenden Beschlüsse der laufenden Beratungsfolge. Abbildung 1: Bausteine der Stadtstrategie und deren Funktionen Kölner Perspektiven 2030+ Stadtstrategie 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 1987/2021 – 15.11.2021 2 1. Wie können Politik und Verwaltung die Stadtstrategie nutzen? Jeder Bestandteil der „Kölner Perspektiven 2030+“ hat eine unterschiedliche Funktion für die Anwendung und Umsetzung der Stadtstrategie (s. Abbildung 1). Das Zielgerüst setzt mit 5 Leitsätzen und 27 Zielen den Rahmen für eine nachhaltige Ent- wicklung der Stadt Köln. Es ist Konsens und Basis für ein abgestimmtes strategisches Han- deln zwischen den verschiedenen Fachressorts . Mit dem politischen Beschluss bindet es die Verwaltung, die Stadtentwicklung im nächsten Jahrzehnt und darüber hinaus auf diese Ziele auszurichten. Das Zielgerüst sic hert somit ein abgestimmtes Handeln zwischen den verschiedenen Fachressorts. Die Zielkarten enthalten bestehende Planungen und strategische Empfehlungen. Da jede der 5 Zielkarten ein sektorales Themenfeld (Wohnen, Wirtschaft, Soziales, Mobilität, Klima/ Grün) darstellt, kommt es zu Zielkonflikten zwischen den dort verankerten stadträumlichen Entwicklungen. Es erfordert also eine untersetzende Planungsebene, um diese Zielkonflikte zu lösen. Der Beschluss der Stadtstrategie sichert, dass die Zielkarten in n achfolgenden Ziel- oder Leitbildprozessen übersetzt und Zielkonflikte gelöst werden. Die Handlungsempfehlungen benennen die zehn wichtigsten Stoßrichtungen für die zu- künftige Stadtentwicklung. Als Schnittstelle zwischen Zielgerüst und Zielkarten haben die Handlungsempfehlungen die größte direkte Steuerungsfunktion. Sie sind quasi der „Umset- zungsmotor“ der Stadtstrategie, indem auf ihrer Basis Schlüsselprojekte entwickelt werden. Schlüsselprojekte sind Konzepte, konkrete Projekte oder schnelle Impu lse, die in beson- derer Weise zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen bei tragen. Diese Schlüsselpro- jekte setzen politische Beschlüsse um. Damit werden die Handlungsempfehlungen in kon- kretes Handeln übertragen. 2. Welche Möglichkeiten gibt es für die Politik, Prioritäten innerhalb der Stadtstrate- gie zu setzen? Die Politik kann die Verwaltung beauftragen, konkrete Schlüsselprojekte zur Umsetzung der Stadtstrategie aufzunehmen. Diese werden im Stadtentwicklungsteam zusammen mit den von den Fachämtern vorgeschlagenen Schlüsselprojekten geprüft und in die Gesamtstrate- gie eingeordnet. Somit können Schwerpunkte und Prioritäten gesetzt werden. Das Stadt- entwicklungsteam als verwaltungsinternes Gremium auf Amtsleitungsebene sichert eine ressort- und dezernatsübergreifende Abstimmung. Die Ressourcenplanung und die Umset- zung der Schlüsse lprojekte liegen bei den jeweils zuständigen Fachdezernat en bzw. Fachämtern. Für die konkrete Darstellung und Lösung von Zielkonflikten ist eine weiterführende Planung für Teilräume erforderlich. Dies erfolgt über räumliche Stadtentwicklungskonzepte, die auf Beschluss des Rates erstellt werden. Diese Vorgehensweise entspricht der gesetzlich vor- geschriebenen Planungshierarchie. Die Stadtstrategie formuliert in dieser Planungshierar- chie die ü bergeordneten strategischen Ziele und Grundsätze , die auf den nachfolgenden Planungsebenen verbindlich zu beachten sind. Kölner Perspektiven 2030+ Stadtstrategie 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 1987/2021 3 3. Wie können die bisherigen Beratungsergebnisse eingeordnet werden? Im bisherigen Beratungslauf gab es verschiedene geänderte und ergänzende Beschlüsse, die nachfolgend eingeordnet werden. Beratungsergebnis Berücksichtigung Stadtstrategie Weiterer Umgang Kernaussagen der Beschlüsse von BV 5 (Nippes) am 09.09.2021 (Anlage 2 im Ratsinformationssystem), wortgleich BV 6 (Chorweiler) am 23.09.2021 (Anlage 6) und ähnlich BV 1 (Innenstadt) am 28.10.2021 (Anlage 9): Stadtstrategie genügt nicht den transfor- mativen Aufgaben zu einer nachhaltigen Stadtgesellschaft Verwaltung wird beauftragt, das Papier in Bezug auf den Aspekt „Klimaneutrali- tät“ zu überarbeiten und zu konkretisie- ren. In Handlungsempfehlung 1 wird das Ziel for- muliert, dass Köln bis spätestens 2050 kli- maneutral ist (S. 122). Der beschlossene politische Antrag zur ge- samtstädtischen Klimaneutralität bis 2035 (AN/1377/2021) konkretisiert dieses Ziel. Das erforderliche Konzept für die Klimaneut- ralität Köln 2035 soll als Schlüsselprojekt aufgenommen werden. Die Erarbeitung und Umsetzung verantwor- tet Dezernat VIII. Beschlüsse BV 4 (Ehrenfeld) am 04.10.2021 (Anlage 3) und wortgleich BV 9 (Mülheim) am 25.10.2021 (Anlage 8): Die vorliegende Beschlussvorlage wird er- gänzt um den Punkt: (6) legt fest, bei der Anwendung durch Politik und Verwaltung die sich verändernde Klimalage und entsprechende bestehende Beschlüsse zu berücksichtigen. Siehe oben. Die verändernde Klimalage und entspre- chende Beschlüsse werden bei der Anwen- dung der Stadtstrategie berücksichtigt. Eine Priorisierung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durch politische Be- schlüsse ist gemäß der oben dargestellten Steuerungslogik möglich (siehe 2.). Kölner Perspektiven 2030+ Stadtstrategie 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 1987/2021 4 Die bislang vorgebrachten Fragen, Hinweise und Änderungsanträge werden in der Umsetzung der Stadtstrategie „Kölner Perspek- tiven 2030+“ auf Ebene der Handlungsempfehlungen und der Schlüsselprojekte berücksichtigt. BV 8 (Kalk) am 07.10.2021 (Anlage 5): Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumli- chen Perspektive “ bei künftigen Planungen der Verwaltung zu berücksichtige n und zu konkretisieren mit der Maßgabe, dass Leit- satz 3 wie folgt ergänzt wird: „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit, bezahlbaren Wohnraum und Teilhabe.“ Teil des Leitsatzes 3 ist das Ziel 3.2. „Köln sorgt für bezahlbaren Wohn- raum und vielfältige Wohnfor- men.“ (S. 99) Die Leitsätze des Zielgerüstes sind bewusst überge- ordnet formuliert. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist in der Zielgerüstlogik auf der Ziel- ebene eingeordnet. Das Zielgerüst wurde in einem umfangreichen Erörterungsprozess entwickelt. . Da- bei wurde fachlich abgewogen, welche Aspekte auf Leitsatzebene und welche auf Zielebene einzuord- nen sind. Das Thema bezahlbarer Wohnraum wird entspre- chend auf Zielebene berücksichtigt und soll durch Schlüsselprojekte umgesetzt werden. Beschluss BV 2 (Rodenkirchen) am 08.11.2021 (noch keine Anlagennummer): Die Bezirksvertretung Rodenkirchen emp- fiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: (6) Die Verwaltung wird gebeten, die Be- schlussvorlage im Folgenden dahingehend zu überarbeiten: 1) Darstellung der bestehenden Zielkon- flikte 2) Unterbreitung der erarbeiteten Lösungs- ansätze zur Überwindung der Zielkon- flikte 3) Einbindung einer Planung zu errichten- der Quartiersgaragen im Rahmen einer Verkehrswende. 1) Betrifft vor allem die Zielkarten der Stadtstrategie (S. 190-235). 2) Lösungsansätze sind unter an- derem in den Aspekten (#) des Zielgerüstes, in den Vorschlägen für Handlungsempfehlungen und in den strategischen Empfehlun- gen der Zielkarten zu finden. 3) Nimmt Bezug auf die Hand- lungsempfehlung 5 „Verkehrs- wende“ und zur darin empfohle- nen Reorganisation des Stra- ßenraums durch eine Reduzie- rung von Flächen des Kfz-Ver- kehrs. 1) und 2) Die Darstellung und Lösung von Zielkonflikten erfor- dert untersetzende Planungen, Konzepte und Maß- nahmen, die in nachfolgenden Umsetzungsprozes- sen erarbeitet werden. 3) Die Einrichtung von Quartiersgaragen ist eine kon- krete bauliche bzw. umsetzungsorientierte Maß- nahme, die zur Verkehrsberuhigung von Quartieren im Sinne der Handlungsempfehlung 5 „Verkehrs- wende“ beitragen kann. Die konkrete Prüfung im Einzelfall obliegt dem Fachamt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 15/1 Vorlagen-Nummer 1987/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+„ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 09.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 13.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Integrationsrat 28.09.2021 Wirtschaftsausschuss 26.08.2021 30.09.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 26.08.2021 30.09.2021 Digitalisierungsausschuss 30.08.2021 04.10.2021 Liegenschaftsausschuss 30.08.2021 04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 04.10.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 05.10.2021 Gesundheitsausschuss 31.08.2021 05.10.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 02.09.2021 07.10.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 26.10.2021 Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 2 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und erkennt sie als Kom- pass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Ver- waltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Planungen der Ver- waltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle rele- vanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die angibt, ob die jeweili- ge Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrategie) beiträgt und/oder Zielen wider- spricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlichmachung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. angepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. Sportausschuss 28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 08.11.2021 Stadtentwicklungsausschuss 02.12.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 09.12.2021 Rat 14.12.2021 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Hintergrund Die Stadt Köln steht in den kommenden Jahren vor vielfältigen Herausforderungen: Bevölkerungsdy- namik, demographischer Wandel, Klimawandel und Klimaschutz, Verkehrswende, Digitalisierung so- wie veränderte Arbeitswelten sind nur einige Herausforderungen, die sich für die Stadtentwicklung ergeben. Seit dem Frühjahr 2020 haben sich durch die Corona-Pandemie viele Herausforderungen verschärft und beschleunigt. Am 11.07.2017 (Vorlagen-Nr. 1331/2017) hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, die Stadtstrategie als zentrale Grundlage für eine zukunftsgerichtete, strategische und nachhaltige Stadt- entwicklung zu erarbeiten. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus drei Büros (Urbanista aus Hamburg, ASTOC aus Köln und urbanista.ch/bureau für raumentwicklung aus Zürich) beauftragt, die in einem integrierten Prozess gemeinsam mit über 40 Fachämtern und Dienststellen der Kölner Stadtverwaltung die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ erarbeitet haben. Der Stadtentwicklungsausschuss wurde durch mehrere Mitteilungen am 28.03.2019 (1080/2019), 30.01.2020 (0122/2020) und 28.05.2020 (1511/2020) sowie über das Politische Begleitgremium über den Prozessstand und am 03.09.2020 (1923/2020) über die Fertigstellung der Stadtstrategie infor- miert. Nach intensiver verwaltungsinterner Arbeit wie auch umfassender Beteiligung von Bürgerschaft und Fachöffentlichkeit wurde die fertiggestellte Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ im Sep- tember 2020 veröffentlicht und als Download zur Verfügung (https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf) gestellt. Aufbau der Stadtstrategie Die Stadtstrategie stellt zwei Betrachtungsebenen in den Fokus, die die Zukunftsthemen Kölns mit der Raumentwicklung verbinden. Dieser sogenannte „Kölner Weg“ als innovativer Konzeptansatz ist somit eine ganzheitliche Grundlage für die Kölner Stadtentwicklung der kommenden Jahre und bein- haltet folgende Bausteine: Die „360-Grad-Perspektive“ adressiert alle relevanten Handlungsfelder der Kölner Stadtent- wicklung und formuliert in einem Zielgerüst 5 zentrale Leitzsätze, denen insgesamt 27 Ziele zugeordnet sind. Die „Stadträumliche Perspektive“ übersetzt dieses Zielgerüst in 5 Zielkarten zu den Themen (1) Wohnen, (2) Wirtschaft, (3) Soziales, Kultur und Bildung, (4) Mobilität, (5) Grün und Klima. 10 Vorschläge zu Handlungsempfehlungen verbinden die beiden Perspektiven miteinander und operationalisieren sie. Die „Kölner Perspektiven 2030+“ berücksichtigen bestehende (Fach-) Konzepte und Planungsansät- ze und formulieren die zentralen strategischen Stoßrichtungen. Als Kompass bilden sie den Rahmen für die künftige Stadtentwicklung Kölns, der durch konkrete Konzepte und Planungen ausgefüllt und operationalisiert wird. Positive Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die „Kölner Perspektiven 2030+“ sind eine Strategie für alle wichtigen Handlungsbereiche der Stadt- 4 entwicklung. Die Nachhaltigkeit wurde dabei als Querschnittsthema behandelt und ihre Belange in die Entwicklung der Stadtstrategie beständig mit eingebunden. Als eine von drei Säulen (Ökologie, Öko- nomie, Soziales) der Nachhaltigkeit ist der Klimaschutz daher ein wichtiger strategischer Schwerpunkt der „Kölner Perspektiven 2030+“. Hervorzuheben sind folgende Zielsetzungen und Empfehlungen aus der Stadtstrategie, die sich aktiv auf den Klimaschutz beziehen: 360-Grad-Perspektive: Leitsatz 5 des Zielgerüstes „Köln wächst klimagerecht und umwelt- freundlich und sorgt für gesunde Lebensverhältnisse“, u.a. mit Ziel 5.4 „Köln betreibt aktiv Kli- maschutz und reduziert seine CO2-Emissionen.“ (S. 119) Vorschläge für Handlungsempfehlungen: Handlungsempfehlung 1 „Klimagerecht leben“ (S. 122/123) Stadträumliche Perspektive: Ansatz der räumlichen Entwicklung Nr. 13 „Verbesserung des Mikroklimas“ (S. 189) , Zielkarte „Grün und Klima: Sicherung und Qualifizierung der Grünsys- teme und Vorsorge für den Klimawandel“ (S. 228). Hinzukommen strategische Aussagen und die integrierte Betrachtungsweise zu anderen Schwer- punkten und Themen, die ebenfalls einen Beitrag zum Klimaschutz leisten (unter anderem Ziel 1.2 „Köln geht mit der knappen Ressource „Fläche“ sorgfältig um.“ oder die Handlungsempfehlung 5 „Verkehrswende“). Nutzen, Umsetzung und Einbettung der Stadtstrategie Die Stadtstrategie ist abgestimmter Kompass für die integrierte, zukünftige Stadtentwicklung. Sie bin- det amts- und dezernatsübergreifend bestehende Planungen zusammen, gibt mit dem Zielgerüst ei- nen Orientierungsrahmen und mit den Zielkarten räumlich strategische Empfehlungen und Impulse für neue Planungen vor. Sie gewährleistet eine Verschneidung von Fachplanungen und sichert eine integrierte Betrachtungsweise des gesamten Stadtraums. Die Stadtvision „Köln innovativ – Bürger*innen-Metropole in R(h)einkultur“ baut auf der Stadtstrategie auf und bildet das strategische und kommunikative Dach für das Gesamtgefüge des Kölner Ziel- und Strategiesystems. Hierzu wird eine eigene Vorlage in die Politik eingebracht. Kölner Ziel- und Strategiesystem im Überblick: 5 Für die Umsetzungssteuerung der Stadtstrategie wurde auf Verwaltungsebene ein Stadtentwicklungs- team eingerichtet (siehe Mitteilung Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 (1511/2020)). Dieses arbeitet an der Konkretisierung der Vorschläge für Handlungsempfehlungen und leitet aus diesen Schlüsselprojekte ab, die für die Umsetzung der Stadtstrategie von besonderer Bedeutung sind und eine integrierte Betrachtung und ggf. Konsensbildung erfordern. Die Schlüsselprojekte können sowohl Konzepte (Programme und Prozesse), Projekte (strategische Modellprojekte und -vorhaben) als auch Impulse (Impulsprojekte, Tests, Quick-Wins) darstellen. Um eine Auswertung der Zielerreichung zu ermöglichen, ist es notwendig, in Zukunft bei relevanten Verwaltungsvorlagen anzugeben, zu welchen Zielen der jeweilige Beschluss beiträgt und welchen Zielen er widerspricht. Damit die Stadtstrategie ihre Funktion als Kompass für die strategische Steuerung der Verwaltung entfalten kann, ist sie dauerhaft mit dem wirkungsorientierten Haushalt zu verknüpfen. Hierzu entwi- ckelt die Kämmerei zusammen mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik ein Vorgehen. Die Corona-Pandemie hat die Ausgangsituation für Köln in vielen Bereichen erheblich verändert und ist Beschleuniger bestehender Herausforderungen. Die Ziele und Richtungen der Stadtstrategie sind durch ihre nachhaltige Ausrichtung weiterhin von hoher Relevanz, obwohl sie vor Krisenbeginn formu- liert wurden. Eine nachhaltige und resiliente Stadtentwicklung ist krisenresistenter, gerechter, ge- sünder und wirtschaftlich stärker. Aus diesem Grund, ist die Bedeutung der Stadtstrategie als Kom- pass für die Stadtentwicklung wichtiger denn je. Finanzierung: Der Beschluss verursacht keine unmittelbaren zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen. Aus der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ abgeleitete Schlüsselprojekte durchlaufen als Einzel- entscheidungen den üblichen Beschlussweg. Anlage: Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ (digital) Zudem kann die Stadtstrategie unter https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf heruntergeladen werden. Die Anlagen dieser Beschlussvorlage werden aus Gründen der Ressourcenschonung nicht gedruckt.
Anlage 6, Auszug aus der Niederschrift, BV 6 23.09.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Hübner Telefon: (0221) 221-96319 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: corinna.huebner@stadt-koeln.de Datum: 25.10.2021 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.09.2021 öffentlich 9.2.5 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Bezirksvertreter Herr Kleinjans schlägt vor, den Beschluss der Bezirksvertretung Nippes zu übernehmen. Bezirksbürgermeister Herr Zöllner lässt über den so geän- derten Beschlussvorschlag abstimmen. Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass die vorgelegte Stadtstrategie „Kölner Perspek- tiven 2030+“ der großen transformatischen Aufgabe zu einer nachhaltigen Stadtge- sellschaft nicht genügt und so nicht als Zukunftsperspektive für diese Stadt dienen kann. Dies wird beispielhaft erkennbar an der angestrebten Klimaneutralität 2050 (S. 122). Die Verwaltung wird beauftragt, das Papier in Bezug auf den Aspekt „Klimaneutrali- tät“ zu überarbeiten und zu konkretisieren. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass das Papier hinsichtlich der CO2-Reduktion konform zu dem Pariser Klimaab- kommen gestaltet wird und damit Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht hätte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Anlage 9. Auszug BV 1 vom 28.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 29.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 8. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 28.10.2021 öffentlich 3.3 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Geänderter Beschluss (mdl. Ersetzungsantrag Klimafreunde): Der Rat der Stadt Köln stellt fest, dass die vorgelegte Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ der großen transformativen Aufgabe zu einer nachhalti- gen Stadtgesellschaft nicht gerecht wird und in dieser Form nicht als Zu- kunftsperspektive für diese Stadt dienen kann. Die Verwaltung wird beauftragt das Papier in Bezug auf Klimaneutralität zu überarbeiten und zu konkretisieren. Als Grundlage für die zu erarbeitende Strategie sollen die Ziele des Pariser Klimaabkommens dienen. So gelingt eine Weichenstellung, die vor dem Bun- desverfassungsgericht Bestand hätte. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne, SPD, Die Linke, Klimafreunde und die Partei ge- gen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP zugestimmt.
Anlage 3, Auszug BV 4 (Ehrenfeld) 04.10.2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 05.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.10.2021 öffentlich 10.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und erkennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Verwaltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Planungen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die an- gibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrategie) bei- trägt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlich- machung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. angepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. (6) legt fest, bei der Anwendung durch Politik und Verwaltung die sich verändern- de Klimalage und entsprechende bestehende Beschlüsse zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderung zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 05.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.10.2021 öffentlich 10.2.1 Änderungsantrag von Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.2, Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ AN/2099/2021 Beschluss Die vorliegende Beschlussvorlage wird ergänzt um den Punkt: (6) legt fest, bei der Anwendung durch Politik und Verwaltung die sich verändernde Klimalage und entsprechende bestehende Beschlüsse zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 13, Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 08.11.2021
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Anlage 13 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 08.11.2021 Auszug aus dem Bes chlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.11.2021 öffentlich 9.2.2 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 1987/2021 Die FDP-Fraktion stellt einen Ergänzungsantrag AN/2349/2021. Die SPD-Fraktion bittet um getrennte Abstimmung der einzelnen Ziffern. Herr Giesen lässt über diesen Ergänzungsantrag getrennt abstimmen. 1. Beschluss: Der Beschlusstenor wird wie folgt um Ziffer 6 ergänzt: Ziffer 6: Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage im Folgenden dahingehend zu überarbeiten: 1) Darstellung der bestehenden Zielkonflikte Mehrheitlich mit vier Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau und der Stimme der Frau Becker ge- gen fünf Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 2) Unterbreitung der erarbeiteten Lösungsansätze zur Überwindung der Zielkon- flikte Mehrheitlich mit vier Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau und der Stimme der Frau Becker ge- gen fünf Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 3) hinreichende Beachtung des Kfz-Verkehrs im Rahmen eines verkehrlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer Mehrheitlich mit vier Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau gegen fünf Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, drei Stimmen der SPD-Fraktion der Stimme der Frau Becker abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 4) Einbindung einer Planung zu errichtender Quartiersgaragen im Rahmen einer Verkehrswende Mehrheitlich mit vier Stimmen der CDU-Fraktion, drei Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau und der Stimme der Frau Becker ge- gen fünf Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 5) Maßgabe des infrastrukturellen und personellen Ausbaus des ÖPNV vor einer weiteren Verknappung öffentlicher Kfz Parkplätze. Mehrheitlich mit vier Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Stimme des Herrn Kau gegen fünf Stimmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, drei Stimmen der SPD-Fraktion und der Stimme der Frau Becker abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) Sodann lässt Herr Giesen über die ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden ergänzten Be- schluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln (1) nimmt die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zur Kenntnis und er- kennt sie als Kompass für die zukünftige Stadtentwicklung an. (2) beschließt das Zielgerüst der „360-Grad-Perspektive“ als handlungsleitend für Politik und Verwaltung der Stadt Köln. (3) legt fest, die 5 Zielkarten der „Stadträumlichen Perspektive“ bei künftigen Pla- nungen der Verwaltung zu berücksichtigen und zu konkretisieren. (4) beauftragt die Verwaltung, eine einjährige Testphase durchzuführen, während dieser alle relevanten Verwaltungsvorlagen mit einer Bewertung versehen werden, die angibt, ob die jeweilige Vorlage zur Zielerreichung (Zielgerüst der Stadtstrategie) beiträgt und/oder Zielen widerspricht. Nach einem Jahr wird evaluiert, ob die Kenntlichmachung in den Vorlagen fortgeführt oder ggf. an- gepasst wird. (5) beauftragt die Verwaltung die Stadtstrategie zu operationalisieren und entlang der „Vorschläge für Handlungsempfehlungen“ durch das - die Umsetzung steuernde - Stadtentwicklungsteam Schlüsselprojekte zu definieren. (6) Die Verwaltung wird gebeten, die Beschlussvorlage im Folgenden dahin- gehend zu überarbeiten: 1) Darstellung der bestehenden Zielkonflikte 2) Unterbreitung der erarbeiteten Lösungsansätze zur Überwindung der Zielkonflikte 3) Einbindung einer Planung zu errichtender Quartiersgaragen im Rah- men einer Verkehrswende. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Ismail, Herr Görtz, Frau Sandow) 9.2.2.1 Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion AN/2349/2021 Der Antrag AN/2349/2021 wurde unter Top 9.2.2 behandelt.
Beratungsverlauf (30)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (1)
- Kölner Weg
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Details
- Aktenzeichen
- 1987/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.10.2021
- Erstellt
- 25.05.2021 15:05