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V/0295/2024/1

Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Vorlagen 06.09.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 37

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2852 Zeichen

V/0295/2024/1 
V/0295/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die 
Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzungen zur Änderung der Schulordnung (Anlage 1) und zur Änderung der Gebühren-
satzung (Anlage 2) für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster werden zum 
01.01.2025 beschlossen. 
 
2. Die Gebührensatzung enthält eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich 
 
a. 7% für 2025 und 
b. 7% für 2026 
 
3. Die Benutzungsgebühren werden ab dem Jahr 2027 bis auf Weiteres jährlich mit einer  
2%igen Steigerung dynamisiert. 
 
4. Die Auswirkungen des Bundessozialgerichtsurteils vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) 
„Herrenberg-Urteil“ werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig 
für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler 
sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das 
Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert. 
 
Westf. Schule für Musik 
 
09.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Nagy 
Telefon: 492-4400 
Nagy@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0295/2024/1 
Die Gebührenerhöhung sowie die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ führen zu folgenden Än-
derungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushalts-
jahr 
Betrag € Bemerkung 
PG 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Zeile 04 Öffentlich rechtliche 
Leistungsentgelte 
2025 100.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 
2026 200.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 
2027 235.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 
2028 270.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 
11 Personalaufwendungen 
 
2025 900.320 € Anteil der sozialversiche-
rungspflichtig Beschäftigten 
erhöht sich um 12,35 VZÄ 
E09b (= 12,35 x 72.900 €)  
2026 918.320 € Tarifsteigerung + 2% 
2027 936.690 € Tarifsteigerung + 2% 
2028 955.420 € Tarifsteigerung + 2% 
16 Sonstige Ordentliche 
Aufwendungen 
2025 -597.810 € Aufwand für Honorare entfällt 
2026 -666.150 € 
2027 -666.150 € 
2028 -666.150 € 
 
Die o. g. Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g. Produkt-
gruppe berücksichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
Durch einen Übertragungsfehler wurden die Vorzeichen in den Zeilen 11 und 16 des Teilergebnis-
plans falsch gesetzt. Mit dieser Ergänzungsvorlage wird der offensichtliche Fehler korrigiert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0295/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2024
Erstellt
06.09.2024 11:20