V/0295/2024/1
Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2852 Zeichen
V/0295/2024/1 V/0295/2024/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Schulordnung und Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik Beratungsfolge 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzungen zur Änderung der Schulordnung (Anlage 1) und zur Änderung der Gebühren- satzung (Anlage 2) für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster werden zum 01.01.2025 beschlossen. 2. Die Gebührensatzung enthält eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich a. 7% für 2025 und b. 7% für 2026 3. Die Benutzungsgebühren werden ab dem Jahr 2027 bis auf Weiteres jährlich mit einer 2%igen Steigerung dynamisiert. 4. Die Auswirkungen des Bundessozialgerichtsurteils vom 28. Juni 2022 (B 12 R3/20) „Herrenberg-Urteil“ werden zur Kenntnis genommen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert. Westf. Schule für Musik 09.09.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Nagy Telefon: 492-4400 Nagy@stadt-muenster.de - 2 - V/0295/2024/1 Die Gebührenerhöhung sowie die Auswirkungen des „Herrenberg-Urteils“ führen zu folgenden Än- derungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag € Bemerkung PG 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Zeile 04 Öffentlich rechtliche Leistungsentgelte 2025 100.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 2026 200.000 € Benutzungsgebühren Ø + 7 % 2027 235.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 2028 270.000 € Benutzungsgebühren Ø + 2 % 11 Personalaufwendungen 2025 900.320 € Anteil der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten erhöht sich um 12,35 VZÄ E09b (= 12,35 x 72.900 €) 2026 918.320 € Tarifsteigerung + 2% 2027 936.690 € Tarifsteigerung + 2% 2028 955.420 € Tarifsteigerung + 2% 16 Sonstige Ordentliche Aufwendungen 2025 -597.810 € Aufwand für Honorare entfällt 2026 -666.150 € 2027 -666.150 € 2028 -666.150 € Die o. g. Erträge und Aufwendungen werden im Haushaltsplan-Entwurf 2025 in der o. g. Produkt- gruppe berücksichtigt. Begründung: Durch einen Übertragungsfehler wurden die Vorzeichen in den Zeilen 11 und 16 des Teilergebnis- plans falsch gesetzt. Mit dieser Ergänzungsvorlage wird der offensichtliche Fehler korrigiert. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0295/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2024
- Erstellt
- 06.09.2024 11:20