V/0050/2022
Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit - Baubeschluss -
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V.0050.2022_Analge_5_Folgelastenberechnung
2747 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 23.05.22 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 16.239.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 16.239.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 16.000.000,00 98,53 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 239.000,00 1,47 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 16.239.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan - € 10.848,00 € 10.848,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 171.790,00 23,24 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 79.830,00 10,80 Zwischensumme 2024 251.620,00 34,05 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2024 233.000,00 31,53 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2024 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2024 243.590,00 32,96 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 243.590 € p.a. + Tilgung (3 %) 487.170 € p.a. = Schuldendienst 730.760 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 739.058,00 98,53 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2024 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 739.060,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,55 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0050/2022_Anlage_5
V.0050.2022_Anlage_3_ChL nachhaltiges Bauen
3311 Zeichen
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
Stand: März 2021
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020
Checkliste nachhaltiges Bauen
Standort: 063 Ludgerus Grundschule, Hiltrup
Vorlagen-Nr.: V/ 0050/2022 Anlage:
Energetische Standards
1. Art des Bauvorhabens
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre
Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre
Grundlegende Gebäudesanierung
Sanierung Einzelbauteil/e
Aufstellung von Containern
Sonstiges
Erläuterung:
2. Wärmeschutz
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus-
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: kWh /(m2) Berechnet: kWh /(m2)
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh ca. CO2-Einsparung: t/a
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude-
leitlinien werden eingehalten:
Ja: Nein:
Erläuterung:
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
n50 =< 1,0 –n n50 =< 0,6 –n
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e
Beschreibung der Maßnahme: Fassade, Fenster
Sonderklassentrakt
Bauteilzustand:
Originalzustand Erstellung Bereits Saniert
Erläuterung:
Einhaltung der Gebäudeleitlinien: Ja Nein
Erläuterung:
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 19.000 ca. CO2-Einsparung: 4,7 t/a
2.3 Aufstellung von Containern
gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01
3. Neubau / Anmietung
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten:
Vorhandene Emissionen: 30.756kg CO2
Vermiedene Emissionen: 31.145kg CO2
Erläuterung:
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung
Anforderung: 20 kWh /(m2) Berechnet:20 kWh /(m2)
Erläuterung:
4. Wärmeerzeugung
GUD-Fernwärme KWK-Nahwärme Gas Öl Geothermie
alternative Verfahren Anschluss an bestehende Anlage
5. Aktive Solarenergienutzung
Warmwassererzeugung Beheizung
Stromerzeugung, PV-Anlage mit 30 kWp;
Batteriespeicher mit kWh
Erwartete Energieeinsparung: ca. kWh 27.000 ca. CO2-Einsparung: 12,8 t/a
6. Sommerlicher Wärmeschutz
Feststehender Sonnenschutz
Lamellen oder Rollläden
Erläuterung: vereinfachter Nachweis erbracht
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen
PVC Nein Ja
Tropenholz Nein Ja
Begründung für Einsatz:
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen
Zielwert TVOC < 1000 μg/m³ (Standard)
Zielwert TVOC < 500 μg/m³ (Kindergärten und Schulen)
Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch
Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel)
Verwendung von Naturbaustoffen
Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen.
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)
4. Gründach
Ja 857 m 2
Nein Begründung
aufgestellt: Steffen Kattert
Amt für Immobilienmanagement
V.0050.2022_Anlage 6_Kostenberechnung DIN 276
10342 Zeichen
Jan Koschinowski Datum: 30.03.2022 23.42.0009 Kostenstand: Anlage 6 zur Vorlage Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-zügigkeit geplante Fertigstellung gemäß ErrB.: geplante Fertigstellung gemäß BauB.: 12/2024 Kostenschätzung 2018 Fortschreibung der Kostenschätzung 2018 Kostenberechnung zum Errichtungsbeschluss zum Baubeschluss 2022 zum Baubeschluss 2022 netto Erläuterung netto Erläuterung netto Erläuterung KG 100 0,00 € KG 100 0,00 € KG 100 0,00 € KG 200 245.300,00 € KG 200 245.300,00 € KG 200 362.186,85 € KG 300 2.802.775,00 € KG 300 2.802.775,00 € KG 300 5.123.350,75 € KG 400 1.283.930,00 € KG 400 1.283.930,00 € KG 400 1.729.177,67 € KG 500 537.447,00 € KG 500 537.447,00 € KG 500 1.144.537,82 € KG 600 393.420,00 € KG 600 393.420,00 € KG 600 162.321,43 € KG 700 1.144.277,00 € KG 700 1.144.277,00 € KG 700 2.519.025,92 € Summe KG 100-700 6.407.149,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 6.407.149,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 11.040.600,44 € zum BauB. zzgl. 19% Mwst. 1.217.364,00 € zzgl. 19% Mwst. 1.217.358,31 € zzgl. 19% Mwst. 2.097.714,08 € Summe KG 100-700 7.624.543,00 € Summe KG 100-700 7.624.507,31 € Summe KG 100-700 13.138.314,52 € Risikozuschlag 0,0% 0,00 € Sicherheit 10,0% 762.450,73 € Zwischensumme 1 7.624.543,00 € Zwischensumme 1 8.386.958,04 € Sicherheit 10,0% 762.454,30 € Unvorhersehbares 10,0% 762.450,73 € Unvorhersehbares 10,0% 1.313.831,45 € Zwischensumme 2 8.386.997,30 € Zwischensumme 2 9.149.408,77 € Zwischensumme 14.452.145,98 € bis Q4/2021 Baupreisindex mit 2,7% p.a.: 857.405,00 € 2018 bis 2022 Baupreisindex mit 6% p.a.: 2.401.509,00 € 2018 bis 2022 Baupreisindex mit 6% p.a.: 1.786.285,24 € 2022 bis 2024 9.149.408,77 € 6,0% 548.964,53 € bis 2019 14.452.145,98 € 6,0% 867.128,76 € bis 2022 9.698.373,30 € 6,0% 581.902,40 € bis 2020 15.319.274,73 € 6,0% 919.156,48 € bis 2023 10.280.275,70 € 6,0% 616.816,54 € bis 2021 16.238.431,22 € 10.897.092,24 € 6,0% 653.825,53 € bis Q4/2022 11.550.917,77 € Gesamtkosten brutto 9.244.402 € zum ErrB. Gesamtkosten brutto* 11.551.000 € Fortschreibung Gesamtkosten brutto* 16.239.000 € zum BauB. * aufgerundet auf volle 1.000 € Differenz: ErrB zu Fortschr. ErrB:: 2.306.597,70 € BauB zu ErrB: 6.994.597,70 € BauB zu Fortschr. ErrB: 4.688.000,00 € Ʃ KG 100-700 BauB zu ErrB: 5.513.771,52 € Seite 1/3 V/0050/2022 Baubeschluss 30.03.2022 Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss Errichtungsbeschluss Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-zügigkeit Kostengruppe Maßnahmen Kosten brutto Minderkosten brutto Erläuterungen Erweiterung Hausanschluss Heizzentrale 25.100 € Aufgrund erhöhtem Leistungsbedarf (u.a. Photovoltaikanlage, Lüftungsanlagen, Medientechnik) - Änderung/ Erweiterung HA, Erweiterung des Verteilers in der Heizungszentrale, Abgänge, Fühler Flanch Grundleitungsanierung 87.400 € Die Grundleitungssanierung ist nach einer örtlichen Prüfung durch Austausch, Instandsetzung und Verlegung notwendig; Grundleitungsevrlegung Verlegung von RW und SW im Norden (Anleiferung), entwurfsbedingte Fundamenterweiterung; Im Baufeld zu verlegende Wasserleitungen, SW/ RW im Bereich des Lehrerzimmers neu anbinden, neue Schächte setzen Winterbauheizung 7.500 € Lufterhitzer während der Winterbauphase/ Anschlussbearbeitung GEIG, Vorbereitung 9.575 € Vorbereitung Umsetzung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), Zugschächte und Leerrohre vom HA/ UV zum Lehrerparkplatz Parkplatz Begleitarbeiten Photovoltaikanlage 9.520 € Unter Berücksichtigung der bestehenen PV Anlage ca. 20 kWp, mit Errichtung der zusätzlichen Anlage, weitreichende Sicherungsmaßnahmen notwendig Zwischensummen 139.095 € KG 200 Summe Extensive Gründächer 65.000 € Gründach BTA1 und A3, sowie in Teilbereichen der Aula mit einer Gesamtfläche von ca. 860 m2, Grundlage GLL 2020, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit a Absturzsicherung FD, Wartungssichheit PV Steildach 66.130 € Absturz Sicherung FD Gründach, BT A2, Zugang, Wartung, Laufstege als ergänzende Maßnahmen für PV Anlage auf Steildach notwendig, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit b Gründung 343.000 € Nach Berechnungen der TWP und Angaben aus dem Baugrundgutachten muss die Gründung Bauteil A1, A2 durch Unterfangung und vorgelagerte Stützen ertüchtigt werden (Erdaushub bis tragfähiger Boden, Magerbetonauffüllung, Wand-und Fundamentschlitzung, STB Stützen, abschnittsweises Arbeiten) c Statische Konstruktionen 395.000 € Die bestehenden Bauteile A1 und A2 sind statisch konstruktiv nicht additiv zu belasten, daher werden sowohl Stützenkonstruktion innerhalb dieser Gebäudeteile, als auch vor die Fassade gestellte Tragwerkselemente notwendig. Innerhalb des Gebäudes ist eine Zulage für Handarbeit berücksichtigt. d Raumakustische Maßnahmen 185.000 € Die Raumakustik optimierende Deckensysteme im Neubau und in den bearbeiteten Räumen des Bestandes (ohne Aula) e Anlieferung 55.000 € Gebäudeöffnung im Bereich der Anlieferung BT A2 (Abbruch, Sohle schneiden, Fluchttüren) f Energetische Ertüchtigung Fassade 334.000 € BT A1, A2, Nach Vorgaben des Wärmeschutzes wird eine Überarbeitung zur Vermeidung von Bauschäden notwendig, Fassadendämmung mit Riemchen g Bestandsfenster 32.225 € BT A2, Bestandsfenster Entwurfsbedingt ändern, überarbeiten h B.fei Konzept 75.000 € zur Umsetzung des B.frei Konzeptes (Rampen, Bodenmarkierungen, kontrastreiche Gestaltung, Automatiktüren, Brailleschrift, Orientierungshilfen, etc. ) i Bauteil B 212.000 € Brandschutztechnische und bauordnungsrechtliche Bereinigung des Bestandes, B.frei WC im OG einrichten (Ortbetondecke ergänzen, Fluchttreppe aus OG, Fassadenelemente RWA umrüsten, Notausgang Ost, Lüftungsöffnung OG, Fluchttüren innen, Vordach Nebeneingang j Aula/ Forum 386.000 € Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen, bauliche Erweiterungen nach GLL, LBO NRW und Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum, SiBe und akustische Hörschleife, Energetische Sanierung Flachdach als Gründach 3-seitig zu Bauteil D k Provisorien Außenraum 255.000 € vorbereitende Arbeiten, Abbruch, Freistellung, Herstellung von Provisorien im Leistungsbereich der Freianlagen l Zulage Bauen in Bauabschnitten 350.000 € Zulage für abschnittsweises Arbeiten, Bauabschnitte, im laufenden Schulbetrieb, Baustellenein-richtung, Sicherheit im Schulbetrieb, Zeitfenster Baustellen Organisation m Anschluss Bauteil D OG 295.000 € Einbindungsplanung Verkehrsflächen BT A2 im OG zum Anschluss BT-D n Einsparungen -270.000 € Einsparpotential Volumenreduzierung Satteldach BT-A2 o -16.870 € Einsparpotential EG Rasterdecke, OG Akustik mit Holzwerkstoffplatten p Zwischensummen 3.048.355 € -286.870 € KG 300 Summe Paket Zusatzmaßnahmen brutto KG 300 KG 200 139.095 € 2.761.485 € Aula/ Forum 42.000 € Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen, technieche Erweiterungen nach GLL 2020, LBO NRW und Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum, SiBe und akustische Hörschleife, A Medientechnik Aula/ Speiseraum 36.000 € Aula und Speiseraum: Beschaffung von Beamer, Leinwände, Beschallungsanlagen B Photovoltaikanlage 68.500 € Errichtung einer ca. 30 kWp PV-Anlage auf dem BT A2, gem. Gebäudeleitlinien, war kein Bestandteil der Grobkostenschätzung C Beleuchtung Schulhof 32.500 € Schulhofbeleuchtung Masten und Köpfe, Anlieferungsbeleuchtung Masten Köpfe, Fassade ( KG 500 verortet ) D ELT Verteiler 57.500 € Austausch Hauptzuleitung ELT Verteiler, Mehrkosten für Kabelführung unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes E SiBe/ ELA 65.000 € Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung gem. Brandschutzkonzept exkl. Turnhalle; Anpassung der SiBe und ELA-Anlage während des laufenden Schulbetriebes und des Bauen in Bauabschnitten F Schrittspannung/ Blitzschlag 30.000 € Sicherheit: Reduzierung der Schrittspannung im Falle eines Blitzeinschlages in den Bereichen Laubengang BT A3, A2 G Aufzug/ Unterfahrt 12.500 € Aufzugsanlage: Ausführung verkützte Unterfahrt begrüdet durch bauliche Begebenheiten (Gründung Bestand) H B.frei WC Neu BT-B OG 7.500 € Elektrische Ausrüstung B.Frei WC Neuinstallation, GSM WC Rufanlage Nachrüstung Bestand WC, Signalaufschaltung Verwaltung I Leerrohre NW 5.000 € Leerrohre, erweitere Nahwärmeversorgung Erweiterungsbau über den Schulhof J Zugangskontrolle Haupteingänge 6.000 € Nutzeranforderung; die Haupteingänge sollen mit einer ELT ZuKo nachgerüstet werden kön-nen, hierzu werden an Eingangstüren die technischen Vorkehrungen getroffen K Brennofen/ Nutzer 12.500 € Umzug des bestehenden Brennofens, entwurfsbedingt, Nutzerwunsch L Küche/ VCC 34.500 € Nutzeranforderung, VCC (VarioCockingCenter), erhöhte Luftwechselrate, Dimensionierung Fettdichte Leitungen, Änderungen RLT Anlage, Fettabscheider Schulhofseitig M Aula/ Forum/ Nutzer 105.095 € Lüftung der Aula als Veranstaltungsraum Schulintern, RLT Anlagen Erweiterung und Rege-lung N RTBB b.frei 14.000 € Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit an bestehenden B.frei WC Anlagen O Brandschutz Zulagen 5.500 € Brandschutz Anforderungen, entwurfsbeding, Holzbau P Einsparungen -4.250 € Selbstschlussarmaturen an allen Waschtischen, Entfall der Bodeneinläufe PuMi Räume, keine Einheitlichen Heizkörper Größen Q Zwischensummen 534.095 € -4.250 € KG 400 Summe KG 500 722.438 € Eine Planung des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit liegt nicht vor. Kostenschätzung nach m2 Bearbeitungsfläche. Preissteigerung nach Kostenschätzung des Fachamtes auf Grundlage der aktuellen Marklage. Eine Planung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. KG 600 Zuordnungskorrektur -208.250 € In der Machbarkeit ist die Küche in der Kostengruppe 600 erfasst, dieses Kostenpaket wurde nun der Kostengruppe 400 zugeordnet, dadurch reduziert sich die KG 600 mit 175.000 €nt. / 208.250 €br. R 85.500 € Leistungen zur Umsetzung des Digitalpaktes in Ausstatung und Installtaion Aula 44.000 € Ergänzendes Stühlllager und Mobiliar, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit 129.500 € -208.250 € KG 700 Baunebenkosten / Honorare 1.635.952 € gestiegene Baunebenkosten für Planer-, Berater- und Gutachter- Honorare aufgrund Kostenberechnung zzgl. Unvorhersehbares u. Preissteigerungen bis Ende LPH 7 Seite 2/3 KG 400 529.845 €
Anlage A
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Anlage A zur V/0050/2022 Kurzüberblick Das Architekturbüro Schoeps & Schlüter Architekten GmbH aus Münster wird zur Fortsetzung der Maßnahme (V/0705/2018/2) für den Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeider der Ludgerusschule Hiltrup mit den Architektenleistungen beauftragt. Ein Wettbewerb wurde nicht durchgeführt. Die Ludgerusschule ist derzeit nicht barrierefrei erschlossen ist. Der Schulkomplex besteht momentan aus diversen, meist eingeschossigen, Erweiterungen. Durch die Erweiterung und Aufstockung wird weitestgehend eine Zweigeschossigkeit erreicht. Die neue Aufzugsanlage macht den Standort über alle Geschosse barrierefrei zugänglich. Die Außenanlagen werden durch Eigenplanung des Amtes für Umwelt Grünflächen und Nachhaltigkeit geplant. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit zeitgemäßen und gut ausgestatteten Schulen und großer Familienfreundlichkeit Mit der Vorlage wird das Ziel für den „Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeider der Ludgerusschule Hiltrup“ erreicht. Zielerreichung: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die Genehmigungsplanung wird in Kürze eingereicht. Nach heutigem Stand ist ein Baubeginn für das erste Quartal 2023 vorgesehen. Laut Errichtungsbeschluss wurde ein finanzieller Bedarf von 9.244.402 € kalkuliert. Hinzu kommen Mehrkosten von 6.994.598 € €. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investitionsmaßnahme 4970 “ Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup“ in Höhe von 11.598.862 Euro veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2023 wird der Haushaltsansatz für die Investitionsmaßnahme um den erforderlichen Mehrbedarf in Höhe von 4.640.138 Euro angehoben. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Voraussichtlich Ratsbeschluss V0050/2022 am 07.09.2022 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: Inklusion - Bauordnung NRW § 55 Absatz 1 im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention Klimaschutz - Gebäudeleitlinien der Stadt Münster
V.0050.2022_Anlage_1_Entwurf SuS
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
% /
* $ 3 R V
% /
* $ 3 R V
% /
. 6 ' 3 R V % + /
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
- . 3 R V
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% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
- . 3 R V
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- . 3 R V
% + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !
' D F K $ X O D
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * . O D V V H
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * 2 * 6
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * 2 * 6
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * 2 * 6
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * 2 * 6
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * ) O X U
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * ) O X U
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 * . O D V V H
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !' D F K $ X O D
- . 3 R V
% + /
- . 3 R V
% + /
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 *
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 *
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 ' D F K ] H Q W U D O H !5 D X P % 7 B $ B 2 *
. 9 5 3 R V % + / . 9 5 3 R V % + /
. 9 5 3 R V % + / . 9 5 3 R V % + /
99U 3R V
% + /
99U 3R V
% + /
. 9 5 3 R V % + /
. 9 5 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
% 6 . 3 R V % + /
BB B B
% 6 . 3 R V % + /
,,
7XUQKDOOH
,
,
3333333333333
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* H V F K R V V E H U J D Q J
/
/
5 D X P 5 D X P 5 D X P 5 D X P
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7
* H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7
* H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 5 / 7 5 / 7 5 / 7
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7
* H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J
5 D X P
* H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7
* H V F K R V V E H U J D Q J * H V F K R V V E H U J D Q J
5 / 7 5 / 7 5 / 7 5 / 7
5 D X P
VWlGWLVFKHU5HY 6FKDFKW VWlGWLVFKHU5HY 6FKDFKW VWlGWLVFKHU5HY 6FKDFKW VWlGWLVFKHU5HY
33
6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW 6FKDFKW
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XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
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XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
XQG5DGZHJ
1
FD
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FD
FD
FD
FD
7UDXIK|KH
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FD
FD FD2.$WWLND
FD
FD
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FD2.$WWLND
FD
FD
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FD
FD2.$WWLND
FD2.$WWLND
FD2.$WWLND
FD2.$WWLND
FD
FD2.$WWLND%HVWDQG FD
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7UDXIK|KH
FD
P
,,
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,
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39$QODJH
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Flachdach /
Gründach
RSWLRQDO
39$QODJH
'DFKDXVVWLHJ
Flachdach /
Gründach
Dachterrasse
Lageplan
1
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
6WJ
FPFP
1+1
1+1
P
F 30
6WJ
FP FP
1+1 1+1
6WJ 6WJ 6WJ 6WJ 6WJ
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6WJ
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6WJ
FP FP
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%5+
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1HX
$QEDX9HUZDOWXQJVWUDNW
1HX
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FD
1+1
1+1
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RS
T 30
T 30
T 30
RS
RS
T 30
RS
T 30
RS
F 30 F 30
F 30 F 30
F 30
F 30
F 30
T 30
T 30
T 30
F 30
F 30 F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 60
F 60
F 60
F 30
F 30
F 30 F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30 F 30 F 30
F 30 F 30
F 30
F 30 F 30
F 60
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
Gaderobe
DS
Flächentaster
Decke ü. EG
Neu
Decke ü. EG
Neu
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+RO]ZDQGFD
Pð
7URFNHQEDXRGHU
+RO]ZDQGFD
Pð
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:DQGDEVRUEHU
$NXVWLN
:DQGDEVRUEHU
$NXVWLN
:DQGDEVRUEHU
,QQHQPD
$XHQPD
$FKVHQPD
gIIQXQJ$XVEDX
1
BT_A1_EG-13
OGS-Büro
) P
BT_A1_EG-10
Santätsraum
) P
BT_A_EG-18
OGS
) P
BT_A2_EG-09
Lehrmittelraum/ Besprechung
) P
BT_A2_EG-04
MZR-Werkraum
) P
BT_A1_EG-03
Flur
) P
BT_A1_EG-14
Stellv. Schulleitung
) P
BT_A1_EG-02
Sekretariat
) P
BT_A1_EG-15
Schulleitung
) P
BT_A1_EG-11
Hausmeister
) P
BT_A2_EG-02a
Hausmeister Werkstatt
) P
BT_A2_EG-08a
Windfang
) P
BT_A_EG-18a
Büro päd. Pers.
) P
BT_A_EG-19c
SiBe
) P
BT_A_EG-19a
Flur Technik
) P
BT_A_EG-19b
Citeq
) P
BT_A_EG-19d
ELA/ ALZ
) P
BT_A_EG-24a
Schaltzentrale
) P
BT_A2_EG-06
Anlieferung
) P
BT_C_EG-02
Nebenraum
) P
BT_C_EG-05
Nebenraum
) P
BT_C_EG-04
Motorikraum
) P
BT_C_EG-03
Bücherei
) P
BT_D_EG-07
Differenzierungsraum
) P
BT_D_EG-10
Differenzierungsraum
) P
BT_D_EG-05
Differenzierungsraum
) P
BT_D_EG-08
Garderobe
) P
BT_D_EG-01
Garderobe
) P
BT_D_EG-02
Differenzierungsraum
) P
BT_D_EG-03
Klasse
) P
BT_D_EG-04
Klasse
) P
BT_D_EG-06
Klasse
) P
BT_D_EG-09
Klasse
) P
BT_A_EG-15
Abstellraum
) P
BT_A2_EG-02
Brennofenraum
) P
BT_A2_EG-05
Technikschacht
) P
BT_A2_EG-01b
Technik
) P
BT_A2_EG-22
Außenraum
) P
BT_A2_EG-02b
Flur
) P
BT_A2_EG-05a
Aufzug
) P
BT_A2_EG-06a
Anlieferung außen
) P
BT_A2_EG-00
Außengang
) P
BT_A3_EG-00
Außengang
) P
$
%
&
'
(
)
*
+
,
-
.
/
0
2_ 2_ EG
Außenraum Außenraum
5:
5:
5:
BT_A1_EG-12
Pumi
) P
BT_A1_EG-09
Lehrerzimmer
) P
Nische
)P
BT_A_EG-10
Lager
) P
Medientechnik
) P
Nische
)P
BT_A_EG-02
Klassenraum
) P
BT_B_EG-12
1.3 Klasse
) P
BT_B_EG-10
1.1 Klasse
) P
BT_B_EG-09
Differenzierungsraum
) P
BT_B_EG-06
WC D
) P
BT_B_EG-05
WC H
) P
BT_B_EG-04
WC Vorraum
) P
BT_B_EG-07
WC Vorraum
) P
BT_B_EG-08
Pumi
) P
BT_B_EG-03
Flur
) P
BT_A2_EG-12
Abst. Waschmittel
) P
BT_A2_EG-11
Waschraum
) P
BT_A2_EG-15
Hausmeister l
) P
BT_A2_EG-14
Waschraum
) P
BT_A2_EG-20
Trafo 2
) P
BT_A2_EG-21
Trafo 1
) P
BT_A2_EG-19
Niedrsp.R
) P
BT_A2_EG-01a
Gaderobe ( Klasse ll)
) P
BT_A2_EG-03
Waschküche
) P
BT_A2_EG-16
Hausmeister ll
) P
BT_C_EG-01
Flur
) P
BT_A2_EG-17
WC Jungen/ Beh.
) P
BT_A2_EG-13
WC Mädchen/ Beh.
) P
Sporthalle
Bälleraum
) P
Sporthalle
LK Flur
) P
Sporthalle
Duschen l
) P
Sporthalle
Umkleide l
) P
Sporthalle
LK Sanitär
) P
Sporthalle
Beh. WC
) P
Sporthalle
WC l
) P
Sporthalle
Flur
Sporthalle
Geräteraum
) P
Sporthalle
Hausmeister Lager
) P
BT_B_EG-01
Eingangshalle
) P
BT_A1_EG-04
Vorraum
) P
BT_A1_EG-06
B. WC
) P
BT_A1_EG-08
Vorraum
) P
BT_A1_EG-07
WC H
) P
BT_A1_EG-05
WC D
) P
BT_A1_EG-01
Foyer
) P
BT_A_EG-07
Flur
) P
BT_B_EG-02
Flur
) P
BT_C_EG-06
aktuelle Nutzung_Musikraum
) P
BT_A_EG-16
Klassenraum
) P
BT_B_EG-11
OGS
) P
BT_A2_EG-08
Kopier-/Abstellraum
) P
Stuhllager
) P
Stuhllager
) P
BT_A2_EG-23
Hochsp.-R
) P
BT_A_EG-10a
Fluchtweg
) P
BT_A2_EG-07
Technikfläche
SW-Küche
) P
BT_A_EG-01
Flur ll
) P
BT_A_EG-09
Aula
) P
Erdgeschoss V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
6WJ
FPFP
5$7
6WJ
FP FP
6WJ
FP FP
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%5+ %5+ %5+ %5+ %5+ %5+
%5+
%5+ %5+ %5+ %5+
%5+
%5+
%5+
F 30
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
1+1
RS
RS
RS
RS
RS
T 90
RS
T 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30 F 30
F 30 F 30
F 30 F 30 F 30
F 30
F 30 F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30 F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 60
F 60
F 60
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
F 30
T 30
F 30
F 60
BRH 45 BRH 45
BRH 45
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2*6
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) P
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) P
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)OXU
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) P
.ODVVH
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2*6
%7B$B2*
) P
2*6
%7B$B2*
) P
.ODVVH
%7B$B2*
) P
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%7B%B2*
) P
)OXU
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) P
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5 6 ' 3 R V
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$ /
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$ /
5 6 ' 3 R V
$ /
5 6 ' 3 R V
$ /
5 6 ' 3 R V
$ /
5 6 ' 3 R V
$ /
* $ 3 R V
% /
* $ 3 R V
% /
* $ 3 R V
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5 6 ' 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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5 6 ' 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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* $ 3 R V
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3 R V
. 9 5
3 R V
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3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
3 R V
. 9 5
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1+1
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3X0L
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75+
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Obergeschoss
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FDPð
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FDPð
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75+
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FD Pð
0DFKEDUNHLWVVWXGLH
%DXWHLO'
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
/ . - , + * ) ( ' & % $0
2.*HOlQGH
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2.))
FD
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2.)LUVW
2.*HOlQGH
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2.)LUVW
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FD
FD
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1 H X H ' l P P X Q J 5LHPFKHQ
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2. R W
)DOOURKU
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0DFKEDUNHLWVWXGLH
$QVLFKW1RUG
Ansicht Ost
Ansicht Nord
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
FD
7UDXIK|KH
2.)LUVW
2.$WWLND%HVWDQG
2.$WWLND
2.$WWLND%HVWDQG
2.$WWLND
2.5'
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1+1
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1+1
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2.)LUVW
2.5'
FD
7UDXIK|KH
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%7B$B2*
Spülen
%7B$B2*
Regenerationsraum
%7B$B2*
MZR-Werkraum
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2.))(*
1+1
2.5'
2.))
2.)LUVW
FD
7UDXIK|KH
$8)=8*6
6&+$&+7
'DFKQHLJXQJ
39 $QODJH
Technikschacht
%7B$B(*
Aufzug
%7B$B(*D
Trafo 1
%7B$B(*
Dachterrasse
%7B$B2*D
Außenraum
%7B$B(*
Außengang
%7B$B(*
2.))(*
1+1
6WJ
FPFP
%7
%DXWHLO'
0DFKEDUNHLWVWXGLH
$QVLFKW1RUG
Ansicht West
BT-A2_Bestandsschnitt BT-A2_Querschnitt - Speiseraum BT-A2_Querschnitt - Aufzug BT-A2_Querschnitt - Dachterrasse_Treppe
2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
%7B$B(*
Anlieferung
( ) * + , - . /$ % & '
Abst. Waschmittel
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Hausmeister l
%7B$B(*
Hausmeister ll
%7B$B(*
WC Mädchen/ Beh.
%7B$B(*
Flur
%7B$B2*
Lehrmittelraum/ Besprechung
%7B$B(*
Tiefkühllager
%7B$B2*
Reinungslager
%7B$B2*
Ausgabe
%7B$B2*
Dachterrasse
%7B$B2*D
Hochsp.-R
%7B$B(*
Speiseraum
%7B$B2*
Regenerationsraum
%7B$B2*
Bewegungsfläche
%7B$B2*
WC Jungen/ Beh.
%7B$B(*
Bücherei
%7B&B(*
Motorikraum
%7B&B(*
MZR-Werkraum
%7B$B(*
Klasse
%7B'B(*
0
2.5'
2.))(*
2.$WWLND
2.))(*
2.$WWLND
2.))(*
1+1
FD
2.))
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%7B$B(*
Speiseraum
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Flur
%7B$B(*
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Klasse
%7B$B2*
Klasse
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OGS
%7B$B2*
OGS
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2.))2*
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1+1
2.))2*
2.$WWLND
2.))(*
1+1
2.))(*
1+1
FD
7UDXIK|KH
FD
BT-A2_Längsschnitt - Speiseraum
Gesamtschnitt-Längsschnitt
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
$ % & ' ( ) * + , - . /
Flur
%7B$B2*
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%7B&B(* Differenzierungsraum
%7B'B(*
Klasse
%7B'B(*
0
Klasse
%7B$B2*
Außengang
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2.))(*
1+1
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2.))(*
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FD
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Flur
%7B$B(*
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OGS
%7B$B2*
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1+1
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1+1
2.))2*
2.$WWLND
2.))(*
1+1
2.5'(*
2.5'
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Lager
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Lehrmittel
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%7B$B(*F
Citeq
%7B$B(*E
Differenzierungsraum
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Klasse
%7B$B2*
Aula
%7B$B(*
OGS
%7B$B(*
Büro päd. Pers.
%7B$B(*D
2.))(*
1+1
2.$WWLND
Schaltzentrale
%7B$B(*D
2.))(*
2.))2*
2.$WWLND
2.$WWLND
BT-A3_Längsschnitt - Innenhof
BT-A/A1_Längsschnitt-Aula BT-A_Querschnitt-Aula
V.0050.2022_Anlage_1
4$)0&144$)-5&3
"SDIJUFLUFO(NC)
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV
6L%H
%7B$B(*F
3X0L
%7B$B2*
)OXU
%7B$B2*
)OXU
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%7B$B2*
Lehrmittel
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1+1
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2.5'
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Klasse
%7B$B2*
Außengang
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Flur
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2.5'2*
2.5'(*
2.))2* 2.))2* 2.))2*
Flur
%7B%B2*
Flur
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TRH
%7B$B2*D
Abstellraum
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%7B%B(*
Flur
%7B%B2*
2.))(*
1+1
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2.$WWLND
2.5'(*
2.)3RGHVW
2.5'2*
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2.5'(*
2.5'2*
2.)3RGHVW
2.)3RGHVW
2.$WWLND
)OXFKWWUHSSH
6WJ
FP
FP
2.5'2*
2.$WWLND
2.$WWLND
)DOOURKU
1HXHV9RUGDFK
BT-A/A1_Querschnitt-Lehrerzimmer BT-A3_Haupteingang-Schnittansicht
BT-B_Querschnitt I_Aufenthalt BT-B_Längsschnittchnitt II BT-B_Ansicht Nord
V.0050.2022_Anlage_1
Beschlussvorlage
24590 Zeichen
V/0050/2022 V/0050/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit - Baubeschluss - Beratungsfolge 18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Baumaßnahme „Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit“ wird nach Plänen des Architekturbüros Schoeps + Schlüter GmbH aus Münster ausgeführt (Anlage 1). 2. Die Außenanlagen werden nach Planung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ausgeführt. Für diese Planung wird eine gesonderte Baubeschlussvorlage vorgelegt. 3. Es wird sowohl eine Photovoltaikanlage auf dem geneigten Dach des aufgestockten Sondertraktes installiert, als auch ein Gründach auf dem Flachdach der Aufstockung aufgebracht. 4. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). Die Gebäudeleitlinien 2020 der Stadt Münster sind berücksichtigt, es werden insgesamt 17,5 t CO2/a eingespart. 5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 6. Die Erläuterungen zum energetischen Zustand des Bestandsgebäudes - das Energetische Kurzgutachten - wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 2). Amt für Immobilienmanagement 31.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koschinowski T elefon:492-2513 koschinowski@stadt- muenster.de - 2 - V/0050/2022 7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Baubeginn für den Ausbau im ersten Quartal 2023 geplant ist und die Inbetriebnahme voraussichtlich Ende viertes Quartal 2024 erfolgt. 8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund des Ausbaus zur festgelegten 4-Zügigkeit gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 0,2 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gem. der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 30.03.2022 in Höhe von 16.239.000 € entstehen, als auch jährliche Folgekosten in Höhe von 739.058 € entstehen (Anlage 5). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten aus dem Errichtungsbeschluss in Höhe von 9.250.000 Euro unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen seit 2018 um 2.348.862 Euro auf 11.598.862 Euro zum Haushaltsplan 2022 fortgeschrieben wurden. Außerdem entstehen Mehrkosten durch Zusatzmaßnahmen (Zusatzkosten abzüglich Einsparungen) in Höhe von 4.640.138 Euro. Die Gesamtkosten von 16.239.000 € haben sich damit gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbeschluss (s. Vorlage V/0705/2018/2) um 6.989.000 Euro erhöht (Anlage 6). - 3 - V/0050/2022 Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnu ng Haush.- jahr Haushalt splanent wurf 2023 € Haushaltspl an 2022 € Bemerkung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah me 4970 Erweiterung Ludgerussc hule Hiltrup Auszahlung en für Baumaßnah men Bisher bereitgest ellt 797.130 * 2.931.432 * Reduzierung aufgrund Neu- veranschlagung zum Haushaltsplan Entwurf 2023 2022 2.512.500 2.512.500 VE (6.100.00 0) (6.100.000) 2023 7.100.000 3.654.930 2024 4.629.370 2.500.000 2025 1.200.000 Summe aller Auszahlungen 16.239.00 0 11.598.862 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der Investitionsmaßnahme 4970 “ Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup“ in Höhe von 11.598.862 Euro veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2023 um den erforderlichen Mehrbedarf in Höhe von 4.640.138 Euro angehoben. Der Mehrbedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport an anderer Stelle kompensiert. xTeilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerk- ungen Immobilienmanage ment 0111 Leistungen für Schule Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2024 ff. 251.620 Folgeaufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 233.000 Folgeaufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 10.848 Folgeaufwand - 4 - V/0050/2022 Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2024 ff. 243.590 Folgeaufwand Summe aller Aufwendungen 739.058 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 5). Begründung: Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 als Sammelerrichtungsbeschluss unter 8.6 der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) für die Vergabe der Architektenleistungen im Rahmen der Objektplanung zur Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup zugestimmt. Die Grundlage der Vergabe von Architektenleistung für die bauliche Erweiterung basiert auf dem beschlossenen Musterraumprogramm (vgl. Vorlage V/0328/2017/1). Aus dem oben beschriebenen VgV-Verfahren, ohne vorgeschalteten Wettbewerb, zur Vergabe der Architektenleistungen ( V/0226/2020) ist das Architekturbüro Schoeps + Schlüter Architekten GmbH aus Münster mit dem ersten Rang hervorgegangen. Die mit der Vorlage V/1016/2019 beschlossenen 5 Fertigbauklassen stehen mit Beginn des Schuljahres 2021/22 zur Verfügung. Mit der Vorlage V/0504/2021, Grundsatzbeschluss, wurde ergänzend durch den Rat am 29.09.2021 entschieden, das Bauteil D, aus dem Baujahr 2014, mit 4 Unterrichtsräumen sowie 4 Differenzierungsräumen zu erweitern. Dies ist nicht Bestandteil der jetzt vorliegenden Planung. Hierzu erfolgt ein gesonderter Baubeschluss. Zu 1.: Planung – Gebäude Das Architekturbüro hat aus kosten- und finanziellen Gesichtspunkten vier Varianten ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Vorentwürfe wurde die vorliegende Entwurfsplanung (Anlage 1) durch das Büro Schoeps + Schlüter Architekten GmbH, Münster erstellt. Die Ludgerusschule Hiltrup benötigt für ihre 4-Zügigkeit und ein erweitertes Angebot einer offenen Ganztagsbetreuung 5 weitere Klassenräume, neue Büroräume und einen Speisesaal mit neuer Küche. Das erweiterte Raumprogramm wird durch eine Gebäudeaufstockung sowie durch Umbauten im Bestand realisiert. Die Aufstockung einzelner Bauteile schafft eine verbesserte Verbindung zwischen den unterschiedlichen Gebäudeteilen. Durch die Schaffung neuer Flächen oberhalb der Bestandsgebäude wird keine weitere Grundfläche versiegelt. In diesem Konzept ist eine mögliche Aufstockung des BT-D (Grundsatzbeschluss V/0504/2021) berücksichtigt und es kann somit auf weitere Veränderungen reagiert werden. Die ganzheitliche Gestaltung des Gebäudes, mit Einbeziehung der energetischen Sanierung der Bestandsaußenwände, verleiht der Schule eine kinderfreundliche und ansprechende Erscheinung. - 5 - V/0050/2022 Da keine Veränderung der Zügigkeit vorgenommen wird, werden keine neuen dauerhaften Stellplätze benötigt. Im Zuge der Außenanlagenplanung werden für ein verbessertes Angebot der Parkmöglichkeiten drei neue Parkplätze für temporäres Parken eingeplant. Laut Sonderbauverordnung muss mindestens ein behindertengerechter Stellplatz ausgewiesen werden, dieser kann im Zuge der Erweiterung der Bestandsparkplätze mit eingeplant werden. Für eine noch bessere Einbindung der Menschen mit Behinderungen kann ein zusätzlicher temporärer Bereich zum Parken in der Nähe der Aula auf dem Schulhof angedacht werden. Ein Konzept zur Erfüllung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG) wird in Form einer Vorrüstung für Ladesäulen berücksichtigt. Die Gebäudeaufstockung ist aus statischen Gründen in Holzrahmenbauweise geplant und entspricht den Anforderungen der Gebäudeleitlinien 2020. Die BGF Schulerweiterung beträgt rund 1.835 m² (NGF 1.467 m2). Zusätzlich sind Umbaumaßnahmen im Bestand in den Bereichen Bauteil A2, Verwaltung, Lehrerzimmer, Aula und der Verkehrsflächen notwendig. Die tatsächlich bearbeiteten Bruttogeschossflächen (BGF) im Bestand umfassen rd. 1.055 m2. Die Entwurfsplanung wird in der Anlage 1 ausführlich dargestellt. Die Freiflächen werden durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Eigenplanung bearbeitet. Die zu planende Gesamtfläche beläuft sich auf rund 6.180 m2. Zu 2.: Planung – Freianlagen Eine Entwurfsplanung für die Gestaltung der Freianlagen wird von Amt 67 erarbeitet, sowie ein separater Baubeschluss herbeigeführt. Die Planung beinhaltet folgende Maßnahmen: - Anlieferzone, Wiederherstellung von Flächen entlang Straße „An der Alten Kirche“ - Zentrale Schulhoffläche - Außenraum Forum/Mensa - Neuordnung Müllstandort/Fahrrad- und KfZ-Stellplatz - Wiederherstellung jetziger Containerstellplatz mit Umfeld Aufgrund der Erweiterungsmaßnahmen gehen Funktionen und Flächen mit Aufenthaltsqualität verloren (u.a. Innenhof, Trampoline, kleine Bühne, Außenunterricht künftige Anlieferung A.d.A.Kirche), andere werden verlagert bzw. vergrößert (Müllstandort, Fahrrad- und KfZ-Stellplätze). Es besteht der Wunsch nach einem attraktiven Eingangsbereich. Der Außenbereich für Forum und Mensa ist neu zu konzipieren. Zudem wird eine Mensa-Anlieferzone neu hergestellt. Dieser bauliche Eingriff hat Auswirkungen auf die bisherige Nutzung des Grünstreifens für Outdoor-Unterricht. Neue Bewegungsmuster werden vorgegeben, die die bisherigen Aufenthalts- und Spielflächen durchschneiden bzw. einengen. Es gilt, die verbleibenden Freiflächen in ihrer Gesamtheit so neu zu konzipieren, dass verlorengehende Funktionen in einem Gesamtkonzept neu verortet bzw. ersetzt werden und die Aufenthaltsqualität der Schulhoffläche erhöht wird. Zu 3.: Gründach und Photovoltaikanlage Das Flachdach der Aufstockung wird extensiv begrünt. Insgesamt werden Gründachflächen von rd. 860 m2 umgesetzt. Hiermit wird die Vorlage V/0705/2018/2 umgesetzt, in der der Rat zur Kenntnis nimmt, dass „bei allen vorgenannten Baumaßnahmen zur Erweiterung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/- Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen“. - 6 - V/0050/2022 Bezugnehmend auf die beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen, dazu gehört die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern. Zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes (Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung, Schneeräumung) wird bei der Realisierung des Flachdaches ein Geländer in erforderlicher Höhe als Absturzsicherung vorgesehen. Mit dieser technisch-konstruktiven Lösung wird die Sicherheit der auf dem Dach tätigen Personen gewährleistet und zudem zukunftsorientiert ein hohes Maß an Flexibilität der Anlagen- /Flächenausnutzung ermöglicht. Standortbezogen wird die Aufstockung, Bauteil A2 auf dem Satteldach, eine PV Anlage erhalten. Die Anlage wird mit einer Leistung von rund 30 kWp errichtet, wodurch rd. 12,8 t CO2 im Jahr eingespart werden. Zu 4.: Checkliste nachhaltiges Bauen (Anlage 3) Die anliegenden Checklisten für die Erweiterung der Schule geben Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologischen Kriterien der geplanten Baukörper. Es werden insgesamt 17,5 t CO2/a durch den Neubau (12,8 t CO2/a) sowie die maßnahmenbezogene Ertüchtigung des Bestandsgebäudes (4,7 t CO2/a) eingespart. Zu 5.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (Anlage 4) Im Zuge der Schulerweiterung wird die barrierefreie Erschließung innerhalb der Schulgebäude durch den Einbau eines Aufzuges im Sondertrakt erreicht. Somit wird die gesamte Schule in allen Geschossen barrierefrei zugänglich sein. Ein visuelles und akustisches Leitsystem erschließt sowohl im Neubau als auch im Bestandsgebäude wichtige Räume und Funktionen. In mit dem Betreiber abzustimmenden Räumen soll zusätzlich eine Unterstützung für Hörgeschädigte installiert werden. Im gesamten Erweiterungsbauteil wird die DIN 18040-1 eingehalten. Ein temporärer (z.B. während Schulveranstaltungen) Behindertenparkplatz wird auf dem Schulhof in kürzester Nähe zum Haupteingang eingerichtet, ein weiterer dauerhafter Behindertenparkplatz ist auf dem Lehrerparkplatz geplant. Die Entwurfsplanung Hochbau wurde dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ in der Sitzung am 18.08.2021 vorgestellt. Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess übernommen. Zu 6.: Energetische Bewertung / Kurzgutachten (Anlage 5) Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf Potentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen Zustandes. Gemäß der Gebäudeleitlinien 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert von 50 kWh/m² anzusetzen. Die Erweiterung und die Aufstockung sollen die Anforderungen an Neubauten der Gebäudeleitlinien 2020 von 20 kWh/m² sowie den Null-Emissions-Haus-Standard erfüllen. Am Standort Ludgerusschule Hiltrup ist bei einer energetischen Sanierung eine Reduzierung des spezifischen Heizenergiebedarfes von durchschnittlich 71,5 kWh/m² auf 50 kWh/m² möglich. Damit ergibt sich ein Einsparpotential von rund 84.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährlichen CO2-Reduzierung von 21 T onnen - 7 - V/0050/2022 Zu 7.: Terminplanung Der Baubeginn für den Neubau ist für das erste Quartal 2023 geplant. Für vorbereitende Arbeiten zur Bereinigung von baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Belangen im Bereich Bauteil B ist bereits ein gesonderter Bauantrag eingereicht worden. Diese vorgezogenen Arbeiten (Bauteil B) werden voraussichtlich schon im Sommer/ Herbst 2022 umgesetzt. Aufgrund der erheblichen baulichen Eingriffe im bestehenden Schulgebäude, dem unvermeidbaren Bauen in diversen Bauabschnitten während des Schulbetriebs, mit mehreren Um- und Freizügen innerhalb des Gebäudes, wird die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme für das Ende des vierten Quartals 2024 angestrebt. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Zu 1.-2.: Kosten Das Budget in Höhe von insgesamt 9.244.402 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Die Kostenschätzung beruht auf einer Machbarkeitsstudie als Flächennachweis des Raumprogrammes. Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN 276 der weiterentwickelten Entwurfsplanung. Durch die im Folgenden aufgeführten Anpassungen der Baupreisindizes, den zusätzlichen entwurfsbedingten und nutzungsspezifischen Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren, entstehen Mehrkosten zu den Kosten aus dem Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt rd. 6.994.000 € brutto (Anlage 6), sowie zum fortgeschriebenen Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt rd. 4.688.000 € brutto. Im Folgenden werden die wesentlichen Kostenveränderungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 erläutert: Zusatzkosten Gebäude – KG 300 – Summe rd. 2.761.485 € brutto a.) Extensive Gründachflächen: rund 65.000 € Gründach BauteilA1 und A3, sowie in T eilbereichender Aula mit einer Gesamtfläche von ca. 860 m2, Grundlage Gebäudeleitlinien (GLL) 2020, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit b.) Absturzsicherung auf Flachdachlächen: rund 66.130 € Absturz Sicherung FD Gründach, Bauteil A2, Zugang, Wartung, Laufstege als ergänzende Maßnahmen für PV Anlage auf Steildach notwendig, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit c.) Gründung: rund 343.000 € Gem. Berechnungen der Tragwerksplanung und Angaben aus dem Baugrundgutachten muss die Gründung Bauteil A1, A2 durch Unterfangung und vorgelagerte Stützen ertüchtigt werden (Erdaushub bis tragfähiger Boden, Magerbetonauffüllung, Wand-und Fundamentschlitzung, STB Stützen, abschnittsweises Arbeiten, nicht Bestandteil der Kostenschätzung Machbarkeit) d.) Statische Konstruktionen: rund 395.000 € Die bestehenden Bauteile A1 und A2 sind statisch konstruktiv nicht additiv zu belasten, daher werden sowohl Stützenkonstruktion innerhalb dieser Gebäudeteile, als auch vor die Fassade gestellte Tragwerkselemente notwendig. Innerhalb des Gebäudes ist eine Zulage für Handarbeit berücksichtigt, nicht Bestandteil der Kostenschätzung Machbarkeit e.) Raumakustische Maßnahmen: rund 185.000 € - 8 - V/0050/2022 Die Raumakustik optimierende Deckensysteme im Neubau und in den bearbeiteten Räumen des Bestandes f.) Anlieferung: rund 55.000 € Gebäudeöffnung im Bereich der Anlieferung Bauteil A2 (Abbruch, Sohle schneiden, Fluchttüren) g.) Energetische Ertüchtigung Fassade: rund 334.000 € Notwendigkeit einer energetischen Sanierung Bauteil A1, A2, Nach Vorgaben des Wärmeschutzes wird eine Überarbeitung zur Vermeidung von Bauschäden notwendig, Fassadendämmung mit Riemchen, h.) Bestandsfenster: rund 32.225 € Notwendigkeit Bauteil A2, Bestandsfenster entwurfsbedingt ändern, überarbeiten i.) Umsetzung Barrierefrei Konzept: rund 75.000 € zur Umsetzung des barrierefrei Konzeptes (Rampen, Bodenmarkierungen, kontrastreiche Gestaltung, Automatiktüren, Brailleschrift, Orientierungshilfen, etc.) j.) Bauteil B: rund 212.000 € Brandschutztechnische und bauordnungsrechtliche Bereinigung des Bestandes, barrierefreies WC im OG einrichten (Ortbetondecke ergänzen, Fluchttreppe aus OG, Fassadenelemente RWA umrüsten, Notausgang Ost, Lüftungsöffnung OG, Fluchttüren innen, Vordach Nebeneingang) k.) Aula/ Forum: rund 386.000 € Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen, bauliche Erweiterungen nach Gebäudeleitlinien (GLL), Landesbauordnung NRW und Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum, Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und akustische Hörschleife, Energetische Sanierung Flachdach als Gründach 3-seitig zu Bauteil D l.) Provisorien Außenraum: rund 255.000 € Vorbereitende Arbeiten, Abbruch, Freistellung, Herstellung von Provisorien im Leistungsbereich der Freianlagen m.) Zulage Bauen in Bauabschnitten: rund 350.000 € Zulage für abschnittsweises Arbeiten, Bauabschnitte, im laufenden Schulbetrieb, Baustelleneinrichtung, Sicherheit im Schulbetrieb, Zeitfenster Baustellen Organisation n.) Anschluss Bauteil D OG: rund 295.000 € Einbindungsplanung Verkehrsflächen Bauteil A2 im OG zum Anschluss Bauteil-D Einsparungen - KG 300 o.) Anschluss Bauteil D OG: rund - 270.000 € Einsparpotential Volumenreduzierung Satteldach BT-A2 o.) Ausstattungsstandard Deckenverkleidungen: rund - 16.870 € Einsparpotential EG Rasterdecke, OG Akustik mit Holzwerkstoffplatten Zusatzkosten Gebäude – KG 400 - Summe rd. 529.845 € brutto A.) Aula / Forum: rund 42.000 € Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen, technische Erweiterungen nach GLL 2020, LBO NRW und Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum, Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und akustische Hörschleife - 9 - V/0050/2022 B.) Medientechnik Aula/ Speiseraum: rund 36.000 € Aula und Speiseraum: Beschaffung von Beamer, Leinwänden, Beschallungsanlagen C.) Photovoltaikanlage: rund 68.500 € Errichtung einer ca. 30 kWp PV-Anlage auf dem Bauteil A2, gem. Gebäudeleitlinien, war kein Bestandteil der Grobkostenschätzung D.) Beleuchtung Schulhof: rund 32.500 € Schulhofbeleuchtung Masten und Köpfe, Anlieferungsbeleuchtung Masten Köpfe, Fassade (KG 500 verortet ) E.) Elektroverteiler: rund 57.500 € Austausch Hauptzuleitung ELT Verteiler, Mehrkosten für Kabelführung unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes F .) Sicherheitsbeleuchtung (SiBe)/ ELA: rund 65.000 € Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung gem. Brandschutzkonzept exkl. Turnhalle; Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und ELA-Anlage während des laufenden Schulbetriebes und dem Bauen in Bauabschnitten G.) Schrittspannung/ Blitzschlag: rund 30.000 € Sicherheit: Reduzierung der Schrittspannung im Falle eines Blitzeinschlages in den Bereichen Laubengang Bauteil A3, A2 H.) Aufzug/ Unterfahrt: rund 12.500 € Aufzugsanlage: Ausführung verkürzte Unterfahrt begründet durch bauliche Begebenheiten (Gründung Bestand) I.) Barrierefrei WC Neu BT-B OG: rund 7.500 € Elektrische Ausrüstung Barrierefrei WC Neuinstallation, GSM WC Rufanlage Nachrüstung Bestand WC, Signalaufschaltung Verwaltung J.) Leerrohre Nahwärmeversorgung: rund 5.000 € Leerrohre, erweitere Nahwärmeversorgung Erweiterungsbau über den Schulhof K.) Zugangskontrolle Haupteingänge: rund 6.000 € Nutzeranforderung; die Haupteingänge sollen mit einer elektronischer Zugangskontrolle (ZuKo) nachgerüstet werden können, hierzu werden an Eingangstüren die technischen Vorkehrungen getroffen L.) Brennofen/ Nutzer: rund 12.500€ Umzug des bestehenden Brennofens, entwurfsbedingt, Nutzerwunsch M.) Küche/ VCC: rund 34.500€ Nutzeranforderung, VCC (Vario Cocking Center), erhöhte Luftwechselrate, Dimensionierung Fettdichte Leitungen, Änderungen Raumlufttechnische Anlage (RLT) , Fettabscheider Schulhofseitig N.) Aula/ Forum/ Nutzer: rund 105.095€ Lüftung der Aula als Veranstaltungsraum Schulintern, RLT Anlagen Erweiterung und Regelung O.) Runder Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB): rund 14.000€ Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit an bestehenden Barrierefrei WC Anlagen P .) Brandschutz Zulagen: rund 5.500€ Brandschutz Anforderungen, entwurfsbeding, Holzbau R.) Zuordnungsänderung Machbarkeit/ Baubeschluss: rund 208.250 € In der Machbarkeit ist die Küche in der Kostengruppe 600 erfasst, dieses Kostenpaket wurde nun Kostengruppe 400 zugeordnet, dadurch reduziert sich die KG 600 Einsparungen - KG 400 - 10 - V/0050/2022 Q.) Ausstattungsstandard: rund – 4.250 € Selbstschlussarmaturen an allen WT , Entfall der Bodeneinläufe PuMi Räume, keine einheitlichen Heizkörper Größen Zusatzkosten Freianlagen: Diese Planung wird über das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Eigenplanung realisiert. Die Herstellungskosten für die Schulhofgestaltung (Oberflächen und Entwässerung) belaufen sich auf ca. 1.145.000 Netto Euro, zu ca. 1.362.000 Brutto Euro für 6.810 m² Bearbeitungsfläche. In Bezug auf die Kostenschätzung zum Errichtungsbeschluss werden aktuell Mehrkosten in Höhe von rd. 607.090 €/Netto/ 722.438 €/Brutto benannt. Diese Angaben beinhalten keine Kosten für die Grundleitungssanierung und technische Anlagen im Freiraum. Zusammenfassung: Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherheiten - Konkretisierung der Entwurfsplanung/T erminplanung:ca. 6.995.000 € brutto (Anlage 6) Das Paket der Zusatzmaßnahmen zwischen der Kostenschätzung aus dem Errichtungsbeschluss (2018) und der Kostenberechnung aus dem Baubeschluss beläuft sich unter Berücksichtigung der Einsparungen, des Sicherheitsaufschlages, der Anpassung der Preissteigerung für die Jahre 2019- 2022, sowie der Fortschreibung der Preissteigerung für die Jahre 2022-2024, auf rd. 6.995.000 € brutto Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte Gesamtkosten in Höhe von rd. 16.239.000 €. Gegenüber den im Haushalt 2022 bereits berücksichtigten Mittel sind zusätzliche Mittel in Höhe von 4.640.138 € bereitzustellen. Planungsdaten: Neubau - BGF (Bruttogrundfläche): rd. 1.835 m² Umbau Bestandsgebäude – bearbeitete Bruttogrundfläche: rd. 1.055 m² Mit der Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup stehen dem Nutzer insgesamt rd. 4.450 m2 Nettoraumflächen (NRF) zur Verfügung. Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der letzte vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Wert aus dem 1. Quartal 2020 (2.250 €/m² BGF) mit den veröffentlichten Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2021 errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert- Mitte-Oben-Wert beträgt 2.467 €/m² BGF und der BKI-Kostenkennwert-Oben 3.025 €/m² BGF . Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten der Gesamtmaßnahme (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche (BGF) ist mit 2.822 €/m2 in Bezug auf den fortgeschriebenen 2021 BKI Mitte- Oben-Wert von 2.467 €/m² etwas oberhalb einzuordnen. Dies resultiert u.a. aus den erheblichen Eingriffen in den Gebäudebestand und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage. - 11 - V/0050/2022 gez. I.V. Christine Zeller Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1 Anlage 2 Entwurfsplanung des Architekturbüros Schoeps+Schlüter GmbH, Münster Gebäudebestand: Energetisches Kurzgutachten Anlage 3 Checkliste „Nachhaltiges Bauen“ Anlage 4 Checkliste Barrierefreiheit Anlage 5 Anlage 5 a Folgelastenberechnung Erm. Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung Anlage 6 Kostenberechnung nach DIN 276
V.0050.2022_Analge_5a_Erm.Personalaufwendungn zur Folgelastenberechnung
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V.0050.2022 Analge 5a " 40.22.0001 17.03.2022 Susanne Voigt r 4051 Ermittlung Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung Bitte sprechen Sie zur Abstimmung Ihre/Ihren Organisations-Sachbearbeiter/-in im Personal- und Organisationsamt an! i Ihvestitionsmaßnahme: Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup Produktgruppe (PG): 0301 Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: dauerhaft Einzelergebnisse: ni S Durch die Investionsmaßnahme entstehen folgende haushaltsrelevante Veränderungen: 1. Zusätzliche dauerhafte Personalaufwendungen Ab HH-Jahr 7 Stellenbewertung . | Stellen [are [mans] in € / Stelle 2024 I [06 Schulhausmeister_ |0,2 | 54.240 10.848 Erläuterung: Der Bedarf ergibt sich aus der zusätzlichen Flächenerweiterung. : 2. Zusätzliche befristete Personalaufwendungen Zeitrahmen Stellenbewertung | Stellen Jahreswert Stelle Er er ee ee] ee Erläuterung: BT TREE "3, Dauerhafter Weogfall von Personalaufwendungen Jahr in € / Stelle Fr a a Til V.0050.2022_Analge_5a Erläuterung: a ih innin. gear Ahie ai “Gesamtergebnis: TEPEIRTANER In die Folgelastenberechnung sind zu der Investitionsmaßßnahme 4970 ab dem Haushalt 2024 dauerhafte Personalaufwendungen in Höhe von zusätzlich 10.848.-€ einzustellen.
V.0050.2022_Anlage_4_ChL b.freies Bauen
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Seite 1/2 FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00 Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020: Barrierefreiheit/Design für alle Stand: September 2020 Standort: 063 Ludgerus Grundschule, Hiltrup Vorlagen-Nr.: V/ 0050/2022 Anlage: Anlage 4 Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 + 1 Temporär nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: Maße: min 1,40 m X 1,40 m Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Seite 2/2 FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00 Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege/Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Sondersituationen im Bestand siehe B-Frei-Konzept Orientieren - Informieren - Leiten – warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen nein, Erläuterung: Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040) Raumbezeichnung: Aula, interne Schulferanstaltunge n Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) Erläuterung: akustische Optimierung Decken und tei lw.Wandflächen Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: - Auf besonderen Wunsch erhält der Aufzug einen Klappsitz.
V.0050.2022_Anlage_2_Energetisches Kurzgutachten Ludgerusschule Hiltrup
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Seite 1 von 8 Ludgerusschule Hiltrup Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 3 2 Beschreibung des Standortes .................................................................................................. 3 3 Analyse des Ist-Zustandes ....................................................................................................... 4 4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen ...................................................... 8 Ersteller: Amt für Immobilienmanagement Steffen Kattert, Amt für Immobilienmanagement, Energiemanagement Seite 3 von 8 1 Aufgabenstellung Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung vom 28.01.2020 die Verwaltung beauftragt, für anstehende Baubeschlussvorlagen zu Gebäudeerweite- rungen jeweils ein energetisches Kurzgutachten über den vorhandenen Gebäudebestand zu er- stellen. 2 Beschreibung des Standortes Am Standort Ludgerusschule Hiltrup befinden sich der 2-geschossige Klassentrakt mit Verwaltung (Baujahr 1967, rot), der 1-geschossige Sonderklassentrakt (1967, gelb), der 1-geschossige Neu- bau (1998, schwarz), die 1-geschossige Turnhalle (1967, blau) und das 1-geschossige Erweite- rungsgebäude (2014, grün). Der Standort wird nochmals erweitert (gelbe Schraffur) und der Son- derklassentrakt wird aufgestockt. Abbildung 1 Luftbild Standort Ludgerusschule Hiltrup Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf Po- tentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen Zustandes. Seite 4 von 8 3 Analyse des Ist-Zustandes Der Gebäudebestand am Standort hat in den Jahren 2011 bis 2020 einen durchschnittlichen witte- rungsbereinigten Heizenergieverbrauch von 71,5 kWh/m² verursacht. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 92,9 kWh/m². Gemäß der Gebäudeleitlinien 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert von 50 kWh/m² anzusetzen. Die Erweiterung und die Aufstockung sollen die Anforderungen an Neubauten der Gebäudeleitlinien 2020 von 20 kWh/m² sowie den Null-Emissions-Haus-Standard erfüllen. 1. Klassentrakt und Verwaltung, Baujahr 1967 Abbildung 2 Ansicht Klassentrakt Abbildung 3 Thermografie Klassentrakt Der Klassentrakt mit Verwaltung wurde im Jahr 1967 gebaut. In den 1990er Jahren erfolgte eine Sanierung. Bei der Sanierung wurde bereits der Heizenergieverbrauch-Zielwert von 50 kWh/m² be- rücksichtigt. Die Bauteile der thermischen Gebäudehülle sind mit durchschnittlichen Dämmschich- ten versehen und in einem baulich guten Zustand. Eine erneute energetische Sanierung ist mo- mentan nicht erforderlich. Abbildung 4 Rückansicht Klassentrakt/Verwaltung Abbildung 5 Geometrische Wärmebrücke, geringe Dämmschicht, unterschiedliche thermische Qualität Tür/Fensterbereich Vereinzelte, auch geometrisch/konstruktiv bedingte Wärmebrücken sollten bei zukünftigen Sanie- rungsmaßnahmen ausgebessert werden. Seite 5 von 8 2. Sonderklassentrakt, Baujahr 1967 Abbildung 6 Sonderklassentrakt Abbildung 7 Thermografie Sonderklassentrakt Der Sonderklassentrakt wird aufgestockt und saniert. Die Thermografie zeigt hohe thermische Ver- luste über die Oberlichter und die Außenwand. Die energetische Sanierung wird hier zu erhebli- chen Verbesserungen führen. 3. Neubau, Baujahr 1998 Abbildung 8 Neubau Abbildung 9 Beschädigte Holz-Fensterrahmen Der Neubau befindet sich in einem dem Baujahr entsprechenden energetischen Zustand. Die Fensterrahmen sind zum Teil beschädigt und sollten ausgetauscht oder aufgearbeitet werden. Falls ein Austausch erfolgt, sollte auch die Verglasung erneuert werden. Seite 6 von 8 4. Erweiterung, Baujahr 2014 Abbildung 10 Erweiterung Die Erweiterung aus dem Jahr 2014 entspricht dem aktuellen technischen Stand. Energetische Sa- nierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nicht erforderlich. 5. Turnhalle, Baujahr 1967 Abbildung 11 Turnhalle Abbildung 12 Tauwasserausfall an Fenstern Die thermische Gebäudehülle der Turnhalle entspricht, bis auf das Dach, dem Errichtungsjahr. Das Dach wurde im Zuge der Überprüfung weitgespannter Tragwerke zu Beginn der 2010er Jahre er- tüchtigt und auch energetisch verbessert. Die Außenwand und die Fenster müssen noch energe- tisch saniert werden. An den Fenstern ist deutlicher Tauwasserausfall sichtbar. Die geringe thermi- sche Qualität der Fassade führt zu einem hohen Heizwärmebedarf, der durch die bestehende Hei- zungstechnik kaum gedeckt werden kann, was zu zum Teil unangenehm niedrigen Temperaturen in der Halle im Winter führt. Eine Sanierung der Gebäudehülle dürfte dieses Problem beheben und zu signifikanten Energieeinsparungen führen. Seite 7 von 8 Sommerlicher Wärmeschutz Abbildung 13 Innenansicht Klassenraum Abbildung 14 Außenansicht Im Sommer bestehen in den Klassenräumen auf der Südseite trotz Raffstoreanlage hohe Tempe- raturbelastungen. Eine weitere Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes ist wünschens- wert. Hier sollte die Verwendung von Sonnenschutzverglasung bzw. –folien geprüft werden. Technische Anlagen Abbildung 15 Heizzentrale Abbildung 16 Lüftungsanlage Turnhalle Die Anlagentechnik befindet sich in einem guten Zustand. Die Regelung gestaltet sich allerdings schwierig. Einige Klassenräume, die besonders weit von der Heizzentrale entfernt sind, lassen sich nur schwer auf die gewünschten Temperaturen bringen. Die Sanierungsmaßnahmen könnten hier eine Besserung bringen. Ansonsten sollte die Regelungstechnik nochmals überprüft und ange- passt werden. Die Beleuchtung erfolgt über LED-Röhren. Seite 8 von 8 4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen Energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude Turnhalle: Dämmung Außenwand/Austausch Fenster Neubau 1998: teilweise Sanierung/Ertüchtigung Fenster/Fensterrahmen Überprüfung/Optimierung Regelungstechnik Verbesserung sommerlicher Wärmeschutz Klassenräume Südseite Überschlägige Berechnung der Einsparpotentiale: Am Standort Ludgerusschule Hiltrup ist bei einer energetischen Sanierung eine Reduzierung des spezifischen Heizenergiebedarfes von durchschnittlich 71,5 kWh/m² auf 50 kWh/m² möglich. Damit ergibt sich ein Einsparpotential von rund 84.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährli- chen CO2-Reduzierung von 21 Tonnen.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- An der Alten Kirche
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Details
- Aktenzeichen
- V/0050/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2022
- Erstellt
- 19.01.2022 12:24