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V/0050/2022

Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit - Baubeschluss -

Vorlagen 04.05.2022

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V.0050.2022_Analge_5_Folgelastenberechnung

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Ansehen

V.0050.2022_Anlage_3_ChL nachhaltiges Bauen

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Ansehen

V.0050.2022_Anlage 6_Kostenberechnung DIN 276

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V.0050.2022_Anlage_1_Entwurf SuS

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V.0050.2022_Analge_5a_Erm.Personalaufwendungn zur Folgelastenberechnung

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Ansehen

V.0050.2022_Anlage_4_ChL b.freies Bauen

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Ansehen

V.0050.2022_Anlage_2_Energetisches Kurzgutachten Ludgerusschule Hiltrup

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Ansehen

V.0050.2022_Analge_5_Folgelastenberechnung

2747 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 23.05.22
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 16.239.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 16.239.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 16.000.000,00 98,53
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 239.000,00 1,47
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 16.239.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  10.848,00 €                10.848,00 €       0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 171.790,00 23,24
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 79.830,00 10,80
Zwischensumme 2024 251.620,00 34,05
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2024 233.000,00 31,53
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2024 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2024 243.590,00 32,96
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 243.590 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 487.170 € p.a.
= Schuldendienst 730.760 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
739.058,00 98,53
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2024 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 739.060,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,55
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0050/2022_Anlage_5

V.0050.2022_Anlage_3_ChL nachhaltiges Bauen

3311 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
 
 Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
 
Standort: 063 Ludgerus Grundschule, Hiltrup  
Vorlagen-Nr.: V/ 0050/2022  Anlage:        
          
Energetische Standards 
1. Art des Bauvorhabens 
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme: Fassade, Fenster 
Sonderklassentrakt 
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:    Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 19.000 ca. CO2-Einsparung:    4,7  t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21//Änd.01  
3. Neubau / Anmietung 
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:  30.756kg CO2 
Vermiedene Emissionen:  31.145kg CO2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung: 20 kWh /(m2)    Berechnet:20 kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung 
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung 
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit  30 kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh 27.000 ca. CO2-Einsparung:    12,8  t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung: vereinfachter Nachweis erbracht 
 
 Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien 
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Baustoffen 
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz:       
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen 
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard) 
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schulen)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³ 
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung) 
      
 
4. Gründach  
 Ja 857 m 2 
 Nein Begründung        
 
aufgestellt:       Steffen Kattert  
Amt für Immobilienmanagement

V.0050.2022_Anlage 6_Kostenberechnung DIN 276

10342 Zeichen

Jan Koschinowski Datum: 30.03.2022
23.42.0009
Kostenstand:
Anlage 6 zur Vorlage 
Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-zügigkeit
geplante Fertigstellung gemäß ErrB.:
geplante Fertigstellung gemäß BauB.:
12/2024
Kostenschätzung 2018 Fortschreibung der Kostenschätzung 2018 Kostenberechnung
zum Errichtungsbeschluss zum Baubeschluss 2022 zum Baubeschluss 2022
netto Erläuterung netto Erläuterung netto Erläuterung
KG 100 0,00 € KG 100 0,00 € KG 100 0,00 €
KG 200 245.300,00 € KG 200 245.300,00 € KG 200 362.186,85 €
KG 300 2.802.775,00 € KG 300 2.802.775,00 € KG 300 5.123.350,75 €
KG 400 1.283.930,00 € KG 400 1.283.930,00 € KG 400 1.729.177,67 €
KG 500 537.447,00 € KG 500 537.447,00 € KG 500 1.144.537,82 €
KG 600 393.420,00 € KG 600 393.420,00 € KG 600 162.321,43 €
KG 700 1.144.277,00 € KG 700 1.144.277,00 € KG 700 2.519.025,92 €
Summe KG 100-700 6.407.149,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 6.407.149,00 € zum ErrB. Summe KG 100-700 11.040.600,44 € zum BauB.
zzgl. 19% Mwst. 1.217.364,00 € zzgl. 19% Mwst. 1.217.358,31 € zzgl. 19% Mwst. 2.097.714,08 €
Summe KG 100-700 7.624.543,00 € Summe KG 100-700 7.624.507,31 € Summe KG 100-700 13.138.314,52 €
Risikozuschlag 0,0% 0,00 € Sicherheit  10,0% 762.450,73 €
Zwischensumme 1 7.624.543,00 € Zwischensumme 1 8.386.958,04 €
Sicherheit 10,0% 762.454,30 € Unvorhersehbares 10,0% 762.450,73 € Unvorhersehbares 10,0% 1.313.831,45 €
Zwischensumme 2 8.386.997,30 € Zwischensumme 2 9.149.408,77 € Zwischensumme 14.452.145,98 € bis Q4/2021
Baupreisindex mit 2,7% p.a.:         857.405,00 € 2018 bis 2022 Baupreisindex mit 6% p.a.: 2.401.509,00 € 2018 bis 2022 Baupreisindex mit 6% p.a.: 1.786.285,24 € 2022 bis 2024
9.149.408,77 € 6,0% 548.964,53 € bis 2019 14.452.145,98 € 6,0% 867.128,76 € bis 2022
9.698.373,30 € 6,0% 581.902,40 € bis 2020 15.319.274,73 € 6,0% 919.156,48 € bis 2023
10.280.275,70 € 6,0% 616.816,54 € bis 2021 16.238.431,22 €
10.897.092,24 € 6,0% 653.825,53 € bis Q4/2022
11.550.917,77 €
Gesamtkosten brutto 9.244.402 € zum ErrB. Gesamtkosten brutto* 11.551.000 € Fortschreibung Gesamtkosten brutto* 16.239.000 € zum BauB.
* aufgerundet auf volle 1.000 €
Differenz:
ErrB zu Fortschr. ErrB:: 2.306.597,70 €
BauB zu ErrB: 6.994.597,70 €
BauB zu 
Fortschr. ErrB: 4.688.000,00 €
Ʃ KG 100-700 BauB zu ErrB: 5.513.771,52 €
Seite 1/3
V/0050/2022
Baubeschluss
30.03.2022
Kostenzusammenstellung zum Baubeschluss
Errichtungsbeschluss

Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-zügigkeit
Kostengruppe Maßnahmen Kosten brutto Minderkosten 
brutto Erläuterungen
Erweiterung Hausanschluss 
Heizzentrale 
25.100 €
Aufgrund erhöhtem Leistungsbedarf (u.a. Photovoltaikanlage, 
Lüftungsanlagen, Medientechnik) - Änderung/ Erweiterung HA, 
Erweiterung des Verteilers in der Heizungszentrale, Abgänge, Fühler 
Flanch 
Grundleitungsanierung 
87.400 €
Die Grundleitungssanierung ist nach einer örtlichen Prüfung durch 
Austausch, Instandsetzung und Verlegung notwendig; 
Grundleitungsevrlegung Verlegung von RW und SW im Norden 
(Anleiferung), entwurfsbedingte Fundamenterweiterung; Im Baufeld zu 
verlegende Wasserleitungen, SW/ RW im Bereich des Lehrerzimmers 
neu anbinden, neue Schächte setzen 
Winterbauheizung 7.500 € Lufterhitzer während der Winterbauphase/ Anschlussbearbeitung 
GEIG, Vorbereitung 9.575 €
Vorbereitung Umsetzung Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz 
(GEIG), Zugschächte und Leerrohre vom HA/ UV zum Lehrerparkplatz 
Parkplatz 
Begleitarbeiten 
Photovoltaikanlage 
9.520 €
Unter Berücksichtigung der bestehenen PV Anlage ca. 20 kWp, mit 
Errichtung der zusätzlichen Anlage, weitreichende 
Sicherungsmaßnahmen notwendig
Zwischensummen 
139.095 €
KG 200 Summe 
Extensive Gründächer 
65.000 €
Gründach BTA1 und A3, sowie in Teilbereichen der Aula mit einer 
Gesamtfläche von ca. 860 m2,  Grundlage GLL 2020, nicht Bestandteil 
der KS Machbarkeit 
a
Absturzsicherung FD, 
Wartungssichheit PV 
Steildach 
66.130 €
Absturz Sicherung FD Gründach, BT A2, Zugang, Wartung, Laufstege als 
ergänzende Maßnahmen für PV Anlage auf Steildach notwendig, nicht 
Bestandteil der KS Machbarkeit
b
Gründung 343.000 €
Nach Berechnungen der TWP und Angaben aus dem Baugrundgutachten 
muss die Gründung Bauteil A1, A2 durch Unterfangung und vorgelagerte 
Stützen ertüchtigt werden (Erdaushub bis tragfähiger Boden, 
Magerbetonauffüllung, Wand-und Fundamentschlitzung, STB Stützen, 
abschnittsweises Arbeiten) 
c
Statische Konstruktionen 395.000 €
Die bestehenden Bauteile A1 und A2 sind statisch konstruktiv nicht additiv 
zu belasten, daher werden sowohl Stützenkonstruktion innerhalb dieser 
Gebäudeteile, als auch vor die Fassade gestellte Tragwerkselemente 
notwendig. Innerhalb des Gebäudes ist eine Zulage für Handarbeit 
berücksichtigt. 
d
Raumakustische 
Maßnahmen 185.000 € Die Raumakustik optimierende Deckensysteme im Neubau und in den 
bearbeiteten Räumen des Bestandes (ohne Aula) e
Anlieferung 55.000 € Gebäudeöffnung im Bereich der Anlieferung BT A2 (Abbruch, Sohle 
schneiden, Fluchttüren) f
Energetische Ertüchtigung 
Fassade 
334.000 €
BT A1, A2, Nach Vorgaben des Wärmeschutzes wird eine Überarbeitung 
zur Vermeidung von Bauschäden notwendig, Fassadendämmung mit 
Riemchen  
g
Bestandsfenster 32.225 € BT A2, Bestandsfenster Entwurfsbedingt ändern, überarbeiten h
B.fei Konzept 75.000 €
zur Umsetzung des B.frei Konzeptes (Rampen, Bodenmarkierungen, 
kontrastreiche Gestaltung, Automatiktüren, Brailleschrift, 
Orientierungshilfen, etc. ) 
i
Bauteil B 212.000 €
Brandschutztechnische und bauordnungsrechtliche Bereinigung des 
Bestandes, B.frei WC im OG einrichten (Ortbetondecke ergänzen, 
Fluchttreppe aus OG, Fassadenelemente RWA umrüsten, Notausgang 
Ost, Lüftungsöffnung OG, Fluchttüren innen, Vordach Nebeneingang 
j
Aula/ Forum 
386.000 €
Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit 
ca. 200 Personen, bauliche Erweiterungen nach GLL, LBO NRW und 
Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, 
Beleuchtung Raum, SiBe und akustische Hörschleife, Energetische 
Sanierung Flachdach als Gründach 3-seitig zu Bauteil D 
k
Provisorien Außenraum 255.000 € vorbereitende Arbeiten, Abbruch, Freistellung, Herstellung von 
Provisorien im Leistungsbereich der Freianlagen l
Zulage Bauen in 
Bauabschnitten 
350.000 €
Zulage für abschnittsweises Arbeiten, Bauabschnitte, im laufenden 
Schulbetrieb, Baustellenein-richtung, Sicherheit im Schulbetrieb, 
Zeitfenster Baustellen Organisation  
m
Anschluss Bauteil D OG 295.000 € Einbindungsplanung Verkehrsflächen BT A2 im OG zum Anschluss BT-D n
Einsparungen -270.000 € Einsparpotential Volumenreduzierung Satteldach BT-A2 o
-16.870 € Einsparpotential EG Rasterdecke,  OG Akustik mit 
Holzwerkstoffplatten p
Zwischensummen 3.048.355 € -286.870 €
KG 300 Summe 
Paket Zusatzmaßnahmen brutto
KG 300
KG 200
139.095 €
2.761.485 €

Aula/ Forum 42.000 €
Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit 
ca. 200 Personen, technieche Erweiterungen nach GLL 2020, LBO NRW 
und Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, 
Beleuchtung Raum, SiBe und akustische Hörschleife, 
A
Medientechnik Aula/ 
Speiseraum 36.000 € Aula und Speiseraum: Beschaffung von Beamer, Leinwände, 
Beschallungsanlagen B
Photovoltaikanlage 68.500 € Errichtung einer ca. 30 kWp PV-Anlage auf dem BT A2, gem. 
Gebäudeleitlinien, war kein Bestandteil der Grobkostenschätzung C
Beleuchtung Schulhof 32.500 € Schulhofbeleuchtung Masten und Köpfe, Anlieferungsbeleuchtung Masten 
Köpfe, Fassade  ( KG 500 verortet ) D
ELT Verteiler 57.500 € Austausch Hauptzuleitung ELT Verteiler, Mehrkosten für Kabelführung 
unter Aufrechterhaltung des Schulbetriebes E
SiBe/ ELA 
65.000 €
Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung gem. Brandschutzkonzept exkl. 
Turnhalle; Anpassung der SiBe und ELA-Anlage während des laufenden 
Schulbetriebes und des Bauen in Bauabschnitten 
F
Schrittspannung/ Blitzschlag 30.000 € Sicherheit: Reduzierung der Schrittspannung im Falle eines 
Blitzeinschlages in den Bereichen Laubengang BT A3, A2 G
Aufzug/ Unterfahrt 12.500 € Aufzugsanlage: Ausführung verkützte Unterfahrt begrüdet durch bauliche 
Begebenheiten (Gründung Bestand) H
B.frei WC Neu BT-B OG 7.500 € Elektrische Ausrüstung B.Frei WC Neuinstallation, GSM WC Rufanlage 
Nachrüstung Bestand WC, Signalaufschaltung Verwaltung I
Leerrohre NW
5.000 € Leerrohre, erweitere Nahwärmeversorgung  Erweiterungsbau über den 
Schulhof J
Zugangskontrolle 
Haupteingänge 
6.000 €
Nutzeranforderung; die Haupteingänge sollen mit einer ELT ZuKo 
nachgerüstet werden kön-nen, hierzu werden an Eingangstüren die 
technischen Vorkehrungen getroffen
K
Brennofen/ Nutzer 12.500 € Umzug des bestehenden Brennofens, entwurfsbedingt, Nutzerwunsch  L
Küche/ VCC 34.500 €
Nutzeranforderung, VCC (VarioCockingCenter), erhöhte Luftwechselrate, 
Dimensionierung Fettdichte Leitungen, Änderungen RLT Anlage, 
Fettabscheider Schulhofseitig 
M
Aula/ Forum/ Nutzer 105.095 € Lüftung der Aula als Veranstaltungsraum Schulintern, RLT Anlagen 
Erweiterung und Rege-lung N
RTBB b.frei 14.000 € Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit an bestehenden
B.frei WC Anlagen
O
Brandschutz Zulagen 5.500 € Brandschutz Anforderungen, entwurfsbeding, Holzbau P
Einsparungen -4.250 € Selbstschlussarmaturen an allen Waschtischen, Entfall der Bodeneinläufe 
PuMi Räume, keine Einheitlichen Heizkörper Größen Q 
Zwischensummen 534.095 € -4.250 €
KG 400 Summe 
KG 500
722.438 €         
Eine Planung des Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit liegt 
nicht vor. Kostenschätzung nach m2 Bearbeitungsfläche. Preissteigerung 
nach Kostenschätzung des Fachamtes auf Grundlage der aktuellen 
Marklage. Eine Planung liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. 
KG 600
Zuordnungskorrektur -208.250 €
In der Machbarkeit ist die Küche in der Kostengruppe 600 erfasst, dieses 
Kostenpaket wurde nun der Kostengruppe 400 zugeordnet, dadurch 
reduziert sich die KG 600 mit 175.000 €nt. / 208.250 €br.  
R
85.500 €           Leistungen zur Umsetzung des Digitalpaktes in Ausstatung und 
Installtaion 
Aula 44.000 €          Ergänzendes Stühlllager und Mobiliar, nicht Bestandteil der KS 
Machbarkeit
129.500 € -208.250 €
KG 700 Baunebenkosten / Honorare 1.635.952 € gestiegene Baunebenkosten für Planer-, Berater- und Gutachter-
Honorare aufgrund Kostenberechnung
zzgl. Unvorhersehbares u. Preissteigerungen bis Ende LPH 7
Seite 2/3
KG 400
529.845 €

Anlage A

2582 Zeichen

Anlage A zur V/0050/2022
Kurzüberblick
Das Architekturbüro Schoeps & Schlüter Architekten GmbH aus Münster wird zur Fortsetzung der
Maßnahme (V/0705/2018/2) für den Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeider der Ludgerusschule
Hiltrup mit den Architektenleistungen beauftragt. Ein Wettbewerb wurde nicht durchgeführt. Die
Ludgerusschule ist derzeit nicht barrierefrei erschlossen ist. Der Schulkomplex besteht momentan
aus diversen, meist eingeschossigen, Erweiterungen. Durch die Erweiterung und Aufstockung
wird weitestgehend eine Zweigeschossigkeit erreicht. Die neue Aufzugsanlage macht den
Standort über alle Geschosse barrierefrei zugänglich. Die Außenanlagen werden durch
Eigenplanung des Amtes für Umwelt Grünflächen und Nachhaltigkeit geplant.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:
 mit zeitgemäßen und gut ausgestatteten Schulen und großer Familienfreundlichkeit
Mit der Vorlage wird das Ziel für den „Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeider der
Ludgerusschule Hiltrup“ erreicht. Zielerreichung: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die
Genehmigungsplanung wird in Kürze eingereicht. Nach heutigem Stand ist ein Baubeginn für
das erste Quartal 2023 vorgesehen. Laut Errichtungsbeschluss wurde ein finanzieller Bedarf
von 9.244.402 € kalkuliert. Hinzu kommen Mehrkosten von 6.994.598 € €.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein X teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw.
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der
Investitionsmaßnahme 4970 “ Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup“ in Höhe von 11.598.862 Euro
veranschlagt. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2023 wird der
Haushaltsansatz für die Investitionsmaßnahme um den erforderlichen Mehrbedarf in Höhe von
4.640.138 Euro angehoben.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Voraussichtlich Ratsbeschluss V0050/2022 am 07.09.2022
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten:
Inklusion - Bauordnung NRW § 55 Absatz 1 im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Klimaschutz - Gebäudeleitlinien der Stadt Münster

V.0050.2022_Anlage_1_Entwurf SuS

35848 Zeichen

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Flachdach /
Gründach 
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Flachdach /
Gründach 
Dachterrasse 
Lageplan 
1
V.0050.2022_Anlage_1

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F 30 F 30 
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F 30 
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F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 60 
F 60 
F 60 
F 30 
F 30 
F 30 F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 F 30 F 30 
F 30 F 30 
F 30 
F 30 F 30 
F 60 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
Gaderobe 
DS 
Flächentaster 
Decke ü. EG
Neu 
Decke ü. EG
Neu 
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:DQGDEVRUEHU 
$NXVWLN
:DQGDEVRUEHU 
,QQHQPD‰ 
$X‰HQPD‰ 
$FKVHQPD‰ 
gIIQXQJ$XVEDX 
1
BT_A1_EG-13 
OGS-Büro 
) P 
BT_A1_EG-10 
Santätsraum 
) P 
BT_A_EG-18 
OGS 
) P 
BT_A2_EG-09 
Lehrmittelraum/ Besprechung 
) P 
BT_A2_EG-04 
MZR-Werkraum 
) P 
BT_A1_EG-03 
Flur 
) P 
BT_A1_EG-14 
Stellv. Schulleitung 
) P 
BT_A1_EG-02 
Sekretariat 
) P 
BT_A1_EG-15 
Schulleitung 
) P 
BT_A1_EG-11 
Hausmeister 
) P 
BT_A2_EG-02a 
Hausmeister Werkstatt 
) P 
BT_A2_EG-08a 
Windfang 
) P 
BT_A_EG-18a 
Büro päd. Pers.
) P 
BT_A_EG-19c 
SiBe 
) P 
BT_A_EG-19a 
Flur Technik 
) P 
BT_A_EG-19b
Citeq 
) P 
BT_A_EG-19d
ELA/ ALZ 
) P 
BT_A_EG-24a 
Schaltzentrale 
) P 
BT_A2_EG-06 
Anlieferung 
) P 
BT_C_EG-02 
Nebenraum 
) P 
BT_C_EG-05 
Nebenraum 
) P 
BT_C_EG-04 
Motorikraum 
) P 
BT_C_EG-03 
Bücherei 
) P 
BT_D_EG-07 
Differenzierungsraum 
) P 
BT_D_EG-10 
Differenzierungsraum 
) P 
BT_D_EG-05 
Differenzierungsraum 
) P 
BT_D_EG-08 
Garderobe 
) P 
BT_D_EG-01 
Garderobe 
) P 
BT_D_EG-02 
Differenzierungsraum 
) P 
BT_D_EG-03 
Klasse 
) P 
BT_D_EG-04 
Klasse 
) P 
BT_D_EG-06 
Klasse 
) P 
BT_D_EG-09 
Klasse 
) P 
BT_A_EG-15 
Abstellraum 
) P 
BT_A2_EG-02 
Brennofenraum 
) P 
BT_A2_EG-05 
Technikschacht 
) P 
BT_A2_EG-01b
Technik 
) P 
BT_A2_EG-22 
Außenraum 
) P 
BT_A2_EG-02b
Flur 
) P 
BT_A2_EG-05a 
Aufzug 
) P 
BT_A2_EG-06a 
Anlieferung außen 
) P 
BT_A2_EG-00 
Außengang 
) P 
BT_A3_EG-00 
Außengang 
) P 
$
         
%
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(
)
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0
 
2_ 2_ EG 
Außenraum Außenraum 
    
 
 
    
  
 
  
 
  
    
 
5: 
5: 
5: 
BT_A1_EG-12 
Pumi 
) P 
BT_A1_EG-09 
Lehrerzimmer 
) P 
Nische 
)P 
BT_A_EG-10 
Lager 
) P 
Medientechnik 
) P 
Nische 
)P 
BT_A_EG-02 
Klassenraum 
) P 
BT_B_EG-12 
1.3 Klasse 
) P 
BT_B_EG-10 
1.1 Klasse 
) P 
BT_B_EG-09 
Differenzierungsraum 
) P 
BT_B_EG-06 
WC D 
) P 
BT_B_EG-05 
WC H 
) P 
BT_B_EG-04 
WC Vorraum 
) P 
BT_B_EG-07 
WC Vorraum 
) P 
BT_B_EG-08 
Pumi 
) P 
BT_B_EG-03 
Flur 
) P 
BT_A2_EG-12 
Abst. Waschmittel 
) P 
BT_A2_EG-11 
Waschraum 
) P 
BT_A2_EG-15 
Hausmeister l 
) P 
BT_A2_EG-14 
Waschraum 
) P 
BT_A2_EG-20 
Trafo 2
) P 
BT_A2_EG-21 
Trafo 1
) P 
BT_A2_EG-19 
Niedrsp.R
) P 
BT_A2_EG-01a 
Gaderobe ( Klasse ll)
) P 
BT_A2_EG-03 
Waschküche 
) P 
BT_A2_EG-16 
Hausmeister ll 
) P 
BT_C_EG-01 
Flur 
) P 
BT_A2_EG-17 
WC Jungen/ Beh.
) P 
BT_A2_EG-13 
WC Mädchen/ Beh.
) P 
Sporthalle 
Bälleraum 
) P 
Sporthalle 
LK Flur 
) P 
Sporthalle 
Duschen l 
) P 
Sporthalle 
Umkleide l 
) P 
Sporthalle 
LK Sanitär 
) P 
Sporthalle 
Beh. WC 
) P 
Sporthalle 
WC l 
) P 
Sporthalle 
Flur 
Sporthalle 
Geräteraum 
) P 
Sporthalle 
Hausmeister Lager 
) P 
BT_B_EG-01 
Eingangshalle 
) P 
BT_A1_EG-04 
Vorraum 
) P 
BT_A1_EG-06 
B. WC 
) P 
BT_A1_EG-08 
Vorraum 
) P 
BT_A1_EG-07 
WC H 
) P 
BT_A1_EG-05 
WC D 
) P 
BT_A1_EG-01 
Foyer 
) P 
BT_A_EG-07 
Flur 
) P 
BT_B_EG-02 
Flur 
) P 
BT_C_EG-06 
aktuelle Nutzung_Musikraum 
) P 
BT_A_EG-16 
Klassenraum 
) P 
BT_B_EG-11 
OGS 
) P 
BT_A2_EG-08 
Kopier-/Abstellraum 
) P 
Stuhllager 
) P 
Stuhllager 
) P 
BT_A2_EG-23 
Hochsp.-R
) P 
BT_A_EG-10a 
Fluchtweg 
) P 
BT_A2_EG-07 
Technikfläche 
SW-Küche 
) P 
BT_A_EG-01 
Flur ll 
) P 
BT_A_EG-09 
Aula 
) P 
Erdgeschoss V.0050.2022_Anlage_1

4$)0&144$)-’5&3 
"SDIJUFLUFO(NC) 
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS 
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1+1 
 
 
 
1+1 
 
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F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 F 30 
F 30 F 30 
F 30 F 30 F 30 
F 30 
F 30 F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 60 
F 60 
F 60 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
F 30 
T 30 
F 30 
F 60 
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BRH 45 
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5 6 ' 3 R V   
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V     
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V     
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V     
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V   
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V     
‘    ‘ $    /     
5 6 ' 3 R V     
‘    ‘ $    /     
* $ 3 R V    
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* $ 3 R V    
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5 6 ' 3 R V     
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5 6 ' 3 R V     
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* $ 3 R V    
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* $ 3 R V    
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3 R V  
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V.0050.2022_Anlage_1

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Ansicht Ost 
Ansicht Nord 
V.0050.2022_Anlage_1

4$)0&144$)-’5&3 
"SDIJUFLUFO(NC) 
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS 
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV 
          
 
 
 
             
     
FD 
7UDXIK|KH 
 2.)LUVW 
 
2.$WWLND%HVWDQG 
 
2.$WWLND 
 
2.$WWLND%HVWDQG 
2.$WWLND 
 
 
 
 
 
2.5' 
“2.)) 
1+1 
 
   
 
  
  
+DXVPHLVWHUO 
%7B$B(* 
:DVFKUDXP 
%7B$B(* 
6SHLVHUDXP 
%7B$B2* 
“2.))(* 
1+1 
 
 
2.5' 
 2.))2* 
 
 2.)LUVW 
    

    
 
  
 
 
  
 
 
 2.5' 
    
 
FD 
7UDXIK|KH 
'DFKQHLJXQJ 
ƒ
39 $QODJH 
)OXU 
%7B$B2* 
Spülen 
%7B$B2* 
Regenerationsraum 
%7B$B2* 
MZR-Werkraum 
%7B$B(* 
“2.))(*  
1+1 
 
2.5' 
 2.)) 
 
 
 2.)LUVW 
 
 
 
  
     
   
 
 
  
 
       
 
    
FD 
7UDXIK|KH 
 
$8)=8*6
6&+$&+7 
'DFKQHLJXQJ 
ƒ
39 $QODJH 
Technikschacht 
%7B$B(* 
Aufzug 
%7B$B(*D 
Trafo 1
%7B$B(* 
Dachterrasse 
%7B$B2*D 
Außenraum 
%7B$B(* 
Außengang 
%7B$B(* 
  
 
 
 
  
 
 
“2.))(* 
1+1 
 
   
6WJ
FPFP 
%7 
%DXWHLO' 
0DFKEDUNHLWVWXGLH 
$QVLFKW1RUG 
Ansicht West 
BT-A2_Bestandsschnitt BT-A2_Querschnitt - Speiseraum BT-A2_Querschnitt - Aufzug BT-A2_Querschnitt - Dachterrasse_Treppe 
     
2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 2.$WWLND%HVWDQG 
   
V.0050.2022_Anlage_1

4$)0&144$)-’5&3 
"SDIJUFLUFO(NC) 
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS 
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV 
%7B$B(* 
Anlieferung 
( ) * + , - . /$ % & '
Abst. Waschmittel 
%7B$B(* 
Hausmeister l 
%7B$B(* 
Hausmeister ll 
%7B$B(* 
WC Mädchen/ Beh.
%7B$B(* 
Flur 
%7B$B2* 
Lehrmittelraum/ Besprechung 
%7B$B(* 
Tiefkühllager 
%7B$B2* 
Reinungslager 
%7B$B2* 
Ausgabe 
%7B$B2* 
Dachterrasse 
%7B$B2*D 
Hochsp.-R
%7B$B(* 
Speiseraum 
%7B$B2* 
Regenerationsraum 
%7B$B2* 
Bewegungsfläche 
%7B$B2* 
WC Jungen/ Beh.
%7B$B(* 
Bücherei 
%7B&B(* 
Motorikraum 
%7B&B(* 
MZR-Werkraum 
%7B$B(* 
Klasse 
%7B'B(* 
0
2.5' 
  
“2.))(* 
 2.$WWLND 
“2.))(* 
 
 2.$WWLND 
 
 
  
    
“2.))(* 
1+1 
 
    
  
 
   
  
   


 
 
   
 
            
  FD 
 2.)) 
 
 
 
  
   
Flur 
%7B$B(* 
Speiseraum 
%7B$B2* 
Sekretariat 
%7B$B(* 
Flur 
%7B$B(* 
       
Waschraum 
%7B$B(* 

OGS-Büro 
%7B$B(* 
Klasse 
%7B$B2* 
Klasse 
%7B$B2* 
OGS 
%7B$B2* 
OGS 
%7B$B2* Flur 
%7B%B2* 
 2.))2* 
 
 2.)LUVW 
“2.))(* 
1+1 
 
2.))2* 
  
2.$WWLND 
“2.))(* 
1+1 
“2.))(* 
1+1 
 
 
 
    
   
  
   
   
     
    
 
       
   
 
    
     
    
 
  
  
       
 
 
FD 
7UDXIK|KH 
  
             
FD
   
BT-A2_Längsschnitt - Speiseraum 
Gesamtschnitt-Längsschnitt 
V.0050.2022_Anlage_1

4$)0&144$)-’5&3 
"SDIJUFLUFO(NC) 
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS 
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV 
$ % & ' ( ) * + , - . /
Flur 
%7B$B2* 
aktuelle Nutzung_Musikraum 
%7B&B(* Differenzierungsraum 
%7B'B(* 
Klasse 
%7B'B(* 
0
Klasse 
%7B$B2* 
Außengang 
%7B$B(* 
“2.))(* 
1+1 
2.))2* 
 
 
2.$WWLND 
“2.))(* 
 
“2.))(* 
FD 
 
   
  
   
      
2.5'2* FD FD  
%7 B$B 2* 
    
    
  
     
     
  
            
  FD 
)OXU 
%7B$B2* 
Foyer 
%7B$B(* 
Aula 
%7B$B(* 
Flur 
%7B$B(* 
Schulleitung 
%7B$B(* 
OGS 
%7B$B2* 
“2.))(*  
1+1 
 
 
 2.$WWLND 
 
2.))(* 
1+1 
2.))2* 
 
2.$WWLND 
2.))(* 
1+1 
  
2.5'(* 
2.5' 
 
 
  
 
  

  
 
$NXVWLNPD‰QDKPH 
  
 
  
         
  
Lager 
%7B$B(* 
Lehrmittel 
%7B$B2* 
SiBe 
%7B$B(*F
Citeq 
%7B$B(*E 
Differenzierungsraum 
%7B$B2*D 
Klasse 
%7B$B2* 
Aula 
%7B$B(* 
OGS 
%7B$B(* 
Büro päd. Pers.
%7B$B(*D 

 
 
 
       
  
 
  
 
   
  
 
   
   
  
 
 
 
“2.))(*  
1+1 
 
 
 
 
 2.$WWLND 
     
Schaltzentrale 
%7B$B(*D 
“2.))(* 
2.))2* 
 2.$WWLND 
2.$WWLND 
BT-A3_Längsschnitt - Innenhof 
BT-A/A1_Längsschnitt-Aula BT-A_Querschnitt-Aula 
V.0050.2022_Anlage_1

4$)0&144$)-’5&3 
"SDIJUFLUFO(NC) 
(UZHLWHUXQJGHU/XGJHUXVVFKXOH+LOWUXS 
3OlQH]XP%DXEHVFKOXVV 
6L%H 
%7B$B(*F
3X0L 
%7B$B2* 
)OXU 
%7B$B2* 
)OXU 
%7B$B(* 
/HKUHU]LPPHU 
%7B$B(* 
)OXU7HFKQLN 
%7B$B(*D 
Klasse 
%7B$B2* 
Lehrmittel 
%7B$B2* 
 
2.))2* 
 
2.$WWLND 
“2.))(* 
1+1 
“2.))(*  
1+1 
2.))2* 
 2.$WWLND 
 
 
       
    
  
  
 2.5' 
  
  
     
     
Flur 
%7B$B2* 
Klasse 
%7B$B2* 
Außengang 
%7B$B(* 
   
   
2.))2* 
 
2.$WWLND 
2.5'2* 
 
 
B 
  
       
“2.))(* 
1+1 
 
(LQJDQJVKDOOH 
%7B%B(* 
Flur 
%7B%B2* 
      
“2.))(* 
1+1 
2.))2* 
 
  
 
 
 2.$WWLND 
 2.9RUGDFK 
2.5'2* 
 
2.5'(* 
 
  
   
 
  
  
 
   
2.))2* 2.))2* 2.))2* 
Flur 
%7B%B2* 
Flur 
%7B%B(* 
TRH
%7B$B2*D 
Abstellraum 
%7B$B(* Eingangshalle 
%7B%B(* 
Flur 
%7B%B2* 
   
 
    
“2.))(* 
1+1 
2.))2* 
 
 2.$WWLND 
2.5'(* 
 
2.)3RGHVW 
 
 
   
 
 
2.5'2* 
“2.))(* 
1+1 
 
2.))2* 
 
 2.$WWLND 
2.5'(* 
 2.5'2* 
 
 
2.)3RGHVW   
 
 
 
2.)3RGHVW 
 2.$WWLND 
 
 
 
)OXFKWWUHSSH 
6WJ
FP
FP 
2.5'2* 
   
  
   
    
  
   
 
    
  
       
“ 
 
 2.$WWLND 
 2.$WWLND 
   
 
)DOOURKU 
1HXHV9RUGDFK 
BT-A/A1_Querschnitt-Lehrerzimmer BT-A3_Haupteingang-Schnittansicht 
BT-B_Querschnitt I_Aufenthalt BT-B_Längsschnittchnitt II BT-B_Ansicht Nord 
V.0050.2022_Anlage_1

Beschlussvorlage

24590 Zeichen

V/0050/2022
V/0050/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit - Baubeschluss -
Beratungsfolge
18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme „Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit“ wird nach
Plänen des Architekturbüros Schoeps + Schlüter GmbH aus Münster ausgeführt (Anlage 1).
2. Die Außenanlagen werden nach Planung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
ausgeführt. Für diese Planung wird eine gesonderte Baubeschlussvorlage vorgelegt.
3. Es wird sowohl eine Photovoltaikanlage auf dem geneigten Dach des aufgestockten
Sondertraktes installiert, als auch ein Gründach auf dem Flachdach der Aufstockung aufgebracht.
4. Die Checkliste nachhaltiges Bauen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). Die
Gebäudeleitlinien 2020 der Stadt Münster sind berücksichtigt, es werden insgesamt 17,5 t CO2/a
eingespart.
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
6. Die Erläuterungen zum energetischen Zustand des Bestandsgebäudes - das Energetische
Kurzgutachten - wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 2).
Amt für
Immobilienmanagement
31.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koschinowski
T elefon:492-2513
koschinowski@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0050/2022
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Baubeginn für den Ausbau im ersten Quartal 2023
geplant ist und die Inbetriebnahme voraussichtlich Ende viertes Quartal 2024 erfolgt.
8. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund des Ausbaus zur festgelegten 4-Zügigkeit
gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 0,2 VZÄ für Personalstunden
für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern ist.
II. Finanzielle Auswirkungen:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gem. der Kostenberechnung
nach DIN 276 vom 30.03.2022 in Höhe von 16.239.000 € entstehen, als auch jährliche
Folgekosten in Höhe von 739.058 € entstehen (Anlage 5).
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten aus dem Errichtungsbeschluss in Höhe von
9.250.000 Euro unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen seit 2018 um 2.348.862 Euro
auf 11.598.862 Euro zum Haushaltsplan 2022 fortgeschrieben wurden. Außerdem entstehen
Mehrkosten durch Zusatzmaßnahmen (Zusatzkosten abzüglich Einsparungen) in Höhe von
4.640.138 Euro. Die Gesamtkosten von 16.239.000 € haben sich damit gegenüber der
Veranschlagung im Errichtungsbeschluss (s. Vorlage V/0705/2018/2) um 6.989.000 Euro erhöht
(Anlage 6).

- 3 -
V/0050/2022
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnu
ng
Haush.-
jahr
Haushalt
splanent
wurf
2023
€
Haushaltspl
an 2022
€
Bemerkung
Produktgruppe 0301 Leistungen
für Schulen
Investitionsmaßnah
me
4970 Erweiterung
Ludgerussc
hule Hiltrup
Auszahlung
en für
Baumaßnah
men
Bisher
bereitgest
ellt
797.130 * 2.931.432 * Reduzierung
aufgrund Neu-
veranschlagung
zum
Haushaltsplan
Entwurf 2023
2022 2.512.500 2.512.500
VE (6.100.00
0)
(6.100.000)
2023 7.100.000 3.654.930
2024 4.629.370 2.500.000
2025 1.200.000
Summe aller Auszahlungen 16.239.00
0
11.598.862
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der
Investitionsmaßnahme 4970 “ Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup“ in Höhe von 11.598.862 Euro
veranschlagt. Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der
Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2023 um den erforderlichen Mehrbedarf in Höhe von
4.640.138 Euro angehoben. Der Mehrbedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung,
Jugend, Familie und Sport an anderer Stelle kompensiert.
xTeilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerk-
ungen
Immobilienmanage
ment
0111 Leistungen für Schule
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2024 ff. 251.620 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2024 ff. 233.000 Folgeaufwand
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 10.848 Folgeaufwand

- 4 -
V/0050/2022
Produktgruppe 1601 Allgemeine
Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
2024 ff. 243.590 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen 739.058
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 5).
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 als
Sammelerrichtungsbeschluss unter 8.6 der Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß
Vergabeordnung (VgV-Verfahren) für die Vergabe der Architektenleistungen im Rahmen der
Objektplanung zur Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup zugestimmt. Die Grundlage der Vergabe
von Architektenleistung für die bauliche Erweiterung basiert auf dem beschlossenen
Musterraumprogramm (vgl. Vorlage V/0328/2017/1).
Aus dem oben beschriebenen VgV-Verfahren, ohne vorgeschalteten Wettbewerb, zur Vergabe der
Architektenleistungen ( V/0226/2020) ist das Architekturbüro Schoeps + Schlüter Architekten GmbH
aus Münster mit dem ersten Rang hervorgegangen.
Die mit der Vorlage V/1016/2019 beschlossenen 5 Fertigbauklassen stehen mit Beginn des
Schuljahres 2021/22 zur Verfügung.
Mit der Vorlage V/0504/2021, Grundsatzbeschluss, wurde ergänzend durch den Rat am 29.09.2021
entschieden, das Bauteil D, aus dem Baujahr 2014, mit 4 Unterrichtsräumen sowie 4
Differenzierungsräumen zu erweitern. Dies ist nicht Bestandteil der jetzt vorliegenden Planung. Hierzu
erfolgt ein gesonderter Baubeschluss.
Zu 1.: Planung – Gebäude
Das Architekturbüro hat aus kosten- und finanziellen Gesichtspunkten vier Varianten ausgearbeitet.
Auf Grundlage dieser Vorentwürfe wurde die vorliegende Entwurfsplanung (Anlage 1) durch das Büro
Schoeps + Schlüter Architekten GmbH, Münster erstellt.
Die Ludgerusschule Hiltrup benötigt für ihre 4-Zügigkeit und ein erweitertes Angebot einer offenen
Ganztagsbetreuung 5 weitere Klassenräume, neue Büroräume und einen Speisesaal mit neuer
Küche. Das erweiterte Raumprogramm wird durch eine Gebäudeaufstockung sowie durch Umbauten
im Bestand realisiert.
Die Aufstockung einzelner Bauteile schafft eine verbesserte Verbindung zwischen den
unterschiedlichen Gebäudeteilen. Durch die Schaffung neuer Flächen oberhalb der Bestandsgebäude
wird keine weitere Grundfläche versiegelt. In diesem Konzept ist eine mögliche Aufstockung des BT-D
(Grundsatzbeschluss V/0504/2021) berücksichtigt und es kann somit auf weitere Veränderungen
reagiert werden. Die ganzheitliche Gestaltung des Gebäudes, mit Einbeziehung der energetischen
Sanierung der Bestandsaußenwände, verleiht der Schule eine kinderfreundliche und ansprechende
Erscheinung.

- 5 -
V/0050/2022
Da keine Veränderung der Zügigkeit vorgenommen wird, werden keine neuen dauerhaften Stellplätze
benötigt. Im Zuge der Außenanlagenplanung werden für ein verbessertes Angebot der
Parkmöglichkeiten drei neue Parkplätze für temporäres Parken eingeplant. Laut
Sonderbauverordnung muss mindestens ein behindertengerechter Stellplatz ausgewiesen werden,
dieser kann im Zuge der Erweiterung der Bestandsparkplätze mit eingeplant werden. Für eine noch
bessere Einbindung der Menschen mit Behinderungen kann ein zusätzlicher temporärer Bereich zum
Parken in der Nähe der Aula auf dem Schulhof angedacht werden. Ein Konzept zur Erfüllung des
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetz (GEIG) wird in Form einer Vorrüstung für Ladesäulen
berücksichtigt. Die Gebäudeaufstockung ist aus statischen Gründen in Holzrahmenbauweise geplant
und entspricht den Anforderungen der Gebäudeleitlinien 2020.
Die BGF Schulerweiterung beträgt rund 1.835 m² (NGF 1.467 m2). Zusätzlich sind
Umbaumaßnahmen im Bestand in den Bereichen Bauteil A2, Verwaltung, Lehrerzimmer, Aula und der
Verkehrsflächen notwendig. Die tatsächlich bearbeiteten Bruttogeschossflächen (BGF) im Bestand
umfassen rd. 1.055 m2.
Die Entwurfsplanung wird in der Anlage 1 ausführlich dargestellt.
Die Freiflächen werden durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Eigenplanung
bearbeitet. Die zu planende Gesamtfläche beläuft sich auf rund 6.180 m2.
Zu 2.: Planung – Freianlagen
Eine Entwurfsplanung für die Gestaltung der Freianlagen wird von Amt 67 erarbeitet, sowie ein
separater Baubeschluss herbeigeführt. Die Planung beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Anlieferzone, Wiederherstellung von Flächen entlang Straße „An der Alten Kirche“
- Zentrale Schulhoffläche
- Außenraum Forum/Mensa
- Neuordnung Müllstandort/Fahrrad- und KfZ-Stellplatz
- Wiederherstellung jetziger Containerstellplatz mit Umfeld
Aufgrund der Erweiterungsmaßnahmen gehen Funktionen und Flächen mit Aufenthaltsqualität
verloren (u.a. Innenhof, Trampoline, kleine Bühne, Außenunterricht künftige Anlieferung A.d.A.Kirche),
andere werden verlagert bzw. vergrößert (Müllstandort, Fahrrad- und KfZ-Stellplätze).
Es besteht der Wunsch nach einem attraktiven Eingangsbereich. Der Außenbereich für Forum und
Mensa ist neu zu konzipieren. Zudem wird eine Mensa-Anlieferzone neu hergestellt. Dieser bauliche
Eingriff hat Auswirkungen auf die bisherige Nutzung des Grünstreifens für Outdoor-Unterricht.
Neue Bewegungsmuster werden vorgegeben, die die bisherigen Aufenthalts- und Spielflächen
durchschneiden bzw. einengen. Es gilt, die verbleibenden Freiflächen in ihrer Gesamtheit so neu
zu konzipieren, dass verlorengehende Funktionen in einem Gesamtkonzept neu verortet bzw. ersetzt
werden und die Aufenthaltsqualität der Schulhoffläche erhöht wird.
Zu 3.: Gründach und Photovoltaikanlage
Das Flachdach der Aufstockung wird extensiv begrünt.
Insgesamt werden Gründachflächen von rd. 860 m2 umgesetzt.
Hiermit wird die Vorlage V/0705/2018/2 umgesetzt, in der der Rat zur Kenntnis nimmt, dass „bei allen
vorgenannten Baumaßnahmen zur Erweiterung von Schulen und zum Neubau von Schulgebäuden/-
Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen“.

- 6 -
V/0050/2022
Bezugnehmend auf die beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur
Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen, dazu gehört die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
städtischen Dächern.
Zur Sicherstellung eines sicheren Betriebes (Wartung, Pflege, Inspektion, Überprüfung,
Schneeräumung) wird bei der Realisierung des Flachdaches ein Geländer in erforderlicher Höhe als
Absturzsicherung vorgesehen. Mit dieser technisch-konstruktiven Lösung wird die Sicherheit der auf
dem Dach tätigen Personen gewährleistet und zudem zukunftsorientiert ein hohes Maß an Flexibilität
der Anlagen- /Flächenausnutzung ermöglicht.
Standortbezogen wird die Aufstockung, Bauteil A2 auf dem Satteldach, eine PV Anlage erhalten.
Die Anlage wird mit einer Leistung von rund 30 kWp errichtet, wodurch rd. 12,8 t CO2 im Jahr
eingespart werden.
Zu 4.: Checkliste nachhaltiges Bauen (Anlage 3)
Die anliegenden Checklisten für die Erweiterung der Schule geben Auskunft über die energetische
Qualität und die baubiologischen Kriterien der geplanten Baukörper.
Es werden insgesamt 17,5 t CO2/a durch den Neubau (12,8 t CO2/a) sowie die maßnahmenbezogene
Ertüchtigung des Bestandsgebäudes (4,7 t CO2/a) eingespart.
Zu 5.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen (Anlage 4)
Im Zuge der Schulerweiterung wird die barrierefreie Erschließung innerhalb der Schulgebäude durch
den Einbau eines Aufzuges im Sondertrakt erreicht. Somit wird die gesamte Schule in allen
Geschossen barrierefrei zugänglich sein.
Ein visuelles und akustisches Leitsystem erschließt sowohl im Neubau als auch im Bestandsgebäude
wichtige Räume und Funktionen. In mit dem Betreiber abzustimmenden Räumen soll zusätzlich eine
Unterstützung für Hörgeschädigte installiert werden. Im gesamten Erweiterungsbauteil wird die DIN
18040-1 eingehalten.
Ein temporärer (z.B. während Schulveranstaltungen) Behindertenparkplatz wird auf dem Schulhof in
kürzester Nähe zum Haupteingang eingerichtet, ein weiterer dauerhafter Behindertenparkplatz ist auf
dem Lehrerparkplatz geplant.
Die Entwurfsplanung Hochbau wurde dem „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ in der Sitzung am
18.08.2021 vorgestellt. Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess übernommen.
Zu 6.: Energetische Bewertung / Kurzgutachten (Anlage 5)
Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf
Potentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen
Zustandes. Gemäß der Gebäudeleitlinien 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert von
50 kWh/m² anzusetzen. Die Erweiterung und die Aufstockung sollen die Anforderungen an
Neubauten der Gebäudeleitlinien 2020 von 20 kWh/m² sowie den Null-Emissions-Haus-Standard
erfüllen. Am Standort Ludgerusschule Hiltrup ist bei einer energetischen Sanierung eine Reduzierung
des spezifischen Heizenergiebedarfes von durchschnittlich 71,5 kWh/m² auf 50 kWh/m² möglich.
Damit ergibt sich ein Einsparpotential von rund 84.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährlichen
CO2-Reduzierung von 21 T onnen

- 7 -
V/0050/2022
Zu 7.: Terminplanung
Der Baubeginn für den Neubau ist für das erste Quartal 2023 geplant. Für vorbereitende Arbeiten zur
Bereinigung von baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Belangen im Bereich Bauteil B ist bereits
ein gesonderter Bauantrag eingereicht worden. Diese vorgezogenen Arbeiten (Bauteil B) werden
voraussichtlich schon im Sommer/ Herbst 2022 umgesetzt.
Aufgrund der erheblichen baulichen Eingriffe im bestehenden Schulgebäude, dem unvermeidbaren
Bauen in diversen Bauabschnitten während des Schulbetriebs, mit mehreren Um- und Freizügen
innerhalb des Gebäudes, wird die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme für das Ende des vierten
Quartals 2024 angestrebt.
Zu II: Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.-2.: Kosten
Das Budget in Höhe von insgesamt 9.244.402 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung
nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Die Kostenschätzung beruht auf
einer Machbarkeitsstudie als Flächennachweis des Raumprogrammes.
Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN 276 der
weiterentwickelten Entwurfsplanung.
Durch die im Folgenden aufgeführten Anpassungen der Baupreisindizes, den zusätzlichen
entwurfsbedingten und nutzungsspezifischen Anforderungen, die zum Zeitpunkt des
Errichtungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren, entstehen Mehrkosten zu den Kosten aus dem
Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt rd. 6.994.000 € brutto (Anlage 6), sowie zum
fortgeschriebenen Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt rd. 4.688.000 € brutto.
Im Folgenden werden die wesentlichen Kostenveränderungen der Kostengruppen 300 und 400 nach
DIN 276 erläutert:
Zusatzkosten Gebäude – KG 300 – Summe rd. 2.761.485 € brutto
a.) Extensive Gründachflächen: rund 65.000 €
Gründach BauteilA1 und A3, sowie in T eilbereichender Aula mit einer Gesamtfläche von ca.
860 m2, Grundlage Gebäudeleitlinien (GLL) 2020, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit
b.) Absturzsicherung auf Flachdachlächen: rund 66.130 €
Absturz Sicherung FD Gründach, Bauteil A2, Zugang, Wartung, Laufstege als ergänzende
Maßnahmen für PV Anlage auf Steildach notwendig, nicht Bestandteil der KS Machbarkeit
c.) Gründung: rund 343.000 €
Gem. Berechnungen der Tragwerksplanung und Angaben aus dem Baugrundgutachten
muss die Gründung Bauteil A1, A2 durch Unterfangung und vorgelagerte Stützen ertüchtigt
werden (Erdaushub bis tragfähiger Boden, Magerbetonauffüllung, Wand-und
Fundamentschlitzung, STB Stützen, abschnittsweises Arbeiten, nicht Bestandteil der
Kostenschätzung Machbarkeit)
d.) Statische Konstruktionen: rund 395.000 €
Die bestehenden Bauteile A1 und A2 sind statisch konstruktiv nicht additiv zu belasten, daher
werden sowohl Stützenkonstruktion innerhalb dieser Gebäudeteile, als auch vor die Fassade
gestellte Tragwerkselemente notwendig. Innerhalb des Gebäudes ist eine Zulage für
Handarbeit berücksichtigt, nicht Bestandteil der Kostenschätzung Machbarkeit
e.) Raumakustische Maßnahmen: rund 185.000 €

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V/0050/2022
Die Raumakustik optimierende Deckensysteme im Neubau und in den bearbeiteten Räumen
des Bestandes
f.) Anlieferung: rund 55.000 €
Gebäudeöffnung im Bereich der Anlieferung Bauteil A2 (Abbruch, Sohle schneiden,
Fluchttüren)
g.) Energetische Ertüchtigung Fassade: rund 334.000 €
Notwendigkeit einer energetischen Sanierung Bauteil A1, A2, Nach Vorgaben des
Wärmeschutzes wird eine Überarbeitung zur Vermeidung von Bauschäden notwendig,
Fassadendämmung mit Riemchen,
h.) Bestandsfenster: rund 32.225 €
Notwendigkeit Bauteil A2, Bestandsfenster entwurfsbedingt ändern, überarbeiten
i.) Umsetzung Barrierefrei Konzept: rund 75.000 €
zur Umsetzung des barrierefrei Konzeptes (Rampen, Bodenmarkierungen, kontrastreiche
Gestaltung, Automatiktüren, Brailleschrift, Orientierungshilfen, etc.)
j.) Bauteil B: rund 212.000 €
Brandschutztechnische und bauordnungsrechtliche Bereinigung des Bestandes,
barrierefreies WC im OG einrichten (Ortbetondecke ergänzen, Fluchttreppe aus OG,
Fassadenelemente RWA umrüsten, Notausgang Ost, Lüftungsöffnung OG, Fluchttüren
innen, Vordach Nebeneingang)
k.) Aula/ Forum: rund 386.000 €
Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen,
bauliche Erweiterungen nach Gebäudeleitlinien (GLL), Landesbauordnung NRW und
Brandschutz erforderlich: Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum,
Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und akustische Hörschleife, Energetische Sanierung
Flachdach als Gründach 3-seitig zu Bauteil D
l.) Provisorien Außenraum: rund 255.000 €
Vorbereitende Arbeiten, Abbruch, Freistellung, Herstellung von Provisorien im
Leistungsbereich der Freianlagen
m.) Zulage Bauen in Bauabschnitten: rund 350.000 €
Zulage für abschnittsweises Arbeiten, Bauabschnitte, im laufenden Schulbetrieb,
Baustelleneinrichtung, Sicherheit im Schulbetrieb, Zeitfenster Baustellen Organisation
n.) Anschluss Bauteil D OG: rund 295.000 €
Einbindungsplanung Verkehrsflächen Bauteil A2 im OG zum Anschluss Bauteil-D
Einsparungen - KG 300
o.) Anschluss Bauteil D OG: rund - 270.000 €
Einsparpotential Volumenreduzierung Satteldach BT-A2
o.) Ausstattungsstandard Deckenverkleidungen: rund - 16.870 €
Einsparpotential EG Rasterdecke, OG Akustik mit Holzwerkstoffplatten
Zusatzkosten Gebäude – KG 400 - Summe rd. 529.845 € brutto
A.) Aula / Forum: rund 42.000 €
Nutzung der best. Aula als internen schulischen Veranstaltungsraum mit ca. 200 Personen,
technische Erweiterungen nach GLL 2020, LBO NRW und Brandschutz erforderlich:
Bühnentechnik, Beleuchtung Bühne, Beleuchtung Raum, Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und
akustische Hörschleife

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V/0050/2022
B.) Medientechnik Aula/ Speiseraum: rund 36.000 €
Aula und Speiseraum: Beschaffung von Beamer, Leinwänden, Beschallungsanlagen
C.) Photovoltaikanlage: rund 68.500 €
Errichtung einer ca. 30 kWp PV-Anlage auf dem Bauteil A2, gem. Gebäudeleitlinien, war kein
Bestandteil der Grobkostenschätzung
D.) Beleuchtung Schulhof: rund 32.500 €
Schulhofbeleuchtung Masten und Köpfe, Anlieferungsbeleuchtung Masten Köpfe, Fassade
(KG 500 verortet )
E.) Elektroverteiler: rund 57.500 €
Austausch Hauptzuleitung ELT Verteiler, Mehrkosten für Kabelführung unter
Aufrechterhaltung des Schulbetriebes
F .) Sicherheitsbeleuchtung (SiBe)/ ELA: rund 65.000 €
Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung gem. Brandschutzkonzept exkl. Turnhalle;
Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung (SiBe) und ELA-Anlage während des laufenden
Schulbetriebes und dem Bauen in Bauabschnitten
G.) Schrittspannung/ Blitzschlag: rund 30.000 €
Sicherheit: Reduzierung der Schrittspannung im Falle eines Blitzeinschlages in den
Bereichen Laubengang Bauteil A3, A2
H.) Aufzug/ Unterfahrt: rund 12.500 €
Aufzugsanlage: Ausführung verkürzte Unterfahrt begründet durch bauliche Begebenheiten
(Gründung Bestand)
I.) Barrierefrei WC Neu BT-B OG: rund 7.500 €
Elektrische Ausrüstung Barrierefrei WC Neuinstallation, GSM WC Rufanlage Nachrüstung
Bestand WC, Signalaufschaltung Verwaltung
J.) Leerrohre Nahwärmeversorgung: rund 5.000 €
Leerrohre, erweitere Nahwärmeversorgung Erweiterungsbau über den Schulhof
K.) Zugangskontrolle Haupteingänge: rund 6.000 €
Nutzeranforderung; die Haupteingänge sollen mit einer elektronischer Zugangskontrolle
(ZuKo) nachgerüstet werden können, hierzu werden an Eingangstüren die technischen
Vorkehrungen getroffen
L.) Brennofen/ Nutzer: rund 12.500€
Umzug des bestehenden Brennofens, entwurfsbedingt, Nutzerwunsch
M.) Küche/ VCC: rund 34.500€
Nutzeranforderung, VCC (Vario Cocking Center), erhöhte Luftwechselrate, Dimensionierung
Fettdichte Leitungen, Änderungen Raumlufttechnische Anlage (RLT) , Fettabscheider
Schulhofseitig
N.) Aula/ Forum/ Nutzer: rund 105.095€
Lüftung der Aula als Veranstaltungsraum Schulintern, RLT Anlagen Erweiterung und
Regelung
O.) Runder Tisch Barrierefreies Bauen (RTBB): rund 14.000€
Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit an bestehenden Barrierefrei WC Anlagen
P .) Brandschutz Zulagen: rund 5.500€
Brandschutz Anforderungen, entwurfsbeding, Holzbau
R.) Zuordnungsänderung Machbarkeit/ Baubeschluss: rund 208.250 €
In der Machbarkeit ist die Küche in der Kostengruppe 600 erfasst, dieses Kostenpaket wurde
nun Kostengruppe 400 zugeordnet, dadurch reduziert sich die KG 600
Einsparungen - KG 400

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V/0050/2022
Q.) Ausstattungsstandard: rund – 4.250 €
Selbstschlussarmaturen an allen WT , Entfall der Bodeneinläufe PuMi Räume, keine
einheitlichen Heizkörper Größen
Zusatzkosten Freianlagen:
Diese Planung wird über das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in
Eigenplanung realisiert. Die Herstellungskosten für die Schulhofgestaltung (Oberflächen und
Entwässerung) belaufen sich auf ca. 1.145.000 Netto Euro, zu ca. 1.362.000 Brutto Euro für
6.810 m² Bearbeitungsfläche. In Bezug auf die Kostenschätzung zum Errichtungsbeschluss
werden aktuell Mehrkosten in Höhe von rd. 607.090 €/Netto/ 722.438 €/Brutto benannt.
Diese Angaben beinhalten keine Kosten für die Grundleitungssanierung und technische
Anlagen im Freiraum.
Zusammenfassung:
Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherheiten - Konkretisierung
der Entwurfsplanung/T erminplanung:ca. 6.995.000 € brutto (Anlage 6)
Das Paket der Zusatzmaßnahmen zwischen der Kostenschätzung aus dem Errichtungsbeschluss
(2018) und der Kostenberechnung aus dem Baubeschluss beläuft sich unter Berücksichtigung der
Einsparungen, des Sicherheitsaufschlages, der Anpassung der Preissteigerung für die Jahre 2019-
2022, sowie der Fortschreibung der Preissteigerung für die Jahre 2022-2024, auf rd. 6.995.000 €
brutto
Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte Gesamtkosten in
Höhe von rd. 16.239.000 €. Gegenüber den im Haushalt 2022 bereits berücksichtigten Mittel sind
zusätzliche Mittel in Höhe von 4.640.138 € bereitzustellen.
Planungsdaten:
Neubau - BGF (Bruttogrundfläche): rd. 1.835 m²
Umbau Bestandsgebäude – bearbeitete Bruttogrundfläche: rd. 1.055 m²
Mit der Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup stehen dem Nutzer insgesamt rd. 4.450 m2
Nettoraumflächen (NRF) zur Verfügung.
Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der letzte vom statistischen Bundesamt
veröffentlichte Wert aus dem 1. Quartal 2020 (2.250 €/m² BGF) mit den veröffentlichten
Preissteigerungen bis zum 4. Quartal 2021 errechnet. Der fortgeschriebene BKI-Kostenkennwert-
Mitte-Oben-Wert beträgt 2.467 €/m² BGF und der BKI-Kostenkennwert-Oben 3.025 €/m² BGF .
Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten der Gesamtmaßnahme (KG 300 + 400) bezogen auf die
Bruttogeschossfläche (BGF) ist mit 2.822 €/m2 in Bezug auf den fortgeschriebenen 2021 BKI Mitte-
Oben-Wert von 2.467 €/m² etwas oberhalb einzuordnen. Dies resultiert u.a. aus den erheblichen
Eingriffen in den Gebäudebestand und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage.

- 11 -
V/0050/2022
gez.
I.V.
Christine Zeller
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1
Anlage 2
Entwurfsplanung des Architekturbüros Schoeps+Schlüter GmbH, Münster
Gebäudebestand: Energetisches Kurzgutachten
Anlage 3 Checkliste „Nachhaltiges Bauen“
Anlage 4 Checkliste Barrierefreiheit
Anlage 5
Anlage 5 a
Folgelastenberechnung
Erm. Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung
Anlage 6 Kostenberechnung nach DIN 276

V.0050.2022_Analge_5a_Erm.Personalaufwendungn zur Folgelastenberechnung

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V.0050.2022 Analge 5a

" 40.22.0001 17.03.2022
Susanne Voigt r 4051

Ermittlung Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung

Bitte sprechen Sie zur Abstimmung Ihre/Ihren Organisations-Sachbearbeiter/-in im Personal-
und Organisationsamt an! i

Ihvestitionsmaßnahme: Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup
Produktgruppe (PG): 0301

Jahr der Fertigstellung: 2024

Nutzungsdauer: dauerhaft

Einzelergebnisse: ni S
Durch die Investionsmaßnahme entstehen folgende haushaltsrelevante Veränderungen:

1. Zusätzliche dauerhafte Personalaufwendungen

Ab HH-Jahr 7 Stellenbewertung . | Stellen [are [mans]
in € / Stelle
2024 I [06 Schulhausmeister_ |0,2 | 54.240 10.848

Erläuterung:

Der Bedarf ergibt sich aus der zusätzlichen Flächenerweiterung. :

2. Zusätzliche befristete Personalaufwendungen

Zeitrahmen Stellenbewertung | Stellen Jahreswert
Stelle
Er
er ee ee]
ee

Erläuterung:

BT TREE

"3, Dauerhafter Weogfall von Personalaufwendungen

Jahr in € / Stelle
Fr a a

Til

V.0050.2022_Analge_5a

Erläuterung:

a ih innin. gear Ahie ai

“Gesamtergebnis: TEPEIRTANER
In die Folgelastenberechnung sind zu der Investitionsmaßßnahme 4970 ab dem Haushalt
2024 dauerhafte Personalaufwendungen in Höhe von zusätzlich 10.848.-€ einzustellen.

V.0050.2022_Anlage_4_ChL b.freies Bauen

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FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00  
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
Barrierefreiheit/Design für alle  
Stand: September 2020  
 
 
 
Standort: 063 Ludgerus Grundschule, Hiltrup 
Vorlagen-Nr.: V/ 0050/2022  Anlage: Anlage 4  
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 
 ja, Anzahl: 1 + 1 Temporär   nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang  
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe  
 Automatiktür   Bewegungsfläche vor der Tür  
 Sonstiges:        Maße: min 1,40 m  X 1,40 m  
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar    Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
  Erläuterung:       
 
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040)  
Insbesondere:  
 Sprachausgabe der Etagen  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür  
 Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung  
 nutzbar nein, Erläuterung:

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FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00  
 
 
Toilettenanlagen  
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder  
 Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage  
 Liege/Wandklappliege vorhanden 
 nein, Erläuterung: Sondersituationen im Bestand siehe B-Frei-Konzept  
 
Orientieren - Informieren - Leiten – warnen  
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte  
 Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude  
 Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und  
 Braille  
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975)  
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen  
 nein, Erläuterung:       
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040)  
 Raumbezeichnung: Aula, interne Schulferanstaltunge n  
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) 
 Erläuterung: akustische Optimierung Decken und tei lw.Wandflächen  
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: 
- Auf besonderen Wunsch erhält der Aufzug einen Klappsitz.

V.0050.2022_Anlage_2_Energetisches Kurzgutachten Ludgerusschule Hiltrup

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Ludgerusschule Hiltrup

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Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 3 
2 Beschreibung des Standortes .................................................................................................. 3 
3 Analyse des Ist-Zustandes ....................................................................................................... 4 
4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen ...................................................... 8 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ersteller: 
Amt für Immobilienmanagement 
Steffen Kattert, Amt für Immobilienmanagement, Energiemanagement

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1 Aufgabenstellung 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung vom 
28.01.2020 die Verwaltung beauftragt, für anstehende Baubeschlussvorlagen zu Gebäudeerweite-
rungen jeweils ein energetisches Kurzgutachten über den vorhandenen Gebäudebestand zu er-
stellen. 
 
2 Beschreibung des Standortes 
Am Standort Ludgerusschule Hiltrup befinden sich der 2-geschossige Klassentrakt mit Verwaltung 
(Baujahr 1967, rot), der 1-geschossige Sonderklassentrakt (1967, gelb), der 1-geschossige Neu-
bau (1998, schwarz), die 1-geschossige Turnhalle (1967, blau) und das 1-geschossige Erweite-
rungsgebäude (2014, grün). Der Standort wird nochmals erweitert (gelbe Schraffur) und der Son-
derklassentrakt wird aufgestockt. 
 
 
 
Abbildung 1 Luftbild Standort Ludgerusschule Hiltrup 
 
 
Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf Po-
tentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen  
Zustandes.

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3 Analyse des Ist-Zustandes 
Der Gebäudebestand am Standort hat in den Jahren 2011 bis 2020 einen durchschnittlichen witte-
rungsbereinigten Heizenergieverbrauch von 71,5 kWh/m² verursacht. Im Jahr 2021 lag dieser Wert 
bei 92,9 kWh/m². 
 
Gemäß der Gebäudeleitlinien 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert  
von 50 kWh/m² anzusetzen. Die Erweiterung und die Aufstockung sollen die Anforderungen an 
Neubauten der Gebäudeleitlinien 2020 von 20 kWh/m² sowie den Null-Emissions-Haus-Standard 
erfüllen.  
 
1. Klassentrakt und Verwaltung, Baujahr 1967 
 
Abbildung 2 Ansicht Klassentrakt Abbildung 3 Thermografie Klassentrakt 
 
Der Klassentrakt mit Verwaltung wurde im Jahr 1967 gebaut. In den 1990er Jahren erfolgte eine 
Sanierung. Bei der Sanierung wurde bereits der Heizenergieverbrauch-Zielwert von 50 kWh/m² be-
rücksichtigt. Die Bauteile der thermischen Gebäudehülle sind mit durchschnittlichen Dämmschich-
ten versehen und in einem baulich guten Zustand. Eine erneute energetische Sanierung ist mo-
mentan nicht erforderlich. 
 
 
Abbildung 4 Rückansicht Klassentrakt/Verwaltung 
 
Abbildung 5 Geometrische Wärmebrücke, geringe 
Dämmschicht, unterschiedliche thermische Qualität 
Tür/Fensterbereich 
Vereinzelte, auch geometrisch/konstruktiv bedingte Wärmebrücken sollten bei zukünftigen Sanie-
rungsmaßnahmen ausgebessert werden.

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2. Sonderklassentrakt, Baujahr 1967 
 
Abbildung 6 Sonderklassentrakt Abbildung 7 Thermografie Sonderklassentrakt 
 
 
Der Sonderklassentrakt wird aufgestockt und saniert. Die Thermografie zeigt hohe thermische Ver-
luste über die Oberlichter und die Außenwand. Die energetische Sanierung wird hier zu erhebli-
chen Verbesserungen führen. 
 
 
 
3. Neubau, Baujahr 1998 
 
 
Abbildung 8 Neubau 
 
Abbildung 9 Beschädigte Holz-Fensterrahmen 
 
Der Neubau befindet sich in einem dem Baujahr entsprechenden energetischen Zustand. Die 
Fensterrahmen sind zum Teil beschädigt und sollten ausgetauscht oder aufgearbeitet werden. 
Falls ein Austausch erfolgt, sollte auch die Verglasung erneuert werden.

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4. Erweiterung, Baujahr 2014 
 
 
Abbildung 10 Erweiterung 
 
 
Die Erweiterung aus dem Jahr 2014 entspricht dem aktuellen technischen Stand. Energetische Sa-
nierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nicht erforderlich. 
 
5. Turnhalle, Baujahr 1967 
 
 
Abbildung 11 Turnhalle 
 
Abbildung 12 Tauwasserausfall an Fenstern 
 
Die thermische Gebäudehülle der Turnhalle entspricht, bis auf das Dach, dem Errichtungsjahr. Das 
Dach wurde im Zuge der Überprüfung weitgespannter Tragwerke zu Beginn der 2010er Jahre er-
tüchtigt und auch energetisch verbessert. Die Außenwand und die Fenster müssen noch energe-
tisch saniert werden. An den Fenstern ist deutlicher Tauwasserausfall sichtbar. Die geringe thermi-
sche Qualität der Fassade führt zu einem hohen Heizwärmebedarf, der durch die bestehende Hei-
zungstechnik kaum gedeckt werden kann, was zu zum Teil unangenehm niedrigen Temperaturen 
in der Halle im Winter führt. Eine Sanierung der Gebäudehülle dürfte dieses Problem beheben und 
zu signifikanten Energieeinsparungen führen.

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Sommerlicher Wärmeschutz 
 
 
Abbildung 13 Innenansicht Klassenraum 
 
Abbildung 14 Außenansicht 
 
 
Im Sommer bestehen in den Klassenräumen auf der Südseite trotz Raffstoreanlage hohe Tempe-
raturbelastungen. Eine weitere Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes ist wünschens-
wert. Hier sollte die Verwendung von Sonnenschutzverglasung bzw. –folien geprüft werden. 
 
 
Technische Anlagen 
 
 
Abbildung 15 Heizzentrale 
 
Abbildung 16 Lüftungsanlage Turnhalle 
Die Anlagentechnik befindet sich in einem guten Zustand. Die Regelung gestaltet sich allerdings 
schwierig. Einige Klassenräume, die besonders weit von der Heizzentrale entfernt sind, lassen sich 
nur schwer auf die gewünschten Temperaturen bringen. Die Sanierungsmaßnahmen könnten hier 
eine Besserung bringen. Ansonsten sollte die Regelungstechnik nochmals überprüft und ange-
passt werden.   
 
Die Beleuchtung erfolgt über LED-Röhren.

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4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen 
 
Energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude 
 
 Turnhalle: Dämmung Außenwand/Austausch Fenster 
 Neubau 1998: teilweise Sanierung/Ertüchtigung Fenster/Fensterrahmen 
 Überprüfung/Optimierung Regelungstechnik 
 Verbesserung sommerlicher Wärmeschutz Klassenräume Südseite 
 
 
Überschlägige Berechnung der Einsparpotentiale: 
 
 
Am Standort Ludgerusschule Hiltrup ist bei einer energetischen Sanierung eine Reduzierung des 
spezifischen Heizenergiebedarfes von durchschnittlich 71,5 kWh/m² auf 50 kWh/m² möglich.  
 
Damit ergibt sich ein Einsparpotential von rund 84.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährli-
chen CO2-Reduzierung von 21 Tonnen.

Beratungsverlauf (6)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Alten Kirche

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0050/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.05.2022
Erstellt
19.01.2022 12:24