V/0668/2018
Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden – Energie- und Klimabericht 2017
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Anlage 2 - a-r-0046-2018-Photovoltaik
5476 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0046/2018 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 25. Juni 2018 Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürg erschaft voranbringen Der Rat möge beschließen 1. Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und auf Wand flächen städtischer Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt oder städtischer Beteiligungen wird vorangetrieben. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigenbedarfsbedeckung auf den 29 städtischen Ki Tas und Schulen sowie auf geeigneten Freiflächen (z.B. Deponiekörper in C oerde) vor. Dargestellt werden sollen die voraussichtlichen Eigenverbrauchs anteile und eine Abschätzung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. 2. Des Weiteren nimmt die Verwaltung auch den bisla ng unerledigten Antrag der CDU-Ratsfraktion A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlage n auf Sportflächen fördern“ vom 11.5.2011 auf und erarbeitet gemeinsam mit den Sportvereinen ein Konzept zur Nutzung von Dächern oder Tribünen v on Sporthallen für die Installation von Photovoltaikanlagen. 3. Im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“ und des Projekts „Öko-Profit“ werden Gewerbebetriebe zur (profitablen) Nutzung von Photo voltaik auf eigenen Dächern zum Eigenverbrauch angeregt und aktiv beraten. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Münster, der Wohn- und Stadtbau sowie genossenschaftlichen Wohnp rojekten ein mit dem aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell zu erar beiten, das auf andere Wohnimmobilien übertragen werden kann. Ziel ist es, damit bis zu 50% der Bevölkerung die Beteiligung an der Stromerzeugung durch PV zu ermöglichen. Begründung: Schon das Klimaschutzkonzept 2020 von 2009 stellt f est, dass die ehrgeizigen Klimaschutzziele Münsters nicht zu erreichen sind, wenn nicht „alle Münsteraner … mitmachen“ (S.9). Und der Masterplan 100% Klimaschutz von 2017 bezeichnet es als „notwendig, die lokalen Potenziale für Strom und Wä rme aus erneuerbaren Energien in Gänze zu heben.“ Aus diesem Grund sind die von d er Verwaltung bereits 2 angekündigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen KiTas und Schulen sowie die von der CDU-Ratsfraktion durch den Antrag A-R/0056/2011 beantragte Photovoltaik-Nutzung von Sporthallen für die endlic h prioritär umzusetzen und umfänglich darüber zu berichten. Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnete d as Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom auf dem eigenen Dach zu erzeugen und mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzus peisen. Diese Möglichkeit stand auch Gruppen offen, die auf einem angemieteten Dach Strom erzeugten. Sie wurde von vielen genutzt, sodass die Anlagenleistung in M ünster zwischen 2008 und 2013 von unter 10 000 KWp auf über 40 000 anstieg. Wie i n Vorlage V/0483/2018 erläutert wird, führte allerdings „eine drastische Kürzung de r Einspeisevergütungssätze“ ab 2012 zur Unwirtschaftlichkeit dieses Modells führte . Durch die außerdem eingeführte Verpflichtung, einen erheblichen Teil des erzeugten Stroms im eigenen Haus zu nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Strom erzeugung aus Photovoltaik faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer. Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstäd ten über 70%. Damit sich auch diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovol taik auf dem Dach, unter dem sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren kann (vgl. Antrag CDU „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ Nr. A-R/0025/2010 – V/0483/2018), wurde daher in der letzten Novellierung des EEG von 2017 das Instrument des Mi eterstroms oder Quartiersstroms eingeführt. Dadurch können Mieter*i nnen finanziell vom Wegfall der Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durc h das öffentliche Netz geleitet sondern vor Ort selbst genutzt wird, und erhalten s omit Strom zu einem Preis von mindestens 10% unter dem Grundtarif. Sie müssen sic h nicht beteiligen, sondern bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betre iber der Anlage erhält zudem einen „Mieterstromzuschlag“. Betreiber kann im Prinzip jeder sein, dem der Hause igentümer sein Dach überlässt. Somit können sich auch Gesellschaften bilden, an de nen sich die Mieter mit Kapital beteiligen können. Nach den Erfahrungen der in der Energiewende engagierten Umweltverbände gibt es dazu in Münster eine große B ereitschaft und ein hohes Potential. So erzeugen mit einer der ersten Gemeins chaftsanlagen in Münster 10 Gesellschafter mit überschaubarem Eigenkapital Stro m für etwa 10 Vier-Personen- Haushalte. Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität ( Auslegung der Anlage, Einsatz von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Be zug von Reststrom unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen) empfiehlt sich die Beteiligung eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deut schen Städten agieren die Stadtwerke vor Ort als Contractor für Beratung, Err ichtung und Betrieb von Mieterstrom-Anlagen, z.B. in Heidelberg, Flensburg, Solingen oder Tübingen. Daher legen wir Wert darauf, dass auch in Münster die Stadtwerke diese Rolle übernehmen. gez. Stefan Weber gez. Otto Reiners und Fraktion und Fraktion
Anlage 1 V_0668_2018 Bericht
66284 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement
Energie- und Klimabericht 2017
2
Impressum:
Text: Anja Karner, Stadt Münster,
Amt für Immobilienmanagement
Redaktion/Layout/Umsetzung: pars pro toto GmbH
Druck: Stadt Münster, August 2018, 300 Stück
Bildnachweise:
Harald Nölle (Deckblatt)
Stadt Münster (S. 3, 13 [Abb. 1]), 16, 21)
Thomas Wrede (www.thomas-wrede.de)
(S. 1, 13 [Abb. 2], 33 [Abb. 1])
Pexels (S. 19, 33 [Abb. 3])
Pixabay (S. 33 [Abb. 2])
Herausgeberin: Stadt Münster,
Amt für Immobilienmanagement
MÜN STER
KLIMA
SCHUTZ 2050
Bis zum Jahr 2050 sollen laut Masterplan „100 % Klima-
schutz“ der Stadt Münster die CO2-Emissionen im gesam-
ten Stadtgebiet um mindestens 95 % und der Energiever-
brauch um mindestens 50 % gegenüber dem Referenzjahr
1990 reduziert werden.
Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden
ebenfalls dazu beitragen, diese anspruchsvollen Ziele
zu erfüllen. Der Bericht dokumentiert, dass die Stadt
bereits seit vielen Jahren intensiv an der Umsetzung
arbeitet und zeigt zudem, welche weiteren Maßnahmen
zwingend notwendig sind, um dieses Ziel zu erreichen.
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1
Mustergültige Gebäudesanierung des Schillergymnasiums auf
Niedrigenergiehaus-Standard, Energieverbrauchsreduktion 70 %
1. Vorwort
2. Das Energiemanagement der
Stadt Münster
3. Energiecontrolling und
CO 2-Bilanzierung in den Bereichen
Strom und Wärme
3.1 Darstellung der Datenlage und der jahres-
weisen Entwicklung der Verbräuche
3.2 Entwicklung der Verbräuche nach
Nutzergruppen
3.3 Nutzerbezogene Verbrauchsaufteilung für die
Jahre 1995 und 2017
3.3.1 Nutzergruppe „Schulen und Kinder-
tagesstätten“
3.3.2 Nutzergruppe „Verwaltungseinrich-
tungen und Feuerwachen“
3.3.3 Nutzergruppe „Sport“
4. Projekte des Energiemanagements
4.1 Darstellung ausgewählter Projekte
4.1.1 Klimaschutz macht Schule
4.1.2 Inanspruchnahme von Fördermitteln
4.1.3 Lastganganalyse
4.1.4 Gebäudeinspektionen und Lastgang-
auswertung am Beispiel der Ludgerus-
schule
5. Entwicklung der CO2-Emissionen
6. Münster auf dem Weg zum
Masterplan 2050
6.1 Städtische Gebäude auf dem Weg zum
Masterplan 2050
7. Fazit und Ausblick
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10
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12
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20
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30
32
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Bis zum Jahr 2050 möchte Münster den Status einer klima-
neutralen Stadt erreicht haben. Dies kommt nicht nur der
Umwelt zugute, sondern auch einem ausgeglichenen Stadt-
haushalt. Immerhin schlagen die Energiekosten jährlich mit
rund 14 Mio. Euro zu Buche.
Die Stadt Münster hat im Jahre 2017 den Masterplan „100 %
Klimaschutz“ beschlossen. Bis zum Jahr 2050 sollen deshalb
die CO2-Emissionen um mindestens 95 % und der Energie-
verbrauch um mindestens 50 % gegenüber dem Referenz-
jahr 1990 reduziert werden.
Seit 1995 wurde schon einiges erreicht. So konnte der
Einsatz von Wärmeenergie um 12 % reduziert werden. Doch
zugleich stieg der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum
um 15,6 %, was aus einer intensivierten Gebäudenutzung
sowie einer erhöhten technischen Ausstattung resultiert.
Es stellt sich also die Frage, ob mit den bisher eingeleiteten
Maßnahmen die ehrgeizigen Ziele des städtischen Master-
plans erreicht werden können und – falls nicht – welche
zusätzlichen Maßnahmen den Erfolg garantieren können.
Dieser Bericht dokumentiert den aktuellen Stand der Akti-
vitäten und gibt einen Ausblick auf die nächsten Schritte.
1. Vorwort
3
der Energiebericht der Stadt Münster informiert bereits
seit dem Jahr 2011 regelmäßig über die Entwicklung der
Energiepreise, der Energieverbräuche sowie der daraus
resultierenden Energiekosten. Erstmalig sollen in einem
separaten Bericht nun auch Projekte und Maßnahmen, die
vom Amt für Immobilienmanagement in den letzten Jahren
erfolgreich umgesetzt worden sind, dargestellt werden.
Zudem sollen eine CO2-Bilanzierung und ein Maßnahmen-
plan aufzeigen, dass auch die Stadt Münster mit ihren eige-
nen Gebäuden bereits einen entscheidenden Beitrag leistet
und auch weiterhin leisten muss, um ihrer Vorreiterrolle
im Bereich des Klimaschutzes gerecht zu werden.
Die Stadt Münster ist heute – nach dem Beschluss zum
Masterplan „100% Klimaschutz“ – auf dem Weg zur klima-
neutralen Stadt bis zum Jahr 2050. Konkret bedeutet dies,
dass sich die Stadt Münster das Ziel gesetzt hat, bis zum
Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 95
Prozent gegenüber 1990 zu mindern und gleichzeitig den
Endenergieverbrauch zu halbieren. Dieses Anliegen schließt
unmittelbar an das bisherige Klimaschutzziel der Stadt an,
den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu
1990 zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf
20 Prozent zu erhöhen. Der Bericht soll aufzeigen, dass das
Amt für Immobilienmanagement auch bei den eigenen
Gebäuden bereits seit vielen Jahren intensiv an der Umset-
zung der bisherigen Ziele arbeitet, dass aber noch weitere
Anstrengungen erforderlich sind, um sowohl das bisherige
Ziel als auch das Ziel der klimaneutralen Stadt zu erreichen.
Im Bericht werden neben bereits durchgeführten Maßnah-
men und Projekten auch weitere Wege aufgezeigt, durch
die es möglich ist, die gesteckten Ziele zu erreichen.
Das Energiemanagement führt mittlerweile für einen Groß-
teil der eigenen und auch der angemieteten Gebäude eine
detaillierte Verbrauchsanalyse durch. Verbrauchssteigerun-
gen werden somit in der Regel zeitnah erkannt. Durch den
Einbau neuer Messtechniken werden zukünftig die Energie-
verbrauchsanalyse und die damit verbundenen Möglichkei-
ten der Optimierung noch weiter voranschreiten. Weiterhin
werden im Bericht konkrete Projekte wie das bereits seit
1997 existierende Projekt „Klimaschutz macht Schule“ und
die Intensivierung der Gebäudeinspektionen dargestellt.
Um den städtischen Haushalt zu entlasten, hat das Amt für
Immobilienmanagement im Jahr 2017 vermehrt Fördermit-
tel beantragt. Eine ausführliche Darstellung, welche Maß-
nahmen und Mittel in Anspruch genommen worden sind,
ist ebenfalls im Bericht enthalten.
Das Energiemanagement, das die aufgeführten Projekte
konzipiert und umsetzt, nimmt eine zentrale Rolle im Amt
für Immobilienmanagement wahr, da es sowohl für Ener-
gieeinsparungen und der damit verbundenen Entlastung
des städtischen Haushalts als auch für die Reduzierung der
CO2-Emissionen zuständig ist. Neubaumaßnahmen, Sanie-
rungen und die laufende Unterhaltung der städtischen Ge-
bäude müssen, um den anspruchsvollen Klimaschutzzielen
der Stadt Münster gerecht zu werden, zukünftig vermehrt
im Hinblick auf Einsparungen betrachtet werden.
Der Bericht dokumentiert durch Daten, Fakten und Bilan-
zen die Erfolge der letzten Jahre und zeigt Möglichkeiten
auf, wie der Weg zur klimaneutralen Stadt in den nächsten
Jahren zielgerichtet umgesetzt werden kann.
Stadtrat Matthias Peck
Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und
Nachhaltigkeit
Liebe Münsteranerinnen,
liebe Münsteraner,
4
2. Das Energiemanagement
der Stadt Münster
Münster bewirtschaftet zurzeit rund 500 Standorte mit
einer Gesamt-Nettogrundfläche von rund 1 Mio m2.
Es ist das Ziel, die vorhandenen Einsparpotenziale so weit
wie möglich auszuschöpfen.
Hierfür verfügt die Stadt Münster über ein umfangreiches
Instrumentarium, das sie für folgende Felder entwickelt hat:
• Energiecontrolling,
• Energiebeschaffung,
• Information, Kommunikation und Motivation,
• energetische Qualitätssicherung,
• Durchführung eigener Projekte.
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5
Dem Amt für Immobilienmanagement unterliegen der
Bau, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung von rd.
500 betriebsnotwendigen städtischen Standorten. Hierzu
zählen Verwaltungsgebäude, Schulgebäude, Kulturge-
bäude, Sportgebäude, Gebäude der Jugendpflege, Feuer-
wehrgebäude, Sozialunterkünfte, Betriebsgebäude und
Gebäude des Gesundheitsdienstes sowie sonstige Liegen-
schaften des allgemeinen Grundvermögens mit einer Net-
togrundfläche von über 1,0 Mio. m2 . Die gesamten Ener-
giekosten der Stadt Münster hierfür belaufen sich auf etwa
14 Mio. Euro pro Jahr. Diese Summe beinhaltet neben den
Energiekosten der Standorte u.a. auch die Kosten für die
Abwasseraufbereitung und die Lichtsignalanlagen.
Für den Betrieb aller Standorte (inkl. z.B. Pumpwerke,
Kläranlagen und Lichtsignalanlagen) der Stadt Münster
wurden im Jahr 2017 rund 90 Mio. kWh Wärme und 28
Mio. kWh Strom benötigt. Der Wasserbedarf beläuft
sich auf ca. 471.000 Kubikmeter pro Jahr. Diese Zahlen ver-
deutlichen, dass dem Thema Energieverbrauchsoptimie-
rung sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer
Sicht ein hoher Stellenwert zukommt. Der Stadt Münster
ist es gelungen, die Verbrauchswerte in den letzten Jahren
trotz gestiegener Anforderungen an die Gebäudeausstat-
tung und die deutliche Ausweitung der Nutzungszeiten
insgesamt geringfügig zu senken. Einzelne Nutzergruppen
(wie z.B. Schulen), die in den letzten Jahren vom Energie-
management besonders intensiv betreut worden sind,
konnten sogar trotz der gegenläufigen Tendenzen deutli-
che Einsparungen erzielen. Folgende Instrumente werden
zur Umsetzung eingesetzt:
Energiecontrolling • Verbrauchsdatenbeschaffung, -pflege und -überwachung
• Bewertung mittels Vergleichskennzahlen/Benchmarks
• Gebäudeinspektionen, Messungen, Schwachstellenanalysen
• Intervention bei Auffälligkeiten
• Initiierung von Optimierungsmaßnahmen und Erfolgskontrolle
Energiebeschaffung • Optimierung der Vertragsabschlüsse
• Preisvergleiche
Information, Kommunikation
und Motivation
• Klimaschutz macht Schule (Nutzerbeteiligungsprojekt)
• Stromsparkampagne in städtischen Gebäuden
• Öffentlichkeitsarbeit (z.B. durch Presseartikel)
• Erstellung eines jährlichen Energieberichts
energetische
Qualitätsicherung
• Entwicklung energetischer Zielvorgaben und Standards (Gebäudeleitlinien der
Stadt Münster)
• Durchführen energetischer Projektsteuerung mit Monitoring und energetischer
Betriebsoptimierung
• Umsetzung Energieeinsparverordnung/EEWärmeG: Energieausweise
• Aushangpflicht Energieausweise
• Nachrüstung oberste Geschossdeckendämmung
• Umsetzung energetischer Sanierungen gem. Gebäudeleitlinien
Projekte • Einsatz erneuerbarer Energien
• Energie- und Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstätten
(„Klimaschutz macht Schule“)
• Contracting
• Einwerben von Fördermitteln
• Modellprojekte (Sanierung Schillergymnasium; Neubau Städt. Gesamtschule
Münster Ost)
• Teilnahme am European Energy Award (EEA)
Tabelle 1: Instrumente des Energiecontrollings
6
3. Energiecontrolling und
CO 2-Bilanzierung in den
Bereichen Strom und Wärme
Wie hat sich der Energieverbrauch zwischen den Jahren
1990 und 2017 entwickelt?
Die Analysen ergeben folgendes Bild:
• Der Wärmeverbrauch konnte um 12 % reduziert werden.
Gründe für die erfreuliche Entwicklung liegen vornehm-
lich in der Umstellung von Niedertemperatur- auf Brenn-
werttechnik, in der Erneuerung und Optimierung der
Regelungstechnik sowie in den energetischen Gebäudes-
anierungen einzelner Gebäude.
• Gleichzeitig ist der Stromverbrauch um 15,6 % gestie-
gen. Ursache für diese Entwicklung ist die intensivier-
te Nutzung – etwa durch die Erweiterung auf offenen
Ganztag – und die erhöhte technische Ausstattung.
Verbrauchssenkende Maßnahmen, wie z.B. der Einsatz von
LED-Beleuchtungen, konnten den Anstieg jedoch deutlich
abmildern.
Der Bericht schlüsselt die Verbräuche für die drei Nutzer-
gruppen „Schulen und Kindertagesstätten“, „Verwaltungs-
einrichtungen und Feuerwachen“ sowie „Sportanlagen“
detailliert auf.
i
7
3.1 Darstellung der Datenlage
und der jahresweisen Entwicklung der
Verbräuche
Neben dem Energieeinkauf ist das strukturierte Erfassen,
Bewerten und Analysieren von Energieverbräuchen und
den damit verbundenen Kosten sowohl für die einzelnen
Nutzergruppen wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten,
Verwaltungsgebäude als auch für einzelne Objekte eine
zentrale Aufgabe des städtischen Energiemanagements.
Große Einsparerfolge (insbesondere im Wärmebereich)
konnten allerdings auch schon ab Mitte der 1980er Jahre
verzeichnet werden. Ein Großteil der Heizungsanlagen
wurde von Niedertemperatur- auf Brennwerttechnik
umgestellt und erste Erneuerungen von Regelungstechnik
mit Einsparungen von rund 20 % wurden damals schon
umgesetzt. Da aber erst ab Mitte der neunziger Jahre eine
differenzierte, monatliche Erfassung erfolgt ist, werden
im Folgenden die frühen Einsparerfolge nicht differenziert
dargestellt.
Mit den derzeit im operativen Energiecontrolling betreu-
ten Objekten sind bzgl. der Energiekosten rund 90 % der
städtischen Gebäude einbezogen.
Für die städtischen Immobilien bildet das Jahr 1995 das
Basisjahr, von dem an ein Großteil der Objekte bereits
monatsweise erfasst worden ist. Der witterungskorrigierte
Wärmeverbrauch betrug hier 60,8 Mio. kWh, der Stromver-
brauch 11,3 Mio. kWh, woraus ein Gesamtverbrauch von
72,1 Mio. kWh resultiert. Bis zum Jahr 2017 ist dieser um
7,7 % auf 66,6 Mio. kWh zurückgegangen.
Im Sektor Strom ist der Verbrauch seit 1995 um 15,6 %
angestiegen während es bei der Wärmeverbrauchsentwick-
lung einen deutlichen Rückgang um 12,0 % gegeben hat.
Da es aber seit 1995 einen massiven Zuwachs von Flächen
und damit verbundenen Verbrauchssteigerungen gege-
ben hat, ist es für eine detaillierte Bewertung sinnvoll, den
spezifischen, auf die Fläche bezogenen Verbrauch näher zu
betrachten.
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Energiebedarf [kWh]
Entwicklung des Energiebedarfs
Wärme und Strom
Str om i n kWhWärme in kWh
-12,0 %
+15,6 %
Gesamtein-
sparung: -7,7 %
Diagramm 1: Jahresweise Entwicklung des Energiebedarfs1
1 Bei den Werten für Wärme handelt es sich im Folgenden immer um witterungsbereinigte Werte. Zur besseren Vergleichbarkeit von Wärmeverbräuchen
und der Bewertung von Effizienzmaßnahmen wird der tatsächliche Verbrauch, der maßgeblich von der Außentemperatur abhängig ist, mittels Grad-
tagszahlen (milder oder kalter Winter) „witterungsbereinigt“.
8
weitere Reduzierung des Kennwertes ab dem Jahr 2010 ist
dann in erster Linie auf zielgerichtete energetische Sanie-
rungen zurückzuführen, die u.a. durch das Konjunkturpa-
ket 2 sowie durch Inanspruchnahme von Fördermitteln
(z.B. Zuschüsse durch die KfW) ausgelöst worden sind.
Im gleichen Zeitraum ist der spezifische Kennwert des
Stromverbrauchs von 19,85 auf 21,38 kWh/m²a gestiegen
(+7,7 %). Die deutlich gestiegenen Anforderungen an die
Nutzung und Auslastung der Gebäude (z.B. Erweiterung
auf offenen Ganztag, Ausstattung der Schulen mit Mensen
und Zunahme der Übermittagsbetreuung) und die erhöh-
te technische Ausstattung (z.B. Einbau von Servern 4 und
digitaler Infrastruktur im Rahmen des Medienentwick-
lungsplanes) haben maßgeblich zu diesem Anstieg beige-
tragen. Verbrauchssenkende Maßnahmen wie der Einsatz
von LED-Beleuchtung oder der Einsatz von energieeffizien-
ten Pumpen haben dazu beigetragen, dass der Anstieg, im
Gegensatz zum gesamten Stadtgebiet von Münster 5, rela-
tiv gering ausgefallen ist. Der geringe Anstieg im Sektor
Strom beim Gesamtverbrauch und auch bei den Kennwer-
ten macht deutlich, dass die intensive Arbeit des Energie-
managements in den letzten Jahren dazu beigetragen hat,
den Stromverbrauch nicht, wie im gesamten Stadtgebiet
Münsters, deutlich weiter ansteigen zu lassen.
Von den rund 500 betriebsnotwendigen Standorten, die
von der Stadt Münster bewirtschaftet werden und die auch
technische Bauwerke wie z.B. Pumpwerke, Kläranlagen
oder Lichtsignalanlagen berücksichtigen, sind ca. 200 in der
regelmäßigen Verbrauchskontrolle2. Hierbei handelt es sich
in der Regel um Gebäude (z.B. Schulen und Kindertages-
stätten), die von der Stadt selber genutzt werden und bei
denen die Verbrauchsdaten monatlich erfasst und ausge-
wertet werden können. Bereits seit 1995 erfolgt hier die
regelmäßige Datenaufnahme. Alle im Folgenden aufgeführ-
ten Auswertungen beziehen sich auf diese 200 Objekte.
Insgesamt bewirtschaftet das Amt für Immobilienmanage-
ment rund 1 Mio. m² Nettogrundfläche (NGF). Die rund 200
Gebäude, für die monatliche Verbrauchswerte vorliegen,
machen im Jahr 2017 578.000 m² aus.
Betrachtet man nun die flächenbezogenen Werte, so wird
deutlich, dass der spezifische Wärmeverbrauch seit 1995
von 122,42 auf 98,74 kWh/m²a reduziert werden konnte
(was einem Rückgang von 19,2 % entspricht). Der Rück-
gang von 1995 bis 2005 ist hauptsächlich auf die Um-
stellung von Niedertemperatur- auf Brennwerttechnik,
Erneuerung und Optimierung der Regelungstechnik sowie
auf weitere technische Maßnahmen zurückzuführen. Die
Jahr Wärme [kWh] Änderung ggü.
1995 in %
Strom [kWh] Änderung ggü.
1995 in %
Gesamt [kWh] Änderung ggü.
1995 in %
1995 60.762.084 0,0 % 11.344.623 0,0 % 72.106.707 0,0 %
2000 62.102.835 2,2 % 11.386.895 0,4 % 73.489.730 1,9 %
2005 58.219.310 -4,2 % 12.850.400 13,3 % 71.069.710 -1,4 %
2010 55.355.591 -8,9 % 13.583.523 19,7 % 68.939.114 -4,4 %
2015 52.767.329 -13,2 % 13.662.436 20,4 % 66.429.765 -7,9 %
2016 53.390.410 -12,1 % 13.494.917 19,0 % 66.885.327 -7,2 %
2017 53.467.817 -12,0 % 13.114.693 15,6 % 66.582.510 -7,7 %
Tabelle 2: Entwicklung des Energiebedarfs in kWh/a
2 Bei den rund 300 Standorten, die sich nicht in der Verbrauchskontrolle befinden, handelt es sich z.B. um Pumpwerke, Kläranlagen, Brunnen und Flücht-
lingsunterkünfte (die in der Regel nur kurzzeitig genutzt werden).
3 Um die interkommunale Vergleichbarkeit der Kennwerte zu gewährleisten, wird im Folgenden als Energiebezugsfläche die NGF angesetzt. Das Ver-
hältnis von Nettogrundfläche zu Bruttogrundfläche (NGF/BGF) liegt in Anlehnung an BKI, das 1996 von den Architektenkammern aller Bundesländer
gegründet wurde, um aktuelle Daten bereitzustellen und zielführende Methoden zu entwickeln und zu vermitteln, bei Werten zwischen 0,8 und 0,9
(je nach Nutzungsart).
4 Der durchschnittliche Jahresstromverbrauch je Server beträgt im Mittel 14.000 kWh. Bei ca. 100 Schulen, die hiermit ausgestattet worden sind, werden
rund 1,4 Mio. kWh jährlich hierdurch mehr verbraucht. Dies bedeutet jährliche Mehrkosten von mehr als 300.000 €.
5 Lt. Klimabilanz der Stadt Münster (Amt für Grünflächen und Umweltschutz) ist der Stromverbrauch für das gesamte Stadtgebiet von 1990 bis zum Jahr
2011 um 47% angestiegen.
9
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1.000.000
1.100.000
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Fläcnenentwicklung in m²
Flächenentwicklung NGF
Fläche Energiecontrolling in m² Bewirtschaftete Fläche in m²
(Werte erst ab 2005 verfügbar)
+8,2 % seit 1995
Diagramm 2: Jahresweise Entwicklung der Flächen3
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
140,00
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Kennwert in kWh/m²a
Entwicklung Kennwerte Wärme und Strom
Kennw ert Strom i n kWh/m² Kennw ert Wärme in kWh/m²
+7,7 %
-19,3 %
Diagramm 3: Jahresweise Entwicklung der Kennwerte
10
in die drei Nutzergruppen „Schulen und Kindertagesstät-
ten“, „Verwaltungseinrichtungen und Feuerwachen“ und
„Sport“. Da die absoluten Verbräuche ohne Bezug auf die
Fläche, wie bereits dargestellt, keine zielführenden Inter-
pretationen zulassen, werden diese nur zur Übersicht in
den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
3.2 Entwicklung der Verbräuche nach
Nutzergruppen
Da die Verbräuche und die daraus resultierenden Kenn-
werte durch abweichende Nutzungen häufig nicht ver-
gleichbar sind, erfolgt für die detaillierte Betrachtung
der Einsparungen und Mehrverbräuche eine Einteilung
Jahr Kennwert Strom
in kWh/m²
in % zu 1995 Kennwert Wärme
in kWh/m²
in % zu 1995
1995 19,85 0,0 % 122,43 0,0 %
2000 19,52 -1,7 % 122,63 0,2 %
2005 21,97 10,7 % 114,62 -6,4 %
2010 22,67 14,2 % 105,61 -13,7 %
2015 22,48 13,2 % 98,39 -19,6 %
2016 22,00 10,8 % 98,60 -19,5 %
2017 21,38 7,7 % 98,74 -19,3 %
Tabelle 3: Jahresweise Entwicklung der Kennwerte
Tabelle 4: Entwicklung des Energiebedarfs der Nutzergruppe „Schulen und Kindertagesstätten“
Tabelle 5: Entwicklung des Energiebedarfs der Nutzergruppe „Verwaltungseinrichtungen und Feuerwachen“
Strom in kWh Wärme in kWh
Jahr Schulen inkl.
Turnhallen
Kindertages-
einrich-
tungen
Berufs-
schulen
Sonder-
schulen
Schulen inkl.
Turnhallen
Kindertages-
einrich-
tungen
Berufs-
schulen
Sonder-
schulen
1995 5.429.486 202.567 1.196.686 164.429 44.294.075 1.102.654 5.622.032 1.860.629
2000 4.961.830 213.701 1.287.101 174.105 39.724.080 1.227.083 6.811.657 1.895.131
2005 5.149.406 248.271 1.166.278 181.301 33.204.063 1.467.438 5.091.960 1.577.948
2010 5.435.868 292.587 1.409.177 220.610 32.297.272 1.576.223 5.396.394 1.469.774
2015 5.457.427 333.354 1.472.787 150.270 29.727.107 1.662.110 5.268.733 1.463.833
2016 5.442.274 347.286 1.479.697 133.664 30.579.748 1.718.789 5.425.918 1.489.329
2017 5.509.112 326.866 1.335.340 145.387 31.765.846 1.589.024 4.880.880 1.746.247
Strom in kWh Wärme in kWh
Jahr Verwaltungseinrichtungen Feuerwachen Verwaltungseinrichtungen Feuerwachen
1995 2.341.200 331.020 4.369.207 –
2000 2.483.191 409.320 3.960.725 1.112.161
2005 2.707.271 669.663 5.082.624 1.798.481
2010 2.557.387 753.898 4.423.652 1.723.847
2015 2.303.126 1.053.398 4.295.164 1.363.437
2016 2.218.514 1.198.248 4.080.227 1.330.936
2017 1.890.756 1.220.179 3.110.827 1.271.987
11
men, die im Folgenden näher erläutert werden, konnte
im Jahr 2017 der Anteil vom Gesamtverbrauch auf 55,8 %
reduziert werden. Im Sektor Wärme haben die Schulen
und Kindertagesstätten 86 % des Gesamtverbrauchs ausge-
macht. Durch umfangreiche Maßnahmen, die ebenfalls im
Folgenden noch dargestellt werden, konnte hier sogar der
Anteil auf 73,6 % reduziert werden.
Bedingt ist dies sowohl durch die große Anzahl der Ge-
bäude als auch der daraus resultierenden Gesamtflächen.
Auf Grund dieser hohen Verbrauchsanteile wurde in der
Vergangenheit bei der Umsetzung von Maßnahmen zur
Energieeinsparung der Fokus auf diese Nutzergruppe
gelegt.
Da die Schulen und Kindertagesstätten aber weiterhin 56
bzw. 74 % der Verbräuche ausmachen, wird weiterhin bei
Sanierungen und effizienzsteigernden Maßnahmen auf die
Nutzerkategorie Schule ein besonders deutlicher Fokus
gelegt.
Die Interpretation in der weiteren Darstellung erfolgt an
Hand der spezifischen Kennwerte.
3.3 Nutzerbezogene Verbrauchs-
aufteilung für die Jahre 1995 und 2017
Um zielgerichtet Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen,
ist es sinnvoll, in einem ersten Schritt die Nutzergruppen,
die die höchsten Verbräuche aufweisen, zu identifizieren.
In einem nächsten Schritt können diese dann detailliert
auf das mögliche Einsparpotenzial hin untersucht werden.
Betrachtet man die Verbrauchsanteile der einzelnen
Nutzerkategorien für das Jahr 1995, so wird deutlich, dass
die Schulen und Kindertagesstätten sowohl beim Strom-
als auch beim Wärmeverbrauch die höchsten Anteile
aufweisen. Im Jahr 1995 haben die Schulen und Kinderta-
gesstätten einen Anteil von 61,6 % vom Gesamtverbrauch
ausgemacht. Durch Umsetzung verschiedener Maßnah-
Tabelle 6: Entwicklung des Energiebedarfs der Nutzergruppe „Sport“
Strom in kWh Wärme in kWh
Jahr Turn- und
Sporthallen
Sportplatz-
gebäude
Freibäder Hallenbäder Turn- und
Sporthallen
Sportplatz-
gebäude
Freibäder Hallenbäder
20056 464.563 121.430 198.842 1.943.375 1.145.090 600.802 91.537 7.894.407
2010 607.182 139.447 450.918 1.716.449 1.406.953 625.386 123.956 6.092.541
2015 509.136 149.821 468.000 1.765.117 1.208.379 630.609 155.402 6.883.200
2016 422.994 150.340 491.550 1.610.350 964.112 668.685 184.042 6.823.925
2017 483.965 131.219 458.400 1.613.469 1.093.358 583.267 170.687 7.161.076
47,9%
10,5%
1,4%
1,8%
20,6%
2,9%
1,5% 0,3%
2,0%
11,0%
Endenergiebedarf Strom 1995
Schulen inkl. T urnhall en
Berufsschulen
Sonderschul en
Kindertageseinrichtungen
Verwal tungsgebäude
Feuerwehren
Turn- u. Sporthallen
Sportpl atzgebäude
Freibäder
Hallenbäder
Schulen und Kitas: 61,6 %
42,0%
10,2%
1,1%2,5%
14,4%
9,3%
3,7%
1,0%
3,5% 12,3%
Endenergiebedarf Strom 2017
Schulen inkl. T urnhall en
Berufsschulen
Sonderschul en
Kindertageseinrichtungen
Verwal tungsgebäude
Feuerwehren
Turn- u. Sporthallen
Sportpl atzgebäude
Freibäder
Hallenbäder
Schulen und Kitas: 55,8 %
Diagramm 4: Endenergiebedarf Strom 1995 und 2017 nach Nutzern
6 Werte erst ab 2005 dauerhaft erfasst.
Feuerwachen Feuerwachen
12
Der Sektor Wärme weist für alle Schulformen (Grund-,
weiterführende, Berufs- sowie Sonderschulen) ab 2001/02
deutliche Einsparungen beim witterungsbereinigten spe-
zifischen Wärmeverbrauch auf. Hierzu haben maßgeblich
die Dämmung der obersten Geschossdecke (2002/03)
und der Einsatz neuer Regelungstechnik beigetragen.
Beide Maßnahmen wurden flächendeckend an den Ein-
richtungen umgesetzt. Zusätzliche umfangreiche Sanie-
rungen einzelner Objekte haben dies noch unterstützt.
Bei den Schulen inkl. Turnhallen, die am Gesamtverbrauch
den höchsten Anteil ausmachen (Diagramm 4 und 5)
konnte der spezifische Kennwert Wärme seit 1995 von
142,03 kWh/m²a auf 94,66 kWh/m²a gesenkt werden (was
einer Einsparung von 33,4 % entspricht). Und auch der spe-
zifische Stromverbrauch konnte entgegen des Trends der
Zunahme von 15,51 auf 14,72 kWh/m²a gesenkt werden.
Prozentual bedeutet dies einen Rückgang von 5,1 %.
Nachfolgend aufgeführt einige beispielhafte Sanierungen
von Schulen, die ebenfalls dazu beigetragen haben, den
spezifischen Wärmeverbrauch zu reduzieren:
3.3.1 Nutzergruppe „Schulen und
Kindertagesstätten“
Die Nutzergruppe „Schulen und Kindertagesstätten“
beinhaltet die Verbräuche der Gruppen Schulen inkl.
Turnhallen, Kindertageseinrichtungen, Berufsschulen und
Sonderschulen.
In der Gruppe der Schulen inkl. Turnhallen und den Son-
derschulen sind seit 1995 für beide Kennwerte (Strom
und Wärme) Einsparungen zu verzeichnen. Im Sektor
Strom kann dies als großer Erfolg verzeichnet werden,
da durch die deutlich gestiegenen Anforderungen an die
Nutzung und Auslastung der Gebäude (z.B. Ausstattung
der Schulen mit Mensen und Zunahme der Übermittags-
betreuung) und die erhöhte technische Ausstattung (z.B.
Einbau von Servern und Ausbau des Medienentwicklungs-
plans) stromverbrauchssteigernde Einflussfaktoren zu
Grunde liegen. Neben dem Projekt „Klimaschutz macht
Schule“, an dem mehr als 90 % der Grund- und weiterfüh-
renden Schulen teilnehmen, haben auch zielgerichtete
Beleuchtungssanierungen, der Einsatz geregelter Pumpen
sowie der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen zu
diesem Erfolg beigetragen.
72,1%
9,1%
3,0%
1,8% 6,6%
2,2% 1,1%
0,2% 0,2% 3,8%
Endenergiebedarf Wärme 1995
Schulen inkl. T urnhall en
Berufsschulen
Sonderschul en
Kindertageseinrichtungen
Verwal tungsgebäude
Feuerwehren
Turn- u. Sporthallen
Sportpl atzgebäude
Freibäder
Hallenbäder
Schulen und Kitas: 86,0 %
57,4%
10,2%
2,8%
3,2%
7,7%
2,5%
1,8%
1,3%
0,3%
12,8%
Endenergiebedarf Wärme 2017
Schulen inkl. T urnhall en
Berufsschulen
Sonderschul en
Kindertageseinrichtungen
Verwal tungsgebäude
Feuerwehren
Turn- u. Sporthallen
Sportpl atzgebäude
Freibäder
Hallenbäder
Schulen und Kitas: 73,6 %
Diagramm 5: Endenergiebedarf Wärme 1995 und 2017 nach Nutzern
Feuerwachen Feuerwachen
13
Schule Spezif. Wärmeverbrauch vor
Sanierung in kWh/m²a
Spezif. Wärmeverbrauch nach
Sanierung in kWh/m²a
Energieeinsparung in kWh/a
Grundschule Kinderhaus West 125 80 215.000
Michaelschule 169 92 320.000
Idaschule 150 93 160.000
Schillergymnasium 98 30 675.000
Tabelle 7: Beispielhafte Schulsanierungen
Schule Sanierungsdetails
Michaelschule
• Klinkerwand mit Innendämmung,
weitere Flächen mit Wärmedämm-
verbundsystem (WDVS)
• Projektbudget 1,4 Mio. €
• Sanierte NGF ca. 2.500 m²,
Sanierungskosten ca. 560 €/m²
Reduktion: -60 %
Schillergymnasium
• Totalsanierung der Gebäudeteile
„Heerdestraße“ und „Finkenstraße“
• mit Bearbeitung aller Wärmebrücken
• Investition 3,7 Mio.€
• Sanierungskosten ca. 800 €/m²n
Reduktion: -70 %
Tabelle 8: Beispielhafte Schulsanierungen
14
Tabelle 9: Entwicklung der flächenbezogenen Kennwerte der Nutzergruppe „Schulen und Kindertagesstätten“
Strom in kWh/m²a Wärme in kWh/m²a
Jahr Schulen inkl.
Turnhallen
Kindertages-
einrich-
tungen
Berufs-
schulen
Sonder-
schulen
Schulen inkl.
Turnhallen
Kindertages-
einrich-
tungen
Berufs-
schulen
Sonder-
schulen
1995 15,51 13,16 16,59 10,68 142,03 76,31 90,46 138,19
2000 13,66 13,89 18,19 11,31 122,97 84,93 111,51 140,75
2005 14,13 16,13 16,48 11,77 102,38 101,25 83,36 117,19
2010 14,77 17,62 19,29 11,80 98,07 100,53 85,22 86,51
2015 14,63 17,71 18,86 9,68 88,76 92,47 77,03 86,16
2016 14,54 18,45 18,94 8,61 91,13 95,62 79,33 87,66
2017 14,72 17,36 17,10 9,37 94,66 88,40 71,36 102,79
0
5
10
15
20
25
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Strombedarf [kWh/m²]
Spezifischer Strombedarf
Schulen inkl. T urnhall en Kindertageseinrichtungen
Berufsschulen Sonderschul en
0
20
40
60
80
100
120
140
160
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Wärmebedarf [kWh/m²]
Spezifischer Wärmebedarf
Schulen inkl. T urnhall en Kindertageseinrichtungen
Berufsschulen Sonderschul en
Diagramm 6: Spezifischer Strom- und Wärmebedarf („Schulen und Kindertagesstätten“)
hat, massiv gestiegen. Neben höheren Raumtemperatu-
ren, die zu einer Steigerung des Wärmeverbrauchs führen,
haben auch die strombezogenen Anwendungen (z.B.
häufigere Nutzung von Waschmaschinen) deutlich zuge-
nommen.
Bei den Kindertageseinrichtungen, die allerdings vom ab-
soluten Verbrauch nur einen Bruchteil ausmachen (3 bis
4 % bezogen auf die Schulgebäude), hat es bei den flächen-
bezogenen Kennwerten Mehrverbräuche gegeben. Hier
sind die Anforderungen durch die Betreuung von Wickel-
kindern, die in den letzten Jahren deutlich zugenommen
15
Der spezifische Stromverbrauch ist bei den Feuerwachen
kontinuierlich bis zum Jahr 2010 von 20,09 auf 45,76
kWh/m²a angestiegen. Im Jahr 2014 erfolgte die Erweite-
rung der Feuerwache 1. Eine hohe technische Ausstattung
und die Errichtung des Rechenzentrums des Dienstleisters
Citeq in der Feuerwache 1 haben dann zu einer weiteren,
massiven Erhöhung des Kennwertes auf 62,45 kWh/m²a
geführt. Bezogen auf das Jahr 1995 resultiert hieraus ein
Anstieg von mehr als 200 %.
3.3.2 Nutzergruppe „Verwaltungseinrichtungen
und Feuerwachen“
Durch die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnah-
men und die Steigerung der Energieeffizienz (z.B. durch
Beleuchtungssanierungen) konnten bei den Verwaltungs-
gebäuden sowohl der spezifische Wärme- als auch Strom-
bedarf gesenkt werden.
Bei den Feuerwachen konnte der spezifische Wärmebedarf
nach einem deutlichen Anstieg u.a. durch Fenstererneue-
rung und Erneuerung von Heizungsanlagen wieder auf 76
kWh/m²a reduziert werden.
Tabelle 10: Entwicklung der flächenbezogenen Kennwerte der Nutzergruppe „Verwaltungsgebäude und Feuerwehren“
Strom in kWh/m²a Wärme in kWh/m²a
Jahr Verwaltungseinrichtungen Feuerwachen Verwaltungseinrichtungen Feuerwachen
1995 29,11 20,09 73,73 0
2000 30,87 24,85 66,84 76,97
2005 33,66 40,65 85,77 124,48
2010 31,79 45,76 74,65 119,31
2015 28,63 63,94 72,48 94,37
2016 27,58 61,32 68,85 76,00
2017 23,51 62,45 52,49 72,63
0
10
20
30
40
50
60
70
19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 16 20 17
Strombedarf [kWh/m²]
Spezifischer Strombedarf
Ver wal tu ng sg eb äu de Fe ue rwe hr en
0
20
40
60
80
1 00
1 20
1 40
19 95 20 00 20 05 20 10 20 15 20 16 20 17
Wärmebedarf [kWh/m²]
Spezifischer Wärmebedarf
Ver wal tu ng sg eb äu de Fe ue rwe hr en
Diagramm 7: Spezifischer Strom- und Wärmebedarf („Verwaltungsgebäude und Feuerwachen“)
Feuerwachen Feuerwachen
16
werden – keinen direkten Einfluss auf die Nutzer nehmen
kann (z.B. Preußenstadion).
Bei den Freibädern hat es gravierende Erhöhungen des
Stromkennwertes gegeben. Ursache hierfür sind die seit
dem Jahr 2007 durchgeführten Bädersanierungen, die
durch Wasserspiele und bessere Filteranlagen die Pum-
penleistung massiv erhöht haben. Die Hallenbäder weisen
auf Grund ihres generell hohen Strom- und Wärmebe-
darfs, der aus den Anforderungen an Wasser- und Raum-
lufttemperatur sowie Luftfeuchte resultiert, extrem hohe
Kennwerte auf. Zur besseren Übersichtlichkeit wurde in
Diagrammen 9 und 10 hierfür eine logarithmische Skalie-
rung verwendet. Bei den Hallenbädern konnten sowohl
beim Strom- als auch beim Wärmekennwert deutliche
Einsparungen verzeichnet werden.
3.3.3 Nutzergruppe „Sport“
Da die Energiebezugsflächen bei Hallen- und Freibädern
auf die Wasserfläche und nicht, wie bei allen übrigen Ge-
bäuden, auf die NGF bezogen wird, erfolgt der Übersicht-
lichkeit halber in den nachfolgenden Diagrammen eine
Trennung zwischen Sportanlagen und Bädern.
Wie auch schon bei den Schulen haben bei den Turn- und
Sporthallen in den letzten Jahren umfangreiche Maßnah-
men dazu beigetragen, sowohl den spezifischen Strom- als
auch den Wärmeverbrauch deutlich zu reduzieren. Im
Gegenzug dazu sind bei den Sportplatzgebäuden beide
Kennwerte seit dem Jahr 2005 angestiegen. Bei diesen
handelt es sich in der Regel um Gebäude, auf die das
städtische Energiemanagement – im Gegensatz zu den
Turn- und Sporthallen, die von der Stadt selber genutzt
Bild 1: LED-Beleuchtungssanierungen reduzieren den Strom-Verbrauch
17
Tabelle 11: Entwicklung der flächenbezogenen Kennwerte der Nutzergruppe „Sport“
Strom in kWh/m²a Wärme in kWh/m²a
Jahr Turn- u.
Sporthallen
Sportplatz-
gebäude
Freibäder Hallenbäder Turn- u.
Sporthallen
Sportplatz-
gebäude
Freibäder Hallenbäder
2005 44,90 35,37 43,78 789,67 114,93 207,07 20,15 3.207,80
2010 37,56 40,62 148,92 709,86 89,16 215,54 40,94 2.519,66
2015 31,50 43,64 154,56 677,33 76,58 217,34 51,32 2.641,29
2016 23,98 43,79 162,33 617,94 55,88 230,47 60,78 2.618,54
2017 27,44 38,22 151,39 619,14 63,37 201,03 56,37 2.747,92
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
2005 2010 2015 2016 2017
Strombedarf [kWh/m²]
Spezifischer Strombedarf Sportanlagen
Turn- u. Sporthallen Sportpl atzgebäude
1
10
1 00
1. 00 0
20 05 20 10 20 15 20 16 20 17
Strombedarf [kWh/m²]
Spezifischer Strombedarf Bäder
Freibä de r Hallen bä der
Diagramm 8: Spezifischer Strombedarf („Sportanlagen“ und „Bäder“)
0
50
100
150
200
250
2005 2010 2015 2016 2017
Wärmebedarf [kWh/m²]
Spezifischer Wärmebedarf Sportanlagen
Turn- u. Sporthallen Sportpl atzgebäude
1
10
1 00
1. 00 0
1 0.00 0
20 05 20 10 20 15 20 16 20 17
Wärmebedarf [kWh/m²]
Spezifischer Wärmebedarf Bäder
Freibä de r Hallen bä der
Diagramm 9: Spezifischer Wärmebedarf („Sportanlagen“ und „Bäder“)
18
i
4. Projekte des Energiemanagements
Effektiver Klimaschutz braucht einen langen Atem. Das zei-
gen die vielfältigen Projekte, die die Stadt Münster initiiert
hat und bis heute unterstützt.
So läuft das Projekt „Klimaschutz macht Schule“ bereits
seit 1998 mit wachsendem Erfolg. Ziel ist es, an den Schu-
len Strom, Wärme, Wasser und Abfall einzusparen. Hierbei
werden 30 Prozent der eingesparten Gelder an die Einrich-
tungen ausgezahlt. Eine echte Win-win-Situation.
Doch das ist nur ein Projekt aus einen umfassenden Maß-
nahmenpaket. Von der Gebäudesanierung über die tech-
nische Ausstattung bis hin zur Nutzung von Fördermitteln
zeigen die Projekte, dass die Experten der Stadt Münster
mit ebenso viel Sachverstand wie Fantasie immer wieder
neue Potenziale zur Energie-Einsparung erschließen.
19
Die Bewertung der flächenbezogenen Kennwerte hat
gezeigt, dass bei einigen Nutzergruppen deutliche Einspa-
rungen erzielt werden konnten. Eine Kurzübersicht soll die
wichtigsten Projekte der letzten Jahre aufzeigen:
Projekt Kurzbeschreibung
Klimaschutz macht Schule 73 Schulen und 27 Kindertagesstätten sparen seit 1998 Energie und Abfall.
Inanspruchnahme von
Fördermitteln
Das Bundesministerium für Umwelt (BMUB) fördert die Installation von LED’s und den Austausch
von Pumpen. Von 2015 bis 2017 wurden hierfür knapp 400.000 € vom Energiemanagement be-
antragt. Zudem sind weitere Beleuchtungssanierungen geplant, für die in den kommenden Jahren
ebenfalls Fördermittel in Anspruch genommen werden sollen.
Teilnahme am European Energy
Award (EEA)
Managementsystem für Kommunen in Europa, das als Grundlage für die Bewertung eine detaillierte
Ist-Analyse und ein energiepolitische Arbeitsprogramm enthält, das regelmäßig vom Energieteam
der Stadtverwaltung für den European Energy Award zusammengestellt wird.
Lastganganalysen Die Stadt Münster installiert aktuell zusammen mit den Stadtwerken Münster in Schulen und Kin-
dertagesstätten im Rahmen eines Pilotprojektes Lastgangzähler für Strom, Wärme und Wasser. Das
Ziel: ungewöhnliche Verbräuche zu identifizieren und zu verringern. Bis Ende 2017 wurden ca. 125
Liegenschaften mit Lastgangzählern ausgestattet.
Leuchtmittelaustauch Neben dem Austausch kompletter Leuchtensysteme (also Leuchtmittel inkl. Halterung und
Elektrik) durch LED-Systeme, der zum Teil auch förderfähig ist, werden in vielen Gebäuden auch
allein die Leuchtmittel durch LED ersetzt. In den Jahren 2016 / 2017 sind bereits über 2000 Leucht-
stoffröhren ersetzt worden. Bei Schraubfassungen werden, sofern technisch möglich, nur noch
LED-Leuchtmittel verbaut.
Gebäudeinspektionen Unter Berücksichtigung der spezifischen Verbräuche und der Lastgänge werden für ausgewählte
Objekte regelmäßig umfangreiche Gebäudeinspektionen mit dem Ziel durchgeführt, die Verbräu-
che dauerhaft durch geringinvestive Maßnahmen zu senken (z.B. Beleuchtungsaustauch durch
LED).
Gebäudeleitlinien Im Jahr 2012 hat der Rat der Stadt Münster die Gebäudeleitlinien, die dazu dienen, wesentliche
gebäudebezogene Standards zu definieren, beschlossen. Im Jahr 2014 ist mit Ratsbeschluss eine
Überarbeitung erfolgt.
Energetische
Gebäudesanierung
Im Rahmen des Konjunkturprogramms (2009) wurden u.a. an folgenden Schulen umfangreiche
Sanierungen durchgeführt: Grundschule Kinderhaus West, Michaelschule, Idaschule. Eine 2. Welle
von Sanierungsmaßnahmen ist dann – teilweise unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel
(KfW) – erfolgt. Beispiele hierfür sind das Schiller- und Ratsgymnasium.
Energieeffizienter Neubau In den letzten Jahren wurden mehrere energetisch hocheffiziente Kindertagesstätten gem. städ-
tischer Gebäudeleitlinien errichtet (z.B. Kita Uppenberg und Marie-Curie-Straße). Zudem erfolgt
derzeit die Planung für die in Holzbauweise zu errichtende Gesamtschule Münster Ost.
Erneuerung
Gebäudeautomation und
Heizungstechnik
Erneuerung und Austausch von veralteter und defekter Regelungstechnik sowie der Heizungs-
technik an sieben Standorten. Maßnahmenkosten 2017: 483.000 €
20
tung mindestens zwei Unterrichtsstunden zu den genann-
ten Themen durchzuführen und so die Schülerinnen und
Schüler für das Thema zu begeistern.
In den vergangenen sechs Jahren förderte das Bundesum-
weltministerium das Projekt im Rahmen der Klimaschut-
zinitiative des Bundes. Seit Anfang 2017 wird die Umset-
zung wieder mit städtischen Mitteln finanziert. Während
in den letzten Jahren der Fokus auf der pädagogischen
Umsetzung gelegen hat, soll beim neuen Ansatz ein
deutlicher Schwerpunkt auf technische Verbesserungen
(geringinvestive Maßnahmen) gelegt werden. Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Energiemanagements werden
daher zukünftig regelmäßig Gebäudeinspektionen in den
Einrichtungen durchführen, die auf Grund ihrer hohen
Verbräuche an Strom, Wärme und Wasser noch größere
Einsparpotenziale aufzuweisen haben.
Im Jahr 2017 wurde für die Zielgruppe der Lehrer der
jährliche Workshop durchgeführt, bei dem die mehr als
30 Teilnehmer deutlich gemacht haben, dass von Seiten
der Teilnehmer auch nach fast 20 Projektjahren noch ein
starkes Interesse für das Thema besteht.
Insgesamt konnten in den Projektjahren von 2003 bis
2016 rund 1,4 Mio. € an Energiekosten eingespart werden.
Projekt Kurzbeschreibung
Aufschaltung auf die
Gebäudeleittechnik
Netzwerkaufschaltung auf GLT-Systemen infolge von Abkündigung analoger Telekommunikations-
technik. Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Verbesserung der Betriebsweise und Reduzierung der
Betriebskosten. Aufschaltung von insgesamt 175 Anlagen, davon 105 über Netzwerk.
100 % Ökostrom Bereits ab dem Jahr 2004 hat die Stadt für ihre eigenen Gebäude 500 000 kWh Ökostrom bezogen
und hat damit schlagartig den Absatz der Stadtwerke Münster in diesem Segment um mehr als
70 Prozent gesteigert. Zum 01.01. 2009 wurden 10 Mio. kWh jährlich genutzt. Ab dem Jahr 2015
bezieht die Stadt den gesamten Strombedarf über Ökostrom.
Erstellung und Aushang
Energieausweise
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2007 hat für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutz-
fläche ab 2009 die Aushangpflicht für Energieausweise festgesetzt. In der Stadt Münster wurden
bereits im Jahr 2008 nahezu alle öffentlichen Gebäude damit ausgestattet. Ab 2018 muss, da die
10-jährige Gültigkeit dann endet, eine erneute Ausstellung erfolgen. Zudem sind mittlerweile auch
Gebäude ab einer Fläche von 500 m² aushangpflichtig (z.B. Kitas).
PV-Anlagen auf städt. Dächern Im Rahmen der intensiven Klimaschutzaktivitäten unterstützt die Stadt Münster schon seit Jahren
aktiv die Errichtung von Solarstromanlagen auf städtischen Gebäuden. Die erste private Solarstrom-
anlage wurde bereits 1997 auf dem Dach des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums errichtet,
wobei die Dachfläche dem Förderverein kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Mittlerweile gibt
es bereits 45 Solarstromanlagen auf städtischen Gebäuden mit einer Gesamtleistung von ca. 1.500
kWp (Kilowatt Peak, Stand Mitte 2014).
Tabelle 12: Projekte des städtischen Energiemanagements
4.1 Darstellung ausgewählter Projekte
4.1.1 Klimaschutz macht Schule
In der Stadt Münster wird das Projekt zum Energie- und
Abfallsparen an städtischen Schulen und Kindertagesstät-
ten bereits seit 1998 erfolgreich umgesetzt. Ziel des Pro-
jektes ist es, an den Schulen Strom, Wärme, Wasser und
Abfall einzusparen und damit den Klimaschutz in Münster
zu unterstützen, wobei 30 Prozent der eingesparten Gel-
der an die Einrichtungen ausgezahlt werden. Mittlerweile
nehmen 73 Schulen und 27 Kindertagesstätten an dem
Projekt „Klimaschutz macht Schule“ teil.
Das Konzept wurde, um das Projekt erfolgreich umzuset-
zen und über die Einsparungen zu finanzieren, mehrfach
verändert. Die Einrichtungen haben in den letzten Jahren
durch eine Vielzahl von Workshops und Veranstaltungen
ein solides Grundwissen erhalten, mit dem sie nun in ihren
Einrichtungen weiterarbeiten können. Aus diesem Grund
wird nun jährlich nur noch ein Workshop für alle Schulfor-
men (Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufs-
schulen) gemeinsam stattfinden, der dazu dienen soll, das
bislang erworbene Wissen aufzufrischen und die Kommu-
nikation mit anderen Einrichtungen beizubehalten.
Die in den letzten Jahren erstellten Unterrichtseinheiten
zu den Themen Energieeinsparung/Klimaschutz/Regenera-
tive Energien in Abhängigkeit von der Schulform (Grund-
schulen, weiterführende Schulen und Berufsschulen)
ermöglichen es den Lehrkräften, ohne eine große Einarbei-
21
Die Amortisationszeiten der beantragten Beleuchtungs-
sanierungen liegen im Mittel bei 5 Jahren. Ein Beispiel
hierfür ist die Sanierung der Sporthalle des Pascal-Gym-
nasiums. Die dem Förderantrag zu Grunde liegenden
Investitionen betragen 45.000 €, woraus bei einer 40-pro-
zentigen Förderquote ein Fördervolumen von 18.000 €
resultiert. Durch die Sanierung können jährlich 35.000
kWh Strom bzw. 7.600 € eingespart werden. Die Amor-
tisationszeit liegt sogar nur bei 3,5 Jahren. Hieraus wird
deutlich, dass sich hochwertige Beleuchtungssanierungen
(insbesondere unter Inanspruchnahme von Fördermit-
teln) kurzfristig rechnen und dass diese einen wichtigen
Beitrag zu Energie- und CO2 -Einsparungen leisten.
4.1.2 Inanspruchnahme von Fördermitteln
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen der Nati-
onalen Klimaschutzinitiative aufgrund eines Beschlusses
des deutschen Bundestages unter anderem die Sanierung
von LED-Beleuchtungen und den Einbau hocheffi zienter
Umwälzpumpen. Mittlerweile wurden bereits 10 Förder-
anträge zur LED-Beleuchtungssanierung mit einem Förder-
volumen von rund 340.000 € gestellt. Ein weiterer Antrag
mit einer Fördersumme von 65.000 € wurde für den
Austausch von 400 Pumpen gestellt. Durch die dargestell-
ten Maßnahmen ist eine Energieeinsparung von mehr als
655.000 kWh zu erwarten.
Bild 2: Klimaschutz macht Schule: Technische Maßnahmen und Änderung des Nutzerverhaltens
Bild 3: Beispiel für einen Austausch von Leuchtstoff röhren durch LED-Leuchtmittel
22
Eine noch deutlich bessere Analyse der Energiebezüge ist
mit Hilfe sogenannter Lastgänge möglich. Bei Lastgang-
messungen werden z.B. die abgenommenen Strombezüge
automatisch alle 15 Minuten gespeichert. Somit werden
pro Zähler und Jahr ca. 35.000 Messwerte verarbeitet.
Die Lastgänge werden mit entsprechender Software als
Diagramme dargestellt. Mithilfe dieser Diagramme lassen
sich die Energiebezüge exakt analysieren und dadurch
letztendlich optimieren. Dieses wird am nachfolgenden
Beispiel deutlich.
4.1.3 Lastganganalyse
Eine wesentliche Voraussetzung für die Optimierung der
Energiebezüge ist die fundierte Kenntnis über die Energie-
bezugsdaten. Von den Stadtwerken werden die Verbräu-
che im Regelfall am Ende eines Abrechnungsjahres mit der
Jahresrechnung mitgeteilt. Damit frühzeitiger auf unge-
wöhnliche Veränderungen der Energiebezüge reagiert
werden kann, werden die Energiezähler zusätzlich monat-
lich von den Hausmeistern abgelesen, sodass zumindest
Monatsverbrauchswerte vorliegen.
Münster den 25.07.2018 13.12.2013
Gerdemann
0
5
10
15
20
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21:00
21:30
22:00
22:30
23:00
23:30
Leistung [kW]
Uhrzeit
Freitag 13.12.2013
Stadt Münster Abnahmestelle 48147 Münster Lotharingerstr. 17; Dreifachsportanlage AK
465,998 kWh/Tag
Hauptnutzungszeit
unnötige Strombezüge, mögliche
Ursachen:
falsche Einstellungen der technischen
Anlagen oder Defekte
Diagramm 10: Tageslastgang Strom einer städtischen Sportanlage
Im Vergleich zu anderen Sporthallen ist anhand der Mo-
natsablesungen des Hausmeisters ein erhöhter Strombe-
zug festgestellt worden. Damit liegt aber nur die Informa-
tion des erhöhten Verbrauchs vor, über die Ursache kann
zunächst nur spekuliert werden. Daraufhin ist eine Last-
gangmessung durchgeführt worden. Die Hauptnutzungs-
zeit der Sporthalle liegt in der Zeit von ca. 8 – 22 Uhr. Der
Lastgang verdeutlicht, dass auch außerhalb dieser Haupt-
nutzungszeit zum Teil erhebliche Leistungsabnahmen und
somit Strombezüge vorliegen. Mit dieser Information kann
man nun gezielt auf Fehlersuche gehen.
Die Grafik zeigt, wie sehr die Fehleranalyse durch den
Lastgang vereinfacht wird. Die Höhe der vermeidbaren
Energiebezüge sowie die Zeit, wann diese auftreten, sind
erst durch die Lastganganalyse bekannt. In sehr vielen
Fällen sind Fehler bei weitem nicht so offensichtlich wie
im vorstehenden Diagramm. Spätestens dann ist eine
Fehlererkennung und somit auch Optimierung ohne
Lastganganalyse meistens gar nicht möglich. Die Last-
ganganalyse ist letztendlich die Vorausetzung dafür, auch
kleinere, ansonsten unentdeckte Optimierungspotentiale
zu erkennen.
Damit diese Optimierungspotentiale sichtbar werden, hat
sich das Immobilienmanagement der Stadt Münster zum
Ziel gesetzt, die Möglichkeiten der Lastganganalyse deut-
lich stärker in den Optimierungsprozess einzubeziehen.
Vorausetzung hierfür ist aber zunächst, dass dem Immobi-
lienmanagement die Lastgänge zur Verfügung stehen.
23
Grundlast (Stromverbrauch, der im Zeitraum z.B. eines Ta-
ges nicht unterschritten wird) bei 3 kWh liegt (das bedeu-
tet, dass jede Stunde zuerst einmal 3 kWh verbraucht wer-
den.) Die Grundlast resultiert aus dem Verbrauch für die
Server von 1,6 kWh sowie dauerhaft genutzte Verbraucher
wie z.B. Kühlgeräte, die rund 1,4 kWh je Stunde verbrau-
chen. Im Tagesverlauf sieht man, dass durch Beleuchtung,
Zubereitung und Warmhaltung der Speisen (insbesondere
in der Mittagszeit) und Nutzung der Sporthalle bis in die
späten Abendstunden die Höchstlast auf 50 kW ansteigt.
Der Gesamtverbrauch liegt an diesem Tag bei 468 kWh.
Die entspricht in etwa dem Verbrauch eines durchschnitt-
lichen Haushalts in rund 2 Monaten.
Im gesamten Jahresverlauf resultiert hieraus ein Verbrauch
von 88.000 kWh bzw. ein spezifi scher, fl ächenbezogener
Kennwert von 22 kWh/m²a.
Folgende Maßnahmen sind, bedingt durch die Gebäude-
inspektionen und die daraus resultierten Auswertungen,
umgesetzt worden bzw. werden noch umgesetzt:
• Austausch von Leuchtmitteln
400 Leuchtmittel;
Gesamtkosten: 7.000 Euro
16.000 kWh/a Energieeinsparung;
3.520 €/a Kosteneinsparung;
Amortisationszeit: 2 Jahre
• Austausch von kompletten Leuchten
150 Leuchtmittel;
Gesamtkosten: 8.750 Euro
6.000 kWh/a Energieeinsparung;
1.320 €/a Kosteneinsparung;
Amortisationszeit: 6,6 Jahre
• Einstellung der Lüftungsanlage (freie Nachtauskühlung)
Ziel des Immobilienmanagements ist, für die Energiearten
Strom, Wärme (Thermokonzept), Fernwärme und auch
für die Wasserbezüge Lastgänge zu erhalten. Von den
Versorgungsunternehmen werden aber im Regelfall nur
Lastgänge für größere Stromabnehmer erstellt. In einem
gemeinsamen Pilotprojekt des Immobilienmanagement
und der Stadtwerke werden nur erstmals von den Stadt-
werken Münster Lastgänge für alle Gewerke erstellt, so
dass dem Immobilienmanagement jeweils direkt am
Folgetag sämtliche stündlichen Verbrauchswerte des
Vortages bekannt sind. Das Pilotprojekt umfasst zunächst
ca.100 Liegenschaften der Stadt Münster. Seit Ende 2017
ist die Messtechnik in 125 Liegenschaften umgerüstet,
und die Lastgänge stehen online zur Verfügung. Die Aus-
stattung weiterer Liegenschaften mit der entsprechenden
Messtechnik wird derzeit geplant.
4.1.4 Gebäudeinspektionen und Lastgang-
auswertung am Beispiel der Ludgerusschule
Bei der Ludgerusschule Hiltrup handelt es sich um eine
Grundschule mit einer Bruttogrundfl äche (BGF) von 4.230
m², die bereits seit vielen Jahren am Projekt „Klimaschutz
macht Schule“ teilnimmt. Besonders hervorzuheben ist,
dass es ein hervorragendes Projektteam bestehend aus
Schulleiter und Hausmeister gibt, die mit hohem Enga-
gement versuchen, Energieeinsparungen umzusetzen.
Trotz des großen Engagements weist die Schule im Sektor
Strom hohe Verbräuche auf. In einem ersten Schritt wurde
eine umfangreiche Gebäudeinspektion mit einer detail-
lierten Analyse durchgeführt.
Zusätzlich wurde eine Analyse der Lastgänge durch-
geführt.
Das Bild zeigt den Stromlastgang eines typischen Schulta-
ges im Winter (20.02.2017). Man sieht deutlich, dass die
0
10
20
30
40
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70
0:00 1:00 2:00 3:00 4:00 5:00 6:00 7:00 8:00 9:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00
kWh Strom
20.02.2017
Diagramm 11: Exemplarischer Stromlastgang der Ludgerusschule Hiltrup
24
i
5. Entwicklung der CO2 -Emissionen
Energieverbräuche werden mit Hilfe von entsprechenden
Zählern und Messgeräten ermittelt. Aber wie findet man
heraus, wieviel CO2 hierbei entsteht? Durch Berechnungen,
und zwar mit Hilfe des so genannten Emissionsfaktors.
Ein schwieriges Wort mit einfachem Inhalt. Der Emissions-
faktor gibt an, wieviel CO2 je Kilowattstunde durch die
unterschiedlichen Energieträger entstehen. So weist die
Erzeugung von Strom einen höheren Emissionsfaktor auf
als die Erzeugung von Wärme – und produziert damit also
mehr Kohlendioxid.
Dennoch ist der Emissionsfaktor nicht für alle Zeiten festge-
legt. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien
etwa kann er reduziert werden. Das ist der Grund, warum
der CO2-Ausstoß aus Erzeugung städtischen Stroms verrin-
gert werden konnte, obwohl der Verbrauch – wie gezeigt
– gestiegen ist.
Insgesamt konnte der CO2-Ausstoß aus Wärme- und Strom-
verbrauch um gut 30 % gesenkt werden. Ein echter Erfolg.
25
Eine wichtige Einflussgröße für die Bilanzierung der CO2 -
Emissionen ist die Entwicklung der Emissionsfaktoren
der unterschiedlichen Energieträger. Der Emissionsfaktor
gibt an, wieviel Gramm CO2 je Kilowattstunde entstehen.
Verwendet werden für die Bilanzierung die Emissions-
faktoren, die für die jährliche Energie- und Klimabilanz
der Stadt Münster für das gesamte Stadtgebiet angesetzt
werden.
Bei der Verteilung der Endenergie sowie der CO2-Emissio-
nen auf die Bereiche Strom und Wärme werden die Auswir-
kungen der Emissionsfaktoren auf die CO2-Bilanz deutlich.
Der Wärmebereich dominiert im Endenergiesektor mit
80 % die Verteilung, wird aber bei der CO2-Bilanzierung auf
Grund der guten Emissionsfaktoren für den Wärmesektor
auf 58 % zurückgedrängt. Dagegen steigt der Strombereich
mit 20 % bei der Endenergie auf 42 % in der CO2-Bilanzierung
1990 1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Erdgas 252 252 252 252 252 251 250 250
Fernwärme Münster 266 266 266 196 124 121 116 116
Strommix Münster 854 815 750 660 564 556 542 542
Tabelle 13: Entwicklung der CO2-Emissionen in g/kWh8
an, da die Emissionsfaktoren für Strom trotz der Verbes-
serungen insgesamt schlechter sind als im Wärmebereich
und somit eine Verschiebung bewirken. Hierdurch wird
deutlich, dass neben dem tatsächlichen Endenergieeinsatz
auch die Entwicklung der Emissionsfaktoren für die unter-
schiedlichen Energieträger einen wichtigen Einfluss auf die
CO2-Bilanz hat.
8 Quelle: Energie- und Klimabilanz der Stadt Münster (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit)
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
Prozentuale Verteilung Endenergie
und CO2-Emissionen 2017
Wärme Str om
CO2-Emissionen Endenergie
Diagramm 12: Prozentuale Verteilung von Endenergie und CO₂-Emissionen im Jahr 2017
26
Verbesserung von insgesamt 31,9 %. Die Verringerung der
CO₂-Emissionen im Sektor Strom ist aber auf die Verringe-
rung des Emissionsfaktors zurückzuführen, da hier keine
Einsparungen, sondern nur Mehrverbräuche zu verzeichnen
sind.
Wie schon dargestellt, hat es im Sektor Strom seit 1995
eine deutliche Erhöhung der Endenergie gegeben, während
beim Wärmeverbrauch deutliche Einsparungen verzeichnet
werden. Bei den CO₂-Emissionen ergibt sich auf Grund der
deutlichen Verbesserung der Emissionsfaktoren sowohl
bei den Wärme- als auch bei den Stromemissionen eine
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
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0
2.000
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16.000
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1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
Endenergie Strom und Wärme [kWh]
CO2-Emissionen [t]
Entwicklung der CO2-Emissionen und der Endenergie
Str om C O2 in t Wärme CO2 in t Str om i n kWh Wärme in kWhWärme CO2 in tStrom CO2 in t
Diagramm 13: Entwicklung der CO₂-Emissionen und der Endenergie von 1995 bis 2017
Strom Wärme Gesamt
Jahr Emissions-
faktor in
g/kWh
Strom CO₂
in t
in % Emissions-
faktor in
g/kWh9
Wärme CO₂
in t
In % Gesamt CO₂
in t
in %
1995 815 9.246 0,0 % 256 15.567 0,0 % 24.813 0,0 %
2000 750 8.540 -7,6 % 256 15.911 2,2 % 24.451 -1,5 %
2005 660 8.481 -8,3 % 235 13.693 -12,0 % 22.174 -10,6 %
2010 564 7.661 -17,1 % 188 10.407 -33,1 % 18.068 -27,2 %
2015 556 7.601 -17,8 % 186 9.815 -37,0 % 17.801 -29,8 %
2016 542 7.314 -20,9 % 183 9.770 -37,2 % 17.580 -31,1 %
2017 542 7.108 -23,1 % 183 9.785 -37,1 % 17.358 -31,9 %
Tabelle 14: Entwicklung der CO₂-Emissionen von 1995 bis 2017
9 Wert gemittelt aus Erdgas und Fernwärme
27
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
1995 2000 2005 2010 2015 2016 2017
CO2-Emissionen [t]
Entwicklung der CO2-Emissionen
Str om C O2 in tWärme CO2 in t
-30,0%
Strom CO2 in t Wärme CO2 in t
Diagramm 14: Entwicklung der CO₂-Emissionen von 1995 bis 2017
-31,9%
28
i
6. Münster auf dem Weg zum
Masterplan 2050
Der städtische Masterplan 2050 spricht eine deutliche
Sprache: Bis zum Jahr 2050 sollen – bezogen auf das Basis-
jahr 1995 – die CO2-Emissionen um 95 % und die Energie-
verbräuche um 50 % gesenkt werden.
Eine Rechnung mit unterschiedlich kalkulierbaren Einfluss-
größen. Einerseits wird sich der Emissionsfaktor für die Er-
zeugung von Strom weiter verringern, weil der Ausbau der
erneuerbaren Energien weiter voranschreitet. Andererseits
ist nicht vorhersehbar, wie sich die Stromverbräuche durch
die Einführung neuer Technologien entwickeln werden. So
wird die flächendeckende Einführung von WLAN für Schu-
len und Verwaltungsgebäude voraussichtlich zu erhöhten
Verbräuchen führen.
Aus diesem Grund sind weitere Anstrengungen erforder-
lich. Hierzu gehören:
• Intensivierung von Gebäudeinspektionen,
• Flächendeckende Umrüstung auf LED,
• Verstärkter Einsatz von Photovoltaik-Eigenverbrauchsan-
lagen,
• Innovative Technikanwendungen, wie etwa Brennstoffzel-
len oder Blockheizkraftwerke,
• Lastganganalysen zur Ermittlung ungewöhnlicher
Verbräuche,
• Umsetzung ganzheitlicher Sanierungen.
Insbesondere kommt dem letzten Punkt – sprich: der
Umsetzung ganzheitlicher Sanierungen – eine wesentliche
Rolle zu, will man die Ziele des städtischen Masterplans er-
reichen. Hierbei geht es vor allem um die wärmetechnische
Sanierung der kompletten Gebäudehülle. Geringinvestive
Maßnahmen helfen nicht entscheidend weiter. Deshalb ist
es dringend erforderlich, ein Gesamtkonzept zu entwickeln
und Schritt für Schritt umzusetzen.
29
Das angestrebte Klimaschutzziel mit einer CO2 -Reduzie-
rung von 40 % bis 2020 bedarf, auch wenn bei den Emissio-
nen schon ein deutlicher Rückgang zu erkennen ist, in den
kommenden Jahren noch weiterer, intensiver Anstrengun-
gen. Zudem steht die nächste große Herausforderung an,
da Münster seit April 2016 zum ausgewählten Kreis der
„Masterplan-Kommunen 100 % Klimaschutz“ gehört. Mit
der Vision „Klimaschutz 2050“ baut die Stadt ihre Bemü-
hungen für ein klimafreundliches Münster der Zukunft
systematisch weiter aus: Ziel ist es, den CO2 -Ausstoß bis
2050 im Vergleich zu 1990 um 95 % und den Endenergie-
verbrauch um 50 % zu senken. Hierfür ist eine deutliche
Intensivierung der Maßnahmen erforderlich.
Neben den CO2 -Emissionen spielt aber insbesondere bei
den städtischen Gebäuden der Wärme- und Stromver-
brauch eine entscheidende Rolle, da hier erzielte Einspa-
rungen einen maßgeblichen Einfluss auf die Energiekosten
und somit auf den städtischen Haushalt aufweisen.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie sich sowohl die
CO2-Emissionen als auch die Endenergieverbräuche bis
zum Jahr 2050 entwickeln müssen, um den anspruchsvol-
len Klimaschutzzielen gerecht zu werden.
Analysiert man die zukünftige Entwicklung sowohl der
Emissionen als auch der Endenergie, so wird deutlich,
dass insbesondere die Endenergieeinsparung für die Stadt
Münster und ihre Gebäude eine gewaltige Herausforde-
rung bedeutet. Wie schon dargestellt, hat die Entwicklung
der bundesweiten Emissionsfaktoren einen maßgeblichen
Einfluss auf die CO2 -Einsparungen. Es ist davon auszuge-
hen, dass sich durch den weiteren, bundesweiten Ausbau
der erneuerbaren Energien die Emissionsfaktoren bis zum
Jahr 2050 noch deutlich verbessern werden. Schwieriger
wird es für die städtischen Gebäude, den Endenergie-
verbrauch entsprechend zu verringern. Zudem ist zu
erwarten, dass es, wie auch in der Vergangenheit schon,
technische Entwicklungen geben wird, die zu höheren
Verbräuchen führen werden. Beispielhaft kann hier die
flächendeckende Einführung von WLAN für Schulen und
Verwaltungsgebäude genannt werden, die im Sektor
Strom voraussichtlich noch zu deutlich höheren Verbräu-
chen führen wird. Dies wird, neben der Erhöhung der
Endenergie, letztendlich auch zu einer weiteren Erhöhung
der Energiekosten führen. Es ist somit sowohl aus ökono-
mischen und ökologischen Gründen zwingend notwendig,
die Aktivitäten zur Senkung des Verbrauchs zukünftig
deutlich zu verstärken.
Jahr CO2 in t Endenergie in kWh CO2 in % Endenergie in %
1995 28.018 78.895.282 0,0 % 0,0 %
2000 25.762 75.469.491 -8,1 % -4,3 %
2005 24.702 76.613.404 -11,8 % -2,9 %
2010 20.648 77.642.076 -26,3 % -1,6 %
2015 19.106 71.701.081 -31,8 % -9,1 %
2020 16.811 67.093.447 -40,0 % -15,0 %
2025 13.729 62.485.812 -51,0 % -20,8 %
2030 10.647 57.878.178 -62,0 % -26,6 %
2035 8.335 53.270.544 -70,3 % -32,5 %
2040 6.024 48.662.910 -78,5 % -38,3 %
2045 3.712 44.055.275 -86,8 % -44,2 %
2050 1.401 39.447.641 -95,0 % -50,0 %
Tabelle 15: Entwicklungspfad der CO2-Emissionen und der Endenergie bis 2050
30
Erstmalig wurde nun auch für die eigenen Gebäude ein
konkreter Handlungsfahrplan entwickelt, der neben dem
Einsatz energiesparender Technik auch organisatorische
und strategische Maßnahmen enthält.
Nachfolgend eine Übersicht über kurz- und mittelfristige
Maßnahmen, um sowohl Kosten- als auch Emissionsmin-
derungen dauerhaft zu erzielen und städtische Gebäude
fit für das Jahr 2050 zu machen.
Geht man davon aus, dass die Reduzierung des Energiever-
brauchs so weitergeführt wird wie bisher (Diagramm 14),
so resultiert hieraus bis zum Jahr 2050 eine Endenergie-
einsparung von 24 %. Hieraus wird deutlich, dass zukünftig
die Anstrengungen noch deutlich verstärkt werden müs-
sen, um nicht von vorne herein an den anspruchsvollen
Klimaschutzzielen zu scheitern.
6.1 Städtische Gebäude auf dem Weg
zum Masterplan 2050
In der Stadt Münster wird bereits seit Mitte der 1990er
Jahre über alle Parteien hinweg dem Thema Klimaschutz,
obwohl es sich um eine freiwillige Leistung handelt, eine
wichtige Rolle zugewiesen. Der Stadt kommt eine wich-
tige Vorbildfunktion in der Entwicklung und Umsetzung
von Klimaschutzmaßnahmen zu. Es ist wichtig, nicht nur
den Bürger dazu anzuhalten, Energie und CO2 einzuspa-
ren, sondern auch als Stadt ebenfalls einen Beitrag zur
Erfüllung der selbstgesteckten Ziele (Masterplan 2050) zu
leisten.
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
90.000.000
0
5.000
10.000
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20.000
25.000
30.000
1995 2005 2015 2025 2035 2045
Endenergie [kWh]
CO2-Emissionen [t]
Entwicklung der CO2-Emissionen
und der Endenergie bis zum Jahr 2050
CO2 in t Endenergi e in kWh Endenergi e: wei ter so w ie bisher
-50 %
-95 %
-24 %
CO2 in t
Diagramm 15: Entwicklungspfad der CO2-Emissionen und der Endenergie bis 2050
31
1. Einsatz energiesparender
Technik
Maßnahme
1.1 Intensivierung von
Gebäudeinspektionen
Für die Umsetzung der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist eine Intensivierung von
Gebäudeinspektionen zwingend notwendig.
1.2 Flächendeckende
Umrüstung auf LED
Das größte Potenzial im Sektor Strom liegt in der flächendeckenden Umrüstung auf LED. Hierbei
handelt es sich um eine Maßnahme, die auf Grund der kurzen Amortisationszeiten kurzfristig zu
Kosten- und Energieeinsparungen führen wird. Zudem kann, wie die Auswertung der bisherigen
Beleuchtungssanierungen zeigt, mit Einsparungen von mehr als 50% und Amortisationszeiten von
wenigen Jahren gerechnet werden.
1.3 Photovoltaik-
Eigenverbrauchsanlagen
Da durch die Rahmenbedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein möglichst hoher
Eigenverbrauch einen positiven Einfluss auf die Rendite hat, wurden in einem ersten Schritt im Jahr
2018 drei Kindertagesstätten und eine Schule mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet. Bei diesen ha-
ben der Verbrauchslastgang der Einrichtungen und der Erzeugungslastgang der Photovoltaik-Anla-
ge eine hohe Übereinstimmung, so dass für die Berechnung eine mindestens 60%ige Eigennutzung
angesetzt werden kann. Die Rendite beträgt bei 20 Jahren bis zu 5 %. In den nächsten Jahren sollen
weitere Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.
1.4 Innovative
Technikanwendungen
In ausgewählten Objekten sollen innovative Technikanwendungen wie z.B. Brennstoffzellen oder
Blockheizkraftwerke (BHKW) zum Einsatz kommen. Dies ist wichtig, da nur durch Modellprojekte
Erfahrungen in der Anwendung innovativer Technologien möglich sind und nur durch den Einsatz
neuer Technologien das Klimaschutzziel 2050 überhaupt erreichbar wird. Die konkreten Maßnah-
men, Kosten und Kosteneinsparungen werden nach Durchführung der Gebäudeinspektionen in
den nächsten Jahren erarbeitet.
2. Organisatorische
Maßnahmen
Maßnahme
2.1 Lastganganalysen,
Visualisierung
Wie schon dargestellt, ist es mit der Analyse von Lastgängen möglich, viele ansonsten unentdeckte,
kleinere Optimierungspotentiale sichtbar werden zu lassen. Das Energiemanagement hat sich da-
her zum Ziel gesetzt, die Möglichkeiten der Lastganganalyse deutlich stärker in den Optimierungs-
prozess einzubeziehen sowie die Lastgänge für den Nutzer zu visualisieren.
3. Strategische
Maßnahmen
Maßnahme
3.1 Umsetzung größerer
energetischer Sanierungen
Eine deutliche Reduzierung der Wärmeverbräuche ist zwingend notwendig. Der bisherige Kenn-
wert von 98,7 kWh/m² kann mit geringinvestiven Maßnahmen und einer weiteren Nutzung techni-
scher Potenziale nicht weiter reduziert werden. Ganzheitliche energetische Sanierungen sind somit
in den nächsten Jahren zwingend erforderlich.
Hier empfiehlt es sich, grundsätzlich eine Konzeption zur Realisierung größerer Sanierungsmaß-
nahmen zu entwickeln, um den künftig steigenden Bedarfen entgegenzutreten.
Tabelle 16: Maßnahmenübersicht
32
i
7. Fazit und Ausblick
Die Energie- und Klimabilanz 2017 für städtische Gebäude
zeigt auf, dass die Stadt in den letzten Jahren trotz gegen-
läufiger Tendenzen 7,7 % Endenergie eingespart und
die CO2 Emissionen um 32 % reduziert hat. Ein wichtiger
Grundstein, um die selbstgesteckte Ziele zu erreichen,
wurde somit schon gelegt.
Um die ehrgeizigen Ziele des Masterplans 2050 zu er-
füllen, genügt es jedoch nicht, die bisherigen Schritte
fortzuschreiben. Weitere weitreichende Maßnahmen wie
z.B. ganzheitliche Gebäudesanierungen bis auf Niedrigste-
nergiehausstandard sowie eine drastische Reduktion der
Stromverbräuche ist hierzu erforderlich.
33
Bis zum Jahr 2050 sollen laut Masterplan „100 % Klimaschutz“ der Stadt Münster die
CO2-Emissionen um mindestens 95 % und der Energieverbrauch um mindestens 50 %
gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden.
Seit 1995 konnte der Einsatz von Wärmeenergie um 12 % reduziert werden. Zugleich
stieg der Stromverbrauch im gleichen Zeitraum um 15,6 %.
Einsparungen
von 1995 - 2017
Einsparpotenziale
von 2017 - 2050
Ganzheitliche Gebäude-
sanierung
Einsparpotenzial 70 %
Erneuerbare Energien
Einsparpotenzial 20 %
Strom
Einsparpotenzial 10 %
Zielvorgabe
34
Weitere Infos unter: https://www.stadt-muenster.de/immobilien/umwelt-und-energie.html
MÜN STER
KLIMA
SCHUTZ 2050
Beschlussvorlage
12842 Zeichen
V/0668/2018 V/0668/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden – Energie- und Klimabericht 2017 Beratungsfolge 22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Energie- und Klimabericht 2017 (Anlage 1) zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen. In einem nächsten Schritt erfolgt ein Zubau von Photovoltaikanlagen von rund 200 kWp im Jahr 2019. In den Folgejahren erfolgt eine Erhöhung des Ansatzes, mit dem neben den Photovoltaikanlagen auch weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt werden. 3. Um sowohl die Ziele der Bundesrepublik als auch des „Masterplans 100% Klimaschutz“ zu erre i- chen, die beide bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland anstreben, ist eine Sanierungsquote v on 3% erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem gemei n- samen Arbeitskreis mit den Ratsfraktionen ein Konzept zur Umsetzung zu entwickeln. 4. Der Antrag A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft vora n- bringen“ (Punkt 1: „Eigenstromerzeugung auf städtischen Dächern voranbringen“; Anlage 2) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU ist in die Ausarbeitung der Vorlage eingeflossen. Punkt 1 des Antrages ist damit formal erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den weiteren Zubau von Photovoltaikanlagen Kosten in Höhe von insgesamt 250.000 € für das Haushaltsjahr 2019 entstehen. Die hierfür benötigten Mittel werden über ein Veränderungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2019 angemeldet. Amt für Immobilienmanagement 25.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Karner Telefon: 492-2379 Karner@stadt-muenster.de - 2 - V/0668/2018 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 011 1 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme Neu Maßnahmen zur Energieein- sparung Auszahlungen 2019 250.000 Einzahlungen Summe aller Auszahlungen/Saldo 250.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 über Verän- derungsblätter zusätzlich zu veranschlagen Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Refinanzierung der Anlagen über Einsparungen der Stromkosten erfolgt. Bei Amortisationszeiten, die in der Regel unter 10 Jahren liegen betragen die Renditen der Anlagen bis zu 5%. Begründung: Ausgangslage Zu 1: Mit Ratsbeschluss V/0313/2015 vom 17.06.2015 hat Münster sich - im Sinne der Fortschreibung der kommunalen Klimaschutzziele bis 2020 – als Masterplan Kommune 100% Klimaschutz verpflichtet, bis 2050 eine CO 2-Reduzierung von 95% und eine Halbierung des E ndenergieverbrauches anzustreben. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, d ie anspruchsvollen Ziele des Masterplans zu erreichen. Hierfür ist, wie schon in V/0797/2017 „Erläuterungsbericht zum Arbeitsprogramm des Amtes für Immobilienmanagement für das Haushaltsjahr 2018“ angekündigt, ein detaillierter Energiebericht des Energiema nagements mit einer CO2-Bilanzierung notwendig. Der vorliegende Bericht zeigt die Entwicklung der Wärme - und Stromverbräuche seit 1995 auf. Daneben wird dokumentiert, dass das Amt für Immobilienmanagement auch bei den eigenen Gebäuden bereits seit vielen Jahren intensiv an der Umsetzung der bisherigen Klimaschutzziele arbeitet, dass aber noch intensive Anstrengungen erforderlich sind, um sowohl das bisherige Ziel, 40% CO2-Emissionen bis 2020 einzusparen, als auch das Ziel der klimaneutralen Stadt im Jahr 2 050 zu erreichen. Das Energiemanagement führt mittlerweile für einen Großteil der eigenen und auch der angemie - teten Gebäude eine detaillierte Verbrauchsanalyse durch. Verbrauchssteigerungen werden somit in der Regel zeitnah erkannt. Durch den Einbau neue r Messtechniken werden zukünftig die Ener - gieverbrauchsanalyse und die damit verbundenen Möglichkeiten der Optimierung noch weiter voran schreiten. Weiterhin werden konkrete Projekte wie das bereits seit 1997 existierende Projekt „Klimaschutz macht Schule“ und die Intensivierung der Gebäudeinspektionen dargestellt. - 3 - V/0668/2018 Um den städtischen Haushalt zu entlasten, hat das Amt für Immobilienmanagement in den Jahren 2017/18 vermehrt Fördermittel beantragt. Eine ausführliche Darstellung, welche Maßnahmen und Mittel in Anspruch genommen werden, ist ebenfalls im Bericht enthalten. Der Bericht dokumentiert die positiven Ergebnisse der letzten Jahre und zeigt Möglichkeiten auf, wie der Weg in den nächsten Jahren zielgerichtet umgesetzt werden kann. Neben der Umsetzung stromsparender Maßnahmen wie z.B. die flächendeckende Umrüstung auf LED, Errichtung von Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen auf städtischen Gebäuden oder dem Einsatz innovativer Gebäudetechnik wie z.B. Brennstoffzellen oder Blockheizkraftwerke (BHKW’s) sind ganzheitliche energetische Sanierungen in den nächsten Jahren zwingend erforderlich, um den künftig steigenden Bedarfen entgegenzutreten. Seit 1995 wurde schon einiges erreicht. So konnte der Einsatz von Wärmeenergie durch Umstellung von Niedertemperatur - auf Brennwerttechnik, Erneuerung und Optimierung der Regelgungstechnik sowie einiger ganzheitlicher energetischer Gebäudesanierungen (z.B. Schillergymnasium) um 12 % reduziert werden. Gleichzeitig ist der Stromverbrauch jedoch um 15,6% gestiegen. Ursache für diese Entwicklung ist die intensivierte Nutzung – etwa durch die Erweiterung auf offenen Ganztag – und die erhöhte technische Ausstattung. Verbrauchssenkende Maßnahmen wie z.B. der Einsatz von LED - Beleuchtungen konnten den Anstieg jedoch deutlich abmildern. Die daraus resultierende Senkung der CO 2-Emissionen beträgt, bezogen auf das Basisjahr 1995, 32%. Dies ist sicherlich schon ein großer Erfolg. Um aber bis 2050 die Ziele des Masterplans zu erreichen, sind in den nächsten Jahren noch vermehrte Anstrengungen notwendig. Zu 2: Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit ihre Dachflächen für verschiedene Investoren und Ge - nossenschaften zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden bereits 43 Photovoltaikanlagen mit rund 1.500 kWp Leistung in den Jahren von 2002 bis 2012 als reine Einspeiseanlagen installiert. Durch Änderungen des Erneuerbaren -Energien-Gesetzes (EEG), bei dem ein möglichst hoher Eigenverbrauch einen maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat, haben Investoren in den letzten Jahren keine neuen Anlagen mehr auf städtischen Dächern errichtet. Da mittlerweile ein hoher Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit der Anlagen begünstigt, hat das Energiemanagement im Amt für Immobilienmanagement Ende des Jahres 2017 Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit für verschiedene Gebäude und Anlagengrößen durchgeführt. Kitas (Burgwall, Loddengrund und Legdenweg): je 8,4 kWp, Eigenverbrauch 45 %; CO 2- Einsparung 6,3 t/a Ludgerusschule Hiltrup: 20 kWp, Eigenverbrauch 70%, CO2-Einsparung 5,3 t/a Hans-Böckler-Berufskolleg: 50 kWp, Eigenverbrauch 80%, CO2-Einsparung 12,1 t/a Da die spezifischen Kosten (Euro pro Kilowattpeak) in der Regel bei größeren Anlagen deutlich geringer als bei kleineren Anlagen sind, soll zukünftig das Ziel sein, größere Anlagen von 50 bis 90 kWp zu errichten. Bei diesen Größenordnungen wird in der Regel neben den geringeren spezifischen Kosten auch ein Maximum des Eigenverbrauchs erreicht. Die Renditen der Anlagen betragen in Abhängigkeit von der Höhe des Eigenverbrauchs und der Investitionskosten ohne Berücksichtigung einer Energiepreissteigerung rund 5%. Setzt man eine moderate Energiespreissteigerung von 1,5% an, so resultieren hieraus rund 2 -3% höhere Renditen. Die Amortisationszeiten für diese Anlagen liegen ohne Berücksichtigung einer Energiepreissteigerung bei etwas mehr als 10 Jahren. Wird wiederrum die 1,5 -prozentige Energiepreissteigerung angesetzt, so resultieren hieraus Amortisationszeiten von 8 bis 9 Jahren. Die nachfolgende Tabelle zeigt am Beispiel einer Anlage mit einer Leistung von 70 kWp, einem Eigenverbrauch von 80% und spezifischen Investitionskosten von 1.350 €/kWp die Renditen und - 4 - V/0668/2018 Amortisationszeiten auf. 70 kWp 1.350 €/kWp Eigenverbrauch 80% Rendite Amortisationszeit Ohne Energiepreissteigerung 5,6% 10 Jahre Energiepreissteigerung 1,5% 7,2% 9 Jahre Auf Grund der guten Wirtschaftlichkeit der Anlagen hat das Amt für Immobilienmanagement die Anlagen auf 3 Kindertagesstätten sowie auf der Ludgerusschule Hiltrup Mitte August 2018 errichtet. Zudem werden die Anla gen noch mit Monitoren zu Visualisierung ausgestattet. Beim Hans -Böckler- Berufskolleg erfolgt derzeit die Planung der Anlage, die, vorbehaltlich der statischen Prüfung, voraussichtlich auch noch im Jahr 2018 installiert werden wird. Zurzeit stehen für das Jahr 2019 im Amt keine investiven Mittel für einen weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Für den weiteren zielgerichteten Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) soll zeitnah ein Potentialkataster erstellt werden. Ziel ist es, möglichst hohe Eigenverbrauchsquoten zu erzielen, statisch möglichst gut geeignete Dachflächen zu identifizieren und eine hohe Wirtschaftlichkeit bei der Umsetzung zu erreichen. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern ist nicht nur eine wirtschaf tliche Maßnahme, die sich innerhalb weniger Jahre amortisiert. Zuzätzlich ist sie eine der effektivsten Maßnahmen, die zum Klimaschutz umgesetzt werden können. Denn im Gegensatz zu vielen anderen Klimaschutzmaßnahmen entstehen keine CO 2-Vermeidungskosten sondern Gewinne. Dies bedeutet, dass durch die Durchführung der Maßnahme mehr Geld eingespart werden kann als investiert werden muss. Zu 3: Der städtische Gebäudebestand ist in den letzten 20 Jahren um mehr als 200.000 m² angewachsen. Die meisten der Bestandsimmobilien sind aber in den Jahren bis 1980 errichtet worden und erfüllen in der Regel damit noch nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1983. Mit Wärmeverbrauchswerten dieser Gebäude, die in der Regel über 100 kWh/m² li egen, ist eine energetische Sanierung sinnvoll. Bereits sanierte Schulgebäude (z.B.Schillergymnasium) zeigen, dass bei der Sanierung von Schulgebäuden Wärmeverbrauchswerte wie im Neubaubereich zu erzielen sind. Dass Energieeinsparung und gute Architektur k ein Widerspruch sein muss, zeigt das Schillergymnasium, das mit dem Schulbaupreis 2018 ausgezeichnet worden ist. Ein 3%-iges Sanierungsziel soll bewirken, dass die Stadt Münster bis 2050 alle vor dem Jahr 2000 errichteten Gebäude sanieren kann. Nur durch diese Maßnahme ist es möglich, das 95% -ige Minderungsziel für die Treibhausgasemmissionen für den städtischen Immobilienbestand zu erreichen. Zu 4: Auf Grund des gemeinsamen Antrags von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU (A -R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen“), durch den mit Punkt 1 die Eigenstromerzeugung auf städtischen Dächern vorangetrieben werden soll, werden die benötigten Mittel für 2019 in Höhe von 250.000 € über ein Veränderungsbl att zum Haushalt splan 2019 angemeldet. - 5 - V/0668/2018 Hiervon können dann im Jahr 2019 rund 200 kWp installiert werden. Bei einer Eigenverbrauchsquote von durchschnittlich 70% lassen sich 120.000 kWh Strom bzw. 50 t CO2 substituieren. Zusammenfassung Um die anspruchsvollen Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz zu erreichen, wird die Stadt Müns- ter mit ihren eigenen Ge bäuden ebenfalls einen Beitrag leisten. In einem nächsten Schritt soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen intensiviert werden. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, die neben dem Aspekt der CO2-Einsparung auch noch zu Renditen von rund 5% führt. Langfristig müssen jedoch auch ganzheitliche energetische Gebäudesanierungen dazu beitragen, die Verbräuche zu reduzieren. Ohne diese ist ein Erreichen der Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz nicht zu gewährleisten. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen Anlage 1: Energie- und Klimabericht 2017 Anlage 2: A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen“
Anlage A
1885 Zeichen
Anlage A zur V/0668/2018 Kurzüberblick Bis zum Jahr 2050 sollen laut Masterplan 100 % Klimaschutz der Stadt Münster die CO2- Emissionen im gesamten Stadtgebiet um mindestens 95 % und der Energieverbrauch um min- destens 50 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 reduziert werden. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, diese anspruchsvollen Ziele zu erfüllen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Umsetzung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung und eines Quartiersmanagements wird das folgende Ziel aus den Leitorientierungen des ISM-Prozesses verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Das Teilziel lautet: Verstärkung der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung. Zielerreichung: Umsetzung der Ziele des Masterplans 100% Klimaschutz für städtische Gebäude Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0111 Bezeichnung der PG: Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig fre i- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die städtischen Klimaschutzziele werden weiter umgesetzt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Heerdestraße
- Finkenstraße
- Marie-Curie-Straße
- Lotharingerstraße 17
- Preußenstadion
- Burgwall
- Legdenweg
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0668/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37