V/0872/2021
Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH für die Jahre 2017 bis 2021 um ein weiteres Jahr bis 2022
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Beschlussvorlage
3557 Zeichen
V/0872/2021 V/0872/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH für die Jahre 2017 bis 2021 um ein weiteres Jahr bis 2022 Beratungsfolge 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Verlängerung des bestehenden Managementkontraktes (Beschlussvorlage V/0902/2016/1) mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 durch den Abschluss des Nachtrages für das Jahr 2022 (Anlage 1) wird zugestimmt. Es wird zugestimmt, dass mit dem Nachtrag für das Jahr 2022 zum bestehenden Managementkontrakt zwischen der Westfälischen Bauindustrie GmbH und der Stadt Münster die bisher geplante Ausschüttung der Westfälischen Bauindustrie GmbH in Höhe von 3,0 Mio. € an ihre Gesellschafterinnen für 2022 unverändert fortgeschrieben wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadt Münster hat im Haushaltsplanentwurf 2022 für die Jahre 2022 ff. eine jährliche Ausschüttung der Westfälischen Bauindustrie GmbH in Höhe von 30.000 € veranschlagt. Das entspricht 1 % der Gesamtausschüttung von 3 Mio. €. Eine jährliche Ausschüttung in gleicher Höhe ist ebenfalls im Wirtschaftsplan der Westfälischen Bauindustrie GmbH (V/0170/2021) vorgesehen. Insofern ergeben sich aus dem Abschluss des Nachtrags für das Jahr 2022 keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungscontrollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Amt für Finanzen und Beteiligungen 30.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dreimann T elefon:492-2042 Dreimann@stadt- muenster.de - 2 - V/0872/2021 Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/ den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Ziel aller Managementkontrakte zwischen der Stadt Münster und ihren Beteiligungen ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der Westfälischen Bauindustrie GmbH wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 beschlossen (Beschlussvorlage V/0902/2016/1). Angesichts der grundsätzlich anstehenden Diskussion und Entscheidung über die künftige Strategie und Ausrichtung von Geschäftsfeldern mit baulichem Bezug innerhalb des Konzerns Stadt Münster ist es angezeigt, den aktuellen Managementkontrakt unverändert um ein weiteres Jahr zu verlängern und erst im Jahr 2022 einen neuen Managementkontrakt für die dann folgenden fünf Jahre zu verhandeln. Der als Anlage 1 beigefügte Nachtrag enthält die für eine solche Verlängerung erforderlichen Änderungen und Anpassungen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des aktuellen Managementkontrakts (Anlage 2) unverändert bis nunmehr zum 31.12.2022 fort. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage A Anlage 1 Nachtrag für das Jahr 2022 zum MMK 2017 - 2021 Anlage 2 MMK 2017 – 2021
Anlage 2_MMK_WBI_2017-2021
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Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschri eben und hinreichend fixiert werden,
welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster
(WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich da uerhafte Regelungen in einem
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die
Laufzeit der Vereinbarung bestimmt.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den
Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die
Informationskategorie B sowie die Zuordnung in das Steuerungscluster IV gem.
Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). D anach unterliegt die WBI einer
halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb.
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der
Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen.
2.1 Zielbestimmungen der WBI
2.1.1 Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004):
(1)„Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut
und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter
Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride-
Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw.
(2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen
Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die
strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren,
Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von
Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen).
Managementkontrakt
zwischen der
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster
und den Gesellschaftern:
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH
1. Präambel
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
(3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau von Parkanlagen und von
gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder
Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden.
(4) Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grundvermögen. Sie kann Grundstücke
erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben.
(5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen,
soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit auf Veranlassung eines
Gesellschafters erfolgt.“
Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
2.1.2 Oberziele
• Bürgernutzen steigern
• Finanzkraft im Stadtkonzern stärken
• Interne Prozesse verbessern
• Zukunftsaufgaben angehen
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen
2.1.2 Teilziele
Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide
Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten
sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
2.1.3 Sachziele
Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt:
1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im Innenstadtbereich bzw. in
Zentrumslagen
2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen
3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft
6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks
7. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für
öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks
2.1.4 Finanzziele
Die Finanzziele werden wir folgt definiert:
1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen
Eigenkapitalverzinsung
2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der Gesellschafter einschließlich
Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt
Münster
3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine Anpassung der in TZ 3.2
vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw.
Ausschüttung von Mehrgewinnen)
2.2 Nebenbedingungen
• Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch
Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge.
• Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen
innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden.
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und Nebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen.
3.1 Sachziele
1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich
- Mitwirkung an der Entwicklung des Parkraumkonz eptes der Stadt Münster in
Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung
2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen
- Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen
- Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlagen bei wirtschaftlichem,
ordnungs- oder verkehrspolitischem Erfolg
3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich
- Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbesta nd
- Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabili tät darstellbar ist
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
- Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verw alterverträge
5. Übernahme vertretbarer Aufgaben
- Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks.
- Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen,
Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten
mit privaten Dritten.
6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten
- Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition oder Bewirtschaftung bei Projekten mit
privaten Dritten ein.
3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft
- Verbesserung der Informations- und Kommunikationswe ge durch weitere
Vernetzung von Parkeinrichtungen
- Serviceverbesserung
- Kooperationspartner der Stadt Münster für die Optim ierung des
innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands
3. Zeitlich befristete Regelungen
3.3. Finanzziele
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d November 2015) werden in
den Jahren 2016 bis 2020 folgende Jahresüberschüsse erwartet:
2016 2.768 T€
2017 2.900 T€
2018 3.141 T€
2019 3.437 T€
2020 3.446 T€
2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen:
in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 2.750.000 €
in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 2.750.000 €
in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 2.750.000 €
in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 3.000.000 €
in 2021 für das Geschäftsjahr 2020
3.000.000 €
Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse in dieser Höhe nicht erreicht
werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein.
3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können
Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen H aushalts geleistet werden,
wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die
wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten.
Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der
entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene
Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden
können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von
Fremdmitteln zu finanzieren.
4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von der Stadt
Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der Realisi erung förderfähiger
Bauprojekte.
3.4. Kenngrößen zur Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten Ziele wird folgendes
vereinbart:
- Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich
- Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen
- Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen
Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2017 bis 2021 auf dem Stand des
Jahres 2015
- Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich
Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen
- Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft
über den Grad der Zielerreichung ab.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens
ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere
Zielvereinbarung zu beginnen.
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
- Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht.
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal pro Jahr im
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten.
Münster, den Dezember 2016
Für die Westfälische Für die Stadt Münster Für die Stadtwerke
Bauindustrie GmbH Münster GmbH
Kötterheinrich Reinkemeier Dr. Müller -Tengelmann
Geschäftsführer Stadtkämmerer Geschäftsführer
4. Laufzeit der Vereinbarung
5. Sonstiges
Anlage A
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Anlage A zur V/0872/2021 Kurzüberblick Der bis Ende 2021 laufende Kontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (V/0902/2016/1) soll um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Westfälische Bauindustrie GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage 1_V_0872_2021_MMK_WBI_Nachtrag
2738 Zeichen
Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH
Anlage 1 zur Vorlage V/0872/2021
Nachtrag
zum
Managementkontrakt
zwischen der
Westfälischen Bauindustrie GmbH
und den Gesellschaftern:
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH
für den Zeitraum vom
01.01.2022 bis 31.12.2022
Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH
Seite 2
Vorbemerkung
Die Vereinbarungen aus dem aktuell bestehenden Managementkontrakt (Anlage 2) zwischen der
Westfälischen Bauindustrie GmbH und den Gesellschaftern Stadt Münster und Stadtwerke Müns-
ter GmbH vom 21.07.2017 (Beschlussvorlage: V/0902/2 016/1) behalten ihre Gültigkeit mit Aus-
nahme der nachfolgenden geänderten bzw. angepassten Inhalte und sind mit Unterzeichnung
dieses Nachtrages bis zum 31.12.2022 gültig.
1. Präambel
unverändert
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
unverändert
3. Zeitlich befristete Regelungen
unverändert bis
3.3 Finanzziele
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d März 2021) wird in 2022 folgender
Jahresüberschuss erwartet:
2022 2.340 T€
2. Als Gewinnausschüttung (vor Abzug der Kapitalert ragsteuer) ist vorgesehen:
in 2022 für das Geschäftsjahr 2021 3.000.000 €
3. unverändert
4. unverändert
3.4 Kenngrößen zur Zielerreichung
unverändert
4. Laufzeit der Vereinbarung
Dieser Nachtrag ist gültig bis zum 31.12.2022. Die Parteien verpflichten sich, im Jahr 2022 recht-
zeitig mit erneuten Verhandlungen über den Abschlus s eines neuen Managementkontrakts zu
beginnen. Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben
der Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktuelles Strategiekonzept für die mittelfristige
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten. Dieses Strategiekonzept dient als Basis
für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die Zukunft.
Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH
Seite 3
5. Sonstiges
unverändert
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Westfälischen
Bauindustrie GmbH weder geändert noch konkretisiert.
Münster, den
Für die Stadt Münster Für die Stadtwerke Für die Westfälische
Münster GmbH Bauindustrie GmbH
_______________________ _____________________ _____ _____________
Christine Zeller Frank Gäfgen Peter Todeskino
Stadtkämmerin Geschäftsführer Geschäftsführer
Anlage
MMK Westfälische Bauindustrie GmbH / Stadt Münster 2017 - 2021 (V/0902/2016/1)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0872/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 17.11.2021 15:23