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V/0872/2021

Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH für die Jahre 2017 bis 2021 um ein weiteres Jahr bis 2022

Vorlagen 22.11.2021

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_MMK_WBI_2017-2021

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_V_0872_2021_MMK_WBI_Nachtrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

3557 Zeichen

V/0872/2021
V/0872/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung des laufenden Managementkontraktes (MMK) mit der Westfälischen Bauindustrie
GmbH für die Jahre 2017 bis 2021 um ein weiteres Jahr bis 2022
Beratungsfolge
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Verlängerung des bestehenden Managementkontraktes (Beschlussvorlage V/0902/2016/1) mit der
Westfälischen Bauindustrie GmbH um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 durch den Abschluss des
Nachtrages für das Jahr 2022 (Anlage 1) wird zugestimmt.
Es wird zugestimmt, dass mit dem Nachtrag für das Jahr 2022 zum bestehenden Managementkontrakt
zwischen der Westfälischen Bauindustrie GmbH und der Stadt Münster die bisher geplante
Ausschüttung der Westfälischen Bauindustrie GmbH in Höhe von 3,0 Mio. € an ihre
Gesellschafterinnen für 2022 unverändert fortgeschrieben wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Stadt Münster hat im Haushaltsplanentwurf 2022 für die Jahre 2022 ff. eine jährliche Ausschüttung
der Westfälischen Bauindustrie GmbH in Höhe von 30.000 € veranschlagt. Das entspricht 1 % der
Gesamtausschüttung von 3 Mio. €. Eine jährliche Ausschüttung in gleicher Höhe ist ebenfalls im
Wirtschaftsplan der Westfälischen Bauindustrie GmbH (V/0170/2021) vorgesehen. Insofern ergeben
sich aus dem Abschluss des Nachtrags für das Jahr 2022 keine Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt.
Begründung:
Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des
Beteiligungscontrollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und
Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern,
dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
30.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dreimann
T elefon:492-2042
Dreimann@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0872/2021
Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der
Gesellschafterin/ den Gesellschaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Ziel aller
Managementkontrakte zwischen der Stadt Münster und ihren Beteiligungen ist es, den jeweiligen
Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine Planungs- und
Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin
Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits.
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der Stadt Münster und der Westfälischen Bauindustrie
GmbH wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021
beschlossen (Beschlussvorlage V/0902/2016/1). Angesichts der grundsätzlich anstehenden
Diskussion und Entscheidung über die künftige Strategie und Ausrichtung von Geschäftsfeldern mit
baulichem Bezug innerhalb des Konzerns Stadt Münster ist es angezeigt, den aktuellen
Managementkontrakt unverändert um ein weiteres Jahr zu verlängern und erst im Jahr 2022 einen
neuen Managementkontrakt für die dann folgenden fünf Jahre zu verhandeln.
Der als Anlage 1 beigefügte Nachtrag enthält die für eine solche Verlängerung erforderlichen
Änderungen und Anpassungen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des aktuellen
Managementkontrakts (Anlage 2) unverändert bis nunmehr zum 31.12.2022 fort.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen
Anlage A
Anlage 1 Nachtrag für das Jahr 2022 zum MMK 2017 - 2021
Anlage 2 MMK 2017 – 2021

Anlage 2_MMK_WBI_2017-2021

10064 Zeichen

Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschri eben und hinreichend fixiert werden, 
welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
(WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich da uerhafte Regelungen in einem 
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil 
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die 
Laufzeit der Vereinbarung  bestimmt. 
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den 
Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die 
Informationskategorie B sowie die Zuordnung in das Steuerungscluster IV gem. 
Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). D anach unterliegt die WBI einer 
halbjährlichen  Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb. 
 
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der 
Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 
 
 
 
 
2.1 Zielbestimmungen der WBI  
 
2.1.1 Gesellschaftszweck  
 
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004): 
 
(1)„Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut 
und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter 
Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride- 
Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw. 
 
(2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen 
Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die 
strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren, 
Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von 
Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen).  
Managementkontrakt  
zwischen der  
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster  
und den Gesellschaftern:  
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH  
1.  Präambel  
2.  Zeitlich dauerhafte Regelungen

(3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau  von Parkanlagen und von 
gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder 
Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden.  
 
(4) Die  Gesellschaft  bewirtschaftet  das  eigene  Grundvermögen.  Sie  kann  Grundstücke 
erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben.  
 
(5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen, 
soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit  auf Veranlassung eines 
Gesellschafters erfolgt.“  
 
Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte 
betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu 
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 
 
Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen. 
 
2.1.2 Oberziele  
 
• Bürgernutzen steigern 
• Finanzkraft im Stadtkonzern stärken 
• Interne Prozesse verbessern 
• Zukunftsaufgaben angehen 
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen 
 
2.1.2 Teilziele  
 
Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide 
Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten 
sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
2.1.3 Sachziele  
 
Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt: 
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im Innenstadtbereich bzw. in 
Zentrumslagen 
2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen 
3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 
5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft 
6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks 
7. Beteiligung an Projekten mit  privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für 
öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks 
 
2.1.4 Finanzziele  
 
Die Finanzziele werden wir folgt definiert: 
 
1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen 
Eigenkapitalverzinsung 
2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der  Gesellschafter einschließlich 
Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt 
Münster

3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine  Anpassung der in  TZ  3.2 
vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw. 
Ausschüttung von Mehrgewinnen) 
 
2.2 Nebenbedingungen  
 
• Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch 
Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge. 
• Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen 
innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden. 
 
 
 
 
 
Die  Normierung  bzw.  Quantifizierung  der  Ziele  und  Nebenbedingungen  erfolgt  unter 
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen. 
 
3.1 Sachziele  
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich  
- Mitwirkung  an  der  Entwicklung  des  Parkraumkonz eptes  der  Stadt  Münster  in 
Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung 
 
2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen  
- Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen 
- Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlagen bei wirtschaftlichem, 
ordnungs- oder verkehrspolitischem Erfolg 
 
3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich  
- Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbesta nd 
- Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabili tät darstellbar ist 
 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften  
- Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verw alterverträge 
 
5. Übernahme vertretbarer Aufgaben  
        -    Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks. 
- Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen, 
Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten 
mit privaten Dritten. 
 
6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten  
- Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition oder Bewirtschaftung bei Projekten mit 
privaten Dritten ein. 
 
3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft  
- Verbesserung der Informations- und Kommunikationswe ge durch weitere  
Vernetzung von Parkeinrichtungen 
- Serviceverbesserung 
- Kooperationspartner der Stadt Münster für die Optim ierung des  
innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands 
3.  Zeitlich befristete Regelungen

3.3. Finanzziele  
 
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d November 2015) werden in 
den Jahren 2016 bis 2020 folgende Jahresüberschüsse  erwartet: 
 
2016 2.768 T€ 
2017 2.900 T€ 
2018 3.141 T€ 
2019 3.437 T€ 
2020 3.446 T€ 
 
2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen: 
 
 
in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 2.750.000 €
in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 2.750.000 €
in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 2.750.000 €
in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 3.000.000 €
in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 
              3.000.000 €
 
Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse  in dieser Höhe nicht erreicht 
werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein. 
 
3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können 
Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen H aushalts geleistet werden, 
wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die 
wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten. 
 
Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der 
entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene 
Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden 
können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von 
Fremdmitteln zu finanzieren. 
 
4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von  der Stadt 
Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der Realisi erung förderfähiger 
Bauprojekte. 
 
     3.4.      Kenngrößen zur Zielerreichung  
 
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten Ziele wird folgendes 
vereinbart: 
 
-  Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich 
- Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirtschaftung  von Parkeinrichtungen 
- Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen 
Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2017  bis 2021 auf dem Stand des 
Jahres 2015 
- Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich 
Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen 
- Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 
Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft 
über den Grad der Zielerreichung ab.

Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens 
ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere 
Zielvereinbarung zu beginnen. 
 
 
 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
- Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht. 
 
- Der  Sachstand bei der  Umsetzung  der  Ziele ist   mindestens  einmal pro Jahr  im 
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. 
 
 
Münster, den Dezember  2016 
 
 
Für die Westfälische Für die Stadt Münster Für die Stadtwerke  
Bauindustrie  GmbH   Münster  GmbH  
 
 
 
 
Kötterheinrich   Reinkemeier   Dr.  Müller -Tengelmann  
Geschäftsführer   Stadtkämmerer   Geschäftsführer  
 
4.  Laufzeit der Vereinbarung  
5.  Sonstiges

Anlage A

1569 Zeichen

Anlage A zur V/0872/2021
Kurzüberblick
Der bis Ende 2021 laufende Kontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (V/0902/2016/1)
soll um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Ziel der Managementkontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie
auch dem städtischen Haushalt eine Planungs- und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern
sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die
Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen
Haushaltsdisziplin bzw. der Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für
Veränderungen in den Managementkontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt
entsprechende Entlastungen (Deckung) zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich
gefährdet werden soll.
Finanzierung
Produktgruppe: 1501 Anteile an verbundenen Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X
Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Westfälische Bauindustrie GmbH getragen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die Pflichtigkeit ergibt sich aus dem Public Corporate Governance Kodex der Stadt Münster.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
k.A.

Anlage 1_V_0872_2021_MMK_WBI_Nachtrag

2738 Zeichen

Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH  
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0872/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nachtrag  
zum  
Managementkontrakt 
 
 
 
zwischen der  
Westfälischen Bauindustrie GmbH 
und den Gesellschaftern: 
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
 
 
für den Zeitraum vom 
01.01.2022 bis 31.12.2022

Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH      
 
 
Seite 2 
 
     Vorbemerkung  
 
Die Vereinbarungen aus dem aktuell bestehenden Managementkontrakt (Anlage 2) zwischen der 
Westfälischen Bauindustrie GmbH und den Gesellschaftern Stadt Münster und Stadtwerke Müns-
ter GmbH vom 21.07.2017 (Beschlussvorlage: V/0902/2 016/1) behalten ihre Gültigkeit mit Aus-
nahme der nachfolgenden geänderten bzw. angepassten  Inhalte und sind mit Unterzeichnung 
dieses Nachtrages bis zum 31.12.2022 gültig. 
1. Präambel 
unverändert 
 
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen  
unverändert 
 
3. Zeitlich befristete Regelungen   
unverändert bis  
 
3.3 Finanzziele  
 
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d März 2021) wird in 2022 folgender 
Jahresüberschuss erwartet:  
 
2022 2.340 T€ 
 
2. Als Gewinnausschüttung (vor Abzug der Kapitalert ragsteuer) ist vorgesehen: 
 
in 2022 für das Geschäftsjahr 2021  3.000.000 € 
 
3. unverändert  
 
4. unverändert  
 
3.4 Kenngrößen zur Zielerreichung  
 
unverändert  
 
4. Laufzeit der Vereinbarung  
Dieser Nachtrag ist gültig bis zum 31.12.2022. Die Parteien verpflichten sich, im Jahr 2022 recht-
zeitig mit erneuten Verhandlungen über den Abschlus s eines neuen Managementkontrakts zu 
beginnen. Dabei ist zur Realisierung des Gesellschaftszweckes sowie der allgemeinen Aufgaben 
der Gesellschaft und zur Erreichung der Ziele ein aktuelles Strategiekonzept für die mittelfristige 
Unternehmensentwicklung im Aufsichtsrat zu beraten.  Dieses Strategiekonzept dient als Basis 
für die Ableitung von jährlich zu fixierenden Leistungs- und Finanzzielen für die Zukunft.

Nachtrag für das Jahr 2022 zum Managementkontrakt Stadt Münster / Westfälische Bauindustrie GmbH      
 
 
Seite 3 
 
5. Sonstiges 
 unverändert 
 
 
Durch diese Vereinbarung werden die Dienstverträge der Geschäftsführer der Westfälischen 
Bauindustrie GmbH weder geändert noch konkretisiert.  
 
 
 
 
Münster, den 
 
 
Für die Stadt Münster  Für die Stadtwerke  Für die Westfälische 
 Münster GmbH  Bauindustrie GmbH 
   
   
 
 
 
 
 
_______________________ _____________________ _____ _____________  
Christine Zeller Frank Gäfgen Peter Todeskino  
Stadtkämmerin Geschäftsführer Geschäftsführer  
 
 
 
 
Anlage 
 
MMK Westfälische Bauindustrie GmbH / Stadt Münster 2017 - 2021 (V/0902/2016/1)

Beratungsverlauf (3)

08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 12.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 12.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0872/2021
Typ
Vorlagen
Datum
22.11.2021
Erstellt
17.11.2021 15:23