Übernahme uneinbringlicher Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von tariflich Beschäftigten der Stadt Mönchengladbach analog § 82 LBG NRW und § 82a LBG NRW; hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 19.06.2026
3 - Fraktionsantrag 0808/XI vom 22.06.2026
Stand: Am 15.07.2026 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmiger Beschluss.
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Dokumente
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Fraktionsantrag
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2026-07-15 Rat - Übernahme uneinbringlicher Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
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Beratungsverlauf
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