V/0865/2013
2. städtische Gesamtschule: Vorbereitende Prüfaufträge
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Beschlussvorlage
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V/0865/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft 2. städtische Gesamtschule: Vorbereitende Prüfaufträge Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat erkennt den Bedarf für eine zweite städtische Gesamtschule mit 6 Zügen an. 2. Der Rat beschli eßt, Prüfungen zu einem möglichen Standort Münster -West nicht weiter zu verfolgen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 3.1 erforderliche Prüfungen für eine zweite städtische Gesamtschule am Standort Münster- Ost, Manfred-von-Richthofen-Straße, fortzuführen. 3.2 die Auswirkungen der Errichtung einer zweiten städtischen Gesamtschule für andere Schulformen auf der Basis der für das 2. Quartal 2014 vorgesehenen Aktualisierung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose vorzunehmen. 3.3 liegenschaftliche Verhandlungen mit dem BLB NRW (Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW) zum Ankauf des landeseigenen Grundstücks, Manfred -von-Richthofen- Straße/Ecke Andreas-Hofer-Straße (Oberfinanzdirektion) zur Größe von 18.296 qm auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Wertgutachtens zu führen. 4. Die Durchführung der Prüfaufträge ist unverzüglich und mit hoher Priorität anzug ehen, um eine möglichst zeitnahe Aufnahme des Schulbetriebs der 2. städtischen Gesamtschule zu ermöglichen. Vorlagen-Nr.: V/0865/2013 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0865/2013 5. Mit dieser Beschlussfassung ist de r Antrag der SPD-Fraktion A-R/0036/2013 „Schulzentrum Roxel: Vorhandene Ressourcen nutzen - Perspektiven schaffen“ hinsichtlich der Prüfung der Eignung des Schulstandortes Roxel für eine 2. städt. Gesamtschule erledigt. Das weitere An- tragsanliegen wird im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Förderschulen nach Maßgabe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes geprüft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss entstehen neben den für die Prüfaufträge erforderlichen Personalressou rcen Kosten für Vorplanung. Die zur Finanzierung de r Beschlusspunkte 3. und 4. erforderlichen Ermächtigungen werden wie folgt bereitgestellt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4490 2. städt. Gesamtschule Auszahlung für Bauma ß- nahmen 2014 100.000 Planungskos- ten Die Verwaltung fertigt ein entsprechendes Veränderungsblatt zum Entwurf des Haus haltsplans 2014. Begründung: Zu 1. Zum Schuljahr 2012/2013 hat die 1. städtische Gesamtschule Münster -Mitte den Schulbetrieb auf- genommen. In den nunmehr zwei durchgeführten Anmeldeverfahren hat sie deutlich mehr Anme l- dungen erhalten, als sie über Platzkapazitäten verfügt. Zum Schuljahr 2013/2014 konnten von 339 Schülerinnen und Schülern, die angemeldet wurden, auf Grund der begrenzten Kapazitäten ledi g- lich 115 auch tatsächlich aufgenommen werden. Über 200 Schülerinnen und Schüler mussten a b- gewiesen werden. Die Gesamtschule ist vierzügig konzipiert, eine Erweiterung ist auf Grund der Lage nicht möglich. Die bischöfliche Gesamtschule Friedensschule muss bekanntermaßen ebenfalls Jahr für Jahr weit mehr Schülerinnen und Schüler abweisen, als sie aufnehmen kann. Die Nachfrage nach Plätzen an der Schulform Gesamtschule liegt in Münster weit über dem Ange- bot. Der Bedarf an einer weiteren städtischen Gesamtschule ist unbestreitbar. - 3 - V/0865/2013 278 339 115 115 163 224 0 50 100 150 200 250 300 350 Anmeldungen Aufnahmen Abweisungen Anmeldungen, Aufnahmen und Abweisungen an der Gesamtschule Münster Mitte 2012/13 2013/14 Dem in den Anmeldungen zum Ausdruck gebrachten Elternwil len kann das Gesamtschula ngebot in Münster nicht annähernd gerecht werden. Die Errichtung einer 2. städtischen Gesamtschule mit einer Kapazität von 6 Zügen würde den Großteil des aktuell offensichtlichen Bedarfes decken und dem Elternwillen nach dieser Schulform mehr Rechnung tragen. Zu 2. Als potenziell möglicher Standort für eine 2. städtische Gesamtschule ist auch durch den Antrag der SPD-Fraktion an den Rat A -R/0036/2013 „Schulzentrum Roxel: vorhandene Ressourcen nu t- zen - Perspektiven schaffen“ das S chulzentrum Roxel, in dem aktuell die auslaufende Drost e- Hauptschule und die auslaufende Realschule Roxel sowie die aufwachsende Sekundarschule u n- terrichten, in Erwägung gezogen worden. Als integrativ arbeitendes Schulsystem wurde insbeso n- dere die Prüfung der Möglichkeit einer Umwandlung der seit zwei Jahren bestehenden Sekunda r- schule in eine städtische Gesamtschule vorgeschlagen. Dazu sind von der Verwaltung bereits Gespräche mit der Abteilung Schule, Kultur und Sport der Bezirksregierung Münster geführt worden. Die Bezirks regierung hat dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Umwandlung der Sekundarschule Roxel in eine vierzügige Gesamtschule schulrechtlich definitiv nicht mög lich ist, da die dreizügig arbeitende Sekundarschule nicht der schulrechtlich vorgegebenen Mindestgröße von 4 Zügen bei Gesamtschulen entspricht. Diese Dis- krepanz wird auch durch die formal genehmigte Vierzügigkeit der Sekundarschule nicht aufgeh o- ben. Schulrechtlich prinzipiell möglich wäre eine auslaufende oder sofortige Auflös ung der Sekunda r- schule. Beide Optionen sind auf Grund des berechtigten Anspruchs der Schülerinnen, Schüler und Eltern auf Vertrauensschutz mit der Möglichkeit, die Schullaufbahn an der angewählten Schule auch beenden zu können, und auf Grund der sich im zw eiten Anmeldeverfahren stabilisierenden Schülerzahlen der Sekundarschule aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. Eine parallel zur Sekundarschule zu errichtende Gesamtschule in Münster -West ist unabhängig von erforderlicher neu aufzubauender Schulinfra struktur unter Gesichtspunkten der Schulentwic k- lungsplanung nicht sinnvoll. - 4 - V/0865/2013 Die Bezirksregierung hat zudem deutliche Zweifel geäußert, ob die Errichtung einer mindestens vierzügigen Gesamtschule im Bezirk West mit dem Rücksichtnahmegebot des § 80 Abs. 2 S chul- gesetz NW vereinbar wäre. Darin heißt es: „Die Schulträger (in einer Region) sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfäl- tiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein könnten.“ Wird der sogenannte kommunale Konsens zwischen zwei Schulträgern nicht erreicht, wird im Konfliktfall vor dem Genehmigungsver- fahren ein Moderationsprozess durch geführt. Das Verwaltungsgericht Münster hat im Juli 2013 in einem vergleichbaren Fall dem Rücksichtnahmegebot des § 80 Abs. 2 SchulG NW besondere B e- deutung eingeräumt. Der ablehnende Genehmigungsbescheid für eine vierzügige Gesamtsch ule, die den Bestand ei ner Gesamtschule der Nachbargemeinde gefährden würde, wurde durch das Gericht bestätigt. (Verw. Gericht Münster, AZ 1 K 1296/13). Hinsichtlich der Errichtungsüberlegungen im Stadtb ezirk West müsste genau geprüft werden, ob ein zusätzliches Gesamtschulangebot eine Gefährdung des Gesamtschulangebotes der Gemeinde Havixbeck auslösen könnte. Auf Grund der aufgezeigten schulrechtlichen Restriktionen ist aus Sicht der Verwaltung eine weite- re Prüfung des Standortes Schulzentrum Roxel nicht zielführend. Zu 3. - Prüfungen zum Standort Münster-Ost, Manfred-von-Richthofen-Straße - Grundsätzlich ist bei der Suche nach einem geeigneten Standort für eine Schule die prognostische Schülerzahl in den Stadtbezirken als Basis für die Zahl der Anmeldungen an einer Schule ein wich- tiger Parameter. Das bei stadtweit hohem Interesse bisher geringe Angebot an Gesamtschulplä t- zen einerseits und die größere Mobilität der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I and e- rerseits reduzieren jedoch die Bedeutung dieses Zusammenhangs. G rundsätzlich kommt für eine zweite städtische Gesamtschule ein aus allen Stadtteilen gut erreichbarer Standort potenziell in Frage. Bezogen auf den Mikro-Standort sind deshalb die Kriterien - bereits vorhandene Schulgebäude - weitere vorhandene Infrastruktur (z. B. Sportplatz, Schwimmbadangebot) - entwicklungsfähige (Schul-)Standorte - Zusammenhang mit kommunalen Konsens besonders in den Blick zu nehmen. Legt man diese Kriterien zu Grunde, drängt sich nahezu alternativlos der Standort Münster -Ost, Manfred-von-Richthofen-Straße, auf (s. auch Vorlage Nr. V/0736/2011 „Gesamtschule Münster“). Der Standort ist zentral gelegen und aus den weitaus meisten Stadtteilen in akzeptabler Zeit zu erreichen. Im Umfeld des Standortes befinden sich derzeit die auslaufende Fürstenbergschule, die Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, die Förderschule Albert-Schweitzer-Schule sowie die drei Berufs- kollegs Anne-Frank, Hans Böckler und Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler. Die Umsetzung einer 6 - zügigen Gesamtschule am Standort Münster Ost muss für eine langfristige Entwicklungsperspekti- ve alle dort vorhandenen Schulangebote / Schulgebäude in den Blick nehmen. Zusätzliche Rau m- bedarfe entstehen nicht nur durch die Größe der Gesamtschule und ihrer Sekundarstufe II, so n- dern werden seit langem a uch von den dort bestehenden Berufskollegs r eklamiert. Insbesondere die Nähe zu den Berufskollegs eröffnet neue Perspektiven schulischer Kooperati onen mit der 2. städtischen Gesamtschule. Der am östlichen Rand der Innenstadt gelegene Standort macht einen kommunalen Konsens auf Grund der deutlich größeren Distanz zu Havixbeck wahrscheinlicher. - 5 - V/0865/2013 Die Schulverwaltung spricht sich dahe r für eine Gesamtplanung in Münster -Ost aus, um für die komplexe Fragestellung von Schulentwicklung in unterschiedlichen Schulfor men ein tragfähiges Gesamtkonzept zu entwerfen. - Auswirkungen auf andere Schulformen - Die hohe und wahrscheinlich weiter zunehmende Nachfrage nach Gesamtschulplätzen kann nicht einer entsprechend allgemein steigenden Nachfrage nach Schulplätzen der Sek undarstufen I / II gleichgesetzt werden. Die auf der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 - 2020 basierende Schülerzahlprognose weist ein unter Schwankungen nahezu gleichbleibendes Niveau der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die von der Primar- in die Sekundarstufe wechseln, aus. 1.000 1.100 1.200 1.300 1.400 1.500 1.600 1.700 1.800 1.900 2.000 2.100 2.200 2.300 2.400 2.500 2.600 2.700 2.800 2.900 3.000 Schülerinnen und Schüler im 4. Jahrgang der städtischen Grundschulen, Stand August 2013 SuS im 4. JG 2.306 2.253 2.327 2.296 2.250 2.416 2.299 2.383 2.313 2.314 2.326 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Bestand Prognose Prognose basierend auf Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009, Amt f. Schule und Weiterbildung Die 2011 von IT -NRW vorgelegte Bevölkerungsprognose weist hingegen bis zum Ende des Pro g- nosezeitraumes eine Zunahme der Bevölkerung in Münster auf fast 330.000 Einwohner aus. Auf dieser Basis würde die Schülerzahl in entsprechender Relation ebenfalls steigen. Die erhebliche Diskrepanz beider Prognosen erschwert eine belastbare und unstrittig akzeptierte Aussage über zukünftige Schülerzahlen in Münster. Eine möglichst aktuelle und verlässliche Schü- lerprognose ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um einerseits die schulrechtliche Frage der Möglichkeit eines additiven 6 -zügigen Schulsystems Gesamtschule zu m bestehenden Schu l- angebot der Sekundarstufen I und II zu klären und andererseits mögliche Auswirkungen des neuen Schulangebotes auf die bestehenden Schulformen darstellen zu können. Auf Grund der für die kommunale Schulentwicklungsplanung und im schulrech tlichen Genehmi- gungsverfahren bedeutsamen Schülerzahlen sollten Aussagen dazu eine größtmögliche Aktualität aufweisen. Die Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose durch die Planungsve r- waltung ist für das 2. Quartal 2014 angekündigt. Sie sollt e Grundlage für die im Verlauf des 3. Quartals 2014 zu erstellende Schülerzahlprognose bis 2020 sein. - 6 - V/0865/2013 - Grundstücksverhandlungen mit dem BLB NRW - Das Land NRW ist Eigentümerin des 18.296 m² großen Grundstücks Manfred -von-Richthofen- Straße / Andreas-Hofer-Straße mit dem Gebäude de r Oberfinanzdirektion. Nachdem sich eine Verlagerung der Oberfinanzdirektion konkretisierte, bekundete die Stadt ihr Interesse an einem Erwerb des Areals. Mit der Änderung des Haushaltsgesetzes NRW vom 20.03.2013 kann der BLB N RW mit Zusti m- mung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Grundstücke direkt und ohne öffentl i- ches Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung an G e- meinden für die Erfüllung kommunaler Zwecke oder für die Errich tung von öffentlich gefördertem Wohnraum im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes veräußern. Auf der Basis eines grundsätzlich positiven Votums des Rates zum Erwerb des Grundstücks für Zwecke einer Gesamtschule sollen mit dem BLB NRW Ankaufverhandlungen a ufgenommen wer- den. Zu 4. Ein schnellstmöglicher Start einer 2. städtischen Gesamtschule entspricht s icher dem in den o.a. dargestellten Anmeldezahlen zum Ausdruck gebrachten Elternwillen. Die Anstrengungen der Ve r- waltung sind deshalb darauf ausg erichtet, die Errichtung der 2. städtischen Gesamtschule schnellstmöglich zu realisieren. Eine Darstellung des Zeitplans der erforderlichen formalen Verfa h- rensschritte, der notwendigen vorbereitenden Prüfschritte und Beschlussfassungen und der spät e- ren baulichen Realisierung, zeigt, dass dies zum Schuljahr 2016/2017 bei reibungslosem Projekt- verlauf realisierbar sein könnte. Der Zeitplan formaler / planerischer Verfahrensschritte stellt sich wie folgt dar: Zeitraum Qu./.J. Maßnahme / Verfahrensschritt I./II. 2014 Grundsätzliche Aussagen zu Raumbedarfen und Unterbringungskonzepten Gesamtkonzept / Masterplan Schulentwicklung Manfred-v.-Richthofen-Straße Planungsrecht inklusive OFD-Grundstück II. 2014 Ergebnisse kleinräumige Bevölkerungsprognose II. 2014 Grundsätzliche Einigung zur Verfügbarkeit Grundstück OFD III:2014 Erstellung Schülerprognose III.2014 Klärung additives / substituierendes Schulsystem / Auswirkungen auf andere Schulen III.2014 Abschließende Klärung Raumprogramme inklusive BK’s III.2014 Grundlagen Architektenwettbewerb IV.2014 Bei substituierendem Schulsystem Beteiligung von Schulen Regionale Abstimmung / Kommunaler Konsens Errichtungsbeschluss des Rates - Wettbewerbsbeschluss/ ggfs. Auflösung s- beschluss von Schulen - 7 - V/0865/2013 I.2015 Genehmigungsverfahren / ggfs. mit vorgeschaltetem Moderationsverfahren I.2015 Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2015/16 I.2015 Start Architektenwettbewerb II.2015 Genehmigung Bezirksregierung / Ernennung kom. Leitung der Gesamtschule II.2015 Umzug OFD III.2015 Ergebnis Architektenwettbewerb / VOF -Verfahren / Beginn Abriss OFD - Gebäude (ca. 9 Monate) IV.2015 Beschluss Wettbewerbsergebnis / Planungsauftrag Vorentwurfs-/ Ausführungsplanung (ca. 18 Monate) IV.2015 Infoveranstaltung der 2. städt. Gesamtschule I.2016 Anmeldeverfahren weiterführende Schulen zum Schuljahr 2016/17 III.2016 Start 2. städtische Gesamtschule unter Nutzung vorhandener Schulgebäude II.2017 Baubeschluss / Baubeginn III.2018 Vorhandener Raumbestand durch Gesamtschule ausgeschöpft II.2019 Fertigstellung Neubau Dieser Zeitplan stellt ein grobes Terminkonzept dar, bei dem noch nicht alle Rahmenbedingungen abschließend einfließen konnten. Er enthält darüber hinaus noch nicht zu unterschätzende Ris i- ken, die nicht allein in der Verantwortung der Stadt Münster liegen: o Erfolgreiche Grundstücksverhandlungen zum OFD-Gelände o Zeitnahe Beschlussfassung des Rates zum Grundstückskauf OFD-Gelände o Herstellung kommunaler Konsens o Genehmigungs- / ggfs. Moderationsverfahren o Klagemöglichkeit der beteiligten Kommunen zum Genehmigungsbescheid o Erfolgter Umzug der OFD / störungsfreier Abriss OFD-Gebäude Verzögerungen bei diesen Projektbausteinen wirken sich unmittelbar auf die Struktur des Zeitplans aus und werden ggf. eine Anpassung des Terminkonzeptes erfordern. Bis zur Beschlussfassung des Rates sind für den Standort Manfred -von-Richthofen-Straße neben den bereits genannten materiellen Prüfungen weitere zwingende Voraussetzungen zu klären, für die auch auf die Zahlen der aktualisierten Schülerprognose zurückgegriffen werden muss: o Wird die 2. städtische Gesamtschule als additives Schulsystem errichtet, ist bereits jetzt e r- kennbar, dass ein Schulneubau am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße frühzeitig nach dem Schulstart fertig gestellt sein müsste, sofern bis dahin nur auf freie Raumkapazitäten der auslaufenden Fürstenbergschule zurückgegriffen werden soll. o Grundlegende Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist die gesicherte Klärung der kur z- fristigen Verfügbarkeit des benachbarten Grundst ücks der OFD, das für Schulflächen der neuen Gesamtschule mit 6 Zügen (36 Klassen der Sekundarstufe I und 5 Züge der Seku n- darstufe II im Endausbau) auch dann zwingend erforderlich ist, sollte die neue Gesamtschule als substituierendes Schulangebot errichtet werden. - 8 - V/0865/2013 Aus dem dargestellten formalen Zeitplan und den materiellen Prüfungserfordernissen lässt sich erkennen, dass ein Schulstart zum Schuljahr 2016/2017 bei ungestörtem Projektverlauf e rreicht werden könnte. Zu 5. Die Punkte 1. und 2. des Antrags der SPD-Fraktion Fraktion A-R/0036/2013 „Schulzentrum Roxel: Vorhandene Ressourcen nutzen - Perspektiven schaffen“ sind mit der Beschlussfassung zu Punkt 2. der Vorlage abschließend geklärt. Das weitere Antragsanliegen, Perspektiven für die Förderschule Augustin-Wibbelt-Schule in Nach- barschaft des Schulzentrum Roxel aufzuzeigen wird bei den weiteren Überlegungen zur Entwic k- lung des Förderschulangebotes in Münster (vgl. V/0115/2013 „Umsetzung der Inklusion; hier: En t- wicklung der Förderschulen in Münster“) auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes einbezogen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0865/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37