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V/0604/2012

Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster - Antrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0075/2010 - Damit nichts anbrennt: Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv fördern

Vorlagen 11.10.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 20

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0604/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Münster - Antrag der CDU-Fraktion Nr. 
A-R/0075/2010 - Damit nichts anbrennt: Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv fördern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Einbringung 
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Der Rat nimmt die unter Ziffer 1 bis 8.1 .3 der Begründung dargestellten Erläuterungen zu den 
im CDU-Ratsantrag aufgeworfenen Fragestellungen zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat begrüßt die unter Ziffer 8.1.4 bis 8.1.9 der Begründung unterbreiteten Handlungsvo r-
schläge (Stufe 1) für eine weitergehende syste matische Förderung des ehrenamtlichen Enga-
gements in der Freiwilligen Feuerwehr Münster. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll 
die Attraktivität der Freiwilligen Feuerwehr nachhaltig gewahrt und somit ein leistungsfähiger 
Bestandteil der Gefahrenabwehr der Stadt Münster gesichert werden.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für die in dieser Vorlage aufgeführten Han d-
lungsvorschläge bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind und dass über die Umse t-
zung aller oder einzelner Handlungsempfehlungen im Rahmen der anstehenden Haushaltsbe-
ratungen zu entscheiden ist. Bei vollständiger Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen en t-
steht eine jährliche Mehrbelastung des Haushaltes von 92.300 € (2013) bzw. 136.300 € (2014 
ff). 
 
4. Die von der Verwaltung eingese tzte Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Vertretern der 
Freiwilligen Feuerwehr und des Stadtfeuerwehrverbandes wird beauftragt, an Hand der unter 
Ziffer 9 aufgeführten Themenfelder als 2. Stufe weitere Instrumente der Förderung des Ehren-
amtes in der Freiw illigen Feuerwehr auf Zweckmäßigkeit und Umsetzbarkeit zu prüfen und 
dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen zur Beratung vorzulegen. 
 
5.  Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit einzelne der unter den Zi ffern 8 und 9 
beschriebenen Maßnahme n zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0604/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Reckert 
Ruf: 
2025-8200 
E-Mail: 
ReckertW@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0604/2012 
auch auf die in der Gefahrenabwehr der Stadt Münster mitwirkenden privaten Hilfsorganisatio-
nen übertragen werden können. Über das Ergebnis ist dem Ausschuss für Umweltschutz und 
Bauwesen zu berichten.  
 
6. Der Antrag A-R/0075/2010 ist damit erledigt. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
A.  Erläuternde Vorbemerkungen 
Die Freiwillige Feuerwehr Münster ist ein elementarer Bestandteil der Gefahre nabwehr der Stadt 
Münster und somit Teil der Daseinsvorsorge der Stadt für ihre Bürgerinnen und Bürger.  
Die Freiwillige Feuerwehr bildet gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die Feuerwehr der Stadt 
Münster. Die Gewährleistung des Brandschutzes sowie der technischen Hilfeleistung zählt zu den 
Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Die F euerwehr ist ein Aufgabenbereich der Stadtve rwaltung, in 
dem Pflichtaufgaben durch Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich wahrgenommen werden.  
In den 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Münster leisten derzeit 661 Bürgerinnen und 
Bürger der Stadt Münste r aktiv Einsatzdienst. Die Freiwillige Feuerwehr wird pro Jahr insgesamt 
zu etwa 300 Einsätzen alarmiert. Jährlich werden bei Einsätzen und Übungen ca. 100.000 Arbeits-
stunden ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet. 
 
Das Gesetz über den Feuerschutz und di e Hilfeleistung (FSHG) im Land NRW verpflichtet die 
Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unte r-
halten. Kreisfreie Städte sind verpflichtet, neben der Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeue rwehr 
einzurichten. Aufgrund der hohen Personalkosten wird die Personalstärke der Berufsfeuerwehr auf 
den Umfang beschränkt, der zur Sicherstellung des Grundschutzes, vorwiegend in den städtisch 
geprägten Bereichen der Stadt Münster, benötigt wird. Die Freiwillige Feuerwehr i st somit zwi n-
gend erforderlich, um einerseits in den ländlich geprägten Bereichen, d.h., den am Stadtrand li e-
genden Stadtteilen, ein rechtzeitiges Eintreffen der Feuerwehr sicherzustellen sowie andere rseits 
die Berufsfeuerwehr auch in der Innenstadt bei gr ößeren Einsätzen zu verstärken oder sie bei p a-
rallelen Einsatzlagen zu vertreten.  
     
Finden sich nicht genügend Bürgerinnen und Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Freiwill i-
gen Feuerwehr bereit, so sieht das FSHG die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr vor. Zum Dienst in 
der Pflichtfeuerwehr können alle Einwohner vom 18. bis zum 60. Lebensjahr herangezogen we r-
den. Die Verstärkung der Berufsfeuerwehr zur Kompensation der Freiwilligen Feuerwehr ist nur 
theoretisch möglich, da die Kosten einer Berufsf euerwehr - je nach Berechnungsmodus - um den 
Faktor 10 bis 100 höher sind. Allein die Vorhaltung eines weiteren Löschzuges der Berufsfeue r-
wehr würde jährliche Personalkosten in Höhe von 2,7 Mio. € verursachen. Eine weitgehende Kom-
pensation der 20 Löschzüge  der Freiwilligen Feuerwehr Münster durch hauptamtliches Personal 
würde somit rechnerisch einen zusätzlichen finanziellen Aufwand von jährlich rund 54 Mio. € erfo r-
derlich machen. Es besteht somit ein hohes gesellschaftliches Interesse daran, die Mitarbeit in der 
Freiwilligen Feuerwehr so attraktiv zu gestalten, dass genügend Bürgerinnen und Bürger bereit 
sind, diesen Dienst freiwillig auf sich zu nehmen. 
 
Das FSHG gibt vor, dass den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feue rwehr aus dem 
Dienst keine Nachteile im Arbeits - oder Dienstverhältnis erwachsen dürfen. Sie haben ferner A n-
spruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Kommune. Entsprechend der rechtlichen Vorgabe e r-
setzt die Stadt Münster den Arbeitgebern das fortgewäh rte Arbeitsentgelt, sofern die Einsatzkräfte 
der Freiwilligen Feuerwehr während der Arbeitszeiten zu Einsätzen gerufen werden.

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V/0604/2012 
 
Die Auslagen, die den einzelnen Mitgliedern der Freiwilligen Feue rwehr, z. B. durch Fahrtkosten 
oder Reinigung der unter der Schutzkleidung getragenen Privatkleidung entstehen, tragen die Ein-
satzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr bislang selber. Der gesetzlich bestehende Anspruch auf Kos-
tenersatz wurde bislang ebenfalls nicht geltend gemacht. 
 
Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Maßnahmen zur Haushaltskon solidierung war die Ver-
waltung bemüht, einerseits die Intention des Ratsantrages aufzugreifen und wirksame Instrumente 
zur Förderung des Ehrenamtes in der Feuerwehr der Stadt Münster zu en twickeln, andererseits 
aber auch mit Rücksicht auf Konsolidierungszw änge in anderen Bereichen bürgerschaftlichen E n-
gagements die Fördermaßnahmen so auszugestalten, dass sie auf den Bereich der Feuerwehr als 
kommunaler Pflichtaufgabe fokussiert sind und dort einen Mehrwert entfalten.  
 
Die unter Ziffer 8 dargestellten Vorsc hläge zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Fe u-
erwehr beziehen sich somit überwiegend auf Leistungen, die sich positiv auf den eigenen Veran t-
wortungsbereich der Stadt Münster auswirken (Ziffer 8.1.4 sowie 8.1.6 bis 8.1.9) bzw. auf deren 
Gewährung bereits ein Rechtsanspruch bestanden hat (Ziffer 8.1.5).  
 
Die Berücksichtigung weiterer Akteure in der G efahrenabwehr (Hilfsorganisationen) soll in einem 
zweiten Schritt geprüft werden. 
 
 
 
B.  Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven zur Förderung des Ehrenamtes in 
der Freiwilligen Feuerwehr Münster 
Mit Datum vom 08.11.2010 hat die CDU -Fraktion im Rat der Stadt Münster den Antrag                
Nr. A -R/0075/2010 - "Damit nichts anbrennt: Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aktiv 
fördern“ - eingebracht, der an den Hauptausschuss verwiesen wurde.  
Mit der Vorlage V/0015/2011 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss zur Sitzung am 16.02.2011 
bereits erste Informationen und Einschätzungen zum vorgenannten Antrag der CDU -Fraktion ge-
geben. Der Hauptausschuss hat der Vorlage V/0015/2011 zugestimmt und damit den vorläufigen 
Bericht zu Ker nfragen des Antrages zur Kenntnis genommen. Weiterhin wurde die Verwaltung 
beauftragt, innerhalb der Feuerwehr eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Leitung der Feue r-
wehr, der Freiwilligen Feuerwehr sowie des Stadtfeuerwehrverbandes einzurichten, in der die ei n-
zelnen Antragspunkte erörtert und bewertet werden. Diese Arbeitsgruppe hat im Zeitraum von J a-
nuar 2011 bis Mai 2012 mehrmals getagt und dabei viele Vorschläge geprüft.  
Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsvorschläge unter den Ziffern 8.1.4 bis 8.1.9 ze i-
gen die Maßnahmen auf, die unter Beachtung gesetzlicher Vo rgaben möglich und - unter dem 
Vorbehalt entsprechender Haushaltsentscheidungen - kurzfristig realisierbar erscheinen.  
Die Reihenfolge der aufgeführten Handlungsvorschläge gibt die seitens der Arbeitsgruppe vorg e-
schlagene Priorität wieder. 
Die Gliederung der nachfolgenden Hinweise und Maßnahmenvorschläge wurde zur besseren 
Übersicht der Struktur des Ratsantrages und der Vorlage V/0015/2011 angepasst und durch die 
Arbeitsergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe ergänzt.

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V/0604/2012 
 
1. Bericht über die Mitglieder- und Nachwuchssituation bei der Freiwilligen Feuerwehr  
 
 Die Mitgliederza hlen in den 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Münster haben 
sich in den letzten 6 Jahren wie folgt entwickelt: 
Jahr  aktive Einsatzkräfte (Soll: 720) Jugendfeuerwehrmitglieder (Soll: 120) 
2006   644    126 
2007   651    121 
2008   638    124 
2009   641    142*  
2010    635    128  
2011   661    146 
* vorübergehende Erhöhung zur Nachwuchssicherung im Ortsteil Gelmer     
 Die Sollstärke der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr Münster ist auf insgesamt 
720 aktive Einsatzkräfte festgelegt. Die Summe resultiert aus der Sollstärke von 36 Ei n-
satzkräften je Löschzug bei einer Variationsbreite von +/ - 10%. Die aktuelle Stärke von 
659 Einsatzkräften (Stand Ende 2011) liegt somit an der unteren Grenze des optimalen 
Bereiches.  
 
2.  Auswirkungen einer Beendigung (Aussetzung) der allgemeinen Wehrpflicht auf die 
Mitgliederstruktur der Freiwilligen Feuerwehren  
 Wie von der Feuerwehr Münster erwartet, hat die Aufhebung der allgemeinen Weh rpflicht 
bislang keine gravierenden Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur der Freiwilligen Fe u-
erwehr. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird durch zahlreiche Motive g e-
tragen, von denen die Freistellung von der Wehrpflicht nur eines von mehreren war. S o-
fern in den zurückliegenden Jahren bei einzelnen Bewerbern offenkundig wurde, dass die 
Motivation zum Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr überwiegend von dem Ziel einer Fre i-
stellung vom Wehrdienst geprägt war, hat die Feuerwehr Münster diese Bewerber abg e-
lehnt. 
Spürbare Auswirkungen auf die Verfügbarkeit junger Mens chen für das Ehrenamt (auch) 
in der Feuerwehr werden sich jedoch mittel- bis langfristig aufgrund des demographischen 
Wandels sowie der Veränderung der gesellschaftlichen Strukturen, insbesondere des A r-
beitsmarktes, des Freizeitverhaltens und des sozialen Engagements (eher temporäre, 
projektbezogene statt langfristige, vereinsorientierte Bindung) ergeben. Vor diesem Hi n-
tergrund sind Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes in der Feue r-
wehr strategisch notwendig und sehr sinnvoll.  
 
3. Darstellung, ob und in welchem Umfang Schwierigkeiten bei der Freistellung von 
Mitarbeitern für Einsätze der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr durch Unte r-
nehmen bestehen 
 Schwierigkeiten bei der Freistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Einsätze der 
Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr sind nur vereinzelt zu verzeichnen, nehmen aber 
tendenziell zu. Die dazu im Jahr 2011 durchgeführte Abfrage, an der sich 357 Mitglieder 
der Freiwilligen Feuerwehr beteiligten, brachte folgendes Ergebnis:

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V/0604/2012 
 
  
Frage: Gab es bislang Probleme mit dem Arbeitgeber bei der Arbeitsfreistellung für 
        
  Ja Nein keine Angaben 
  Anzahl Prozent Anzahl Prozent Anzahl Prozent 
Einsätze   23 6,44% 309 86,55% 25 7,00% 
Lehrgänge   19 5,32% 313 87,68% 25 7,00% 
Ausbildung   16 4,48% 315 88,24% 26 7,28% 
Übungen    23 6,44% 307 85,99% 27 7,56% 
Gesundheitliche 
Untersuchung 13 3,64% 315 88,24% 29 8,12% 
        
 
 
Frage: In welcher Form kam es zu Problemen?  
( * Anzahl bezogen auf abgegebene Fragebögen ) 
       
  Anzahl Prozent    
Untersagung 17 4,76%    
zögerliche Zustimmung 20 5,60%    
Sonstiges   11 3,08%    
  
 
 
4.  Vorschlag von münsterschen Unternehmen für die Förderplakette für Arbeitgeber 
in Nordrhein-Westfalen "Ehrenamt bei Feuerwehr und Katastrophenschutz" des I n-
nenministeriums NRW durch die Verwaltung der Stadt Münster 
 
Nach Auswertung einer Abfrage in der Freiwilligen Feuerwehr Münster wurde im Juni 
2011 unter Beachtung der Vergabegrundsätze des Ministeriums für Inneres und Komm u-
nales (MIK) des Landes NRW ein U nternehmen aus Münster für die Förderplakette vo r-
geschlagen.  
Die vorgeschlagene Firma Helmut Damwerth GmbH & Co. KG aus Münster wurde am 
24.11.2011 mit der Förderplakette durch das MIK ausgezeichnet. 
 
Es ist beabsichtigt, zukünftig weitere Unternehmen zu identifizieren und zur Verleihung 
der Förderplakette vorzuschlagen, wobei aufgrund der restriktiven und exklusiven Verg a-
berichtlinien nur etwa alle fünf Jahre ein Unternehmen aus Münster Berücksichtigung fi n-
den kann. Für das Jahr 2012 wurde mit Meldeschlus s 31.07.2012 ein weiterer Han d-
werksbetrieb vorgeschlagen. 
 
 
5. Darstellung, wie die Stadt und die städtischen Unternehmen bei ihren Mitarbeitern 
das Engagement in den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen 
 
 Bei der Freistellung von ehrenamtlic hen Einsatzkräften für Einsätze und Übungen ge lten 
für öffentliche Arbeitgeber die gleichen Verpflichtungen wie für private Arbeitgeber. Die 
Stadt Münster hat für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in den Reihen der eigenen B e-
schäftigten Regelungen getroffen, die über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus-
gehen.

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6. Bevorzugte Berücksichtigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bzw. der 
Hilfsorganisationen bei Neueinstellungen  
  
 Einstellungsverfahren sind an Artikel 33 Abs. 2 GG auszurichten u nd haben dem Prinzip 
der Bestenauslese zu folgen. Weiterhin sind die Regelungen des Allgemeinen Gleichb e-
handlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches IX sowie des Landesgleichstellungsgese t-
zes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Zugehörigkeit zur Frei willigen Feue r-
wehr muss sich daher in die übrige Rechtslage einordnen, was den Handlungsspie lraum  
sehr deutlich einschränkt.  
   
 Bei der Zulassung zum Auswahlverfahren zur Einstellung für die Laufbahn des mittl eren 
feuerwehrtechnischen Dienstes bei der B erufsfeuerwehr Münster wird die Mitgliedschaft 
in der Freiwilligen Feuerwehr jedoch besonders gewichtet. So konnten beim Auswahlve r-
fahren zum 01.02.2012 aus dem Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Münster 11 von 15 
Bewerbern für die erste Stufe des Einstellungstests zugelassen werden.  
 
 
7.    Es ist zu prüfen, ob Mittel, die ursprünglich für die Anschaffung neuer Uniformen 
bereit gestellt worden sind, für die Mitgliederwerbung neuer Mitglieder für die fre i-
willigen Feuerwehren verwandt werden können  
 Die Mittel für die Anschaffung und Einführung der gemäß Erlass des Ministeriums für I n-
neres und Kommunales NRW vom 07.04.2009 eingeführten neuen Dienstkleidung we r-
den weiter benötigt. Die dafür ursprünglich zum Haushalt 2010 bereit gestellten Hau s-
haltsmittel wurden  unter Beachtung der Aufforderung zur restriktiven Haushaltsbewir t-
schaftung jedoch im Jahr 2010 nicht verausgabt und in das Haushaltsjahr 2012 und fo l-
gende Jahre geschoben. Aktuell sind im Haushalt der Stadt Münster in der Produktgruppe 
0209 für 2012 zur B eschaffung der neuen Dienstkleidung 210.000 € und für 2013 noc h-
mals 60.000 € vorgesehen.  
 
Unabhängig von den Finanzmitteln zur Beschaffung von Dienstkleidung wurden in den zu-
rückliegenden Jahren im Rahmen der Vorgaben zur Konsolidierung des städtischen 
Haushaltes weitere Kürzungen auch im Budget der Feuerwehr erforderlich und umg e-
setzt.  
 
Finanzmittel für eine aktive Mitgliederwerbung stehen somit aktuell weder im Haushalt 
2012, noch in den folgenden Jahren zur Verfügung. Grundsätzlich sieht die Verwaltung  
die Notwendigkeit, die Mitgliederwerbung zukünftig zu intensivieren, um den aus dem 
demographischen Wandel resultierenden Folgen für das Ehrenamt in der Fre iwilligen 
Feuerwehr zu begegnen (siehe hierzu auch Abschnitt B, Ziffer 2 und Ziffer 9). 
 
 
8. Entwicklung von weiteren Möglichkeiten der Förderung des ehrenamtlichen         
Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr bzw. in den Hilfsorganisationen  
 Das wirksamste Instrument der Förderung des Ehrenamtes ist die Anerkennung der A r-
beit der ehrenamtlichen H elferinnen und Helfer der Freiwilligen Feuerwehr (sowie der   
übrigen Hilfsorganisationen) in Wort und Tat, z.B. durch Bereitstellung  
 einer hochwertigen persönlichen Schutzausrüstung sowie einer zweckmäßigen 
und zeitgemäßen Dienstkleidung,  
 einer dem aktu ellen Stand der Technik entsprechenden feuerwehrtechnischen 
Fahrzeug- und Geräteausrüstung,

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 einer zeitgemäßen und funktionalen Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser s o-
wie 
 einer fachlich aktuellen und ansprechend gestalteten Aus- und Fortbildung     (z.B.  
durch Realbrandtraining und Flashover - Ausbildung).  
Hier hat die Stadt Münster insgesamt einen guten Stand erreicht. Gleichwohl bestehen 
aktuell Defizite bei einigen älteren Feuerwehrgerätehäusern sowie bezüglich der Laufze i-
ten einiger Einsatzfahrzeuge,  die teilweise seit mehr als 25 Jahren im Einsatzdienst st e-
hen. Die Verwaltung hat für die Sanierung bzw. den Neubau von Feuerwehrgerätehä u-
sern ein Programm erarbeitet, das über das Jahr 2020 hinausreicht (siehe Ziffer 8.1.3). 
Bei der Ersatzbeschaffung von  Einsatzfahrzeugen soll erreicht werden, dass die plan e-
risch zu berücksichtigenden Laufzeiten der Einsatzfahrzeuge aktuell einen Wert von 22 
Jahren möglichst nicht überschreiten. 
Die Verwaltung ist bemüht, die notwendigen Ersatzbeschaffungen im Rahmen der mittel-
fristigen Investitionsplanung finanziell abzusichern.     
 
 
8.1 Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen 
Feuerwehr - Stufe 1 
Die durch die Arbeitsgruppe entwickelten Maßnahmen werden nachfolgend dargestellt. 
Sie dienen vorrangig der Sicherstellung eines auch zukünftig – unter sich wandelnden ge-
sellschaftlichen Rahmenbedingungen – verfügbaren, leistungsfähigen Potenzials an e h-
renamtlichen Einsatzkräften und wurden als Stufenprogramm in die Stufe 1 (ab Ziffer 
8.1.1) und in die Stufe 2 (ab Ziffer 9) untergliedert.  
 
Die Reihenfolge gibt die seitens der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Priorität wieder. Die 
möglichen finanziellen Auswirkungen ab dem Jahre 2013 sind für die Stufe 1 entspr e-
chend dargestellt. 
 
8.1.1 Schutz- und Dienstkleidung  
Die Haushaltsmittel für die Beschaffung und Unterhaltung der persönlichen Schutzausrüs-
tung und Dienstkleidung für alle Feuerwehrangehörigen (Berufsfeuerwehr, Freiwillige 
Feuerwehr, Jugendfeuerwehr) blieben in den letzten Jahren nahezu konstant, obwohl  die 
Mitgliederzahl tendenziell ansteigt (siehe Abschnitt B, Ziffer 1) und eine erhöhte Fluktuat i-
on von ehrenamtlichen Mitgliedern zu verzeichnen ist, verursacht z.B. durch Stude n-
ten/innen, die nur während des Studiums in der Feuerwehr Münster mitwirken od er durch 
Kandidaten/innen, die insbesondere auch bei der Jugendfeuerwehr zunächst einmal 
„reinschnuppern“ möchten. Dies verursacht einen erhöhten Einkleidungsbedarf. In der 
jüngeren Vergangenheit ist es daher zunehmend zu Engpässen gekommen, die einer 
zeitnahen Ausgabe von Dienstkleidung entgegenstanden und zu Unmut bei den ehre n-
amtlichen Einsatzkräften geführt haben.  
Hinzu kommen Kostensteigerungen im Bereich der Reinigung, auch weil die Ansprüche 
an eine hygienische und dekontaminierte Einsatzkleidung (b erechtigter Weise) gestiegen 
sind.  
 
Wie bereits unter Ziffer 7 ausgeführt, soll - beginnend im Jahr 2012 - die Umstellung auf 
die neue Dienstkleidung gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales 
NRW vom 07.04.2009 erfolgen. Aufgrund des dann n euwertigen Bestandes ist zu erwa r-
ten, dass vorübergehend die finanziellen Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung von 
Dienstkleidung reduziert werden können.  
 
Die aktuell im Haushaltsplan 2012 sowie in der Investitionsplanung bis 2016 vorgesehen 
Haushaltsmittel reichen nach den zurzeit vorliegenden Erkenntnissen aus, um den Bedarf 
zu decken.

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8.1.2 Einsatzfahrzeuge 
Bei den 20 Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr Münster sind insgesamt 66 Einsat z-
fahrzeuge stationiert. Als planerische Laufzeit - und damit einher gehend als Abschre i-
bungsfrist – sind  20 Jahre vorgesehen. Im Rahmen von Konsolidierungsbemühungen 
wurde die planerische Laufzeit der Fahrzeuge in den letzten Jahren immer wieder verlä n-
gert (aktueller Wert: 22 Jahre), was vor dem Hintergrund des in der Reg el noch sehr g u-
ten Pflegezustandes auch vertreten werden konnte. Faktisch weisen einige Fahrzeuge ak-
tuell eine Laufzeit von über 25 Jahren auf. 
 
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Alter auch der Unterhalt der 
Fahrzeuge teurer wird und a ktuelle LKW nicht mehr für eine Laufzeit von 20 Jahren ko n-
struiert sind. Darüber hinaus ist ein moderner Fuhrpark auch für die Attraktivität und damit 
für die Gewinnung junger Menschen für die Freiwillige Feuerwehr von Bedeutung. 
Rat und Verwaltung sind da her – unter der Voraussetzung der finanziellen Mac hbarkeit - 
bemüht, die notwendigen Ersatzbeschaffungen im Rahmen der mittelfristigen Investit i-
onsplanung abzusichern.  
 
8.1.3 Feuerwehrgerätehäuser 
Ein Teil der Feuerwehrgerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr Münster entspricht aktuell 
nicht den Mindestanforderungen, die heute unter Aspekten der Funktionalität, der Siche r-
heit, der verfügbaren Sanitäreinrichtungen sowie der Aufenthaltsqualität an diese Gebä u-
de zu stellen sind. Die gravierendsten Mängel der überwie gend aus den 60er Jahren 
stammenden Gebäude sind 
 zu kleine Fahrzeughallen, die eine Einstellung moderner Einsatzfahrzeuge unter B e-
achtung der aktuellen Unfallverhütungsvorschriften unmöglich machen, 
 keine schwarz -/weiß-Trennung, d.h. eine Trennung von saub erer (Privat -)Kleidung 
und ggf. kontaminierter Einsatzkleidung, 
 zu kleine Unterrichtsräume und  
 fehlende Sanitäranlagen für weibliche Mitglieder.  
Die Stadt setzt seit Jahren ein Sanierungs - und Neubauprogramm um, in de ssen Verlauf 
etwa die Hälfte der 20 F euerwehrgerätehäuser grundsaniert oder neu errichtet werden 
konnten.

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Derzeit besteht seitens der Verwaltung folgendes Planungsprogramm: 
 
 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Kinderhaus            
Handorf            
Roxel            
Geist            
Albachten            
Sprakel            
Altstadt            
Gelmer,  
Gremmen-
dorf 
           nach    
 2022  
 (?!) 
  
     = Planung    
     = Bau 
    =  Maßnahme aufgrund HH-Konsolidierung oder veränderter Planung geschoben 
 
 
 Mit Blick auf die oben dargestellte Übersicht wird deutlich, dass einige Löschzüge trotz 
aktuell bereits erkanntem Sanierungsbedarf des jeweiligen Feuerwehrgerätehauses noch 
mehr als 10 Jahre auf die Bereitstellung einer angemessenen Unterkunft warten müssen.  
 
 Der Handlungsbedarf konnte bei einer Besichtigung mehrerer Gerätehäuser durch die 
Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen am 20.03.2012 verdeutlicht 
werden. 
Auch hier ist mit Blick auf die Förderung d es Ehrenamtes zu beachten, dass abgewir t-
schaftete Liegenschaften nicht geeignet sind, den vorhandenen Einsatzkräften Anerke n-
nung zu vermitteln bzw. potenzielle Bewerber/innen für die Freiwillige Feuerwehr zu int e-
ressieren. 
 Vor diesem Hintergrund sind Rat und Verwaltung bemüht, das in der Übersicht dargestell-
te Sanierungs- und Neubauprogramm im Rahmen der mittelfristigen Investitionsplanung 
finanziell abzusichern. 
 
 
8.1.4 Aufwandsentschädigung für Ausbilder 
Ein Großteil der Aus- und Fortbildung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird durch be-
sonders qualifizierte ehrenamtliche Mitglieder selbst gestaltet. In der Regel handelt es 
sich bei den Ausbildern um Personen, die sowohl im Hauptberuf, als auch in der Feue r-
wehr bereits zusätzliche Verpflichtungen übernommen haben.  
Der Bedarf der Stadt Münster, diesen Personenkreis über die Standortausbildungen in 
den jeweiligen Löschzügen hinaus auch für stadtweite Ausbildungsveranstaltungen zu

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gewinnen, stößt immer häuf iger an Grenzen, die in der Mehrfachbelastung zu suche n 
sind. Die Aus - und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr Münster kann dauerhaft nur 
gesichert werden, wenn hier zusätzliche Anreize geschaffen werden.  
Zu diesem Zweck erscheint es sinnvoll, den Ausbildern für die Vorbereitung, Durchfü h-
rung und Nachbere itung der Ausbildungsveranstaltungen zukünftig eine Aufwandspa u-
schale zu gewähren. Hierbei erscheint eine Vergütung in Höhe von 10 € je Ausbildung s-
veranstaltung und Ausbilder angemessen. 
Zur Realisierung dieses Vorschlages werden folgende Finanzmittel im T eilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
2013 ff  10.000 €  
 
 
8.1.5 Aufwandsentschädigung für Einsatzkräfte 
Für die Teilnahme am Ausbildungs -, Übungs- und Einsatzdienst entstehen allen Mitgli e-
dern der Freiwilligen Feuerwehr Aufwendungen für Fahrtkosten, Reinigung d er Privat - 
sowie eines Teils der Dienstkleidung, Verpflegungsmehraufwand, Telefon etc., welche 
bislang nicht ersetzt werden.  
Um diese Aufwendungen künftig durch eine pauschale Aufwandsentschädigung abzuge l-
ten, soll bei einer kalkulierten Aufwandsentschädi gung von ca. 2 € pro Woche ein jährl i-
cher Betrag in Höhe ca. 100 € je Einsatzkraft ausgezahlt werden. Die Wahrnehmung h er-
ausgehobener Funktionen, wie z.B. Gruppenführer, Zugführer, Jugendfeuerwehrwart etc., 
soll gesondert berücksichtigt werden. 
Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung stellt keine Vergütung von ehrenamtlichen 
Leistungen dar. Die in den Einsatz - und Übungsdienst eingebrachten Zeiten werden we i-
terhin ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht. 
Es ist von einem Finanzbedarf in Höhe von ca. 75.000 € pro Jahr auszugehen. Da Details 
noch geregelt werden müssen, wird der Betrag im ersten Jahr (2013) niedriger angesetzt. 
Zur Realisierung dieses Vorschlages werden folgende Finanzmittel im Teilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
2013   45.000 €  
2014 ff  75.000 € 
Es erscheint sinnvoll, die Finanzmittel für die Gewährung einer Aufwandsentschäd igung 
mit dem bereits vorhandenen Sachkonto im Teilergebnisplan 0209 „Förderung der Freiwil-
ligen Feuerwehr“ in Höhe von 53.700 € (aus der den Löschzügen als Funktionseinheit der 
Feuerwehr pauschalierte Mittel zur Finanzierung von internen Maßnahmen zugewiesen 
werden) zu verschmelzen. 
Vorbehaltlich der Zustimmung zur o.g. Gewährung einer Aufwandsentschädigung wü rden 
die vorhandenen Haushaltsansätze des o.g. Sachkontos ( einschließlich der bereits vo r-
handenen, pauschalierten Mittel in Höhe von 53.700 €) wie folgt angepasst: 
2013   100.000 €  
2014 ff  130.000 € 
 
 
8.1.6 Erweiterung der Fahrerlaubnis 
Die Erlangung einer für das Fahren von Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Fahrerlaubnis 
der Klasse C (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg) wur-

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de bisher nur in dem zur Sicherstellung des Einsatzdienstes notwendigen Rahmen durch 
die Stadt Münster unterstützt. Dies erfolgte entweder durch eine Fahrausbildung durch e i-
gene Fahrlehrer der Berufsfeuerwehr oder indem sich die Stadt anteilig an den Kosten e i-
ner Ausbildung durch private Fahrschulen in Höhe von jährlich 3.000 € (je Führerschein 
500 €) beteiligte.  
  
 Denkbar ist, künftig darüber hinaus weiteren ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehör igen 
eine finanzielle Unterstützung beim privaten Erwerb der Fah rerlaubnis der Klasse C oder 
auch CE ( Zugfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesam t-
masse) anzubieten, wobei mit der finanziellen Förderung (ca. 1.000 € je Führerschein) e i-
ne Verpflichtung zur mehrjährigen Mitwirkung in der Frei willigen Feuerwehr (wie bisher) 
verbunden sein muss.  
Zur Realisierung dieses Vorschlages werden folgende Finanzmittel im Teilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
   2013     16.000 €  
   2014 ff    20.000 €  
 Die vom Land NRW beabsichtigte Umsetzung der bis her bekannt gewordenen Förderkr i-
terien zur Förderung der Fahrberechtigungen für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes 
wird nach jetzigem Kenntnisstand auf die Feuerwehr Münster keine oder nur sehr geringe 
Auswirkungen haben, da sich die Förderung auf kleinere  Fahrzeugtypen bezieht, wie sie 
überwiegend von den Hilfsorganisationen - z.B. als Rettungswagen - vorgehalten werden.  
 
 
8.1.7 Fahrsicherheitstraining 
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass das Fahren mit Sonderrechten 
ein 17-fach erhöhtes Unfallrisiko beinhaltet. Zur Erhöhung der Fahrsicherheit bei Einsat z-
fahrten mit Sonderrechten ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining sowie an 
einem Fahrtraining mit allradgetriebenen Feuerwehrfahrzeugen im Gelände daher sehr 
sinnvoll. Ferner können re gelmäßige Auffrischungen und weitergehende Unterweisu ngen 
in einem Fahrsimulator angeboten werden. Neben der Fürsorge für die Einsatzkräfte 
muss der Stadt Münster als Eigenversicherer auch daran gelegen sein, Unfälle mit den 
sehr wertvollen Feuerwehrfahrzeugen zu minimieren. 
Zur Realisierung dieses Vorschlages werden folgende Finanzmittel im Teilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
2013 ff  10.000 €  
 
 
8.1.8 Training der Führungskräfte 
Bei der Ausbildung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr am Institu t der Feue r-
wehr des Landes NRW stehen taktische und feuerwehrtechnische Themen im Vorde r-
grund. Um den heutigen Erfordernissen und Ansprüchen einer zeitgemäßen Personalfü h-
rung gerecht zu werden, soll den Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr und Betre u-
ern der Jugendfeuerwehr auch für die Themenbereiche Personalführung und Persona l-
entwicklung sowie Unterrichtsgestaltung und Präsentationstechniken ein geeignetes und 
zeitgemäßes Aus- und Weiterbildungsangebot unterbreitet werden. 
Zur Realisierung dieses Vo rschlages werden folgende Finanzmittel im Teilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
2013      5.000 €  
   2014 ff  10.000 €

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V/0604/2012 
 
 
8.1.9 Förderung der körperlichen Leistungsfähigkeit 
Die Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist Grundvoraussetzung zur Au sübung 
des Feuerwehreinsatzdienstes und der damit einhergehenden notwendigen Atemschut z-
tauglichkeit. Daher sind Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Fitness jedes Feue r-
wehrangehörigen von besonderem Wert.  
Es ist sinnvoll, Sport - und Fitnessangebote über das bisherige Maß hinaus weiter ausz u-
bauen und je nach Bedarf zu entwickeln. Dies kann sowohl durch die Bereitstellung stä d-
tischer Sporteinrichtungen (Sportplätze, Sporthallen, Hallen - und Freibäder) unter Wa h-
rung der Interessen der aktuellen Nutzer als  auch ggf. durch die Finanzierung gewerbl i-
cher Fitness-Angebote unterstützt werden.  
Zur Realisierung dieses Vorschlages werden folgende Finanzmittel im Teilergebnisplan 
zusätzlich benötigt:  
2013      5.000 € 
2014   10.000 € 
 
Mit den aus dem Zeitraum 2013 / 2014 gewonnenen Erfahrungswerten ist die Fortführung 
dieser Maßnahme über 2014 hinaus erneut zu bewerten.  
 
 
8.2 Zusammenfassung der finanziellen Auswirkungen der unter Punkt 8.1.4 bis 8.1.9 
vorgeschlagenen Maßnahmen 
 
Die unter Ziffer 8.1.4 bis 8.1.9 vo rgestellten Maßnahmen erfordern bei vollständiger U m-
setzung insgesamt eine Anpassung der finanziellen Ausstattung de s Teilfinanzplanes im 
Bereich der Produktgruppe 0209 (über den bisherigen Haushaltsansatz in Höhe von 
53.000 € hinaus) in folgendem Umfang    
     2013    92.300 Euro 
2014 ff  136.300 Euro 
 
 
9. Maßnahmen zur Förderung der ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen 
Feuerwehr - Stufe 2 
Über die vorstehend unter Ziffer 8 beschriebenen Maßnahmen der Stufe 1 hinaus wurden 
durch die Arbeitsgruppe weitere Maßnahmen erörtert, die geeignet erscheinen, das E h-
renamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu fördern und zu festigen. 
  
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Ziffer 4 dieser Vorlage wird sich die Arbeitsgru ppe 
insbesondere folgenden Themen und Fragestellungen widmen: 
 
 Ermäßigung bei der Nutzung des ÖPNV 
 Optimierung der feuerwehrspezifischen Versicherungen  
 Bindung von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen an den Stadtteil bzw. an das 
Stadtgebiet  
 
 Erhöhung des Beschäftigtenanteiles innerhalb der Stadtverwaltung

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V/0604/2012 
 
 Zielgruppenspezifische Intensivierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur 
Mitgliederwerbung  
 
 Zu den genannten Bereichen soll die Arbeitsgruppe die Machbarkeit und den Stelle nwert 
weiterer konkreter Maßnahmenvorschläge prüfen und sodann dem Ausschuss für Umwel t-
schutz und Bauwesen berichten. 
 
 Ziel aller von der Arbeitsgruppe erarbeiteten und in d ieser Vorlage dokumentierten Han d-
lungsvorschläge ist der Einstieg in eine systematische Förderung des ehrenamtlichen E n-
gagements in der Freiwilligen Feue rwehr Münster. Damit soll deren Attraktivität nachhaltig 
gewahrt und somit ein leistungsfähiger Bestand teil der Gefahrenabwehr der Stadt Münster 
gesichert werden. 
 
 
i.V. 
  
gez. 
Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

23.10.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
20.11.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0604/2012
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37