V/0878/2012
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster
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Beschlussvorlage
9232 Zeichen
V/0878/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums in Münster Beratungsfolge 20.11.2012 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 27.11.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 28.11.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.11.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 08.12.2012 Integrationsrat Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2012 einen Antrag beim Land Nordrhein -Westfalen zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums in Münster zu stellen. Grundlage für die Antragstellung ist das Konzept (Anlage 1), das an die beiden zuständigen Ministerien – Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung – des Landes NRW gesendet wird. 2. Im Stellenplan werden im Teilergebnisplan 01 16 Migrations - und Integrationsmanagement 2,50 Planstellen eingerichtet: 1,00 EGr. 9 Sachbearbeiter/-in Verwaltung 1,00 EGr. S 12 Diplom-Sozialpädagoge/-in 0,50 EGr. 5 Assistenzkraft Die Stellen werden bis zur rechtskräftigen Bewilligung des Kommunalen Integrationszentrums gesperrt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Vorlagen-Nr.: V/0878/2012 Auskunft erteilt: Frau Reckfort Ruf: 492-7059 E-Mail: Reckfort@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0878/2012 Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0116 Migrations- und Integrations - management Erträge: Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 ff. 170.000 Aufwendungen: Zeile 11 Personalaufwendungen 2013 ff. 201.210 davon 75.770 € über bereits vorhandene Planstelle Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2013 ff. 25.750 Zeile 28 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 2013 ff. 24.070 Raumkosten Summe d. Aufw. 248.030 Saldo: Erträge – Aufwendungen - 81.030 - 5.260 € Für das Jahr 2013 werden voraussichtlich nur ca. 50 % der hier dargestellten Erträge und Aufwen- dungen anfallen, da das KIZ nicht bereits zum 01.01.2013 tätig werden kann. Die notwendigen Veränderungsblätter zum Hauhalt 2013 ff. werden durch die Verwaltung gefertigt. Ergänzende Hinweise: 1. Die hier zugrundeliegende Förderrichtlinie des Landes ist bis zum 31.12.2017 befristet. 2. Die Gewährung der Zuwendung hängt von der jeweiligen Haushaltssituation des Landes ab. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Begründung: Das Land NRW hat mit dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz, GV 2012, S. 97) im Februar 2012 verbindliche rechtliche Grund- lagen für die weitere Gestaltung und Steuerung der Integrationsarbeit geschaffen. Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes beziehen sich auf die Selbstverpflichtung für mehr Teilhabe, Integration und Bildung und schaffen Verbindlichkeit und Klarheit in der Integrationspolitik und Integrationsför- derung. Die Art und der Umfang der Unterstützung der Teilhabe und Integration soll sich insbe- sondere am Bedarf der Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren aufenthaltsrechtlichen Status orientieren. Der Erfolg von Teilnahme und Integration entscheidet sich damit erfahrungs- gemäß vor Ort in den Kommunen. Um die kommunale Integrationsarbeit zu unterstützen und leis- tungsfähige Strukturen zu schaffen, fördert das Land künftig die Einrichtung kommunaler Integrati- onszentren. Das Rahmenkonzept zur Einrichtung kommunaler Integrationszentren umfasst, o übergreifende Zielsetzungen des Gesetzes, wie z.B. ein friedliches Zu sammenleben zu ermöglichen, Rassi smus und Diskriminierung zu bekämpfen und die Anerkennung und Gleichberechtigung zu fördern, o gemäß § 7 Abs. 1 Teilhabe - und Integrationsgesetz die Förderzielsetzungen des Landes für die Kommunalen Integrationszentren zu beachten: Zum einen die Stärkung der Integr a- tion als Querschnittsaufgabe und zum anderen Integration durch Bildung (im weiteren Si n- ne) betreffen. Das kommunale Integrationszentrum ist nach dem Willen des Gesetzgebers und dem Verständnis der Kommunalen Spitz enverbände (Ste llungnahme der AG der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 3.11.11, S. 2) eine leistungsfähige Organisationseinheit. - 3 - V/0878/2012 Grundlagen und Auftrag: Integration und Teilhabe orientieren sich an dem Bedarf der Menschen mit Migrationsvorgeschic h- te in ihren unterschiedlichen Lebenslagen. Dem zugrunde liegen die Prinzipien der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, des Potentialansatzes und des „Diversity Managements“ o Abbau von biografisch bedingten und strukturellen Barrieren für Menschen mit Migratio ns- vorgeschichte und Behinderung/Verzahnung mit dem Aktionsplan der Landesregierung NRW zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention, dem Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (wird zurzeit erarbeitet), o Berücksichtigung der differenzierten gleichstellungsrelevanten Anforderungen im Bereich der Integrationsarbeit und von geschlechtersensiblen Konzepten sowie die Verknüpfung mit dem Aktionsplan der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene, o Kultursensible Altenhilfe, u. w. Querschnittsthemen. D. h., um einen nachhaltigen Fortschritt zu erreichen, darf Integration auch im kommunalen Ha n- deln nicht als einzelne Fachaufgabe, sondern muss als Querschnittsaufgabe ve rstanden werden. Integration ist als übergreifendes und han dlungsleitendes Ziel umfassend im Verwaltungsalltag zu verankern. Um den übergreifenden Aufgaben gerecht zu werden, wird als dauerhafte Begleitung der Umse t- zungsarbeit des Kommunalen Integrationszentrums ein Fachbe irat eingerichtet. So soll eine sy s- tematische Beteiligung der Fachämter aus der Kommunalverwaltung als auch der Wohlfahrtsve r- bände, dem Integrationsrat und der MigrantInnenselbstorganisationen die Beratung und Begleitung der Integrationsarbeit absichern. Ziele: o Querschnittsaufgabe der Integration effektiv und effizient wahrnehmen, o Transparenz über Angebote und Nachfrage schaffen als auch über die vielfältigen Leistu n- gen und Strukturen in Münster herstellen o Kooperation und Vernetzung integrationsrelevante r Akteure in Verwaltung, freier Träge r- landschaft, MigrantInnenorganisationen, u. w. sicherstellen (§ 7 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration) o Stärkung des Handlungsfeldes Bildung im weiteren Sinne (s. u.) o Sozialraumbezogene Steuerung der kommunalen Integrationsarbeit Das Kommunale Integrationszentrum wird mit zuständigen Institutionen der Integration sarbeit eng vernetzt zusammenarbeiten. Es arbeitet dementsprechend mit allen im Integrations- und Bildungs- bereich relevanten Akteuren und Institutionen wie dem Integrationsrat, Familienzentren, Woh l- fahrtsverbände, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Amt für Schule und Weiterbi l- dung hier insbesondere Bildungsberatung International und Schulpsychologi sche Beratungsstelle, Schulen, Einrichungen der Weiterbildung (VHS), Einrichtungen der Jugendhilfe, Multiplikatoren der Flüchtlingsarbeit, Sportvereine, MigrantInnenorganisationen, Senioren - und Behindertenvertretun- gen, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, Wohnungsgesellschaften, Freiwilligenagentur, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Ausländerbehörde, etc. zusammen. Dieser Ansatz baut auf einem Teil der bi s- herigen Entwicklung- und Umsetzungsarbeit des Migrationsleitbildes auf. Hier kann an wertvolle Strukturen des Austausches und der Z usammenarbeit angedockt werden. Im Ergebnis soll die Vielzahl integrationsrelevanter Akteure und Angebote innerhalb und außerhalb der Kommunalve r- waltung transparenter gestaltet, gebündelt und koordiniert werden, um Zugänge zu Leistungen und Angeboten zu verbessern. Finanzen: Das Land fördert das kommunale Integrationszentrum gemäß § 7 Teilhabe - und Integrationsge- setz. Die dazu erlassene Förderrichtlinie ermöglicht die Finanzierung von 5,5 Stellen wie folgt: - 2 Lehrer/innenstellen Übernahme der gesamten Personalkosten - 3 Stellen (Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Verwaltungsstelle) - 4 - V/0878/2012 - 0,5 Stelle Assistenz 20.000,00 € Pauschale. Bei der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums wird 1,00 Planstelle und eine Mitarbe i- terin aus der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten dorthin verl a- gert. Die ansonsten nicht ausreichende Finanzierung über Fördermittel des Landes wird durch interne Umstrukturierungen und Schwerpunktverlagerung sowie durch Nutzung von Synergien ergänzt. Saldiert entsteht damit eine zusätzlcihe Belastung in Höhe von 5.260 €. In Vertretung Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Konzept „Kommunales Integrationszentrum Münster“
Konzept.Integrationszentrum.12.11.12
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Das Kommunale Integrationszentrum 12.11.12
Konzept für die Stadt Münster
Das Land NRW hat mit dem Gesetz zur Förderung der g esellschaftlichen Teilhabe und
Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz, GV 2 012, S. 97) als erstes Flächenland im
Februar 2012 verbindliche rechtliche Grundlagen für die weitere Gestaltung und Steue-
rung der Integrationsarbeit geschaffen. Die wichtig sten Eckpunkte des Gesetzes beziehen
sich auf die Selbstverpflichtung für mehr Teilhabe, Integration und Bildung und schaffen
Verbindlichkeit und Klarheit in der Integrationspol itik und Integrationsförderung. Die Art
und der Umfang der Unterstützung der Teilhabe und I ntegration soll sich insbesondere am
Bedarf der Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren aufenthaltsrechtlichen Status
orientieren. Der Erfolg von Teilnahme und Integrati on entscheidet sich damit erfahrungs-
gemäß vor Ort in den Kommunen. Um die kommunale Int egrationsarbeit zu unterstützen
und leistungsfähige Strukturen zu schaffen, fördert das Land künftig die Einrichtung Kom-
munaler Integrationszentren.
Die Koordinierungsstelle für Migration und Interkul turelle Angelegenheiten stand den ver-
antwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg, Herrn Dr.
Buchholt, und der Landesvertretung der Regionalen A rbeitsstellen zur Förderung von Kin-
dern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
(RAA’s), Frau Bainski, bei der Umsetzung
des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, konkret der Entwicklung des Rahmenkonzeptes
der Kommunalen Integrationszentren, während des Aus gestaltungsprozesses und in
Fachgesprächen im Frühjahr 2012 beratend zur Seite. Die Ergebnisse sind in das Rah-
menkonzept zur Einrichtung Kommunaler Integrationsz entren eingeflossen. Neben den
übergreifenden Zielsetzungen des Gesetzes, wie z.B. ein friedliches Zusammenleben zu
ermöglichen, Rassismus und Diskriminierung zu bekäm pfen und die Anerkennung und
Gleichberechtigung zu fördern, sind gemäß § 7 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz
die Förderzielsetzungen des Landes für die Kommunal en Integrationszentren zu beach-
ten: Zum einen die Stärkung der Integration als Que rschnittsaufgabe und zum anderen
Integration durch Bildung (im weiteren Sinne) betreffen.
Das Kommunale Integrationszentrum ist nach dem Will en des Gesetzgebers (Landtags-
Drs. 15/2944) und dem Verständnis der Kommunalen Sp itzenverbände (Stellungnahme
der AG der kommunalen Spitzenverbände NRW vom 3.11. 11, S. 2) eine leistungsfähige
Organisationseinheit.
Grundlagen und Auftrag:
Integration und Teilhabe orientieren sich an dem Be darf der Menschen mit Migrationsvor-
geschichte in ihren unterschiedlichen Lebenslagen. Dem zugrunde liegen die Prinzipien
der Interkulturalität, der Mehrsprachigkeit, des Po tentialansatzes und des „Diversity Mana-
gements“
o Abbau von biografisch bedingten und strukturellen Barrieren für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte und Behinderung/Verzahnung mit dem Aktionsplan der
Landesregierung NRW zur Umsetzung der UN Behinderte nrechtskonvention, dem
Aktionsplan der Stadt Münster zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
(wird zurzeit erarbeitet),
o Berücksichtigung der differenzierten gleichstellun gsrelevanten Anforderungen im
Bereich der Integrationsarbeit und von geschlechter sensiblen Konzepten sowie die
Verknüpfung mit dem Aktionsplan der Europäischen Ch arta zur Gleichstellung von
Männern und Frauen auf lokaler Ebene,
o Kultursensible Altenhilfe, u. w. Querschnittstheme n.
D. h., um einen nachhaltigen Fortschritt zu erreich en, darf Integration auch im kommuna-
len Handeln nicht als einzelne Fachaufgabe, sondern muss als Querschnittsaufgabe ver-
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standen werden. Integration ist als übergreifendes und handlungsleitendes Ziel umfassend
im Verwaltungsalltag zu verankern. Das Kommunale In tegrationszentrum verfolgt das Ziel,
dass alle Angebote und Leistungen inklusiv ausgerichtet werden.
Bereits jetzt bestehen nicht zuletzt wegen der lang jährigen erfolgreichen Integrationsarbeit
innerhalb und außerhalb der Verwaltung vielfältige Strukturen und Aktivitäten, an die an-
zuknüpfen ist. Wegen der hohen Bedeutung von Integr ation und Teilhabe von Menschen
mit Migrationsvorgeschichte werden auch neue Struk turen und Aktivitäten an verschiede-
nen Stellen öffentlicher Verwaltung und in der Stad tgesellschaft entstehen. So wird z.B.
durch den Runderlass „Vielfalt gestalten – Teilhab e und Integration durch Bildung: Ver-
wendung von Integrationsstellen“ (Rd.Erl.d.MSW v. 29. Juni 2012) Integration in Schule in
den Fokus genommen und korrespondierend mit der Arb eit des Kommunalen Integrati-
onszentrums festgelegt, dass Integration als Aufgab e vor Ort im Zusammenwirken unter-
schiedlicher Akteure geschieht. Schulen sollen eng miteinander und mit kommunalen, re-
gionalen und überregionalen Akteuren der Integratio ns-, Bildungs-, Familien und Jugend-
arbeit arbeiten. Dies geschieht im Rahmen der Bildu ngskette vom Übergang von der Kin-
dertageseinrichtung in die Schule über schulische u nd außerschulische Bildung bis zum
Übergang in den Beruf oder Studium und Weiterbildun g. Das zuständige Ministerium un-
terstützt die Schulen in der Integrationsarbeit dur ch die Bereitstellung von zusätzlichen
Stellen für die Teilhabe und Integration durch Bild ung (Integrationsstellen). Diese dienen
beispielsweise der Weiterentwicklung von Unterricht und Schulleben, der Initiierung und
Stabilisierung von interkulturellen Schulentwicklun gsprozessen aber auch zusätzlichen
Lern- und Unterrichtszeiten, sowie der Verknüpfung mit dem Unterricht, Ganztagsangebo-
ten und dem herkunftssprachlichen Unterricht aber a uch der Entwicklung von Erziehungs-
und Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Elt ernhaus. (Rd.Erl.MSW v. 29.06.12,
2., 2.1-2.4) Für die Koordination, Unterstützung, B eratung, Fortbildung und Qualitätsent-
wicklung kann eine Koordinationsstelle eingerichtet werden. Das Amt für Schule und Wei-
terbildung wird gemeinsam mit der Schulaufsicht eine solche Stelle beantragen.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass Integration und Teilhabe als Querschnittsaufgabe die
Aufgabenwahrnehmung in den Fachämtern nicht ersetzt . Ein besonderes Augenmerk ist
jedoch der Vermeidung von Doppelstrukturen zu widme n. Um den übergreifenden Aufga-
ben gerecht zu werden, wird als dauerhafte Begleitu ng der Umsetzungsarbeit des Kom-
munalen Integrationszentrums ein Fachbeirat eingeri chtet. So soll eine systematische Be-
teiligung der Fachämter aus der Kommunalverwaltung als auch der Wohlfahrtsverbände,
dem Integrationsrat und der MigrantInnenselbstorgan isationen die Beratung und Beglei-
tung der Integrationsarbeit absichern.
Ziele:
o Querschnittsaufgabe der Integration effektiv und e ffizient wahrnehmen,
o Transparenz über Angebote und Nachfrage schaffen a ls auch über die vielfältigen
Leistungen und Strukturen in Münster herstellen
o Kooperation und Vernetzung integrationsrelevanter Akteure in Verwaltung, freier
Trägerlandschaft, MigrantInnenorganisationen, u. w. sicherstellen (§ 7 Abs. 1 Ziffer
2 des Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration)
o Stärkung des Handlungsfeldes Bildung im weiteren S inne (s. u.)
o Sozialraumbezogene Steuerung der kommunalen Integr ationsarbeit
Das Kommunale Integrationszentrum wird mit zuständi gen Institutionen der Integrations-
arbeit eng vernetzt zusammenarbeiten. Es arbeitet d ementsprechend mit allen im Integra-
tions- und Bildungsbereich relevanten Akteuren und Institutionen wie dem Integrationsrat,
Familienzentren, Wohlfahrtsverbände, Amt für Kinder , Jugendliche und Familien, Kinder-
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tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Amt für Schule und Weiterbildung hier insbe-
sondere Bildungsbeartung International und Schulpsy chologische Beratungsstelle, Schu-
len, Einrichtungen der Weiterbildung (VHS), Einrich tungen der Jugendhilfe, Multiplikatoren
der Flüchtlingsarbeit, Sportvereine, MigrantInnenor ganisationen, Senioren- und Behinder-
tenvertretungen, Kirchen, Glaubensgemeinschaften, W ohnungsgesellschaften, Freiwilli-
genagentur, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Auslände rbehörde, etc. zusammen. Dieser An-
satz baut auf einem Teil der bisherigen Entwicklung - und Umsetzungsarbeit des Migrati-
onsleitbildes auf. Hier kann an wertvolle Strukture n des Austausches und der Zusammen-
arbeit angedockt werden. Im Ergebnis soll die Vielz ahl integrationsrelevanter Akteure und
Angebote innerhalb und außerhalb der Kommunalverwal tung transparenter gestaltet, ge-
bündelt und koordiniert werden, um Zugänge zu Leist ungen und Angeboten zu verbes-
sern.
Übergreifende Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums
(gem. RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.06.2012 zur U msetzung des § 7 „Kommunale In-
tegrationszentren“ des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integ-
ration in Nordrhein- Westfalen)
Das Kommunale Integrationszentrum unterstützt und b erät in enger Abstimmung mit den
Fachämtern Schulen, Kindertageseinrichtungen und Ki ndertagespflege, städtische Ämter
und Dienststellen, Träger der Kinder- und Jugendhil fe sowie der Wohlfahrtsverbände als
auch kommunale Einrichtungen, Organisationen, Gesel lschaften, Vereine und die (Fach-)
Politik mit dem Ziel der Gleichstellung der Menschen mit Migrationsvorgeschichte.
Die übergreifenden Aufgaben umfassen, auf der Grund lage des Migrationsleitbildes der
Stadt Münster, folgende Angebotsformen der systemis chen Organisationsberatung und
Unterstützung als auch die Beratung bestimmter Personengruppen,
- Qualifizierung und Fortbildung von Lehrkräften in Kooperation mit dem Kompetenz-
team der Bezirksregierung und der VHS sowie Kita-Fachkräften bzw. Tagesmütter/-
väter sowie außerunterrichtlich oder außerschulisch tätigen pädagogischen und so-
zialpädagogischen Fachkräften und Trägern.
- Die Schnittstellenidentifizierung in Abstimmung m it den vor Ort tätigen Akteuren, mit
klarer Aufgabenverteilung und gutem Informationsflu ss, soll zu einer besseren
Wahrnehmung der Leistungen und Aktivitäten von Mens chen mit Migrationsvorge-
schichte beitragen. Verantwortlich für die verwaltu ngsinterne Abstimmung fach-
übergreifender Handlungsstrategien ist der zuständi ge Dezernent, bei dem das
Kommunale Integrationszentrum angesiedelt ist. Bei der Überschneidung von Ziel-
gruppen und fachlichen Zielen soll der Fachbeirat a ls begleitendes Gremium hinzu-
gezogen werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass keine Doppelstruktu-
ren entstehen; das ist vor dem Hintergrund zahlreic her in der Vergangenheit ent-
standener Dienste und Leistungen von erheblicher Be deutung. Einzelheiten sind
konsensual zu klären.
- Organisation und Durchführung von Veranstaltungen , Fachgesprächen und Konfe-
renzen
- Erfahrungstransfer und die Mitwirkung an überregi onalen Aktivitäten der landeswei-
ten Koordinierungsstelle und des Verbundes
- Evaluation und laufende Beobachtung (Monitoring) zur Zielerreichung und eine An-
gleichung der Erhebungen von Seiten der Kommune und dem Land
Der Nutzen und Mehrwert des Kommunalen Integrations zentrums, angesiedelt bei der
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten, besteht darin, dass
mit den Erfahrungen der Querschnittsarbeit und dem Wissen um die handlungsfeldüber-
greifende Integrationsarbeit in Münster, eine nachh altige positive Wirkung durch die Koor-
dination und Bündelung in der Stadtgesellschaft erz ielt werden kann. Das Einbringen von
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Erfahrungen, Kontakten und Wissen ermöglicht eine b reite Palette von Lösungsmöglich-
keiten und Varianten. Insbesondere in der Bildung w erden die Weichen für die spätere
Lebenswegplanung von jungen Menschen gelegt. Der Zugang und die Teilhabe mit erfolg-
reichen Bildungsabschlüssen, insbesondere in Anbetr acht des demografischen Wandels,
sichern auch die Zukunftsfähigkeit der Stadt Münste r (über 30 % der heutigen Kinder ha-
ben eine Migrationsvorgeschichte).
Die Verankerung bei V/MIA kann unterschiedliche Ans ätze in den Fachämtern und der
freien Trägerlandschaft miteinander verknüpfen und konzentriert sich nicht auf ein Fach-
gebiet. Zudem ermöglicht die Koordination, Beratung und Unterstützung in der handlungs-
feldübergreifenden Fachstelle auch, die Menschen mi t Migrationsvorgeschichte und deren
ganzheitlichen Bedarf zu berücksichtigen (keine Kon zentration auf z. B. institutionalisierte
Bildungssysteme sondern auch auf den Bereich Arbeit , Gesundheit, Wohnen u. w.). Dar-
über hinaus wird über die Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angele-
genheiten auch die Einbindung der MigrantInnenselbs torganisationen gewährleistet
(Schwerpunkt des Tages der MigrantInnenselbstorgani satonen in 2012 war das Thema
Bildung).
Zudem hat die Koordinierungsstelle für Migration un d Interkulturelle Angelegenheiten
schon heute eine steuernde und koordinierende Funkt ion im Rahmen der Umsetzung des
Migrationsleitbildes. Auch hier sind weitere Synergieeffekte zu erwarten.
Die Arbeit der vom Land NRW finanzierten Kommunalen Integrationszentren beinhaltet ein
erweitertes Bildungsverständnis mit einer Vielfalt an Orten, Gelegenheiten und Inhalten.
Auf dieser Basis liegt der wesentliche Schwerpunkt bei der Entwicklung im Bereich der
Bildung.
Stellenzuordnungen im Integrationszentrum Münster
anhand der Aufgabenstellung
1. Antirassismusstelle in Münster (1 x päd. Fachkr aft)
Bildungsprozessgestaltung für die Definition eines gemeinsamen Begriffs An-
tirassismus in Münster
Ziel: Entwicklung eines stadtweiten Selbstverständn isses zum Begriff Anti-
rassismus
Die übergeordneten Leitziele im Migrationsleitbild, die sinngemäß für alle Handlungsfelder
gelten, fordern als Voraussetzung zu einer erfolgre ichen Weiterentwicklung der Stadtge-
sellschaft die Offenheit von allen Seiten und allen beteiligten Gruppen. Zudem macht sich
die Stadt gegen jedwede Stigmatisierung und Diskrim inierung von Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte in allen Bereichen stark und unter stützt neue Perspektiven als auch
Handlungsansätze zur Integration im täglichen Leben miteinander.
Die Facetten rassistischer Alltagskultur sind oft s ubtil und feingliederig – teils erst bei nä-
herem Blick erkennbar und ebenso häufig in den tägl ichen Lebensgewohnheiten der Be-
völkerung verankert. Rassismus ist dabei nicht nur ein Ideologiefragment rechtsextremer
Kreise, sondern sowohl auf individueller wie strukt ureller Ebene Teil der Gesellschaft.
Auch in Münster stellen sich daran anknüpfend grund legende Fragen: Welche Erschei-
nungsformen werden bekannt und welche nehmen werden im öffentlichen Leben wahrge-
nommen? Die Flut der Bezeichnungen wie „Ausländerfe indlichkeit“, „Fremdenfeindlich-
keit“, „Rassismus“, etc. sind näher zu betrachten. Ist „Ausländerfeindlichkeit“ nur gegen
Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gerichtet oder richtet sich „Fremdenfeind-
lichkeit“ grundsätzlich gegen alle Fremden? Ist Ras sismus nur vom Verhalten „der ande-
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ren“ abhängig oder eher ein gesellschaftliches Prob lem? Welche spez. Formen des Ras-
sismus gibt es in Münster?
Münster kann auf gute Erfahrungen im Flüchtlingsber eich u. a. auch durch Mediation auf-
bauen. Durch unterschiedlich organisierte Dialoge u nd Quartiersgesprä-
che/Nachbarschaftsgespräche konnten Unsicherheiten und Ängste abgebaut werden.
Auch die aufklärende Bildungsarbeit zu Themen wie F luchtgründe, Herkunftsländer mit
Traditionen und Gewohnheiten sowie Biografiearbeit sensibilisierte das soziale Umfeld
und schaffte Zugang und Kontakt. Zudem werden die E rfahrungen der Initiativen einzelner
Schulen als Schulen ohne Rassismus, Schulen mit Cou rage oder als Europaschulen, der
VHS im Fachbereich Gesellschaft, Politik und Geschi chte, und der schulpsychologischen
Beratungsstelle einbezogen. Diese wertvollen Erfahr ungen – das Schaffen von Offenheit
und des Zugehens aufeinander – soll in die gesamte Bildungsprozessgestaltung miteinbe-
zogen werden, um so eine dauerhafte und stabile Ve rständigung zu ermöglichen. Zudem
sind in Münster viele Träger der Jugendhilfe und I nstitutionen im Netzwerk Gewaltpräven-
tion aktiv und nicht selten liegt der Ursprung von Konflikten auch in rassistischen Äuße-
rungen oder Strukturen. Dennoch werden Begriffe wie „Antirassismus“, „Rechtsextremis-
mus“, „Antisemitismus“ u. w. nicht immer benannt. Grund hierfür mag eine unzureichende
Abgrenzung der Begrifflichkeiten und auch vielfälti ge Interpretationen der Begriffe sein.
Meinen bzw. verstehen wir alle dasselbe, wenn wir von Rassismus sprechen?
Auf Grundlage des § 1 S. 2 Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und In-
tegration, das als Zielvorgabe vom Land NRW formuli ert, dass „jede Form von Rassismus
… zu bekämpfen“ ist. Dies im Einklang mit der Bildu ng im weiteren Sinne - als Lebensbil-
dung (findet an unterschiedlichen Orten, mit unters chiedlichen Gelegenheiten statt und ist
immer auch eine Begegnung mit dem Leben) und unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen in Münster, benötigt Münster ein Selb stverständnis im Umgang mit der
Vielfalt an Begriffen und eine Definition zum Thema Antirassismus. Für diese Prozessges-
taltung ist es wichtig, im ersten Schritt eine Best andsaufnahmen der akt. Situation zu er-
fassen, die in unterschiedlichen Bereichen Engagier ten an einen Tisch zu holen, den Pro-
zess der Diskussion um ein Selbstverständnis zu org anisieren und zu begleiten, darauf
aufbauend weitere Ziele/Handlungsbedarf zu identifi zieren und auch die Umsetzung zu
organisieren/begleiten.
Dafür soll in der Antirassismusstelle ein Konzept e rstellt und um-
gesetzt werden, dass in abwechselnder Form (Foren, Workshops, etc.) und sich in ver-
schiedenen Zielgruppen (Jugendliche, Politik, Bürge rinnen/Bürger in den Quartieren, etc.)
mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzt und vers chiedene Erscheinungsformen des
Rassismus in Münster aufdeckt. Im Anschluss sollen die Zielgruppen dann miteinander ein
gemeinsames Verständnis von Rassismus/Rechtsextremi smus/Antisemitismus entwickeln
und in der Stadtgesellschaft verankern. Dabei ist e ine enge Kooperation mit dem Integrati-
onsrat, der Stadtpolitik, dem DGB, dem Amt für Kind er, Jugendliche und Familien, dem
Amt für Schule und Weiterbildung, der Unteren Schul aufsicht, den Schulen und dem Frau-
enbüro der Stadt Münster, dem Netzwerk Gewaltpräven tion, der Villa ten Hompel/Mobim,
der VHS, den Unternehmen, der Polizei, der Regional gruppe Münster/Osnabrück von der
Gewalt Akademie Villigst, dem Stadtsportbund, dem G aststättenverband, den Trägern der
Wohlfahrt, den Kirchen, den Religionsgemeinschaften, u. w. anzustreben.
Auf Grundlage eines einheitlichen Verständnisses la ssen sich auch die Rassismusfelder
im kommunalen Bereich identifizieren. So sind auch die subtilen Formen des Rassismus
aufzudecken wie z. B. Zugang zu Arbeit, Wohnraum, B ildung, u. w. als auch Konzepte
gegen die klassischen Segregationsmuster zu entwick eln. Zudem werden auch weiterfüh-
rende Aktionen z. B. „Keine Räume für Nazis“ Schut z und Handlungsempfehlungen für
Vermieter von öffentlichen Veranstaltungsräumen ins besondere in der Gastronomie, „Un-
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ternehmen zeigen Flagge gegen Intoleranz“, Zivilcourage im Sport, u. w. Aktivitäten plan-
bar. Das geschieht in enger Abstimmung mit Mobim.
Für diese Aufgabe, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure aus den verschiedenen
Handlungsfeldern, ist die Organisation der Verständigung und auch die Weiterentwicklung
einer akzeptierten Antirassismusarbeit in Münster durchaus eine große Herausforderung.
Erst eine Verständigung ermöglicht letztlich antirassistische akzeptierte Arbeit kontinuier-
lich weiter zu entwickeln.
Aufgaben:
o Situationsanalyse/Bestandsaufnahme, erfassen der A ngebote und Handlungsbe-
darf von/mit engagierten Akteuren
o Mobim (Mobile Beratung im Reg.bez. Münster gegen R assismus)
o Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Netzwer k Gewaltprävention
o Unternehmen (z. B. in Coerde)
o MigrantInnenselbstorganisationen und Integrationsr at
o und weiteren
o Verpflichtende Einbindung und Beteiligung des Fach beirates zur Abstimmung des
weiteren Verfahrens
o Auf Basis der Situationsanalyse soll gemeinsam mit den Akteuren der weitere Pro-
zess entwickelt und gestaltet werden
o Einrichtung eines „übergreifenden Facharbeitskreis es“ oder ähnlichen Zu-
sammenschlusses für die Entwicklung eines Selbstverständnisses
o Ziele identifizieren für die unterschiedlichen Han dlungsfelder (Unternehmen,
Sport, Gaststätten, u. w.)
o In kooperativer Zusammenarbeit mit den Akteuren di e entsprechenden Umset-
zungsschritte/Handlungsempfehlungen/Maßnahmen erarb eiten und den Umset-
zungsprozess organisieren
o Die Aktivitäten und Ergebnisse evaluieren, Indikat oren entwickeln und in einem
Monitoring ausweisen.
Es findet erstmalig eine umfangreiche Bearbeitung d es Themas auf der Ebene der Stadt-
gesellschaft statt. Diese Bearbeitung findet additi v zu der aktuellen Arbeit unterschiedli-
cher Institutionen und Einrichtungen statt und ermö glicht verschiedene teils nebeneinan-
der bestehende Konzepte und Arbeitsansätze miteinan der zu verknüpfen und verbessert
die demokratischen Strukturen in Münster. Auch könn en Standards einzelner Institutionen
wie beispielsweise von Mobim auf die gesamte Stadtg esellschaft erweitert werden. Diese
übergreifende Prozessgestaltung war in Münster bish er nicht möglich. Nur durch das Zu-
sammenspiel der Integrationsbemühungen und der Beha ndlung des Themenkomplexes
Rassismus mit der Ableitung von Handlungsempfehlung en, Maßnahmen und Konzepten
für eine akzeptierte Antirassismusarbeit in Münster kann das eingangs dargelegte Leitziel
der Vermeidung „jedwede Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit Migrati-
onsvorgeschichte in allen Bereichen“ verwirklicht werden.
2. Bildungspartnerschaften im Quartier
(1 x Lehrkraft, ½ päd. Fachkraft, ½ Verwaltungskraft)
Ziel: Handlungs- und Veränderungskompetenz der Mens chen mit Migrations-
vorgeschichte zu erhöhen, die eigene Perspektiventw icklung der Menschen
mit Migrationsvorgeschichte und gesellschaftliche T eilhabe im alltäglichen
Leben in den Mittelpunkt stellen und nachhaltig die Eigenverantwortung stär-
ken
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Der moderne dynamische und ganzheitliche Bildungsbe griff steht für den lebensbegleiten-
den Entwicklungsprozess des Menschen, bei dem er se ine geistigen, kulturellen und le-
benspraktischen Fähigkeiten und seine personalen un d sozialen Kompetenzen erweitert.
Mit diesem ganzheitlichen Anspruch kann sich die Bi ldungsarbeit sowohl auf Themen wie
Zugang zu Arbeit (Qualifizierung, Existenzgründung, Arbeitsaufnahme, u. w.) als auch auf
das Thema Wohnen /Wohnstandort (Entgegenwirken von Segregation) ausrichten. Hand-
lungsfelder sind (analog der vorgeschriebenen Grund lagen und des Migrationsleitbildes in
Münster) z.B. Zugang zur deutschen Sprache (Sprachk urse und Unterstützung in unter-
schiedlichster Form), Arbeit und Beschäftigung, Woh nen, Kinder- und Jugendhilfe, Kultur,
Sport, politische Partizipation, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheit sowie kultur-
sensible Altenpflege.
Zielgruppe sind vor allem Menschen mit Migrationsvo rgeschichte, Eltern von Kindern mit
Migrationsvorgeschichte und Bildungsbenachteiligte. Ansatz ist hier die Erkenntnis, dass
mehr gesellschaftliche Teilhabe auch die Chancen zu r Erlangung sowie Erhöhung von
Lernkompetenz und Veränderungskompetenz ermöglicht.
Mit dem Wissen, dass die Bildungsmöglichkeiten von den individuellen Voraussetzungen
sowie zeitlichen, räumlichen und sozialen Bedingung en abhängig sind und dass Integrati-
on dort geschieht, wo die Menschen leben – im Stadtteil – gilt hier eine klare stadtteilorien-
tierte Ausrichtung in der Umsetzung. Dementsprechen d sind tragfähige Zukunftskonzepte
von Bildung im Zusammenspiel aller bildungsrelevanten Akteure vor Ort zu entwickeln und
zu implementieren. Neben den individuellen Ressourc en sind auch nachbarschaftliche
Netzwerke, Einrichtungen und Netzwerke im Stadtteil für ein erfolgreiches Zusammenle-
ben in Vielfalt mit ausschlaggebend. Folgerichtig e rfolgt, im Sinne der Querschnittsaufga-
be Integration, eine Kooperation mit den in diesen Handlungsfeldern tätigen Akteuren im
Quartier (Bildungseinrichtungen, Jobcenter Münster, Agentur für Arbeit Familienzentren,
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Heb ammen, Grundschulen, Jugendein-
richtungen, (Wohlfahrts-)Träger, Weiterbildungsträg ern, Sozialamt/Sozialdienst für Flücht-
linge, weiterführende Schulen, Wohnungsgesellschaft en, u. w.) und mit den dort bereits
bestehende Facharbeitskreisen und Netzwerken.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte (Flüchtlinge, Eltern mit Migrationsvorgeschichte, u.
w.) sollen in Form von einem zu entwickelnden Mento ringprogramm ganzheitlich im Integ-
rationsprozess begleitet werden, um die Teilhabe am gesellschaftlichen (Quartiers-) Leben
zu ermöglichen. Zudem soll es eine aktive Lebensges taltung fördern und somit auch die
Eigenverantwortung jedes Einzelnen stärken.
Die Wissensvermittlung über die Bildungswege in Münster, eine eigene Perspektiventwick-
lung und berufliche Teilhabe sollen nachhaltig wirk en. Eine Koordinationsperson / “Berufs-
coaching“ sollte Menschen mit Migrationsvorgeschich te begleiten und individuell fördern
(auch Ergebnis der Integrationsworkshops). Beispiel haft sind hier die Konzepte des
Mamba Projektes, des VHS Angebotes „Berufliche Qual ifizierung und Vernetzung“, u. w.
als auch die Arbeit der Integrationshilfen für arbe itsuchende Menschen mit Migrationsvor-
geschichte. Ziel ist dabei eine direkte Wirkung dur ch Qualifizierung/Aufnahme von sozial-
versicherungspflichtiger Beschäftigung, Wohnungswec hsel/Quartierswechsel, bessere
Unterstützung ihrer Kinder, etc. und eine indirekte Wirkung über einen späteren Einsatz
der Eltern als MultiplikatorInnen und/oder MentorInnen.
Ausgehend von der Tatsache, dass Menschen die sich als gleichwertiges Mitglied der Ge-
sellschaft fühlen und somit Verantwortung für sich selber sowie für ihr Umfeld überneh-
men, sollen Menschen mit Migrationsvorgeschichte du rch ein zu entwickelndes Coa-
ching/Mentoringprogramm im Integrationsprozess unterstützt werden.
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Für die Umsetzung sollen die Strukturen der untersc hiedlichen Stadtteilgremien genutzt
werden. Die stadtteilorientierten Netzwerke (Arbeit skreise und stadtteilspez. Vernetzungs-
gremien der Fachämter) und weitere Engagierte aus d en unterschiedlichen Handlungsfel-
dern (Sozialplanung, Ehrenamtliche, u. w.) sollen auf einer Integrationskonferenz im Stadt-
teil/Stadtteilkonferenzen entsprechende Optimierung sideen entwickeln, die Zusammenar-
beit intensivieren, „blinde Flecken“ und Zugangshemmnisse aufdecken und so die Ange-
botspalette für die Menschen mit Migrationsvorgesch ichte erkennbarer gestalten und die
Zugangswege verbessern. Im Ergebnis sind hier beisp ielsweise auch gemeinsam entwi-
ckelte Kooperationsvereinbarungen denkbar.
Aufgaben (gem. RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.06.2012 zur U msetzung des § 7
„Kommunale Integrationszentren“ des Gesetzes zur Fö rderung der gesellschaftli-
chen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen) :
o Aufnahme der spez. Probleme, Aufgaben, Themen, die in Arbeitskreisen formuliert
werden dienen als Grundlage zur Bearbeitung (Analys e über die Strukturen im
Stadtteil, Angebote vor Ort, u. w.)
o In Abstimmung mit den Stadtteilarbeitskreisen solle n Stadtteilkonferenzen
zum Thema Integration organisiert werden und zur Ko ordination, Bündelung
und Mitsteuerung von stadtteilorientierten Integrat ionsangeboten beitragen
(zur Verbesserung der Zugangswege/Nutzung der Angeb ote von Menschen
mit Migrationsvorgeschichte)
o In Kooperation mit den Akteuren vor Ort sollen gut e und erfolgreiche Ansätze aus
dem Stadtgebiet/anderen Stadtteilen und ggf. auch a nderen Städten weitergege-
ben/transportiert als auch passgenau auf die Rahmen bedingungen der Quartiere
ausgerichtet werden um so die Integrationsarbeit vo r Ort zu optimieren (FAQ’s der
landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren).
o Initiierung von fachlichen Inputs, Fortbildungen un d Veranstaltungen zur Ko-
ordination, Unterstützung und Weiterentwicklung von Netzwerken im Stadtteil
zum Thema Integration
o Partnerschaftlich orientierte Initiierung und Entwi cklung eines Mentoringkon-
zeptes und weiterer Konzepte, Projekte und Maßnahme n für die stadtteilbe-
zogene Integrationsarbeit
o Förderung der Mitwirkung in Vereinen (z. B. Migrant enselbstorganisationen,
u. w.) und die Beteiligung an den kommunalen Planun gs- und Entschei-
dungsverfahren
o Initiierung einer Lebens- und arbeitsweltorientiert en Beratung und Unterstüt-
zung von (jungen) Erwachsenen z. B. beim Seitenein stieg in Beschäftigung,
zu Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungswegen , beim Wohnungswech-
sel, etc.
Schnittstellen zu folgenden Fachämtern
o Jobcenter
o Amt für Wohnungswesen
o Sozialamt
o Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
o Amt für Schule und Weiterbildung
o Bezirksvertretungen
o Gesundheitsamt
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Verfahren:
Nach Bewilligung der Einrichtung des Kommunalen Int egrationszentrums werden mit den
Fachämtern unter Einbeziehung des Fachbeirats zur k onkreten Abstimmung der Schnitt-
stellen Workshops durchgeführt, die im Ergebnis den konkreten Umsetzungsverlauf defi-
nieren.
Der ganzheitliche Ansatz ermöglicht unterschiedlich e bedarfsorientierte Schwerpunktbil-
dungen im Quartier und setzt direkt am Bedarf der M enschen mit Migrationsvorgeschichte
an, die bisher nur wenig bis gar nicht erreicht wer den können. Zudem stehen handlungs-
feldübergreifend Ressourcen sowohl für Recherchen z ur weiteren Bearbeitung als auch
für die Organisation von zielorientierten Veranstaltungen und Fortbildungen zur Verfügung.
3. Zusammenarbeit von Erziehung und Bildung
(1 x Lehrkraft, ½ päd. Fachkraft)
Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, Schule, El-
tern, Kindern
Ziel: Entwicklung eines systematischen Ansatzes für die Kinder im bildungsfernen
Milieu
Der Bereich der Bildung konzentriert sich hier stär ker auf das klassische Bildungssystem,
angefangen von Einrichtungen der Kindertagesbetreuu ng (Kindertageseinrichtun-
gen/Kindertagespflege) bis hin zu den weiterführend en Schulen. Der Focus wird dabei auf
die Bildungskette gelegt – der frühen Förderung im Elementarbereich über schulische und
außerschulische Arbeit bis hin zur Übergangsgestalt ung in Ausbil-
dung/Studium/Beruf/Weiterbildung. Dabei ist auf ein e enge Verzahnung mit dem neuen
Übergangssystem Schule Beruf in NRW zu achten.
Der Bildungsbegriff des Gesetzes basiert auf den Au sführungen des 12. Kinder und Ju-
gendberichtes des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. In
diesem können die gesellschaftlichen Institutionen die zugeschriebenen Funktionen der
Bildung, Betreuung und Erziehung nicht mehr eindimensional erfüllen. Vielmehr ist Bildung
auch eine Aufgabe und Leistung der Kindertagesbetre uung. Von Schulen wird ebenfalls
Betreuung als Leistung und eingefordert. Erziehung wird als Aufgabe von Familien als
auch von Bildungsinstitutionen betrachtet.
Als Zukunftsperspektiven für ein öffentlich verantw ortetes System von Bildung, Betreuung
und Erziehung wird für ein abgestimmtes System von Bildung, Betreuung und Erziehung
mit quantitativen als auch qualitativen Perspektive n plädiert. Konzeptionelle Grundlagen
bilden unter anderen die formulierten Leitlinien:
- Den Lebenslauf und die Bildungsbiografie der Kinder in den Mittelpunkt stellen
- Die Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung zum Ausgangspunkt machen
Die Vorgaben des Gesetzes für das KIZ und deren Eck punktepapier orientieren sich an
dem 12. Kinder und Jugendbericht und formulieren u. a. folgende Aufgaben:
- Handlungsfelder sind Bildung, Erziehung und Betre uung, sprachliche und interkulturelle
Bildung, u. w.
- Die Kommunalen Integrationszentren arbeiten entlang der gesamten Bildungsketten: von
der frühen Bildung bis zum Übergang Schule Beruf/Studium, auch indem sie Schulen,
Weiterbildungsträgern und außerschulischen Einrichtungen bei der Erfüllung ihren Bil-
dungs- und Erziehungsauftrags zur Beratung und Unterstützung stehen. Diesem Bil-
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dungsverständnis entspricht auch das von den Arbeitsgemeinschaften 1 bis 6 nach § 78
KJHG entwickelte Selbstverständnis des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Koordinierungs-, Beratungs- und Unterstützungsleist ungen sollen Einrichtungen des Re-
gelsystems in Münster stärker für die Integration v on Menschen mit Migrationsvorge-
schichte sensibilisieren und qualifizieren. Hierbei sollen die vorhandenen Strukturen von
den Arbeitszusammenhängen der beiden Fachämter – de m Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien und dem Amt für Schule und Weiterbildu ng sowie externer Träger beachtet
werden.
Bei den Sprachstandsfeststellungen nach Delfin 4 wu rden in Münster bei den in 2011 ins-
gesamt gestesteten 2071 Kindern 20,8 % Sprachförder bedarf festgestellt. Hiervon waren
22,1 % mit deutscher Familiensprache, 28 % zweispra chig mit deutsch, 29,9 % nicht
deutsch und bei 20 % mit nicht bekannter Familiensp rache. Aktuell gibt es wenig Wissen
über den weiteren Verlauf der Bildungsbiografien. B ekannt ist jedoch, dass Kinder mit
Migrationsvorgeschichte im Ergebnis an den Förderschule über- und an Gymnasien unter-
repräsentiert sind. Nach wie vor ist die Zahl der f unktionalen Analphabeten auch in Müns-
ter erschreckend hoch. Daher ist die Ausweitung des Angebotes im Bereich Lesen und
Schreiben und Deutsch als Zweitsprache und die Erpr obung von neuen Konzepten eine
wichtige Herausforderung.
Ziel ist, die Entwicklung eines systematischen Ansa tzes für alle Kinder im bildungsfernen
Milieu um die Bildungschancen von Kindern und Jugen dlichen zu verbessern. Dafür sind
frühzeitig Grundlagen für eine erfolgreiche Lebensweg und Berufswegplanung zu schaffen
(Bildungskette von der frühen Förderung im Elementa rbereich über schulische und außer-
schulische Arbeit bis hin zur Übergangsgestaltung in den Ausbildung/Beruf/Studium) – hier
ist eine enge Verzahnung mit dem Neuen Übergangssys tem Schule – Beruf in NRW not-
wendig. Dies entspricht dem Vorhaben des Amtes für Schule und Weiterbildung ein Bil-
dungsmonitoring u. a mit der Ausweisung von Kindern mit und ohne Migrationsvorge-
schichte zu entwickeln und die Ergebnisse für eine lückenlose Bildungsbiografie mit der
Identifizierung der Bedarfe und der entsprechenden Unterstützung zu verzahnen.
Schwerpunkt
Zu Beginn der Arbeit im Feld der „Zusammenarbeit vo n Erziehung und Bildung“ soll mit
dem Schwerpunkt der Unterstützung der Elternarbeit insbesondere mit Eltern mit Migrati-
onsgeschichte gestartet werden.
Eltern aus nicht-deutschen Herkunftsmilieus sind El tern, die auf die Empathie und Profes-
sionalität der Einrichtungen angewiesen sind. Sie w ollen prinzipiell „das Beste“ für ihre
Kinder. In Ihrer Unterstützungsleistung greifen sie auf ihre Erfahrungen und ihr Wissen
zurück. Häufig reicht das jedoch nicht aus, so dass sie ihre Kinder nicht so erfolgreich un-
terstützen können. Gleichzeitig sind Eltern auch de r Schlüssel zum Erfolg – je früher die
Kinder in öffentlichen Einrichtungen gefördert und auch Eltern miteinbezogen wurden, des-
to größer und nachhaltiger ist der Erfolg bei Kinde rn. Wie können Eltern an der Bildung
ihrer Kinder besser beteiligt werden. Dafür ist das Feld um den gesamten Komplex der
Elternarbeit zu betrachten und der Gewinn sowie die Potentiale von Eltern mit Migrations-
vorgeschichte sind in den Focus zu stellen. Dabei s ollen die Strukturen des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien und dem Amt für Schul e und Weiterbildung angegliederten
Arbeitskreises Kooperation Kita-Schule, Jugendamtse lternbeirat, Elternbeiräte, Globales
und Interkulturelles Lernen mit Projekten, Aktionen und Material für Schulen in Münster,
Elternvertretungen, Schulpflegschaften u. w. einbez ogen werden. Als Resultat können z.
B. die aktuellen Arbeitsmaterialien mit dem Blickwi nkel der Elternarbeit mit Eltern mit
Migrationsvorgeschichte ergänzt werden. Im Ergebnis könnten hier Grundlagen und Emp-
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fehlungen für die interkulturelle Elternarbeit mit Eltern im Bereich der vorschulischen,
schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit entstehen.
Ziele für eine erfolgreiche interkulturelle Zusammenarbeit mit Eltern könnten sein:
- Die Förderung der Elternpartizipation soll auf di e Stärkung der eigenen (Erzie-
hungs-) Kompetenz und der Selbstorganisation gerichtet sein
- Interkulturelle Zusammenarbeit mit Eltern soll se lbstständigem politischen Handeln
und der Wahrnehmung und Vertretung der eigenen Interessen (von Kindern und El-
tern) dienen.
- Eigene interkulturelle Ressourcen und Potentiale der Eltern werden mobilisiert (El-
tern bzw. Elternteile als ExpertInnen in der eigenen Lebenswelt)
- Eine hohe Beteiligung der Eltern verschiedener He rkunft in den institutionellen und
in den nach den jeweils geltenden Grundlagen vorges ehenen Mitbestimmungsgre-
mien entsprechend ihrem prozentualen Anteil in der jeweiligen Einrich-
tung/Institution ist anzustreben.
- Auf der Basis der Analyse von Dr. Hunger 1 zu den MigrantInnenselbstorganisatio-
nen in Münster soll die Interkulturelle Organisatio nsarbeit wie beispielsweise der
MigrantInnenselbstorganisationen mit der interkultu rellen Bildungsarbeit stark ver-
bunden werden.
Zur Erreichung dieser Ziele können in Abstimmung mi t den Fachkräften der Ämter für Kin-
der, Jugendliche und Familien und für Schule und We iterbildung sowie der Schulen die
Voraussetzungen und Bedingungen in den jeweiligen S tadtteilen/Quartieren für eine er-
folgreiche Zusammenarbeit mit Eltern definiert, Sta ndards formuliert und Instrumente z. B.
Checklisten entwickelt werden (Checkliste für die S prachförderkräfte zur Zusammenarbeit
mit Eltern, Checkliste mit Empfehlungen für die Zus ammenarbeit zwischen Sprachförder-
kraft und Kindertagesbetreuung,).
Aufgaben (gem. RdErl. d. MSW und d. MAIS v. 25.06.2 012 zur Umsetzung des § 7
„Kommunale Integrationszentren“ des Gesetzes zur Fö rderung der gesellschaftli-
chen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen ):
o Beratung und Unterstützung von Schulen und außersch ulischen Einrichtun-
gen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehung sauftrags unter Beteili-
gung von Eltern, Kindern und Jugendlichen.
Die Produkte der RAA und die in den Schulen entwick elten Konzepte sollen be-
kannt gemacht und stärker beworben werden. Dazu gehören u. a.:
o Das RAA Produkt „Griffbereit“ für Eltern und Kinde r von 1 – 3 Jahren soll nach
Bedarf in Kitas und Familienzentren verankert werde n. Ziel ist, Eltern früh an
das Bildungssystem heranzuführen (FAQ’s der landesw eiten Koordinierungs-
stelle der Kommunalen Integrationszentren).
o Das Produkt „Rucksack“ Elternbildung und Sprachfö rderung konzentriert sich
auf Kindern mit Migrationsvorgeschichte im Elementarbereich. Es stellt die Agie-
renden wie Mütter, Väter, Erzieherinnen und Erziehe r in den Mittelpunkt und
macht sie zu PartnerInnen für die Sprachförderung d er Kinder (Förderung der
Muttersprachenkompetenz und des Deutschen), (FAQ’s der landesweiten Koor-
dinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren).
o Beratung und Unterstützung von Kindern und Eltern z u Ganztagsangebo-
ten, außerschulischen Angeboten.
o Vermittlung von Beratung und Unterstützung von Elte rn sowie die Zu-
sammenarbeit mit ihnen bei der Erziehung ihrer Kinder.
1 Dr. Uwe Hunger, Westfälische Wilhems-Universität und Sascha Kranich, „Migrantenselbstorganisationen in
Münster, Ergebnisse einer Befragung der Stadt Münster, Herausgeberin: Stadt Münster, Koordinierungsstel-
le für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten
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o Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Ausgestaltung von Ganz-
tagsangeboten, z. B. unter Beteiligung von MigrantI nnenselbstorganisati-
onen .
o Beratung und Unterstützung von Schulen.
o Die Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte von Spiel-, Lehr-
und Lernmaterialien.
Ausgangslage und Schnittstellen
Insgesamt gibt es in diesem Feld vielfältige gesetz liche Vorgaben aus dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz und dem Schulgesetz NRW auf deren Grundlage in den vergangenen
Jahren Strukturen in Schulen und Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege entstanden
sind. Bei der gesamten weiteren Bearbeitung und Ums etzung der Aufgaben werden er-
folgreiche und gut funktionierende Strukturen beibe halten und dienen als Grundlage der
weiteren Entwicklung. Beispielsweise seien hier ben annt die Bildungsberatung Internatio-
nal für Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorg eschichte sowie die Deutschförder-
programme wie zum Beispiel „Steinsuppe“, das Vorleseprojekt „Mulingula“ das Mathema-
tikspiel „Dyssi“ des Amtes für Schule und Weiterbil dung und die Sprachförder-
/Integrationsmaßnahmen für Eltern von Kita-Kinder n mit vorwiegend Migrationsvorge-
schichte und interkulturelle Konzepte in Kindertage seinrichtungen des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Hauptsächlich sollen aber, durch die Konzentration auf bildungsbenachteiligte/-ferne Fami-
lien, insbesondere mit Migrationsvorgeschichte, die Beratungs- und Unterstützungsleis-
tungen dahingehend ausgebaut werden, dass künftig d er Anteil der Kinder mit und ohne
Migrationsvorgeschichte in den unterschiedlichen Sc hulformen mit den entsprechenden
Abschlüssen sich entsprechend angleichen bzw. sich vergleichbare Werte ergeben (s. o.
Eltern als Schlüssel zum Erfolg). Dieses Ziel würde auch und insbesondere im Sinne des
demografischen Wandels den Fachkräftebedarf in Müns ter und somit auch die Zukunfts-
fähigkeit in Münster sichern. Förderlich für diesen Prozess ist sicher auch, künftig die
Kompetenzen und Potentiale der MigrantInnenselbstor ganisationen (Ergebnisse der Stu-
die von Dr. Hunger) besser in die Arbeit der Bildungseinrichtungen einzubinden.
4. Koordination und Steuerung
Leitung mit 1/2 Stelle
Die Koordination und Abstimmung mit den Akteuren vor Ort ist Aufgabe der Leitung des
Kommunalen Integrationszentrums. Weitere Aufgaben sind die Organisation und Steue-
rung des gemeinsamen (vom Land und der Kommune) erstellten Einsatzmanagements.
Gegenstand des Einsatzmanagements sind die strategische Planung und Zielvereinba-
rungen zu den Aufgaben und Schwerpunkten. Zudem arbeitet die Leitung eng mit der lan-
desweiten Koordinierungsstelle zusammen (u. a. Konzeptumsetzung, Programm-
Controlling und Evaluation der Arbeit der Kommunalen Integrationszentren).
Assistenz mit 1/2 Stelle
Die Assistenz ist für Unterstützung der Leitung und des Teams mit Sekretariats-, Haus-
halts- und DV – Aufgaben zuständig.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0878/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37