V/0758/2014
6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2015 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
8317 Zeichen
V/0758/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2015 der Stadt Münster Beratungsfolge 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2015 der Stadt Münster (Anlage) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: 2. Es entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 111,06 Mio. Euro. Sie verteilen sich auf den Konzeptzeitraum (2015 – 2026) wie folgt: 2015 – 2020 71,38 Mio. Euro 2021 – 2026 39,68 Mio. Euro Nach überschläglicher Ermittlung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Verzinsung) werden die Investitionskosten der 6. Fortschreibung des ABKs eine Erhöhung der Entwässe- rungsgebühren bis 2026 von rund einem Prozent pro Jahr bewirken. Im Teilfinanzplan 1101 „Abwasserbeseitigung“ sind für die Jahre 2015 – 2018 Auszahlungs- ermächtigungen in Höhe von 53,7 Mio. € geplant. Damit sind die Kosten der o. g. kurzfrist i- gen Maßnahmen bis 2018 gedeckt. Die nachfolgenden Vorhaben werden in den HH -Plänen und Investitionsplänen ab 2019 im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten auf gesamtstäd- tischer Ebene veranschlagt. Die Kosten werden wie folgt finanziert: Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebü hr für Regen - und Schmutzwasser seit 1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993) Vorlagen-Nr.: V/0758/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 07.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0758/2014 Entwässerungsbeiträge private Investitionen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen Investitionsprogramme Abwasser NRW Begründung: Nach § 53 (1) des Landeswassergesetzes i st die Stadt Münster verpflichtet, ein Abwasserbeseit i- gungskonzept (ABK) aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Das erste ABK wurde 1984 aufgestellt und 1990, 1995, 2000, 2004 und 2009 fortgeschrieben. Diese ABKs wurden in den zuständigen Ausschüssen beraten und vom Rat beschlossen. Es gilt die Verpflichtung zur Fortschreibung des ABKs. Erfolgt die Fortschreibung nicht oder nicht zeitgerecht könnten die untere Wasserbehörde und/ oder die Bezirksregierung Anträge der Stadt auf wasserrechtliche Genehm igungen (Erschließung von Baugebieten etc.) mit Hinweis auf das fehlende ABK abschlägig bescheiden. Hinzu kommt, dass ein gültiges ABK Voraussetzung für die Gewährung von zinsgünstigen Krediten der NRW.BANK für den Abwasserbereich ist. Ohne gült i- ges ABK ergeben sich also nicht unerhebliche Nachteile für die Stadt. Aufgrund der Kommunalwahl in 2014 hat das Tiefbauamt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster die Vorlage des ABKs 2015 auf den Beginn der neuen Legislaturperiode geschoben. Die Bezirksregierung hat zugesichert, dass die hierdurch begründete Verzögerung der Vorlage des ABKs keine Nachteile für die Stadt Münster hervorruft, da gemäß der Verwaltungsvorschrift die Fortschreibung mindestens 6 Monate vor Ablauf der Frist (31.12.2014) der Bezirks regierung zuge- leitet werden soll. Die Aufstellung des ABKs wurde im Vorfeld mit folgenden Behörden und Dienststellen abgestimmt: Bezirksregierung münsterNetz, Stadtwerke Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung Amt für Grünflächen- und Umweltschutz, untere Landschaftsbehörde und untere Wasserb e- hörde Tiefbauamt, Straßenerhaltung Neben den genehmigungsrechtlichen Anforderungen dienten diese Abstimmungen zur Koordinat i- on der Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum. Es sind folgende Unterlagen der Ratsvorlage als Anlage beigefügt: Erläuterungsbericht Maßnahmenliste Übersichtslageplan Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtslageplan Niederschlagswasser Übersichtslageplan Kanalsanierung Schmutzwasser/ Mischwasser Übersichtslageplan Kanalsanierung Regenwasser Tabelle Niederschlagswasserbeseitigung Der Inhalt gliedert sich in acht Maßnahmenarten: Kanalisation Ergänzungsmaßnahme A1 Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A 2 - 3 - V/0758/2014 Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A 6 Behandlung von Niederschlagswasser A 9 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A 10 Maßnahmen im Gewässer als Kompensation von Niederschlagswassereinleitungen A 11 Wegfall einer punktuellen Einleitung A 14 Ein Schwerpunkt der 6. Fortschreibung des ABKs ist die Verknüpfung der Stadtentwässerung s- maßnahmen mit dem Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Schaffung eines guten Zustandes des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Über die Abwasserbeseitigungspflicht und das ABK ist der Stadt Münster die Verantwortung als Maßnahmenträger für den Abwasserbereich zugewiesen. Die entwässerungstechnische Erschließung neuer Baugebiete und die Sicherstellung der Abwa s- serbeseitigung der wachsenden Bevölkerung in Münster muss unter diesen Vorgaben umgesetzt werden. Investitionsschwerpunkte in der neuen Fortführung sind die entwässerungstechnischen Erschli e- ßungsmaßnahmen für das Baulandprogramm 2014 – 2020 und die Kanalsanierung en aus baul i- chen und hydraulischen Gründen. Die Klimaveränderung mit den zu erwartenden vermehrten Starkniederschlägen wird auch erhebli- chen Einfluss auf die Stadtentwässerung haben. Um weiterhin eine ausreichende Überflutungss i- cherheit für das Stadtgebiet zu gewährleisten sind perspektivisch erhebliche Investitionen in die hydraulische Kanalnetzsanierung erforderlich. Darüber hinaus gibt es Handlungsbedarf aufgrund von betrieblichen Problemen im Kanalnetz. Bezüglich der Verbesserung der Abwasserbehandlun g in Streusiedlungen lag der Schwerpunkt der vergangenen ABKs im Anschluss der Bebauungen an der Werse im Rahmen des Werseko n- zeptes an die Schmutzwasserkanalisation. Dieses Konzept ist mittlerweile umgesetzt. Als neue Maßnahmen werden der Bereich Altenroxe ler Straße im Stadtteil Roxel und Kesse lfeld im Stadtteil Amelsbüren eingestellt. Bei dem Maßnahmenbereich „Behandlung des Niederschlagswassers“ rückt zunehmend die Str a- ßenentwässerung in den Vordergrund. Hier sind die Oberflächenabflüsse von stark befahr enen Straßen zu behandeln. Beispielhaft sind die Grevener Straße, die Straße Am Stadtgraben und die Weseler Straße zu benennen. Die Maßnahmenart „Regenwasserrückhaltung vor Einleitung“ resultiert aus Auflagen zur Einle i- tung von Niederschlagswasser in die Gewässer. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die rund 470 städtischen Einleitungsstellen sind maximal auf 10 Jahre befristet. Im Zuge der Neubeantr a- gung wird von Seiten der Aufsichtsbehörden in der Regel eine Rückhaltung vor Einleitung gefo r- dert. Falls Regenrückhaltebecken aufgrund von Siedlungsstrukturen, liegenschaftlichen Problemen etc. nicht gebaut werden können, sind Maßnahmen am Gewässer durchzuführen. Von den zurzeit 5 städtischen Kläranlagen werden zukünftig vier Anlagen (Hauptkläranlage, Geis t, Hiltrup, Loddenbach) erhalten und betrieben. Die Kläranlage Häger wird vorbehaltlich der städt e- baulichen Entwicklung im Ortsteil Häger im Zeitraum 2021 – 2026 aufgegeben. Diese Maßnahme wird unter „Wegfall einer punktuellen Einleitung“ geführt. Die Entwässerungsgebühren werden durch die 6. Fortschreibung des ABKs nach überschläglicher Kalkulation des Tiefbauamtes um ca. zwei Cent pro m 3 (bezogen auf die Einheitsgebühr) für den kurzfristigen Zeitraum 2015 – 2020 steigen. Bei Betrachtung des Zeitraumes bis 2021 – 2026 wird nochmals eine Erhöhung von einem Cent pro m3 (bezogen auf die Einheitsgebühr) geschätzt. - 4 - V/0758/2014 Bezogen auf ein Jahr bedeutet das aus den hier vorgesehenen Investitionsmaßnahmen eine Ste i- gerung von rund einem Prozentpunkt pro Jahr. Diese Angaben können nur als grobe Schätzung angesehen werden, da wesentliche Faktoren für die Gebührenkalkulation, wie z. B. Baupreise, Zinssätze, Inflationsrate über einen Zeitraum von 10 Jahren nur schwer absehbar sind. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen:
Erl.-Bericht zur 6. Fortschreibung des ABKsdoc
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Stadt Münster
Tiefbauamt
Abwasserbeseitigungskonzept
6. Fortschreibung
2015
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Inhalt
Erläuterungsbericht
1. Rechtsgrundlage S. 3
2. 5. Fortschreibung des ABKs S. 4
3. Inhalte der 6. Fortschreibung S. 4
3.1 Allgemeines S. 4
3.2 Übersichtspläne S. 5
3.3 Maßnahmenliste S. 6
4. Ziele der 6. Fortschreibung S. 6
5. Maßnahmenarten S. 8
5.1 Kanalisation Ergänzungsmaßnahmen A1 S. 8
5.2 Kanalisation hydraulische Sanierung A2 S. 10
5.3 Kanalisation bauliche Sanierung A3 S. 11
5.4 Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung S. 13
der Ablaufqualität A 6
5.5 Behandlung von Niederschlagswasser A9 S. 15
5.6 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 S. 15
5.7 Maßnahmen an Gewässern A11 S. 16
5.8 Wegfall punktueller Einleitungen A14 S. 17
6. Kosten S. 17
7. Schlusswort S. 18
Maßnahmenliste
Übersichtsplan: Schmutzwasser/ Mischwasser
Übersichtsplan: Niederschlagswasserbeseitigung
Übersichtsplan: Kanalsanierung Schmutzwasser/ Mischwasser
Übersichtsplan: Kanalsanierung Regenwasser
Tabelle: Niederschlagswasserbeseitigung Bestandsaufnahme (LANUV)
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Erläuterungsbericht
1. Rechtsgrundlage
Nach § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) und § 18 Wasserhau shaltsgesetz
(WHG) haben die Gemeinden die Pflicht, das auf ihrem Gebiet anfallende A bwasser
zu beseitigen, soweit nicht anderen die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen ist.
Neben der Planung, Errichtung und Erweiterung der Abwasseranlagen umfasst diese
Pflicht nach § 53 (1) Nr. 7 LWG auch die Vorlage eines Abwasserbeseitigungsko n-
zeptes (ABK).
Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die
geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen
Baumaßnahmen sind in diesem ABK darzustellen.
Maßnahmen im Abwasserbereich, die in Abwasserbeseitigungskonzepten dargestellt
werden, gehören auch nach § 2d Abs. 4 LWG zu den Maßnahmen zur Umsetzung
der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Diese Maßnahmen sollen dazu beitr a-
gen den guten chemischen und ökologischen Zustand der oberirdis chen Gewässer
gemäß EG-WRRL zu erreichen.
Nach der aktuellen „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserb e-
seitigungskonzepte der Gemeinden “ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 08.08. 2008 sind die zukünfti-
gen Abwasserbeseitigungskonzepte in einem Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben.
Sofern sich zeitliche und inhaltliche Änderungen ergeben, ist die Gemeinde verpflich-
tet, bis zum 31.03 eines jeden Jahres über den Stand der Umsetzung der Bezirksre-
gierung als obere Wasserbehörde zu berichten.
Das erste ABK der Stadt Münster wurde 1984 aufge stellt und 1990, 1995, 2000,
2004 und 2009 fortgeschrieben.
Nach der v. g. Verwaltungsvorschrift ist die Fort schreibung in 2015 erforderlich, die
nächste 7. Fortschreibung erfolgt dann in 2021.
Nach Abstimmung im MUNLV fällt da s ABK nicht unter den § 4a Abs.1 oder 2 ( Stra-
tegische Umweltprüfung) des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetztes (UVPG).
Für konkrete Maßnahmen aus dem ABK kann aber durchaus i m Rahmen der G e-
nehmigungsanforderungen die UVS-Pflicht (Umweltverträglichkeitsstudie) entstehen.
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2. 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (2009)
Das ABK 2009 (5 . Fortschreibung) wurde auf der Grundlage des Hau shaltes 200 9
und des Inves titionsplanes 2008 - 2012 aufgestellt. Es wurde am 01.06.2010 vom
Ausschuss f ür Umweltschutz und Bauwesen, am 09.06.2010 vom Haupt- und F i-
nanzausschuss beraten und am 09.06.2010 im Rat beschlossen.
Mit Schreiben vom 05.01.2011 hat die Be zirksregierung der 5. Fortschreibung des
ABKs zugestimmt.
Im Zeitraum der 5. Fortschreibung wurden rund 77 Millionen Euro in die städtische
Abwasserbeseitigung als Neubau und Erneuerung investiert. Diese Mittel wurden
durch die Stadt oder von privaten Investoren im Rahmen v on städtebaulichen Ve r-
trägen aufgebracht.
Seit Aufstellungsbeginn 1983 wurden somit insgesamt ca. 500 Mio. € in die Abwa s-
serbeseitigung investiert.
3. Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs (2015)
3.1 Allgemeines
Die Unterlagen zur 6. Fortführung des ABKs erfüllen die Anforderungen der Verwa l-
tungsvorschrift und bieten eine schnelle Information über alle erforderlichen Ma ß-
nahmen und ermöglichen die darauf aufbauende Finanzplanung.
Sie beinhaltet für Münster neben diesen schriftlichen Ausführungen vier Übersicht s-
lagepläne und eine umfassende Liste.
Zusätzlich forderte die Bezirksregierung (BR) für die Beurteilung im Umgang mit dem
Niederschlagswasser (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept ) die Bearbeitung
einer Tabelle des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).
Da die gesetzliche Grundlage hierfür nicht eindeutig ist, wurde in A bstimmung mit
der BR festgelegt, dass nur vorhandene Daten in diese Tabelle eingetragen werden.
Aufgrund des hohen Aufwandes werden zunächst keine neuen Daten erhoben oder
bearbeitet.
Die Form und Darstellung in den Übersichtslageplänen und in der Liste s ind vom
Ministerium vorgegeben, damit die jährliche Beric htspflicht auf dem Wege der
elektronischen Datenübertragung standardisiert vollzogen werden kann.
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3.2 Übersichtspläne
Alle Maßnahmen sind in den Übersichtsplänen dargestellt und mit Ord nungsnum-
mern gekennzeichnet, die identisch mit der Liste sind.
Die Übersichtpläne gliedern sich in vier Themenbereiche auf:
1. Übersichtsplan Schmutzwasser / Mischwasser
2. Übersichtsplan Niederschlagswasserbeseitigung
3. Übersichtsplan Kanalsanierung Schmutzwasser / Mischwasser
4. Übersichtsplan Kanalsanierung Regenwasser
Übersichtsplan Schmutzwasser / Mischwasser:
Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen wie Wasserschutzgebiete, Kiessan d-
zug, Gewässer und Überschwemmungsgebiete sind dargestellt:
- Standorte und Bemessungswerte der Kläranlagen
- Abgrenzung der Kläranlageneinzugsgebiete
- sämtliche Einleitungsstellen von Kläranlagen (inkl. Kleinkläranlagen)
- Abgrenzung der Gebiete , in denen das Abwasser dauerhaft über Klein -
kläranlagen entsorgt wird.
- Angaben zum Entwässerungssystem
- schematische Darstellung von Pumpwerken, Sammlern und Druck -
rohrleitungen
- sämtliche Baumaßnahmen , die das Schmutz - und Mischwasser betreffen
(Ausnahme Kanalsanierung)
Übersichtsplan Niederschlagswasser:
Neben den wasserwirtschaftlichen Grund lagen wie Wasserschutzgebiete, Kiessan d-
zug, Gewässer und Überschwemmungsgebiete sind dargestellt:
- sämtliche Teilgebiete mit hydraulischen Daten
- Standorte der Regenbecken und Versickerungsbecken
- sämtliche Einleitungsstellen von gesammelten Niederschlagswasser
- Abgrenzung von Gebieten mit ortsnaher Niederschlagsentwässerung
- alle Maßnahmen , die den Umgang und die Auswirkungen des Nieder-
schlagwassers betreffen (Ausnahme Regenwasserkanalsanierung)
Übersichtsplan Kanalsanierung Schmutzwasser / Mischwasser
Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen sind alle baulichen und hydra ulischen
Schmutzwasserkanalsanierungen aufgezeigt. Für die baulichen Sani erungen sind
die Schadensklassen mit dargestellt.
Übersichtsplan Kanalsanierung Regenwasser:
Neben den wasserwirtschaftlichen Grundlagen sind alle baulichen und hydra ulischen
Regenwasserkanalsanierungen aufgezeigt. Für die baulichen Sani erungen sind die
Schadensklassen mit dargestellt.
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3.3 Maßnahmenliste
In der von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellten Liste sind alle Maßna h-
men des ABKs dargestellt.
Die Liste enthält eine Gesamtzusammenstellung und führt alle alten und vo rherigen
Listen zusammen.
Sie enthält neben Ordnungsnummer und Bezeichnung eine Kostenübersicht und die
zeitliche Abfolge der Maßnahmen.
Darüber hinaus ist eine Aufgliederung der Maßnahmenarten auf insgesamt 16 ver-
schiedene Bereiche vorzunehmen und für die jährliche Berichterstattung muss der
Umsetzungszustand aufgeführt werden.
Diese Liste ist das Instrument der jährlichen Berichterstattung.
3.4 Tabelle: Niederschlagswasserbeseitigung Bestandaufnahme (LANUV)
In diese Tabelle des LANUVs ist jede Einleitungsstelle für das Niederschlagswasser
in die Gewässer aufzunehmen. Für die Stadt Mü nster sind dies aktuell rund 490 Ein-
leitungsstellen.
Die Tabelle gliedert sich in die Bereiche „ Merkmale der Einleitungsstelle“, „Merkmale
der angeschlossenen Fläche “, „Entwässerungssituation“ und Beurteilung der En t-
wässerungssituation“ mit insgesamt 26 Datenfeldern pro Einleitungsstelle.
Dem Tiefbaua mt liegen Daten für 16 dieser Felder aus den vorhandenen Einle i-
tungsgenehmigungen vor . Diese Daten werden in die Ta belle eingegeben(s. Abbi l-
dung).
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4. Ziele der 6. Fortschreibung (2015)
Das übergeordnete Ziel der Stadtentwässerung und Abwasserableitung ist eine mög-
lichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasserkreislaufes.
Wesentliche Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles wurden durch die Abarbe i-
tung der ABKs seit 1984 durchgeführt.
Beispielhaft lassen sich hier der Ausbau der Kläranlagen, d er Anschluss von Stre u-
siedlungen, die Kanalsanierung und die Regenwasserbehandlung nennen.
Mit der Verknüpfung der Zielvorgaben der EG-WRRL zur Schaffung eines guten
chemischen und ökologischen Zustandes der oberirdischen Gewässer mit den nat i-
onalen Wassergesetzen steht auch die Stadtentwässerung vor neuen Herausforde-
rungen. Bei allen Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung wird die Wirkung dieser
Maßnahmen auf die Gewässer in den Vordergrund gerückt.
Die entwässerungstechnische Erschließung neuer Baugebiete und die Sicherstellung
der Abwasserbeseitigung der wachsenden Bevölkerung in Münster muss unter die-
sen Vorgaben umgesetzt werden.
Hieraus ergeben sich für die 6. Fortschreibung folgende konkrete Ziele:
1. Sicherung der Qualität u nd Quantität des Grundwass ers besonders in
Wasserschutzgebieten und im Kiessandzug durch Sanierung und Abdic h-
tung der Kanalleitungen.
2. Die Benutzung der oberirdischen Gewässer durch Einleitungen aus der
Stadtentwässerung soll weitestgehend umweltverträglich geschehen. Ziel
ist, durch geeignete Maßnahmen , aus Einleitungen von Kläranlagen und
Niederschlagswasserableitungen die Auswirkungen auf die Gewässer zu
minimieren. Hier gilt es , die Vorgaben der Europäischen Wasserrahme n-
richtlinie zur Erreichung des guten Gewässerzustandes zu erfüllen.
3. Die Sicherstellung der entwässerungstechnischen Erschließung für die im
Flächennutzungsplan 2010 und im Bauland 2014 – 2020 ausgewiesenen
Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Straßenflächen durch den Bau und Aus-
bau der erforderlichen Anlagen der Stadt entwässerung (Kläranlagen, Ka-
nalleitungen, Regenklär- und –rückhaltebecken, Pumpwerke etc.).
4. Aufgabe von Kleinkläranlagen durch Anschluss an die öffentliche Kanal i-
sation sofern dies wirtschaftlich und betrieblich tragbar ist.
5. Bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen werden alle Umwel t-
medien berücksichtigt.
6. Nachhaltiges und wirtschaftliches Handeln zur Vermeidung von hohen
Abwassergebühren und zur Substanzerhaltung des Anlagenvermögens.
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5. Maßnahmenarten:
In der Verwaltungsvorschrift sind insge samt 16 unterschiedliche Maßnahme narten
aufgeführt:
A1: Kanalisation – Ergänzungsmaßnahme
A2: Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3: Kanalisation – Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4: Schmutzwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5: Mischwasserkanalisation – Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6: Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
A7: Kommunale Kläranlagen – Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8: Behandlung von Mischwasser
A9: Behandlung von Niederschlagswasser
A10:Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A11: Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirku n-
gen von Mischwasser - und Niederschlagswassereinleitungen dienen, soweit sie a b-
wassergebührenrelevant sind.
A12: Versickerungsanlagen
A13: Ortsnahe Einleitung
A14: Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15: Umbau offener Abwasserkanäle
A16: Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können
Für die Stadt Münster kommen hieraus folgende acht Maßnahmenarten zum Tr a-
gen:
5.1 Kanalisation Ergänzungsmaßnahmen -A1
5.1.1 Erschließung neuer Baugebiete
Für die Erschließung der geplanten Wohn -, Gewerbe -, Industrie - und Verkehrsfl ä-
chen gemäß des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Münster und des Baulan d-
programmes 2014 – 2020 sind die erforderlichen Anlagen der Stadtentwässerung zu
bauen.
Für Wohngebiete sind das im wesentlichen Schmutz - und Regenwasserkanäle ei n-
schließlich Regenrückhaltebecken.
Für Gewerbe-, Industriegebiete und stark befahrene Straßen innerhalb der Ortslagen
werden zusätzlich Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen.
Angesichts der weiterhin positiven Bevölkerungsentwicklung der Stadt Münster ist
langfristig von einer anhaltend hohen Wohnungsnachfrage auszugehen.
Um d ieser Nachfrage zu begegnen werden zusätzliche Baugebiete ausgewiesen,
stadtnahe Gewerbeflächen und Kasernengrundstücke un genutzt und Verdichtungen
im Bestand zugelassen.
Von herausragender Bedeutung für die Stadt sind hier die ehemals britischen York -
und Oxford-Kaserne zu nennen. Neben diesen Konversionsflächen ist die Umwan d-
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lung der gewerblich genutzten Flächen „ Beresa“ am Meckmannweg und „Winkhaus“
am Bohlweg zu Wohnbaugebieten von Bedeutung.
Die Umwandlung dieser Flächen geht immer einher mit einer n euen entwässerungs-
technischen Erschließung, da die vorhanden Anlagen für die geänderten Anford e-
rungen nicht mehr geeignet sind.
Die Kosten für die entwässerungstechnische Erschießung betragen für den Zeitraum
von 2015 – 2020 rund 19,6 Mio € und für den späteren Zeit raum von 2021 – 2016
rund 7,0 Mio €.
Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt zum einen au s dem städtischen Haushalt und
zum anderen im Rahmen von städtebaulichen Verträgen durch private Investoren.
5.1.2 Anschluss von Streusiedlungen
Neben der Neuerschließung ist auch der Anschluss der Streusiedlungen eine Ergä n-
zungsmaßnahme der Kanalisation.
Streusiedlungen und Einzelgrundstücke im Außenbereich werden häufig nur durch
Kleinkläranlagen mit einem Wirkungsgrad im Abbau de r Kohlenstoffve rbindungen
von höchstens 25 - 30 % (kommunale mech anisch-biologische Kläranlagen haben
eine Reinigungsleistung von über 95 %) entsorgt. Außerdem bewirken solche Anl a-
gen nur eine leichte Verringerung der Nährsalze Nitrat und Phosphat. Beein trächtigt
werden durch sanierungsbedürftige Kleinkläranlagen in der Regel kleine Gewässer
und das Grundwasser. Gewerbebetriebe mit gewerblichem Abwasser sind in Mün s-
ter in Streusiedlungen nicht bekannt. Eine Ausnahme bilden Gaststätten und Au s-
flugslokale.
In Münster sind ca. 2 % aller Einwohner (5.800 Personen) , nicht an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen. Deren derzeitige Abwasserbeseitigung und Behandlung
erfolgt über ca. 1.280 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.
Im Übersichtsplan dieses Konzeptes wird dargestellt, in welchen Gebieten des
Außenbereichs die Abwasserbeseitigung auf Dauer durch den Anschluss an öffentl i-
che Abwasseranlagen erfolgen soll (Rd. Erl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumor d-
nung und Landwirtschaft vom 06.12.1994 - IV B6 - 013 001 4261: ”Kleinkläranlagen
als Dauerlösung für die Abwasserbeseitigung für Grundstücke außerhalb im Z u-
sammenhang bebauter Ortsteile”).
Die Dringlichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation ist von folgenden
Faktoren abhängig:
Auswirkung auf die Gewässer, Wasserschutzgebiet, Einzugsgebiet Aasee, Ein-
leitung in stehende oder aufgestaute Gewässer
Gaststättennutzung
Anzahl der erfassbaren Gebäude
Entfernung zur nächsten öffentlichen Kanalisation
Kosten: die obere Kostengrenze für Maßnahm en dieses Konzeptes liegt bei
15.000 € - 20.000 € / Grundstück.
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Eine Zersiedlung der Landschaft soll durch die Erschließungsmaßnahmen nicht
gefördert werden.
In der 5 . Fortschreibung des ABKs wurden mit dem Anschluss des Bereiches
Hengstlake und Pleistertimpen die wesentlichen Ma ßnahmen aus dem Werse -
konzept abgeschlossen.
Zusätzlich wurden die Flächen am Bahnhof Handorf und in Angelmodde , Homann-
straße 37/37a angeschlossen.
In Abstimmung m it der unteren Wasserbehörde werden die Streusiedlungen „Alte n-
roxeler Str. 1 -53 (Ordnungs -Nr.: 1.1.135) und Kesselfeld (Ordnungs -Nr.: 4.1.43) im
kurzfristigen Zeitraum an die öffentliche Schmutzwasserkanalisation angeschlossen.
In diesen Siedlungen sind die vorhandenen Kleinkläranlagen sanierungsbedürftig.
Die Altenroxeler Straße liegt im Einzug sgebiet des Aasees und die Siedlung Kesse l-
feld in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage Geist.
Für den späteren Zeitraum verbleiben mit den Siedlungen Im Rüschenfeld/ Bö-
senseller Str. und Wenningweg zwei Bereiche im Stadtteil Roxel. Aufgrund des Z u-
standes der Kleikläranlagen ist hier kein kurzfristiger Handlungsbedarf erforderlich.
Die Kosten für diese Maßnahme zum Anschluss von Streusiedlungen werden für
den Zeitraum 2015 – 2020 auf ca. 350 T€ und für 2021 – 2026 auf rund 900 T€ ge-
schätzt.
5.2 Kanalisation Sanierungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen -A2
Erstmalig wurde diese Maßnahmenart in der 5. Fortschreibung 2009 einzeln er-
fasst.
Behandelt werden hier Maßnahmen, wo die hydrauli sche Leistungsfähigkeit des
vorhandenen Netzes den Anford erungen nicht mehr entspricht und die Gefahr von
schädlichen Überstauungen und Überflutungen gegeben ist.
Bei dieser Einteilung ist jedoch zu bedenken, dass bei der Stadt Münster auch bei
jeder baulichen Sanierung (Maßnahmenart A 3) die hydraulische Leistungsfähigkeit
ermittelt und ggf. saniert wird.
Als Schwerpunkt der hydraulischen Sanierung wurden in der 5. Fortschreibung die
Ortsteile Roxel, Gremmendorf, Albachten und Mauritz aufgeführt.
In Roxel (Hagemanns Kämpken und Dorffeldstraße) und Mauritz (Mauritz -Ost) wur-
den diese Sanierungen durchgeführt.
Für die 6. Fortschreibung verbleiben die Maßn ahmen in Gremmendorf, Albachten
und der südliche Teil des Schifffahrter Dammes.
Die Kosten für die Umset zung dieser Maßnahmen werden für den Zeitraum von
2015 – 2020 auf 3,10 Mio € und für 2021 – 2026 auf 2,74 Mio € geschätzt.
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Aufgrund der zu erwartenden Starkniederschläge durch die „Klimaveränderung“ we r-
den perspektivisch erheblich höhere Investitionen in die hydraulische Leistungsfähi g-
keit des Kanalnetzes notwendig sein, um weiterhin eine angemessene Überflutung s-
sicherheit für das Stadtgebiet zu gewährleisten.
5.3 Kanalisation Sanierungsmaßnahmen aus baulichen Gründen -A 3
Das städtische Kanalnetz hat aktuell eine Länge von ca. 1.720 km.
Es setzt sich zusammen aus 1558 km F reigefällekanalisation und 160 km Abwa s-
serdruckrohrleitungen.
Die systematische Kanalisierung begann Ende des 19. Jahrhundert.
Die aktuelle Altersverteilung ist in dem nachfolgenden Diagramm dargestellt.
0
50
100
150
200
250
300
km
älter
1910
1910 -
1929
1930 -
1949
1950 -
1969
1970 -
1989
1990 -
2014
Regenwasser
Schmutzwasser
Mischwasser
Aus diesem Diagra mm wird deutlich, dass über 90% des Kanalnetzes nach 1950
gebaut wurde. Der Anteil der Kanäle, die vor 1929 gebaut wurden und somit ihre
rechnerische Nutzungsdauer überschritten haben ist mit insgesamt 2,3% relativ nied-
rig. Hierzu hat sicherlich die seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführte systemat i-
sche Kanalsanierung in Münster beigetragen.
Von den 1.558 km Freigefällekanälen wurden rund 1.510 km mit der Fernsehkamera
abgefahren und den baulichen Zustand hin bewertet.
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Der aktuelle bauliche Z ustand des Kanalnetzes (ohne Druckrohrleitungen), klassif i-
ziert nach Schadensklassen, stellt sich wie folgt dar:
SK 0 0,1%
SK 1 0,67%
SK 2 1,69%
SK 3 52,23%
SK 4 42,14%
ohne 3,17%
Schadensklassen
SK 0 schwerste Schäden: 0,1% 1,6km
SK 1 schwere Schäden: 0,67% 10,5km
SK 2 mittelschwere Schäden: 1,69% 26,3km
SK 3 leichte Schäden: 52,23% 813,8km
SK 4 ohne Schäden: 42,14% 656,6km
Das Tiefbauamt verfolgt eine schadensbasierte systematische Kanalsanierung. Die
Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen wird aus dem baulichen Z ustand, dem
wasserwirtschaftlichen Gefährdungspotential ( Entwässerungsart, Wasserschutzge-
biet, Kiessandzug, Grundwasser), der Abstimmung mit Ve rkehrsprojekten und dem
Leitungsbau der Versorgungsträger sowie der baubetriebli chen Abfolge vorgeno m-
men.
Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre wurden jährlich ca. 3,1 km Kanäle erneuert. Hin-
zu kam die Reparatur und Sanierung lokaler Schadstellen im Zuge der Kanalunte r-
haltung.
Das entspricht einer jäh rlichen Erneuerungsrate von 0,20 %. Diese ist erheblich g e-
ringer als der Landesdurchschnitt von etwa 1,4 %.
Für den Zeitraum von 2015 – 2020 sind rund 20 km Kanalsanierung vorgesehen.
Das entspricht einschließlich der hydraulischen Sanierung nach A 2 einer durc h-
schnittlichen jährlichen Erneuerungsrate von ebenfalls 0,20%.
Aufgrund des geringen Anteils sowohl der schwersten und schweren Schäden als
auch des hohen Alters ist diese Vorgehensweise für den Zeitraum der 6. Fortführung
verantwortbar.
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Perspektivisch sind hier aufgrund der ungleichmäßigen Altersverteilung insbes onde-
re für den Bereich ab 1950 erheblich höhere Investitionskosten für die Kanalsani e-
rung in Ansatz zu bringen.
Als Orientierungsgröße sei an dieser Stelle angemerkt, dass zur Werterhal tung des
Anlagevermögens eine Reinvestition von rund 24,2 Mio € pro Jahr auf Grundlage der
aktuellen Abschreibungssätze aufgebracht werden sollte.
Das herausragende Sanierungsprojekt im auslaufenden ABK war die Kanalsani e-
rung in der Warendorfer Straße.
Flächiger Schwerpunktbereich in der Sanierung wird das nordöstliche Innenstadtge-
biet, parallel des „Ringes“ zwischen der Warendorfer Straße und der Grevener Str a-
ße sein.
Neben der Freigefällekanalisat ion erreichen auch zunehmend die vorhanden en Ab-
wasserdruckrohrleitungen aus dem Werkstoff PVC die Grenze ihrer Nutzungsdauer.
Zur Sicherstellung des Betriebes und zur Gewährleistung einer geordneten Abwa s-
serbeseitigung müssen hier die ersten systematischen Sanierungen durchg eführt
werden. Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht für die zufließenden Abwasserdruc k-
rohrleitungen zur Kläranlage „ Am Loddenbach“ in den Stadt teilen Wolbeck, Ange l-
modde und Gremmendorf (Ordnungs-Nr.: 2.1.82).
Im späteren Zeitraum ist die Sanie rung der Abwasserdruckrohrleitung vom Pum p-
werk Coermühle zur Hauptkläranlage (Ordnungs-Nr.: 1.1.430) erforderlich.
Zur Durchführung der Sanierung der baulichen Schäden sind in dem Zeitraum von
2015 – 2020 37,1 Mio € erforderlich. Das entspricht einer durchschnittlichen Jahre s-
aufwendung von 5,5 Mio € (ohne Berücksichtigung der Druckrohrleitungen aber ei n-
schließlich der hydraulischen Sanierung).
Für die Jahre 2021 – 2026 sind zunächst 27 ,2 Mio € vorgesehen. Aufgrund der r e-
gelmäßigen Kamerabefahrung und Auswertung des baulichen Zustandes ist davon
auszugehen, dass dieser Wert ständig fortgeschrieben werden muss.
5.4 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der A blauf-
qualität -A 6
Die Maßnahmen zu den kommu nalen Kläranlagen werden in d er 6. Fortschreibung
erstmalig erfasst.
Da die Stadt Münster zur Reinigung des kommunalen Abwassers fünf kommunale
Kläranlagen betreibt, werden die jeweiligen Erläuterungen zu den einzelnen Ma ß-
nahmen (mit und ohne Beeinflussung der Ablaufqualität) anlagenbezogen aufg e-
führt.
Als eine übergreifende Maßnahme für alle Kläranlagen und die jeweiligen Pum p-
werke im Einzugsgebiet kann jedoch die Umstellung des vorhandenen Störmeld e-
systems „Görlitz“ auf ein Produkt von Siemens (S7 1200) genannt werden. Mit der
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Ausführung ist für die ersten Pum pwerke bereits in 2014 begonnen worden, die U m-
rüstung wird sich aber hauptsächlich auf das Jahr 2015 erstrecken.
Hauptkläranlage der Stadt Münster
Auf der Hauptkläranlage der Stadt Münster werden 2015 die Antriebe für die Rüh r-
werke in der Beleg ung „Neu“ ausgetauscht. Die Maßnahme resultiert aus der erfol g-
ten Energiestudie 2013 (Ordnungsnr.: 1.1.402).
Zur V erbesserung der Prozes sstabilität wird das vorhandene Prozessleitsystem
(Pamsa) durch das Produkt von Siemens „ WinCC“ mit der Software „Acron“ für das
Betriebstagebuch abgelöst. Diese Umstellung wird bis Ende des Jahres 2015 abg e-
schlossen sein (Ordnungsnr.: 1.1.403).
Für die Dosierung von Polyaluminiumchlorid (PAC) in den Wintermonaten wird eine
neue VAwS-Anlage am Rücklaufschlammpumpwerk der Hauptkläranlage einschließ-
lich Abfüllplatz errichtet. Der Baubeginn dieser Maßnahme soll bereits in 2014 erfo l-
gen, die Fertigstellung / Inbetriebnahme dann Anfang 2015.
Zur Behandlung der anfallenden Prozesswässer wird ebenfalls in 2015 eine Pro-
zesswasserbehandlung mit Membrankontaktoren zur Stabilisierung der Stickstoffel i-
mination bei gleichzeitiger Erhöhung der Anschlusskapazität errichtet. Das im Pr o-
zesswasser enthaltene Ammoniak wird dabei über Membranen aus dem Prozes s-
wasser ausgeschleust und mit Schwefelsäur e zu Ammoniumsulfat umgesetzt (Dü n-
gemittel).
KA Loddenbach
Für die Dosierung von Polyaluminiumchlorid (PAC) in den Wintermonaten wird eine
neue VAwS-Anlage am Rücklaufschlammpumpwerk einschließlich Abfüllplatz errich-
tet. Der Baubeginn dieser Maßnahme s oll bereits in 2014 erfolgen, die Fertigste llung
/ Inbetriebnahme dann Anfang 2015.
Die Schlammverladestation für den entwässerten Klärschlamm wird 2015 erneuert.
Die vorhandenen Aggregate nach der Entwässerungszentrifuge werden komplett
durch neue, energ ieeffizientere Maschinen ersetzt und der Betrieb automatisiert
(Ordnungsnr.: 2.1.78).
Zur Verbesserung der Prozessstabilität wird in 2016 das vorhandenen Prozesslei t-
system (Pamsa) durch das Produkt von Siemens „WinCC“ mit der Software „Acron“
für das Betriebstagebuch abgelöst (Ordnungsnr.: 2.1.79).
Kläranlage Hiltrup
Zur Verbesserung der Prozessstabilität wird in 2017 das vorhandenen Prozessleit -
system (Pamsa) durch das Produkt von Siemens „WinCC“ mit der Software „Acron“
für das Betriebstagebuch abgelöst (Ordnungsnr.: 3.1.58).
Der Umbau eines Hochlastbeckens zur Vorklärung, um eine Verbesserung der Rei-
nigungsleistung der Kläranlage zu erzielen, ist für das Jahr 2018 geplant (Ord-
nungsnr.: 3.1.57).
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Kläranlage Geist
Zur Verbesserung der Prozessstabilitä t wird in 2018 das vorhandenen Prozesslei t-
system (Pamsa) durch das Produkt von Siemens „WinCC“ mit der Software „Acron“
für das Betriebstagebuch abgelöst (Ordnungsnr.: 4.1.44).
5.5 Behandlung von Niederschlagswasser -A 9
Auch beim Trennverfahren führen die Einleitungen von Niederschlagswasser zu e i-
ner Belastung der Gewässer durch Verunreinigungen der Oberflächen und der Luft.
Im Trennverfahren kann das Niederschlagswasser aus überwiegend zu Wohnzw e-
cken genutzten Gebieten ohne Regenwasserbehandlung dem Gewäs ser zugeführt
werden. Das Niederschlagswasser aus Gewerbe -, Industrie- und Mischgebieten b e-
darf in der Regel der mechanischen Behandlung im Rege nklärbecken (RKB). Bei der
Erschließung neuer Gewerbe - und Industriegebiete werden die Anlagen im Ra h-
men der Erschließung mitgebaut.
Mit der Fertigstellung des Regenklärbeckens „Am Rohrbusch“ für das Gewerbeg e-
biet „Im Derdel / Am Rohrbusch “ im Stadtteil Roxel verfügen alle vorhandenen maß-
geblichen Gewerbe- und Industriegebiete in Münster über eine Regenwasserb e-
handlungsanlage.
Im Zeitraum des ABKs 200 9 wurden darüber hinaus die Anlagen für die Gewerbe -
und Industriegebiete im Stadtteil Amelsbüren, Hansa - Business-Park und Beba u-
ungsplan 417 fertiggestellt:
Insgesamt betreibt das Tiefbauamt 32 Regenklärbecken.
Neben der Behandlung von Niederschlagswasser von Gewerbe - und Industriegebie-
ten rückt zunehmend die Behandlung von Niederschlagswasser von stark befahre n-
den Straßen in den Vordergrund. In Erfüllung des hierfür geltenden Runderlasses
des Ministeriums sog. „Tr ennerlass“ sind kurzfristig Niederschlagswasserbehan d-
lungsanlagen für die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen , Weseler St raße (Spin-
ne), Grevener Straße, York-Ring, Am Stadtgraben und Gartenstraße notwendig.
Die Notwendigkeit weiterer Anlagen wird sich im Rahmen der Beantragung von Ei n-
leitungserlaubnissen in die Gewässer zeigen.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden für den Zeitraum von
2015 – 2020 auf 3,27 Mio € und für 2021 – 2026 auf 0,29 Mio € geschätzt.
Die deutlich geringeren Koste nansätze für den späteren Zeitraum haben damit zu
tun, dass die Notwendigkeit zum Bau aus den Auflagen zu wasserrechtlichen E r-
laubnissen resultiert, die in der Regel kurzfristig umzusetzen sind.
5.6 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung -A 10
Die Befestigung von bislang unversiegelten Oberflächen führt zu einem ve rgrößerten
und beschleunigten Abfluss. Die Speicherwirkung des Bodens und die Verdunstung
können nicht mehr genutzt werden. Der Abfluss von befesti gten Flächen kann 20 –
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50 mal größer sein als von natürlichen Oberflächen. Die Folge der Befestigung der
Oberflächen sind höhere und häufigere Hochwasser in den Gewässern. Infolge des
verstärkten Abflusses kann es weiterhin zu e rhöhter Erosion und einer Abdrift von
Kleinlebewesen im Gewässer selbst kommen.
Das Niederschlagswasser der städtischen Kanalisation wird zurzeit über ca. 550 Ein-
leitungsstellen in die Gewässer eingeleitet. Jede Einleitungsstelle bedarf einer E r-
laubnis durch die Wasserbehörden.
Das Tiefbauamt bet reibt 53 Regenrückhaltebecken und 18 sogenannter Hochwa s-
serrückhaltebecken im Gewässer , um diese Auswirkungen auf die Gewässer zu m i-
nimieren.
Innerhalb des Zeitrahmens der 5 . Fortschreibung des ABKs wu rden mit den Becken
am Lohausbach (Niederbeckmann), am Waltruper Weg für die Hunnebecke und für
den Gievenbach am Gievenbecker Weg die größten Anlagen für bestehende Einle i-
tungsstellen gebaut.
Es ist mittlerweile eine grundsätzliche behördliche Forderung, dass überall dort, wo
das Regenwasser nicht versickert werden kann , die Einleitung in ein Gewässer nur
über ein Regenrückhaltebecken erlaubt wird.
Als wic htigste Becken im Zeitraum der 6 . Fortschreibung werden die Becken am
Prozessionsweg für den Graelbach (Ordnungs-Nr.: 1.1.420) und für die Konversions-
flächen der Oxford -Kaserne (Ordnungs -Nr.: 1.1.323) und York -Kaserne (Ordnungs -
Nr.: 2.1.75) angesehen.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen werden für den Zeitraum von
2015 – 2020 auf 5,10 Mio € und für 2021 – 2026 auf 0,50 Mio € geschätzt.
Die deutlich geringeren Kostenansätze für den späteren Zeitraum haben damit zu
tun, dass die Notwendigkeit zum Bau aus den Auflage n zu wasserrech tlichen E r-
laubnissen resultiert, die in der Regel kurzfristig umzusetzen sind.
5.7 Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Au s-
wirkungen von Mischwasser - und Niederschlagswasser -Einleitungen die-
nen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind -A 11
Ein weiteres Instrument zur Kompensation v on Belastungen durch Einleitu ngen in
die Gewässer sind Maßnahmen direkt am Gewässer. Sie werden dort angewandt,
wo Rückhaltebecken vor Einleitung aufgrund von vorhandenen Siedlungsstrukturen,
Grunderwerbsproblemen oder landschaftlichen Anford erungen nicht gebaut werden
können.
Als anschaulichstes Beispiel kann hier die Aa in der Innenstadt genannt werden.
Diese Problemlage tritt aber bei fast allen siedlungsnahen Gewässern wie den M e-
ckelbach, Lohausbach, Gievenbach, Erdelbach usw. auf.
Im abgelaufenen Gel tungsbereich des ABKs wurden auf diesem Wege Ma ßnahmen
wie der Aa -Polder „Haus Coerde“, die öko logische Verbesserung Meckelbach und
die ökologische Verbesserung des Erdelbaches umgesetzt.
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Von besonderer Bedeutung für den Zeitraum der 6. Fortschreibung sind die Ma ß-
nahmen öko logische Verbesserung Canisiusgraben und ökologi sche Verbesserung
Angel im kurzfristigen Zeitraum zu nennen.
Aufgrund der Auswirkungen aus der Stadtentwässerung sind diese Maßna hmen aus
dem Abwasserbereich zu finanzi eren und müssen ohne Landeszuwendungen u m-
gesetzt werden.
In dem kurzfristigen Zeitraum von 2015 – 2020 werden die Kosten hierfür auf 1, 12
Mio € geschätzt.
Maßnahmen und Kosten für den späteren Zeitraum liegen nicht vor. Diese hat damit
zu tun, dass die Notwendigkeit zur Umsetzung aus den Auflagen zu wasserrechtl i-
chen Erlaubnissen resultiert, die in der Regel kurzfristig umzusetzen sind.
5.8 Wegfall einer punktuellen Einleitung -A 14
Im Zeitraum der 5. Fortschreibung des ABKs wurde die Kläranlage „Mariendorf“ au f-
gegeben. Das Abwasser wird zur Hauptkläranlage gefördert.
.
Langfristig werden die Kläranlagen „Hauptkläranlage“, „Am Loddenbach“, „Hiltrup“
und „Geist“ betrieben, erhalten und ggf. ausgebaut.
Die Kläranlage „Häger“ soll perspektivisch aufgegeben werden. Sie arbeitet derzeit
mit wasserwirtschaftlich und betrieblich guten Ergebnissen. Der Zeitpunkt der Aufh e-
bung ist von der städteb aulichen Entwicklung abhängig. Das Abwasser würde zur
Hauptkläranlage gepumpt werden.
Der Zeitpunkt der Aufgabe ist ab 2021 für den späteren ABK -Zeitraum vorgesehen.
Die Kosten werden hierfür auf 3,0 Mio € geschätzt.
Weitere Maßnahmen sind unter dieser Maßnahmenart nicht vorgesehen.
6. Kosten
Die Kosten für unter 5. genannte Maßnahmenarten werden finanziert durch
Entwässerungsgebühren (gesplittete Gebühr für Regen - und Schmutzwa sser
seit 1991, Starkverschmutzerzuschläge seit 1993)
Entwässerungsbeiträge, Kostenregelung in städtebaulichen Verträgen
Investitionsprogramm Abwasser NRW (Bereitstellung von zinsgünstigen Darl e-
hen)
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Kostenzusammenstellung:
Maßnahmenart Kosten (T€)
2015 – 2020
Kosten (T€)
2021 - 2026
Gesamtkos-
ten (T€)
Ergänzungsmaßnahmen A 1 20.310 5.950 26.260
Hydraulische Sanierung A 2 3.100 2.735 5.835
Bauliche Sanierung A 3 37.120 27.205 64.325
Kläranlagen ohne A 6 1.355 0 1335
Regenwasserbehandlung A 9 3.270 290 3560
Regenrückhaltebecken A 10 5.100 500 5.600
Gewässermaßnahmen A 11 1.120 0 1.120
Aufgabe Einleitungsstellen A 14 0 3.000 3.000
Summe 71.375 39.680 111.055
Über die erforderliche Mittelbereitstellung wird im Rahmen der zukün ftigen Hau s-
haltsplanberatungen unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts - und
Finanzsituation entschieden.
7. Schlusswort
Das Abwasserbeseitigungskonzept liefert die Grundlage für die Arbeit und Zi ele der
Stadtentwässerung. Es ist erforderlich für alle wasserrechtlichen Reg elungen und es
ist die Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift und der Novellierung des LWGs ist es für die
Gemeinden noch bedeutender , da sie zu einem jährlichen Bericht über den Umse t-
zungsstand verpflichtet sind.
Damit verliert das ABK seinen starren Charakter und wird mehr zu einem dynam i-
schen, fortlaufenden Grundlagenwerk.
Aufgestellt: Münster, im August 2014
Im Auftrag
Anke Sievers Berthold Reloe
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (25)
- Grevener Straße
- Weseler Straße
- Warendorfer Straße
- Meckmannweg
- Bohlweg
- Wenningweg
- York-Ring
- Waltruper Weg
- Gievenbecker Weg
- Prozessionsweg
- Am Stadtgraben
- Am Rohrbusch
- Altenroxeler Straße
- Hagemanns Kämpken
- Pleistertimpen
- Roxeler Straße 1
- Im Rüschenfeld
- Dorffeldstraße
- Gartenstraße
- Am Lohausbach
- Hengstlake
- Kesselfeld
- Coermühle
- Im Derdel
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0758/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37