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V/0902/2016

Managementkontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI GmbH)

Vorlagen 13.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.07.2017, TOP 16.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4178 Zeichen

V/0902/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2016 Rat Einbringung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts mit der WBI wird zugestimmt. 
 
2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2017 bis einschließ-
lich 2021. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Über die bereits im Haushaltsplan veranschlagten Erträge gibt es keine weiteren Auswirkungen. 
  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Ansätze der Ausschüttungen der WBI im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Ergebnispl anung 
bis 2021 erfolgen zu einem Anteil von 99 v.H. an die Stadtwerke M ünster GmbH und 1 % an den städ-
tischen Haushalt.  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0902/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
Janetzki@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0902/2016 
In 2015 waren für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - 
und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster 
GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat 
in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei njährige Laufzeit 
zu beschließen. Nunmehr werden bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Ko ntrakte für die o.g. 
Gesellschaften für die Jahre 2017  – 2021 vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwerke 
Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t-
punkt vorgelegt werden. 
Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem 
städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Ins ofern 
sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster eine rseits und die G esellschaft 
andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon-
solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k-
ten mit Belastungen für den allgemeine n Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu scha f-
fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Ge sellschaften Zielvereinba-
rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/den Gesel l-
schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind.  
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in  Zusam-
menarbeit mit der Geschäftsleitung der WBI nach dem Vorbild des vorangegangenen Managemen t-
kontrakts (Vorlage V/0757/2015/1), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hat. 
 
Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesell-
schafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messb a-
ren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Demen t-
sprechend wurden in TZ 3.1 und TZ 3.2 detai llierte Ziele mit zeitlicher Befristung formuliert. Die 
Kenngrößen zur Bewertung der Zielerreichung wurden in TZ 3.3 fixiert. 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit den Verhandlungen über ei ne Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten e r-
geben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. 
 
 
 
I.V. 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

902_Anl

10064 Zeichen

Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschri eben und hinreichend fixiert werden, 
welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
(WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. 
 
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich da uerhafte Regelungen in einem 
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil 
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die 
Laufzeit der Vereinbarung  bestimmt. 
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den 
Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die 
Informationskategorie B sowie die Zuordnung in das Steuerungscluster IV gem. 
Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). D anach unterliegt die WBI einer 
halbjährlichen  Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb. 
 
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der 
Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 
 
 
 
 
2.1 Zielbestimmungen der WBI  
 
2.1.1 Gesellschaftszweck  
 
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004): 
 
(1)„Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut 
und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter 
Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride- 
Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw. 
 
(2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen 
Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die 
strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren, 
Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von 
Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen).  
Managementkontrakt  
zwischen der  
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster  
und den Gesellschaftern:  
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH  
1.  Präambel  
2.  Zeitlich dauerhafte Regelungen

(3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau  von Parkanlagen und von 
gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder 
Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden.  
 
(4) Die  Gesellschaft  bewirtschaftet  das  eigene  Grundvermögen.  Sie  kann  Grundstücke 
erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben.  
 
(5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen, 
soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit  auf Veranlassung eines 
Gesellschafters erfolgt.“  
 
Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte 
betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu 
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. 
 
Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen. 
 
2.1.2 Oberziele  
 
• Bürgernutzen steigern 
• Finanzkraft im Stadtkonzern stärken 
• Interne Prozesse verbessern 
• Zukunftsaufgaben angehen 
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen 
 
2.1.2 Teilziele  
 
Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide 
Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten 
sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
2.1.3 Sachziele  
 
Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt: 
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im Innenstadtbereich bzw. in 
Zentrumslagen 
2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen 
3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 
5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft 
6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks 
7. Beteiligung an Projekten mit  privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für 
öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks 
 
2.1.4 Finanzziele  
 
Die Finanzziele werden wir folgt definiert: 
 
1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen 
Eigenkapitalverzinsung 
2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der  Gesellschafter einschließlich 
Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt 
Münster

3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine  Anpassung der in  TZ  3.2 
vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw. 
Ausschüttung von Mehrgewinnen) 
 
2.2 Nebenbedingungen  
 
• Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch 
Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge. 
• Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen 
innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden. 
 
 
 
 
 
Die  Normierung  bzw.  Quantifizierung  der  Ziele  und  Nebenbedingungen  erfolgt  unter 
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen. 
 
3.1 Sachziele  
 
1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich  
- Mitwirkung  an  der  Entwicklung  des  Parkraumkonz eptes  der  Stadt  Münster  in 
Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung 
 
2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen  
- Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen 
- Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlagen bei wirtschaftlichem, 
ordnungs- oder verkehrspolitischem Erfolg 
 
3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich  
- Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbesta nd 
- Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabili tät darstellbar ist 
 
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften  
- Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verw alterverträge 
 
5. Übernahme vertretbarer Aufgaben  
        -    Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks. 
- Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen, 
Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten 
mit privaten Dritten. 
 
6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten  
- Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition oder Bewirtschaftung bei Projekten mit 
privaten Dritten ein. 
 
3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft  
- Verbesserung der Informations- und Kommunikationswe ge durch weitere  
Vernetzung von Parkeinrichtungen 
- Serviceverbesserung 
- Kooperationspartner der Stadt Münster für die Optim ierung des  
innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands 
3.  Zeitlich befristete Regelungen

3.3. Finanzziele  
 
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d November 2015) werden in 
den Jahren 2016 bis 2020 folgende Jahresüberschüsse  erwartet: 
 
2016 2.768 T€ 
2017 2.900 T€ 
2018 3.141 T€ 
2019 3.437 T€ 
2020 3.446 T€ 
 
2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen: 
 
 
in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 2.750.000 €
in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 2.750.000 €
in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 2.750.000 €
in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 3.000.000 €
in 2021 für das Geschäftsjahr 2020 
              3.000.000 €
 
Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse  in dieser Höhe nicht erreicht 
werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein. 
 
3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können 
Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen H aushalts geleistet werden, 
wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die 
wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten. 
 
Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der 
entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene 
Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden 
können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von 
Fremdmitteln zu finanzieren. 
 
4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von  der Stadt 
Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der Realisi erung förderfähiger 
Bauprojekte. 
 
     3.4.      Kenngrößen zur Zielerreichung  
 
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten Ziele wird folgendes 
vereinbart: 
 
-  Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich 
- Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirtschaftung  von Parkeinrichtungen 
- Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen 
Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2017  bis 2021 auf dem Stand des 
Jahres 2015 
- Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich 
Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen 
- Verwaltung von Eigentümergemeinschaften 
Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft 
über den Grad der Zielerreichung ab.

Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens 
ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere 
Zielvereinbarung zu beginnen. 
 
 
 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
- Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht. 
 
- Der  Sachstand bei der  Umsetzung  der  Ziele ist   mindestens  einmal pro Jahr  im 
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. 
 
 
Münster, den Dezember  2016 
 
 
Für die Westfälische Für die Stadt Münster Für die Stadtwerke  
Bauindustrie  GmbH   Münster  GmbH  
 
 
 
 
Kötterheinrich   Reinkemeier   Dr.  Müller -Tengelmann  
Geschäftsführer   Stadtkämmerer   Geschäftsführer  
 
4.  Laufzeit der Vereinbarung  
5.  Sonstiges

Beratungsverlauf (3)

16.11.2016 Rat
TOP 27.2 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0902/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37