V/0902/2016
Managementkontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0902/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Managementkontrakt mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) Beratungsfolge 16.11.2016 Rat Einbringung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts mit der WBI wird zugestimmt. 2. Die Laufzeit des Managementkontrakts beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2017 bis einschließ- lich 2021. II. Finanzielle Auswirkungen: Über die bereits im Haushaltsplan veranschlagten Erträge gibt es keine weiteren Auswirkungen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Ansätze der Ausschüttungen der WBI im Haushalt 2017 und in der mittelfristigen Ergebnispl anung bis 2021 erfolgen zu einem Anteil von 99 v.H. an die Stadtwerke M ünster GmbH und 1 % an den städ- tischen Haushalt. Begründung: 1. Vorbemerkung Vorlagen-Nr.: V/0902/2016 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: Janetzki@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0902/2016 In 2015 waren für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei njährige Laufzeit zu beschließen. Nunmehr werden bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Ko ntrakte für die o.g. Gesellschaften für die Jahre 2017 – 2021 vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwerke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t- punkt vorgelegt werden. Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Ins ofern sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster eine rseits und die G esellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon- solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k- ten mit Belastungen für den allgemeine n Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu scha f- fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung im Einzelnen Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Ge sellschaften Zielvereinba- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Gesellschafterin/den Gesel l- schaftern und der Gesellschaft zu fixieren sind. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusam- menarbeit mit der Geschäftsleitung der WBI nach dem Vorbild des vorangegangenen Managemen t- kontrakts (Vorlage V/0757/2015/1), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hat. Mit dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gesell- schafter und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben. Anhand von möglichst messb a- ren Daten soll der Grad der Erreichung dieser Sach - und Finanzziele gemessen werden. Demen t- sprechend wurden in TZ 3.1 und TZ 3.2 detai llierte Ziele mit zeitlicher Befristung formuliert. Die Kenngrößen zur Bewertung der Zielerreichung wurden in TZ 3.3 fixiert. Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit den Verhandlungen über ei ne Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten e r- geben sich aus dem beigefügten Vertragsentwurf. I.V. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
902_Anl
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Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschri eben und hinreichend fixiert werden,
welche Zielerwartungen die Gesellschafter an die Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster
(WBI) haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich da uerhafte Regelungen in einem
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ gereg elt werden sollen, werden im zweiten Teil
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimm ter Qualitäts- und Quantitätsziele für die
Laufzeit der Vereinbarung bestimmt.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der WBI in den
Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür zum ein en die Zuordnung der WBI in die
Informationskategorie B sowie die Zuordnung in das Steuerungscluster IV gem.
Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage 0756/2014). D anach unterliegt die WBI einer
halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Gewinnbeteiligung mit Wettbewerb.
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der
Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen.
2.1 Zielbestimmungen der WBI
2.1.1 Gesellschaftszweck
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 ausgeführt (Stand 2004):
(1)„Die WBI bewirtschaftet umfassend den ruhenden Verkehr in der Stadt Münster, sie baut
und betreibt Parkhäuser, Umsteigeanlagen zur Vernet zung von MIV (Motorisierter
Individual-Verkehr) und ÖPNV (Öffentlicher Personen nahverkehr) wie Park+Ride-
Anlagen, Park+Bike-Anlagen, Fahrradparkanlagen usw.
(2) Die WBI engagiert sich im Bereich des gewerblic hen Bauens als Bauherr im eigenen
Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen insbeso ndere in solchen Bereichen, die
strukturell zur Stadtentwicklung beitragen (z.B. Ge werbe- oder Handwerkerzentren,
Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung in der E ntwicklung/Verbesserung von
Wohnbereichen, sonstige Infrastruktureinrichtungen).
Managementkontrakt
zwischen der
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster
und den Gesellschaftern:
Stadt Münster und Stadtwerke Münster GmbH
1. Präambel
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
(3) Das bei der WBI vorhandene Spezialwissen im Bau von Parkanlagen und von
gewerblichen Bauprojekten kann durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder
Bauaufträgen für Dritte vermarktet werden.
(4) Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grundvermögen. Sie kann Grundstücke
erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben.
(5) Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigent ümergemeinschaften übernehmen,
soweit sie Miteigentümerin ist oder diese Tätigkeit auf Veranlassung eines
Gesellschafters erfolgt.“
Zur Erreichung der in den Absätzen genannten Zwecke kann die Gesellschaft alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie i st berechtigt, andere Unternehmen zu
erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
2.1.2 Oberziele
• Bürgernutzen steigern
• Finanzkraft im Stadtkonzern stärken
• Interne Prozesse verbessern
• Zukunftsaufgaben angehen
• Verbesserung der Beschäftigungssituation von schwe rbehinderten Menschen
2.1.2 Teilziele
Im Folgenden werden die Teilziele der WBI untergliedert in Sachziele und Finanzziele. Beide
Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten
sowie den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet.
2.1.3 Sachziele
Die Ziele und Aufgaben der Westfälische Bauindustrie GmbH untergliedern sich wie folgt:
1. Optimierung des Stellplatzangebotes vorrangig im Innenstadtbereich bzw. in
Zentrumslagen
2. Betrieb von Parkhäusern, Parkeinrichtungen
3. Bewirtschaftung und Anpassung des Bestandes im I mmobilienbereich
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
5. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft
6. Übernahme vertretbarer Aufgaben im Rahmen des Ge sellschaftszwecks
7. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten z ur Realisierung von Baumaßnahmen für
öffentliche Zwecke der Stadt Münster, ggf. durch Erweiterung des Gesellschaftszwecks
2.1.4 Finanzziele
Die Finanzziele werden wir folgt definiert:
1. Erwirtschaftung einer der Aufgabenstellung angem essenen
Eigenkapitalverzinsung
2. Berücksichtigung des Ausschüttungsinteresses der Gesellschafter einschließlich
Ausschüttungen von nicht gebundenem Kapital zur Stä rkung des Haushalts der Stadt
Münster
3. Bei Übernahme zusätzlicher Aufgaben erfolgt eine Anpassung der in TZ 3.2
vereinbarten Finanzziele (Verlustausgleich bei Über nahme defizitärer Aufgaben bzw.
Ausschüttung von Mehrgewinnen)
2.2 Nebenbedingungen
• Bei Neuinvestitionen im Parkhausbereich (KFZ und F ahrräder) Förderung durch
Zuschüsse aus der zweckgebundenen Rücklage für Stellplatzablösebeträge.
• Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitig en Abnahme von Leistungen
innerhalb des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden.
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und Nebenbedingungen erfolgt unter
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen.
3.1 Sachziele
1. Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich
- Mitwirkung an der Entwicklung des Parkraumkonz eptes der Stadt Münster in
Abhängigkeit von der wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklung
2. Optimierter Betrieb der Parkhäuser, Parkeinrichtungen
- Bewirtschaftung der vorhandenen und zukünftigen P arkhäuser und Parkeinrichtungen
- Bau und Bewirtschaftung weiterer Fahrradparkanlagen bei wirtschaftlichem,
ordnungs- oder verkehrspolitischem Erfolg
3. Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich
- Gebäudemanagement für den eigenen Immobilienbesta nd
- Realisierung weiterer Objekte, wenn die Rentabili tät darstellbar ist
4. Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
- Verwaltung von Fremdimmobilien im Rahmen der Verw alterverträge
5. Übernahme vertretbarer Aufgaben
- Nach Bedarf und im Rahmen des Gesellschaftszwecks.
- Bau und Betrieb energiewirtschaftlicher Anlagen ( z.B. Photovoltaikanlagen,
Windkraftanlagen etc.) nach Prüfung der Rentabilitä t, ggfs. Beteiligung an Projekten
mit privaten Dritten.
6. Beteiligung an Projekten mit privaten Dritten
- Die Gesellschaft bringt sich bei der Investition oder Bewirtschaftung bei Projekten mit
privaten Dritten ein.
3.2. Sonstige Aufgaben der Gesellschaft
- Verbesserung der Informations- und Kommunikationswe ge durch weitere
Vernetzung von Parkeinrichtungen
- Serviceverbesserung
- Kooperationspartner der Stadt Münster für die Optim ierung des
innerstädtischen konzerninternen Immobilienbestands
3. Zeitlich befristete Regelungen
3.3. Finanzziele
1. Aufgrund der mittelfristigen Finanzplanung (Stan d November 2015) werden in
den Jahren 2016 bis 2020 folgende Jahresüberschüsse erwartet:
2016 2.768 T€
2017 2.900 T€
2018 3.141 T€
2019 3.437 T€
2020 3.446 T€
2. Als Gewinnausschüttungen (vor Abzug der Kapitale rtragsteuer) sind vorgesehen:
in 2017 für das Geschäftsjahr 2016 2.750.000 €
in 2018 für das Geschäftsjahr 2017 2.750.000 €
in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 2.750.000 €
in 2020 für das Geschäftsjahr 2019 3.000.000 €
in 2021 für das Geschäftsjahr 2020
3.000.000 €
Sollten die unter Nr. 1 genannten Jahresüberschüsse in dieser Höhe nicht erreicht
werden, werden entsprechende Äquivalente zu vereinbaren sein.
3. Zusätzlich zu den genannten Ausschüttungen aus d em Jahresergebnis können
Sonderausschüttungen zur Stärkung des städtischen H aushalts geleistet werden,
wenn der Haushalt nicht anderweitig ausgeglichen we rden kann . Die
wirtschaftlichen Belange der Gesellschaft sind dabei zu beachten.
Sofern nicht zusätzliche Erträge bzw. Finanzmittel aus Maßnahmen wie der
entgeltlichen Eintragung von Baulasten (als Ausglei ch für nicht geschaffene
Stellplätze Dritter), dem Verkauf von Immobilien de r WBI o.a. erzielt werden
können, ist diese Ausschüttung ggf. ganz oder antei lig durch die Aufnahme von
Fremdmitteln zu finanzieren.
4. Übertragungen von Rücklagen aus der Stellplatzab löseverpflichtung von der Stadt
Münster auf die WBI sind vorgesehen bei der Realisi erung förderfähiger
Bauprojekte.
3.4. Kenngrößen zur Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgen annten Ziele wird folgendes
vereinbart:
- Optimierung des Stellplatzangebotes im Innenstadtbereich
- Einhaltung des Budgets für Errichtung und Bewirtschaftung von Parkeinrichtungen
- Betrieb der Parkhäuser und Parkeinrichtungen
Halten der Anzahl der Kurzparker in den Jahren 2017 bis 2021 auf dem Stand des
Jahres 2015
- Bewirtschaftung des Bestandes im Immobilienbereich
Die Leerstandsquote soll 5 % der Nutzfläche nicht übersteigen
- Verwaltung von Eigentümergemeinschaften
Beibehaltung der Zahl der verwalteten Eigentümergemeinschaften
Im Rahmen des Jahresabschlusses stimmen sich die St adt Münster und die Gesellschaft
über den Grad der Zielerreichung ab.
Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.12.2021. D ie Parteien verpflichten sich, spätestens
ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung mit erneuten V erhandlungen über eine weitere
Zielvereinbarung zu beginnen.
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrunds ätze und die Rahmenrichtlinien
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex).
- Die Westfälische Bauindustrie GmbH unterliegt ein er halbjährlichen Berichtspflicht.
- Der Sachstand bei der Umsetzung der Ziele ist mindestens einmal pro Jahr im
Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten.
Münster, den Dezember 2016
Für die Westfälische Für die Stadt Münster Für die Stadtwerke
Bauindustrie GmbH Münster GmbH
Kötterheinrich Reinkemeier Dr. Müller -Tengelmann
Geschäftsführer Stadtkämmerer Geschäftsführer
4. Laufzeit der Vereinbarung
5. Sonstiges
Beratungsverlauf (3)
Details
- Aktenzeichen
- V/0902/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37