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V/0125/2013/2

Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vorlagen 30.08.2013

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Anlage zu Vorlage V/0125/2013: Aktionsplan der Stadt Münster

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Anlage: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0125/2013

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat NR: A-R/0027/2013

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Anlage 1 zur Vorlage V 0125 2013 2. Erg

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Anlage zu Vorlage V/0125/2013: Aktionsplan der Stadt Münster

259132 Zeichen

Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt  
Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention 
Anlage zur Beschlussvorlage V/0125/2013  
an den Rat der Stadt Münster

Impressum: 
Herausgeberin: 
Stadt Münster, 2013 
Ansprechpartnerin: 
Doris Rüter  
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster  
Sozialamt  
Hafenstr. 8, 48153 Münster  
Tel. 02 51/4 92-50 27  
Fax 02 51/4 92-79 01  
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de
  
Hinweis: 
Das Bild auf der Vorderseite und die Bilder im Kapitel 5 sind von:  
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.  
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013  
 2

Gliederung 
1.  Einleit ung _____________________________________________ S. 5 
1.1 Ausgangslage __________________________________________ S. 5 
1.2 Ziele _________________________________________________ S. 5 
1.3 Inhalt und Aufbau _______________________________________ S. 6  
2.  Grundverständnis und Le itziele___________________________ S. 8  
2.1  Die UN-Behindertenrechtskonvention:  
Zweck, Inhalte, Bedeutung ________________________________ S. 8  
2.2  Inklusion _____________________________________________ S. 11  
2.3 Statistische Grundlagen _________________________________ S. 13  
2.4  Leitziele ______________________________________________ S. 17 
3.  Handlungsfelder ______________________________________ S. 18  
3.1  Bewusstseinsbildung____________________________________ S. 18  
3.2  Zugänglichkeit, Barrierefreiheit ____________________________ S. 23  
3.2.1 Stadtplanung, Bauen____________________________________ S. 23  
3.2.2 Mobilität _____________________________________________ S. 34  
3.2.3 Information, Kommunikation ______________________________ S. 41  
3.3  Kinder, Jugendliche, Familie ______________________________ S. 45  
3.3.1 Kindertagesbet reuung ___________________________________ S. 45  
3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit ________________________________ S. 49  
3.4 Mädchen und Frauen mit B ehinderung______________________ S. 54  
3.5  Menschen mit Behinderung im Alter ________________________ S. 60  
3.6  Menschen mit Behinderung und Migr ationsvorgeschichte _______ S. 63  
3.7 Selbstbestimmtes Leben und  
Einbeziehung in die Gemeinschaft _________________________ S. 67  
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen_________________________________ S. 67  
3.7.2 Wohnen _____________________________________________ S. 68  
3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung ____________________ S. 72  
3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung __________________________ S. 77  
3.8 Gesundheit ___________________________________________ S. 80  
3.9 Schule ______________________________________________ S. 84  
3.10 Arbeit und Beschäftigung ________________________________ S. 86  
3.11 Weiterbildung _________________________________________ S. 91  
3.12 Sport ________________________________________________ S. 95  
3.13 Kultur _______________________________________________ S. 100  
3.14 Tourismus ___________________________________________ S. 105  
 3

3.15 Politische Teilhabe ____________________________________ S. 110  
3.16 Internationale Zusammenarbeit __________________________ S. 116  
3.16.1 Partnerstädte ________________________________________ S. 116  
3.16.2 Entwicklungszu sammenarbeit ___________________________ S. 116 
4.  Weiteres Verfahren/ Monitoring __________________________ S. 119  
5.  Überblick in leichter Sprache ___________________________ S. 120 
6.  Anhang______________________________________________ S. 131 
 Übersicht über die Artikel der  
UN-Behindertenrechtskonvention __________________________ S. 131  
Verzeichnis der Abkürzungen _____________________________ S. 133 
 4

1. Einleitung 
1.1 Ausgangslage 
Die Stadt Münster und viele andere Organisationen in Münster setzen sich seit vielen 
Jahren engagiert für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen 
mit Behinderungen in Münster ein und tragen dazu bei, Münster Schritt für Schritt zu 
einer barrierefreien und inklusiven Stadt zu entwickeln. Mit Blick auf die Ziele der  
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) haben sowohl die Stadt Münster als auch 
viele andere Akteure damit begonnen, ihre Arbeit weiterzuentwickeln und inklusiv 
auszurichten. Einen Überblick über einige Aktivitäten, die zur Umsetzung der Ziele 
der BRK beitragen, enthält der Bericht über bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der 
UN-BRK.1. 
Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention bedeuten für viele Handlungsfel-
der der kommunalen Daseinsvorsorge neue Herausforderungen und erfordern  
teilweise auch strukturelle Veränderungen. Es ist erforderlich, dass die UN-BRK in 
allen kommunalen Handlungsfeldern angemessen berücksichtigt wird. Im „Konzept 
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster“ 2 werden dazu  
folgende Handlungsansätze benannt und konkretisiert:   
1. Inklusion in allen Handlungsfelder n immer von Anfang an berücksichtigen – 
disability mainstreaming 
2. Bewusstseinsbildung 
3. Nichts über uns ohne uns – Betei ligung von Menschen mit Behinderungen 
4. Statistik und Datensammlung  
In Ergänzung zu diesen strukturellen Handlungsansätzen bietet ein Aktionsplan eine 
gute Möglichkeit, für die einzelnen Handlungsfelder den notwendigen Handlungsbe-
darf sowie Schritte zur Umsetzung der Ziele der BRK zu nennen.  
Der Rat hat die Verwaltung am 19.10.2011 beauftragt, auf der Grundlage der im 
„Konzept zur Umsetzung der UN-BRK in Münster“ benannten Eckpunkte einen  
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten  
(Beschlussvorlage an den Rat V/0525/2011). 
Mit dem vorliegenden Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ 
kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. 
1.2 Ziele 
Unabhängig von der Vorlage dieses Aktionsplans ist die UN-Behindertenrechts-
konvention in allen kommunalen Handlungsfeldern zu berücksichtigen, und zwar  
insbesondere auch bei der Erarbeitung von Grundsatzplanungen sowie bei der  
Entwicklung neuer Projekte, Angebote oder Standards. Je nach Handlungsfeld sind 
dabei unterschiedliche Ansätze erforderlich – von der Fortsetzung und  
                                                 
1 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur 
Inklusion: 1. Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention/Verfahren zur 
Erstellung eines Aktionsplans; 2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844 
2 Anlage zur Beschlussvorlage V /0525/2011 
 5

Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit (z.B. in den Bereichen Bauen und Verkehr) 
bis zur Erstellung von neuen Konzepten aufgrund erforderlicher struktureller  
Veränderungen (z.B. im Bereich Schule). 
Der Aktionsplan hat das Ziel, ressortübergreifend aufzuzeigen, welche Herausforde-
rungen in den jeweiligen Handlungsfeldern aktuell bestehen und durch welche  
Maßnahmen die UN-BRK schrittweise umgesetzt werden soll. Dabei ist der Aktions-
plan nicht als starrer Plan, sondern vielmehr als Teil eines langfristig angelegten  
Prozesses zu verstehen. Dieser Prozess hat bereits vor der Erstellung des Plans  
begonnen – und ist nicht mit der Vorlage dieses Plans abgeschlossen. Daher erhebt 
der Aktionsplan auch nicht den Anspruch, zu jedem Handlungsfeld eine vollständige 
Bestandsaufnahme und Analyse aller Problembereiche zu liefern. So sind zum  
Beispiel für einige Handlungsfelder Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Landesre-
gierung Nordrhein-Westfalen (u.a. zum Beispiel vorgesehene Untersuchungen und 
Empfehlungen) von Bedeutung. In anderen Handlungsfeldern erfolgt eine  
Konkretisierung im Rahmen geplanter Pläne oder Konzepte (z.B. 3. Nahverkehrs-
plan, Handlungskonzept Wohnen). 
Inklusion ist ein kontinuierlicher Prozess, der viele kleine Schritte erfordert und in 
dem Lösungen Schritt für Schritt entwickelt werden. In diesem Sinne soll der  
Aktionsplan einen „roten Faden“ für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer  
inklusiven Stadt Münster und eine Diskussionsgrundlage für die Entwicklung weiterer 
Ziele, Maßnahmen und Aktivitäten bieten.  
1.3 Inhalt und Aufbau 
Der Aktionsplan erläutert zunächst Ziele, Inhalte und Bedeutung der UN-BRK und 
den Begriff der Inklusion. Mit Blick auf die bereits erfolgten Erläuterungen zur UN-
BRK in der Beschlussvorlage V/0525/2011 und im Aktionsplan der Landesregierung 
Nordrhein-Westfalen wird nur ein kurzer Überblick gegeben. Ein weiterer Bestandteil 
des Kapitels 2 sind statistische Grundlagen. 
In seinem Hauptteil (Kapitel 3) thematisiert der Aktionsplan die wesentlichen  
Handlungsfelder der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Ausführungen im Kapitel 2.2 
zeigen, dass dem Aktionsplan ein ganzheitliches Verständnis von Inklusion zugrunde 
liegt. Mit Blick auf bereits vorliegende Leitbilder der Stadt Münster in den Bereichen 
„Migration“ 
3 und „Gleichstellung von Frauen und Männern“4 sowie weitere vorlie-
gende Konzepte, die ebenfalls zur Entwicklung einer inklusiven Stadt beitragen (z
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von 
Altersarmut 
.B. 
                                                
5) konzentriert sich der Aktionsplan auf die Teilhabe von Menschen mit 
 
3 Migrationsleitbild der Stadt Münster, Beschluss des Rates vom 18.06.2008, Öffentliche Be-
schlussvorlage an den Rat V/0026/2008; abzurufen im Ratsinformationssystem: 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004028869&voselect=6489 
4 Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern in Münster, Beschluss des Rates vom 19.10.2011 (Öffentliche Beschlussvorlage an 
den Rat V/0378/2011; abzurufen im Ratsinformationssystem:  https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033285&voselect=7893 
5 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0405/2012, abzurufen im Ratsinformationssystem: 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034628&voselect=8340). 
 6

Behinderungen. Dabei ist es selbstverständlich, dass im Rahmen der weiteren  
Konkretisierung bzw. der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Inklusion alle 
Menschen bzw. Zielgruppen berücksichtigt werden. 
Die Ausführungen zu den einzelnen Handlungsfeldern sind wie folgt aufgebaut: 
Einleitung 
In der Einleitung werden Artikel der UN-BRK genannt, die für das Handlungsfeld von 
besonderer Bedeutung sind 
Bisherige Aktivitäten 
 
Dieser Teil enthält Hinweise auf bestehende Strukturen und Angebote und / oder 
Hinweise auf bereits erfolgte Aktivitäten zur Umsetzung der Ziele der UN-BRK. Es ist 
nicht Ziel, eine vollständige Bestandsaufnahme zu liefern 
Herausforderungen  
In diesem Teil wird erläutert, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht oder wo 
besondere Probleme bestehen. Dabei werden Hinweise und Anregungen, insbeson-
dere der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, 
aufgegriffen. Die benannten Aspekte werden bei der weiteren Umsetzung der UN-
BRK in Münster berücksichtigt  – auch dann, wenn noch keine konkrete Maßnahme 
formuliert wurde. 
Ziele und Maßnahmen:  
In diesem Teil werden konkrete Maßnahmen sowie die jeweils zuständigen Akteure 
und der vorgesehene Zeitraum für die Umsetzung benannt. 
Im Sinne der UN-BRK werden bei der Umsetzung aller Maßnahmen auch Menschen 
mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen einbezogen.  
Ausgehend von diesem Grundsatz wurde in der Regel darauf verzichtet, bei jeder 
Maßnahme die KIB und/oder weitere zu beteiligende Organisationen zu benennen. 
Explizit benannt werden die KIB, ihre Arbeitsgruppen oder andere Organisationen 
von Menschen mit Behinderungen zum Beispiel dann, wenn vorgesehen ist, dass sie 
ein bestimmtes Thema aufgreifen (z.B. Prüfung der Barrierefreiheit in kulturellen  
Einrichtungen durch eine Arbeitsgruppe der KIB). 
Die Maßnahmen haben eine unterschiedliche Reichweite und betreffen verschiedene 
Handlungsebenen: 
- Festlegung von Handlungsprinzipien und Standards  
- Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung 
- Kooperation und Vernetzung 
- Informations- und Öf fentlichkeitsarbeit 
- Einzelprojekte 
An einigen Stellen werden Hinweise zu den Kosten für die Umsetzung einer  
Maßnahme gegeben. Die Angabe der erforderlichen finanziellen Ressourcen für alle 
Maßnahmen wäre nicht ohne einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand möglich 
gewesen und ist daher nicht erfolgt. Jede Maßnahme ist aber mit einer Ziffer  
versehen, die verdeutlicht, ob die Umsetzung im Rahmen der laufenden Aufgaben-
wahrnehmung möglich ist oder ob Umsetzungsbeschlüsse einschließlich  
Finanzierung erforderlich sind. Folgende Kategorien wurden gebildet: 
 7

1 Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind / die im 
Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
 
2 Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschließlich Finanzierung erfor-
dern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Ent-
scheidung der zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen 
vorbereitet werden sollen 
 
3 Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschließlich Finanzierung erfor-
dern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert 
werden sollen 
 
Kapitel 4 beschreibt, wie die Umsetzung und Weiterentwicklung des Aktionsplans 
erfolgen soll.  
Kapitel 5 gibt einen Überblick zum Aktionsplan in leichter Sprache. 
2. Grundverständnis und Leitziele 
2. 1 Die UN-Behindertenrechtskonvention: Zweck, Inhalte, Bedeutung 
Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das  
„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit  
Behinderungen“ und das dazugehörige „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der 
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“  
verabschiedet. 
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch als VN-Behindertenrechtskonvention 
oder einfach Behindertenrechtskonvention (BRK) bezeichnet wird, basiert auf dem 
zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und konkretisiert die 
dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit  
Behinderungen. Das Fakultativprotokoll enthält Regelungen zu einem Beschwerde-
verfahren für Einzelpersonen und Personengruppen an den UN-Ausschuss für die 
Rechte von Menschen mit Behinderungen. 
Deutschland hat die BRK und das Zusatzprotokoll ratifiziert. Seit dem 26.03.2009 ist 
die BRK in Deutschland geltendes Recht.  
Der Text der BRK (amtliche deutsche Übersetzung, Schattenübersetzung, englischer 
Originaltext, Text in leichter Sprache) kann im Internet abgerufen werden
6:  
Zweck der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller  
Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu 
fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnen-
den Würde zu fördern (Artikel 1 BRK). 
                                                 
6 
http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonve
ntion_KK.pdf?__blob=publicationFile 
 8

Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, 
seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwir-
kung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten 
Teilhabe hindern können (Artikel 1 BRK). Ausgehend von diesem Verständnis von 
Behinderung ergibt sich die gesellschaftliche Aufgabe, Barrieren abzubauen und 
Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft 
zu ermöglichen. 
Die Grundsätze und Leitbilder der BRK werden in der Präambel deutlich.  
Ferner nennt Artikel 3 der BRK folgende Grundsätze: 
„Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind: 
a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen 
Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen,  
sowie seiner Unabhängigkeit 
b) die Nichtdiskriminierung 
c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die 
Gesellschaft 
d) die Achtung vor der Unterschiedlic hkeit von Menschen mit Behinderungen und 
die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der 
Menschlichkeit 
e) die Chancengleichheit 
f) die Zugänglichkeit 
g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau 
h) die Achtung vor den sich entwicke lnden Fähigkeiten von Kindern mit  
Behinderungen und die Achtung ihres Rechts und Wahrung ihrer Identität“ 
Bei der Teilhabe ist zu berücksichtigen, dass es für Menschen wichtig ist, auch etwas 
in die Gesellschaft einbringen zu können, d.h. es geht auch um eine „Teilgabe“. 
Artikel 5 enthält Bestimmungen zur Gleichberechtigung und zum Diskriminierungs-
schutz.  
Artikel 6 weist darauf hin, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher 
Diskriminierung ausgesetzt sind und verpflichtet die Vertragsstaaten, geeignete 
Maßnahmen zu treffen, damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen alle  
Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können. 
Auch die besonderen Belange von Kindern mit Behinderungen werden berücksichtigt 
(Artikel 7). 
Die BRK enthält in den ersten Artikeln allgemeine Bestimmungen und Verpflichtun-
gen (Artikel 4), die Verpflichtung zur allgemeinen Bewusstseinsbildung (Artikel 8)  
sowie Bestimmungen zur Zugänglichkeit (Barrierefreiheit - Artikel 9).  
Artikel 9 sieht vor, dass die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen treffen, um  
Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen  
Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu Dienstleis-
tungen zu gewährleisten. Dazu sollen Zugangshindernisse und -barrieren festgestellt 
und beseitigt werden. U. a. sollen Mindeststandards und Leitlinien für die  
Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen, 
ausgearbeitet werden und ihre Anwendung ist zu überwachen. Konkret benannt  
 9

werden u. a. Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständli-
cher Form in Gebäuden und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen sowie 
das Angebot von Gebärdensprachdometscher/-innen und Unterstützungspersonen. 
Im Folgenden enthält die BRK Artikel, die die subjektiven Rechte von Menschen mit 
Behinderungen konkret benennen und für verschiedene Bereiche konkretisieren, was 
die universalen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit  
Behinderungen erfordern (Artikel 10 bis 30): 
Die Artikel 31 bis 50 der Konvention enthalten Bestimmungen für die Statistik und 
Datensammlung, die internationale Zusammenarbeit sowie für die Durchführung und 
Überwachung der Umsetzung der Konvention.  
Eine Übersicht aller Artikel der BRK ist im Anhang zu finden. 
Rechtliche Bedeutung, Verpflichtungen  
Die BRK hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes.  
Einige Artikel der BRK sind unmittelbar anwendbar, d.h., sie enthalten für den  
einzelnen Menschen ein subjektives Recht, das keines weiteren Umsetzungsaktes 
(z.B. durch Gesetz) bedarf. Dazu gehören z.B. der Artikel 5 (Verbot der Diskriminie-
rung), Artikel 10 (Recht auf Leben) und Artikel 15 (Verbot der Folter).  
Die meisten Regelungen der BRK stellen hingegen kein unmittelbar anwendbares 
subjektives Recht dar, sondern sind an die Vertragsstaaten adressiert und verpflich-
ten diese, die Ziele der BRK zeitnah zu verwirklichen.  
Die sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen für die Vertragsstaaten 
sind insbesondere in Artikel 4 benannt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, „die 
volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit 
Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleis-
ten und zu fördern“ Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a.,  
• geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs - und sonstige Maßnahmen zur  
Umsetzung der in der BRK anerkannten Rechte zu treffen, 
• bestehende Gesetze, Vero rdnungen und Praktiken ggf. an die Erfordernisse der 
BRK anzupassen, 
• den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinde-
rungen in allen politischen Konzepten und Programmen zu berücksichtigen  
• geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der  Diskriminierung aufgrund von Behin-
derung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen, 
• die erforderliche Forschung und Entwicklu ng für Güter, Geräte und Einrichtungen 
im Sinne des universellen Design sowie die Entwicklung neuer Technologien zu 
fördern, 
• für Menschen mit Behinderungen zugängliche  Informationen über Mobilitätshilfen 
und unterstützende Technologien zur Verfügung zu stellen, 
• Fachkräfte und anderes Personal, das mit Menschen mit Behinderungen arbeitet, 
zu den in der BRK anerkannten Rechten zu schulen (Artikel 4 Abs. 1). 
Die konkreten Verpflichtungen bezogen auf bestimmte Handlungsfelder ergeben sich 
aus den einzelnen Artikeln der Konvention. 
 10

Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich  
jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel Maßnahmen zu 
treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen,  
unbeschadet derjenigen Verpflichtungen, die nach dem Völkerrecht sofort  
anwendbar sind (Artikel 4 Abs. 2 BRK). 
Bei der Umsetzung der BRK sind Menschen mit Behinderungen über die sie  
vertretenden Organisationen aktiv einzubeziehen (Artikel 4 Abs. 3). 
Die Umsetzung der BRK ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und alle 
staatlichen Ebenen. Sie ist als ein längerfristiger gesamtgesellschaftlicher Lern- und 
Gestaltungsprozess zu verstehen.  
In vielen Bereichen kann die Umsetzung nur im Zusammenwirken von Bund,  
Ländern und Kommunen erfolgen. So sind in einigen Bereichen die Gestaltungs-
möglichkeiten der Kommunen auch davon abhängig, dass auf Bundes- oder  
Landesebene entsprechende gesetzliche Änderungen erfolgen. Der Aktionsplan der 
Landesregierung NRW zeigt auf, welche Änderungen von Rechtsnormen in NRW mit 
Blick auf die UN-BRK erforderlich sind. Unabhängig von gesetzlichen Änderungen 
auf der Bundes- und Landesebene können die Kommunen jedoch in allen  
Handlungsfeldern Maßnahmen zur Umsetzung der BRK ergreifen – u.a. mit Blick auf 
den erforderlichen Bewusstseinswandel sowie den Aufbau eines inklusiven  
Gemeinwesens.  
2.2 Inklusion 
Der in Artikel 3 der BRK genannte Grundsatz „volle und wirksame Teilhabe an der 
Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ entspricht dem Verständnis der 
sozialen Inklusion. 
„Die Forderung nach Sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner 
Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, im vollen 
Umfang an ihr teilzuhaben. Abweichungen werden im Rahmen der sozialen Inklusion 
bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar  
aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder in Frage gestellt 
noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch  
begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle  
barrierefrei bewegen können sollen.  
Inklusion beschreibt dabei die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei 
Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein 
von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare 
Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen 
sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle 
Leistungen erbringen können. 
“(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Inklusion, 22.02.2013). 
 11

„Inklusion heißt, Menschen willkommen zu heißen. Niemand wird ausgeschlossen, 
alle gehören dazu: zu unserer Gesellschaft, unsrer Kommune, zu jeder kleinen oder 
großen Gruppe und Gemeinschaft. Alle werden anerkannt und alle können etwas 
beitragen. Unsere Gesellschaft wird reicher durch die Vielfalt aller Menschen, die in 
ihr leben. Das Wort Inklusion kommt aus dem Lateinischen und heißt soviel wie  
„Einschließen“ im positiven Sinne von „Einbeziehen“: Alle Menschen gehören dazu, 
jeder kann mitmachen. Inklusion bedeutet auch, nachzudenken und zu beobachten: 
Wo und warum werden Menschen noch ausgeschlossen? Wie können wir das  
ändern?“ 
(aus: Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch, 
herausgegeben von der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft) 
Inklusion ist  
• ein Menschenrecht,  
das für alle Menschen gilt, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. 
• eine Haltung: 
Zu den Grundideen einer inklusiven Haltung gehört es, die Herausforderungen 
unserer Welt menschenwürdig anzunehmen, allen Menschen zu ermöglichen, 
am Leben teilzuhaben und Barrieren für eine Teilhabe zu erkennen und aktiv 
zu beseitigen. Dabei erkennt Inklusion jede Person in ihrer Einmaligkeit an, mit 
ihren Kompetenzen, Bedürfnissen und Stärken. 
• ein Prozess: 
Dieser Prozess kann überall und jederzeit beginnen, hört aber nie auf. Es gibt 
viele Wege, um sich an diesem Prozess zu beteiligen und mehrere Ebenen, 
auf denen jede/r Einzelne selbst wirken kann: 
1. Ich mit Mir – die Ebene der einzelnen Person 
2. Ich mit Dir – die Ebene Mensch zu Mensch 
3. Wir – die Ebene öffentlicher Organisationen 
4. Wir und Wir – die Ebene der Vernetzung 
5. Alle gemeinsam – die Kommune als Ganzes 
Die Anerkennung, Wertschätzung und Nutzung der vorhandenen Formen von Vielfalt 
in einer Gesellschaft trägt dazu bei, die Lebensqualität aller Menschen zu erhöhen 
und ist somit ein Gewinn für eine Gesellschaft. Auch wirtschaftlich kann Inklusion 
interessant werden, wenn zum Beispiel in einer Kommune viele Strukturen und  
Angebote gemeinsam genutzt werden können.
7  
                                                 
7 (vgl. Inklusion vor Ort – Der Kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch,  
herausgegeben von der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft – Zusammenfassung der 
Ausführungen auf den Seiten 18-20, 25-26) 
 
 12

2.3 Statistische Grundlagen 
In der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Artikel 31 „Statistik und Datensamm-
lung“ ausgeführt: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Sammlung geeigneter 
Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen 
ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens  
auszuarbeiten und umzusetzen.“ 
Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung sieht eine einheitliche Gesamtstra-
tegie zur Verbesserung der Datenlage und eine neue Form der Behindertenbericht-
erstattung vor. Dazu soll ein System von Indikatoren entwickelt werden, durch die die 
Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen abgebildet werden kann.  
Auch die Landesregierung stellt in ihrem Aktionsplan ein neues Berichtswesen in 
Aussicht. Es soll in Kooperation mit den Landschaftsverbänden, den Kommunalen 
Spitzenverbänden, Trägern von Diensten und Einrichtungen, Organisationen und 
Verbänden der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene sowie unter Einbe-
ziehung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wissenschaftlicher  
Expertise aufgebaut werden soll. Die Berichterstattung soll im Jahr 2013 beginnen 
und anschließend kontinuierlich fortgeführt werden. 
Daten/Statistik in Münster 
Im Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster8  
wird erläutert, welche Statistiken und Erhebungen von Daten im Zusammenhang mit 
der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bzw. Fragen der Barrierefrei-
heit bisher bestehen. Zukünftige Aktivitäten und Handlungsansätze wurden darin  
gesehen, 
• weitergehende Daten zur Arbeitslosigk eit schwerbehinderter Menschen bzw. 
zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen zur 
Verfügung zu stellen,  
• die KOMM-Datenbank schrittweise weiter auszubauen,  
• weitere Daten zu schwerbehindert en Menschen (u. a. Vorliegen der  
Merkzeichen) zukünftig jährlich zu veröffentlichen,  
• mit der Kommission zur Förderung der  Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen jeweils themenbezogen zu erörtern, welche weiteren Daten zu 
Menschen mit Behinderungen / zur Barrierefreiheit ermittelt werden sollten 
und  
• zu einzelnen Handlungsf eldern des Aktionsplans jeweils Informationen zu  
vorliegenden Daten zu geben. 
Diese Ansätze werden schrittweise umgesetzt. Um den Aufbau von Parallelstruktu-
ren zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Neuausrichtung der  Datenerhebungen für 
Münster erst vorzunehmen, wenn der neue Behindertenbericht der Bundesregierung 
und die Strukturen für das Berichtswesen des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen. 
                                                 
8 vgl. Beschlussvorlage V/0525/2011 
 13

Schwerbehindertenstatistik für Münster 
Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Sie unterscheiden sich 
insbesondere nach der Art und der Intensität ihrer Beeinträchtigung.  
Zu den Menschen mit Behinderungen gehören u.a.  
• Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität (meist körperlich  
beeinträchtigte Menschen) 
• seh- und hörbehinderte (sogenannt e sinnesbehinderte) Menschen  
• seelisch und psychisch beeinträchtigte Menschen  
• Menschen mit Lernschwierigkeiten  
• Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen  
• Menschen, die von Geburt an behindert sind  
• Menschen, die ihre Behinderung im Lebensverlauf durch Krankheit oder Unfall 
erlitten haben. 
9 
Statistisch erfasst sind nur die Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Nach  
§ 131 Sozialgesetzbuch IX wird alle 2 Jahre eine Statistik über schwerbehinderte 
Menschen (Zahl, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit sowie Art, Ursache und 
Grad der Behinderung) erhoben. 
Am 31.12.2011 lebten in Münster 26.684 Menschen mit einer anerkannten  
Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von wenigstens 50)10. Der Anteil der 
Männer beträgt 46 %, der Anteil der Frauen 54 %. 3 % der schwerbehinderten  
Menschen haben keine deutsche Staatsangehörigkeit (vgl. Kapitel Menschen mit 
Behinderung und Migrationsvorgeschichte, S. 63). 
Berücksichtigt man auch die Menschen mit Behinderungen, bei denen eine  
Behinderung mit einem Grad von weniger als 50 festgestellt wurde sowie die  
Menschen, die keinen Schwerbehindertenausweis beantragen und damit in der 
Schwerbehindertenstatistik nicht erfasst sind, ist die Zahl der Menschen mit  
Behinderungen wesentlich höher.  
Schwerbehinderte Menschen nach Grad der Behinderung 
Der Grad der Behinderung bezeichnet die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchti-
gungen auf die Teilhabe eines Menschen am Leben in der Gesellschaft. Dabei spielt 
es keine Rolle, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung angeboren, Folge eines  
Unfalls oder einer Krankheit ist. Keine Berücksichtigung finden alterstypische  
Beeinträchtigungen. 
                                                 
9 Quelle: Aktionsplan der Landesregierung. Eine Gesellschaft für alle 
http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/121115_endfassung_nrw-inklusiv.pdf  
10 Quelle: Information und Technik Nordrhein Westfalen 
Die Daten können auf der Homepage des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung abgerufen werden: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pdf/Jahres-
Statistik_2011_Bevoelkerung.pdf  
 14

Die folgende Statistik informiert über die Zahl der schwerbehinderten Menschen in 
Münster, differenziert nach dem Grad der Behinderung (Stand 31.12.2011). 
 GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Gesamt 
Gesamt 8.138 4.327 3.128 3.544 1.494 6.233 26.864
davon 
männlich 
3.862 1.895 1.343 1.640 667 2.980 12.387
%  
 
31,2 15,3 10,8 13,2 5,4 24,1 100
davon 
weiblich 
4.276 2.432 1.785 1.904 827 3.253 14.477
%  
 
29,5 16,8 12,3 13,2 5,7 22,5 100
Schwerbehinderte Menschen nach Altersgruppen 
58 % der schwerbehinderten Menschen sind über 65 Jahre alt. Im Hinblick auf den 
demografischen Wandel ist zukünftig noch mit einer Zunahme dieser Personengrup-
pe zu rechnen. 
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die schwerbehinderten Menschen in 
Münster, differenziert nach Alter und Geschlecht (Stand 31.11.2011). 
Anzahl insgesamt männlich weiblich 
Alter  
(bis ein-
schließlich) Absolut % Absolut % Absolut % 
bis 5 132 0,5 79 0,6 53 0,4
6 - 14 351 1,3 205 1,7 146 1,0
15 - 24 508 1,9 291 2,3 217 1,5
25 - 34 903 3,4 469 3,8 434 3,0
35 - 44 1.537 5,7 778 6,3 759 5,2
45 - 54 3.134 11,7 1.534 12,4 1.600 11,1
55 - 59 2.190 8,2 1.058 8,5 1.132 7,8
60 - 64 2.550 9,5 1.249 10,1 1.301 9,0
65 - 69 2.479 9,2 1.254 10,1 1.225 8,5
70 – 74 3.424 12,7 1.726 13,9 1.698 11,7
75 – 79 3.223 12,0 1.499 12,1 1.724 11,9
80 - 84 3.043 11,3 1.231 9,9 1.812 12,5
85 und mehr 3.390 12,6 1.014 8,2 2.376 16,4
Insgesamt 26.864 100 12.387 100 14.477 100
 15

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis 
Neben dem Grad der Behinderung werden im Schwerbehindertenausweis  
gegebenenfalls zusätzlich Merkzeichen eingetragen, mit denen besondere  
Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. 
Es gibt folgende Merkzeichen: 
Zeichen  Bedeutung  
G  erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr 
(gehbehindert)  
aG  außergewöhnlich gehbehindert 
B  Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson 
RF  Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht 
H  hilflos  
Bl  blind  
Gl  gehörlos  
1. Kl.  berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit  
Fahrkarte für die zweite Klasse  
Anzahl der Merkzeichen in Münster (Stand 31.12.2012)11  
Merkzeichen männlich weiblich Summe 
G  7.816 10.405 18.221 
aG  1.329 1.767 3.096 
B  3.643 4.976 8.619 
RF  2.473 3.298 5.771 
H  1.805 2.028 3.833 
Bl  155 235 390 
Gl  89 124 213 
1. Kl.  48 5 53 
 
                                                 
11 Statistik der Fachstelle Schwerbehindertenausweise im Sozialamt der Stadt Münster 
 16

2.4 Leitziele 
Der Aktionsplan möchte dazu beitragen, „den vollen und gleichberechtigten Genuss 
aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen 
zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewoh-
nenden Würde zu fördern“ (Artikel 1 UN-BRK) sowie Münster zu einer inklusiven 
Stadt zu entwickeln.  
„Der Deutsche Verein versteht unter einem inklusiven Sozialraum ein barrierefreies 
Lebensumfeld, das alle Menschen mit und ohne Behinderungen, alte und junge 
Menschen, Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund selbstbestimmt gemein-
sam nutzen und mitgestalten können“.12 Merkmale eines inklusiven Sozialraums, 
sind:  
1. Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung;  
2. Barrierefreiheit und Kultursensibilität;  
3. Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen;  
4. Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen;  
5. Inklusion von Anfang an, d.h. Inklusion wird auch im Rahmen einer offenen  
Kinder- und Jugendarbeit und einer inklusiven Bildung berücksichtigt;  
6. eine Haltung, die Alle einbezieht und Niemanden ausschließt - Wertschätzung von 
Vielfalt und umfassende Teilhabe.“
13 
Diese Merkmale werden als Leitziele im Aktionsplan berücksichtigt. Dabei kommt 
dem Grundsatz der Partizipation bei der weiteren Arbeit mit dem Aktionsplan eine 
besondere Bedeutung zu. Die UN-BRK sieht ausdrücklich vor, dass Menschen mit 
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen aktiv in die Ausarbeitung 
und Umsetzung von Konzepten zur Durchführung der BRK einzubeziehen sind. Ein 
wesentliches Leitziel dieses Aktionsplans ist es daher, die Beteiligung von Menschen 
mit Behinderungen konsequent weiterzuentwickeln (vgl. Kapitel Politische Teilhabe, 
S. 110 ff). 
Konkrete Leitziele für die einzelnen Handlungsfelder sind in den jeweiligen Kapiteln 
vor der Tabelle mit den Maßnahmen aufgeführt.  
                                                 
12 Quelle: Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum,  
7. Dezember 2011, abzurufen im Internet:  
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2035-
11.pdf 
13 ebenda 
 17

3. Handlungsfelder 
3.1 Bewusstseinsbildung  
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer  
inklusiven Stadt können nur in einem kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess 
der gesamten Gesellschaft gelingen und erfordern ein entsprechendes Bewusstsein. 
In Artikel 8 UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten, sofortige, wirksame und 
geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um  
a) in der gesamten Gesellschaft das Bewusststein für Menschen mit Behinderungen 
zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern 
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit  
Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen 
Lebensbereichen zu bekämpfen. 
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit  
Behinderungen zu fördern. 
Als Maßnahmen zum Erreichen dieser Ziele werden u. a. Kampagnen zur Bewusst-
seinsbildung in der Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung einer respektvollen Einstel-
lung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen 
des Bildungssystems und auch bei allen Kindern von früher Kindheit an sowie die 
Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für  
Menschen mit Behinderungen und deren Rechte genannt. 
Bisherige Aktivitäten 
Die Bewusstseinsbildung ist bereits im „Konzept zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Beschlussvorlage an den Rat V/0525/2011)
14 als 
grundlegender Handlungsansatz verankert. Die dort genannten Maßnahmen wurden 
bisher wie folgt umgesetzt: 
• Im Intranet der Stadtverw altung sind unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ 
konkrete Arbeitshilfen für die barrierefreie Ausrichtung der Dienstleistungen 
und Angebote der Stadtverwaltung zu finden – von Informationen über den 
Einsatz der FM-Anlage für schwerhörige Menschen bis zu Tipps für die  
barrierefreie Gestaltung von Veranstaltungen.  
• Im städtischen Fortbildungsprogramm wurde 2012 und 2013 eine Fortbildung 
zur UN-Behindertenrechtskonvention angeboten.  
• Die Volkshochschule hat  eine Veranstaltung zum Thema „Leben mit einer 
Hörbehinderung“ in ihr Programm aufgenommen. Weitere Veranstaltungen zur 
UN-Behindertenrechtskonvention sind in Planung.  
• Das Amt für Schule und Weiterbi ldung hat im Zusammenhang mit dem neuen 
Rahmenentwicklungskonzept zur Schulentwicklungsplanung im September 
2010 eine öffentliche Veranstaltung zur Inklusion im Schulwesen im Festsaal 
des Rathauses durchgeführt.  
                                                 
14 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur 
Inklusion, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844; in 
der Anlage zur Vorlage werden u.a. auch die Aktionen zum 5. Mai der Regionalkonferenz 
und der WiM und das Projekt Sozialführerschein der Westfalenfleiß GmbH als Maßnahmen 
der Bewusstseinsbildung vorgestellt 
 18

• Die Stadt Münster hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten Organisationen und 
Vereine in Münster unterstützt, die öffentlichkeitswirksame Aktionen zu  
Themen der UN-BRK durchgeführt haben (z.B. durch die Bereitstellung von 
Räumen oder Technik für schwerhörige Menschen sowie durch Beratung bei 
der Planung der Veranstaltung).  
• Die Behindertenbeauftragte hat in mehr eren Stadtteilarbeitskreisen und auf 
Anfrage auch in Vereinen und Gruppen über das Thema „Inklusion“, die  
Umsetzung in Münster und Möglichkeiten der Beteiligung informiert. 
Mehrere Organisationen in Münster haben durch Veranstaltungen dazu beigetragen, 
die Inhalte der UN-BRK bekannter zu machen, über die Lebenssituation von  
Menschen mit Behinderungen zu informieren und die Achtung der Rechte und Würde 
von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Beispiele dafür sind die im Folgenden 
genannten Veranstaltungen (keine vollständige Aufzählung – weitere Beispiele sind 
auch in einigen anderen Handlungsfeldern zu finden): 
Das Referat Behindertenseelsorge des Bischöflichen Generalvikariats hat die  
Wanderausstellung „Licht ins Dunkel“ im Juni 2012 in der Dominikanerkirche gezeigt 
und ergänzend zur Ausstellung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern  
verschiedener Vereine und der Stadt Münster angeboten. Im März 2013 wird ein  
Inklusionsforum im Bistum Münster durchgeführt. 
Das Musical „Magic Journey“, das am 3. Mai 2012 in der Halle Münsterland  
aufgeführt wurde, hat dazu beigetragen, das Bewusstsein und die Fähigkeiten für 
den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern. 
Das Schrägstrichtheater Münster hat Inklusion im Theaterstück „Im toten Winkel“ 
(mehrere Aufführungen im Pumpenhaus im Juni und Juli 2012, Wiederaufnahme ist 
geplant) thematisiert. In dem Stück wird die Bühne zum Ort, wo Anderssein gezeigt 
und die angebliche Normalität hinterfragt wird. Mit Hilfe der darstellenden Kunst  
sollen neue Sichtweisen eröffnet werden. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat für die Mitarbeiterinnen und  
Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit im Herbst 2012 einen Fortbildungstag zur 
Inklusion angeboten. 
Der VdK, Kreisverband Münster, hat sich in Kooperation mit mehreren Vereinen am 
NRW-weiten Aktionstag zur Mobilität am 20.02.2013 beteiligt und in Münster vor dem 
Stadthaus 1 über die Mobilitätsbedarfe und -Probleme von Menschen mit  
Behinderungen informiert. 
Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange  
behinderter Menschen gibt es eine „Inklusionslandkarte“ 
15. Sie präsentiert gute  
Beispiele für Inklusion und trägt damit ebenfalls zur Bewusstseinsbildung bei. Aus 
Münster wurden bisher auf Antrag der Verein Frauen und Mädchen Selbstverteidi-
gung und Sport e.V. und der Sportverein Blau Weiß Aasee e. V. in die Inklusions-
landkarte aufgenommen. 
                                                 
15 http://www.behindertenbeauftragter.de 
 19

20
Herausforderungen 
Es gibt in Münster bereits viele Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt. 
Gleichwohl ist es wichtig, kontinuierlich bewusstseinsbildende Aktivitäten durchzufüh-
ren, um „Barrieren in den Köpfen“ abzubauen und Inklusion im Bewusstsein der 
Menschen zu verankern.  
Es zeigt sich immer wieder, dass Informations- und Fortbildungsveranstaltungen  
erforderlich sind, um das nötige Wissen für eine inklusive Ausrichtung der Arbeit zu 
vermitteln. Neben allgemeinen Informationen zu den Inhalten der UN-BRK und zur 
Inklusion sind auch themenspezifische Angebote erforderlich, so zum Beispiel zur 
leichten Sprache. 
Die Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der Stadtverwaltung sind fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die bisherigen  
Erfahrungen zeigen, dass insbesondere organisationsbezogene Maßnahmen und 
praxisorientierte Fortbildungen zielführend sind. 
Die AG 4 der KIB hat angeregt, im Rahmen der Bewusstseinsbildung zur UN-
Behindertenrechtskonvention auch Schulungen für Menschen mit Behinderungen 
anzubieten – insbesondere mit dem Ziel, sie zu ermutigen, mit ihrer jeweiligen  
Behinderung selbstbestimmt zu leben und auch an inklusiven Angeboten teilzuneh-
men (z.B. Ermutigung, Technik für schwerhörige Menschen in Anspruch zu nehmen). 
Die Umsetzung sollte insbesondere durch Selbsthilfegruppen und Vereine von  
Menschen mit Behinderungen erfolgen  
Das Thema „Inklusion“ wird häufig nur im Zusammenhang mit dem Bereich Schule 
gesehen oder auf Menschen mit Behinderungen begrenzt. Vor diesem Hintergrund 
ist die Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion weiterzuentwickeln. 
Im Aktionsplan der Landesregierung NRW werden Maßnahmen zur Bewusstseinsbil-
dung unter der Überschrift „Neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns“  
gebündelt. Vorgesehen sind unter anderem ein Inklusionspreis der Landesregierung 
und eine Kreativwerkstatt zur Entwicklung von Ideen für Projekte und Maßnahmen, 
die Chancen für neue inklusive Begegnungs- und Erfahrungsräume für Menschen mit 
und ohne Behinderungen aller Generationen eröffnen. Wenn die Ergebnisse der 
Kreativ-Werkstatt vorliegen, ist zu prüfen, wie die vorgestellten Ideen und Konzepte 
auch für die Bewusstseinsbildung in Münster genutzt werden können. 
Zu beachten ist, dass Inklusion nicht „verordnet“ werden kann, sondern dass es sich 
um einen gemeinsamen Lern- und Gestaltungsprozess handelt. Daher sind  
insbesondere auch Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten wichtig. Einige der in 
den anderen Handlungsfeldern genannten Maßnahmen tragen dazu bei, die  
Voraussetzungen für solche Erfahrungen zu schaffen. 
Leitziele 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster sind für das Thema 
Inklusion sensibilisiert und qualifiziert. 
Die Stadt Münster trägt durch Veranstalt ungen und im Rahmen ihrer Öffentlichkeits-
arbeit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für das 
Thema „Inklusion“ für die Fachämter der Stadt 
Münster  
Personal- und Organisationsamt 
 
fortlaufend  1 
Information von Auszubildenden der Stadt Münster 
über die Themen Inklusion und Diversity  
Personal- und Organisationsamt fortlaufend  1 
Informationen über Themen und Veranstaltungen 
zur UN-BRK im Intranet der Stadtverwaltung 
Münster 
Behindertenbeauftragte Fachämter 
(themenbezogen) 
fortlaufend  1 
Schulungen zur UN-BRK für Menschen mit  
Behinderungen  
- Information über die Rechte 
- Ermutigung, selbstbestimmt zu leben und Rechte 
in Anspruch zu nehmen (Empowerment)  
VHS, Evangelische Familienbildungs-
stätte in Kooperation mit Vereinen von 
Menschen mit Behinderungen und  
Behindertenbeauftragter 
fortlaufend  1 
Öffentlichkeitsarbeit zur UN-BRK und zum Thema 
Inklusion 
Behindertenbeauftragte  
Fachämter (themenbezogen) 
fortlaufend  1 
Unterstützung von Veranstaltungen zur Inklusion 
durch Beratung, Bereitstellung von Räumen, ggf. 
Mitwirkung usw.. 
Behindertenbeauftragte  
Fachämter (themenbezogen) 
fortlaufend  1 
 21

Maßnahme 
22 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Veranstaltungsreihe zur Inklusion 
- allgemeine Informationen über Inklusion 
- Informationen für Organisationen, die  
Inklusionsprozesse initiieren wollen (u.a. 
Vorstellung der Arbeit mit dem kommunalen 
Index für Inklusion) 
- fachspezifische Veranstaltungen z.B. leichte 
Sprache, Technik für schwerhörige  
Menschen, Gebärdensprache 
VHS in Kooperation mit Sozialamt,  
Amt für Schule und Weiterbildung und 
themenbezogen weiteren Fachämtern 
sowie Organisationen von Menschen 
mit Behinderungen 
2014 
 
 1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit 
In der UN-BRK ist in Artikel 9 ausgeführt: „Um Menschen mit Behinderungen eine 
unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu  
ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für 
Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen  
Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation sowie zu anderen 
Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu gewährleisten.“ 
Die Zugänglichkeit im Sinne von Artikel 9 der UN-BRK meint den Zugang zur gesell-
schaftlichen Teilhabe. Sie bezieht sich damit nicht nur auf den baulichen Bereich und 
den Verkehr, sondern ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen. Damit ist Artikel 
9 für alle Handlungsfelder des Aktionsplans von Bedeutung. Das folgende Kapitel 
geht auf die Zugänglichkeit der physischen Umwelt, von Gebäuden und Verkehrssys-
temen sowie die Zugänglichkeit in den Bereichen Information und Kommunikation 
ein. 
3.2.1 Stadtplanung, Bauen  
Eine barrierefreie Stadt ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teil-
habe von Menschen mit Behinderungen und für die Entwi cklung einer inklusiven 
Stadtgesellschaft. Europaweite Studien haben bestätigt, dass ein „Design für alle“ 
bereits heute für 10 Prozent der Bevölker ung unentbehrlich, für 30 bis 40 Prozent 
notwendig und für 100 Prozent komfortabel und ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist 
16. 
Artikel 9 der UN-BRK fordert von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen mit dem 
Ziel treffen, für Menschen mit Behinder ungen den gleichberecht igten Zugang zur 
physischen Umwelt, zu Transportmitteln usw. zu gewährleisten. Die Herstellung von 
Barrierefreiheit bezieht sich auf alle Bereiche der Gesellschaft. In diesem Kapitel wird 
die Barrierefreiheit bezogen auf Gebäude, Straßen, Wege und Plätze behandelt. 
Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten 
Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für  
Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere  
Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die  
Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig (§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz 
NRW).  
Damit geht es bei der Herstellung von Barrierefreiheit um die Belange aller  
Menschen und die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen 
sind zu berücksichtigen. So sind unter anderem auch die Belange von Menschen mit 
Sinnesbehinderungen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychisch  
behinderten Menschen zu beachten.  
                                                 
16 Quelle: Faltblatt EDAD – Europäisches Netzwerk Design für Alle Deutschland e.V. 
 23

Bisherige Aktivitäten 
Mit Blick auf die UN-BRK hat die Stadt Münster in den letzten Jahren ihre Bemühun-
gen, die Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich in Münster Schritt für Schritt weiter 
auszubauen, intensiviert und zwar u.a. durch folgende Aktivitäten:  
• Runder Tisch Barrierefreies Bauen: Die Verwaltung hat die Beteiligung von 
Menschen mit Behinderungen bei Planungen ausgeweitet und zu diesem 
Zweck 2010 den „Runden Tisch Barrierefreies Bauen“ (Arbeitsgruppe der 
Verwaltung mit Vertreter/-innen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderun-
gen) gebildet. Eine Beratung zu Planungen wird Bauherren auch bei nicht 
städtischen Bauvorhaben im öffentlichen Bereich angeboten.  
• Entwicklung von neuen Standards für barrierefreies Bauen im öffentlichen 
Verkehrsraum durch das Tiefbauamt: Bisher liegen Standards für den  
barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen und Standards für getrennte  
Querungen für Menschen mit Sinneseinschränkungen und Menschen mit  
Mobilitätsbeeinträchtigungen vor. Die Standards wurden jeweils unter  
Beteiligung der KIB entwickelt, ihre Anwendung wurde vom Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft beschlossen  
(vgl. Beschlussvorlagen „Neue Standards für barrierefreies Bauen im  
öffentlichen Verkehrsraum“: V/0052/2011– Ausstattung von Bushaltestellen 
mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen; V/0307/2012: 
Bau von getrennten Querungen an gesicherten Überwegen). Die Beschlüsse 
beinhalten auch, dass für geschützte historische Bereiche besondere  
Lösungen gefunden werden müssen.  
• Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 
19.06.2012 eine Anregung der KIB aufgegriffen und beschlossen, die DIN 
18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – öffentlich zugängliche 
Gebäude) und weitere DIN, die Stand der Technik sind und der Herstellung 
von Barrierefreiheit dienen, als verbindlichen Maßstab bei allen städtischen 
Planungen (Gebäude, Straßen, Plätze usw.) zugrunde zu legen und sie im 
Rahmen von Neubauten und Sanierungen zu berücksichtigen.  
• Technik für schwerhörige Menschen in  Sitzungs- und Veranstaltungsräumen 
der Stadt Münster: Ausgehend von einer Anregung der KIB wurde geprüft, 
welche städtischen Sitzungs- und Veranstaltungsräume mit Technik für 
schwerhörige Menschen ausgestattet werden sollten (vgl. Berichtsvorlage an 
den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen V/0045/2011).  
Die Vorschläge in der Berichtsvorlage wurden inzwischen weitgehend  
umgesetzt. Im Februar 2013 wurde eine mobile Ringschleifenanlage  
angeschafft, die für Veranstaltungen in Räumen und im Freien genutzt werden 
kann.  
• Die Broschüre „Bauen für alle – barri erefrei“ wurde vom Arbeitskreis der  
Behindertenbeauftragten NRW aktualisiert. Die Stadt Münster hat die neue 
Fassung im Juli 2012 herausgegeben. Die Broschüre wird auch für die  
Information und Beratung von Bauherrinnen und Bauherren genutzt. 
Herausforderungen 
Auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt gibt es in Münster noch viel zu tun. So 
konnten zum Beispiel von den derzeit ca. 1200 Bushaltestellen bereits 478 barriere-
frei ausgebaut werden (Ausstattung mit Hochbordstein). 370 dieser Haltestellen sind 
auch mit Bodenindikatoren für blinde und sehbehinderte Menschen und 84 mit einem 
Fahrgastinformationssystem mit Sprachansage auf Anforderung ausgestattet. Der 
weitere Ausbau erfolgt ausgehend von einer Prioritätenliste, die auch Anregungen 
 24

der KIB berücksichtigt (siehe auch Kapitel Mobilität). Die blindengerechte  
Ausstattung von Ampeln erfolgt ebenfalls ausgehend von Prioritätenlisten, die  
jährlich mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein abgestimmt werden. Fehlende 
Bordsteinabsenkungen werden bedarfsorientiert gebaut. 
Auch die blindengerechte Ausstattung von Ampeln sowie die Absenkung von Bord-
steinen erfolgt ausgehend von Prioritätenlisten.  Ferner werden bauliche Maßnahmen 
zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen von anstehenden Baumaßnahmen 
oder aufgrund von Bürgeranregungen bzw. Anregungen der KIB durchgeführt.  
Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen sind Verbesserungen im  
öffentlichen Verkehrsraum und bei städtischen Gebäuden nur nach und nach zu  
erreichen. Dies gilt auch für nicht städtische Gebäude. 
Es ist sinnvoll, in weiteren als den oben genannten Bereichen grundlegend den 
Handlungsbedarf festzustellen und Prioritätenlisten für die schrittweise Umsetzung zu 
erarbeiten. Handlungsbedarf besteht zum Beispiel insbesondere mit Blick auf die  
Belange von sehbehinderten und blinden Menschen (u.a. kontrastreiche Gestaltung, 
Orientierungssysteme, Beschriftungen in Brailleschrift) und schwerhörigen Menschen 
(u.a. raumakustische Maßnahmen, Technik für schwerhörige Menschen).  
Es zeigt sich immer wieder, dass auch neue Gebäude in Münster nicht umfassend 
barrierefrei sind. Dazu hat die KIB darauf hingewiesen, dass dies nur verhindert  
werden kann, wenn im Rahmen von Bauanträgen umfassend auf eine barrierefreie 
Gestaltung hingewirkt wird. Es ist noch sehr viel Informations- und Sensibilisierungs-
arbeit nötig, um Bauherrinnen und Bauherren für barrierefreies Bauen zu gewinnen 
und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Barrierefreiheit sich auf die Bedarfe von 
Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bezieht. Im Aktionsplan der Landes-
regierung NRW sind einige für notwendig erachtete Änderungen der Landesbauord-
nung beschrieben. Es soll u.a. geprüft werden, in wie weit eine ausdrückliche Pflicht 
zum Nachweis der Barrierefreiheit im Baugenehmigungsverfahren eingeführt wird.  
Im Bereich der Altstadt besteht die Aufgabe darin, eine barrierefreie Gestaltung mit 
dem Denkmalschutz und dem geschützten historischen Charakter zu vereinbaren. 
Unter Beteiligung der KIB wurden Kompromisslösungen wie zum Beispiel die glatt 
gepflasterten Querungsfurten auf dem Prinzipalmarkt gesucht. Die KIB hat sich dafür 
ausgesprochen, bei zukünftigen Planungen (zum Beispiel barrierefreier Ausbau der 
Haltestelle am Prinzipalmarkt) auf eine umfassende Barrierefreiheit zu achten und 
jeweils individuell zu prüfen, wie die Gestaltung mit Belangen des Denkmalschutzes 
in Einklang gebracht werden kann.  
Als Bereiche, in denen in der Innenstadt Verbesserungen besonders wichtig sind, hat 
die KIB den Domplatz (insbesondere: barrierefreie Wege an Markttagen) und den 
Bahnhofsvorplatz genannt. Barrierefreie Lösungen für die Altstadt, die auch mit dem 
historischen Stadtbild vereinbar sind, werden von KIB und Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung (hier: städtischen Denkmalbehörde, im Übrigen auch 
die Abteilung Verkehrsplanung) gemeinsam entwickelt. 
Die KIB hat angeregt, insbesondere die Wiederherstellung von Straßen, Wegen und 
Plätzen nach Tiefbaumaßnahmen zu nutzen, um, sofern noch nicht vorhanden, eine 
barrierefreie Gestaltung vorzunehmen. 
 25

26
Eine dauerhafte Herausforderung stellen auch die „mobilen Barrieren“ durch  
behindernd abgestellte Fahrräder da. Neben der Schaffung ausreichender Fahrrad-
abstellmöglichkeiten sieht die KIB hier die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen. 
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht den Aufbau und die Pflege einer 
öffentlich und barrierefrei zugänglichen Internetplattform bei der Agentur Barrierefrei 
NRW vor. Es ist eine Überprüfung von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf der 
Grundlage der mit den Verbänden der Selbsthilfe entwickelten Erhebungskriterien 
vorgesehen. Die Erhebung soll gemeinsam mit Freiwilligen aus Sozialverbänden und 
der Behindertenselbsthilfe NRW sowie der Agentur Barrierefrei NRW durchgeführt 
werden. In Münster gibt es bereits seit mehreren Jahren „KOMM Münster“, ein Inter-
netportal für Menschen mit Behinderungen (http://komm.muenster.org
). Es enthält 
u.a. eine Datenbank mit Angaben zur Barrierefreiheit von Gebäuden in Münster. 
Nach dem Aufbau der Internetplattform der Agentur barrierefrei NRW wird in Ab-
stimmung mit Zugvogel und den Behindertenvereinen in Münster zu entscheiden 
sein, wie die weitere Erhebung von Daten in Münster zukünftig erfolgen soll. 
Leitziele  
Münster entwickelt sich zu einer barrierefreien Stadt.  
Bei städtischen Neubauten sowie bei Umbaumaßnahmen erfolgt eine umfassende 
barrierefreie Gestaltung. Im Bestand werden im Rahmen der finanziellen  
Möglichkeiten und nach Abstimmung mit der KIB nach und nach Maßnahmen zur 
Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Menschen durchgeführt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Vor der Gewährung von städtischen Zuschüssen 
für Baumaßnahmen an Träger wird jeweils geprüft, 
inwieweit bei der Maßnahme eine Verbesserung 
der Barrierefreiheit erreicht werden kann. Die  
Förderung erfolgt dann mit einer entsprechenden 
Auflage.  
Jeweils zuständiges Fachamt der Stadt 
Münster 
fortlaufend  1 
Barrierefreier Ausbau von jährlich ca. 10 -15  
Haltestellen im Rahmen der zur Verfügung  
stehenden Haushaltsmittel 
Tiefbauamt  
KIB (AG 5) wird bei der Abstimmung 
der Prioritäten durch  
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung  
beteiligt 
fortlaufend Die Einzelkosten 
liegen pro Halte-
stelle je nach 
Standort und 
Umbauumfang 
bei > 15.000  €; 
Haushaltsansatz 
2013: 
550.000 € 
 
Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung 
der Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel,  
z.B. 
- Bordsteinabsenkungen, Nachrüstung von  
Ampeln mit Blindensignalgebern 
- Verbesserung von Wegen usw. in öffentli-
chen Grünanlagen 
Tiefbauamt 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
fortlaufend Haushaltsansatz 
Tiefbauamt  
65.000 €  
1 
 27

Ma Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 ßnahme 
- kleinere Maßnahmen in städtischen 
Gebäuden im Rahmen der zur Verfügung 
stehenden Haushaltsmittel 
Amt für Immobilienmanagement 
Barrierefreie Gestaltung von Straßen, Wegen und 
Plätzen bei der Wiederherstellung nach Tiefbau-
maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung  
stehenden Haushaltsmittel  
 
Sofern für die barrierefreie Gestaltung keine  
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind 
die zuständigen Gremien jeweils rechtzeitig zu 
informieren. 
Tiefbauamt fortlaufend  1 ggf. 
2 
Bei Baugenehmigungen und Geschäftskonzessio-
nen darauf hinwirken, dass öffentliche Gebäude 
(Geschäfte usw.) möglichst barrierefrei gestaltet 
werden (insbesondere barrierefreie Eingänge) 
Bauordnungsamt  
Ordnungsamt  
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten  
Tiefbauamt, ggf. Denkmalbehörde 
bzw. Verkehrsplanung 
fortlaufend 
im Rahmen 
von aktuel-
len Geneh-
migungen 
 1 
Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung 
von Barrieren durch behindernd abgestellte  
Fahrräder (u.a. durch Kennzeichnung von  
freizuhaltenden Bereichen, Sensibilisierung der 
Öffentlichkeit für die Thematik, Kontrollen im  
Rahmen der personellen Ressourcen) 
Tiefbauamt, Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, Verkehrsplanung,  
Ordnungsamt in Kooperation mit KIB 
fortlaufend  1 
 28

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Schulungen zu allen Aspekten des barrierefreien 
Bauens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
bauausführenden Ämter und des Bauordnungsam-
tes 
Fachämter der Bauverwaltung 
Personal- und Organisationsamt 
fortlaufend  1 
Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien 
Bauens 
Ziel: Weiterentwicklung von Lösungen durch  
Austausch mit anderen Kommunen und Menschen 
mit Behinderungen 
Tiefbauamt, ggf. in Kooperation mit 
weiteren Fachämtern 
jährlich  1 
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, mehr Bewusst-
sein für die barrierefreie Stadtgestaltung zu  
schaffen und über neue bauliche Maßnahmen zu 
informieren  
z.B. Informationen über die Bedeutung von  
Orientierungs- und Leitsystemen für blinde und 
sehbehinderte Menschen (Pressearbeit,  
Ausstellungstafeln, Faltblätter) 
Sozialamt in Kooperation mit  
Tiefbauamt, Ordnungsamt,  
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung,  
KIB, KSVM 
fortlaufend ca. 1.000 € für 
Ausstellungsta-
feln und Faltblät-
ter des Tiefbau-
amtes 
1 
Rundgänge zur Überprüfung der Barrierefreiheit im 
Bereich der Innenstadt/des Rings sowie im  
Bereich von Einrichtungen für Menschen mit  
Behinderungen und Seniorinnen und Senioren und 
in den Stadtteilen 
Ziel: Feststellung der Barrieren und Entwicklung 
von Lösungsmöglichkeiten 
Sozialamt in Kooperation mit  
Tiefbauamt, Ordnungsamt,  
Denkmalbehörde (für den Bereich der 
Altstadt)  
KIB, KSVM 
jährlich 2 
Rundgänge 
 1 
 29

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Erhebung der Barrierefreiheit aller städtischen  
öffentlich zugänglichen Gebäude im Rahmen von 
KOMM Münster (bzw. ggf. im Rahmen geplanten 
landesweiten Datenerhebung) 
Zugvogel e.V.  Kosten pro  
Erhebung laut 
Angaben von  
Zugvogel:  
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittliche 
Kosten pro Ge-
Erhebung ca. 
150 €) 
2 
Überprüfung der Barrierefreiheit von  
Geschäften nach den Kriterien des 
Qualitätszeichens  
„Generationenfreundliches Einkaufen“ 
KSVM und Einzelhandelsverband 
Münster 
fortlaufend  1 
Verbesserung der Erreichbarkeit des Rathauses 
durch Bau eines Aufzuges 
Amt für Immobilienmanagement, 
Denkmalbehörde 
2013/2014  1 
Aktualisierung der Liste mit Spielgeräten für das 
gemeinsame Spielen von Kindern mit und ohne 
Behinderungen  
(Grundlage für Spielplatzplanungen der  
Stadt Münster) 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
in Kooperation mit der AG 1 der KIB 
2014  1 
 30

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Ausstattung von städtischen Sitzungs- und  
Veranstaltungsräumen mit Technik für  
schwerhörige Menschen – Umsetzung der noch 
offenen Maßnahmen 
Gievenbeck (Aula des Stein-Gymnasiums -  
Beschallungsanlage vorhanden)  
Roxel (Mensa Schulzentrum – bisher keine  
Beschallungsanlage vorhanden) 
Amt für Immobilienmanagement 2014  
 
 
ca. 5.000 € 
noch nicht bezif-
fert 
1 
(ggfs. 
2) 
Projekt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in 
Gaststätten und Hotels (u.a. Sensibilisierung durch 
Schulungen, intensive Beratung bei Neu- und  
Umbaumaßnahmen) 
Münster Marketing,  
Behindertenbeauftragte,  
Bauordnungsamt, Ordnungsamt  
in Kooperation mit DEHOGA Westfalen 
e.V., Geschäftsstelle Münster und KIB 
2014  1 
Entwicklung von Standards / Orientierungshilfen 
für die barrierefreie Ausgestaltung von  
- Treppen 
- Ungesicherten Querungen 
- Abgrenzung von Fuß- und Radwegen  
- Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich 
(Abstimmung der Anforderungen an die 
Ausstattung und Entwicklung von  
Handlungsempfehlungen) 
Tiefbauamt, Denkmalbehörde  
(geschützte historische Bereiche),  
Verkehrsplanung in Abstimmung mit 
KIB 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
in Kooperation mit KIB und KSVM 
 
2013  
2014 
2015 
 1 
 31

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Überprüfung der Barrierefreiheit und Erstellung 
von Prioritätenlisten für Verbesserungen für  
folgende Bereiche: 
- städtische Gebäude mit viel Publikumsver-
kehr bzw. mit Veranstaltungsräumen  
(insbesondere mit Blick auf kontrastreiche 
Gestaltung, Orientierungssysteme, leicht 
lesbare und verständliche Wegweiser, 
Maßnahmen für schwerhörige Menschen 
usw.)  
- blindengerechte Aussta ttung der Ampeln in 
der Innenstadt (Ziel: wichtige Wegeverbin-
dungen durchgehend mit blindengerechten 
Ampeln auszustatten) 
- Abgrenzung von Rad- und Fußwegen  
(Ziel: Verkehrssicherheit erhöhen,  
insbesondere für blinde Menschen) 
- Treppenanlagen im öffentlichen Bereich in 
der Innenstadt (ins besondere Handläufe, 
kontrastreiche Gestaltung) 
Amt für Immobilienmanagement 
Tiefbauamt in Kooperation mit Blinden- 
und Sehbehindertenverein 
Tiefbauamt, Beteiligung der  
Ordnungspartnerschaft Verkehrs-
unfallprävention, Kooperation mit dem 
Blinden- und Sehbehindertenverein 
Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz, Tiefbauamt, Denkmalbehörde 
(geschützte historische Bereiche) 
2013 
2014 
2015 
2016 
 
Im Rahmen der 
Erstellung der 
Prioritätenlisten 
werden auch 
Kosten ermittelt 
und Umset-
zungsbeschlüsse 
(einschl. Finan-
zierung) vorberei-
tet. 
1 
Barrierefreier Umbau sowie den  
sonderpädagogischen Förderbedarfen  
entsprechender Umbau von  Schwerpunktschulen 
aller Schulstufen   
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Immobilienmanagement 
ab 
2014/2015  
Kostenermittlung 
im Rahmen der 
Planungen 
2 
 32

Maßnahme 
33 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich  
(Abstimmung der Anforderungen an die  
Ausstattung und Entwicklung von  
Handlungsempfehlungen) 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
in Kooperation mit KIB und KSVM 
 
2015  1 
Prüfung von Möglichkeiten der barrierefreien  
Gestaltung des Domplatzes  
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung in  
Abstimmung mit dem Tiefbauamt  
2015  1 
Barrierefreie Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes, 
insbesondere: Fortführung des Leitsystems für 
blinde und sehbehinderte Menschen aus dem 
Bahnhof 
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung in  
Abstimmung mit dem Tiefbauamt 
Im Rahmen 
der Sanie-
rung des 
Bahnhofs-
gebäudes 
durch die 
Deutsche 
Bahn, Zeit-
punkt noch 
nicht klar 
 3 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.2.2 Mobilität  
Artikel 9 der UN-BRK fordert von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen mit dem 
Ziel treffen, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang u.a. zu 
Transportmitteln gewährleisten. In Artikel 20 werden die Vertragsstaaten  
aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen 
persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen. Dazu gehört 
es, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise 
und zum Zeitpunkt ihrer Wahl zu erschwinglichen Kosten zu erleichtern. 
Bisherige Aktivitäten 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster arbeiten kontinuierlich daran, die  
Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Münster zu  
verbessern. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit der KIB und mit der  
Kommunalen Seniorenvertretung. Dadurch konnten schon viele Anregungen von 
Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren umgesetzt werden. 
Dazu gehören Weiterentwicklungen in der Infrastruktur wie zum Beispiel der  
barrrierefreie Ausbau von jährlich ca. 10 – 15 Bushaltestellen (vgl. Kapitel Bauen,  
S. 27) und die Ausstattung der Busse mit Klapprampen. Bis Ende 2013 werden alle 
Busse der Stadtwerke mit Klapprampen ausgestattet sein, auch bei den Subunter-
nehmern liegt die Ausstattung mit Klapprampen bei nahezu 100 %. Auch die Fahr-
gastinformationen  wurden verbessert. So wurden u.a. die Fahrplaninformationen 
lesefreundlich und kontrastreich gestaltet und um Hinweise zur Barrierefreiheit der 
Haltestellen ergänzt. Anfang 2013 haben die Stadtwerke 24 neue Fahrkartenautoma-
ten aufgestellt, die einen besseren Bedienkomfort bieten und so tief gesetzt wurden, 
dass auch Rollstuhlfahrer/-innen einen Fahrschein lösen können.  
Den Rahmen für die zukünftige Entwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs 
in Münster bildet der Nahverkehrsplan. Der Rat hat am 21.09.2011 die Aufstellung 
des 3. Nahverkehrsplans für die Stadt Münster beschlossen. Dabei wurde die  
Verwaltung auch beauftragt, die Linienführung des ÖPNV so zu planen, dass die  
Erreichbarkeit von Einrichtungen der Daseinsvorsorge (Krankenhäuser, Wohnheime 
für alte und behinderte Menschen, Arztzentren usw.) verbessert wird. Die Möglichkeit 
der Beförderung von Menschen mit Behinderungen soll sowohl quantitativ als auch 
qualitativ ausgebaut werden. Das bestehende Angebot des ÖPNV soll durch  
behindertentaugliche Taxifahrzeuge ergänzt werden
17 . 
Am 12.12.2012 hat der Rat die Rahmenvorgaben zum 3. Nahverkehrsplan  
beschlossen18. Im Rahmen der Beschlussfassung zum 3. Nahverkehrsplan sollen die 
KIB und die KSVM beteiligt werden. 
Der Hauptbahnhof Münster wird aktuell barrierefrei umgebaut. Die Beteiligung von 
Menschen mit Behinderungen am Planungsprozess erfolgt unter Federführung der 
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG SB NRW), die nicht nur für 
den Bahnhof in Münster, sondern auch bei weiteren Bahnhöfen in NRW Empfehlun-
                                                 
17 vgl. Beschlussvorlage V/0417/2011/1. Erg.  
http://www.stadt-muenster.de/ratsinfo/00001/pdf/00312451.pdf9 
18 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0791/2012/1  
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035372 
 34

gen für die barrierefreie Gestaltung gibt. In der von der LAG SB NRW einberufenen 
Arbeitsgruppe arbeiten auch Vertreter/-innen der KIB mit.  
Bei Haltepunkten erfolgt die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen durch die 
KIB bzw. ggf. die Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der KIB: 
Taxiverkehr 
Bisher gibt es in Münster nur einige wenige Taxifahrzeuge, in denen Menschen im 
Rollstuhl sitzend befördert werden können. Wer im Rollstuhl sitzend befördert werden 
möchte, hat in der Regel nicht die Möglichkeit, spontan eine Taxifahrt durchzuführen. 
Die Taxizentrale Münster hat in einem Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung 
ihre Überlegungen vorgestellt, Fahrzeuge für die Beförderung von Rollstuhlfahrer/-
innen (im Rollstuhl sitzend) einzusetzen, und zwar wie alle anderen Fahrzeuge rund 
um die Uhr. Ein solches Angebot wäre aus Sicht der Taxizentrale aber nur dann  
wirtschaftlich durchzuführen, wenn die zusätzlichen Kosten über einen Zuschlag zum 
Taxipreis finanziert werden könnten. Diese Frage wurde in der Sitzung der KIB am 
06.03.2012 diskutiert. Im Ergebnis hat die KIB die Verwaltung gebeten, mit der  
Taxizentrale Lösungen zu suchen, wie ein ausreichendes Angebot an Taxen für die 
Beförderung von Rollstuhlfahrern/-innen in Münster entstehen kann, ohne dass  
Zuschläge für die Beförderung von Rollstuhlfahrer/-innen erhoben werden. In ihrer 
Sitzung am 27.11.2012 hat die KIB dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 
empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass sich die Anzahl 
der Rollitaxifahrzeuge deutlich erhöht und zunächst mindestens zehn zusätzliche 
Taxikonzessionen für Rollitaxifahrzeuge an interessierte Unternehmen zu erteilen.  
Diese Anregung kann nicht umgesetzt werden, da in Münster 32 Taxikonzessionen 
über Bedarf betrieben werden und das Ordnungsamt weitere Konzessionen aus 
rechtlichen Gründen nicht erteilen darf. Die Entscheidung für die Anschaffung eines 
bestimmten Fahrzeugtyps trifft der Konzessionsinhaber unter Berücksichtigung der 
Markt- und Nachfragesituation. Die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt) kann hier  
keinen Einfluss ausüben. 
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen
 
Es gibt in Münster verschiedene Anbieter von Fahrdiensten für Menschen mit  
Behinderungen. 
Die Stadt Münster fördert einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen, der 
vom Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Münster e.V., durchgeführt wird. Der 
Fahrdienst ermöglicht außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Menschen mit 
einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG), auf deren Namen kein 
Auto zugelassen ist und die nicht allein den öffentlichen Personennahverkehr nutzen 
können, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie am öffentlichen und  
kulturellen Leben. Berechtigte Personen erhalten 10 Fahrscheine im Monat für  
Freizeitfahrten im Stadtgebiet (bei erhöhtem Bedarf können 6 Zusatzfahrscheine 
ausgestellt werden). Die Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen 
der Berechtigten gewährt, eine Eigenbeteiligung wird nicht gefordert. Einmal jährlich 
werden im Fahrdienstbeirat, in dem Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes  
vertreten sind, Anregungen und Beschwerden erörtert – dadurch soll die Qualität der 
Dienstleistung gefördert werden.  
Alle Informationen zum Fahrdienst können auf der Homepage des Sozialamtes  
abgerufen werden:  
http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/behinderungen-fahrdienst.html
. 
 35

Menschen, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 
XII haben, können anstelle des Fahrdienstes auch ein Persönliches Budget für  
Mobilität beim Sozialamt beantragen. Diese Möglichkeit wird bisher nur von wenigen 
Menschen mit Behinderungen genutzt (vgl. Kapitel Pflege, Unterstützungsdienste, 
Beratung, S. 72)  
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen 
In Münster gibt es ca. 400 öffentliche Behindertenparkplätze (Quelle: Liste der  
Behindertenparkplätze, herausgegeben vom Ordnungsamt, abzurufen unter 
http://komm.muenster.org, dort unter Veröffentlichungen). Ferner sind etwa 45 per-
sonenbezogene Behindertenparkplätze ausgewiesen. Im Internet-Stadtplan der Stadt 
Münster kann man sich die Standorte der öffentlichen sowie auch einiger privater 
Behindertenparkplätze anzeigen lassen. Zu vielen Parkplätzen gibt es weitere  
Informationen, u.a. Fotos. 
Die Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der KIB beschäftigt sich regelmäßig mit 
dem Thema Behindertenplätze und gibt Anregungen zu erforderlichen Verbesserun-
gen an einzelnen Standorten. Probleme können sich ergeben, wenn Behinderten-
parkplätze entgegen der üblichen Vorgehensweise aufgrund von Baumaßnahmen 
entfallen oder keine Ersatzflächen in der näheren Umgebung geschaffen werden und 
dies nicht bekannt ist. Auch die Erreichbarkeit von Geschäften und Arztpraxen in der 
Innenstadt wird in der AG 5 immer wieder thematisiert. 2012 wurden die Anregungen 
zu Behindertenparkplätzen in verschiedenen innenstadtnahen Bereichen gebündelt 
und in Gesprächen sowie Ortsterminen wurden mit dem Ordnungsamt Lösungen  
gesucht, die inzwischen fast alle umgesetzt werden konnten.  
Die öffentlichen Behindertenparkplätze wurden in den Winterdienst der Abfallwirt-
schaftsbetriebe Münster aufgenommen. 
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung spricht das Ordnungsamt jährlich ca. 1.000 
Verwarnungen zu dem Tatbestand „unberechtigtes Parken auf einem Behinderten-
parkplatz“ aus. Zu beachten ist, dass eine regelmäßige Verkehrsüberwachung nur 
montags bis freitags von 7 bis 22.30 Uhr und samstags von 9.30 bis 15 Uhr stattfin-
det. An Sonntagen findet nur anlassbezogen eine Überwachung des ruhenden  
Verkehrs statt. In vielen Fällen, in denen Behindertenparkplätze ohne Berechtigung 
genutzt werden, wurden und werden die verursachenden Fahrzeuge abgeschleppt. 
Informationen zur Mobilität
 
Die Broschüre „Mobil mit Behinderung“ gibt einen Überblick über wichtige Informatio-
nen zu den Themen Verkehr und Mobilität in Münster, u.a. zum Parkausweis, zum 
Bus- und Bahnverkehr und zum Fahrdienst.  
Die Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention berücksichtigt dem Grunde 
nach die Belange aller Verkehrsteilnehmer und befasst sich somit auch mit den  
Anliegen des Personenkreises der älteren und behinderten Verkehrsteilnehmenden. 
Diesbezüglich hat u.a. eine Veranstaltung mit Beteiligung der KIB und der KSVM zu 
Fragen der Verkehrssicherheit stattgefunden. 
 36

Herausforderungen 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Die KIB hat das Thema „Mobilität“ in ihrer Sitzung am 06.03.2012 mit Vertretern der 
Stadtwerke und des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
erörtert. Folgende Anregungen der KIB sollen im Rahmen der Erarbeitung des 3. 
Nahverkehrsplans geprüft werden: 
• Verkehrsknotenpunkte sollten barrierefrei ausgebaut sein.  
• Bei der Linienführung ist darauf zu achten, dass die Linien angemessen auf-
einander abgestimmt sind. 
• Für die Bushaltestellen am Hauptbahnhof ist ein Blindenleitsystem wichtig – 
dies sollte an das System im Hauptbahnhof anknüpfen. 
• Busfahrpläne sollten in größ erer Schrift gestaltet werden und leicht lesbar sein 
(Verwendung leichter Sprache). 
• Es wird angeregt, zu prüfen, wie das Leitsystem für den Busverkehr durch die 
Verwendung von Farben und Symbolen besser verständlich gestaltet werden 
kann.  
• In Bussen sind induktive Höranlagen wichtig. 
• Ticketautomaten (auch in Nahverkehr szügen) sollten einfacher zu bedienen 
sein. 
• Für Menschen, die mit dem Dreirad unt erwegs sind, ergeben sich Probleme, 
so z.B., wenn Aufzüge in Bahnhöfen nicht groß genug sind. 
Taxiverkehr
 
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sollten wie alle anderen  
Menschen die Möglichkeit haben, auch spontan und nicht begrenzt auf bestimmte 
Zeiten eine Taxifahrt durchzuführen. Bisher ist es nicht gelungen, in Münster die Zahl 
der zur Verfügung stehenden Taxen, mit denen Menschen im Rollstuhl sitzend  
gefahren werden können, auszuweiten. Es bleibt Ziel, eine Ausweitung des  
Angebotes zu erreichen.  
Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen 
Die KIB hat sich dafür ausgesprochen, dass der Fahrdienst rund um die Uhr genutzt 
werden kann. Einige Nutzerinnen und Nutzer des Fahrdienstes haben das Sozialamt 
gebeten, zu prüfen, ob sie die Möglichkeit haben, neben dem ASB auch andere 
Fahrdienste zu nutzen. Diese Möglichkeit besteht zurzeit nur, sofern ein Anspruch 
auf das Persönliche Budget besteht. Vereinzelt werden auch andere Wünsche zum 
Fahrdienst geäußert, so der Wunsch, die Fahrscheine flexibler nutzen und sie z.B. 
für größere Fahrten außerhalb von Münster einsetzen zu können. Vor dem Hinter-
grund dieser Hinweise wird das Sozialamt die bisherige Durchführung des Fahrdiens-
tes überprüfen und unter Beteiligung der KIB Vorschläge für die Weiterentwicklung 
des Angebotes entwickeln. 
Parkplätze für Menschen mit Behinderungen
 
Zurzeit liegen keine aktuellen Zahlen zu den ausgestellten Parkausweisen vor. Dies 
hängt mit Umstellungen in der Erfassung der Parkausweise zusammen. Das  
Ordnungsamt wird diese Zahlen zukünftig zur Verfügung stellen. 
Die Information über den vorübergehenden Wegfall von Behindertenparkplätzen im 
Zuge von Baumaßnahmen ist zu verbessern, ferner sind jeweils möglichst nah  
gelegene Alternativen anzubieten. 
 37

38
Um die Fehlbelegung von Behindertenparkplätzen zu vermeiden, ist die Sensibilisie-
rung für diese Thematik zu intensivieren. 
Leitziel 
Die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs in Münster wird  
weiterentwickelt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrs-
plans Münster werden die Anregungen der KIB zur 
Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV  
geprüft. 
Amt für Stadtentwicklung,  
Stadtplanung, Verkehrsplanung 
2013/2014  1 
Fortsetzung der Schulungen für Busfahrer/-innen 
zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen 
Stadtwerke Münster, Beteiligung von 
Vereinen behinderter Menschen 
fortlaufend  1 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Mobilität für 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen“, u.a. : 
Fortschreibung der Broschüre Mobil mit  
Behinderung 
Aktionen zum Thema „Busfahren in Münster“ (z.B. 
mit Möglichkeit, die Klapprampe auszuprobieren 
usw.). 
Stadtwerke Münster, Sozialamt,  
Ordnungsamt in Kooperation mit KIB; 
KSVM 
 
fortlaufend 
 
Fortschreibung 
der Broschüre 
„Mobil mit Behin-
derung“: ca. 
1.000 €  
(alle 2 Jahre ) 
1 
Information über Veränderungen bei Behinderten-
parkplätzen aufgrund  von Baumaßnahmen 
Ordnungsamt fortlaufend  1 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Behindertenpark-
plätze mit dem Ziel, die unberechtigte Nutzung der 
Parkplätze zu verringern 
Ordnungsamt, Sozialamt in  
Kooperation mit der KIB und Vereinen 
von Menschen mit Behinderungen  
fortlaufend  1 
Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes 
für Menschen mit Behinderungen. 
Sozialamt  2014 . 2 
 
 39

40 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.2.3 Information, Kommunikation 
Die Zugänglichkeit im Sinne von Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention  
umfasst auch, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu 
Information und Kommunikation (einschließlich Informations- und Kommunikations-
technologien und- systeme) zu ermöglichen. Wichtig sind unter anderem die  
Barrierefreiheit von Internetangeboten, die Bereitstellung von Gebärdensprachdol-
metschern – und dolmetscherinnen und anderen Kommunikationshilfen, die barriere-
freie Gestaltung von Bescheiden, amtlichen Informationen und Vordrucken und die 
Verwendung leichter Sprache. 
Bisherige Aktivitäten 
Die Online-Redaktion des Presseamtes hat die Internet-Auftritte der meisten  
städtischen Ämter und Einrichtungen zu barrierefreien Angeboten umgebaut. Rund 
70 der ca. 75 städtischen Homepages sind mittlerweile barrierefrei oder barrierearm.  
Für die Stadtverwaltung wurde ein Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung von  
Printpublikationen und Online-pdf-Publikationen erarbeitet. Diese Informationen  
sowie Informationen zur leichten Sprache, eine Liste der Gebärdensprachdolmet-
scher/-innen und Informationen zur Technik für schwerhörige Menschen wurden im 
städtischen Intranet unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ gebündelt und stehen allen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Verfügung. 
Im Sinne der Inklusion ist es Ziel, auf jeder Homepage eines Fachamtes auch die für 
Menschen mit Behinderungen wichtigen Informationen zur Verfügung zu stellen.  
Ergänzend dazu bietet die Homepage der Stadt Münster in der Rubrik „Für  
Menschen mit Behinderungen“ und KOMM Münster gebündelt Informationen für 
Menschen mit Behinderungen. 
Das Sozialamt hat in Kooperation mit dem Deutschen Schwerhörigenbund,  
Ortsverein Münster und Münsterland e.V., 2012 die Broschüre „Technische Hilfen für 
schwerhörige Menschen“ herausgegeben. Sie informiert über die vorhandene  
Technik in städtischen und anderen Einrichtungen in Münster und benennt auch die 
Adressen von Gebärdensprachdolmetscher/-innen. 
Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen erfolgt auf der Grundlage der 
bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, u.a. durch das Sozialgesetzbuch I und das 
Behindertengleichstellungsgesetz NRW. Darüber hinaus setzt die Stadt Münster bei 
einigen Veranstaltungen (z.B. Neujahrsempfang) sowie im Rahmen von Sitzungen 
der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen  
Gebärdensprachdolmetscher/-innen ein.  
Für blinde und sehbehinderte Menschen werden Bescheide und Vordrucke im  
Rahmen eines Verwaltungsverfahrens bei Bedarf in einer für sie wahrnehmbaren 
Form zugänglich gemacht. Auf der Homepage der Stadt Münster gibt es für viele 
Aufgabenbereiche barrierefreie Antragsvordrucke. 
Herausforderungen 
Im Internet spielen umfangreiche Dokumente im PDF-Format eine immer größere 
Rolle, zumal gedruckte Informationen zunehmend durch Online-Publikationen (meist 
 41

42
im PDF-Format) ersetzt werden. Anforderungen und Aufwand für die Umwandlung 
von Dateien aus herkömmlichen Formaten (z.B. aus Word oder den meisten Grafik-
programmen) in barrierefreie PDF-Dateien für das Internet sind erheblich.  
Die barrierefreien Homepages der städtischen Ämter erfüllen die geltenden  
Vorgaben für eine barrierefreie Gestaltung. Die Sitzungsdokumente werden aktuell 
noch nicht barrierefrei erstellt, hier müssen zunächst die entsprechenden Dokument-
vorlagen eine barrierefreie Struktur erhalten. Im Bereich der Multimediainhalte ist es 
bisher noch nicht Standard, ergänzende Informationen bereitzustellen (z.B. Untertitel 
für Filme, Audiodeskription). Weitere sinnvolle Aspekte einer barrierefreien  
Gestaltung, so insbesondere Gebärdensprachvideos oder zusätzliche Informationen 
in leichter Sprache sind bisher nicht integriert. Auch Information über die Barrierefrei-
heit von Dienstgebäuden oder Serviceleistungen sind bisher noch nicht in jeder  
Homepage enthalten. 
Um Menschen, die nicht gut lesen oder sehen können, die Nutzung der Informatio-
nen auf der Homepage der Stadt Münster zu erleichtern, wäre eine integrierte  
Vorlesesoftware, die auf der Homepage zur Verfügung steht, sinnvoll. Voraussetzung 
für eine Realisierung ist, dass der Markt eine praxistaugliche und preisgünstige  
Software anbietet. 
Eine weitere Herausforderung ist die Gestaltung von Bescheiden und Informationen 
der Stadt Münster in gut verständlicher Sprache und bedarfsbezogen auch die  
Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache. 
Der Arbeitskreis Hörbehinderung hat angeregt, für die Homepage der Stadt Münster 
in einem ersten Schritt ein Gebärdensprachvideo mit Informationen über Angebote 
für gehörlose Menschen in Münster zu erstellen.  
Leitziele 
Die Stadt Münster stellt Informationen, insbesondere Printmedien und Informationen 
auf der Homepage, in barrierefreier Form bereit. Im Rahmen der finanziellen  
Möglichkeiten werden die bestehenden Angebote nach und nach weiterentwickelt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Fortsetzung des Umbaus der Internet-Auftritte der 
städtischen Ämter und Einrichtungen zu barriere-
freien Angeboten 
Presse- und Informationsamt in  
Kooperation mit den Ämtern und  
Einrichtungen 
fortlaufend  1 
Weiterentwicklung der Informationen für Menschen 
mit Behinderungen auf der Homepage der Stadt 
Münster  
- Ausbau der Rubrik „Informationen für Menschen 
mit Behinderung“ 
- Ergänzung der Homepages der Fachämter um 
Informationen zur Barrierefreiheit von Gebäuden 
und Service 
Presse- und Informationsamt in  
Kooperation mit  
- Sozialamt  
- Fachämtern 
fortlaufend  1 
Erstellen städtischer Informationen in leichter 
Sprache (Printmedien, Informationen für die  
Homepage)  
Fachämter 
Presse- und Informationsamt  
in Kooperation mit WiM und weiteren 
Projektpartnern  
fortlaufend Kosten für die 
Übersetzung in 
leichte Sprache 
Kosten für Layout 
und bei Printme-
dien zusätzlich 
für Druck einer 
zusätzlichen Pub-
likation  
1 / 2 
 43

Maßnahme 
44 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen  
„Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/- innen, 
technische Hilfen für schwerhörige Menschen, 
leichte Sprache“ 
Sozialamt in Kooperation mit  
Fachämtern und Vereinen von  
Menschen mit Behinderungen 
fortlaufend  1 
Erstellung eines Gebärdensprachvideos mit  
Informationen für gehörlose Menschen in Münster  
Sozialamt, Presse- und Informations-
amt in Kooperation mit PariSozial 
Münsterland (Hörbehindertenberatung) 
und Vertreter/-innen der gehörlosen 
Menschen 
2014 ca. 1.000 € 
 
1 
 
Ausstattung der Homepage der Stadt Münster mit 
einer geeigneten Vorlesesoftware  
Presse- und Informationsamt ab 2014  2 
Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden 
und Informationen des Sozialamtes 
Sozialamt 2014  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.3 Kinder, Jugendliche, Familie 
Der Grundsatz der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und  
Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 3 UN-Behindertenrechtskonvention) gilt 
auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie Familien mit behinderten 
Familienangehörigen. Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen 
sowie Familien werden in einigen Artikeln der UN-BRK explizit angesprochen.  
Artikel 7 UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu 
treffen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit 
anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. 
Wichtig sind ausreichende Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Gesund-
heitsleistungen im Bereich der frühen Hilfen (u.a. Artikel 25 BRK). Über die Angebote 
im Bereich der Frühförderung wurde in der Beschlussvorlage „Münster auf dem Weg 
zur Inklusion“
19 berichtet.  
Das Thema „Begleitete Elternschaft“ wurde in den Handlungsempfehlungen zur  
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit einer geistigen  
Behinderung
20 aufgegriffen. Die Stadt Münster, der LWL und Träger, die in der  
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit  
geistiger Behinderung in Münster vertreten sind, wollen ab Sommer 2013 gemeinsam 
ein Konzept für Münster erarbeiten, in dem u.a. die Strukturen und Verfahren zur  
Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die Eltern werden bzw. sind, 
abgestimmt werden. 
Die Arbeitsgruppe „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ der KIB sowie alle  
Arbeitsgemeinschaften von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach § 78  
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) haben sich mit der UN-ehindertenrechtskonvention 
und den Überlegungen zum Aktionsplan der Stadt Münster beschäftigt. Die Arbeits-
gemeinschaften haben sich dabei darauf verständigt, zukünftig jedes Thema unter  
inklusiven Aspekten zu betrachten. Ferner wollen die Arbeitsgemeinschaften die  
Kooperation mit Trägern der Behindertenhilfe bzw. der KIB weiterentwickeln.  
3.3.1 Kindertagesbetreuung  
Zur vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die  
Gesellschaft (Artikel 3 UN-BRK) gehört es, Kindern mit Behinderungen den Zugang 
zu frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten zu ermöglichen. Artikel 24 
anerkennt das Recht von Kindern mit Behinderungen auf Bildung und verpflichtet die 
Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. 
                                                 
19 Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0525/2011: Münster auf dem Weg zur 
Inklusion: , hier: 2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033502&voselect=7844, S.  
 
20 Beschlussvorlage an den Rat  V/0900/2008,  
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288) 
 45

46
                                                
Bisherige Aktivitäten 
Die integrative Betreuungs-,  Bildungs- und Erziehungsarbei t in Kindertageseinrich-
tungen in Münster wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet.  
In Münster haben sich inzwischen über 2/3 der Kindertageseinrichtungen für die 
wohnortnahe Integration der Kinder geöffnet21. 
Die Anzahl der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen integrativ betreut werden, ist 
in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (Anzahl der Kinder in Kitas mit Einzel-
integration: 278 in 2010, 316 in 2011 und 331 in 2012). In Kindertageseinrichtungen 
mit heilpädagogischen Plätzen (Arche und Heinrich-Piepmeyer-Haus) werden  
insgesamt 68 Kinder mit Behinderungen betreut, davon 48 in der Arche und 20 im  
Heinrich-Piepmeyer-Haus. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berichtet jährlich über die Entwicklung 
der Tagesbetreuungsangebote in Münster und informiert dabei jeweils auch über die 
Förderung der Integration behinderter Kinder. Das zeigt, dass das Thema der  
Integration von Kindern mit Behinderungen bereits selbstverständlich im Rahmen der 
regulären Berichterstattung berücksichtigt wird. 
2010 wurde auf Initiative der AG nach § 78 SGB VIII „Tagesbetreuung für Kinder“ 
eine trägerübergreifende „Arbeitsgruppe Integrative Erziehung“ gebildet. Diese, unter 
Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien arbeitende AG hat das 
Ziel, bestehende Problemlagen zu erörtern und die integrative Bildungs- und  
Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen in Münster weiterzuentwickeln. Sie 
beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Inklusion und erarbeitet, welche  
Voraussetzungen für die Umsetzung von Inklusion im Bereich der Kindertages-
betreuung erforderlich sind.  
Herausforderungen 
Die AG Kindertagesbetreuung hat bei ihren Überlegungen zur Inklusion und zum  
Aktionsplan der Stadt Münster im Jahr 2012 herausgestellt, dass eine Weiterentwick-
lung der Kindertagesbetreuungsangebote im Sinne der Inklusion zunächst und nach 
Bedarf die Förderung einer entsprechenden Haltung bei Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern in Kitas, bei Kita-Trägern und Tagespflegepersonen erfordert, wie auch – 
ebenfalls nach Bedarf – deren weitere fachliche Qualifizierung. Auch Eltern sind in 
diesen Prozess einzubeziehen. Gleichzeitig sind eine angemessene personelle, 
räumliche und bauliche Ausstattung der Kitas bzw. adäquate Rahmenbedingungen 
für die Kindertagespflege erforderlich. 
Leitziele 
Jedes Kind in Münster erhält im Rahmen der Tagesbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen oder in der Kindertagespflege eine wohnortnahe und individuelle Förderung. 
Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Kinderta-
gesbetreuung wird Inklusion als handlungsleitendes Prinzip zugrunde gelegt. 
 
 
21 vgl. Bericht zur Kindertagesbetreuung in Münster zum Kindergartenjahr 2012/2013,  
Beschlussvorlage V/0124/2012

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und 
Umbauten umfassend barrierefrei gestaltet  
u. a. Abstimmung/Weiterentwicklung von  
Lösungen für die Gestaltung barrierefreier  
Toiletten, Wickelauflagen, kontrastreiche  
Gestaltung 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien,  
Amt für Immobilienmanagement 
Beteiligung des Runden Tisches  
Barrierefreies Bauen 
fortlaufend Die Kosten einer 
umfassenden 
barrierefreien 
Gestaltung sind 
bisher nicht Be-
standteil der Fi-
nanzierung der 
jeweiligen Bau-
maßnahme. 
2 
Fortbildungen, Fachveranstaltungen und  
regelmäßige Informationen für die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter der städtischen Kindertagesein-
richtungen zum Thema Inklusion 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien 
fortlaufend Wie vom öffentli-
chen Träger wird 
auch von den 
freien Trägern 
eine kontinuierli-
che fachliche Ent-
wicklung der Mit-
arbeiterinnen und 
Mitarbeiter ge-
währleistet.  
1 
Qualifizierung von Tageseltern für die Betreuung 
von Kindern mit Behinderungen 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien 
fortlaufend In Abhängigkeit 
von Initiati-
ven/Modellprojekt
en des Landes 
NRW und den 
Finanzierungs-
2 
 47

Maßnahme 
48 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
modalitäten der 
Kindertagespfle-
ge. 
Fortschreibung des Qualifizierungshandbuchs 
Kindertagespflege mit dem Fortbildungsmodul  
„Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der 
Kindertagespflege“ 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien 
2015 In Abhängigkeit 
von Initiati-
ven/Modellprojekt
en des Landes 
NRW und den 
Finanzierungs-
modalitäten der 
Kindertagespfle-
ge. 
2 
Einbeziehung des Themas Inklusion in die  
Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive 
für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung 
Stadt Münster,  
Fachschulen  
2015 In Abhängigkeit 
von jeweils aktu-
ellen Programm-
schwerpunkten. 
2 
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die 
städtischen Kindertageseinrichtungen 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien in Kooperation mit den  
Kindertageseinrichtungen und der  
AG Kindertagesbetreuung (AG 5 nach 
§ 78 SGB VIII) und der  
AG „Integrative Erziehung“ 
2016  
3 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit  
Zur vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die  
Gesellschaft (Artikel 3 UN-BRK) gehört es, Kindern mit Behinderungen den Zugang 
zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Nach Artikel 30 UN-
BRK haben die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustel-
len, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, 
Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können. 
Auch mit Blick auf die Bedeutung der Bewusstseinsbildung für die Umsetzung der 
UN-BRK ist gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung an 
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit von besonderer Bedeutung. So können 
Kinder schon früh lernen, mit Verschiedenheit umzugehen – dies ermöglicht eine  
Inklusion „von Anfang an“. Artikel 8 UN-BRK sieht ausdrücklich die Förderung einer 
respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen 
auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit 
an, vor.  
Bisherige Aktivitäten 
In Münster ist es in vielen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
selbstverständlich, dass auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder  
Verhaltensauffälligkeiten an den Angeboten teilnehmen.  
• Im Rahmen des Projektes „Inklusive Freiräume“ hat die Lebenshilfe Münster 
Kooperationen mit mehreren Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit  
aufgebaut - mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder  
mehrfacher Behinderung zu ermöglichen, an den Freizeitangeboten in den 
Stadtteilen teilzunehmen und die inklusive Ausrichtung der Angebote zu  
fördern. Nach Ablauf der finanziellen Unterstützung des Projektes durch die 
Aktion Mensch (2007 bis 2010) führt die Lebenshilfe Münster diesen Ansatz 
weiter (im Umfang einer halben Stelle), wobei die Finanzierung dieses  
Angebotes nicht dauerhaft gesichert ist. 
• Atlantis, das Ferienabenteuer in den So mmerferien, bietet auch Kindern mit 
Behinderungen Teilhabemöglichkeiten. Daneben gibt es weitere Ferienange-
bote, an denen auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen teilnehmen 
können. 
• Projekte wie das „inklusive Lego-Event“ (Lego-Bauevent für Kinder mit und 
ohne Behinderungen) tragen dazu bei, dass Kinder mit und ohne Behinderun-
gen gemeinsam etwas erleben und sind damit wichtige praktische Schritte auf 
dem Weg zu inklusiven Angeboten.  
• Für Kinder und Jugendliche mit Behi nderungen bestehen auch  zielgruppen-
spezifische Angebote. Dazu gehören zum Beispiel die Angebote der Lebens-
hilfe Münster und von SeHT Münster e.V. . Einen Überblick über die bestehen-
den Freizeitmöglichkeiten für Kinder  und Jugendliche mit Behinderungen 
(spezielle Angebote und inklusive Angebo te) gibt die Broschüre der Stadt 
Münster „Freizeitangebote für Kinder  und Jugendliche mit Behinderungen“ 
(Stand 2009). 
 49

Die AG „Kinder- und Jugendarbeit“ (AG 2 nach § 78 SGB VIII) hat sich 2011 und 
2012 intensiv mit dem Thema Inklusion beschäftigt und dazu eine AG Inklusion  
gegründet. In der AG Inklusion arbeiten verschiedene Träger der Kinder- und  
Jugendarbeit an konkreten Fragen und Lösungen, um strukturelle Rahmenbedingun-
gen für eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit in Münster nachhaltig zu verankern. 
Die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien hat für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Herbst 
2012 eine pädagogische Konferenz zur Inklusion angeboten. Diese wurde  
gemeinsam mit Fachkräften aus Organisationen der Behindertenhilfe durchgeführt. 
Außerdem wurde für die Fachkräfte der Offenen Ganztagsschulen im Sommer 2012 
eine Fachtagung zur Inklusion in Kooperation mit den LWL-Schulen durchgeführt. 
Herausforderungen 
Die Leitidee der Inklusion ist bei vielen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit in 
Münster bereits verankert. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt den 
Grundsatz der Inklusion in alle neuen bzw. zu aktualisierenden Leistungsvereinba-
rungen mit Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der aufsuchenden 
Arbeit auf. Gleichwohl ist es noch nicht immer und überall selbstverständlich, dass 
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Angeboten teilnehmen können. Die 
Teilnahme scheitert teilweise an den Rahmenbedingungen.  
• Je nach Behinderung wird eine zusätz liche personelle Unterstützung für  
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen benötigt – diese ist aber finanziell 
nicht gesichert. Es besteht zwar ggf. die Möglichkeit, dass die Eltern der  
Kinder mit Behinderungen ergänzende Leistungen beantragen (z.B.  
Leistungen der Verhinderungspflege, ggf. zusätzliche Betreuungsleistungen 
nach § 45 b SGB IX, Eingliederungshilfe nach SGB XII). Hier erschweren  
jedoch unterschiedliche Zuständigkeiten und Leistungsvoraussetzungen die 
Inanspruchnahme von Leistungen. Ferner sind die Leistungen der  
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für die Teilhabe am Leben in der  
Gemeinschaft einkommens- und vermögensabhängig und kommen damit 
nicht für alle Familien in Betracht. Eine Förderung im Rahmen der  
Eingliederungshilfe ist auch nur möglich, wenn es sich um eine integrative 
Maßnahme handelt, die dem Ziel entspricht, die Teilhabe am Leben in der 
Gemeinschaft zu fördern. Es ist daher bei jedem Antrag individuell zu  
entscheiden, ob die Maßnahme zur angemessenen Teilhabe sinnvoll,  
zweckmäßig und erforderlich ist.  
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit fehlen oft 
die Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, daher sind 
Fortbildungen und Qualifizierungen sowie ein fachlicher Austausch wichtig. 
• Auch bauliche Barrieren können die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen 
mit Behinderungen erschweren. In der Regel finden die Träger Lösungen, um 
eine Teilnahme dennoch zu ermöglichen. Gleichwohl ist es wichtig, nach und 
nach eine barrierefreie Zugänglichkeit aller Einrichtungen herzustellen und bei 
allen anstehenden Neubauten sowie Umbauten zu prüfen, wie die Barriere-
freiheit umgesetzt bzw. verbessert werden kann (vgl. Kapitel Stadtplanung, 
Bauen, S. 26). 
 50

51
• Die inklusive Ausrichtung der Jugendarbei t führt teilweise auch zu Akzeptanz-
problemen bei Jugendlichen ohne Behinderung. Daher sind auch Bildungsan-
gebote zur Bewusstseinsbildung wichtig. 
• Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen haben in der AG 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der KIB darauf hingewiesen, dass 
die Teilnahme an allen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. auch an 
Ferienangeboten) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen immer noch 
nicht selbstverständlich ist und oft einen erhöhten Organisationsaufwand für 
die Eltern bedeutet.  
• Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind oft nicht  
ausreichend über die eventuell bestehenden Möglichkeiten einer finanziellen 
Unterstützung informiert bzw. sehen sich mit den bereits erwähnten  
Problemen bei der Finanzierung konfrontiert. Dies gilt insbesondere auch für 
den Bereich der Ferienbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule. 
Sofern ein Kind im Rahmen der Offenen Ganztagsschule nachmittags betreut 
wird, besteht ein Anspruch auf eine verlässliche Ganztagsbetreuung auch in 
den Ferien, allerdings begrenzt auf 6 Wochen im Schuljahr. Hier entstehen für 
Eltern von Kindern mit Behinderungen in der Regel aufgrund der  
erforderlichen zusätzlichen Betreuung weitere Kosten. 
• Integrationshelfer/-innen für Kinder  mit Behinderungen an der Offenen Ganz-
tagsschule sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur für die Zeit des 
Schulunterrichts finanziert. Daher ergeben sich im Nachmittagsbereich 
Betreuungsprobleme. Diese Thematik wird im Rahmen des Konzeptes zur 
Umsetzung der schulischen Inklusion in Münster aufgegriffen. 
Leitziele 
Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie alle  
Freizeit- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche sind für alle Kinder und  
Jugendlichen offen. Bestehende Angebote werden Schritt für Schritt im Sinne der 
Inklusion weiterentwickelt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
 
Inhaltlicher Austausch der Träger der Kinder- und 
Jugendarbeit zu Erfahrungen mit inklusiven  
Ansätzen  
AG Kinder- und Jugendarbeit (AG 2 
nach § 78 SGB VIII) 
fortlaufend  1 
Fortschreibung und Ausweitung der Informationen 
für Eltern von Kindern mit Behinderungen: 
- Fortschreibung der Broschüre „Freizeitangebote 
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen,  
Ergänzung der Broschüre um ein Kapitel  
„Fördermöglichkeiten“  
- Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur  
Barrierefreiheit von Veranstaltungsorten in  
Informationen über Freizeitangebote,  
Betreuungsangebote in den Ferien usw.  
Sozialamt 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien 
 
fortlaufend Kosten der  
Broschüre ca. 
1.000 € 
1 
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen von 
KOMM erhoben. 
Zugvogel e.V. fortlaufend Kosten pro  
Erhebung laut 
Angaben von 
Zugvogel: 
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittlich 
ca. 150 €) 
2 
 52

Maßnahme 
53 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
 
Projekte zur Sensibilisierung von Kindern und  
Jugendlichen 
Träger der offenen Kinder- und  
Jugendarbeit in Kooperation mit  
Anbietern 
fortlaufend Projektkosten je 
nach Art des  
Projektes 
1 
Fortbildungsangebote zur Qualifizierung der  
Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendarbeit zum Thema Inklusion  
Anbieter von speziellen Angeboten 
für Menschen mit Behinderungen, 
u.a. Lebenshilfe Münster, SeHT 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien im Rahmen des Qualitäts-
zirkels mit den Fachkräften der offe-
nen Einrichtungen 
2013: Kon-
zipierung 
eines Ange-
botes 
ab 2014 
regelmäßi-
ges Ange-
bot 
 1 
Überprüfung der Richtlinien zur Förderung der  
außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier 
Träger 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien in Kooperation mit den  
Trägern der offenen Kinder- und  
Jugendarbeit  
bis 2015 Im Rahmen der 
Überprüfung  
werden auch evtl. 
zusätzliche  
Finanzierungsbe-
darfe ermittelt und 
Umsetzungsbe-
schlüsse vorberei-
tet 
1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderungen  
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind mehrfacher Diskriminierung  
ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund sieht Artikel 6 der UN-BRK vor, dass die  
Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass Frauen und  
Mädchen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und 
gleichberechtigt genießen können. Zu diesem Zweck sollen u. a. geeignete  
Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung 
der Autonomie der Frauen getroffen werden (Artikel 6 Abs. 2 UN-BRK).  
In der Präambel der UN-BRK, Buchstabe q, wird ausgeführt, dass Frauen und  
Mädchen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb ihres häuslichen 
Umfelds oft in stärkerem Maße durch Gewalt, Verletzung oder Missbrauch,  
Nichtbeachtung oder Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung gefährdet 
sind. Daher sind bei Maßnahmen, die dem Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und 
Missbrauch dienen (Artikel 16), geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen.  
Artikel 25 fordert die Ve rtragsstaaten auf, Menschen mit Behinderungen den Zugang 
zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten zu ermöglichen. 
Bisherige Aktivitäten 
In Münster ist 1999 die Arbeitsgruppe „Frauen mit Behinderungen“ entstanden. In 
dieser Gruppe arbeiten Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen gemeinsam 
daran, die Lebensbedingungen von Frauen mit Behinderungen in Münster zu 
verbessern. Diese Arbeitsgruppe, die Selbsthilfegruppe gehörloser Frauen, die 
Gruppe Frauen\Computer\Behinderung sowie Organisationen und Einrichtungen von 
und für Frauen, das Frauenbüro und die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen 
der Stadt Münster haben durch ihre kontinuierliche Arbeit erreicht, dass bei  
Angeboten für Frauen und Mädchen in Münster die Belange von Frauen und  
Mädchen mit Behinderungen vielfach bereits berücksichtigt werden. Bei mehreren 
Projekten gibt es eine Kooperation mit dem Netzwerk „Frauen und Mädchen mit  
Behinderung/chronischer Erkrankung NRW“, dessen Büro sich in Münster befindet. 
Die folgenden Beispiele (keine vollständige Darstellung aller bisherigen Aktivitäten 
und Angebote) zeigen, welche Angebote entstanden sind bzw. wie die Belange von 
Frauen mit Behinderungen berücksichtigt wurden: 
• Seit 1999 vertritt eine Frau mit Behi nderung die Belange von Frauen mit  
Behinderungen in der KIB. 
• Die Selbsthilfegruppe gehör loser Frauen hat mit Unterstützung der Stadt 
Münster und weiterer Akteure eine Broschüre zum Thema „Häusliche Gewalt 
– Informationen für gehörlose Frauen“ herausgegeben.  
• Der Aktionsplan zur Umsetzung der  Europäischen Charta für die  
Gleichstellung von Frauen und Männern in Münster sieht im Themenfeld  
„geschlechterspezifische Gewalt“ eine Erweiterung der vorhanden  
Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet um  
spezifische Informationen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor 
(Beschluss des Rates vom 19.10.2011). 
• Frauen und Mädchen Selbstverteidigung un d Sport e.V. Münster bietet Kurse 
zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen mit 
und ohne Behinderung an. Der Verein wurde als erster Verein aus Münster in 
 54

die Inklusionslandkarte des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange 
behinderter Menschen eingetragen22.  
Auch das Projekt SELMA (SELMA - Expertin für sich selbst. Mädchen stärken 
durch eigene Wertschätzung) des Vereins ist inklusiv ausgerichtet. 
• Die Beratungsstelle pro familia in Münster ist für Frauen im Rollstuhl barriere-
frei zugänglich und verfügt über einen höhenverstellbaren gynäkologischen 
Stuhl. Das Beratungsangebot ist offen für Frauen mit unterschiedlichen  
Behinderungen. In Kooperation mit der AG Frauen mit Behinderungen wurden 
spezielle Info- und Gesprächangebote für kleine Gruppen behinderter Frauen 
organisiert.  
• Die Beratungsstelle „Beratung und T herapie für Frauen“ bietet nach  
Absprache Beratungstermine im barrierefreien Gesundheitshaus an. 
• Im Rahmen des Girls’ Day gibt es auch Angebote, die von Mädchen mit  
Behinderungen genutzt werden können. Zum Girls’ Day 2013 in Münster hat 
das Frauenbüro der Stadt Münster eine Broschüre in leichter Sprache heraus-
gegeben. Der bundesweite Elternbrief zum Girls’ Day wird auf Anregung der 
Stadt Münster ebenfalls in leichter Sprache erscheinen. 
• Frauen Notruf hat zwei Broschüren in leichter Sprache herausgegeben: „Hilfe 
für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt“, „So chatten Mädchen sicher 
im Internet“. 
• Im Rahmen der Veranstaltungen zum Frauentag werden in jedem Jahr auch 
Veranstaltungen der Gruppen von Frauen mit Behinderungen angeboten. Im 
Programmheft wird bei allen Veranstaltungen gekennzeichnet, ob sie barriere-
frei zugänglich sind. 
• In städtischen Berichten zu Leistungen und Angeboten für Menschen mit  
Behinderungen erfolgt sofern möglich eine geschlechtsdifferenzierte  
Darstellung von Daten (z.B. bei der Darstellung von Fördermaßnahmen im 
Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben). 
Herausforderungen 
Auch in Münster sind nicht alle Beratungsstellen und Einrichtungen  
(z.B. Frauenhäuser, gynäkologische Praxen) für Frauen mit Behinderungen  
zugänglich. So sind einige Beratungsstellen für Rollstuhlfahrerinnen nicht zugänglich 
oder es gibt keine Möglichkeit, umfassende Beratungen mit einem Gebärdensprach-
dolmetscher/einer Gebärdensprachdolmetscherin zu finanzieren. Als erster Schritt ist 
insbesondere die Vervollständigung der Daten zur Zugänglichkeit der Einrichtungen 
sinnvoll. 
Trotz der Bemühungen, Veranstaltungen von und für Frauen barrierefrei zu  
gestalten, sind nicht alle Veranstaltungen auf die unterschiedlichen Bedarfe von 
Frauen mit Behinderungen ausgerichtet, unter anderem auch aufgrund fehlender  
Informationen oder finanzieller Ressourcen. 
Frauen mit Behinderungen benötigen gezielte Informationen über die bestehenden 
Angebote. Bisher gibt es keine Übersicht aller Angebote für Frauen mit  
Behinderungen. Es fehlen auch Informationen in leichter Sprache. 
                                                 
22 
http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Landkarte/Forms/Suche/ProjektSuchen_formular.
html 
 55

56
Die AG Frauen mit Behinderungen hat sich in zwei Sitzungen mit der UN-
Behindertenrechtskonvention beschäftigt und insbesondere auf folgende Aspekte 
hingewiesen: 
• Ohne einen gesicherten finanziellen Rahmen können Angebote für Frauen mit 
Behinderungen nicht kontinuierlich sichergestellt werden.  
• Das Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ ist von besonderer 
Bedeutung – die vorhandenen Unterstützungsangebote sollten allen Frauen 
offenstehen.  
Die Wichtigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und zur Unterstützung bei 
Gewalterfahrungen wird auch in der 2012 ve röffentlichten Ergebnissen der Studie 
der Universität Bielefeld „Lebenssituation und Belastungen von Frauen und Mädchen 
mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in  Deutschland“ deutlich. Ein Ergebnis 
der Studie ist, dass Frauen mit Behinderungen allen Formen der Gewalt deutlich 
häufiger ausgesetzt sind als Frauen ohne Behinderungen. 
Bei der Erörterung des Themas in der Arbeitsgemeinschaft der Träger nach § 78 
SGB VIII im Bereich Mädchen und Jungen (Gender) wurde herausgestellt, dass alle 
geschlechtsspezifischen Angebote jeweils auch Mädchen und Jungen mit  
Behinderungen offen stehen müssen. 
Leitziele 
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN- BRK in Münster werden die Belange 
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. 
Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass 
sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – 
zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen 
und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
In den vom Frauenbüro unterstützten  
Arbeitskreisen (u. a. „Ak „Gewalt gegen Frauen 
und Mädchen“, Ak „Girls’ Day“) werden bei allen 
Themen die Belange von Frauen und Mädchen mit 
Behinderungen berücksichtigt. 
Frauenbüro in Kooperation mit den in 
den Arbeitskreisen vertretenen  
Einrichtungen 
Unterstützung durch die Behinderten-
beauftragte 
fortlaufend  1 
Das Informationsmaterial des Frauenbüros wird im 
Rahmen von Aktualisierungen / Neuauflagen um 
Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit 
ergänzt. 
Frauenbüro fortlaufend  1 
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen 
für Frauen wird im Rahmen von KOMM erhoben. 
- Einrichtungen, die in der geplanten  
Neuauflage der Broschüre für  
alleinerziehende Frauen genannt werden 
- Beratungsstellen im Rahmen des Gewalt-
schutzgesetzes  
Zugvogel e.V. fortlaufend 
2013 
2013 
 1 
Die Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an 
Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-
muenster.de) werden um Infos in leichter Sprache 
und Infos zur barrierefreien Zugänglichkeit der  
Beratungsstellen und Einrichtungen ergänzt  
(Maßnahme aus dem Aktionsplans zur Umsetzung 
der Europäischen Charta zur Gleichstellung von 
Frauen und Männern in Münster) 
Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation 
mit dem Ak Gegen Gewalt an Frauen 
und Mädchen 
2013  1 
 57

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen 
mit Behinderungen“  
Ak „Gewalt gegen Frauen und  
Mädchen“ in Kooperation mit dem 
Frauenbüro, der Behinderten-
beauftragten, der AG Frauen mit  
Behinderungen, dem Netzwerk  
„Frauen und Mädchen mit  
Behinderung/chronischer Erkrankung 
NRW“ 
2013  1 
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur 
Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in  
Einrichtungen / Beratungsstellen für Frauen und 
Mädchen mit Behinderungen zum Thema  
Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und 
Mädchen mit Behinderung 
Anbieter von speziellen Angeboten für 
Menschen mit Behinderungen, u. a. 
Lebenshilfe Münster, SeHT 
Frauenbüro 
2014  1 
Erstellung einer Übersicht über spezielle Angebote 
für Frauen mit Behinderungen in Münster 
Sozialamt, Frauenbüro bis 2014  1 
 58

Maßnahme 
59 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Es wird geprüft, ob und wie die Rahmenbedingun-
gen für eine inklusive Ausrichtung der Arbeit für 
Frauen und Mädchen verbessert werden können 
(u. a.: Hinwirken auf Barrierefreiheit im Rahmen 
der Förderung von Angeboten). 
Frauenbüro mittelfristig Im Rahmen der 
Prüfung werden 
auch die Kosten 
ermittelt, die mit 
einer Verbesse-
rung der Angebo-
te verbunden wä-
ren und ggf. Um-
setzungsbe-
schlüsse (einschl. 
Finanzierung) 
vorbereitet. 
1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.5. Menschen mit Behinderung im Alter  
Die Handlungsfelder des Aktionsplans sind, mit Ausnahme von Themen wie zum 
Beispiel „Kinder- und Jugendarbeit“ nicht altersspezifisch eingegrenzt, so dass sich 
die jeweiligen Ausführungen auch auf ältere Menschen mit Behinderungen beziehen. 
In diesem Kapitel werden daher nur einzelne ergänzende Aspekte benannt.  
Der Anteil der älteren Menschen an den schwerbehinderten Menschen ist sehr hoch. 
Am 31.12.2011 waren in Münster 58 % der schwerbehinderten Menschen über 65 
Jahre alt (vgl. Kap. Statistische Grundlagen, S.15). Im Hinblick auf den  
demografischen Wandel ist zukünftig noch mit einer Zunahme dieser  
Personengruppe zu rechnen. 
Im Aktionsplan der Landesregierung NRW wird darauf hingewiesen, dass die  
Gesamtheit der älteren Menschen mit Behinderungen bisher in der Schwerbehinder-
tenstatistik nicht erfasst ist, da davon auszugehen ist, dass nicht alle pflegebedürfti-
gen älteren Menschen einen Schwerbehindertenausweis beantragen.  
Zu berücksichtigen ist auch die größer werdende Gruppe der Menschen mit lebens-
begleitender Behinderung im Alter. Die damit einhergehenden Entwicklungen und 
Anforderungen wurden im Forschungsprojekt „Lebensqualität inklusiv(e) - Innovative 
Konzepte unterstützten Wohnens älter werdender Menschen mit Behinderung“ der 
KatHO NRW untersucht23.  
Bisherige Aktivitäten  
Auf der Ebene der kommunalen Daseinsvorsorge gibt es zahlreiche Berührungs-
punkte zwischen der Behindertenhilfeplanung und der kommunalen Sozialplanung 
für Seniorinnen und Senioren, so zum Beispiel zur Planung in den Bereichen Alten-
arbeit, Altenhilfe, Gesundheitswesen, aber auch zu Fragen einer barrierefreien Stadt- 
und Verkehrsplanung. In Münster gibt es bisher themenbezogene Kooperationen. So 
werden zum Beispiel bei der Weiterentwicklung der Begegnungsstätten für Seniorin-
nen und Senioren auch die Belange von älteren Menschen mit Behinderung  
berücksichtigt (vgl. Kapitel Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung, S. 73).  
Allerdings wurden die Schnittstellen zwischen der Alten- und Behindertenhilfe bislang 
nicht systematisch untersucht, um ausgehend davon die bestehenden Kooperations-
strukturen bzw. eine inklusive Ausrichtung aller Planungen aufzubauen.  
Zum 01.10.2012 hat das Forschungsprojekt SoPHiA (So
zialraumorientierte  
kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit 
und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter)24 der KatHO NRW begonnen. 
Kooperationspartner der KatHO sind der LWL, der Kreis Steinfurt und die Stadt 
Münster. 
Gegenstand des Projektes „SoPHiA“ ist die Zusammenführung und Anpassung der 
bestehenden Planungspraxis in den Bereichen der Alten- und Behindertenhilfepla-
nung zu einer inklusiven kommunalen Sozialplanung für Menschen mit und ohne  
lebensbegleitende Behinderung im Alter. Aktuell stimmt das Sozialamt mit der KatHO 
                                                 
23 Informationen zum Lequi-Projekt im Internet: http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-
entwicklung/dieckmann-friedrich-greving-heinrich-schaeper-sabine-lebensqualitaet-inklusive-
innovative-konzepte-unterstuetzten-wohnens-aelter-werdender-menschen-mit-behinderung/ 
24Informationen zum Projekt SoPHiA im Internet:  
http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-entwicklung/. 
 60

61
                                                
ein Quartier in Münster ab, in dem im Projektzeitraum bis 31.08.2015 die Planungs-
praxis untersucht und im Zusammenspiel mit allen Akteuren in dem Quartier  
partizipativ weiterentwickelt werden soll. 
Mit Blick auf die Themen, die sowohl Menschen mit Behinderungen als auch ältere 
Menschen betreffen, ist in der KIB ein Vertreter der Kommunalen Seniorenvertretung 
Münster (KSVM) vertreten. Die KSVM hat einen Arbeitskreis zum Thema  
„Stadtplanung und Verkehr, Belange von Menschen mit Behinderungen“ gebildet.  
Herausforderungen 
Ausgehend von den Ergebnissen des Projektes SoPHiA ist die inklusive Ausrichtung 
der Stadt- und Sozialplanung in Münster weiterzuentwickeln. 
Der Aktionsplan der Landesregierung sieht vor, die Kommunen bei der Weiterent-
wicklung des Quartiers zu einem barrierefreien Lebens-, Wohn und Mobilitätsraum, 
der den Lebenserfordernissen und den Partizipationsmöglichkeiten von älteren  
Menschen und Menschen mit Behinderungen Rechnung trägt, zu unterstützen. Dazu 
soll den Kommunen ein „Instrumentenkasten“ zur Verfügung gestellt werden, der sie 
dabei unterstützt, partizipativ mit lokalen Akteurinnen und Akteuren die spezifische 
Situation vor Ort zu analysieren und darauf aufbauend passgenaue Lösungen für 
eine barrierefreie Quartiersentwicklung zu entwickeln und umzusetzen. Diese  
Überlegungen werden in die Bearbeitung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL an den Rat „Masterplan Quartier: Versorgungssicherheit für Menschen 
mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sichern – Infrastruktur zukunftsgerecht  
weiterentwickeln“25 einbezogen. 
Leitziele 
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN- BRK in Münster werden die Belange 
von älteren Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote 
für ältere Menschen in Münster werden im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. 
 
25 Der Antrag kann im Ratsinformationssystem abgerufen werden: 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035347&voselect=8311

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Mitarbeit im Projekt SoPHiA der KatHO,  
nach Vorliegen der Forschungsergebnisse Prüfung 
der Auswirkungen / Veränderungsbedarfe für die 
Stadt- und Sozialplanung  
Sozialamt bis 2016  1 
62 
Maßnahmen 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.6 Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte  
Menschen mit Migrationsvorgeschichte haben oft keine ausreichenden Informationen 
über das Sozialleistungssystem und die Unterstützungsangebote für Menschen mit 
Behinderungen in Deutschland. Neben sprachlichen Barrieren können auch kulturelle 
und ethnische Hintergründe den Zugang zu Unterstützungsangeboten erschweren.  
Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte ohne einen gesicherten 
Aufenthaltsstatus haben überwiegend keinen Zugang zu Hilfen, da sie z.B. keinen 
Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen haben. 
Dieses Problem kann nur im Rahmen von entsprechenden gesetzlichen Änderungen 
gelöst werden. 
Zuverlässige Angaben über die Zahl von Menschen mit Behinderungen und  
Migrationsvorgeschichte und ihre Lebenssituation gibt es für Nordrhein-Westfalen 
bisher nicht. Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht u.a. eine Bestandsauf-
nahme zur Situation von Menschen mit Behinderungen und Migrationsvorgeschichte 
(einschließlich einer Verbesserung der Angaben über die Zahl der Menschen) vor. 
Ausgehend davon sollen die notwendigen Hilfeangebote weiterentwickelt werden.  
Bisherige Aktivitäten 
In Münster lebten zum 31.12.2011 794 schwerbehinderte Menschen (469 Männer, 
325 Frauen), die keine deutsche Staatsangehörigkeit haben (darunter 547 Menschen 
- 314 Männer und 233 Frauen - aus Europa). Die größte Gruppe sind Menschen mit 
türkischer Staatsangehörigkeit (164 Menschen – 102 Männer und 62 Frauen). Daten 
über die Zahl von Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte  
(entsprechend der Definition von Menschen mit Migrationsvorgeschichte im  
Migrationsleitbild) enthält die Schwerbehindertenstatistik nicht. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 18.06.2008 das Migrationsleitbild der Stadt  
Münster verabschiedet
26. Im Handlungsfeld „Kinder- und Jugendhilfe, soziale  
Leistungen und Dienste“ wird als Ziel u.a. der Ausbau von bedarfs- und kulturgerech-
ten, geschlechts- und altersspezifischen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten 
professioneller und ehrenamtlicher Art genannt. Bei der Umsetzung dieses Leitziels 
berücksichtigt die städtische Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle 
Angelegenheiten auch die Bedarfe von Menschen mit Behinderung und Migrations-
vorgeschichte. 
In Münster gibt es bereits einige Kooperationskontakte zwischen den  
Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und den Migranten-
selbsthilfeorganisationen sowie der Behindertenhilfe. Neben der wechselseitigen  
Unterstützung in Einzelfragen gehört dazu zum Beispiel auch die Beteiligung von 
Organisationen der Behindertenhilfe beim interkulturellen Fest. Ferner hat die  
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit  
geistiger Behinderung in Münster das Thema „Behinderung und Migration“  
aufgegriffen. 
Bei neuen Einrichtungen für Flüchtlinge wird darauf geachtet, dass auch  
barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht.  
                                                 
26 vgl. Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat V/0026/2008 
 63

64
                                                
Bei der Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums wird der Ansatz des  
Diversity Managements berücksichtigt. Dazu gehört auch der Abbau von biografisch 
bedingten und strukturellen Barrieren für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und 
Behinderung27. 
Herausforderungen  
Die Thematik „Behinderung und Migration“ wurde u.a. in einer Sitzung des  
stadtweiten Netzwerkes „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“  
gemeinsam mit der Behindertenbeauftragten erörtert. Die anwesenden  
Vertreterinnen und Vertreter der Migrantenselbsthilfeorganisationen, der Beratungs-
stellen usw. haben insbesondere darauf hingewiesen, dass die Unterstützung für 
Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte möglichst persönlich  
erfolgen muss, zum Beispiel durch Patenschaften zur Begleitung bei  
Behördengängen. Ferner wurde eine interkulturelle Öffnung der vorhandenen  
Beratungsstellen für behinderte Menschen (u.a. auch durch die Beschäftigung von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte) für notwendig erachtet. Für die Migranten-
selbsthilfeorganisationen und die Träger von Beratungsangeboten im Bereich  
Migration sind Fortbildungen/Schulungen rund um das Thema Behinderung wichtig, 
damit in den Organisationen dann Multiplikator/-innen zur Verfügung stehen. Es  
wurde darauf hingewiesen, dass Informationen in leichter Sprache auch für  
Menschen mit Migrationsvorgeschichte hilfreich sind, ggf. aber auch zusätzlich  
Informationen in anderer Sprache benötigt werden. Für größere Familien mit  
Migrationsvorgeschichte und einem behinderten Angehörigen sind ausreichend  
große barrierefreie Wohnungen wichtig. 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung hat darauf hingewiesen, dass es für Menschen mit  
Lernschwierigkeiten und Migrationsvorgeschichte schwierig ist, Deutsch zu lernen. 
Die vorhandenen Sprachkurse werden ihren Bedarfen oft nicht gerecht.  
Leitziele 
Bei der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit  
Behinderungen sowie für Menschen mit Migrationsvorgeschichte werden die Belange 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Behinderung berücksichtigt. 
 
 
27 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0878/2012: Einrichtung eines Kommunalen Integrati-
onszentrums in Münster

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Auftaktveranstaltung „Migration und Behinderung“ 
Thema: Umgang mit Behinderung  
in anderen Kulturen“ 
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten,  
Behindertenbeauftragte in Kooperation 
mit Migrantenselbsthilfeorganisationen, 
Integrationsrat, Vereinen von  
Menschen mit Behinderungen 
2013  1 
Ausbau der Kooperation von Einrichtungen und 
Diensten für Menschen mit Behinderung und  
Beratungsstellen für Menschen mit Migrationvor-
geschichte sowie den Vereinen und Vertretungen 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und 
den Vereinen von Menschen mit Behinderungen  
Stadtweites Netzwerk „Integration für 
Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te“ mit Unterstützung der  
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten und 
des Sozialamtes 
fortlaufend  1 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit 
Behinderung (z.B. Menschen mit Lernschwierigkei-
ten, Menschen mit Hörbehinderung) bei der  
Weiterentwicklung der Sprachkurse für Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte 
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten, Amt 
für Schule und Weiterbildung, Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien 
fortlaufend  1 
Erstellen einer Übersicht mit wichtigen Beratungs-
stellen für Menschen mit Behinderungen in leichter 
Sprache (bei Bedarf Übersetzung in andere  
Sprachen)  
Behindertenbeauftragte,  
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten 
2013  1 
 65

Maßnahme 
66 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur 
Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in Beratungs-
stellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
sowie der Migrantenselbsthilfeorganisationen zum 
Thema „Unterstützung für Menschen mit  
Behinderungen“  
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten,  
Sozialamt in Kooperation mit den  
Organisationen von und für Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte 
 
2014  1 
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsstel-
len für Menschen mit Migrationsvorgeschichte wird 
im Rahmen von KOMM Münster erhoben. 
Zugvogel e.V. 2014 Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel: 
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittlich 
ca. 150 €) 
2 
Prüfung eines „Patenmodells“ zur Unterstützung 
von Menschen mit Behinderung und Migrations-
vorgeschichte  
Koordinierungsstelle für Migration und 
interkulturelle Angelegenheiten,  
Sozialamt in Kooperation mit den 
Migrantenselbsthilfeorganisationen 
2015  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.7 Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft  
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen 
Die in der UN-BRK vorgesehene vollständige und wirksame Teilhabe aller Menschen 
erfordert eine inklusive Ausrichtung des Gemeinwesens. Merkmale eines inklusiven 
Sozialraums sind:  
1. Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung;  
2. Barrierefreiheit und Kultursensibilität;  
3. Begegnungs- und Netzwerk- sowie Beratungs- und Unterstützungsstrukturen;  
4. Partizipation an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen 
5. Inklusion von Anfang an, d.h. Inklusion wird auch im Rahmen einer offenen Kinder- 
und Jugendarbeit und einer inklusiven Bildung berücksichtigt;  
6. eine Haltung, die Alle einbezieht und Niemanden ausschließt - Wertschätzung von 
Vielfalt und umfassende Teilhabe.“28 
Alle Maßnahmen des Aktionsplans sollen zur Entwicklung eines inklusiven  
Gemeinwesens beitragen. Von besonderer Bedeutung sind Quartierskonzepte. Es 
gibt bereits einige Ansätze, um in Münster Quartierskonzepte mit Blick auf das 
selbstbestimmte Leben von Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung 
im Alter zu entwickeln (vgl. Kapitel „Menschen mit Behinderung im Alter, S 60 - 63). 
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht vor, dass Empfehlungen zur  
barrierefreien Quartiersgestaltung sowie zur örtlichen Teilhabeplanung erarbeitet 
werden. Ausgehend von diesen Empfehlungen wird geprüft, wie die inklusive  
Quartiersentwicklung in Münster weiterentwickelt werden kann. 
 
                                                 
28 Quelle: Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum,  
7. Dezember 2011, abzurufen im Internet:  
http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/DV%2035-
11.pdf 
 67

3.7.2 Wohnen  
In Artikel 19 BRK erkennen die Vertragsstaaten das Recht aller Menschen mit  
Behinderungen an, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der 
Gemeinschaft zu leben. Es ist durch wirksame und geeignete Maßnahmen zu  
gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit 
haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie  
leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben. 
Die Umsetzung erfordert ein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen 
und möglichst flexibel nutzbaren Wohnraum, der für kleine Wohngruppen, Service-
Wohnen und andere Wohnformen geeignet ist. Die Wohn- und Unterstützungsange-
bote für Menschen mit Behinderungen sind so weiterzuentwickeln, dass auch  
Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsangebot die Möglichkeit haben, in 
einer eigenen Wohnung zu leben.  
Bisherige Aktivitäten 
Das Handlungsfeld Wohnen wird nur ku rz behandelt, da zum einen das Thema 
„Wohn- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen/Hilfebedarf“ 
bereits ausführlich in mehreren Berichten thematisiert wurde und die Thematik ferner 
im „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen“ aufgegriffen wird. 
Die Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster
29 informieren über die Wohn- und 
Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und zeigen auf, wie 
die Stadt Münster in Kooperation mit dem LWL, den Trägern wohnbezogener Hilfen 
für Menschen mit Behinderungen und anderen Akteuren gemeinsam die Wohn- und 
Unterstützungsangebote weiterentwickeln möchten. Die Umsetzung der Maßnahmen 
wird kontinuierlich in der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten 
von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster thematisiert. 
Die Entwicklung des Wohnangebotes für Menschen mit psychischer Behinderung in 
Münster wird im Gesundheitsbericht „Entwicklung des Versorgungsangebotes für 
psychisch kranke Menschen“ beschrieben30. 
In den jährlichen Planungskonferenzen „Eingliederungshilfe Wohnen - Bedarfs- und 
Strukturplanung“, die jeweils für die Zielgruppe der Menschen mit geistiger  
Behinderung und die Zielgruppe der Menschen mit psychischer Behinderung und 
Suchterkrankung durchgeführt werden, erörtern der LWL, die Stadt Münster und die 
Träger wohnbezogener Hilfen gemeinsam die Entwicklung der wohnbezogenen  
Hilfen, benennen Handlungsbedarfe und vereinbaren, wie die Themen  
weiterbearbeitet werden sollen. Der Pflegebericht 2012
31 vermittelt einen Überblick 
über die ambulanten, teil- und vollstationären Angebote und Leistungen in Münster. 
Er stellt die aktuelle pflegerische Versorgungssituation in Münster dar und gibt einen 
Ausblick auf die Planungsvorhaben und weiteren Entwicklungen.  
                                                 
29 vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0900/2008, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288 
30 vgl. Berichtsvorlage an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 
V/0212/2010, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004031792&voselect=7454 
31 vgl. Berichtsvorlage V/0392/2012, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034611&voselect=8340 
 68

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, ein „Kommunales Handlungskonzept  
Wohnen“ zu erarbeiten32 . 
Der Rat hat mit seinem Beschluss eine Anregung der KIB aufgegriffen und die  
Verwaltung beauftragt, im Handlungskonzept Wohnen die Erfordernisse einer  
bedarfsgerechten Wohnungsversorgung von Menschen mit Behinderungen zu  
analysieren und angemessen zu berücksichtigen.  
Bei der Umsetzung dieses Auftrages wird die Stadt Münster vom Unternehmen  
empirica Bonn methodisch und inhaltlich unterstützt. Um Menschen mit  
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen in den Prozess der  
Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen einzubinden, wurde am 12.02.2013 
eine Arbeitssitzung zum Thema „Barrierefreies selbstbestimmtes Wohnen –  
inklusiver Sozialraum“ durchgeführt. An dem Workshop haben Vertreter/-innen der 
KIB; der KSVM und der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten 
von Menschen mit geistiger Behinderung teilgenommen und ihre Anregungen  
eingebracht.  
Die AG Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2) der KIB hat 2012 Standards für barriere-
freie Wohnungen entwickelt. Es handelt sich um Kriterien, die schon beim Bau des 
Gebäudes grundsätzlich berücksichtigt werden können und es ermöglichen, eine 
Wohnung bei konkretem Bedarf für einen Wohnungssuchenden entsprechend seinen 
konkreten Bedürfnissen technisch nachzurüsten. Die Standards berücksichtigen 
auch die Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen. Die AG 2 nutzt diese 
Standards, um in Gesprächen mit Bauherren zur Planung neuer Wohngebäude auf 
eine umfassende Barrierefreiheit hinzuwirken. 
Herausforderungen 
Mit Blick auf die Förderung des eigenständigen Wohnens in der eigenen Wohnung 
wurde in der Sitzung der Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen für  
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ am 30.11.2012 darauf hingewiesen, 
dass es schwierig ist, in Münster barrierefreien und vom Zuschnitt der Wohnung her 
geeigneten Wohnraum zu finden. 
In der Arbeitssitzung zum Handlungskonzept Wohnen am 12.02.2013 wurden unter 
anderem folgende Aspekte genannt: 
• Eine ausreichende Anzahl von barrieref reien Wohnungen in zentraler Lage, 
mit guter Anbindung an den ÖPNV und mit einer guten Infrastruktur  
(Geschäfte, Arztpraxen) ist wichtig.  
• Beim Bau von neuen Wohnungen sollten die Anforderungen der DIN 18040 – 
2 berücksichtigt werden. Eine intensive Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit 
sind erforderlich, um auch im Bereich des nicht öffentlich geförderten  
Wohnungsbaus auf eine barrierefreie Gestaltung hinzuwirken.  
• Um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen eine selbständige und  
selbstbestimmte Lebensführung und eine gleichberechtigte Teilhabe zu  
ermöglichen, sind quartiersbezogene Unterstützungsangebote sowie gute 
                                                 
32 vgl. Beschlussvorlage V/0041/2011 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004033007&voselect=7791 
 69

70
Nachbarschaftsstrukturen wichtig. Hier ist zu berücksichtigen, dass jedes 
Quartier anders ist und daher individuell auf das Quartier abgestimmte  
Angebote benötigt werden. 
Aus den in der Arbeitssitzung genannten Anregungen werden konkrete Maßnahmen 
entwickelt, diese werden in das Handlungskonzept Wohnen aufgenommen. 
Wie bisher ist in Kooperation aller Beteiligten (Stadt, LWL, Träger von Wohnangebo-
ten für Menschen mit Behinderungen) darauf hinzuwirken, dass die Wohn- und  
Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-BRK 
gemeinsam weiterentwickelt werden.  
Leitziel 
Die Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen wird bedarfsgerecht 
weiterentwickelt.

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur  
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 
für den Bereich Wohnen 
Stadt, LWL, Träger von  
wohnbezogenen Angeboten,  
Regionalkonferenz 
fortlaufend  1 
Im Rahmen der Erarbeitung des  
Handlungskonzeptes Wohnen werden die  
Anregungen der KIB zur Verbesserung der  
Wohnraumversorgung für Menschen mit  
Behinderungen berücksichtigt. 
Amt für Wohnungswesen 2013  1 
71 
Maßnahmen 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung 
Für die Stärkung des selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von Menschen 
mit Behinderungen ist nicht nur die Bereitstellung von bedarfsgerechtem Wohnraum 
wichtig, sondern auch der Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten  
einschließlich der persönlichen Assistenz (Artikel 19, a). Gemeint sind zum einen  
Dienste, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbezie-
hung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung 
benötigt werden (Artikel 19, a). Ferner sollen Dienste und Einrichtungen, die allen 
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, von Menschen mit Behinderungen 
gleichberechtigt genutzt werden können (Artikel 19, b). 
Bisherige Aktivitäten 
Für Menschen mit Behinderungen gibt es in Münster ein umfangreiches und  
differenziertes Beratungs- und Unterstützungsangebot, das dazu beiträgt, Menschen 
mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Einen Überblick 
über alle Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen gibt die Broschüre 
„Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten“
33. Für einige 
Zielgruppen, so u.a. Menschen mit Sehbehinderungen, Menschen mit Hörbehinde-
rungen und psychisch kranke Menschen gibt es speziell auf ihre Bedarfe  
ausgerichtete Angebote und Informationen.  
Informationen zu allen Angeboten im Bereich der pflegerischen Versorgung können 
auf der Homepage des Informationsbüros Pflege der Stadt Münster abgerufen  
werden (http://www.muenster.de/stadt/pflege/alltagshilfen.html). 
Der Pflegebericht 201234 vermittelt einen Überblick über die ambulanten, teil- und 
vollstationären Angebote und Leistungen in Münster. Er stellt die aktuelle  
pflegerische Versorgungssituation in Münster dar und gibt einen Ausblick auf die 
Planungsvorhaben und weiteren Entwicklungen. Mit Blick auf diesen Bericht erfolgen 
keine weiteren Ausführungen zum Thema Pflege. 
Seit dem 15.04.2011 besteht in Münster das Beratungsangebot der Landesarbeits-
gemeinschaft Selbsthilfe NRW e.V. (LAG Selbsthilfe NRW) zum Persönlichen  
Budget. Der Rat hat entschieden, dieses Informations- und Beratungsangebot zum 
Persönlichen Budget und für komplexe Anliegen für 3 Jahre zu fördern35 Ziel dieses 
neuen Beratungsangebotes ist es, dazu beizutragen, Menschen mit Behinderungen 
eine selbstbestimmte Lebensführung sowie eine gleichberechtigte gesellschaftliche 
Teilhabe zu ermöglichen. In der Leistungsvereinbarung zwischen der LAG Selbsthilfe 
NRW und der Stadt Münster wurde festgelegt, dass die Beratungsarbeit an den  
Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention auszurichten ist. Die Beratungsstelle hat 
neben der individuellen Beratung durch Veranstaltungen und Gespräche mit  
                                                 
33 Sozialamt der Stadt Münster, Stand 01.07.2012, 
http://komm.muenster.org/publikationen/Selbstbestimmt_leben_mit_behinderung_barrierefrei
_2012_1.pdf 
34 vgl. Berichtsvorlage V/0392/2012, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034611&voselect=8340) 
35 vgl. Beschlussvorlage V/0921/2010, im Ratsinformationssystem abzurufen unter 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004032765&voselect=7895 
 72

Organisationen von Menschen mit Behinderungen dazu beigetragen, das  
Persönliche Budget in Münster bekannter zu machen. 
Mit Blick auf die Entwicklung eines inklusiven Sozialwesens werden Beratungs- und 
Unterstützungsangebote zunehmend stadtteilorientiert ausgerichtet. So ist die  
arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Verbänden der freien  
Wohlfahrtspflege und der Stadt Münster im Hinblick auf die Stadtteilorientierung  
sozialer Arbeit im Rahmen neuer Leistungsvereinbarungen präziser und verbindlicher 
gestaltet worden. Zu den Zielgruppen gehören alle Personen in Lebenslagen, die 
Bedarfen nach dem Sozialgesetzbuch XII entsprechen. Informiert und beraten  
werden daher ebenso Personen mit persönlichem Hilfebedarf, ohne stets  
wirtschaftlich bedürftig zu sein. Dazu gehören Seniorinnen und Senioren, Menschen 
mit Behinderung, Menschen mit Migrationsvorgeschichte, pflegebedürftige Menschen 
oder verschuldete Personen. Neben der personenbezogenen Information, Beratung, 
Begleitung und Hausbesuchen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den 
Beratungsstellen ebenso Netzwerkaktivitäten im Stadtteil initiieren und begleiten.
36 
Der Verein Ambulante Dienste e.V. hat 2010 in Gievenbeck den ersten „Quartiers-
stützpunkt“ in Münster aufgebaut. Ein weiterer Stützpunkt wurde in der Rjasanstraße 
eingerichtet. Die Stützpunkte sollen Menschen mit Behinderungen wohnortnahe  
Hilfen ermöglichen und durch Aktivitäten wie Mittagstisch und Unternehmungen dazu 
beitragen, dass Menschen mit Behinderung Teilhabemöglichkeiten haben und eine 
Isolation verhindert wird. 
Das Haus vom Guten Hirten hat 2011 in Münster - Mauritz den Ska-Treff (sozial – 
kreativ – ambulant) eingerichtet. Neben einem Angebot der Tagesstruktur für  
Menschen mit einer psychischen Behinderung und einem Dienst für Ambulant  
Unterstütztes Wohnen dient der Ska-Treff auch als Bürgertreff. 
Die Stadt Münster fördert Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren sowie 
Menschen mit Behinderungen. Diese Begegnungsstätten unterstützen Besucherin-
nen und Besucher in ihrem Ziel, solange wie möglich im vertrauten Stadtteil zu  
wohnen, sich selbst zu versorgen und soziale Kontakte zu pflegen. Das  
Maßnahmenprogramm zur Förderung von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von 
Altersarmut sieht vor, dass das Begegnungsstättenangebot für Seniorinnen und  
Senioren und Menschen mit Behinderungen in Münster mit Blick auf Information,  
Erreichbarkeit, Kommunikation und Teilhabe neu ausgerichtet wird
37. Dabei werden 
auch Aspekte des barrierefreien Zugangs zu den Begegnungsstätten sowie der  
inklusiven Ausrichtung der Arbeit (u.a. Einbeziehung von älteren Menschen mit  
geistiger Behinderung) berücksichtigt. Dieses Beispiel zeigt, wie durch eine  
entsprechende Ausrichtung der Sozialplanung die Entwicklung eines inklusiven  
Gemeinwesens gefördert werden kann. 
Ein weiterer wichtiger Baustein im Unterstützungssystem sind ehrenamtliche Dienste, 
so zum Beispiel die Stadtteilinitiativen „Von Mensch zu Mensch“. 
                                                 
36 ebenda 
37 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat V/0405/2012, abzurufen im Ratsinformationssystem; 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034628&voselect=8340) 
 73

Das Thema „Beratungs- und Unterstützungsdienste“ wird auch im Rahmen des  
Projektes „SoPHiA“ (Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und  
Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende  
Behinderung im Alter“ (vgl. Kapitel Menschen mit Behinderung im Alter, S. 60).  
Herausforderungen 
Um Menschen mit Behinderungen Orientierungshilfen für die Inanspruchnahme von 
Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu geben, sind aktuelle Informationen über 
die vorhanden Angebote wichtig – sowohl in Form von Broschüren als auch im  
Internet. Benötigt werden sowohl allgemeine als auch auf den Stadtteil bezogene 
Informationen.  
Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets konnte durch die Arbeit der  
Beratungsstelle der LAG Selbsthilfe NRW erhöht werden, ist aber weiterhin sehr  
gering. Eine Beratung zum Persönlichen Budget sowie eine Intensivierung der  
Öffentlichkeitsarbeit sind wichtig, um Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf 
die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets zu stärken. Dazu sind im Aktions-
plan der Landesregierung NRW einige Maßnahmen vorgesehen. 
Das „Handlungsprogramm 2012 bis 2017 für eine nachhaltige kommunale  
Haushaltspolitik“
38 enthielt den Vorschlag, die Verlängerungsoption für eine  
städtische Förderung der Beratungsstelle zum Persönlichen Budget über das Jahr 
2013 hinaus aufzugeben. Der Rat hat im Zusammenhang mit der Verabschiedung 
der Haushaltssatzung 2013, den Empfehlungen der zuvor beteiligten Fachausschüs-
se folgend, beschlossen zu prüfen, ob das Angebot von Dritten, z.B. dem LWL über-
nommen bzw. geleistet werden kann. Erst auf der Grundlage des Prüfergebnisses 
wird der Rat entscheiden, ob das Angebot ab 2014 gefördert wird. Die Prüfung ist 
noch nicht abgeschlossen 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster hat im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur 
Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger  
Behinderung festgestellt
39, dass für Menschen mit geistiger Behinderung eine  
individuelle, ganzheitliche Beratung im Sinne der Zukunftsplanung für erwachsene 
Menschen mit geistiger Behinderung wichtig ist.  
Der Aktionsplan der Landesregierung NRW sieht unter anderem eine Überprüfung 
der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen 
vor. Ausgehend davon sollen Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung  
erarbeitet werden. Nach Erscheinen dieser Empfehlungen soll geprüft werden,  
welcher Handlungsbedarf in Münster besteht.  
                                                 
38 Öffentliche Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Münster V/0702/2012) 
39 Beschlussvorlage an den Rat  V/0900/2008, abzurufen im Ratsinformationssystem: 
https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004029998&voselect=6288) 
 74

75
Leitziel  
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden bedarfsgerecht  
weiterentwickelt.

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Aktualisierung und Weiterentwicklung der  
Informationen über Beratungsangebote für  
Menschen mit Behinderungen  
Sozialamt fortlaufend  1 
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum  
Persönlichen Budget  
Sozialamt fortlaufend  1 
Austausch mit Beratungsstellen über die  
Möglichkeiten, das Beratungsangebot barrierefrei 
und inklusiv auszurichten 
Sozialamt 2014  1 
Prüfung der Weiterentwicklung der  
Beratungsangebote für Menschen mit  
Behinderungen auf der Grundlage der im Aktions-
plan der Landesregierung NRW vorgesehenen 
Handlungsempfehlungen 
Sozialamt voraussicht-
lich 2014 
 1 
76 
Maßnahmen 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung 
Dieses Handlungsfeld bezieht sich insbesondere auf die Artikel 12 (gleiche  
Anerkennung vor dem Recht), 13 (Zugang zur Justiz) und 14 (Freiheit und Sicherheit 
der Person). Die Umsetzung betrifft vor allem die Bundes- und Landesebene, erörtert 
wird hier daher nur kurz der Bereich des Betreuungsrechts. 
Mit Artikel 12 BRK – Gleiche Anerkennung vor dem Recht – garantieren die  
Vereinten Nationen die Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit  
Behinderung. Jeder Mensch hat das Recht, unabhängig von Art und Schwere seiner 
Behinderung seinen Lebensalltag selbst zu bestimmen. Es sind geeignete  
Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der  
Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Umsetzung ihrer Rechts- und  
Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen. 
Bisherige Aktivitäten 
Eine interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich mit der Weiterentwicklung 
des Betreuungswesens befasst und im November 2011 einen Abschlussbericht  
vorgelegt 40.  
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Beibehaltung des Systems der rechtlichen 
Betreuung und für die Beibehaltung der bestehenden Funktionsträger im  
Betreuungsverfahren aus, schlägt jedoch einige Verbesserungen, u.a. auch zur  
Stärkung der Betreuungsstellen im laufenden Verfahren (sog. obligatorischer  
Sozialbericht) vor. 
Die Betreuungsstelle der Stadt Münster ist mit allen Beteiligten vor Ort (Betreuungs-
gericht, Betreuungsvereine, Betreuer/-innen usw.) im intensiven Gespräch, um den 
Erforderlichkeitsgrundsatz weiter zu verankern. Insbesondere mit den Betreuungs-
vereinen ist die Beratung zur Betreuungsvermeidung (durch Information über  
bestehende Hilfe-/Unterstützungssysteme, durch Vollmachten und Verfügungen)  
intensiviert worden. Entsprechende Beratungs- und Informationsveranstaltungen 
wurden bereits und werden weiter durchgeführt. Freiheitsentziehende Maßnahmen 
im Betreuungsrecht waren 2012 Schwerpunktthema der AG Betreuungsrecht, in der 
rechtliche Betreuer/-innen, Betreuungsvereine, Betreuungsgericht, Sozialdienste, 
Sprecher der AG Altenheime und die Betreuungsstelle vertreten sind. In Zusammen-
arbeit insbesondere mit dem Betreuungsgericht wird dieses Thema auch in 2013  
weiter betrieben. 
Herausforderungen 
Im Landesaktionsplan ist ausgeführt, dass Inhalte und Zeitplan der Weiterentwick-
lung des Betreuungsrechts auf der Grundlage des Abschlussberichts der Bund-
Länder-Arbeitsgruppe noch nicht absehbar sind. 
Unabhängig davon sind in der Praxis die Ziele der BRK zu berücksichtigen. Das  
bedeutet, dass in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen nur dann eingegriffen 
werden darf, soweit und solange dies erforderlich ist. Im Rahmen der rechtlichen 
Betreuung sind die in der UN-BRK genannten Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen zu berücksichtigen, so u.a. das Recht auf die volle und wirksame Teilhabe an 
                                                 
40 
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Abschlussbericht_Interdisziplinaere_Arb
eitsgruppe_zum_Betreuungsrecht.pdf?__blob=publicationFile 
 77

78
der Gesellschaft. Fortbildungen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer,  
Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zur Betreuungsvermeidung 
können dazu beitragen, das Bewusstsein für diese Ziele auszubauen und konkrete 
Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten. 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster hat in ihrer Sitzung am 30.07.2012  
folgende Maßnahmen angeregt: 
• Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Betreuungsstelle  
• Gewinnung fremdsprachiger  Betreuerinnen und Betreuer  
• Projekt mit dem Ziel, freihe itsentziehende Maßnahmen zu vermeiden 
Zum 15.03.2013 wird die Betreuungstelle im Sozialamt angesiedelt und ist dann im 
Dienstgebäude am Hafenweg 8 barrierefrei zugänglich. 
Leitziel 
Die Betreuungsstelle wirkt kontinuierlich darauf hin, dass die Ziele der UN-BRK  
berücksichtigt werden.

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer zur 
UN-BRK und Auswirkungen auf die  
Betreuungsarbeit 
Sozialamt (Betreuungsstelle) in  
Kooperation mit Betreuungsvereinen 
2014   
Projekt zur Gewinnung fremdsprachiger  
Betreuerinnen und Betreuer 
Sozialamt (Betreuungsstelle) in  
Kooperation mit Koordinierungsstelle 
für Migration und interkulturelle  
Angelegenheiten und anderen Beteilig-
ten 
2014  1 
Projekt mit dem Ziel, freiheitsentziehende  
Maßnahmen zu vermeiden 
Sozialamt (Betreuungsstelle) in  
Kooperation mit Amtsgericht,  
Einrichtungen, KSVM, KIB u.a. 
2015  1 
79 
Maßnahmen  
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.8 Gesundheit 
Artikel 25 der UN-BRK anerkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf 
das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von  
*Behinderung. Dies erfordert, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen 
Einrichtungen und Diensten des Gesundheitssystems (einschließlich geschlechts-
spezifischer Gesundheitsdienste und gesundheitliche Rehabilitation) zu ermöglichen.  
Ferner sieht Artikel 25 vor, dass auch die Gesundheitsleistungen angeboten werden, 
die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigen. 
Dazu gehören auch Angebote der Früherkennung und Frühintervention. 
Bisherige Aktivitäten 
Viele Angebote des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegen-
heiten richten sich gezielt an Menschen mit Behinderungen und berücksichtigen  
jeweils die speziellen Bedarfe. Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt 2011 weitere 
Maßnahmen umgesetzt, die den Zielen der UN-BRK entsprechen - von der  
Information über die Barrierefreiheit der Gebäude bis zum Angebot von besonders 
auf die Zielgruppe abgestimmten Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz zum 
Umgang mit Lebensmitteln und Hygieneregeln (z.B. Angebot, Schulungen vor Ort in 
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchzuführen). Diese und weitere 
Maßnahmen sind im Geschäftsbericht 2011 des Gesundheitsamtes aufgeführt
41. 
Auch im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden Aspekte, die die  
Umsetzung der UN-BRK betreffen, erläutert. 
Die Arbeitsgruppe „Wohnen, Pflege und Gesundheit“ (AG 2) der KIB hat in den  
letzten Jahren viele Gespräche mit Einrichtungen und Organisationen aus dem  
Bereich der gesundheitlichen Versorgung geführt und auf Verbesserungen der  
baulichen Barrierefreiheit sowie der Versorgung von Patientinnen und Patienten  
hingewirkt. Zu diesem Zweck wurde eine Checkliste zur Barrierefreiheit und  
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern 
sowie zur Barrierefreiheit in Apotheken entwickelt. 
Auf Anregung der KIB hat das Sozialamt 2008 in Kooperation mit dem Gesundheits-
amt und der Gesundheitskonferenz eine Broschüre mit Informationen zur Barriere-
freiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie medizinisch-therapeutischen Praxen  
herausgegeben. Auf der Basis dieser Informationen hat Zugvogel e.V. im letzten Jahr 
detaillierte Informationen über die Barrierefreiheit vieler Arztpraxen und therapeuti-
scher Praxen für die KOMM-Datenbank erhoben. Auch zu vielen Apotheken enthält 
die Datenbank Informationen (http://komm.muenser.org/datenbank/index.php
).  
In der Gesundheitskonferenz wurde die Umsetzung der BRK in der Sitzung am 
20.06.2012 thematisiert. 
Herausforderungen 
Im Aktionsplan der Landesregierung werden u.a. viele Maßnahmen benannt, die 
dem Ziel dienen, die Akteure im Gesundheitsbereich für die Belange von Menschen 
mit Behinderungen zu sensibilisieren und eine gemeinsame Bearbeitung des  
Themas Inklusion von allen Akteuren im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen 
                                                 
41 vgl. Berichtsvorlage V/0404/2012 
 80

81
zu erreichen. Ergänzend zu diesen Maßnahmen ist es sinnvoll, auf kommunaler 
Ebene insbesondere auf die Barrierefreiheit von Einrichtungen der gesundheitlichen 
Versorgung hinzuwirken. Dieses Thema hat die KIB bei der Beratung für den  
Aktionsplan besonders herausgestellt. Insbesondere bei Neu- und Umbauten ist  
darauf hinzuwirken, dass alle Aspekte der Barrierefreiheit beachtet werden.  
Die AG 2 der KIB stellt im Rahmen ihrer Arbeit immer wieder fest, dass zum Beispiel 
auch neue Arztpraxen nicht umfassend barrierefrei sind und insbesondere die  
Belange von Menschen mit Sinnesbehinderungen nicht berücksichtigt wurden. Hier 
sieht die KIB die Notwendigkeit, sowohl im Rahmen von Bauanträgen als auch im 
Rahmen von Krankenhausbegehungen durch das Gesundheitsamt darauf  
hinzuwirken, dass barrierefrei gebaut wird und auch bei den Einrichtungen der  
Praxen/Krankenhäuser die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt 
werden. Auch unabhängig von anstehenden Baumaßnahmen kann vielfach eine 
Verbesserung der Barrierefreiheit durch kleine Maßnahmen (z.B. Anbringen eines 
Handlaufs, gut lesbare Beschriftungen usw.) erreicht werden. Die Gespräche der  
AG 2 der KIB mit Einrichtungen können dazu beitragen, dass ein entsprechendes 
Bewusstsein entsteht. 
Zu berücksichtigen sind auch die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
Dazu hat die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von  
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster im Rahmen der Handlungsempfeh-
lungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger 
Behinderung einige Maßnahmen entwickelt und teilweise auch bereits umgesetzt. 
Unter anderem soll in Kooperation mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein  
Qualifizierungsangebot für Ärztinnen und Ärzte entwickelt werden. Andere Fragen 
wie zum Beispiel die Frage der Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Lern-
schwierigkeiten bei Krankenhausaufenthalten können nicht auf kommunaler Ebene 
gelöst werden. 
In den einzelnen Handlungsfeldern des Gesundheitsamtes (so zum Beispiel bei den 
Hilfen für psychisch kranke Menschen) ist sowohl im Rahmen der laufenden Arbeit 
als auch im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung zu prüfen, wie die UN-BRK 
umgesetzt wird und was ggf. noch zu tun ist. Dabei sind auch die Belange von Frau-
en und Mädchen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
und Behinderung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung 
werden ggf. weitere erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK  
berücksichtigt. 
Es wurden noch nicht zu allen Praxen detaillierte Daten zur Barrierefreiheit im  
Rahmen von KOMM Münster erhoben. Ziel ist es, die Daten zu vervollständigen und 
zu aktualisieren. 
Leitziel 
Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle 
Menschen zugänglich.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wird 
dargestellt, inwieweit in den jeweiligen Handlungs-
feldern die UN-BRK berücksichtigt wird bzw.  
welche Maßnahmen noch erforderlich sind. 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
fortlaufend  1 
Fortsetzung der Gespräche der AG 2 der KIB mit 
Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des 
Gesundheitswesens mit dem Ziel, auf eine  
barrierefreie Gestaltung hinzuwirken  
AG 2 der KIB fortlaufend  1 
Information der (Zahn-)ärztinnen und -ärzte in 
Münster über die Bedarfe von Menschen mit  
Behinderungen und Möglichkeiten der  
barrierefreien Gestaltung von Arzt- und Zahnarzt-
praxen  
Zu berücksichtigen sind dabei auch Aspekte wie 
die Kommunikation mit Menschen, die sich nicht 
äußern können und Fragen der Barrierefreiheit für 
Menschen mit Sinnesbehinderungen. 
AG 2 der KIB in Kooperation mit  
Vereinen und Verbänden, Sozialamt 
und Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten, 
Bauordnungsamt (Beratung zur  
baulichen Barrierefreiheit im Rahmen 
von Bauanträgen) 
 
fortlaufend  1 
Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und 
Zahnarztpraxen sowie Praxen der medizinisch-
therapeutischen Versorgung werden im Rahmen 
von KOMM Münster erhoben  
Zugvogel e.V. 2014 Kosten für jede 
Praxis  
durchschnittlich 
ca. 150 €  
2 
 82

Maßnahme 
83 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Prüfung, welches Informationsmaterial zum Thema 
Gesundheit in leichter Sprache benötigt wird und 
Entwicklung der Informationen 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten,  
Sozialamt in Kooperation mit WiM; 
Entwicklung der Informationen im 
Rahmen von Projekten mit  
Studierenden 
2015  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.9 Schule  
In Artikel 24 der UN-BRK anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen 
mit Behinderungen auf Bildung. Zur Umsetzung dieses Rechtes werden die Staaten 
verpflichtet und verpflichten sich selbst, ein inklusives Bildungssystem auf allen  
Ebenen umzusetzen. 
Die Umsetzung der UN-BRK gerade im schulischen Bereich stellt für alle beteiligten 
Personen und Institutionen eine große Herausforderung dar. Die Veränderungen  
reichen von der Lehreraus- und -fortbildung über Schulstrukturfragen (Stichwort:  
Zukunft der Förderschulen) bis hin zur Frage der Auswirkungen für die kommunalen 
Schulträger (räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen) sowie für den  
Sozial- und Jugendhilfeträger (Stichwort: Integrationshelfer/-innen).  
Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, der im Sommer 2012 vorgestellt 
wurde, wird aktuell mit den zu beteiligenden Verbänden intensiv diskutiert. Dabei 
geht es neben inhaltlichen Fragen auch um unterschiedliche Auffassungen, ob die 
geplanten Rechtsänderungen auch das Konnexitätsprinzip auslösen. Das für den 
Schuljahresbeginn 2013/14 geplante Inkrafttreten des Gesetzes ist bislang um ein 
Jahr verschoben worden. Für die nach gelagerten kommunalen Aufgaben zum  
Aufbau eines inklusiven Schulangebotes sind die landesgesetzlichen Regelungen 
jedoch entscheidende Voraussetzung.  
Bisherige Aktivitäten 
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung hat der 
Rat der Stadt Münster im Februar 2011 die Verwaltung beauftragt, dem Rat ein  
Konzept vorzulegen, in dem detailliert in Absprache mit weiterführenden Schulen  
aller Schulformen dargestellt wird, welche besonderen Förderschwerpunkte an  
welchem Schulstandort in welcher Schulform in Zukunft im Rahmen einer Umsetzung 
der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
umgesetzt werden. Gleichzeitig ist die Verwaltung beauftragt worden, die  
Konsequenzen für die Förderschulen darzustellen und mit diesen ein Konzept zur 
Unterstützung der allgemeinbildenden Schulen mit 7 Förderschwerpunkten zu  
entwickeln. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sollte als Schulträger in die 
Planungen voll einbezogen werden. Sämtliche Schritte sollten korrespondierend mit 
und auf der Grundlage der Vorgaben und Empfehlungen des Landes erfolgen.  
Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass diese Eckpunkte Mitte des Jahres 2011 
vorliegen würden.  
Im Laufe des Jahres 2011 zeichnete sich ab, dass die Eckpunkte erst zu einem  
späteren Zeitpunkt vorliegen werden. Im Rahmen der Beratungen zur Vorlage 
„Münster auf dem Weg zur Inklusion – Konzept zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention / Verfahren zur Erstellung eines Aktionsplans (Vorlage 
V/0525/2011) hat der Rat dann beschlossen, dass im Bereich Schule erst damit  
begonnen werden soll, wenn die entsprechenden Vorgaben des Landes vorliegen. 
Der Bericht „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft
42; enthält 
ausführliche Informationen zum aktuellen Stand der vielfältigen Initiativen und  
                                                 
42 vgl. Berichtsvorlage an den Rat V/0914/2012: Münster auf dem Weg zu einer inklusiven 
Schullandschaft, hier: Statusbericht Herbst 2012, abzurufen im Ratsinformationssystem: 
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035281 
 
 84

Aktivitäten der unterschiedlichsten Institutionen in Münster auf dem Weg zu einer 
inklusiven Schullandschaft. 
Herausforderungen 
Die Herausforderungen, die sich mit Blick auf die Entwicklung einer inklusiven  
Bildungslandschaft stellen, sind ebenfalls im oben angeführten Bericht beschrieben.  
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz 
wird das Amt für Schule und Weiterbildung dem Rat ein Konzept zur Weiterentwick-
lung der schulischen Bildungslandschaft im Sinne der Inklusion vorlegen. In diesem 
Konzept wird auch der Bereich Übergang Schule/Beruf berücksichtigt. Dazu sollen 
insbesondere geeignete Konzepte zur Umsetzung der Inklusion an den Berufskollegs 
erarbeitet werden.  
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB hat sich mit der Umsetzung der UN-BRK im  
Handlungsfeld „Arbeit“ beschäftigt und dabei folgende Anregungen für den Übergang 
von der Schule in den Beruf gegeben: 
• bessere Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an 
den Schulen/Übergang Schule-Beruf 
• gut verständliche Informationen für Jugendliche und Eltern zum Thema  
„Übergang Schule/Beruf“ und Einbeziehung von Eltern in Überlegungen zum 
Thema Übergang Schule/Beruf (z.B. Informationsveranstaltungen). 
• Informationen über Fördermöglichkeiten während eines Praktikums (z.B. für  
Integrationshelfer/-innen) 
• Im Rahmen der geplanten kommunalen Koordinierung des Themas Übergang 
Schule/Beruf sollten auch die Institutionen einbezogen werden, die speziell für 
die Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderungen beim Übergang von 
der Schule in den Beruf zuständig sind 
• Fortsetzung der Jugendkonfer enz, Thema: Inklusion 
Diese Anregungen werden im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes geprüft. 
 85

3.10 Arbeit  
In Artikel 27 der UN-BRK wird von den Vertragsstaaten das gleiche Recht von  
Menschen mit Behinderungen auf Arbeit anerkannt. Dies beinhaltet das Recht auf 
die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem  
offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitmarkt 
und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten haben 
die Verwirklichung dieses Rechts durch geeignete Schritte zu sichern und zu fördern. 
Dazu gehört es auch, Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu  
beschäftigen. 
Bisherige Aktivitäten 
In Münster arbeiten viele Akteure gemeinsam an dem Ziel, Menschen mit  
Behinderungen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Einen Überblick über 
die Dienste, die Beratung und spezielle Hilfen anbieten, gibt die Broschüre des  
Sozialamtes „Arbeit und Behinderung – Infos für Arbeitgeber und schwerbehinderte 
Menschen“.  
Der Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf im  
Sozialamt der Stadt Münster im Jahr 2011
43 informiert über die Beschäftigungssitua-
tion bei einstellungspflichtigen Arbeitgebern in Münster, die Arbeitslosigkeit schwer-
behinderter Menschen und die Arbeit der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf.  
Im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters 2013 (Berichtsvorlage 
V/1000/2012)44 wurde für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen und  
Rehabilitanden das Förderziel „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“ festgelegt. Dazu 
sollen Angebote eingerichtet werden, die zur Stärkung des Bewerbungs- und  
Stellensuchverhaltens, des Sozialverhaltens und der lebenspraktischen Kompeten-
zen beitragen. Diese Ansätze wurden unter Beteiligung der Sprecherin der Arbeits-
gruppe „Arbeit“ der KIB erarbeitet. 
Die Verwaltung berichtet der KIB, dem Gleichstellungsausschuss und dem  
Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung jährlich über die Beschäftigungssituati-
on der schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Münster und ihren Beteiligungen. 
Dabei wird auch über die Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit  
Behinderungen informiert. Im Bericht für 2011 
45 wurden ausführlich alle Aktivitäten 
zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen in 
der Stadtverwaltung aufgezeigt. Die Stadt Münster erfüllte 2012 die Beschäftigungs-
quote schwerbehinderter Menschen mit 5,43 % (2011: 5,55 %). 
Von den sieben Beteiligungen, bei denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend 
beteiligt ist46, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. Im Beteiligungsbericht 
                                                 
43 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034373 
44 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035406&voselect=9018 
45 abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034524&voselect=8558  
46 Ebenda; der Bericht enthält nur Informationen zu den Beteiligungen, bei denen die Stadt 
Münster ganz oder überwiegend beteiligt ist. 
 86

2011 wird bei den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei den Unternehmen 
jeweils auch die Zahl der schwerbehinderten Mitarbeiter/-innen angegeben. 47 
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ (AG 3) der KIB setzt sich in Besuchen bei Unternehmen 
dafür ein, dass Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen 
Arbeitsmarkt entstehen und erhalten werden. 
Um über die Möglichkeiten der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im 
Arbeitsleben zu informieren, führen der Integrationsfachdienst und die Fachstelle 
Behinderte Menschen im Beruf sowie weitere Organisationen regelmäßig Öffentlich-
keitsarbeit durch. Insbesondere die LWL-Messe der Integrationsunternehmen, die 
2010 und 2012 in der Halle Münsterland stattfand, hat dazu beigetragen, über  
Fördermöglichkeiten zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit  
Behinderung zu informieren.  
Herausforderungen 
Trotz der umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderungen konnte die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten 
Menschen in Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden. Zum 
28.02.2013 waren 511 schwerbehinderte Menschen arbeitslos.
48 
Infolge der demografischen Entwicklung und des steigenden Renteneintrittsalters 
wird die Zahl von Menschen mit einer Behinderung – insbesondere  
Schwerbehinderung – in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. 
Für Menschen mit Behinderung, die arbeitslos geworden sind, ist eine neue  
Beschäftigungsaufnahme schwerer zu realisieren als bei anderen Arbeitslosen49. 
Daher besteht die Herausforderung darin, diese Zielgruppe nachhaltig in den  
Arbeitsmarkt zu integrieren. 
Mit Blick auf einen inklusiven Arbeitsmarkt ist es wichtig, Arbeitsstätten möglichst 
umfassend barrierefrei zu gestalten. Unabhängig von den konkreten Anforderungen, 
die sich aus der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung ergeben, ist es 
sinnvoll bei Neubauten und Sanierungen in Betrieben auf eine barrierefreie  
Gestaltung zu achten. Auch im Bereich der Information und Technologie  
(z.B. Intranet) ist die Barrierefreiheit wichtig. 
Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen stehen vor der Herausforderung, 
sich mit Blick auf das Ziel der Inklusion weiterzuentwickeln. Die Zuständigkeit für die 
Werkstätten liegt beim LWL. Die Stadt Münster und weitere Akteure können dazu 
beitragen, Beschäftigten aus den Werkstätten Möglichkeiten des Übergangs auf den 
allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen, so z.B im Rahmen des Projektes „Teilhabe an 
Arbeit – 1.000 Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“, das vom NRW- 
Arbeitsministerium und den Landschaftsverbänden organisiert wird. Dieses Projekt 
bietet Menschen mit Behinderungen die Chance, sich auf dem allgemeinen  
Arbeitsmarkt auszuprobieren und zu testen, ob ein Übergang in ein  
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis möglich ist.  
                                                 
47 Beteiligungsbericht im Internet: 
http://www.muenster.de/stadt/finanzen/pdf/Beteiligungsbericht2011.pdf 
48 Arbeitsmarktbericht der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster für Februar 2013 
49 ebenda, S. 41/42 
 87

88
Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster ist im 
Vergleich zu den kreisfreien Städten und Kreisen im Bereich des LWL sehr niedrig. 
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Aktivitäten zur Förderung der Beschäfti-
gung von schwerbehinderten Menschen in der Stadtverwaltung fortzusetzen.  
Die Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB hat angeregt, dass die Akteure, die für die  
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt  
zuständig sind, ihre Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und  
Gewerkschaften intensivieren, um gemeinsam den inklusiven Gedanken für den  
Bereich Arbeit / Wirtschaft weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen  
Gedanken zu sensibilisieren. Mit den Arbeitgeberverbänden sollte die Frage erläutert 
werden, wie für Menschen, die keine Ausbildung haben, adäquate Beschäftigungs-
möglichkeiten geschaffen werden können. 
Anregungen zum Thema „Übergang Schule/Beruf“ werden im Rahmen des  
Konzeptes zur Weiterentwicklung der schulischen Bildungslandschaft im Sinne der 
Inklusion thematisiert (vgl. Kapitel Schule, S.85). 
Leitziel 
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster  
werden in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlich weiterentwickelt – hin 
zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Fortschreibung und Weiterentwicklung der  
Broschüre „Arbeit und Behinderung“ 
 
Sozialamt, Fachstelle Behinderte  
Menschen im Beruf 
Fortlaufend 
(nächste 
Neuauflage: 
2013) 
ca. 1.000 € für 
jede Auflage 
1 
Öffentlichkeitsarbeit zu den Fördermöglichkeiten 
für schwerbehinderte Beschäftigte und ihre  
Arbeitgeber 
Sozialamt, Fachstelle Behinderte  
Menschen im Beruf in Kooperation mit 
weiteren Akteuren 
fortlaufend  1 
Ausbau der Kooperation mit Arbeitgeberverbän-
den, Kammern, Gewerkschaften mit dem Ziel,  
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf 
dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu  
erhalten  
Jobcenter und Sozialamt und in  
Kooperation mit Wirtschaftsförderung 
Münster und weiteren Akteuren 
 
fortlaufend  1 
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu den 
Themen „Beschäftigung von Menschen mit  
Behinderungen / Diversity“ für die Fachämter der 
Stadt Münster  
(korrespondierend zu den allgemeinen  
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, vgl. S. 21)  
Personal- und Organisationsamt  fortlaufend  1 
kontinuierliche Prüfung der Möglichkeiten einer 
Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen durch die Stadt Münster, u.a.  
regelmäßige Information der Fachämter über die 
Angebote der Werkstätten 
Personal- und Organisationsamt fortlaufend  1 
 89

Maßnahme 
90 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Bereitstellung von Praktikumsmöglichkeiten bei 
der Stadt Münster und den städtischen  
Beteiligungen  
 
Personal- und Organisationsamt in 
Kooperation mit den Beratungsstellen 
und Trägern von Maßnahmen der  
beruflichen Förderung für Menschen 
mit Behinderungen 
fortlaufend  1 
Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für 
Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit 
Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten 
Personal- und Organisationsamt 2013/2014  1 
Gespräche/Betriebsbesuche bei den städtischen 
Beteiligungen zu den Themen: 
- Beschäftigung von Menschen mit  
Behinderungen 
- UN-Behindertenrechtskonvention 
Sozialamt, Fachstelle Behinderte  
Menschen im Beruf 
2013/2014  1 
Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt 
in Münster“  
Sozialamt, Fachstelle Behinderte  
Menschen und Arbeitsgruppe „Arbeit“ 
der KIB 
2014/2015  1 
Prüfung der Anregungen zum Thema Übergang 
Schule- Beruf im Zusammenhang mit dem  
Konzept zur schulischen Inklusion 
Amt für Schule und Weiterbildung 2014  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.11 Weiterbildung  
Artikel 24 benennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um 
dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu 
verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf 
allen Ebenen und lebenslanges Lernen. Daraus ergibt sich die Aufgabe, auch  
Weiterbildungsangebote inklusiv auszurichten.  
Bisherige Aktivitäten 
In Münster gibt es ein umfangreiches und differenziertes Weiterbildungsangebot. Die 
Angebote stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. So fördern viele Weiterbil-
dungseinrichtungen ein lebensbegleitendes Lernen von Menschen unabhängig von 
Alter, Herkunft, Weltanschauung, sozialer Situation und Geschlecht - und leisten  
damit einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft. Auf-
grund der nicht vorhandenen Barrierefreiheit vieler Angebote ergeben sich für Men-
schen mit Behinderungen jedoch Einschränkungen in den Teilnahmemöglichkeiten. 
Mehrere Träger von Weiterbildungsangeboten in Münster halten gezielt Angebote 
vor, die sich an Menschen mit Behinderungen richten oder Themen rund um das  
Leben mit einer Behinderung aufgreifen. Dazu gehören unter anderem der  
Weiterbildungsbereich der Evangelischen Familienbildungsstätte mit ihrem Angebot 
für Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Angebote verschiedener Träger, 
Gebärdensprache zu erlernen, Vorträge und Informationsangebote zu Themen wie 
Pflegebedürftigkeit u.a.. 
Die Evangelische Familienbildungsstätte gibt das Programmheft zur Weiterbildung 
für Menschen mit Behinderung in leichter Sprache heraus.  
Gehörlose Menschen, die individuell an einem allgemeinen Weiterbildungsangebot 
teilnehmen wollen, haben dazu in der Regel keine Möglichkeit, da der Einsatz eines 
Gebärdensprachdolmetschers zusätzliche Kosten verursacht, für die die  
Weiterbildungsträger keine Ressourcen haben. Vor diesem Hintergrund organisiert 
Parisozial Münsterland (Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen) in Kooperation 
mit verschiedenen Anbietern und in Abstimmung mit den Vereinen und Gruppen der  
gehörlosen Menschen Weiterbildungsangebote, die von einem Gebärdensprachdol-
metscher/einer Gebärdensprachdolmetscherin begleitet werden. In der Regel ist 
dann eine finanzielle Förderung durch den LWL möglich (gebunden an eine Mindest-
teilnehmerzahl von 8 gehörlosen Menschen). Zu den speziellen Angeboten gehört 
auch das Kommunikationsforum Münsterland, das die VHS Münster, das Kulturzent-
rum für Gehörlose, der Deutsche Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und  
Münsterland e.V., manuvista (Gebärdensprachdolmetscher/-innen) und PariSozial 
Münsterland gemeinsam organisieren. Bei diesen Veranstaltungen übersetzen  
Gebärdensprachdolmetscher/innen, ferner ist Technik für schwerhörige Menschen 
vorhanden. 
Herausforderungen 
Auf dem Weg zu einer inklusiven Ausricht ung aller Weiterbildungsangebote besteht 
insbesondere in folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf: 
 91

92
                                                
Einige Weiterbildungseinrichtungen sind für Rollstuhlfahrer/-innen nicht oder nicht 
vollständig barrierefrei zugänglich und nutzbar.  
Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Ausstattung in den meisten Weiter-
bildungseinrichtungen nicht barrierefrei (fehlende kontrastreiche Gestaltung, keine 
Leitsysteme usw.). 
Für schwerhörige Menschen gibt es in den Veranstaltungsräumen der  
Weiterbildungseinrichtungen bisher in der Regel keine entsprechende technische 
Ausstattung. Auch der Einsatz mobiler Technik (FM-Anlage), die in Münster an  
einigen Stellen ausgeliehen werden kann, ist noch kein selbstverständlicher Teil des 
Angebots.  
In Kooperation zwischen Weiterbildungseinrichtungen und Trägern der Behinderten-
hilfe sind die Teilnahmemöglichkeiten an allgemeinen Weiterbildungsangeboten für 
Menschen mit geistiger Behinderung weiter zu verbessern. 
Eine umfassende barrierefreie Gestaltung von Weiterbildungsangeboten scheitert in 
der Praxis in der Regel an den fehlenden finanziellen Ressourcen. Dies betrifft nicht 
nur die Frage der barrierefreien Gebäudegestaltung, sondern z.B. auch den Einsatz 
von Gebärdensprachdolmetschern. 
In der Beschlussvorlage zur künftigen Unterbringung der VHS
50 wird auf die  
erforderliche barrierefreie Ausrichtung des Gebäudes hingewiesen. Die  
Arbeitsgruppe Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB (AG 4) hat im  
Rahmen ihrer Überlegungen zum Aktionsplan angeregt, bei der künftigen  
Unterbringung der VHS auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung zu achten.  
Dazu gehören auch die technische Ausstattung für hörbehinderte Menschen und 
Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen. 
Die AG 4 hat ferner den Einsatz von Technik für schwerhörige Menschen im Bereich 
der Weiterbildung angeregt. Da nicht in jeder Einrichtung eine Ausstattung mit fest 
installierter Technik möglich ist, sollten auch Möglichkeiten des Einsatzes von  
mobilen Anlagen geprüft werden.  
Da nicht alle Weiterbildungseinrichtungen barrierefrei zugänglich sind, spricht sich 
die AG 4 dafür aus, dass Weiterbildungsträger Informationen über die Barrierefreiheit 
der Angebote in ihre Programme (Programmhefte, Internetseiten) aufnehmen. Neben 
dieser barrierefreien Ausrichtung der Angebote hat die AG ferner vorgeschlagen, 
dass die Weiterbildungsträger verstärkt Angebote zur Vermittlung von Wissen rund 
um Barrierefreiheit in ihre Programme aufnehmen. 
Leitziel 
Die Weiterbildungsangebote in Münster werden im Sinne der Inklusion  
weiterentwickelt.  
 
 
50 vgl. Beschlussvorlage V/0829/2012 an den Rat

Maßnahmen  
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Die VHS erweitert in ihrem Programm die  
Angebote rund um die Themen Inklusion und  
Barrierefreiheit  
(siehe auch Kapitel Bewusstseinsbildung)  
VHS in Kooperation mit  
Koordinierungsstelle für Behinderten-
fragen, Vereinen von Menschen mit 
Behinderungen und anderen  
Organisationen 
fortlaufend  1 
Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der 
VHS erfolgt eine umfassende barrierefreie  
Gestaltung der Räume. Dazu gehört auch die 
Ausstattung von Vortragsräumen mit Technik für 
schwerhörige Menschen.  
Amt für Schule und Weiterbildung abhängig 
von der Ent-
scheidung 
über die 
zukünftige 
dauerhafte 
Unterbrin-
gung der 
VHS 
 2 
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für 
eine inklusive Ausrichtung der Weiterbildungsan-
gebote verbessert werden können (z.B. durch  
gezielte Beratung über Möglichkeiten der barriere-
freien Ausstattung, die ggf. auch ohne einen  
größeren finanziellen Aufwand umgesetzt werden 
können (Beispiel: Ausleihen der FM-Anlage) 
Amt für Schule und Weiterbildung in 
Kooperation mit der Koordinierungs-
stelle für Behindertenfragen im  
Sozialamt und dem Arbeitskreis  
Weiterbildung in Münster 
bis Ende 
2014 
 1 
 93

Maßnahme 
94 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Die barrierefreie Zugänglichkeit der  
Weiterbildungseinrichtungen in Münster wird im 
Rahmen von KOMM Münster erhoben. In diesem 
Rahmen wird den Weiterbildungseinrichtungen 
empfohlen, Informationen zur Barrierefreiheit ihrer 
Angebote ebenfalls in ihre Programmhefte /  
Internetseiten einzustellen. 
Die städtischen Weiterbildungseinrichtungen  
(z. B. VHS, Berufskollegs) informieren auf ihrer 
Homepage und in Faltblättern über die  
Barrierefreiheit der Einrichtungen und Angebote. 
Zugvogel e.V., Weiterbildungsträger  
Beteiligung des Arbeitskreises  
Weiterbildung in Münster 
bis 2016 
bis 2015 
Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel: 
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittlich 
ca. 150 €) 
2 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der 
Lebenswelten von Menschen mit geistiger  
Behinderung in Münster entwickelt in Kooperation 
mit den Trägern von Weiterbildungsangeboten 
Möglichkeiten der Teilhabe an Weiterbildungsan-
geboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
Regionalkonferenz in Kooperation mit 
Weiterbildungsträgern 
bis 2016  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.12 Sport 
Artikel 30 UN-BRK sieht vor, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen 
treffen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am 
kulturellen Leben sowie an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen 
können. Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Orten 
kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen wie Theatern, Museen, Kinos,  
Bibliotheken sowie zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben. Menschen mit 
Behinderungen sollen ermutigt werden, so umfassend wie möglich an breitensportli-
chen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen und ihre Teilnahme soll gefördert 
werden. Es ist auch sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die  
Möglichkeit haben, an behinderungsspezifischen Sport- und Erholungsaktivitäten 
teilzunehmen. 
Zur Teilhabe am kulturellen Leben gehört auch, Menschen mit Behinderungen  
Möglichkeiten zu geben, ihr künstlerisches Potenzial zu entfalten. Gemäß Artikel 30 
Absatz 4 haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit Anderen  
Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und 
sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkul-
tur. Gemäß Artikel 24 Abs. 5 UN-BRK müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, 
dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit 
anderen Zugang zur Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. 
Bisherige Aktivitäten 
In Münster gibt es ein breites Spor tangebot auch für Menschen mit Behinderungen. 
Mehrere Anbieter halten vielfä ltige präventiv oder rehabili tativ ausgerichtete Sport-, 
Spiel und Bewegungsangebote für Menschen mit Behinderungen bereit.  
Die Sport-, Spiel- und Bewegungsangebote der Sportvereine stehen in der Regel 
allen Interessierten offen, wobei sich für Menschen mit Behinderungen jedoch einige 
Einschränkungen ergeben und eine Teilnahme nicht immer möglich ist. Einige  
Vereine haben sich auf den Weg gemacht, ihr Sportangebot Schritt für Schritt inklusiv 
auszurichten, in dem zum Beispiel integrative Sportgruppen angeboten werden.  
Aufgrund der inklusiven Ausrichtung ihrer Angebote wurden die Sportvereine Frauen 
und Mädchen Selbstverteidigung und Sport e.V. und SV Blau Weiß Aasee e. V. als 
erste Sportvereine aus Münster in die Inklusionslandkarte des Beauftragten der  
Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingetragen. 
Eine wichtige Voraussetzung für inklusiven Sport ist die barrierefreie Ausstattung der 
Sportstätten. Alle neueren städtischen Sporteinrichtungen in Münster wurden  
barrierefrei gebaut, wobei hier im Wesentlichen die Belange von Menschen mit  
Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt wurden. Über eine Induktionsschleife für 
schwerhörige Menschen verfügt bisher nur der Bewegungsraum im Gesundheits-
haus. Die Dreifachsporthalle in Roxel ist im Tribünenbereich mit einer Induktions-
schleife ausgestattet worden. Die Zweifachsporthalle in Wolbeck wird im Rahmen 
einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme ebenfalls mit einer Induktionsschleife 
ausgestattet.  
Die Schwimmbäder wurden im Rahmen der Weiterentwicklung der Bäderlandschaft 
in Münster im Zuge der Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen umfassend 
barrierefrei gestaltet. Um Menschen mit Behinderungen über dieses neue Angebot 
zu informieren und bereits vor dem Schwimmbadbesuch die Klärung wichtiger  
 95

Fragen zu ermöglichen, hat die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen im  
Sozialamt in Kooperation mit dem Sportamt 2011 für jedes Bad Informationen zur 
barrierefreien Ausstattung zusammengestellt. Die Informationen zu den Bädern  
können bei KOMM Münster, dort unter Veröffentlichungen, abgerufen werden. Ferner 
enthält die KOMM-Datenbank Detailinfos zu jedem Bad 
http://komm.muenster.org/index.php.  
Der Stadtsportbund Münster e. V. hat das Thema „Inklusion im Sport“ aufgegriffen.  
In der Mitgliederversammlung im Mai 2012 wurden die Sportvereine über das Thema 
informiert und die Vereine wurden eingeladen, gemeinsam an dem Thema  
weiterzuarbeiten. Nach der Mitgliederversammlung hat sich unter Moderation des 
Sportvereins Blau-Weiß-Aasee e. V. eine kleine Gruppe von Vertreterinnen und  
Vertretern von Sportvereinen und weiteren Interessierten gebildet, in der ein  
Austausch über Möglichkeiten, in den Vereinen inklusive Sportangebote aufzubauen, 
erfolgt.  
Herausforderungen 
Die Barrierefreiheit von Sportstätten in Münster ist Schritt für Schritt weiterzuentwi-
ckeln. Bei allen städtischen Neu- und Umbaumaßnahmen ist auf eine umfassende 
Barrierefreiheit zu achten. Auch im Rahmen der Förderung von Baumaßnahmen der 
Sportvereine ist auf eine umfassende Barrierefreiheit hinzuwirken. Dazu hat die  
Bezirksvertretung Münster-West in ihrer Sitzung am 12.09.2012 folgende Anregung 
an den Sportausschuss und die KIB beschlossen: „Die Fördermittel auf Vereins-
sportanlagen, hier insbesondere zur Sanierung von Sanitäranlagen, werden nur  
ausgezahlt, wenn diese Maßnahmen behindertengerecht ausgebaut werden.“  
Das Sportamt wird dieses Thema im Arbeitskreis „Vereinseigene Sportanlagen des 
Stadtsportbundes Münster e.V. erörtern. 
Es gibt bisher noch keine Übersicht über die Barrierefreiheit der Sporteinrichtungen 
in Münster. Eine solche Übersicht wäre zum einen für Menschen mit Behinderungen 
sowie die Anbieter von Sport-, Spiel- und Bewegungsangeboten wichtig. Zum  
anderen könnte die Übersicht eine Grundlage für die Entscheidungen über die  
Weiterentwicklung der Barrierefreiheit von Sportangeboten bieten. 
Ergänzend zur Broschüre „Bauen für alle - barrierefrei“ wäre eine Übersicht über die 
barrierefreie Gestaltung von Sportstätten hilfreich – insbesondere als Grundlage für 
Neu- und Umbaumaßnahmen. Der Entwurf einer solchen Übersicht wurde in der AG 
Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB erörtert, die Koordinierungsstelle für 
Behindertenfragen im Sozialamt wird die Übersicht 2013 in Kooperation mit dem 
Sportamt und dem Amt für Immobilienmanagement erstellen. 
Die Westfalenfleiß GmbH hat 2011 im Rahmen einer Befragung von Menschen mit 
Behinderungen, die in Einrichtungen der Westfalenfleiß GmbH arbeiten und / oder 
wohnen, festgestellt, dass 130 von insgesamt 244 befragten Menschen mit  
Behinderungen einen Bedarf haben, im Bereich „Sport treiben“ von Freiwilligen  
unterstützt zu werden. Diese Erhebung zeigt, dass viele Menschen mit  
Behinderungen offensichtlich ein großes Interesse haben, an Sportangeboten  
teilzunehmen, jedoch die erforderliche Unterstützung oft fehlt. Die Frage, wie die Un-
terstützung von Menschen mit Behinderungen in Sportvereinen erfolgen kann, wird 
auch in der Arbeitsgruppe Inklusion im Sport thematisiert. 
 96

97
Bei den ersten Treffen der Arbeitsgruppe zur Inklusion im Sport wurde deutlich, dass 
sowohl die teilweise fehlende Barrierefreiheit von Sportstätten als auch die Frage der 
Finanzierung von Personal (fachliche Qualifizierung) zur Unterstützung von  
Menschen mit Behinderungen Hindernisse auf dem Weg zu inklusiven  
Sportangeboten sind. Eine weitere Herausforderung in der Praxis ist die Frage der 
Organisation und ggf. Finanzierung von Fahrten (z.B. zu Turnieren, die außerhalb 
von Münster stattfinden). Die Arbeitsgruppe möchte durch konkrete Aktivitäten der 
beteiligten Vereine zeigen, wie Sportvereine in Münster ihr Angebot Schritt für Schritt 
inklusiv weiterentwickeln können. Bei der Öffnung der Angebote von Sportvereinen 
für Menschen mit Behinderungen ist zu beachten, dass es nicht um eine Anpassung 
der Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen an die Standards des allgemeinen 
Sports geht.   
 
Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig, um Menschen mit Behinderungen über die bereits 
bestehenden speziellen und inklusiven Sportangebote zu informieren und sie zur 
Teilnahme zu ermutigen. 
 
Die AG 4 der KIB hat bei der Erörterung des Themas Sport für den Aktionsplan  
neben der Anregung, Informationen über die Barrierefreiheit der Sportstätten zu 
erstellen, darauf hingewiesen, dass es wünschenswert wäre, wenn in jedem Stadtteil 
eine umfassend barrierefreie Sporthalle zur Verfügung stehen würde. Alle in den letz-
ten 10 Jahren entstandenen neuen städtischen Sporthallen in den Stadtteilen wurden 
barrierefrei gebaut (für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen). Eine weitere bar-
rierefreie Gestaltung im Bestand (z.B. Ausstattung mit Induktionsschleifen für hörbe-
hinderte Menschen) erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten nur 
im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen. 
Leitziele 
Es ist Ziel, die Sportangebote in Münster im Rahmen des Möglichen so auszurichten, 
dass Menschen mit Behinderungen teilnehmen können. 
Die städtischen Sportstätten werden im Rahmen von Neubau- und Umbaumaß-
nahmen im Rahmen der Möglichkeiten umfassend barrierefrei gestaltet.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über die  
Möglichkeiten der Teilnahme von Menschen mit 
Behinderungen an Sportangeboten zu informieren  
Sportvereine, Sportamt,  
Stadtsportbund 
fortlaufend  1 
Überprüfung der Anforderungen an die Barriere-
freiheit bei den Ausschreibungen für den Bau / 
Umbau städtischer Sportanlagen  
Sportamt,  
Amt für Immobilienmanagement,  
Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz unter Beteiligung der KIB 
2013 Eine Ausweitung 
der Anforderun-
gen ist mit Mehr-
kosten verbun-
den.  
1/2 
 
Veranstaltung zur „Inklusion im Sport“ Arbeitsgruppe „Inklusion im Sport“ in 
Kooperation mit Sportvereinen, 
Stadtsportbund, Sportamt 
2014 Beantragung von 
Projektmitteln bei 
Aktion Mensch 
geplant 
2  
Erhebung der Barrierefreiheit der Sportstätten in 
Münster im Rahmen von KOMM Münster 
Zugvogel e.V. in Kooperation mit 
Sportamt 
 
2015 Kosten für die 
Erhebung pro 
Gebäude  
durchschnittlich 
ca. 150 € 
2 
 98

Maßnahme 
99 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Erstellung einer Prioritätenliste für Umbauten / 
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der  
Barrierefreiheit in den städtischen Sportstätten 
Sportamt,  
Amt für Immobilienmanagement  
2016 Im Rahmen der 
Erstellung der 
Prioritätenliste 
werden auch 
Kosten ermittelt 
und Umset-
zungsbeschlüsse 
vorbereitet. 
1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.13 Kultur 
Artikel 30 benennt das Recht von Menschen mit Behinderungen zur gleichberechtig-
ten Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport. Die  
Vertragsstaaten verpflichten sich, die hierfür notwendigen Maßnahmen zu treffen. 
Dazu gehört es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Orten kultureller  
Darbietungen sowie zu kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen sowie Menschen mit 
Behinderungen Möglichkeiten zu geben, ihr künstlerisches Potenzial zu entfalten. 
Gemäß Artikel 30 Absatz 4 haben Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit 
Anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen 
und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der  
Gehörlosenkultur. 
Bisherige Aktivitäten 
Viele kulturelle Einrichtungen in Münster haben in den letzten Jahren die Barriere-
freiheit ihrer Angebote verbessert und damit Anregungen der Arbeitsgruppe Freizeit, 
Sport, Kultur, Weiterbildung der KIB sowie von Vereinen von Menschen mit  
Behinderungen aufgegriffen. Es wurden unter anderem folgende Maßnahmen und 
Projekte durchgeführt: 
• Verbesserung der Angebote für schw erhörige Menschen (u.a. Einbau einer 
Induktionsschleife für schwerhörige Menschen im Großen und Kleinen Haus 
des Theaters Münster, Ausstattung der Multimediaguides im Stadtmuseum mit 
Induktionsschleifen, Führungen und Vorträge mit FM-Anlage für schwerhörige 
Menschen, z.B. bei der Nacht der Museen, bei Themenabenden im  
Stadtarchiv) 
• Das Theater Münster bietet seit  einigen Jahren eine Aufführung des  
„Weihnachtsstücks“ mit Gebärdensprachdolmetscher/-in an.  
• Cactus Junges Theater plant für j edes neue Theaterstück jeweils eine  
Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher/-in. 
• Die Stadtbücherei Münster hat eine Rubrik mit Büchern in leichter Sprache 
eingerichtet.  
• Die Koordinierungsstelle für Behindertenfragen hat mit Unterstützung der AG 
Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB eine Checkliste mit  
Hinweisen zur barrierefreien Gestaltung von (Open Air-) Veranstaltungen  
erstellt und diese Veranstaltern zur Verfügung gestellt.  
(Die Checkliste kann bei KOMM Münster abgerufen werden: 
http://komm.muenster.org/publikationen/ChecklistebarrierefreieVeranstaltunge
n.pdf). 
Kulturelle Veranstaltungen bieten eine gute Möglichkeit, die Themen „Umgang mit 
Behinderung“ und „Inklusion“ einem breiten Publikum zugänglich zu machen. 2012 
wurden die Themen unter anderem in dem Theaterstück „Im toten Winkel“ des 
Schrägstrichtheaters der Lebenshilfe Münster und in der Filmreihe „Drehbuch  
Geschichte - Mensch oder Monster? Behinderung in der Filmgeschichte“ des LWL-
Medienzentrums und der Villa ten Hompel aufgegriffen.  
Das Kulturamt hat im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Theaterprojekte von 
Menschen mit Behinderungen sowie inklusive Projekte gefördert. 
 100

101
Herausforderungen 
Die genannten Beispiele zeigen, dass es in Münster bereits viele gute Ansätze gibt, 
um kulturelle Angebote allen Menschen zugänglich zu machen. Auf dem Weg zu  
einer inklusiven Ausrichtung aller kulturellen Angebote besteht insbesondere in  
folgenden Bereichen noch Handlungsbedarf: 
Für sehbehinderte und blinde Menschen ist die Ausstattung in den meisten  
kulturellen Einrichtungen nicht barrierefrei (fehlende kontrastreiche Gestaltung, keine 
Leitsysteme usw.). Bei Bedarf erfolgen Hilfestellungen durch das Personal.  
Spezifische Angebote wie z.B. Filme mit Audiodeskription gibt es kaum. 
Für gehörlose und schwerhörige Menschen gibt es nur wenige regelmäßig  
stattfindende Angebote wie z.B. die einmal im Monat stattfindende Vorführung im 
Planetarium mit Untertiteln. In vielen Veranstaltungsräumen fehlt die technische  
Ausstattung für schwerhörige Menschen. Der Einsatz von mobiler Technik für 
schwerhörige Menschen ist noch kein selbstverständlicher Teil des Angebotes. 
Angebote, die die Bedürfnisse von Menschen mit Lernschwierigkeiten  
berücksichtigen (z.B. Führungen in leichter Sprache) gibt es nur vereinzelt. 
Integrative Theatergruppen haben häufig Schwierigkeiten, geeignete barrierefrei  
zugängliche Probenräume zu finden. Ferner sind die meisten Bühnen nicht  
rollstuhlgerecht zugänglich. 
Einige Einrichtungen sind für Rollstuhlfahrer/-innen nicht barrierefrei erreichbar. 
Eine umfassende barrierefreie Gestaltung von kulturellen Angeboten erfordert in der 
Regel einen höheren finanziellen Aufwand. Die Träger der Angebote haben häufig 
Schwierigkeiten, diesen zu finanzieren. 
Leitziele 
Die kulturellen Angebote in Münster werden inklusiv ausgerichtet. 
Die Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen wird in Zusammenarbeit mit der KIB  
verbessert.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Informationsveranstaltung („Auftaktveranstaltung“) 
für alle kulturellen Einrichtungen in Münster zum 
Thema „Inklusive Kulturarbeit“  
Kulturamt in Kooperation mit  
Sozialamt, kulturellen Einrichtungen, 
und weiteren Beteiligten 
2013  1 
Die städtischen Angebote bei der Nacht der  
Museen, sowie sonstigen städtischen kulturellen 
Veranstaltungen umfassen auch barrierefreie  
Angebote. Es wird darauf hingewirkt, dass im  
Rahmen der Möglichkeiten eine möglichst  
barrierefreie Ausrichtung aller Angebote erfolgt. 
Bei Ausschreibungen für Veranstaltungen wird das 
Kriterium „Barrierefreiheit“ aufgenommen. 
Kulturamt  
Münster Marketing  
Stadtmuseum  
weitere Beteiligte 
fortlaufend  1 / 2 
Bei der Planung kultureller Veranstaltungen wird 
geprüft, ob und wie Projekte von Menschen mit 
Behinderungen eingebunden werden können. 
Kulturamt fortlaufend  1 
In Veranstaltungskalender und bei  
Veranstaltungshinweisen werden Informationen 
zur Barrierefreiheit der Angebote aufgenommen. 
Münster Marketing  
KOMM Münster 
fortlaufend  1 
Alle städtischen kulturellen Einrichtungen  
informieren auf ihrer Homepage und in Faltblättern 
über die Barrierefreiheit der Einrichtungen und  
Angebote  
Kulturelle Einrichtungen 2013  1 
 102

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Das Kulturamt wirkt in Gesprächen mit den  
Eigentümern der Grundstücke darauf hin, dass der 
Zugang zur Kunsthalle barrierefrei gestaltet wird 
(u.a. barrierefreie Zuwegung zum Hublift, Klingel, 
Ausschilderung). 
Kulturamt 
 
2013  1 
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für 
eine inklusive Ausrichtung der kulturellen  
Angebote verbessert werden können,  
(z.B. durch gezielte Beratung über Möglichkeiten 
der barrierefreien Gestaltung und über finanzielle 
Fördermöglichkeiten) 
Kulturamt in Kooperation mit der  
Koordinierungsstelle für Behinderten-
fragen  
bis Ende 
2014 
 1 
Die barrierefreie Zugänglichkeit der kulturellen  
Einrichtungen in Münster wird im Rahmen von 
KOMM Münster erhoben.  
Zugvogel e.V. bis 2015 Kosten pro Erhe-
bung laut Anga-
ben von Zugvo-
gel: 
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittlich 
ca. 150 €) 
2 
Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung 
der KIB besichtigt alle kulturellen Einrichtungen in 
Münster und entwickelt mit den Einrichtungen  
Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. 
Der Kulturausschuss wird über die Ergebnisse der 
Begehungen informiert.  
KIB und kulturelle Einrichtungen in 
Münster 
bis 2016  1 
 103

Maßnahme 
104 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer  
Möglichkeiten bei den Planungen zu den Skulptur-
Projekten 2017 auf eine barrierefreie Gestaltung 
hin. 
Kulturamt  
Münster Marketing  
beteiligte städtische kulturelle  
Einrichtungen  
  1 
Das Theater Münster setzt die jährliche Aufführung 
des „Weihnachtsstückes“ mit Gebärdensprach-
dolmetscher/-in fort und wählt in Abstimmung mit 
dem Gehörlosenverein Münster jährlich ein  
weiteres Theaterstück für eine Aufführung mit  
Gebärdensprachdolmetscher aus.  
Theater Münster in Kooperation mit 
dem Gehörlosenverein 
fortlaufend  1 
Das Theater Münster bietet jährlich mindestens 
eine Theateraufführung mit Audiodeskription an. 
Theater Münster in Kooperation mit 
dem Blinden- und Sehbehindertenver-
ein 
ab Spielzeit 
2013/2014 
 2 
Erarbeitung und Umsetzung eines Angebots für 
dementiell erkrankte Menschen und ihre  
Betreuungskräfte im Stadtmuseum Münster  
Stadtmuseum in Kooperation mit dem 
gerontopsychiatrischen Zentrum der 
Alexianer GmbH 
2013/2014  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.14 Tourismus  
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, gleichberechtigt mit anderen am 
kulturellen Leben teilzunehmen. Es sind u.a. alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, 
um den Zugang zu Tourismusstätten und -diensten zu ermöglichen  
(Artikel 30 UN-BRK). 
Bisherige Aktivitäten 
Münster bietet Gästen mit Behinderungen viele barrierefreie Angebote. Die  
folgenden Ausführungen zeigen einige Beispiele auf, wie die Belange von Menschen 
mit Behinderungen berücksichtigt werden (keine vollständige Darstellung): 
• Die meisten Sehenswürdigkeiten in der  Innenstadt sind für Rollstuhlfahrer/-
innen barrierefrei zugänglich.  
• Tastbare Stadtmodelle (von den Rota riern gestiftet) an verschiedenen  
Standorten in der Innenstadt vermitteln nicht nur blinden und sehbehinderten 
Menschen einen Eindruck von der Architektur in der Innenstadt, sondern sind 
für alle Gäste interessant.  
• Einige Hotels und Unterkünfte in Münster bieten Zimmer für Rollstuhlfahrer/-
innen an (der Anteil rollstuhlgerechter Hotelzimmer liegt nach Schätzungen 
von Münster Marketing unter 10 %, die Nachfrage von Einzelgästen kann aber 
in der Regel gedeckt werden). Diese Zimmer sind im Hotelverzeichnis Münster 
gekennzeichnet. Eine barrierefreie Ausstattung für andere Personengruppen 
gibt es bisher nur vereinzelt (z.B. im Integrationsbetrieb Hotel Haus vom  
Guten Hirten: Aufzug mit Sprachansage sowie Aufzugtasten und Türschilder 
mit Pyramiden- und Brailleschrift, FM-Anlage für schwerhörige Menschen für 
die Nutzung in den Veranstaltungsräumen). 
• Die Stadtführungen in Münster sind in der Regel auch für Rollstuhlfahrer/-
innen geeignet. Ferner können bei Bedarf in der Regel auch spezielle  
Führungen für Menschen mit Behinderungen (z.B. mit Gebärdensprachdol-
metscher, FM-Anlage, Führungen für blinde Menschen) organisiert werden. 
• Der Münsterbus für Stadtrundfahrten in  Münster ist auch für Menschen mit 
Behinderung geeignet. Der Bus ist mit Rampen für Menschen mit Rollstuhl 
zugänglich. Für gehörlose Menschen gibt es die den während der Fahrt  
gesprochenen Text auch als Textheft. Schwerhörige Menschen können die 
Führung über individuell zu regelende Kopfhörer mitverfolgen. Geplant ist  
ferner eine Führung in leichter Sprache. Diese und andere Maßnahmen hat 
der Betreiber des Münsterbusses mit der AG Freizeit, Sport, Kultur und  
Weiterbildung der KIB abgestimmt.  
• Das auf dem Aasee verkehrende Schiff So laaris bietet über eine Rampe und 
mit Unterstützung des Personals auch Menschen, die mit einem Rollstuhl 
(kein Elektrorollstuhl) unterwegs sind, einen Zugang.  
• Im Informationsmaterial von Münster Marketing (Hotelkatalog, Angebotskata-
log usw.) sind auch Informationen für Gäste mit Behinderungen enthalten. Auf 
der Homepage von Münster Marketing können unter dem Stichwort „Münster 
für alle“ Informationen für Gäste mit Behinderungen abgerufen werden.  
• Münster Marketing gibt einen Stadtpl an für Menschen mit Behinderungen mit 
Informationen zu bedeutenden touristischen Sehenswürdigkeiten sowie zur 
Barrierefreiheit in der Innenstadt (z.B. Querungshilfen in der historischen  
Altstadt) heraus. Der Stadtplan wird in Kooperation mit dem Vermessungs- 
und Katasteramt und dem Sozialamt regelmäßig aktualisiert. Bei der  
 105

Neuauflage des Stadtplans im Februar 2013 wurden sowohl Inhalte als auch 
die Gestaltung des Stadtplans für sehbehinderte Menschen weiterentwickelt.  
• DeHOGA Westfalen e.V. führt seit Ende 2012 eine Erhebung zur  
Barrierefreiheit seiner Mitgliedsbetriebe durch.  
• KOMM Münster ( http://komm.muenster.org) ist ein Internet-Stadtführer für die 
Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit Behinderungen. Kernstück 
ist eine Datenbank, die Informationen über die Zugänglichkeit von Gaststätten, 
Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in Münster enthält. Diese 
Datenbank bietet auch Gästen mit Behinderungen bzw. den Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern in der Touristikbranche wichtige Informationen.  
• Der Reiseführer in leichter Sprache, der vom Verein Zugvogel e.V. als 
deutschlandweit erster Stadtführer in leichter Sprache herausgegeben wurde, 
beschreibt 6 geführte Touren und Ausflüge durch Münster für alle, die nicht 
gut schwierige Texte lesen und verstehen können. Er ist nicht nur für  
Menschen mit Behinderungen interessant, sondern u.a. auch für Menschen 
mit geringen Deutschkenntnissen und für Kinder.  
Herausforderungen 
Für Touristinnen und Touristen mit Behinderung sind insbesondere eine barrierefreie 
Stadtgestaltung, ggf. zielgruppenspezifische Angebote und Informationsmaterial zur 
Vorbereitung ihres Besuchs in der Stadt von Bedeutung.  
Im Rahmen von allen Neu- und Umbauten in Münster ist auf eine umfassende  
Barrierefreiheit zu achten (vgl. Kapitel Stadtplanung, Bauen, S. 26). Für Touristinnen 
und Touristen sind dabei insbesondere auch barrierefreie Unterkünfte und  
Gastronomiebetriebe wichtig. Hier besteht ein Weiterentwicklungsbedarf.  
Studierende der KatHO Münster haben 2008/2009 im Rahmen eines Projektes die 
Barrierefreiheit der Münsteraner Gastronomiebetriebe für Menschen mit  
Mobilitätsbehinderungen untersucht und festgestellt, dass gerade 8 % der  
Restaurants, Kneipen und Cafes in Münster sich als barrierefrei für Menschen, die 
sich ständig mit dem Rollstuhl fortbewegen oder die vorübergehend Gehhilfen  
nutzen, erwiesen haben
51.  
Die touristischen Angebote in Münster müssen mit Blick auf die Barrierefreiheit für 
alle Zielgruppen weiterentwickelt werden. Mit Blick auf die demografische  
Entwicklung sind insbesondere Angebote für ältere Menschen von Bedeutung. Dazu 
hat die KIB vorgeschlagen, Rollstühle und ggf. Scooter zum Ausleihen an zentralen 
Stellen in der Innenstadt vorzuhalten. Ferner hat die KIB angeregt, Stadtführungen 
barrierefrei zu gestalten, in dem u.a. Mediaguides genutzt werden und Führungen mit 
Mikrofon und Kopfhörer bzw. mit spezieller Technik für Menschen mit Hörbehinde-
rungen angeboten werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen wurde ein  
Multimediaguide angeregt, der u.a. auch Informationen zu Haltestellen und  
touristischen Attraktionen bietet. 
                                                 
51 (http://www.katho-nrw.de/muenster/forschung-entwicklung/dieckmann-friedrich-evaluation-
der-barrierefreiheit-der-muensteraner-gastronomiebetriebe-fuer-menschen-mit-
mobilitaetsbehinderungen/). 
 
 106

107
Das Informationsmaterial für Menschen mit Behinderungen hat sich als hilfreich  
herausgestellt und sollte daher weiter herausgegeben werden. Der Ansatz, die für 
Menschen mit Behinderungen wichtigen Informationen in das allgemeine  
Informationsmaterial für Gäste aufzunehmen, entspricht dem Inklusionsgedanken.  
Leitziele 
Die touristischen Angebote in Münster sind für alle Menschen zugänglich und  
nutzbar. Zielgruppenspezifische Angebote werden bedarfsgerecht zur Verfügung  
gestellt. 
Münster Marketing stellt in allen touristischen Informationen die erforderlichen  
Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Fortsetzung der Erhebung und Aktualisierung von 
Informationen über die Barrierefreiheit von  
Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben (u. a.: 
im Hotelverzeichnis, in der KOMM-Datenbank, in 
Gastronomieführern wie „Münster geht aus“) 
DeHOGA Westfalen e.V.  
Münster Marketing  
(Aufnahme der Informationen in die 
Veröffentlichungen)  
Zugvogel e.V.  
(für KOMM Münster) 
 
fortlaufend Für die Erhebung 
von Einrichtun-
gen für KOMM 
Münster entste-
hen pro Einrich-
tung: laut Anga-
ben von Zugvo-
gel: 
ca. 100 bis 500 € 
pro Gebäude, 
(durchschnittlich 
ca. 150 €). 
Veröffentlichung 
in den Medien 
von Münster Mar-
keting kostenfrei 
2 
Münster Marketing thematisiert in den Gesprächen 
mit Anbietern von Stadtführungen regelmäßig die 
Weiterentwicklung barrierefreier Stadtführungen 
(u. a.: Einsatz von Mediaguides, Technik für 
schwerhörige Menschen, Führungen in  
Gebärdensprache und in leichter Sprache); das 
Sozialamt vermittelt auf Wunsch Kooperations-
partner aus den Behindertenvereinen. 
Münster Marketing  
Sozialamt 
fortlaufend  1 
 108

Maßnahme 
109 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Aktualisierung der Zusammenstellung, wo man 
Rollstühle und Rollatoren ausleihen kann und  
Veröffentlichung auf der Internetseite von Münster 
Marketing  
Münster Marketing in Kooperation mit 
Sozialamt 
2013  1 
Schulungsangebot zur Sensibilisierung von  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen 
Gastronomie und Beherbergung für eine barriere-
freie Ausrichtung ihrer Angebote  
DeHOGA Westfalen e.V. unter  
Beteiligung von Organisationen  
behinderter Menschen 
Münster Marketing begleitet den  
Prozess 
bis 2015 Finanzielle  
Beteiligung der 
Betriebe 
1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.15 Politische Teilhabe  
Zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben im Sinne von Artikel 29 UN-BRK 
gehört es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit 
anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben 
können.  
Die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien sind so zu gestalten, dass sie 
geeignet, zugänglich, leicht zu verstehen und zu handhaben sind. Die  
Vertragsstaaten verpflichten sich, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit 
Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und 
umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, 
zum Beispiel in politischen Gremien, Parteien und in nicht staatlichen  
Organisationen. Auch die Bildung von Organisationen zur Vertretung von Menschen 
mit Behinderungen auf allen staatlichen Ebenen soll gefördert werden. Dies ist auch 
mit Blick auf die in der UN-BRK an mehreren Stellen ausdrücklich genannte  
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen wichtig.  
In der Präambel der BRK wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit  
Behinderungen die Möglichkeit haben sollen, aktiv an Entscheidungsprozessen über 
politische Konzepte und über Programme mitzuwirken. Insbesondere bei der  
Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur 
Durchführung der BRK sollen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit  
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen führen 
und sie aktiv einbeziehen (Artikel 4 Abs. 3 BRK). 
Bisherige Aktivitäten 
Wahlen
 
Die Zahl der barrierefrei zugänglichen Wahllokale in Münster wurde seit der Bundes-
tagswahl 2005 leicht erhöht. Das Wahlamt hat in Kooperation mit der Behinderten-
beauftragten und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) Rückmeldungen zu Erfahrungen mit den Wahllokalen  
gesammelt. Ausgehend davon wurden sowohl kleine Verbesserungen in  
Wahlräumen vorgenommen als auch einige neue Wahlräume ausgewählt. Bei den 
Wahlen ab 2009 waren in Münster c. 77 % der Wahllokale barrierefrei zugänglich. 
Die Wahlberechtigten werden auf der Wahlbenachrichtigungskarte darüber  
informiert, ob die Wahlräume barrierefrei sind. Ergänzend dazu informiert das  
Wahlamt im Internet über Lage, Barrierefreiheit und Ansicht der Wahlräume (Fotos).  
Zur Europawahl 2009, der Bundestagswahl 2009 und den Landtagswahlen 
2010/2012 wurden in Absprache zwischen der Landeswahlleiterin NRW und den 
Blinden- und Sehbehindertenverbänden Stimmzettelschablonen mit ergänzenden 
Erläuterungen (CD und Brailleschrift) hergestellt, die den in den Verbänden  
organisierten blinden und sehbehinderten Menschen als sogenannte Wahlhilfepakete 
direkt zugestellt wurden oder ansonsten angefordert werden konnten. Das Wahlamt 
hat für den Bedarfsfall ebenfalls einige Exemplare erhalten. Auch für den  
Bürgerentscheid zum Schlossplatz standen Stimmzettelschablonen zur Verfügung – 
sie wurden durch den Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen in Absprache 
mit dem Wahlamt erstellt und von der Stadt Münster finanziert. 
 110

Zu den Kommunalwahlen 2009 wurden keine Schablonen hergestellt, weil allein in 
einer Kommune wie Münster 33 Stimmzettel für die Wahl der Ratsmitglieder und 6 
Stimmzettel für die Bezirksvertretungen zu produzieren sind. Die Blindenverbände 
haben allerdings in den letzten Monaten das Gespräch mit dem Ministerium für  
Inneres und Kommunales NRW gesucht, um im Hinblick auf die Kommunalwahlen 
2014 Wege für eine landesweite Vereinheitlichung der Stimmzettel zu suchen. Die 
Stadt Münster hat hier ihr grundsätzliches Interesse und die Übernahme anfallender 
Kosten signalisiert.  
Partizipation in Gremien 
In Münster gibt es bereits gute Strukturen für die Beteiligung von Menschen mit  
Behinderungen. Die Beteiligung erfolgt vor allem über die vom Rat eingerichtete 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt 
Münster (KIB). In der KIB arbeiten Vertreterinnen und Vertreter für die Ratsfraktionen 
sowie Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit unterschiedlichen Behinderun-
gen mit. Ferner sind die Kommunale Seniorenvertretung Münster (KSVM) und die 
Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände mit einem Mitglied in der KIB vertreten.  
Die KIB hat fünf Facharbeitsgruppen gebildet, die allen Interessierten offenstehen: 
AG 1: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene  
AG 2: Wohnen, Pflege, Gesundheit 
AG 3: Arbeit 
AG 4: Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung  
AG 5: Stadtplanung und Verkehr 
Die KIB hat in Münster zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von  
Menschen mit Behinderungen beigetragen. Der Rat und seine Ausschüsse haben 
zahlreiche Anregungen der KIB aufgegriffen und bei Beschlüssen berücksichtigt. Die 
Struktur der KIB - insbesondere die Arbeit in den Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeit 
von Mitgliedern der KIB in Ausschüssen des Rates und weiteren Gremien – hat sich 
bewährt. Die KIB und auch die Mitarbeit von Mitgliedern der KIB als sachkundige 
Einwohner/-innen in Ausschüssen trägt dazu bei, die in der UN-BRK geforderte  
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. 
Neben der KIB gibt es in Münster einige weitere Gremien, in denen Menschen mit 
Behinderungen ihre Interessen vertreten, bzw. Einrichtungen und Organisationen, 
die an der Gestaltung einer barrierefreien und inklusiven Stadt Münster mitarbeiten: 
Dazu gehören:  
• WiM – Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster  
• Regionalkonferenz zur Weiterent wicklung der Lebenswelten von Menschen 
mit geistiger Behinderung in Münster 
• Arbeitskreis Hörbehinderung 
• Arbeitskreis Anders Sehen. 
Die Zusammensetzung und die Aufgaben der KIB und der anderen genannten  
Gremien wurden in der Beschlussvorlage V/0525/2011 „Münster auf dem Weg zur 
Inklusion“ erörtert. 
Seit dem 01.09.2012 führen der Verein SeHT Münster und der Jugendrat Münster 
das Projekt „Jugendliche inklusiv politisch aktiv“ (Jipa) durch. Jipa will Jugendlichen 
mit und ohne Behinderung ein Forum geben, in dem sie nach ihren Wünschen und 
 111

Interessen aktiv werden und politisch mitgestalten können. 11 Jugendliche zwischen 
dem 13. und 18. Lebensjahr (Mitglieder des Jugendrates, Schülerinnen und Schüler 
von Förderschulen) nehmen teil. Das Projekt wird vom LWL gefördert und endet am 
31.03.2013. Das Projekt soll auch dazu beitragen, Jugendliche mit Behinderungen zu 
ermutigen, für den nächsten Jugendrat zu kandidieren.  
Am 5. Mai 2012 haben die Regionalkonferenz und die WiM mit Unterstützung der 
Stadt Münster im Stadtweinhaus einen Fachtag in leichter Sprache zum Thema „Wir 
mischen uns ein! Mitbestimmung in der Politik und in verschiedenen Gruppen in 
Münster“ durchgeführt. Nach dem Einführungsvortrag „Was ist Politik?“ hatten die 
Teilnehmenden die Möglichkeit in Arbeitsgruppen konkrete Möglichkeiten der  
Mitwirkung zu Themen wie zum Beispiel Wohnen und Verkehr kennenzulernen und 
mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch zu kommen. Der Fachtag wurde von 
mehr als 100 Menschen mit und ohne Behinderung besucht. 
Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und weiterer 
kommunaler Gremien sowie Informationsveranstaltungen der Stadt Münster zum 
Beispiel zum Bürgerhaushalt oder zum Standorte-Entwicklungskonzept für die  
Britenwohnungen werden in der Regel in mit dem Rollstuhl zugänglichen Räumen 
durchgeführt. 
Im Rahmen der Förderung von Selbsthilfegruppen durch die Stiftung Siverdes  
werden auch Gruppen von Menschen mit Behinderungen gefördert. Viele dieser 
Gruppen und Vereine bringen sich aktiv in die Arbeit der KIB und ihrer  
Arbeitsgruppen ein.  
Herausforderungen 
Wahlen
 
In der Wahlraum-Datenbank des Wahlamtes werden zurzeit 20 Schulen mit  
insgesamt 41 Wahlräumen als nicht barrierefreie Standorte geführt. In vielen Fällen 
scheitert die Barrierefreiheit nur an einer Stufe. Die nicht barrierefreien Wahllokale 
liegen überwiegend in der Innenstadt in Bereichen mit alter Bausubstanz, dies  
erschwert die Suche nach Alternativstandorten in räumlich akzeptabler Nähe. Mittel 
für die Beschaffung von Hilfsmitteln (z.B. Rampen) stehen dem Wahlamt nicht zur 
Verfügung. Soweit möglich werden zur Vorbereitung der Bundestagswahl  
Alternativen gesucht. 
Partizipation in Gremien
 
Die Gemeindeordnung NRW enthält bisher keine Regelungen über die Einrichtung 
von Gremien zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen (häufig als  
Behindertenbeiräte bezeichnet, in Münster: KIB) oder zu anderen Formen der  
Beteiligung (z. B. Mitarbeit in Ausschüssen). Der Aktionsplan der Landesregierung 
NRW sieht eine Überprüfung der bestehenden Möglichkeiten zur rechtzeitigen  
politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Organisationen in 
den Kommunen vor. Ausgehend davon sollen bis zum Ende der Legislaturperiode 
gemeinsame Empfehlungen zur Verbesserung der politischen Partizipation  
behinderter Menschen in den Kommunen erarbeitet werden. Diese Empfehlungen 
können als Grundlage für die Prüfung der politischen Partizipation von Menschen mit 
Behinderungen in Münster herangezogen werden. 
Bereits nach Ablauf der aktuellen Ratsperiode sollen die Erfahrungen mit der  
Beteiligung einer Vertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB (diese 
 112

113
erfolgt erstmalig seit 2010 durch einen Menschen mit Lernschwierigkeiten)  
ausgewertet werden, um ausgehend davon in Zusammenarbeit mit der WiM zu  
überlegen, wie die Mitwirkung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Zukunft  
gestaltet werden soll.  
In der KIB wurde bei einigen Themen darauf hingewiesen, dass die Beteiligung der 
KIB nicht rechtzeitig genug erfolgte. Es besteht der Wunsch, ggf. auch schon vor der 
Beratung von Vorlagen in den Gremien beteiligt zu werden. Dies entspricht der  
Verpflichtung aus Artikel 4 der UN-BRK – hier ist vorgesehen, dass Menschen mit 
Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen bereits bei der  
Ausarbeitung von Konzepten und bei Entscheidungsprozessen in Fragen, die  
Menschen mit Behinderungen betreffen, eingebunden werden. Dieses Vorgehen wird 
bereits in vielen Bereichen praktiziert, insbesondere durch eine Beteiligung der  
Arbeitsgruppen der KIB. So werden z.B. die Prioritäten für den barrierefreien Ausbau 
von Haltestellen vor Erstellung der entsprechenden Beschlussvorlage in der AG 
Stadtplanung und Verkehr der KIB erörtert und viele Bauvorhaben werden im  
Runden Tisch Barrierefreies Bauen thematisiert (vgl. Kapitel Stadtplanung und  
Bauen, S. 23). Die möglichst frühzeitige Beteiligung der KIB bzw. ihrer Arbeitsgrup-
pen in Planungsprozessen ist fortzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. 
Eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB und ihrer Arbeitsgruppen 
kann dazu beitragen, ein stärkeres Bewusstsein für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderungen in der Stadtgesellschaft zu schaffen und noch mehr Menschen mit 
Behinderungen zu ermutigen, ihre Anregungen einzubringen und aktiv an der  
Gestaltung einer barrierefreien und inklusiven Stadt mitzuwirken.  
Die Zusammenarbeit der KIB und der Kommunalen Seniorenvertretung Münster ist 
fortzusetzen und ggf. themenbezogen zu intensivieren. 
Bei städtischen Informationsveranstaltungen ist die barrierefreie Gestaltung für alle 
Zielgruppen (z.B. Einsatz von Technik für schwerhörige Menschen, ggf. Gebärden-
sprachdolmetscher) weiterzuentwickeln.  
Bei den Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und 
weiterer kommunaler Gremien ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass die zur  
Verfügung stehende Technik für schwerhörige Menschen (fest installierte Induktions-
schleifen in einigen Räumen und mobile FM-Anlage) eingesetzt wird – auch mit Blick 
auf Gäste, die an den Sitzungen teilnehmen. 
Leitziele 
Mittelfristig sind alle Wahllokale in Münster barrierefrei zugänglich. 
Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und  
politischen Leben in Münster werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Maßnahmen 
Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten 
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im 
Jugendrat  
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien in Kooperation mit dem  
Jugendrat und ggf. Organisationen von 
Menschen mit Behinderungen 
fortlaufend  1 
Information über die Möglichkeiten des Einsatzes 
von Technik für schwerhörige Menschen in  
Sitzungen der kommunalen Gremien 
Amt des Rates und des  
Oberbürgermeisters 
fortlaufend  1 
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB 
und ihrer Arbeitsgruppen, u.a. Faltblatt zur KIB 
(auch in leichter Sprache), Pressearbeit 
Sozialamt, Presse- und Informations-
amt, KIB  
fortlaufend  1 
Prüfung von Alternativstandorten für nicht barriere-
freie Wahllokale 
Sofern keine Alternativstandorte zur Verfügung 
stehen: Prüfung, ob durch Rampen oder andere 
Hilfsmittel ein barrierefreier Zugang ermöglichst 
werden kann  
Wahlamt in Kooperation mit Sozialamt 
und KIB 
2013 ggf. Kosten für 
die Ausstattung 
mit Rampen und 
Hilfsmitteln 
1 
Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von 
Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB  
Sozialamt  
WiM 
2014  1 
 114

Maßnahme 
115 
Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Weiterbildung in leichter Sprache zu Möglichkeiten 
der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene  
Sozialamt, Amt des Rates und des 
Oberbürgermeisters in Kooperation mit 
der Evangelischen Familienbildungs-
stätte (Bereich: Menschen mit  
Behinderungen bilden sich weiter) 
2014  1 
Aufnahme von Informationen zur Erreichbarkeit 
und Barrierefreiheit der Sitzungsorte politischer 
Gremien in das städtische Internetangebot 
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Zusammenarbeit mit dem 
Sozialamt  
2014  1 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

3.16 Internationale Zusammenarbeit  
Artikel 32 der UN-BRK betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, 
um die Ziele der BRK zu erreichen. Dazu gehört es, sicherzustellen, dass bei der 
internationalen Zusammenarbeit Menschen mit Behinderungen einbezogen werden 
und Entwicklungsprogramme für sie zugänglich sind. 
Bisherige Aktivitäten 
Partnerstädte
 
Bei den Städtepartnerschaften geht es um die individuelle Begegnung zwischen den 
Menschen vor Ort und das gegenseitige Kennenlernen der kulturellen Eigenheiten – 
dies kann zur Förderung einer inklusiven Haltung beitragen. Möglichkeiten, Kontakte 
zu Menschen oder Organisationen in den Partnerstädten aufzubauen, stehen allen 
Münsteranerinnen und Münsteranern offen.  
Es gibt in Münster bereits seit vielen Jahren Aktivitäten und Projekte im Rahmen der 
Städtepartnerschaften, die sich auf die Arbeit für und mit Menschen mit Behinderun-
gen beziehen. 2003 (Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen) hat die 
Stadt Münster eine Fachtagung ausgerichtet, an der Vertreterinnen und Vertreter fast 
aller Partnerstädte teilgenommen haben. Seit dieser Tagung haben sich kontinuier-
lich weitere Aktivitäten entwickelt, die von verschiedenen Organisationen und  
Gruppen in Münster und den Partnerstädten durchgeführt und im Rahmen der  
Möglichkeiten von der Stadt Münster unterstützt werden. Eine kontinuierliche  
Begegnung besteht zum Beispiel zwischen der integrativen Musikgruppe „Sound of 
Happiness“ in Kristiansand und Musikgruppen des Alexianerkrankenhauses. Ein  
Beispiel für ein aktuelles Projekt ist der „Zukunftsnavigator“, ein Projekt des Bürger-
hauses Bennohaus mit Münsters russischer Partnerstadt Rjasan zum Thema  
„medienpädagogische Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen mit  
Behinderungen“.  
Bei Reisen in Partnerstädte achten die Partnerschaftsvereine in der Regel darauf, 
auch Menschen mit Behinderungen eine Teilnahme zu ermöglichen (z.B. durch  
Einsatz eines barrierefreien Reisebusses, Angebot persönlicher Hilfen usw.). 
Entwicklungszusammenarbeit
 
In der Sitzung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit am 
19.04.2012 hat die Verwaltung über Artikel 32 der UN-BRK, Hinweise zur  
barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen und die Aktivitäten des bundesweit 
tätigen Vereins „Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit“ (bezev)  
informiert52.  
Im Februar 2012 hat das Franz-Hitze-Haus in Kooperation mit bezev eine Tagung 
zum Thema „Armut und Behinderung in Entwicklungsländern“ durchgeführt. 
Bezev hat Lesebücher in leichter Sprache zu den Themen „Menschen mit  
Behinderung in Entwicklungsländern“ und „Entwicklungs-Projekte für Menschen mit 
und ohne Behinderung“ herausgegeben. Diese wurden auch in Münster verteilt. 
                                                 
52 www.bezev.de  
 116

117
Herausforderungen 
Bei Veranstaltungen in den Bereichen „Partnerstädte“ und „Entwicklungszusammen-
arbeit ist die barrierefreie Gestaltung für alle Zielgruppen weiterzuentwickeln.  
Veranstaltungen zu entwicklungspolitischen Themen, z.B. die jährliche  
Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit,  
bieten eine gute Möglichkeit, auch das Thema „Behinderung und Entwicklungszu-
sammenarbeit“ aufzugreifen sowie Gruppen und Organisationen von Menschen mit 
Behinderungen einzubeziehen. 
Der Austausch mit den Partnerstädten kann genutzt werden, um im Bereich der  
Umsetzung der UN-BRK voneinander zu lernen und gute Beispiele aus den Partner-
städten aufzugreifen.  
In der Sitzung der KIB am 19.04.2012 wurde berichtet, dass der Partnerschaftsverein 
Münster-York prüft, ob und für welche Zwecke EU-Projektmittel zur Verfügung  
stehen. Es wurde angeregt, ausgehend von dem Ergebnis ggf. zu prüfen, ob auch 
EU-Fördermittel für einen Austausch zur UN-BRK mit den Partnerstädten in Münster 
beantragt werden können. 
Die Kommunale Seniorenvertretung Münster hat sich in ihrer Sitzung am 30.07.2012 
dafür ausgesprochen, die Umsetzung der UN-BRK im Arbeitskreis EUREGIO mit den 
Vertreterinnen und Vertretern der Niederlande zu behandeln. Ferner wurde vorge-
schlagen, das Thema UN-BRK auch im Rahmen des Städtedreiecks MONT  
aufzugreifen. 
Leitziel 
Im Rahmen der Städtepartnerschaften und der kommunalen  
Entwicklungszusammenarbeit werden Veranstaltungen möglichst barrierefrei  
gestaltet.

Maßnahme Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Information der Partnerschaftsvereine über  
Möglichkeiten der barrierefreien Ausrichtung ihrer 
Angebote (Veranstaltungen in Münster, Reisen in 
Partnerstädte), bei Bedarf Beratung  
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Kooperation mit Sozialamt 
fortlaufend  1 
In das Veranstaltungsprogramm zur jährlichen 
Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit werden Hinweise 
zur Barrierefreiheit der Veranstaltungen  
aufgenommen.  
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters 
fortlaufend  1 
Der Veranstaltungskalender auf der Homepage 
der Stadt „Münsters Städtepartnerschaften“ wird 
um eine Rubrik mit Informationen zur Barrierefrei-
heit der Veranstaltungsorte erweitert. 
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters 
2013  1 
Information der Partnerstädte über den Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-BRK in Münster 
Anfrage an die Partnerstädte zu den Aktivitäten 
zur Umsetzung der UN-BRK 
Amt des Rates und des Oberbürger-
meisters in Kooperation mit Sozialamt 
2014  1 
118 
Maßnahmen 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen

4. Weiteres Verfahren / Monitoring  
Die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen sowie die Entwicklung 
von Lösungen für die aufgezeigten Herausforderungen, zu denen noch keine  
Maßnahmen formuliert wurden, obliegt den jeweils benannten zuständigen  
Fachämtern der Stadtverwaltung. Dabei sind die KIB und/oder Organisationen von 
Menschen mit Behinderungen und themenbezogen weitere Akteure sowie Gremien 
zu beteiligen.  
Die Umsetzung des Aktionsplans ist ein dynamischer Prozess. Aktuelle  
Entwicklungen sind zu berücksichtigen, so u.a. die Ergebnisse von Untersuchungen, 
die im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung und im Aktionsplan der Landes-
regierung NRW vorgesehen sind sowie die Handlungsempfehlungen, die in einigen 
Themenbereichen des Landesaktionsplans vorgesehen sind. Zu prüfen sind auch 
Auswirkungen, die sich aus dem Aktionsplan des LWL, der voraussichtlich im  
1. Halbjahr 2013 vorliegen wird, ergeben. 
Die Verwaltung wird die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) bzw. je nach Themenbereich Organisationen der Menschen mit 
Behinderungen im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen beteiligen. Die KIB  
sowie die jeweils zuständigen Fachausschüsse werden fortlaufend über die  
Umsetzung von Maßnahmen informiert. 
Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster sieht vor, dass die KIB einmal jährlich 
alle Einrichtungen, Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen von Menschen mit 
Behinderungen einlädt, um über die Arbeit der KIB und den Stand der Behinderten-
politik zu informieren und Gelegenheit zum Austausch zu geben. Diese Sitzungen 
wurden in den letzten Jahren bereits genutzt, um über die UN-BRK und die  
Erarbeitung des Aktionsplans sowie inklusive Projekte in Münster zu informieren.  
Zukünftig soll in diesen Sitzungen jeweils über den Stand der Umsetzung des  
Aktionsplans informiert und die Möglichkeit gegeben werden, Anregungen zur  
Umsetzung oder zu weiteren erforderlichen Maßnahmen zu geben. Dieses Verfahren 
trägt dazu bei, die in der UN-BRK vorgesehene Beteiligung der Organisationen von 
Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Anregungen aus diesen Sitzungen 
werden dokumentiert und in den ersten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans, der 
bis zur Jahresmitte 2015 vorgelegt werden soll, aufgenommen.  
In dem ersten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans soll auch dargestellt werden, 
wie die zukünftige Berichterstattung zur Umsetzung der UN-BRK in Münster sowie 
die Weiterentwicklung des Aktionsplans erfolgen soll. 
 
 
 119

5. Überblick in leichter Sprache 
Die Stadt Münster muss die Vereinbarung   
über die Rechte von Menschen  
mit Behinderungen beachten.  
Die Stadtverwaltung hat aufgeschrieben,  
was in Münster getan werden soll.  
Das nennt man Aktions-Plan.  
Hier wird erklärt, was in dem Aktions-Plan steht. 
1. Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen  
Die Vereinten Nationen haben  
eine Vereinbarung über  
die Rechte von Menschen mit Behinderungen  
geschrieben.  
Eine Vereinbarung ist wie ein Vertrag. 
In der Vereinbarung steht:  
Diese Rechte haben Menschen mit Behinderungen.  
Die Vereinbarung heißt auch:  
UN-Behindertenrechts-Konvention.  
Jedes Land muss dafür sorgen,  
dass Menschen mit Behinderungen diese Rechte bekommen. 
 120

In einem Heft in Leichter Sprache  
wird die Vereinbarung genau erklärt.  
Wer mehr über die Vereinbarung wissen möchte,  
bekommt das Heft in leichter Sprache bei der Stadt 
Münster (Doris Rüter). 
Deutschland hat die Vereinbarung über die Rechte von 
Menschen mit Behinderungen unterschrieben.  
Das bedeutet:  
Deutschland muss sich an diese Regeln halten.  
Auch die Stadt Münster muss sich an diese Regeln  
halten. 
Die Stadt Münster muss dafür sorgen,  
dass Menschen mit Behinderungen in Münster  
selbst bestimmen können, wie sie leben möchten.  
Und dass sie überall dabei sein können. 
 
Denn:  
Alle Menschen dürfen an der Gesellschaft teilhaben.  
Das nennt man auch Inklusion.
  
 121

Inklusion bedeutet: 
• Ich habe die gleichen Rechte  
wie alle anderen Menschen.  
• Ich gehöre dazu. 
• Niemand darf mich ausschließen. 
Menschen mit Behinderungen müssen  
überall mitmachen können.  
Barrieren sollen abgebaut werden.  
Barrieren sind Hindernisse.  
Zum Beispiel eine Treppe  
Und schwere Sprache. 
In Münster sind schon viele Hindernisse abgebaut.  
Aber es gibt immer noch viele Hindernisse.  
Deshalb hat der Rat der Stadt Münster beschlossen:  
Wir wollen überlegen: 
Wo können wir in Münster  
für Menschen mit Behinderungen etwas  
besser machen. 
 122

Wir machen einen Plan: 
Was müssen wir in den nächsten Jahren tun,  
um die Hindernisse abzubauen.  
Die Stadt-Verwaltung hat aufgeschrieben,  
was in Münster getan werden soll.  
Das steht jetzt im Aktions-Plan. 
2. Worum geht es in dem Aktions-Plan?  
Der Aktions-Plan hat viele Themen.  
Denn Inklusion ist überall wichtig: 
 
• in Kinder-Gärten  
• in der Schule  
• bei der Arbeit  
• beim Wohnen und 
• in der Freizeit. 
Einiges können wir schnell besser machen,  
einiges wird länger dauern.  
Das liegt auch daran,  
dass einige Vorschläge viel Geld kosten.  
Zum Beispiel der Ausbau von Bus-Haltestellen  
für Rollstuhl-Fahrer und für blinde Menschen.  
Solche Vorschläge können wir nur nach und nach umsetzen. 
 123

Im Aktions-Plan steht schon sehr viel.  
Aber es gibt sicher weitere gute Vorschläge. 
Deswegen ist ein Aktions-Plan nie „fertig“.  
Wir alle können daran weiter arbeiten. 
Im Aktions-Plan steht etwas über diese Themen: 
Etwas über die UN-Konvention lernen 
Menschen in Münster sollen die Rechte von  
Menschen mit Behinderungen kennen-lernen.  
Dazu soll es Vorträge geben.  
Zum Beispiel in der Volks-Hochschule. 
Oder bei Veranstaltungen,  
bei denen alle mit-machen können.  
Und sagen können, was verbessert werden soll. 
Barriere-frei bauen 
Gebäude sollen barriere-frei gebaut werden.  
Dann kommen alle Menschen gut hinein und  
können sich gut darin bewegen. 
Wichtig sind zum Beispiel Rampen und Aufzüge  
und groß geschriebene Schilder. 
Auch Straßen, Wege und Spielplätze  
sollen barriere-frei gebaut werden. 
Verkehr 
Im Jahr 2013 überlegt die Stadt-Verwaltung:  
Wie kann der Busverkehr in Münster  
für alle Menschen besser werden.  
 124

Informationen 
Es soll mehr Hefte und Anträge in Leichter Sprache geben.  
Und ein Video mit Gebärden-Sprache  
auf der Internet-Seite von der Stadt Münster. 
Kinder und Jugendliche  
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen  
sollen gemeinsam den Kinder-Garten  
und die Schule besuchen können. 
Frauen und Mädchen mit Behinderungen 
Frauen und Mädchen mit Behinderungen sollen alle  
Angebote für Frauen und Mädchen nutzen können. 
Menschen, die aus einem anderen Land kommen  
Menschen mit Behinderungen aus einem anderen  
Land brauchen manchmal besondere Hilfe.  
Damit sie alles kennen-lernen,  
was für Menschen mit Behinderungen wichtig ist.  
 125

Alte Menschen  
Alte Menschen mit Behinderungen  
sollen so wohnen können, wie sie möchten.  
Sie sollen die nötige Hilfe bekommen. 
Bisher wird einerseits etwas für alte Menschen geplant,  
andererseits für behinderte Menschen.  
Die Katholische Hoch-Schule für Sozial-Arbeit  
wird mit der Stadt Münster und dem  
Landschafts-Verband Westfalen-Lippe (LWL)  
zusammen-arbeiten.  
Sie überlegen, wie sie gemeinsam das Leben für alte Menschen in 
Münster verbessern können. 
Wohnen, selbst-bestimmt leben  
Jeder Mensch mit Behinderung soll so  
wohnen und leben können, wie er möchte. 
Wir müssen in jedem Stadt-Teil  
alle Hindernisse abbauen. 
Und es muss in jedem Stadt-Teil Stellen geben,  
wo man Hilfe bekommt.  
Betreuer und Betreuerinnen müssen darauf achten,  
wie Menschen mit Behinderungen leben möchten.  
2013 schreibt die Stadt Münster einen Bericht  
über die Wohnungen in Münster.   
Darin geht es auch um  
Wohnungen für Menschen mit Behinderungen. 
 126

Gesundheit  
Jeder Mensch muss ohne Hindernisse zum  
Arzt oder Zahnarzt oder ins Krankenhaus kommen können.  
Eine Arbeits-Gruppe von der Kommission zur Förderung  
der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)  
besucht Kranken-Häuser und andere Einrichtungen.  
Die Mitglieder der Gruppe erklären dort,  
was für Menschen mit Behinderung wichtig ist. 
Arbeit  
Alle Betriebe in Münster sollen  
Menschen mit Behinderungen beschäftigen.  
Die Stadt-Verwaltung überlegt,  
wie sie Außen-Arbeits-Plätze für Menschen  
mit Behinderungen aus Werkstätten einrichten kann. 
Freizeit, Sport, Kultur 
Menschen mit Behinderungen sollen  
überall mitmachen können.  
Zum Beispiel im Sport-Verein  
in ihrem Stadt-Teil.  
Damit das klappt,  
arbeiten einige Sport-Vereine  
in der Gruppe Inklusion im Sport zusammen. 
Museen und Theater sollen möglichst barriere-frei sein.  
Sie sollen auch besondere Angebote für  
Menschen mit Behinderungen machen.  
 127

Zum Beispiel eine Theater-Aufführung  
mit Gebärden-Sprach-Dolmetscher. 
Bei allen Veranstaltungen in Münster wollen wir  
an Menschen mit Behinderungen denken.  
Wir wollen überlegen,  
wie wir die Veranstaltungen barriere-frei machen können.
  
Wenn Menschen mit Behinderungen einen Ausflug  
nach Münster machen,  
brauchen sie vorher Informationen.  
Deshalb gibt es den Stadt-Plan  
für Menschen mit Behinderungen und weitere Informationen. 
Partner-Städte 
Die Stadt-Verwaltung wird die Partner-Städte von Münster fragen,  
was man dort für Menschen mit Behinderungen macht. 
Menschen mit Behinderung in Entwicklungs-Ländern 
Zu den ärmsten Ländern auf der Welt  
sagen wir auch Entwicklungs-Länder. 
 
Wir überlegen:   
Wie können wir Menschen mit Behinderung  
in den armen Ländern unterstützen?
 128

Mitreden, mitbestimmen 
Menschen mit Behinderungen bestimmen mit. 
Wichtige Dinge besprechen wir in der  
Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen (KIB). 
Und in der WiM  
(Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster). 
Einmal im Jahr lädt die KIB alle Vereine und Gruppen  
von Menschen mit Behinderungen ein.  
Hier können alle ihre Meinung sagen.  
Sie können sagen, was in Münster noch getan werden muss.  
Damit alle Menschen hier gut leben können.
  
3. Wie geht es weiter? 
2015 gibt es einen neuen Bericht.  
In dem Bericht soll stehen: 
Das haben wir schon gemacht  
und das müssen wir noch tun.  
Wir schreiben auch gute neue Vorschläge  
in den Bericht.
 129

4. Sie möchten mehr wissen? 
Melden Sie sich bei: 
Doris Rüter  
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster 
Hafenstraße 8, 48153 Münster  
Telefon 02 51/4 92-50 27  
Fax 02 51/4 92-79 01 
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de  
Hinweis: 
Die Bilder sind von: 
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. 
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013  
 
 130

6. Anhang 
Übersicht über die Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention 
Artikel 1 –  Zweck 
Artikel 2 –  Begriffsbestimmungen 
Artikel 3 –  Allgemeine Grundsätze 
Artikel 4 –  Allgem eine Verpflichtungen  
Artikel 5 –  Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung 
Artikel 6 –  Frauen mit Behinderungen 
Artikel 7 –  Kind er mit Behinderungen 
Artikel 8 –  Bewusstseinsbildung 
Artikel 9 –  Zugänglichkeit  
Artikel 10 –  Recht auf Leben 
Artikel 11 –  Gefahrensituat ion und humanitäre Notlagen 
Artikel 12 – Gleiche Anerkennung vor dem Recht 
Artikel 13 –  Zugang zur Justiz 
Artikel 14 –  Freiheit und Sicherheit der Person 
Artikel 15 –  Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder  
erniedrigender Behandlung oder Strafe 
Artikel 16 –  Freiheit von Aus beutung, Gewalt und Missbrauch 
Artikel 17 –  Schutz der Unversehrtheit der Person 
Artikel 18 –  Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit 
Artikel 19 –  Unabhängige Lebensführung und  Einbeziehung in die Gemeinschaft 
Artikel 20 –  Persönliche Mobilität 
Artikel 21 –  Recht der freien Meinungs äußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu 
Informationen 
Artikel 22 –  Achtung der Privatsphäre 
Artikel 23 –  Achtung der Wohnung und der Familie 
Artikel 24 –  Bildung 
Artikel 25 –  Gesundheit 
Artikel 26 –  Habilitation und Rehabilitation 
Artikel 27 –  Arbeit und Beschäftigung 
Artikel 28 –  Angemessener Leben sstandard und sozialer Schutz  
 131

Artikel 29 –  Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben 
Artikel 30 –  Teilhabe am kulturelle n Leben, Erholung, Freizeit und Sport 
Artikel 31 –  Statistik und Datensammlung 
Artikel 32 –  Internationale Zusammenarbeit 
Artikel 33 –  Innerstaatliche Durchführung und Überwachung 
Artikel 34 –  Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 
Artikel 35 –  Berichte der Vertragsstaaten 
Artikel 36 –  Prüfung der Berichte 
Artikel 37 –  Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss  
Artikel 38 –  Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen 
Artikel 39 –  Bericht des Ausschusses 
Artikel 40 –  Konferenz der Vertragsstaaten 
Artikel 41 –  Verwahrer 
Artikel 42 –  Unterzeichnung 
Artikel 43 –  Zustimmung, gebunden zu sein 
Artikel 44 –  Organisationen der regionalen Integration 
Artikel 45 –  Inkrafttreten 
Artikel 46 –  Vorbehalte 
Artikel 47 –  Änderungen 
Artikel 48 –  Kündigung 
Artikel 49 –  Zugängliches Format 
Artikel 50 –  Verbindliche Wortlaute´ 
 132

Verzeichnis der Abkürzungen  
BRK    Behindertenrechtskonvention 
DEHOGA Westfalen Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V. 
DIN    Deutsches Institut für Normung 
EDAD    Design für Alle Deutschland e.V. 
FM-Anlage Frequenz-Modulations-Anlage oder  
drahtlose Funkübertragungsanlage:  
Die Sprache wird von einem Mikrofon kabellos durch 
Funkwellen zu einem kleinen Empfänger übertragen, an 
den ein Kopfhörer oder - für Träger von Hörgeräten mit  
T-Spule oder Cochlea Implantaten (CI) - eine Induktions-
Halsringschleife angeschlossen werden. 
KatHO Katholische Hochschule NRW 
KIB Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen  
KOMM Münster Stadtführer für die St adt Münster mit Informationen für  
Menschen mit Behinderung im Internet  
(Datenbank mit Informationen über die Barrierefreiheit von 
Gebäuden in Münster; Veröffentlichungen,  
Veranstaltungskalender) 
http://komm.muenster.org
  
KSVM Kommunale Seniorenvertretung Münster 
LAG Landesarbeitsgemeinschaft 
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe  
SeHT Verein „Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen“ 
SGB  Sozialgesetzbuch 
UN United Nations (englisch für Vereinte Nationen) 
WiM Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster 
 (Selbstvertretungsgruppe der Menschen mit geistiger  
Behinderung in Münster) 
 133

Anlage: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0125/2013

5523 Zeichen

SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Änderungsantrag zur Vorlage V/0125/2013 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt             Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de 
 www.spd-muenster.de
09/07/2013 
Der AFBL, 
Hauptausschuss und Rat mögen beschließen : 
Folgende Änderungen bzw. Ergänzungen werden in die Vo
rlage und den Aktionsplan 
aufgenommen : 
Beschlussvorschlag: 
5. (neu) Inklusionsverträglichke
it
Jede städtische Maßnahme wird einer Inklusio
nsverträglichkeitsprüfung unterzogen. Die 
Inklusionsverträglichkeit ist in den Beschlussempfehlungen darzulegen. 
6.
Die städtischen Vergabe-Richtlinien werden im Hinblick auf Inklusion nach dem Vorbild
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe da
hingehend modifiziert, dass in Zukunft 
Integrationsbetriebe im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in Vergabeverfahren 
privilegiert werden. Eine Übernahme der vergleichbaren Regelungen des LWL durch die 
Stadt wird angestrebt, die Verwaltung legt in der kommenden Ratssitzung eine 
entsprechende Beschlussvorlage vor. 
7. wie Vorlage 5.
8. wie Vorlage 6.
Änderungen im Aktionsp
lan in der Anlage. 
Dr. Michael Jung Ralf Hubert
           Friedhelm Schade 
Dr. Fritz Baur             Mathias Kersting     Anne Schulze Wintzler 
Stephan Brinktrine    Marianne Koch     Petra Seyfferth 
Thomas Fastermann    Gaby Kubig-Steltig B
eate Vilhjalmsson 
Philipp Gabriel Doris Lammert     Holger Wigger 
Beanka Ganser Robert von Olberg     Maria Winkel 
Anne Hakenes      Kurt Pölling

Aktionsplan:                                                                                                           Änderungen der SPD-Ratsfraktion 
 
Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
 
Stadtplanung, Bauen 
S. 29: Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien 
Bauens und berrierefreier ÖPNV-Planung 
Ziel: Weiterentwicklung von Lösungen durch Austausch 
mit anderen Kommunen und Menschen mit 
Behinderungen 
    
Information, Kommunikation 
S. 43: Erstellen städtischer Informationen in leichter 
Sprache (Printmedien, Informationen für die Homepage)
  Wie Vorlage , zusätzlich: 
Ermittlung der für Menschen 
mit Behinderungen besonders 
relevanten Print- und 
Onlinemedien und kurzfristige 
Erstellung dieser 
 
 
1 
S. 44 Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden 
und Informationen des Sozialamtes 
 
und aller weiteren städtischen Ämter 
Sozialamt 
 
 
alle weiteren städtischen Ämter 
2014 
 
 
 Dabei werden die Ergebnisse 
der Forschungsstelle 
"Verständliche Sprache" der 
Ruhr Universität Bochum 
berücksichtigt. 
1 
 
 
2 
Kinder, Jugendliche, Familien 
S. 47: Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und 
Umbauten umfassend barrierefrei gestaltet u.a. 
Abstimmung/Weiterentwicklung von Lösungen für die 
Gestaltung barrierefreier Toiletten, Wickelauflagen, 
kontrastreiche Gestaltung 
Die Kosten einer umfassenden barrierefreien 
Gestaltung werden künftig bei Neu- und Umbauten 
regelmäßig ermittelt und in die entsprechenden 
Beschlussvorlagen mit aufgenommen

Maßnahme 
Umsetzung durch Zeitraum Weitere Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
 
S. 47: Qualifizierung von Tageseltern für die Betreuung 
von Kindern mit Behinderungen 
  bedarfsgerechte 
Durchführung solcher 
Qualifizierungsmaßnahmen 
auch ohne entsprechende 
Modellprojekte und Initiativen 
des Landes 
 
S. 48: Fortschreibung des Qualifizierungshandbuchs 
Kindertagespflege mit dem Fortbildungsmodul „Inklusive 
Bildung, Erziehung und Betreuung in der 
Kindertagespflege“ 
  bedarfsgerechte 
Durchführung solcher 
Qualifizierungsmaßnahmen 
auch ohne entsprechende 
Modellprojekte und Initiativen 
des Landes 
 
S. 48: Einbeziehung des Themas Inklusion in die 
Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive für 
Fachkräfte in der Kinderbetreuung 
  Thema Inklusion als fester 
Programmschwerpunkt 
 
 
S. 48: Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die 
städtischen Kindertageseinrichtungen 
   2 
S. 53 Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die 
Angebote der Offenen Ganztagsschule 
Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien in 
Kooperation mit dem Amt für 
Schule und Weiterbildung, den 
Grundschulen, der AG 5 nach § 
78 SGB VIII, der AG „Integrative 
Erziehung“ und der AG 1 der 
KIB 
  2 
Mädchen und Frauen mit Behinderungen 
S. 58: Die Zugänglichkeit und die Möglichkeiten der 
Beratung und Therapie für Frauen und Mädchen mit 
Behinderungen (vor allem mit einer 
Hörbehinderung), die von (sexueller) Gewalt 
betroffen sind werden ermöglicht bzw. verbessert. 
AK „Gewalt gegen Frauen und 
Mädchen, dem Frauenbüro und 
den Beratungsstellen gegen 
sexualisierte Gewalt 
 Im Rahmen der Prüfung 
werden die Kosten ermittelt, 
die mit einer Verbesserung 
des Angebotes verbunden 
sind und ggf. 
Umsetzungsbeschlüsse 
vorbereitet 
2

Maßnahme Umsetzung durch Zeitraum Weitere Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
 
Persönlichkeitsrechte, Betreuung 
S. 79: Fortbildung von Betreuerinnen und Betreuern zur 
UN-BRK und Auswirkungen auf die Betreuungsarbeit 
 fortlaufen
d 
Fortbildung erfolgt im Rahmen 
der laufenden 
Aufgabenwahrnehmung der 
Betreuungsstelle des 
Sozialamtes in Kooperation 
mit den Betreuungsvereinen 
1 
Arbeit 
S. 89: Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu den 
Themen „Beschäftigung von Menschen mit 
Behinderungen / Diversity“ für die Fachämter der Stadt 
Münster mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von 
Menschen mit Behinderungen in der 
Stadtverwaltung Münster sowie in den städtischen 
Beteiligungsgesellschaften deutlich zu erhöhen

Ergänzungsvorlage Beschluss

14926 Zeichen

V/0125/2013/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:  
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer politischen 
Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finan-
zierung darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behinderten-
rechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die 
Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt.  
 
2. Der Rat stimmt dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
in Münster (Anlage) mit den in der Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage genannten 
Ergänzungen zu.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Aktionsplan genannten Einzelmaßnahmen, die 
keiner weiteren politischen Entscheidung bedürfen (Maßnahmen mit der Ziffer 1), sofort 
bzw. in dem im Aktionsplan benannten Jahr umzusetzen. 
 
4. Für die im Aktionsplan genannten Maßnahmen, die einen Umsetzungsbeschluss ein-
schließlich Finanzierung erfordern (Maßnahmen mit den Ziffern 2 und 3), wird die Verwal-
tung beauftragt, diesen unter Beachtung der im Aktionsplan genannten Zeiträume für die 
Umsetzung rechtzeitig vorzubereiten. 
 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie und ggf. mit welchem Res-
sourcenbedarf die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0125/2013/2. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2013/2 
der Stadt Münster Nr. A-R/0027/2013 „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: 
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an 
Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Ar-
beitsmarkt schaffen" genannten Anliegen umgesetzt werden können und das Er-
gebnis der Prüfung bis Ende 2013 in einer Vorlage den zuständigen Gremien des 
Rates vorzulegen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt 
- bei allen städtischen Maßnahmen, insbesondere bei der Entwicklung und Wei-
terentwicklung von Grundsatzplanungen, Projekten und neuen Angeboten, 
das Leitziel der Inklusion zu berücksichtigen und  
- einen Vorschlag zu entwickeln, wie das Thema Inklusion in Vorlagen an die 
politischen Gremien berücksichtigt werden kann. Dieser Vorschlag ist dem 
Rat zu Beginn der nächsten Wahlperiode vorzulegen. 
 
6. Die Stadt Münster setzt sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für eine 
bevorzugte Vergabe von Aufträgen an Integrationsbetriebe ein. Die Verwaltung wird 
beauftragt, zu prüfen, wie Integrationsbetriebe im Rahmen von Vergabeverfahren 
bevorzugt berücksichtigt werden können 
 
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung 
und der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
im 1. Quartal 2014 vorgelegt. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt,  
- die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und 
die jeweils zuständigen Fachausschüsse fortlaufend über die Umsetzung von Maß-
nahmen des Aktionsplans zu informieren, 
- in der jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Men-
schen mit Behinderungen mit den Organisationen von Menschen mit Behinderun-
gen über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen 
und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzu-
nehmen und zu dokumentieren und  
- den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis zur Jahresmitte 2015 ei-
nen ersten zusammenfassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Akti-
onsplans vorzulegen und darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen. 
 
8. Mit dieser Vorlage sind folgende Beschlüsse erledigt: 
 
- Beschluss des Hauptausschusses vom 24.06.2009: Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0005/2010: UN-Konvention umsetzen – Schulen, Kin-
der – und Jugendeinrichtungen barrierefrei gestalten (Beschlussvorlage 
V/0430/2009),  
- Beschluss des Hauptausschusses vom 29.09.2010: Antrag der Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0050/2010: „Aktionsplan ‚Inklusives Gemeinwesen 
Stadt Münster’ “ (Beschlussvorlage V/0563/2010) und 
- Beschluss des Rates vom 19.10.2011: Münster auf dem Weg zur Inklusion (Be-
schlussvorlage V/0525/2011).

- 3 - 
V/0125/2013/2 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Unmittelbar entstehen durch diese Vorlage keine Kosten.  
 
Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind bzw. die im Rahmen der 
laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können (Maßnahmen mit der Ziffer 
1), werden jeweils nur im Rahmen der vom Rat für den jeweiligen Zweck zur Verfügung 
gestellten Haushaltsmittel umgesetzt. 
 
Soweit das Aufgreifen einzelner Handlungsansätze des Aktionsplans finanzielle Ressour-
cen erfordert, ist über diese vor dem Hintergrund der jeweiligen Haushaltslage der Stadt 
Münster zu entscheiden. 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013: 
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit  
Behinderung in Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ 
 
Mit diesem Antrag regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an, unter Einbeziehung 
der bereits im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen gemeinsam mit den entspre-
chenden Akteuren und Leistungsträgern ein gemeinsames Handlungskonzept zu  
entwickeln, mit dem die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich  
verbessert werden kann. Im Antrag werden dazu konkrete Maßnahmen zur Förderung 
der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorgeschlagen.  
 
Die Verwaltung wird prüfen, wie und ggf. mit welchem Ressourcenbedarf die im Antrag 
genannten Anliegen umgesetzt werden können und die Ergebnisse den zuständigen 
Gremien des Rates bis Ende 2013 in einer Vorlage vorlegen. 
 
 
2. Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion zur Vorlage V/0125/2013 – Münster auf 
dem Weg zur inklusiven Stadt 
 
Die SPD-Ratsfraktion regt in ihrem Änderungsantrag vom 09.07.2013 an, jede städtische 
Maßnahme einer „Inklusionsverträglichkeitsprüfung“ zu unterziehen und diese Prüfung in 
den Beschlussempfehlungen darzulegen sowie die städtischen Vergaberichtlinien im 
Hinblick auf Inklusion dahingehend zu erweitern, dass Integrationsbetriebe im Rahmen 
der rechtlichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. Ferner enthält der Antrag 
der SPD-Fraktion ergänzende Vorschläge zu den Einzelmaßnahmen des Aktionsplans. 
 
Berücksichtigung des Themas Inklusion bei allen städtischen Maßnahmen 
 
Ergänzend zu Ziffer 1 der Beschlussvorlage – hier ist die Berücksichtigung der UN-
Behindertenrechtskonvention (und damit des Leitgedankens der Inklusion) in allen kom-
munalen Handlungsfeldern vorgesehen – wurde das Antragsanliegen in Ziffer 5 des Be-
schlussvorschlages aufgegriffen.  
 
Bereits jetzt werden in einigen Vorlagen Aspekte der Inklusion thematisiert, so u. a. in 
Baubeschlüssen (Erläuterungen zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit). Für eine

- 4 - 
V/0125/2013/2 
Berücksichtigung des Themas Inklusion in allen Beschlussvorlagen ist die Entwicklung 
eines entsprechenden Verfahrens erforderlich – zumal Inklusion in einem umfassenden 
Sinne die Beachtung vieler Aspekte (und nicht nur der Belange von Menschen mit Be-
hinderungen) bedeutet. Sinnvoll erscheint die Entwicklung eines Verfahrens, das auch 
weitere Querschnittsthemen (zum Beispiel Migration, Gleichstellung von Frauen und 
Männern, Demografie) berücksichtigt. Es ist zu prüfen, welche Ressourcen für eine 
Überprüfung aller städtischen Vorlagen mit Blick auf Inklusion und weitere Themen erfor-
derlich sind. Die Verwaltung wird dem Rat zu Beginn der nächsten Wahlperiode einen 
Verfahrensvorschlag zur Entscheidung vorlegen. 
 
Bevorzugte Vergabe an Integrationsbetriebe 
 
Bereits heute ist in den internen Ausschreibungs- und Vergaberichtlinien (AVR) der Stadt 
Münster eine bevorzugte Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte 
Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
(§ 141 Sozialgesetzbuch IX) verankert. Danach sollen Aufträge dann an Werkstätten erteilt 
werden, wenn der Angebotspreis der Einrichtungen das Angebot  eines Mitbewerbers / 
einer Mitbewerberin nicht um mehr als 15 % übersteigt.  
 
Im Rahmen der planmäßig vorgesehenen Überarbeitung/Neufassung der Ausschreibungs- 
und Vergaberichtlinien im 2. Halbjahr 2013 wird die Verwaltung prüfen, wie zukünftig auch 
eine bevorzugte Vergabe von Aufträgen an Integrationsbetriebe mit der bestehenden Re-
gelung verknüpft werden kann. 
 
Ergänzungen zu Maßnahmen in Kapiteln des Aktionsplans  
 
Die im Antrag der SPD-Fraktion vorgeschlagenen Ergänzungen wurden überwiegend 
aufgegriffen (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage, Ergänzungen sind fett gedruckt). 
 
Zu folgenden Anregungen schlägt die Verwaltung vor, diese modifiziert oder nicht aufzu-
greifen: 
 
Kapitel Information, Kommunikation 
 
Die vorgeschlagene Ermittlung und Erstellung der für Menschen mit Behinderungen be-
sonders relevanten Print- und Onlinemedien in leichter Sprache kann nicht kurzfristig er-
folgen, da die dafür erforderlichen Personal- und Finanzressourcen nicht zur Verfügung 
stehen. Sie müssen zunächst ermittelt und bereitgestellt werden.  
 
Kapitel Kinder, Jugendliche, Familien 
 
Der Aktionsplan sieht vor, dass die Maßnahmen „Qualifizierung von Tageseltern für die 
Betreuung von Kindern mit Behinderungen“ und „Fortschreibung des Qualifizierungs-
handbuchs „Kindertagespflege mit dem Fortbildungsmodul Inklusive Bildung, Erziehung 
und Betreuung in der Kindertagespflege“ in Abhängigkeit von Initiativen/Modellprojekten 
des Landes NRW und den Finanzierungsmodalitäten der Kindertagespflege erfolgen. 
Im Antrag der SPD-Ratsfraktion wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen bedarfsgerecht 
auch ohne entsprechende Modellprojekte und Initiativen des Landes durchzuführen. 
 
In Kooperation mit den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland werden 
derzeit im Rahmen von Modellprojekten Module zur Qualifizierung, zur Arbeit der Fach-

- 5 - 
V/0125/2013/2 
beratung und zu strukturellen Rahmenbedingungen erarbeitet und danach übernommen. 
Eine Entwicklung kommunaler Parallelstrukturen ist weder fachlich noch ökonomisch 
sinnvoll und würde zusätzliche personelle Ressourcen erfordern. Die Verwaltung emp-
fiehlt daher, die im Antrag vorgeschlagene Änderung nicht aufzugreifen. 
 
Der Vorschlag, das Thema Inklusion in die Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsof-
fensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung als festen Programmpunkt einzube-
ziehen wird ab 2015 berücksichtigt, da die Planung für das Jahr 2014 bereits abge-
schlossen ist. Für eine nachhaltige Verankerung des Themas Inklusion in die Aktivitäten 
der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung ist 
vorgesehen, mit den Kooperationspartnern Vereinbarungen zu treffen. Diese haben das 
Ziel, eine grundsätzlich inklusive Haltung zu festigen und Inklusionskriterien zukünftig 
fortlaufend als fixe Prüfkriterien bei allen Aktivitäten Anwendung finden zu lassen.  
 
Kapitel Arbeit 
 
Die im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu den Themen 
„Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen/Diversity für die Fachämter der Stadt 
Münster“ werden wie im Antrag vorgesehen mit dem Ziel durchgeführt, die Beschäfti-
gungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung deutlich zu  
erhöhen. Auf die Beschäftigungsquote bei den städtischen Beteiligungen können die  
geplanten  Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für die Fachämter der Stadt Münster 
jedoch keinen Einfluss nehmen.  
 
Das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster fordert die wichtigsten städtischen  
Beteiligungen jährlich auf, einen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit  
Behinderungen in ihrem Unternehmen abzugeben und über die Auftragsvergaben an 
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu informieren. Damit wird jeweils der  
Appell verbunden, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu 
prüfen und auszuschöpfen. Die Informationen der Beteiligungen werden in die jährliche 
Berichtsvorlage des Personal- und Organisationsamtes über die Beschäftigung von  
Menschen mit Behinderungen bei der Stadtverwaltung Münster aufgenommen und unter 
anderem der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
vorgelegt.  
 
Die im Aktionsplan vorgesehenen Gespräche und Betriebsbesuche der Fachstelle  
Behinderte Menschen im Beruf im Sozialamt dienen dazu, über Möglichkeiten der  
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie Förderungen zu informieren. 
Diese Maßnahme wurde um das Ziel ergänzt, dadurch die Beschäftigungsquote bei den 
städtischen Beteiligungen deutlich zu erhöhen. Zu beachten ist allerdings, dass die 
Fachstelle keinen Einfluss darauf hat, ob eine Steigerung der Beschäftigungsquote  
erfolgt.  
 
 
3. Weitere Anregungen 
 
Der Aktionsplan ist kein starrer Plan, sondern Teil des Prozesses der Stadt Münster auf 
dem Weg zu einer inklusiven Stadt. Bei der Umsetzung werden auch weitere während 
der Beratung des Aktionsplans in den Gremien genannte Aspekte berücksichtigt. So wird 
unter anderem der Vorschlag, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behin-
derungen in der kommunalen Gesundheitskonferenz zu thematisieren, in der nächsten

- 6 - 
V/0125/2013/2 
Sitzung der Gesundheitskonferenz umgesetzt. Ferner beteiligt sich die Stadt Münster als 
Projektkommune am Projekt Teilhabe 2015 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 
(LWL) und wird in diesem Rahmen die Kooperation mit der LWL-Behindertenhilfe mit 
dem Ziel intensivieren, die Wohnhilfen für Menschen mit Behinderungen in Münster im 
Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2013/2. Erg.: Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – 
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  
Ergänzungen zu den Maßnahmen im Aktionsplan 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0027/2013:  
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention, hier: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in 
Münster erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/01252013 – Münster auf dem Weg zur 
inklusiven Stadt

Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat NR: A-R/0027/2013

17451 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2013 
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
„Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission, hier :  
 
Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster 
erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen “ 
 
04.06.2013 
 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
I. 
Die Stadt Münster setzt sich mit Nachdruck dafür ei n, dass das im Aktionsplan 
ausgegebene Ziel verfolgt wird, die  Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit 
Behinderungen in Münster in Kooperation kontinuierl ich weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Dies soll gemeinsam mit al len beteiligten Akteuren und 
Leistungsträgern geschehen. Die Stadt hat in diesem  Handlungsfeld auch eine wichtige 
Rolle als Impulsgeberin, Moderatorin und zur Bildung von Kooperationen. 
Da Mädchen und Frauen mit Behinderungen immer noch einer besonderen 
Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sind, soll darauf hingewirkt werden, dass 
deren berufliche Teilhabe in Beruf und Ausbildung d eutlich verbessert und die Angebote 
zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker  auf die Bedarfe von Frauen mit 
Behinderung ausgerichtet werden. 
Bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderunge n haben öffentliche Arbeitgeber 
auch eine Vorbildfunktion. Die Stadt sieht es als e ine wichtige Aufgabe an die 
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der  Stadtverwaltung und Betriebe an 
denen die Stadt Münster beteiligt ist zu intensivieren. 
 
II. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. unter Einbeziehung der bereits im Aktionsplan vo rgeschlagenen Maßnahmen 
gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren und Leist ungsträgern ein 
gemeinsames Handlungskonzept zu entwickeln, mit dem  die berufliche Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung deutlich verbessert werden kann. Hierzu gehört u.a. 
- das Angebot an Integrationsunternehmen weiter auszubauen, 
- auf eine flächendeckende Unterstützung von Betrie ben beim Eingliederungs-
management wie z.B. beim Hamburger Modell  hinzuwirken, 
- Beschäftigungsalternativen für werkstattberechtig te Personen mit Behinderung zu 
schaffen, 
- Maßnahmen und Konzepte, die die Beschäftigungsquo te in Unternehmen des 
allgemeinen Arbeitsmarktes deutlich erhöhen. 
An der Erarbeitung einbezogen werden sollen die KIB  (Kommission zur Förderung 
der Inklusion von Menschen mit Behinderung) und der Beirat des Jobcenters; 
2. das NRW-Modell des „Budgets für Arbeit“ für Müns ter gemeinsam mit der 
Arbeitsagentur, dem Jobcenter auf der Basis ihres j eweiligen gesetzlichen Auftrages 
für Münster auszubauen; 
 
3. gemeinsam mit den zuständigen Akteuren dazu beiz utragen, dass 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de

2 
 
- das Leistungsangebot bestehender Werkstattplätze für behinderte Menschen 
(WfbM) noch stärker auf die Anforderungen des allge meinen Arbeitsmarktes 
ausgerichtet wird und  
- Beschäftigungsalternativen für MitarbeiterInnen d er Werkstätten auf dem 
allgemeinen Arbeitsmarkt befördert werden. Hierzu s ollen auch Außenarbeitsplätze 
für WerkstattmitarbeiterInnen geschaffen werden; 
4. dem Vorschlag der KIB entsprechend die Zusammena rbeit der für die berufliche 
Teilhabe zuständigen Akteuren mit den Kammern, Arbe itgeberverbänden und 
Gewerkschaften zu befördern, um gemeinsam Vorschläg e zu entwickeln, mit denen 
die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderun g in allgemeinen 
Arbeitsmarkt deutlich erhöht werden kann; 
5. das Übergangsmanagement Schule und Beruf auf die  Belange von Menschen mit 
Behinderung auszurichten mit dem Ziel, die Beschäft igungsmöglichkeiten 
insbesondere auf dem allgemein Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern; 
6. in Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträge rn eine gemeinsame kommunale 
bzw. regionale Berichterstattung bezüglich der „Sit uation und Weiterentwicklung der 
Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderung“ auf den Weg zu bringen. 
 
III. Im Rahmen des Projektes „Teilhabe an Arbeit – 1.000  Außenarbeitsplätze für 
Menschen mit Behinderung“ des Landes NRW und des LW L werden im Jahr 
2013/2014 mindestens fünf Außenarbeitsplätze für Me nschen mit Behinderung bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen geschaffen. 
 
IV. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, 
gemeinsam mit den Akteuren dazu beizutragen, dass 
• die berufliche Teilhabe von Frauen mit Behinderung  in Beruf und Ausbildung 
verbessert und die Angebote zur beruflichen Teilhabe und Rehabilitation stärker 
auf die Bedarfe von Frauen mit Behinderung ausgerichtet und 
• die Rahmenbedingungen für eine berufliche Teilhabe  für Menschen mit 
psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen verbessert werden. 
 
Begründung: 
 
 
I. Ausgangssituation 
 Seit März 2009 hat die Behindertenrechtskonvention  der Vereinten Nationen (UN-BRK) 
in Deutschland Gesetzeskraft erlangt; aus Artikel 2 7 - Arbeit und Beschäftigung 
erwächst ein Rechtsanspruch darauf, „den Lebensunte rhalt durch Arbeit zu verdienen, 
die in einem offenen, integrativen und für Menschen  mit Behinderungen zugänglichen 
Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder an genommen wird.“ „Die 
Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Me nschen mit Behinderung auf 
Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichke it, den Lebensunterhalt durch Arbeit 
zu verdienen, die in einem offenen, integrativen un d für Menschen mit Behinderung 
zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei ge wählt oder angenommen wird.“ 
 
(aus: Artikel 27 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung). 
 Hierzu müssen die Rahmenbedingungen aber noch deut lich verbessert werden. 
Menschen mit Behinderung sind immer noch überproportional stark von Arbeitslosigkeit 
und fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten betroffen. Dies gilt auch für Münster. Die Zahl

3 
 
der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen konnte auch hier nicht deutlich reduziert 
werden, im Gegenteil, sie ist sogar wieder angestie gen. Die vorgesehene gesetzliche 
Pflichtquote bei der Beschäftigung in Höhe von 5% w ird zwar von der Stadt gerade 
erreicht, als öffentliche Arbeitgeberin trägt sie a ber nicht im ausreichenden Maße dazu 
bei, die Beschäftigungsquote deutlich zu verbessern.  
 Die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt beginnt bereits be im Übergang von der Schule in 
den Beruf. Obwohl schon seit langem durch gezielte Maßnahmen auch andere Formen 
der Ausbildung und Erwerbstätigkeit gefördert werde n, werden Menschen mit 
Behinderung dennoch oftmals direkt im Anschluss an den Besuch der Förderschule in 
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bes chäftigt. Deshalb sind auch vor 
Ort alle Akteure gefordert, insbesondere in Zusamme narbeit mit den Leistungsträgern 
für mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von WfbM un d in Kooperation mit den 
Bildungseinrichtungen möglichst früh in der schulis chen Laufbahn die Teilhabe am 
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen. Ein gelung enes Beispiel hierfür ist das in 
NRW erfolgreiche Modell der „Integrationsunternehmen“. 
 
II. UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umset zen 
1) In der Vorlage V/0125/2013 Münster auf dem Weg z ur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskommission  werden die bisherige Aktivitäten, 
Herausforderungen und vorgesehene Maßnahmen der Sta dt Münster dargelegt um 
das in Artikel 27 der UN-BRK geforderte gleiche Rec ht von Menschen mit Behinderung 
auf Arbeit zu sichern. Die Verwaltung hat mit dem A ktionsplan ein ambitioniertes 
Handlungskonzept vorgelegt. Für den Bereich Arbeit und Beschäftigung wird eine 
Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Als Leitziel wi rd im Aktionsplan formuliert, die  
Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behind erungen in Münster in 
Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlic h weiterzuentwickeln – hin zu einem 
inklusiven Arbeitsmarkt. Der Aktionsplan stellt daz u allerdings fest, dass trotz der 
umfangreichen Beratungs- und Förderangebote für die  Beschäftigung von Menschen 
mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbeh inderten Menschen in Münster in 
den letzten Jahren nicht deutlich reduziert werden konnte. Zum 28.02.2013 waren 511 
schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Im Aktionspla n wird zudem festgestellt wird 
„dass trotz umfangreichen Beratungs- und Förderange boten für die Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderung die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in 
Münster in den letzten Jahren nicht deutlich reduzi ert werden konnte.“ (S. 87ff). 
Schließlich wird im Aktionsplan darauf hingewiesen,  dass die Beschäftigungsquote 
schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Münster au ch im Vergleich zu den 
kreisfreien Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe sehr niedrig ist. Die im Aktionsplan 
vorgeschlagene und für 2014 avisierte Veranstaltung mit der KIB zum Thema Inklusiver 
Arbeitsmarkt würde eine gute Möglichkeit bieten das  Thema für Münster weiter 
passgenau zu vertiefen. 
2) Integrationsunternehmen, Budgets für Arbeit und Nachteilsausgleich 
Integrationsunternehmen nach dem SGB IX leisten ein en bedeutenden Beitrag zur 
dauerhaften Beschäftigung schwerbehinderter Mensche n, sie eröffnen 
schwerbehinderten Menschen neue Perspektiven auf Te ilhabe am Arbeitsmarkt 
eröffnet. In Nordrhein-Westfalen sollen sie deshalb  weiter ausgebaut und gestärkt 
werden. Jährlich werden 2,5 Mio. Euro aus Landesmit teln für 250 zusätzliche 
Arbeitsplätze in Integrationsunternehmen zur Verfüg ung gestellt. Die 
Landschaftsverbände beteiligen sich nochmals mit ei genen Fördermitteln. Dies bietet 
auch für Münster die Möglichkeit dieses Angebot weiter auszubauen. 
Da der allgemeine Arbeitsmarkt systembedingt gerade  Personengruppen mit 
besonderen Vermittlungshemmnissen ausgrenzt, müssen  staatliche Nachteils-
ausgleiche im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 Grundges etz sowie Artikel 27 der UN-

4 
 
Behindertenrechtskonvention dauerhaft, finanziell g esichert und flächendeckend zur 
Verfügung stehen, um bestehende strukturell-gesells chaftliche Benachteiligungen für 
(schwer-)behinderte Menschen zu beheben und den ind ividuellen Unterstützungs-
bedarf auch betrieblich zu sichern. Die Betriebe st ehen in der besonderen 
Verantwortung sowohl Erprobungsmöglichkeiten als au ch Angebote zur betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. Mit der Schaffung eines indi vidualisierten finanziellen 
Nachteilsausgleichs bei Beschäftigung kann für Mens chen mit Behinderungen die 
berufliche Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. 
Ansätze für ein Budget für Arbeit gibt es bisher in  Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, 
Hamburg aber auch schon in NRW seitens der Landscha ftsverbände. Dieses gilt es 
auch für Münster noch konsequenter zu nutzen. 
3) Weiterentwicklung der Werkstätten für einen inkl usiven Arbeitsmarkt 
Für voll erwerbsgeminderte Menschen war die Teilhab e am Arbeitsleben in der Regel 
bisher nur in Anbindung an eine WfbM möglich. Damit  wurde das Wunsch- und 
Wahlrecht voll erwerbsgeminderter Menschen mit Behi nderungen erheblich 
eingeschränkt. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom November 2011 hat diese 
Regel durchbrochen. Hierdurch wurde die Schaffung v on Alternativen zur WfbM mit 
einem leistungsträgerübergreifendes Budget für Arbe it verbessert und die Förderung 
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht.  
Die Landschaftsverbände finanzieren mit Mitteln der  Eingliederungshilfe alternativ zur 
Finanzierung eines WfbM-Platzes und der Ausgleichsa bgabe und/oder die 
Arbeitsagenturen und Jobcenter auf der Basis ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrages. 
Damit kann die erforderliche Unterstützung für Arbe itnehmer und Arbeitnehmerin, 
Arbeitgeber und die Arbeitgeberin sowie ein angemes sener Nachteilsausgleich 
finanziert werden. Dies erfordert für die Werkstätt en (WfbM) einen Wandel des 
Aufgabenprofils im Sinne der UN-BRK hin zur Förderu ng des Übergangs auf den 
Allgemeinen Arbeitsmarkt.  Hierzu gehört auch eine stärkere Orientierung des 
Leistungsangebotes der WfbM im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich, an den 
Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, eine Beseitigung der Hemmnisse für 
einen entsprechenden Wechsel und schließlich auch e ine Stärkung der Rechte der 
Menschen mit Behinderung in der WfbM.  
4) Außenarbeitsplätze für Menschen aus Werkstätten 
Mit dem einem neuen Modellvorhaben „Teilhabe an Arb eit – 1.000 Außenarbeitsplätze 
für Menschen mit Behinderung“ forcieren die Landesr egierung NRW und die beiden 
Landschaftsverbände die Schaffung von 1000 neuen so  genannten 
„Außenarbeitsplätzen“ für Menschen mit Behinderung. Die neuen Arbeitsplätze sollen 
in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in der pr ivaten Wirtschaft eingeworben 
werden. Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur gese llschaftlichen Teilhabe. Es muss für 
möglichst viele Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen ein Angebot in der 
„normalen“ Arbeitswelt zur Verfügung stehen.  
In dem vorliegenden Aktionsplan der Stadt Münster i st u.a. als Maßnahme die „Prüfung  
der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäfti gte von Werkstätten mit 
Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten“, vorgesehen. Eine vorangestellte 
Prüfung ist aufgrund der bekannten Eckdaten allerdi ngs nicht notwendig. Vielmehr 
müssen zeitnah messbare Ziele implementiert werden,  um die anstehenden 
Herausforderungen zu realisieren. Deshalb sollen da uerhaft mindestens fünf 
Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen a b dem Kalenderjahr 2013 bei 
der Stadt Münster oder deren Beteiligungen realisiert werden.

5 
 
5) Beschäftigungsquote in allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen 
Für den Ausbau des inklusiven Arbeitsmarktes ist di e „Wirtschaft“ von entscheidender 
Bedeutung. Ein Beratungsangebot und Anlaufstellen, die die besonderen 
Anforderungen von Menschen mit Behinderung erfüllen , sind für den Fortschritt auf 
dem Weg in einen inklusiven Arbeitsmarkt ebenfalls unverzichtbar. Das Konzept der 
begleitenden Integrationsfachdienste enthält bereit s heute Ansätze von 
Personalentwicklung und auch Betriebssozialarbeit. Qualifizierungs- und 
Beschäftigungsträger beschäftigen sich schon jetzt intensiv mit der Frage, wie 
insbesondere Menschen mit Behinderung und Benachtei ligungen effektiv in 
Unternehmen eingesetzt werden können. Eine Arbeitsa ssistenz wird bereits heute zur 
Verfügung gestellt, wenn Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt wird. 
Insbesondere die öffentlichen Betriebe stehen in de r besonderen Verantwortung 
sowohl Erprobungsmöglichkeiten als auch Angebote zu r betrieblichen 
Gesundheitsförderung bereit zu stellen, um den Zuga ng auch für Menschen mit 
Unterstützungsbedarf zu verbessern und belastungsbedingte Ausgrenzungen so gering 
wie möglich zu halten. 
Dem Aktionsplan ist zu entnehmen, dass die Stadt Mü nster 2012 die 
Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen mit 5,43% (2011: 5,55%) erfüllt hat. 
Von den sieben Betrieben, an denen die Stadt Münster ganz oder überwiegend beteiligt 
ist, erfüllten 2011 fünf die Beschäftigungsquote. I m Beteiligungsbericht 2011 wird bei 
den Ausführungen zur Anzahl der Beschäftigten bei d en Unternehmen jeweils auch die 
Zahl der schwerbehinderten MitarbeiterInnen angegeben.  
Entsprechend der Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit “ der KIB, sollten, so wie im 
Aktionsplan auch aufgeführt, „die Akteure, die für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zustän dig sind, ihre Zusammenarbeit 
mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschafte n intensivieren, um 
gemeinsam den inklusiven Gedanken für den Bereich A rbeit/Wirtschaft 
weiterzuentwickeln und die Gesellschaft für diesen Gedanken zu sensibilisieren.  
Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Hier werden u.a. Ziel vereinbarungen mit Unternehmen 
abgeschlossen, in denen sich diese verpflichten, ei ne bestimmte Zahl von Menschen 
mit Behinderung zu beschäftigen. 
6) Übergangsmanagement Schule und Beruf 
Mit der zunehmenden Inklusion stellen sich neue Anf orderungen an allgemeinbildende 
Schulen. Das Übergangsmanagement Schule und Beruf f ür Menschen mit 
Behinderung sollte deshalb frühzeitig in Angriff ge nommen und umgesetzt werden. Zur 
Ausgestaltung des neuen Übergangsmanagement Schule und Beruf hat die KIB bereits 
einige Vorschläge unterbreitet, deren Umsetzung lt.  Aktionsplan geprüft werden. Diese 
beziehen sich insbesondere auf eine bessere Zusamme narbeit der beteiligten Akteure 
im Bereich Berufsfindung an den Schulen/Übergang Sc hule-Beruf, eine gut 
verständliche Informationen über die Fördermöglichkeiten sowie auch die Einbeziehung 
der Institutionen, die speziell für die Unterstützu ng von Jugendlichen mit Behinderung 
beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind.  
 
gez. Otto Reiners 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Petra Dieckmann 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Anne Naegels 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

Anlage 1 zur Vorlage V 0125 2013 2. Erg

5890 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0125/2013/2. Erg  
 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt:  
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 
Ergänzungen zu den Maßnahme n im Aktionsplan 
Erläuterung für die Ziffern in der letzten Spalte:  
1. Maßnahmen, für die Mittel bereits in den Haushalt eingestellt sind/die im Rahmen der laufenden Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden können 
2. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und für die innerhalb von 3 Jahren die Voraussetzungen für die Entscheidung der 
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorbereitet werden sollen 
3. Maßnahmen, die Umsetzungsbeschlüsse einschl. Finanzierung erfordern und die erst mittel- bis langfristig (nach mehr als 3 Jahren) realisiert werden sollen 
Kapitel Stadtplanung, Bauen  
Maßnahme (Aktionsplan S. 29) Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien 
Bauens und barrierefreier ÖPNV-Entwicklung  
Tiefbauamt, ggf. in Kooperation mit 
weiteren Fachämtern 
jährlich 
 1

Kapitel Information, Kommunikation 
Maßnahme (Aktionsplan S. 43, 44) Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Erstellen städtischer Informationen in leichter 
Sprache (Printmedien, Informationen für die  
Homepage) 
Ermittlung der für Menschen mit Behinderun-
gen besonders relevanten Print- und Online-
medien und vorrangige Erstellung dieser  
Medien  
Fachämter 
Presse- und Informationsamt in  
Kooperation mit WIM und weiteren 
Projektpartnern 
fortlaufend 
 
2014/2015 
 
Kosten für die 
Übersetzung in 
leichte Sprache 
Kosten für Layout 
und bei Printme-
dien zusätzlich 
für den Druck 
einer zusätzli-
chen Publikation 
personelle Res-
sourcen für eine 
zeitnahe Erstel-
lung aller für 
Menschen mit 
Behinderungen 
relevanten Me-
dien in leichter 
Sprache 
1 / 2 
 
2 
Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden 
und Informationen des Sozialamtes  
und aller weiteren städtischen Ämter 
Sozialamt 
Personal- und Organisationsamt in 
Kooperation mit den jeweiligen  
Fachämtern 
 
2014 
fortlaufend 
Die Ergebnisse 
der Forschungs-
stelle „Verständ-
liche Sprache“ 
der Ruhr Uni-
versität Bochum 
werden berück-
sichtigt. 
1 
2

Kapitel Kinder, Jugendliche, Familien 
Maßnahme (Aktionsplan S. 47 ff.) Umset zung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und 
Umbauten umfassend barrierefrei gestaltet  
u. a. Abstimmung/Weiterentwicklung von  
Lösungen für die Gestaltung barrierefreier  
Toiletten, Wickelauflagen, kontrastreiche  
Gestaltung 
Die Kosten einer umfassenden barrierefreien 
Gestaltung werden künftig bei Neu- und Um-
bauten regelmäßig ermittelt und in die entspre-
chenden Beschlussvorlagen aufgenommen. 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien,  
Amt für Immobilienmanagement 
Beteiligung des Runden Tisches  
Barrierefreies Bauen 
fortlaufend Die Kosten einer 
umfassenden 
barrierefreien 
Gestaltung sind 
bisher nicht Be-
standteil der Fi-
nanzierung der 
jeweiligen Bau-
maßnahme. 
2 
Einbeziehung des Themas Inklusion in die  
Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive 
für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung 
Stadt Münster,  
Fachschulen  
fortlaufend 
ab 2015  
Thema Inklusion 
als fester  
Programm-
schwerpunkt 
2 
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die 
städtischen Kindertageseinrichtungen 
Amt für Kinder, Jugendliche und  
Familien in Kooperation mit den  
Kindertageseinrichtungen und der AG 
Kindertagesbetreuung (AG 5 nach § 78 
SGB VIII) und der AG „Integrative Er-
ziehung“ 
2016  
2 
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die 
Angebote der Offenen Ganztagsschule im 
Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes zur 
schulischen Inklusion in Münster 
Amt für Schule u. Weiterbildung in 
Kooperation mit dem Amt für  
Kinder, Jugendliche und Familien, 
den Grundschulen, der AG 5 nach  
§ 78 SGB VIII, der AG „Integrative 
Erziehung“ und der AG 1 der KIB  
  
2

Kapitel Mädchen und Frauen mit Behinderungen 
Maßnahme (Aktionsplan S. 58) Umsetzun
g durch  Zeitraum 
Weitere 
Hinweise, ggf. zu 
Kosten 
2 
Die Zugänglichkeit und die Möglichkeiten der 
Beratung und Therapie für Frauen und  
Mädchen mit Behinderungen (vor allem mit  
einer Hörbehinderung), die von (sexueller)  
Gewalt betroffen sind, werden überprüft und 
bei Bedarf mit dem Ziel verbessert, Frauen mit 
Behinderungen die Inanspruchnahme der  
Angebote zu ermöglichen. 
AK „Gegen Gewalt an Frauen und  
Mädchen“ in Kooperation mit dem  
Frauenbüro, den Beratungsstellen 
gegen sexualisierte Gewalt und  
weiteren Beteiligten 
2014/2015 Ermittlung der 
Kosten, die mit 
einer Verbesse-
rung des Ange-
botes verbunden 
sind und ggf. 
Vorbereitung von 
Umsetzungsbe-
schlüssen  
2 
Kapitel Persönlichkeitsrechte, Betreuung 
Maßnahme (Aktionsplan S. 79) Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
Fortbildung von Betreuerinnen und Betreuern zur 
UN-BRK und Auswirkungen auf die Betreuungsar-
beit 
Sozialamt (Betreuungsstelle) in  
Kooperation mit den  
Betreuungsvereinen 
fortlaufend 
1

Kapitel Arbeit  
Maßnahme (Aktionsplan S. 89) Umsetzung durch  Zeitraum Weitere  
Hinweise, ggf. 
zu Kosten 
 
Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung zu den 
Themen „Beschäftigung von Menschen mit  
Behinderungen/Diversity/“ für die Fachämter der 
Stadt Münster  
mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von 
Menschen mit Behinderungen in der Stadtver-
waltung deutlich zu erhöhen  
Personal- und Organisationsamt fortlaufend 
 
1 
Gespräche/Betriebsbesuche bei den städtischen 
Beteiligungen zu den Themen: 
- Beschäftigung von Menschen mit  
Behinderungen 
- UN-Behindertenrechtskonvention  
mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von 
Menschen mit Behinderungen in den städti-
schen Beteiligungsgesellschaften deutlich zu 
erhöhen 
 
Sozialamt, Fachstelle Behinderte  
Menschen im Beruf 
2013/2014 
 
1

Beratungsverlauf (3)

24.09.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Hafenstraße 8
  • Rjasanstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Windthorststraße 7
  • Hafenweg 8
  • Schlossplatz
  • Prinzipalmarkt
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2013/2
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37