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V/0384/2022

Kommunaler Digitalpakt : Ertüchtigung der IT-Infrastruktur der Schulen, die nicht im Förderprogramm Digital Pakt Schule berücksichtigt wurden

Vorlagen 23.06.2022

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Anlage 2_Bauzeitenplan und Finanzen

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Ansehen

Anlage 1-Schulen im DigitalPakt

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 2_Bauzeitenplan und Finanzen

3614 Zeichen

Anlage 2: Bauzeiten- und Kostenplanung "Kommunaler Digitalpakt"
Seite 1
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
 2-5 Ausschreibung VGV Verfahren kommunaler Digitalpakt
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Beginn Planung
Ludgerusschule Albachten Beginn Planung
Marienschule Hiltrup Beginn Planung
WEvK BK Außenstandort Beckstraße Beginn Planung
WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg Beginn Planung
WEvK BK Mindener Str. Beginn Planung
Anne-Frank-Berufskolleg Beginn Planung
ggf. Einarbeitung neue Planungsfirma aus VgV Verfahren
Freiherr-vom-Stein Gymnasium Beginn 
Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) Beginn
Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) Beginn 
Peter-Wust-Schule 
AvD Nienberge 
Davertschule 
Pascal Gymnasium
Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup 
Ratsgymnasium 
Schillergymnasium 
Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium
Gymnasium Paulinum 
Hermannschule
PRIMUS Schule Grevingstraße
PRIMUS Schule Hogenbergstraße
Realschule im Kreuzviertel
Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) 
Legende: Baukosten in schwarzer Schrift, Kosten für Präsentationstechnik in weißer Schrift
Arbeitspaket 9
Arbeitspaket 10
Arbeitspaket 7
Planung   E-
Projekt / Mense
Arbeitspaket 8
2022 2023

Seite 2
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 200.000 38.500 121.500
Ludgerusschule Albachten 200.000 40.000 170.000
Marienschule Hiltrup 200.000 72.000 108.000
WEvK BK Außenstandort Beckstraße 160.000 28.500 121.500
WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg 100.000 22.250 87.750
WEvK BK Mindener Str. 680.000 55.000 405.000
Anne-Frank-Berufskolleg 400.000 43.000 237.000
Freiherr-vom-Stein Gymnasium Planung 90.000 650000 540.000
Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) Planung 63.750 750.000 506.250
Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) Planung 48.000 1.000.000 682.000
Peter-Wust-Schule Beginn Planung 188.500 121.500
AvD Nienberge Beginn Planung 175.000 115.000
Davertschule Beginn Planung 25.000 190.000 135.000
Pascal Gymnasium Beginn Planung 40.000 531.000 439.000
Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup Beginn Planung 44.000 550.000 506.000
Ratsgymnasium Beginn Planung 41.000 620.000 439.000
Schillergymnasium Beginn Planung 45.000 550.000 405.000
Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium Beginn Planung 38.000 540.000 432.000
Gymnasium Paulinum 38.000
Hermannschule 22.000
PRIMUS Schule Grevingstraße 31.000
PRIMUS Schule Hogenbergstraße 38.000
Realschule im Kreuzviertel 40.000
Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) Beginn
Summen pro Haushaltsjahr 2.141.750 6.511.250 5.506.000
2024 2025 2026

Seite 3
Gesamtsumme in €
Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 360.000 €
Ludgerusschule Albachten 410.000 €
Marienschule Hiltrup 380.000 €
WEvK BK Außenstandort Beckstraße 310.000 €
WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg 210.000 €
WEvK BK Mindener Str. 1.140.000 €
Anne-Frank-Berufskolleg 680.000 €
Freiherr-vom-Stein Gymnasium 1.280.000 €
Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) 1.320.000 €
Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) 1.730.000 €
Peter-Wust-Schule 310.000 €
AvD Nienberge 290.000 €
Davertschule 350.000 €
Pascal Gymnasium 1.010.000 €
Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup 1.100.000 €
Ratsgymnasium 1.100.000 €
Schillergymnasium 1.000.000 €
Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium 1.010.000 €
Gymnasium Paulinum 560.000 372.000 970.000 €
Hermannschule 130.000 88.000 240.000 €
PRIMUS Schule Grevingstraße 550.000 169.000 750.000 €
PRIMUS Schule Hogenbergstraße 250.000 142.000 430.000 €
Realschule im Kreuzviertel 300.000 250.000 590.000 €
Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) Planung 68.000 1.000.000 682.000 1.750.000 €
Summen pro Haushaltsjahr 18.720.000 €2.879.000 1.682.000
2028 20292027

Anlage 1-Schulen im DigitalPakt

1319 Zeichen

Anlage 1 
 
Schulen im DigitalPakt 
 
 Grundschulen 
1 Aegidii-Ludgeri Schule, Lernort Annette Gymnasium 
2 Annette von Droste Hülshoff Schule Angelmodde  
3 Astrid Lindgren Schule Gelmer 
4 Bodelschwinghschule  
5 Clemensschule Hiltrup 
6 Dreifaltigkeitsschule   
7 Eichendorffschule Angelmodde 
8 Gottfried von Kappenberg Schule 
9 Grundschule Kinderhaus West 
10 Grundschule Loevelingloh 
11 Idaschule (beide Standorte) 
12 Johannisschule 
13 Kardinal von Galen Schule Handorf 
14 Kreuzschule V/0645/2019 und V/0448/2020 
15 Ludgerusschule Hiltrup 
16 Marienschule Roxel  
17 Martinischule 
18 Martin Luther Schule 
19 Matthias Claudius Schule Gut Insel 
20 Mauritzschule 
21 Michaelschule 
22 Mosaikschule 
23 Norbertschule 
24 Overbergschule 
25 Paul Gerhardt Schule Hiltrup 
26 Paul Schneider Schule  
27 Pleisterschule 
28 Pötterhoekschule 
29 Theresienschule 
30 Thomas Morus Schule 
31 Wartburgschule 
 
Weiterführende Schulen

32 Hauptschule Coerde 
33 Waldschule Kinderhaus 
34 Erich Klausener Realschule 
35 Erna de Vries Realschule 
36 Wilhelm-Hittorf Gymnasium 
37 Albert-Schweitzer Schule 
38 Erich Kästner Schule 
39 Weiterbildungskolleg 
40 Gesamtschule Münster Mitte 
41 Kompass Schule 
42 Adolph Kolping Berufskolleg 
43 Hansa Berufskolleg 
44 Hans-Böckler Berufskolleg 
45 Ludwig-Erhard Berufskolleg

Beschlussvorlage

23555 Zeichen

V/0384/2022 
V/0384/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunaler Digitalpakt : Ertüchtigung der IT-Infrastruktur der Schulen, die nicht im 
Förderprogramm DigitalPakt Schule berücksichtigt wurden 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.09.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den Mitteln des Digitalpaktes Schule bis Ende des 
Förderzeitraums 2024 insgesamt 45 Schulen mit der definierten IT-Infrastruktur ausge-
stattet werden. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines kommunalen Digitalpaktes 
für die 34 Schulen, die nicht über den Digitalpakt Schule finanziert wurden. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bestehende Fördermöglichkeiten auf 
Bundes- und Landesebene prüft und in größtmöglichem Umfang in Anspruch nimmt. Ziel 
ist eine Förderung zu 85% und ein kommunaler Eigenanteil von 15%. Zu Mittelbedarfen, 
die nicht förderfähig sind, wird die Verwaltung für die entsprechenden Haushalte eine Fi-
nanzierung innerhalb des Dezernatsbudgets vorschlagen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die insgesamt für die Umsetzung erforderlichen Mittel für die Zeit von 2024 bis 2028 werden mit 
18,72 Mio. € kalkuliert. Ausgehend von einem angekündigten Digitalpakt 2 des Landes, werden 85% 
der Gesamtmittel als Fördermittel unterstellt, entsprechend 15% als Eigenanteil.  
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
23.06.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Zeisberg 
Telefon: 492-2843 
Zeisberg@stadt-
muenster.de

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V/0384/2022 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
die Fördermittel in Anspruch genommen werden können und auch die erforderlichen Stellenbedarfe 
finanziert sind. Für die Dauer der Umsetzung sind befristet 2 VZÄ im Hochbaubereich und 2 VZÄ im 
TGA-Bereich im Amt für Immobilienmanagement erforderlich. Auf der Grundlage der durchschnittli-
chen Personalkosten sind dafür 270.160 € p.A zu kalkulieren. 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Davon kom-
munaler Ei-
genanteil  
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
6050 Kommunaler Digitalpakt     
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaß-
nahmen und Beschaffungen 
VE 2023 14.159.000  
   2024 2.141.750 321.260 
   2025 6.511.250 976.690 
   2026 5.506.000 825.900 
   Spätere 
Jahre 
4.561.000 684.150 
   Gesamt 18.720.000 2.808.000 
Einzahlungen  Aus Zuwendungen für In-
vestitionsmaßnahmen 
2024 1.820.490  
   2025 5.534.560  
   2026 4.680.100  
   Spätere 
Jahre 
3.876.850  
   Gesamt 15.912.000  
Saldo Maßnahme  2.808.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen und Einzahlungen sind im Haushaltsplanent-
wurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.
-jahr Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024- 
2028 
270.160  jährlich 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage

- 3 - 
V/0384/2022 
Seit über 20 Jahren befinden sich die Schulen in NRW auf dem Weg in das digitale Zeitalter. Die e -
niative NRW1 zwischenresümierte im Jahr 2003: 
Die Schulen hätten Medienkonzepte entwickelt und setzten diese um, Lehrerinnen und Lehrer hätten 
sich fortgebildet und nutzten die (damals sog.) neue Medien, die Medienentwicklungsplanung sei eine 
selbstverständliche Aufgabe kommunaler Schulträger geworden und die IT-Ausstattung der Schulen 
sei durch die Schulträger deutlich verbessert worden. 
Gleichwohl war rund 15 Jahre später der bundesweite Befund des digitalen Lernens ernüchternd. 
Unterschiedliche Geschwindigkeiten, die u. a. vom Engagement Einzelner und den finanziellen Mög-
lichkeiten und Schwerpunktsetzungen der Kommunen abhingen, hatt en einen Flickenteppich unter-
schiedlichster Infrastrukturausstattungen und deren Einsatz in den Schulen geschaffen. Der Digital-
Pakt Schule im Jahr 2019 sollte den „ flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bil-
dungsinfrastruktur unter dem Primat d er Pädagogik“ erreichen. Auf der Grundlage von Artikel 104c 
des Grundgesetzes stellte der Bund den Ländern „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame In-
vestitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Infrastruktur“ zur Verfü-
gung. 2020 traten die ersten Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern in Kraft, so dass die unter 
der Bezeichnung „DigitalPakt“ eingebrachten Förderprogramme beginnen konnten. 
Die Covid-19-Pandemie forcierte die Bereitstellung von Mitteln durch Aufstockung der Programme 
und den Ein satz der digitalen Infrastruktur in den Schulen. D ie Schulen und die gesamte Schulge-
meinschaft haben in den letzten zwei Jahren enorme Anstrengungen bei der Umsetzung einer digita-
len Schulentwicklung und der Förderung der entsprechenden Kompetenzen unternommen. Letztlich 
hat die Pandemie durch Schulschließungen, Distanzlernen und immer wieder praktizierten Wechsel-
unterricht die Notwendigkeit der Digitalisierung der Schulen mehr als deutlich aufgezeigt.  
Für die Schulen sind für die Weiterentwicklung ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung einerseits digi-
tale Endgeräte für Lehrkräfte wie für Schüler*innen von Bedeutung und andererseits ist eine moderne 
IT-Infrastruktur im Schulgebäude unerlässlich. Zu dieser zählen eine ausreichende Breitbandanbin-
dung, eine g ute Versorgung mit W -LAN, digitale Präsentationstechnik, bestehend aus Whiteboard, 
Kurzdistanzbeamer, Apple TV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung. 
In Münster hat nicht nur die konsequente Umsetzung der Förderprogramme zum Einbringen von digi-
talen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrkräfte zur Förderung der 
Digitalisierung beigetragen, sondern auch die kommunale Finanzierung, in dessen Folge über 25.000 
iPads an Münsteraner Schulen im Einsatz sind. 
Mit der Beschlussvorlage V/0312/2020 wurde für den Bereich der IT-Infrastruktur ein definierter Stan-
dard im Bereich der IT -Infrastruktur und digitalen Präsentationstechnik im Digital Pakt Schule be-
schieden. Die Auswahl der Schulen für die Ertüchtigung durch den Digital Pakt bis Ende 2024 erfolgte 
unter dem Gesichtspunkt der Förderfähigkeit: ist ein pädagogisch genutzter Raum erst einmal durch 
den Digital Pakt umgebaut, darf er vier weitere Jahre nicht wieder umgebaut werden. Unter diesem 
Gesichtspunkt sind 45 Schulen aller Schulformen berücksichtigt worden (s. Anlage 1). Bei 34 Schulen 
waren in der Zukunft jedoch ohnehin notwendige Schulbaumaßnahmen oder anstehende Erweiterun-
gen vorgesehen, in dessen Rahmen der „Standard Digital Pakt“ für IT -Infrastruktur und Ausstattung 
mit digitaler Präsentationstechnik umgesetzt werden kann. Diese Maßnahmen liegen allerdings nicht 
mehr im Förderzeitraum, so dass sie für die Umsetzung durch den Digital Pakt nicht berücksichtigt 
wurden. Schulen, bei denen die weitere Standor tfrage ungeklärt ist, sind ebenfalls nicht aufgenom-
                                                 
1 Eine beginnend im Jahr 2000  auf fünf Jahre angelegte Initiative der Landesregierung und der kommunalen 
Spitzenverbände in NRW mit dem Ziel, das Lernen mit neuen Medien intensiv zu fördern und in den Schulen 
des Landes zu einem sinnvollen Bestandteil des Alltags werden zu lassen .

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V/0384/2022 
men worden. Die Anbindung von Turnhallen wurde grundsätzlich für dieses Förderprogramm ausge-
schlossen.  
Als Ende 2020 der Digital Pakt Schule für den Ausbau der IT -Infrastruktur in Münster auf den Weg 
gebracht wurde, war noch nicht absehbar, dass innerhalb kürzester Zeit über 24.000 aktive digitale 
Endgeräte in den Schulen verfügbar sein werden. Die sinnvolle Nutzung der Geräte setzt aber die 
Ausstattung der Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik u nd ausreichenden WLAN -
Kapazitäten voraus. Dieser Ausbau ist nun umso dringender. 
Unter diesem Aspekt erscheint es selbst für die Schulen, deren Ausbau im Rahmen des Digital Pak-
tes bis Ende 2024 gesichert erfolgt, eine große Geduldsprobe, weitere zwei Jahre auf die Umsetzung 
warten zu müssen. Eine Beschleunigung für die Schulen im Digital Pakt ist jedoch aus strukturellen 
Gründen nicht möglich. Neben den begrenzten personellen und materiellen Ressourcen für die Pla-
nungen, Beantragung, Bauaufsicht und Abrechnung, sind auch die Ausschreibungen und die verfüg-
baren Unternehmen bei der Umsetzung limitiert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen alle Bauprojekte gut im 
Plan, sodass nicht mit einer Verlängerung gerechnet werden muss.  
Mit dieser Beschlussvorlage legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur 
aller übrigen 34 Schulen vor, die nicht im Digital Pakt berücksichtigt werden konnten. Der Zeitplan für 
diesen kommunalen Digital Pakt sieht eine Umsetzung bis 2028 vor, vorbehaltlich der 85 %igen För-
derung und der damit einhergehenden Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen von insgesamt 
18,72 Mio. € sowie Stellenanteilen (2 VZÄ im Hochbaubereich und 2 VZÄ im TGA-Bereich im Amt für 
Immobilienmanagement) in den entsprechenden Haushaltsjahren. Verzögerungseffekte wie zusätzli-
che, pandemisch bedingte Materialknappheit oder unwirtschaftliche Angebote von Firmen oder auch 
keine Angebote von Firmen bei Auslastung, sind nicht eingeplant. Es wird von einer optimalen Um-
setzung ausgegangen. Für diese Annahme bilden die bisherigen Erfahrungen aus den Arbeiten des 
Digital Paktes eine gute Grundlage.  
 
2. Kostenermittlung  
Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wird auf eine aufwändige erneute Begehung der Schulen 
verzichtet. Die bekannten Kosten sind für eine Übersicht und Kalkulation ausreichend.  
Um die durch die Begehung in 2019 erhobenen Baukosten, die sich anhand der inzwischen durchge-
führten Projekte (Schulstandorte) als zu niedrig angesetzt herausgestellt haben, der heutigen Situati-
on anzupassen (gestiegene Baukosten durch Material- und Lieferengpässe, Personal- und Fachkräf-
temangel), wurde wie folgt vorgegangen: Legt man eine gemittelte allgemeine Kostensteigerung von 
50% zu Grunde, so wurden zunächst die ermittelten Kosten aus der Begehung der Kost engruppen 
300 (Bauwerk, Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk, technische Anlagen) um diesen Wert erhöht. 
Anschließend wurden Kosten für die Planungsfirma und für die Architekten (Kostengruppe 700) ermit-
telt. Zusätzlich wurde für die Anzahl der Räume digitale Präsentationstechnik im Wert von 6.750 € 
(eine Preissteigerung von 50% wurde somit abgebildet) addiert. In den nachfolgenden Tabellen sind 
jeweils die Endsummen für die Schulstandorte genannt (s. auch Anlage 2, Baukosten in schwarzer 
Schrift, Kosten für Präsentationstechnik in weißer Schrift).  
Derzeit noch unbekannt sind die Chancen auf zusätzliche Einnahmen. Zum einen hat die im Jahr 
2021 neu gebildete Koalition auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag eine Fortführung des Digi-
talPaktes, den Digitalpakt 2.0, vereinbart. Es ist also damit zu rechnen, dass weitere Fördergelder für 
die Ertüchtigung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen haben immer noch nicht 
alle Schulträger ihr im ersten DigitalPakt Schule zur Verfügung gestelltes Budget a bgerufen. Auch 
dieses könnte für weitere Beantragungen durch andere Schulträger freigegeben werden. Alle hier 
vorgeschlagenen Maßnahmen dienen somit zugleich auch der Vorbereitung der zu erwartenden För-

- 5 - 
V/0384/2022 
derprogramme, um schnellstmöglich handlungsfähig zu sein. Eine vollständige Umsetzung des kom-
munalen Digitalpaktes kann nur erfolgen, wenn Fördermittel den kommunalen Anteil von 2,808 Mio. 
Euro entsprechend aufstocken.  
Im Folgenden wird für die Schulen, die in diesem Projekt berücksichtigt sind, eine Einteil ung nach 
Arbeitspaketen vorgenommen, die auch die zeitliche Priorisierung berücksichtigen. Diese sind aus 
organisatorischen Gründen fortlaufend zum DigitalPakt 1 (Arbeitspakete 1 bis 7) mit ‚Arbeitspaket 8 
bis 11‘ benannt. Mit in die Priorisierung eingeflo ssen ist eine Abstimmung zu den ohnehin an den 
Schulen vorgesehenen Bauprojekten wie auch die derzeitige digitale Ausstattung der Schulen. Es sei 
darauf hingewiesen, dass während der gesamten Projektlaufzeit fortwährende Rücksprachen mit der 
Abteilung Schulbau (40.1) des Amtes für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Immobilienma-
nagement für die Feinplanung erforderlich sind. Ein regelmäßiger Austausch ist bereits etabliert. 
3. Einteilung der Arbeitspakete 
3.1. Arbeitspaket 7  
Für die fünf Schulen aus Arbeitspaket 7 besteht noch aus den Ausschreibungen des DigitalPaktes ein 
Rahmenvertrag mit dem Projektbüro E -Projekt. Dieses Kontingent kann zeitnah abgerufen werden, 
sodass eine Begehung der Schulen im dritten Quartal 2022 erfolgen kann. Für Q4/2022 erstellt E -
Projekt ein bepreistes Leistungsverzeichnis und eine Entwurfsplanung, die nachfolgend Grundlage 
der sich anschließenden europaweiten Ausschreibung sein wird (01/2023 – 03/2023). Die Ertüchti-
gung der IT-Infrastruktur der Schulen in diesem Arbeitspaket beginnt 2024 mit drei kleineren Grund-
schulen und erstreckt sich bis ins Jahr 2025 mit den Großprojekten bei den Berufskollegs, sofern kei-
ne Gründe der Bausubstanz oder des Standortes dagegensprechen. Denn auch, wenn die Standort-
frage der beiden Berufskollegs derz eit noch nicht endgültig entschieden ist (siehe auch Vorlage 
V/0701/2021), wird deren Umzug vermutlich in so weiter zeitlicher Ferne liegen, dass der Ausbau 
lohnend ist. Für den DigitalPakt ist eine Zweckbindung von vier Jahren vorgesehen. Legt man diese 
hier auch zugrunde, ist ein Ausbau der beiden Berufskollegs zu empfehlen. 
Tabelle 1: Schulen, für die ein Rahmenvertrag mit einem Projektbüro besteht und sofort ertüchtigt werden können  
Arbeitspaket 7 
Dietrich Bonhoeffer Schule 360.000 € 
Ludgerusschule Albachten  410.000 € 
Marienschule Hiltrup 380.000 € 
Anne-Frank-Berufskolleg 680.000 € 
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEvK -
BK) 1.140.000 € 
WEvK-BK Lernort Laerer Landweg 210.000 € 
WEvK-BK Lernort Beckstraße  310.000 € 
 
3.2. Arbeitspaket 8  
Für alle nun folgenden Schulen muss zunächst im Rahmen eines VgV -Verfahrens ein Planungsbüro 
zur Begleitung der Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren nimmt 6 bis 12 Monate in 
Anspruch und muss in Q1/2023 begonnen werden, damit sichergestellt wird, dass der gut strukturier-
te Zeitplan eingehalten werden kann. Den ggf. neu gefundenen Planungsbüros wird ein Quartal Ein-
arbeitungszeit eingeräumt. Direkt im Anschluss, in Q4/2023, werden die Begehungen der Schulen zur 
Ermittlung des bepreisten Leistun gsverzeichnisses terminiert und die weiteren Planungen können 
erfolgen. Unter der Voraussetzung, dass das Amt für Immobilienmanagement Personalressourcen in 
ausreichendem Maße zur Verfügung stellen kann, können die Arbeiten in Q4/2024 beginnen. Im Zeit-

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raum davor sind die Personalstellen noch gebunden mit der Durchführung der geförderten Maßnah-
me DigitalPakt, die zum Ende 2024 ausläuft.  
Im Arbeitspaket 8 ist sowohl das Schulzentrum Hiltrup mit der Real - und Hauptschule wie auch das 
Schulzentrum Wolbeck mit allen drei Schulformen vorgesehen. Ergänzt wird das Arbeitspaket 8 durch 
das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium und die beiden Grundschulen Peter -Wust und Annette -von-
Droste-Hülshoff in Nienberge.  
In den Schulzentren finden in den nächsten Jahren umfangreiche U mbau- und Erweiterungsmaß-
nahmen statt. Ein Großteil der Räume bleibt jedoch erhalten, so dass sie ertüchtigt werden können 
und die Schulen digitale Präsentationstechnik im Unterricht einsetzen können. Hierfür sind gründliche 
Absprachen mit den ausführenden Firmen der Um - und Erweiterungsbauten notwendig. Räume, die 
umgebaut werden, werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen ertüchtigt und darüber finanziert. Die 
Erweiterungsbauten sind hier in dieser Maßnahme nicht berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der 
Maßnahme zur Erweiterung berücksichtigt und ausgestattet. 
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden einige Jahre in Anspruch nehmen. Es ist insbe-
sondere den Realschulen und Hauptschulen mit wenigen Raumänderungen nicht zuzumuten, mehre-
re Jahre auf den digitalen Ausstattungsstandard in den Bestandsräumen zu verzichten. Die Gymnasi-
en in den Schulzentren haben mehrheitlich schon eine gute digitale Ausstattung. Sie jedoch deswe-
gen zurückzustellen, ist bei der Betrachtung eines Schulzentrums als kompakte Maßnahme nicht ziel-
führend und unwirtschaftlich. 
Tabelle 2: Kostenschätzung der Schulzentren 
Arbeitspaket 8 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  1.280.000 € 
Schulzentrum Hiltrup (Realschule, Hauptschule) 1.320.000 € 
Schulzentrum Wolbeck (Haupt-, Realschule und Gymnasium) 1.730.000 € 
Peter-Wust-Schule  310.000 € 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 290.000 € 
 
3.3. Arbeitspakete 9 und 10 
Das nächste Arbeitspaket beinhaltet in der Hauptsache die Gymnasien, die ergänzend einen Ausbau 
aufgrund der G8/G9-Erweiterung erhalten. Die Davertschule komplettiert dieses Arbeitspaket.  
Arbeitspaket 10 besteht aus den übrigen Schulen, die bislang noch nicht berücksichtigt wurden. Auch 
hier mussten bereits geplante Bauprojekte zu deren Einordnung mit einbezogen werden. Das Ar-
beitspaket wird vervollständigt durch das Schulzentrum Kinderhaus. Ob die Planungen hierfür noch 
zeitlich vorgezogen werden müssen, lässt sich im Moment noch nicht abschließend beurteilen.  
Tabelle 3: Arbeitspakete 9 und 10 
 Arbeitspaket 9 
Davertschule 350.000 € 
Pascal-Gymnasium 1.010.000 € 
Immanuel-Kant-Gymnasium 1.100.000 € 
Ratsgymnasium 1.100.000 € 
Schillergymnasium 1.000.000 € 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 1.010.000 €

- 7 - 
V/0384/2022 
Arbeitspaket 10 
Gymnasium Paulinum 970.000 € 
Hermannschule 240.000 € 
PRIMUS Schule Grevingstraße 750.000 € 
PRIMUS Schule Hogenbergstraße 430.000 € 
Realschule im Kreuzviertel 590.000 € 
Schulzentrum Kinderhaus 1.750.000 € 
 
3.4. Arbeitspaket 11 
Arbeitspaket 11 bilden die Schulen, bei denen noch keine Begehung im Rahmen des DigitalPaktes 
stattgefunden hat (s. Tabelle 6). Da diese Schulen als Modellschulen ausgestattet sind, also bereits in 
jedem pädagogisch genutzten Raum digitale Präsentationstec hnik besitzen, werden diese Schulen 
am Ende des Projektzeitraumes ertüchtigt, so dass sie zwischenzeitlich zur Einschätzung der Kosten 
begangen werden können. Auch deren jetzt vorhandene Technik ist in den nächsten Jahren überholt, 
so dass die Planung und Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt für 2028 angebracht ist.   
Der Zeitplan für diese Schulen sieht eine Begehung in 2026 und einen Ausbau der IT-Infrastruktur in 
2028 vor.  
Tabelle 4: Als Modellschule ausgestattet; Begehung und Kostenschätzung notwendig  
Arbeits-
paket 11 
Grundschule Wolbeck Nord  -- 
Melanchthonschule  -- 
Nikolaischule Wolbeck  -- 
 
3.5. Sonstige Schulen 
Der Neubau der Grundschule am Kinderbach ist im Sommer 2022 bezugsfertig. Die Grundschule 
Sprakel wird derzeit noch neu gebaut und ist voraussichtlich zu 04/2024 bezugsfertig. Beide Schulen 
erhalten ohnehin einen Ausstattungsstandard mit digitalen Präsentationsmöglichkeiten, so dass sie in 
diesem Projekt nicht weiter berücksichtigt werden müssen.  
Beim Schlaun-Gymnasium werden umfassende Sanierungen und Umbauten erarbeitet, sodass auch 
diese Schule derzeit bei der Umsetzung des kommunalen Digitalpaktes nicht eingeplant ist. Gleich-
wohl liegen für diesen Standort Kostenschätzungen vor und können im Rahmen von möglichen Um-
bauten oder Sanierungen berücksichtigt werden.  
Ein separater Umbau im Rahmen dieses Projektes eignet sich nicht für die Margaretenschule und die 
Matthias-Claudius-Schule in Handorf. Die erforderlichen Arbeiten zur IT -Infrastruktur und anschlie-
ßender digitaler Ausstattung werden im Rahmen der Umbauprojekte mitgeplant und finanziert.  
Vorausschauend müssen die Reinvestitionen der eingebrachten digitalen Technik fortlaufend einge-
plant werden. Sie werden unabhängig von diesem Projekt erfasst und beantragt. 
 
4. Zeitplan  
Der detaillierte Zeitplan ist der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Zusammenfassung ist in der Tabelle 6 
dargestellt.

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V/0384/2022 
Tabelle 5: Zeitplan 
Arbeitspaket 7 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Ludgerusschule Albachen  
Marienschule Hiltrup 
WEvK-Berufskolleg (Laerer Landweg) 
Anne-Frank-Berufskolleg 
 
Q1/2024 – Q3/2024  
Q1/2024 – Q3/2024 
Q1/2024 – Q3/2024 
Q3/2024 – Q2/2025 
Q3/2024 – Q2/2025 
Arbeitspaket 8 
Freiherr-vom-Stein-Gymasium 
Schulzentrum Hiltrup 
Schulzentrum Wolbeck 
Peter-Wust-Schule 
Annette-von-Droste-Hülshoff- Grundschule Nienber-
ge 
 
Q4/2024 – Q2/2025 
Q4/2024 – Q2/2025 
Q4/2024 – Q2/2025 
Q2/2025 – Q1/2026 
Q2/2025 – Q1/2026 
Arbeitspaket 9 
Davertschule 
Pascal-Gymnasium 
Immanuel-Kant-Gymnasium 
Ratsgymnasium 
Schillergymnasium 
Annette von Droste Hülshoff Gymnasium 
 
Q4/2025 – Q3/2026 
Q4/2025 – Q3/2026 
Q4/2025 – Q3/2026 
Q4/2025 – Q3/2026 
Q4/2025 – Q3/2026 
Q4/2025 – Q3/2026 
Arbeitspaket 10 
Gymnasium Paulinum 
Hermannschule 
PRIMUS Schule (Grevingstraße) 
PRIMUS Schule (Hogenbergstraße) 
Realschule im Kreuzviertel 
Schulzentrum Kinderhaus 
 
 
Q4/2026 – Q3/2027 
Q4/2026 – Q3/2027 
Q4/2026 – Q3/2027 
Q4/2026 – Q3/2027 
Q4/2026 – Q3/2027 
Q4/2027 – Q3/2028 
 
 
5. Mittelbedarf für die Haushaltsjahre 
Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre kann nur in einer ungefähren Planung vorgenommen werden.  
Jahr Arbeitspaket Gesamtbetrag Davon kom-
munaler Anteil 
2024 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 7 
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 8 
2.141.750 € 321.260 € 
2025 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 8 
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 9 
6.511.250 € 976.690 € 
2026 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 9 
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 10 
5.506.000 € 825.900 € 
2027 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 10 
Vorarbeiten Schulzentrum Kinderhaus 
2.879.000 € 431.850 € 
2028 Hauptsächlich Schulzentrum Kinderhaus (AP 10) 1.682.000 € 252.300 € 
 Summe 18.720.000 € 2.808.000 € 
2029 Schulen aus Arbeitspaket 11 Noch zu ermit-
teln

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V/0384/2022 
 
Insgesamt sind für die Umsetzung des kommunalen Digitalpaktes in der Zeit von 2025 bis 2028 18,72 
Mio. € erforderlich.  
6. Zusammenfassung 
Der Fehler der sehr ungleichmäßigen und sehr zögerlichen Umsetzung der Digitalisierung der Aus-
stattung der Schulen der letzten beiden Jahrzehnte sollte angesichts der Förderprogramme nicht wie-
derholt werden. Vielmehr ist vor dem Hintergrund dieser Förderprogramme ein weitsichtiges und aus-
gleichendes kommunales Handeln im Rahmen eines kommunalen Digitalpaktes geboten. Dies macht 
es erforderlich, dass die Schulen, die der zeit nicht im DigitalPakt berücksichtigt sind, ebenfalls eine 
vollständige Ertüchtigung ihrer IT-Infrastruktur erfahren. Mit dieser Vorlage wird dazu ein mögliches 
Vorgehen in Verbindung mit einer Priorisierung, Kostenabschätzung und einem Zeitplan aufgeze igt. 
Den zurzeit nicht berücksichtigten Schulen bieten diese Planungen eine verlässliche und klare Per-
spektive. 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor  
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Schulen im Digitalpakt 
Anlage 2: Bauzeitenplan und Finanzen  
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Anlage A

1638 Zeichen

Anlage A zur V/0384/2022 
Kurzüberblick 
Der enorme Fortschritt der Digitalisierung macht es erforderlich, dass die Schulen, die derzeit 
nicht im DigitalPakt berücksichtigt sind, ebenfalls eine vollständige Ertüchtigung ihrer IT-
Infrastruktur erfahren. Diese Beschlussvorlage zeigt das mögliche Vorgehen in Verbindung mit 
einer Priorisierung, Kostenabschätzung und einem Zeitplan auf. Den zurzeit nicht berücksichtig-
ten Schulen bieten diese Planungen eine verlässliche und klare Perspektive. 
Insgesamt sind für dieses Projekt 18,72 Mio. € bis zum Jahr 2028 vorzusehen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der vollständigen Umsetzung von Digitalen Standards in Schulen 
verfolgt. Ein Teil der Schulen wird bereits mit dem DigitalPakt Schule in den Jahren 2020 bis 
2024 umgesetzt und die hier vorliegende Beschlussvorlage vervollständigt.  
Es ist mit einer vollständigen Umsetzung in 2028 zu rechnen und einem finanziellen Rahmen von 
18,72 Mio. €.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Ausstattung der Schulen obliegt dem Schulträger. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-keine-

Anlage 3 Folgelastenberechnung

2706 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten  Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 22.07.22
Amt: 40
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0301
Investitionsmaßnahme: 6050 Kommunaler Digitalpakt
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer Hochbau: 15 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 5 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 18.720.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 18.720.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 11.445.500,00 61,14
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 7.274.500,00 38,86
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 18.720.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: 2026 Euro %
bis 2029
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 270.160,00 €      -  €                            270.160,00 €      0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 137.350,00 4,73
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2028 137.350,00 4,73
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2028 2.217.930,00 76,32
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2028 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2028 280.800,00 9,66
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 280.800 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 561.600 € p.a.
= Schuldendienst 842.400 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
2.906.240,00 90,70
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2028 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 2.906.240,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 15,52
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (6)

20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Grevingstraße 750
  • Hogenbergstraße 430
  • Mindener Straße 680
  • Laerer Landweg 100
  • Loevelingloh 11
  • Kinderhaus 34
  • Gut Insel 20
  • Beckstraße 310

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0384/2022
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2022
Erstellt
23.06.2022 14:29