V/0384/2022
Kommunaler Digitalpakt : Ertüchtigung der IT-Infrastruktur der Schulen, die nicht im Förderprogramm Digital Pakt Schule berücksichtigt wurden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2_Bauzeitenplan und Finanzen
3614 Zeichen
Anlage 2: Bauzeiten- und Kostenplanung "Kommunaler Digitalpakt" Seite 1 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 2-5 Ausschreibung VGV Verfahren kommunaler Digitalpakt Dietrich-Bonhoeffer-Schule Beginn Planung Ludgerusschule Albachten Beginn Planung Marienschule Hiltrup Beginn Planung WEvK BK Außenstandort Beckstraße Beginn Planung WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg Beginn Planung WEvK BK Mindener Str. Beginn Planung Anne-Frank-Berufskolleg Beginn Planung ggf. Einarbeitung neue Planungsfirma aus VgV Verfahren Freiherr-vom-Stein Gymnasium Beginn Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) Beginn Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) Beginn Peter-Wust-Schule AvD Nienberge Davertschule Pascal Gymnasium Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup Ratsgymnasium Schillergymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium Gymnasium Paulinum Hermannschule PRIMUS Schule Grevingstraße PRIMUS Schule Hogenbergstraße Realschule im Kreuzviertel Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) Legende: Baukosten in schwarzer Schrift, Kosten für Präsentationstechnik in weißer Schrift Arbeitspaket 9 Arbeitspaket 10 Arbeitspaket 7 Planung E- Projekt / Mense Arbeitspaket 8 2022 2023 Seite 2 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 200.000 38.500 121.500 Ludgerusschule Albachten 200.000 40.000 170.000 Marienschule Hiltrup 200.000 72.000 108.000 WEvK BK Außenstandort Beckstraße 160.000 28.500 121.500 WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg 100.000 22.250 87.750 WEvK BK Mindener Str. 680.000 55.000 405.000 Anne-Frank-Berufskolleg 400.000 43.000 237.000 Freiherr-vom-Stein Gymnasium Planung 90.000 650000 540.000 Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) Planung 63.750 750.000 506.250 Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) Planung 48.000 1.000.000 682.000 Peter-Wust-Schule Beginn Planung 188.500 121.500 AvD Nienberge Beginn Planung 175.000 115.000 Davertschule Beginn Planung 25.000 190.000 135.000 Pascal Gymnasium Beginn Planung 40.000 531.000 439.000 Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup Beginn Planung 44.000 550.000 506.000 Ratsgymnasium Beginn Planung 41.000 620.000 439.000 Schillergymnasium Beginn Planung 45.000 550.000 405.000 Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium Beginn Planung 38.000 540.000 432.000 Gymnasium Paulinum 38.000 Hermannschule 22.000 PRIMUS Schule Grevingstraße 31.000 PRIMUS Schule Hogenbergstraße 38.000 Realschule im Kreuzviertel 40.000 Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) Beginn Summen pro Haushaltsjahr 2.141.750 6.511.250 5.506.000 2024 2025 2026 Seite 3 Gesamtsumme in € Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 360.000 € Ludgerusschule Albachten 410.000 € Marienschule Hiltrup 380.000 € WEvK BK Außenstandort Beckstraße 310.000 € WEvK BK (Margaretenschule) Laerer Landweg 210.000 € WEvK BK Mindener Str. 1.140.000 € Anne-Frank-Berufskolleg 680.000 € Freiherr-vom-Stein Gymnasium 1.280.000 € Schulzentrum Hiltrup (Hauptschule, Realschule) 1.320.000 € Schulzentrum Wolbeck (Gym, Rs, Hs) 1.730.000 € Peter-Wust-Schule 310.000 € AvD Nienberge 290.000 € Davertschule 350.000 € Pascal Gymnasium 1.010.000 € Immanuel-Kant-Gymnasium, SZ Hiltrup 1.100.000 € Ratsgymnasium 1.100.000 € Schillergymnasium 1.000.000 € Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium 1.010.000 € Gymnasium Paulinum 560.000 372.000 970.000 € Hermannschule 130.000 88.000 240.000 € PRIMUS Schule Grevingstraße 550.000 169.000 750.000 € PRIMUS Schule Hogenbergstraße 250.000 142.000 430.000 € Realschule im Kreuzviertel 300.000 250.000 590.000 € Schulzentrum Kinderhaus (Gym, Rs) Planung 68.000 1.000.000 682.000 1.750.000 € Summen pro Haushaltsjahr 18.720.000 €2.879.000 1.682.000 2028 20292027
Anlage 1-Schulen im DigitalPakt
1319 Zeichen
Anlage 1 Schulen im DigitalPakt Grundschulen 1 Aegidii-Ludgeri Schule, Lernort Annette Gymnasium 2 Annette von Droste Hülshoff Schule Angelmodde 3 Astrid Lindgren Schule Gelmer 4 Bodelschwinghschule 5 Clemensschule Hiltrup 6 Dreifaltigkeitsschule 7 Eichendorffschule Angelmodde 8 Gottfried von Kappenberg Schule 9 Grundschule Kinderhaus West 10 Grundschule Loevelingloh 11 Idaschule (beide Standorte) 12 Johannisschule 13 Kardinal von Galen Schule Handorf 14 Kreuzschule V/0645/2019 und V/0448/2020 15 Ludgerusschule Hiltrup 16 Marienschule Roxel 17 Martinischule 18 Martin Luther Schule 19 Matthias Claudius Schule Gut Insel 20 Mauritzschule 21 Michaelschule 22 Mosaikschule 23 Norbertschule 24 Overbergschule 25 Paul Gerhardt Schule Hiltrup 26 Paul Schneider Schule 27 Pleisterschule 28 Pötterhoekschule 29 Theresienschule 30 Thomas Morus Schule 31 Wartburgschule Weiterführende Schulen 32 Hauptschule Coerde 33 Waldschule Kinderhaus 34 Erich Klausener Realschule 35 Erna de Vries Realschule 36 Wilhelm-Hittorf Gymnasium 37 Albert-Schweitzer Schule 38 Erich Kästner Schule 39 Weiterbildungskolleg 40 Gesamtschule Münster Mitte 41 Kompass Schule 42 Adolph Kolping Berufskolleg 43 Hansa Berufskolleg 44 Hans-Böckler Berufskolleg 45 Ludwig-Erhard Berufskolleg
Beschlussvorlage
23555 Zeichen
V/0384/2022
V/0384/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Kommunaler Digitalpakt : Ertüchtigung der IT-Infrastruktur der Schulen, die nicht im
Förderprogramm DigitalPakt Schule berücksichtigt wurden
Beratungsfolge
23.08.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung
07.09.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den Mitteln des Digitalpaktes Schule bis Ende des
Förderzeitraums 2024 insgesamt 45 Schulen mit der definierten IT-Infrastruktur ausge-
stattet werden.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung eines kommunalen Digitalpaktes
für die 34 Schulen, die nicht über den Digitalpakt Schule finanziert wurden.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bestehende Fördermöglichkeiten auf
Bundes- und Landesebene prüft und in größtmöglichem Umfang in Anspruch nimmt. Ziel
ist eine Förderung zu 85% und ein kommunaler Eigenanteil von 15%. Zu Mittelbedarfen,
die nicht förderfähig sind, wird die Verwaltung für die entsprechenden Haushalte eine Fi-
nanzierung innerhalb des Dezernatsbudgets vorschlagen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die insgesamt für die Umsetzung erforderlichen Mittel für die Zeit von 2024 bis 2028 werden mit
18,72 Mio. € kalkuliert. Ausgehend von einem angekündigten Digitalpakt 2 des Landes, werden 85%
der Gesamtmittel als Fördermittel unterstellt, entsprechend 15% als Eigenanteil.
Amt für Schule und
Weiterbildung
23.06.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Zeisberg
Telefon: 492-2843
Zeisberg@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0384/2022
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
die Fördermittel in Anspruch genommen werden können und auch die erforderlichen Stellenbedarfe
finanziert sind. Für die Dauer der Umsetzung sind befristet 2 VZÄ im Hochbaubereich und 2 VZÄ im
TGA-Bereich im Amt für Immobilienmanagement erforderlich. Auf der Grundlage der durchschnittli-
chen Personalkosten sind dafür 270.160 € p.A zu kalkulieren.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Davon kom-
munaler Ei-
genanteil
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah-
me
6050 Kommunaler Digitalpakt
Auszahlungen Auszahlungen für Baumaß-
nahmen und Beschaffungen
VE 2023 14.159.000
2024 2.141.750 321.260
2025 6.511.250 976.690
2026 5.506.000 825.900
Spätere
Jahre
4.561.000 684.150
Gesamt 18.720.000 2.808.000
Einzahlungen Aus Zuwendungen für In-
vestitionsmaßnahmen
2024 1.820.490
2025 5.534.560
2026 4.680.100
Spätere
Jahre
3.876.850
Gesamt 15.912.000
Saldo Maßnahme 2.808.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungen und Einzahlungen sind im Haushaltsplanent-
wurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.
-jahr Betrag € Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024-
2028
270.160 jährlich
Begründung:
1. Ausgangslage
- 3 -
V/0384/2022
Seit über 20 Jahren befinden sich die Schulen in NRW auf dem Weg in das digitale Zeitalter. Die e -
niative NRW1 zwischenresümierte im Jahr 2003:
Die Schulen hätten Medienkonzepte entwickelt und setzten diese um, Lehrerinnen und Lehrer hätten
sich fortgebildet und nutzten die (damals sog.) neue Medien, die Medienentwicklungsplanung sei eine
selbstverständliche Aufgabe kommunaler Schulträger geworden und die IT-Ausstattung der Schulen
sei durch die Schulträger deutlich verbessert worden.
Gleichwohl war rund 15 Jahre später der bundesweite Befund des digitalen Lernens ernüchternd.
Unterschiedliche Geschwindigkeiten, die u. a. vom Engagement Einzelner und den finanziellen Mög-
lichkeiten und Schwerpunktsetzungen der Kommunen abhingen, hatt en einen Flickenteppich unter-
schiedlichster Infrastrukturausstattungen und deren Einsatz in den Schulen geschaffen. Der Digital-
Pakt Schule im Jahr 2019 sollte den „ flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bil-
dungsinfrastruktur unter dem Primat d er Pädagogik“ erreichen. Auf der Grundlage von Artikel 104c
des Grundgesetzes stellte der Bund den Ländern „Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame In-
vestitionen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen kommunalen Infrastruktur“ zur Verfü-
gung. 2020 traten die ersten Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern in Kraft, so dass die unter
der Bezeichnung „DigitalPakt“ eingebrachten Förderprogramme beginnen konnten.
Die Covid-19-Pandemie forcierte die Bereitstellung von Mitteln durch Aufstockung der Programme
und den Ein satz der digitalen Infrastruktur in den Schulen. D ie Schulen und die gesamte Schulge-
meinschaft haben in den letzten zwei Jahren enorme Anstrengungen bei der Umsetzung einer digita-
len Schulentwicklung und der Förderung der entsprechenden Kompetenzen unternommen. Letztlich
hat die Pandemie durch Schulschließungen, Distanzlernen und immer wieder praktizierten Wechsel-
unterricht die Notwendigkeit der Digitalisierung der Schulen mehr als deutlich aufgezeigt.
Für die Schulen sind für die Weiterentwicklung ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung einerseits digi-
tale Endgeräte für Lehrkräfte wie für Schüler*innen von Bedeutung und andererseits ist eine moderne
IT-Infrastruktur im Schulgebäude unerlässlich. Zu dieser zählen eine ausreichende Breitbandanbin-
dung, eine g ute Versorgung mit W -LAN, digitale Präsentationstechnik, bestehend aus Whiteboard,
Kurzdistanzbeamer, Apple TV und Lautsprechern sowie eine ausreichende Serverdimensionierung.
In Münster hat nicht nur die konsequente Umsetzung der Förderprogramme zum Einbringen von digi-
talen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie aller Lehrkräfte zur Förderung der
Digitalisierung beigetragen, sondern auch die kommunale Finanzierung, in dessen Folge über 25.000
iPads an Münsteraner Schulen im Einsatz sind.
Mit der Beschlussvorlage V/0312/2020 wurde für den Bereich der IT-Infrastruktur ein definierter Stan-
dard im Bereich der IT -Infrastruktur und digitalen Präsentationstechnik im Digital Pakt Schule be-
schieden. Die Auswahl der Schulen für die Ertüchtigung durch den Digital Pakt bis Ende 2024 erfolgte
unter dem Gesichtspunkt der Förderfähigkeit: ist ein pädagogisch genutzter Raum erst einmal durch
den Digital Pakt umgebaut, darf er vier weitere Jahre nicht wieder umgebaut werden. Unter diesem
Gesichtspunkt sind 45 Schulen aller Schulformen berücksichtigt worden (s. Anlage 1). Bei 34 Schulen
waren in der Zukunft jedoch ohnehin notwendige Schulbaumaßnahmen oder anstehende Erweiterun-
gen vorgesehen, in dessen Rahmen der „Standard Digital Pakt“ für IT -Infrastruktur und Ausstattung
mit digitaler Präsentationstechnik umgesetzt werden kann. Diese Maßnahmen liegen allerdings nicht
mehr im Förderzeitraum, so dass sie für die Umsetzung durch den Digital Pakt nicht berücksichtigt
wurden. Schulen, bei denen die weitere Standor tfrage ungeklärt ist, sind ebenfalls nicht aufgenom-
1 Eine beginnend im Jahr 2000 auf fünf Jahre angelegte Initiative der Landesregierung und der kommunalen
Spitzenverbände in NRW mit dem Ziel, das Lernen mit neuen Medien intensiv zu fördern und in den Schulen
des Landes zu einem sinnvollen Bestandteil des Alltags werden zu lassen .
- 4 -
V/0384/2022
men worden. Die Anbindung von Turnhallen wurde grundsätzlich für dieses Förderprogramm ausge-
schlossen.
Als Ende 2020 der Digital Pakt Schule für den Ausbau der IT -Infrastruktur in Münster auf den Weg
gebracht wurde, war noch nicht absehbar, dass innerhalb kürzester Zeit über 24.000 aktive digitale
Endgeräte in den Schulen verfügbar sein werden. Die sinnvolle Nutzung der Geräte setzt aber die
Ausstattung der Klassenräume mit digitaler Präsentationstechnik u nd ausreichenden WLAN -
Kapazitäten voraus. Dieser Ausbau ist nun umso dringender.
Unter diesem Aspekt erscheint es selbst für die Schulen, deren Ausbau im Rahmen des Digital Pak-
tes bis Ende 2024 gesichert erfolgt, eine große Geduldsprobe, weitere zwei Jahre auf die Umsetzung
warten zu müssen. Eine Beschleunigung für die Schulen im Digital Pakt ist jedoch aus strukturellen
Gründen nicht möglich. Neben den begrenzten personellen und materiellen Ressourcen für die Pla-
nungen, Beantragung, Bauaufsicht und Abrechnung, sind auch die Ausschreibungen und die verfüg-
baren Unternehmen bei der Umsetzung limitiert. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen alle Bauprojekte gut im
Plan, sodass nicht mit einer Verlängerung gerechnet werden muss.
Mit dieser Beschlussvorlage legt die Verwaltung einen Vorschlag zur Ertüchtigung der IT-Infrastruktur
aller übrigen 34 Schulen vor, die nicht im Digital Pakt berücksichtigt werden konnten. Der Zeitplan für
diesen kommunalen Digital Pakt sieht eine Umsetzung bis 2028 vor, vorbehaltlich der 85 %igen För-
derung und der damit einhergehenden Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen von insgesamt
18,72 Mio. € sowie Stellenanteilen (2 VZÄ im Hochbaubereich und 2 VZÄ im TGA-Bereich im Amt für
Immobilienmanagement) in den entsprechenden Haushaltsjahren. Verzögerungseffekte wie zusätzli-
che, pandemisch bedingte Materialknappheit oder unwirtschaftliche Angebote von Firmen oder auch
keine Angebote von Firmen bei Auslastung, sind nicht eingeplant. Es wird von einer optimalen Um-
setzung ausgegangen. Für diese Annahme bilden die bisherigen Erfahrungen aus den Arbeiten des
Digital Paktes eine gute Grundlage.
2. Kostenermittlung
Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wird auf eine aufwändige erneute Begehung der Schulen
verzichtet. Die bekannten Kosten sind für eine Übersicht und Kalkulation ausreichend.
Um die durch die Begehung in 2019 erhobenen Baukosten, die sich anhand der inzwischen durchge-
führten Projekte (Schulstandorte) als zu niedrig angesetzt herausgestellt haben, der heutigen Situati-
on anzupassen (gestiegene Baukosten durch Material- und Lieferengpässe, Personal- und Fachkräf-
temangel), wurde wie folgt vorgegangen: Legt man eine gemittelte allgemeine Kostensteigerung von
50% zu Grunde, so wurden zunächst die ermittelten Kosten aus der Begehung der Kost engruppen
300 (Bauwerk, Baukonstruktion) und 400 (Bauwerk, technische Anlagen) um diesen Wert erhöht.
Anschließend wurden Kosten für die Planungsfirma und für die Architekten (Kostengruppe 700) ermit-
telt. Zusätzlich wurde für die Anzahl der Räume digitale Präsentationstechnik im Wert von 6.750 €
(eine Preissteigerung von 50% wurde somit abgebildet) addiert. In den nachfolgenden Tabellen sind
jeweils die Endsummen für die Schulstandorte genannt (s. auch Anlage 2, Baukosten in schwarzer
Schrift, Kosten für Präsentationstechnik in weißer Schrift).
Derzeit noch unbekannt sind die Chancen auf zusätzliche Einnahmen. Zum einen hat die im Jahr
2021 neu gebildete Koalition auf Bundesebene in ihrem Koalitionsvertrag eine Fortführung des Digi-
talPaktes, den Digitalpakt 2.0, vereinbart. Es ist also damit zu rechnen, dass weitere Fördergelder für
die Ertüchtigung der Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen haben immer noch nicht
alle Schulträger ihr im ersten DigitalPakt Schule zur Verfügung gestelltes Budget a bgerufen. Auch
dieses könnte für weitere Beantragungen durch andere Schulträger freigegeben werden. Alle hier
vorgeschlagenen Maßnahmen dienen somit zugleich auch der Vorbereitung der zu erwartenden För-
- 5 -
V/0384/2022
derprogramme, um schnellstmöglich handlungsfähig zu sein. Eine vollständige Umsetzung des kom-
munalen Digitalpaktes kann nur erfolgen, wenn Fördermittel den kommunalen Anteil von 2,808 Mio.
Euro entsprechend aufstocken.
Im Folgenden wird für die Schulen, die in diesem Projekt berücksichtigt sind, eine Einteil ung nach
Arbeitspaketen vorgenommen, die auch die zeitliche Priorisierung berücksichtigen. Diese sind aus
organisatorischen Gründen fortlaufend zum DigitalPakt 1 (Arbeitspakete 1 bis 7) mit ‚Arbeitspaket 8
bis 11‘ benannt. Mit in die Priorisierung eingeflo ssen ist eine Abstimmung zu den ohnehin an den
Schulen vorgesehenen Bauprojekten wie auch die derzeitige digitale Ausstattung der Schulen. Es sei
darauf hingewiesen, dass während der gesamten Projektlaufzeit fortwährende Rücksprachen mit der
Abteilung Schulbau (40.1) des Amtes für Schule und Weiterbildung und dem Amt für Immobilienma-
nagement für die Feinplanung erforderlich sind. Ein regelmäßiger Austausch ist bereits etabliert.
3. Einteilung der Arbeitspakete
3.1. Arbeitspaket 7
Für die fünf Schulen aus Arbeitspaket 7 besteht noch aus den Ausschreibungen des DigitalPaktes ein
Rahmenvertrag mit dem Projektbüro E -Projekt. Dieses Kontingent kann zeitnah abgerufen werden,
sodass eine Begehung der Schulen im dritten Quartal 2022 erfolgen kann. Für Q4/2022 erstellt E -
Projekt ein bepreistes Leistungsverzeichnis und eine Entwurfsplanung, die nachfolgend Grundlage
der sich anschließenden europaweiten Ausschreibung sein wird (01/2023 – 03/2023). Die Ertüchti-
gung der IT-Infrastruktur der Schulen in diesem Arbeitspaket beginnt 2024 mit drei kleineren Grund-
schulen und erstreckt sich bis ins Jahr 2025 mit den Großprojekten bei den Berufskollegs, sofern kei-
ne Gründe der Bausubstanz oder des Standortes dagegensprechen. Denn auch, wenn die Standort-
frage der beiden Berufskollegs derz eit noch nicht endgültig entschieden ist (siehe auch Vorlage
V/0701/2021), wird deren Umzug vermutlich in so weiter zeitlicher Ferne liegen, dass der Ausbau
lohnend ist. Für den DigitalPakt ist eine Zweckbindung von vier Jahren vorgesehen. Legt man diese
hier auch zugrunde, ist ein Ausbau der beiden Berufskollegs zu empfehlen.
Tabelle 1: Schulen, für die ein Rahmenvertrag mit einem Projektbüro besteht und sofort ertüchtigt werden können
Arbeitspaket 7
Dietrich Bonhoeffer Schule 360.000 €
Ludgerusschule Albachten 410.000 €
Marienschule Hiltrup 380.000 €
Anne-Frank-Berufskolleg 680.000 €
Wilhelm-Emanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (WEvK -
BK) 1.140.000 €
WEvK-BK Lernort Laerer Landweg 210.000 €
WEvK-BK Lernort Beckstraße 310.000 €
3.2. Arbeitspaket 8
Für alle nun folgenden Schulen muss zunächst im Rahmen eines VgV -Verfahrens ein Planungsbüro
zur Begleitung der Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren nimmt 6 bis 12 Monate in
Anspruch und muss in Q1/2023 begonnen werden, damit sichergestellt wird, dass der gut strukturier-
te Zeitplan eingehalten werden kann. Den ggf. neu gefundenen Planungsbüros wird ein Quartal Ein-
arbeitungszeit eingeräumt. Direkt im Anschluss, in Q4/2023, werden die Begehungen der Schulen zur
Ermittlung des bepreisten Leistun gsverzeichnisses terminiert und die weiteren Planungen können
erfolgen. Unter der Voraussetzung, dass das Amt für Immobilienmanagement Personalressourcen in
ausreichendem Maße zur Verfügung stellen kann, können die Arbeiten in Q4/2024 beginnen. Im Zeit-
- 6 -
V/0384/2022
raum davor sind die Personalstellen noch gebunden mit der Durchführung der geförderten Maßnah-
me DigitalPakt, die zum Ende 2024 ausläuft.
Im Arbeitspaket 8 ist sowohl das Schulzentrum Hiltrup mit der Real - und Hauptschule wie auch das
Schulzentrum Wolbeck mit allen drei Schulformen vorgesehen. Ergänzt wird das Arbeitspaket 8 durch
das Freiherr -vom-Stein-Gymnasium und die beiden Grundschulen Peter -Wust und Annette -von-
Droste-Hülshoff in Nienberge.
In den Schulzentren finden in den nächsten Jahren umfangreiche U mbau- und Erweiterungsmaß-
nahmen statt. Ein Großteil der Räume bleibt jedoch erhalten, so dass sie ertüchtigt werden können
und die Schulen digitale Präsentationstechnik im Unterricht einsetzen können. Hierfür sind gründliche
Absprachen mit den ausführenden Firmen der Um - und Erweiterungsbauten notwendig. Räume, die
umgebaut werden, werden im Rahmen der Umbaumaßnahmen ertüchtigt und darüber finanziert. Die
Erweiterungsbauten sind hier in dieser Maßnahme nicht berücksichtigt. Sie werden im Rahmen der
Maßnahme zur Erweiterung berücksichtigt und ausgestattet.
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen werden einige Jahre in Anspruch nehmen. Es ist insbe-
sondere den Realschulen und Hauptschulen mit wenigen Raumänderungen nicht zuzumuten, mehre-
re Jahre auf den digitalen Ausstattungsstandard in den Bestandsräumen zu verzichten. Die Gymnasi-
en in den Schulzentren haben mehrheitlich schon eine gute digitale Ausstattung. Sie jedoch deswe-
gen zurückzustellen, ist bei der Betrachtung eines Schulzentrums als kompakte Maßnahme nicht ziel-
führend und unwirtschaftlich.
Tabelle 2: Kostenschätzung der Schulzentren
Arbeitspaket 8
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 1.280.000 €
Schulzentrum Hiltrup (Realschule, Hauptschule) 1.320.000 €
Schulzentrum Wolbeck (Haupt-, Realschule und Gymnasium) 1.730.000 €
Peter-Wust-Schule 310.000 €
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 290.000 €
3.3. Arbeitspakete 9 und 10
Das nächste Arbeitspaket beinhaltet in der Hauptsache die Gymnasien, die ergänzend einen Ausbau
aufgrund der G8/G9-Erweiterung erhalten. Die Davertschule komplettiert dieses Arbeitspaket.
Arbeitspaket 10 besteht aus den übrigen Schulen, die bislang noch nicht berücksichtigt wurden. Auch
hier mussten bereits geplante Bauprojekte zu deren Einordnung mit einbezogen werden. Das Ar-
beitspaket wird vervollständigt durch das Schulzentrum Kinderhaus. Ob die Planungen hierfür noch
zeitlich vorgezogen werden müssen, lässt sich im Moment noch nicht abschließend beurteilen.
Tabelle 3: Arbeitspakete 9 und 10
Arbeitspaket 9
Davertschule 350.000 €
Pascal-Gymnasium 1.010.000 €
Immanuel-Kant-Gymnasium 1.100.000 €
Ratsgymnasium 1.100.000 €
Schillergymnasium 1.000.000 €
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 1.010.000 €
- 7 -
V/0384/2022
Arbeitspaket 10
Gymnasium Paulinum 970.000 €
Hermannschule 240.000 €
PRIMUS Schule Grevingstraße 750.000 €
PRIMUS Schule Hogenbergstraße 430.000 €
Realschule im Kreuzviertel 590.000 €
Schulzentrum Kinderhaus 1.750.000 €
3.4. Arbeitspaket 11
Arbeitspaket 11 bilden die Schulen, bei denen noch keine Begehung im Rahmen des DigitalPaktes
stattgefunden hat (s. Tabelle 6). Da diese Schulen als Modellschulen ausgestattet sind, also bereits in
jedem pädagogisch genutzten Raum digitale Präsentationstec hnik besitzen, werden diese Schulen
am Ende des Projektzeitraumes ertüchtigt, so dass sie zwischenzeitlich zur Einschätzung der Kosten
begangen werden können. Auch deren jetzt vorhandene Technik ist in den nächsten Jahren überholt,
so dass die Planung und Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt für 2028 angebracht ist.
Der Zeitplan für diese Schulen sieht eine Begehung in 2026 und einen Ausbau der IT-Infrastruktur in
2028 vor.
Tabelle 4: Als Modellschule ausgestattet; Begehung und Kostenschätzung notwendig
Arbeits-
paket 11
Grundschule Wolbeck Nord --
Melanchthonschule --
Nikolaischule Wolbeck --
3.5. Sonstige Schulen
Der Neubau der Grundschule am Kinderbach ist im Sommer 2022 bezugsfertig. Die Grundschule
Sprakel wird derzeit noch neu gebaut und ist voraussichtlich zu 04/2024 bezugsfertig. Beide Schulen
erhalten ohnehin einen Ausstattungsstandard mit digitalen Präsentationsmöglichkeiten, so dass sie in
diesem Projekt nicht weiter berücksichtigt werden müssen.
Beim Schlaun-Gymnasium werden umfassende Sanierungen und Umbauten erarbeitet, sodass auch
diese Schule derzeit bei der Umsetzung des kommunalen Digitalpaktes nicht eingeplant ist. Gleich-
wohl liegen für diesen Standort Kostenschätzungen vor und können im Rahmen von möglichen Um-
bauten oder Sanierungen berücksichtigt werden.
Ein separater Umbau im Rahmen dieses Projektes eignet sich nicht für die Margaretenschule und die
Matthias-Claudius-Schule in Handorf. Die erforderlichen Arbeiten zur IT -Infrastruktur und anschlie-
ßender digitaler Ausstattung werden im Rahmen der Umbauprojekte mitgeplant und finanziert.
Vorausschauend müssen die Reinvestitionen der eingebrachten digitalen Technik fortlaufend einge-
plant werden. Sie werden unabhängig von diesem Projekt erfasst und beantragt.
4. Zeitplan
Der detaillierte Zeitplan ist der Anlage 2 zu entnehmen. Eine Zusammenfassung ist in der Tabelle 6
dargestellt.
- 8 -
V/0384/2022
Tabelle 5: Zeitplan
Arbeitspaket 7
Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Ludgerusschule Albachen
Marienschule Hiltrup
WEvK-Berufskolleg (Laerer Landweg)
Anne-Frank-Berufskolleg
Q1/2024 – Q3/2024
Q1/2024 – Q3/2024
Q1/2024 – Q3/2024
Q3/2024 – Q2/2025
Q3/2024 – Q2/2025
Arbeitspaket 8
Freiherr-vom-Stein-Gymasium
Schulzentrum Hiltrup
Schulzentrum Wolbeck
Peter-Wust-Schule
Annette-von-Droste-Hülshoff- Grundschule Nienber-
ge
Q4/2024 – Q2/2025
Q4/2024 – Q2/2025
Q4/2024 – Q2/2025
Q2/2025 – Q1/2026
Q2/2025 – Q1/2026
Arbeitspaket 9
Davertschule
Pascal-Gymnasium
Immanuel-Kant-Gymnasium
Ratsgymnasium
Schillergymnasium
Annette von Droste Hülshoff Gymnasium
Q4/2025 – Q3/2026
Q4/2025 – Q3/2026
Q4/2025 – Q3/2026
Q4/2025 – Q3/2026
Q4/2025 – Q3/2026
Q4/2025 – Q3/2026
Arbeitspaket 10
Gymnasium Paulinum
Hermannschule
PRIMUS Schule (Grevingstraße)
PRIMUS Schule (Hogenbergstraße)
Realschule im Kreuzviertel
Schulzentrum Kinderhaus
Q4/2026 – Q3/2027
Q4/2026 – Q3/2027
Q4/2026 – Q3/2027
Q4/2026 – Q3/2027
Q4/2026 – Q3/2027
Q4/2027 – Q3/2028
5. Mittelbedarf für die Haushaltsjahre
Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre kann nur in einer ungefähren Planung vorgenommen werden.
Jahr Arbeitspaket Gesamtbetrag Davon kom-
munaler Anteil
2024 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 7
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 8
2.141.750 € 321.260 €
2025 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 8
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 9
6.511.250 € 976.690 €
2026 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 9
Vorarbeiten Schulen Arbeitspaket 10
5.506.000 € 825.900 €
2027 Hauptsächlich Schulen aus Arbeitspaket 10
Vorarbeiten Schulzentrum Kinderhaus
2.879.000 € 431.850 €
2028 Hauptsächlich Schulzentrum Kinderhaus (AP 10) 1.682.000 € 252.300 €
Summe 18.720.000 € 2.808.000 €
2029 Schulen aus Arbeitspaket 11 Noch zu ermit-
teln
- 9 -
V/0384/2022
Insgesamt sind für die Umsetzung des kommunalen Digitalpaktes in der Zeit von 2025 bis 2028 18,72
Mio. € erforderlich.
6. Zusammenfassung
Der Fehler der sehr ungleichmäßigen und sehr zögerlichen Umsetzung der Digitalisierung der Aus-
stattung der Schulen der letzten beiden Jahrzehnte sollte angesichts der Förderprogramme nicht wie-
derholt werden. Vielmehr ist vor dem Hintergrund dieser Förderprogramme ein weitsichtiges und aus-
gleichendes kommunales Handeln im Rahmen eines kommunalen Digitalpaktes geboten. Dies macht
es erforderlich, dass die Schulen, die der zeit nicht im DigitalPakt berücksichtigt sind, ebenfalls eine
vollständige Ertüchtigung ihrer IT-Infrastruktur erfahren. Mit dieser Vorlage wird dazu ein mögliches
Vorgehen in Verbindung mit einer Priorisierung, Kostenabschätzung und einem Zeitplan aufgeze igt.
Den zurzeit nicht berücksichtigten Schulen bieten diese Planungen eine verlässliche und klare Per-
spektive.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Schulen im Digitalpakt
Anlage 2: Bauzeitenplan und Finanzen
Anlage 3: Folgelastenberechnung
Anlage A
1638 Zeichen
Anlage A zur V/0384/2022 Kurzüberblick Der enorme Fortschritt der Digitalisierung macht es erforderlich, dass die Schulen, die derzeit nicht im DigitalPakt berücksichtigt sind, ebenfalls eine vollständige Ertüchtigung ihrer IT- Infrastruktur erfahren. Diese Beschlussvorlage zeigt das mögliche Vorgehen in Verbindung mit einer Priorisierung, Kostenabschätzung und einem Zeitplan auf. Den zurzeit nicht berücksichtig- ten Schulen bieten diese Planungen eine verlässliche und klare Perspektive. Insgesamt sind für dieses Projekt 18,72 Mio. € bis zum Jahr 2028 vorzusehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der vollständigen Umsetzung von Digitalen Standards in Schulen verfolgt. Ein Teil der Schulen wird bereits mit dem DigitalPakt Schule in den Jahren 2020 bis 2024 umgesetzt und die hier vorliegende Beschlussvorlage vervollständigt. Es ist mit einer vollständigen Umsetzung in 2028 zu rechnen und einem finanziellen Rahmen von 18,72 Mio. €. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Ausstattung der Schulen obliegt dem Schulträger. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -keine-
Anlage 3 Folgelastenberechnung
2706 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 3 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 22.07.22 Amt: 40 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0301 Investitionsmaßnahme: 6050 Kommunaler Digitalpakt Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer Hochbau: 15 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 5 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 18.720.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 18.720.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 11.445.500,00 61,14 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 7.274.500,00 38,86 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 18.720.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: 2026 Euro % bis 2029 Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 270.160,00 € - € 270.160,00 € 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 137.350,00 4,73 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2028 137.350,00 4,73 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2028 2.217.930,00 76,32 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2028 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2028 280.800,00 9,66 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 280.800 € p.a. + Tilgung (3 %) 561.600 € p.a. = Schuldendienst 842.400 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 2.906.240,00 90,70 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2028 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 2.906.240,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 15,52 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Grevingstraße 750
- Hogenbergstraße 430
- Mindener Straße 680
- Laerer Landweg 100
- Loevelingloh 11
- Kinderhaus 34
- Gut Insel 20
- Beckstraße 310
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0384/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2022
- Erstellt
- 23.06.2022 14:29