1880/2026
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Erlass der Satzung dient der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhebungspflicht.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/62/621 Vorlagen-Nummer 1880/2026 Freigabedatum 21.07.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie- ßungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll in der als An- lage 6 beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 Mobilitätsausschuss 22.09.2026 Rat 08.10.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll (An- lage 2 – Übersichtslageplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitrags- pflicht. Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 3) dargestellt. Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. Vorliegend steht das Flurstück 3617/201 (Lageplan Anlage 4) im Bereich der Bahnüberfüh- rung am nördlichen Ende der Anlage nicht in städtischem Eigentum. Es wird sowohl zu Bahn- zwecken als auch als Straßenland des Poller Kirchwegs genutzt. Das fehlende städtische Ei- gentum an dem Flurstück steht aufgrund der Kreuzungssituation Bahn/Straße der Widmung und damit der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Straße nicht entgegen. Auf den Erwerb des Flurstücks kann daher (mit der Folge eines geringeren beitragsfähigen Aufwands) ver- zichtet werden. Nach der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätz- lich, dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen ge- teilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Poller Kirchweg gegeben. Neben den Verkehrsflächen des Poller Kirchwegs umfasst das Flurstück 2145 auch Grünflächen längs der Bahnlinie (siehe die Darstellung in dem Lageplan Ausparzellierungserfordernis – Anlage 5). Für das Straßenland des Poller Kirchwegs müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet werden. Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kostenaufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Er- schließungsanlage ohne vollständigen Erwerb des Eigentums an den Straßenlandflächen und ohne Ausparzellierung herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu las- sen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be- schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre- chend zu erfüllen sind. Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage 3 getroffen werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtslageplan Anlage 3: Lageplan Erschließungsanlage Anlage 4: Lageplan fehlendes Eigentum Anlage 5: Lageplan Ausparzellierungserfordernis Anlage 6: Satzungstext
Anlage 5 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis
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Anlage 6 - Satzungstext
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Anlage 6 Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jewei ls in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln- Poll ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) d er Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschli eßungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung gelten- den Fassung – ohne das vollständige Eigentum an den Straßenlandflächen sowie ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage
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Anlage 4 - Lageplan fehlendes Eigentum
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Anlage 2 - Übersichtslageplan
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Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Müllergasse
- Poller Kirchweg
- Kirchweg
- Am Schnellert
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1880/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.07.2026
- Erstellt
- 22.06.2026 08:56