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1880/2026

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.07.2026

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 22.09.2026, TOP 4.4

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 5 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 6 - Satzungstext

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Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 4 - Lageplan fehlendes Eigentum

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Anlage 2 - Übersichtslageplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

587 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Erlass der Satzung dient der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhebungspflicht.

Beschlussvorlage Rat

3960 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621 
 
Vorlagen-Nummer 
 1880/2026 
Freigabedatum 
 21.07.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Poller Kirchweg 
von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie-
ßungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll in der als An-
lage 6 beigefügten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 
Mobilitätsausschuss 22.09.2026 
Rat 08.10.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll (An-
lage 2 – Übersichtslageplan) unterliegt noch in vollem Umfang der Erschließungsbeitrags-
pflicht.  
 
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 3) dargestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung 
eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage 
erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend steht das Flurstück 3617/201 (Lageplan Anlage 4) im Bereich der Bahnüberfüh-
rung am nördlichen Ende der Anlage nicht in städtischem Eigentum. Es wird sowohl zu Bahn-
zwecken als auch als Straßenland des Poller Kirchwegs genutzt. Das fehlende städtische Ei-
gentum an dem Flurstück steht aufgrund der Kreuzungssituation Bahn/Straße der Widmung 
und damit der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Straße nicht entgegen. Auf den Erwerb 
des Flurstücks kann daher (mit der Folge eines geringeren beitragsfähigen Aufwands) ver-
zichtet werden.  
 
Nach der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätz-
lich, dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in 
Anspruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen ge-
teilt und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen 
kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Poller Kirchweg gegeben. Neben den 
Verkehrsflächen des Poller Kirchwegs umfasst das Flurstück 2145 auch Grünflächen längs 
der Bahnlinie (siehe die Darstellung in dem Lageplan Ausparzellierungserfordernis – Anlage 
5). Für das Straßenland des Poller Kirchwegs müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet 
werden. Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, 
zeit- und kostenaufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. Aus 
Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. 
 
Um abweichend von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Er-
schließungsanlage ohne vollständigen Erwerb des Eigentums an den Straßenlandflächen und 
ohne Ausparzellierung herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu las-
sen, ist eine Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 6). 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be-
schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre-
chend zu erfüllen sind.  
 
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit 
lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage

3 
getroffen werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtslageplan 
Anlage 3: Lageplan Erschließungsanlage 
Anlage 4: Lageplan fehlendes Eigentum 
Anlage 5: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
Anlage 6: Satzungstext

Anlage 5 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

469 Zeichen

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/9 /10 /11 /11 /12 /13 /14 /15 /16 /17 /11 /18 □ /20 /21 /22 /23 /21 /24 /25 □ /21 /26 /24 /23 /22 /23 /23
/27 /18/23
/21 /28
/29 /12 /30 /31 /15 /32 /33 /12 /34 /12 /30 /18
/35 /11 /31 /36 /11 □ /37 /38 /13 /16 □ /39 □ /40 /12 /30 □ /41 /34 /12 /30 /34 /42 /30 /33 /12 /30 /43 /12 /10 /32 /11 /12 /30
/44 /30 /32 /11 /12 /13 /13 /11 □ /31 /43 /18 □ /23 /23 /45 /28 /26 /45 /23 /28 /23 /26/35 /12 /10 /11 /12 □ /27 □ /46 □ /27
2145
Anlage 5

Anlage 6 - Satzungstext

1197 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Poller 
Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-Poll 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 des 
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77  Absatz 1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der  Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jewei ls in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Poller Kirchweg von Am Schnellert bis Müllergasse in Köln-
Poll ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) d er Satzung der Stadt Köln über 
die Erhebung eines Erschließungsbeitrages – Erschli eßungsbeitragssatzung – vom 
29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung gelten- 
den Fassung – ohne das vollständige Eigentum an den  Straßenlandflächen sowie 
ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 3 - Lageplan Erschließungsanlage

468 Zeichen

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/9 /10 /11 /11 /12 /13 /14 /15 /16 /17 /11 /18 □ /20 /21 /22 /23 /24 /20 /25 □ /21 /26 /27 /23 /27 /28 /28
/29 /18/21
/30 /30 /30
/31 /12 /32 /33 /15 /34 /35 /12 /36 /12 /32 /18
/37 /11 /33 /38 /11 □ /39 /40 /13 /16 □ /41 □ /42 /12 /32 □ /43 /36 /12 /32 /36 /44 /32 /35 /12 /32 /45 /12 /10 /34 /11 /12 /32
/46 /32 /34 /11 /12 /13 /13 /11 □ /33 /45 /18 □ /23 /23 /47 /30 /26 /47 /23 /30 /23 /26/37 /12 /10 /11 /12 □ /29 □ /48 □ /29
Anlage 3

Anlage 4 - Lageplan fehlendes Eigentum

474 Zeichen

/0 /1 /2 /3 /1 □ /5 /6 /7 /8
/9 /10 /11 /11 /12 /13 /14 /15 /16 /17 /11 /18 □ /20 /21 /22 /23 /20 /24 /25 □ /21 /26 /27 /23 /22 /26 /21
/28/18
/26 /23 /21
/29 /12 /30 /31 /15 /32 /33 /12 /34 /12 /30 /18
/35 /11 /31 /36 /11 □ /37 /38 /13 /16 □ /39 □ /40 /12 /30 □ /41 /34 /12 /30 /34 /42 /30 /33 /12 /30 /43 /12 /10 /32 /11 /12 /30
/44 /30 /32 /11 /12 /13 /13 /11 □ /31 /43 /18 □ /23 /23 /45 /46 /26 /45 /23 /46 /23 /26/35 /12 /10 /11 /12 □ /28 □ /47 □ /28
3617/
201
Anlage 4

Anlage 2 - Übersichtslageplan

472 Zeichen

/0 /1 /2 /3 /1 □ /5 /6 /7 /8
/9 /10 /11 /11 /12 /13 /14 /15 /16 /17 /11 /18 □ /20 /21 /22 /21 /23 /24 /25 □ /21 /24 /26 /27 /28 /26 /24
/29 /18 /27/28
/28 /28 /28
/30 /12 /31 /32 /15 /33 /34 /12 /35 /12 /31 /18
/36 /11 /32 /37 /11 □ /38 /39 /13 /16 □ /40 □ /41 /12 /31 □ /42 /35 /12 /31 /35 /43 /31 /34 /12 /31 /44 /12 /10 /33 /11 /12 /31
/45 /31 /33 /11 /12 /13 /13 /11 □ /32 /44 /18 □ /27 /27 /46 /28 /24 /46 /27 /28 /27 /24/36 /12 /10 /11 /12 □ /29 □ /47 □ /29
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

15.09.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV)
Zur Sitzung
22.09.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Müllergasse
  • Poller Kirchweg
  • Kirchweg
  • Am Schnellert

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Details

Vorlagen-Nr.
1880/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.07.2026
Erstellt
22.06.2026 08:56