Mandari Insight

V/0134/2022

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster - Finanzierung von Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze

Vorlagen 24.02.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 25

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2003 Zeichen

V/0134/2022
V/0134/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fortsetzung des Vertrages zum
Schülerticket für den Schulstandort Münster - Finanzierung von Fahrkosten über der
Höchstbetragsgrenze
Beratungsfolge
22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0002/2022 „Fortsetzung des Vertrages zum
Schülerticket für den Schulstandort Münster – Finanzierung von Fahrkosten über der
Höchstbetragsgrenze“ vom 21.01.2022 wird genehmigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Ansatz für
Schülerfahrko
sten
Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am
Schulleben Beteiligte
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 30.000 € 8.850.000 €
2023 40.000 € 9.014.070 €
Das Volumen der freiwilligen Leistungen für das Schuljahr 2022/2023 beläuft sich, bei den aktuell
vorliegenden auswärtigen goCard-Zahlen und einer angenommenen Preissteigerung von 2 % auf rd.
Amt für Schule und
Weiterbildung
08.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Stöppel
T elefon:492-4039
stoeppelv@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0134/2022
70.000,00 €. Davon entfallen rd. 30.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2022 (5 Monate) und 40.000,00
€ auf das Haushaltsjahr 2023 (7 Monate).
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Inhaltlich wird
dabei auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022 verwiesen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
- Anlage A
- Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022

Anlage A

1823 Zeichen

Anlage A zur V/0134/2022
Kurzüberblick
Die Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket als freiwillige Leistung soll um ein Schuljahr
verlängert werden, damit neue vertragliche Regelungen mit den Verkehrsträgern getroffen werden
können und um Eltern und Schulen die Möglichkeit zu geben, die durchaus
schulwahlbeeinflussenden Regelungen der Übernahme der Schülerfahrkosten bei der
Schulanmeldung für sich konstruktiv berücksichtigen zu können.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
In der Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ sind Produkte
zusammengefasst, die die Finanzierung von z.B. Schülerfahrkosten darstellen. Das Schülerticket
(goCardAbo), welches auch für den Freizeitbereich nutzbar ist, beinhaltete zurzeit einen
Eigenanteil von 12,00 €.
Durch die Fortführung des Vertrages für ein Schuljahr, kann gewährleistet werden, dass die
Problematik mit allen Beteiligten besprochen und neu organisiert werden kann. Insbesondere die
Eltern können sich auf neue Eigenanteile und auf das neue Verfahren einstellen.
Finanzierung
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Eine
Übernahme über die gesetzliche Höchstbetragsgrenze ist eine vollständig freiwillige Leistung für
ein Schuljahr.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022

6070 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER

T || MÜNSTER

‚Amt für Schule und
Weiterbildung

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Koppelberg
Telefon: 492-4033

Koppelberg@stadt-
muenster.de

Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022

Betreff:

Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster — Finanzierung von
Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze

Beschluss:
I. Sachentscheidung

1. Der bestehende Vertrag zum Schülerticket für den Schulstandort Münster wird für das
Schuljahr 2022/2023 fortgeführt.

2. Die im Rahmen dieses Vertrages über der Höchstbetragsgrenze von 100,00 € je Schü-

ler*in und Monat liegenden Beförderungskosten werden als freiwillige Leistung finan-
ziert.

Il. Finanzielle Auswirkungen

Teilergebnisplan
Bezeichnung Betrag | Ansatz für Schü-
€ lerfahrtkosten
€
Produkt- Zentrale Leistungen für
gruppe am Schulleben Betei-
ligte

Zeile Aufwendungen für 30. Bu 8.850.000 €
Be und Dienstleistun-

-2-
Das Volumen der freiwilligen Leistung für das Schuljahr 2022/2023 beläuft sich, bei den aktuell
vorliegenden auswärtigen goCard-Zahlen und einer angenommenen Preissteigerung von 2 %,
auf rd. 70.000,00 €. Davon entfallen rd. 30.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2022 (5 Monate) und
40.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2023 (7 Monate).

Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der
0. g. Produktgruppe veranschlagt.

Begründung:

Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0761/2010 „Einführung eines Schülertickets in Münster‘ hat
der Rät die Verwaltung beauftragt, zur Einführung und Umsetzung des neuen Schülertickets mit
der Stadtwerke Münster GmbH, dem Regionalverkehr Münsterland und der Westfalenbus
GmbH eine gemeinsame vertragliche Regelung zu treffen.

Anfang 2011 wurde von allen Verkehrsträgern und der Stadt Münster ein gemeinsamer Vertrag
unterzeichnet, in dem auf der Basis der von der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) ge-
setzten Rahmenbedingungen eine Finanzierungsformel mit Dynamisierungsfaktor vereinbart
wurde, um einerseits den Schwankungen bei der Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schülern (SuS) und andererseits den üblichen tariflichen Kostensteigerungen Rechnung zu
tragen. .

Grundlage der Formel war eine Durchschnittsberechnung der Kosten aller SuS, die einen An-
spruch auf Übernahme der notwendigen Fahrkosten nach SchfkVO haben, unabhängig von
dem tatsächlichen individuellen Übernahmeanspruch.

Die bereits damals gültige Höchstbetragsgrenze der Kostenübernahme lag bei 100 € je An-
spruchsberechtigten und Monat (vgl. $ 2 Abs. 1 SchfkVO). Zum Zeitpunkt des Vertragsschlus-
ses lag der ermittelte Durchschnittsbetrag je SuS deutlich unter diesem Wert.

Auf Grund der Tarifsteigerungen im zurückliegenden Zeitraum übersteigt, wie mit den jüngsten
Rechnungen der Verkehrsträger erkennbar wurde, der Durchschnittsbetrag je SuS die monatli-
che Höchstbetragsgrenze bei den Fahrschülerinnen und Fahrschülern der Verkehrsträger Re-
gionalverkehr Münsterland und Westfalenbus GmbH. Hervorgerufen wird dies durch den relativ
kleinen Kreis (insgesamt knapp 300 von rd. 1.700 SuS), die mit diesen Verkehrsträgern in den
Preisstufen 4 oder 5 zu ihren Schulen nach Münster fahren.

Sie verursachen aktuell einen jährlichen Finanzierungsbedarf von rd. 70.000 € bei der Über-
nahme der Fahrkosten, der über der Höchstbetragsgrenze liegt und nicht aus einem Anspruch
aus der Schülerfahrkostenverordnung resultiert. .

Über die prozentuale Berücksichtigung von Tarifsteigerungen in der Planung ist die Finanzie-
rung der kompletten Fahrkosten der über der Höchstbetragsgrenze liegenden SuS-Gruppe aus
den Preisstufen 4 und 5 ist in der Summe der Schülerfahrkosten im städtischen Haushalt etati-
siert.

Eine Vertragskündigung ausschließlich für diese SuS-Gruppe bei den beiden regionalen Ver-
kehrsträgern ist nicht möglich, da der Vertrag weder nach Verkehrsträgern noch nach den SuS
in den jeweiligen Preisstufen differenziert. i i

Eine vertragliche Kündigung würde also für den Gesamtvertrag gelten, der dann zum Schuljahr
2022/23 neu ausgehandelt werden müsste.

Eine fristgerechte Kündigung dieses Vertrages müsste bis zum 31.01.2022 für den 31.07.2022
ausgesprochen werden.

Verbleibender Teil dieses Vertrages sind weitere rd. 1400 SuS aus dem Umland die Schulen in
Münster besuchen und der Preisstufe 3 zuzuordnen sind. Hier liegen die Kosten für ein Schü-
lerAbo plus derzeit bei 93,80 € und somit knapp unter der Höchstbetragsgrenze. Sofern man
diese also von den SuS der Preisstufen 4 und 5 getrennt betrachtet, ist absehbar, dass hier in
den nächsten 2-3 Jahren entsprechend den Tarifsteigerungen ebenfalls die 'Höchstbetrags-
grenze überschritten wird und dann kein Anspruch auf vollständige Übernahme der Fahrkosten
mehr besteht. j

-3-
Eine neue vertragliche Regelung hätte demnach nur eine Gültigkeit 2-3 Jahre und müsste dann
erneut gekündigt werden bzw. der Vertrag nur für einen entsprechenden Zeitraum geschlossen
werden.

Um auch den SuS aus den Umlandgemeinden, die in Münster die für sie nächstgelegene Schule
besuchen, einen fahrkostenfreien Schulbesuch auch in den Preisstufen 4 und 5 zu ermöglichen,
wird deshalb empfohlen, die über den Höchstbetrag liegenden Fahrkosten als freiwillige Leis-
tung der Stadt Münster zu übernehmen.

Mit dieser Entscheidung wird ausreichend zeitlicher Vorlauf generiert, um mit dem Überschrei-
ten der Höchstbetragsgrenze in der Preisstufe 3 neue vertragliche Regelungen mit den Ver-
kehrsträgern treffen zu können und um Eltern und Schulen die Möglichkeit zu geben, die durch-
aus schulwahlbeeinflussenden Regelungen der Übernahme der Schülerfahrkosten bei der
Schulanmeldung für sich konstruktiv berücksichtigen zu können.

Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der oben genannten vertraglich geregelten
Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre, wenn die Übernahme der über der Höchstbetragsgrenze
liegenden Fahrkosten als freiwillige Leistung der Stadt Münster nicht beschlossen würde.

Münster, dey&/V 2
Markus Lew Christoph Katterltidt

Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der Fraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN/GAL

Beratungsverlauf (4)

22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0134/2022
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2022
Erstellt
17.02.2022 10:17