V/0134/2022
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster - Finanzierung von Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze
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Beschlussvorlage
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V/0134/2022 V/0134/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für die Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster - Finanzierung von Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze Beratungsfolge 22.03.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 05.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die beiliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0002/2022 „Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster – Finanzierung von Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze“ vom 21.01.2022 wird genehmigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Ansatz für Schülerfahrko sten Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 30.000 € 8.850.000 € 2023 40.000 € 9.014.070 € Das Volumen der freiwilligen Leistungen für das Schuljahr 2022/2023 beläuft sich, bei den aktuell vorliegenden auswärtigen goCard-Zahlen und einer angenommenen Preissteigerung von 2 % auf rd. Amt für Schule und Weiterbildung 08.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stöppel T elefon:492-4039 stoeppelv@stadt- muenster.de - 2 - V/0134/2022 70.000,00 €. Davon entfallen rd. 30.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2022 (5 Monate) und 40.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2023 (7 Monate). Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Inhaltlich wird dabei auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022 verwiesen. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0134/2022 Kurzüberblick Die Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket als freiwillige Leistung soll um ein Schuljahr verlängert werden, damit neue vertragliche Regelungen mit den Verkehrsträgern getroffen werden können und um Eltern und Schulen die Möglichkeit zu geben, die durchaus schulwahlbeeinflussenden Regelungen der Übernahme der Schülerfahrkosten bei der Schulanmeldung für sich konstruktiv berücksichtigen zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In der Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ sind Produkte zusammengefasst, die die Finanzierung von z.B. Schülerfahrkosten darstellen. Das Schülerticket (goCardAbo), welches auch für den Freizeitbereich nutzbar ist, beinhaltete zurzeit einen Eigenanteil von 12,00 €. Durch die Fortführung des Vertrages für ein Schuljahr, kann gewährleistet werden, dass die Problematik mit allen Beteiligten besprochen und neu organisiert werden kann. Insbesondere die Eltern können sich auf neue Eigenanteile und auf das neue Verfahren einstellen. Finanzierung Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage für die Maßnahme ist ein Beschluss des Rates zu dieser Vorlage. Eine Übernahme über die gesetzliche Höchstbetragsgrenze ist eine vollständig freiwillige Leistung für ein Schuljahr. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022
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DER OBERBÜRGERMEISTER T || MÜNSTER ‚Amt für Schule und Weiterbildung Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koppelberg Telefon: 492-4033 Koppelberg@stadt- muenster.de Dringlichkeitsentscheidung D/0002/2022 Betreff: Fortsetzung des Vertrages zum Schülerticket für den Schulstandort Münster — Finanzierung von Fahrkosten über der Höchstbetragsgrenze Beschluss: I. Sachentscheidung 1. Der bestehende Vertrag zum Schülerticket für den Schulstandort Münster wird für das Schuljahr 2022/2023 fortgeführt. 2. Die im Rahmen dieses Vertrages über der Höchstbetragsgrenze von 100,00 € je Schü- ler*in und Monat liegenden Beförderungskosten werden als freiwillige Leistung finan- ziert. Il. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Bezeichnung Betrag | Ansatz für Schü- € lerfahrtkosten € Produkt- Zentrale Leistungen für gruppe am Schulleben Betei- ligte Zeile Aufwendungen für 30. Bu 8.850.000 € Be und Dienstleistun- -2- Das Volumen der freiwilligen Leistung für das Schuljahr 2022/2023 beläuft sich, bei den aktuell vorliegenden auswärtigen goCard-Zahlen und einer angenommenen Preissteigerung von 2 %, auf rd. 70.000,00 €. Davon entfallen rd. 30.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2022 (5 Monate) und 40.000,00 € auf das Haushaltsjahr 2023 (7 Monate). Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der 0. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0761/2010 „Einführung eines Schülertickets in Münster‘ hat der Rät die Verwaltung beauftragt, zur Einführung und Umsetzung des neuen Schülertickets mit der Stadtwerke Münster GmbH, dem Regionalverkehr Münsterland und der Westfalenbus GmbH eine gemeinsame vertragliche Regelung zu treffen. Anfang 2011 wurde von allen Verkehrsträgern und der Stadt Münster ein gemeinsamer Vertrag unterzeichnet, in dem auf der Basis der von der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) ge- setzten Rahmenbedingungen eine Finanzierungsformel mit Dynamisierungsfaktor vereinbart wurde, um einerseits den Schwankungen bei der Zahl der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern (SuS) und andererseits den üblichen tariflichen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen. . Grundlage der Formel war eine Durchschnittsberechnung der Kosten aller SuS, die einen An- spruch auf Übernahme der notwendigen Fahrkosten nach SchfkVO haben, unabhängig von dem tatsächlichen individuellen Übernahmeanspruch. Die bereits damals gültige Höchstbetragsgrenze der Kostenübernahme lag bei 100 € je An- spruchsberechtigten und Monat (vgl. $ 2 Abs. 1 SchfkVO). Zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses lag der ermittelte Durchschnittsbetrag je SuS deutlich unter diesem Wert. Auf Grund der Tarifsteigerungen im zurückliegenden Zeitraum übersteigt, wie mit den jüngsten Rechnungen der Verkehrsträger erkennbar wurde, der Durchschnittsbetrag je SuS die monatli- che Höchstbetragsgrenze bei den Fahrschülerinnen und Fahrschülern der Verkehrsträger Re- gionalverkehr Münsterland und Westfalenbus GmbH. Hervorgerufen wird dies durch den relativ kleinen Kreis (insgesamt knapp 300 von rd. 1.700 SuS), die mit diesen Verkehrsträgern in den Preisstufen 4 oder 5 zu ihren Schulen nach Münster fahren. Sie verursachen aktuell einen jährlichen Finanzierungsbedarf von rd. 70.000 € bei der Über- nahme der Fahrkosten, der über der Höchstbetragsgrenze liegt und nicht aus einem Anspruch aus der Schülerfahrkostenverordnung resultiert. . Über die prozentuale Berücksichtigung von Tarifsteigerungen in der Planung ist die Finanzie- rung der kompletten Fahrkosten der über der Höchstbetragsgrenze liegenden SuS-Gruppe aus den Preisstufen 4 und 5 ist in der Summe der Schülerfahrkosten im städtischen Haushalt etati- siert. Eine Vertragskündigung ausschließlich für diese SuS-Gruppe bei den beiden regionalen Ver- kehrsträgern ist nicht möglich, da der Vertrag weder nach Verkehrsträgern noch nach den SuS in den jeweiligen Preisstufen differenziert. i i Eine vertragliche Kündigung würde also für den Gesamtvertrag gelten, der dann zum Schuljahr 2022/23 neu ausgehandelt werden müsste. Eine fristgerechte Kündigung dieses Vertrages müsste bis zum 31.01.2022 für den 31.07.2022 ausgesprochen werden. Verbleibender Teil dieses Vertrages sind weitere rd. 1400 SuS aus dem Umland die Schulen in Münster besuchen und der Preisstufe 3 zuzuordnen sind. Hier liegen die Kosten für ein Schü- lerAbo plus derzeit bei 93,80 € und somit knapp unter der Höchstbetragsgrenze. Sofern man diese also von den SuS der Preisstufen 4 und 5 getrennt betrachtet, ist absehbar, dass hier in den nächsten 2-3 Jahren entsprechend den Tarifsteigerungen ebenfalls die 'Höchstbetrags- grenze überschritten wird und dann kein Anspruch auf vollständige Übernahme der Fahrkosten mehr besteht. j -3- Eine neue vertragliche Regelung hätte demnach nur eine Gültigkeit 2-3 Jahre und müsste dann erneut gekündigt werden bzw. der Vertrag nur für einen entsprechenden Zeitraum geschlossen werden. Um auch den SuS aus den Umlandgemeinden, die in Münster die für sie nächstgelegene Schule besuchen, einen fahrkostenfreien Schulbesuch auch in den Preisstufen 4 und 5 zu ermöglichen, wird deshalb empfohlen, die über den Höchstbetrag liegenden Fahrkosten als freiwillige Leis- tung der Stadt Münster zu übernehmen. Mit dieser Entscheidung wird ausreichend zeitlicher Vorlauf generiert, um mit dem Überschrei- ten der Höchstbetragsgrenze in der Preisstufe 3 neue vertragliche Regelungen mit den Ver- kehrsträgern treffen zu können und um Eltern und Schulen die Möglichkeit zu geben, die durch- aus schulwahlbeeinflussenden Regelungen der Übernahme der Schülerfahrkosten bei der Schulanmeldung für sich konstruktiv berücksichtigen zu können. Die Dringlichkeit der Entscheidung ergibt sich aus der oben genannten vertraglich geregelten Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre, wenn die Übernahme der über der Höchstbetragsgrenze liegenden Fahrkosten als freiwillige Leistung der Stadt Münster nicht beschlossen würde. Münster, dey&/V 2 Markus Lew Christoph Katterltidt Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN/GAL
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0134/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.02.2022
- Erstellt
- 17.02.2022 10:17