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V/0447/2012

Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Geldeinlage in die Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost

Vorlagen 29.05.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 40

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6842 Zeichen

V/0447/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung der Geldeinlage in die Annette von Droste zu 
Hülshoff-Stiftung aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland -Ost wird aus den Mitteln für gesam t-
städtische Projekte (35 % der Mittel aus d er Gewinnausschüttung (Topf 2)) ein Zuschuss zur F i-
nanzierung der Geldeinlage in die A nnette von Droste zu Hülshoff -Stiftung in Höhe von 500.000 
Euro gewährt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 15 01 Anteile an Unternehmen 
2012 500.000 außerplanmäßige 
Auszahlung Investitionsmaßnahme 1040 Annette von Droste zu Hüls-
hoff-Stiftung 
Auszahlungen   
 
Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlung wi rd nach § 83 GO NRW   
zugestimmt. Deckung: Erträge aus der Gewinnausschü ttung der Sparkasse Münsterland -Ost in 
2012 (Produktgruppe 15 01 „Anteile an Unternehmen“, Zeile 19 „Finanzerträge“). 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0447/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0447/2012 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„1. Die Stadt Mün ster begrüßt die Absicht des Landes, durch ihre eigene NRW Stiftung die in 
Gründung befindliche Kulturstiftung ‘Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung’ unterstützen zu 
wollen.  
 
2. Der Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils der Stadt Münster am Haus Rüsc hhaus 
und seinen Außenanlagen in Münster -Nienberge an die Annette von Droste zu Hül shoff-
Stiftung mit dem Ziel des anschließenden Verkaufs an die NRW -Stiftung wird unter der au f-
schiebenden Be dingung zugestimmt, dass die zuständige staatliche Stiftungsaufsichtsb e-
hörde die Annette von Droste zu Hülshoff -Stiftung als rechtsfähig anerkennt. Aus dem Ve r-
kauf an die NRW Stiftung wird, bezogen auf den hälftigen Anteil der Stadt Münster, ein Ve r-
kaufserlös von 806.000,- Euro erwartet. Zusätzlich wird seitens der Stadt Münster eine Geld-
einlage von 500.000, - Euro in die Annette von Droste zu Hülshoff -Stiftung eingebracht. Die 
Stadt erhält mi ndestens eine Stimme im Kuratorium der Annette von Droste zu Hülsh off-
Stiftung. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt alle Maßnahmen zu treffen, um eine Finanzierung der 
Geldeinlage in die Annette von Droste zu Hülshoff -Stiftung in Höhe von 500.000 € aus 
einer zu erwartenden Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland -Ost vorne h-
men zu können. 
 
4. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Münster mit dem LWL und der 
NRW Stiftung über die Ablösung der Kosten für den Betrieb und die Bauinstandhaltung etc. 
bis 2019 eine einvernehmliche Lösung findet. 
 
5.  Der Rat der Stadt Müns ter nimmt zur Kenntnis, dass eine von der staatlichen Stiftungsau f-
sichtsbehörde als rechtsfähig anerkannte Stiftung eine eigenständige Rechtsperson ist und 
am Gründungsakt nicht beteiligte Zustifter, somit auch die Stadt Münster, für deren Verbin d-
lichkeiten nicht haften. Wenn die Stadt Münster ein Mitglied ins Kuratorium der Droste -
Stiftung entsendet, so haftet sie in dem Rahmen, wie sie auch bei anderen Au fsichtsgremien 
in Verantwortung gezogen werden kann. Für die Stadt Münster ist eine Nachschusspflicht 
zur Stiftung auf jeden Fall ausgeschlossen. 
 
6. Dem Rat der Stadt Münster werden die Eckpunkte des Übereignungsvertrages zwischen der 
Stadt Münster und der Annette von Droste zu Hülshoff -Stiftung und die Ergebnisse der li e-
genschaftlichen Vereinbarungen zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
7. Die Übertragung des hälftigen Miteigentumsanteils der Stadt Münster am Haus Rüsc hhaus 
erfolgt erst nach Vorliegen des bereits seit längerer Zeit in Aussicht gestellten Erbverzichts 
der Freifrau von Droste zu Hülshoff.“ 
 
 
Zur Umsetzung von Ziffer 3 des Beschlusses legt die Verwaltung diese Vorlage vor. Hierbei geht 
es nicht mehr um eine Grundsatzentscheidung in der Sache, sondern ausschließlich um die U m-
setzung des Ratsbeschlusses zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 50 0.000 Euro aus 
der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland -Ost zur Finanzierung der Gel deinlage in die 
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung.  
 
Über die Ausschüttung der Gewinnausschüttung wird die Zweckverbandsversammlung der Spa r-
kasse Münsterland-Ost am 26.06.2012 entscheiden. Da davon auszugehen ist, dass wieder eine 
Gewinnausschüttung an die Verbandsmitglieder erfolgen wird, legt die Verwaltung bereits jetzt 
eine entsprechende Vorlage vor, die sicherstellt, dass im Falle einer entsprechenden Gewi nnaus-

- 3 - 
V/0447/2012 
schüttung auch ein entsprechender Zuschuss zeitnah bewilligt werden kann, damit der Gründung 
der Stiftung nichts mehr im Wege steht.  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.05.2012 die Änderung des Verfahrens zu Gewährung von 
Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland-Ost beschlossen. Das neue 
Verfahren sieht vor, dass 35 % der Mittel aus der Gewinnausschüttung für Projekte von gesam t-
städtischer Bedeutung verwandt werden können. Die Beschlüsse sind nicht dem formalen Verfa h-
ren, dass in der Regel parallel zu den Etatberatungen stattfindet, unterworfen, so ndern können 
unterjährig gefasst werden. Die Finanzierung der Geldeinlage in die Annette von Droste zu Hül s-
hoff-Stiftung ist als solches Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung anzuseh en. Durch den Rat 
wurde bereits beschlossen, dass aus den Mitteln der Gewinnausschüttung die Finanzierung dieses 
Projektes erfolgen soll. 
 
Die Verwaltung wird dem Rat zur Sitzung des Rates am 27.06.2012 mitteilen, welchen B eschluss 
die Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Münsterland-Ost zur Frage der Gewinnausschü t-
tung gefasst hat, sodass dann feststeht, über welche Mittel die Stadt Münster insg esamt verfügen 
kann.  
 
Ergänzender Hinweis zum Vertragsabschluss: 
 
Zur Nutzungsmöglichkeit des Hauses Rüschhaus  durch die Stadt Münster wird darauf hingewi e-
sen, dass in Ausführung des Ratesbeschlusses vom 09.05.2012 (Vorlage n.ö. V/0023/2012 Ziffer 1 
f) mit der Annette von Droste zu Hülshoff -Stiftung vereinbart worden ist, dass die Annette von 
Droste zu Hülshoff -Stiftung in Kooperation und in Abstimmung mit der Stadt Münster viermal im 
Laufe eines Jahres ganztägig repräsentative Veranstaltungen auf Haus Rüschhaus durchführt. 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (3)

21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 40 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0447/2012
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37