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V/0701/2022

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderung einer weiteren Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt

Vorlagen 04.11.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 24

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6185 Zeichen

V/0701/2022 
V/0701/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderung einer weiteren Personalverstärkung im 
Gesundheits- und Veterinäramt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat bestätigt die Einrichtung von 5,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für das Gesundheits - 
und Veterinäramt zum Stellenplan 2023, die zu 100 % über den „Pakt für den öffentlichen Ge-
sundheitsdienst“ refinanziert werden.  
 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
14.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Schulze Kalthoff  
Telefon: 492-5300 
SchulzeKalthoff@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0701/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haushaltsjahr Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste    
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen  
2023 
2024 
2025 
2026 
396.340 
396.340 
396.340 
396.340 
Erträge 
 
 
 
Erträge gesamt    1.585.360  
Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 
2024 
2025 
2026 
396.340 
396.340 
396.340 
396.340 
 
Aufwendungen  
gesamt 
   1.585.360   
Saldo    0  
 
 
Die zur Finanzierung von 5,25 VZÄ erforderlichen Ermächtigungen werden von der Verwaltung durch 
ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen für den Haushalt 2023 eingebracht. Die Kompensation 
der zusätzlichen Haushaltsbelastungen erfolgt zu 100% durch den „Pakt für den öffentlichen Gesund-
heitsdienst“ für die Jahre 2023 bis 2026.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder wie bereits früher berichtet im 
September 2020 den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Hiermit sollen der 
öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und insbesondere die Gesundheitsämter in ganz Deutschland 
personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden. Insgesamt stellt der Bund im ÖGD -Pakt 4 
Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und die Schaffung moderner Strukturen zur Verfügung – 
davon 3,1 Milliarden Euro allein für den personellen Ausbau des ÖGD. Im Rahmen des Pakts stehen 
sämtliche Aufgaben des ÖGD im Fokus.  
 
Über die gesamte Laufzeit hinweg beinhaltet der Pakt eine Zielgröße von 5.000 neu zu schaffenden 
Stellen im ÖGD, davon grundsätzlich 90% in den unteren  Gesundheitsbehörden / örtlichen Gesund-
heitsämtern. 
 
Die erste Tranche der Förderung von neuen Personalstellen ist Ende 2021 bewilligt worden. Im Rah-
men dieser Förderphase sollten dadurch im Jahr 2021 bundesweit 1.500 Vollzeitstellen im ÖGD ge-
schaffen werden. Der Stadt Münster wurde in dem Rahmen auf Antrag ein Betrag i.H.v. 590.000 Euro 
mit der Vorgabe bewilligt, damit mindestens 8,4 neue unbefristete Stellen im Gesundheitsamt einzu-
richten.  
 
Mit der im Jahr 2022 begonnenen zweiten Förderphase sollen bunde sweit insgesamt weitere 3.500 
Vollzeitstellen im ÖGD geschaffen werden.

- 3 - 
V/0701/2022 
Umsetzung in Nordrhein-Westfalen: 
 
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und die kommunalen Spitzenver-
bände haben im September 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des ÖGD-Pakts für das 
Land Nordrhein-Westfalen (Rahmenvereinbarung Personalaufwuchs) unterzeichnet, die inzwischen 
für die zweite Förderphase angepasst und verlängert wurde. 
 
Orientiert an den Vorgaben des Bundes ist danach in NRW in der zweiten Förderphase die Schaffung 
und Finanzierung von mindestens weiteren 679 Stellen auf der Ebene der unteren Gesundheitsbe-
hörden vorgesehen. Auf Münster entfällt davon eine „Mindestquote“ von 12,04 Stellen (Vollzeitäquiva-
lenten) – der Wert orientiert sich an der anteiligen Bevölkerungszahl. Dieser Wert stellt die Min-
destanzahl an Stellen dar, die in Münster gem. Bundesvorgaben und Rahmenvereinbarung bis zum 
Jahresende 2022 für Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde einzurichten (zu beschließen) sind, 
um die f ür Münster in diesem Jahr „reservierte“ Fördersumme zu erlangen. Für das Jahr 2022 steht 
hier für Münster ein Betrag i.H.v. 1.207.443 Euro bereit. Die Besetzung der Stellen kann gestaffelt in 
den nächsten Jahren erfolgen. 
 
Umsetzung in Münster: 
 
Der erst im September 2022 veröffentlichte zweite Förderaufruf und die erst damit bekannt geworde-
ne genaue Größenordnung der Fördermittel für 2022 incl. der damit verbundenen „Mindestquoten“ 
von zu schaffenden Stellen hat wie im Jahr 2021 gegen Jahresende zu einem hohen Handlungsdruck 
geführt.  
 
Die Stadt Münster hat inzwischen unter Beachtung der vorgegebenen engen Fristen einen Antrag 
über eine Mittelzuwendung für das Jahr 2022 in Höhe von 1.020.000 Euro auf Grundlage der „Rah-
menvereinbarung Personalaufwuchs“ bei der Bezirksregierung gestellt und im Antrag mitgeteilt, dass 
damit die Einrichtung von mindestens 12,62 Stellen (und damit 0,58 Stellen über der Mindestquote) 
vorgesehen ist.  
 
Ein Teil der im Rahmen der zweiten Fördertranche vorgesehenen Stellen ist bereits in der Anmeldung 
zum Stellenplan 2023 enthalten. Aufgrund der erst spät bekannt gewordenen genauen Rahmenbe-
dingungen des zweiten Förderaufrufs konnte ein Stellenkontingent i.H.v. 5,25 Stellen nicht mehr 
rechtzeitig im Rahmen der regulären Stellenplananmeldung erfasst werden und wird hiermit nachge-
meldet. Die Zuschussgewährung ist auch für das Jahr 2022 wie bereits im ersten Förderaufruf 2021 
daran gebunden, dass das zuständige Entscheidungsgremium der Kommune  die Stelleneinrichtung 
beschließt. 
 
Die mit di eser Vorlage nachgemeldeten 5,25 Stellen verteilen sich gemäß den vom Land definierten 
Kategorien wie folgt: 
o 0,5 Stelle ärztliches Personal (Kinder- und Jugendpsychiatrie) 
o 1,75 Stellen weiteres Fachpersonal (Psychiatriekoordinati-
on/Gesundheitsförderung/Gesundheitplanung/Gesundheitsberichterstattung/Öffentlichkeitsarb
eit) 
o 3,0 Stellen Verwaltungspersonal (verschiedene Aufgaben) 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage A

2224 Zeichen

Anlage A zur V/0701/2022 
Kurzüberblick 
Der im September 2020 von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Öffentlichen Ge-
sundheitsdienst“ soll zur personellen Verstärkung der Unteren Gesundheitsbehörde Münster um-
gesetzt werden. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Landes NRW sollen die Fördermittel 
zu einem Personalaufwuchs bei Amt 53 führen. Damit verbundene Personalkosten werden vom 
Land NRW bei entsprechenden Nachweisen vollumfänglich erstattet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie 
für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung ak-
tiv mitwirken“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch suk-
zessive Verstärkung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst“.  
Zielerreichung: Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde für das Jahr 2021 erst-
mals umgesetzt. Die ersten Personalverstärkungen erfolgten bereits in 2021. Weiterer Personal-
aufwuchs ist mit dem aktuellen Förderaufruf für das Jahr 2022 vorgesehen. Eine tatsächliche Be-
setzung der eingerichteten Stellen kann sowohl in 2022 als auch gestaffelt in den Folgejahren 
2023-2025 erfolgen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
100%-ige Kostenneutralität. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Grundlage des Personalaufwuchses der Unteren Gesundheitsbehörde ist der „Pakt für den Öf-
fentlichen Gesundheitsdienst“. 
Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar in Abhängigkeit zum Personalauf-
wuchs; es werden jedoch die tatsächlich entstehenden Personalkosten voll erstattet. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
nein

Beratungsverlauf (4)

23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0701/2022
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2022
Erstellt
31.10.2022 16:05