V/0701/2022
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderung einer weiteren Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt
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Beschlussvorlage
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V/0701/2022 V/0701/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – Förderung einer weiteren Personalverstärkung im Gesundheits- und Veterinäramt Beratungsfolge 23.11.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat bestätigt die Einrichtung von 5,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) für das Gesundheits - und Veterinäramt zum Stellenplan 2023, die zu 100 % über den „Pakt für den öffentlichen Ge- sundheitsdienst“ refinanziert werden. Gesundheits- und Veterinäramt 14.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Schulze Kalthoff Telefon: 492-5300 SchulzeKalthoff@stadt- muenster.de - 2 - V/0701/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0701 Gesundheitsdienste Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2023 2024 2025 2026 396.340 396.340 396.340 396.340 Erträge Erträge gesamt 1.585.360 Zeile 11 Personalaufwendungen 2023 2024 2025 2026 396.340 396.340 396.340 396.340 Aufwendungen gesamt 1.585.360 Saldo 0 Die zur Finanzierung von 5,25 VZÄ erforderlichen Ermächtigungen werden von der Verwaltung durch ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen für den Haushalt 2023 eingebracht. Die Kompensation der zusätzlichen Haushaltsbelastungen erfolgt zu 100% durch den „Pakt für den öffentlichen Gesund- heitsdienst“ für die Jahre 2023 bis 2026. Begründung: Ausgangslage: Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie haben Bund und Länder wie bereits früher berichtet im September 2020 den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen. Hiermit sollen der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) und insbesondere die Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufgestockt, modernisiert und vernetzt werden. Insgesamt stellt der Bund im ÖGD -Pakt 4 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und die Schaffung moderner Strukturen zur Verfügung – davon 3,1 Milliarden Euro allein für den personellen Ausbau des ÖGD. Im Rahmen des Pakts stehen sämtliche Aufgaben des ÖGD im Fokus. Über die gesamte Laufzeit hinweg beinhaltet der Pakt eine Zielgröße von 5.000 neu zu schaffenden Stellen im ÖGD, davon grundsätzlich 90% in den unteren Gesundheitsbehörden / örtlichen Gesund- heitsämtern. Die erste Tranche der Förderung von neuen Personalstellen ist Ende 2021 bewilligt worden. Im Rah- men dieser Förderphase sollten dadurch im Jahr 2021 bundesweit 1.500 Vollzeitstellen im ÖGD ge- schaffen werden. Der Stadt Münster wurde in dem Rahmen auf Antrag ein Betrag i.H.v. 590.000 Euro mit der Vorgabe bewilligt, damit mindestens 8,4 neue unbefristete Stellen im Gesundheitsamt einzu- richten. Mit der im Jahr 2022 begonnenen zweiten Förderphase sollen bunde sweit insgesamt weitere 3.500 Vollzeitstellen im ÖGD geschaffen werden. - 3 - V/0701/2022 Umsetzung in Nordrhein-Westfalen: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und die kommunalen Spitzenver- bände haben im September 2021 eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des ÖGD-Pakts für das Land Nordrhein-Westfalen (Rahmenvereinbarung Personalaufwuchs) unterzeichnet, die inzwischen für die zweite Förderphase angepasst und verlängert wurde. Orientiert an den Vorgaben des Bundes ist danach in NRW in der zweiten Förderphase die Schaffung und Finanzierung von mindestens weiteren 679 Stellen auf der Ebene der unteren Gesundheitsbe- hörden vorgesehen. Auf Münster entfällt davon eine „Mindestquote“ von 12,04 Stellen (Vollzeitäquiva- lenten) – der Wert orientiert sich an der anteiligen Bevölkerungszahl. Dieser Wert stellt die Min- destanzahl an Stellen dar, die in Münster gem. Bundesvorgaben und Rahmenvereinbarung bis zum Jahresende 2022 für Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde einzurichten (zu beschließen) sind, um die f ür Münster in diesem Jahr „reservierte“ Fördersumme zu erlangen. Für das Jahr 2022 steht hier für Münster ein Betrag i.H.v. 1.207.443 Euro bereit. Die Besetzung der Stellen kann gestaffelt in den nächsten Jahren erfolgen. Umsetzung in Münster: Der erst im September 2022 veröffentlichte zweite Förderaufruf und die erst damit bekannt geworde- ne genaue Größenordnung der Fördermittel für 2022 incl. der damit verbundenen „Mindestquoten“ von zu schaffenden Stellen hat wie im Jahr 2021 gegen Jahresende zu einem hohen Handlungsdruck geführt. Die Stadt Münster hat inzwischen unter Beachtung der vorgegebenen engen Fristen einen Antrag über eine Mittelzuwendung für das Jahr 2022 in Höhe von 1.020.000 Euro auf Grundlage der „Rah- menvereinbarung Personalaufwuchs“ bei der Bezirksregierung gestellt und im Antrag mitgeteilt, dass damit die Einrichtung von mindestens 12,62 Stellen (und damit 0,58 Stellen über der Mindestquote) vorgesehen ist. Ein Teil der im Rahmen der zweiten Fördertranche vorgesehenen Stellen ist bereits in der Anmeldung zum Stellenplan 2023 enthalten. Aufgrund der erst spät bekannt gewordenen genauen Rahmenbe- dingungen des zweiten Förderaufrufs konnte ein Stellenkontingent i.H.v. 5,25 Stellen nicht mehr rechtzeitig im Rahmen der regulären Stellenplananmeldung erfasst werden und wird hiermit nachge- meldet. Die Zuschussgewährung ist auch für das Jahr 2022 wie bereits im ersten Förderaufruf 2021 daran gebunden, dass das zuständige Entscheidungsgremium der Kommune die Stelleneinrichtung beschließt. Die mit di eser Vorlage nachgemeldeten 5,25 Stellen verteilen sich gemäß den vom Land definierten Kategorien wie folgt: o 0,5 Stelle ärztliches Personal (Kinder- und Jugendpsychiatrie) o 1,75 Stellen weiteres Fachpersonal (Psychiatriekoordinati- on/Gesundheitsförderung/Gesundheitplanung/Gesundheitsberichterstattung/Öffentlichkeitsarb eit) o 3,0 Stellen Verwaltungspersonal (verschiedene Aufgaben) In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Anlage A
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Anlage A zur V/0701/2022 Kurzüberblick Der im September 2020 von Bund und Ländern beschlossene „Pakt für den Öffentlichen Ge- sundheitsdienst“ soll zur personellen Verstärkung der Unteren Gesundheitsbehörde Münster um- gesetzt werden. Entsprechend der Rahmenbedingungen des Landes NRW sollen die Fördermittel zu einem Personalaufwuchs bei Amt 53 führen. Damit verbundene Personalkosten werden vom Land NRW bei entsprechenden Nachweisen vollumfänglich erstattet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung ak- tiv mitwirken“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch suk- zessive Verstärkung des Personals im Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Zielerreichung: Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wurde für das Jahr 2021 erst- mals umgesetzt. Die ersten Personalverstärkungen erfolgten bereits in 2021. Weiterer Personal- aufwuchs ist mit dem aktuellen Förderaufruf für das Jahr 2022 vorgesehen. Eine tatsächliche Be- setzung der eingerichteten Stellen kann sowohl in 2022 als auch gestaffelt in den Folgejahren 2023-2025 erfolgen. Finanzierung Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein 100%-ige Kostenneutralität. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Grundlage des Personalaufwuchses der Unteren Gesundheitsbehörde ist der „Pakt für den Öf- fentlichen Gesundheitsdienst“. Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe beeinflussbar in Abhängigkeit zum Personalauf- wuchs; es werden jedoch die tatsächlich entstehenden Personalkosten voll erstattet. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) nein
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0701/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2022
- Erstellt
- 31.10.2022 16:05