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V/0287/2024

Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der Kommunalen Stiftungen

Vorlagen 29.07.2024

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Anlage 1 Tabellarische Übersicht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 1 Tabellarische Übersicht

9993 Zeichen

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 
Blatt 1 
1. Entwicklung der für Stiftungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel 
Ergebnis Ergebnis- Zuführung/ Zuführung zu Ergebnis Für Stiftungszwecke verwendete Mittel Entwicklung Mittelvortrag/-vorgriff 
Vermögens- anteile an Auflösung  Rücklage § 62 Vermögens- 
verwaltung Eigentümer- Rücklagen Abs.1 Nr 3 AO verwaltung Mittel- Mittel- 
ohne Anteile gemein- Instandhaltg. und Stiftungs- nach Auflösung Aufwen- Zuführung vortrag/ vortrag/ 
an Eigentü- schaften Betriebsmittel kapital Veränderung Rücklagen dungen Rücklagen Gesamt Zwischen- -vorgriff -vorgriff 
mergemein. Nutzungsgeb. Rücklagen Projekte Projekte Projekte ergebnis 01.01.2023 31.12.2023 
Kapital 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Selbständige Stiftungen 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * 600,3 197,3 -374,1 0,0 423,5 0,0 0,0 0,0 0,0 423,5 456,8 880,3 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 134,4 49,3 -61,2 0,0 122,5 0,0 0,0 0,0 0,0 122,5 76,4 198,9 
Stiftung Magdalenenhospital -74,5 98,7 121,1 0,0 145,3 94,4 95,6 94,4 95,6 49,7 -4.392,0 -4.342,3 
  Stiftungsfonds 6,7 0,0 0,0 0,0 6,7 0,0 0,0 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 594,0 0,0 0,0 -124,8 469,2 0,0 148,4 70,2 218,6 250,6 96,2 346,8 
  Stiftungsfonds 20,0 0,0 0,0 -20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Siverdes 1.217,1 641,4 -800,0 -601,7 456,8 302,1 349,8 292,5 340,2 116,6 385,1 501,7 
Gesamt 2.498,0 986,7 -1.114,2 -746,5 1.624,0 396,5 593,8 463,8 661,1 962,9 -3.377,5 -2.414,6 
Unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 129,0 0,0 0,0 -43,2 85,8 12,8 12,8 12,8 12,8 73,0 -104,4 -31,4 
Buschmann Stiftung 149,8 0,0 -100,0 -49,9 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1 9,4 9,3 
Gesamt 278,8 0,0 -100,0 -93,1 85,7 12,8 12,8 12,8 12,8 72,9 -95,0 -22,1 
Eigentümergemeinschaften 
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 986,7 -986,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
EG Altenwohnungen Finkenstraße -128,6 0,0 128,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
EG Altenzentrum Klarastift 138,9 0,0 76,3 0,0 215,2 0,0 0,0 0,0 0,0 215,2 -243,2 -28,0 
Gesamt 997,0 -986,7 204,9 0,0 215,2 0,0 0,0 0,0 0,0 215,2 -243,2 -28,0 
    * Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage 
      (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) in Höhe von TEUR 35,4 enthalten.

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 
Blatt 2 
2. Gegenüberstellung Stiftungskapital zu langfristigem Vermögen 
Sachanlagen/ Beteiligung nicht in 
Stiftungs- Freie Finanzanlagen des Beteiligung Altenzentrum Immobilien 
kapital/ Rücklage Nutzungs- Stiftungs- Anlagevermögens an Eigentü- Klarastift GmbH/ angelegtes 
Stiftungs- nach § 62 gebundenes kapital ./. Darlehen mer gemein- Sozialholding Stiftungs- 
fonds Abs. 1 Nr. 3 AO Kapital gesamt ./. Sonderposten schaften Klarastift GmbH kapital 
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO 
Selbständige Stiftungen 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 8.748,4 1.443,5 0,0 10.191,9 571,8 4.983,0 0,0 4.637,1 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 4.086,2 462,5 0,0 4.548,7 499,2 2.285,2 0,0 1.764,3 
Stiftung Magdalenenhospital 15.301,7 1.399,5 0,0 16.701,2 6.956,0 1.511,4 0,0 8.233,8 
  Stiftungsfonds 2.894,2 57,9 0,0 2.952,1 0,0 0,0 0,0 2.952,1 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 4.239,5 669,7 0,0 4.909,2 1.956,3 0,0 0,0 2.952,9 
  Stiftungsfonds 405,0 0,0 0,0 405,0 0,0 0,0 0,0 405,0 
Stiftung Siverdes 16.678,7 3.509,9 0,0 20.188,6 6.685,2 3.632,7 0,0 9.870,7 
Gesamt 52.353,7 7.543,0 0,0 59.896,7 16.668,5 12.412,3 0,0 30.815,9 
Unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 883,1 301,0 0,0 1.184,1 73,1 0,0 0,0 1.111,0 
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 2.374,7 583,1 0,0 2.957,8 814,7 0,0 0,0 2.143,1 
Gesamt 3.257,8 884,1 0,0 4.141,9 887,8 0,0 0,0 3.254,1 
Eigentümergemeinschaften 
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 5.126,4 0,0 0,0 5.126,4 5.606,7 0,0 0,0 -480,3 
EG Altenwohnungen Finkenstraße 1.828,8 0,0 0,0 1.828,8 4.335,0 0,0 0,0 -2.506,2 
EG Altenzentrum Klarastift 5.072,2 0,0 0,0 5.072,2 4.689,6 0,0 0,0 382,6 
Gesamt 12.027,4 0,0 0,0 12.027,4 14.631,3 0,0 0,0 -2.603,9 
Stiftungskapital langfristig gebundenes Vermögen

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 
Blatt 3 
3. Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2020 bis 2023 
Für Stiftungszwecke verwendete Mittel 
einschließlich Auflösung und 
Zuführung Rücklagen 
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist 
2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Selbständige Stiftungen 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * 198,5 733,3 26,5 797,6 0,0 0,0 0,0 0,0 171,6 550,3 456,8 880,3 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 49,0 174,0 -44,2 183,7 0,0 0,0 0,0 0,0 154,6 120,6 76,4 198,9 
Stiftung Magdalenenhospital -1.778,1 -4.286,0 272,1 24,2 144,9 4,9 69,7 95,6 -3.332,9 -4.635,0 -4.392,0 -4.342,3 
  Stiftungsfonds 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 195,8 610,5 28,8 594,0 214,1 264,3 148,2 218,6 84,8 215,6 96,2 346,8 
  Stiftungsfonds 20,0 20,0 20,0 20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Siverdes 714,3 1.788,2 599,9 1.858,5 603,9 450,4 308,5 340,2 -520,1 275,5 385,1 501,7 
Gesamt -593,8 -953,3 909,8 3.484,7 969,6 726,3 533,1 661,1 -3.442,0 -3.473,0 -3.377,5 -2.414,6 
Unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 27,6 101,6 -7,0 129,0 9,0 5,1 10,5 12,8 -149,5 -86,9 -104,4 -31,4 
Buschmann Stiftung -26,2 167,2 -69,2 149,8 4,9 3,0 1,2 0,0 5,3 63,8 9,4 9,3 
Gesamt 1,4 268,8 -76,2 278,8 13,9 8,1 11,7 12,8 -144,2 -23,1 -95,0 -22,1 
Eigentümergemeinschaften 
EG Altenwohnungen Kirchhoffweg ** -5,3 0,0 0,0 
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 822,4 874,2 982,8 986,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
EG Altenwohnungen Finkenstraße 6,9 -12,0 -86,3 -128,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
EG Altenzentrum Klarastift 101,7 6,9 155,8 138,9 0,0 0,0 0,0 0,0 -405,9 -399,0 -243,2 -28,0 
EG Gesundheitshaus *** -1.327,9 0,0 0,0 
Gesamt -402,2 869,1 1.052,3 997,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -405,9 -399,0 -243,2 -28,0 
   * Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage (wirtschaftlicher Geschäftsbe- 
      trieb) in Höhe von TEUR +32,8 im Jahresabschluss 2020, von TEUR  + 29,1 im Jahresabschluss 2021, von TEUR + 36,0 im Jahresabschluss 2022 und von 
      TEUR 35,4 im Jahresabschluss 2023 enthalten. 
  ** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Kirchhoffweg wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus. 
*** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Gesundheitshaus wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Siverdes. 
Ergebnis Vermögensverwaltung Mittelvortrag/-vorgriff

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 
Blatt 4 
Rücklage Bankgut- Kurzfristig Bankguthaben 
für Instand- Rücklage Summe Bankgut- haben/Wert- angelegtes ./. Rücklagen 
haltung/In- für Mittel- Rücklagen/ haben/Wert- papiere ./. Stiftungs- ./. Stiftungs- 
vestitionen Projekte vortrag Mittelvortrag papiere Rücklagen kapital kapital 
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 
Selbständige Stiftungen 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 1.610,0 0,0 880,3 2.490,3 6.936,0 4.445,7 4.637,1 -191,4 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 305,4 0,0 198,9 504,3 2.227,7 1.723,4 1.764,3 -40,9 
Stiftung Magdalenenhospital 1.110,3 120,0 0,0 1.230,3 2.776,4 1.546,1 8.233,8 -6.687,7 
  Stiftungsfonds 0,0 65,9 0,0 65,9 3.018,0 2.952,1 2.952,1 0,0 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 165,0 316,2 346,8 828,0 3.695,7 2.867,7 2.952,9 -85,2 
  Stiftungsfonds 0,0 0,5 0,0 0,5 405,5 405,0 405,0 0,0 
Stiftung Siverdes 1.007,4 437,9 501,7 1.947,0 9.994,2 8.047,2 9.870,7 -1.823,5 
Gesamt 4.198,1 940,5 1.927,7 7.066,3 29.053,5 21.987,2 30.815,9 -8.828,7 
Unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 45,7 0,0 45,7 1.131,1 1.085,4 1.111,0 -25,6 
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 193,6 0,0 9,3 202,9 2.372,1 2.169,2 2.143,1 26,1 
Gesamt 193,6 45,7 9,3 248,6 3.503,2 3.254,6 3.254,1 0,5 
Eigentümergemeinschaften 
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 0,0 0,0 0,0 489,7 489,7 -480,3 970,0 
EG Altenwohnungen Finkenstraße 498,9 0,0 0,0 498,9 437,1 -61,8 -2.506,2 2.444,4 
EG Altenzentrum Klarastift 50,0 0,0 0,0 50,0 516,7 466,7 382,6 84,1 
Gesamt 548,9 0,0 0,0 548,9 1.443,5 894,6 -2.603,9 3.498,5 
Rücklagen/Stiftungskapital 
4. Gegenüberstellung Bankguthaben/Wertpapiere zu Rücklagen und kurzfristig angelegtem Stiftungskapital

Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 
Blatt 5 
Betriebsmit- Bankguthaben 
Betriebs- Kurz- telrücklage ./. Rücklagen Kurzfristige 
mittel- fristige ./. Kurzfristige ./. Stiftungs- Verbind- Mittel- 
rücklage Forderungen Forderungen kapital lichkeiten vorgriff 
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO 
Selbständige Stiftungen 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 0,0 236,4 -236,4 -191,4 45,0 0,0 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 0,0 61,9 -61,9 -40,9 21,0 0,0 
Stiftung Magdalenenhospital 130,0 4.020,8 -3.890,8 -6.687,7 1.545,4 -4.342,3 
  Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 0,0 103,6 -103,6 -85,2 18,4 0,0 
  Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 
Stiftung Siverdes 0,0 1.918,9 -1.918,9 -1.823,5 95,4 0,0 
Gesamt 130,0 6.341,6 -6.211,6 -8.828,7 1.725,2 -4.342,3 
Unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 2,6 -2,6 -25,6 8,4 -31,4 
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 0,0 13,4 -13,4 26,1 39,5 0,0 
Gesamt 0,0 16,0 -16,0 0,5 47,9 -31,4 
Eigentümergemeinschaften 
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 20,0 -20,0 970,0 990,0 0,0 
EG Altenwohnungen Finkenstraße 0,0 0,0 0,0 2.444,4 2.444,4 0,0 
EG Altenzentrum Klarastift 0,0 15,8 -15,8 84,1 127,9 -28,0 
Gesamt 0,0 35,8 -35,8 3.498,5 3.562,3 -28,0 
Abstimmung Bilanz lage/Kurzfristige Forderungen 
Gegenüberstellung Betriebsmittelrück- 
5. Abstimmung Bilanz

Beschlussvorlage

11861 Zeichen

V/0287/2024 
V/0287/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der Kommunalen Stiftungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2024 Stiftungskommission Vorberatung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Anlage beigefügten Jahresabschlüsse zum 31.12.2023  der von der Stadt Münster ver-
walteten rechtlich selbstständigen Stiftungen 
 Magdalenenhospital 
 Siverdes 
 Vereinigte Pfründnerhäuser 
 Pfründnerhaus Kinderhaus 
 Bürgerwaisenhaus 
und der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 
 Friedrich und Irmgard Buschmann 
 Generalarmenfonds 
sowie der Eigentümergemeinschaften 
 288 Wohnungen Münster-Coerde 
 Altenzentrum Klarastift 
 Altenwohnungen Finkenstraße 
werden festgestellt. 
 
2. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2024 der Kommunalen Stiftungen wird 
die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, bestellt. 
 
 
 
Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen  
 
12.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Westphal 
Telefon: 492-5902 
Westphal@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0287/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der städt. Haushalt ist lediglich hinsichtlich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen betroffen. De-
ren Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge werden in der Produktgruppe 1701 „Rechtlich unselbst-
ständige Stiftungen“ in einer Summe in der Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ bzw. in Zeile 16 
„Sonstige ordentliche Aufwendungen“ ausgewiesen.   
 
Begründung: 
 
1. Geschäftsjahr 2023 
Gemäß der Geschäftsanweisung für die von der Stadt Münster verwalteten Stiftungen  in Ver-
bindung mit der Zuständigkeitsordnung  legt die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 
dem Rat als Stiftungsvorstand die testierten Jahresabschlüsse für die o. g. sieben Stiftungen 
und die drei Eigentümergemeinschaften für das Geschäftsjahr 2023 vor. Einige wesentliche Ein-
flussfaktoren des zurückliegenden Geschäftsjahres werden nachfolgend skizziert. 
 Die wirtschaftlichen Eckdaten sind in tabellarischer Form den Einzelabschlüssen als Anlage 1 
vorangestellt. Die als Anlage 2 beigefügten Jahresabschlüsse umfassen jeweils die Bilanz, die 
Gewinn- und Verlustrechnung, den Geschäftsbericht der Geschäftsstelle sowie den Bestäti-
gungsvermerk des Abschlussprüfers.  
 Vermögensverwaltung: Immobilien und Kapital 
Das Eigenkapital aller städtisch verwalteten (Sozial)Stiftungen beträgt zum 31.12.2023 rd. 67,5 
Mio. Euro und ist zu rd. 50 % in Immobilien und zu rd. 50 % in Wertpapieranlagen investiert. 
Mit ihren aktuell 971 Wohn- und Gewerbeeinheiten haben die Kommunalen Stiftungen im zu-
rückliegenden Geschäftsjahr Mieterträge in Höhe von rd. 5 Mio. Euro generiert. Mit rd. 210.000 
Euro haben Erbbauzinsen und mit rd. 30.000 Euro die Pachten für vier Kleingartenanlagen im 
Stiftungsvermögen zum Jahresergebnis beigetragen. 
Rd. 780.000 Euro wurden im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung in den Werterhalt der Stif-
tungsimmobilien reinvestiert. Von Sondermaßnahmen der Instandhaltung mit einem Volumen 
von insgesamt rd. 480.000 Euro entfielen rd. 250.000 Euro auf den Dachausbau einer Immobilie 
der Stiftung Siverdes an der Theißingstraße. Hier werden seit März 2024 - mit dem Sozialamt 
als Mieter des Wohnhauses - zwei weitere Appartements für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. 
Die Stiftung Magdalenenhospital hat mit rd. 120.000 Euro die Erneuerung von Heizungs - und 
Aufzugsteuerungen in einigen ihrer Seniorenwohnanlagen finanziert. Mit rd. 60.000 Euro wur-
den in den Stiftungsimmobilien im Stadtteil Coerde ebenfalls mehrere Aufzugsteuerungen er-
neuert, weitere rd. 50.000 Euro entfielen auf abschließende Arbeiten zur Fassadensanierung 
des Gesundheitshauses.  
Im Jahr 2023 konnte die Modernisierung der Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße weitest-
gehend abgeschlossen werden; der Bezug der 25 öffentlich geförderten und 22 frei finanzierten 
Wohnungen ist im Februar und März 2024 erfolgt.  
Die Kapitalanlagen der Kommunalen Stiftungen in der externen Vermögensverwaltung weisen 
für das Geschäftsjahr 2023 einen Wertzuwachs von rd. 11 % aus. Gründe für diese Entwicklung 
waren neben deutlichen Kursgewinnen an den Aktienmärkten auch das gestiegene Zinsniveau 
bei den Rentenpapieren. Einen überdurchschnittlichen Ergebnisbeitrag lieferte im vergangenen 
Jahr auch die Anlageklasse der Zertifikate. 
Perspektivisch werden auch Nachhaltigkeitskriterien in der Anlagestrategie der Stiftungen Be-
rücksichtigung finden, aktuell wird eine Überarbeitung der Anlage richtlinie analog derer der 
Stadt Münster vorbereitet. 
Über die externe Verwaltung des liquiden Stiftungskapitals hinaus hat die Stiftung Vereinigte 
Pfründnerhäuser in den Jahren 2010 und 2011 rd. 520.000 Euro in die Gewinnung von Solar-
energie aus Photovoltaikanlagen auf stiftungseigenen Dächern im Stadtteil Coerde investiert. 
Die jährliche Rendite liegt bei rd. 6 %.

- 3 - 
V/0287/2024 
Im Jahr 2018 hat sich die Stiftung Siverdes mit 300.000 Euro an dem genossenschaftlichen 
Windenergie-Projekt Münster-Amelsbüren II beteiligt. In den ersten zehn Jahren erfolgt hier eine 
Verzinsung von 2,5 %. 
 Stiftungszweckerfüllung 
Ihre Stiftungszwecke haben die Kommunalen Stiftungen im Jahr 202 3 mit insgesamt rd. 
600.000 Euro erfüllt. So konnten in den zentralen Handlungsfeldern „Bürgerschaftliches Enga-
gement“, „Leben im Alter“ und über die „Mitmachkinder“ im Handlungsfeld Chancen für Kinder 
weiterhin soziale und zivilgesellschaftliche Akzente für Münster gesetzt werden. 
Eine wichtige Säule kommunalen Stiftungshandelns ist die Freiwilligenagentur Münster der Stif-
tung Siverdes mit ihrer Freiwilligen akademie als Infrastruktureinrichtung im Sektor „Engage-
ment-Förderung“. 
Ein w eiterer fördernder und operativer Stiftungsschwerpunkt liegt bei den Stadtteilinitiativen 
„Von Mensch zu Mensch“ und den „Mitmachkindern“ als Förderprogramm der Kinder- und Ju-
gendhilfestiftung Bürgerwaisenhaus. Das Spendenaufkommen durch Privatpersonen und Un-
ternehmen hat im Berichtsjahr rd. 220.000 Euro betragen (2022: rd. 150.000 Euro). 
Das finanzielle Fördervolumen liegt - nach den durch „Corona“ bedingten Einschnitten - wieder 
bei insgesamt rd. 150.000 Euro (2022: rd. 100.000 Euro). Nicht verbrauchte Zuwendungen wer-
den zur Finanzierung zukünftiger Förderungen der Projektrücklage zugeführt. 
Auch der „Deutschsommer“, ein Ferienprogramm zur intensiven Sprach- und Bildungsförderung 
für Drittklässler, wurde im Jahr 2023 mit 40 Kindern als Halbtagsangebot fortgesetzt. 
 Jahresergebnisse der Eigentümergemeinschaften der Kommunalen Stiftungen 
Die drei Eigentümergemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Stiftungen für den Betrieb 
von (Sozial-)Wohnungen bzw. Seniorenwohnanlagen. 
Die Vermögensverwaltung der Eigentümergemeinschaft der 288 Wohnungen im Stadtteil Coer-
de ermöglicht mit dem Geschäftsjahr 2023 eine Gewinnausschüttung an die vier beteiligten Stif-
tungen von insgesamt rd. 990.000 Euro. 
Die Eigentümergemeinschaft der Seniorenwohnungen am Altenzentrum Klarastift (Wohnungen 
am KlaraPark) hatte vor sechs Jahren aufgrund des Abrisses von Altgebäuden für zwei Neu-
bauten Sonderabschreibungen von rd. 700.000 Euro zu verbuchen. Der dadurch entstandene 
Verlustvortrag beträgt mit dem Jahresabschluss zum 31.12.202 3 noch rd. 30.000 Euro (2022: 
rd. 240.000 Euro). 
Die Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße weist in der Sanierungsphase Aufwendungen in 
Höhe von rd. 130.000 Euro aus (Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Verwaltungskosten für 
die Neuvermietung der Wohnungen); d er dadurch bedingte Jahresfehlbetrag wird durch eine 
Entnahme aus der Rücklage für Instandhaltung ausgeglichen. 
 Jahresergebnisse der Kommunale Stiftungen 
Insbesondere die guten Ergebnisse aus der Wertpapierverwaltung des Jahres 2023 haben die 
Erfolgsrechnungen der Kommunalen Stiftungen beeinflusst (s. auch Geschäftsberichte zu den 
jeweiligen Jahresabschlüssen in der Anlage 2). 
In den Jahresabschluss der Stiftung Magdalenenhospital zum 31.12.2023 sind die bis dato be-
kannten und die Stiftung Magdalenenhospital belastenden Werte der Transaktion der Altenpfle-
geeinrichtung Klarastift auf den neuen Betriebsträger eingeflossen, um trotz noch ausstehender 
abschließender Beschlussfassungen der kaufmännischen Vorsicht Rechnung zu tragen. Sie be-
treffen insbesondere die nunmehr pauschale Abgeltung der stiftungsseitig noch zu tragenden-
den Investitionen in den Brands chutz und die Erfüllung der Eigenkapitalgarantie zum Übertra-
gungsstichtag 31.03.2022, die über den bislang angenommenen Betrag hinausgeht. Die Zah-
lungsverpflichtungen der Stiftung Magdalenenhospital wurden mit der Entschädigungszahlung 
für die Gebäude verrechnet. Aus der Übertragung der Gebäude resultiert ein Verlust aus Anla-
genabgängen in Höhe von 1,06 Mio. Euro (Ratsvorlage V/0465/2024).

- 4 - 
V/0287/2024 
Die Stiftung Siverdes kann mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 den bestehenden 
Gewinnvortrag von rd. 390.000 Euro auf rd. 500.000 Euro weiter ausbauen. 
Der Gewinnvortrag der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser erhöht sich von rd. 460.000 Euro 
auf rd. 880.000 Euro.  
Die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus weist mit dem Jahresabschluss 2023 einen Gewinnvor-
trag von rd. 200.000 Euro aus (2022: rd. 80.000 Euro).  
Für die Stiftung Bürgerwaisenhaus erhöht sich der bestehende Gewinnvortrag von rd. 100.000 
Euro auf rd. 350.000 Euro. 
Der Gewinnvortrag der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung beträgt mit dem Jahresab-
schluss 2023 rd. 10.000 Euro (2022: rd. 10.000 Euro). 
Nachwirkungen auf das Jahresergebnis der Stiftung Generalarmenfonds hat weiterhin die Son-
derabschreibung wegen des Abgangs  ihrer einzigen Immobilie an der Gartenstraße im Jahr 
2009; der zunächst hohe Verlustvortrag beträgt zu Ende des Jahres 2023 noch rd. 30.000 Euro 
(2022: rd. 100.000 Euro). 
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen verwaltet seit dem Jahr 2017 auch die rechtlich 
selbstständige Hermann Höping Kinder-Stiftung (Vorlage V/1011/2017). Diese wurde mit einem 
Grundstockkapital von zunächst 50.000 Euro errichtet. Aufgrund der nur geringfügigen Erträge 
aus der Kapitalanlage erfüllt der Stifter seinen satzungsmäßigen Zweck über jährliche Zuwen-
dungen in das Stiftungsprogramm „Mitmachkinder“ für musikalische Förderungen. 
Die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Münster, hat die Jahresabschlüsse der 
Stiftungen und ihrer Eigentümergemeinschaften nach § 317 HGB unter Beachtung der vom 
Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Ab-
schlussprüfungen geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfberichte 
zu den Jahresabschlüssen 2023 stehen in der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen zur 
Einsichtnahme zur Verfügung. 
 
2. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2024 
Vor dem Hintergrund der komplexen Gemengelage der Übertragung der Altenpflegeeinrichtung 
Klarastift von der Stiftung Magdalenenhospital auf die  St. Rochus-Hospital Telgte GmbH (Be-
schlussvorlage V/0822/2021) ist es sinnvoll, dass die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft, Münster, auch die Jahresabschlussprüfung 2024 und damit die elfte Prüfung bei den 
Kommunalen Stiftungen durchführt. Nach dem Abschluss der Transaktion im Geschäftsjahr 
2024 wird ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Zusammenfassung wirtschaftliche Eckdaten 
Anlage 2 - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 
Die Anlage 2 können Sie unter 
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/infobi.php 
einsehen; bitte das entsprechende Gremium, die Sitzung und die Vorlage wählen.

Anlage A

937 Zeichen

Anlage A zur V/0287/2024 
Kurzüberblick 
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der kommunal verwalteten Stiftungen und ihrer Eigen-
tümergemeinschaften durch den Rat als Stiftungsvorstand. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Nachweis über den Erhalt und die Mehrung des Stiftungsvermögens und Nachweis über die Stif-
tungszweckerfüllungen gemäß der individuellen Stiftungssatzungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die kommunal verwalteten Stiftungen setzen mit ihren Aktivitäten in den Handlungsfeldern „Bür-
gerschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit“, „Wohnen und Leben im Alter“ und mit dem 
Stiftungsfonds Mitmachkinder soziale und zivilgesellschaftliche Akzente in Münster

Anlage 2

109608 Zeichen

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Magdalenenhospital 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- -----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 15.301.668,98 15.101,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
     Rechte mit Wohnbauten 14.334.068,31 19.030,8 1. Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.399.525,00 1.399,5
2. Einrichtung und Ausstattung 4.238,00 14.338.306,31 5,0 2. Rücklage für Instandhaltung 939.043,79 1.060,1
3. Rücklage für Investitionen 171.200,00 171,2
II. Finanzanlagen 4. Rücklage für Betriebsmittel 130.000,00 130,0
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5. Rücklage für Projekte    120.000,00 2.759.768,79 120,0
      Altenzentrum Klarastift gGmbH  0,00 0,0
      Sozialholding Klarastift GmbH  0,00 0,0 III. Stiftungsfonds
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit 1. "Hüfferstiftung" 208.197,47 201,4
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2. "Stiftung Wohnverbund Westfalenfleiß" 46.143,56 46,2
       Wohnungen Münster-Coerde  512.642,11 520,6 3.  "Erbschaft L." 2.763.689,93 3.018.030,96 2.763,7
       Altenwohnungen Finkenstrasse  914.375,00 659,4
3. Beteiligungen 1,00 0,0 IV. Mittelvorgriff/-vortrag -4.342.320,63 16.737.148,10 -4.392,0
4. Sonstige Ausleihungen  84.363,16  1.511.381,27  15.849.687,58 84,4
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
B. Umlaufvermögen     Zuweisungen zur Finanzierung
I. Forderungen und sonstige     des Sachanlagevermögens              21.000,00 21,5
    Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 124.832,57 95,7 C. Rückstellungen 301.100,00 1.058,1
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) D. Verbindlichkeiten
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.361.327,14 8.585,4
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.113.088,58 98,3      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als        Jahr: EUR 463,256,61 (i. Vj. TEUR 478,3)
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.781.417,03 278,5      und Leistungen 97.526,39 42,0
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 4.019.338,18        Jahr: EUR 97.526,39 (i. Vj. TEUR 42,0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
II. Wertpapiere 4.489.220,21 4.462,9     verbundenen Unternehmen 0,00 0,0
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten         Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
Guthaben bei Kreditinstituten 1.305.198,33 9.813.756,72 1.164,8 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.146.789,67 8.605.643,20 92,9
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.447,00 1,3        Jahr: EUR 1.146.789,67 (i. Vj. TEUR 92,9)
____ ___________ _______ ____ ___________ _______
25.664.891,30 26.401,7 25.664.891,30 26.401,7
====  ===========  ======= ====  ===========  =======

Jahresabschluss 2023 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 1.659.813,76 1.605.543,00 1.709.089,16
        - davon aus verbundenen Unternehmen
       EUR 98.282,32 (i.V. TEUR 98,3)         
  2. Sonstige betriebliche Erträge 10.619,94 0,00 6.149,75
  3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 500,00 500,00 500,00
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 224.354,48 229.240,00 206.321,36
      b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 3.041,42 0,00 3.154,16
      c) Instandhaltung 205.033,18 388.000,00 163.594,38
  5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 512.352,45 377.510,00 557.652,50
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.103.991,65 19.700,00 101.431,42
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 538.348,78 19.250,00 162.252,30
  8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
       auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 18.463,28 0,00 300.589,34
  9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 111.083,37 87.210,00 266.424,86
10. Ergebnis Vermögensverwaltung 30.962,65 523.633,00 278.823,19
11. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      - Von Mensch zu Mensch  69.349,43  80.000,00  48.695,13
      - Umzugshilfen  25.050,18  40.000,00  25.382,55
      - Taschengeldbörse  1.191,97  0,00  2.279,97
95.591,58 120.000,00 76.357,65
12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -64.628,93 403.633,00 202.465,54
13. Auflösung von Rücklagen 215.470,46 320.000,00 123.682,17
14. Zuführung zu Rücklagen 101.149,61 126.750,00 83.107,65
15. Mittelvortrag Vorjahr -4.392.012,55 -4.392.012,55 -4.635.052,61
16. Mittelvorgriff/-vortrag -4.342.320,63 -3.795.129,55 -4.392.012,55
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Magdalenenhospital, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Magdalenenhospital, Münster, – bestehend aus der 
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf  
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Siverdes 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Siverdes
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 16.678.667,87 16.678,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
    Rechte mit Wohnbauten 9.360.407,69 8.247,0 1. Freie  Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr. 3 AO 3.509.915,27 2.908,2
2. Einrichtung und Ausstattung 24.779,00 35,2 2. Rücklage  für Instandhaltung 1.007.353,40 207,3
3. Anlagen im Bau  249.986,60 9.635.173,29 1.381,6 3. R ücklage für Projekte 437.859,42 4.955.128,09 447,4
II. Finanzanlagen III. Mittelvortrag/-vorgriff 501.713,41 22.135.509,37 385,1
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht B. Sonderp osten aus Zuwendungen zur
      Wohnungen Münster-Coerde  3.332.172,71 3.384,2      Finanzierung des Sachanlagevermögens
194.974,00 0,0
      Gesundheitshaus
2. Beteiligungen 500,00 0,5 B. Rückstellungen
22.400,00 36,8
3. Sonstige Ausleihungen 300.000,00 3.632.672,71 13.267. 846,00 300,0
C. Verbindlichkeiten
B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.754. 996,28 2.815,9
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
I. Forderungen und sonstige  Vermögensgegenstände           Jahr: EUR 61.295,39 (i. Vj. TEUR 61,0)
1. Forderungen aus Lieferungen 2. Verbindlichkeiten a us Lieferungen
     Leistungen 253.548,04 8,3     und Leistungen 31.769, 52 7,2
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)         Jahr: EUR 31.769,52 (i. Vj. TEUR 7,2)
2. Forderungen aus vergebenen Darlehen 75.695,41 85,7 3 . Sonstige Verbindlichkeiten 35.125,91 51,4
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 69.578,96 (i. Vj. TEUR 79,3)        Jahr: EUR 35.125,91 (i. Vj. TEUR 51,5) 2.821.891,71
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 641.363,85 638,8 D. Rechnungsabgrenzungsposten
6.102,95 6,1
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
       Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 939.630,88 39,8
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
       Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 1.910.238,18
____
II. Wertpapiere 7.808.390,56 7.909,5
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 2.185.847,37 11.904.476,11 1.504,9
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.555,92 8,6____ ___________ _______ ____ ___________ _______
25.180.878,03 23.544,1 25.180.878,03 23.544,1
====  ===========  ======= ====  ===========  =======

Jahresabschluss 2023 Stiftung Siverdes
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023______________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 1.760.067,59 1.738.335,00 1.715.032,77
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
       EUR 641.363,85 (i.Vj. TEUR 638,8)              
  2. Zuschüsse, Spenden, Freiwilligenagentur 290.503,00 35.000,00 93.350,00
  3. Sonstige betriebliche Erträge 38.838,56 0,00 4.578,13
  4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.979,00 0,00 0,00
  4. Aufwendungen
      Sach- und Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 28.876,44 40.000,00 32.238,27
      b) Verwaltungsbedarf 222.977,34 227.070,00 221.496,12
      c) Instandhaltung 234.701,07 351.000,00 254.086,72
      d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 3.307,48 600,00 2.640,37
      e) Personaldienstleistungen 43.344,85 44.230,00 31.684,07
  5. Aufwendungen aus der
      Zuführung zu Sonderposten 198.953,00 0,00 0,00
  6. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 283.643,15 274.676,00 253.572,00
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 59.002,07 11.700,00 51.443,74
  8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 916.018,86 22.300,00 304.877,50
  9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 33.227,65 0,00 423.122,59
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.834,06 41.300,00 247.672,22
11. Ergebnis der Vermögensverwaltung 1.858.539,90 805.059,00 599.882,30
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      - Förderung bürgerschaftlicher
         Selbst- und Mithilfe  43.560,69  100.000,00  38.229,12
      - FreiwilligenAgentur  189.540,68  190.000,00  154.509,06
      - Hilfen zur Familienplanung  13.258,89  25.000,00  14.240,20
      - FreiwilligenAkademie  58.817,77  90.000,00  66.522,87
      - Projekt Ehrenamtskarte  44.563,06  35.000,00  46.966,77
349.741,09 440.000,00 320.468,02
13. Jahresüberschuss 1.508.798,81 365.059,00 279.414,28
14. Auflösung von Rücklagen 302.091,09 405.000,00 267.018,02
15. Zuführung zu Rücklagen 1.694.228,03 661.600,00 436.851,25
16. Mittelvorgriff Vorjahr 385.051,54 385.051,54 275.470,49
17. Mittelvorgriff/-vortrag 501.713,41 493.510,54 385.051,54

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Siverdes, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Siverdes, Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Vereinigte Pfründnerhä user
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------ ---------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 8.748.431,03 8.748,4
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrü cklagen
    Rechte mit Wohnbauten  862.128,95 885,1 1. Freie R ücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.443.532,00 1.189, 4
2. Technische Anlagen  193.361,00  1.055.489,95 220,9 2 . Rücklage für Investitionen 1.410.000,00 1.310,0
3. Rücklage für Instandhaltung 200.000,00 3.053.532,0 0 180,0
II. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit III. Mittelvortr ag 880.334,52 12.682.297,55 456,8
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
      288 Wohnungen Münster-Coerde 1.025.283,71 1.041 ,3 B. Rückstellungen
      Altenwohnungen Finkenstraße 914.375,00 659,4 1. S teuerrückstellungen 5.023,00 2,1
      Wohnungen Altenzentrum Klarastift 3.043.325,65 4.982.984,36 6.038.474,31 3.043,3 2. Sonstige Rückstel lungen 8.200,00 13.223,00 13,2
B. Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      Kreditinstituten 483.707,72 496,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.714, 19 5,0       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als         Jahr: EUR 12.453,48 (i. Vj. TEUR 12,7)
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.031,64 4,2
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit        - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
    denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 197.342 ,72 209,8           Jahr: EUR 17.031,64 (i. Vj. TEUR 4,2)
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
        einem Jahr: EUR 0,00  (i. Vj. TEUR 0,0)     mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0 0,0
3. Sonstige Vermögensgegenstände 35.645,20 35,3       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als         Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 235.702,11 4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.744,29 14, 8
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Wertpapiere 5.365.105,13 5.305,4         Jahr: EUR 14.744,29 (i. Vj. TEUR 14,7) 515.483,65
___
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 1.570.920,16 7.171.727, 40 1.008,7
IV. Rechnungsabgrenzungsposten 802,49 0,7____ ____________ _______ ____ ____________ _______
13.211.004,20 12.414,9 13.211.004,20 12.414,9
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2023 Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 394.786,51 378.426,00 389.511,41
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
       EUR 196.564,64 (i.Vj. TEUR 174,8)              
  2. Sonstige betriebliche Erträge 437,30 0,00 1.153,50
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 74.001,75 75.190,00 77.197, 53
       b) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 8.459,57 10.000,00 4.943, 90
       c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 19.447,33 13. 000,00 18.338,04
  4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 50.471,00 50.47 2,00 50.472,00
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
          EUR 0,00 (i.Vj. TEUR 0,0)                                5.018,93 3.900,00 3.246,34
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
           EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)                                589.338,78 16.500,00 205.089,52
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 22.695,91 0, 00 270.739,01
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
        - davon aus verbundenen Unternehmen:
           EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)                                 6.819,54  6.900,00  144.283,84
  9. Jahresüberschuss 797.648,56 235.464,00 26.533,77
        Davon : 
         - Ergebnis Vermögensverwaltung (762.239,11) (2 06.502,00) -(9.493,50)
         - Ergebnis Photovoltaikanlage (35.409,45) (28 .962,00) (36.027,27)
10. Zuführung zu Rücklagen 374.100,00 188.800,00 120.00 0,00
11. Mittelvortrag Vorjahr 456.785,96 456.785,96 550.25 2,19
12. Mittelvortrag 880.334,52 503.449,96 456.785,96
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
______________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster, – bestehend 
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus  
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 4.086.239,84 4.086,2
I. Sachanlagen  865.981,40 880,9
II. Ergebnisrücklagen
II. Finanzanlagen 1. Freie Rücklagen 462.477,00 401,3
Ausleihungen an Unternehmen, mit 2. Rücklage für Investitionen 0,00 0 ,0
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3. Rücklage für Instandhal tung 305.402,71 767.879,71 305,4
   288 Wohnungen Münster-Coerde 256.321,06 260,3
   Wohnungen Altenzentrum Klarastift 2.028.884,11 2.285.205,17 2.285.205 ,17 2.028,9 III. Mittelvortrag
198.895,29 5.053.014,84 76,4
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige B. Rückstellungen 5.550,00 9,4
   Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen C. Verbindlichkeiten
     und Leistungen 1. Verbindlichkeiten aus
    - davon mit einer Restlaufzeit von mehr    Lieferungen und Leistungen 8.048,81 0,4
      als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 6.343,64 13,1       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem 
1. Forderungen gegen Unternehmen,         Jahr: EUR 428,40 (i. Vj. TEUR 7,9)
    mit denen ein Beteiligungs- 2. Verbindlichkeiten gegenüber 
    verhältnis besteht 49.335,68 57,9     Kreditinstituten 366.841,94 373,8
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem  
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)         Jahr: EUR 6.992,44 (i. Vj. TEUR 6,9)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 6.217,80 1,4 3. Sonstige Verbindlichk eiten 7.290,29 7,6
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 61.897,12        Jahr: EUR 7.290,49 (i. Vj. TEUR 7,6) 382.181,04
____
II. Wertpapiere
1.694.377,39 1.539,4
III. Kassenbestand,
     Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 533.284,80 2.289.559,31 478,6
____ __________ ______ ____ __________ ______
5.440.745,88 5.260,5 5.440.745,88 5.260,5
====  ==========  ====== ====  ==========  ======

Jahresabschluss 2023 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 81.391,73 79.776,00 79.721,53
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
         EUR 49,141,16 (i. Vj. TEUR 43,7)             
  2. Sonstige betriebliche Erträge 79,90 0,00 0,00
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 44.701,18 47.340,00 45.670,82
      b) Aufwendungen für Instandhaltung
          und Instandsetzung 9.948,58 15.000,00 1.856,50
      c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 566,66 0,00 460,11
  4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
      immaterielle Vermögensgegenstände 14.894,00 14.894,00 14.894,00
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 232,19 200,00 347,36
       - davon aus verbundenen Unternehmen:
          EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 183.999,18 3.500,00 63.248,46
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.743,35 0,00 77.828,03
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.688,33 4.725,00 46.162,49
  9. Ergebnis der Vermögensverwaltung/
      Jahresfehlbetrag/-überschuss 183.696,52 1.117,00 -44.249,32
10. Auflösung Rücklagen 0,00 0,00 0,00
11. Zuführung zu Rücklagen 61.200,00 370,00 0,00
12. Mittelvortrag Vorjahr 76.398,77 76.398,77 120.648,09
13. Mittelvortrag 198.895,29 77.145,77 76.398,77
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
___________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster, – bestehend 
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken falscher Darstellungen im Jahresabschluss auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen 
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist hö-
her als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht 
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Bürgerwaisenhaus 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR  EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 4.239.507,74 3.939,5
I. Sachanlagen II. Ergebnisrücklagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte      1. Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 669.6 50,00 544,8
    und Bauten einschließlich der Bauten      2. Rücklage für Instandhaltung 165.000,0 0 165,0
    auf fremden Grundstücken                     1.976.764,87 2.011,0      3. Rücklage  für Projekte 316.232,19 246,1
2. Einrichtung und Ausstattung 108.851,00 2.085.615,87 123,7 III. Stiftungsfonds
      1. Stiftung Zumsande Plönies 7.245,75 7,2
B. Umlaufvermögen       2. Monika Behrend Stiftung 278.314,52 278,3
      3. Junge MINT-Forscher 120.000,00 100,0
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
IV. Mittelvortrag   346.847,76 6.142.797,96 96,2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.337,74 1,3
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Sonderposten aus Zuschüssen und
       einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)     Zuweisungen zur Finanzierung
2. Sonstige Vermögensgegenstände 95.375,55 4,2     des Sachanlagevermögens              129.265,00 144,5
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) C. Rückstellungen
7.150,00 10,3
II. Wertpapiere 3.336.924,51 3.130,8 D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten        und Leistungen 10.507,29 3,4
Guthaben bei Kreditinstituten 764.304,61 4.203.942,41 699,9      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 10.507,29 (i. Vj. TEUR 3,4)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 890,11 0,9 2. Sonstige Verbindlichkeiten 728,14 11.235,43 436,5
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 728,14 (i. Vj. TEUR 436,4)
____ __________ ______ ____ __________ ______
6.290.448,39 5.971,8 6.290.448,39 5.971,8
====  ==========  ====== ====  ==========  ======

Jahresabschluss 2023 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 129.273,61 131.800,00 129.517,71
  2. Zuschüsse/Förderpreise/Spenden 238.572,44 10.000,00 16 8.043,41
  3. Sonstige betriebliche Erträge 1.017,50 1.200,00 1.0 30,18
  4. Erträge aus der Auflösung von Sonder-
       posten und Verbindlichkeiten 15.275,00 15.275,00 15.275,00
  5. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 69.407,49 72.830,00 71.477,99
       b) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 7.613,56 16.500,00 7.894,06
       c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.148,58 260,00 1.030,32
       d) Erbbauzinsen 1.730,22 1.730,00 1.730,22
  6. Abschreibungen auf immaterielle
      Vermögensgegenstände des Anlage-
      vermögens und Sachanlagen 49.113,00 49.340,00 49.1 13,24
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 373.048,70 8.3 50,00 127.669,54
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 398,35 100,00 41 0,76
  9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens  13.734,59  0,00  176.684,91
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  0,00  0,00  84.392 ,22
45,5
11. Ergebnis Vermögensverwaltung 614.041,46 25.865,00 48 .802,12
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      Projekt "Mitmachkinder"  102.462,83  65.000,00  58.560,64
      Projekt "DeutschSommer"  45.944,01  70.000,00  42 .798,55
      Projekt "Junge Mint-Forscher"  0,00  0,00  97,00
13. Jahresfehlbetrag/-überschuss 465.634,62 -109.135,00 -52 .654,07
14. Zuführung zu Stiftungskapital  20.000,00  0,00  20. 000,00
15. Auflösung Rücklagen  0,00  125.000,00  0,00
15. Zuführung zu Rücklagen  195.005,60  5.280,00  46.68 4,22
16. Mittelvortrag Vorjahr  96.218,74  96.218,74  215.5 57,03
17. Mittelvortrag 346.847,76 106.803,74 96.218,74
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
____________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster, – bestehend aus der Bi-
lanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die 
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Ri-
siko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft 
288 Wohnungen Münster-Coerde 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Co erde
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a-------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 4.034.092,94 4.034,1 1. Vereinigte Pfründnerhäuser 1.025.283,71 1.041,3
Gebäude 2.137.072,00 6.171.164,94 2.391,4 2. Pfründnerhaus Kinderhaus 256.321,06 260,3
3. Magdalenenhospital 512.642,11 520,6
B. Umlaufvermögen 4. Siverdes 3.332.172,71 5.126.419,59 3.384,2
I. Forderungen und sonstige
   Vermögensgegenstände    
II. Mittelvorgriff 0,00 5.126.419,59 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.032,21 87,7
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Rückstellungen 650,00 0,6
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
2. Sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten
    - davon mit einer Restlaufzeit von mehr 0,00 431,8 1. Verbindlichkeiten gegenüber
      als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,00)      Kreditinstituten 564.479,13 1.164,1
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit-         Jahr: EUR 126.706,67 (i. Vj. TEUR 172,3)
     instituten und Schecks                     2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.192,57 2,8
Guthaben bei Kreditinstituten 489.687,57 509.719,78 415,5       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
____         Jahr: EUR 5.192,57 (i. Vj. TEUR 2,8)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
     Gesellschafter 981.904,54 982,8
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 981.904,54 (i. Vj. TEUR 982,8)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.238,89 3,8
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 2.238,89 (i. Vj. TEUR 3,8)
1.553.815,13____ ___________ ______ ____ ___________ ______
6.680.884,72 7.360,5 6.680.884,72 7.360,5
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Mü nster-Coerde    
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
 1. Umsatzerlöse 1.671.412,67 1.639.800,00 1.628.181,12
 2. Aufwendungen für bezogene Sach- und
     Dienstleistungen
     a) Verwaltungsbedarf 116.398,71 112.500,00 106.484 ,25
     b) Hausbetriebskosten 12.254,06 13.400,00 12.432,45
     c) Instandhaltung 285.974,98 260.000,00 246.827,53
 3. Abschreibungen immaterielle Vermögens-
     gegenstände des Anlagevermögens und
     Sachanlagen 254.369,00 254.370,00 254.369,00
 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 24.948,06 16.400,00 10.853,48
 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.036,31 0,00 3 ,30
 6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  9.790,56  12.000, 00  14.394,53
 7. Ergebnis Vermögensverwaltung 986.713,61 971.130,00 9 82.823,18
 8. Anteiliges Ergebnis für die
     beteiligten Stiftungen        986.713,61 971.13 0,00 982.823,18
 9. Jahresfehlbetrag/-überschuss 0,00 0,00 0,00
10. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr 0,00 0,00 0,00
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
______________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde, 
Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift  
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenzentr um Klarastift
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 544.265,09 544,3 1. Vereinigte Pfründnerhäuser (60%) 3 .043.325,65
Gebäude, Außenanlagen  10.393.532,00 10.757,0 2. Pfründnerhaus Ki nderhaus (40%) 2.028.884,11 5.072.209,76 5.072,2
Anlagen im Bau  0,00 10.937.797,09 0,0
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 50.000,00 126,3
I. Forderungen und sonstige III. Mittelvorgriff/-vortrag -28.038,51 5.094.171,25 -243,2
    Vermögensgegenstände  
Sonstige Vermögensgegenstände 15.822,50 3,8 B. Sonderposten aus Zu schüssen und
     - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als      Zuweisungen zur Finanzierung
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)      des Sachanlagevermögens              740.677,00 757,0
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit- C. Rückstellungen 7.720,00 7,9
     instituten und Schecks                          
Guthaben bei Kreditinstituten 516.732,35 532.554,85 148,1 D. Verbindl ichkeiten
____ 1. Verbindlichkeiten gegenüber
     Kreditinstituten 5.507.539,84 5.656,9
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 149.492,48 (i. Vj. TEUR 149,4)
2. Verbindlichkeiten aus
     Lieferungen und Leistungen 77.172,44 26,5
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 2.601,23 (i. Vj. TEUR 26,5)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 22,0
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 22,0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 43.071,41 27,6
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
        Jahr: EUR 43.071,41 (i. Vj. TEUR 27,6)
5.627.783,69____ ___________ ______ ____ ___________ ______
11.470.351,94 11.453,2 11.470.351,94 11.453,2
====  ===========  ====== ====  ===========  ======

Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Kla rastift
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 882.255,69 846.100,00 803.545,82
  2. Sonstige betriebliche Erträge 11.616,78 0,00 5,55
  3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 16.339,00 16.340,00 16.339,00
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 60.222,78 76.500,00 55.971,95
      b) Verwaltungsbedarf 69.745,18 67.500,00 61.125,8 2
      c) Instandhaltung 214.088,82 460.000,00 117.132,45
  5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
       immaterielle Vermögensgegenstände 363.498,00 363 .618,00 363.498,00
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.169,85 5.000, 00 2.106,44
  7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.816,76 0,00 0 ,00
  7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  62.415,82  62.96 0,00  64.287,43
  8. Ergebnis Vermögensverwaltung 138.887,78 -173.138,0 0 155.768,28
  9. Jahresüberschuss 138.887,78 -173.138,00 155.768,28
10. Auflösung von Rücklagen  76.305,32  76.305,32  0,00
11. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr - 243.231,61 - 24 3.231,61 - 398.999,89
12. Mittelvorgriff - 28.038,51 - 340.064,29 - 243.231, 61

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster, 
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für 
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Eigentümergemeinschaft 
Altenwohnungen Finkenstraße 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenwohnung en Finkenstraße
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
1. Grundstücke 154.247,05 154,2 1. Vereinigte Pfründne rhäuser (50%) 914.375,00
2. Gebäude 306.788,00 345,1 2. Magdalenenhospital (50%) 91 4.375,00 1.828.750,00 1.318,8
3. Anlagen im Bau 5.991.458,72 6.452.493,77 2.579,7
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 498.904,21 627,5
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Mittelvortrag 0,00 2.327.654,21 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 57,1
      - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Verb indlichkeiten
        einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 1. Verbindli chkeiten gegenüber
     Kreditinstituten
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   - da von mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Guthaben bei Kreditinstituten 437.101,23 437.101,23 108,0     Jahr: EUR 40.000,00 (i. Vj. TEUR 20,0) 2.117.500,00 1. 208,5
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
    und Leistungen 425.214,50 89,3
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 425.214,50 (i. Vj. TEUR 89,3)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.019.226 ,29 4.561.940,79 0,0
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 2.019.226,29 (i. Vj. TEUR 0,0)
____ __________ _____ ____ __________ _____
6.889.595,00 3.244,1 6.889.595,00 3.244,1
====  ==========  ===== ====  ==========  =====

Jahresabschluss 2023
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 197,45 0,00 14.140,15
  2. Zuschüsse 0,00 3.445.290,00 0,00
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Verwaltungsbedarf 22.090,32 1.200,00 18.047,41
      b) Hausbetriebskosten 21.331,10 0,00 13.969,25
      c) Instandhaltung 166,25 0,00 2.061,34
  4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
       gegenstände des Anlagevermögens 
       und Sachanlagen 38.349,00 38.350,00 38.349,00
  5. Aufwendungen aus der 
      Zuführung zu Sonderposten 0,00 3.445.290,00 0,00
  6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 846,12 0,00 18.718,53
  7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 46.019,60 55.550,00 9.284,33
  8. Ergebnis Vermögensverwaltung/
       Jahresfehlbetrag -128.604,94 -95.100,00 -86.289,71
  9. Auflösung von Rücklagen 128.604,94 95.100,00 86.289,71
10. Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 0,00
11. Mittelvortrag 0,00 0,00 0,00
Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße, 
Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. 
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung 
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind 
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss 
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil 
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum 
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit 
nicht mehr fortführen kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Friedrich und Irmgard Buschmann Stif tung
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 2.374.674,22 2.374,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrücklagen
    Rechte mit Wohnbauten 1.528.980,00 1.574,3 1. Freie R ücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 583.117,24 533,2
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 71,00 1.529.051,00 0,1 2. Rücklage für Instandhaltung 193.600,00 93,6
B. Umlaufvermögen III. Mittelvortrag 9.325,18 3.160.716,64 9,4
 
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Rückstellungen 4.300,00 7,1
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 22,8
 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als C. Verbindlichkeiten
    einem Jahr: EUR 0,00  (i. V. TEUR 0,0) 1. Verbindlichkeiten gegenüber
2. Sonstige Vermögensgegenstände 5.302,79 1,5      Kreditinst ituten 714.437,27 723,7
 - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als       -  davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
    einem Jahr: EUR 0,00  (i. V. TEUR 0,0)         J ahr: EUR 9.371,44 (i. V. TEUR 9,3)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
II. Wertpapiere 1.880.724,74 1.787,5      und Leistungen 26.369,58 1,4
      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit-        Jahr: EUR 26.369,58 (i. V. TEUR 1,4)
      instituten und Schecks                       3. Sonstige Verbindlichkeiten 8.683,19 0,8
Guthaben bei Kreditinstituten 491.347,66 2.377.375,19 34 9,5       - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 691,12 (i. V. TEUR 0,5) 749.490,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten
8.080,49 8,2____ __________ ______ ____ __________ ______
3.914.506,68 3.743,9 3.914.506,68 3.743,9
====  ==========  ====== ====  ==========  ======
Anlage 1

Jahresabschluss 2023 Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 105.906,01 109.600,00 107.674,25
  2. Sonstige Erträge 2.410,80 0,00 43,63
  3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
      Dienstleistungen
      a) Hausbetriebskosten 898,58 900,00 460,76
      b) Verwaltungsbedarf 36.658,56 36.130,00 36.416,05
      c) Aufwendungen für Instandhaltung
            und Instandsetzung 51.603,19 35.000,00 16.023,59
      d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 637,61 0,00 485,95
  4. Abschreibungen 45.378,00 45.380,00 45.378,00
  5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.742,19 2.600,00 2.481, 11
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 201.389,69 4.700,00 70 .987,62
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 3.464,74 0,00 80.769, 66
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.517,96 19.590,00 65.8 49,20
  9. Ergebnis Vermögensverwaltung 149.805,67 -25.300,00 -69.158,82
10. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
      Veeh-Harfen Projekt 0,00 0,00 1.250,00
      Bewohnerbezogene Aktivitäten 0,00 2.540,00 0,00
0,00 2.540,00 1.250,00
11. Jahresfehlbetrag/-überschuss 149.805,67 -27.840,00 -70.408,82
12. Auflösung von Rücklagen 0,00 0,00 16.000,00
13. Zuführung zu Rücklagen 149.900,00 0,00 0,00
14. Mittelvortrag Vorjahr 9.419,51 9.419,51 63.828,33
15. Mittelvortrag 9.325,18 -18.420,49 9.419,51
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
____________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster, – beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher Darstellungen im Jahresabschluss 
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als 
Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen 
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist hö-
her als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht 
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner 
Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Jahresabschluss 2023 
 
der 
 
Stiftung Generalarmenfonds 
 
 
 
 
 
Bilanz zum 31.12.2023 
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023 
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen 
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Jahresabschluss 2023 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Sachanlagen I. Stiftungskapital 883.062,61 883,1
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 73.094,29 73,1
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen 1. Freie Rücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 301.000,00 257,8
I. Forderungen und sonstige 2. Rücklage für Projekte 45.6 67,91 346.667,91 45,7
   Vermögensgegenstände     
Sonstige Vermögensgegenstände 2.578,20 21,5 III. Mittelv orgriff -31.423,56 1.198.306,96 -104,4
  - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
     einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
B. Rückstellungen 2.250,00 4,9
II. Wertpapiere 894.267,58 862,6 C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten     und Leistungen 6.122,79 0,9
Guthaben bei Kreditinstituten 236.774,67 1.133.620,45 13 1,0      - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
_____        Jahr: EUR 6.122,79 (i. Vj. TEUR 8,8)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 34,99 6.157,78 0,2
     - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
       Jahr: EUR 34,99 (i. Vj. TEUR 0,2)
____ _________ _____ ____ _________ _____
1.206.714,74 1.088,2 1.206.714,74 1.088,2
====  ==========  ===== ====  ==========  =====

Jahresabschluss 2023 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
  1. Umsatzerlöse 41.690,72 37.510,00 39.251,47
  2. Zuschüsse/Spenden 0,00 0,00 0,00
  3. Sonstige betriebliche Erträge 105,60 0,00 5,86
  4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
       Dienstleistungen
       a) Verwaltungsbedarf 11.488,59 10.530,00 11.901, 78
       b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 304,49 0,00 223,36
  5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 101.239,47 1.9 40,00 32.440,58
  6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
      auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.597,87 0,0 0 44.751,93
  7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 631,75 0,00 82,8 4
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 21.779,8 3
  9. Ergebnis Vermögensverwaltung 129.013,09 28.920,00 - 7.041,83
10. Aufwendungen im Sinne
      des Stiftungszweckes
      - Einzelfallhilfe für Bedürftige 12.819,51 15.0 00,00 10.506,19
11. Jahresüberschuss 116.193,58 13.920,00 -17.548,02
12. Auflösung Rücklagen 12.819,51 15.000,00 10.506,19
13. Zuführung zu Rücklagen
       a) Freie Rücklagen nach 
           § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 43.170,00 9.600,00 0,00
       b) Rücklage für Projekte 12.819,51 15.000,00 10.50 6,19
14. Mittelvorgriff Vorjahr -104.447,14 -104.447,14 -86 .899,12
15. Mittelvorgriff -31.423,56 -100.127,14 -104.447,14
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 
 
An die Stiftung Generalarmenfonds, Münster 
 
Prüfungsurteil 
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Generalarmenfonds, Münster, – bestehend aus der 
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft. 
 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der 
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. 
 
Grundlage für das Prüfungsurteil 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden 
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen 
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,  
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren 
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der 
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr- 
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung 
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen 
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus 
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, 
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche 
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, 
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen 
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.

 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im 
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der 
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir 
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im 
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir 
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. 
 
Münster, am 30. April 2024 
 
 
 
CURACON GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
  
Schwarz Averbeck 
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 
(digital signiert) (digital signiert)

Beratungsverlauf (4)

22.08.2024 Stiftungskommission
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Theißingstraße
  • Finkenstraße 914
  • Gartenstraße
  • Kirchhoffweg
  • Kinderhaus 256

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0287/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2024
Erstellt
23.04.2024 15:42