V/0287/2024
Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der Kommunalen Stiftungen
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Anlage 1 Tabellarische Übersicht
9993 Zeichen
Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Blatt 1
1. Entwicklung der für Stiftungszwecke zur Verfügung stehenden Mittel
Ergebnis Ergebnis- Zuführung/ Zuführung zu Ergebnis Für Stiftungszwecke verwendete Mittel Entwicklung Mittelvortrag/-vorgriff
Vermögens- anteile an Auflösung Rücklage § 62 Vermögens-
verwaltung Eigentümer- Rücklagen Abs.1 Nr 3 AO verwaltung Mittel- Mittel-
ohne Anteile gemein- Instandhaltg. und Stiftungs- nach Auflösung Aufwen- Zuführung vortrag/ vortrag/
an Eigentü- schaften Betriebsmittel kapital Veränderung Rücklagen dungen Rücklagen Gesamt Zwischen- -vorgriff -vorgriff
mergemein. Nutzungsgeb. Rücklagen Projekte Projekte Projekte ergebnis 01.01.2023 31.12.2023
Kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * 600,3 197,3 -374,1 0,0 423,5 0,0 0,0 0,0 0,0 423,5 456,8 880,3
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 134,4 49,3 -61,2 0,0 122,5 0,0 0,0 0,0 0,0 122,5 76,4 198,9
Stiftung Magdalenenhospital -74,5 98,7 121,1 0,0 145,3 94,4 95,6 94,4 95,6 49,7 -4.392,0 -4.342,3
Stiftungsfonds 6,7 0,0 0,0 0,0 6,7 0,0 0,0 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 594,0 0,0 0,0 -124,8 469,2 0,0 148,4 70,2 218,6 250,6 96,2 346,8
Stiftungsfonds 20,0 0,0 0,0 -20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes 1.217,1 641,4 -800,0 -601,7 456,8 302,1 349,8 292,5 340,2 116,6 385,1 501,7
Gesamt 2.498,0 986,7 -1.114,2 -746,5 1.624,0 396,5 593,8 463,8 661,1 962,9 -3.377,5 -2.414,6
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 129,0 0,0 0,0 -43,2 85,8 12,8 12,8 12,8 12,8 73,0 -104,4 -31,4
Buschmann Stiftung 149,8 0,0 -100,0 -49,9 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,1 9,4 9,3
Gesamt 278,8 0,0 -100,0 -93,1 85,7 12,8 12,8 12,8 12,8 72,9 -95,0 -22,1
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 986,7 -986,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße -128,6 0,0 128,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 138,9 0,0 76,3 0,0 215,2 0,0 0,0 0,0 0,0 215,2 -243,2 -28,0
Gesamt 997,0 -986,7 204,9 0,0 215,2 0,0 0,0 0,0 0,0 215,2 -243,2 -28,0
* Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage
(wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) in Höhe von TEUR 35,4 enthalten.
Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Blatt 2
2. Gegenüberstellung Stiftungskapital zu langfristigem Vermögen
Sachanlagen/ Beteiligung nicht in
Stiftungs- Freie Finanzanlagen des Beteiligung Altenzentrum Immobilien
kapital/ Rücklage Nutzungs- Stiftungs- Anlagevermögens an Eigentü- Klarastift GmbH/ angelegtes
Stiftungs- nach § 62 gebundenes kapital ./. Darlehen mer gemein- Sozialholding Stiftungs-
fonds Abs. 1 Nr. 3 AO Kapital gesamt ./. Sonderposten schaften Klarastift GmbH kapital
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 8.748,4 1.443,5 0,0 10.191,9 571,8 4.983,0 0,0 4.637,1
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 4.086,2 462,5 0,0 4.548,7 499,2 2.285,2 0,0 1.764,3
Stiftung Magdalenenhospital 15.301,7 1.399,5 0,0 16.701,2 6.956,0 1.511,4 0,0 8.233,8
Stiftungsfonds 2.894,2 57,9 0,0 2.952,1 0,0 0,0 0,0 2.952,1
Stiftung Bürgerwaisenhaus 4.239,5 669,7 0,0 4.909,2 1.956,3 0,0 0,0 2.952,9
Stiftungsfonds 405,0 0,0 0,0 405,0 0,0 0,0 0,0 405,0
Stiftung Siverdes 16.678,7 3.509,9 0,0 20.188,6 6.685,2 3.632,7 0,0 9.870,7
Gesamt 52.353,7 7.543,0 0,0 59.896,7 16.668,5 12.412,3 0,0 30.815,9
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 883,1 301,0 0,0 1.184,1 73,1 0,0 0,0 1.111,0
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 2.374,7 583,1 0,0 2.957,8 814,7 0,0 0,0 2.143,1
Gesamt 3.257,8 884,1 0,0 4.141,9 887,8 0,0 0,0 3.254,1
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 5.126,4 0,0 0,0 5.126,4 5.606,7 0,0 0,0 -480,3
EG Altenwohnungen Finkenstraße 1.828,8 0,0 0,0 1.828,8 4.335,0 0,0 0,0 -2.506,2
EG Altenzentrum Klarastift 5.072,2 0,0 0,0 5.072,2 4.689,6 0,0 0,0 382,6
Gesamt 12.027,4 0,0 0,0 12.027,4 14.631,3 0,0 0,0 -2.603,9
Stiftungskapital langfristig gebundenes Vermögen
Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Blatt 3
3. Gegenüberstellung der Wirtschaftsjahre 2020 bis 2023
Für Stiftungszwecke verwendete Mittel
einschließlich Auflösung und
Zuführung Rücklagen
Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist
2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023 2020 2021 2022 2023
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser * 198,5 733,3 26,5 797,6 0,0 0,0 0,0 0,0 171,6 550,3 456,8 880,3
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 49,0 174,0 -44,2 183,7 0,0 0,0 0,0 0,0 154,6 120,6 76,4 198,9
Stiftung Magdalenenhospital -1.778,1 -4.286,0 272,1 24,2 144,9 4,9 69,7 95,6 -3.332,9 -4.635,0 -4.392,0 -4.342,3
Stiftungsfonds 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 6,7 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 195,8 610,5 28,8 594,0 214,1 264,3 148,2 218,6 84,8 215,6 96,2 346,8
Stiftungsfonds 20,0 20,0 20,0 20,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes 714,3 1.788,2 599,9 1.858,5 603,9 450,4 308,5 340,2 -520,1 275,5 385,1 501,7
Gesamt -593,8 -953,3 909,8 3.484,7 969,6 726,3 533,1 661,1 -3.442,0 -3.473,0 -3.377,5 -2.414,6
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 27,6 101,6 -7,0 129,0 9,0 5,1 10,5 12,8 -149,5 -86,9 -104,4 -31,4
Buschmann Stiftung -26,2 167,2 -69,2 149,8 4,9 3,0 1,2 0,0 5,3 63,8 9,4 9,3
Gesamt 1,4 268,8 -76,2 278,8 13,9 8,1 11,7 12,8 -144,2 -23,1 -95,0 -22,1
Eigentümergemeinschaften
EG Altenwohnungen Kirchhoffweg ** -5,3 0,0 0,0
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 822,4 874,2 982,8 986,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 6,9 -12,0 -86,3 -128,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 101,7 6,9 155,8 138,9 0,0 0,0 0,0 0,0 -405,9 -399,0 -243,2 -28,0
EG Gesundheitshaus *** -1.327,9 0,0 0,0
Gesamt -402,2 869,1 1.052,3 997,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -405,9 -399,0 -243,2 -28,0
* Im Ergebnis Vermögensverwaltung der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser ist das Ergebnis aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage (wirtschaftlicher Geschäftsbe-
trieb) in Höhe von TEUR +32,8 im Jahresabschluss 2020, von TEUR + 29,1 im Jahresabschluss 2021, von TEUR + 36,0 im Jahresabschluss 2022 und von
TEUR 35,4 im Jahresabschluss 2023 enthalten.
** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Kirchhoffweg wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus.
*** Alleiniger Eigentümer der Eigentümergemeinschaft Gesundheitshaus wurde zum 1. Januar 2021 die Stiftung Siverdes.
Ergebnis Vermögensverwaltung Mittelvortrag/-vorgriff
Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Blatt 4
Rücklage Bankgut- Kurzfristig Bankguthaben
für Instand- Rücklage Summe Bankgut- haben/Wert- angelegtes ./. Rücklagen
haltung/In- für Mittel- Rücklagen/ haben/Wert- papiere ./. Stiftungs- ./. Stiftungs-
vestitionen Projekte vortrag Mittelvortrag papiere Rücklagen kapital kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 1.610,0 0,0 880,3 2.490,3 6.936,0 4.445,7 4.637,1 -191,4
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 305,4 0,0 198,9 504,3 2.227,7 1.723,4 1.764,3 -40,9
Stiftung Magdalenenhospital 1.110,3 120,0 0,0 1.230,3 2.776,4 1.546,1 8.233,8 -6.687,7
Stiftungsfonds 0,0 65,9 0,0 65,9 3.018,0 2.952,1 2.952,1 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 165,0 316,2 346,8 828,0 3.695,7 2.867,7 2.952,9 -85,2
Stiftungsfonds 0,0 0,5 0,0 0,5 405,5 405,0 405,0 0,0
Stiftung Siverdes 1.007,4 437,9 501,7 1.947,0 9.994,2 8.047,2 9.870,7 -1.823,5
Gesamt 4.198,1 940,5 1.927,7 7.066,3 29.053,5 21.987,2 30.815,9 -8.828,7
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 45,7 0,0 45,7 1.131,1 1.085,4 1.111,0 -25,6
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 193,6 0,0 9,3 202,9 2.372,1 2.169,2 2.143,1 26,1
Gesamt 193,6 45,7 9,3 248,6 3.503,2 3.254,6 3.254,1 0,5
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 0,0 0,0 0,0 489,7 489,7 -480,3 970,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 498,9 0,0 0,0 498,9 437,1 -61,8 -2.506,2 2.444,4
EG Altenzentrum Klarastift 50,0 0,0 0,0 50,0 516,7 466,7 382,6 84,1
Gesamt 548,9 0,0 0,0 548,9 1.443,5 894,6 -2.603,9 3.498,5
Rücklagen/Stiftungskapital
4. Gegenüberstellung Bankguthaben/Wertpapiere zu Rücklagen und kurzfristig angelegtem Stiftungskapital
Stiftungen der Stadt Münster Anlagen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
Blatt 5
Betriebsmit- Bankguthaben
Betriebs- Kurz- telrücklage ./. Rücklagen Kurzfristige
mittel- fristige ./. Kurzfristige ./. Stiftungs- Verbind- Mittel-
rücklage Forderungen Forderungen kapital lichkeiten vorgriff
Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO Tsd. EURO
Selbständige Stiftungen
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser 0,0 236,4 -236,4 -191,4 45,0 0,0
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus 0,0 61,9 -61,9 -40,9 21,0 0,0
Stiftung Magdalenenhospital 130,0 4.020,8 -3.890,8 -6.687,7 1.545,4 -4.342,3
Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Bürgerwaisenhaus 0,0 103,6 -103,6 -85,2 18,4 0,0
Stiftungsfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Stiftung Siverdes 0,0 1.918,9 -1.918,9 -1.823,5 95,4 0,0
Gesamt 130,0 6.341,6 -6.211,6 -8.828,7 1.725,2 -4.342,3
Unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 0,0 2,6 -2,6 -25,6 8,4 -31,4
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung 0,0 13,4 -13,4 26,1 39,5 0,0
Gesamt 0,0 16,0 -16,0 0,5 47,9 -31,4
Eigentümergemeinschaften
EG 288 Wohnungen Münster-Coerde 0,0 20,0 -20,0 970,0 990,0 0,0
EG Altenwohnungen Finkenstraße 0,0 0,0 0,0 2.444,4 2.444,4 0,0
EG Altenzentrum Klarastift 0,0 15,8 -15,8 84,1 127,9 -28,0
Gesamt 0,0 35,8 -35,8 3.498,5 3.562,3 -28,0
Abstimmung Bilanz lage/Kurzfristige Forderungen
Gegenüberstellung Betriebsmittelrück-
5. Abstimmung Bilanz
Beschlussvorlage
11861 Zeichen
V/0287/2024 V/0287/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der Kommunalen Stiftungen Beratungsfolge 22.08.2024 Stiftungskommission Vorberatung 10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Anlage beigefügten Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 der von der Stadt Münster ver- walteten rechtlich selbstständigen Stiftungen Magdalenenhospital Siverdes Vereinigte Pfründnerhäuser Pfründnerhaus Kinderhaus Bürgerwaisenhaus und der rechtlich unselbstständigen Stiftungen Friedrich und Irmgard Buschmann Generalarmenfonds sowie der Eigentümergemeinschaften 288 Wohnungen Münster-Coerde Altenzentrum Klarastift Altenwohnungen Finkenstraße werden festgestellt. 2. Für die Prüfung der Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2024 der Kommunalen Stiftungen wird die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, bestellt. Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 12.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Westphal Telefon: 492-5902 Westphal@stadt- muenster.de - 2 - V/0287/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Der städt. Haushalt ist lediglich hinsichtlich der rechtlich unselbstständigen Stiftungen betroffen. De- ren Jahresüberschüsse bzw. -fehlbeträge werden in der Produktgruppe 1701 „Rechtlich unselbst- ständige Stiftungen“ in einer Summe in der Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ bzw. in Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ ausgewiesen. Begründung: 1. Geschäftsjahr 2023 Gemäß der Geschäftsanweisung für die von der Stadt Münster verwalteten Stiftungen in Ver- bindung mit der Zuständigkeitsordnung legt die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen dem Rat als Stiftungsvorstand die testierten Jahresabschlüsse für die o. g. sieben Stiftungen und die drei Eigentümergemeinschaften für das Geschäftsjahr 2023 vor. Einige wesentliche Ein- flussfaktoren des zurückliegenden Geschäftsjahres werden nachfolgend skizziert. Die wirtschaftlichen Eckdaten sind in tabellarischer Form den Einzelabschlüssen als Anlage 1 vorangestellt. Die als Anlage 2 beigefügten Jahresabschlüsse umfassen jeweils die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den Geschäftsbericht der Geschäftsstelle sowie den Bestäti- gungsvermerk des Abschlussprüfers. Vermögensverwaltung: Immobilien und Kapital Das Eigenkapital aller städtisch verwalteten (Sozial)Stiftungen beträgt zum 31.12.2023 rd. 67,5 Mio. Euro und ist zu rd. 50 % in Immobilien und zu rd. 50 % in Wertpapieranlagen investiert. Mit ihren aktuell 971 Wohn- und Gewerbeeinheiten haben die Kommunalen Stiftungen im zu- rückliegenden Geschäftsjahr Mieterträge in Höhe von rd. 5 Mio. Euro generiert. Mit rd. 210.000 Euro haben Erbbauzinsen und mit rd. 30.000 Euro die Pachten für vier Kleingartenanlagen im Stiftungsvermögen zum Jahresergebnis beigetragen. Rd. 780.000 Euro wurden im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung in den Werterhalt der Stif- tungsimmobilien reinvestiert. Von Sondermaßnahmen der Instandhaltung mit einem Volumen von insgesamt rd. 480.000 Euro entfielen rd. 250.000 Euro auf den Dachausbau einer Immobilie der Stiftung Siverdes an der Theißingstraße. Hier werden seit März 2024 - mit dem Sozialamt als Mieter des Wohnhauses - zwei weitere Appartements für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Die Stiftung Magdalenenhospital hat mit rd. 120.000 Euro die Erneuerung von Heizungs - und Aufzugsteuerungen in einigen ihrer Seniorenwohnanlagen finanziert. Mit rd. 60.000 Euro wur- den in den Stiftungsimmobilien im Stadtteil Coerde ebenfalls mehrere Aufzugsteuerungen er- neuert, weitere rd. 50.000 Euro entfielen auf abschließende Arbeiten zur Fassadensanierung des Gesundheitshauses. Im Jahr 2023 konnte die Modernisierung der Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße weitest- gehend abgeschlossen werden; der Bezug der 25 öffentlich geförderten und 22 frei finanzierten Wohnungen ist im Februar und März 2024 erfolgt. Die Kapitalanlagen der Kommunalen Stiftungen in der externen Vermögensverwaltung weisen für das Geschäftsjahr 2023 einen Wertzuwachs von rd. 11 % aus. Gründe für diese Entwicklung waren neben deutlichen Kursgewinnen an den Aktienmärkten auch das gestiegene Zinsniveau bei den Rentenpapieren. Einen überdurchschnittlichen Ergebnisbeitrag lieferte im vergangenen Jahr auch die Anlageklasse der Zertifikate. Perspektivisch werden auch Nachhaltigkeitskriterien in der Anlagestrategie der Stiftungen Be- rücksichtigung finden, aktuell wird eine Überarbeitung der Anlage richtlinie analog derer der Stadt Münster vorbereitet. Über die externe Verwaltung des liquiden Stiftungskapitals hinaus hat die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser in den Jahren 2010 und 2011 rd. 520.000 Euro in die Gewinnung von Solar- energie aus Photovoltaikanlagen auf stiftungseigenen Dächern im Stadtteil Coerde investiert. Die jährliche Rendite liegt bei rd. 6 %. - 3 - V/0287/2024 Im Jahr 2018 hat sich die Stiftung Siverdes mit 300.000 Euro an dem genossenschaftlichen Windenergie-Projekt Münster-Amelsbüren II beteiligt. In den ersten zehn Jahren erfolgt hier eine Verzinsung von 2,5 %. Stiftungszweckerfüllung Ihre Stiftungszwecke haben die Kommunalen Stiftungen im Jahr 202 3 mit insgesamt rd. 600.000 Euro erfüllt. So konnten in den zentralen Handlungsfeldern „Bürgerschaftliches Enga- gement“, „Leben im Alter“ und über die „Mitmachkinder“ im Handlungsfeld Chancen für Kinder weiterhin soziale und zivilgesellschaftliche Akzente für Münster gesetzt werden. Eine wichtige Säule kommunalen Stiftungshandelns ist die Freiwilligenagentur Münster der Stif- tung Siverdes mit ihrer Freiwilligen akademie als Infrastruktureinrichtung im Sektor „Engage- ment-Förderung“. Ein w eiterer fördernder und operativer Stiftungsschwerpunkt liegt bei den Stadtteilinitiativen „Von Mensch zu Mensch“ und den „Mitmachkindern“ als Förderprogramm der Kinder- und Ju- gendhilfestiftung Bürgerwaisenhaus. Das Spendenaufkommen durch Privatpersonen und Un- ternehmen hat im Berichtsjahr rd. 220.000 Euro betragen (2022: rd. 150.000 Euro). Das finanzielle Fördervolumen liegt - nach den durch „Corona“ bedingten Einschnitten - wieder bei insgesamt rd. 150.000 Euro (2022: rd. 100.000 Euro). Nicht verbrauchte Zuwendungen wer- den zur Finanzierung zukünftiger Förderungen der Projektrücklage zugeführt. Auch der „Deutschsommer“, ein Ferienprogramm zur intensiven Sprach- und Bildungsförderung für Drittklässler, wurde im Jahr 2023 mit 40 Kindern als Halbtagsangebot fortgesetzt. Jahresergebnisse der Eigentümergemeinschaften der Kommunalen Stiftungen Die drei Eigentümergemeinschaften sind ein Zusammenschluss von Stiftungen für den Betrieb von (Sozial-)Wohnungen bzw. Seniorenwohnanlagen. Die Vermögensverwaltung der Eigentümergemeinschaft der 288 Wohnungen im Stadtteil Coer- de ermöglicht mit dem Geschäftsjahr 2023 eine Gewinnausschüttung an die vier beteiligten Stif- tungen von insgesamt rd. 990.000 Euro. Die Eigentümergemeinschaft der Seniorenwohnungen am Altenzentrum Klarastift (Wohnungen am KlaraPark) hatte vor sechs Jahren aufgrund des Abrisses von Altgebäuden für zwei Neu- bauten Sonderabschreibungen von rd. 700.000 Euro zu verbuchen. Der dadurch entstandene Verlustvortrag beträgt mit dem Jahresabschluss zum 31.12.202 3 noch rd. 30.000 Euro (2022: rd. 240.000 Euro). Die Seniorenwohnanlage an der Finkenstraße weist in der Sanierungsphase Aufwendungen in Höhe von rd. 130.000 Euro aus (Abschreibungen, Zinsaufwendungen, Verwaltungskosten für die Neuvermietung der Wohnungen); d er dadurch bedingte Jahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Rücklage für Instandhaltung ausgeglichen. Jahresergebnisse der Kommunale Stiftungen Insbesondere die guten Ergebnisse aus der Wertpapierverwaltung des Jahres 2023 haben die Erfolgsrechnungen der Kommunalen Stiftungen beeinflusst (s. auch Geschäftsberichte zu den jeweiligen Jahresabschlüssen in der Anlage 2). In den Jahresabschluss der Stiftung Magdalenenhospital zum 31.12.2023 sind die bis dato be- kannten und die Stiftung Magdalenenhospital belastenden Werte der Transaktion der Altenpfle- geeinrichtung Klarastift auf den neuen Betriebsträger eingeflossen, um trotz noch ausstehender abschließender Beschlussfassungen der kaufmännischen Vorsicht Rechnung zu tragen. Sie be- treffen insbesondere die nunmehr pauschale Abgeltung der stiftungsseitig noch zu tragenden- den Investitionen in den Brands chutz und die Erfüllung der Eigenkapitalgarantie zum Übertra- gungsstichtag 31.03.2022, die über den bislang angenommenen Betrag hinausgeht. Die Zah- lungsverpflichtungen der Stiftung Magdalenenhospital wurden mit der Entschädigungszahlung für die Gebäude verrechnet. Aus der Übertragung der Gebäude resultiert ein Verlust aus Anla- genabgängen in Höhe von 1,06 Mio. Euro (Ratsvorlage V/0465/2024). - 4 - V/0287/2024 Die Stiftung Siverdes kann mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2023 den bestehenden Gewinnvortrag von rd. 390.000 Euro auf rd. 500.000 Euro weiter ausbauen. Der Gewinnvortrag der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser erhöht sich von rd. 460.000 Euro auf rd. 880.000 Euro. Die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus weist mit dem Jahresabschluss 2023 einen Gewinnvor- trag von rd. 200.000 Euro aus (2022: rd. 80.000 Euro). Für die Stiftung Bürgerwaisenhaus erhöht sich der bestehende Gewinnvortrag von rd. 100.000 Euro auf rd. 350.000 Euro. Der Gewinnvortrag der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung beträgt mit dem Jahresab- schluss 2023 rd. 10.000 Euro (2022: rd. 10.000 Euro). Nachwirkungen auf das Jahresergebnis der Stiftung Generalarmenfonds hat weiterhin die Son- derabschreibung wegen des Abgangs ihrer einzigen Immobilie an der Gartenstraße im Jahr 2009; der zunächst hohe Verlustvortrag beträgt zu Ende des Jahres 2023 noch rd. 30.000 Euro (2022: rd. 100.000 Euro). Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen verwaltet seit dem Jahr 2017 auch die rechtlich selbstständige Hermann Höping Kinder-Stiftung (Vorlage V/1011/2017). Diese wurde mit einem Grundstockkapital von zunächst 50.000 Euro errichtet. Aufgrund der nur geringfügigen Erträge aus der Kapitalanlage erfüllt der Stifter seinen satzungsmäßigen Zweck über jährliche Zuwen- dungen in das Stiftungsprogramm „Mitmachkinder“ für musikalische Förderungen. Die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Münster, hat die Jahresabschlüsse der Stiftungen und ihrer Eigentümergemeinschaften nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Ab- schlussprüfungen geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfberichte zu den Jahresabschlüssen 2023 stehen in der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen zur Einsichtnahme zur Verfügung. 2. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlüsse 2024 Vor dem Hintergrund der komplexen Gemengelage der Übertragung der Altenpflegeeinrichtung Klarastift von der Stiftung Magdalenenhospital auf die St. Rochus-Hospital Telgte GmbH (Be- schlussvorlage V/0822/2021) ist es sinnvoll, dass die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft, Münster, auch die Jahresabschlussprüfung 2024 und damit die elfte Prüfung bei den Kommunalen Stiftungen durchführt. Nach dem Abschluss der Transaktion im Geschäftsjahr 2024 wird ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1 - Zusammenfassung wirtschaftliche Eckdaten Anlage 2 - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 Die Anlage 2 können Sie unter https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/infobi.php einsehen; bitte das entsprechende Gremium, die Sitzung und die Vorlage wählen.
Anlage A
937 Zeichen
Anlage A zur V/0287/2024 Kurzüberblick Feststellung der Jahresabschlüsse 2023 der kommunal verwalteten Stiftungen und ihrer Eigen- tümergemeinschaften durch den Rat als Stiftungsvorstand. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nachweis über den Erhalt und die Mehrung des Stiftungsvermögens und Nachweis über die Stif- tungszweckerfüllungen gemäß der individuellen Stiftungssatzungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die kommunal verwalteten Stiftungen setzen mit ihren Aktivitäten in den Handlungsfeldern „Bür- gerschaftliches Engagement und Freiwilligenarbeit“, „Wohnen und Leben im Alter“ und mit dem Stiftungsfonds Mitmachkinder soziale und zivilgesellschaftliche Akzente in Münster
Anlage 2
109608 Zeichen
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Magdalenenhospital
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- -----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 15.301.668,98 15.101,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
Rechte mit Wohnbauten 14.334.068,31 19.030,8 1. Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.399.525,00 1.399,5
2. Einrichtung und Ausstattung 4.238,00 14.338.306,31 5,0 2. Rücklage für Instandhaltung 939.043,79 1.060,1
3. Rücklage für Investitionen 171.200,00 171,2
II. Finanzanlagen 4. Rücklage für Betriebsmittel 130.000,00 130,0
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5. Rücklage für Projekte 120.000,00 2.759.768,79 120,0
Altenzentrum Klarastift gGmbH 0,00 0,0
Sozialholding Klarastift GmbH 0,00 0,0 III. Stiftungsfonds
2. Ausleihungen an Unternehmen, mit 1. "Hüfferstiftung" 208.197,47 201,4
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2. "Stiftung Wohnverbund Westfalenfleiß" 46.143,56 46,2
Wohnungen Münster-Coerde 512.642,11 520,6 3. "Erbschaft L." 2.763.689,93 3.018.030,96 2.763,7
Altenwohnungen Finkenstrasse 914.375,00 659,4
3. Beteiligungen 1,00 0,0 IV. Mittelvorgriff/-vortrag -4.342.320,63 16.737.148,10 -4.392,0
4. Sonstige Ausleihungen 84.363,16 1.511.381,27 15.849.687,58 84,4
B. Sonderposten aus Zuschüssen und
B. Umlaufvermögen Zuweisungen zur Finanzierung
I. Forderungen und sonstige des Sachanlagevermögens 21.000,00 21,5
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 124.832,57 95,7 C. Rückstellungen 301.100,00 1.058,1
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) D. Verbindlichkeiten
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.361.327,14 8.585,4
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.113.088,58 98,3 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als Jahr: EUR 463,256,61 (i. Vj. TEUR 478,3)
einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.781.417,03 278,5 und Leistungen 97.526,39 42,0
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 4.019.338,18 Jahr: EUR 97.526,39 (i. Vj. TEUR 42,0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
II. Wertpapiere 4.489.220,21 4.462,9 verbundenen Unternehmen 0,00 0,0
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
Guthaben bei Kreditinstituten 1.305.198,33 9.813.756,72 1.164,8 4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.146.789,67 8.605.643,20 92,9
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.447,00 1,3 Jahr: EUR 1.146.789,67 (i. Vj. TEUR 92,9)
____ ___________ _______ ____ ___________ _______
25.664.891,30 26.401,7 25.664.891,30 26.401,7
==== =========== ======= ==== =========== =======
Jahresabschluss 2023 Stiftung Magdalenenhospital
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.659.813,76 1.605.543,00 1.709.089,16
- davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 98.282,32 (i.V. TEUR 98,3)
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.619,94 0,00 6.149,75
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 500,00 500,00 500,00
4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 224.354,48 229.240,00 206.321,36
b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 3.041,42 0,00 3.154,16
c) Instandhaltung 205.033,18 388.000,00 163.594,38
5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände 512.352,45 377.510,00 557.652,50
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.103.991,65 19.700,00 101.431,42
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 538.348,78 19.250,00 162.252,30
8. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 18.463,28 0,00 300.589,34
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 111.083,37 87.210,00 266.424,86
10. Ergebnis Vermögensverwaltung 30.962,65 523.633,00 278.823,19
11. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
- Von Mensch zu Mensch 69.349,43 80.000,00 48.695,13
- Umzugshilfen 25.050,18 40.000,00 25.382,55
- Taschengeldbörse 1.191,97 0,00 2.279,97
95.591,58 120.000,00 76.357,65
12. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -64.628,93 403.633,00 202.465,54
13. Auflösung von Rücklagen 215.470,46 320.000,00 123.682,17
14. Zuführung zu Rücklagen 101.149,61 126.750,00 83.107,65
15. Mittelvortrag Vorjahr -4.392.012,55 -4.392.012,55 -4.635.052,61
16. Mittelvorgriff/-vortrag -4.342.320,63 -3.795.129,55 -4.392.012,55
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Magdalenenhospital, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Magdalenenhospital, Münster, – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf
der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Siverdes
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Siverdes
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 16.678.667,87 16.678,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Rücklagen
Rechte mit Wohnbauten 9.360.407,69 8.247,0 1. Freie Rücklage nach § 62 Abs.1 Nr. 3 AO 3.509.915,27 2.908,2
2. Einrichtung und Ausstattung 24.779,00 35,2 2. Rücklage für Instandhaltung 1.007.353,40 207,3
3. Anlagen im Bau 249.986,60 9.635.173,29 1.381,6 3. R ücklage für Projekte 437.859,42 4.955.128,09 447,4
II. Finanzanlagen III. Mittelvortrag/-vorgriff 501.713,41 22.135.509,37 385,1
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht B. Sonderp osten aus Zuwendungen zur
Wohnungen Münster-Coerde 3.332.172,71 3.384,2 Finanzierung des Sachanlagevermögens
194.974,00 0,0
Gesundheitshaus
2. Beteiligungen 500,00 0,5 B. Rückstellungen
22.400,00 36,8
3. Sonstige Ausleihungen 300.000,00 3.632.672,71 13.267. 846,00 300,0
C. Verbindlichkeiten
B. Umlaufvermögen 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.754. 996,28 2.815,9
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Jahr: EUR 61.295,39 (i. Vj. TEUR 61,0)
1. Forderungen aus Lieferungen 2. Verbindlichkeiten a us Lieferungen
Leistungen 253.548,04 8,3 und Leistungen 31.769, 52 7,2
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) Jahr: EUR 31.769,52 (i. Vj. TEUR 7,2)
2. Forderungen aus vergebenen Darlehen 75.695,41 85,7 3 . Sonstige Verbindlichkeiten 35.125,91 51,4
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 69.578,96 (i. Vj. TEUR 79,3) Jahr: EUR 35.125,91 (i. Vj. TEUR 51,5) 2.821.891,71
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 641.363,85 638,8 D. Rechnungsabgrenzungsposten
6.102,95 6,1
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 939.630,88 39,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 1.910.238,18
____
II. Wertpapiere 7.808.390,56 7.909,5
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 2.185.847,37 11.904.476,11 1.504,9
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.555,92 8,6____ ___________ _______ ____ ___________ _______
25.180.878,03 23.544,1 25.180.878,03 23.544,1
==== =========== ======= ==== =========== =======
Jahresabschluss 2023 Stiftung Siverdes
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023______________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.760.067,59 1.738.335,00 1.715.032,77
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 641.363,85 (i.Vj. TEUR 638,8)
2. Zuschüsse, Spenden, Freiwilligenagentur 290.503,00 35.000,00 93.350,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 38.838,56 0,00 4.578,13
4. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 3.979,00 0,00 0,00
4. Aufwendungen
Sach- und Dienstleistungen
a) Hausbetriebskosten 28.876,44 40.000,00 32.238,27
b) Verwaltungsbedarf 222.977,34 227.070,00 221.496,12
c) Instandhaltung 234.701,07 351.000,00 254.086,72
d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 3.307,48 600,00 2.640,37
e) Personaldienstleistungen 43.344,85 44.230,00 31.684,07
5. Aufwendungen aus der
Zuführung zu Sonderposten 198.953,00 0,00 0,00
6. Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände 283.643,15 274.676,00 253.572,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 59.002,07 11.700,00 51.443,74
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 916.018,86 22.300,00 304.877,50
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 33.227,65 0,00 423.122,59
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 42.834,06 41.300,00 247.672,22
11. Ergebnis der Vermögensverwaltung 1.858.539,90 805.059,00 599.882,30
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
- Förderung bürgerschaftlicher
Selbst- und Mithilfe 43.560,69 100.000,00 38.229,12
- FreiwilligenAgentur 189.540,68 190.000,00 154.509,06
- Hilfen zur Familienplanung 13.258,89 25.000,00 14.240,20
- FreiwilligenAkademie 58.817,77 90.000,00 66.522,87
- Projekt Ehrenamtskarte 44.563,06 35.000,00 46.966,77
349.741,09 440.000,00 320.468,02
13. Jahresüberschuss 1.508.798,81 365.059,00 279.414,28
14. Auflösung von Rücklagen 302.091,09 405.000,00 267.018,02
15. Zuführung zu Rücklagen 1.694.228,03 661.600,00 436.851,25
16. Mittelvorgriff Vorjahr 385.051,54 385.051,54 275.470,49
17. Mittelvorgriff/-vortrag 501.713,41 493.510,54 385.051,54
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Siverdes, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Siverdes, Münster, – bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Vereinigte Pfründnerhä user
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------ ---------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 8.748.431,03 8.748,4
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrü cklagen
Rechte mit Wohnbauten 862.128,95 885,1 1. Freie R ücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.443.532,00 1.189, 4
2. Technische Anlagen 193.361,00 1.055.489,95 220,9 2 . Rücklage für Investitionen 1.410.000,00 1.310,0
3. Rücklage für Instandhaltung 200.000,00 3.053.532,0 0 180,0
II. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Unternehmen, mit III. Mittelvortr ag 880.334,52 12.682.297,55 456,8
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
288 Wohnungen Münster-Coerde 1.025.283,71 1.041 ,3 B. Rückstellungen
Altenwohnungen Finkenstraße 914.375,00 659,4 1. S teuerrückstellungen 5.023,00 2,1
Wohnungen Altenzentrum Klarastift 3.043.325,65 4.982.984,36 6.038.474,31 3.043,3 2. Sonstige Rückstel lungen 8.200,00 13.223,00 13,2
B. Umlaufvermögen C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Kreditinstituten 483.707,72 496,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.714, 19 5,0 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als Jahr: EUR 12.453,48 (i. Vj. TEUR 12,7)
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.031,64 4,2
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 197.342 ,72 209,8 Jahr: EUR 17.031,64 (i. Vj. TEUR 4,2)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0 0,0
3. Sonstige Vermögensgegenstände 35.645,20 35,3 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 235.702,11 4. Sonstige Verbindlichkeiten 14.744,29 14, 8
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Wertpapiere 5.365.105,13 5.305,4 Jahr: EUR 14.744,29 (i. Vj. TEUR 14,7) 515.483,65
___
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 1.570.920,16 7.171.727, 40 1.008,7
IV. Rechnungsabgrenzungsposten 802,49 0,7____ ____________ _______ ____ ____________ _______
13.211.004,20 12.414,9 13.211.004,20 12.414,9
==== =========== ====== ==== =========== ======
Jahresabschluss 2023 Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 394.786,51 378.426,00 389.511,41
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 196.564,64 (i.Vj. TEUR 174,8)
2. Sonstige betriebliche Erträge 437,30 0,00 1.153,50
3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 74.001,75 75.190,00 77.197, 53
b) Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung 8.459,57 10.000,00 4.943, 90
c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 19.447,33 13. 000,00 18.338,04
4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände 50.471,00 50.47 2,00 50.472,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (i.Vj. TEUR 0,0) 5.018,93 3.900,00 3.246,34
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 589.338,78 16.500,00 205.089,52
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 22.695,91 0, 00 270.739,01
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 6.819,54 6.900,00 144.283,84
9. Jahresüberschuss 797.648,56 235.464,00 26.533,77
Davon :
- Ergebnis Vermögensverwaltung (762.239,11) (2 06.502,00) -(9.493,50)
- Ergebnis Photovoltaikanlage (35.409,45) (28 .962,00) (36.027,27)
10. Zuführung zu Rücklagen 374.100,00 188.800,00 120.00 0,00
11. Mittelvortrag Vorjahr 456.785,96 456.785,96 550.25 2,19
12. Mittelvortrag 880.334,52 503.449,96 456.785,96
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
______________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Vereinigte Pfründnerhäuser, Münster, – bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 4.086.239,84 4.086,2
I. Sachanlagen 865.981,40 880,9
II. Ergebnisrücklagen
II. Finanzanlagen 1. Freie Rücklagen 462.477,00 401,3
Ausleihungen an Unternehmen, mit 2. Rücklage für Investitionen 0,00 0 ,0
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3. Rücklage für Instandhal tung 305.402,71 767.879,71 305,4
288 Wohnungen Münster-Coerde 256.321,06 260,3
Wohnungen Altenzentrum Klarastift 2.028.884,11 2.285.205,17 2.285.205 ,17 2.028,9 III. Mittelvortrag
198.895,29 5.053.014,84 76,4
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige B. Rückstellungen 5.550,00 9,4
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen C. Verbindlichkeiten
und Leistungen 1. Verbindlichkeiten aus
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr Lieferungen und Leistungen 8.048,81 0,4
als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0) 6.343,64 13,1 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
1. Forderungen gegen Unternehmen, Jahr: EUR 428,40 (i. Vj. TEUR 7,9)
mit denen ein Beteiligungs- 2. Verbindlichkeiten gegenüber
verhältnis besteht 49.335,68 57,9 Kreditinstituten 366.841,94 373,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) Jahr: EUR 6.992,44 (i. Vj. TEUR 6,9)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 6.217,80 1,4 3. Sonstige Verbindlichk eiten 7.290,29 7,6
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 61.897,12 Jahr: EUR 7.290,49 (i. Vj. TEUR 7,6) 382.181,04
____
II. Wertpapiere
1.694.377,39 1.539,4
III. Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten
Guthaben bei Kreditinstituten 533.284,80 2.289.559,31 478,6
____ __________ ______ ____ __________ ______
5.440.745,88 5.260,5 5.440.745,88 5.260,5
==== ========== ====== ==== ========== ======
Jahresabschluss 2023 Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 81.391,73 79.776,00 79.721,53
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 49,141,16 (i. Vj. TEUR 43,7)
2. Sonstige betriebliche Erträge 79,90 0,00 0,00
3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 44.701,18 47.340,00 45.670,82
b) Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung 9.948,58 15.000,00 1.856,50
c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 566,66 0,00 460,11
4. Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände 14.894,00 14.894,00 14.894,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 232,19 200,00 347,36
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,0)
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 183.999,18 3.500,00 63.248,46
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 6.743,35 0,00 77.828,03
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.688,33 4.725,00 46.162,49
9. Ergebnis der Vermögensverwaltung/
Jahresfehlbetrag/-überschuss 183.696,52 1.117,00 -44.249,32
10. Auflösung Rücklagen 0,00 0,00 0,00
11. Zuführung zu Rücklagen 61.200,00 370,00 0,00
12. Mittelvortrag Vorjahr 76.398,77 76.398,77 120.648,09
13. Mittelvortrag 198.895,29 77.145,77 76.398,77
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
___________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Pfründnerhaus Kinderhaus, Münster, – bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren ha-
ben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken falscher Darstellungen im Jahresabschluss auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Re-
aktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig-
net sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist hö-
her als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Bürgerwaisenhaus
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 4.239.507,74 3.939,5
I. Sachanlagen II. Ergebnisrücklagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 1. Freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 669.6 50,00 544,8
und Bauten einschließlich der Bauten 2. Rücklage für Instandhaltung 165.000,0 0 165,0
auf fremden Grundstücken 1.976.764,87 2.011,0 3. Rücklage für Projekte 316.232,19 246,1
2. Einrichtung und Ausstattung 108.851,00 2.085.615,87 123,7 III. Stiftungsfonds
1. Stiftung Zumsande Plönies 7.245,75 7,2
B. Umlaufvermögen 2. Monika Behrend Stiftung 278.314,52 278,3
3. Junge MINT-Forscher 120.000,00 100,0
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
IV. Mittelvortrag 346.847,76 6.142.797,96 96,2
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.337,74 1,3
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Sonderposten aus Zuschüssen und
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) Zuweisungen zur Finanzierung
2. Sonstige Vermögensgegenstände 95.375,55 4,2 des Sachanlagevermögens 129.265,00 144,5
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) C. Rückstellungen
7.150,00 10,3
II. Wertpapiere 3.336.924,51 3.130,8 D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Leistungen 10.507,29 3,4
Guthaben bei Kreditinstituten 764.304,61 4.203.942,41 699,9 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 10.507,29 (i. Vj. TEUR 3,4)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 890,11 0,9 2. Sonstige Verbindlichkeiten 728,14 11.235,43 436,5
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 728,14 (i. Vj. TEUR 436,4)
____ __________ ______ ____ __________ ______
6.290.448,39 5.971,8 6.290.448,39 5.971,8
==== ========== ====== ==== ========== ======
Jahresabschluss 2023 Stiftung Bürgerwaisenhaus
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 129.273,61 131.800,00 129.517,71
2. Zuschüsse/Förderpreise/Spenden 238.572,44 10.000,00 16 8.043,41
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.017,50 1.200,00 1.0 30,18
4. Erträge aus der Auflösung von Sonder-
posten und Verbindlichkeiten 15.275,00 15.275,00 15.275,00
5. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 69.407,49 72.830,00 71.477,99
b) Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung 7.613,56 16.500,00 7.894,06
c) Steuern, Abgaben, Versicherungen 1.148,58 260,00 1.030,32
d) Erbbauzinsen 1.730,22 1.730,00 1.730,22
6. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage-
vermögens und Sachanlagen 49.113,00 49.340,00 49.1 13,24
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 373.048,70 8.3 50,00 127.669,54
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 398,35 100,00 41 0,76
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 13.734,59 0,00 176.684,91
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 84.392 ,22
45,5
11. Ergebnis Vermögensverwaltung 614.041,46 25.865,00 48 .802,12
12. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
Projekt "Mitmachkinder" 102.462,83 65.000,00 58.560,64
Projekt "DeutschSommer" 45.944,01 70.000,00 42 .798,55
Projekt "Junge Mint-Forscher" 0,00 0,00 97,00
13. Jahresfehlbetrag/-überschuss 465.634,62 -109.135,00 -52 .654,07
14. Zuführung zu Stiftungskapital 20.000,00 0,00 20. 000,00
15. Auflösung Rücklagen 0,00 125.000,00 0,00
15. Zuführung zu Rücklagen 195.005,60 5.280,00 46.68 4,22
16. Mittelvortrag Vorjahr 96.218,74 96.218,74 215.5 57,03
17. Mittelvortrag 346.847,76 106.803,74 96.218,74
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
____________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Bürgerwaisenhaus, Münster, – bestehend aus der Bi-
lanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Ri-
siko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht auf-
gedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Eigentümergemeinschaft
288 Wohnungen Münster-Coerde
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Co erde
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a-------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 4.034.092,94 4.034,1 1. Vereinigte Pfründnerhäuser 1.025.283,71 1.041,3
Gebäude 2.137.072,00 6.171.164,94 2.391,4 2. Pfründnerhaus Kinderhaus 256.321,06 260,3
3. Magdalenenhospital 512.642,11 520,6
B. Umlaufvermögen 4. Siverdes 3.332.172,71 5.126.419,59 3.384,2
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
II. Mittelvorgriff 0,00 5.126.419,59 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.032,21 87,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Rückstellungen 650,00 0,6
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
2. Sonstige Vermögensgegenstände C. Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr 0,00 431,8 1. Verbindlichkeiten gegenüber
als einem Jahr EUR 0,00 (i.V. TEUR 0,00) Kreditinstituten 564.479,13 1.164,1
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit- Jahr: EUR 126.706,67 (i. Vj. TEUR 172,3)
instituten und Schecks 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.192,57 2,8
Guthaben bei Kreditinstituten 489.687,57 509.719,78 415,5 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
____ Jahr: EUR 5.192,57 (i. Vj. TEUR 2,8)
3. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter 981.904,54 982,8
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 981.904,54 (i. Vj. TEUR 982,8)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.238,89 3,8
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 2.238,89 (i. Vj. TEUR 3,8)
1.553.815,13____ ___________ ______ ____ ___________ ______
6.680.884,72 7.360,5 6.680.884,72 7.360,5
==== =========== ====== ==== =========== ======
Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Mü nster-Coerde
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.671.412,67 1.639.800,00 1.628.181,12
2. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 116.398,71 112.500,00 106.484 ,25
b) Hausbetriebskosten 12.254,06 13.400,00 12.432,45
c) Instandhaltung 285.974,98 260.000,00 246.827,53
3. Abschreibungen immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 254.369,00 254.370,00 254.369,00
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 24.948,06 16.400,00 10.853,48
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 19.036,31 0,00 3 ,30
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9.790,56 12.000, 00 14.394,53
7. Ergebnis Vermögensverwaltung 986.713,61 971.130,00 9 82.823,18
8. Anteiliges Ergebnis für die
beteiligten Stiftungen 986.713,61 971.13 0,00 982.823,18
9. Jahresfehlbetrag/-überschuss 0,00 0,00 0,00
10. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr 0,00 0,00 0,00
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
______________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft 288 Wohnungen Münster-Coerde,
Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenzentr um Klarastift
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
Grundstücke 544.265,09 544,3 1. Vereinigte Pfründnerhäuser (60%) 3 .043.325,65
Gebäude, Außenanlagen 10.393.532,00 10.757,0 2. Pfründnerhaus Ki nderhaus (40%) 2.028.884,11 5.072.209,76 5.072,2
Anlagen im Bau 0,00 10.937.797,09 0,0
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 50.000,00 126,3
I. Forderungen und sonstige III. Mittelvorgriff/-vortrag -28.038,51 5.094.171,25 -243,2
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 15.822,50 3,8 B. Sonderposten aus Zu schüssen und
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als Zuweisungen zur Finanzierung
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) des Sachanlagevermögens 740.677,00 757,0
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit- C. Rückstellungen 7.720,00 7,9
instituten und Schecks
Guthaben bei Kreditinstituten 516.732,35 532.554,85 148,1 D. Verbindl ichkeiten
____ 1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 5.507.539,84 5.656,9
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 149.492,48 (i. Vj. TEUR 149,4)
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 77.172,44 26,5
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 2.601,23 (i. Vj. TEUR 26,5)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 22,0
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 22,0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 43.071,41 27,6
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 43.071,41 (i. Vj. TEUR 27,6)
5.627.783,69____ ___________ ______ ____ ___________ ______
11.470.351,94 11.453,2 11.470.351,94 11.453,2
==== =========== ====== ==== =========== ======
Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Kla rastift
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 882.255,69 846.100,00 803.545,82
2. Sonstige betriebliche Erträge 11.616,78 0,00 5,55
3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 16.339,00 16.340,00 16.339,00
4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Hausbetriebskosten 60.222,78 76.500,00 55.971,95
b) Verwaltungsbedarf 69.745,18 67.500,00 61.125,8 2
c) Instandhaltung 214.088,82 460.000,00 117.132,45
5. Abschreibungen auf Sachanlagen und
immaterielle Vermögensgegenstände 363.498,00 363 .618,00 363.498,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.169,85 5.000, 00 2.106,44
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.816,76 0,00 0 ,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 62.415,82 62.96 0,00 64.287,43
8. Ergebnis Vermögensverwaltung 138.887,78 -173.138,0 0 155.768,28
9. Jahresüberschuss 138.887,78 -173.138,00 155.768,28
10. Auflösung von Rücklagen 76.305,32 76.305,32 0,00
11. Mittelvorgriff/-vortrag Vorjahr - 243.231,61 - 24 3.231,61 - 398.999,89
12. Mittelvorgriff - 28.038,51 - 340.064,29 - 243.231, 61
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenzentrum Klarastift, Münster,
– bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Eigentümergemeinschaft
Altenwohnungen Finkenstraße
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Eigentümergemeinschaft Altenwohnung en Finkenstraße
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a
------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sachanlagen I. Beteiligungskapital
1. Grundstücke 154.247,05 154,2 1. Vereinigte Pfründne rhäuser (50%) 914.375,00
2. Gebäude 306.788,00 345,1 2. Magdalenenhospital (50%) 91 4.375,00 1.828.750,00 1.318,8
3. Anlagen im Bau 5.991.458,72 6.452.493,77 2.579,7
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen Rücklage für Instandhaltung 498.904,21 627,5
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Mittelvortrag 0,00 2.327.654,21 0,0
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 57,1
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als B. Verb indlichkeiten
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0) 1. Verbindli chkeiten gegenüber
Kreditinstituten
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten - da von mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Guthaben bei Kreditinstituten 437.101,23 437.101,23 108,0 Jahr: EUR 40.000,00 (i. Vj. TEUR 20,0) 2.117.500,00 1. 208,5
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 425.214,50 89,3
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 425.214,50 (i. Vj. TEUR 89,3)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 2.019.226 ,29 4.561.940,79 0,0
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 2.019.226,29 (i. Vj. TEUR 0,0)
____ __________ _____ ____ __________ _____
6.889.595,00 3.244,1 6.889.595,00 3.244,1
==== ========== ===== ==== ========== =====
Jahresabschluss 2023
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 197,45 0,00 14.140,15
2. Zuschüsse 0,00 3.445.290,00 0,00
3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 22.090,32 1.200,00 18.047,41
b) Hausbetriebskosten 21.331,10 0,00 13.969,25
c) Instandhaltung 166,25 0,00 2.061,34
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen 38.349,00 38.350,00 38.349,00
5. Aufwendungen aus der
Zuführung zu Sonderposten 0,00 3.445.290,00 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 846,12 0,00 18.718,53
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 46.019,60 55.550,00 9.284,33
8. Ergebnis Vermögensverwaltung/
Jahresfehlbetrag -128.604,94 -95.100,00 -86.289,71
9. Auflösung von Rücklagen 128.604,94 95.100,00 86.289,71
10. Zuführung zu Rücklagen 0,00 0,00 0,00
11. Mittelvortrag 0,00 0,00 0,00
Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Eigentümergemeinschaft Altenwohnungen Finkenstraße,
Münster, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrech-
nung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Ge-
sellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrecht-
lichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verant-
wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entge-
genstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Eigentümergemeinschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Eigentümergemeinschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind
wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Ge-
gebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Friedrich und Irmgard Buschmann Stif tung
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Stiftungskapital 2.374.674,22 2.374,7
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche II. Ergebnisrücklagen
Rechte mit Wohnbauten 1.528.980,00 1.574,3 1. Freie R ücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 583.117,24 533,2
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 71,00 1.529.051,00 0,1 2. Rücklage für Instandhaltung 193.600,00 93,6
B. Umlaufvermögen III. Mittelvortrag 9.325,18 3.160.716,64 9,4
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände B. Rückstellungen 4.300,00 7,1
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 22,8
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als C. Verbindlichkeiten
einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) 1. Verbindlichkeiten gegenüber
2. Sonstige Vermögensgegenstände 5.302,79 1,5 Kreditinst ituten 714.437,27 723,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
einem Jahr: EUR 0,00 (i. V. TEUR 0,0) J ahr: EUR 9.371,44 (i. V. TEUR 9,3)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
II. Wertpapiere 1.880.724,74 1.787,5 und Leistungen 26.369,58 1,4
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kredit- Jahr: EUR 26.369,58 (i. V. TEUR 1,4)
instituten und Schecks 3. Sonstige Verbindlichkeiten 8.683,19 0,8
Guthaben bei Kreditinstituten 491.347,66 2.377.375,19 34 9,5 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 691,12 (i. V. TEUR 0,5) 749.490,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten
8.080,49 8,2____ __________ ______ ____ __________ ______
3.914.506,68 3.743,9 3.914.506,68 3.743,9
==== ========== ====== ==== ========== ======
Anlage 1
Jahresabschluss 2023 Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung
Anlage 2
Ist Plan Ist
2023 2023 2022
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 105.906,01 109.600,00 107.674,25
2. Sonstige Erträge 2.410,80 0,00 43,63
3. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Hausbetriebskosten 898,58 900,00 460,76
b) Verwaltungsbedarf 36.658,56 36.130,00 36.416,05
c) Aufwendungen für Instandhaltung
und Instandsetzung 51.603,19 35.000,00 16.023,59
d) Steuern, Abgaben, Versicherungen 637,61 0,00 485,95
4. Abschreibungen 45.378,00 45.380,00 45.378,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.742,19 2.600,00 2.481, 11
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 201.389,69 4.700,00 70 .987,62
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 3.464,74 0,00 80.769, 66
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19.517,96 19.590,00 65.8 49,20
9. Ergebnis Vermögensverwaltung 149.805,67 -25.300,00 -69.158,82
10. Aufwendungen im Sinne des Stiftungszweckes
Veeh-Harfen Projekt 0,00 0,00 1.250,00
Bewohnerbezogene Aktivitäten 0,00 2.540,00 0,00
0,00 2.540,00 1.250,00
11. Jahresfehlbetrag/-überschuss 149.805,67 -27.840,00 -70.408,82
12. Auflösung von Rücklagen 0,00 0,00 16.000,00
13. Zuführung zu Rücklagen 149.900,00 0,00 0,00
14. Mittelvortrag Vorjahr 9.419,51 9.419,51 63.828,33
15. Mittelvortrag 9.325,18 -18.420,49 9.419,51
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023
____________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Friedrich und Irmgard Buschmann Stiftung, Münster, – beste-
hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge-
schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher Darstellungen im Jahresabschluss
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-
eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist hö-
her als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Jahresabschluss 2023
der
Stiftung Generalarmenfonds
Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung 01.01. bis 31.12.2023
Geschäftsbericht der Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Jahresabschluss 2023 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a P a s s i v a------------- ----------------
Vorjahr Vorjahr
EUR EUR TEUR EUR EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Sachanlagen I. Stiftungskapital 883.062,61 883,1
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 73.094,29 73,1
II. Ergebnisrücklagen
B. Umlaufvermögen 1. Freie Rücklagen § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 301.000,00 257,8
I. Forderungen und sonstige 2. Rücklage für Projekte 45.6 67,91 346.667,91 45,7
Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 2.578,20 21,5 III. Mittelv orgriff -31.423,56 1.198.306,96 -104,4
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: EUR 0,00 (i. Vj. TEUR 0,0)
B. Rückstellungen 2.250,00 4,9
II. Wertpapiere 894.267,58 862,6 C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Leistungen 6.122,79 0,9
Guthaben bei Kreditinstituten 236.774,67 1.133.620,45 13 1,0 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
_____ Jahr: EUR 6.122,79 (i. Vj. TEUR 8,8)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 34,99 6.157,78 0,2
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr: EUR 34,99 (i. Vj. TEUR 0,2)
____ _________ _____ ____ _________ _____
1.206.714,74 1.088,2 1.206.714,74 1.088,2
==== ========== ===== ==== ========== =====
Jahresabschluss 2023 Stiftung Generalarmenfonds
Anlage 2
Ist Plan Ist
2022 2022 2021
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 41.690,72 37.510,00 39.251,47
2. Zuschüsse/Spenden 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 105,60 0,00 5,86
4. Aufwendungen für bezogene Sach- und
Dienstleistungen
a) Verwaltungsbedarf 11.488,59 10.530,00 11.901, 78
b) Steuern, Abgaben, Versicherungen 304,49 0,00 223,36
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 101.239,47 1.9 40,00 32.440,58
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 1.597,87 0,0 0 44.751,93
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 631,75 0,00 82,8 4
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 21.779,8 3
9. Ergebnis Vermögensverwaltung 129.013,09 28.920,00 - 7.041,83
10. Aufwendungen im Sinne
des Stiftungszweckes
- Einzelfallhilfe für Bedürftige 12.819,51 15.0 00,00 10.506,19
11. Jahresüberschuss 116.193,58 13.920,00 -17.548,02
12. Auflösung Rücklagen 12.819,51 15.000,00 10.506,19
13. Zuführung zu Rücklagen
a) Freie Rücklagen nach
§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 43.170,00 9.600,00 0,00
b) Rücklage für Projekte 12.819,51 15.000,00 10.50 6,19
14. Mittelvorgriff Vorjahr -104.447,14 -104.447,14 -86 .899,12
15. Mittelvorgriff -31.423,56 -100.127,14 -104.447,14
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2023_____________________________________
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Stiftung Generalarmenfonds, Münster
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Stiftung Generalarmenfonds, Münster, – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge-
gen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Be-
achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften
und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jah-
resabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Stif-
tung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die-
sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach-
weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deut-
schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstel-
lung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh-
menstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der
Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi-
lanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irr-
tümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresab-
schluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger-
weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jah-
resabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresab-
schluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshand-
lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-
deckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Sys-
tems der Stiftung abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Stiftung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im
Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu ma-
chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir
ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti-
gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten kön-
nen jedoch dazu führen, dass die Stiftung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai-
ger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 30. April 2024
CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schwarz Averbeck
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(digital signiert) (digital signiert)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Theißingstraße
- Finkenstraße 914
- Gartenstraße
- Kirchhoffweg
- Kinderhaus 256
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0287/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2024
- Erstellt
- 23.04.2024 15:42