V/0487/2022
Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine
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Anlage A
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Anlage A zur V/0487/2022 Kurzüberblick Die Stadt Münster geht eine bis fünf Jahre nach Ende des Ukraine-Krieges befristete Solidaritäts- partnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine ein, um entsprechend der Empfehlung des Deutschen Städtetage zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe zu leisten und Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu zeigen. Für die Betreuung der Solidaritätspartnerschaft wird eine auf fünf Jahre nach Ende des Krieges befristete 0,25 - Stelle mit dem Stellenwert A 11 im Amt für Bürger- und Ratsservice eingerichtet. Konkrete Hilfsaktionen stehen unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel ein- geworben werden können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen- hänge. Das Teilziel lautet: Durch das Eingehen einer zeitlich befristeten Solidaritätspartnerschaft wird Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ ihr friedenssicherndes und hu- manitäres Handeln stärken. Mit dem Abschluss der Partnerschaft wird Solidarität mit den Men- schen in der Ukraine gezeigt und unter der Voraussetzung, dass Drittmittel eingeworben werden können, konkrete Hilfe geleistet. Zielerreichung: Der Abschluss einer zeitlich befristeten Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine im Jahr 2022 sowie weitergehendes Engagement in den Folgejahren wird angestrebt, unter der Vo- raussetzung, dass personelle Ressourcen geschaffen werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale Beziehungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0487/2022 V/0487/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine Beratungsfolge 30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster strebt eine Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine an. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der polnischen Partnerstadt Lublin Kontakt zu einer Stadt in der Ukraine aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Solidaritätspartnerschaft einzugehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an das Sondierungsverfahren eine zeitlich befristete Solidaritätspartnerschaft, zunächst bis fünf Jahre nach Ende des Krieges, mit einer Stadt in der Ukra- ine einzugehen. 4. Für die Betreuung der Solidaritäts partnerschaft wird im Amt für Bürger - und Ratsservice ab 01.10.2022 eine 0,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ), Stellenwert A11, befristet bis 5 Jahre nach Ende des Krieges eingerichtet. 5. Konkrete Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Solidaritätspartnerschaft stehen u nter dem Vorbehalt, dass Drittmittel eingeworben werden können. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Rates über die Solidari- tätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine zu berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen jährlich Aufwendungen befristet bis 5 Jahre nach Ende des Ukraine-Krieges im Um- fang von 0,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) A 11 Amt für Bürger - und Ratsservice 25.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rietkötter Telefon: 492-3326 Rietkoetter@stadt- muenster.de - 2 - V/0487/2022 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung politische Gremien, internationale Bezie- hungen Zeile 11 Personalaufwendungen 2022 2023 ff 5.210 € 20.840 € jährlich 0,25 VZÄ A11 ab 1.10.2022 0,25 VZÄ A 11 ab 2023 ff. Die mit der Einrichtung der 0,25 VZÄ-Stelle verbundenen Personalaufwendungen sind im Haus- haltsplanentwurf 2023 veranschlagt. Die in 2022 anfallenden Personalaufwendungen werden im Wege der flexiblen Haushaltsführung im städtischen Personalaufwandsbudget aufgefangen. Begründung: Zu Ziffer 1. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs hat der Hauptausschuss des Deutschen Städte- tages im Juni 2022 der Ukraine Solidarität und konkrete Unterstützung zugesagt. In einer Resolution spricht sich der Deutsche Städtetag für kommunales Engagement in der Ukraine aus. Auch die Dele- giertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion hat am 25.3.2022 einen kommunalen Friedensappell verabschiedet und deutsche Kommunen gebeten, Part- nerschaften mit ukrainischen Kommunen zu erwägen. Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat zudem am 9.3.2022 die Resolution „Pax Optima Rerum – Münster ruft zum Frieden auf“ verabschie- det. Dort heißt es unter anderem „Die Friedensstadt Münster fühlt sich besonders verpflichtet bei der Lösung von Konflikten und der Sicherung des Friedens“. Bereits jetzt engagieren sich viele deutsche Städte in der Ukraine, entweder im Rahmen bereits be- stehender Städtepartnerschaften, neu eingegangener Solidaritätspartnerschaften oder durch sonstige humanitäre Hilfsmaßnahmen. Auch Münster hat bereits umfangreiche Hilfe für die Ukraine geleistet. Teile der städtischen Hilfslieferungen, die der polnischen Partnerstadt Lublin für geflüch tete Men- schen aus der Ukraine zur Verfügung gestellt wurden, wurden von Lublin an verschiedene ukraini- sche Städte weitergeleitet. Um künftig eine ukrainische Stadt gezielter unterstützen zu können und Solidarität zu zeigen, emp- fiehlt die Verwaltung, dass auch Münster eine Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine eingeht wie z.B. die Städte Essen und Hannover. Der Begriff der Solidaritätspartnerschaft wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) geprägt. Es handelt sich dabei um eine Städtekooperation mit der Absicht, zielgerichtete und be- darfsorientierte Hilfe in einer ukrainischen Kommune zu leisten. Im Gegensatz zu einer Städtepart- nerschaft, die traditionell auf Völkerverständigung und zivilgesellschaftlichem Engagement aufbaut, ist die Solidaritätspartnerschaft zunächst auf die praktische und solidarische Unterstützung in der Notsi- tuation der Ukraine ausgerichtet, ohne dabei eine spätere Verfestigung auszuschließen noch automa- tisch herbeizuführen. Die SKEW unterstützt Kommunen inhaltlich und organisatorisch bei der Anbah- nung von Solidaritätspartnerschaften. Teilnehmende Kommunen sind zudem antragsberechtigt im „Kleinprojektefonds für Kommunale Entwicklungspolitik“ oder im Programm „Nakopa“ der SKEW. Zu Ziffer 2: - 3 - V/0487/2022 Die Verwaltung schlägt vor, eine geeignete Stadt in der Ukraine mit Unterstützung der Stadtverwal- tung Lublin und der SKEW im Rahmen des Sonderprogramms „ Solidaritätspartnerschaften mit der Ukraine“ auszuwählen. Lublin hat acht Partnerstädte in der Ukraine und kann bei der ersten Kontakt- aufnahme und möglichen Hilfsaktionen als Vermittlerin unterstützen. Vorteil ist auch, dass der Trans- port möglicher Hilfslieferungen aus Münster in die Ukraine in bewährter Form durch Lublin gewähr- leistet wäre. Nach einer ersten Sondierung hat die Stadt Lublin eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Vinnit- sya vorgeschlagen, Lublins Partnerstadt seit 2013. Vinnitsya ist eine Stadt mit 375.810 Einwoh- ner*innen im Westen der Ukraine und ist das Verwaltungszentrum der Region. Derzeit leben ca. 40.587 Binnenvertriebene aus verschiedenen Regionen der Ukraine in der Stadt. Vinnitsya steht vor vielen Herausforderungen, um die Vertriebenen aufzunehmen und ihnen zu helfen. Die Flüchtlinge sind an verschiedenen Orten in der Stadt untergebracht, darunter in Bildungseinrichtungen, Wohn- heimen, Sammelunterkünften und Krankenhäusern. Am 14.07.2022 traf ein russischer Raketenangriff das Stadtzentrum von Vinnitsya, bei dem 25 Menschen (darunter 3 Kinder) ums Leben kamen und 90 Personen in Krankenhäuser eingeliefert wurden. Die Infrastruktur der Stadt und mehr als 129 Wohn- gebäude wurden beschädigt. Als Auftakt einer möglichen Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Vinnitsya könnte eine erste Hilfsak- tion im Laufe dieses Jahrs dienen. Die Stadt Münster beteiligt sich an einem neu aufgelegten Pro- gramm der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GIZ. Die GIZ stellt in diesem Jahr aus Mitteln des BMZ insgesamt 3,5 Mio € für Hilfslieferungen in die Ukraine zu Verfügung. Die Hilfsgüter werden von der GIZ beschafft und deutschen Städten im Rahmen einer Eigentumsübertra- gung übergeben. Für den Transport sind die deutschen Kommunen verantwortlich. Voraussetzung für eine Berücksichtigung in diesem Programm ist, dass Kommunen einen konkreten Bedarf in einer uk- rainischen Stadt ermitteln und diesen bei der GIZ beantragen. Rund 30 Kommunen werden im Rah- men dieses Projektes berücksichtigt. Münster erhält nach jetzigem Stand „Feldküchen einschließlich haltbarer Lebensmittel“ im Wert von rund 100.000 €, die im Laufe des Jahres über Lublin nach Vinnit- sya gebracht werden. Der Bedarf in Vinnitsya wurde über Lublin ermittelt. Die GIZ hofft auf eine Weiterführung dieses P rogramms in 2023. Dies könnte ggf. als Instrument für längerfristiges Engagement dienen. Vor dem Hintergrund, dass inzwischen die Stadt Karlsruhe eine Städtepartnerschaft mit Vinnitsya anstrebt, wird vorgeschlagen, dass das zusätzliche Eingehen einer Solidaritätspartnerschaft zwischen Münster und Vinnitsya im Rahmen des Sondierungsverfahren in Abstimmung mit Karlsruhe, Lublin und Vinnitsya geprüft wird, die Stadt Münster sich aber weitere Optionen für die Auswahl einer Stadt in der Ukraine offenhält. Grundsätzlich sollte bei der Auswahl beachtet werden, dass eine potentielle ukrainische Stadt möglichst noch keine Partnerstadt in Deutschland hat. Zu Ziffer 3: Die Verwaltung schlägt vor, auf der Verwaltungsebene offiziell Kontakt zu einer Stadt in der Ukraine aufzunehmen. Die Form der Zusammenarbeit sollte zunächst bis zum fünften Jahr nach Ende des Krieges befristet sein und im Rahmen einer nicht-formalisierten Solidaritätspartnerschaft erfolgen. Zu Ziffer 4: Das zusätzliche Engagement für die Ukraine ist im Rahmen der vorhandenen personellen und finan- ziellen Ressourcen im Amt für Bürger - und Ratsservice, Büro Internationales, nicht leistbar. Es wird vorgeschlagen, für die Anbahnung der Solidaritätspartnerschaft, die Kontaktpflege, die Einwerbung von Drittmi tteln und die zu erwartende umfangreiche Unterstützung beim Wiederaufbau der Stadt nach dem Krieg befristet für fünf Jahre nach Ende des Krieges eine 0,25 Personalstelle im Amt für Bürger- und Ratsservice, Büro Internationales einzurichten. Zu Ziffer 5: - 4 - V/0487/2022 Es wird vorgeschlagen, konkrete Hilfslieferungen davon abhängig zu machen, dass Drittmittel (z.B. über den Kleinprojektefonds der SKEW oder im Rahmen eines erneut aufgelegten Sonderfonds der GIZ) zur Verfügung stehen. Zu Ziffer 6: Die Verwaltung wird bea uftragt, nach Abschluss einer Solidaritätspartnerschaft dem Rat Bericht zu erstatten. Gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0487/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.08.2022
- Erstellt
- 10.08.2022 17:35