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V/0487/2022

Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine

Vorlagen 10.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 16

Anlage A

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Anlage A

2146 Zeichen

Anlage A zur V/0487/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster geht eine bis fünf Jahre nach Ende des Ukraine-Krieges befristete Solidaritäts-
partnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine ein, um entsprechend der Empfehlung des Deutschen 
Städtetage zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe zu leisten und Solidarität mit den Menschen 
in der Ukraine zu zeigen. Für die Betreuung der Solidaritätspartnerschaft wird eine auf fünf Jahre 
nach Ende des Krieges befristete 0,25 - Stelle mit dem Stellenwert A 11 im Amt für Bürger- und 
Ratsservice eingerichtet. Konkrete Hilfsaktionen stehen unter dem Vorbehalt, dass Drittmittel ein-
geworben werden können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für lokale und globale Zusammen-
hänge. 
Das Teilziel lautet: 
Durch das Eingehen einer zeitlich befristeten Solidaritätspartnerschaft wird Münster auf der Basis 
unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ ihr friedenssicherndes und hu-
manitäres Handeln stärken. Mit dem Abschluss der Partnerschaft wird Solidarität mit den Men-
schen in der Ukraine gezeigt und unter der Voraussetzung, dass Drittmittel eingeworben werden 
können, konkrete Hilfe geleistet. 
 
Zielerreichung:  
Der Abschluss einer zeitlich befristeten Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine im 
Jahr 2022 sowie weitergehendes Engagement in den Folgejahren wird angestrebt, unter der Vo-
raussetzung, dass personelle Ressourcen geschaffen werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, internationale 
Beziehungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

9621 Zeichen

V/0487/2022 
V/0487/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.09.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster strebt eine Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine an.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit Unterstützung der polnischen Partnerstadt Lublin Kontakt zu 
einer Stadt in der Ukraine aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Solidaritätspartnerschaft einzugehen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an das Sondierungsverfahren eine zeitlich befristete 
Solidaritätspartnerschaft, zunächst bis fünf Jahre nach Ende des Krieges, mit einer Stadt in der Ukra-
ine einzugehen. 
 
4. Für die Betreuung der Solidaritäts partnerschaft wird im Amt für Bürger - und Ratsservice ab 
01.10.2022 eine 0,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ), Stellenwert A11, befristet bis 5 Jahre nach Ende des 
Krieges eingerichtet. 
 
5. Konkrete Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Solidaritätspartnerschaft stehen u nter dem Vorbehalt, 
dass Drittmittel eingeworben werden können. 
 
6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des Rates über die Solidari-
tätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine zu berichten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen jährlich Aufwendungen befristet bis 5 Jahre nach Ende des Ukraine-Krieges im Um-
fang von 0,25 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) A 11 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
25.08.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rietkötter 
Telefon: 492-3326 
Rietkoetter@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0487/2022 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung politische 
Gremien, internationale Bezie-
hungen 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2022  
 
 
2023 ff 
5.210 € 
 
 
20.840 €  
jährlich 
0,25 VZÄ A11  
ab 1.10.2022 
 
0,25 VZÄ A 11 
ab 2023 ff.  
 
Die mit der Einrichtung der 0,25 VZÄ-Stelle verbundenen Personalaufwendungen sind im Haus-
haltsplanentwurf 2023 veranschlagt. Die in 2022 anfallenden Personalaufwendungen werden im 
Wege der flexiblen Haushaltsführung im städtischen Personalaufwandsbudget aufgefangen.  
 
 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 1. 
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs hat der Hauptausschuss des Deutschen Städte-
tages im Juni 2022 der Ukraine  Solidarität und konkrete Unterstützung zugesagt. In einer Resolution 
spricht sich der Deutsche Städtetag für kommunales Engagement in der Ukraine aus. Auch die Dele-
giertenversammlung des Rates der Gemeinden und Regionen Europas / Deutsche Sektion hat am 
25.3.2022 einen kommunalen Friedensappell verabschiedet und deutsche Kommunen gebeten, Part-
nerschaften mit ukrainischen Kommunen zu erwägen. Der Hauptausschuss der Stadt Münster hat 
zudem am 9.3.2022 die Resolution „Pax Optima Rerum – Münster ruft zum Frieden auf“ verabschie-
det. Dort heißt es unter anderem „Die Friedensstadt Münster fühlt sich besonders verpflichtet bei der 
Lösung von Konflikten und der Sicherung des Friedens“.  
 
Bereits jetzt engagieren sich viele deutsche Städte in der Ukraine, entweder im Rahmen bereits be-
stehender Städtepartnerschaften, neu eingegangener Solidaritätspartnerschaften oder durch sonstige 
humanitäre Hilfsmaßnahmen. Auch Münster hat bereits umfangreiche Hilfe für die Ukraine geleistet. 
Teile der städtischen Hilfslieferungen, die der polnischen Partnerstadt Lublin für geflüch tete Men-
schen aus der Ukraine zur Verfügung gestellt wurden, wurden von Lublin an verschiedene ukraini-
sche Städte weitergeleitet.  
 
Um künftig eine ukrainische Stadt gezielter unterstützen zu können und Solidarität zu zeigen, emp-
fiehlt die Verwaltung, dass auch Münster eine Solidaritätspartnerschaft mit einer Stadt in der Ukraine 
eingeht wie z.B. die Städte Essen und Hannover. 
 
Der Begriff der Solidaritätspartnerschaft wurde durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) 
geprägt. Es handelt sich dabei um eine Städtekooperation mit der Absicht, zielgerichtete und be-
darfsorientierte Hilfe in einer ukrainischen Kommune zu leisten. Im Gegensatz zu einer Städtepart-
nerschaft, die traditionell auf Völkerverständigung und zivilgesellschaftlichem Engagement aufbaut, ist 
die Solidaritätspartnerschaft zunächst auf die praktische und solidarische Unterstützung in der Notsi-
tuation der Ukraine ausgerichtet, ohne dabei eine spätere Verfestigung auszuschließen noch automa-
tisch herbeizuführen. Die SKEW unterstützt Kommunen inhaltlich und organisatorisch bei der Anbah-
nung von Solidaritätspartnerschaften. Teilnehmende Kommunen sind zudem antragsberechtigt im 
„Kleinprojektefonds für Kommunale Entwicklungspolitik“ oder im Programm „Nakopa“ der SKEW.  
 
Zu Ziffer 2:

- 3 - 
V/0487/2022 
Die Verwaltung schlägt vor, eine geeignete Stadt in der Ukraine mit Unterstützung der Stadtverwal-
tung Lublin und der SKEW im Rahmen des Sonderprogramms „ Solidaritätspartnerschaften mit der 
Ukraine“ auszuwählen. Lublin hat acht Partnerstädte in der Ukraine und kann bei der ersten Kontakt-
aufnahme und möglichen Hilfsaktionen als Vermittlerin unterstützen. Vorteil ist auch, dass der Trans-
port möglicher Hilfslieferungen aus Münster in die Ukraine in bewährter Form durch Lublin gewähr-
leistet wäre.  
 
Nach einer ersten Sondierung hat die Stadt Lublin eine Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Vinnit-
sya vorgeschlagen, Lublins Partnerstadt seit 2013. Vinnitsya ist eine Stadt mit 375.810 Einwoh-
ner*innen im Westen der Ukraine und ist das  Verwaltungszentrum der Region. Derzeit leben ca. 
40.587 Binnenvertriebene aus verschiedenen Regionen der Ukraine in der Stadt. Vinnitsya steht vor 
vielen Herausforderungen, um die Vertriebenen aufzunehmen und ihnen zu helfen. Die Flüchtlinge 
sind an verschiedenen Orten in der Stadt untergebracht, darunter in Bildungseinrichtungen, Wohn-
heimen, Sammelunterkünften und Krankenhäusern. Am 14.07.2022 traf ein russischer Raketenangriff 
das Stadtzentrum von Vinnitsya, bei dem 25 Menschen (darunter 3 Kinder) ums Leben kamen und 90 
Personen in Krankenhäuser eingeliefert wurden. Die Infrastruktur der Stadt und mehr als 129 Wohn-
gebäude wurden beschädigt.  
 
Als Auftakt einer möglichen Solidaritätspartnerschaft mit der Stadt Vinnitsya könnte eine erste Hilfsak-
tion im Laufe dieses Jahrs dienen. Die Stadt Münster beteiligt sich an einem neu aufgelegten Pro-
gramm der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GIZ. Die GIZ stellt in diesem 
Jahr aus Mitteln des BMZ insgesamt 3,5 Mio € für Hilfslieferungen in die Ukraine zu Verfügung. Die 
Hilfsgüter werden von der GIZ beschafft und deutschen Städten im Rahmen einer Eigentumsübertra-
gung übergeben. Für den Transport sind die deutschen Kommunen verantwortlich. Voraussetzung für 
eine Berücksichtigung in diesem Programm ist, dass Kommunen einen konkreten Bedarf in einer uk-
rainischen Stadt ermitteln und diesen bei der GIZ beantragen. Rund 30 Kommunen werden im Rah-
men dieses Projektes berücksichtigt. Münster erhält nach jetzigem Stand „Feldküchen einschließlich 
haltbarer Lebensmittel“ im Wert von rund 100.000 €, die im Laufe des Jahres über Lublin nach Vinnit-
sya gebracht werden. Der Bedarf in Vinnitsya wurde über Lublin ermittelt.  
 
Die GIZ hofft auf eine Weiterführung dieses P rogramms in 2023. Dies könnte ggf. als Instrument für 
längerfristiges Engagement dienen. 
 
Vor dem Hintergrund, dass inzwischen die Stadt Karlsruhe eine Städtepartnerschaft mit Vinnitsya 
anstrebt, wird vorgeschlagen, dass das zusätzliche Eingehen einer Solidaritätspartnerschaft zwischen 
Münster und Vinnitsya im Rahmen des Sondierungsverfahren in Abstimmung mit Karlsruhe, Lublin 
und Vinnitsya geprüft wird, die Stadt Münster sich aber weitere Optionen für die Auswahl einer Stadt 
in der Ukraine offenhält. Grundsätzlich sollte bei der Auswahl beachtet werden, dass eine potentielle 
ukrainische Stadt möglichst noch keine Partnerstadt in Deutschland hat. 
 
Zu Ziffer 3: 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Verwaltungsebene offiziell Kontakt zu einer Stadt in der Ukraine 
aufzunehmen. Die Form der Zusammenarbeit sollte zunächst bis zum fünften Jahr nach Ende des 
Krieges befristet sein und im Rahmen einer nicht-formalisierten Solidaritätspartnerschaft erfolgen. 
 
Zu Ziffer 4: 
Das zusätzliche Engagement für die Ukraine ist im Rahmen der vorhandenen personellen und finan-
ziellen Ressourcen im Amt für Bürger - und Ratsservice, Büro Internationales, nicht leistbar. Es wird 
vorgeschlagen, für die Anbahnung der Solidaritätspartnerschaft, die Kontaktpflege, die Einwerbung 
von Drittmi tteln und die zu erwartende umfangreiche Unterstützung beim Wiederaufbau der Stadt 
nach dem Krieg befristet für fünf Jahre nach Ende des Krieges eine 0,25 Personalstelle im Amt für 
Bürger- und Ratsservice, Büro Internationales einzurichten.  
 
Zu Ziffer 5:

- 4 - 
V/0487/2022 
Es wird vorgeschlagen, konkrete Hilfslieferungen davon abhängig zu machen, dass Drittmittel (z.B. 
über den Kleinprojektefonds der SKEW oder im Rahmen eines erneut aufgelegten Sonderfonds der 
GIZ) zur Verfügung stehen.  
 
Zu Ziffer 6: 
Die Verwaltung wird bea uftragt, nach Abschluss einer Solidaritätspartnerschaft dem Rat Bericht zu 
erstatten. 
 
 
 
 
Gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

30.08.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0487/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.08.2022
Erstellt
10.08.2022 17:35