Mandari Insight

V/0388/2013

Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT)

Vorlagen 28.05.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.07.2013, TOP 29

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

10062013_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Qualitätssicherung_2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Gemeinsame ÖA_2

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

22526 Zeichen

V/0388/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
03.07.2013 Integrationsrat Bericht 
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 
10.07.2013 Hauptausschuss Bericht 
10.07.2013 Rat Bericht 
 
 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Ausgangslage 
 
In Deutschland wachsen 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche auf1, deren Eltern Sozialleistungen 
beziehen. Um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen effektiv zu verbessern und 
präventiv zu wirken  hat die Bundesregierung zum 01.01.2011 das Bildungs - und Teilhabepaket 
eingeführt. Mit dem Paket sollen vor allem spezielle schulische Bedarfe und die gesellschaftliche 
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Existenz minimums sichergestellt we r-
den. Die Verantwortung für die Umsetzung hat der Gesetzgeber bewusst an die Kommunen und 
Jobcenter abgegeben, da diese vor Ort die genauen Umstände der Berechtigten kennen.  
Mit Beschluss vom 13.10.2011 (Nr: V/0728/2011) konnte die Stadt Münster an 44 Schulen z u-
sätzlich Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einrichten. (Anlage 1) 
                                                
1 aus: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Bildungspaket-
Regelbedarf/inhalt.html;jsessionid=A2DC9FE541A1AA1607860B1D97232AC0 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0388/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Riegel 
Herr Paschert 
Ruf: 
4 92 40 60 
4 92 58 90 
E-Mail: 
RiegelAud@stadt-muenster.de 
Paschert@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.05.2013 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0388/2013 
 
 
2. Personelle Ausstattung 
 
Die Entscheidung über die Aufgabendurchführung durch freie Träger der Jugendhilfe oder durch 
die Stadt Münster lag bei den Leitungen der jeweiligen Schulen. 18 Schulsozialarbeiter/innen 
sind auf insgesamt 8,5 Stellen bei freien Trägern beschäftigt: 
 
 Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen,  
 Beratungsstelle Südviertel e.V.,  
 Bischöfliches Generalvikariat Münster,  
 Caritasverband für die Stadt Münster e.V.,  
 CVJM Münster e.V.,  
 Diakonisches Werk Münster, Ev. Kinder, Jugend- und Familiendienste GmbH, 
 GGUA Flüchtlingshilfe e.V.,  
 Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH,  
 Outlaw gGmbH,  
 SeHT Münster e.V.,  
 Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW e. V.. 
Die Stadt Münster beschäftigt 25 Mitarbeiter auf 12,75 Stellen.  
Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sind 12 Mitarbeiter beschäftigt, von denen eine Mi t-
arbeiterin mit einer 0,5 -Stelle die Sozialarbeiter/innen an den 23 Grundschulen und Fördersch u-
len koordiniert. Dem Amt für Schule und Weiterbildung sind 12 Mitarbeiter angegliedert, von d e-
nen ein Mitarbeiter ebenfalls mit einer 0,5-Stelle die Sozialarbeiter/innen an den 21 weiterführen-
den Schulen und Berufskollegs k oordiniert und eine weitere 0,5 -Stelle für die Koordination der 
Lernförderung zuständig ist.2  
Da es in Münster Schulsozialarbeit zunä chst nicht an jeder Schule und Schulform gab, ha ben  
zwei Schulsozialarbeiterinnen / BuT des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien die Funktion des „Flying BuTler“ im Umfang von jeweils einer 
0,5-Stelle übernommen. Als mobile Schulsozialarbeiterinnen beraten sie weiterführende Schulen 
bzw. ihre Schülerinnen und Schüler bedarfsgerecht und werden von ihnen in Konflikt- und Krisen-
fällen in Anspruch genommen. (s. Anlage 1) 
 
3. Zielgruppen und Leistungen 
 
Kinder und Jugendliche von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistu n-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, h a-
ben einen Rechtsanspruch auf u.  a. folgende Leistungen: Mittagsverpflegung , Lernförderung, 
Leistungen zur Teilhabe (Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten u.  ä.), eintä-
gige und mehrtägige Schulausflüge und Klassenfahrten , Ausstattung mit persönlichem Schulbe-
darf.  
                                                
2 Über die Lernförderung/ BuT wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 12.06.2012 berichtet.

3 
V/0388/2013 
 
 
Das Bildungs- und Teilhabepaket im Überblick 
Was? Wer / Für wen?  
Kinder in  
Kindertages-
einrichtungen 
Schülerinnen 
und Schüler 
unter 25 Jahren 
Kinder und 
Jugendliche 
bis 18 Jahre 
Wie viel? 
Voraussetzungen? 
Wie? 
Schulbedarf 
 √ 
 100 € pro Schuljahr (70 
€ zum 01.08., 30 € zum 
01.02.) 
Besuch einer allgemein -/ beruf s-
bildenden Schule;  
Alter unter 25 Jahre 
Kein Antrag  
bei ALG II 
Ausflüge und 
mehrtägige  
Klassenfahrten √ √ 
 Tatsächliche Kosten 
der Ausflüge in voller 
Höhe 
Fahrten und Ausflüge, die von 
einer Schule oder Kindertages -
einrichtung veranstaltet werden 
Auf Antrag 
Schülerbeförde-
rungsfahrten zur 
Schule  √ 
In Münster in der Regel Kostenerstattung durch die GoCard abgedeckt, nur in sehr 
wenigen Fällen Antrag zur Erstattung der Kosten, die nicht durch den Schulträger und 
den Regelbedarf gedeckt sind erforderlich  
Lernförderungen/ 
Nachhilfe  √ 
 Angemessene ortsübl i-
che Kosten für Lernfö r-
derung in voller Höhe 
Bescheinigung der Schule, dass 
die Förderung zum Erreichen des 
Klassenziels oder eines höheren 
Lernniveaus erforderlich ist 
Auf Antrag  
Mittagessen 
 √ √ 
 Kosten für Mittagessen, 
aber 1 € Eigenanteil 
Gemeinschaftliches Mittagessen 
wird in Kindertageseinrichtungen/ 
-pflege oder Schule angeboten 
Auf Antrag 
Teilhabe an  
Sport und Kultur 
   √ 
10 € pro Monat 
 
Kinder und Jugendliche bis 18 
Jahre 
Auf Antrag 
 
Darüber hinaus erhalten Schüler und Schülerinnen in benachteiligten Lebenslagen Unterstützung 
durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Folgendes Leistungsspektrum wurde mit 
den beteiligten Schulen und Trägern vereinbart: 
 
Informations-, Beratungs- und Vermittlungsleistungen 
 
 Vermittlung und Anregung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 
 Informations-, Beratungs - und Unterstützungsangebote für teilhabeberechtigte Schüler/ -
innen und deren Eltern / Erziehungsberechtigte  
 Individuelle Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs - und Teil-
habepaket 
 Einzelfallbezogene Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus 
dem Bildungs- und Teilhabepaket 
 Aufsuchende Elternarbeit 
 Vermittlung von ergänzenden finanziellen Hilfen, Stiftungsfonds oder Unterstützungsangebo-
ten (Bsp. Mitmachkinder, Mitmachpaten) 
 Informationen zum Bildungs - und Teilhabepaket für Träger aus Jugendhilfe, Musik, Ku ltur 
und Sport 
 Unterstützung im Übergang zur weiterführenden Schule bzw. i m Übergang von Schule - Be-
ruf 
 Ermittlung von Bedarfen und Planung präventiver Angebote gegen Bildungsarmut und zur 
Förderung der Inklusion

4 
V/0388/2013 
 
 
Mögliche Kooperations- und Vernetzungsleistungen 
 
 Gewinnung von Vereinen und weiteren Kooperationspartnern (im Stadtteil) 
 Kooperation mit außerschulischen Bildungsträgern, Sportvereinen, Kulturbetrieben, Freizeit-
einrichtungen etc. 
 Teilnahme an Schul-, Lehrer-, Klassen- und pädagogischen Konferenzen und Arbeitskreisen 
 Teilnahme an Stadtteilarbeitskreisen 
 Kooperation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt 
 Vernetzung der Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit 
 Initiierung, Steuerung, Begleitung und Förderung von Projekten 
 Planung und Durchführung präventiver Angebote gegen Bildungsarmut und zur Förd erung 
der Inklusion 
 Auf- bzw. Ausbau vorhandener Präventionsketten (z. B. im Übergang Kita - Schule) 
 Förderung der Kooperation freier Träger und Schule 
 Gewinnung von neuen Partnern und Vereinen 
 Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Schüler/ -innen, Eltern, Fachkräfte der 
Jugendhilfe, Sportvereine etc. und des Schulkollegiums 
 Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Kooperationspartner / Multiplikatoren 
 Kooperation mit weiteren, an der Schule tätigen  sozialpädagogischen Fachkräften (u. a. Ju-
gendhilfe an Schulen, im Ga nztagsbereich, Übergang Schule - Beruf, etc.) zur Weiteren t-
wicklung und Abstimmung des sozialpädagogischen Angebots  
 Mitwirkung im schulübergreifenden Arbeitskreis der BuT-Schulsozialarbeit. 
 
4. Umsetzung der Ziele: Zahlen, Daten, Fakten 
 
In Abstimmung der  Ämter 40 / 50 / 51 und den freien Trägern der Jugendhilfe sind  zur Umset-
zung des Bildungs - und Teilhabepaketes Zielbereiche festgelegt worden, auf deren Grundlage 
folgendes Fazit gezogen wird: 
 
4.1. Bildung ermöglichen -Teilhabe sichern 
 
4.1.1. Entwicklung der Inanspruchnahme 
Trotz einer Reihe von offenen Umsetzungsfragen in den ersten Monaten hat die Zahl der Antr ä-
ge, die Eltern für ihre Kinder oder die Jugendlichen selbst stellen, kontinuierlich zugenommen. Im 
Dezember 2011 hatten 6.000 Berechtigte einen Antrag zum Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. 
Im Januar 2012 begann die Schulsozialarbeit im Bildungs- und Teilhabepaket. Von aktuell 10.352 
Anspruchsberechtigten haben 9.521 im Dezember 2012 die Möglichkeit zur Antragstellung g e-
nutzt, was einem Anteil von rund 89 % entspricht. Das ist eine Steigerung von über 30  % gegen-
über dem Vorjahr.

5 
V/0388/2013 
 
 
 
 
 
Berechtigte, die seit Einführung mindestens eine Leistung beantragt haben (Dez.  2012) 
 
 
Berechtigte, die seit Einführung mindestens eine 
Leistung beantrag haben (Dez. 2012)
6000
9.250
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
10000
Dez 2011 Dez 2012
 
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet, dass bundeswei t 73 Prozent der lei s-
tungsberechtigten Kinder und Jugendlichen eine BuT-Leistung erhalten haben3.  
Insgesamt wurden in Münster 18.497 Einzelleistungen, also deutlich mehr als eine Leistung pro 
Kind beantragt. Die Leistungen des Bildungspakets werden von Sc hülerinnen und Schülern aller 
Schulformen in Anspruch genommen.  
 
 
Gesamtzahl der Anträge 2012 nach Schulform 
 
Anträge nach Schulform
Berufskolleg: 4% Förderschulen: 8%
Grundschulen: 
47%
w eiterführende 
Schulen: 41%
 
 
 
                                                
3 Quelle: Repräsentativbefragung von 2.300 Haushalten mit SGB II-Leistung, Kinderzuschlag oder Wohngeld (ISG 
2013), http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2013/BuT-Repr%C3%A4sentativbefragung-
2013.pdf?__blob=publicationFile

6 
V/0388/2013 
 
4.1.2. Inanspruchnahme der Leistungskomponenten 
Die Spanne der Antragsquote/ -zahlen liegt zwischen 1.831 und 7.031 Anträgen pro Leistung s-
komponente. Die am häufigst en genutzten Komponenten des Bildungspakets sind Mi ttagessen 
(38 %) und Teilhabeangebote wie Sportvereine und Musikschulen (21,5 %). D anach kommen 
eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (18,2 %). 11,5 % ne hmen Schulbedarfs-
Leistungen in Anspruch und 9,9 % Lernförderung.  
 
 
 
Dass die Quote nicht bei jeder einzelnen Leistung 100 Prozent beträgt, erklärt sich von selbst: 
Beispielsweise essen nicht alle Kinder in der Schule, viele Vereine bieten  Kindern und Jugendli-
chen kostenlose Mitgliedschaften an, nicht in jedem Schuljahr wird eine Klassenfahrt durchg e-
führt. Nur bei einer Tei lgruppe der Schülerinnen und Schüler (nach Schätzung des Sozialamtes 
ca. 12 %) werden die wesentlichen Lernziele nicht erreicht bzw. soll ein höherer Schulabschluss 
gesichert werden, sodass eine Lernförderung indiziert ist.  
 
Gleichzeitig erlebt und identifiziert Schulsozialarbeit aber auch immer wieder Familien bzw. J u-
gendliche, die trotz Anspruchsberechtigung aus Angst v or Stigmatisierung keine staatlichen U n-
terstützungsleistungen beantragen. 
 
Entsprechend der Schwerpunkte und Anforderungen im Verlauf eines Schuljahres schwankt die 
Intensität der Inanspruchnahme der einzelnen Leistungen. Dies erfordert von der unterstütze n-
den Schulsozialarbeit eine bedarfsgerechte Planung und eine zeitnahe Reaktion auf aktuelle 
Veränderungsanforderungen.  
 
Anträge 2012 nach Leistungsart 
0 
1.000 
2.000 
3.000 
4.000 
5.000 
6.000 
7.000 
8.000 
Anträge gesamt 7.031  3.373  1.831  3.994  2.117  151  
durch Schulsozialarbeit unterstützt 1618 2023 1247 650 471 0 
Mittagessen 
Ausflüge,  
mehrtägige  
Fahrten 
Lernförderung Teilhabe Schulbedarf Schüler  
beförderung

7 
V/0388/2013 
 
 
 
Durch BuT-Schulsozialarbeit unterstützte Anträge im Jahresverlauf 2012 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Monat Anzahl
Mittagessen Klassenfahrten Lernförderung Teilhabe
 
 
4.1.3. Bedarfsorientierte individuelle Bildungsförderung  
Kinder und Jugendliche haben unterschiedliche Potenziale und Begabungen, die es zu erkennen 
und zu fördern gilt. Fähigkeiten und Fertigkeiten sind nicht einfach „da“  - sie entfalten sich, wenn 
die Bedingungen dafür gegeben sind; Armut und fehlende häuslich e Ressourcen bzw. fehlende 
Bildungsressourcen der Eltern können dazu beitragen, dass Pote nziale und Talente unentdeckt 
bleiben. Das zeigen auch Rückmeldungen aus der BuT-Lernförderung.  
 
Erfolgreiche Bildungsbiographien setzen eine möglichst differenzierte Förderung der vorhand e-
nen, mitunter auch verborgenen, Potenziale  von Kindern und Jugendlichen voraus. Mit Blick auf 
zukünftige Chancen, Leistungsanforderungen und Weichenstellungen in Schule, Studium und 
Beruf leistet Schulsozialarbeit durch Beratung, Beg leitung und individuelle U nterstützung einen 
wichtigen Beitrag zum Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen. Vorrangiges Ziel ist es, in und 
mit Schule und in enger Kooperation mit der (Stadt-)Gesellschaft Mittel und Wege zu erschließen 
und Maßnahmen zu ergreifen, die den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht wer-
den.  
 
Ein Beispiel dafür sind die "StarterKurse", Sprachkurse für nicht deutschsprachige Kinder und 
Jugendliche. 116 Kinder und Jugendliche aus elf weiterführenden Schulen verbesser ten in der 
ersten Osterferienwoche ihre Deutsch- oder Englischkenntnisse. 
 
4.2. Ressourcen- und Potenzialorientierung 
 
Die Ressourcen von Familien, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Leistungen zu 
beantragen oder in Anspruch zu nehmen, wurden gestärkt.  
 
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben seit der Einführung des Bildungs - und 
Teilhabepakets über 5.000 Beratungsgespräche und ca. 540 Hausbesuche durchgeführt. Der 
persönlichen Information und individuellen Hilfe und Unterstützung von leis tungsberechtigten 
Familien dient die aufsuchende Elternarbeit. In vielen Beratungsgesprächen wurden weiterg e-
hende Unterstü tzungsbedarfe festgestellt und kon nte durch die Beratung der BuT -
Schulsozialarbeit an weitere Fachberatungen vermittelt werden.

8 
V/0388/2013 
 
 
 
Weitervermittlungen 
138
63 77
215
934
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
schulinteren Beratung Beratungsstelle KSD Gesundheitssystem Sonstige
 
 
Nicht alle Berechtigten kannten das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. waren umfassend über die 
Leistungen informiert. Insbesondere Familien mit Migrationshintergrund wussten deutlich weniger 
über das Bildungspaket als Familien ohne Migrationshintergrund. 
Durch eine gemeinsam von den beteiligten Ämtern (ASW, AKJF,  Sozialamt, Jobcenter) entwi-
ckelte mehrsprachige Informationskampagne ist es gelungen, Migranten einen besseren Zugang 
zu bestimmten Bildungs - und Teilhabeleistungen zu verschaf fen. Ziel bleibt es, die Inanspruch-
nahme weiter zu verbessern. (Anlage 2) 
 
Eine besondere Herausforderung an sozialpädagogisches Handeln stellen die Eltern dar, die für 
das Thema Bildung und seine Notwendigkeit als Zukunftsperspektive nur schwer zu e rreichen 
sind. Damit auch bildungsferne Familien das Paket zunehmend selbstständig in Anspruch ne h-
men und möglichst viele Kinder und Jugendliche ihren Rechtsanspruch auf die Leistungen des 
Pakets nutzen, liegt ein Fokus der Schulsozialarbeit auf Informationsvera nstaltungen in Schulen 
(Klassen, Lehrerkonferenzen, Elternabende, Elternsprechtage…) und bei Multiplikatoren . Im Be-
richtszeitraum haben Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Rahmen von insge-
samt 300 Veranstaltungen über die Sachleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets informiert.  
 
4.3. Vernetzung 
 
Ausgehend von der Vernetzung in den Schulen stimmt sich die BuT -Schulsozialarbeit im Sozial-
raum ab und unterstützt relevante Kooperationen vor Ort . Gemeinsame Schnittmengen, Ergä n-
zungen und Synergien in den Stadtvierteln wurden erkannt und im Sinne der Betroffenen genutzt. 
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter kennen als Mitglied der Stadtteilarbeitskre ise 
funktionierende und wirksame Unterstützungsstrukturen vor Ort. Sie wissen um zivilgesellschaft-
lich getragene Angebote , die Bildungs- und Teilhabeleistungen vorhalten bzw. kurzfristig entw i-
ckeln können und teilen und aktualisieren Ihre Kenntnisse in einer gemei nsamen Datenbank. Sie 
nutzen vorhandene Kontakte und Vernetzungsstrukturen zu r Erschließung bedarfsorientierter 
gelingender Bildungsförderung beziehungsweise zur Finanzierung gesel lschaftlicher Teilhabe 
(„Fundraising“) strukturell benachteiligter Kinder und Jugendlicher.  
Zu folgenden Themen wurde vorwiegend 
weitervermittelt: Konfliktberatung, Unterstü t-
zung bei Mobbing, Schuldnerberatung, erzi e-
herischer Unterstü tzungsbedarf, psychische 
Probleme, Berufswahlorientierung. Die schu l-
internen Ber atungsangebote ware n dabei zu 
65% die erste Wahl.

9 
V/0388/2013 
 
 
4.4. Präventionsketten/ Bildungsketten/ Nachhaltigkeit/ Ganzheitliche Hilfen 
 
Die Schulsozialarbeit informiert Leistungsberechtigte und die beteiligten Institutionen bei e inem 
Wechsel von der Kita in die Grundschule, von der Grun dschule in die weiterführende Schule, bei 
Schulformwechseln und beim Übergang in Beru f und /oder Studium über Sozialleistun gen. So 
erhalten die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit, nahtlos an das Unterstüt zungssystem an-
zuknüpfen: Die Ansprechpartner und Hilfesysteme sind schon bekannt, bevor der Schulwechsel 
erfolgt. Von den über 700 Übergängen wurden 66 % von Schulsozialarbeit/BuT begleitet. 
 
Schulsozialarbeit trägt so zu einer nachhaltigen Unterstützung der Leistungsberec htigten nach 
dem Bildungs- und Teilhabepaket bei und leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder und 
Jugendliche aus ärmeren Familien bessere Bildungs- und Teilhabechancen haben.  
 
Bedarfe, die über BuT -Leistungen hinausgehen, wurden durch die Schulsozialarbeit se lber oder 
durch Vermittlung in weitergehende Hilfen bedient. Davon profitieren auch Kinder und Jugendl i-
che, deren Familien über den Regelsätzen liegen. In 942 Fällen wurden Ki nder und Jugendliche 
mit geringen finanziellen Ressourcen unterstützt, auch wenn zunächst kein offensichtlicher BuT -
Leistungsanspruch bestand.  Auch weitergehende Bedarfe wie z.  B. Erz iehungsberatung oder 
Themen des Kindesschutzes wurden von der Schulsozialarbeit im BuT abgedeckt oder entspr e-
chend weitervermittelt. 
 
5. Qualitätssicherung 
 
Die BuT-Schulsozialarbeit wird stadtweit nach gemeinsamen Standards koordiniert  und geprüft. 
Die so zialpädagogischen Fachkräfte prüfen ihre Arbeit durch monatliche Rückmeldung zu den 
Beratungskontakten und halb jährliche Rückmeldung der Informations -, Kooperations - und Ve r-
netzungsleistung in Schule und im Stadtteil. 
Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus M itarbeitern der Ämter 40, 51 und 50, verantwortet die 
Qualitätsentwicklung sowie Strategien zur Implementierung einer systematischen  und nachhalti-
gen Schulsozialarbeit.  
Durch monatliche Teamtreffen der BuT-Schulsozialarbeit der Stadt Münster und der freien Träger 
der Jugendhilfe wurde die fachliche Qualitätsentwicklung abgesichert. (Anlage 3, Qualitätssiche-
rung) 
 
6. Planung 2014 
 
Über das Bildungs - und Teilhabepaket der Bundesregierung sind seit 2011 in Münster 21,25 
Schulsozialarbeiterstellen entstanden. Das hat zu einer qualitativen und quantitativen Weiteren t-
wicklung des Handlungsfeldes Schulsozialarbeit geführt: Der Schulsozialarbeit im Bildungs - und 
Teilhabepaket ist es gelungen, das Existenzminimum an Bildung und Teilhabe für viele Kinder 
und Jugendliche in Münster zu sichern. 
 
Unabhängig von politischen Entscheidungen auf Bundesebene weist das Ministerium für Arbeit, 
Integration und Soziales des Landes NRW in einem Bericht vom 27.12.2011 au sdrücklich darauf 
hin, dass die nicht verausgabten Mittel über  einen begrenzten Zeitraum hinaus von den Komm u-
nen zweckentsprechend verwendet können. Durch die nicht verausga bten Mittel aus dem Jahre 
2011 sind die gesamten Kosten für ein zweckentspreche ndes Angebot zur Förderung BuT -
Schulsozialarbeit laut Erlass der M inisterien für Arbeit, Integration und Soziales, für Schule und 
Weiterbildung und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen 
in Münster im Jahr 2014 durch die vorhandenen Bunde smittel gedeckt. Als zweckgebundene 
Mittel werden die nicht verausgabten Gelder des Jahres 2011 in das Jahr 2014 übertragen. D a-
mit ist die BuT-Schulsozialarbeit in Münster bis zum Ende des Jahres 2014 gesichert.

10 
V/0388/2013 
 
Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages fordert in einem Beschluss zum Bildungs - und 
Teilhabepaket vom 23.04.2013 die Fortsetzung der Finanzierung der zusätzlichen Schulsozial ar-
beit. In einem Gesetzesantrag vom 25.04.2013 haben die Länder Nordrhein -Westfalen und 
Rheinland-Pfalz die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bi ldungs- und Teil-
habepaketes beantragt. Am 03.05.2013 hat der Bundesrat die Einbringung des Gesetzesen t-
wurfs in den Bundestag beschlossen und begründet dieses Vorhaben wie die Landesregierungen 
mit den bisherigen Erfahrungen, dass „über übliche Vorkehrungen  (…) hinaus, Verfahren, A n-
sprechpartner und ähnliches vorgehalten we rden müssen, damit Leistungen des Bildungs - und 
Teilhabepaketes bei den Kindern und Jugendlichen auch wirklich ankommen.“4 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
- Schulen mit Schulsozialarbeit 
- Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit 
- Qualitätssicherung in den BuT-Teamsitzungen Münster 
 
 
 
  
                                                
4 aus: http://www.bundesrat.de/cln_330/SharedDocs/Drucksachen/2013/0301-400/319-
13,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/319-13.pdf

10062013_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit

3802 Zeichen

1, 10062013_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit.doc 
Norbertschule 
Melanchthonschule 
Uppenbergschule  
Hauptschule Coerde 
 
Erich-Klausener-Schule 
Realschule im Kreuzviertel 
Paul-Gerhardt-Realschule  
Adolph-Kolping-Berufskolleg 
Anlage 1: 
Schulen mit Schulsozialarbeit/ BuT 
Johannisschule  
Matthias-Claudius-Schule  
Richard-von-Weizsäcker-Schule (Primarstufe) 
Geistschule  
Karl-Wagenfeld-Schule  
Ludwig-Erhard-Berufskolleg 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
 
Albert-Schweitzer-Schule  
Fürstenbergschule  
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 
Anne-Frank-Berufskolleg  
Richard-von-Weizsäcker-Schule  
(Sekundarstufe)  
Augustin Wibbelt-Schule Roxel  
Wartburg-Grundschule  
Michaelschule  
Mosaik-Schule 
Droste Hauptschule Roxel  
Realschule Roxel 
Friedensschule   
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde 
Hauptschule Wolbeck 
Realschule Wolbeck 
Grundschule Berg Fidel 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
Johannesschule Hiltrup 
Hauptschule Hiltrup 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup 
Dreifaltigkeitsschule  
Grundschule am Kinderbach 
Grundschule Kinderhaus-West 
Paul-Schneider-Schule 
Waldschule Kinderhaus 
Geschwister-Scholl-Realschule 
Geschwister-Scholl-Gymnasium  
STADTWEITE, MOBILE SCHULSOZIALARBEIT 
für alle Gymnasien und für zusätzlichen Bedarf an weiterführenden Schulen

2, 10062013_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit.doc 
 
Grundschulen 
                                      Stellenanteil     Träger  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule   0,5     Stadt MS 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule   0,25     EB Süd 
Dreifaltigkeitsschule    0,5     Stadt MS 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule  0,25     EB Süd 
Grundschule am Kinderbach   0,5     Stadt MS 
Grundschule Berg Fidel    0,5     Stadt MS 
Grundschule Kinderhaus-West   0,5     Stadt MS 
Johannisschule     0,25     Stadt MS 
Ludgerusschule Hiltrup    0,5     Diakonie 
Matthias-Claudius-Schule    0,25     Stadt MS 
Melanchthonschule    0,5     VSE 
Michaelschule     0,25     Stadt MS 
Mosaik-Schule     0,25     Stadt MS 
Norbertschule     0,5     AWO 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup   0,5     VSE 
Paul-Schneider-Schule    0,5     Caritas 
Wartburg-Grundschule    0,5     Stadt MS 
 
Förderschulen 
 
Albert-Schweitzer-Schule   0,5     SeHT 
Augustin Wibbelt-Schule Roxel   0,5     CVJM 
Johannesschule Hiltrup    0,5     Diakonie 
 
Richard-von-Weizsäcker-Schule (Prim.)  0,25     Sta dt MS 
Richard-von-Weizsäcker-Schule (Sek.)  0,25     Stad t MS 
Uppenbergschule (Jgst. 1-6)   0,5      Stadt MS 
 
Weiterführende Schulen 
 
Droste Hauptschule Roxel (mit  
Sekundarschule Roxel)    0,25     CVJM 
Fürstenbergschule    0,25     CVJM 
Geistschule     0,5     Diakonie, GGUA 
Hauptschule Coerde    0,5     AWO 
Hauptschule Hiltrup    0,5     Stadt MS 
Hauptschule Wolbeck    0,5     Outlaw 
Waldschule Kinderhaus    0,5     Stadt MS 
Erich-Klausener-Schule    0,25     Stadt MS 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule   0,25     CVJM 
Geschwister-Scholl-Realschule (mit 
Geschwister-Scholl-Gymnasium  1,0     Stadt MS 
Johannes-Gutenberg-Realschule  0,5     Stadt MS 
Karl-Wagenfeld-Schule    0,5     Stadt MS 
Paul-Gerhardt-Realschule 
(mit Gesamtschule Münster-Mitte)  0,5     Stadt MS 
Realschule im Kreuzviertel   0,5     Stadt MS 
Realschule Roxel    0,25     CVJM 
Realschule Wolbeck    0,5     Outlaw 
Friedensschule     0,5     Bistum 
 
Berufskollegs 
 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg  
(mit Hans-Böckler-Berufskolleg)   0,5     Stadt MS 
Anne-Frank-Berufskolleg   
(mit Hansa-Berufskolleg)   0,5     Stadt MS 
Adolph-Kolping-Berufskolleg (mit Wilhelm- 
Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg   0,5     JAZ 
 
Flying BuTler (schulübergreifend)  1,0      Stadt M S 
Koordinatoren Schulsozialarbeit / BuT  1,0     Stad t MS 
Koordination BuT-Lernförderung  0,5     Stadt MS

Anlage 3_Qualitätssicherung_2

1164 Zeichen

1, Anlage 3_Qualitätssicherung_2.doc 
Anlage 3 
 
 
 
 
Gemeinsame Qualitätssicherung der Stadt  Münster und der freien Träger der Jugendhilfe 
 
 
Datum Themen 
12.01.2012 Fachtag Schulsozialarbeit im Bildungs- u nd Teilhabepaket 
23.02.2012 Aktuelles zum BuT-Antrag und zur schulna hen Lernförderung 
22.03.2012 Präventionskonferenz Münster 
26.04.2012 Vernetzung im Stadtteil, Austausch in de n Stadtteil-/ Stadtbezirksteams 
24.05.2012 Aktuelles zum BuT-Antrag und zur schulna hen Lernförderung 
28.06.2012 Informationen zum Kinderschutz 
27.09.2012 Rückblick auf ein halbes Jahr BuT- Schul sozialarbeit 
25.10.2012 BuT- Leistungsbereich „Lernförderung“ 
22.11.2012 Vorstellung der Stiftung „Mitmachkinder,  Mitmachpaten“ 
24.01.2013 Die Angebote der Freiwilligenagentur Münster,  
Dokumentation und Statistik der BuT- Schulsozialarbeit 
28.02.2013 Kulturangebote für Kinder und Jugendliche in Münste r: Die städtischen Kultur- 
einrichtungen informieren 
25.04.2013 Ferienfreizeitmaßnahmen 2013, ein Überbl ick 
23.05.2013 Die Arbeit des KSD; 
Informationen zur Begabungsförderung 
13.06.2013 Sportangebote in Münster: Sportamt und S tadtsportbund informieren

Anlage 2_Gemeinsame ÖA_2

203 Zeichen

1, Anlage 2_Gemeinsame ÖA_2.doc 
Anlage 2 
 
Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit 
 
 
 Beispiel: Flyer

2, Anlage 2_Gemeinsame ÖA_2.doc 
 
 
 Beispiel: Flyer englisch      Beispiel: Einleger p ersonalisiert

Beratungsverlauf (8)

26.06.2013 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.07.2013 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.07.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.07.2013 Hauptausschuss
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.07.2013 Rat
TOP 29 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 0

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0388/2013
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37