V/0978/2007
Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster -
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Beschlussvorlage
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V/0978/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster - Fortführung des Förderprogrammes bis zum 31.12.2010 Beratungsfolge 04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster“ wird bis zum 31.12.2010 verlängert und mit 100.000 Euro pro Jahr weiterhin ausgestattet. 2. Die Änderungen der Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Förderpro- gramms „Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster“ wird – wie in der An- lage 1 dargestellt - beschlossen. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die erforderlichen Mittel (für die Durchführung der Sachentscheidung) sind im Haushaltsplanent- wurf bzw. Teilergebnisplan 2008 nachstehender Produktgruppe bereits wie folgt veranschlagt: Aufwendungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkung Produktgruppe 1003 Wohnen Zeile 15 Transferaufwendungen 2008 2009 2010 100.000 100.000 100.000 Insgesamt: 300.000 Begründung: Die Altbausanierung wird in Münster seit 1997 erfolgreich durch ein städtisches Förderprogramm unterstützt. Insgesamt wurden bislang 5,2 Mio. Euro an die Bürger ausgezahlt. Damit konnte ein Investitionsvolumen von mehr als 43,5 Mio. Euro im Rahmen von ca. 1.200 Altbausanierungen akti- viert und mehr als 600 Arbeitsplätze gesichert werden. Das städtische Förderprogramm belegt somit Vorlagen-Nr.: V/0978/2007 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0978/2007 eindrucksvoll, dass Klimaschutzmaßnahmen vielfach auch eine positive Wirkung für die lokale Wirt- schaft haben. Bei der letzten Beschlussfassung des Förderprogramms (Beschlussvorlage an den Rat V/0439/2005 vom 29.06.2005) standen bis Ende 2007 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verf ügung. Diese sind im Rahmen der Haushaltsberatung 2007 für die Jahre 2008 bis 2010 in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr fortgeschrieben worden. Zur Fortführung des bisherigen Förderprogramms „Energieeinspa- rung und Altbausanierung in Münster“ muss daher die Geltungsdauer der Richtlinien bis zum 31.12.2010 verlängert werden. Die anstehende Verlängerung der Geltungsdauer wie auch aktuelle Erfahrungen in der Bearbeitung der Förderanträge und Verbesserungen der technischen Anforderungen erfordern eine redaktionelle Überarbeitung der bestehenden Förderrichtlinien (Anlage 1). Es sollen folgende Änderungen vorge- nommen werden: 1.) Redaktionelle Anpassungen der Förderrichtlinien (Ziffer 3.1, 3.4, 3.5, 3.6, 4.1 und 4.5) Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre in der Bearbeitung der Förderanträge und zur Anpassung an aktuelle rechtliche Veränderungen wurden die Richtlinien überarbeitet. Das Al- ter der Wohngebäude wurde in Anlehnung an die Bundesförderung angepasst und zudem der Begriff „Energiepass“ durch den neuen Begriff „Energiebedarfsausweis“ ersetzt. Da vereinzelt Gebäude, die mit Fördermitteln der Stadt Münster saniert worden sind, im Zuge einer Neuplanung des Grundstücks nach einigen Jahren abgerissen worden sind, wurde eine zeitliche Bindung an den Erhalt des Gebäudes eingefügt. Ferner wurde konkretisiert, dass bei einer Qualitätssicherung im Neubau bereits nach der An- tragstellung begonnen werden kann. Zudem wurde auf den Bericht als Nachweis für die Quali- tätssicherung verzichtet, da dieser auf Grund der Erfahrungen in der Praxis nicht erforderlich ist. Die Rechnung ist als Nachweis ausreichend. 2. ) Verbesserung der technischen Anforderungen In Zusammenarbeit mit dem Energieberater-Netzwerk der Stadt Münster zur Altbausanierung wurden die technischen Anforderungen an die Sanierung der Fenster und der Außenwand verschärft. Bei den Fenstern wurde einerseits der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) er- höht und zudem ein weiterer Anreiz für den Einsatz von 3-fach Verglasung mit einer Förder- summe von 20 € pro Quadratmeter Fensterfläche eingefügt. Bei der Außenwanddämmung wurde der U-Wert auf Grund der Marktfähigkeit verbesserter Wärmeleitfähigkeitsgruppen bei den Dämmmaterialien ebenfalls erhöht. Der Zuschuss für die Qualitätssicherung im Neubau wurde von 150,- € auf 200,- € erhöht, um einen besseren Anreiz für die Durchführung einer Qualitätssicherung zu bieten. Die Verwaltung schlägt vor, das Förderprogramm bis Ende 2010 weiterzuführen, um auch in Zu- kunft einen Beitrag zum Klimaschutz in Münster leisten zu können und die positiven Effekte für das lokale Handwerk auszubauen. i.V. gez. Thomas Paal (Stadtrat) Anlage 1: Änderungen der Richtlinie zu m Förderprogramm Energieeinsparung und Altbau- sanierung in Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0978/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37