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V/0978/2007

Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster -

Vorlagen 19.11.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 31

Anlage 1_ Änderung der Richtlinien

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5072 Zeichen

V/0978/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Förderprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster - Fortführung des 
Förderprogrammes bis zum 31.12.2010 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Das Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster“ wird bis 
zum 31.12.2010 verlängert und mit 100.000 Euro pro Jahr weiterhin ausgestattet. 
 
2. Die Änderungen der Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel im Rahmen des Förderpro-
gramms „Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster“ wird – wie in der An-
lage 1 dargestellt - beschlossen. 
  
Mittelbereitstellung/Finanzierung 
Die erforderlichen Mittel (für die Durchführung der Sachentscheidung) sind im Haushaltsplanent-
wurf bzw. Teilergebnisplan 2008 nachstehender Produktgruppe bereits wie folgt veranschlagt: 
 
Aufwendungen 
Teilergebnisplan 
Nr. 
Bezeichnung 
Haus
h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
Produktgruppe 1003 Wohnen    
 
Zeile 
 
15 
 
Transferaufwendungen 
2008 
2009 
2010 
100.000 
100.000 
100.000 
 
 
Insgesamt:    300.000  
  
Begründung: 
 
Die Altbausanierung wird in Münster seit 1997 erfolgreich durch ein städtisches Förderprogramm  
unterstützt. Insgesamt wurden bislang 5,2 Mio. Euro an die Bürger ausgezahlt. Damit konnte ein 
Investitionsvolumen von mehr als 43,5 Mio. Euro im Rahmen von ca. 1.200 Altbausanierungen akti-
viert und mehr als 600 Arbeitsplätze gesichert werden. Das städtische Förderprogramm belegt somit 
Vorlagen-Nr.: 
V/0978/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Wildt 
Ruf: 
492 67 03 
E-Mail: 
WildtB@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0978/2007 
eindrucksvoll, dass Klimaschutzmaßnahmen vielfach auch eine positive Wirkung für die lokale Wirt-
schaft haben.  
 
Bei der letzten Beschlussfassung des Förderprogramms (Beschlussvorlage an den Rat V/0439/2005 
vom 29.06.2005) standen bis Ende 2007 die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verf ügung. Diese 
sind im Rahmen der Haushaltsberatung 2007 für die Jahre 2008 bis 2010 in Höhe von 100.000 Euro 
pro Jahr fortgeschrieben worden. Zur Fortführung des bisherigen Förderprogramms „Energieeinspa-
rung und Altbausanierung in Münster“ muss daher die Geltungsdauer der Richtlinien bis zum 
31.12.2010 verlängert werden.   
 
Die anstehende Verlängerung der Geltungsdauer wie auch aktuelle Erfahrungen in der Bearbeitung 
der Förderanträge und Verbesserungen der technischen Anforderungen erfordern eine redaktionelle 
Überarbeitung der bestehenden Förderrichtlinien (Anlage 1). Es sollen folgende Änderungen vorge-
nommen werden: 
 
1.) Redaktionelle Anpassungen der Förderrichtlinien (Ziffer 3.1, 3.4, 3.5, 3.6, 4.1 und 4.5)    
 
Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre in der Bearbeitung der Förderanträge und zur 
Anpassung an aktuelle rechtliche Veränderungen wurden die Richtlinien überarbeitet. Das Al-
ter der Wohngebäude wurde in Anlehnung an die Bundesförderung angepasst und zudem der 
Begriff „Energiepass“ durch den neuen Begriff „Energiebedarfsausweis“ ersetzt.  
 
Da vereinzelt Gebäude, die mit Fördermitteln der Stadt Münster saniert worden sind, im Zuge 
einer Neuplanung des Grundstücks nach einigen Jahren abgerissen worden sind, wurde eine 
zeitliche Bindung an den Erhalt des Gebäudes eingefügt. 
 
Ferner wurde konkretisiert, dass bei einer Qualitätssicherung im Neubau bereits nach der An-
tragstellung begonnen werden kann. Zudem wurde auf den Bericht als Nachweis für die Quali-
tätssicherung verzichtet, da dieser auf Grund der Erfahrungen in der Praxis nicht erforderlich 
ist. Die Rechnung ist als Nachweis ausreichend. 
  
2. ) Verbesserung der technischen Anforderungen 
 
In Zusammenarbeit mit dem Energieberater-Netzwerk der Stadt Münster zur Altbausanierung 
wurden die technischen Anforderungen an die Sanierung der Fenster und der Außenwand 
verschärft. Bei den Fenstern wurde einerseits der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) er-
höht und zudem ein weiterer Anreiz für den Einsatz von 3-fach Verglasung mit einer Förder-
summe von 20 € pro Quadratmeter Fensterfläche eingefügt. Bei der Außenwanddämmung 
wurde der U-Wert auf Grund der Marktfähigkeit verbesserter Wärmeleitfähigkeitsgruppen bei 
den Dämmmaterialien ebenfalls erhöht.  
Der Zuschuss für die Qualitätssicherung im Neubau wurde von 150,- € auf 200,- € erhöht, um 
einen besseren Anreiz für die Durchführung einer Qualitätssicherung zu bieten. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, das Förderprogramm bis Ende 2010 weiterzuführen, um auch in Zu-
kunft einen Beitrag zum Klimaschutz in Münster leisten zu können und die positiven Effekte für das 
lokale Handwerk auszubauen.  
 
i.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
(Stadtrat) 
 
Anlage 1: Änderungen der Richtlinie zu m Förderprogramm Energieeinsparung und Altbau-
sanierung in Münster

Beratungsverlauf (4)

04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0978/2007
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37