V/0910/2007
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Gievenbeck
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Anlage 1 Bebauungsplan
15 Zeichen
Flurstück 172
Anlage 2 Raumprogramm
1079 Zeichen
Anlage 2
Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Gievenbeck
in Anlehnung an DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“
a) Fahrzeughalle für vier Einsatzfahrzeuge mit Stiefelwaschanlage, Garderoben
für Schutzkleidung und Abgasabsauganlage (ca. 230 m²)
b) Geräte- und Lagerräume (ca. 65 m² + 10 m²)
c) Unterrichtsraum mit Lehrmittelraum und angegliederter Teeküche
(ca. 40 m² / ca. 10 m² / ca. 15 m²)
d) Büroraum für die Leitung des Löschzuges mit Telekommunikationsanlagen
(ca. 20 m²)
e) Umkleidebereiche zur Ablage verschmutzter Einsatzkleidung, mit Spinden;
getrennt für Damen (ca. 15 m²) und Herren (ca. 40 m²)
f) Waschraum mit Waschbecken und Duschen, getrennt für Damen und Herren
g) WC-Anlagen für Damen und Herren
h) Garderobe
i) Hausanschlussraum
j) Raum für die Jugendfeuerwehr (ca. 20 m²)
k) Gerätewartwohnung: 4 Zimmer, Küche , Bad, Diele, und Balkon / Loggia sowie
Vorratsraum / Abstellraum und Carport
l) Parkplätze für die Löschzugmitglieder (ca. 20)
m) Fahrradständer (ca. 20)
Beschlussvorlage
7827 Zeichen
V/0910/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Gievenbeck
der Freiwilligen Feuerwehr Münster
Beratungsfolge
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
04.12.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2007 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
I.1 Die Stadt Münster errichtet auf dem in der Anlage 1 gekennzeichneten städtischen
Grundstück des Bebauungsplanes Nr. 441 (Flurstück 172) ein Feuerwehrgerätehaus.
Hierfür wird das in der Anlage 2 aufgeführte Raumprogramm zugrunde gelegt.
I.2 Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung zur Planung mit Kostenvoranschlag nach
DIN 276 und Folgekostenberechnung sowie den Baubeschluss sobald wie möglich
herbeizuführen. Zur planerischen Optimierung wird ein Wettbewerb nach RAW (Regeln für
die Auslobung von Wettbewerben) durchgeführt. Die Ausführungsvorbereitung soll so
erfolgen, dass alternativ zu einer gewerkeweisen Vergabe der Bauaufträge auch eine
Vergabe an Generalunternehmen erfolgen kann.
I.3 Mit der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses wird das Grundstück des alten
Gerätehauses in das strategische Vermögen des Liegenschaftsamtes überführt.
II. Kosten/Folgekosten
II.1 Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
1.130.000 € entstehen. Eine Folgekostenberechnung liegt noch nicht vor.
Vorlagen-Nr.:
V/0910/2007
Auskunft erteilt:
Herr Dr. Langenberg
Ruf:
20 25 84 00
E-Mail:
LangenbergJ@stadt-muenster.de
Datum:
05.11.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0910/2007
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
III.1 Die erforderlichen Mittel werden wie folgt im Finanzplan der Produktgruppe 0209
„Brandschutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“ zur Verfügung gestellt:
Auszahlungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
Jahr
Betrag Bemerkungen
Investitionsmaßnahme 4200 Ersatzbau Geräte-
haus Gievenbeck
Teilfinanzplan 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2008 450.000 350.000
VE für 2009
2009 650.000
09 Auszahlungen für
den Erwerb von
beweglichem Anla-
gevermögen
2009 30.000
Insgesamt 1.130.000
Begründung:
zu I.1:
Situation
Die Feuerwehr Münster unterhält im Ortsteil Gievenbeck einen von 20 Löschzügen der Freiwilligen
Feuerwehr Münster. Der Löschzug ist zuständig für einen Teil des Stadtgebietes (Ausrückebezirk)
mit folgenden Grenzen:
Im Norden: Steinfurter Straße
Im Osten: Innerstädtischer Ring
Im Süden: Aasee
Im Westen: Autobahn A1 / Aa
Einsatzschwerpunkte sind:
- Universitätsklinik Münster mit Nebengebäuden,
- Liegenschaften der Universität (Schwerpunkt: Naturwissenschaften),
- Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnheime in Gievenbeck,
- landwirtschaftliche Betriebe sowie
- Hauptverkehrsstraßen Steinfurter Straße / Innerstädtischer Ring.
Dem Löschzug Gievenbeck sind für die Aufgabenwahrnehmung im Brandschutz und in der techni-
schen Hilfeleistung zwei Löschfahrzeuge, ein Mess- und Warnfahrzeug sowie einen ABC-
Erkundungskraftwagen zugeordnet.
Während die beiden Löschfahrzeuge insbeso ndere für die Aufgabenwahrnehmung im eigenen
Ausrückebezirk vorgesehen sind, werden mit dem Mess- und Warnfahrzeug und dem ABC-
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Erkundungskraftwagen strategische Aufgaben im gesamten Stadtgebiet wahrgenommen: Das
Mess- und Warnfahrzeug dient der Punktmessung gefährlicher Stoffe und Güter sowie zur Abgabe
von Warndurchsagen. Das Fahrzeug kann auch zum Mannschaftstransport eingesetzt werden.
Der ABC-Erkundungskraftwagen ermöglicht das flächige Aufspüren gefährlicher Schadstoffkon-
zentrationen sowie eine Messung radioaktiver Strahlung auch während der Fahrt. Die Stationie-
rung des ABC-Erkundungskraftwagens in Gievenbeck ist von strategischer Bedeutung sowohl für
den Stadtteil (chemische und naturwissenschaftliche Institute der Universität), als auch für das
gesamte nördliche Stadtgebiet. Diese Sonderfunktionen nimmt im Süden der Stadt der Löschzug
Angelmodde wahr.
Bedarf
Der Löschzug Gievenbeck ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend geltender Unfall-
verhütungsvorschriften untergebracht.
Das jetzige Feuerwehrgerätehaus wurde 1960 errichtet. Verbindliche Normen bezüglich der
Raumgrößen und der technischen Ausstattung bestanden damals nicht. Der Schulungsbereich
und die Sanitäranlagen wurden zugeschnitten auf eine damalige Löschzugstärke von maximal 20
Feuerwehrmännern. Der Einsatzauftrag bestand vornehmlich in der Brandbekämpfung, so dass
nur Fahrzeughallen für zwei Löschfahrzeuge vorgesehen wurden.
Aktuell versehen in Gievenbeck 35 Feuerwehrmänner und 2 Feuerwehrfrauen ihren ehren-
amtlichen Dienst. Die baulichen Gegebenheiten, darunter insbesondere der Schulungsraum und
die Sozialbereiche, werden dieser heute erforderlichen Löschzugstärke jedoch nicht gerecht.
Gänzlich fehlen Sanitäranlagen für Damen, Duschen für Damen und für Herren, Umkleideräume
zur Verhinderung einer Kontaminationsverschleppung auf saubere Bereiche, ein Löschzugführer-
büro sowie ein Raum für die Jugendfeuerwehr.
Die bestehenden Fahrzeughallen sind für heutige Lösch fahrzeuge zu klein, so dass nur noch ein-
zelne ältere, kleinere Löschfahrzeuge eingestellt werden können.
Durch neue Aufgaben der Feuerwehr Münster im ABC-Schutz wurden beim Löschzug Gievenbeck
ein ABC-Erkundungskraftwagen sowie ein Mess- und Warnfahrzeug stationiert. In Ermangelung
geeigneter Hallen sind diese Fahrzeuge nur provisorisch in Garagen eingestellt, welche lediglich
als Witterungsschutz dienen.
Die Unterbringung der Fahrzeuge im heutigen Gerätehaus Gievenbeck ist unter Aspekten der Un-
fallverhütungsvorschriften sehr problematisch.
zu I.2:
Der Neubau erfolgt in Anlehnung an die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrgeräte-
häuser“. Hierbei wurde jedoch auf einen Teil der in der Norm vorgesehenen Räume verzichtet, um
den umbauten Raum zu begrenzen. So entfällt beispielsweise ein eigenständiger Raum für die
Funkkommunikation.
Bestandteil des Raumprogramms ist auch eine Wohnung für den Gerätewart. Auf diese Weise wird
sichergestellt, dass sich das Gerätehaus, die technischen Anlagen und die Fahrzeuge jederzeit in
einem einsatzbereiten Zustand befinden und die Liegenschaft mit den erheblichen Werten bewacht
ist. Zudem unterstützt der Gerätewart beim Ausrücken im Einsatzfall. Der Gerätewart ist auch für
die Pflege der Außenanlagen zuständig.
Um ein wirtschaftliches, funktional und städtebaulich optimales Planungsergebnis zu erzielen, wird
vorgeschlagen, einen Wettbewerb nach RAW (Regeln für die Auslobung von Wettbewerben) unter
4 Architekturbüros durchzuführen.
Es ist beabsichtigt, die Vergabe der Ausführung auf diesem optimierten Planungsergebnis so vor-
zubereiten, dass alternativ zu einer gewerkeweisen Einzelausschreibung der Bauleistungen auch
eine Vergabe von sinnvoll zusammengefassten Bauleistungspaketen an Generalunternehmen
erfolgen kann, wenn dies nach Prüfung der Submissionsergebnisse wirtschaftlicher ist.
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zu II. u .III:
Für das Projekt sind im Haushalt 1.130.000 Euro veranschlagt. Die zu kalkulierenden Investitions-
und Folgekosten werden auf Grundlage der konkretisierten Planung und der Kostenermittlung im
Rahmen der Zustimmung zur Planung bzw. des „Baubeschlusses“ vorgelegt.
I. V.
gez.
Dr. Heinrichs
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan 441
Anlage 2: Raumprogramm für das Feuerwehrgerätehaus Gievenbeck
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0910/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37